Vorhabenliste 2019 PRESSEREFERAT - kiel.de/mitwirkung

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Vorhabenliste 2019 PRESSEREFERAT - kiel.de/mitwirkung
PRESSEREFERAT

Vorhabenliste 2019

kiel.de/mitwirkung
Einführung

Worüber informiert die Vorhabenliste?
Die Vorhabenliste ist ein zentraler Baustein der Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Kiel. In
kurzen Steckbriefen gibt sie eine Übersicht über die Vorhaben der Landeshauptstadt Kiel
und wie sie umgesetzt werden. Frühzeitig und transparent informiert sie über aktuelle und
zukünftige Planungen und Projekte der Landeshauptstadt Kiel.

Was ist ein Vorhaben?
Vorhaben können städtische Projekte, Pläne oder Verfahren sein, die in Kiel aktuell umge-
setzt werden oder die sich noch in der Planung befinden. Dazu zählen zum Beispiel öffent-
liche Bauvorhaben, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder eine Leitbildentwicklung.
Alle Projekte auf der Vorhabenliste haben einen Gestaltungsspielraum und eine Bürgerbe-
teiligung ist grundsätzlich möglich.

Weitere Informationen über Mitwirkung sowie zur Vorhabenliste gibt die Kieler Leitlinie für
Bürgerbeteiligung.

Was ist die Leitlinie für Bürgerbeteiligung?
Im Januar 2018 hat die Kieler Ratsversammlung einstimmig die Leitlinie für Bürgerbeteili-
gung beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Verwaltung und Ratspolitik haben sie
gemeinsam erarbeitet und dabei Ideen aus der Öffentlichkeit einbezogen. Das verbindliche
Regelwerk erklärt unter anderem, wie eine Beteiligung angeregt werden kann. Außerdem
erläutert die Leitlinie, wie Interessierte von einer Beteiligung erfahren.

Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung können Sie unter www.kiel.de/mitwirkung herunterla-
den oder bei der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung erhalten.

Unterscheidet sich die Druckversion von der Vorhabenliste im Internet?
Zusätzlich zur aktuellen Version, die im Internet unter www.kiel.de/vorhabenliste aufruf-
bar ist, erscheint die Vorhabenliste einmal im Jahr als gedruckte Version, die ebenfalls bei
der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung erhältlich ist. Diese erste Auflage hat den
Stand vom 1. Dezember 2018.

Während die Version im Internet zahlreiche Darstellungsmöglichkeiten und weitere Funk-
tionen sowie Verlinkungen bietet und die Vorhaben auf dem Online-Stadtplan darstellt, ist
diese Druckversion statisch nach gesamtstädtischen Vorhaben und darauf folgend nach
Ortsbeiratsbezirken geordnet. Innerhalb dieser Kategorien sind die Vorhaben alphabetisch
sortiert. Die zu den Vorhaben genannten Beschlüsse und Geschäftlichen Mitteilungen mit
Angabe der Drucksachen-Nummer sind im Rats-Informations-System der Landeshaupt-
stadt Kiel unter ratsinfo.kiel.de einzusehen.

Erstellt und aktualisiert wird die Vorhabenliste von der Koordinierungsstelle für Bürgerbe-
teiligung. Außerdem informiert die Koordinierungsstelle über Beteiligungsverfahren, berät
zu allen Fragen und Methoden zum Thema Bürgerbeteiligung, unterstützt bei der Anre-
gung von Bürgerbeteiligung und evaluiert Beteiligungsverfahren.

                                                                                               3
Inhalt

    Einführung                                                                   3

    Kiel gesamt                                                                   7
    Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung                            7

    Hochhauskonzept - Städtebauliches Entwicklungskonzept                         8

    Konzept Stadtgrün                                                             9

    Lärmaktionsplan                                                              10

    Masterplan 100 % Klimaschutz                                                 11

    Mobilitätsstationen - Konzeption und Etablierung                             12

    Veloroute 10 - Neubau                                                        13

    Ellerbek/Wellingdorf                                                         14
    Kiel-Ellerbek - Umgestaltung Bahnhaltepunkt und Bushaltestellen              14

    Kinderspielplatz Schreyweg - Umbau                                           15

    Elmschenhagen/Kroog                                                          16
    Ellerbeker Weg - Umbau                                                       16

    Gaarden                                                                      17
    Altes Postareal - Bebauungsplan Nr. 1023                                     17

    Gaarden, Vergnügungsstätten - Bebauungsplan Nr. 976, 1. Änderung             18

    Hörnbereich - Städtebauliche Gesamtmaßnahme                                  19

    Iltisbunker - Neugestaltung                                                  21

    Werftbahnstraße 1 bis 8 (W8) - Bebauungsplan Nr. 1017 V                      22

    Hassee/Vieburg                                                               23
    A 215 - Anpassung der Anschlussstelle Kiel-Mitte                             23

    Theodor-Heuss-Schule - Anbau                                                 24

    Holtenau                                                                     25
    Boelckestraße Süd - Bebauungsplan Nr. 1022                                   25

    Holtenau Ost - Städtebauliche Gesamtmaßnahme im Bereich des MFG 5-Geländes   26

4
Meimersdorf/Moorsee                                                           27
Alter Moorsee - Wiedervernässung                                              27

StadtDorf Kieler Süden                                                        28

Mitte                                                                         29
Alte Muthesius Kunsthochschule                                                29

Holstenstraße - Umgestaltung                                                  30

Holstenstraße, Vergnügungsstätten - Bebauungsplan Nr. 975, 1. Änderung        31

Hopfenstraße, Wohnungsbau - Bebauungsplan Nr. 1010 V                          32

Käthe-Kollwitz-Schule - Neubau einer Mensa                                    33

Kieler Innenstadt - Integriertes Entwicklungskonzept (IEK Innenstadt)         34

Kleiner Kiel-Kanal/Holstenbrücke - Neubau/Umgestaltung                        35

Moorteichwiese - Aufwertung der Parkanlage                                    36

Schützenpark - Umgestaltung der Grünanlage                                    37

Schwimmponton im Bootshafen - Ersatzneubau                                    38

Sparkassen-Arena - Parkhaus - Bebauungsplan Nr. 1025 V                        39

Veloroute 12 - Schlossgarten bis Werftstraße                                  40

ZOB/Bahnhofsvorplatz - Umbau                                                  41

ZOB/Parkhaus- Neubau                                                          42

Zugang Sophienhof (Brücke Ziegelteich) - Neubau                               43

Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf                                             44
Fußgängerbrücke Schwentine - Ersatzneubau                                     44

Oppendorf - Umgestaltung Bahnhaltepunkt                                       45

Schwentineufer Nord-Ost, Bebauungsplan Nr. 1019 V                             46

Pries/Friedrichsort                                                           47
Britischer Yacht Club (BYC) - Konversion (Umnutzung von Flächen)              47

Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort - Städtebauliche Gesamtmaßnahme   48

Gewerbe- und Industriepark Friedrichsort - Qualifizierung                     49

Kinderspielplatz Hohenleuchte - Spielgeräteersatz                             50

                                                                                   5
Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook                                         51
    Beselerallee/Reventlouallee - Ausbau                                     51

    Kieler Gelehrtenschule - Neubau einer Mensa                              52

    Kiellinie - Umgestaltung der Promenade mit Erneuerung der Uferwand       53

    Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang - Städtebauliche Gesamtmaßnahme   54

    Wasserturm Ravensberg - Aufwertung der Grünanlage                        55

    Schreventeich/Hasseldieksdamm                                            56
    Friedrich-Junge-Schule - Sanierung                                       56

    Kinderspielplatz Gutenbergstraße - Neugestaltung                         57

    Ernst-Barlach-Gymnasium - Neubau einer Mensa                             58

    Steenbek-Projensdorf                                                     59
    Holstein-Stadion - Umbau                                                 59

    Torfmoorkamp - Wohnquartier                                              60

    Suchsdorf                                                                61
    Rotenbek - Bebauungsplan Nr. 1018                                        61

    Rungholtplatz - Bebauungsplan Nr. 1021                                   62

    Wellsee/Kronsburg/Rönne                                                  63
    Grundschule Wellsee - Neubau einer Mensa                                 63

    Wik                                                                      64
    Grüne Wik - Städtebauliche Gesamtmaßnahme                                65

    Wik - Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (STEK-WIK)               66

    Impressum                                                                66

6
Kiel gesamt

Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung

Ziel                              Überprüfung und Anpassung des derzeit aktuellen Konzeptes auf seine Anwend-
                                  barkeit

Beschreibung                      Auf Grundlage des 2011 beschlossenen Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzep-
                                  tes für Kiel (GEKK) werden sowohl die Bestandsdaten aktualisiert als auch eine
                                  Anpassung des GEKK mit dem Ziel, den Einzelhandel für Kiel nachhaltig sicherzu-
                                  stellen, angestrebt. Die derzeit beschlossenen Zielsetzungen werden dazu auf ihre
                                  Anwendbarkeit hin überprüft. Um das Konzept wie geplant für die Gesamtstadt
                                  aufstellen zu können, werden nach Erstellung eines Vorentwurfs die Ergebnisse in
                                  den Ortsbeiräten vorgestellt und diese um Stellungnahmen gebeten. Die Ergeb-
                                  nisse aus den Stellungnahmen werden dann in die Weiterbearbeitung aufgenom-
                                  men. Der fertige Entwurf wird sowohl in den zuständigen Ausschüssen, als auch
                                  der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlusslage                     Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Landeshauptstadt Kiel: Rats-
                                  versammlung am 18.01.2018

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     1003/2017
aus dem Ratsinfor­mationssystem

Aktueller Sachstand               Die Aktualisierung der Bestandsdaten wurde abgeschlossen.
                                  Vergabe der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes: Ende 2018
                                  Information im Rahmen der regulären Ortsbeiratssitzungen.
                                  Geplant sind weitere Informations- und Arbeitsgespräche mit Fachleuten und in-
                                  teressierter Fachöffentlichkeit inklusive Beteiligung der Nachbargemeinden sowie
                                  eine noch zu terminierende Auftaktveranstaltung (Informationsveranstaltung).

Kosten                            Bestandserhebung: 25.000 Euro
                                  Fortschreibung des Konzeptes: 120.000 Euro

Zeit                              Für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind ab Beginn
                                  der Bearbeitung durch das Gutachterbüro mindestens 15 Monate veranschlagt.

Bürgerbeteiligung                 nein, keine Bürgerbeteiligung geplant

Kontakt                           Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung, Stadtentwicklung
                                  Telefon: 0431 901-2620
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

Webseite                          www.kiel.de/einzelhandelskonzept

                                                                                                                  7
Kiel gesamt

Hochhauskonzept - Städtebauliches Entwicklungskonzept

    Ziel                              Schaffung eines städtebaulichen Leitbildes, das als Handlungsinstrument die Ge-
                                      staltung der Planungs- und Entscheidungsprozesse vorgibt

    Beschreibung                      Um der Fragestellung nachzugehen, ob weitere Hochhäuser zukünftig überhaupt
                                      und wenn ja, in welchem Bereich und in welcher Höhe in Kiel zugelassen werden
                                      sollten, wird in den folgenden zwölf Monaten ein Hochhauskonzept im Sinne ei-
                                      nes städtebaulichen Entwicklungskonzepts durch ein externes Gutachterbüro er-
                                      arbeitet. Das zu erstellende Konzept soll dazu dienen, aufzuzeigen, auf welchem
                                      Weg eine behutsame Weiterentwicklung der Stadt auch durch Hochhäuser stadt-
                                      und landschaftsbildverträglich ermöglicht werden kann. Das Entwicklungskon-
                                      zept soll im Dialog mit der Verwaltung, sachverständigen Vertretern aller relevan-
                                      ten Belange, dem Beirat für Stadtgestaltung und interessierten Einwohnerinnen
                                      und Einwohnern erarbeitet werden.

    Beschlusslage                     Städtebauliches Konzept „Kieler Hochhäuser“: Ratsversammlung am 18.05.2017

    Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0795/2016
    aus dem Ratsinfor­mationssystem

    Aktueller Sachstand               Der Vorentwurf wird erstellt, die Auftaktveranstaltung fand im Juni 2018 statt.

    Kosten                            120.000 Euro inklusive etwa 20.000 Euro für Beteiligung (Das Entwicklungskon-
                                      zept und die Durchführung der Beteiligungen erfolgen durch ein externes Büro)

    Zeit                              Konzepterstellung: Mitte 2019 abgeschlossen (geplant)

    Bürgerbeteiligung                 ja, freiwillige Beteiligung

    Status Bürgerbeteiligung/         laufend
    Art der Beteiligung               Diverse Formate:
                                      - Auftaktveranstaltung: Juni 2018
                                      - Bürgerforum: Anfang 2019 (geplant)

    Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung, Städtebauliche Projektentwicklung
                                      Telefon: 0431 901-2673
                                      E-Mail: mitwirkung@kiel.de

    Webseite                          www.kiel.de/hochhauskonzept

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Kiel gesamt

Konzept Stadtgrün

Ziel                              Erarbeitung eines Konzeptes zur Stärkung und Weiterentwicklung des Kieler
                                  Stadtgrüns

Beschreibung                      Durch eine stärkere Ausnutzung bestehender Siedlungsflächen und eine höhere
                                  bauliche Verdichtung gehen Flächen für das Stadtgrün verloren. Die Verringerung
                                  des Stadtgrüns schränkt sowohl die Funktionen des Naturhaushalts als auch die
                                  Nutzung für Freizeit und Erholung der Stadtbevölkerung ein. Zur Stärkung und
                                  Weiterentwicklung des Kieler Stadtgrüns wird ein Konzept mit Angaben über
                                  inhaltliche und räumliche Schwerpunktsetzungen der Natur- und Freiraument-
                                  wicklung und mit konkreten Maßnahmen für die kommenden fünf bis zehn Jahre
                                  entwickelt.

Beschlusslage                     Kieler Stadtgrün: Ratsversammlung am 16.03.2017

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0166/2017
aus dem Ratsinfor­mationssystem

Aktueller Sachstand               Die Konzepterstellung erfolgt verwaltungsintern. Grafik und Layout erfolgen in
                                  Fremdvergabe.

Kosten                            8.200 Euro (geplant)

Zeit                              Beschluss Konzept Stadtgrün: Frühjahr 2019 (geplant)

Bürgerbeteiligung                 nein, keine Bürgerbeteiligung geplant

Kontakt                           Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Land-
                                  schafts- und Freiraumplanung
                                  Telefon: 0431 901-2427
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                                9
Kiel gesamt

Lärmaktionsplan

 Ziel                              Verhinderung, Vorbeugung und Verminderung von schädlichem Umgebungslärm

 Beschreibung                      Gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie und § 47c im Bundes-Immissionsschutzge-
                                   setz ist jede Gemeinde verpflichtet, ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung
                                   von Umgebungslärm zu realisieren. Dieses Konzept ist unter der Beteiligung der
                                   Öffentlichkeit zu erarbeiten und von der Ratsversammlung zu beschließen. Die-
                                   ser Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten beziehungsweise fortzu-
                                   schreiben.

 Beschlusslage                     Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel - Fortschreibung. Konzept zur Bewer-
                                   tung und Bekämpfung von Umgebungslärm: Ratsversammlung am 20.11.2014

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0657/2014
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Vorbereitende Verkehrs- und Gewerbelärmkartierung ist abgeschlossen.
                                   Öffentliche Auslegung: August 2018
                                   Entsprechend der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der
                                   zweiten Stufe alle fünf Jahre zu überprüfen und, wenn nötig, zu überarbeiten.
                                   Überarbeitung und Vorstellung des Lärmaktionsplans in den Ortsbeiräten sowie
                                   die Möglichkeit, sich dazu zu äußern

 Kosten                            Maßnahmen werden im Vorwege der Planaufstellung mit den betroffenen Äm-
                                   tern (meist Tiefbauamt und Verkehrsbehörde) abgestimmt. Direkte Kosten fallen
                                   nicht an.

 Zeit                              Der Lärmaktionsplan nennt kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnah-
                                   men zur Lärmminderung. Der Grad der Umsetzung wird alle fünf Jahre anhand
                                   der Belastungszahlen aus der Verkehrslärmkartierung überprüft und bewertet.
                                   Abschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplans: 2019 (geplant)

 Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/         noch nicht
 Art der Beteiligung               Auslegung der Kartierungsergebnisse, anschließend Erstellung und Vorstellung
                                   des Lärmaktionsplans
                                   Vorstellung in den Ortsbeiräten und Möglichkeit, sich zu den Ergebnissen zu äußern

 Geplante Bürgerbeteiligung        Information der Öffentlichkeit durch Auslegung der Kartierungsergebnisse:
                                   August 2018
                                   Überarbeitung des Lärmaktionsplans mit anschließender Möglichkeit Einwände
                                   und Kommentare zu äußern: Anfang 2019

 Kontakt                           Umweltschutzamt, Umweltplanung, -koordinierung, Immissionsschutz,
                                   Umweltinformation
                                   Telefon: 0431 901-3792
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

 Webseite                          www.kiel.de/laerm

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Kiel gesamt

Masterplan 100 % Klimaschutz

Ziel                              Klimaschutz als ständiger Handlungsauftrag der Verwaltung mit folgenden
                                  klima­politischen Zielen bis 2050: Reduzierung Endenergiebedarf um 50 Prozent
                                  und Treibhausgasemissionen um 95 Prozent im Vergleich zu 1990

Beschreibung                      Umsetzung der im „Masterplan 100 % Klimaschutz“ enthaltenen Maßnahmen
                                  zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele. Insbesondere im eigenen
                                  Handlungsbereich damit die Verwaltung eine Vorbildrolle bei der Umsetzung von
                                  Klimaschutzmaßnahmen übernimmt und Ihre bis 2020 gesetzten Ziele erreicht.
                                  Unter dem Motto: „Gemeinsam handeln und kooperieren“ sollen auch die Privat-
                                  wirtschaft und die Kieler Bürgerinnen und Bürger zu einem klimaschutzfreundli-
                                  chen Handeln motiviert werden. Außerdem sollen gemeinsam mit allen Akteuren
                                  der jeweiligen Handlungsfelder die in dem Maßnahmenkatalog enthaltenen Maß-
                                  nahmen weiterentwickelt und realisiert werden. Die Landeshauptstadt Kiel be-
                                  schließt, den bereits eingeleiteten partizipativen Prozess fortzuführen und weiter
                                  zu entwickeln beziehungsweise bestehende Kooperationen verstärkt zu nutzen
                                  und auszubauen.

Beschlusslage                     Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ für die Landeshauptstadt
                                  Kiel: Ratsversammlung am 16.11.2017
                                  Kostenauflistung: Geschäftliche Mitteilung im Innen- und Umweltausschuss am
                                  07.11.2017 und weitere Ausschüsse

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0654/2018
aus dem Ratsinfor­mationssystem   0985/2017
                                  0789/2017

Aktueller Sachstand               Geschäftliche Mitteilung zum Umsetzungsstand und Auflistung von konkreten
                                  Maßnahmen: August 2018

Kosten                            Förderung durch Bundesmittel, Eigenmittel siehe Geschäftliche Mitteilung
                                  0789/2017

Zeit                              Erstellung Masterplan: bis 2018 (geplant)
                                  Umsetzung: ab 2018

Bürgerbeteiligung                 ja, freiwillige Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/         laufend
Art der Beteiligung               Es wurden bisher 14 Workshops zu klimaschutzrelevanten Themenfeldern durch-
                                  geführt sowie Workshops zur Umsetzung zu Schwerpunktthemen

Geplante Bürgerbeteiligung        Workshop: Ende 2019

Kontakt                           Umweltschutzamt, Klimaschutz, Masterplan 100 % Klimaschutz
                                  Telefon: 0431 901-3786 oder 0431 901-3771
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

Webseite                          www.kiel.de/klimaschutz

                                                                                                                  11
Kiel gesamt

Mobilitätsstationen - Konzeption und Etablierung

 Ziel                              Durch die räumliche Bündelung und Vernetzung verschiedener nachhaltiger Mo-
                                   bilitätsangebote wird die kombinierte Nutzung vereinfacht. Außerdem soll für die
                                   neue Form der Mobilität geworben werden.

 Beschreibung                      Der Verkehrsentwicklungsplan 2008 richtet den Fokus auf die Schaffung einer
                                   „nachhaltigen Mobilitätskultur“. Dazu gehört vor allem die stärkere Vernetzung
                                   aller VerkehrsmitTelefon: Mobilitätsstationen sollen die Vernetzung von Mobili-
                                   tätsdienstleistungen unterstützen, indem sie verschiedene Angebote räumlich
                                   bündeln. Dadurch wird der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln erleichtert und
                                   somit die Attraktivität von umweltschonenden Angeboten gesteigert.

 Beschlusslage                     Mobilitätsmanagement der Landeshauptstadt Kiel, Programm Mobilitätsstatio-
                                   nen 2018 und folgende: Bauausschuss im März 2018

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0213/2018
 aus dem Ratsinfor­mationssystem   0128/2016

 Aktueller Sachstand               Die Gestaltung von Ausstattungselementen von Mobilitätsstationen (gemeinsa-
                                   mes Projekt mit der KielRegion) ist fast abgeschlossen. Nächste Schritte sind: die
                                   Ausschreibung der Rahmenverträge für die Herstellung der Ausstattungselemen-
                                   te, der Planungsleistungen für die ersten sechs Stationen, für den Betrieb der Mo-
                                   bilitätsstationen und der Bau der ersten sechs Stationen.
                                   Gemeinsam mit mit der KielRegion und weiteren Beteiligten wurde ein Gestal-
                                   tungskonzept für die Ausstattungselemente von Mobilitätsstationen erarbeitet.
                                   Auf dieser Grundlage soll die Herstellung der Prototypen der einzelnen Elemente
                                   ausgeschrieben werden. Parallel soll die Planung der ersten vier konkreten Stati-
                                   onen vergeben werden. Mit der Realisierung der ersten Baumaßnahmen soll 2019
                                   begonnen werden.
                                   Danach erfolgen Planung und Bau weiterer Stationen nach der Prioritätenliste.
                                   Information der Ortsbeiräte über das Konzept „Mobilitätsstationen für Kiel“ ist
                                   erfolgt (2016)
                                   Weitere Beteiligung der Ortsbeiräte im Zusammenhang mit den konkreten Pla-
                                   nungen an den verschiedenen Standorten ist geplant.

 Kosten                            Baukosten für die ersten sechs Stationen: etwa 500.000 Euro
                                   Planungskosten für die ersten Stationen: etwa 50.000 Euro

 Zeit                              Planung der ersten sechs Stationen: 2018
                                   Bau der ersten sechs Stationen: 2019

 Bürgerbeteiligung                 nein, keine Bürgerbeteiligung geplant

 Kontakt                           Tiefbauamt, Verkehr, Mobilitätsmanagement
                                   Telefon: 0431 901-4572
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

 Webseite                          www.kiel.de/mobilitaetsstationen

12
Kiel gesamt

Veloroute 10 - Neubau

Ziel                              Förderung des Radverkehrs in Kiel zwischen Hassee und Universität

Beschreibung                      Die Veloroute 10 folgt dem ehemaligen Gütergleis West. Sie erstreckt sich nach
                                  Beendigung der Baumaßnahmen auf einer Länge von knapp vier Kilometern zwi-
                                  schen dem Citti Park und dem Campus der Universität. Bis auf die Übergänge am
                                  Hasseldieksdammer Weg und am Kronshagener Weg gibt es keine Berührungs-
                                  punkte mit dem Autoverkehr. Außer auf den Brücken ist die Strecke durchgängig
                                  vier Meter breit, so dass in beiden Fahrtrichtungen zeitgleich überholt werden
                                  kann. Die Fahrbahn entsteht auf einer ungebundenen Tragschicht aus dem alten
                                  Eisenbahnschotter, auf die eine Asphalttragschicht und eine Fahrbahndecke aus
                                  Asphaltbeton aufgetragen werden. Die Fahrbahn wird durch einen Mittelstreifen
                                  in zwei 2 Meter breite Fahrspuren unterteilt. Der Radweg soll durch LED-Strahler
                                  beleuchtet werden.

Beschlusslage                     Verkehrsentwicklungsplan: Ratsversammlung im April 2008

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0204/2018
aus dem Ratsinfor­mationssystem   1197/2007

Aktueller Sachstand               Die Unterabschnitte 1-4 (Hasseldieksdammer Weg-Schauenburgerstraße) des
                                  ersten Bauabschnitts sind bereits befahrbar.

Kosten                            5,3 Millionen Euro, davon 3,7 Millionen Euro Förderung vom Land Schleswig-­
                                  Holstein

Zeit                              Bauabschnitt 1:
                                  Unterabschnitte 1-5, Hasseldieksdammer Weg - Olshausenstraße
                                  Fertigstellung: Herbst 2013 - Herbst 2018

                                  Unterabschnitt 6, Olshausenstraße - Christinenweg (Universität)
                                  Fertigstellung: Frühjahr 2019

                                  Bauabschnitte 2 und 3:
                                  Im Zusammenhang mit dem Umbau der Anschlussstelle Kiel-Mitte wird sowohl
                                  die Querung der A 215 als auch ein weiterer Teil der Radwegtrasse hergestellt.
                                  Die Trasse der Veloroute 10 zwischen A 215 und Hasseldieksdammer Weg dient
                                  zurzeit noch als Baustraße für die Straßenbaumaßnahme und wird bis voraus-
                                  sichtlich Anfang 2020 für den Radverkehr endausgebaut.

Bürgerbeteiligung                 nein, keine Bürgerbeteiligung geplant

Kontakt                           Tiefbauamt, Verkehr, Verkehrsplanung und -entwurf, Radverkehrsbeauftragter,
                                  Verkehrssicherheit
                                  Telefon: 0431 901-2251
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

Webseite                          www.kiel.de/veloroute10

                                                                                                                13
Ellerbek/Wellingdorf

Kiel-Ellerbek - Umgestaltung Bahnhaltepunkt und Bushaltestellen

 Ziel                              Erhöhung der klimafreundlichen Mobilität durch den Bau einer Bike&Ride Anlage
                                   und Schaffung einer barrierefreien Bushaltestelle (Stadtrat Hahn-Park) in der Lüt-
                                   jenburger Straße

 Beschreibung                      Die Bahnstrecke zwischen Kiel und Schönberg wird für den Personennahverkehr
                                   ausgebaut und die Bahnhaltepunkte Oppendorf und Ellerbek wurden reaktiviert.
                                   Die Landeshauptstadt Kiel plant ergänzende Maßnahmen zur Verknüpfung von
                                   Bus-, Bahn-, Rad- und Fußverkehr. Die Bushaltestellen Stadtrat-Hahn-Park sollen
                                   von drei Haltebereichen zu zweien zusammengefasst werden. Eine überdachte
                                   Fahrradabstellanlage ist geplant. Für den Fußverkehr werden die Seitenberei-
                                   che und Fahrbahnquerungen verbessert und barrierefrei gestaltet. Nördlich des
                                   Bahnüberganges wird zur verbesserten Erreichbarkeit der Grünanlage Schwanen-
                                   seepark und des Bahnhaltepunktes eine Mittelinsel eingebaut. Die vorhandene
                                   Mittelinsel in der Franziusallee wird neu barrierefrei hergestellt. In der Lütjenbur-
                                   ger Straße ist der Bau von vier Parkständen für Pkw geplant, zwei als Behinder-
                                   tenstellplätze und zwei weitere, die mit einer Höchstparkdauer von einer halben
                                   Stunde bewirtschaftet werden.

 Beschlusslage                     Bau einer Bike&Ride- und Kiss&Ride-Anlage mit barrierefreiem Umbau der Bus-
                                   haltestelle Stadtrat-Hahn-Park am Bahnhaltepunkt Ellerbek: Bauausschuss im
                                   September 2017

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0931/2017
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Planung ist abgeschlossen. Maßnahme ist ausgeschrieben, Angebotsabgabe im
                                   Juni 2018, Baubeginn im Juli 2018
                                   Die Baumaßnahme wurde am 06.09.2017 im Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf vor-
                                   gestellt.

 Kosten                            Etwa 670.000 Euro

 Zeit                              Baubeginn: Sommer 2018

 Bürgerbeteiligung                 nein, keine Bürgerbeteiligung geplant

 Kontakt                           Tiefbauamt, Verkehrswegebau, Planung von Verkehrswegen
                                   Telefon: 0431 901-2591
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

14
Ellerbek/Wellingdorf

Kinderspielplatz Schreyweg - Umbau

Ziel                         Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes als Abenteuerspielplatz und Grün-
                             verbindung

Beschreibung                 Der Kinderspielplatz am Schreyweg ist eine der wenigen fußläufig zu erreichen-
                             den Grün- und Spielanlagen im Stadtteil Wellingdorf. Die Spielgeräte aus dem
                             Jahr 2006 sind mittlerweile veraltet und der Fallschutz ist aufgrund von Bodene-
                             rosionen stark beeinträchtigt. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Amt
                             für Kinder und Jugendeinrichtungen hat das Grünflächenamt eine Planung zur
                             Neugestaltung des Kinderspielplatzes erarbeitet. Der vorhandene Spielturm soll
                             mit Kletterelementen erweitert werden. Außerdem sind ein neuer Niedrigseilgar-
                             ten, ein großer Sandspielbereich mit Wippelementen für Kleinkinder und Bänke
                             für Eltern sowie ein Bereich für Jugendliche geplant. Um das abschüssige Gelände
                             vor Bodenerosionen zu schützen, werden Sandspielflächen mit Natursteinmau-
                             ern eingefasst und das Gelände terrassiert.

Beschlusslage                Kein Beschluss vorhanden.

Aktueller Sachstand          Entwurfsplanung auf der Basis der Beteiligungsergebnisse der Kinder- und
                             ­Jugendbeteiligung vom Oktober 2016: Juli 2017
                              Vorstellung der Entwurfsplanung im Kinder- und Jugendtreff Wellingdorf:
                              September 2017
                              Vorstellung der Entwurfsplanung im Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf:
                              November 2017
                              Baubeginn/bauliche Umsetzung (Ausbildungsabteilung Grünflächenamt):
                              April 2018
                              Baustellenbegehung mit Kindern und Jugendlichen des Stadtteils: Mai 2018

Kosten                       Baukosten, Planungsleistung Grünflächenamt, Umsetzung Ausbildungsabteilung
                             Grünflächenamt: etwa 80.000 Euro

Zeit                         Fertigstellung:Frühjahr 2019 (geplant)

Bürgerbeteiligung            ja, freiwillige Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/    Abgeschlossen
Art der Beteiligung          Workshop im Oktober 2016

Geplante Bürgerbeteiligung   Beteiligung ist abgeschlossen

Kontakt                      Grünflächenamt, Planungsabteilung
                             Telefon: 0431 901-3826
                             E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                           15
Elmschenhagen/Kroog

Ellerbeker Weg - Umbau

 Ziel                              Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Leistungsfähigkeit des In-
                                   dividualverkehrs und des Radverkehrs in der Landeshauptstadt Kiel

 Beschreibung                      Verkehrsgerechter Umbau des Ellerbeker Weges zwischen Weinberg und Trön-
                                   delweg

 Beschlusslage                     Verkehrsgerechter Ausbau des Ellerbeker Weges (K 1) zwischen Weinberg und Trön-
                                   delweg - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Bauausschuss im Januar 2017

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0786/2017
 aus dem Ratsinfor­mationssystem   1078/2016

 Aktueller Sachstand               Planfeststellungsbeschluss wird angestrebt.
                                   Das Vorhaben wurde im Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog im November 2016
                                   vorgestellt.

 Kosten                            1,7 Millionen Euro (Kostenschätzung 2016)

 Zeit                              Beginn des Umbaus, sobald Planfeststellungsbeschluss vorliegt.

 Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/         noch nicht
 Art der Beteiligung               Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

 Geplante Bürgerbeteiligung        Planfeststellungsverfahren ist angestoßen.

 Kontakt                           Tiefbauamt, Verkehrswegebau, Planung von Verkehrswegen
                                   Telefon: 0431 901-2292
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

16
Gaarden

Altes Postareal - Bebauungsplan Nr. 1023

Ziel                              Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer ge-
                                  mischten Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen

Beschreibung                      Entwicklung eines Wohngebietes mit Gewerbenutzungen entlang der Straßen
                                  Karlstal und Werftstraße auf dem Grundstück des heutigen Postareals in Gaar-
                                  den. Das Grundstück befindet sich in Privateigentum und hat eine Größe von etwa
                                  fünf Hektar. Das Areal wurde um 1900 durch die Abtragung des Fördehangs auf
                                  das Niveau der Werftfläche gebracht. Bis heute ist der signifikante Geländeein-
                                  schnitt mit einer Böschungshöhe bis zu 17 Meter (nach Norden) prägend für das
                                  Areal. Die Vernetzung des Grundstücks mit dem angrenzenden Quartier und ins-
                                  gesamt die Verknüpfung Gaardens mit der Innenstadt bedarf städtebaulicher
                                  konzeptioneller Lösungen.

Beschlusslage                     Bebauungsplan Nr. 1023 „Altes Postareal“ (Aufstellungsbeschluss): Bauausschuss
                                  am 03.05.2018

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0325/2018
aus dem Ratsinfor­mationssystem

Aktueller Sachstand               Aufstellungsbeschluss Mai 2018

Zeit                              Ende 2020 sind die aktuellen Nutzungen (vor allem durch die Post) auf dem
                                  Grundstück zum größten Teil beendet. Der Bebauungsplan soll bis zu diesem Zeit-
                                  punkt entwickelt werden.

Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/         noch nicht
Art der Beteiligung               Bürgerbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch
                                  Bürgerbeteiligung im Rahmen des Städtebaulichen Wettbewerbs

Geplante Bürgerbeteiligung        Am Ablaufplan für das Projekt wird aktuell gearbeitet.

Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
                                  Städtebauliche Projektentwicklung
                                  Telefon: 0431 901-2428
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                               17
Gaarden

Gaarden, Vergnügungsstätten - Bebauungsplan Nr. 976, 1. Änderung

 Ziel                              Bauleitplanerischer Ausschluss von Vergnügungsstätten und Wettvertriebsstät-
                                   ten jeglicher Art sowie von Bordellen und bordellartigen Betrieben

 Beschreibung                      Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 976 wurde davon ausgegangen,
                                   dass alle Wettvertriebsstätten - Wettbüros und Wettlokale - die über das Aus-
                                   maß einer Lotto und Totoannahmestelle hinausgehen, als Vergnügungsstätten
                                   gelten. Diese Annahme wird durch die aktuelle Rechtsprechung in Frage gestellt.
                                   Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll durch eine klarstellende Festset-
                                   zung künftig Rechtssicherheit geschaffen werden.

 Beschlusslage                     1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 976 „Gaarden“ (Aufstellungsbe-
                                   schluss): Bauausschuss am 04.05.2017

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0370/2017
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Entwurfsbeschluss für Frühjahr 2019 wird vorbereitet.

 Zeit                              Satzungsbeschluss: 2019 (geplant)

 Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/         laufend
 Art der Beteiligung               Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) Baugesetzbuch im Frühling 2019 vorgesehen.

 Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
                                   Städtebauliche Projektentwicklung
                                   Telefon: 0431 901-2567
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

18
Gaarden

Hörnbereich - Städtebauliche Gesamtmaßnahme

Ziel                              Wiedernutzbarmachung ehemals gewerblich genutzter Flächen in innenstadtna-
                                  her Lage mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe

Beschreibung                      Auf einer ehemaligen Industriebrache wächst seit einigen Jahren ein für Bevölke-
                                  rung, Wirtschaft und Tourismus attraktives Quartier. Wohnen und Arbeiten als
                                  Schwerpunkte werden um gastronomische, soziale und kulturelle Angebote er-
                                  gänzt.
                                  Entstanden ist eine attraktive Promenade rund um das Ende der Kieler Förde un-
                                  ter anderem mit dem Neubau eines Fährterminals. Erste Hochbauten mit Büro-
                                  und Wohnnutzungen sind umgesetzt. In naher Zukunft entstehen weitere 750
                                  Wohneinheiten und weitere Arbeitsplätze im Bereich Gastronomie und Büronut-
                                  zung. Der Nutzungsmix wird abgerundet durch die geplante Ansiedlung des The-
                                  aterschiffes und durch die Ausweitung der Aktivitäten des Museumshafens.

Beschlusslage                     Namensgebung Sport- und Freizeitbad in Hörnbad: Ratsversammlung im Juli
                                  2018

                                  Teilaufhebung der Sanierungssatzung          für   das    westliche   Hörnufer:
                                  ­Ratsversammlung im Juli 2018

                                  Neubau eines drittes Rangier- und Abstellgleises am westlichen Hörnufer:
                                  ­Ratsversammlung im Juli 2018

                                  Anhandgabevereinbarung      Projektgemeinschaft          Hörnbebauung      GbR:
                                  ­Ratsversammlung am 21.09.2017

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0571/2018
aus dem Ratsinfor­mationssystem   0550/2018
                                  0524/2018
                                  0848/2017

Aktueller Sachstand               Verlängerung der Anhandnahmevereinbarung mit der Projektgemeinschaft
                                  Hörnbebauung GbR und Paraphierung des Grundstückskaufvertrages. Derzeit
                                  wird ein Workshopverfahren für die städtebaulich- hochbauliche Qualifizierung
                                  durchgeführt. Das Verfahren soll im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein. Grund-
                                  stückskaufvertrag mit der Deutsche Immobilien Projektentwicklung GmbH über
                                  drei Baufelder ist beurkundet.
                                  Das Projekt wurde an die TAS Gruppe aus Hamburg weiterverkauft. Derzeit wird
                                  eine Mehrfachbeauftragung für die städtebaulich-hochbauliche Qualifizierung
                                  durchgeführt. Das Verfahren soll im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.
                                  Die Investitionsbank Schleswig-Holstein startete im Herbst 2018 mit den Arbei-
                                  ten auf ihren Grundstücken.
                                  Das Hörnbad wurde am 5. 10.2018 offiziell eröffnet.
                                  Fortschreibung der Sanierungsrahmenplanung in Erarbeitung. Beschlusslage:
                                  Frühjahr 2019 (geplant)
                                  Regelmäßige Teilnahme an Sitzungen des Ortsbeirates Gaarden.

Kosten                            Rund 136 Millionen Euro

                                                                                                                19
Gaarden

 Zeit                         Abschluss der Sanierung: bis Ende 2022 (geplant)

 Bürgerbeteiligung            ja, gesetzliche Beteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/     abgeschlossen
 Art der Beteiligung           Beteiligung nach §137 Baugesetzbuch im Rahmen der Fortschreibung der
                              ­Sanierungsrahmenplanung

 Geplante Bürgerbeteiligung   Zurzeit keine weitere Bürgerbeteiligung geplant

 Kontakt                      Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung
                              Telefon: 0431 901-2572
                              E-Mail: mitwirkung@kiel.de

 Webseite                     www.kiel.de/hoern

20
Gaarden

Iltisbunker - Neugestaltung

Ziel                              Entwurf und Ausführung einer Wandgestaltung für die beiden straßenseitigen
                                  Fassaden des Iltisbunkers in Kiel-Gaarden zwecks Erhaltung und Aufwertung des
                                  Baus

Beschreibung                      Die Wandfläche am Iltisbunker soll anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Kieler Mat-
                                  rosenaufstand neugestaltet werden. Das bisherige Bild wird restlos entfernt. Eine
                                  Fachjury zieht aus allen eingereichten Ideenskizzen drei in die engere Wahl. Diese
                                  drei Künstlerinnen und Künstler werden beauftragt, detaillierte Entwürfe herzu-
                                  stellen. Die Auswahl des Preisträgers wird im Rahmen einer geeigneten Bürger-
                                  beteiligung erfolgen. Das künstlerische Gesamtkonzept soll sich mit dem histori-
                                  schen Anlass, mit dem Gebäude und mit Gaarden beschäftigen.

Beschlusslage                     Bunkerbild Gaarden: Kulturausschuss am 26.09.2017

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0855/2017
aus dem Ratsinfor­mationssystem

Aktueller Sachstand               Die Fachjury hat drei Künstlerinnen und Künstler ausgewählt. Unter den einge-
                                  reichten Arbeiten ist die Entscheidung für den Entwurf „Auf einmal hatte ich
                                  einen Schuss in der Milchkanne“ von Piotr Nathan gefallen. Der als Fotografie
                                  erstellte Siegerentwurf wird in 320 gleich große quadratische Felder unterteilt.
                                  Jedes dieser Felder wird auf eine Leinwand übertragen und von Studierenden und
                                  Ehemaligen der Muthesius Kunsthochschule und der Kunstakademie in Danzig
                                  nach der Malvorlage des Entwurfs gestaltet. Anschließend werden mithilfe eines
                                  Druckverfahrens die einzelnen Quadrate auf Aluminiumplatten übertragen und
                                  an den Wänden des Bunkers angebracht.

Kosten                            Für die Realisierung stehen an Haushaltsmitteln 70.000 Euro zur Verfügung.

Zeit                              Planung und Durchführung des beschränkten Wettbewerbs für Künstlerinnen
                                  und Künstler: November 2017 - Mai 2018
                                  Präsentation der 320 Leinwände: November 2018
                                  Installation der Aluminiumplatten an den Wänden des Bunkers: Frühjahr 2019

Bürgerbeteiligung                 ja, freiwillige Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/         abgeschlossen
Art der Beteiligung               Vom 18.04.2018 bis zum 13.05.2018 konnten sich Interessierte in der Stadtgalerie
                                  Kiel am Vinetaplatz durch Abgabe eines Stimmzettels, auf welchem der favorisierte
                                  Entwurf angekreuzt werden konnte, an der Entscheidung beteiligen. Die Auswer-
                                  tung der abgegebenen Stimmen fand in einer Jurysitzung am 18.05.2018 statt.

Kontakt                           Amt für Kultur -und Weiterbildung, Stadtgalerie Kiel
                                  Telefon: 0431 901-3419
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                                  21
Gaarden

Werftbahnstraße 1 bis 8 (W8) - Bebauungsplan Nr. 1017 V

 Ziel                              Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufwertung des Ge-
                                   bietes und städtebaulichen Betonung des Kopfgrundstückes Werftbahnstraße 1
                                   durch ein Hochhaus

 Beschreibung                      Das Grundstück Werftbahnstraße 1 liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur
                                   Kreativschmiede W8. Dort hat sich ein Standort für Start-up Unternehmen ge-
                                   gründet. Die Landeshauptstadt Kiel will die Kreativwirtschaft in Kiel stärken und
                                   ausbauen. Gemeinsam mit den Eigentümern der W8 soll der Standort Werft-
                                   bahnstraße 1 entwickelt werden. Das Grundstück Werftbahnstraße 1 soll durch
                                   die Errichtung eines Hochhauses betont werden.

 Beschlusslage                     Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017 V: Rats-
                                   versammlung am 20.07.2017

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0716/2016
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Es findet eine Abstimmung mit den Investoren zu folgenden Punkten statt:
                                   - Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung (SVU)
                                   - Die Ergebnisse eines gutachterlichen Verfahrens liegen seit Jahresende 2018
                                     vor und wurden öffentlich bekannt gemacht
                                   - Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
                                     Erste Vorstellung im Ortsbeirat Gaarden im Oktober 2016

 Kosten                            Kosten trägt der Vorhabenträger

 Zeit                              Baubeginn: 2020 (geplant)

 Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/         laufend
 Art der Beteiligung               Bürgerbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch

 Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
                                   Städtebauliche Projektentwicklung
                                   Telefon: 0431 901-2547
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

 Webseite                          www.werftbahn.de

22
Hassee/Vieburg

A 215 - Anpassung der Anschlussstelle Kiel-Mitte

Ziel                              Entlastung des Straßennetzes im Bereich der A 215 und des städtischen Verkehrs-
                                  systems in den benachbarten Quartieren durch die Erweiterung der Anschluss-
                                  stelle Kiel-Mitte um Abfahrten in Richtung Norden und in Richtung Westen.

Beschreibung                      Erweiterung der Anschlussstelle Kiel-Mitte der A 215 um fehlende Zu- und Abfahr-
                                  ten in Richtung Norden (B 76) sowie in Richtung Westen (A 215). Die Anschluss-
                                  stelle befindet sich 500 Meter vor dem dauerhaften Ende der Autobahn und der
                                  signalisierten Anschlussstelle Kiel-Zentrum.

Beschlusslage                     Überplanmäßige Verpflichtungserklärung, Verlängerung Mühlendamm mit An-
                                  bindung (Anschlussstelle Kiel-Mitte): Ratsversammlung im April 2016
                                  A 215, Anpassung der Anschlussstelle Kiel-Mitte der A 215 mit Bau der Veloroute
                                  10 zwischen Hasseldieksdammer Weg und Bahnhof Hassee, Bauausschuss im Mai
                                  2015

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0272/2016
aus dem Ratsinfor­mationssystem   0328/2015

Aktueller Sachstand               Zurzeit im Bau

Kosten                            21 Millionen Euro

Zeit                              Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2019

Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/         abgeschlossen
Art der Beteiligung               Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens

Kontakt                           Tiefbauamt, Verkehrswegebau, Bauleitung und Fördermittelangelegenheiten
                                  Telefon: 0431 901-2295
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                                23
Hassee/Vieburg

Theodor-Heuss-Schule - Anbau

 Ziel                              Erweiterung der Kapazität der Theodor-Heuss-Schule durch Errichtung eines
                                   Neubaus zur Anpassung an geltende Raumstandards

 Beschreibung                      Erweiterungsbau für die Schulkinderbetreuung und schulische Nutzungen wie
                                   zum Beispiel Lehrerzimmer oder Rückzugsräume gemäß dem Schulbaupro-
                                   gramm.

 Beschlusslage                     Schulbauprogramm 2013-2018 und Festlegung neuer Raumstandards: Ratsver-
                                   sammlung am 13.12.2012

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0708/2012
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Projektplanung befindet sich in der Vorbereitung:
                                   Derzeit wird die Leistungsphase 0 durchgeführt. Bei der Leistungsphase 0 handelt
                                   es sich um eine Zielfindungsphase unter technischen, pädagogischen, architekto-
                                   nischen und städtebaulichen Gesichtspunkten.

 Kosten                            4 Millionen Euro (Kostenrahmen)

 Zeit                              Fertigstellung: 2021 (geplant)

 Bürgerbeteiligung                 nein, keine Bürgerbeteiligung geplant

 Kontakt                           Immobilienwirtschaft, Abteilung Hochbau
                                   Telefon: 0431 901-3572
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

24
Holtenau

Boelckestraße Süd - Bebauungsplan Nr. 1022

Ziel                              Planungsrechtliche Festsetzung von gewerblichen Bauflächen und einer Gemein-
                                  bedarfsfläche für die Feuer- und Rettungswache Nord

Beschreibung                      Auf dem Areal sollen sowohl gewerbliche Bauflächen entstehen als auch eine
                                  Feuer- und Rettungswache der Berufsfeuerwehr. Es besteht das Erfordernis, eine
                                  Feuer- und Rettungswache nördlich des Nord-Ostsee-Kanals zu errichten, um zu
                                  gewährleisten, die nördlichen Stadtgebiete in angemessener Zeit zu erreichen.

Beschlusslage                     Bebauungsplan Nr. 1022 „Boelckestraße Süd“ (Aufstellungsbeschluss): Bauaus-
                                  schuss am 02.02.2017

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     1089/2016
aus dem Ratsinfor­mationssystem

Aktueller Sachstand               Aufgrund abzuwartender Gutachten erfolgt bisher keine weitere Bearbeitung.
                                  Anschließend wird der Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet.

Kosten                            Kosten für Gutachten/Untersuchungen: 51.000 Euro (geplant)

Zeit                              Rechtskräftiger Bebauungsplan: Ende 2020

Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/         noch nicht
Art der Beteiligung               Bürgerbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch

Geplante Bürgerbeteiligung        Frühzeitige Bürgerbeteiligung: geplant für Mitte 2019

Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
                                  Städtebauliche Projektentwicklung
                                  Telefon: 0431 901-2491
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                              25
Holtenau

Holtenau Ost - Städtebauliche Gesamtmaßnahme im Bereich des ­
MFG 5-Geländes

 Ziel                              Entwicklung eines vitalen, mischgenutzten Quartiers mit Wohnen, Gewerbe, Frei-
                                   zeit, Segeln, Sport- und Gemeinbedarfsflächen

 Beschreibung                      Konversion (Umnutzung von Flächen) insbesondere einer ehemals militärisch ge-
                                   nutzten Liegenschaft auf dem Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5) und
                                   Entwicklung mit Umnutzung angrenzender Flächen. Die städtebauliche Sanie-
                                   rungsmaßnahme erfolgt nach besonderem Städtebaurecht, die Durchführung/
                                   Entwicklung mit Inanspruchnahme der Städtebauförderung.

 Beschlusslage                     Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost: Ratsversamm-
                                   lung am 19.04.2018

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0006/2018
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Beschluss des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts“
                                   Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs ist beab-
                                   sichtigt, verschiedene sektorale Teilfragen und Gutachten sind in Erarbeitung.
                                   Der aktuelle Sachstand wird in den Ortsbeiräten in Holtenau und Pries/Fried-
                                   richsort vorgestellt. Außerdem tagt der Planungsbeirat regelmäßig.

 Kosten                            Neben Eigenmitteln der Landeshauptstadt Kiel werden Fördermittel des Bundes
                                   und des Landes eingesetzt (sogenannte Drittelförderung), nicht förderfähige Kos-
                                   ten sind von der Landeshauptstadt Kiel zu tragen.

 Zeit                              mehrjähriger Prozess

 Bürgerbeteiligung                 ja, freiwillige und gesetzliche Bürgerbeteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/         laufend
 Art der Beteiligung               Freiwillige Bürgerbeteiligung
                                   Beteiligung nach besonderem Städtebaurecht
                                   Spätere Beteiligung nach § 3 Baugesetzbuch im Rahmen der Schaffung von Pla-
                                   nungsrecht
                                   Workshops (Perspektivenwerkstatt, Onlinedialog)

 Kontakt                           Stadtplanungsamt, Koordination MFG 5
                                   Telefon: 0431 901-2749
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

 Webseite                          kiel.de/mfg5

26
Meimersdorf/Moorsee

Alter Moorsee - Wiedervernässung

Ziel                              Wiedervernässung des Alten Moorsees und Verbesserung des Abflussverhaltens
                                  der Schlüsbek gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Beschreibung                      Wiedervernässung des Alten Moorsees durch Rückbau des Schöpfwerkes und An-
                                  stau auf 42,40 Meter über dem Meeresspiegel. Dadurch auch Verbesserung des
                                  Abflussregimes der Schlüsbek, das heißt, des mittleren jahreszeitlichen Verlaufs
                                  des Abflusses eines Gewässers, beeinflusst durch Faktoren wie Klima oder Relief.
                                  Außerdem Verbesserung der ausgleichenden Wirkung auf den Durchfluss oder
                                  Abfluss im Gewässersystem Schlüsbek-Wellsau (Hochwasserretention).

Beschlusslage                     Bestandteil Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kiel (INSEKK) 2010, Geschäft-
                                  liche Mitteilungen: Innen- und Umweltausschuss 13.02.2007 und 13.03.2007

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0783/2010
aus dem Ratsinfor­mationssystem   0256/2007
                                  0064/2007

Aktueller Sachstand               Vorentwurf/Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Variantenprüfung zur Stauhö-
                                  he ist insofern abgeschlossen, dass die niedrigste Anstauhöhe gewählt wurde, um
                                  die Auswirkungen auf Privatgrundstücke außerhalb des Moorseegebietes auszu-
                                  schließen. Als nächstes wird eine hydraulische Berechnung der Schlüsbek vorge-
                                  nommen. Anschließend werden Gespräche zur Flächensicherung der restlichen
                                  verbleibenden privaten Flächen im Moorseegebiet geführt. Danach ist die Geneh-
                                  migungsplanung vorzunehmen, die dann den Gremien vorgestellt werden kann.
                                  Die Gutachten wurden Anfang 2017 bereits den Anwohnern im Ortsbeirat Meim-
                                  ersdorf/Moorsee vorgestellt, außerdem beim Wasser- und Bodenverband (WBV).

Kosten                            Die Maßnahme wird als Maßnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
                                  (WRRL) zu 100 Prozent vom Land finanziert. Kosten verbleiben eventuell beim
                                  Grundstückskauf/Entschädigung und bei der Erstellung der hydraulischen Be-
                                  rechnung.

Zeit                              Hydraulisches Gutachten zur Schlüsbek: bis Ende 2018
                                  Flächensicherung 2018/2019, danach Erstellung der wasserrechtlichen Genehmi-
                                  gungsplanung und Durchführung des Planfeststellungs-/Plangenehmigungsver-
                                  fahrens

Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/         laufend
Art der Beteiligung               Im Falle eines Planfeststellungsverfahrens: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß­
                                  § 72 ff­Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG)

Kontakt                           Umweltschutzamt, untere Wasserbehörde
                                  Telefon: 0431 901-3766
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                                27
Meimersdorf/Moorsee

StadtDorf Kieler Süden

 Ziel                              Entwicklung neuer Wohnquartiere in Meimersdorf als größte Wohnungsbau­
                                   reserve Kiels

 Beschreibung                      Städtebauliche Rahmenplanerstellung für neue Wohnquartiere in Meimersdorf
                                   mit rund 1.500 - 1.600 Wohneinheiten als Grundlage für die Aufstellung mehrerer
                                   Bebauungspläne ab 2019.

 Beschlusslage                     Ergebnis des Kooperativen Gutachterverfahrens „Kieler Süden“: am 11.01.2018
                                   im Bauausschuss

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     1241/2017
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Auf der Grundlage des im Dezember 2017 entschiedenen „Kooperativen Gutach-
                                   terverfahrens“ ist als nächster Schritt für eine abgestimmte Siedlungsentwick-
                                   lung im Kieler Süden die Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung vor-
                                   gesehen. Im Anschluss daran sollen einzelne Bebauungspläne entwickelt werden.
                                   Beteiligung des Ortsbeirats zur Rahmenplanung am 20. Juni 2018 sowie im Win-
                                   ter 2018/2019

 Kosten                            Kosten tragen in erster Linie die privaten Vorhabenträger. Einzelheiten werden
                                   vertraglich zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den Investoren geregelt.

 Zeit                              Rahmenplanung: bis erste Jahreshälfte 2019
                                   erste Bauleitpläne: ab 2019-2020
                                   bauliche Erschließung: nicht vor 2021

 Bürgerbeteiligung                 ja, freiwillige und gesetzliche Bürgerbeteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/         laufend
 Art der Beteiligung               Diverse Beteiligungsformate: Werkstattverfahren: 2015
                                   Kooperatives Gutachterverfahren/Bürgerforen: 2017

 Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
                                   Städtebauliche Projektentwicklung
                                   Telefon: 0431 901-2478
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

 Webseite                          www.kiel.de/kieler-sueden

28
Mitte

Alte Muthesius Kunsthochschule

Ziel                              Stärkung der Wohnnutzung in Verbindung mit Nutzungen der Kreativwirtschaft

Beschreibung                      Ziel der Planung ist es, den ehemaligen Standort der Muthesius-Kunsthochschule
                                  (MuH) am Lorentzendamm einer überwiegend wohnbaulichen Entwicklung zuzu-
                                  führen. Die neue Nutzung der Muthesius-Kunsthochschule soll in die Nutzungen
                                  der Nachbarschaft integriert werden.

Beschlusslage                     Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1011 Alte Muthesius-Kunsthochschule
                                  am 01.10.2015 im Bauausschuss

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0659/2015
aus dem Ratsinfor­mationssystem

Aktueller Sachstand               Derzeit wird geprüft, ob das geplante Vorhaben der Initiative alte MU Impulswerk
                                  e.V. ohne Bebauungsplan nach § 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig ist. Die
                                  oben genannte Initiative beabsichtigt, Wohnungsbau und Kreativwirtschaft zu re-
                                  alisieren. Die Finanzierung des Grundstückskaufs erfolgt durch die Stiftung trias.
                                  Gegebenenfalls ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses notwendig.

Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/         noch nicht
Art der Beteiligung

Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung
                                  Telefon: 0431 901-2805
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                                  29
Mitte

Holstenstraße - Umgestaltung

 Ziel                              Attraktivitätssteigerung der Kieler Innenstadt durch Aufwertung des öffentlichen
                                   Raums

 Beschreibung                      Die Kieler Innenstadt wird den Ansprüchen an eine vitale Mitte der Landeshaupt-
                                   stadt derzeit nicht mehr gerecht. Teile der Innenstadt sind im Hinblick auf ein zu-
                                   kunfts- und wettbewerbsfähiges Stadtzentrum stark aufwertungsbedürftig. Für
                                   den öffentlichen (Frei-) Raum fehlt bislang eine qualitätsvolle und realisierungs-
                                   fähige Planung. Dies soll nun in einem ersten Schritt mittels eines freiraumpla-
                                   nerischen Realisierungswettbewerbs (Planungswettbewerb) vorbereitet werden.
                                   Durch alternative Entwürfe zur Umgestaltung der zentralen Achse Holstenplatz
                                   bis zum Alten Markt und unter Einbeziehung des Asmus-Bremer-Platzes, des Eu-
                                   ropaplatzes und der Andreas-Gayk-Straße sollen ortsangemessene planerische
                                   Lösungen gefunden werden.

 Beschlusslage                     Durchführung des Wettbewerbs: Ratsversammlung am 17.05.2018

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0283/2018
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Nach erfolgtem Ratsbeschluss wurde die Wettbewerbsbetreuung (externes Fach-
                                   büro) ausgeschrieben und beauftragt.

 Kosten                            Wettbewerbsbetreuung: 100.000 Euro (Schätzung)
                                   Wettbewerbskosten: 420.000 Euro (Schätzung)
                                   Die weiteren Planungs- und Baukosten können derzeit nicht seriös geschätzt
                                   werden, da sie im besonderen Maße entwurfsabhängig sind. Es wird von einer
                                   zweistelligen Millionensumme ausgegangen.

 Zeit                              Wettbewerbsvorbereitung und Durchführung: Juli 2018 bis Juli 2019

 Bürgerbeteiligung                 ja, freiwillige und gesetzliche Bürgerbeteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/         laufend
 Art der Beteiligung               Diverse Formate:
                                   Bürgerforum: Mai 2018
                                   Online Beteiligung: Mai - Juli 2018
                                   Öffentliches Innenstadtatelier: 07.09.2018

 Kontakt                           Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung
                                   Telefon: 0431 901-2427
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

 Webseite                          www.kiel.de/innenstadt

30
Mitte

Holstenstraße, Vergnügungsstätten - Bebauungsplan Nr. 975, 1. Änderung

Ziel                              Bauleitplanerischer Ausschluss von Vergnügungsstätten und Wettvertriebsstät-
                                  ten jeglicher Art sowie von Bordellen und bordellartigen Betrieben in einem fest-
                                  gelegten Bereich der Innenstadt

Beschreibung                      Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 975 wurde davon ausgegangen,
                                  dass alle Wettvertriebsstätten - Wettbüros und Wettlokale - die über das Ausmaß
                                  einer Lotto- und Totoannahmestelle hinausgehen, als Vergnügungsstätten gel-
                                  ten. Diese Annahme wird durch die aktuelle Rechtsprechung in Frage gestellt. Mit
                                  der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll durch eine klarstellende Festsetzung
                                  künftig Rechtssicherheit geschaffen werden.

Beschlusslage                     1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 975 „Vergnügungsstätten Hols-
                                  tenstraße“ (Aufstellungsbeschluss): Bauausschuss am 04.05.2017

Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0369/2017
aus dem Ratsinfor­mationssystem

Aktueller Sachstand               Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorbereitet.

Zeit                              Satzungsbeschluss: Ende 2019 (geplant)

Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

Status Bürgerbeteiligung/         laufend
Art der Beteiligung               Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch im Ortsbeirat
                                  Mitte in der ersten Jahreshälfte 2019 vorgesehen

Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
                                  Städtebauliche Projektentwicklung
                                  Telefon: 0431 901-2567
                                  E-Mail: mitwirkung@kiel.de

                                                                                                                 31
Mitte

Hopfenstraße, Wohnungsbau - Bebauungsplan Nr. 1010 V

 Ziel                              Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch einen vorhabenbezo-
                                   genen Bebauungsplan als Grundlage für die Errichtung von rund 120 Wohnungen
                                   durch die GEWOBA Nord

 Beschreibung                      Auf einer derzeit als Parkplatz genutzten Fläche werden rund 120 Wohneinheiten
                                   errichtet, die durch die Genossenschaft GEWOBA Nord vermietet werden.

 Beschlusslage                     Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1010 V „Hopfenstraße“ (Aufstellungsbe-
                                   schluss): Bauausschuss am 23.03.2015

 Beschlüsse/Drucksachen­nummer     0176/2015
 aus dem Ratsinfor­mationssystem

 Aktueller Sachstand               Städtebaulicher Wettbewerb: abgeschlossen
                                   Ämterbeteiligung: Juni 2018, anschließend formelles Bebauungsplanverfahren

 Zeit                              Januar 2015 - Sommer 2019

 Bürgerbeteiligung                 ja, gesetzliche Beteiligung

 Status Bürgerbeteiligung/         noch nicht
 Art der Beteiligung               Bürgerbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch

 Kontakt                           Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
                                   Städtebauliche Projektentwicklung
                                   Telefon: 0431 901-2793
                                   E-Mail: mitwirkung@kiel.de

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