Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

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Stand: 06.02.2007
Die neue Gesundheitsversicherung

Die wesentlichen Veränderungen durch die
Gesundheitsreform 2007

I. Mehr Wettbewerb und Qualität durch neue Strukturen

II. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds

III. Die künftige Rolle der privaten Krankenversicherung
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

I. Mehr Wettbewerb und Qualität durch neue Strukturen

Was ändert sich für:                          Alte                                                   Neue
                                              Krankenversicherung                                    Gesundheitsversicherung
Versicherte                                   Versicherungsschutz:                                   Versicherungsschutz:

                                                    Personen, die aus der Versicherung                    Es wird eine allgemeine Pflicht zur
                                                     ausgeschieden sind und auch nicht privat               Versicherung eingeführt. So werden künftig
                                                     versichert werden können, haben keine                  auch alle heute Nichtversicherten einen
                                                     Rückkehrmöglichkeit in eine Versicherung.              Krankenversicherungsschutz erlangen.

                                              Wahlmöglichkeiten:                                     Wahlmöglichkeiten:

                                                    Bei Vorsorge und Rehabilitation gilt bislang          Der Versicherte erhält ein echtes Wahlrecht zu
                                                     der Grundsatz, dass die Kasse die Einrichtung          einer Vorsorge und Rehabilitations-
                                                     auswählt. Dabei kann sie eine eigene                   einrichtung, die zugelassen und entsprechend
                                                     Vertragseinrichtung belegen. Sie soll die              zertifiziert ist. Fallen dabei Kosten an, die über
                                                     Wünsche des Versicherten berücksichtigen.              die der Vertragseinrichtungen hinausgehen,
                                                                                                            sind die Mehrkosten vom Versicherten zu
                                                                                                            tragen.
                                                    Versicherte können begrenzt Kostenerstattung          Die Möglichkeiten der Versicherten zur Wahl
                                                     statt Sachleistungen wählen. Die Kassen                der Kostenerstattung werden entbürokratisiert
                                                     haben entsprechende Satzungsregelungen                 und flexibilisiert.
                                                     vorzusehen.
                                                    Freiwillig Versicherte können unter                   Die Wahlmöglichkeiten werden flexibilisiert.
                                                     bestimmten Voraussetzungen Tarife mit                  Künftig können die Kassen allen Mitglieder
                                                     Selbstbehalt oder Beitragsrückzahlung                  Selbstbehalttarife anbieten und
                                                     wählen.                                                Prämienzahlungen vorsehen. Die Kassen
                                                                                                            müssen dann Wahltarife für besondere

                                                                                                                                                               –2–

gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007                                                                                             www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                                                                                            Versorgungsformen und spezielle
                                                                                                            Krankengeldtarife anbieten und können hierfür
                                                                                                            Prämienzahlungen an oder durch die
                                                                                                            Versicherten vorsehen. Sie können u.a. auch
                                                                                                            Tarife anbieten, in denen die Leistungen für
                                                                                                            bestimmte Personengruppen begrenzt sind

                                              Leistungen:                                            Leistungen:

                                                    Umfassender Leistungskatalog mit dem                  Künftig werden zusätzliche Leistungen
                                                     medizinisch Notwendigen.                               angeboten: geriatrische Rehabilitation als
                                                                                                            Pflichtleistung und verbesserte Palliativ-
                                                                                                            versorgung.
                                                    Leistungen der häuslichen Krankenpflege               Der Haushaltsbegriff wird erweitert. Künftig
                                                     werden nur im Haushalt des Versicherten                wird häusliche Krankenpflege auch in neuen
                                                     erbracht.                                              Wohngemeinschaften oder Wohnformen und
                                                                                                            in besonderen Ausnahmefällen auch in
                                                                                                            Heimen erbracht.
                                                    Empfohlene Impfungen sind Satzungsleistung,           Empfohlene Impfungen werden
                                                     die die Kassen nicht zwingend erbringen                Pflichtleistungen. Alle Kassen müssen sie
                                                     müssen.                                                anbieten.
                                                    Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind                         Mutter-/Vater-Kind-Kuren werden ebenfalls
                                                     Regelleistungen, die die Kassen nicht                  Pflichtleistungen.
                                                     zwingend erbringen müssen.
                                                    Ambulante und stationäre                              Die ambulanten und stationären Rehabilita-
                                                     Rehabilitationsleistungen sind ebenfalls               tionsleistungen werden ebenfalls
                                                     Regelleistungen.                                       Pflichtleistungen.
                                                    Faktisch keine Leistungsbeschränkung bei              Bei selbstverschuldeter
                                                     selbstverschuldeter Behandlungsbedürftigkeit.          Behandlungsbedürftigkeit in besonderen
                                                                                                            Fällen, wie z. B. bei Komplikationen durch
                                                                                                            Schönheitsoperationen, Piercing,

                                                                                                                                                             –3–

gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007                                                                                           www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                                                                                             Tätowierungen etc., muss in stärkerem
                                                                                                             Umfang von Regressmöglichkeiten zur
                                                                                                             Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht
                                                                                                             werden. Die bisherige Vorschrift, nach der
                                                                                                             Krankenkassen keine Kosten bei
                                                                                                             Selbstverschulden übernehmen müssen, wird
                                                                                                             präzisiert.
                                                    Die Leistungen der medizinischen                       Die medizinische Behandlungspflege wird
                                                     Behandlungspflege für Pflegebedürftige in               dauerhaft der sozialen Pflegeversicherung
                                                     vollstationären Einrichtungen ist bis zum               zugewiesen.
                                                     30. Juni 2007 nicht Leistung der GKV, sondern
                                                     der sozialen Pflegeversicherung.

                                              Besondere Versorgungsformen:                            Besondere Versorgungsformen:

                                                    Versicherter kann Hausarztmodell seiner                Die Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und die
                                                     Kasse wählen.                                           Qualitätsanforderungen werden präzisiert.
                                                    Für einen begrenzten Versichertenkreis                 Integrierte Versorgung wird weiter ausgebaut.
                                                     bestehen Möglichkeiten der Integrierten                 Auch die Pflegeversicherung kann integriert
                                                     Versorgung.                                             werden. Die Anschubfinanzierung wird
                                                                                                             verlängert. Unnötige Bürokratie wird abgebaut.

Krankenkassen                                 Institutionell:                                         Institutionell:

                                                    Kassen können geöffnet (für alle Versicherten)         Stichtagsbezogen werden alle Kassen für den
                                                     oder geschlossen (begrenzter Personenkreis)             Wettbewerb geöffnet. (Bestandsschutz für
                                                     sein.                                                   geschlossene BKKen).
                                                    Kassenfusionen nur kassenartenintern.                  Jede Kasse darf mit anderen Kassen im GKV-
                                                                                                             System fusionieren.
                                                    Erfordernis eines Staatsvertrages bei                  Staatsvertrag wird überflüssig.
                                                     Fusionen von Landeskassen.

                                                                                                                                                              –4–

gesundheitsreform_2007_tabelle_v09_06022007                                                                                            www.die-gesundheitsreform.de
Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                              Beitragserhebung:                                   Beitragserhebung:

                                                    Die Beiträge werden einkommensabhängig             Die Beiträge werden einkommensabhängig
                                                     erhoben.                                            erhoben.
                                                    Krankenkassen bestimmen individuellen              Ab 2009 gilt für alle Krankenkassen ein
                                                     Beitragssatz.                                       bundeseinheitlicher gesetzlich festgelegter
                                                                                                         Beitragssatz.
                                                    Kassen ziehen die Beiträge vom Arbeitgeber         Krankenkassen ziehen die Beiträge für den
                                                     ein.                                                Gesundheitsfonds ein. Die Krankenkassen
                                                                                                         erhalten die Zuweisungen in Form einer
                                                                                                         Grundpauschale und einem alters- und
                                                                                                         risikoadjustierten Zuschlag aus dem
                                                                                                         Gesundheitsfonds.
                                                    Arbeitgeber haben die Beiträge für jeden           Ab dem Jahr 2011 erhalten die Arbeitgeber die
                                                     einzelnen Versicherten an dessen                    Option, sämtliche Beiträge nur noch an eine
                                                     Krankenkasse zu zahlen.                             Weiterleitungsstelle zu zahlen. Das wird zu
                                                                                                         Zusammenschlüssen auf Seiten der
                                                                                                         Einzugsstellen führen.

                                              Vertragsregelungen:                                 Vertragsregelungen:

                                                    Kollektivverträge zwischen Krankenkassen           Vom Kollektivvertrag abweichende
                                                     und Kassenärztlichen Vereinigungen.                 Vereinbarungen mit den KVen, mit einzelnen
                                                                                                         Ärzten oder Gruppen von Ärzten werden
                                                                                                         zugelassen. Hierdurch werden optimierte
                                                                                                         Versorgungsformen erreicht und
                                                                                                         Effizienzsteigerungen ermöglicht.

                                                                                                                                                         –5–

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                              Krankenversichertenkarte:                             Krankenversichertenkarte:

                                                    Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten          Die Krankenkassen werden gesetzlich
                                                     zur Leistungsinanspruchnahme die                       verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen
                                                     Krankenversichertenkarten aus und sollen               einem Missbrauch der Karten
                                                     diese bei Beendigung des                               entgegenzuwirken.
                                                     Versicherungsschutzes oder bei einem
                                                     Krankenkassenwechsel wieder einziehen.
                                                     Eine weitergehende Verpflichtung der Kassen,
                                                     einem Missbrauch durch rechtswidrige
                                                     Weitergabe der Karten entgegenzuwirken,
                                                     besteht nicht.

Arbeitgeber                                   Beitragszahlung:                                      Beitragszahlung:

                                                    Die Arbeitgeber zahlen den individuellen       •   Der Beitragseinzug verbleibt bei den
                                                     Krankenversicherungsbeitrag mit                    Krankenkassen. Die Krankenkassen leiten ab
                                                     Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die            2009 die Beiträge an den Gesundheitsfonds
                                                     zuständigen Einzugsstellen. Zuständige             weiter. Mit dem Gesundheitsfonds werden
                                                     Einzugsstelle ist für jeden Beschäftigten          gesetzlich fixierte Beitragssätze für Arbeitgeber
                                                     jeweils dessen Krankenkasse.                       und Arbeitnehmer eingeführt. Die Verteilung der
                                                                                                        Beitragslast entspricht der heutigen Relation. Ab
                                                                                                        dem Jahr 2011 erhalten die Arbeitgeber die
                                                                                                        Option, sämtliche Beiträge nur noch an eine
                                                                                                        Weiterleitungsstelle zu zahlen. Der Beitragseinzug
                                                                                                        wird durch diese Neuregelungen stark vereinfacht.

Ärzte                                         Vergütung:                                            Vergütung:

                                                    Honorierungssystem mit floatenden                     Vereinfachtes Honorierungssystem mit einer
                                                     Punktwerten.                                           Gebührenordnung mit festen – bei einer

                                                                                                                                                             –6–

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                                                                                     bestimmten Mengenüberschreitung
                                                                                                     abgestaffelten – Preisen.
                                                                                                    Pauschalvergütungen mit wenigen
                                                                                                     erforderlichen Einzelleistungsvergütungen.
                                                                                                     Honorarzuschläge für besondere Qualität.
                                                 Sektorale Budgets.                                Ablösung der sektoralen Budgets durch neue
                                                                                                     Instrumente der Mengensteuerung,
                                                                                                     insbesondere Abstaffelungen (vertragliche
                                                                                                     Vereinbarungen).
                                                 Geringe Transparenz und                           Erhöhte Transparenz und weitgehende
                                                  Kalkulationssicherheit.                            Kalkulationssicherheit.
                                                  Verteilungsungerechtigkeit durch
                                                  arztgruppenbezogene Honorarverteilung auf
                                                  Landesebene.
                                                 Morbiditätsrisiko liegt weitgehend bei den        Morbiditätsrisiko wird auf die Krankenkassen
                                                  Ärzten.                                            übertragen.
                                                 Unterschiedliche Vergütungshöhen je nach          Für alle Kassen gelten gleiche Preise für
                                                  Krankenkasse.                                      gleiche Leistungen.
                                                 Honorarreformen werden von der                    Erarbeitung der Vergütungsreform wird
                                                  Selbstverwaltung (Ärzte und Krankenkassen)         professionalisiert.
                                                  im Bewertungsausschuss umgesetzt.
                                                 In unterversorgten Gebieten zahlen die            Die Sicherstellungszuschläge werden künftig
                                                  Kassen zusätzliche Sicherstellungszuschläge.       zu 100% von den Kassen bezahlt. Somit
                                                  Da die KV`en die Zuschläge zu 50%                  erhöht sich die Vergütung. Abschläge
                                                  mitfinanzieren, führt dies gleichzeitig zu         entfallen.
                                                  Abschlägen bei der Vergütung in nicht
                                                  unterversorgten Gebieten.

                                                                                                                                                      –7–

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                              Vertragsregelungen:                                 Vertragsregelungen:

                                                    Kollektivverträge zwischen Krankenkassen           Vom Kollektivvertrag abweichende
                                                     und Kassenärztlichen Vereinigungen.                 Vereinbarungen mit den Kassen werden
                                                                                                         zugelassen.
                                                    Uneinheitlicher und verwaltungsaufwendiger         Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs) wird
                                                     Rahmen für Chronikerprogramme (DMPs).               vereinheitlicht und entbürokratisiert.

                                              Behandlung und Verordnung:                          Behandlung und Verordnung:

                                                    Alle Verordnungen können grundsätzlich von         Bei speziellen Arzneimittelverordnungen muss
                                                     jedem Arzt ausgestellt werden.                      ein fachlich besonders ausgewiesener Arzt
                                                                                                         beteiligt werden.

Krankenhäuser                                 Ambulante Behandlung:                               Ambulante Behandlung:

                                                    Keine generelle Öffnung für ambulante              Die bestehenden Möglichkeiten zur
                                                     Behandlung, aber durch das GKV-                     ambulanten Leistungserbringung am
                                                     Modernisierungsgesetz ist die Möglichkeit           Krankenhaus (hochspezialisierte Leistungen,
                                                     geschaffen worden, hochspezialisierte               Behandlung seltener Erkrankungen und
                                                     Leistungen ambulant anzubieten und die              Erkrankungen mit besonderen
                                                     Behandlung seltener Erkrankungen und                Krankheitsverläufen) werden konsequenter
                                                     Erkrankungen mit besonderen                         umgesetzt: Zulassung im Rahmen der
                                                     Krankheitsverläufen ambulant vorzunehmen.           Landeskrankenhausplanung, Konkretisierung
                                                     (Vertrag mit Krankenkasse erforderlich).            der Vergütungsregelungen.

                                                                                                                                                         –8–

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                              Ordnungspolitischer Rahmen / Finanzierung:              Ordnungspolitischer Rahmen / Finanzierung:

                                                    Seit 2003 werden schrittweise die                      Eine Sonder-GMK wird sich 2007 mit dem
                                                     Vergütungsregelungen auf Fallpauschalen                 ordnungspolitischen Rahmen für die Zeit nach
                                                     (DRGs) umgestellt.                                      Abschluss der DRG-Konvergenzphase 2008
                                                                                                             befassen.
                                                                                                            Um die Krankenhäuser angemessen an den
                                                                                                             finanziellen Stabilisierungsmaßnahmen zu
                                                                                                             beteiligen, werden sie zu einem
                                                                                                             Sanierungsbeitrag in Höhe von insgesamt
                                                                                                             0,8% der Ausgaben für stationäre
                                                                                                             Krankenhausleistungen herangezogen.
                                                                                                             Vorgesehen sind: Kürzung der
                                                                                                             Krankenhausrechnungen, Absenkung der
                                                                                                             Mindererlösquote sowie Streichung der
                                                                                                             Rückzahlungspflicht der Kassen für in den
                                                                                                             Jahren 2004 bis 2006 nicht verwendete Mittel
                                                                                                             aus der Anschubfinanzierung der Integrierten
                                                                                                             Versorgung.

Apotheken                                           Krankenkassen haben Möglichkeiten,                     Die Rabattvertragsmöglichkeiten der
                                                     Rabattverträger mit Arzneimittelherstellern zu          Krankenkassen werden verbessert. Kassen
                                                     vereinbaren.                                            können für abgegebene Medikamente, für die
                                                    Bei der Abgabe von Arzneimitteln zu Lasten              ein Rabattvertrag geschlossen wurde,
                                                     der GKV wird ein Apothekenrabatt erhoben. Er            Zuzahlungen der Versicherten ermäßigen.
                                                     beträgt derzeit 2 €.                                   Der Apothekenrabatt zugunsten der
                                                                                                             Krankenkassen wird auf 2,30 € erhöht.
                                                    Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur als              Abgabe von einzelnen Tabletten (so genannte
                                                     Packung abgegeben werden.                               Auseinzelung) wird erleichtert.

                                                                                                                                                             –9–

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

Selbstverwaltung                              Krankenkassenverbände:                                    Krankenkassenverbände:

                                                    Sieben kassenartenbezogene                               Ab 2008 wird ein
                                                     Spitzenverbände auf Bundesebene. Kein                     Krankenkassenspitzenverband auf
                                                     zentraler Spitzenverband für alle Kassen.                 Bundesebene mit zentralen
                                                                                                               wettbewerbsneutralen Aufgaben errichtet. Er
                                                                                                               regelt die Rahmenbedingungen für einen
                                                                                                               intensiveren Wettbewerb um Qualität und
                                                                                                               Wirtschaftlichkeit der Versorgung (z. B. durch
                                                                                                               für alle Kassen gültige Verträge und
                                                                                                               Vereinbarungen auf Bundesebene).

                                              Gemeinsamer Bundesausschuss:                              Gemeinsamer Bundesausschuss:

                                                    Beschlussfassung in sechs verschiedenen                  Beschlussfassung in einem zentralen
                                                     Entscheidungsgremien.                                     Entscheidungsgremium.
                                                    Zusammensetzung der Entscheidungsgremien                 Im Beschlussgremium üben die
                                                     aus Unparteiischen und Vertretern der                     Unparteiischen ihre Tätigkeit in der Regel
                                                     beteiligten Gruppen, die alle ehrenamtlich tätig          hauptamtlich aus. Sie übernehmen auch den
                                                     sind.                                                     Vorsitz sämtlicher Unterausschüsse.
                                                    Sitzungen und Beratungen größtenteils                    Sitzungen finden in der Regel öffentlich statt.
                                                     nichtöffentlich.
                                                    Entscheidungsfindung grundsätzlich zeitlich              Entscheidungsfindung bei der Bewertung
                                                     unbefristet.                                              neuer Untersuchungs- und
                                                                                                               Behandlungsmethoden wird durch die
                                                                                                               Möglichkeit der Fristsetzung beschleunigt.

                                              Kassenärztliche Vereinigungen:                            Kassenärztliche Vereinigungen:

                                                    Aufgabeschwerpunkte liegen bei der                 Anpassung der Aufgaben an die geänderten
                                                     Sicherstellung der Versorgung und der              Strukturen, insbesondere im Qualitätsmanagement.

                                                                                                                                                                – 10 –

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                                        Honorarverteilung.

Vorsorge- und                                 Qualitätssicherung:                                    Qualitätssicherung:
Rehabilitation                                         Vereinbarungen zur Qualitätssicherung                 Zusätzliche unabhängige Zertifizierung
                                                        zwischen Spitzenverbänden der                          stationärer Rehabilitationseinrichtungen mit
                                                        Krankenkassen und betroffenen                          gemeinsamen Qualitätsstandards zwischen
                                                        Spitzenorganisationen auf Bundesebene.                 GKV und GRV.

Private Kranken-                              Tarife:                                                Tarife:
versicherung                                           Die PKV bietet unterschiedliche Voll- und             Die PKV wird ab 2009 verpflichtet, einen
                                                        Teilversicherungstarife an. Unter anderem              Basistarif zu bezahlbaren Prämien anzubieten,
                                                        auch einen so genannten Standardtarif, der             dessen Leistungsumfang dem der GKV
                                                        nach dem Gesetz nur für einen eng                      vergleichbar ist. Risikozuschläge dürfen nicht
                                                        begrenzten Personenkreis zugänglich ist.               erhoben werden. Der Basistarif kann
                                                                                                               grundsätzlich von allen gewählt werden, die in
                                                                                                               der PKV versichert sind oder dort versichert
                                                                                                               sein können (z. B. freiwillige Mitglieder der
                                                                                                               GKV). Es gilt Kontrahierungszwang für die
                                                                                                               privaten Versicherer. Die Sicherstellung der
                                                                                                               (zahn)ärztlichen Versorgung erfolgt über die
                                                                                                               Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen. Für
                                                                                                               die Vergütung der (zahn)ärztlichen Leistungen
                                                                                                               werden bestimmte Höchstsätze der Ärztlichen
                                                                                                               Gebührenordnung (GOÄ) und der
                                                                                                               Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ)
                                                                                                               vorgegeben. Durch vertragliche
                                                                                                               Vereinbarungen zwischen den
                                                                                                               Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und
                                                                                                               dem Verband der Privaten

                                                                                                                                                               – 11 –

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                                                                                             Krankenversicherung kann von diesen
                                                                                                             Vorgaben ganz oder teilweise abgewichen
                                                                                                             werden. Ab dem 1.7.2007 wird zudem allen
                                                                                                             Nichtversicherten der Zugang zu einem
                                                                                                             Standardtarif ermöglicht. Für diesen gelten
                                                                                                             dann die Voraussetzungen des Basistarifs,
                                                                                                             z.B. Aufnahme ohne Risikoprüfung und
                                                                                                             Behandlungspflicht.

                                              Versicherungswechsel:                                   Versicherungswechsel:

                                                    Freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmer         Der Wechsel von der GKV in die PKV ist für
                                                     können in die PKV wechseln, wenn sie wegen              diesen Personenkreis künftig dann möglich,
                                                     Überschreitens der                                      wenn das Jahresarbeitsentgelt in drei
                                                     Jahresarbeitsentgeltgrenze                              aufeinander folgenden Jahren die
                                                     (Versicherungspflichtgrenze) aus der                    Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat
                                                     Versicherungspflicht in der GKV ausscheiden.            und auch zu Beginn des nächsten
                                                                                                             Kalenderjahres übersteigt.
                                                    Ein Wechsel zwischen privaten                          Der Wechsel zwischen privaten
                                                     Versicherungsunternehmen ist aus finanziellen           Versicherungsunternehmen wird (aus
                                                     Gesichtspunkten derzeit nahezu                          Bestandstarifen zeitlich befristet) durch
                                                     ausgeschlossen. Alterungsrückstellungen                 Kontrahierungszwang und Portabilität der
                                                     können nicht übertragen werden.                         Alterungsrückstellung im Umfang des
                                                                                                             Basistarifs erleichtert.
                                                    Versicherte, die aus der PKV ausgeschieden             Ab 2009 gilt eine allgemeine Pflicht zur
                                                     sind, haben oftmals keine                               Versicherung. Nichtversicherte, die zuletzt bei
                                                     Rückkehrmöglichkeit in die PKV (und in der              der PKV versichert waren, erhalten ein
                                                     Regel auch nicht in die GKV). Sie sind daher            Rückkehrrecht in den Basistarif.
                                                     häufig nicht versichert.                                Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen
                                                                                                             sind, erhalten das Recht, sich im Basistarif zu
                                                                                                             versichern.

                                                                                                                                                             – 12 –

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                                    Freiwillig Versicherte der GKV, die dort           Der künftige Basistarif der PKV wird für alle
                                                     ausscheiden und in die PKV wechseln, haben          freiwillig in der GKV Versicherten geöffnet. Sie
                                                     nur in engen Grenzen die Möglichkeit zur            können innerhalb einer Frist von sechs
                                                     Wahl des heutigen Standardtarifs.                   Monaten den Basistarif wählen.

Pharmaindustrie                               Arzneimittel:                                       Arzneimittel:

                                                    Für neue Arzneimittel wird eine                    Die bestehende Nutzenbewertung wird zu
                                                     Nutzenbewertung durchgeführt.                       einer Kosten-Nutzen-Bewertung erweitert.
                                                                                                        Neue Arzneimittel sind nach der Zulassung
                                                                                                         und Markteinführung grundsätzlich
                                                                                                         verordnungsfähig zu Lasten der GKV.

                                              Verordnungsdaten:                                   Verordnungsdaten:

                                                    Arzneimittelhersteller können                      Den Herstellern wird die detaillierte
                                                     Arzneiverordnungsdaten sehr detailliert             Aufbereitung und Nutzung von
                                                     aufbereiten und für eigene (Vermarktungs-)          Arzneiverordnungsdaten weitgehend
                                                     Zwecke nutzen.                                      untersagt.

                                              Anwendungsbeobachtung:                              Anwendungsbeobachtung:

                                                    Die Beobachtung von                                Durch Hersteller finanzierte
                                                     Arzneimittelanwendungen durch                       Anwendungsbeobachtungen unterliegen in
                                                     Arzneimittelhersteller wird auch als                Zukunft besonderen Anforderungen.
                                                     Marketinginstrument genutzt.

Sonstige Einrichtungen                        Arzneimittelreste:                                  Arzneimittelreste:

                                                    Eine Weitergabe von ungenutzten Produkten          Gemeinschaftseinrichtungen, wie z. B.
                                                     an andere Versicherte ist nicht zulässig.           Hospize und Pflegeheime, die Arzneimittel

                                                                                                                                                         – 13 –

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

                                                                  zentral bevorraten können, dürfen bestimmte
                                                                  nicht genutzte Produkte an andere Patienten
                                                                  abgeben.

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

II. Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds bündelt die Finanzierung
Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird neu gestaltet. Der Gesundheitsfonds bündelt in Zukunft die
Finanzierung der neuen Gesundheitsversicherung. Die Krankenkassen bestimmen dann nicht mehr über die Höhe der Beiträge der
Versicherten und Arbeitgeber. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge weiterhin ein. Ab dem Jahr 2009 werden die Beiträge der
Versicherten und der Arbeitgeber an den Gesundheitsfonds weitergeleitet.

Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen dann aus dem Gesundheitsfonds einen einheitlichen Betrag. Außerdem werden
die je nach Krankenkasse unterschiedlichen Risiken – wie Alter oder zum Beispiel Krankheit der Versicherten – durch eine der Höhe
des Risikos entsprechende, ergänzende Zuweisung ausgeglichen. Das vereinfacht den heutigen Risikostrukturausgleich erheblich
und macht ihn wesentlich transparenter.

Mit diesem neuen Modell der Finanzierung der Gesundheitsversicherung über den Gesundheitsfonds sorgen wir für eine
wirtschaftliche Verwendung von Beitrags- und Steuermitteln. Wir erreichen damit nicht nur transparentere Abläufe, sondern
vereinfachen das bestehende Geflecht der vielen unterschiedlichen Beitragsströme.

Betriebe werden künftig keine hundertfach unterschiedlichen Beitragssätze mehr ermitteln müssen. Es wird nur noch einen
einheitlichen, prozentualen Beitrag pro Beschäftigten geben. Die Arbeitgeber erhalten zudem ab dem Jahr 2011 die Option, ihre
gesamten Beiträge nur noch an eine von ihnen gewählte Einzugsstelle zu entrichten. Dies wird zu einer Konzentration der
Einzugsstellen auf Krankenkassenebene führen. An der Beteiligung des Einzelnen nach seiner Leistungskraft wird also nicht gerüttelt.
Aber bürokratischer Aufwand wird abgebaut.

Der medizinische notwendige Leistungskatalog bleibt für alle Krankenkassen auch unter diesen neuen Bedingungen gleich. Wenn
dennoch eine Krankenkasse in Schwierigkeiten gerät, hat ihr Vorstand dieser Kasse eine Reihe von neuen Möglichkeiten, die
wirtschaftliche Situation zu verbessern. Er kann z. B. die Ausgaben für Arzneimittel mittels Rabattverhandlungen verringern.

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

Oder einen Weg anbieten, der zuerst immer zum Hausarzt führt, statt teures Facharzt-Springen zu erlauben. Hier kann er sein
Können als Manager unter Beweis stellen, denn zusätzliches Geld aus dem Gesundheitsfonds gibt es – zunächst – nicht.

Bekommt er die Ausgaben nicht in den Griff, kann die Krankenkasse von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Es ist den
Krankenkassen dabei freigestellt, ob sie einen prozentualen oder einen festen Betrag fordern. Er darf jedoch nicht mehr als ein
Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen betragen, um eine Überforderung zu vermeiden. Wenn ein kassenindividueller
Zusatzbeitrag erforderlich ist, wird dieser bis zu einer Höhe von 8 Euro ohne Einkommensprüfung von den Mitgliedern erhoben. So
wird unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden. Den Weg eines Zusatzbeitrags werden Krankenkassen im Leistungs-Wettbewerb
allerdings nur beschreiten, wenn er wirklich unvermeidbar ist. Denn damit würde offensichtlich: Man arbeitet nicht so erfolgreich wie
andere. Andere Krankenkassen wiederum wären in der Lage, ihren Mitgliedern sogar Geld zurückgeben zu können.

Sehr wichtig: Eine Überforderung der Krankenkassen und ihrer Mitglieder wird schon im Ansatz vermieden, indem gesetzlich
festgelegt wird, dass der Gesundheitsfonds immer mindestens 95 Prozent der Ausgaben aller Krankenkassen deckt. Wird dieser
Schwellenwert erreicht, werden aufgrund einer gesetzlichen Anpassungsregelung die prozentualen Beiträge aller Versicherten und
der Arbeitgeber angehoben.

Es wird eine dritte Säule aus Steuermitteln geben
Vereinbart wurde auch, ab 2008 der gesetzlichen Krankenversicherung Mittel für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem
Steueraufkommen zur Verfügung zu stellen. In den Folgejahren werden wachsende Zuschüsse in die gesetzliche
Krankenversicherung fließen. 2008 werden das 2,5 Milliarden Euro sein. In den Folgejahren steigt der Zuschuss um jährlich 1,5
Milliarden bis auf 14 Milliarden Euro an. Diese Mittel dienen der schrittweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben.

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Die wesentlichen Veränderungen durch die Gesundheitsreform 2007

III. Die künftige Rolle der privaten Krankenversicherung

Auch die private Krankenversicherung steht vor großen Veränderungen. Heute kann ein Mitglied einer privaten Kasse bereits nach
wenigen Jahren nicht mehr zu zumutbaren Bedingungen in eine andere private Kasse wechseln. Denn die vom Mitglied durch seine
Prämien angesparte Alterungsrückstellung bleibt immer zurück. Ein Wechsel ist dadurch ein Verlustgeschäft für den Einzelnen.
Wettbewerb innerhalb der privaten Krankenversicherung, das Wechseln zu einem möglicherweise leistungsfähigeren Anbieter, wie
seit langem in der GKV möglich, ist deswegen dort ein Fremdwort. Das muss sich zugunsten der Menschen in der privaten
Krankenversicherung ändern.

Künftig werden daher Mitglieder einer privaten Krankenkasse bei einem Wechsel innerhalb der PKV die Alterungsrückstellung im
Umfang des Basistarifs mitnehmen können. Das bedeutet: Auch innerhalb der PKV gilt der für die gesetzlichen Kassen traditionelle
Grundsatz, dass jeder von jeder Kasse genommen werden muss.

Um die PKV bei den freiwillig Versicherten zukünftig auch zur Aufnahme schlechter Risiken zu verpflichten, wird der PKV-Basistarif
auch für alle freiwillig Versicherten geöffnet. Hierzu wird die private Krankenversicherung einen neuen Versicherungstarif (Basistarif)
anbieten müssen, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Der Basistarif wird mit
Alterungsrückstellung kalkuliert.

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