Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang Chance für die Stellensuchenden Herausforderungen für die Arbeitsvermittlung Feierabendseminar SVS/FEAS Bern Daniel Keller, Koordination Stellenmeldepflicht SECO 14. Juni 2018
Agenda I. Von der MEI zur Stellenmeldepflicht II. Wie funktioniert die Stellenmeldepflicht? III. Die Stellensuchenden im Fokus IV.Die Arbeitsvermittlung ist gefordert! 3
Once upon a time… • Jahr 2012: Volksinitiative der SVP «Gegen Masseneinwanderung» • 09.02.2014: Annahme der Initiative • 16.12.2016: Parlament verabschiedet Gesetzesanpassungen für die Umsetzung von Art. 121a BV • 08.12.2017: Bundesrat beschliesst Änderungen in der Arbeitsvermittlungsverordnung 4
Vom Inländervorrang zum Stellensuchendenvorrang • Initiative „Gegen Masseneinwanderung“ • Die Initiative wurde im Februar 2014 mit 50,3 Prozent angenommen. • Stellenmeldepflicht zur Umsetzung der Initiative • Das Parlament hat eine Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. • Ziel ist es, das Potential inländischer Arbeitskräfte besser zu nutzen. • Meldeplicht ab 1. Juli 2018 • Offene Stellen der betroffenen Berufsarten müssen dem RAV gemeldet werden, bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden. • Stufenweises Inkrafttreten • Ab 1. Juli 2018: Schwellenwert 8% • Ab 1. Januar 2020: Schwellenwert 5% 5
Vorsprung - Vermittlung - Ausnahmen Informationsvorsprung für Stellensuchende Der Zugriff auf meldepflichtige Stellen wird für 5 Arbeitstage auf Personen beschränkt, die bei einem RAV angemeldet sind, beginnend am Arbeitstag nach der Publikation der Stelle im geschützten Job-Room-Bereich. Vermittlungsvorschlag der RAV an Arbeitgeber innert 3 Arbeitstagen (passende Dossiers) und Rückmeldung der Arbeitgeber an öAV (RAV) zur Stellenbesetzung (geeignete Dossiers). Ausnahmen: Keine Meldepflicht bei • Stellenbesetzung mit Stellensuchenden, die bei der öAV (RAV) gemeldet sind (Art. 21a Abs. 5 AuG). • betriebsinternen Besetzungen, Beschäftigungsdauer maximal 14 Kalendertage oder Angehörige von Zeichnungsberechtigten (Inhaber) (Art. 53d AVV). 7
Das Meldeverfahren Hohe Arbeitslosigkeit in Meldung offener Stellen Berufsart national RAV Zustellung Dossiers passender Kandidaten Rückmeldung über geeignete Kandidaten
Berufsgruppen, Berufsarten, Berufstitel? • Massgebend für die Stellenmeldepflicht ist die Berufsart. • Zugrunde liegt die etablierte Schweizerische Berufsnomenklatur 2000 des Bundesamtes für Statistik. • Dies ermöglicht eine eindeutige und feine Gliederung nach Berufsgruppen und Tätigkeitsfeldern. 1. 2. 3. 4. Aggregationsniveau Aggregationsniveau Aggregationsniveau Aggregationsniveau Berufsbezeichnung (Einsteller) (Zweisteller) (Dreisteller) (Fünfsteller) • Berufsabteilung • Berufsklasse • Berufsgruppe • Berufsart • Berufsbezeichnung • Beispiel • Beispiel • Beispiel • Beispiel • Beispiel • Berufe des • Berufe des • Berufe des • Küchenpersonal • Küchenangestellte/ Gastgewerbes und Gastgewerbes und Gastgewerbes und der Küchenangestellter Berufe zur Erbringung Hauswirtschaftsberufe Hotellerie EBA persönlicher Dienstleistungen 10
Meldepflichtige Berufsarten • BFS: Schweizerische Berufsnomenklatur (SBN2000) • ALV/RAV: AVAM Berufsverzeichnis 11
Berufsgruppen, Berufsarten, Berufstitel? • Art. 21a AuG spricht in Bezug auf die Stellenmeldepflicht von Berufsgruppen, Art. 53a AVV von Berufsarten. • Unterschied: Eine Berufsgruppe (SBN-Dreisteller) schliesst verschiedene Berufsarten (SBN-Fünfsteller) ein • Die Stellenmeldepflicht richtet sich nach der Berufsart 1. Aggregationsniveau 2. Aggregationsniveau 3. Aggregationsniveau 4. Aggregationsniveau Berufsbezeichnung (Einsteller) (Zweisteller) (Dreisteller) (Fünfsteller) Berufsabteilung Berufsklasse Berufsgruppe Berufsart Berufsbezeichnung Beispiel: 1. Aggregationsniveau 2. Aggregationsniveau 3. Aggregationsniveau 4. Aggregationsniveau Berufsbezeichnung (Einsteller) (Zweisteller) (Dreisteller) (Fünfsteller) Berufe des Gastgewerbes und Berufe des Gastgewerbes und Berufe des Gastgewerbes und Küchenangestellte/ Berufe zur Erbringung Küchenpersonal Hauswirtschaftsberufe der Hotellerie Küchenangestellter EBA persönlicher Dienstleistungen 12
Check-Up 13
Job-Room 14
Job-Room (2/2) • Der Job-Room verbindet einen hohen Anteil publizierter Stellen mit einer hohen Anzahl an Stellensuchenden: Anzahl Anteil Stellenpublikationen im ca. 80’000 ca. 85% aller in der Schweiz von Job-Room Arbeitgebern online ausgeschriebenen Stellen Stellensuchende / ca. 145’000 ca. 80% aller bei den RAV registrierten RAV-Kunden Stellensuchenden 15
Rollenteilung Kantone und SECO
Gesetzlicher Auftrag und Subsidiarität AVIG Arbeitslosenversicherungsgesetz Art. 1a Zweck 1 Das Gesetz will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz garantieren für Erwerbsausfälle wegen: a. Arbeitslosigkeit; b. Kurzarbeit; c. schlechtem Wetter; d. Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. 2 Es will drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Bundesverfassung Art. 5a Subsidiarität Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.
Aufgabe der RAV heute • Erstgespräch, • Standortbestimmung, • Beratung, • Aktivierung, Motivierung, Eingliederungsprozess • Kontrolle der Suchbemühungen, • Pflege der Arbeitgeberkontakte, • Stellenvermittlung subsidiär. Grundsätzliche Philosophie: Hilfe zur Selbsthilfe, Befähigung der Stellensuchenden und Förderung der Eigeninitiative mit der Zielsetzung einer raschen und dauerhaften Eingliederung von Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt.
Mengengerüst 2016 453’168 Stellensuchende 331’747 Taggeldbeziehende 121’421 Nicht-Taggeldbeziehende Anzahl Vollzeitstellen RAV/LAM/KAST 3’446 davon Personalberatende (PB) 1’798 Anzahl Vollzeitstellen ALK 1’467 Total Vollzeitstellen RAV/LAM/KAST/ALK 4’913
Beratung in den RAV als zentrales Element im Eingliederungsprozess 2016 wurden insgesamt 1’580’124 Erst- und Beratungsgespräche durchgeführt: Erstgespräche Beratungsgespräche 309’206 1’270’918
Stellenvermittlung der RAV 2016 haben sich 4 von 10 Personen ohne Stelle abgemeldet. (132'480 von 320'165 Personen). Die anderen 6 von 10 Personen haben folgende Gründe angegeben:
Subsidiarität der RAV bei der Stellenvermittlung 2014 1,078 Millionen Stellenantritte Quellen: BFS, VZAVG, SECO (LAMDA) 22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Daniel Keller Koordination Stellenmeldepflicht Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung Holzikofenweg 36, 3003 Bern Tel. +41 58 464 14 84 daniel.keller@seco.admin.ch www.seco.admin.ch www.arbeit.swiss 23
Backup 24
Ihre Onlineplattform rund um das Thema Arbeit! 25
Stellenmeldepflicht 26
Informationsoffensive Arbeitgeber • Lancierung Information ab April 2018 • Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden und VSAA • Alle wichtigen Informationen auf einen Blick Beispiele Kommunikationsmassnahmen: • Flyer und Erklärvideo • Life-Präsentation und Podium an Personal Swiss • Interviews, Berichte und Medienmitteilungen 27
Grundsätze Zielkonflikte
Grundsätze • FZA-kompatibel Keine direkte und indirekte Diskriminierung. • Wirksam Höhere Vermittlungsquoten, tiefere Arbeitslosigkeit, geringere Arbeitslosendauer. • Einfach Tiefer administrativer Aufwand für Unternehmen und öffentliche Arbeitsvermittlung (RAV). Stellenmeldungen erhöhen die Chancen für Stellensuchende. Sie öffnen Arbeitgebern den Zugang zu einer effizienten und kostenlosen Dienstleistung für die Personalrekrutierung. 29
Kontrolle • Kantone (Organisationsautonomie) • Verhältnismässig & risikobasiert • Effektiv & effizient • FZA-kompatibel 30
Schweizerische Berufsnomenklatur SBN2000 (Bundesamt für Statistik) Gruppierung von 20’000 Einzelberufen in einer wirtschaftsbranchen-orientierten Ordnung (z.B. Berufe des Baugewerbes, Berufe des Gesundheitswesens etc.). 1-Steller 9 Berufsabteilungen 2-Steller 39 Berufsklassen 3-Steller 88 Berufsgruppen 5-Steller 383 Berufsarten
Wirkungskette
Verschiedene Zuständigkeiten EJPD/SEM Ausländergesetz AuG • Federführung • EJPD/SEM zuständig Umsetzung 212a BV WBF/SECO Arbeitsvermittlungs- • Federführung verordnung AVV Stellenmeldepflicht • WBF/SECO zuständig 33
Zusammenarbeit 34
Ressourcenallokation heute: Kernprozess der RAV ist die Eingliederung von STES Quelle: Prozessanalyse, M. Egger, 2013
Die wirkungsorientierte Steuerung der RAV Welche Wirkung soll Zielgruppe Was wird gemessen? Gewicht erreicht werden? Leistungsbezüger Rasche Wirkungsindikator 1: 50% AVIG Wiedereingliederung Wie viele Taggelder beziehen die Taggeldbezüger durchschnittlich? Langzeitarbeitslosigkeit Wirkungsindikator 2: 20% vermeiden Wie viele der Taggeldbezüger werden langzeitarbeitslos? Aussteuerungen Wirkungsindikator 3: 20% vermeiden Wie viele der Taggeldbezüger werden ausgesteuert? Wiederanmeldungen Wirkungsindikator 4: 10% vermeiden Wie viele der Abmeldungen führen zu einer Wiederanmeldung? Rasche und dauerhafte Gesamtindex Leistungsbezüger 100% Wiedereingliederung AVIG 36
Motivation 37
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