VOG-WISSEN VON A - Z STAND: 2022 - MINISTERIUM - OSTBELGIEN LIVE

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VOG-WISSEN VON A - Z STAND: 2022 - MINISTERIUM - OSTBELGIEN LIVE
Ministerium
der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens

   VoG-Wissen von A - Z
   Stand: 2022

www.ostbelgienlive.be/vereine
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Was ist eine VoG?                       4      Generalversammlung                  19        Haftung                                     35      - Fusion / Spaltung vs. Einbringung
VoG vs. Unternehmen                     4     Rechte und Pflichten                 19        Strafrechtliche Haftung                     35    		 eines Gesamtvermögens                  49
VoG vs. faktische Vereinigung           5     Ordentliche Generalversammlung       19        Zivilrechtliche (außervertragliche) Haftung 35      - Fusion durch Gründung
Verschiedene VoG-Größen                 5     Außerordentliche Generalversammlung 20         Vertragshaftung                             36    		 einer neuen VoG                        49
                                                 - Besondere Regeln der Abstimmung 20        Haftungsgrundsätze laut GGV                 37      - Fusion durch Übernahme                49
 Gründung einer VoG                      6    Digitale Generalversammlung          21           - Haftung der Mitglieder                 37      - Spaltung durch Übernahme              49
Warum eine VoG gründen?                  6    Schriftliche Beschlüsse                           - Haftung der Verwalter                  37      - Spaltung durch Gründung einer
Gründungsversammlung /                        im Umlaufverfahren                   21        			 gegenüber der VoG                       37    		 oder mehrerer neuer VoGs               49
konstituierende Generalversammlung       6    Einberufung einer Generalversammlung 22        			 gegenüber Dritten                       37      - Gemischte Spaltung                    50
Satzung vs. Gründungsurkunde vs.                 - Einladungsschreiben             22           - Verbot der Haftungsbeschränkung 38             - Partielle Fusion oder Spaltung        50
Auszug aus der Gründungsurkunde          6       - Tagesordnung                    22           - Gesamtschuldnerische Haftung                   - Einbringung eines Gesamt-
Wahl der ersten Verwalter                8    Teilnahme und Vertretung             22        		 und Ausnahmen                            38    		 oder Teilvermögens                     50
Hinterlegung der Gründungsakte           9                                                      - Ausnahmeregel zur                              - Freiwillige Auflösung einer VoG
Verpflichtungen einer "Vereinigung            Mitglieder                               24    		 gesamtschuldnerischen Haftung            38    		 und Übertrag der Tätigkeiten
in Gründung"                             9    Ordentliche Mitglieder                   24       - Haftung von (Gründungs-)Mitgliedern 		       		 in eine andere VoG                     50
                                              Fördermitglieder                         24    		 während der Gründungsphase               38      - IVoG und Genossenschaft               50
Kommunikation als VoG                   10    Mitgliederregister                       25       - Haftung bei geschuldeten Steuern       39    Welche Schritte sind zu unternehmen?      50
Verpflichtende Angaben einer VoG        10    Ausschluss eines Mitglieds               25       - Gesetzliche Haftungsbegrenzung         39      - Für eine Fusion (die Schritte
Eigenschaft des handelnden Vertreters   10                                                      - Fortbestand der Vereinigung            40    		 einer Spaltung sind sehr ähnlich)      50
                                              Hinterlegung und Veröffentlichung                 - Haftung von Ehrenamtlichen             41      - Für die Einbringung eines
Statuten / Satzung                       11   über das Unternehmensgericht             26                                                      		 Gesamtvermögens oder
Mindestangaben                           11                                                  Versicherungen                               42   		 eines Teilvermögens                    51
Adresse der Verwalter                   12    Innere Ordnung / Geschäftsordnung        27    Pflichtversicherungen für VoGs               42     - Für die freiwillige Auflösung einer
Satzungsänderung                        12                                                   Zusatzversicherung für Ehrenamtliche         43   		 VoG und Übertrag der Tätigkeiten
                                               Finanzen                                28    Versicherung von Verwaltungsfehlern          43   		 in eine andere VoG                     51
 Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan)      13    Vereinfachte Buchführung und                                                                       - Begleitung von Fusionen               52
Zusammensetzung des Verwaltungsrats     13    Jahresabschluss                          28    Auflösung einer VoG                          44     - Genehmigungen und Zuschüsse           52
Wahl der Verwalter                      13    Kostenrückerstattung für Ehrenamtliche   29    Versetzung in Auflösung und                         - Menschen                              52
Aufgaben des Verwaltungsrats            14       - Reale Kostenrückerstattung          29    Wahl eines Liquidators                       45
Vertretung einer juristischen Person    14       - Fahrtkosten                         29    Abschluss der Liquidation                    46   Einsatz von Freiwilligen                  53
Interessenskonflikte                    14       - Zahlung einer Pauschale             29    Auflösung und Liquidation in einem Schritt   46
Entscheidungen des Verwaltungsrats      15    UBO-Register                             30    Hinterlegung beim Unternehmensgericht        46    Datenschutz für Vereine                  54
                                                 - Registrierung                       30                                                      Was sind personenbezogene Daten?          54
Tägliche Geschäftsführung               16       - Jährliche Aktualisierung            30    Zahlungsschwierigkeiten                      47   Wann erhalten Vereine derartige Daten?    54
Übertragung der täglichen                     VoG-Konto                                 31                                                     Wie sieht es mit Veröffentlichungen
Geschäftsführung                        16    Steuern                                   31   Restrukturierung, Umwandlung,                     im Internet aus?                          54
Handlungen der täglichen                         - Wann zahlt eine VoG Steuern?         31   Synergien zwischen Vereinen              48       Womit geht die sogenannte
Geschäftsführung                        16       - „Geschäfte“ von VoGs                32    Warum zusammenarbeiten?                  48       Informationspflicht einher?               55
Status der Person, der die tägliche              - Mehrwertsteuer                      33    Welche Prinzipien müssen                          Braucht jeder Verein einen
Geschäftsführung übertragen wurde       16    			 Veranstaltungen                      33    beachtet werden?                         48       Datenschutzbeauftragten?                  55
Beschränkung der Befugnisse             17    			 Zuschüsse                            34    Verschiedene Varianten sind möglich      49
Anzahl der mit der täglichen                  			 Mitgliedsbeiträge                    34      - Fusion mehrerer VoGs zu einer neuen
Geschäftsführung Beauftragten           17       - Vermögenssteuer                     34    		 VoG oder einer faktischen Vereinigung 49
Hinterlegung beim Unternehmensgericht   18
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Sie möchten eine neue VoG gründen oder                                                                                           Das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GGV)
                                                                                                                                 vom 23. März 2019 wurde am 4. April 2019 im Belgischen Staats-
sind bereits Mitglied in einer Vereinigung?                                                                                      blatt veröffentlicht und trat am 1. Mai 2019 in Kraft. Abgekürzt
                                                                                                                                 ist das Gesetzbuch unter der Bezeichnung GGV, oder in fran-
                                                                                                                                 zösischer Sprache CSA, zu finden. Damit ist das Gesetz vom 27.
Diese Broschüre bietet als praktische Hilfe                      zurückgegriffen. Die Dokumente sind in den                      Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
für Vereinsvorstände einen ersten Einblick                       Fußnoten vermerkt.                                              (VoG), die Stiftungen, die europäischen politischen Parteien und
in alles, was es zum Thema VoG zu wissen                                                                                         die europäischen politischen Stiftungen hinfällig. Das GGV sieht
gibt: von der außerordentlichen Generalver-                      Zusätzlich zur vorliegenden Broschüre bietet                    jedoch eine Übergangszeit1 für bereits bestehende Vereinigun-
sammlung bis zur Zentralen Datenbank der                         das Ministerium regelmäßig Informations-                        gen ohne Gewinnerzielungsabsicht vor, die die neuen Bestim-
Unternehmen. Insbesondere die rein ehren-                        veranstaltungen zu den wesentlichen As-                         mungen beachten müssen:
amtlich geführten VoGs hat die Publikation                       pekten der VoG-Gesetzgebung, Steuern und
dabei im Blick.                                                  Finanzen, Versicherungsfragen und dem                           1. Mai 2019 > Für VoGs, die nach dem 1. Mai 2019 gegründet
                                                                 UBO-Register an.                                                wurden, gilt das GGV unmittelbar.
Sie gibt einen Überblick über das neue Ge-                       Die aktuellen Termine finden Sie online auf
setz der Gesellschaften und Vereinigungen,                       www.ostbelgienlive.be/vereine.                                  1. Januar 2020 > Ab dem 1. Januar 2020 gilt das GGV für alle,
dem alle VoGs unterliegen. Dabei kann sie                                                                                        auch die bereits bestehenden VoGs und Stiftungen. Für VoGs,
Sachverhalte nur verkürzt darstellen und                         Die Begriffe „Statuten“ und „Satzung“ wer-                      die noch nach der alten Gesetzgebung gegründet wurden:
es können nicht alle Aspekte berücksichtigt                      den in Ostbelgien, und deshalb auch in die-                     Anlässlich der ersten Satzungsänderung, die nach dem 1. Januar
werden. An dieser Stelle sei deshalb darauf                      ser Broschüre, synonym verwendet. Ebenso                        2020 erfolgt (aus gleich welchem Grund), muss die neue Sat-
hingewiesen, dass ausschließlich die Geset-                      verhält es sich mit den Begriffen „Moniteur                     zung an das GGV angepasst werden. Allerdings greifen bereits
zestexte sowie die entsprechenden Ausfüh-                        belge“ und „Belgisches Staatsblatt“.                            ab 1. Januar 2020 eine Reihe vom Gesetzgeber als wesentlich
rungsbestimmungen rechtsverbindlich sind.                                                                                        erachtete Bestimmungen des GGV, unabhängig davon, ob eine
Die Informationen in dieser Broschüre sind                       Die Broschüre steht Ihnen auch online auf                       Satzungsanpassung bereits erfolgt ist oder nicht. Dies sind die
(wenn auch sorgfältig recherchiert und juris-                    www.ostbelgienlive.be/vereine als Download                      sogenannten zwingenden Bestimmungen, von denen die Sat-
tisch geprüft) ohne Gewähr. Im Zweifelsfall                      zur Verfügung.                                                  zung der Vereinigungen nicht abweichen darf (z. B. besondere
bietet es sich an, entsprechende Fachleute                                                                                       Mehrheiten der Generalversammlung, Regelungen zur Haftung
zu Rate zu ziehen. Bei der Entwicklung der                       Wir freuen uns über Anregungen                                  der Verwalter, Regelungen zum Interessenkonflikt2). Es bietet
Broschüre haben wir auf externe Quellen                          und Verbesserungsvorschläge!                                    sich daher an, zu überlegen, ob die Satzung nicht zeitnah dem
                                                                                                                                 GGV angepasst wird, um Schwierigkeiten bei der Anwendung
                                                                                                                                 der Gesetzgebung zu vermeiden.

                                                                                                                                 1. Januar 2024 > Bis spätestens zum 1. Januar 2024 müssen alle
Die Angabe der Paragrafen im folgenden Text bezieht sich, soweit nicht anders vermerkt,                                          VoGs und Stiftungen ihre Satzung entsprechend der neuen
auf das „Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen“, abgekürzt GGV.                                                        Gesetzgebung angepasst haben.
                                                                                                                                 Die gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle VoGs, auch wenn
                                                                                                                                 ihre Satzung noch nicht an die neue Gesetzgebung angepasst
                                                                                                                                 wurde.

____________________________________________________________________________________________________________________
1
  Vgl. Art. 38-44 des Gesetzes zur Einführung des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereine und zur Festlegung verschiedener
  Bestimmungen vom 3. März 2019.
2
  Eine ausführliche Liste finden Sie auf www.ostbelgienlive.be/vereine.                                                                                                                             3
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Was ist eine VoG?               4
                                       Was ist eine VoG?
VoG vs. Unternehmen             4
VoG vs. faktische Vereinigung   5
                                    Das Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen definiert VoGs wie folgt: „Eine Vereinigung wird durch eine Ver-
Verschiedene VoG-Größen         6   einbarung zwischen zwei oder mehreren Personen gegründet, die Mitglieder genannt werden. Sie verfolgt einen unei-
                                    gennützigen Zweck im Rahmen der Ausübung einer oder mehrerer genau bestimmter Tätigkeiten, die den Gegenstand
                                    der Vereinigung bilden. Außer zu dem in der Satzung festgelegten uneigennützigen Zweck darf sie ihren Gründern,
                                    Mitgliedern oder Verwaltern oder anderen Personen weder unmittelbar noch mittelbar irgendeinen Vermögensvorteil
                                    ausschütten oder verschaffen. Handlungen, die gegen dieses Verbot verstoßen, sind nichtig.“3

                                    VoG vs. Unternehmen
                                    VoGs sind jetzt in der Lage, jede Tätigkeit und damit auch                               Die VoG kann hingegen zugunsten ihrer Mitglieder kosten-
                                    gewinnbringende Tätigkeiten auszuüben. Für die Vereini-                                  los Dienste erbringen, die zu ihrem Gegenstand gehören
                                    gungen „ohne Gewinnerzielungsabsicht“ gibt es daher kei-                                 und im Rahmen ihres uneigennützigen Zwecks liegen.5 Der
                                    ne Einschränkung der Tätigkeit mehr. Auch die Unterschei-                                Zusatz „ohne Gewinnerzielungsabsicht“ ist daher nicht auf
                                    dung zwischen VoGs und Unternehmen wird nicht mehr                                       die Vereinigung, sondern auf die Mitglieder zu beziehen.
                                    auf der Grundlage des Gewinns getroffen. Die VoG zeich-                                  Jede Handlung, die dieses Verbot verletzt, ist nichtig.6 Dies
                                    net sich dadurch aus, dass sie ihre Erlöse nur für ihren                                 kann auch zur Auflösung der Vereinigung führen.7
                                    uneigennützigen Zweck verwenden kann.4 Eine VoG darf
                                    daher weder direkt noch indirekt Gewinne ausschütten.

                                    VoG vs. faktische Vereinigung
                                    Es ist möglich, sich in einer de-facto- oder nicht-rechtsfähi-                              gen der nicht-rechtsfähigen Vereinigung. Beispielsweise
                                    gen Vereinigung zusammenzuschließen, um ein uneigennüt-                                     kann eine nicht-rechtsfähige Vereinigung keine Rechte
                                    ziges Ziel zu verfolgen, ohne unbedingt die Gründung einer                                  an Mobilien oder Immobilien erwerben und sie kann kei-
                                    VoG durchlaufen zu müssen. Im Gegensatz zu einer VoG                                        ne Verträge abschließen. Dies können nur die einzelnen
                                    verfügt die faktische Vereinigung nicht über den Status als                                 Mitglieder.
                                    eigenständige Rechtsperson: Sie hat an sich weder Rechte
                                    noch Pflichten. Die haben nur die einzelnen Mitglieder, auch                             • Die Mitglieder einer nicht-rechtsfähigen Vereinigung
                                    wenn sie gemeinsam handeln. Das Fehlen des Status als                                      haften solidarschuldnerisch (d. h. alle gemeinsam) und
                                    Rechtsperson hat jedoch mehrere Folgen:                                                    unbeschränkt für alle Schulden der Vereinigung. Diese
                                                                                                                               Haftung betrifft auch ihr persönliches Vermögen.
                                    • Die nicht-rechtsfähige Vereinigung hat keine Rechtsper-
                                      sönlichkeit, d. h. sie kann keine Verantwortung für die                                • Die nicht-rechtsfähige Vereinigung verfügt nicht über
                                      Vereinigung übernehmen. Jedes einzelne Mitglied trägt                                    eigenes Vermögen. Es ist das persönliche Vermögen der
                                      folglich persönlich die Verantwortung für die Handlun-                                   Mitglieder, das als Garantie für den Fall dient, dass die

                                    _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                                    3
                                      Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen vom 23. März 2019, Art. 1:2. Alle folgenden Fußnoten, die lediglich den Artikel nennen, beziehen sich auf dieses Gesetzbuch.
                                    4
                                      Vgl. Art. 1:2.
                                    5
                                      Vgl. Art. 1:2, 1:4 und 9:4, 5.
> Zurück zur Übersicht              6
                                      Vgl. Art. 1:2.
                                    7
                                      Vgl. Art. 2:113.                                                                                                                                                               4
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Was ist eine VoG?               4      Haftung in Frage gestellt wird oder wenn Lieferanten                                 Es gibt viele Beispiele für de-facto-Vereinigungen in Belgi-
VoG vs. Unternehmen             4      nicht bezahlt werden.                                                                en: Gewerkschaften, eine Reihe von Sport oder Kulturver-
                                                                                                                            einen, Jugendbewegungen, Bürgerinitiativen usw.
VoG vs. faktische Vereinigung   5
                                    • Auch kann sie weder ein Gerichtsverfahren einleiten
Verschiedene VoG-Größen         5     noch rechtlich vertreten werden.                                                      Ob eine VoG oder eine nicht-rechtsfähige Vereinigung ge-
                                                                                                                            gründet werden sollte, hängt davon ab, um welche finanzi-
                                                                                                                            elle und haftungsrechtliche Bedeutung es geht und muss
                                                                                                                            im Einzelfall betrachtet werden.

                                    Verschiedene VoG-Größen
                                    Die Größe einer VoG hat Einfluss auf die Buchführung,                                   Eine VoG ist groß, wenn mehr als eine Schwelle am
                                    den Einsatz eines Kommissars oder Kassenprüfers und                                     Bilanzstichtag des letzten abgeschlossenen Geschäftsjah-
                                    auf die Haftungsgrenze.                                                                 res überschritten wurde:

                                    VoGs, die zwei der vier folgenden Kriterien erfüllen, un-                               • durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter:
                                    terliegen der doppelten Buchführung:                                                      50 Vollzeitäquivalente
                                                                                                                            • Einnahmen ohne außergewöhnliche Beträge:
                                    • fünf Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalent)                                                  9.000.000 EUR
                                    • 334.500 EUR an anderen als wiederkehrenden                                            • Bilanzsumme: 4.500.000 EUR
                                      Einnahmen
                                    • Guthaben in Höhe von 1.337.000 EUR                                                    Nur in diesem Fall muss die VoG Kommissare aus dem
                                    • Verbindlichkeiten in Höhe von 1.337.000 EUR                                           Institut der Wirtschaftsprüfer (Institut des réviseurs des
                                                                                                                            entreprises) benennen. In vielen kleineren VoGs wird
                                    Die meisten VoGs überschreiten jedoch keins oder nur                                    stattdessen ein Kassenprüfer ernannt. Wird kein Kom-
                                    eins der oben genannten Kriterien und können eine                                       missar benötigt, so sollte er auch nicht in der Satzung
                                    vereinfachte Buchführung anwenden (siehe Kapitel zur                                    stehen, ansonsten ist sein Einsatz verpflichtend.9
                                    vereinfachten Buchführung).8
                                                                                                                            Die Größe einer VoG hat zudem Einfluss auf die Haf-
                                                                                                                            tungsgrenze der Verwalter (siehe Kapitel zur Haftung).

                                    _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                                    8
                                      Vgl. Broschüre „L’ASBL“ des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen, Übersetzung, online unter https://justice.belgium.be/fr/publications/vzw_s, Zugriff am 04.03.2022. Im
> Zurück zur Übersicht                Folgenden abgekürzt mit „L’ASBL“. Die Kriterien für eine kleine VoG sind in Artikel 3:47 des Gesetzbuchs der Gesellschaften und Vereinigungen nachzulesen.
                                    9
                                      Vgl. Davagle, Michel: Mémento des ASBL 2021, 1631. Die genannten Nummern beziehen sich auf die Abschnitte, nicht auf Seiten.                                                  5
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Gründung einer VoG                  6
                                             Gründung einer VoG
Warum eine VoG gründen?              6
Gründungsversammlung /
konstituierende Generalversammlung   6   Warum eine VoG gründen?
Satzung vs. Gründungsurkunde vs.
Auszug aus der Gründungsurkunde      6   Die Entscheidung, eine VoG zu gründen, wird in erster                                    eigenen Verbindlichkeiten und eigener Haftung.
                                         Linie von Erwägungen der Rechtssicherheit bestimmt.
Wahl der ersten Verwalter            8
                                         Die VoG ermöglicht es, zwischen der Haftung und dem                                      Die Gründung einer VoG ist daher zu erwägen, wenn das
Hinterlegung der Gründungsakte       9   Vermögen des uneigennützigen Vereins und dem sei-                                        Vorhaben zu Rechtsgeschäften von gewisser finanzieller und
Verpflichtungen einer "Vereinigung       ner Mitglieder zu unterscheiden. Es handelt sich um eine                                 haftungsrechtlicher Bedeutung führt.10
in Gründung"                         9   eigenständige Rechtsstruktur mit eigenem Vermögen,

                                         Gründungsversammlung /
                                         konstituierende Generalversammlung
                                         Für die Gründungsversammlung, auch konstituierende Gene-                                 der Mitgliedsbeiträge, die Wahl der Bankinstitution, die
                                         ralversammlung genannt, müssen mindestens zwei Personen                                  Bedingungen für die Kontoeröffnung und die ersten Ver-
                                         anwesend sein11, die beschließen, eine Vereinigung zu grün-                              walter der VoG.
                                         den. Bereits in der Einladung werden alle zu besprechenden
                                         Punkte inkl. der Satzung (bzw. der Entwurf) vermerkt. Die                                Das Protokoll dieser Versammlung bildet die privatschrift-
                                         Gründungsmitglieder können sich jedoch auch spontan ohne                                 liche Gründungsurkunde.12 Die Gründungsurkunde ein-
                                         Einladung versammeln und die Gründungsdokumente unter-                                   schließlich der Satzung muss von allen Gründungsmitglie-
                                         zeichnen, die vorher untereinander abgestimmt wurden.                                    dern einstimmig genehmigt und in doppelter Ausführung
                                                                                                                                  unterzeichnet werden. Diejenigen, die mit dem vorgeschla-
                                         Die Gründungsmitglieder einigen sich über die Satzung,                                   genen Text nicht einverstanden sind, unterzeichnen nicht
                                         die Projekte und Aufgaben der VoG, bei Bedarf die Höhe                                   und sind nicht Mitglieder der VoG.

                                         Satzung vs. Gründungsurkunde
                                         vs. Auszug aus der Gründungsurkunde
                                         Satzung, Gründungsurkunde und Auszug aus der Grün-                                       Die Gründungsurkunde wird beim Unternehmensgericht
                                         dungsurkunde sollten nicht miteinander verwechselt wer-                                  hinterlegt; ein Auszug aus der Gründungsurkunde wird im
                                         den. Die Satzung ist das Regelwerk der VoG und damit ein                                 Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
                                         maßgeblicher Teil der konstituierenden Generalversammlung.

                                         _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                                         10
                                            Vgl. L’ASBL.
                                         11
                                            Vgl. Art. 1:2 und 9:2.
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                                            Sind Immobilien im Spiel z. B., wenn eine Immobilie in das Vermögen der VoG eingebracht wird, muss die VoG mit Hilfe eines Notars durch eine sogenannte authentische Urkun-
                                            de gegründet werden.                                                                                                                                                          6
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Gründung einer VoG                   7
Warum eine VoG gründen?              7   Inhalt der Gründungsurkunde:
Gründungsversammlung /
                                         • Identität und Adresse (für Rechtspersonen Name, Rechtsform, Sitz und
konstituierende Generalversammlung   7
                                           Unternehmensnummer) der Gründer* und Erklärung, dass sie zum Zeitpunkt X
Satzung vs. Gründungsurkunde vs.           eine VoG gemäß den Bestimmungen des Gesetzbuches der Gesellschaften und
Auszug aus der Gründungsurkunde      7     Vereinigungen gründen möchten.
Wahl der ersten Verwalter            8
                                         • Vollständige Satzung mit den gesetzlich festgelegten Mindestangaben*
Hinterlegung der Gründungsakte       9
Verpflichtungen einer "Vereinigung       • Unterschriften der Gründer
in Gründung"                         9
                                         • Ggf. eine Präambel: Gründe der VoG-Gründung und Werte, die durch die Aktivitäten
                                           transportiert werden sollen

                                         Falls nicht in der Satzung vorgesehen:

                                         • Weise der Ernennung und des Ausscheidens aus dem Amt der mit der täglichen
                                           Geschäftsführung der VoG beauftragten Personen und Weise, wie sie ihre Befugnisse
                                           ausüben, das heißt, ob sie einzeln, gemeinsam oder als Kollegium handeln

                                         • Identität der Verwalter und gegebenenfalls die Identität der Personen, die mit der
                                           täglichen Geschäftsführung beauftragt sind, der Personen, die zur Vertretung der
                                           VoG befugt sind, und bei Bedarf des Kommissars*

                                         • genaue Adresse des Sitzes der VoG*

                                         • ggf. E-Mail-Adresse und Webseite der VoG

                                         Die mit * markierten Angaben sind Teil des „Auszugs aus der Gründungsurkunde“, der
                                         im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

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                                                                                                                                7
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Gründung einer VoG
Warum eine VoG gründen?
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                                     7
                                         Wahl der ersten Verwalter
Gründungsversammlung /                   Sofort im Anschluss an die Gründungsversammlung                               Ein Vorsitzender muss zwar benannt werden, seine ein-
konstituierende Generalversammlung   7   findet die erste Generalversammlung statt, in der der                         zige, vom Gesetz festgelegte Aufgabe ist es jedoch, die
Satzung vs. Gründungsurkunde vs.         Verwaltungsrat gewählt wird. Dessen Mitglieder werden                         Protokolle der Verwaltungsratssitzungen zu unterzeich-
Auszug aus der Gründungsurkunde      8   „Verwalter“ genannt. Der Verwaltungsrat tritt darauf-                         nen.13 Weitere Befugnisse des Vorsitzenden sind denk-
                                         hin unmittelbar zusammen und bezeichnet unter seinen                          bar und entsprechend in der Satzung vorzusehen (z. B.
 Wahl der ersten Verwalter           8   Mitgliedern (gemäß der zuvor verabschiedeten Satzung)                         Versenden der Einladungen, Organisation und Vorsitz der
Hinterlegung der Gründungsakte       9   einen Vorsitzenden und verteilt die eventuellen anderen                       Verwaltungsratssitzungen, ausschlaggebende Stimme bei
Verpflichtungen einer "Vereinigung       Rollen und Zuständigkeiten wie zum Beispiel stellvertre-                      Stimmengleichheit etc.). Anregungen zu Alternativen sind
in Gründung"                         9   tende Vorsitzende, Kassierer, Schriftführer etc.                              auf www.ostbelgienlive.be/vereine zu finden.

                                         In der Satzung muss festgelegt werden, wie die VoG nach                       Die Verteilung von Aufgaben oder Zuständigkeiten im
                                         außen gegenüber Dritten vertreten wird, d. h. wer Unter-                      Verwaltungsrat gilt nur im Innenverhältnis und nicht
                                         schriften leisten darf, wer im Namen der VoG auftreten                        gegenüber Dritten. So könnte eine VoG mit einem klas-
                                         darf, etc. Es gibt folgende geläufige Optionen:                               sischen „Vier-Augen-Prinzip“ z. B. durch zwei Verwalter
                                                                                                                       vertreten werden, die außerhalb der internen Aufgaben-
                                         • „Einzeln“: d. h. jeder einzelne Verwalter kann die VoG                      verteilung handeln. Die VoG wäre an diese Rechtshand-
                                           durch seine alleinige Unterschrift rechtsgültig ver-                        lung gebunden; die beiden Verwalter, die die Aufgaben-
                                           pflichten;                                                                  verteilung missachtet haben, müssten sich persönlich
                                                                                                                       gegenüber der VoG verantworten, sollten sie der VoG
                                         • „Gemeinsam“: d. h. mindestens zwei Verwalter sind                           damit geschadet haben.
                                           erforderlich, um die VoG rechtsgültig zu verpflichten
                                           (das „Vier-Augen-Prinzip“)                                                  Werden die Verwalter in der Satzung und nicht in der
                                                                                                                       Gründungsurkunde genannt, so ist für eine Änderung
                                         • „Kollegium“: d. h. alle Verwalter müssen unterschrei-                       der Verwalter eine außerordentliche Generalversamm-
                                           ben.                                                                        lung mit Anwesenheitsquorum (zwei Drittel) sowie eine
                                                                                                                       Zweidrittelmehrheit erforderlich. Werden die Verwalter
                                         Entgegen einer weitverbreiteten Meinung ist es gesetz-                        lediglich in der Gründungsurkunde genannt, so genügen
                                         lich nicht vorgeschrieben, dass eine VoG einen Vorstand                       die üblichen Mehrheiten in der Generalversammlung.
                                         wählt, in dem zwingend die Rollen des Präsidenten,
                                         Kassierers und Schriftführers besetzt sind. Alternative
                                         Zusammensetzungen und Aufgabenverteilungen, die die
                                         Aufgabenlast innerhalb des Verwaltungsrates erleichtern
                                         können, sind möglich.

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                                         13
                                            Vgl. Art. 9:9, 3.                                                                                                                                        8
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Gründung einer VoG
Warum eine VoG gründen?
                                     7
                                     7
                                         Hinterlegung der Gründungsakte
Gründungsversammlung /                   Die Gründungsurkunde wird in der Deutschsprachigen                                       den Schritte bei der Gründung einer VoG. VoGs erlangen
konstituierende Generalversammlung   7   Gemeinschaft beim Unternehmensgericht Eupen hinter-                                      Rechtspersönlichkeit ab dem Tag der Hinterlegung der
Satzung vs. Gründungsurkunde vs.         legt. Dafür gibt es ein Formular14 und die Vereinigung hat                               Unterlagen beim Unternehmensgericht.
Auszug aus der Gründungsurkunde      8   nach der Gründungsversammlung 30 Tage Zeit für die
                                         Hinterlegung.                                                                            Während des Gründungsprozesses müssen alle Korres-
Wahl der ersten Verwalter            8                                                                                            pondenzen mit Bezug zur zukünftigen VoG mit dem Zu-
Hinterlegung der Gründungsakte       9   Das Unternehmensgericht kümmert sich um die Veröf-                                       satz „VoG in Gründung“ versehen sein.
Verpflichtungen einer "Vereinigung       fentlichung im Belgischen Staatsblatt (hierfür ist eine
in Gründung"                         9   Gebühr zu entrichten). Die Hinterlegung der Unterlagen                                   Informationen zur Hinterlegungsprozedur finden Sie auf
                                         und deren Veröffentlichung sind also die entscheiden-                                    www.ostbelgienlive.be/vereine.

                                         Verpflichtungen einer "Vereinigung in Gründung"
                                         Bisweilen ist es erforderlich, bereits vor der Gründung                                  nen, die im Namen der in Gründung befindlichen Verei-
                                         der Vereinigung Verpflichtungen im Namen und für                                         nigung Verpflichtungen eingehen (z. B. Verträge unter-
                                         Rechnung der zu gründenden Vereinigung einzugehen.                                       zeichnen) persönlich und gesamtschuldnerisch für diese
                                         Die neue Vereinigung hat die Verpflichtung, innerhalb                                    Verbindlichkeiten. Gleiches gilt, wenn die Vereinigung
                                         von drei Monaten nach ihrer Gründung die in ihrem Na-                                    spätestens zwei Jahre nach Eingehen dieser Verpflichtung
                                         men vor der Gründung eingegangenen Verpflichtungen                                       immer noch nicht gegründet ist.
                                         zu übernehmen.15 Geschieht dies nicht, haften die Perso-

                                         _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                                         14
                                            Formular I: „Beantragung der Eintragung und Veröffentlichung in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt“, online unter http://www.ejustice.just.fgov.be/info_tsv_pub/form_d.
> Zurück zur Übersicht                      htm, Zugriff am 04.03.2022.
                                         15
                                            Vgl. Art. 2:2.                                                                                                                                                                9
VOG-WISSEN VON A - Z STAND: 2022 - MINISTERIUM - OSTBELGIEN LIVE
Kommunikation als VoG                   10
                                               Kommunikation als VoG
Verpflichtende Angaben einer VoG        10
Eigenschaft des handelnden Vertreters   10
                                             Verpflichtende Angaben einer VoG
                                             Angaben, die zwingend bei Dokumenten und Korrespon-                           • Unternehmensnummer
                                             denz der VoG (d. h. Urkunden, Rechnungen, Ankündigun-
                                             gen, Bekanntmachungen, Briefe, Bestellscheine, Websites                       • Wenn in der Satzung die offizielle E-Mail-Adresse und
                                             und sonstige Unterlagen, ob in elektronischer Form oder                         die Webseite angegeben wurden, dann sind diese An-
                                             nicht) genannt werden müssen:                                                   gaben rechtsverbindlich16 und müssen bei jeder Korres-
                                                                                                                             pondenz der VoG mit angegeben werden.
                                             • Name
                                                                                                                           • Falls zutreffend den Zusatz, dass sich die VoG in Grün-
                                             • Rechtsform, also die Bezeichnung "Vereinigung ohne                            dung bzw. in Liquidation befindet. Dabei werden Dritte
                                               Gewinnerzielungsabsicht" oder die Abkürzung "VoG",                            darüber informiert, dass die Person bereits im Namen
                                               gefolgt von der Nennung des zuständigen Unterneh-                             einer noch zu gründenden oder noch für eine sich im
                                               mensgerichts                                                                  Auflösungsprozess befindliche VoG handelt.

                                             • Adresse des Sitzes

                                             Eigenschaft des handelnden Vertreters
                                             Alle Rechtsakten, die für eine Vereinigung bindend sind,                      handelt.17 Somit wird Dritten gegenüber verdeutlicht,
                                             müssen vor oder nach dem Namen der unterzeichnenden                           ob die Person im Auftrag der VoG oder als Privatperson
                                             Person angeben, in welcher Eigenschaft dieser Vertreter                       handelt.

                                             _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
> Zurück zur Übersicht                       16
                                                Vgl. Art. 2:31.
                                             17
                                                Vgl. Art. 2:53.                                                                                                                                          10
Statuten / Satzung        11
                                 Statuten / Satzung
Mindestangaben            11
Adresse der Verwalter    12
                               Die VoG erhält durch ihre Satzung ihr offizielles Regel-                      • supplementären Bestimmungen, die die Satzung aus-
Satzungsänderung         12    werk. Die VoG-Gesetzgebung sieht einige Pflichtangaben                          drücklich einschränken oder ändern kann,
                               vor, die jede Satzung beinhalten muss. Weitere Regelun-
                               gen sind ebenfalls möglich, solange sie nicht dem Gesetz                      • fakultativen Bestimmungen, die in der Satzung festgehal-
                               widersprechen.                                                                  ten werden können oder auch nicht. Als fakultative Regeln
                                                                                                               sind auch die zwingenden Mindestvorschriften anzuse-
                               Da die VoG auf einem Vertrag beruht, gilt das Grund-                            hen, die eingehalten werden müssen, die aber durch die
                               prinzip der Vertragsfreiheit für die Satzung, die von                           Satzung verschärft werden können. Wie z. B. die Frist
                               den Gründern angenommen wird und die später von                                 für die Einberufung der Generalversammlung18 oder die
                               einer außerordentlichen Generalversammlung geändert                             Mindestanzahl der Mitglieder, die erforderlich ist, um die
                               werden kann. Die Satzungsfreiheit wird jedoch durch                             Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen19.20
                               zwingende Vorschriften zum Schutz bestimmter priva-
                               ter Interessen und durch Vorschriften der öffentlichen                        Eine Liste mit Beispielen zu den Bestimmungen finden
                               Ordnung zum Schutz des allgemeinen Interesses einge-                          Sie auf www.ostbelgienlive.be/vereine.
                               schränkt. Deshalb ist im Gesetzbuch der Gesellschaften
                               und Vereinigungen zu unterscheiden zwischen:                                  Viele der Bestimmungen sind gleichzeitig Mindestan-
                                                                                                             gaben in der Satzung, aber nicht alle zwingenden Be-
                               • zwingenden Bestimmungen, von denen die Satzung                              stimmungen müssen in der Satzung stehen. Dies ändert
                                 nicht abweichen darf,                                                       jedoch nichts an ihrer Gültigkeit.

                               Mindestangaben
                               In einer Satzung müssen folgende Informationen nach                           • Angabe des uneigennützigen Zwecks, den die VoG ver-
                               dem Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen                             folgt, und der Aktivitäten, die ihren Gegenstand bilden.
                               angegeben werden:                                                             • Mitgliedschaft: Die Bedingungen und Formalitäten für
                                                                                                               die Aufnahme und den Austritt von Mitgliedern. Dazu
                               • Bezeichnung „Vereinigung ohne Gewinnerzielungsab-                             gehören die Rechte und Pflichten aller Mitglieder, auch
                                 sicht“ oder die Abkürzung VoG                                                 die der Fördermitglieder (membres adhérents).
                               • Name der Vereinigung: Die Wahl des Namens ist frei.                         • Generalversammlung: Die Art und Weise der Einberu-
                                 Allerdings darf keine andere Vereinigung oder Stiftung                        fung der Generalversammlung sowie die Art und Wei-
                                 den gleichen Namen tragen. Das kann in der Daten-                             se, in der ihre Beschlüsse den Mitgliedern und Dritten
                                 bank des Belgischen Staatsblattes überprüft werden.                           zur Kenntnis gebracht werden. Auch die Nennung der
                               • Angabe der Region, in der der Hauptsitz der VoG                               Befugnisse der Generalversammlung ist obligatorisch.
                                 angesiedelt ist. Der Hauptsitz einer belgischen Ver-                        • Wahl der Verwalter und deren Amtszeit: Die Regeln für
                                 einigung muss sich in Belgien befinden, was nicht                             die Ernennung der Verwalter und deren Mandatsende.
                                 bedeutet, dass die VoG nicht im Ausland tätig wer-                            Auch die Regeln für die Dauer ihrer Amtszeit sind obli-
                                 den kann.                                                                     gatorisch.

                               _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                               18
                                  Vgl. Art. 9:14.
> Zurück zur Übersicht         19
                                  Vgl. Art. 9:13.
                               20
                                  Vgl. Davagle, 292-296.                                                                                                                                   11
• Vertretung der VoG gegenüber Dritten: Die Bestim-                           Folgende Angaben können theoretisch auch in der Sat-
Statuten / Satzung        11     mungen über die Möglichkeit für bestimmte Personen                          zung festgehalten werden, müssen es aber nicht21 und
Mindestangaben            11     (in der Praxis die Verwalter), die VoG zu vertreten,                        sind besser im Gründungsprotokoll aufgehoben. Stehen
Adresse der Verwalter    12      Umfang ihrer Vertretungsbefugnisse und Weise, wie                           sie in der Satzung, so sind zur Änderung besondere
                                 sie sie ausüben, das heißt, ob sie einzeln, gemeinsam                       Mehrheiten in der Generalversammlung einzuhalten.
Satzungsänderung         12
                                 oder als Kollegium handeln.
                               • Mindestanzahl von Mitgliedern.                                              • Namen, Vornamen und Wohnsitz jedes Gründers oder
                               • Mitgliedsbeitrag: Der Höchstbetrag des Mitglieds-                             für juristische Personen Name, Rechtsform, Unterneh-
                                 beitrags für Personen, die der Vereinigung beitreten                          mensnummer und Adresse ihres Sitzes.
                                 möchten.                                                                    • Die genaue Angabe der Adresse, an der die VoG ihren
                               • Verwendung des Vermögens bei Auflösung: Festle-                               Sitz hat, und gegebenenfalls E-Mail-Adresse und Web-
                                 gung, welchem uneigennützigen Zweck die VoG im                                site der VoG.
                                 Falle einer Auflösung ihr Vermögen übergibt.                                • Die Identität der Verwalter und gegebenenfalls die
                               • Lebensdauer der VoG, wenn sie nicht unbegrenzt ist.                           Identität der Personen, die mit der täglichen Ge-
                               • Weise der Ernennung und des Ausscheidens aus dem                              schäftsführung beauftragt sind, der Personen, die zur
                                 Amt der mit der täglichen Geschäftsführung der VoG                            Vertretung der VoG befugt sind, und des Kommissars.
                                 beauftragten Personen und Weise, wie sie ihre Befug-
                                 nisse ausüben; das heißt, ob sie einzeln, gemeinsam                         Die Satzung kann die Möglichkeit vorsehen, dass Mitglie-
                                 oder als Kollegium handeln (diese Angaben in der                            der ihre Einlage in bestimmten Fällen (bspw. bei einer
                                 Satzung sind zwar gesetzlich nicht verpflichtend, aber                      Auflösung der VoG) wieder zurücknehmen dürfen.22
                                 aus Gründen der Kohärenz und Transparenz angera-
                                 ten).                                                                       Eine Mustersatzung ist auf www.ostbelgienlive.be/vereine
                                                                                                             erhältlich.

                               Adresse der Verwalter
                               Die Verwalter sowie die mit der täglichen Geschäftsfüh-                       bekannt gemacht, kann sie gegen Dritte durchsetzbar
                               rung beauftragten Personen haben die Möglichkeit, ihre                        sein. So kann beispielsweise eine Einladung oder gericht-
                               Adresse für alle Angelegenheiten, die die Erfüllung ihres                     liche Vorladung unter dieser Adresse gültig zugestellt
                               Mandats betreffen, am Sitz der Vereinigung zu wählen                          werden.
                               (Wohnsitzwahl) und müssen somit ihre Privatadresse
                               nicht preisgeben23. Wird diese Wahl des Sitzes öffentlich

                               Satzungsänderung
                               Soll eine Satzung verändert werden, so beschließt eine                        Alle Satzungsänderungen müssen anschließend beim Un-
                               VoG in einer außerordentlichen Generalversammlung                             ternehmensgericht hinterlegt und im Belgischen Staats-
                               darüber. Dann gelten besondere Quoren (siehe „Außeror-                        blatt veröffentlicht werden (hierzu ist eine Gebühr zu
                               dentliche Generalversammlung").                                               entrichten). Das Prozedere der Hinterlegung können Sie
                                                                                                             auf www.ostbelgienlive.be/vereine nachlesen.

                               _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                               21
                                  Vgl. Art. 2:5 §2, 2.
> Zurück zur Übersicht         22
                                  Vgl. Art. 9:23.
                               23
                                  Vgl. Art. 2:54.                                                                                                                                          12
Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan)     13
                                              Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan)
Zusammensetzung des Verwaltungsrats    13
Wahl der Verwalter                     13
Aufgaben des Verwaltungsrats           14   Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Vertretung einer juristischen Person   14
Interessenskonflikte                   14   Das GGV sieht vor, dass die Vereinigung von einem kolle-                      Im Gegensatz zum Gesetz von 1921, das vorsah, dass „die
                                            gialen Verwaltungsorgan mit mindestens drei Verwaltern,                       Zahl der Verwalter auf jeden Fall immer geringer sein
Entscheidungen des Verwaltungsrats     15
                                            die natürliche oder juristische Personen (z. B. VoGs) sind,                   muss als die Zahl der Generalversammlungsmitglieder
                                            verwaltet wird. Dieses Verwaltungsorgan wird Verwal-                          der Vereinigung“, könnten die beiden Organe (Verwal-
                                            tungsrat genannt. Sofern und solange die Vereinigung                          tungsrat und Generalversammlung) künftig aus den
                                            weniger als drei Mitglieder hat, kann der Verwaltungsrat                      gleichen zwei Personen bestehen. Diese Bestimmung
                                            aus zwei Verwaltern bestehen. Hat der Verwaltungsrat                          ist jedoch fragwürdig, da die Kontrolle der Generalver-
                                            nur zwei Mitglieder, verliert jede Bestimmung, die einem                      sammlung nicht mehr über den Verwaltungsrat ausgeübt
                                            Mitglied des Verwaltungsrats eine ausschlaggebende                            werden könnte. Dies ist im Hinblick auf eine gute Ver-
                                            Stimme gewährt, automatisch ihre Wirkung.                                     einsführung problematisch.

                                            Wahl der Verwalter
                                            Die Generalversammlung ist das einzige Organ, das für                         oder, im Falle juristischer Personen, deren Firmennamen,
                                            die Ernennung (Wahl) von Verwaltern zuständig ist. In                         Rechtsform, Unternehmensnummer und Sitz.
                                            der Satzung werden die dafür erforderlichen Formalitä-
                                            ten festgelegt. Personen-Wahlen werden, im Gegensatz                          Die Ernennung von Verwaltern erfolgt innerhalb der VoG
                                            zu anderen Entscheidungen, per geheimer Stimmabgabe                           unmittelbar ab dem von der Generalversammlung festge-
                                            durchgeführt.24 Das Kapitel über Generalversammlungen                         legten Datum (a priori, am Ende der Generalversammlung
                                            detailliert die Möglichkeiten von Wahlen in einer VoG. Die                    oder am folgenden Tag). Sollte der Verwaltungsrat an-
                                            Satzung kann die Merkmale und Eigenschaften festlegen,                        schließend Funktionen neu zuweisen wollen (z. B. Schrift-
                                            die die Verwalter aufweisen müssen.                                           führer, Kassierer, …), ist ein entsprechender Beschluss des
                                                                                                                          Verwaltungsrats erforderlich.
                                            Bei der Gründung der VoG sorgen die Gründer dafür,
                                            dass die ersten Verwalter in der Satzung der Vereinigung                      Es ist verpflichtend, die Änderungen im Verwaltungsrat
                                            oder im Gründungsprotokoll genannt werden.                                    innerhalb von 30 Tagen über das Unternehmensgericht
                                                                                                                          im Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen, um die
                                            Das Mandat muss unbedingt vom Verwalter angenom-                              Mitglieder der VoG und Dritte über die Änderungen zu
                                            men werden, um gültig zu werden. Eine Möglichkeit, dies                       informieren und gegebenenfalls Rechte durchsetzen zu
                                            sicherzustellen ist, dass alle gewählten Personen das                         können.
                                            jeweilige Protokoll unterschreiben.
                                                                                                                          Wird die Stelle eines Verwalters vor Ablauf seines Man-
                                            Das Protokoll der Generalversammlung der VoG, die                             dats frei, haben die verbleibenden Verwalter das Recht,
                                            die Ernennung der Verwalter aufnimmt, enthält deren                           einen neuen Verwalter zu kooptieren, sofern die Satzung
                                            Namen, Vornamen, Wohnsitz, Geburtsdatum und -ort                              es nicht verbietet.25 Das bedeutet, der Verwaltungsrat

                                            _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
> Zurück zur Übersicht                      24
                                               Vgl. Davagle, 707.
                                            25
                                               Vgl. Art. 9:6 §2.                                                                                                                                        13
Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan)      13   darf den frei gewordenen Platz durch eine andere Person                              ablehnen). Das Mandat läuft dann so lange, wie das des
Zusammensetzung des Verwaltungsrats    13   vorläufig nachbesetzen. Die erste darauffolgende Gene-                               Vorgängers gelaufen wäre.26
                                            ralversammlung muss dieses Mandat bestätigen (oder
Wahl der Verwalter                     13
 Aufgaben des Verwaltungsrats          14
Vertretung einer juristischen Person
Interessenskonflikte
                                       14
                                       14
                                            Aufgaben des Verwaltungsrats
Entscheidungen des Verwaltungsrats     15   Die VoG-Gesetzgebung sagt zu den Aufgaben des                                        [...]".27 Der Verwaltungsrat hat demnach alle Befugnisse,
                                            Verwaltungsrats Folgendes: "Das Verwaltungsorgan ist                                 die das Gesetz nicht ausdrücklich der Generalversamm-
                                            befugt, alle Handlungen vorzunehmen, die zur Erfüllung                               lung zuschreibt.28 Die Satzung kann die Befugnisse des
                                            des Zwecks der Vereinigung notwendig oder nützlich sind                              Verwaltungsrats ebenfalls einschränken.29

                                            Vertretung einer juristischen Person
                                            Eine juristische Person (z. B. eine andere VoG), die ein                             ten. Diese natürliche Person darf darüber hinaus nicht
                                            Verwaltungsmandat innerhalb einer VoG übernimmt,                                     gleichzeitig selbst ein Mandat als Verwalter ausüben.
                                            muss bei der Ernennung eine natürliche Person als ihren                              Eine juristische Person kann daher nicht als ständiger
                                            ständigen Vertreter bezeichnen.30 Da eine natürliche                                 Vertreter ernannt werden, da diese juristische Person
                                            Person nur noch in einer einzigen Eigenschaft (entweder                              wiederum einen ständigen Vertreter bezeichnen müsste,
                                            „für sich selbst“ oder als ständiger Vertreter) in einem                             was zu Verwirrungen und Missverständnissen führt. Der
                                            Verwaltungsorgan sitzen darf, kann sie im Verwaltungs-                               ständige Vertreter unterliegt den gleichen Haftungsre-
                                            rat nur eine einzige juristische Person, zum Beispiel eine                           geln und Bestimmungen über Interessenkonflikte wie die
                                            VoG, dauerhaft als deren ständiger Vertreter vertre-                                 juristische Person, die er im Verwaltungsrat vertritt.

                                            Interessenskonflikte
                                            Das GGV hat eine Regelung für Interessenkonflikte von                                der Art dieses Interessenkonflikts werden in das Proto-
                                            VoGs eingeführt. Wenn der Verwaltungsrat einen Be-                                   koll der Sitzung des Verwaltungsrats aufgenommen. Der
                                            schluss oder eine Entscheidung über ein Geschäft treffen                             betroffene Verwalter darf weder an den Beratungen
                                            muss, das in seinen Zuständigkeitsbereich fällt und für                              des Verwaltungsrats teilnehmen noch darf er zu diesem
                                            das ein anwesender Verwalter direkt oder indirekt ein                                Punkt abstimmen. Sollte die Mehrheit der anwesenden
                                            vermögensrechtliches (d. h. in der Regel finanzielles)                               oder vertretenden Verwalter einen Interessenkonflikt ha-
                                            Interesse31 hat, das mit dem Interesse der Vereinigung                               ben, ist die Entscheidung oder das Geschäft der General-
                                            in Konflikt steht, muss der betreffende Verwalter die                                versammlung vorzulegen; wenn die Generalversammlung
                                            anderen Verwalter informieren, bevor der Verwaltungsrat                              die Entscheidung oder das Geschäft genehmigt, kann
                                            einen Beschluss fasst. Seine Erklärung und Erläuterung                               der Verwaltungsrat diese umsetzen. Bei einer großen
                                            _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                                            26
                                               Vgl. MonASBL.be: La nomination des administrateurs d’une ASBL, Übersetzung, online unter https://www.monasbl.be/info/la-nomination-des-administrateurs-dune-asbl (zu-
                                               griffsbeschränkt), Zugriff am 04.03.2022. Vgl. Davagle, 821.
                                            27
                                               Art. 9:7 §1.
                                            28
                                               Vgl. Art. 9:12.
                                            29
                                               Vgl. Davagle, 932-933.
> Zurück zur Übersicht                      30
                                               Vgl. Art. 2:55.
                                            31
                                               Die VoG plant z. B. den Abschluss eines Liefer- oder Dienstleistungsvertrags mit einem Verwalter oder dessen Gesellschaft.                                              14
Verwaltungsrat (Verwaltungsorgan)      13   VoG muss der Verwaltungsrat im Protokoll die Art der                          auf den Interessenkonflikt bezieht, wird in den Jahresbe-
Zusammensetzung des Verwaltungsrats    13   fraglichen Entscheidung oder des Geschäfts und deren                          richt oder in das mit dem Jahresabschluss eingereichte
                                            finanzielle Folgen für die VoG beschreiben. Schließlich                       Dokument aufgenommen. Hat die VoG einen Kommissar
Wahl der Verwalter                     13
                                            werden im Protokoll auch die Gründe für die endgültige                        bestellt, wird ihm das Protokoll der Sitzung zugesandt.32
Aufgaben des Verwaltungsrats           14   Entscheidung angegeben. Der Teil des Protokolls, der sich
Vertretung einer juristischen Person   14
Interessenskonflikte                   14
 Entscheidungen des Verwaltungsrats    15   Entscheidungen des Verwaltungsrats
                                            Die Regeln in Bezug auf die Beratung, Entscheidung und                        Hierbei sollte jedoch nicht vergessen werden, dass es
                                            die Nichtigkeit des Verwaltungsrats lauten wie folgt: Im                      Aufgabe des Verwaltungsrats ist, sich vor der Entschei-
                                            Prinzip werden die Beschlüsse mit absoluter Mehrheit                          dungsfindung umfassend zu beraten.
                                            der anwesenden und vertretenen Verwalter gefasst.
                                            Dies bedeutet nichts anderes, als dass sich mehr als die                      Das Protokoll des Verwaltungsrats muss vom Vorsitzen-
                                            Hälfte der abgegebenen Stimmen für einen Vorschlag                            den und den Verwaltern, die es beantragen, unterzeich-
                                            ausspricht. Nicht berücksichtigt werden Abwesenheiten,                        net werden. Eine Vollmacht für den Fall der Abwesenheit
                                            ungültige Stimmen und Enthaltungen. Die Satzung kann                          bei der Sitzung des Verwaltungsrats kann nur von einem
                                            andere Regelungen festlegen.33                                                anderen Verwalter erteilt werden.

                                            Eine rein schriftliche – aber zwingend einstimmige - Ent-                     Es ist auch möglich, den Verwaltungsrat digital abzuhal-
                                            scheidung des Verwaltungsrats ist möglich, außer für die                      ten. Sie Satzung sollte dann die Rahmenbedingungen
                                            Entscheidungen, für die die Satzung dies ausdrücklich                         hierfür vorsehen.34
                                            ausschließt.
                                                                                                                          Informationen zu digitalen sowie zu schriftlichen Abstim-
                                                                                                                          mung finden Sie auf www.ostbelgienlive.be/vereine.

                                            _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                                            32
                                               Vgl. Art. 9:8.1.
> Zurück zur Übersicht                      33
                                               Vgl. Davagle, 970.
                                            34
                                               Vgl. Davagle, 955.                                                                                                                                       15
Tägliche Geschäftsführung             16
                                            Tägliche Geschäftsführung
Übertragung der täglichen
Geschäftsführung                      16
Handlungen der täglichen
Geschäftsführung                      16
                                           Übertragung der täglichen Geschäftsführung
Status der Person, der die tägliche        Wenn die Aktivitäten einer gemeinnützigen Organisati-         ist es manchmal sinnvoll, dass der Verwaltungsrat die
Geschäftsführung übertragen wurde     16   on eine gewisse Größe erreichen, muss regelmäßig eine         tägliche Geschäftsführung an eine oder mehrere Per-
                                           Reihe von Maßnahmen und Aktionen ergriffen werden,            sonen, Verwalter, Mitglieder oder Dritte, delegiert. Der
Beschränkung der Befugnisse           17
                                           um die tägliche Verwaltung der Vereinigung zu gewähr-         Verwaltungsrat ist mit der Aufsicht der täglichen Ge-
Anzahl der mit der täglichen               leisten. Um dies zu tun, kann es mühsam und zu formell        schäftsführung beauftragt.
Geschäftsführung Beauftragten         17   sein, den Verwaltungsrat jedes Mal einzuberufen. Daher
Hinterlegung beim Unternehmensgericht 18

                                           Handlungen der täglichen Geschäftsführung
                                           Unter Handlungen der täglichen Geschäftsführung sind          nicht der Fall für eine VoG, die ihren ersten oder zwei-
                                           Handlungen und Beschlüsse zu verstehen, die nicht über        ten Arbeitnehmer einstellt. Die Anschaffung von klei-
                                           die Bedürfnisse des täglichen Lebens der Vereinigung          nem Büromaterial dürfte in VoGs gleich welcher Größe
                                           hinausgehen, wie auch Handlungen und Beschlüsse, bei          zum Tagesgeschäft gehören; die Beauftragung externer
                                           denen aufgrund ihrer geringen Bedeutung oder ihrer            Dienstleister z. B. zwecks Erneuerung der Informatik-
                                           Dringlichkeit das Eingreifen des Verwaltungsrats nicht        anlage wiederum geht grundsätzlich darüber hinaus.
                                           gerechtfertigt ist. Es muss daher von Fall zu Fall geprüft    Dringende Maßnahmen z. B. die Erneuerung von sicher-
                                           werden, ob der zu fassende Beschluss oder die geplante        heitsrelevanter Ausrüstung nach entsprechenden Kont-
                                           Handlung diesen Bedingungen entspricht. Was letztlich         rollen (Feuerlöscher, Brandmelder, etc.) oder als sofortige
                                           unter die tägliche Geschäftsführung fällt, hängt u. a. von    Reaktion auf plötzliche Ereignisse (Beauftragung eines
                                           der Größe der VoG, der Art ihrer Tätigkeiten und des          Klempners nach Rohrbruch, Kauf und Einrichtung einer
                                           betreffenden Geschäfts ab. Wenn z. B. in einer großen         neuen Anti-Virus-Software nach generellem Computerab-
                                           VoG mit 100 Arbeitnehmern die Einstellung eines zusätz-       sturz) können und müssen sogar sofort beschlossen und
                                           lichen Mitarbeiters als Tagesgeschäft gilt, ist dies sicher   umgesetzt werden.

                                           Status der Person, der die tägliche
                                           Geschäftsführung übertragen wurde
                                           Das Gesetz verleiht der Person, die mit der täglichen         • Das Organ muss seine Befugnis nicht durch eine be-
                                           Geschäftsführung betraut ist, die Stellung eines Or-            sondere Vollmacht rechtfertigen.
                                           gans. Das Organ unterscheidet sich von einem einfachen        • Bei bestimmten Handlungen muss der Bevollmächtig-
                                           Bevollmächtigten. Die Organstellung hat folgende Konse-         te hingegen seine Befugnisse durch eine schriftliche
                                           quenzen:                                                        Vollmacht und manchmal sogar durch eine öffentliche
                                                                                                           Urkunde nachweisen.

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                                                                                                                                                                       16
Tägliche Geschäftsführung             16   • Das Organ kann für die VoG vor Gericht erscheinen.         Die Stellung eines Organs bietet daher mehr Sicherheit
Übertragung der täglichen                  • Fehler des Organs machen den Verein grundsätzlich          für denjenigen, der sie innehat, als die Stellung eines
Geschäftsführung                      16     haftbar, während dies bei Fehlern des Bevollmächtig-       Bevollmächtigten.
                                             ten komplexer ist.
Handlungen der täglichen
Geschäftsführung                      16
Status der Person, der die tägliche
Geschäftsführung übertragen wurde     16   Beschränkung der Befugnisse
Beschränkung der Befugnisse           17   Wie beim Verwaltungsrat legt das Gesetz den Grund-           Dritter kann nicht die Nichtigkeit der Handlung D verlan-
Anzahl der mit der täglichen               satz fest, dass Handlungen, die im Rahmen der täglichen      gen, da er sich nicht auf die Klausel berufen kann, die die
Geschäftsführung Beauftragten         17   Geschäftsführung vorgenommen werden, gegenüber               Handlungen des Beauftragten auf A, B und C beschränkt.
Hinterlegung beim Unternehmensgericht 18   Dritten durchsetzbar sind, nicht aber etwaige Einschrän-
                                           kungen der täglichen Geschäftsführung. Klauseln, die die     Beispiel 2: Der Verwaltungsrat definiert einen Höchstbe-
                                           Befugnisse des Beauftragten im Rahmen der täglichen          trag, der ungeachtet der Art des Geschäfts nicht mehr
                                           Geschäftsführung beschränken, sind gegenüber Drit-           als tägliche Geschäftsführung zu verstehen wäre. Auch
                                           ten nicht einklagbar und wirken sich nur auf die interne     hier gilt, dass, sollte der Beauftragte im Rahmen der
                                           Ordnung der Vereinigung aus. Aus diesem Grund können         täglichen Geschäftsführung diesen Höchstbetrag über-
                                           Dritte nicht die Nichtigkeit einer Handlung verlangen, die   schreiten, das Geschäft von Dritten nicht angefochten
                                           unter Missachtung einer solchen Beschränkung der Be-         werden kann.
                                           fugnisse der täglichen Geschäftsführung vorgenommen
                                           wurde.                                                       Dasselbe gilt für den Verein, der sich nicht auf die
                                                                                                        Beschränkung der Befugnisse des mit der täglichen
                                           Beispiel 1: Die Befugnisse des mit der täglichen Ge-         Geschäftsführung Beauftragten berufen kann, um sich
                                           schäftsführung Beauftragten sind auf die Handlungen A,       von einer Verpflichtung zu lösen, die dieser Beauftragte
                                           B und C beschränkt. Er nimmt eine Handlung D vor. Ein        unter Missachtung dieser Beschränkung eingegangen ist.

                                           Anzahl der mit der täglichen
                                           Geschäftsführung Beauftragten
                                           Die tägliche Geschäftsführung kann an eine oder mehre-       gen der täglichen Geschäftsführung verpflichten, auch
                                           re Personen delegiert werden. In diesem Fall muss in der     wenn mehrere Personen diese Funktion ausüben. Die
                                           Satzung festgelegt werden, ob sie einzeln, gemeinsam         Beauftragung ist gemeinsam, wenn die Anwesenheit von
                                           oder als Kollegium handeln. Wenn der Beauftragte für         zwei oder mehr Beauftragten erforderlich ist, um den
                                           die laufende Geschäftsführung einzeln handeln kann,          Verein zu verpflichten. Sie ist kollegial, wenn die Handlun-
                                           kann er (bzw. jeder einzelne Beauftragte) durch seine al-    gen im Rahmen der täglichen Geschäftsführung von allen
                                           leinige Unterschrift den Verein rechtsgültig für Handlun-    Beauftragten zusammen beschlossen werden müssen.

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                                                                                                                                                                       17
Tägliche Geschäftsführung
Übertragung der täglichen
                                        16
                                             Hinterlegung beim Unternehmensgericht
Geschäftsführung                        16   Die Vereinigung muss die Protokolle über die Ernennung                        • oder, wenn es sich um juristische Personen handelt,
Handlungen der täglichen                     oder die Beendigung der Funktionen der mit der täg-                             ihren Firmennamen, ihre Rechtsform, ihre Unterneh-
Geschäftsführung                        16   lichen Geschäftsführung beauftragten Personen beim                              mensnummer und ihren eingetragenen Sitz.
                                             Unternehmensgerichts hinterlegen und in den Anhängen
Status der Person, der die tägliche          des Belgischen Staatsblatts veröffentlichen.                                  Wichtig ist auch, dass der Umfang der Befugnisse und
Geschäftsführung übertragen wurde       16                                                                                 die Art und Weise, wie sie ausgeübt werden (einzeln,
Beschränkung der Befugnisse             17   Diese Protokolle erwähnen                                                     gemeinsam oder als Kollegium), erwähnt werden.35
Anzahl der mit der täglichen                 • ihren Namen, Vornamen und Wohnsitz oder den Ort,
                                               an dem sie eine berufliche Tätigkeit ausüben,
Geschäftsführung Beauftragten           17
Hinterlegung beim Unternehmensgericht   18

> Zurück zur Übersicht                       _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                                             35
                                                Kapitel zur täglichen Geschäftsführung: Vgl. L‘ASBL.                                                                                                     18
Generalversammlung                  19
                                            Generalversammlung
Rechte und Pflichten                 19
                                          Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer                            dere, zum Beispiel Fördermitglieder, können ihr beiwoh-
Ordentliche Generalversammlung       19   VoG und besteht aus allen ordentlichen Mitgliedern. An-                       nen, wenn die Statuten dies vorsehen.
Außerordentliche Generalversammlung 20
   - Besondere Regeln der Abstimmung 20
Digitale Generalversammlung          21   Rechte und Pflichten
Schriftliche Beschlüsse
                                          Ein Beschluss der Generalversammlung ist laut Gesetz                          • Auflösung der Vereinigung,
im Umlaufverfahren                   21   für folgende Angelegenheiten erforderlich:                                    • Ausschluss eines Mitglieds,
Einberufung einer Generalversammlung 22                                                                                 • Umwandlung der VoG in eine IVoG, in eine als Sozial-
   - Einladungsschreiben             22   • Änderung der Satzung,                                                         unternehmen anerkannte Genossenschaft oder in ein
   - Tagesordnung                    22   • Bestellung und Abberufung der Verwalter und Festlegung                        anerkanntes genossenschaftliches Sozialunternehmen,
                                            ihrer Entlohnung, falls eine Entlohnung gewährt wird,                       • Einbringung oder Annahme der unentgeltlichen Einlage
Teilnahme und Vertretung             22   • Bestellung und Abberufung des Kommissars36 und                                eines Gesamtvermögens,
                                            Festlegung seiner Entlohnung,                                               • jegliche sonstigen Angelegenheiten, für die das Gesetz
                                          • Entlastung der Verwalter und des Kommissars und                               oder die Satzung eine Regelung verlangt.37
                                            gegebenenfalls Erhebung einer Klage der VoG gegen
                                            die Verwalter und Kommissare,                                               Es wird unterschieden zwischen ordentlichen und außer-
                                          • Genehmigung des Jahresabschlusses und des Haus-                             ordentlichen Generalversammlungen.
                                            haltsplans,

                                          Ordentliche Generalversammlung
                                          Die Hauptaufgabe der ordentlichen Generalversammlung,                         Generalversammlung werden auch die Verwalter und die
                                          die einmal jährlich zusammenkommt, ist die Prüfung und                        Kommissare ernannt und abberufen sowie gegebenen-
                                          Genehmigung des Jahresabschlusses des vergangenen                             falls ihre Vergütung festgelegt.39
                                          Jahres sowie des Budgets für das Folgejahr. Außerdem
                                          werden die Verwalter (und ggf. Kommissare) auf der                            Sieht die Satzung nichts anderes vor, so ist die ordentli-
                                          Basis ihres Berichts (Finanzlage und die Ausführung des                       che Generalversammlung beschlussfähig, wenn die Mehr-
                                          Haushaltsplans) mittels einer Abstimmung entlastet (oder                      heit der Mitglieder anwesend oder vertreten ist.40
                                          nicht). Über die Entlastung der Verwalter und Kommissa-
                                          re muss ausdrücklich und getrennt abgestimmt werden.                          Entscheidungen bei der ordentlichen Generalversamm-
                                          Diese Entlastung ist nur gültig, wenn die wirkliche Lage                      lung werden mit absoluter Mehrheit getroffen. Dies
                                          der Vereinigung nicht verschleiert wird und eventuelle                        bedeutet, dass ein Vorschlag die Mehrheit der abgege-
                                          Tätigkeiten, die außerhalb der Satzung erfolgten oder                         benen Stimmen versammeln muss, um angenommen zu
                                          gegen die VoG-Gesetzgebung verstoßen, in der Einla-                           werden.41 Nur die abgegebenen Stimmen zählen: Abwe-
                                          dung angegeben worden sind.38 In einer ordentlichen                           senheiten, ungültige Stimmen und Stimmenthaltungen

                                          _________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
                                          36
                                             Falls benötigt. Siehe hierzu das Kapitel zu den VoG-Größen.
                                          37
                                             Art. 9:12 - 9:21.
                                          38
                                             Art. 9:20.
                                          39
                                             Vgl. Davagle, 723.
> Zurück zur Übersicht                    40
                                             Vgl. Davagne, 684 und 698.
                                          41
                                             Vgl. Davagle, 702.                                                                                                                                       19
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