Verlängerung ÜIII+ und kommende ÜIV - das gilt es zu beachten. Ein Faktencheck und Tipps aus der Praxis - Moderatoren
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Verlängerung ÜIII+ und kommende ÜIV – das gilt es zu beachten. Ein Faktencheck und Tipps aus der Praxis. 08. Dezember 2021 Moderatoren: Steffen Knapp Herbert Constantin Bereichsleiter Vertrieb Bereichsleiter Technology Support
AGENDA ▪ Fakten-Check ▪ Tipps aus der Praxis mit unserem Beiratssprecher André Bruns ▪ Fragen und Austausch mit den Partnern Die Inhalte dieser Präsentation dienen rein zur Information und wir geben keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Höhe der Förderfähigkeit hängt von Ihrer individuellen Situation ab, auf die wir keinen Einfluss nehmen können. Ziehen Sie Ihren Steuerberater hinzu, um die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens prüfen zu lassen.
ANDRÉ BRUNS ▪ Reisebüro seit 1999 Schmetterling seit 2003 ▪ Bei Schmetterling weil: „Ich bin unabhängig und ich will weiter unabhängig bleiben. Mit einem Partner, der mich versteht und unterstützt – eben Schmetterling“ ▪ Warum im Reisebüro-Beirat? „Ich bin Bindeglied zwischen den Reisebüros und der Kooperation. Die tägliche Arbeit an der „Front" und die Erfahrungen im Vertrieb möchte ich in die Kooperation einbringen, damit wir gemeinsam schnell auf die Veränderungen und Anforderungen der Zukunft reagieren können“ ▪ Kontakt: bruns@hoehenflug.de
FAKTENCHECK Überbrückungshilfe III plus Förderzeitraum Juli 2021 – Dezember 2021 Jedes Unternehmen mit Umsatzrückgang von mindestens 30% hat Anspruch (im Vergleich zum Referenzmonat 2019) Umfassende Erstattung der Fixkosten - bis zu 100% bei Umsatzeinbruch > 70% - bis zu 60% bei Umsatzeinbruch > 50% und < 70% - bis zu 40% bei Umsatzeinbruch > 30% und < 50% Eigenkapitalzuschuss auf ÜIII+ bei Umsatzeinbruch von mindestens 50% - 25% auf Summe der Fixkostenerstattung bei Rückgang > 50% in 3 Monaten - 35% auf Summe der Fixkostenerstattung bei Rückgang > 50% in 4 Monaten - 40% auf Summe der Fixkostenerstattung bei Rückgang > 50% in 5 und mehr Monaten Erfolgt automatisch bei Beantragung!
FAKTENCHECK Überbrückungshilfe III + Förderfähig sind Provisionen bzw. Serviceentgelte für coronabedingt stornierte bzw. abgesagte Reisen (Zeitraum Juli – Dezember 2021) TIPP: interaktive Anwendung „Reisewarnungen“ Zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat 20% der im Referenzmonat 2019 angefallenen Lohnsumme (Anschubhilfe) Investition in Digitalisierung bis zu 10.000 € im Förderzeitraum Einreichung/Beantragung durch „prüfenden Dritten“ Antragsfrist verlängert: 31. März 2022 Schlussabrechnung bis: 31. Dezember 2022
FAKTENCHECK Überbrückungshilfe IV (was bisher bekannt ist) Förderzeitraum: Januar 2022 – März 2022 Grundsätzlich gleichbleibende Zugangsvoraussetzungen (mindestens 30% Umsatzrückgang im Vergleich zu Referenzmonat 2019) Etwas geringere Erstattung der Fixkosten (Miete, Pacht, Versicherungen usw.) -> ab 70% Umsatzrückgang bis zu 90% anstatt 100% Erstattung Weiterhin können entgangene Provisionen bzw. Margen für Reisen, die im Förder-zeitraum stattfinden sollten, als Fixkosten geltend gemacht werden, wenn diese coronabedingt aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, eines Einreiseverbotes eines anderen Staates oder innerdeutscher Beschränkungen bzw. 2G-Regelungen storniert wurden. ACHTUNG: der Storno-Grund darf nicht schon zum Zeitpunkt der Buchung bestanden haben und fortbesteht (Änderung zur Ü III +)
FAKTENCHECK Überbrückungshilfe IV (was bisher bekannt ist) Marketing- und Werbeaufwendungen dürfen insgesamt bei Ü III bis Ü IV die Aufwendungen aus 2019 nicht übersteigen Weiterhin zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat 20% der im Referenzmonat 2019 angefallenen Lohnsumme (Anschubhilfe) Ausfall- und Vorbereitungskosten können weiterhin geltend gemacht werden für Reisen, die im Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 hätten stattfinden sollen. „Neustarthilfe Plus“ für Soloselbständige bis 31.03.2021 verlängert (weiterhin bis zu 1.500 € direkte Zuschüsse pro Monat) (wahrscheinlich) Wegfall Investition in Digitalisierung sowie Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten Antragsstart Ü IV noch offen
TIPPS AUS DER PRAXIS ▪ Unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de findet Ihr immer die aktualisierten Informationen sowie eine Reihe nützlicher Tools (Rechner für Personalkostenzuschuss, „Reisewarnungen“ für prüfenden Dritten). ▪ Auch die Beantragung der Überbrückungshilfen durch den „prüfenden Dritten“ erfolgt über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. ▪ Aktives Mitwirken ist wichtig! Befasst Euch mit der Thematik befassen und lest Euch ein. (Nicht nur auf den Steuerberater verlassen, da fehlt oft das detaillierte Hintergrundwissen zur Touristik.) ▪ Mancher Steuerberater lehnt wohl eine Einreichung ab, weil er Angst hat zu haften. Keiner wird vorsätzlich falsche Angaben machen. Mit der entsprechenden Begründung des Reisebüros lässt sich vieles klären. ▪ Gut vorbereitet sein! (Zahlen aufbereiten, dokumentieren etc.)
TIPPS AUS DER PRAXIS ▪ Alle zahlen und Daten dokumentieren (via Excel etc.), damit bei eventuellen Fragen im Rahmen der Schlussabrechnung alles, was angeben wurde, griffbereit vorliegt. ▪ Nicht nur auf interaktive Anwendung „Reisewarnungen“ verlassen (Bsp. USA, wo zwar keine Reisewarnung bestand, aber ein faktisches Einreiseverbot). Die interaktive Anwendung soll nur eine Hilfestellung sein, nicht alleinige Richtlinie. Also: Selbst noch einmal prüfen und nachdenken, zusätzlich zur interaktiven Anwendung. ▪ Bei Berechnung des Provisionsausfalls die maximale Provision (inkl. Staffel, Superprovision) angeben. ▪ Den richtigen Zeitpunkt für die Einreichung der Überbrückungshilfe wählen (Abschlagzahlung bei ÜIII+ bei Einreichung bis 31.12.2021). ▪ Großzügig auslegen und nicht zu ängstlich sein! Die Überbrückungshilfen sind dazu da, uns zu helfen! Notfalls entsprechend Rückstellungen für Schlussabrechnung bilden.
BISHER AUSBEZAHLT Überbrückungshilfe III plus
BISHER AUSBEZAHLT Überbrückungshilfe III
DANKE FÜR EUER INTERESSE! Die nächste Ausgabe von Schmetterling findet am 19. Januar 2022 statt. Wir freuen uns, wenn Ihr wieder dabei seid!
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