Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007
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Stand: 06.02.2007 Die neue Gesundheitsversicherung Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 I. Mehr Wettbewerb und Qualität durch neue Strukturen II. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds III. Die künftige Rolle der privaten Krankenversicherung
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 I. Mehr Wettbewerb und Qualität durch neue Strukturen Was ändert sich für: Alte Neue Krankenversicherung Gesundheitsversicherung Versicherte Versicherungsschutz: Versicherungsschutz: Personen, die aus der Versicherung Es wird eine allgemeine Pflicht zur ausgeschieden sind und auch nicht privat Versicherung eingeführt. So werden künftig versichert werden können, haben keine auch alle heute Nichtversicherten einen Rückkehrmöglichkeit in eine Versicherung. Krankenversicherungsschutz erlangen. Wahlmöglichkeiten: Wahlmöglichkeiten: Bei Vorsorge und Rehabilitation gilt bislang Der Versicherte erhält ein echtes Wahlrecht zu der Grundsatz, dass die Kasse die Einrichtung einer Vorsorge und Rehabilitations- auswählt. Dabei kann sie eine eigene einrichtung, die zugelassen und entsprechend Vertragseinrichtung belegen. Sie soll die zertifiziert ist. Fallen dabei Kosten an, die über Wünsche des Versicherten berücksichtigen. die der Vertragseinrichtungen hinausgehen, sind die Mehrkosten vom Versicherten zu tragen. Versicherte können begrenzt Kostenerstattung Die Möglichkeiten der Versicherten zur Wahl statt Sachleistungen wählen. Die Kassen der Kostenerstattung werden entbürokratisiert haben entsprechende Satzungsregelungen und flexibilisiert. vorzusehen. Freiwillig Versicherte können unter Die Wahlmöglichkeiten werden flexibilisiert. bestimmten Voraussetzungen Tarife mit Künftig können die Kassen allen Mitglieder Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlung Selbstbehalttarife anbieten und wählen. Prämienzahlungen vorsehen. Die Kassen müssen dann Wahltarife für besondere –2– gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Versorgungsformen und spezielle Krankengeldtarife anbieten und können hierfür Prämienzahlungen an oder durch die Versicherten vorsehen. Sie können u.a. auch Tarife anbieten, in denen die Leistungen für bestimmte Personengruppen begrenzt sind Leistungen: Leistungen: Umfassender Leistungskatalog mit dem Künftig werden zusätzliche Leistungen medizinisch Notwendigen. angeboten: geriatrische Rehabilitation als Pflichtleistung und verbesserte Palliativ- versorgung. Leistungen der häuslichen Krankenpflege Der Haushaltsbegriff wird erweitert. Künftig werden nur im Haushalt des Versicherten wird häusliche Krankenpflege auch in neuen erbracht. Wohngemeinschaften oder Wohnformen und in besonderen Ausnahmefällen auch in Heimen erbracht. Empfohlene Impfungen sind Satzungsleistung, Empfohlene Impfungen werden die die Kassen nicht zwingend erbringen Pflichtleistungen. Alle Kassen müssen sie müssen. anbieten. Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden ebenfalls Regelleistungen, die die Kassen nicht Pflichtleistungen. zwingend erbringen müssen. Ambulante und stationäre Die ambulanten und stationären Rehabilita- Rehabilitationsleistungen sind ebenfalls tionsleistungen werden ebenfalls Regelleistungen. Pflichtleistungen. Faktisch keine Leistungsbeschränkung bei Bei selbstverschuldeter selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit. Behandlungsbedürftigkeit in besonderen Fällen, wie z. B. bei Komplikationen durch Schönheitsoperationen, Piercing, –3– gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Tätowierungen etc., muss in stärkerem Umfang von Regressmöglichkeiten zur Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden. Die bisherige Vorschrift, nach der Krankenkassen keine Kosten bei Selbstverschulden übernehmen müssen, wird präzisiert. Die Leistungen der medizinischen Die medizinische Behandlungspflege wird Behandlungspflege für Pflegebedürftige in dauerhaft der sozialen Pflegeversicherung vollstationären Einrichtungen ist bis zum zugewiesen. 30. Juni 2007 nicht Leistung der GKV, sondern der sozialen Pflegeversicherung. Besondere Versorgungsformen: Besondere Versorgungsformen: Versicherter kann Hausarztmodell seiner Die Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und die Kasse wählen. Qualitätsanforderungen werden präzisiert. Für einen begrenzten Versichertenkreis Integrierte Versorgung wird weiter ausgebaut. bestehen Möglichkeiten der Integrierten Auch die Pflegeversicherung kann integriert Versorgung. werden. Die Anschubfinanzierung wird verlängert. Unnötige Bürokratie wird abgebaut. Krankenkassen Institutionell: Institutionell: Kassen können geöffnet (für alle Versicherten) Stichtagsbezogen werden alle Kassen für den oder geschlossen (begrenzter Personenkreis) Wettbewerb geöffnet. (Bestandsschutz für sein. geschlossene BKKen). Kassenfusionen nur kassenartenintern. Jede Kasse darf mit anderen Kassen im GKV- System fusionieren. Erfordernis eines Staatsvertrages bei Staatsvertrag wird überflüssig. Fusionen von Landeskassen. –4– gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Beitragserhebung: Beitragserhebung: Die Beiträge werden einkommensabhängig Die Beiträge werden einkommensabhängig erhoben. erhoben. Krankenkassen bestimmen individuellen Ab 2009 gilt für alle Krankenkassen ein Beitragssatz. bundeseinheitlicher gesetzlich festgelegter Beitragssatz. Kassen ziehen die Beiträge vom Arbeitgeber Krankenkassen ziehen die Beiträge für den ein. Gesundheitsfonds ein. Die Krankenkassen erhalten die Zuweisungen in Form einer Grundpauschale und einem alters- und risikoadjustierten Zuschlag aus dem Gesundheitsfonds. Arbeitgeber haben die Beiträge für jeden Ab dem Jahr 2011 erhalten die Arbeitgeber die einzelnen Versicherten an dessen Option, sämtliche Beiträge nur noch an eine Krankenkasse zu zahlen. Weiterleitungsstelle zu zahlen. Das wird zu Zusammenschlüssen auf Seiten der Einzugsstellen führen. Vertragsregelungen: Vertragsregelungen: Kollektivverträge zwischen Krankenkassen Vom Kollektivvertrag abweichende und Kassenärztlichen Vereinigungen. Vereinbarungen mit den KVen, mit einzelnen Ärzten oder Gruppen von Ärzten werden zugelassen. Hierdurch werden optimierte Versorgungsformen erreicht und Effizienzsteigerungen ermöglicht. –5– gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Krankenversichertenkarte: Krankenversichertenkarte: Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten Die Krankenkassen werden gesetzlich zur Leistungsinanspruchnahme die verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Krankenversichertenkarten aus und sollen einem Missbrauch der Karten diese bei Beendigung des entgegenzuwirken. Versicherungsschutzes oder bei einem Krankenkassenwechsel wieder einziehen. Eine weitergehende Verpflichtung der Kassen, einem Missbrauch durch rechtswidrige Weitergabe der Karten entgegenzuwirken, besteht nicht. Arbeitgeber Beitragszahlung: Beitragszahlung: Die Arbeitgeber zahlen den individuellen • Der Beitragseinzug verbleibt bei den Krankenversicherungsbeitrag mit Krankenkassen. Die Krankenkassen leiten ab Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die 2009 die Beiträge an den Gesundheitsfonds zuständigen Einzugsstellen. Zuständige weiter. Mit dem Gesundheitsfonds werden Einzugsstelle ist für jeden Beschäftigten gesetzlich fixierte Beitragssätze für Arbeitgeber jeweils dessen Krankenkasse. und Arbeitnehmer eingeführt. Die Verteilung der Beitragslast entspricht der heutigen Relation. Ab dem Jahr 2011 erhalten die Arbeitgeber die Option, sämtliche Beiträge nur noch an eine Weiterleitungsstelle zu zahlen. Der Beitragseinzug wird durch diese Neuregelungen stark vereinfacht. Ärzte Vergütung: Vergütung: Honorierungssystem mit floatenden Vereinfachtes Honorierungssystem mit einer Punktwerten. Gebührenordnung mit festen – bei einer –6– gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 bestimmten Mengenüberschreitung abgestaffelten – Preisen. Pauschalvergütungen mit wenigen erforderlichen Einzelleistungsvergütungen. Honorarzuschläge für besondere Qualität. Sektorale Budgets. Ablösung der sektoralen Budgets durch neue Instrumente der Mengensteuerung, insbesondere Abstaffelungen (vertragliche Vereinbarungen). Geringe Transparenz und Erhöhte Transparenz und weitgehende Kalkulationssicherheit. Kalkulationssicherheit. Verteilungsungerechtigkeit durch arztgruppenbezogene Honorarverteilung auf Landesebene. Morbiditätsrisiko liegt weitgehend bei den Morbiditätsrisiko wird auf die Krankenkassen Ärzten. übertragen. Unterschiedliche Vergütungshöhen je nach Für alle Kassen gelten gleiche Preise für Krankenkasse. gleiche Leistungen. Honorarreformen werden von der Erarbeitung der Vergütungsreform wird Selbstverwaltung (Ärzte und Krankenkassen) professionalisiert. im Bewertungsausschuss umgesetzt. In unterversorgten Gebieten zahlen die Die Sicherstellungszuschläge werden künftig Kassen zusätzliche Sicherstellungszuschläge. zu 100% von den Kassen bezahlt. Somit Da die KV`en die Zuschläge zu 50% erhöht sich die Vergütung. Abschläge mitfinanzieren, führt dies gleichzeitig zu entfallen. Abschlägen bei der Vergütung in nicht unterversorgten Gebieten. –7– gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Vertragsregelungen: Vertragsregelungen: Kollektivverträge zwischen Krankenkassen Vom Kollektivvertrag abweichende und Kassenärztlichen Vereinigungen. Vereinbarungen mit den Kassen werden zugelassen. Uneinheitlicher und verwaltungsaufwendiger Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs) wird Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs). vereinheitlicht und entbürokratisiert. Behandlung und Verordnung: Behandlung und Verordnung: Alle Verordnungen können grundsätzlich von Bei speziellen Arzneimittelverordnungen muss jedem Arzt ausgestellt werden. ein fachlich besonders ausgewiesener Arzt beteiligt werden. Krankenhäuser Ambulante Behandlung: Ambulante Behandlung: Keine generelle Öffnung für ambulante Die bestehenden Möglichkeiten zur Behandlung, aber durch das GKV- ambulanten Leistungserbringung am Modernisierungsgesetz ist die Möglichkeit Krankenhaus (hochspezialisierte Leistungen, geschaffen worden, hochspezialisierte Behandlung seltener Erkrankungen und Leistungen ambulant anzubieten und die Erkrankungen mit besonderen Behandlung seltener Erkrankungen und Krankheitsverläufen) werden konsequenter Erkrankungen mit besonderen umgesetzt: Zulassung im Rahmen der Krankheitsverläufen ambulant vorzunehmen. Landeskrankenhausplanung, Konkretisierung (Vertrag mit Krankenkasse erforderlich). der Vergütungsregelungen. –8– gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Ordnungspolitischer Rahmen / Finanzierung: Ordnungspolitischer Rahmen / Finanzierung: Seit 2003 werden schrittweise die Eine Sonder-GMK wird sich 2007 mit dem Vergütungsregelungen auf Fallpauschalen ordnungspolitischen Rahmen für die Zeit nach (DRGs) umgestellt. Abschluss der DRG-Konvergenzphase 2008 befassen. Um die Krankenhäuser angemessen an den finanziellen Stabilisierungsmaßnahmen zu beteiligen, werden sie zu einem Sanierungsbeitrag in Höhe von insgesamt 0,8% der Ausgaben für stationäre Krankenhausleistungen herangezogen. Vorgesehen sind: Kürzung der Krankenhausrechnungen, Absenkung der Mindererlösquote sowie Streichung der Rückzahlungspflicht der Kassen für in den Jahren 2004 bis 2006 nicht verwendete Mittel aus der Anschubfinanzierung der Integrierten Versorgung. Apotheken Krankenkassen haben Möglichkeiten, Die Rabattvertragsmöglichkeiten der Rabattverträger mit Arzneimittelherstellern zu Krankenkassen werden verbessert. Kassen vereinbaren. können für abgegebene Medikamente, für die Bei der Abgabe von Arzneimitteln zu Lasten ein Rabattvertrag geschlossen wurde, der GKV wird ein Apothekenrabatt erhoben. Er Zuzahlungen der Versicherten ermäßigen. beträgt derzeit 2 €. Der Apothekenrabatt zugunsten der Krankenkassen wird auf 2,30 € erhöht. Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur als Abgabe von einzelnen Tabletten (so genannte Packung abgegeben werden. Auseinzelung) wird erleichtert. –9– gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Selbstverwaltung Krankenkassenverbände: Krankenkassenverbände: Sieben kassenartenbezogene Ab 2008 wird ein Spitzenverbände auf Bundesebene. Kein Krankenkassenspitzenverband auf zentraler Spitzenverband für alle Kassen. Bundesebene mit zentralen wettbewerbsneutralen Aufgaben errichtet. Er regelt die Rahmenbedingungen für einen intensiveren Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung (z. B. durch für alle Kassen gültige Verträge und Vereinbarungen auf Bundesebene). Gemeinsamer Bundesausschuss: Gemeinsamer Bundesausschuss: Beschlussfassung in sechs verschiedenen Beschlussfassung in einem zentralen Entscheidungsgremien. Entscheidungsgremium. Zusammensetzung der Entscheidungsgremien Im Beschlussgremium üben die aus Unparteiischen und Vertretern der Unparteiischen ihre Tätigkeit in der Regel beteiligten Gruppen, die alle ehrenamtlich tätig hauptamtlich aus. Sie übernehmen auch den sind. Vorsitz sämtlicher Unterausschüsse. Sitzungen und Beratungen größtenteils Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt. nichtöffentlich. Entscheidungsfindung grundsätzlich zeitlich Entscheidungsfindung bei der Bewertung unbefristet. neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden wird durch die Möglichkeit der Fristsetzung beschleunigt. Kassenärztliche Vereinigungen: Kassenärztliche Vereinigungen: Aufgabeschwerpunkte liegen bei der Anpassung der Aufgaben an die geänderten Sicherstellung der Versorgung und der Strukturen, insbesondere im Qualitätsmanagement. – 10 – gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Honorarverteilung. Vorsorge- und Qualitätssicherung: Qualitätssicherung: Rehabilitation Vereinbarungen zur Qualitätssicherung Zusätzliche unabhängige Zertifizierung zwischen Spitzenverbänden der stationärer Rehabilitationseinrichtungen mit Krankenkassen und betroffenen gemeinsamen Qualitätsstandards zwischen Spitzenorganisationen auf Bundesebene. GKV und GRV. Private Kranken- Tarife: Tarife: versicherung Die PKV bietet unterschiedliche Voll- und Die PKV wird ab 2009 verpflichtet, einen Teilversicherungstarife an. Unter anderem Basistarif zu bezahlbaren Prämien anzubieten, auch einen so genannten Standardtarif, der dessen Leistungsumfang dem der GKV nach dem Gesetz nur für einen eng vergleichbar ist. Risikozuschläge dürfen nicht begrenzten Personenkreis zugänglich ist. erhoben werden. Der Basistarif kann grundsätzlich von allen gewählt werden, die in der PKV versichert sind oder dort versichert sein können (z. B. freiwillige Mitglieder der GKV). Es gilt Kontrahierungszwang für die privaten Versicherer. Die Sicherstellung der (zahn)ärztlichen Versorgung erfolgt über die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen. Für die Vergütung der (zahn)ärztlichen Leistungen werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) vorgegeben. Durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und dem Verband der Privaten – 11 – gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Krankenversicherung kann von diesen Vorgaben ganz oder teilweise abgewichen werden. Ab dem 1.7.2007 wird zudem allen Nichtversicherten der Zugang zu einem Standardtarif ermöglicht. Für diesen gelten dann die Voraussetzungen des Basistarifs, z.B. Aufnahme ohne Risikoprüfung und Behandlungspflicht. Versicherungswechsel: Versicherungswechsel: Freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmer Der Wechsel von der GKV in die PKV ist für können in die PKV wechseln, wenn sie wegen diesen Personenkreis künftig dann möglich, Überschreitens der wenn das Jahresarbeitsentgelt in drei Jahresarbeitsentgeltgrenze aufeinander folgenden Jahren die (Versicherungspflichtgrenze) aus der Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat Versicherungspflicht in der GKV ausscheiden. und auch zu Beginn des nächsten Kalenderjahres übersteigt. Ein Wechsel zwischen privaten Der Wechsel zwischen privaten Versicherungsunternehmen ist aus finanziellen Versicherungsunternehmen wird (aus Gesichtspunkten derzeit nahezu Bestandstarifen zeitlich befristet) durch ausgeschlossen. Alterungsrückstellungen Kontrahierungszwang und Portabilität der können nicht übertragen werden. Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs erleichtert. Versicherte, die aus der PKV ausgeschieden Ab 2009 gilt eine allgemeine Pflicht zur sind, haben oftmals keine Versicherung. Nichtversicherte, die zuletzt bei Rückkehrmöglichkeit in die PKV (und in der der PKV versichert waren, erhalten ein Regel auch nicht in die GKV). Sie sind daher Rückkehrrecht in den Basistarif. häufig nicht versichert. Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, erhalten das Recht, sich im Basistarif zu versichern. – 12 – gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Freiwillig Versicherte der GKV, die dort Der künftige Basistarif der PKV wird für alle ausscheiden und in die PKV wechseln, haben freiwillig in der GKV Versicherten geöffnet. Sie nur in engen Grenzen die Möglichkeit zur können innerhalb einer Frist von sechs Wahl des heutigen Standardtarifs. Monaten den Basistarif wählen. Pharmaindustrie Arzneimittel: Arzneimittel: Für neue Arzneimittel wird eine Die bestehende Nutzenbewertung wird zu Nutzenbewertung durchgeführt. einer Kosten-Nutzen-Bewertung erweitert. Neue Arzneimittel sind nach der Zulassung und Markteinführung grundsätzlich verordnungsfähig zu Lasten der GKV. Verordnungsdaten: Verordnungsdaten: Arzneimittelhersteller können Den Herstellern wird die detaillierte Arzneiverordnungsdaten sehr detailliert Aufbereitung und Nutzung von aufbereiten und für eigene (Vermarktungs-) Arzneiverordnungsdaten weitgehend Zwecke nutzen. untersagt. Anwendungsbeobachtung: Anwendungsbeobachtung: Die Beobachtung von Durch Hersteller finanzierte Arzneimittelanwendungen durch Anwendungsbeobachtungen unterliegen in Arzneimittelhersteller wird auch als Zukunft besonderen Anforderungen. Marketinginstrument genutzt. Sonstige Einrichtungen Arzneimittelreste: Arzneimittelreste: Eine Weitergabe von ungenutzten Produkten Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B. an andere Versicherte ist nicht zulässig. Hospize und Pflegeheime, die Arzneimittel – 13 – gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 zentral bevorraten können, dürfen bestimmte nicht genutzte Produkte an andere Patienten abgeben. – 14 – gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 II. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds bündelt die Finanzierung Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird neu gestaltet. Der Gesundheitsfonds bündelt in Zukunft die Finanzierung der neuen Gesundheitsversicherung. Die Krankenkassen bestimmen dann nicht mehr über die Höhe der Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge weiterhin ein. Ab dem Jahr 2009 werden die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber an den Gesundheitsfonds weitergeleitet. Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen dann aus dem Gesundheitsfonds einen einheitlichen Betrag. Außerdem werden die je nach Krankenkasse unterschiedlichen Risiken – wie Alter oder zum Beispiel Krankheit der Versicherten – durch eine der Höhe des Risikos entsprechende, ergänzende Zuweisung ausgeglichen. Das vereinfacht den heutigen Risikostrukturausgleich erheblich und macht ihn wesentlich transparenter. Mit diesem neuen Modell der Finanzierung der Gesundheitsversicherung über den Gesundheitsfonds sorgen wir für eine wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln. Wir erreichen damit nicht nur transparentere Abläufe, sondern vereinfachen das bestehende Geflecht der vielen unterschiedlichen Beitragsströme. Betriebe werden künftig keine hundertfach unterschiedlichen Beitragssätze mehr ermitteln müssen. Es wird nur noch einen einheitlichen, prozentualen Beitrag pro Beschäftigten geben. Die Arbeitgeber erhalten zudem ab dem Jahr 2011 die Option, ihre gesamten Beiträge nur noch an eine von ihnen gewählte Einzugsstelle zu entrichten. Dies wird zu einer Konzentration der Einzugsstellen auf Krankenkassenebene führen. An der Beteiligung des Einzelnen nach seiner Leistungskraft wird also nicht gerüttelt. Aber bürokratischer Aufwand wird abgebaut. Der medizinische notwendige Leistungskatalog bleibt für alle Krankenkassen auch unter diesen neuen Bedingungen gleich. Wenn dennoch eine Krankenkasse in Schwierigkeiten gerät, hat ihr Vorstand dieser Kasse eine Reihe von neuen Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Er kann z. B. die Ausgaben für Arzneimittel mittels Rabattverhandlungen verringern. – 15 – gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 Oder einen Weg anbieten, der zuerst immer zum Hausarzt führt, statt teures Facharzt-Springen zu erlauben. Hier kann er sein Können als Manager unter Beweis stellen, denn zusätzliches Geld aus dem Gesundheitsfonds gibt es – zunächst – nicht. Bekommt er die Ausgaben nicht in den Griff, kann die Krankenkasse von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Es ist den Krankenkassen dabei freigestellt, ob sie einen prozentualen oder einen festen Betrag fordern. Er darf jedoch nicht mehr als ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen, um eine Überforderung zu vermeiden. Wenn ein kassenindividueller Zusatzbeitrag erforderlich ist, wird dieser bis zu einer Höhe von 8 Euro ohne Einkommensprüfung von den Mitgliedern erhoben. So wird unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden. Den Weg eines Zusatzbeitrags werden Krankenkassen im Leistungs-Wettbewerb allerdings nur beschreiten, wenn er wirklich unvermeidbar ist. Denn damit würde offensichtlich: Man arbeitet nicht so erfolgreich wie andere. Andere Krankenkassen wiederum wären in der Lage, ihren Mitgliedern sogar Geld zurückgeben zu können. Sehr wichtig: Eine Überforderung der Krankenkassen und ihrer Mitglieder wird schon im Ansatz vermieden, indem gesetzlich festgelegt wird, dass der Gesundheitsfonds immer mindestens 95 Prozent der Ausgaben aller Krankenkassen deckt. Wird dieser Schwellenwert erreicht, werden aufgrund einer gesetzlichen Anpassungsregelung die prozentualen Beiträge aller Versicherten und der Arbeitgeber angehoben. Es wird eine dritte Säule aus Steuermitteln geben Vereinbart wurde auch, ab 2008 der gesetzlichen Krankenversicherung Mittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen. In den Folgejahren werden wachsende Zuschüsse in die gesetzliche Krankenversicherung fließen. 2008 werden das 2,5 Milliarden Euro sein. In den Folgejahren steigt der Zuschuss um jährlich 1,5 Milliarden bis auf 14 Milliarden Euro an. Diese Mittel dienen der schrittweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. – 16 – gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007 III. Die künftige Rolle der privaten Krankenversicherung Auch die private Krankenversicherung steht vor großen Veränderungen. Heute kann ein Mitglied einer privaten Kasse bereits nach wenigen Jahren nicht mehr zu zumutbaren Bedingungen in eine andere private Kasse wechseln. Denn die vom Mitglied durch seine Prämien angesparte Alterungsrückstellung bleibt immer zurück. Ein Wechsel ist dadurch ein Verlustgeschäft für den Einzelnen. Wettbewerb innerhalb der privaten Krankenversicherung, das Wechseln zu einem möglicherweise leistungsfähigeren Anbieter, wie seit langem in der GKV möglich, ist deswegen dort ein Fremdwort. Das muss sich zugunsten der Menschen in der privaten Krankenversicherung ändern. Künftig werden daher Mitglieder einer privaten Krankenkasse bei einem Wechsel innerhalb der PKV die Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs mitnehmen können. Das bedeutet: Auch innerhalb der PKV gilt der für die gesetzlichen Kassen traditionelle Grundsatz, dass jeder von jeder Kasse genommen werden muss. Um die PKV bei den freiwillig Versicherten zukünftig auch zur Aufnahme schlechter Risiken zu verpflichten, wird der PKV-Basistarif auch für alle freiwillig Versicherten geöffnet. Hierzu wird die private Krankenversicherung einen neuen Versicherungstarif (Basistarif) anbieten müssen, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Der Basistarif wird mit Alterungsrückstellung kalkuliert. – 17 – gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007 www.die-gesundheitsreform.de
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