VOG-WISSEN VON A - Z STAND: 2022 - MINISTERIUM - OSTBELGIEN LIVE
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Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens VoG-Wissen von A - Z Stand: 2022 www.ostbelgienlive.be/vereine
Was ist eine VoG? 4 Generalversammlung 19 Haftung 35 - Fusion / Spaltung vs. Einbringung VoG vs. Unternehmen 4 Rechte und Pflichten 19 Strafrechtliche Haftung 35 eines Gesamtvermögens 49 VoG vs. faktische Vereinigung 5 Ordentliche Generalversammlung 19 Zivilrechtliche (außervertragliche) Haftung 35 - Fusion durch Gründung Verschiedene VoG-Größen 5 Außerordentliche Generalversammlung 20 Vertragshaftung 36 einer neuen VoG 49 - Besondere Regeln der Abstimmung 20 Haftungsgrundsätze laut GGV 37 - Fusion durch Übernahme 49 Gründung einer VoG 6 Digitale Generalversammlung 21 - Haftung der Mitglieder 37 - Spaltung durch Übernahme 49 Warum eine VoG gründen? 6 Schriftliche Beschlüsse - Haftung der Verwalter 37 - Spaltung durch Gründung einer Gründungsversammlung / im Umlaufverfahren 21 gegenüber der VoG 37 oder mehrerer neuer VoGs 49 konstituierende Generalversammlung 6 Einberufung einer Generalversammlung 22 gegenüber Dritten 37 - Gemischte Spaltung 50 Satzung vs. Gründungsurkunde vs. - Einladungsschreiben 22 - Verbot der Haftungsbeschränkung 38 - Partielle Fusion oder Spaltung 50 Auszug aus der Gründungsurkunde 6 - Tagesordnung 22 - Gesamtschuldnerische Haftung - Einbringung eines Gesamt- Wahl der ersten Verwalter 8 Teilnahme und Vertretung 22 und Ausnahmen 38 oder Teilvermögens 50 Hinterlegung der Gründungsakte 9 - Ausnahmeregel zur - Freiwillige Auflösung einer VoG Verpflichtungen einer "Vereinigung Mitglieder 24 gesamtschuldnerischen Haftung 38 und Übertrag der Tätigkeiten in Gründung" 9 Ordentliche Mitglieder 24 - Haftung von (Gründungs-)Mitgliedern in eine andere VoG 50 Fördermitglieder 24 während der Gründungsphase 38 - IVoG und Genossenschaft 50 Kommunikation als VoG 10 Mitgliederregister 25 - Haftung bei geschuldeten Steuern 39 Welche Schritte sind zu unternehmen? 50 Verpflichtende Angaben einer VoG 10 Ausschluss eines Mitglieds 25 - Gesetzliche Haftungsbegrenzung 39 - Für eine Fusion (die Schritte Eigenschaft des handelnden Vertreters 10 - Fortbestand der Vereinigung 40 einer Spaltung sind sehr ähnlich) 50 Hinterlegung und Veröffentlichung - Haftung von Ehrenamtlichen 41 - Für die Einbringung eines Statuten / Satzung 11 über das Unternehmensgericht 26 Gesamtvermögens oder Mindestangaben 11 Versicherungen 42 eines Teilvermögens 51 Adresse der Verwalter 12 Innere Ordnung / Geschäftsordnung 27 Pflichtversicherungen für VoGs 42 - Für die freiwillige Auflösung einer Satzungsänderung 12 Zusatzversicherung für Ehrenamtliche 43 VoG und Übertrag der Tätigkeiten Finanzen 28 Versicherung von Verwaltungsfehlern 43 in eine andere VoG 51 Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan) 13 Vereinfachte Buchführung und - Begleitung von Fusionen 52 Zusammensetzung des Verwaltungsrats 13 Jahresabschluss 28 Auflösung einer VoG 44 - Genehmigungen und Zuschüsse 52 Wahl der Verwalter 13 Kostenrückerstattung für Ehrenamtliche 29 Versetzung in Auflösung und - Menschen 52 Aufgaben des Verwaltungsrats 14 - Reale Kostenrückerstattung 29 Wahl eines Liquidators 45 Vertretung einer juristischen Person 14 - Fahrtkosten 29 Abschluss der Liquidation 46 Einsatz von Freiwilligen 53 Interessenskonflikte 14 - Zahlung einer Pauschale 29 Auflösung und Liquidation in einem Schritt 46 Entscheidungen des Verwaltungsrats 15 UBO-Register 30 Hinterlegung beim Unternehmensgericht 46 Datenschutz für Vereine 54 - Registrierung 30 Was sind personenbezogene Daten? 54 Tägliche Geschäftsführung 16 - Jährliche Aktualisierung 30 Zahlungsschwierigkeiten 47 Wann erhalten Vereine derartige Daten? 54 Übertragung der täglichen VoG-Konto 31 Wie sieht es mit Veröffentlichungen Geschäftsführung 16 Steuern 31 Restrukturierung, Umwandlung, im Internet aus? 54 Handlungen der täglichen - Wann zahlt eine VoG Steuern? 31 Synergien zwischen Vereinen 48 Womit geht die sogenannte Geschäftsführung 16 - „Geschäfte“ von VoGs 32 Warum zusammenarbeiten? 48 Informationspflicht einher? 55 Status der Person, der die tägliche - Mehrwertsteuer 33 Welche Prinzipien müssen Braucht jeder Verein einen Geschäftsführung übertragen wurde 16 Veranstaltungen 33 beachtet werden? 48 Datenschutzbeauftragten? 55 Beschränkung der Befugnisse 17 Zuschüsse 34 Verschiedene Varianten sind möglich 49 Anzahl der mit der täglichen Mitgliedsbeiträge 34 - Fusion mehrerer VoGs zu einer neuen Geschäftsführung Beauftragten 17 - Vermögenssteuer 34 VoG oder einer faktischen Vereinigung 49 Hinterlegung beim Unternehmensgericht 18
Sie möchten eine neue VoG gründen oder Das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) vom 23. März 2019 wurde am 4. April 2019 im Belgischen Staats- sind bereits Mitglied in einer Vereinigung? blatt veröffentlicht und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. Abgekürzt ist das Gesetzbuch unter der Bezeichnung GGV, oder in fran- zösischer Sprache CSA, zu finden. Damit ist das Gesetz vom 27. Diese Broschüre bietet als praktische Hilfe zurückgegriffen. Die Dokumente sind in den Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht für Vereinsvorstände einen ersten Einblick Fußnoten vermerkt. (VoG), die Stiftungen, die europäischen politischen Parteien und in alles, was es zum Thema VoG zu wissen die europäischen politischen Stiftungen hinfällig. Das GGV sieht gibt: von der außerordentlichen Generalver- Zusätzlich zur vorliegenden Broschüre bietet jedoch eine Übergangszeit1 für bereits bestehende Vereinigun- sammlung bis zur Zentralen Datenbank der das Ministerium regelmäßig Informations- gen ohne Gewinnerzielungsabsicht vor, die die neuen Bestim- Unternehmen. Insbesondere die rein ehren- veranstaltungen zu den wesentlichen As- mungen beachten müssen: amtlich geführten VoGs hat die Publikation pekten der VoG-Gesetzgebung, Steuern und dabei im Blick. Finanzen, Versicherungsfragen und dem 1. Mai 2019 > Für VoGs, die nach dem 1. Mai 2019 gegründet UBO-Register an. wurden, gilt das GGV unmittelbar. Sie gibt einen Überblick über das neue Ge- Die aktuellen Termine finden Sie online auf setz der Gesellschaften und Vereinigungen, www.ostbelgienlive.be/vereine. 1. Januar 2020 > Ab dem 1. Januar 2020 gilt das GGV für alle, dem alle VoGs unterliegen. Dabei kann sie auch die bereits bestehenden VoGs und Stiftungen. Für VoGs, Sachverhalte nur verkürzt darstellen und Die Begriffe „Statuten“ und „Satzung“ wer- die noch nach der alten Gesetzgebung gegründet wurden: es können nicht alle Aspekte berücksichtigt den in Ostbelgien, und deshalb auch in die- Anlässlich der ersten Satzungsänderung, die nach dem 1. Januar werden. An dieser Stelle sei deshalb darauf ser Broschüre, synonym verwendet. Ebenso 2020 erfolgt (aus gleich welchem Grund), muss die neue Sat- hingewiesen, dass ausschließlich die Geset- verhält es sich mit den Begriffen „Moniteur zung an das GGV angepasst werden. Allerdings greifen bereits zestexte sowie die entsprechenden Ausfüh- belge“ und „Belgisches Staatsblatt“. ab 1. Januar 2020 eine Reihe vom Gesetzgeber als wesentlich rungsbestimmungen rechtsverbindlich sind. erachtete Bestimmungen des GGV, unabhängig davon, ob eine Die Informationen in dieser Broschüre sind Die Broschüre steht Ihnen auch online auf Satzungsanpassung bereits erfolgt ist oder nicht. Dies sind die (wenn auch sorgfältig recherchiert und juris- www.ostbelgienlive.be/vereine als Download sogenannten zwingenden Bestimmungen, von denen die Sat- tisch geprüft) ohne Gewähr. Im Zweifelsfall zur Verfügung. zung der Vereinigungen nicht abweichen darf (z. B. besondere bietet es sich an, entsprechende Fachleute Mehrheiten der Generalversammlung, Regelungen zur Haftung zu Rate zu ziehen. Bei der Entwicklung der Wir freuen uns über Anregungen der Verwalter, Regelungen zum Interessenkonflikt2). Es bietet Broschüre haben wir auf externe Quellen und Verbesserungsvorschläge! sich daher an, zu überlegen, ob die Satzung nicht zeitnah dem GGV angepasst wird, um Schwierigkeiten bei der Anwendung der Gesetzgebung zu vermeiden. 1. Januar 2024 > Bis spätestens zum 1. Januar 2024 müssen alle Die Angabe der Paragrafen im folgenden Text bezieht sich, soweit nicht anders vermerkt, VoGs und Stiftungen ihre Satzung entsprechend der neuen auf das „Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen“, abgekürzt GGV. Gesetzgebung angepasst haben. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle VoGs, auch wenn ihre Satzung noch nicht an die neue Gesetzgebung angepasst wurde. ____________________________________________________________________________________________________________________ 1 Vgl. Art. 38-44 des Gesetzes zur Einführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereine und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen vom 3. März 2019. 2 Eine ausführliche Liste finden Sie auf www.ostbelgienlive.be/vereine. 3
Was ist eine VoG? 4 Was ist eine VoG? VoG vs. Unternehmen 4 VoG vs. faktische Vereinigung 5 Das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen definiert VoGs wie folgt: „Eine Vereinigung wird durch eine Ver- Verschiedene VoG-Größen 6 einbarung zwischen zwei oder mehreren Personen gegründet, die Mitglieder genannt werden. Sie verfolgt einen unei- gennützigen Zweck im Rahmen der Ausübung einer oder mehrerer genau bestimmter Tätigkeiten, die den Gegenstand der Vereinigung bilden. Außer zu dem in der Satzung festgelegten uneigennützigen Zweck darf sie ihren Gründern, Mitgliedern oder Verwaltern oder anderen Personen weder unmittelbar noch mittelbar irgendeinen Vermögensvorteil ausschütten oder verschaffen. Handlungen, die gegen dieses Verbot verstoßen, sind nichtig.“3 VoG vs. Unternehmen VoGs sind jetzt in der Lage, jede Tätigkeit und damit auch Die VoG kann hingegen zugunsten ihrer Mitglieder kosten- gewinnbringende Tätigkeiten auszuüben. Für die Vereini- los Dienste erbringen, die zu ihrem Gegenstand gehören gungen „ohne Gewinnerzielungsabsicht“ gibt es daher kei- und im Rahmen ihres uneigennützigen Zwecks liegen.5 Der ne Einschränkung der Tätigkeit mehr. Auch die Unterschei- Zusatz „ohne Gewinnerzielungsabsicht“ ist daher nicht auf dung zwischen VoGs und Unternehmen wird nicht mehr die Vereinigung, sondern auf die Mitglieder zu beziehen. auf der Grundlage des Gewinns getroffen. Die VoG zeich- Jede Handlung, die dieses Verbot verletzt, ist nichtig.6 Dies net sich dadurch aus, dass sie ihre Erlöse nur für ihren kann auch zur Auflösung der Vereinigung führen.7 uneigennützigen Zweck verwenden kann.4 Eine VoG darf daher weder direkt noch indirekt Gewinne ausschütten. VoG vs. faktische Vereinigung Es ist möglich, sich in einer de-facto- oder nicht-rechtsfähi- gen der nicht-rechtsfähigen Vereinigung. Beispielsweise gen Vereinigung zusammenzuschließen, um ein uneigennüt- kann eine nicht-rechtsfähige Vereinigung keine Rechte ziges Ziel zu verfolgen, ohne unbedingt die Gründung einer an Mobilien oder Immobilien erwerben und sie kann kei- VoG durchlaufen zu müssen. Im Gegensatz zu einer VoG ne Verträge abschließen. Dies können nur die einzelnen verfügt die faktische Vereinigung nicht über den Status als Mitglieder. eigenständige Rechtsperson: Sie hat an sich weder Rechte noch Pflichten. Die haben nur die einzelnen Mitglieder, auch • Die Mitglieder einer nicht-rechtsfähigen Vereinigung wenn sie gemeinsam handeln. Das Fehlen des Status als haften solidarschuldnerisch (d. h. alle gemeinsam) und Rechtsperson hat jedoch mehrere Folgen: unbeschränkt für alle Schulden der Vereinigung. Diese Haftung betrifft auch ihr persönliches Vermögen. • Die nicht-rechtsfähige Vereinigung hat keine Rechtsper- sönlichkeit, d. h. sie kann keine Verantwortung für die • Die nicht-rechtsfähige Vereinigung verfügt nicht über Vereinigung übernehmen. Jedes einzelne Mitglied trägt eigenes Vermögen. Es ist das persönliche Vermögen der folglich persönlich die Verantwortung für die Handlun- Mitglieder, das als Garantie für den Fall dient, dass die _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 3 Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen vom 23. März 2019, Art. 1:2. Alle folgenden Fußnoten, die lediglich den Artikel nennen, beziehen sich auf dieses Gesetzbuch. 4 Vgl. Art. 1:2. 5 Vgl. Art. 1:2, 1:4 und 9:4, 5. > Zurück zur Übersicht 6 Vgl. Art. 1:2. 7 Vgl. Art. 2:113. 4
Was ist eine VoG? 4 Haftung in Frage gestellt wird oder wenn Lieferanten Es gibt viele Beispiele für de-facto-Vereinigungen in Belgi- VoG vs. Unternehmen 4 nicht bezahlt werden. en: Gewerkschaften, eine Reihe von Sport oder Kulturver- einen, Jugendbewegungen, Bürgerinitiativen usw. VoG vs. faktische Vereinigung 5 • Auch kann sie weder ein Gerichtsverfahren einleiten Verschiedene VoG-Größen 5 noch rechtlich vertreten werden. Ob eine VoG oder eine nicht-rechtsfähige Vereinigung ge- gründet werden sollte, hängt davon ab, um welche finanzi- elle und haftungsrechtliche Bedeutung es geht und muss im Einzelfall betrachtet werden. Verschiedene VoG-Größen Die Größe einer VoG hat Einfluss auf die Buchführung, Eine VoG ist groß, wenn mehr als eine Schwelle am den Einsatz eines Kommissars oder Kassenprüfers und Bilanzstichtag des letzten abgeschlossenen Geschäftsjah- auf die Haftungsgrenze. res überschritten wurde: VoGs, die zwei der vier folgenden Kriterien erfüllen, un- • durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter: terliegen der doppelten Buchführung: 50 Vollzeitäquivalente • Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge: • fünf Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalent) 9.000.000 EUR • 334.500 EUR an anderen als wiederkehrenden • Bilanzsumme: 4.500.000 EUR Einnahmen • Guthaben in Höhe von 1.337.000 EUR Nur in diesem Fall muss die VoG Kommissare aus dem • Verbindlichkeiten in Höhe von 1.337.000 EUR Institut der Wirtschaftsprüfer (Institut des réviseurs des entreprises) benennen. In vielen kleineren VoGs wird Die meisten VoGs überschreiten jedoch keins oder nur stattdessen ein Kassenprüfer ernannt. Wird kein Kom- eins der oben genannten Kriterien und können eine missar benötigt, so sollte er auch nicht in der Satzung vereinfachte Buchführung anwenden (siehe Kapitel zur stehen, ansonsten ist sein Einsatz verpflichtend.9 vereinfachten Buchführung).8 Die Größe einer VoG hat zudem Einfluss auf die Haf- tungsgrenze der Verwalter (siehe Kapitel zur Haftung). _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 8 Vgl. Broschüre „L’ASBL“ des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen, Übersetzung, online unter https://justice.belgium.be/fr/publications/vzw_s, Zugriff am 04.03.2022. Im > Zurück zur Übersicht Folgenden abgekürzt mit „L’ASBL“. Die Kriterien für eine kleine VoG sind in Artikel 3:47 des Gesetzbuchs der Gesellschaften und Vereinigungen nachzulesen. 9 Vgl. Davagle, Michel: Mémento des ASBL 2021, 1631. Die genannten Nummern beziehen sich auf die Abschnitte, nicht auf Seiten. 5
Gründung einer VoG 6 Gründung einer VoG Warum eine VoG gründen? 6 Gründungsversammlung / konstituierende Generalversammlung 6 Warum eine VoG gründen? Satzung vs. Gründungsurkunde vs. Auszug aus der Gründungsurkunde 6 Die Entscheidung, eine VoG zu gründen, wird in erster eigenen Verbindlichkeiten und eigener Haftung. Linie von Erwägungen der Rechtssicherheit bestimmt. Wahl der ersten Verwalter 8 Die VoG ermöglicht es, zwischen der Haftung und dem Die Gründung einer VoG ist daher zu erwägen, wenn das Hinterlegung der Gründungsakte 9 Vermögen des uneigennützigen Vereins und dem sei- Vorhaben zu Rechtsgeschäften von gewisser finanzieller und Verpflichtungen einer "Vereinigung ner Mitglieder zu unterscheiden. Es handelt sich um eine haftungsrechtlicher Bedeutung führt.10 in Gründung" 9 eigenständige Rechtsstruktur mit eigenem Vermögen, Gründungsversammlung / konstituierende Generalversammlung Für die Gründungsversammlung, auch konstituierende Gene- der Mitgliedsbeiträge, die Wahl der Bankinstitution, die ralversammlung genannt, müssen mindestens zwei Personen Bedingungen für die Kontoeröffnung und die ersten Ver- anwesend sein11, die beschließen, eine Vereinigung zu grün- walter der VoG. den. Bereits in der Einladung werden alle zu besprechenden Punkte inkl. der Satzung (bzw. der Entwurf) vermerkt. Die Das Protokoll dieser Versammlung bildet die privatschrift- Gründungsmitglieder können sich jedoch auch spontan ohne liche Gründungsurkunde.12 Die Gründungsurkunde ein- Einladung versammeln und die Gründungsdokumente unter- schließlich der Satzung muss von allen Gründungsmitglie- zeichnen, die vorher untereinander abgestimmt wurden. dern einstimmig genehmigt und in doppelter Ausführung unterzeichnet werden. Diejenigen, die mit dem vorgeschla- Die Gründungsmitglieder einigen sich über die Satzung, genen Text nicht einverstanden sind, unterzeichnen nicht die Projekte und Aufgaben der VoG, bei Bedarf die Höhe und sind nicht Mitglieder der VoG. Satzung vs. Gründungsurkunde vs. Auszug aus der Gründungsurkunde Satzung, Gründungsurkunde und Auszug aus der Grün- Die Gründungsurkunde wird beim Unternehmensgericht dungsurkunde sollten nicht miteinander verwechselt wer- hinterlegt; ein Auszug aus der Gründungsurkunde wird im den. Die Satzung ist das Regelwerk der VoG und damit ein Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. maßgeblicher Teil der konstituierenden Generalversammlung. _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 10 Vgl. L’ASBL. 11 Vgl. Art. 1:2 und 9:2. > Zurück zur Übersicht 12 Sind Immobilien im Spiel z. B., wenn eine Immobilie in das Vermögen der VoG eingebracht wird, muss die VoG mit Hilfe eines Notars durch eine sogenannte authentische Urkun- de gegründet werden. 6
Gründung einer VoG 7 Warum eine VoG gründen? 7 Inhalt der Gründungsurkunde: Gründungsversammlung / • Identität und Adresse (für Rechtspersonen Name, Rechtsform, Sitz und konstituierende Generalversammlung 7 Unternehmensnummer) der Gründer* und Erklärung, dass sie zum Zeitpunkt X Satzung vs. Gründungsurkunde vs. eine VoG gemäß den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften und Auszug aus der Gründungsurkunde 7 Vereinigungen gründen möchten. Wahl der ersten Verwalter 8 • Vollständige Satzung mit den gesetzlich festgelegten Mindestangaben* Hinterlegung der Gründungsakte 9 Verpflichtungen einer "Vereinigung • Unterschriften der Gründer in Gründung" 9 • Ggf. eine Präambel: Gründe der VoG-Gründung und Werte, die durch die Aktivitäten transportiert werden sollen Falls nicht in der Satzung vorgesehen: • Weise der Ernennung und des Ausscheidens aus dem Amt der mit der täglichen Geschäftsführung der VoG beauftragten Personen und Weise, wie sie ihre Befugnisse ausüben, das heißt, ob sie einzeln, gemeinsam oder als Kollegium handeln • Identität der Verwalter und gegebenenfalls die Identität der Personen, die mit der täglichen Geschäftsführung beauftragt sind, der Personen, die zur Vertretung der VoG befugt sind, und bei Bedarf des Kommissars* • genaue Adresse des Sitzes der VoG* • ggf. E-Mail-Adresse und Webseite der VoG Die mit * markierten Angaben sind Teil des „Auszugs aus der Gründungsurkunde“, der im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird. > Zurück zur Übersicht 7
Gründung einer VoG Warum eine VoG gründen? 7 7 Wahl der ersten Verwalter Gründungsversammlung / Sofort im Anschluss an die Gründungsversammlung Ein Vorsitzender muss zwar benannt werden, seine ein- konstituierende Generalversammlung 7 findet die erste Generalversammlung statt, in der der zige, vom Gesetz festgelegte Aufgabe ist es jedoch, die Satzung vs. Gründungsurkunde vs. Verwaltungsrat gewählt wird. Dessen Mitglieder werden Protokolle der Verwaltungsratssitzungen zu unterzeich- Auszug aus der Gründungsurkunde 8 „Verwalter“ genannt. Der Verwaltungsrat tritt darauf- nen.13 Weitere Befugnisse des Vorsitzenden sind denk- hin unmittelbar zusammen und bezeichnet unter seinen bar und entsprechend in der Satzung vorzusehen (z. B. Wahl der ersten Verwalter 8 Mitgliedern (gemäß der zuvor verabschiedeten Satzung) Versenden der Einladungen, Organisation und Vorsitz der Hinterlegung der Gründungsakte 9 einen Vorsitzenden und verteilt die eventuellen anderen Verwaltungsratssitzungen, ausschlaggebende Stimme bei Verpflichtungen einer "Vereinigung Rollen und Zuständigkeiten wie zum Beispiel stellvertre- Stimmengleichheit etc.). Anregungen zu Alternativen sind in Gründung" 9 tende Vorsitzende, Kassierer, Schriftführer etc. auf www.ostbelgienlive.be/vereine zu finden. In der Satzung muss festgelegt werden, wie die VoG nach Die Verteilung von Aufgaben oder Zuständigkeiten im außen gegenüber Dritten vertreten wird, d. h. wer Unter- Verwaltungsrat gilt nur im Innenverhältnis und nicht schriften leisten darf, wer im Namen der VoG auftreten gegenüber Dritten. So könnte eine VoG mit einem klas- darf, etc. Es gibt folgende geläufige Optionen: sischen „Vier-Augen-Prinzip“ z. B. durch zwei Verwalter vertreten werden, die außerhalb der internen Aufgaben- • „Einzeln“: d. h. jeder einzelne Verwalter kann die VoG verteilung handeln. Die VoG wäre an diese Rechtshand- durch seine alleinige Unterschrift rechtsgültig ver- lung gebunden; die beiden Verwalter, die die Aufgaben- pflichten; verteilung missachtet haben, müssten sich persönlich gegenüber der VoG verantworten, sollten sie der VoG • „Gemeinsam“: d. h. mindestens zwei Verwalter sind damit geschadet haben. erforderlich, um die VoG rechtsgültig zu verpflichten (das „Vier-Augen-Prinzip“) Werden die Verwalter in der Satzung und nicht in der Gründungsurkunde genannt, so ist für eine Änderung • „Kollegium“: d. h. alle Verwalter müssen unterschrei- der Verwalter eine außerordentliche Generalversamm- ben. lung mit Anwesenheitsquorum (zwei Drittel) sowie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Werden die Verwalter Entgegen einer weitverbreiteten Meinung ist es gesetz- lediglich in der Gründungsurkunde genannt, so genügen lich nicht vorgeschrieben, dass eine VoG einen Vorstand die üblichen Mehrheiten in der Generalversammlung. wählt, in dem zwingend die Rollen des Präsidenten, Kassierers und Schriftführers besetzt sind. Alternative Zusammensetzungen und Aufgabenverteilungen, die die Aufgabenlast innerhalb des Verwaltungsrates erleichtern können, sind möglich. > Zurück zur Übersicht _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 13 Vgl. Art. 9:9, 3. 8
Gründung einer VoG Warum eine VoG gründen? 7 7 Hinterlegung der Gründungsakte Gründungsversammlung / Die Gründungsurkunde wird in der Deutschsprachigen den Schritte bei der Gründung einer VoG. VoGs erlangen konstituierende Generalversammlung 7 Gemeinschaft beim Unternehmensgericht Eupen hinter- Rechtspersönlichkeit ab dem Tag der Hinterlegung der Satzung vs. Gründungsurkunde vs. legt. Dafür gibt es ein Formular14 und die Vereinigung hat Unterlagen beim Unternehmensgericht. Auszug aus der Gründungsurkunde 8 nach der Gründungsversammlung 30 Tage Zeit für die Hinterlegung. Während des Gründungsprozesses müssen alle Korres- Wahl der ersten Verwalter 8 pondenzen mit Bezug zur zukünftigen VoG mit dem Zu- Hinterlegung der Gründungsakte 9 Das Unternehmensgericht kümmert sich um die Veröf- satz „VoG in Gründung“ versehen sein. Verpflichtungen einer "Vereinigung fentlichung im Belgischen Staatsblatt (hierfür ist eine in Gründung" 9 Gebühr zu entrichten). Die Hinterlegung der Unterlagen Informationen zur Hinterlegungsprozedur finden Sie auf und deren Veröffentlichung sind also die entscheiden- www.ostbelgienlive.be/vereine. Verpflichtungen einer "Vereinigung in Gründung" Bisweilen ist es erforderlich, bereits vor der Gründung nen, die im Namen der in Gründung befindlichen Verei- der Vereinigung Verpflichtungen im Namen und für nigung Verpflichtungen eingehen (z. B. Verträge unter- Rechnung der zu gründenden Vereinigung einzugehen. zeichnen) persönlich und gesamtschuldnerisch für diese Die neue Vereinigung hat die Verpflichtung, innerhalb Verbindlichkeiten. Gleiches gilt, wenn die Vereinigung von drei Monaten nach ihrer Gründung die in ihrem Na- spätestens zwei Jahre nach Eingehen dieser Verpflichtung men vor der Gründung eingegangenen Verpflichtungen immer noch nicht gegründet ist. zu übernehmen.15 Geschieht dies nicht, haften die Perso- _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 14 Formular I: „Beantragung der Eintragung und Veröffentlichung in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt“, online unter http://www.ejustice.just.fgov.be/info_tsv_pub/form_d. > Zurück zur Übersicht htm, Zugriff am 04.03.2022. 15 Vgl. Art. 2:2. 9
Kommunikation als VoG 10 Kommunikation als VoG Verpflichtende Angaben einer VoG 10 Eigenschaft des handelnden Vertreters 10 Verpflichtende Angaben einer VoG Angaben, die zwingend bei Dokumenten und Korrespon- • Unternehmensnummer denz der VoG (d. h. Urkunden, Rechnungen, Ankündigun- gen, Bekanntmachungen, Briefe, Bestellscheine, Websites • Wenn in der Satzung die offizielle E-Mail-Adresse und und sonstige Unterlagen, ob in elektronischer Form oder die Webseite angegeben wurden, dann sind diese An- nicht) genannt werden müssen: gaben rechtsverbindlich16 und müssen bei jeder Korres- pondenz der VoG mit angegeben werden. • Name • Falls zutreffend den Zusatz, dass sich die VoG in Grün- • Rechtsform, also die Bezeichnung "Vereinigung ohne dung bzw. in Liquidation befindet. Dabei werden Dritte Gewinnerzielungsabsicht" oder die Abkürzung "VoG", darüber informiert, dass die Person bereits im Namen gefolgt von der Nennung des zuständigen Unterneh- einer noch zu gründenden oder noch für eine sich im mensgerichts Auflösungsprozess befindliche VoG handelt. • Adresse des Sitzes Eigenschaft des handelnden Vertreters Alle Rechtsakten, die für eine Vereinigung bindend sind, handelt.17 Somit wird Dritten gegenüber verdeutlicht, müssen vor oder nach dem Namen der unterzeichnenden ob die Person im Auftrag der VoG oder als Privatperson Person angeben, in welcher Eigenschaft dieser Vertreter handelt. _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ > Zurück zur Übersicht 16 Vgl. Art. 2:31. 17 Vgl. Art. 2:53. 10
Statuten / Satzung 11 Statuten / Satzung Mindestangaben 11 Adresse der Verwalter 12 Die VoG erhält durch ihre Satzung ihr offizielles Regel- • supplementären Bestimmungen, die die Satzung aus- Satzungsänderung 12 werk. Die VoG-Gesetzgebung sieht einige Pflichtangaben drücklich einschränken oder ändern kann, vor, die jede Satzung beinhalten muss. Weitere Regelun- gen sind ebenfalls möglich, solange sie nicht dem Gesetz • fakultativen Bestimmungen, die in der Satzung festgehal- widersprechen. ten werden können oder auch nicht. Als fakultative Regeln sind auch die zwingenden Mindestvorschriften anzuse- Da die VoG auf einem Vertrag beruht, gilt das Grund- hen, die eingehalten werden müssen, die aber durch die prinzip der Vertragsfreiheit für die Satzung, die von Satzung verschärft werden können. Wie z. B. die Frist den Gründern angenommen wird und die später von für die Einberufung der Generalversammlung18 oder die einer außerordentlichen Generalversammlung geändert Mindestanzahl der Mitglieder, die erforderlich ist, um die werden kann. Die Satzungsfreiheit wird jedoch durch Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen19.20 zwingende Vorschriften zum Schutz bestimmter priva- ter Interessen und durch Vorschriften der öffentlichen Eine Liste mit Beispielen zu den Bestimmungen finden Ordnung zum Schutz des allgemeinen Interesses einge- Sie auf www.ostbelgienlive.be/vereine. schränkt. Deshalb ist im Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen zu unterscheiden zwischen: Viele der Bestimmungen sind gleichzeitig Mindestan- gaben in der Satzung, aber nicht alle zwingenden Be- • zwingenden Bestimmungen, von denen die Satzung stimmungen müssen in der Satzung stehen. Dies ändert nicht abweichen darf, jedoch nichts an ihrer Gültigkeit. Mindestangaben In einer Satzung müssen folgende Informationen nach • Angabe des uneigennützigen Zwecks, den die VoG ver- dem Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen folgt, und der Aktivitäten, die ihren Gegenstand bilden. angegeben werden: • Mitgliedschaft: Die Bedingungen und Formalitäten für die Aufnahme und den Austritt von Mitgliedern. Dazu • Bezeichnung „Vereinigung ohne Gewinnerzielungsab- gehören die Rechte und Pflichten aller Mitglieder, auch sicht“ oder die Abkürzung VoG die der Fördermitglieder (membres adhérents). • Name der Vereinigung: Die Wahl des Namens ist frei. • Generalversammlung: Die Art und Weise der Einberu- Allerdings darf keine andere Vereinigung oder Stiftung fung der Generalversammlung sowie die Art und Wei- den gleichen Namen tragen. Das kann in der Daten- se, in der ihre Beschlüsse den Mitgliedern und Dritten bank des Belgischen Staatsblattes überprüft werden. zur Kenntnis gebracht werden. Auch die Nennung der • Angabe der Region, in der der Hauptsitz der VoG Befugnisse der Generalversammlung ist obligatorisch. angesiedelt ist. Der Hauptsitz einer belgischen Ver- • Wahl der Verwalter und deren Amtszeit: Die Regeln für einigung muss sich in Belgien befinden, was nicht die Ernennung der Verwalter und deren Mandatsende. bedeutet, dass die VoG nicht im Ausland tätig wer- Auch die Regeln für die Dauer ihrer Amtszeit sind obli- den kann. gatorisch. _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 18 Vgl. Art. 9:14. > Zurück zur Übersicht 19 Vgl. Art. 9:13. 20 Vgl. Davagle, 292-296. 11
• Vertretung der VoG gegenüber Dritten: Die Bestim- Folgende Angaben können theoretisch auch in der Sat- Statuten / Satzung 11 mungen über die Möglichkeit für bestimmte Personen zung festgehalten werden, müssen es aber nicht21 und Mindestangaben 11 (in der Praxis die Verwalter), die VoG zu vertreten, sind besser im Gründungsprotokoll aufgehoben. Stehen Adresse der Verwalter 12 Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse und Weise, wie sie in der Satzung, so sind zur Änderung besondere sie sie ausüben, das heißt, ob sie einzeln, gemeinsam Mehrheiten in der Generalversammlung einzuhalten. Satzungsänderung 12 oder als Kollegium handeln. • Mindestanzahl von Mitgliedern. • Namen, Vornamen und Wohnsitz jedes Gründers oder • Mitgliedsbeitrag: Der Höchstbetrag des Mitglieds- für juristische Personen Name, Rechtsform, Unterneh- beitrags für Personen, die der Vereinigung beitreten mensnummer und Adresse ihres Sitzes. möchten. • Die genaue Angabe der Adresse, an der die VoG ihren • Verwendung des Vermögens bei Auflösung: Festle- Sitz hat, und gegebenenfalls E-Mail-Adresse und Web- gung, welchem uneigennützigen Zweck die VoG im site der VoG. Falle einer Auflösung ihr Vermögen übergibt. • Die Identität der Verwalter und gegebenenfalls die • Lebensdauer der VoG, wenn sie nicht unbegrenzt ist. Identität der Personen, die mit der täglichen Ge- • Weise der Ernennung und des Ausscheidens aus dem schäftsführung beauftragt sind, der Personen, die zur Amt der mit der täglichen Geschäftsführung der VoG Vertretung der VoG befugt sind, und des Kommissars. beauftragten Personen und Weise, wie sie ihre Befug- nisse ausüben; das heißt, ob sie einzeln, gemeinsam Die Satzung kann die Möglichkeit vorsehen, dass Mitglie- oder als Kollegium handeln (diese Angaben in der der ihre Einlage in bestimmten Fällen (bspw. bei einer Satzung sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend, aber Auflösung der VoG) wieder zurücknehmen dürfen.22 aus Gründen der Kohärenz und Transparenz angera- ten). Eine Mustersatzung ist auf www.ostbelgienlive.be/vereine erhältlich. Adresse der Verwalter Die Verwalter sowie die mit der täglichen Geschäftsfüh- bekannt gemacht, kann sie gegen Dritte durchsetzbar rung beauftragten Personen haben die Möglichkeit, ihre sein. So kann beispielsweise eine Einladung oder gericht- Adresse für alle Angelegenheiten, die die Erfüllung ihres liche Vorladung unter dieser Adresse gültig zugestellt Mandats betreffen, am Sitz der Vereinigung zu wählen werden. (Wohnsitzwahl) und müssen somit ihre Privatadresse nicht preisgeben23. Wird diese Wahl des Sitzes öffentlich Satzungsänderung Soll eine Satzung verändert werden, so beschließt eine Alle Satzungsänderungen müssen anschließend beim Un- VoG in einer außerordentlichen Generalversammlung ternehmensgericht hinterlegt und im Belgischen Staats- darüber. Dann gelten besondere Quoren (siehe „Außeror- blatt veröffentlicht werden (hierzu ist eine Gebühr zu dentliche Generalversammlung"). entrichten). Das Prozedere der Hinterlegung können Sie auf www.ostbelgienlive.be/vereine nachlesen. _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 21 Vgl. Art. 2:5 §2, 2. > Zurück zur Übersicht 22 Vgl. Art. 9:23. 23 Vgl. Art. 2:54. 12
Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan) 13 Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan) Zusammensetzung des Verwaltungsrats 13 Wahl der Verwalter 13 Aufgaben des Verwaltungsrats 14 Zusammensetzung des Verwaltungsrats Vertretung einer juristischen Person 14 Interessenskonflikte 14 Das GGV sieht vor, dass die Vereinigung von einem kolle- Im Gegensatz zum Gesetz von 1921, das vorsah, dass „die gialen Verwaltungsorgan mit mindestens drei Verwaltern, Zahl der Verwalter auf jeden Fall immer geringer sein Entscheidungen des Verwaltungsrats 15 die natürliche oder juristische Personen (z. B. VoGs) sind, muss als die Zahl der Generalversammlungsmitglieder verwaltet wird. Dieses Verwaltungsorgan wird Verwal- der Vereinigung“, könnten die beiden Organe (Verwal- tungsrat genannt. Sofern und solange die Vereinigung tungsrat und Generalversammlung) künftig aus den weniger als drei Mitglieder hat, kann der Verwaltungsrat gleichen zwei Personen bestehen. Diese Bestimmung aus zwei Verwaltern bestehen. Hat der Verwaltungsrat ist jedoch fragwürdig, da die Kontrolle der Generalver- nur zwei Mitglieder, verliert jede Bestimmung, die einem sammlung nicht mehr über den Verwaltungsrat ausgeübt Mitglied des Verwaltungsrats eine ausschlaggebende werden könnte. Dies ist im Hinblick auf eine gute Ver- Stimme gewährt, automatisch ihre Wirkung. einsführung problematisch. Wahl der Verwalter Die Generalversammlung ist das einzige Organ, das für oder, im Falle juristischer Personen, deren Firmennamen, die Ernennung (Wahl) von Verwaltern zuständig ist. In Rechtsform, Unternehmensnummer und Sitz. der Satzung werden die dafür erforderlichen Formalitä- ten festgelegt. Personen-Wahlen werden, im Gegensatz Die Ernennung von Verwaltern erfolgt innerhalb der VoG zu anderen Entscheidungen, per geheimer Stimmabgabe unmittelbar ab dem von der Generalversammlung festge- durchgeführt.24 Das Kapitel über Generalversammlungen legten Datum (a priori, am Ende der Generalversammlung detailliert die Möglichkeiten von Wahlen in einer VoG. Die oder am folgenden Tag). Sollte der Verwaltungsrat an- Satzung kann die Merkmale und Eigenschaften festlegen, schließend Funktionen neu zuweisen wollen (z. B. Schrift- die die Verwalter aufweisen müssen. führer, Kassierer, …), ist ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrats erforderlich. Bei der Gründung der VoG sorgen die Gründer dafür, dass die ersten Verwalter in der Satzung der Vereinigung Es ist verpflichtend, die Änderungen im Verwaltungsrat oder im Gründungsprotokoll genannt werden. innerhalb von 30 Tagen über das Unternehmensgericht im Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen, um die Das Mandat muss unbedingt vom Verwalter angenom- Mitglieder der VoG und Dritte über die Änderungen zu men werden, um gültig zu werden. Eine Möglichkeit, dies informieren und gegebenenfalls Rechte durchsetzen zu sicherzustellen ist, dass alle gewählten Personen das können. jeweilige Protokoll unterschreiben. Wird die Stelle eines Verwalters vor Ablauf seines Man- Das Protokoll der Generalversammlung der VoG, die dats frei, haben die verbleibenden Verwalter das Recht, die Ernennung der Verwalter aufnimmt, enthält deren einen neuen Verwalter zu kooptieren, sofern die Satzung Namen, Vornamen, Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort es nicht verbietet.25 Das bedeutet, der Verwaltungsrat _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ > Zurück zur Übersicht 24 Vgl. Davagle, 707. 25 Vgl. Art. 9:6 §2. 13
Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan) 13 darf den frei gewordenen Platz durch eine andere Person ablehnen). Das Mandat läuft dann so lange, wie das des Zusammensetzung des Verwaltungsrats 13 vorläufig nachbesetzen. Die erste darauffolgende Gene- Vorgängers gelaufen wäre.26 ralversammlung muss dieses Mandat bestätigen (oder Wahl der Verwalter 13 Aufgaben des Verwaltungsrats 14 Vertretung einer juristischen Person Interessenskonflikte 14 14 Aufgaben des Verwaltungsrats Entscheidungen des Verwaltungsrats 15 Die VoG-Gesetzgebung sagt zu den Aufgaben des [...]".27 Der Verwaltungsrat hat demnach alle Befugnisse, Verwaltungsrats Folgendes: "Das Verwaltungsorgan ist die das Gesetz nicht ausdrücklich der Generalversamm- befugt, alle Handlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung lung zuschreibt.28 Die Satzung kann die Befugnisse des des Zwecks der Vereinigung notwendig oder nützlich sind Verwaltungsrats ebenfalls einschränken.29 Vertretung einer juristischen Person Eine juristische Person (z. B. eine andere VoG), die ein ten. Diese natürliche Person darf darüber hinaus nicht Verwaltungsmandat innerhalb einer VoG übernimmt, gleichzeitig selbst ein Mandat als Verwalter ausüben. muss bei der Ernennung eine natürliche Person als ihren Eine juristische Person kann daher nicht als ständiger ständigen Vertreter bezeichnen.30 Da eine natürliche Vertreter ernannt werden, da diese juristische Person Person nur noch in einer einzigen Eigenschaft (entweder wiederum einen ständigen Vertreter bezeichnen müsste, „für sich selbst“ oder als ständiger Vertreter) in einem was zu Verwirrungen und Missverständnissen führt. Der Verwaltungsorgan sitzen darf, kann sie im Verwaltungs- ständige Vertreter unterliegt den gleichen Haftungsre- rat nur eine einzige juristische Person, zum Beispiel eine geln und Bestimmungen über Interessenkonflikte wie die VoG, dauerhaft als deren ständiger Vertreter vertre- juristische Person, die er im Verwaltungsrat vertritt. Interessenskonflikte Das GGV hat eine Regelung für Interessenkonflikte von der Art dieses Interessenkonflikts werden in das Proto- VoGs eingeführt. Wenn der Verwaltungsrat einen Be- koll der Sitzung des Verwaltungsrats aufgenommen. Der schluss oder eine Entscheidung über ein Geschäft treffen betroffene Verwalter darf weder an den Beratungen muss, das in seinen Zuständigkeitsbereich fällt und für des Verwaltungsrats teilnehmen noch darf er zu diesem das ein anwesender Verwalter direkt oder indirekt ein Punkt abstimmen. Sollte die Mehrheit der anwesenden vermögensrechtliches (d. h. in der Regel finanzielles) oder vertretenden Verwalter einen Interessenkonflikt ha- Interesse31 hat, das mit dem Interesse der Vereinigung ben, ist die Entscheidung oder das Geschäft der General- in Konflikt steht, muss der betreffende Verwalter die versammlung vorzulegen; wenn die Generalversammlung anderen Verwalter informieren, bevor der Verwaltungsrat die Entscheidung oder das Geschäft genehmigt, kann einen Beschluss fasst. Seine Erklärung und Erläuterung der Verwaltungsrat diese umsetzen. Bei einer großen _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 26 Vgl. MonASBL.be: La nomination des administrateurs d’une ASBL, Übersetzung, online unter https://www.monasbl.be/info/la-nomination-des-administrateurs-dune-asbl (zu- griffsbeschränkt), Zugriff am 04.03.2022. Vgl. Davagle, 821. 27 Art. 9:7 §1. 28 Vgl. Art. 9:12. 29 Vgl. Davagle, 932-933. > Zurück zur Übersicht 30 Vgl. Art. 2:55. 31 Die VoG plant z. B. den Abschluss eines Liefer- oder Dienstleistungsvertrags mit einem Verwalter oder dessen Gesellschaft. 14
Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan) 13 VoG muss der Verwaltungsrat im Protokoll die Art der auf den Interessenkonflikt bezieht, wird in den Jahresbe- Zusammensetzung des Verwaltungsrats 13 fraglichen Entscheidung oder des Geschäfts und deren richt oder in das mit dem Jahresabschluss eingereichte finanzielle Folgen für die VoG beschreiben. Schließlich Dokument aufgenommen. Hat die VoG einen Kommissar Wahl der Verwalter 13 werden im Protokoll auch die Gründe für die endgültige bestellt, wird ihm das Protokoll der Sitzung zugesandt.32 Aufgaben des Verwaltungsrats 14 Entscheidung angegeben. Der Teil des Protokolls, der sich Vertretung einer juristischen Person 14 Interessenskonflikte 14 Entscheidungen des Verwaltungsrats 15 Entscheidungen des Verwaltungsrats Die Regeln in Bezug auf die Beratung, Entscheidung und Hierbei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass es die Nichtigkeit des Verwaltungsrats lauten wie folgt: Im Aufgabe des Verwaltungsrats ist, sich vor der Entschei- Prinzip werden die Beschlüsse mit absoluter Mehrheit dungsfindung umfassend zu beraten. der anwesenden und vertretenen Verwalter gefasst. Dies bedeutet nichts anderes, als dass sich mehr als die Das Protokoll des Verwaltungsrats muss vom Vorsitzen- Hälfte der abgegebenen Stimmen für einen Vorschlag den und den Verwaltern, die es beantragen, unterzeich- ausspricht. Nicht berücksichtigt werden Abwesenheiten, net werden. Eine Vollmacht für den Fall der Abwesenheit ungültige Stimmen und Enthaltungen. Die Satzung kann bei der Sitzung des Verwaltungsrats kann nur von einem andere Regelungen festlegen.33 anderen Verwalter erteilt werden. Eine rein schriftliche – aber zwingend einstimmige - Ent- Es ist auch möglich, den Verwaltungsrat digital abzuhal- scheidung des Verwaltungsrats ist möglich, außer für die ten. Sie Satzung sollte dann die Rahmenbedingungen Entscheidungen, für die die Satzung dies ausdrücklich hierfür vorsehen.34 ausschließt. Informationen zu digitalen sowie zu schriftlichen Abstim- mung finden Sie auf www.ostbelgienlive.be/vereine. _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 32 Vgl. Art. 9:8.1. > Zurück zur Übersicht 33 Vgl. Davagle, 970. 34 Vgl. Davagle, 955. 15
Tägliche Geschäftsführung 16 Tägliche Geschäftsführung Übertragung der täglichen Geschäftsführung 16 Handlungen der täglichen Geschäftsführung 16 Übertragung der täglichen Geschäftsführung Status der Person, der die tägliche Wenn die Aktivitäten einer gemeinnützigen Organisati- ist es manchmal sinnvoll, dass der Verwaltungsrat die Geschäftsführung übertragen wurde 16 on eine gewisse Größe erreichen, muss regelmäßig eine tägliche Geschäftsführung an eine oder mehrere Per- Reihe von Maßnahmen und Aktionen ergriffen werden, sonen, Verwalter, Mitglieder oder Dritte, delegiert. Der Beschränkung der Befugnisse 17 um die tägliche Verwaltung der Vereinigung zu gewähr- Verwaltungsrat ist mit der Aufsicht der täglichen Ge- Anzahl der mit der täglichen leisten. Um dies zu tun, kann es mühsam und zu formell schäftsführung beauftragt. Geschäftsführung Beauftragten 17 sein, den Verwaltungsrat jedes Mal einzuberufen. Daher Hinterlegung beim Unternehmensgericht 18 Handlungen der täglichen Geschäftsführung Unter Handlungen der täglichen Geschäftsführung sind nicht der Fall für eine VoG, die ihren ersten oder zwei- Handlungen und Beschlüsse zu verstehen, die nicht über ten Arbeitnehmer einstellt. Die Anschaffung von klei- die Bedürfnisse des täglichen Lebens der Vereinigung nem Büromaterial dürfte in VoGs gleich welcher Größe hinausgehen, wie auch Handlungen und Beschlüsse, bei zum Tagesgeschäft gehören; die Beauftragung externer denen aufgrund ihrer geringen Bedeutung oder ihrer Dienstleister z. B. zwecks Erneuerung der Informatik- Dringlichkeit das Eingreifen des Verwaltungsrats nicht anlage wiederum geht grundsätzlich darüber hinaus. gerechtfertigt ist. Es muss daher von Fall zu Fall geprüft Dringende Maßnahmen z. B. die Erneuerung von sicher- werden, ob der zu fassende Beschluss oder die geplante heitsrelevanter Ausrüstung nach entsprechenden Kont- Handlung diesen Bedingungen entspricht. Was letztlich rollen (Feuerlöscher, Brandmelder, etc.) oder als sofortige unter die tägliche Geschäftsführung fällt, hängt u. a. von Reaktion auf plötzliche Ereignisse (Beauftragung eines der Größe der VoG, der Art ihrer Tätigkeiten und des Klempners nach Rohrbruch, Kauf und Einrichtung einer betreffenden Geschäfts ab. Wenn z. B. in einer großen neuen Anti-Virus-Software nach generellem Computerab- VoG mit 100 Arbeitnehmern die Einstellung eines zusätz- sturz) können und müssen sogar sofort beschlossen und lichen Mitarbeiters als Tagesgeschäft gilt, ist dies sicher umgesetzt werden. Status der Person, der die tägliche Geschäftsführung übertragen wurde Das Gesetz verleiht der Person, die mit der täglichen • Das Organ muss seine Befugnis nicht durch eine be- Geschäftsführung betraut ist, die Stellung eines Or- sondere Vollmacht rechtfertigen. gans. Das Organ unterscheidet sich von einem einfachen • Bei bestimmten Handlungen muss der Bevollmächtig- Bevollmächtigten. Die Organstellung hat folgende Konse- te hingegen seine Befugnisse durch eine schriftliche quenzen: Vollmacht und manchmal sogar durch eine öffentliche Urkunde nachweisen. > Zurück zur Übersicht 16
Tägliche Geschäftsführung 16 • Das Organ kann für die VoG vor Gericht erscheinen. Die Stellung eines Organs bietet daher mehr Sicherheit Übertragung der täglichen • Fehler des Organs machen den Verein grundsätzlich für denjenigen, der sie innehat, als die Stellung eines Geschäftsführung 16 haftbar, während dies bei Fehlern des Bevollmächtig- Bevollmächtigten. ten komplexer ist. Handlungen der täglichen Geschäftsführung 16 Status der Person, der die tägliche Geschäftsführung übertragen wurde 16 Beschränkung der Befugnisse Beschränkung der Befugnisse 17 Wie beim Verwaltungsrat legt das Gesetz den Grund- Dritter kann nicht die Nichtigkeit der Handlung D verlan- Anzahl der mit der täglichen satz fest, dass Handlungen, die im Rahmen der täglichen gen, da er sich nicht auf die Klausel berufen kann, die die Geschäftsführung Beauftragten 17 Geschäftsführung vorgenommen werden, gegenüber Handlungen des Beauftragten auf A, B und C beschränkt. Hinterlegung beim Unternehmensgericht 18 Dritten durchsetzbar sind, nicht aber etwaige Einschrän- kungen der täglichen Geschäftsführung. Klauseln, die die Beispiel 2: Der Verwaltungsrat definiert einen Höchstbe- Befugnisse des Beauftragten im Rahmen der täglichen trag, der ungeachtet der Art des Geschäfts nicht mehr Geschäftsführung beschränken, sind gegenüber Drit- als tägliche Geschäftsführung zu verstehen wäre. Auch ten nicht einklagbar und wirken sich nur auf die interne hier gilt, dass, sollte der Beauftragte im Rahmen der Ordnung der Vereinigung aus. Aus diesem Grund können täglichen Geschäftsführung diesen Höchstbetrag über- Dritte nicht die Nichtigkeit einer Handlung verlangen, die schreiten, das Geschäft von Dritten nicht angefochten unter Missachtung einer solchen Beschränkung der Be- werden kann. fugnisse der täglichen Geschäftsführung vorgenommen wurde. Dasselbe gilt für den Verein, der sich nicht auf die Beschränkung der Befugnisse des mit der täglichen Beispiel 1: Die Befugnisse des mit der täglichen Ge- Geschäftsführung Beauftragten berufen kann, um sich schäftsführung Beauftragten sind auf die Handlungen A, von einer Verpflichtung zu lösen, die dieser Beauftragte B und C beschränkt. Er nimmt eine Handlung D vor. Ein unter Missachtung dieser Beschränkung eingegangen ist. Anzahl der mit der täglichen Geschäftsführung Beauftragten Die tägliche Geschäftsführung kann an eine oder mehre- gen der täglichen Geschäftsführung verpflichten, auch re Personen delegiert werden. In diesem Fall muss in der wenn mehrere Personen diese Funktion ausüben. Die Satzung festgelegt werden, ob sie einzeln, gemeinsam Beauftragung ist gemeinsam, wenn die Anwesenheit von oder als Kollegium handeln. Wenn der Beauftragte für zwei oder mehr Beauftragten erforderlich ist, um den die laufende Geschäftsführung einzeln handeln kann, Verein zu verpflichten. Sie ist kollegial, wenn die Handlun- kann er (bzw. jeder einzelne Beauftragte) durch seine al- gen im Rahmen der täglichen Geschäftsführung von allen leinige Unterschrift den Verein rechtsgültig für Handlun- Beauftragten zusammen beschlossen werden müssen. > Zurück zur Übersicht 17
Tägliche Geschäftsführung Übertragung der täglichen 16 Hinterlegung beim Unternehmensgericht Geschäftsführung 16 Die Vereinigung muss die Protokolle über die Ernennung • oder, wenn es sich um juristische Personen handelt, Handlungen der täglichen oder die Beendigung der Funktionen der mit der täg- ihren Firmennamen, ihre Rechtsform, ihre Unterneh- Geschäftsführung 16 lichen Geschäftsführung beauftragten Personen beim mensnummer und ihren eingetragenen Sitz. Unternehmensgerichts hinterlegen und in den Anhängen Status der Person, der die tägliche des Belgischen Staatsblatts veröffentlichen. Wichtig ist auch, dass der Umfang der Befugnisse und Geschäftsführung übertragen wurde 16 die Art und Weise, wie sie ausgeübt werden (einzeln, Beschränkung der Befugnisse 17 Diese Protokolle erwähnen gemeinsam oder als Kollegium), erwähnt werden.35 Anzahl der mit der täglichen • ihren Namen, Vornamen und Wohnsitz oder den Ort, an dem sie eine berufliche Tätigkeit ausüben, Geschäftsführung Beauftragten 17 Hinterlegung beim Unternehmensgericht 18 > Zurück zur Übersicht _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 35 Kapitel zur täglichen Geschäftsführung: Vgl. L‘ASBL. 18
Generalversammlung 19 Generalversammlung Rechte und Pflichten 19 Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer dere, zum Beispiel Fördermitglieder, können ihr beiwoh- Ordentliche Generalversammlung 19 VoG und besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern. An- nen, wenn die Statuten dies vorsehen. Außerordentliche Generalversammlung 20 - Besondere Regeln der Abstimmung 20 Digitale Generalversammlung 21 Rechte und Pflichten Schriftliche Beschlüsse Ein Beschluss der Generalversammlung ist laut Gesetz • Auflösung der Vereinigung, im Umlaufverfahren 21 für folgende Angelegenheiten erforderlich: • Ausschluss eines Mitglieds, Einberufung einer Generalversammlung 22 • Umwandlung der VoG in eine IVoG, in eine als Sozial- - Einladungsschreiben 22 • Änderung der Satzung, unternehmen anerkannte Genossenschaft oder in ein - Tagesordnung 22 • Bestellung und Abberufung der Verwalter und Festlegung anerkanntes genossenschaftliches Sozialunternehmen, ihrer Entlohnung, falls eine Entlohnung gewährt wird, • Einbringung oder Annahme der unentgeltlichen Einlage Teilnahme und Vertretung 22 • Bestellung und Abberufung des Kommissars36 und eines Gesamtvermögens, Festlegung seiner Entlohnung, • jegliche sonstigen Angelegenheiten, für die das Gesetz • Entlastung der Verwalter und des Kommissars und oder die Satzung eine Regelung verlangt.37 gegebenenfalls Erhebung einer Klage der VoG gegen die Verwalter und Kommissare, Es wird unterschieden zwischen ordentlichen und außer- • Genehmigung des Jahresabschlusses und des Haus- ordentlichen Generalversammlungen. haltsplans, Ordentliche Generalversammlung Die Hauptaufgabe der ordentlichen Generalversammlung, Generalversammlung werden auch die Verwalter und die die einmal jährlich zusammenkommt, ist die Prüfung und Kommissare ernannt und abberufen sowie gegebenen- Genehmigung des Jahresabschlusses des vergangenen falls ihre Vergütung festgelegt.39 Jahres sowie des Budgets für das Folgejahr. Außerdem werden die Verwalter (und ggf. Kommissare) auf der Sieht die Satzung nichts anderes vor, so ist die ordentli- Basis ihres Berichts (Finanzlage und die Ausführung des che Generalversammlung beschlussfähig, wenn die Mehr- Haushaltsplans) mittels einer Abstimmung entlastet (oder heit der Mitglieder anwesend oder vertreten ist.40 nicht). Über die Entlastung der Verwalter und Kommissa- re muss ausdrücklich und getrennt abgestimmt werden. Entscheidungen bei der ordentlichen Generalversamm- Diese Entlastung ist nur gültig, wenn die wirkliche Lage lung werden mit absoluter Mehrheit getroffen. Dies der Vereinigung nicht verschleiert wird und eventuelle bedeutet, dass ein Vorschlag die Mehrheit der abgege- Tätigkeiten, die außerhalb der Satzung erfolgten oder benen Stimmen versammeln muss, um angenommen zu gegen die VoG-Gesetzgebung verstoßen, in der Einla- werden.41 Nur die abgegebenen Stimmen zählen: Abwe- dung angegeben worden sind.38 In einer ordentlichen senheiten, ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ 36 Falls benötigt. Siehe hierzu das Kapitel zu den VoG-Größen. 37 Art. 9:12 - 9:21. 38 Art. 9:20. 39 Vgl. Davagle, 723. > Zurück zur Übersicht 40 Vgl. Davagne, 684 und 698. 41 Vgl. Davagle, 702. 19
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