Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern

Die Seite wird erstellt Karl Ludwig
 
WEITER LESEN
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Eidgenössisches Departement für
                                         Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
                                         Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Von der Masseneinwanderungsinitiative
zum Stellensuchendenvorrang
Chance für die Stellensuchenden
Herausforderungen für die Arbeitsvermittlung

Feierabendseminar SVS/FEAS Bern

Daniel Keller, Koordination Stellenmeldepflicht SECO
14. Juni 2018
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Der Vor-Sprung

                 2
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Agenda

I. Von der MEI zur Stellenmeldepflicht

II. Wie funktioniert die Stellenmeldepflicht?

III. Die Stellensuchenden im Fokus

IV.Die Arbeitsvermittlung ist gefordert!

                                                3
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Once upon a time…

             • Jahr 2012:   Volksinitiative der SVP
                            «Gegen Masseneinwanderung»

             • 09.02.2014: Annahme der Initiative

             • 16.12.2016: Parlament verabschiedet
                           Gesetzesanpassungen für die
                           Umsetzung von Art. 121a BV

             • 08.12.2017: Bundesrat beschliesst Änderungen in
                           der Arbeitsvermittlungsverordnung

                                                            4
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Vom Inländervorrang zum Stellensuchendenvorrang

• Initiative „Gegen Masseneinwanderung“
    • Die Initiative wurde im Februar 2014 mit 50,3 Prozent angenommen.

• Stellenmeldepflicht zur Umsetzung der Initiative
    • Das Parlament hat eine Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher
      Arbeitslosigkeit beschlossen.
    • Ziel ist es, das Potential inländischer Arbeitskräfte besser zu nutzen.

• Meldeplicht ab 1. Juli 2018
   • Offene Stellen der betroffenen Berufsarten müssen dem RAV gemeldet werden,
     bevor sie öffentlich ausgeschrieben werden.

• Stufenweises Inkrafttreten
    • Ab 1. Juli 2018: Schwellenwert 8%
    • Ab 1. Januar 2020: Schwellenwert 5%

                                                                                  5
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Medien

         6
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Vorsprung - Vermittlung - Ausnahmen
Informationsvorsprung für Stellensuchende
Der Zugriff auf meldepflichtige Stellen wird für 5 Arbeitstage auf Personen beschränkt,
die bei einem RAV angemeldet sind, beginnend am Arbeitstag nach der Publikation der
Stelle im geschützten Job-Room-Bereich.
Vermittlungsvorschlag der RAV an Arbeitgeber innert 3 Arbeitstagen (passende
Dossiers) und Rückmeldung der Arbeitgeber an öAV (RAV) zur Stellenbesetzung
(geeignete Dossiers).
Ausnahmen: Keine Meldepflicht bei
• Stellenbesetzung mit Stellensuchenden, die bei der öAV (RAV) gemeldet sind (Art.
  21a Abs. 5 AuG).
• betriebsinternen Besetzungen, Beschäftigungsdauer maximal 14 Kalendertage oder
  Angehörige von Zeichnungsberechtigten (Inhaber) (Art. 53d AVV).

                                                                                          7
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Das Meldeverfahren

Hohe Arbeitslosigkeit in    Meldung offener Stellen
Berufsart national
                                                                                      RAV
                            Zustellung Dossiers passender Kandidaten

                                             Rückmeldung über geeignete Kandidaten

                              
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Ablauf einer Stellenmeldung

             https://youtu.be/wdC40mDLjtQ

                         Weitere Informationen unter

                                                       9
Von der Masseneinwanderungsinitiative zum Stellensuchendenvorrang - SVS Bern
Berufsgruppen, Berufsarten, Berufstitel?

• Massgebend für die Stellenmeldepflicht ist die Berufsart.
• Zugrunde liegt die etablierte Schweizerische Berufsnomenklatur 2000 des
  Bundesamtes für Statistik.
• Dies ermöglicht eine eindeutige und feine Gliederung nach Berufsgruppen
  und Tätigkeitsfeldern.
          1.                       2.                        3.                       4.
 Aggregationsniveau        Aggregationsniveau        Aggregationsniveau       Aggregationsniveau    Berufsbezeichnung
     (Einsteller)             (Zweisteller)             (Dreisteller)            (Fünfsteller)
• Berufsabteilung         • Berufsklasse            • Berufsgruppe           • Berufsart           • Berufsbezeichnung

• Beispiel                • Beispiel                • Beispiel               • Beispiel            • Beispiel

• Berufe des              • Berufe des              • Berufe des             • Küchenpersonal      • Küchenangestellte/
  Gastgewerbes und          Gastgewerbes und          Gastgewerbes und der                           Küchenangestellter
  Berufe zur Erbringung     Hauswirtschaftsberufe     Hotellerie                                     EBA
  persönlicher
  Dienstleistungen

                                                                                                                          10
Meldepflichtige Berufsarten
• BFS: Schweizerische Berufsnomenklatur (SBN2000)
• ALV/RAV: AVAM Berufsverzeichnis

                                                    11
Berufsgruppen, Berufsarten, Berufstitel?

                  • Art. 21a AuG spricht in Bezug auf die Stellenmeldepflicht von
                    Berufsgruppen, Art. 53a AVV von Berufsarten.
                  • Unterschied: Eine Berufsgruppe (SBN-Dreisteller) schliesst verschiedene
                    Berufsarten (SBN-Fünfsteller) ein
                  • Die Stellenmeldepflicht richtet sich nach der Berufsart
1. Aggregationsniveau           2. Aggregationsniveau         3. Aggregationsniveau         4. Aggregationsniveau
                                                                                                                    Berufsbezeichnung
(Einsteller)                    (Zweisteller)                 (Dreisteller)                 (Fünfsteller)

Berufsabteilung                 Berufsklasse                  Berufsgruppe                  Berufsart               Berufsbezeichnung

                  Beispiel:
1. Aggregationsniveau           2. Aggregationsniveau         3. Aggregationsniveau         4. Aggregationsniveau
                                                                                                                    Berufsbezeichnung
(Einsteller)                    (Zweisteller)                 (Dreisteller)                 (Fünfsteller)

Berufe des Gastgewerbes und
                                Berufe des Gastgewerbes und   Berufe des Gastgewerbes und                           Küchenangestellte/
Berufe zur Erbringung                                                                       Küchenpersonal
                                Hauswirtschaftsberufe         der Hotellerie                                        Küchenangestellter EBA
persönlicher Dienstleistungen

                                                                                                                                             12
Check-Up

           13
Job-Room

           14
Job-Room        (2/2)

     • Der Job-Room verbindet einen hohen Anteil publizierter Stellen mit einer
       hohen Anzahl an Stellensuchenden:

                              Anzahl        Anteil
Stellenpublikationen im       ca. 80’000    ca. 85% aller in der Schweiz von
Job-Room                                    Arbeitgebern online ausgeschriebenen
                                            Stellen
Stellensuchende /             ca. 145’000   ca. 80% aller bei den RAV registrierten
RAV-Kunden                                  Stellensuchenden

                                                                                      15
Rollenteilung Kantone und SECO
Gesetzlicher Auftrag und Subsidiarität AVIG

Arbeitslosenversicherungsgesetz Art. 1a Zweck
1 Das Gesetz will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz

garantieren für Erwerbsausfälle wegen:
    a. Arbeitslosigkeit;
    b. Kurzarbeit;
    c. schlechtem Wetter;
    d. Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
2 Es will drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit

bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt
fördern.
Bundesverfassung Art. 5a Subsidiarität
Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der
Subsidiarität zu beachten.
Aufgabe der RAV heute

•   Erstgespräch,
•   Standortbestimmung,
•   Beratung,
•   Aktivierung, Motivierung,                Eingliederungsprozess
•   Kontrolle der Suchbemühungen,
•   Pflege der Arbeitgeberkontakte,
•   Stellenvermittlung subsidiär.

Grundsätzliche Philosophie: Hilfe zur Selbsthilfe, Befähigung der
Stellensuchenden und Förderung der Eigeninitiative mit der Zielsetzung
einer raschen und dauerhaften Eingliederung von Stellensuchenden in den
Arbeitsmarkt.
Mengengerüst 2016

                         453’168 Stellensuchende

     331’747 Taggeldbeziehende          121’421 Nicht-Taggeldbeziehende

Anzahl Vollzeitstellen RAV/LAM/KAST                                3’446
       davon Personalberatende (PB)                                1’798
Anzahl Vollzeitstellen ALK                                         1’467

Total Vollzeitstellen RAV/LAM/KAST/ALK                             4’913
Beratung in den RAV als zentrales Element im
Eingliederungsprozess

2016 wurden insgesamt 1’580’124 Erst- und Beratungsgespräche
durchgeführt:
           Erstgespräche                    Beratungsgespräche

          309’206                            1’270’918
Stellenvermittlung der RAV

2016 haben sich 4 von 10 Personen ohne Stelle abgemeldet.
(132'480 von 320'165 Personen).

Die anderen 6 von 10 Personen haben folgende Gründe angegeben:
Subsidiarität der RAV bei der Stellenvermittlung

2014
1,078 Millionen Stellenantritte

    Quellen: BFS, VZAVG, SECO (LAMDA)

                                                     22
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Daniel Keller
Koordination Stellenmeldepflicht

Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung

Holzikofenweg 36, 3003 Bern
Tel. +41 58 464 14 84
daniel.keller@seco.admin.ch
www.seco.admin.ch
www.arbeit.swiss
                                        23
Backup

         24
Ihre Onlineplattform rund um
das Thema Arbeit!

                               25
Stellenmeldepflicht

                      26
Informationsoffensive Arbeitgeber

• Lancierung Information ab April 2018

• Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverbänden und VSAA

• Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Beispiele Kommunikationsmassnahmen:
   • Flyer und Erklärvideo
   • Life-Präsentation und Podium an Personal Swiss
   • Interviews, Berichte und Medienmitteilungen

                                                      27
Grundsätze   Zielkonflikte
Grundsätze

• FZA-kompatibel
  Keine direkte und indirekte Diskriminierung.
• Wirksam
  Höhere Vermittlungsquoten, tiefere Arbeitslosigkeit, geringere
  Arbeitslosendauer.
• Einfach
  Tiefer administrativer Aufwand für Unternehmen und öffentliche
  Arbeitsvermittlung (RAV).

Stellenmeldungen erhöhen die Chancen für Stellensuchende.
Sie öffnen Arbeitgebern den Zugang zu einer effizienten und kostenlosen
Dienstleistung für die Personalrekrutierung.

                                                                          29
Kontrolle

            • Kantone (Organisationsautonomie)

            • Verhältnismässig & risikobasiert

            • Effektiv & effizient

            • FZA-kompatibel

                                                 30
Schweizerische Berufsnomenklatur

SBN2000 (Bundesamt für Statistik)

Gruppierung von 20’000 Einzelberufen in einer wirtschaftsbranchen-orientierten
Ordnung (z.B. Berufe des Baugewerbes, Berufe des Gesundheitswesens etc.).

1-Steller         9        Berufsabteilungen
2-Steller         39       Berufsklassen
3-Steller         88       Berufsgruppen
5-Steller         383      Berufsarten
Wirkungskette
Verschiedene Zuständigkeiten

EJPD/SEM                   Ausländergesetz AuG
• Federführung             • EJPD/SEM zuständig
  Umsetzung 212a BV

WBF/SECO                   Arbeitsvermittlungs-
• Federführung             verordnung AVV
  Stellenmeldepflicht      • WBF/SECO zuständig

                                                  33
Zusammenarbeit

                 34
Ressourcenallokation heute: Kernprozess der RAV ist die
Eingliederung von STES

                                                 Quelle:
                                                 Prozessanalyse,
                                                 M. Egger, 2013
Die wirkungsorientierte Steuerung der RAV

                    Welche Wirkung soll
   Zielgruppe                                     Was wird gemessen?           Gewicht
                      erreicht werden?
Leistungsbezüger   Rasche                   Wirkungsindikator 1:               50%
AVIG               Wiedereingliederung      Wie viele Taggelder beziehen die
                                            Taggeldbezüger durchschnittlich?
                   Langzeitarbeitslosigkeit Wirkungsindikator 2:               20%
                   vermeiden                Wie viele der Taggeldbezüger
                                            werden langzeitarbeitslos?
                   Aussteuerungen           Wirkungsindikator 3:               20%
                   vermeiden                Wie viele der Taggeldbezüger
                                            werden ausgesteuert?
                   Wiederanmeldungen        Wirkungsindikator 4:               10%
                   vermeiden                Wie viele der Abmeldungen führen
                                            zu einer Wiederanmeldung?
                   Rasche und dauerhafte Gesamtindex Leistungsbezüger          100%
                   Wiedereingliederung      AVIG

                                                                                      36
Motivation

             37
Sie können auch lesen