Überblick über die demographische Lage in Österreich - Richard Gisser (Vienna Institute of Demography, VID)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Überblick über die demographische Lage in Österreich Richard Gisser (Vienna Institute of Demography, VID) D A CH 21 20. deutsch-österreichisch-schweizerisches Demographietreffen Online-Konferenz 27.10. - 29.10.2021
Bevölkerung im Jahr 2021 Bevölkerungsstand zur Jahresmitte: 8,95 Mio., Komponenten seit Jahresbeginn: Zuwachs: 17.900; Geburtenbilanz: -2.900; Wanderungssaldo: 20.800 (Residuum) Asylanträge im 1. Halbjahr 10.500 (bis Ende August: 18.400) Raten auf Jahresniveau: Zuwachs 0,40%, Geburtenbilanz -0,07%, Wanderungssaldo 0,47% Vergleich mit Jahr 2020: Zuwachs 0,35%, Geburtenbilanz -0,09%, Wanderungssaldo 0,45% Vergleich mit Jahr 2019: Zuwachs 0,48%, Geburtenbilanz +0,02%, Wanderungssaldo 0,46% Wanderungen im 1.Quartal: Zuzug: 30.200; Wegzug: 20.300; Saldo 9.900; Asylanträge: 5.000 Gestorbene im 1. Halbjahr: 44.500, im 3. Quartal aus KW geschätzt: 20.500 Lebendgeborene im 1. Halbjahr: 41.500
Wanderungen • Gesamt-Wanderungssaldo 2020 bemerkenswert stabil positiv • Geringeres Volumen seit 1. Lockdown: Zuzug gegenüber dem Vorjahr -9,4%, Wegzug -12,3% • Ausländer-Zuzug -10,2%, Wegzug -11,8%, Positivsaldo um 3.100 bzw. 6,8% verringert • Inländer-Zuzug -2,7%, Wegzug -14,8%, Negativsaldo um 2.500 bzw. 57,7% verringert • Binnenwanderungsvolumen blieb m.o.w. stabil
Suburbanwanderung Die Pandemie hat durch die vermehrte Möglichkeit zum Arbeiten von Zuhause und die Erfahrungen im Lockdown die Suburbanisierung verstärkt. „So sind innerhalb Österreichs 2020 vermehrt Menschen aus der Stadt ins Stadtumland gezogen. Besonders deutlich ist diese Entwicklung etwa in Innsbruck, Linz, Wels, Graz und Wien zu erkennen“ (Sandra Schober, ORF.at, 7.9.2021). Verschiedentlich wird auf eine Ausdehnung der Stadtregionen hingewiesen. Wanderungssaldo nach Urbanisierungsgrad 2020 33750 28504 22500 Außenwanderung Binnenwanderung 11560 11250 9102 0 Quelle: Statistik Austria, ORF -11250 -9102 Urban Rural
Sterbefälle • Pandemiejahr 2020: 250,27 Sterbefälle im Tagesdurchschnitt = +9,5% gegenüber dem „Normaljahr“ 2019 (228,45) • Lebenserwartung bei der Geburt sank um 0,60 bzw. 0,47 Jahre (m/w) = -0,75% bzw. -0,56% • Im Okt. 2020 Übersterblichkeit ggü. gleichem Vorjahresmonat erstmals im 10%-Bereich (9,6%) • Maximum im Nov. (46,7%) und Dez. 2020 (42,5%) sowie im Jan. 2021 (15,1% ggü. Jan. 2019) • Von Feb. bis Sept. 2021 tagesdurchschnittlich 2,9% mehr Sterbefälle als 2019 Monatliche Sterbefälle seit 2020 (Index 2019 = 1) 1,875 1,5 1,125 0,75 0,375 0, 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
Todesursachen • COVID-19 laut Statistik Austria 2020: 6.491 Verstorbene (7,1%) bzw. 7,8% on top of 2019 • Am 1.1.2021 waren 6.261 Personen als Corona-Tote bekannt (BMI), rel. Übereinstimmung • Bis dato (25.10.2021) laut AGES 11.011 COVID-19-Verstorbene, d.h. 13,2% on top of 2019 • Bundesländer: Steiermark (17%), Wien (15%) und Kärnten (14%) am stärksten belastet • Niederösterreich und Burgenland mit je 10% niedrigste COVID-19-Mortalität • 2020 gab es außer COVID-19 weitere 1.722 Verstorbene mehr als 2019. Laut Prognose wären 272 Tote zusätzlich zu erwarten gewesen. Abzüglich Schalttag ergaben sich daher etwa 1.200 Fälle von Non-COVID-Übersterblichkeit 2020 gegenüber 2019 bzw. 1,4%. • Es gab ein deutliches Plus bei Erkrankungen der Niere und des Urogenitaltrakts von 24%, jedoch auch 1/6 weniger Grippe- und Pneumonie-Tote und weniger Suizide.
Geburten • TFR im Jahr 2020 mit 1,432 (schalttagsbereinigt) um 2,0% geringer als 2019 mit 1,461 • 2020 vorläufiges Ende einer kurzen Rückgangsphase gegenüber 2017 (TFR 1,518) • COVID-19-Effekt auf die Geburtenzahl infolge Pandemiebekämpfungsmaßnahmen sowie Einstellungsänderungen wohl gering • Ab 1. Lockdown früheste Auswirkungen im Dezember 2020 möglich (Graphik) • In Österreich keine Vorabinformation über Schwangerschaften oder Geburtstermine erhältlich • R.G. prognostiziert mittels Google Trends für drei Begriffe (Mutter-Kind-Pass, Kinderwunsch, Schwangerschaft) aus 39 Wochen von März bis November 2020 (7.004 Suchanfragen) die Geburtenzahl von Dezember 2020 bis August 2021 mit 62.769 • Kalibrierung aus Ratio von Google Trends März-November 2016-2019 und Geburtenzahl jeweils neun Monate später (Durchschnitt 8,962) • Ergebnis bis Ende Juni rd. 48.000, Juli+August 2021 noch offen (Vorjahr 15.000)
Prozentveränderung der monatlichen Geburtenzahl pro Tag gegenüber dem Vorjahresmonat seit 2020 11,8125 7,875 3,9375 0, -3,9375 -7,875 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
Eheschließungen und Scheidungen (jeweils inkl. Eingetragene Partnerschaften) • Eheschließungen und Scheidungen waren in besonderem Ausmaß von den Restriktionen im 1. Lockdown betroffen. Mit Ausnahme von August und Oktober 2020 waren Heiraten stets seltener als vor der Krise. (Spitze im Februar 2020: magische Hochzeitsdaten mit „2“) • Kein Scheidungsboom: Scheidungen konnten im 2. Halbjahr 2020 nur teilweise nachgeholt werden und blieben auch 2021 bisher unter Vorkrisenniveau. 100,0 50,0 0,0 -50,0 -100,0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Heiraten Scheidungen
Bevölkerungspolitik seit Verfassungsänderung vom 15.01.2019 alleinige Bundeskompetenz • Der Kompetenztatbestand „Bevölkerungspolitik, soweit sie die Gewährung von Kinderbeihilfen und die Schaffung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familie zum Gegenstand hat“ war seit 1954 Bundessache und damit die Basis für den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). • Die Einschränkung („soweit …“) entfiel nun im Zuge der Bund-Länder-Entflechtung. • Inhaltlich geht es wie bisher vorrangig um Familien- und Sozialpolitik. • Ein- und Auswanderungswesen, Aufenthalt und Asyl waren immer schon reine Bundessachen und stehen in der Verfassung an anderer Stelle als Bevölkerungspolitik. • In der Urfassung von 1920 waren „Armenwesen; Bevölkerungspolitik; Volkspflegestätten“ Bundessache in der Grundsatzgesetzgebung und Landessache hinsichtlich der Erlassung von Ausführungsgesetzen und der Vollziehung. Das Armenwesen fällt heute noch darunter. • Bund und Länder können „bevölkerungspolitische“ und ähnliche Maßnahmen auch im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung setzen.
Familienbonus Plus • Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag für in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtige, die für das Kind Familienbeihilfe beziehen. Er ersetzt ab dem Jahr 2019 den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten. • Antragsberechtigte können den Bonus ab dem Monat der Geburt des Kindes beantragen. • Der Familienbonus Plus beträgt maximal 125 € monatlich = 1.500 € jährlich pro Kind bis zum 18. Geburtstag. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus von 41,68 € monatlich (500 € jährlich) zu, wenn für dieses Kind noch Familienbeihilfe bezogen wird. • Es ist geplant, den Höchstbetrag ab Juli 2022 auf 2.000 € anzuheben. • Der Familienbonus Plus kann für jedes Kind höchstens einmal zur Gänze berücksichtigt werden und reduziert die Einkommensteuer höchstens auf null. • Für Kinder in anderen EU- und EFTA-Staaten wird der Familienbonus nach den Lebenshaltungskosten indexiert. Kinder in anderen Heimatländern werden nicht berücksichtigt.
Familienhärteausgleich • Zur Unterstützung von Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, wurden 200 Millionen € für den Corona-Familienhärtefonds zur Verfügung gestellt. • Grundvoraussetzung für eine Zuwendung ist der Familienwohnsitz in Österreich und dass am 28. Februar 2020 oder spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung für mindestens ein im Familienverband lebendes Kind Familienbeihilfe bezogen wurde. Ab Juli 2021 können keine Anträge mehr gestellt werden. • Für unselbständig Erwerbstätige: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil, der am 28. Februar 2020 beschäftigt war, hat aufgrund der Corona-Krise den Arbeitsplatz verloren oder wurde in Corona-Kurzarbeit gemeldet. • Für selbständig Erwerbstätige einschließlich Land- und Forstwirtschaft: Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds. • Das aktuelle Nettoeinkommen der Familie darf eine bestimmte Grenze gestaffelt nach Haushaltsgröße nicht überschreiten.
Einbürgerungen: NS-Verfolgte und Nachkommen • Seit 1.9.2020 besteht die Möglichkeit einer Einbürgerung von Nachkommen politisch Verfolgter. • Dies geschieht durch Anzeige gemäß § 58c Abs.1a Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 bei den österreichischen Vertretungsbehörden und entsprechende Dokumentation. • Anzeigeberechtigt sind Nachkommen in direkter Verwandtschaft eines verfolgten Vorfahren, also Kinder, Enkel, Urenkel sowie als Minderjährige adoptierte Kinder. • Die Anzahl der Einbürgerungen im Ausland lebender Personen nahm dadurch stark zu. Laut Statistik Austria waren es vom 1. Quartal 2016 bis 3. Quartal 2020 im Durchschnitt 25 Personen (direkte NS-Verfolgte), in den folgenden drei Quartalen durch die neue Möglichkeit jedoch 175 (Q4/2020), 336 (Q1/2021) und 357 (Q2/2021) Personen. • Der Auslands-Anteil an allen Einbürgerungen belief sich im 1. Halbjahr 2021 mit 693 Fällen auf 13,7%. Diese Ergebnisse basieren auf den in Rechtskraft erwachsenen Bescheiden. • Laut Pressemeldungen hatten im ersten Jahr – bis August 2021 – insgesamt 16.600 Nachfahren von NS-Verfolgten einen Antrag gestellt, sodass weiterhin mit hohen Anzahlen von Auslands-Einbürgerungen zu rechnen ist.
Unterhaltsbefragung 2021 • Die Unterhaltsbefragung wurde im Auftrag des Sozialministeriums von Statistik Austria im Februar 2021 durchgeführt. Dabei wurden erstmalig Daten zu Unterhaltszahlungen in Österreich erhoben. • Die Grundgesamtheit umfasste etwa 108.000 Haushalte von Alleinerzieherinnen (ca. 90% aller Ein-Eltern- Familien). • Für die Stichprobe wurden 3.000 Privatadressen aus dem ZMR gezogen. • Von den 161.000 minderjährigen Kindern mit alleinerziehender Mutter hatten 118.000 Anspruch auf Geldunterhalt. • Davon bezogen 82.000 tatsächlich Geldunterhalt vom Vater (im Median 304 € pro Monat), 16.000 staatliche Unterhaltsvorschüsse (250 €) und 6.000 Halbwaisenrente (330 €). • Die Regelung der Unterhaltszahlung erfolgte in 38% der Fälle durch private Einigung der Elternteile untereinander, bei 26% durch Vereinbarung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei 36% mit Beiziehung des Gerichts, davon je etwa die Hälfte mit gerichtlicher Einigung bzw. ohne Einigung mit Gerichtsbeschluss. • Weitere und detaillierte Ergebnisse bietet der Bericht "Ergebnisse der Unterhaltsbefragung"
Pflegefamilien 2018 • Mit Stichtag 31.10.2018 wurden erstmals in Österreich Strukturmerkmale über die rd. 3.900 Pflegefamilien auf Basis von Registerdaten (Abgestimmte Erwerbsstatistik – AEST) ausgewertet. • Die seit den 1990er Jahren geführte Kinder- und Jugendhilfestatistik (KJH) weist Jahreswerte aus. Die methodischen Unterschiede zwischen KHJ und AEST wurden von Christoph Waldner und Regina Fuchs („Pflegefamilien in Österreich“, Statistische Nachrichten, 5/2021, S. 344ff.) beschrieben. • Die rd. 5.000 Pflegekinder machten 0,32% der minderjährigen Bevölkerung aus und wurden von 6.800 registrierten Pflegeeltern (einschließlich Partner/-innen) betreut. Laut KJH waren dies rd. 40% aller im Rahmen der Vollen Erziehung betreuten Kinder; rd. 8.000 lebten in Einrichtungen. • Pflegefamilien bestanden meist aus einem Paar mit genau einem Pflegekind. Die Mehrheit der Pflegeeltern hatte keine eigenen Kinder bzw. keine weiteren minderjährigen Kinder in der Familie. • Bildung: Pflegeeltern hatten häufiger Hochschulbildung als Eltern allgemein, Pflegekinder besuchten hingegen weit seltener höhere Schulen als eigene Kinder der Pflegeeltern. • Wien - mit 21,3% der minderjährigen Bevölkerung Österreichs - stellte als Herkunftsbundesland gemäß KJH 33,0% aller Pflegekinder, wobei laut AEST aber nur 24,9% bei Wiener Pflegefamilien untergebracht waren. Es erfolgte eine Umverteilung im Ausmaß von 8% nach Niederösterreich und Burgenland.
Eheschließungen und Begründungen eingetragener Partnerschaften ab 2019 neu Seit 2010 gab es für gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft (EP). In den neun Jahren bis 2018 verpartnerten sich insgesamt 4.187 Paare, davon 2.340 männliche und 1.847 weibliche. Seit 2019 können gleichgeschlechtliche Paare auch eine Ehe schließen. Gleichzeitig blieb die Möglichkeit der EP bestehen, die aber nun auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offensteht. Für eine formale partnerschaftliche Bindung haben nun seit dem 1. Jänner 2019 alle Paare - unabhängig von der sexuellen Orientierung - die Wahl zwischen Ehe und EP. Darüber hinaus sind seit 2019 Umwandlungen möglich: Eingetragene Partner können einander heiraten, ohne dass zuvor ihre EP gerichtlich aufgelöst werden muss. Ebenso kann ein verheiratetes Paar miteinander eine EP ohne vorherige Scheidung begründen. Zahlenmäßige Auswirkungen im ersten und zweiten Jahr der Reform sind in nachstehender Tabelle ersichtlich. Als Benchmark dienen die Jahresdurchschnitte 2016/2018 mit 45.936 Ehen und 490 EP. Durch Auflösung des Reformstaus kam es bei den gleichgeschlechtlichen Paaren zu einem Anstieg auf 1.131 (2019) bzw. 695 (2020) formale Bindungen, d.h. auf das 2,3- bzw. 1,4- fache. Die deutliche Bevorzugung der Ehe (jeweils 88%) gegenüber der EP war aus der Genese der Reform zu erwarten. Bei den verschiedengeschlechtlichen Paaren gab es 2019 keine Niveauänderung (46.172 Ehen + EP), jedoch im Pandemiejahr 2020 auf 40.223 (-12,9%). Für eine EP entschieden sich 2,5% bzw. 2,9%, d.h. absolut mehr als 1.100 Paare. Die Beobachtung, dass der Rückgang im Pandemiejahr 2020 bei den gleichgeschlechtlichen Paaren (-38,5%) dreimal so stark war wie bei den verschiedengeschlechtlichen stützt die These vom Reformstau.
Eheschließungen und Begründungen eingetragener Partnerschaften 2019-2020 Tabelle 10 Begründungen eingetragener Eheschließungen Partnerschaften Geschlecht Insgesamt darunter: Umwandlung darunter: Umwandlu zusammen aus eingetragener zusammen ng aus Ehe Partnerschaft Berichtsjahr 2019 Insgesamt 47.303 46.034 193 1.269 . Verschiedengeschlechtlich 46.172 45.037 3 1.135 . Gleichgeschlechtlich 1.131 997 190 134 . Männliche Paare 557 468 85 89 . Weibliche Paare 574 529 105 45 . Berichtsjahr 2020 Insgesamt 40.918 39.662 56 1.256 . Verschiedengeschlechtlich 40.223 39.050 7 1.173 . Gleichgeschlechtlich 695 612 49 83 . Männliche Paare 326 273 22 53 . Weibliche Paare 369 339 27 30 . Q: STATISTIK AUSTRIA, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung. - Seit 1.1.2019 sind in Österreich gleichgeschlechtliche Ehen und verschiedengeschlechtliche Eingetragene Partnerschaften zusätzlich zu den bereits vorliegenden gesetzlichen partnerschaftlichen Bindungen möglich. Ab 2015 inkl. Eheschließungen und Begründungen eingetragener Partnerschaften im Ausland von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich.
Österreichische Gesundheitsbefragung 2019 ATHIS • Statistik Austria führte die dritte österreichische Erhebung der Europäischen Gesundheitsbefragung von Oktober 2018 bis September 2019 durch. Insgesamt wurden 15.461 zufällig ausgewählte Personen zu ihrem Gesundheitszustand, zum Gesundheitsverhalten sowie zur Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Bevölkerung in Privathaushalten ab 15 Jahren (hochgerechnet 7,4 Mio. Personen). Die Daten können wegen der großen Stichprobe auch für die 32 Gesundheits-Versorgungsregionen Österreichs analysiert werden. • Der Fragenkatalog ist gegenüber der Befragung 2014 nur geringfügig geändert, sodass Zeitreihenvergleiche für den Großteil der Themen möglich sind. Für einige ausgewählte Themenbereiche können auch Vergleiche mit der 2006/07 erstmals im europäischen Rahmen durchgeführten Gesundheitsbefragung gemacht werden. • Kernbereiche des Fragebogens sind neben den persönlichen Merkmalen: • subjektive Gesundheitswahrnehmung • chronische Krankheiten und Gesundheitsprobleme • Unfälle/Verletzungen • funktionale Gesundheit • psychische Gesundheit • Lebensqualität • Risikofaktoren und gesundheitsrelevantes Verhalten • Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitssystems • Vorsorgeverhalten • Kindergesundheit (Angaben der Eltern) • Auf Basis der Gesundheitsbefragung 2019 wurde auch die Lebenserwartung nach subjektivem Gesundheitszustand und höchster abgeschlossener Ausbildung berechnet (folgende Tabelle und Graphik). • Publikation: Österreichische Gesundheitsbefragung 2019. Hauptergebnisse des Austrian Health Interview Survey (ATHIS) und methodische Dokumentation, September 2020, Downloads/oesterreichische_gesundheitsbefragung_2019.pdf
Lebenserwartung 2019 nach subjektivem Gesundheitszustand und höchster abgeschlossener Ausbildung Männer Frauen Fernere Lebenserwartung 2019 in Jahren Fernere Lebenserwartung 2019 in Jahren Höchste Anteil der Anteil davon in subjektiv … Gesundheit subjektiv ge davon in subjektiv … Gesundheit der subjektiv abgeschlossene Ausbildung zu- sammen sunden Jahre zu- sammen gesunden Ja mittel- (sehr) schlec mittel- (sehr) schlec (sehr) guter (%) (sehr) guter hre (%) mäßiger hter mäßiger hter Lebenserwartung bei der Geburt Insgesamt 79,3 63,1 11,9 4,3 80 84,0 64,7 12,6 6,8 77 Hochschule 83,2 71,6 9,6 2,1 86 86,4 70,9 11,5 4,1 82 Höhere Schule 81,2 68,5 9,7 3,0 84 85,4 69,3 12,1 3,9 81 Lehre, mittlere (Fach-)Schule 79,1 62,4 12,5 4,2 79 84,5 66,5 13,8 4,2 79 Pflichtschule 76,7 54,1 14,2 8,3 71 82,7 56,0 19,4 7,3 68 Fernere Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren Insgesamt 18,3 9,3 6,5 2,5 51 21,5 10,2 7,0 4,3 48 Hochschule 21,0 13,4 6,3 1,3 64 23,3 12,8 7,6 3,0 55 Höhere Schule 19,6 12,7 5,3 1,6 65 22,6 13,4 6,3 3,0 59 Lehre, mittlere (Fach-)Schule 18,2 9,2 6,5 2,6 50 22,0 12,1 7,0 2,9 55 Pflichtschule 17,0 6,4 7,6 3,0 38 20,8 7,4 9,1 4,3 35 Q: STATISTIK AUSTRIA, Sterbetafel sowie Gesundheitsbefragung 2019. Erstellt am 11.06.2021. Fragestellung: "Wie ist Ihre Gesundheit im Allgemeinen?". Antwortkategorien: "Sehr gut - Gut - Mittelmäßig - Schlecht - Sehr Schlecht".
Lebenserwartung 2019 nach subjektivem Gesundheitszustand und höchster abgeschlossener Ausbildung
Austrian Micro Data Center (AMDC) Das Regierungsprogramm sieht ein Mikrodatenzentrum für die wissenschaftliche Forschung vor. Es soll von Statistik Austria als One-Stop-Shop errichtet werden und ab Juli 2022 im Fernzugang operativ sein. Die Forschung hat laut Forschungsorganisationsgesetz (FOG) einen Rechtsanspruch auf Registerdaten. Nach Billigung durch den Ministerrat am 13.10.2021 stehen die dafür notwendigen Änderungen im Bundesstatistikgesetz und im FOG nun in parlamentarischer Behandlung. Zur Gewährleistung des Datenschutzes sollen Statistikdaten und verknüpfbare anonymisierte Registerdaten so aufbereitet werden, dass von der Forschungseinrichtung die Daten „nicht einem Unternehmen oder einer natürlichen Person zugeordnet werden können“ (Ministerratsvortrag). Für die Einbringung von Registerdaten, die nicht schon Statistikdaten sind, bedarf es einer gemeinsamen Verordnung des Wissenschafts- und des registerführenden Ministeriums. Die Forschung kann auch eigene Daten einbringen und mit denen des AMDC verknüpft analysieren.
Sie können auch lesen