Verlängerung ÜIII+ und kommende ÜIV - das gilt es zu beachten. Ein Faktencheck und Tipps aus der Praxis - Moderatoren

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Verlängerung ÜIII+ und kommende ÜIV - das gilt es zu beachten. Ein Faktencheck und Tipps aus der Praxis - Moderatoren
Verlängerung ÜIII+ und kommende ÜIV –
                                das gilt es zu beachten.
             Ein Faktencheck und Tipps aus der Praxis.

                                        08. Dezember 2021
Moderatoren:

Steffen Knapp               Herbert Constantin
Bereichsleiter Vertrieb     Bereichsleiter Technology Support
Verlängerung ÜIII+ und kommende ÜIV - das gilt es zu beachten. Ein Faktencheck und Tipps aus der Praxis - Moderatoren
AGENDA

▪ Fakten-Check
▪ Tipps aus der Praxis mit unserem Beiratssprecher André Bruns
▪ Fragen und Austausch mit den Partnern

Die Inhalte dieser Präsentation dienen rein zur Information und wir geben keine Garantie auf
Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Höhe der Förderfähigkeit hängt von Ihrer individuellen
Situation ab, auf die wir keinen Einfluss nehmen können. Ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu,
um die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens prüfen zu lassen.
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ANDRÉ BRUNS
              ▪   Reisebüro seit 1999
                  Schmetterling seit 2003

              ▪   Bei Schmetterling weil:
                  „Ich bin unabhängig und ich will weiter unabhängig bleiben. Mit
                  einem Partner, der mich versteht und unterstützt – eben
                  Schmetterling“

              ▪   Warum im Reisebüro-Beirat?
                  „Ich bin Bindeglied zwischen den Reisebüros und der
                  Kooperation. Die tägliche Arbeit an der „Front" und die
                  Erfahrungen im Vertrieb möchte ich in die Kooperation
                  einbringen, damit wir gemeinsam schnell auf die
                  Veränderungen und Anforderungen der Zukunft reagieren
                  können“

              ▪   Kontakt: bruns@hoehenflug.de
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FAKTENCHECK
Überbrückungshilfe III plus
    Förderzeitraum Juli 2021 – Dezember 2021

    Jedes Unternehmen mit Umsatzrückgang von mindestens 30% hat Anspruch
    (im Vergleich zum Referenzmonat 2019)

     Umfassende Erstattung der Fixkosten
     - bis zu 100% bei Umsatzeinbruch > 70%
     - bis zu 60% bei Umsatzeinbruch > 50% und < 70%
     - bis zu 40% bei Umsatzeinbruch > 30% und < 50%

     Eigenkapitalzuschuss auf ÜIII+ bei Umsatzeinbruch von mindestens 50%
     - 25% auf Summe der Fixkostenerstattung bei Rückgang > 50% in 3 Monaten
     - 35% auf Summe der Fixkostenerstattung bei Rückgang > 50% in 4 Monaten
     - 40% auf Summe der Fixkostenerstattung bei Rückgang > 50% in 5 und mehr Monaten
     Erfolgt automatisch bei Beantragung!
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FAKTENCHECK
Überbrückungshilfe III +
     Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte für coronabedingt stornierte bzw.
     abgesagte Reisen (Zeitraum Juli – Dezember 2021)
     TIPP: interaktive Anwendung „Reisewarnungen“

     Zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat 20% der
     im Referenzmonat 2019 angefallenen Lohnsumme (Anschubhilfe)

     Investition in Digitalisierung bis zu 10.000 € im Förderzeitraum

     Einreichung/Beantragung durch „prüfenden Dritten“

     Antragsfrist verlängert:         31. März 2022
     Schlussabrechnung bis:           31. Dezember 2022
Verlängerung ÜIII+ und kommende ÜIV - das gilt es zu beachten. Ein Faktencheck und Tipps aus der Praxis - Moderatoren
FAKTENCHECK
Überbrückungshilfe IV (was bisher bekannt ist)
     Förderzeitraum: Januar 2022 – März 2022

     Grundsätzlich gleichbleibende Zugangsvoraussetzungen
     (mindestens 30% Umsatzrückgang im Vergleich zu Referenzmonat 2019)

     Etwas geringere Erstattung der Fixkosten (Miete, Pacht, Versicherungen usw.)
     -> ab 70% Umsatzrückgang bis zu 90% anstatt 100% Erstattung

     Weiterhin können entgangene Provisionen bzw. Margen für Reisen, die im Förder-zeitraum
     stattfinden sollten, als Fixkosten geltend gemacht werden, wenn diese coronabedingt
     aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eines Einreiseverbotes eines anderen
     Staates oder innerdeutscher Beschränkungen bzw. 2G-Regelungen storniert wurden.
     ACHTUNG: der Storno-Grund darf nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung bestanden haben
     und fortbesteht (Änderung zur Ü III +)
FAKTENCHECK
Überbrückungshilfe IV (was bisher bekannt ist)
     Marketing- und Werbeaufwendungen dürfen insgesamt bei Ü III bis Ü IV die
     Aufwendungen aus 2019 nicht übersteigen
     Weiterhin zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat 20%
     der im Referenzmonat 2019 angefallenen Lohnsumme (Anschubhilfe)

     Ausfall- und Vorbereitungskosten können weiterhin geltend gemacht werden für Reisen, die
     im Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 hätten stattfinden sollen.

     „Neustarthilfe Plus“ für Soloselbständige bis 31.03.2021 verlängert
     (weiterhin bis zu 1.500 € direkte Zuschüsse pro Monat)

     (wahrscheinlich) Wegfall Investition in Digitalisierung sowie Modernisierungs- oder
     Renovierungsarbeiten

     Antragsstart Ü IV noch offen
TIPPS AUS DER PRAXIS
▪ Unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de findet Ihr immer die aktualisierten
  Informationen sowie eine Reihe nützlicher Tools (Rechner für Personalkostenzuschuss,
  „Reisewarnungen“ für prüfenden Dritten).

▪ Auch die Beantragung der Überbrückungshilfen durch den „prüfenden Dritten“ erfolgt über
  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

▪ Aktives Mitwirken ist wichtig! Befasst Euch mit der Thematik befassen und lest Euch ein.
  (Nicht nur auf den Steuerberater verlassen, da fehlt oft das detaillierte Hintergrundwissen zur
  Touristik.)

▪ Mancher Steuerberater lehnt wohl eine Einreichung ab, weil er Angst hat zu haften. Keiner wird
  vorsätzlich falsche Angaben machen. Mit der entsprechenden Begründung des Reisebüros lässt
  sich vieles klären.
▪ Gut vorbereitet sein! (Zahlen aufbereiten, dokumentieren etc.)
TIPPS AUS DER PRAXIS
▪ Alle zahlen und Daten dokumentieren (via Excel etc.), damit bei eventuellen Fragen im Rahmen
  der Schlussabrechnung alles, was angeben wurde, griffbereit vorliegt.

▪ Nicht nur auf interaktive Anwendung „Reisewarnungen“ verlassen (Bsp. USA, wo zwar keine
  Reisewarnung bestand, aber ein faktisches Einreiseverbot). Die interaktive Anwendung soll nur
  eine Hilfestellung sein, nicht alleinige Richtlinie. Also: Selbst noch einmal prüfen und nachdenken,
  zusätzlich zur interaktiven Anwendung.

▪ Bei Berechnung des Provisionsausfalls die maximale Provision (inkl. Staffel, Superprovision)
  angeben.

▪ Den richtigen Zeitpunkt für die Einreichung der Überbrückungshilfe wählen (Abschlagzahlung bei
  ÜIII+ bei Einreichung bis 31.12.2021).

▪ Großzügig auslegen und nicht zu ängstlich sein! Die Überbrückungshilfen sind dazu da, uns zu
  helfen! Notfalls entsprechend Rückstellungen für Schlussabrechnung bilden.
BISHER AUSBEZAHLT
Überbrückungshilfe III plus
BISHER AUSBEZAHLT
Überbrückungshilfe III
DANKE FÜR EUER INTERESSE!

Die nächste Ausgabe von Schmetterling findet am 19. Januar 2022 statt.

Wir freuen uns, wenn Ihr wieder dabei seid!
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