Vorbemerkungen zu diesem INFO-Heft und zur Ausbildung
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Vorbemerkungen zu diesem INFO-Heft und zur Ausbildung Dieses INFO-Heft wird zu einem Zeitpunkt geschrieben, an dem die Stadt Pforzheim unter einem sehr hohen Inzidenzwert leidet und die Landesregierung strengere Corona-Regeln erlassen hat. Auch landes- und bundesweit sind die Zahlen besorgniserregend und lassen keine Prognose zu, wie die nächsten Monate verlaufen werden. Diese Tatsachen machen es schwer, verbindliche Prognose über den Ablauf der Ausbildung zu geben. Was kann in Präsenz stattfinden, ab wann müssen wir auf Online-Ausbildung um- steigen und auch, wie können Unterrichtsbesuche aussehen? Es ist uns sehr wichtig, die Qualität unserer Ausbildung zu erhalten, denn unsere Schulen und vor allem unsere Kinder benötigen gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Gleichzei- tig gilt es auch immer, das Seminar als sicheren Ort zu verstehen, an dem keine erhöhte In- fektionsgefahr besteht. Deshalb gelten im Seminargebäude Corona-Regeln und strikte Hygi- enemaßnahmen. Wo immer es geboten erscheint, haben wir Hinweise zu Corona-Abweichungen in der Aus- bildung angedeutet, können aber nicht mit Bestimmtheit sagen, ob diese Abweichungen so eintreten werden. Sehr wichtig ist uns die Tatsache, dass die angegebenen Ausbildungsziele und Ausbildungszeiten verbindlich und für alle verlässlich sind. Alles ist seit Monaten im Fluss, ständig können neue Vorschriften erlassen werden. Damit haben wir, genauso wie die Ausbildungsschulen und die Lehramtsanwärterinnen und Lehr- amtsanwärter umzugehen gelernt und wir sind gerade dabei, den zweiten Ausbildungskurs unter Corona-Bedingungen zu prüfen. Beim Schreiben des INFO-Heftes sind wir aber auch von der Hoffnung geleitet, dass durch die baldigen Impfungen ein Stück weit Normalität zu- rückkommt, nicht nur beruflich, sondern auch privat. Wir bedanken uns herzlich für die Flexibilität und die positive Bereitschaft aller mit uns wei- ter durch diese Krise zu gehen. Wir sind weiterhin davon geleitet, die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter quali- tätsvoll durch diese Ausbildung zu führen und den Anliegen der Schulen dabei so gut es geht entgegen zu kommen. Pforzheim, im Januar 2021
Sehr geehrte Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, nach Ihrer Zeit an der Hochschule beginnt nun mit der zweiten Phase der Ausbildung Ihr praktischer Einstieg in Ihren zukünftigen Beruf. Dieser wird für Sie bei allen Herausforderun- gen hoffentlich eine Zeit großer persönlicher Bereicherung sein. Alle, die diesen Beruf aus Berufung gewählt haben, werden dieser Zeit mit Vorfreude entge- gengesehen haben. Wenn Menschen etwas Neues beginnen, befällt sie aber auch häufig Unsicherheit und möglicherweise banges Erwarten. Seien Sie versichert, dass sowohl wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars, als auch alle an Ihrer schulischen Ausbil- dung Beteiligten bestrebt sind, Ihre Unsicherheit abzubauen und Sie förderlich und transpa- rent zu begleiten. Einen ersten Beitrag dazu soll diese Broschüre leisten. Bitte lesen Sie dieses INFO-Heft daher aufmerksam durch - Sie werden sich dann schnell am Seminar zurechtfinden. An der Schule und im Seminar werden Sie durch erfahrene Lehrerinnen und Lehrer konkret und praxisbezogen beim Einstieg in Ihren Beruf begleitet. Von unterschiedlichen Seiten wer- den hohe Erwartungen an Sie gestellt, nicht zuletzt vonseiten der Schülerinnen und Schüler. Gerade von dort mögen Sie jedoch auch bald die Bereicherung erfahren, die die Ausübung unseres Berufs bereithält. Gemeinsam wollen wir mit Ihnen das Bewusstsein nähren, dass an unseren Grundschulen durch Ihre Arbeit die Grundlagen für jede weitere schulische Ausbildung, aber auch jeglicher weiterer gesellschaftlicher Erziehung gelegt werden. Sind die Grundschulen doch die Schulen in Baden-Württemberg, die sich durch Heterogenität, Inklusion, Toleranz und Vielfalt aus- zeichnen. Jeder heranwachsende Mensch, der seinen künftigen Platz in unserer demokrati- schen Gesellschaft sucht, wird als Grundschülerin und Grundschüler von Ihnen begleitet und unterstützt. Dies macht die Grundschule zu einem bedeutsamen Ort in Ihrer Verantwortung! An der Schule und im Seminar wollen wir Ihnen dabei helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Den Ausbildungsschulen und allen weiteren Partnern möchten wir zum Einstieg in den neu- en Ausbildungskurs herzlich für ihre Zusammenarbeit danken. Wir sind insbesondere dank- bar für die hohe Ausbildungsbereitschaft, die an Schulen und bei den Mentorinnen und Mentoren vorherrscht, dies auch in Zeiten, die von zahlreichen, zunehmenden Anforderun- gen an der Schule geprägt sind. Wir überreichen dieses Heft allen an der Ausbildung Beteiligten in der Hoffnung, möglichst alle wesentlichen Informationen zusammengestellt zu haben und verbleiben mit den besten Wünschen für unseren Kurs 40! Gerhard Sutor Hansjörg Laub Direktor Seminarschuldirektor Seite | 2
INHALTSVERZEICHNIS Grußwort ……………………………………………………………………………………………………………………. 2 Das Seminar stellt sich vor ………………………………………………………………………………………..… 4 Seminarleitbild ……………………………………………………………………………………………………………. 5 Wissenswertes ……………………………………………………………………………………………………………. 7 Einzugsgebiet des Seminars ……………………………………………………………………………………….. 23 Wichtige Anschriften und Rufnummern ……………………………………………………………………… 24 Personalrat der Lehramtsanwärterinnen1.……………………………………………………………..…… 26 Einführungstage …………………………………………………………………………………………………………. 27 Ausbildungsplan ..……………………………………………………………………………………………………….. 28 Thementage ……………………………………………………………………………………………………………….. 31 Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars ………………………………………………………………. 32 Nachweise für die Unterrichtsbesuche ……………………………………………………………………….. 33 Wichtige persönliche Daten ……………………………………………………………………………………….. 34 Stundenpläne ……………………………………………………………………………………………………….…….. 35 Notizen ………………………………………………………………………………………………………………….……. 37 1 Aufgrund der besseren Lesbarkeit haben wir im INFO 2021 auf die Nennung beider Geschlechter verzichtet. Grundsätzlich sind jedoch beide Geschlechtergruppen mit gleich hoher Wertigkeit gemeint.
Das Seminar Pforzheim stellt sich vor SEMINAR FÜR AUSBILDUNG UND FORTBILDUNG DER LEHRKRÄFTE PFORZHEIM (GRUNDSCHULE) Bahnhofstr. 24 75172 Pforzheim Telefon: 07231/1297-600 Telefax: 07231/1297-699 Homepage: www.Seminar-Pforzheim.de E-Mail: poststelle@seminar-gs-pf.kv.bwl.de Leitung des Seminars: Gerhard Sutor, Direktor Tel.: 07231-1297711 Stellvertretende Leitung: Hansjörg Laub, Seminarschuldirektor Tel.: 07231-1297701 Verwaltung: Petra Schumacher, Angestellte Tel.: 07231-1297600 Liliana Marchese, Angestellte Tel.: 07231-1297704 Bibliothek: Gesine Dietz, L´in Tel.: 07231-1297626 Netzwerkbetreuung: Manuel Peller, L Tel.: 07231-1297735 Bereiche Telefon Pädagogik, Inklusion und Qualitätsentwicklung Leitung: SSR’in Michaela Müller-Heinze Tel.: 07231 - 1297737 Fachleitung: Pamela Klein Künstlerische Bildung, Musik, Sport und Schuleingangsstufe Leitung: SSR´in Dr. Katja Noltze Tel.: 07231 - 1297723 Fachleitung: Katja Harbers, Petra Früh Sprachen und Religion Leitung: SSD Hansjörg Laub Tel.: 07231 - 1297701 Fachleitung: Martina Saur, Ines Bischoff, Susanne Ross-Pöhnl, Ira Sudendey Mathematik, Sachunterricht und Medienbildung Leitung: SSR Thorsten Diersch Tel.: 07231 - 1297724 Fachleitung: Ina Steveling, Corinna Forcher, N.N. Seite | 4
Seminarleitbild Wir verstehen unsere Arbeit in erster Linie als Dienstleistung an den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler. Unsere Tätigkeiten wirken indirekt auf Schule und Unterricht und leisten somit einen Beitrag zum allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dabei orientieren wir uns den folgenden Grundsätzen: Die Ehrfurcht vor dem Leben2 und die demokratischen Grundwerte prägen unser Menschenbild. Der Mensch hat ein waches Interesse an der Welt, ihren Dingen und Zusammenhängen und ist fähig, seine eigenen Belange und die der Gesellschaft vernünftig zu regeln. Die Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist von grundsätzlicher Bedeutung. Jeder Mensch kann seine Fähigkeit entfalten, sich dem Gegenüber zuzuwenden und empathisch zu handeln. Jeder trägt die Verantwortung für seinen individuellen Lern- und Entwicklungsprozess. Kultur des Zusammenlebens Sie ist gekennzeichnet durch gegenseitige Achtung und Wertschätzung, Vertrauen und Zutrauen. Wahrnehmen, Begreifen und Gestalten sind dabei grundlegende Prinzipien des Umgangs mit- einander. Dies bedeutet für alle am Seminarleben Beteiligten: Vertrauen schaffen durch ehrlichen Dialog, das Wir-Gefühl stärken, für ein angenehmes Betriebsklima Sorge tragen, entsprechende Umgangsformen pflegen sowie achtsam mit sich und anderen umgehen, eigene Bedürfnisse wahrnehmen, artikulieren und die Bedürfnisse anderer respektieren, sich loyal und kollegial unterstützen, ein hohes Maß an Information und Transparenz schaffen. 2 „Die Ehrfurcht vor dem Leben“ basiert auf der Philosophie Albert Schweitzers und impliziert somit die christliche Ethik. Seite | 5
Kultur des Lernens und Lehrens Lernen ist ein individueller, eigenaktiver und konstruktiver Prozess, geprägt von Offenheit, Neugier und der Bereitschaft, sich auf Entwicklungsprozesse einzulassen. Der soziale Kontext bildet eine Grundlage für erfolgreiches Lernen. Lehren bedeutet Anleitung zum Wissenserwerb, Organisation von Lernprozessen und Vermittlung von Methoden und Begleitung des Lernens. Der Lehrende nimmt sich in seinen unterschiedlichen beruflichen Rollen wahr: Er ist Experte, Lernbegleiter, Berater und zugleich Lernender. Das bedeutet für alle am Seminarleben Beteiligten: die Lernumwelt wahrnehmen, begreifen und gestalten, Ausrichtung an den Prinzipien der Teilnehmer- und Praxisorientierung, Handlungs- und Erfahrungsorientierung, Kompetenzorientierung, Bezugnahme auf theoretische Modelle, klare Definition von Aufgaben und Zielen, Ergebnis- und Zukunftsorientierung, Reflexion von Lern- und Arbeitsprozessen, gegenseitige Rückmeldung hinsichtlich der Qualität der Arbeit und des Arbeitsklimas, konstruktiver Umgang mit Fehlern, kontinuierliche Fortbildung als zentraler Bestandteil der Arbeit, Dialog mit Schulen und anderen Institutionen suchen. Seite | 6
WISSENSWERTES A Anwesenheitspflicht3 Nach § 9 der Grundschulprüfungsordnung (GPO) ist die Lehramtsanwärterin, als Beamtin auf Wi- derruf, grundsätzlich verpflichtet, an den Veranstaltungen des Seminars und der Schule teilzuneh- men. Über mögliche Ausnahmen entscheidet in der Regel die Seminarleitung. Sie kann dies aber auch an Ausbilderinnen delegieren. Bitten um Freistellungen für schulische Veranstaltungen sind grund- sätzlich formlos schriftlich von der Schulleitung im Vorfeld an die Seminarverwaltung einzureichen. Die Seminarleitung wird dann stets versuchen beide Interessen abzuwägen und zu einvernehmli- chen Entscheidungen mit den Schulleitungen zu gelangen. An Seminartagen werden im Seminar Anwesenheitslisten geführt. Ausbildungsgespräch4 Die GPO sieht für alle Lehramtsanwärterinnen am Ende des ersten Ausbildungsabschnittes ein verbindliches Ausbildungsgespräch vor. Neben der Lehramtsanwärterin nehmen daran die Schul- leitung, die Mentorin und mindestens eine Ausbilderin5 teil. Das Ausbildungsgespräch findet ent- weder im Online-Format oder in Präsenz statt. Die Ausbildungsgespräche werden von allen Teilnehmern vorbereitet. Dazu füllen sie einen identi- schen, vom Seminar ausgearbeiteten Einschätzungsbogen, aus. Am Ende dieses Ausbildungsge- spräches wird eine gemeinsame Zielvereinbarung mit der Lehramtsanwärterin getroffen, die dann als Grundlage für eventuelle weitere Gespräche dient. Ausbildungsstandards Die Ausbildungsstandards6 setzen landesweit den verbindlichen Rahmen für die Ausbildung an den Grundschulseminaren. Die Ausbildungsstandards sind für die Ausbildung wie folgt gegliedert: Jedem Fach werden Leitgedanken vorangestellt, die die übergeordneten Prinzipien der Ausbil- dung beschreiben. In der linken Spalte sind verbindliche Kompetenzen beschrieben, die in der Ausbildung grund- gelegt werden sollen und die die Grundlage für die Kolloquien bilden. In der rechten Spalte werden Themen und Inhalte formuliert, mit deren Hilfe die Kompetenzen konkretisiert werden. Durch die Standards wird die Ausbildung an den Grundschulseminaren für alle am Ausbildungs- prozess Beteiligten transparent. Ausführlicher schriftlicher Unterrichtsentwurf7 Die Lehramtsanwärterin fertigt pro Ausbildungsfach für mindestens einen Unterrichtsbesuch einen ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf an. Auf der Homepage des Seminars findet sich dazu eine Handreichung. Diese Handreichung bezieht sich auch auf den Prüfungsentwurf. 3 Alle Regelungen und Verpflichtungen gelten auch für Lehramtsanwärterinnen im Status einer Gasthörerin. 4 Zu den Ausbildungsgesprächen gibt es Handreichungen, die von unserer Homepage heruntergeladen werden können. 5 Im Seminar Pforzheim nehmen die Pädagoginnen an den Ausbildungsgesprächen teil. 6 Die Ausbildungsstandards finden Sie auf der Homepage des Seminars. 7 Siehe dazu auch die Ausführungen zum Thema Unterrichtsbesuche. Seite | 7
B Beihilfe Lehramtsanwärterinnen im Beamtenverhältnis sind beihilfeberechtigt. Beihilfeanträge können on- line gestellt oder müssen an folgende Adresse geschickt werden: Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg 70730 Fellbach Beurlaubungen Für die Lehramtsanwärterin, als Beamtin auf Widerruf, gelten die entsprechenden beamtenrecht- lichen Vorschriften. Anträge zur Beurlaubung gehen über die Schulleitung mit Stellungnahme der Schule an das Semi- nar. In Fällen, in denen die Schulleitung für die Beurlaubung bei wichtigen persönlichen Anlässen selbst zuständig ist, entscheidet diese und verständigt das Seminar schriftlich. Im Übrigen sind Urlaubsanträge so rechtzeitig zu stellen, dass eine Entscheidung durch das Seminar oder ggf. das Regierungspräsidium, Abt.7, Schule und Bildung, noch möglich ist. Beurlaubungen an Seminartagen Veranstaltungen an der Schule und am Seminar sollten sich in der Regel nicht überschneiden. Sind jedoch in Einzelfällen Überschneidungen nicht zu vermeiden, entscheidet die Seminarleitung im Einvernehmen mit der Schulleitung, welche Veranstaltung Vorrang hat. Falls eine Lehramtsanwär- terin an einem Seminartag an einer schulischen Veranstaltung teilnehmen soll, muss die Schullei- tung hierfür rechtzeitig einen formlosen schriftlichen Antrag an das Seminar stellen. Dienstbefreiung wegen Prüfungen Lehramtsanwärterinnen werden aufgrund von Prüfungen von ihren weiteren dienstlichen Pflich- ten befreit: 1. am Tag einer Prüfung 2. an insgesamt zwei weiteren von der Lehramtsanwärterin festgelegten Tagen. Diese Tage müs- sen unmittelbar vor einem Prüfungstag liegen. Ist der Prüfungstag ein Montag, ist der Freitag nicht zulässig. 3. beide Tage können auch hintereinander genommen werden. Die Aufteilung der Tage ist der Lehramtsanwärterin überlassen, sollte aber in Absprache mit der Schulleitung erfolgen. Die Dienstbefreiung ist dem Seminar mitzuteilen. Sonderurlaub zur Betreuung kranker Kinder Ein Freistellungsanspruch besteht für jedes Elternteil (wenn beide verbeamtet sind) für jährlich sieben Tage pro Kind unter 12 Jahren, maximal 18 Tage. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch. Bezüge der Lehramtsanwärterinnen Die Bezüge der Lehramtsanwärterin errechnen sich aus dem Grundbetrag und dem entsprechen- den Familienzuschlag. Seite | 8
Grundbetrag: 1493,53 € Familienzuschlag: Stufe 1 Stufe 2: Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Zuschlag (verheiratet) ein Kind für das zweite Kind um 129,07 € 147,62 € 276,69 € für jedes weitere Kind um 389,68 € Blended Learning Blended Learning beinhaltet die Verbindung von Online- und Präsenzelementen in Lernangeboten. Nach einer Einführung in die Onlineplattform Moodle bearbeiten die Lehramtsanwärterinnen im Rahmen der Ausbildung am Seminar Themenfelder in E-Learning-Phasen. Dazu stehen den jeweili- gen Lerngruppen geschlossene, für weitere Personen nicht zugängliche Kursräume in Moodle zur Verfügung. Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten fließen in die Präsenzveranstaltungen im Seminar ein. C Computer - WLAN - Zugangsdaten Das Seminar verfügt über einige Computer, die von den Lehramtsanwärterinnen auch außerhalb der Veranstaltungszeiten genutzt werden können. Die Lehramtsanwärterinnen haben bereits ihre Benutzerdaten und Passwörter per Mail erhalten. Im gesamten Seminargebäude verfügen wir über WLAN-Netze.8 Das WLAN-Netz "Radius" kann von den Lehramtsanwärterinnen auch mit eigenen Geräten genutzt werden. Mit den Zugangsdaten für das WLAN-Netz können sie sich auch an den Computern im Raum 1.29 anmelden. Mit den in diesem Raum stehenden Laserdruckern können die Lehramtsanwärterinnen auch in begrenzter Anzahl Druckaufträge ausführen. Sollten jedoch Farbdrucke gemacht werden, ist dies vorab mit Herrn Diersch oder einer Bereichsleitung zu klären. D Datenschutz Datenschutz ist auch im Seminar Pforzheim ein hohes Gut. Die Datenschutzregeln werden am Se- minar Pforzheim gemäß der aktuellen Fassung der Landesdatenschutzverordnung beachtet und umgesetzt. Die für die Lehramtswärterinnen ausbildungsrelevanten Datenschutzaspekte werden zu Beginn des Vorbereitungsdienstes vermittelt und wo notwendig, werden Datenschutzerklärun- gen unterschrieben. Zuständig für den Datenschutz am Seminar Pforzheim ist Ariane Kleiber. Deputate der Lehramtsanwärterinnen9 Das Deputat der Lehramtsanwärterinnen an den Ausbildungsschulen beträgt während des Ausbil- dungsabschnittes I 12 Stunden. Dabei unterrichten sie zunehmend eigenverantwortlich im Rah- 8 siehe hierzu auch die "Datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung Kurs 40" 9 Siehe dazu auch die Ausführungen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit Seite | 9
men des Lehrauftrages anderer Lehrkräfte. In den beiden im Ausbildungsplan ausgewiesenen Kompaktphasen sind die Lehramtsanwärterinnen in der Regel 18 Deputatsstunden an ihrer Aus- bildungsschule. Im Ausbildungsabschnitt II unterrichten die Lehramtsanwärterinnen 13 Stunden selbstständig. Mindestens ein Lehrauftrag ist in der Schuleingangsstufe (Klasse 1 und Klasse 2) zu übernehmen. Unterricht jenseits der beiden studierten Ausbildungsfächer wird in der Regel nicht erteilt, Ausnahmen sind allerdings nach Einzelabsprachen möglich. E E-Mail-Adressen Alle Bereichsleitungen10 und Fachleitungen des Seminars sind unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: vorname.nachname@seminar-gs-pf.kv.bwl.de Alle Lehrbeauftragten sind unter der folgenden E-Mail-Adresse zu erreichen: nachname.vorname@semghs.pf.schule-bw.de Alle Lehramtsanwärterinnen bekommen in den ersten Wochen vom Seminar eine E-Mail-Adresse zugeordnet: k40_nachname_vorname@semgs.pf.schule-bw.de Nach dem Ausscheiden aus dem Vorbereitungsdienst wird die E-Mail-Adresse wieder gelöscht. In der dienstlichen E-Mail-Kommunikation werden ausschließlich diese Seminaradressen verwen- det. Private E-Mail-Adressen dürfen dafür nicht verwendet werden! Die Dienstmails dürfen aus Datenschutzgründen auch nicht an das private Smartphone weitergeleitet werden. Lehramtsan- wärterinnen dürfen diese Seminaradresse auf für jeglichen dienstlichen Mailverkehr an ihren Schulen verwenden. Da Lehramtsanwärterinnen an Werktagen sicher und teilweise auch kurzfristig erreichbar sein soll- ten, muss der Posteingang täglich geöffnet und überprüft werden. Erziehungsurlaub Nach §1 Erziehungsurlaubsverordnung haben Beamtinnen mit Dienst- oder Anwärterbezügen nach Ablauf der Mutterschutzfrist Anspruch auf Erziehungsurlaub ohne Dienstbezüge bis zur Voll- endung des 18. Lebensmonats des Kindes, wenn sie nach dem Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben oder nur deshalb nicht haben, weil das Einkommen die in diesem Gesetz genannte Einkommensgrenze übersteigt. Ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht grundsätzlich nicht, solange der mit dem Erziehungs- geldberechtigten in einem Haushalt lebende Ehegatte nicht erwerbstätig ist. Dies gilt nicht, wenn der Ehegatte arbeitslos ist oder sich in Ausbildung befindet. Sind beide Ehegatten erwerbstätig, können sie frei entscheiden, wer von ihnen das Erziehungsgeld und den Erziehungsurlaub in An- spruch nimmt. Der Erziehungsurlaub ist spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem an er in Anspruch genommen werden soll, zu beantragen. Gleichzeitig muss die Beamtin erklären, bis zu welchem Lebensmonat des Kindes sie den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen möchte. Der entsprech- 10 Sie finden die E-Mail-Adressen aller Mitarbeiterinnen des Seminars auch auf unserer Homepage. Seite | 10
ende Antrag ist unter Verwendung des Formulars »Antrag EU« auf dem Dienstweg zu stellen. Ei- nen Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, 2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Eine Teilzeitbeschäftigung ist in dem in § 1 Abs. 4 ErzUrlVO genannten Umfang zulässig. Das Erziehungsgeld wird von der Landeskreditbank Baden-Württemberg bewilligt und ausbezahlt. Antragsformulare sind beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes erhältlich. Dieses nimmt den An- trag entgegen und leitet ihn an die Landeskreditbank weiter. Da das Erziehungsgeld rückwirkend für höchstens zwei Monate gezahlt wird, sollte der Antrag nach der Geburt des Kindes so rasch wie möglich gestellt werden. Eine vorzeitige Beendigung des Erziehungsurlaubs ist nur mit vorheriger Zustimmung des Regie- rungspräsidiums, Abt. 7, Schule und Bildung, möglich. Der Beamtin wird während des Erziehungsurlaubs Krankenfürsorge in Form des prozentualen Krankheitskostenersatzes entsprechend den Beihilfevorschriften gewährt. Wird während des Erziehungsurlaubs eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, entfällt der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nach § 4 Abs. 4 ErzUrlVO. Eventuell zu viel gezahlte Dienstbe- züge werden vom Landesamt für Besoldung und Versorgung zurückgefordert. Europalehramt Die Fachdidaktik beschäftigt sich mit theoretischen Grundlagen des bilingualen Lehrens und Ler- nens (BLL) einerseits, mit den Möglichkeiten der didaktischen Reduktion von Lehr- und Lernmitteln andererseits, sowie mit der unterrichtspraktischen Umsetzung thematischer Felder. Hier werden Organisationsmodelle und Leitgedanken in Form von didaktisch-methodischen Prinzipien vermit- telt und erprobt. Bilinguales Lehren und Lernen hat zum Ziel, Inhalte des Sachfaches in zwei Arbeitssprachen zu vermitteln. BLL versteht sich damit eindeutig nicht als zusätzlicher bzw. ergänzender Fremd- sprachenunterricht. Ziel des bilingualen Sachfachunterrichtes ist aber auch, fremdsprachliche Kompetenz durch den Gebrauch von Englisch oder Französisch als Unterrichtssprache zu erweitern. Die Lehramtsanwärterinnen des Europalehramts erfahren ihre praktische Ausbildung an Schulen, die in der Regel seit Jahren ein bilinguales Schulprofil vorweisen können. Gemeinsames Ziel ist hierbei, dass erfahrene Europa-Lehrkräfte in den einzelnen Schulen als Mentorinnen eingesetzt werden. Das Ausbildungsvolumen in BLL umfasst 35 Stunden. Der Beginn und der Verlauf der BLL-Fach- didaktiken sind in den Ausbildungsplan integriert und werden gesondert ausgewiesen. F Fachdidaktikveranstaltungen Auf der Grundlage der im Studium gewonnenen fachlichen, didaktischen und methodischen Kenntnisse arbeiten die Lehramtsanwärterinnen in Seminarveranstaltungen, Hospitationen und eigenen Unterrichtsversuchen an vielfältigen Formen praxisnaher Umsetzung der Bildungspläne. Seite | 11
Sie sollten damit in der Lage sein, die für ihre Erziehungs- und Bildungsarbeit gesetzten Ziele zu er- reichen. In den Fachdidaktikveranstaltungen erweitern die Lehramtsanwärterinnen ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen. Darüber hinaus eignen sie sich durch fächerverbundsspezifische Inhal- te interdisziplinäre Kompetenzen an. Die Ausbildung orientiert sich an den aktuellen Bildungsplänen für die Grundschule und an den Ausbildungsstandards. Teilweise studierten Lehramtsanwärterinnen an der Hochschule Fächer11, die sich in der Grundschule so nicht abbilden, sondern in dem Fächerverbund Sachunterricht auf- gehen. Deshalb werden sie am Seminar in Sachunterricht ausgebildet und unterrichten diesen Fächerverbund auch in der Schule. Die Ausbildung in den Fachdidaktiken findet in Präsenz oder online in festen Ausbildungsgruppen statt. Die Ausbildung in Fachdidaktik umfasst 70 Stunden pro Fach. Zwei Drittel der Ausbildung findet dienstags in Präsenz statt. Ein Drittel wird montags über Online-Formate ausgebildet.12 Ferienregelung Für das Seminar Pforzheim gilt die Ferienregelung der Pforzheimer Schulen. Die Termine sind im Ausbildungsplan angegeben. Bei eventuell abweichenden Ferienregelungen anderer Schulbezirke im Einzugsbereich des Seminars ist die Lehramtsanwärterin trotzdem verpflichtet, an den Seminar- veranstaltungen teilzunehmen, bzw. in die Schule zu gehen. H Hospitation an der Schule des Lehrbeauftragten Während ihrer Ausbildung hospitieren alle Lehramtsanwärterinnen laut GPO normalerweise ein- mal je Fach an der Schule im Unterricht ihrer Lehrbeauftragten, bei der diese vor der Unterrichts- stunde einen mündlichen Vortrag hält. Diese Hospitationen finden im Ausbildungsabschnitt I statt. Im aktuellen Ausbildungskurs 40 wurde corona-bedingt entschieden, dass diese Hospitationen in alternativen Formaten stattfinden werden. Über die genaue Umsetzung werden sie von Ihren Ausbilderinnen informiert. Hygienemaßnahmen Für das Seminar in Pforzheim gelten wie überall im Land verbindlich Hygienemaßnahmen, die ver- pflichtend eingehalten werden müssen. Die für uns geltenden Maßnahmen sind an mehreren Stel- len im Gebäude verteilt ausgehängt. Sie können die jeweils geltenden Maßnahmen aber auch auf unserer Homepage nachlesen. Selbstverständlich werden auch die Hygienemaßnahmen ständig der aktuellen Lage angepasst und immer wieder aktualisiert. I Information Das Seminar ist bemüht, die Lehramtsanwärterinnen sowie alle an der Ausbildung Beteiligten möglichst umfassend zu informieren. Dies kann allerdings nur dann erfolgreich gelingen, wenn die 11 Physik, Chemie, Geographie, Technik, Politik, Wirtschaftslehre, Biologie, Geschichte, AuG 12 Siehe dazu den Ausbildungsplan in diesem Heft Seite | 12
Aushänge im Seminar sowie Informationen und Rundschreiben gelesen werden. Ebenfalls ist es wichtig, regelmäßig die Homepage des Seminars und die Moodle-Kursräume aufzusuchen. Da die Kommunikation zwischen den Mitarbeiterinnen des Seminars und den Lehramtsanwärte- rinnen in der Regel über E-Mails stattfindet, ist es wichtig, regelmäßig im Postfach nachzuschauen. An Werktagen während der Schulzeit erwarten wir eine tägliche Überprüfung des Mail-Postfaches. Aus Datenschutzgründen sind andere Kommunikationswege zwischen dem Seminar und den Lehr- amtsanwärterinnen (z.B. WhatsApp) nicht zulässig. Generell gilt, dass die Beamtin eine Informationspflicht hat. K Kommunikationswege Der folgende hierarchische Kommunikationsweg soll bei Absprachen und Vereinbarungen einge- halten werden: 1. E-Mail: offizielle Anfragen und die Weitergabe von fach- und ausbildungsübergreifenden Do- kumenten und Informationen 2. Moodle: Austausch für Daten der Fachdidaktiken, Wahl von Ausbildungsinhalten (Thementa- gen) 3. Teams: Videoplattform und Datenaustausch für digitale Veranstaltungen Krankmeldung Ist eine Lehramtsanwärterin krank und nicht arbeitsfähig, meldet sie dies grundsätzlich sofort ihrer Ausbildungsschule. Darüber hinaus informiert sie auch das Seminar unmittelbar telefonisch über ihr Fehlen. Die Schule gibt eine Krankmeldung auf dem vom Seminar zugesandten Formular, bei einer Krankheitsdauer ab fünf Tagen unter Beifügung des ärztlichen Attests (Original), an das Se- minar weiter. Dieses Verfahren gilt auch für das Fehlen an Tagen, an denen die Lehramtsanwärte- rinnen nur am Seminar oder nur an der Schule sind. Das gleiche Verfahren gilt auch dann, wenn jemand in Quarantäne muss. Ein Attest ist dann aller- dings nicht notwendig. Die Schule meldet dem Seminar die Wiederaufnahme des Dienstes. Aufgrund negativer Erfahrungen in den letzten Jahren gelten für das Seminar Pforzheim darüber hinaus folgende Sonderregelungen: Wer sich in einer Woche krankmeldet, in der für sie Prüfungen anstehen oder wer sich im unmittelbaren Vorfeld von Sonderterminen wie Thementage krankmeldet, muss vom ersten Tag an ein ärztliches Attest vorlegen. Kopierkarten Damit Lehramtsanwärterinnen die Möglichkeit haben, im Seminar selbst Kopien anzufertigen, kön- nen sie in der Verwaltung Kopierkarten kaufen: 100er-Karte für 6,- Euro 250er-Karte für 12,- Euro Seite | 13
L Lernwerkstatt und Kompetenzräume Lernwerkstätten werden als Orte individuellen Lernens gesehen. Das Lernen der Lehramtsanwär- terinnen kann nur zu einem Teil in der Vermittlung und Aneignung eines pädagogischen und fach- didaktischen Wissens bestehen. Bei diesem Qualifizierungsprozess der Lehramtsanwärterinnen wollen die Lernwerkstatt und die Kompetenzräume wichtige Hilfen bieten. Dies geschieht einerseits durch die Bereitstellung eines Ideen-Pools, der die vielfältigen Möglich- keiten für die didaktisch-methodische Umsetzung der fachlichen Inhalte in konkreten Unterricht beinhaltet. Dazu haben fast alle Fächer im dritten Obergeschoss sogenannte Kompetenzräume eingerichtet. In diesen Räumen können Unterrichtsmaterialien für eine Woche ausgeliehen wer- den. Die Kompetenzräume sind an Seminartagen in der Regel mittwochs von 12 Uhr bis 13 Uhr geöffnet und durch Mitarbeiterinnen besetzt. Es können mit den jeweiligen Bereichsleitungen aber auch Termine außerhalb dieses Zeitrahmens vereinbart werden. Andererseits will die Lernwerkstatt den Lehramtsanwärterinnen auch die Möglichkeit bieten, ihre Ideen in Lernmaterialien umzusetzen, d.h. mit möglichst professionellen Mitteln (Werkzeuge, Ma- schinen und Materialien) und geringem finanziellen Aufwand die für ihren geplanten Unterricht erforderlichen Lernmaterialien selbst herzustellen. Die Lernwerkstatt im Untergeschoss ist norma- lerweise von Februar bis zu den Sommerferien mittwochs von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet und wird in dieser Zeit von Frau Bonk betreut. Von September bis Januar ist die Lernwerkstatt im Untergeschoss nur nach Vereinbarung geöffnet. Finden an einem Mittwoch keine Pädagogikveranstaltungen oder Thementage statt, werden die Lernwerkstatt und die Kompetenzräume nicht geöffnet. Grundsätzlich lassen sich auch Termine außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten vereinbaren. Während der Corona-Beschränkungen öffnen alle Lernwerkstätten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Lehramtsanwärterinnen. M Medienbildung Zuständigkeitsbereiche Medienbildung Manuel Peller - Verwaltung E-Mail-Adressen der Lehramtsanwärterinnen - Verwaltung der pädagogischen Geräte im Seminar - Administration von Office 365 / MS Teams Corinna Forcher - Administration Moodle Thorsten Diersch- Vertretung Administration Teams - Vertretung Administration Moodle Mentorinnen Durch die Schulleitungen wird im Einvernehmen mit dem Seminar eine Mentorin bestellt. Ausbil- dungsberaterinnen, die angehende Lehramtsanwärterinnen schon im Studium betreut haben, soll- ten dafür - falls möglich - bevorzugt herangezogen werden. Dadurch entsteht eine größere Konti- nuität zwischen der Ausbildung an der Hochschule und am Seminar. Seite | 14
Die Mentorin begleitet und berät die Lehramtsanwärterin während der gesamten Ausbildung und schafft Möglichkeiten zur Hospitation und zu eigenen Unterrichtsversuchen. Darüber hinaus ge- hört es zu den Aufgaben der Mentorin, die Lehramtsanwärterin in die Aufgaben einer Klassenleh- rerin einzuführen. Weiter koordiniert sie im Einvernehmen mit der Schulleitung Fragen der Ausbildung im Kollegium und mit dem Seminar. Sie ist an der Erstellung der Schulleiterbeurteilung zu beteiligen (§ 13 Abs. 5 GPO) und nimmt an den jeweils durchzuführenden Ausbildungsgesprächen zusammen mit der Schulleitung teil. Es ist im Sinn einer gemeinsamen Ausbildungsverantwortung, dass die Mentorin auch bei den Un- terrichtsbesuchen durch das Seminar und an den anschließenden Beratungsgesprächen teilnimmt. Moodle Das Seminar in Pforzheim nutzt Moodle als Austauschplattform für die Ausbildung und für Blen- ded-Learning-Aufgaben. Jede Fachdidaktik- und Pädagogikgruppe hat einen Moodleraum, in den die Lehramtsanwärterinnen eingetragen werden. In den Moodleräumen werden wichtige Dateien, Einschreibeverfahren und Verlinkungen hinterlegt, um im Sinne der Nachhaltigkeit unnötige Kopien zu vermeiden. Darüber hinaus kann Moodle auch zur Kommunikation untereinander ge- nutzt werden. In einen Moodleraum (VER-VIP Kurs 40) werden alle Lehramtsanwärterinnen eingetragen. Dieser Kursraum dient der Weitergabe von wichtigen Informationen und Terminen sowie der Anmeldung für die Wahlveranstaltungen. Die Moodlekursräume sollten regelmäßig besucht werden, um wichtige Informationen und Termi- ne nicht zu verpassen. MS Office 365 Die Lehramtsanwärterinnen erhalten den Zugang zu einer Microsoft Office 365 A1 Lizenz. Dies umfasst die Nutzung der Officeanwendungen in einem Onlineformat. Die Anwendungen können bis auf Ausnahmen, wie MS Teams, nicht auf das eigene Device heruntergeladen werden. Die Lehramtsanwärterinnen sind für die Nutzung von Microsoft Office 365 und damit für die Nutzung von MS Teams und die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Das Fil- men von Onlineveranstaltungen ist nicht gestattet. MS Teams kann als Ergänzung zur Lernplattform Moodle genutzt werden. N Nebentätigkeiten Die Ausübung von Nebentätigkeiten eines Beamten ist im Landesbeamtengesetz (§ 82 - 88 LBG) und in der Landesnebentätigkeitsverordnung geregelt (LNTVO). Das Landesbeamtengesetz unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und nicht genehmi- gungspflichtigen Nebentätigkeiten (Einzelheiten siehe § 83 und § 84 LBG). Während es für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten genügt, diese schriftlich anzuzei- gen, müssen genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Seminarleitung vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Genehmigung der Nebentätigkeit trifft das Regierungspräsidium. Lehramtsanwärterinnen im Vorbereitungsdienst stehen in einem besonderen Ausbildungsverhältnis. Sie streben den Abschluss ihrer Berufsausbildung an und soll- ten ihre ganze Arbeitskraft auf dieses Ziel konzentrieren. Daher wird die Aufnahme einer Neben- Seite | 15
tätigkeit in der Regel nur nach Anlegen eines strengen Maßstabes genehmigt. Antragsformulare sind bei der Seminarverwaltung erhältlich. P Pädagogik Das Berufsfeld der Lehrerin wird durch zahlreiche pädagogische Fragen und Themenstellungen bestimmt. Deshalb hat die Seminarveranstaltung in Pädagogik eine besondere Bedeutung im Vor- bereitungsdienst. Hier werden vielfältige thematische Bezüge zu den anderen Ausbildungsberei- chen, zu den Fachdidaktiken, zum Schul- und Beamtenrecht und insbesondere zur Ausbildung an der Schule hergestellt. Die Themenbereiche für die Arbeit in Pädagogik ergeben sich wie bei den Fachdidaktikveranstal- tungen aus den Ausbildungsstandards der Seminare. Diese umfassen in Pädagogik die folgenden vier Inhaltsfelder: Unterrichten Erziehen Begleiten, Beraten und Beurteilen Innovieren Im Fach Pädagogik werden wie in den Fachdidaktiken Stammgruppen gebildet, die über den ge- samten Ausbildungszeitraum erhalten bleiben. Die Ausbildung in Pädagogik umfasst insgesamt 120 Stunden und ermöglicht durch das Angebot verschiedener Module eine individuelle Schwer- punktsetzung. Pädagogik findet außer in der Einführungswoche und während einzelner Themen- tage mittwochs am Vormittag online oder in Präsenz statt. In der Einführungswoche wählen die Lehramtsanwärterinnen in allen Pädagogikgruppen eine Gruppensprecherin und eine Stellvertreterin. Inklusion - Kooperation Sonderschule Das Projekt „Kooperation Sonderschule“ ist seit vielen Jahren - in Zusammenarbeit mit dem Son- derschulseminar in Heidelberg - fester Bestandteil der Ausbildung am Seminar Pforzheim und wird in die Ausbildung in Pädagogik integriert. Die Lehramtsanwärterinnen haben die Möglichkeit, sich vertieft mit den Themen Heterogenität, sonderpädagogischer Förderung und Inklusion auseinan- derzusetzen. Die Kooperation soll die Lehramtsanwärterinnen dazu befähigen, den vielfältigen Bedürfnissen und Anforderungen im Umgang mit allen Schülerinnen, auch denen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, gerecht zu werden. Schwerpunkte der Kooperation sind: Vertiefte Auseinandersetzung mit Unterschiedlichkeiten Aneignung von Systemkenntnissen Weiterentwicklung von Haltungen und Einstellungen Gestaltung professioneller Arbeitsbeziehungen Neudefinition der Lehrerrolle („Zu zweit in einer Klasse“) Die für den Vorbereitungsdienst geltenden Ausbildungsstandards werden berücksichtigt. Zusätzli- che Veranstaltungen dienen der Vertiefung und Erweiterung dieser Kompetenzen. Seite | 16
Portfolio In der Ausbildung am Seminar ist das Führen eines Portfolios für jede Lehramtsanwärterin eine wichtige und verpflichtende Aufgabe. Das Portfolio lässt sich als eine Arbeitsmappe verstehen, in welcher die Lehramtsanwärterinnen festhalten, wie sie allmählich ihre Professionalität entwickeln. Die ursprüngliche Idee des Portfo- lios war es, sich Arbeits- und Lernprozesse selbst ins Bewusstsein zu rufen und darüber zu reflek- tieren. Zur gleichen Zeit sollen diese Gedanken für Dritte sichtbar gemacht, beziehungsweise Pro- dukte des Arbeitens und Lernens vorgestellt werden. Aus diesem Grunde wird das Portfolio im Fach Pädagogik in die Ausbildung verankert und auch in die Fachdidaktik integriert. Zu Beginn ihrer Ausbildung bekommen die Lehramtsanwärterinnen eine Einführung in die Arbeit mit dem Portfolio. R Reisekosten Alle Fahrten zum Seminar oder im Rahmen von Seminarveranstaltungen, sind Ausbildungsreisen. Dafür kann eine "Reisekostenrechtliche Abfindung"13 geltend gemacht werden. Die Erstattung beinhaltet Fahrtkostenersatz bzw. Wegstreckenentschädigung und eventuell ein Tagegeld. Fahrten zum Dienstort (Schule) sind reisekostenrechtlich nicht anrechenbar. Beispiel: Besucht die Lehramtsanwärterin am Vormittag ihre Schule (Dienstort), fährt dann am Nachmittag zum Seminar nach Pforzheim und kehrt nach der Veranstaltung in Pforzheim nach Hause zurück, kann sie die Strecke von der Schule ins Seminar und vom Seminar nach Hause ab- rechnen. Fährt die Lehramtsanwärterin ausschließlich zu einer Lehrveranstaltung des Seminars (z.B. mitt- wochs), so beginnt und endet die Ausbildungsreise an ihrer Wohnung. Aus der Dauer der Reise ergibt sich die Höhe des Tagegeldes nach folgender Tabelle: Dauer der Reise in Stunden Betrag weniger als 8 0€ mindestens 8 aber weniger als 14 6€ Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln Es ist grundsätzlich das kostengünstigste Beförderungsmittel zu nutzen. Reisekosten können nur bis zu dieser Höhe gewährt werden (Vergleichsberechnung). Werden Ausbildungsreisen mit der Bahn oder einem Bus durchgeführt, erhalten Lehramtsanwär- ter 50% des bezahlten Fahrpreises. Im Reisekostenantrag ist der Gesamtbetrag der Fahrkarte an- zugeben. Reisekosten können nur innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden, danach verfallen alle Ansprüche, die länger als 6 Monate zurückliegen. Wegstreckenentschädigung bei der Verwendung eines privaten Fahrzeuges Bei Verwendung eines privaten Fahrzeugs wird Wegstreckenentschädigung gewährt. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten: Ein Pkw wird aus einem triftigen Grund benutzt: 13 § 23 Abs.2 des Landesreisekostengesetzes, LRKG Seite | 17
Ein solcher liegt dann vor, wenn zwischen dem Ort, an dem die Reise begonnen bzw. beendet wird und dem Seminar- oder Hospitationsort keine Verbindung mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungs- mittel besteht, wenn keine aus dienstlichen Gründen zumutbare Verbindung zwischen diesen Orten besteht, wenn eine Fahrgemeinschaft gebildet wird, wenn umfangreiche Arbeitsmaterialien mitgenommen werden müssen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird reisekostenrechtlich akzeptiert, wenn Lehramtsanwärterin- nen auch alleine mit dem PKW ins Seminar fahren. In dieser Zeit erhalten sie die volle Wegste- ckenentschädigung. Bei Vorliegen dieser Gründe wird für die Benutzung des eigenen Pkws 25 Cent Wegstrecken- entschädigung berechnet. Wird ein Pkw ohne triftigen Grund benutzt, wird grundsätzlich eine Wegstreckenentschädigung von 16 Cent pro Kilometer berechnet. Für Strecken, die die Lehramtsanwärterin mit dem eigenen Fahrrad zurücklegt, wird eine Weg- streckenentschädigung von 5 Cent je Kilometer gewährt. Für Lehramtsanwärterinnen besteht die Besonderheit, dass sie beim Tagegeld und bei der Weg- streckenentschädigung (siehe oben) von dem berechneten Betrag immer nur 50 % erhalten. Nebenkosten Sonstige Auslagen in Verbindung mit Ausbildungsreisen, wie z.B. Eintrittsgelder und Parkgebühren werden im Umfang von 50% erstattet. Entstehen solche Nebenkosten, müssen die entsprechen- den Belege (Quittungen, Parkscheine usw.) dem Reisekostenantrag beigefügt werden. Ohne Bele- ge dürfen Nebenkosten nicht erstattet werden. ! Reisekostenantragsformulare können auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Über die richtige Verwendung des Formulars geben Frau Schumacher oder Frau Marchese gerne Auskunft. S Schul- und Beamtenrecht - Schulkunde Alle Lehramtsanwärterinnen erhalten im Seminar eine Ausbildung in Schul- und Beamtenrecht. Die Ausbildung umfasst insgesamt 35 Stunden und orientiert sich an den Ausbildungsstandards des Faches. Auch Schul- und Beamtenrecht findet im Wechsel zwischen Online- und Präsenzunterricht statt. Die Ausbildung in Schul- und Beamtenrecht endet Anfang Oktober 2021 nach der Prüfung in Schulrecht. Darüber hinaus müssen die Lehramtsanwärterinnen gemäß GPO von ihrer Schulleitung in Schul- kunde ausgebildet werden. Die Lehramtsanwärterinnen werden hierbei insbesondere mit den ört- lichen Verhältnissen und schulspezifischen Regelungen vertraut gemacht. Auch diese Ausbildung endet nach der Prüfung. Seite | 18
Schuleingangsstufe (SEG) Zentrales Anliegen der Ausbildungskonzeption Schuleingangsstufe am Seminar Pforzheim ist es, grundlegende Erkenntnisse bezüglich des Übergangs Kindertagesstätte-Grundschule zu gewinnen und die besondere Art des Lehrens und Lernens im Anfangsunterricht zu vermitteln. Die Methodik und Didaktik der Schuleingangsstufe ist im Seminar Pforzheim in Form von Themen- tagen organisiert. Die Lehramtsanwärterinnen erhalten einen umfassenden Einblick in die Heraus- forderungen und die Aufgaben des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule und lernen das Arbeitsfeld der Kooperationslehrkraft kennen. Weitere wichtige Bausteine bieten die Fachdidaktiken, die den Anfangsunterricht in den Blick nehmen und die Lehramtsanwärterinnen befähigen, dem Entwicklungsstand der Kinder entspre- chende Lernangebote zu planen und umzusetzen. Ein Entwicklungsschritt hierzu ist ein obligatorischer Unterrichtsbesuch in Klasse 1 im ersten Aus- bildungsabschnitt und das Durchführen einer Lernstandsanalyse bei mindestens einer Schülerin. Vertiefen können die Lehramtsanwärterinnen ihre Kompetenzen in der Lernwerkstatt Anfangsun- terricht. Schwangerschaft - Mutterschutz Wenn eine Lehramtsanwärterin während des Vorbereitungsdienstes schwanger wird, teilt sie dies dem Seminar schriftlich mit. Dabei ist der vermutete Tag der Entbindung anzugeben. Nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zur voraussichtlichen Entbindung werden Lehramts- anwärterinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes bei Fortzahlung der Bezüge vom Vorbereitungsdienst befreit. Für evtl. erforderliches Nachholen von Ausbildungszeiten, die durch die Dienstbefreiung während des Mutterschutzes nicht wahrgenommen werden konnten, entscheidet das Regierungspräsidium in Karlsruhe. Die Geburt ist mit dem Formular "Änderungsmitteilung der persönlichen Verhältnisse" dem Semi- nar zu melden. Dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde beizulegen. Der Antrag auf Kinder- geld wird ebenfalls im Seminar gestellt. Das Seminar benachrichtigt dann das Landesamt für Be- soldung und Versorgung und das Regierungspräsidium, Abt. 7, Schule und Bildung. Bis spätestens vier Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes teilt die Lehramtsanwärterin dem Se- minar mit, ob sie den Dienst wieder aufnehmen oder ob sie Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen möchte. Möchte die Lehramtsanwärterin nach Ablauf des Mutterschutzes bzw. des Erziehungsurlaubs den Vorbereitungsdienst nicht wieder aufnehmen, stellt sie einen formlosen Antrag auf Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst. Seminarbücherei Das Seminar Pforzheim besitzt eine Bücherei, aus der die Lehramtsanwärterinnen Bücher und an- dere Medien entleihen können. Die Bücher dürfen nicht an Dritte weiter verliehen werden. Öffnungszeiten der Seminarbücherei: Dienstag: 12.45 Uhr bis 17.30 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Unter der Telefonnummer 07231-1297626 kann mit Frau Dietz auch ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren werden. Seite | 19
Leihfrist Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Sie kann nur in begründeten Fällen und nur nach persönlicher Vor- sprache verlängert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist auch verkürzt werden. Ein Teil des Büchereibestandes wird nicht verliehen. Diese Medien sind kenntlich an ihrer roten Signatur. Behandlung der Bücher und Medien Die Benutzerin ist verpflichtet, die Bücher sorgfältig zu behandeln und vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Insbesondere sind keine Vermerke oder Notizen in den Büchern anzu- bringen. Für verunreinigte, beschädigte oder verlorene Bücher (Medien) hat diejenige Ersatz zu leisten, auf deren Namen zuletzt eine Ausleihe erfolgte. Gebühren Die Ausleihe der Bücher und sonstigen Medien ist gebührenfrei. Für Bücher, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten, auch wenn noch keine schriftliche Mahnung erfolgte. Die Versäumnisgebühr beträgt pro Buch und je angefangener Woche 50 Cent. Ausschluss Benutzerinnen, die wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzerordnung oder gegen die An- ordnungen der Büchereibeauftragten verstoßen, können auf Zeit oder dauernd von der Benut- zung der Bücherei ausgeschlossen werden. U Unterrichtsbesuche Alle Lehramtsanwärterinnen erhalten von ihren Seminarausbilderinnen in jedem Fach mindestens drei beratende Unterrichtsbesuche. Grundsätzlich gilt, dass weitere Unterrichtsbesuche möglich sind. Bei einem beratenden Unterrichtsbesuch legt die Lehramtsanwärterin vor Stundenbeginn einen ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf (ASU)14 vor. Beim anderen Besuch werden die Überlegungen zur Unterrichtsplanung in einer schriftlichen Planungsskizze dargestellt, die mündlich vorgetragen wird (MV)15. Beim dritten Unterrichtsbesuch soll die Darstellung gewählt werden, die die Lehramtsanwärterin für ihre Lehrprobe gewählt hat.16 Diese Regelung gilt für bei- de Fächer. Darüber hinaus erhält jede Lehramtsanwärterin am Seminar Pforzheim von ihrer Pädagogin einen weiteren beratenden Unterrichtsbesuch, bei dem sie ihre Unterrichtsplanung mündlich vorträgt. Sollten corona-bedingt Besuche an den Schulen vor Ort nicht möglich sein, hat das Seminar Ersatz- formate geplant, die dann zum Zuge kommen. 14 Siehe das Papier zum "Ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf" auf unserer Homepage. Bei einem zusätzlichen Unter- richtsbesuch liegt es im Ermessen der Lehrbeauftragten, ob sie einen "Ausführlichen schriftlichen Unterrichtsentwurf" oder einen mündlichen Vortrag verlangt. 15 Siehe das Papier "Mündlicher Vortrag" auf unserer Homepage. Wichtige Informationen dazu finden sie auch in der GPO , § 21 16 Siehe GPO, § 12, Abs. 2 Seite | 20
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