Stadt Blomberg Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - (IKEK)
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Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 1 Stadt Blomberg Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) Auftaktveranstaltung 23.11.2016 Drees & Huesmann · Planer Bielefeld - Sennestadt Vennhofallee 97 D-33689 Bielefeld 05205 - 3230 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 2 Was ist ein IKEK? Entwicklungsstrategie für die Gesamtstadt mit Konzentration auf die Dörfer IKEK ist kein… Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) – für ein einzelnes Dorf Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) oder LEADER- Konzept: - für eine Region bzw. mehrere Gemeinden und Städte
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 3 Was kann aus dem LEADER-Prozess mitgenommen werden? Allgemeine Ziele – Handlungsbereiche Belebung der Ortskerne – Vermarktungsstrategien, Aufenthaltsqualitäten Zukunft Gesundheit – Medizinische Grundversorgung, Wohnen Netzwerke – Gemeinschaft stärken, Vernetzung Bildungs- /Soziale Einrichtungen Ökologie + Energie – Energie und Landwirtschaft, Natur Erlebnis Region – Erlebbarmachung der Natur, Veranstaltungen und Kultur
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 4 Zu groß für die Räumliche Stadtgebiet Umsetzung möglicher Ebenen und Blomberg Maßnahmen IKEK Aufgaben und Teilräume mögliche Maßnahmen Blomberg gemeinsam entwickeln Zu klein für die Dorf Ableitung und Umsetzung möglicher Maßnahmen
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 5 Was wird mit einem IKEK erreicht? Sieht einen Prozess vor, der Entwicklung in den Dörfern anstößt, fördert und Mittel für Maßnahmen und Projekte einwirbt Was haben wir von einem IKEK? Unterstützung Aktivitäten in den Dörfern zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 6 Wer erstellt ein IKEK? Initiativen, Vereine und Akteure in den Dörfern mit ihren Vorschlägen und Ideen Gemeinden oder Städte für die eigenen Dörfer Hilfestellung durch externe Experten und Planungsbüro´s
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 7 Beteiligte an der Erstellung eines IKEK Öffentlichkeit Dorfgemeinschaft Gesamtstadt Moderator Planungsbüro Vereine Stadtverwaltung Einzelne Akteure
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 8 Umsetzung IKEK Blomberg Zusammenarbeit mehrerer Dörfer? – Mögliche räumliche Teilbereiche Teilraum Nord Altendonop Dalborn Donop Großenmape Kleinenmarpe Teilraum Mitte Brüntrup Cappel Teilraum Istrup Mossenberg-Wöhren Süd Wellentrup Borkhausen Herrentrup Höntrup Maspe Reelkirchen Siebenhöfen Tintup + Eschenbruch ?
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 9 Um was geht es bei einem IKEK? Ziele und gemeinsames Vorgehen entwickeln für: Bauliche Entwicklungen Sanierung von Gebäuden, Leerstand bekämpfen Sicherung der gemeinschaftlichen, sozialen Infrastruktur Förderung des ehrenamtlichen Engagements Entwicklung touristischer Angebote Verbesserung der Mobilitätsangebote für Dorfbewohner Ausbau technischer Infrastruktur (Stichwort Telekommunikationsstruktur – Breitbandversorgung) Stärkung der Dorf-Identitäten ...
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 10 Was kann das sein? – (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Erscheinungsbild und Gestaltung von Gebäuden, Plätze und Grünflächen Sicherung von Denkmalen Nachnutzung von Leerstand, Rückbau, energetische Sanierung Ausstattung und Qualität von Infrastrukturen: Spielplätze, Treffpunkte, Nahversorgung, Gastronomie, Breitbandversorgung… Mobilitätsangebote: Radwegenetz, „Jedes Dorf ein E-Mobil“,
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 11 Erarbeitung IKEK Blomberg November 2016 - Auftaktveranstaltung 1. Quartal 2017 (Februar) - Ortsteilforen 2. Quartal 2017 - Veranstaltung Ziele Projekte Umsetzung
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 12 Kernanforderungen an Maßnahmen und Projekte setzen am Handlungsbedarf in dem Dorf an Wenn Maßnahme zum Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz im Ort, dann Abgrenzung eines Fördergebietes in dem Dorf alle anderen Maßnahmen und Projekte ohne Abgrenzung Fördergebiet – im IKEK
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 13 Was wird gefördert? 1. Herstellung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Infrastrukturen/Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse 2. Aufwertung Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen, Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse 3. Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung des Ortsbildes oder zur Einbindung des Dorfes in die Landschaft 4. Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter 5. Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude 6. Touristische Maßnahmen
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 14 Wer kann was beantragen? Bereich Kommune Natürliche Juristische Aktive Personen und Personen des Landwirte Personen- Privatrechts gesellschaften 1. Dorfgemäßer Infrastrukturen / Gemeinschaftseinrichtungen X 2. Aufwertung Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen, X Verbindungs-, Geh- und Fußwegen 3. Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung des Ortsbildes oder zur Einbindung des X Dorfes in die Landschaft 4. Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit X X X Ortsbild prägendem Charakter 5. Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude X 6. Touristische Infrastruktur X X X
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Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 17 Was wird gefördert? Vorbereitung und Begleitung zur Herstellung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Dorfläden, Dorfgemeinschaftshäuser) zur Verbesserung der Lebensverhältnisse Ausgeschlossen von der Förderung sind Ausgaben für den Betrieb und die Unterhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen (FörderRL Nr. 3.1.1) Gemeinden oder Gemeindeverbände
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 18 Was wird gefördert? Gestaltung, verbesserte Führung oder Verkehrsberuhigung von Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen, Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse einschließlich der zugehörigen Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf. (FörderRL Nr. 3.1.2) Gemeinden oder Gemeindeverbände
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 19 Was wird gefördert? Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung des Ortsbildes oder zur Einbindung des Dorfes in die Landschaft beitragen, Maßnahmen, um Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten im Ort zu erhalten, wiederherzustellen oder zu schaffen. (FörderRL Nr. 3.1.3) Gemeinden oder Gemeindeverbände
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 20 Was wird gefördert? Bei ländlicher Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter a) die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung einschließlich baulicher Gestaltungselemente an Einzelobjekten oder Ensembles, b) der Innenausbau, soweit dieser zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Außenwände konstruktiv oder für die Anpassung leerstehender oder freiwerdender ländlicher Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens notwendig ist, c) kleinere, selbständige bauliche Maßnahmen (in Einzelfällen). (FörderRL Nr. 3.1.4) - Gemeinden oder Gemeindeverbände - Natürliche Personen und Personengesellschaften - Juristische Personen des Privatrechtes
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 21 Was wird gefördert? Investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer bestehenden Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, die dazu dienen, Arbeitsplätze zu sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder Zusatzeinkommen zu erschließen. (FörderRL Nr. 3.1.5) Aktive landwirtschaftliche Betriebe
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 22 Was wird gefördert? Umnutzung landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude (FörderRL Nr. 3.1.5)
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 23 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen (FörderRL Nr. 4) Investitionen zur öffentlichen Verwendung in • Freizeitinfrastruktur • Fremdenverkehrsinformation • kleine touristische Infrastrukturen, insbesondere zur Erschließung regionaler touristischer Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung Zuwendungsempfänger: - Gemeinden und Gemeindeverbände - Natürliche Personen und Personengesellschaften - Juristische Personen des Privatrechts Höchstförderbetrag: 200.000 € pro Projekt
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 24 Beteiligte an der Erstellung eines IKEK Wie bringen sich Ortsgemeinschaften, Vereine etc. ein? Umsetzung von einzelnen Maßnahmen oder Projekten mit und ohne Förderung Welche Vereine haben Ressourcen, um als Träger für Maßnahmen oder Projekte in Frage zu kommen?
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Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 26 Weitere Anforderungen an Maßnahmen und Projekte
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Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 29 Kurzprofil dhp Drees & Huesmann Planer Reinhard Drees Jens-Peter Huesmann Architekt BDA – Stadtplaner SRL – Stadtplaner DASL Raumplaner IfR – Stadtplaner SRL Mitarbeiter 13 Mitarbeiter aus den Fachgebieten: Stadtplanung Raumplanung Architektur Geographie Ökologie Design 29
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 30 Unsere Leistungen in der Stadtplanung und Stadterneuerung • Formelle Planungen (Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung, incl. Verfahrensdurchführung) • Integrierte Handlungskonzepte, Städtebauliche Entwicklungskonzepte • Informelle Planungen (Rahmenplanungen) • Wettbewerbsmanagement für öffentliche und private Auslober • Platz- und Straßengestaltungsplanungen • Moderationsverfahren (Planungswerkstätten, Workshops) 30
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