VCD / Uni.Urban.Mobil vom 04.10.2019(2 Unterzeichner*innen) - Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West - Uni.Urban.Mobil.
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Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 30. VCD / Uni.Urban.Mobil vom 04.10.2019(2 Unterzeichner*innen) 73
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Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 Stellungnahme zu Nr. 30: • Radverkehr / Linienführung Die Verbindung für Radfahrende wurde durch den Verkehrsgutachter geprüft. Aus Richtung Innenstadt / Westbahnhof führt die kürzeste Verbindung zum Campus Melaten über den Seffenter Weg oder über die geplante Radvorrangroute (Kopernikusstraße). Es ist richtig, dass hier – wie fast überall in Aachen – Steigungen zu überwinden sind. Dies ist auch bei der Trasse über das Campusband der Fall. Der Bereich Campus West liegt zwischen 5,0 und 8,0 m über dem Niveau der Süsterfeldstraße und auch bei Nutzung einer Radbrücke müsste die Steigung einer Rampe / Spindel überwunden werden. Bei der Lage der Spindel im Masterplan wurde die Erschließung der Baufelder des Clusters „Ringlokschuppen“ berücksichtigt. Eine Rampe würde auf Seiten der Baufelder die Erschließung der Bebauung vom Campusband aus verhindern, auf der gegenüberliegenden Seite würde sie die ungehinderte Zugänglichkeit zu den Bahnanlagen blockieren, die von der DB gefordert wird. Läge die Brücke und die Zufahrt – wie vom VCD gefordert - 150 m weiter nördlich, wäre der Bereich südlich des Ringlokschuppens nicht mehr bebaubar. Die Trasse einer Radbrücke kann nur im Bebauungsplan festgesetzt werden, wenn hierfür eine konkrete Planung zugrunde gelegt wird. Da diese Planung zu erheblichen Verzögerungen führen würde, soll im Bebauungsplan zunächst eine ausreichend dimensionierte Verkehrsfläche festgesetzt werden, auf der eine Spindel als Brückenauffahrt errichtet werden könnte. Die weitere Planung soll bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden. Dies ist vertretbar, da für Radfahrende sowohl über die neue Brücke als auch über den Seffenter Weg eine ausreichende Verbindung gewährleistet werden kann. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe in Bezug auf den Radverkehr / Linienführung zurückzuweisen. • Planung Campusband Das Campusband ist keine Hauptverkehrsstraße, für die der Radentscheid 2,30 m breite Einrichtungsradwege fordert. Der Vorschlag, eine „Protected-Bike-Lane“ vorzusehen, entspricht aus Sicht der Verwaltung den Zielen des Radentscheides (Ziel Nr. 4: „Geh- und Radwege durchgängig und einheitlich gestalten“). Eine Führung separater Radwege wäre zudem nur auf einer Strecke von 1000 m möglich. Radfahrende müssten vorher und nachher von der bzw. in die Fahrbahn einschwenken. Dies stellt ein Risiko dar. Ab dem Ringlokschuppen und über die Brücke reicht der Querschnitt für eine Protected Bike Lane nicht aus, hier können nur die 1, 85 m breite Radstreifen vorgesehen werden. Hierbei handelt es sich jedoch um Radfahrstreifen, die nicht überfahren werden dürfen (durchgezogene Linie) und nicht – wie vom VCD angenommen - um überfahrbare Schutzstreifen. Die Fahrbahnbreite beträgt auch in diesem Bereich 6,50 m. Eine einheitliche, durchgängige (integrierte) Führung in der Fahrbahn wird als die sicherste Lösung für alle Verkehrsteilnehmer angesehen. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass auf dem Campusband hauptsächlich Ziel- und Quellverkehr stattfinden. Das vom Gutachter berechnete künftige Verkehrsaufkommen beträgt zwischen 4.000 und 5.900 KFZ/Tag und ist damit deutlich geringer als das Verkehrsaufkommen auf einer Hauptverkehrsstraße wie z.B. der Roermonder Straße mit ca. 25.000 KFZ/Tag oder auch der Süsterfeldstraße mit ca. 12.000 KFZ/Tag. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe in Bezug auf die Planung des Campusbandes zurückzuweisen. • Anbindung aus Richtung Innenstadt In Verlängerung der Geschwister-Scholl-Straße soll über den Republikplatz vorbei am Stellwerk des Westbahnhofs eine Fuß- / Radwegeverbindung geschaffen werden. Im Zuge der Verkehrs- bzw. Straßenplanung wurde eine Lösung für den Einmündungsbereich erarbeitet. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe in Bezug auf die Anbindung Richtung Innenstadt zurückzuweisen. 77
Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 • ÖPNV Die Breite von 26,0 m für das Campusband war Grundlage der Beschlussfassung für die Überarbeitung des Masterplans 2017 und wird entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Dieser Querschnitt ist darüber hinaus Ergebnis des Verkehrsgutachtens. Es erlaubt eine sichere Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmer und ermöglich optional auch die Trasse einer Straßenbahn innerhalb der Fahrbahn. Eine durchgängige, gemeinsame Führung mit dem KFZ Verkehr in der Fahrbahn ist aus Sicht der Verwaltung und in Anbetracht des eher geringen Verkehrsaufkommens eine vertretbare und sichere Lösung. Bei der Planung von Grünbereichen und Baumreihen werden alle tiefbautechnischen Aspekte berücksichtigt. Der bahnparallele Weg ist als Einbahnstraße ausschließlich für die Anlieferung vorgesehen und dient zudem als Wartungsweg für die DB. Hier den gesamten KFZ-Verkehr entlang zu führen ist keine Option und widerspricht allen bisherigen Planungen. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe in Bezug auf den ÖPNV zurückzuweisen. • Parken Gemäß Verkehrsgutachten (BSV, 01/2020) werden die Stellplätze für die Beschäftigten und Besucher des Campus West jeweils innerhalb der Cluster in Parkhäusern auf den Grundstücken sowie eine Tiefgarage für die Innovation Factory vorgesehen. Laut Verkehrsgutachten entsteht ein Bedarf von insgesamt 3.387 Stellplätzen. Bei 600 Stellplätzen je Parkhaus und 1.000 Stellplätzen in der Tiefgarage entsteht ein Angebot von 3.400 Stellplätzen im Plangebiet. Die tatsächliche Anzahl wird erst im Zuge der konkreten Hochbauplanung ermittelt und ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Dabei ist die Stellplatzsatzung zugrunde zu legen mit allen Optionen für eine Stellplatzreduzierung. Dies gilt auch für Fahrradabstellanlagen. Die Baufelder werden ausreichend dimensioniert, um entsprechende Lösungen umsetzen zu können. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe in Bezug auf das Parken zurückzuweisen. 78
Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 31. Uni.Urban.Mobil vom 09.03.2020 (Internetseite) (Mehrere Unterzeichner*innen) 79
Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 80
Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 81
Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 82
Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 83
Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 84
Bebauungsplan Nr. 923 Abwägungsvorschlag frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Campus West - Fassung vom 17.07.2020 Stellungnahme zu Nr. 31: In der Stellungnahme wird eine alternative Trassenführung für die Fuß- / Radwegbrücke vorgeschlagen. Es werden mehrere Punkte aufgeführt, warum die im Masterplan vorgeschlagene Trasse hinsichtlich der Steigung, der Wegführung, der Wirtschaftlichkeit und der Konstruktion nicht weiterverfolgt werden sollte. Es wird vorgeschlagen, den Radweg hinter dem Cluster am Ringlokschuppen auf die Brückenrampe zu führen. Im Zuge der Erarbeitung des Masterplans waren unterschiedliche Trassenführungen geprüft worden. Im Ergebnis wurde die Brücke in den Masterplan übernommen, die hinsichtlich der Topografie, Wirtschaftlichkeit, Inanspruchnahme von Flächen bzw. Baufeldern die günstigsten Voraussetzungen bietet. Die in der Eingabe vorgeschlagene Trasse führt entlang der Grundstücksgrenzen des Wohngebietes Süsterau und des Gewerbegebietes Süsterfeld. Hier befindet sich eine begrünte Böschung mit einem Höhenunterschied von ca. 10,0 m. Diese Böschungskante soll im Bebauungsplan als Grünfläche gesichert werden Sie erfüllt als Vegetationsfläche eine wichtige Funktion für die heimische Flora und Fauna und bildet zudem einen natürlichen Lärm- und Sichtschutz für das unmittelbar angrenzende Wohngebiet Süsterau. In diesem Bereich eine Brückenrampe anzulegen, wäre nicht mit dem Erhalt der Böschung zu vereinbaren. Weiterhin führt die vorgeschlagene Trasse durch das Baufeld des Clusters am Ringlokschuppen. Die Brücke muss eine Höhe von 9,0 m überwinden. Die zulässige Gebäudehöhe beträgt hier bis zu 20,0 m. Die Brücke würde somit die vorhandenen Bebauungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Eine bauliche Verbindung aus öffentlich gewidmeter Verkehrsfläche und privatwirtschaftlich errichteten Gebäuden, deren Errichtungszeitpunkt im Rahmen einer 20- jährigen Gesamtentwicklung nicht gesichert werden kann, löst zudem eine Vielzahl eigentumsrechtlicher und haftungstechnischer Probleme aus. Die Fuß- / Radwegbrücke wird im Bebauungsplan nicht festgesetzt, da eine kurzfristige Realisierung derzeit nicht vorgesehen ist. Im Bebauungsplan wird durch die Festsetzung einer Verkehrsfläche zunächst nur die Anschlussmöglichkeit für eine spätere Realisierung gesichert, die im Bedarfsfall umgesetzt werden kann. Hierzu wäre ein separates Bauleitplanverfahren durchzuführen. Das Verkehrsgutachten (BSV, 01/2020) zeigt, dass die Verbindung für Radfahrer zwischen dem Westbahnhof und dem Campus Hörn und Melaten über den Seffenter Weg günstiger ist. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingabe zurückzuweisen. 85
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