Stadt Blomberg Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - (IKEK)

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Stadt Blomberg Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept - (IKEK)
Stadt Blomberg
Erstellung IKEK                    23.11.2016   1

Stadt Blomberg

Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept
(IKEK)

Auftaktveranstaltung

23.11.2016

Drees & Huesmann · Planer
Bielefeld - Sennestadt

Vennhofallee 97
D-33689 Bielefeld
05205 - 3230
info@dhp-sennestadt.de
www.dhp-sennestadt.de
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Was ist ein IKEK?

 Entwicklungsstrategie für die Gesamtstadt mit Konzentration auf die
  Dörfer

IKEK ist kein…
 Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) – für ein einzelnes Dorf
 Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) oder LEADER-
  Konzept:
  - für eine Region bzw. mehrere Gemeinden und Städte
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Was kann aus dem LEADER-Prozess mitgenommen
werden?

Allgemeine Ziele – Handlungsbereiche
 Belebung der Ortskerne – Vermarktungsstrategien, Aufenthaltsqualitäten

 Zukunft Gesundheit – Medizinische Grundversorgung, Wohnen

 Netzwerke – Gemeinschaft stärken, Vernetzung Bildungs- /Soziale

  Einrichtungen

 Ökologie + Energie – Energie und Landwirtschaft, Natur

 Erlebnis Region – Erlebbarmachung der Natur, Veranstaltungen und Kultur
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                                        Zu groß für die
Räumliche               Stadtgebiet
                                      Umsetzung möglicher
Ebenen und               Blomberg        Maßnahmen
IKEK

                                         Aufgaben und
                        Teilräume     mögliche Maßnahmen
                        Blomberg           gemeinsam
                                           entwickeln

                                         Zu klein für die
                          Dorf           Ableitung und
                                       Umsetzung möglicher
                                          Maßnahmen
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Was wird mit einem IKEK erreicht?

 Sieht einen Prozess vor, der Entwicklung in den Dörfern anstößt,
  fördert und Mittel für Maßnahmen und Projekte einwirbt

Was haben wir von einem IKEK?

 Unterstützung Aktivitäten in den Dörfern zur Verbesserung der
  Wohn- und Lebensbedingungen
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Wer erstellt ein IKEK?

 Initiativen, Vereine und Akteure in den Dörfern mit ihren
  Vorschlägen und Ideen
 Gemeinden oder Städte für die eigenen Dörfer
 Hilfestellung durch externe Experten und Planungsbüro´s
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Beteiligte an der Erstellung eines IKEK

     Öffentlichkeit                      Dorfgemeinschaft
     Gesamtstadt

                            Moderator
                          Planungsbüro

       Vereine
                                         Stadtverwaltung
   Einzelne Akteure
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 Umsetzung IKEK Blomberg
  Zusammenarbeit mehrerer Dörfer? – Mögliche räumliche Teilbereiche

Teilraum
  Nord
 Altendonop
   Dalborn
    Donop
Großenmape
Kleinenmarpe

   Teilraum
     Mitte
     Brüntrup
     Cappel                                           Teilraum
      Istrup
Mossenberg-Wöhren
                                                        Süd
    Wellentrup                                         Borkhausen
                                                        Herrentrup
                                                         Höntrup
                                                          Maspe
                                                       Reelkirchen
                                                       Siebenhöfen
                                                          Tintup
                                                     + Eschenbruch ?
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Um was geht es bei einem IKEK?

Ziele und gemeinsames Vorgehen entwickeln für:
 Bauliche Entwicklungen
 Sanierung von Gebäuden, Leerstand bekämpfen
 Sicherung der gemeinschaftlichen, sozialen Infrastruktur
 Förderung des ehrenamtlichen Engagements
 Entwicklung touristischer Angebote
 Verbesserung der Mobilitätsangebote für Dorfbewohner
 Ausbau technischer Infrastruktur (Stichwort
  Telekommunikationsstruktur – Breitbandversorgung)
 Stärkung der Dorf-Identitäten
 ...
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Was kann das sein? – (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

 Erscheinungsbild und Gestaltung von Gebäuden, Plätze und
  Grünflächen
 Sicherung von Denkmalen
 Nachnutzung von Leerstand, Rückbau, energetische Sanierung
 Ausstattung und Qualität von Infrastrukturen: Spielplätze,
  Treffpunkte, Nahversorgung, Gastronomie,
  Breitbandversorgung…
 Mobilitätsangebote: Radwegenetz, „Jedes Dorf ein E-Mobil“,
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Erarbeitung IKEK Blomberg

              November 2016               - Auftaktveranstaltung

              1. Quartal 2017 (Februar)   - Ortsteilforen

              2. Quartal 2017             - Veranstaltung
                                                Ziele
                                                Projekte
                                                Umsetzung
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Kernanforderungen an Maßnahmen und Projekte

 setzen am Handlungsbedarf in dem Dorf an
 Wenn Maßnahme zum Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz im
  Ort, dann Abgrenzung eines Fördergebietes in dem Dorf
 alle anderen Maßnahmen und Projekte ohne Abgrenzung
  Fördergebiet – im IKEK
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Was wird gefördert?

1. Herstellung und Weiterentwicklung dorfgemäßer
   Infrastrukturen/Gemeinschaftseinrichtungen zur
   Verbesserung der Lebensverhältnisse

2. Aufwertung Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen,
   Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung innerörtlicher
   Verkehrsverhältnisse

3. Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung des Ortsbildes
   oder zur Einbindung des Dorfes in die Landschaft

4. Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit
   Ortsbild prägendem Charakter

5. Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude

6. Touristische Maßnahmen
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Wer kann was beantragen?
Bereich                                 Kommune     Natürliche      Juristische      Aktive
                                                  Personen und     Personen des     Landwirte
                                                    Personen-       Privatrechts
                                                  gesellschaften

1. Dorfgemäßer Infrastrukturen /
Gemeinschaftseinrichtungen                X
2. Aufwertung Dorfstraßen, Anlage und
Umgestaltung von Plätzen,                 X
Verbindungs-, Geh- und Fußwegen
3. Begrünungen im öffentlichen
Bereich, die zur Gestaltung des
Ortsbildes oder zur Einbindung des        X
Dorfes in die Landschaft
4. Erhaltung, Instandsetzung und
Gestaltung ländlicher Bausubstanz mit     X            X                X
Ortsbild prägendem Charakter
5. Umnutzung landwirtschaftlicher
Gebäude                                                                                X
6. Touristische Infrastruktur
                                          X            X                X
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Was wird gefördert?

Vorbereitung und Begleitung zur Herstellung und
Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
(z. B. Dorfläden, Dorfgemeinschaftshäuser) zur
Verbesserung der Lebensverhältnisse

Ausgeschlossen von der Förderung sind Ausgaben für den
Betrieb und die Unterhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen
(FörderRL Nr. 3.1.1)

Gemeinden oder Gemeindeverbände
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Was wird gefördert?

Gestaltung, verbesserte Führung oder Verkehrsberuhigung von
Dorfstraßen, Anlage und Umgestaltung von Plätzen,
Verbindungs-, Geh- und Fußwegen zur Verbesserung
innerörtlicher Verkehrsverhältnisse einschließlich der
zugehörigen Grün- und Freiraumgestaltung im Dorf.

(FörderRL Nr. 3.1.2)

Gemeinden oder Gemeindeverbände
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Was wird gefördert?

Begrünungen im öffentlichen Bereich, die zur Gestaltung
des Ortsbildes oder zur Einbindung des Dorfes in die
Landschaft beitragen, Maßnahmen, um Lebensräume für
heimische Tier- und Pflanzenarten im Ort zu erhalten,
wiederherzustellen oder zu schaffen.

(FörderRL Nr. 3.1.3)

Gemeinden oder Gemeindeverbände
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Was wird gefördert?

Bei ländlicher Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter
a) die Erhaltung, Instandsetzung und Gestaltung einschließlich
baulicher Gestaltungselemente an Einzelobjekten oder
Ensembles,
b) der Innenausbau, soweit dieser zur Erhaltung oder
Wiederherstellung der Außenwände konstruktiv oder für die
Anpassung leerstehender oder freiwerdender ländlicher
Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und
Arbeitens notwendig ist,
c) kleinere, selbständige bauliche Maßnahmen (in Einzelfällen).
(FörderRL Nr. 3.1.4)
- Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Juristische Personen des Privatrechtes
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Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur
Umnutzung ihrer bestehenden Bausubstanz sowie deren
Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-,
Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und
gemeinschaftliche Zwecke, die dazu dienen, Arbeitsplätze zu
sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen oder Zusatzeinkommen
zu erschließen.

(FörderRL Nr. 3.1.5)

Aktive landwirtschaftliche Betriebe
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Was wird gefördert?

Umnutzung landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude
(FörderRL Nr. 3.1.5)
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Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
(FörderRL Nr. 4)

Investitionen zur öffentlichen Verwendung in

•   Freizeitinfrastruktur

•   Fremdenverkehrsinformation

•   kleine touristische Infrastrukturen, insbesondere zur Erschließung
    regionaler touristischer Entwicklungspotenziale im Rahmen der
    Einkommensdiversifizierung

Zuwendungsempfänger:
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
- Juristische Personen des Privatrechts

Höchstförderbetrag: 200.000 € pro Projekt
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Beteiligte an der Erstellung eines IKEK

 Wie bringen sich Ortsgemeinschaften, Vereine etc. ein?
 Umsetzung von einzelnen Maßnahmen oder Projekten mit und
  ohne Förderung
 Welche Vereine haben Ressourcen, um als Träger für
  Maßnahmen oder Projekte in Frage zu kommen?
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Weitere Anforderungen an Maßnahmen und Projekte
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Weitere Anforderungen an Maßnahmen und Projekte
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Kurzprofil dhp Drees & Huesmann Planer

Reinhard Drees                                       Jens-Peter Huesmann
Architekt BDA – Stadtplaner SRL – Stadtplaner DASL   Raumplaner IfR – Stadtplaner SRL

Mitarbeiter
13 Mitarbeiter
aus den Fachgebieten:           Stadtplanung
                                Raumplanung
                                Architektur
                                Geographie
                                Ökologie
                                Design

                                                                                        29
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Unsere Leistungen in der Stadtplanung und Stadterneuerung

•   Formelle Planungen (Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung,
    incl. Verfahrensdurchführung)
•   Integrierte Handlungskonzepte, Städtebauliche Entwicklungskonzepte
•   Informelle Planungen (Rahmenplanungen)
•   Wettbewerbsmanagement für öffentliche und private Auslober
•   Platz- und Straßengestaltungsplanungen
•   Moderationsverfahren (Planungswerkstätten, Workshops)

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