Stadt Blomberg Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - (IKEK)
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Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 1 Stadt Blomberg Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) Auftaktveranstaltung 23.11.2016 Drees & Huesmann · Planer Bielefeld - Sennestadt Vennhofallee 97 D-33689 Bielefeld 05205 - 3230 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de
Stadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 2
Was ist ein IKEK?
Entwicklungsstrategie für die Gesamtstadt mit Konzentration auf die
Dörfer
IKEK ist kein…
Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) – für ein einzelnes Dorf
Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) oder LEADER-
Konzept:
- für eine Region bzw. mehrere Gemeinden und StädteStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 3
Was kann aus dem LEADER-Prozess mitgenommen
werden?
Allgemeine Ziele – Handlungsbereiche
Belebung der Ortskerne – Vermarktungsstrategien, Aufenthaltsqualitäten
Zukunft Gesundheit – Medizinische Grundversorgung, Wohnen
Netzwerke – Gemeinschaft stärken, Vernetzung Bildungs- /Soziale
Einrichtungen
Ökologie + Energie – Energie und Landwirtschaft, Natur
Erlebnis Region – Erlebbarmachung der Natur, Veranstaltungen und KulturStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 4
Zu groß für die
Räumliche Stadtgebiet
Umsetzung möglicher
Ebenen und Blomberg Maßnahmen
IKEK
Aufgaben und
Teilräume mögliche Maßnahmen
Blomberg gemeinsam
entwickeln
Zu klein für die
Dorf Ableitung und
Umsetzung möglicher
MaßnahmenStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 5
Was wird mit einem IKEK erreicht?
Sieht einen Prozess vor, der Entwicklung in den Dörfern anstößt,
fördert und Mittel für Maßnahmen und Projekte einwirbt
Was haben wir von einem IKEK?
Unterstützung Aktivitäten in den Dörfern zur Verbesserung der
Wohn- und LebensbedingungenStadt Blomberg
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Wer erstellt ein IKEK?
Initiativen, Vereine und Akteure in den Dörfern mit ihren
Vorschlägen und Ideen
Gemeinden oder Städte für die eigenen Dörfer
Hilfestellung durch externe Experten und Planungsbüro´sStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 7
Beteiligte an der Erstellung eines IKEK
Öffentlichkeit Dorfgemeinschaft
Gesamtstadt
Moderator
Planungsbüro
Vereine
Stadtverwaltung
Einzelne AkteureStadt Blomberg
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Umsetzung IKEK Blomberg
Zusammenarbeit mehrerer Dörfer? – Mögliche räumliche Teilbereiche
Teilraum
Nord
Altendonop
Dalborn
Donop
Großenmape
Kleinenmarpe
Teilraum
Mitte
Brüntrup
Cappel Teilraum
Istrup
Mossenberg-Wöhren
Süd
Wellentrup Borkhausen
Herrentrup
Höntrup
Maspe
Reelkirchen
Siebenhöfen
Tintup
+ Eschenbruch ?Stadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 9
Um was geht es bei einem IKEK?
Ziele und gemeinsames Vorgehen entwickeln für:
Bauliche Entwicklungen
Sanierung von Gebäuden, Leerstand bekämpfen
Sicherung der gemeinschaftlichen, sozialen Infrastruktur
Förderung des ehrenamtlichen Engagements
Entwicklung touristischer Angebote
Verbesserung der Mobilitätsangebote für Dorfbewohner
Ausbau technischer Infrastruktur (Stichwort
Telekommunikationsstruktur – Breitbandversorgung)
Stärkung der Dorf-Identitäten
...Stadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 10
Was kann das sein? – (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Erscheinungsbild und Gestaltung von Gebäuden, Plätze und
Grünflächen
Sicherung von Denkmalen
Nachnutzung von Leerstand, Rückbau, energetische Sanierung
Ausstattung und Qualität von Infrastrukturen: Spielplätze,
Treffpunkte, Nahversorgung, Gastronomie,
Breitbandversorgung…
Mobilitätsangebote: Radwegenetz, „Jedes Dorf ein E-Mobil“,Stadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 11
Erarbeitung IKEK Blomberg
November 2016 - Auftaktveranstaltung
1. Quartal 2017 (Februar) - Ortsteilforen
2. Quartal 2017 - Veranstaltung
Ziele
Projekte
UmsetzungStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 12
Kernanforderungen an Maßnahmen und Projekte
setzen am Handlungsbedarf in dem Dorf an
Wenn Maßnahme zum Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz im
Ort, dann Abgrenzung eines Fördergebietes in dem Dorf
alle anderen Maßnahmen und Projekte ohne Abgrenzung
Fördergebiet – im IKEKStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 13
Was wird gefördert?
1. Herstellung und Weiterentwicklung dorfgemäßer
Infrastrukturen/Gemeinschaftseinrichtungen zur
Verbesserung der Lebensverhältnisse
2. Aufwertung Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen,
Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher
Verkehrsverhältnisse
3. Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung des Ortsbildes
oder zur Einbindung des Dorfes in die Landschaft
4. Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit
Ortsbild prägendem Charakter
5. Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
6. Touristische MaßnahmenStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 14
Wer kann was beantragen?
Bereich Kommune Natürliche Juristische Aktive
Personen und Personen des Landwirte
Personen- Privatrechts
gesellschaften
1. Dorfgemäßer Infrastrukturen /
Gemeinschaftseinrichtungen X
2. Aufwertung Dorfstraßen, Anlage und
Umgestaltung von Plätzen, X
Verbindungs-, Geh- und Fußwegen
3. Begrünungen im öffentlichen
Bereich, die zur Gestaltung des
Ortsbildes oder zur Einbindung des X
Dorfes in die Landschaft
4. Erhaltung, Instandsetzung und
Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit X X X
Ortsbild prägendem Charakter
5. Umnutzung landwirtschaftlicher
Gebäude X
6. Touristische Infrastruktur
X X XStadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 15
Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 16
Stadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 17
Was wird gefördert?
Vorbereitung und Begleitung zur Herstellung und
Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
(z. B. Dorfläden, Dorfgemeinschaftshäuser) zur
Verbesserung der Lebensverhältnisse
Ausgeschlossen von der Förderung sind Ausgaben für den
Betrieb und die Unterhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen
(FörderRL Nr. 3.1.1)
Gemeinden oder GemeindeverbändeStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 18
Was wird gefördert?
Gestaltung, verbesserte Führung oder Verkehrsberuhigung von
Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen,
Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung
innerörtlicher Verkehrsverhältnisse einschließlich der
zugehörigen Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf.
(FörderRL Nr. 3.1.2)
Gemeinden oder GemeindeverbändeStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 19
Was wird gefördert?
Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung
des Ortsbildes oder zur Einbindung des Dorfes in die
Landschaft beitragen, Maßnahmen, um Lebensräume für
heimische Tier- und Pflanzenarten im Ort zu erhalten,
wiederherzustellen oder zu schaffen.
(FörderRL Nr. 3.1.3)
Gemeinden oder GemeindeverbändeStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 20
Was wird gefördert?
Bei ländlicher Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter
a) die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung einschließlich
baulicher Gestaltungselemente an Einzelobjekten oder
Ensembles,
b) der Innenausbau, soweit dieser zur Erhaltung oder
Wiederherstellung der Außenwände konstruktiv oder für die
Anpassung leerstehender oder freiwerdender ländlicher
Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und
Arbeitens notwendig ist,
c) kleinere, selbständige bauliche Maßnahmen (in Einzelfällen).
(FörderRL Nr. 3.1.4)
- Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Juristische Personen des PrivatrechtesStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 21
Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur
Umnutzung ihrer bestehenden Bausubstanz sowie deren
Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-,
Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und
gemeinschaftliche Zwecke, die dazu dienen, Arbeitsplätze zu
sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder Zusatzeinkommen
zu erschließen.
(FörderRL Nr. 3.1.5)
Aktive landwirtschaftliche BetriebeStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 22
Was wird gefördert?
Umnutzung landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude
(FörderRL Nr. 3.1.5)Stadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 23
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
(FörderRL Nr. 4)
Investitionen zur öffentlichen Verwendung in
• Freizeitinfrastruktur
• Fremdenverkehrsinformation
• kleine touristische Infrastrukturen, insbesondere zur Erschließung
regionaler touristischer Entwicklungspotenziale im Rahmen der
Einkommensdiversifizierung
Zuwendungsempfänger:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Juristische Personen des Privatrechts
Höchstförderbetrag: 200.000 € pro ProjektStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 24
Beteiligte an der Erstellung eines IKEK
Wie bringen sich Ortsgemeinschaften, Vereine etc. ein?
Umsetzung von einzelnen Maßnahmen oder Projekten mit und
ohne Förderung
Welche Vereine haben Ressourcen, um als Träger für
Maßnahmen oder Projekte in Frage zu kommen?Stadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 25
Stadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 26
Weitere Anforderungen an Maßnahmen und ProjekteStadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 27
Weitere Anforderungen an Maßnahmen und ProjekteStadt Blomberg Erstellung IKEK 23.11.2016 28
Stadt Blomberg
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Kurzprofil dhp Drees & Huesmann Planer
Reinhard Drees Jens-Peter Huesmann
Architekt BDA – Stadtplaner SRL – Stadtplaner DASL Raumplaner IfR – Stadtplaner SRL
Mitarbeiter
13 Mitarbeiter
aus den Fachgebieten: Stadtplanung
Raumplanung
Architektur
Geographie
Ökologie
Design
29Stadt Blomberg
Erstellung IKEK 23.11.2016 30
Unsere Leistungen in der Stadtplanung und Stadterneuerung
• Formelle Planungen (Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung,
incl. Verfahrensdurchführung)
• Integrierte Handlungskonzepte, Städtebauliche Entwicklungskonzepte
• Informelle Planungen (Rahmenplanungen)
• Wettbewerbsmanagement für öffentliche und private Auslober
• Platz- und Straßengestaltungsplanungen
• Moderationsverfahren (Planungswerkstätten, Workshops)
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