Vorhabenliste 2019 PRESSEREFERAT - kiel.de/mitwirkung
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Einführung
Worüber informiert die Vorhabenliste?
Die Vorhabenliste ist ein zentraler Baustein der Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Kiel. In
kurzen Steckbriefen gibt sie eine Übersicht über die Vorhaben der Landeshauptstadt Kiel
und wie sie umgesetzt werden. Frühzeitig und transparent informiert sie über aktuelle und
zukünftige Planungen und Projekte der Landeshauptstadt Kiel.
Was ist ein Vorhaben?
Vorhaben können städtische Projekte, Pläne oder Verfahren sein, die in Kiel aktuell umge-
setzt werden oder die sich noch in der Planung befinden. Dazu zählen zum Beispiel öffent-
liche Bauvorhaben, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung oder eine Leitbildentwicklung.
Alle Projekte auf der Vorhabenliste haben einen Gestaltungsspielraum und eine Bürgerbe-
teiligung ist grundsätzlich möglich.
Weitere Informationen über Mitwirkung sowie zur Vorhabenliste gibt die Kieler Leitlinie für
Bürgerbeteiligung.
Was ist die Leitlinie für Bürgerbeteiligung?
Im Januar 2018 hat die Kieler Ratsversammlung einstimmig die Leitlinie für Bürgerbeteili-
gung beschlossen. Einwohnerinnen und Einwohner, Verwaltung und Ratspolitik haben sie
gemeinsam erarbeitet und dabei Ideen aus der Öffentlichkeit einbezogen. Das verbindliche
Regelwerk erklärt unter anderem, wie eine Beteiligung angeregt werden kann. Außerdem
erläutert die Leitlinie, wie Interessierte von einer Beteiligung erfahren.
Die Leitlinie für Bürgerbeteiligung können Sie unter www.kiel.de/mitwirkung herunterla-
den oder bei der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung erhalten.
Unterscheidet sich die Druckversion von der Vorhabenliste im Internet?
Zusätzlich zur aktuellen Version, die im Internet unter www.kiel.de/vorhabenliste aufruf-
bar ist, erscheint die Vorhabenliste einmal im Jahr als gedruckte Version, die ebenfalls bei
der Koordinierungsstelle für Bürgerbeteiligung erhältlich ist. Diese erste Auflage hat den
Stand vom 1. Dezember 2018.
Während die Version im Internet zahlreiche Darstellungsmöglichkeiten und weitere Funk-
tionen sowie Verlinkungen bietet und die Vorhaben auf dem Online-Stadtplan darstellt, ist
diese Druckversion statisch nach gesamtstädtischen Vorhaben und darauf folgend nach
Ortsbeiratsbezirken geordnet. Innerhalb dieser Kategorien sind die Vorhaben alphabetisch
sortiert. Die zu den Vorhaben genannten Beschlüsse und Geschäftlichen Mitteilungen mit
Angabe der Drucksachen-Nummer sind im Rats-Informations-System der Landeshaupt-
stadt Kiel unter ratsinfo.kiel.de einzusehen.
Erstellt und aktualisiert wird die Vorhabenliste von der Koordinierungsstelle für Bürgerbe-
teiligung. Außerdem informiert die Koordinierungsstelle über Beteiligungsverfahren, berät
zu allen Fragen und Methoden zum Thema Bürgerbeteiligung, unterstützt bei der Anre-
gung von Bürgerbeteiligung und evaluiert Beteiligungsverfahren.
3Inhalt
Einführung 3
Kiel gesamt 7
Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung 7
Hochhauskonzept - Städtebauliches Entwicklungskonzept 8
Konzept Stadtgrün 9
Lärmaktionsplan 10
Masterplan 100 % Klimaschutz 11
Mobilitätsstationen - Konzeption und Etablierung 12
Veloroute 10 - Neubau 13
Ellerbek/Wellingdorf 14
Kiel-Ellerbek - Umgestaltung Bahnhaltepunkt und Bushaltestellen 14
Kinderspielplatz Schreyweg - Umbau 15
Elmschenhagen/Kroog 16
Ellerbeker Weg - Umbau 16
Gaarden 17
Altes Postareal - Bebauungsplan Nr. 1023 17
Gaarden, Vergnügungsstätten - Bebauungsplan Nr. 976, 1. Änderung 18
Hörnbereich - Städtebauliche Gesamtmaßnahme 19
Iltisbunker - Neugestaltung 21
Werftbahnstraße 1 bis 8 (W8) - Bebauungsplan Nr. 1017 V 22
Hassee/Vieburg 23
A 215 - Anpassung der Anschlussstelle Kiel-Mitte 23
Theodor-Heuss-Schule - Anbau 24
Holtenau 25
Boelckestraße Süd - Bebauungsplan Nr. 1022 25
Holtenau Ost - Städtebauliche Gesamtmaßnahme im Bereich des MFG 5-Geländes 26
4Meimersdorf/Moorsee 27
Alter Moorsee - Wiedervernässung 27
StadtDorf Kieler Süden 28
Mitte 29
Alte Muthesius Kunsthochschule 29
Holstenstraße - Umgestaltung 30
Holstenstraße, Vergnügungsstätten - Bebauungsplan Nr. 975, 1. Änderung 31
Hopfenstraße, Wohnungsbau - Bebauungsplan Nr. 1010 V 32
Käthe-Kollwitz-Schule - Neubau einer Mensa 33
Kieler Innenstadt - Integriertes Entwicklungskonzept (IEK Innenstadt) 34
Kleiner Kiel-Kanal/Holstenbrücke - Neubau/Umgestaltung 35
Moorteichwiese - Aufwertung der Parkanlage 36
Schützenpark - Umgestaltung der Grünanlage 37
Schwimmponton im Bootshafen - Ersatzneubau 38
Sparkassen-Arena - Parkhaus - Bebauungsplan Nr. 1025 V 39
Veloroute 12 - Schlossgarten bis Werftstraße 40
ZOB/Bahnhofsvorplatz - Umbau 41
ZOB/Parkhaus- Neubau 42
Zugang Sophienhof (Brücke Ziegelteich) - Neubau 43
Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf 44
Fußgängerbrücke Schwentine - Ersatzneubau 44
Oppendorf - Umgestaltung Bahnhaltepunkt 45
Schwentineufer Nord-Ost, Bebauungsplan Nr. 1019 V 46
Pries/Friedrichsort 47
Britischer Yacht Club (BYC) - Konversion (Umnutzung von Flächen) 47
Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort - Städtebauliche Gesamtmaßnahme 48
Gewerbe- und Industriepark Friedrichsort - Qualifizierung 49
Kinderspielplatz Hohenleuchte - Spielgeräteersatz 50
5Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook 51
Beselerallee/Reventlouallee - Ausbau 51
Kieler Gelehrtenschule - Neubau einer Mensa 52
Kiellinie - Umgestaltung der Promenade mit Erneuerung der Uferwand 53
Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang - Städtebauliche Gesamtmaßnahme 54
Wasserturm Ravensberg - Aufwertung der Grünanlage 55
Schreventeich/Hasseldieksdamm 56
Friedrich-Junge-Schule - Sanierung 56
Kinderspielplatz Gutenbergstraße - Neugestaltung 57
Ernst-Barlach-Gymnasium - Neubau einer Mensa 58
Steenbek-Projensdorf 59
Holstein-Stadion - Umbau 59
Torfmoorkamp - Wohnquartier 60
Suchsdorf 61
Rotenbek - Bebauungsplan Nr. 1018 61
Rungholtplatz - Bebauungsplan Nr. 1021 62
Wellsee/Kronsburg/Rönne 63
Grundschule Wellsee - Neubau einer Mensa 63
Wik 64
Grüne Wik - Städtebauliche Gesamtmaßnahme 65
Wik - Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (STEK-WIK) 66
Impressum 66
6Kiel gesamt
Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Fortschreibung
Ziel Überprüfung und Anpassung des derzeit aktuellen Konzeptes auf seine Anwend-
barkeit
Beschreibung Auf Grundlage des 2011 beschlossenen Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzep-
tes für Kiel (GEKK) werden sowohl die Bestandsdaten aktualisiert als auch eine
Anpassung des GEKK mit dem Ziel, den Einzelhandel für Kiel nachhaltig sicherzu-
stellen, angestrebt. Die derzeit beschlossenen Zielsetzungen werden dazu auf ihre
Anwendbarkeit hin überprüft. Um das Konzept wie geplant für die Gesamtstadt
aufstellen zu können, werden nach Erstellung eines Vorentwurfs die Ergebnisse in
den Ortsbeiräten vorgestellt und diese um Stellungnahmen gebeten. Die Ergeb-
nisse aus den Stellungnahmen werden dann in die Weiterbearbeitung aufgenom-
men. Der fertige Entwurf wird sowohl in den zuständigen Ausschüssen, als auch
der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlusslage Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Landeshauptstadt Kiel: Rats-
versammlung am 18.01.2018
Beschlüsse/Drucksachennummer 1003/2017
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Die Aktualisierung der Bestandsdaten wurde abgeschlossen.
Vergabe der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes: Ende 2018
Information im Rahmen der regulären Ortsbeiratssitzungen.
Geplant sind weitere Informations- und Arbeitsgespräche mit Fachleuten und in-
teressierter Fachöffentlichkeit inklusive Beteiligung der Nachbargemeinden sowie
eine noch zu terminierende Auftaktveranstaltung (Informationsveranstaltung).
Kosten Bestandserhebung: 25.000 Euro
Fortschreibung des Konzeptes: 120.000 Euro
Zeit Für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sind ab Beginn
der Bearbeitung durch das Gutachterbüro mindestens 15 Monate veranschlagt.
Bürgerbeteiligung nein, keine Bürgerbeteiligung geplant
Kontakt Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung, Stadtentwicklung
Telefon: 0431 901-2620
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/einzelhandelskonzept
7Kiel gesamt
Hochhauskonzept - Städtebauliches Entwicklungskonzept
Ziel Schaffung eines städtebaulichen Leitbildes, das als Handlungsinstrument die Ge-
staltung der Planungs- und Entscheidungsprozesse vorgibt
Beschreibung Um der Fragestellung nachzugehen, ob weitere Hochhäuser zukünftig überhaupt
und wenn ja, in welchem Bereich und in welcher Höhe in Kiel zugelassen werden
sollten, wird in den folgenden zwölf Monaten ein Hochhauskonzept im Sinne ei-
nes städtebaulichen Entwicklungskonzepts durch ein externes Gutachterbüro er-
arbeitet. Das zu erstellende Konzept soll dazu dienen, aufzuzeigen, auf welchem
Weg eine behutsame Weiterentwicklung der Stadt auch durch Hochhäuser stadt-
und landschaftsbildverträglich ermöglicht werden kann. Das Entwicklungskon-
zept soll im Dialog mit der Verwaltung, sachverständigen Vertretern aller relevan-
ten Belange, dem Beirat für Stadtgestaltung und interessierten Einwohnerinnen
und Einwohnern erarbeitet werden.
Beschlusslage Städtebauliches Konzept „Kieler Hochhäuser“: Ratsversammlung am 18.05.2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0795/2016
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Der Vorentwurf wird erstellt, die Auftaktveranstaltung fand im Juni 2018 statt.
Kosten 120.000 Euro inklusive etwa 20.000 Euro für Beteiligung (Das Entwicklungskon-
zept und die Durchführung der Beteiligungen erfolgen durch ein externes Büro)
Zeit Konzepterstellung: Mitte 2019 abgeschlossen (geplant)
Bürgerbeteiligung ja, freiwillige Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Diverse Formate:
- Auftaktveranstaltung: Juni 2018
- Bürgerforum: Anfang 2019 (geplant)
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung, Städtebauliche Projektentwicklung
Telefon: 0431 901-2673
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/hochhauskonzept
8Kiel gesamt
Konzept Stadtgrün
Ziel Erarbeitung eines Konzeptes zur Stärkung und Weiterentwicklung des Kieler
Stadtgrüns
Beschreibung Durch eine stärkere Ausnutzung bestehender Siedlungsflächen und eine höhere
bauliche Verdichtung gehen Flächen für das Stadtgrün verloren. Die Verringerung
des Stadtgrüns schränkt sowohl die Funktionen des Naturhaushalts als auch die
Nutzung für Freizeit und Erholung der Stadtbevölkerung ein. Zur Stärkung und
Weiterentwicklung des Kieler Stadtgrüns wird ein Konzept mit Angaben über
inhaltliche und räumliche Schwerpunktsetzungen der Natur- und Freiraument-
wicklung und mit konkreten Maßnahmen für die kommenden fünf bis zehn Jahre
entwickelt.
Beschlusslage Kieler Stadtgrün: Ratsversammlung am 16.03.2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0166/2017
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Die Konzepterstellung erfolgt verwaltungsintern. Grafik und Layout erfolgen in
Fremdvergabe.
Kosten 8.200 Euro (geplant)
Zeit Beschluss Konzept Stadtgrün: Frühjahr 2019 (geplant)
Bürgerbeteiligung nein, keine Bürgerbeteiligung geplant
Kontakt Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung, Stadtentwicklung, Land-
schafts- und Freiraumplanung
Telefon: 0431 901-2427
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
9Kiel gesamt
Lärmaktionsplan
Ziel Verhinderung, Vorbeugung und Verminderung von schädlichem Umgebungslärm
Beschreibung Gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie und § 47c im Bundes-Immissionsschutzge-
setz ist jede Gemeinde verpflichtet, ein Konzept zur Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm zu realisieren. Dieses Konzept ist unter der Beteiligung der
Öffentlichkeit zu erarbeiten und von der Ratsversammlung zu beschließen. Die-
ser Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten beziehungsweise fortzu-
schreiben.
Beschlusslage Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel - Fortschreibung. Konzept zur Bewer-
tung und Bekämpfung von Umgebungslärm: Ratsversammlung am 20.11.2014
Beschlüsse/Drucksachennummer 0657/2014
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Vorbereitende Verkehrs- und Gewerbelärmkartierung ist abgeschlossen.
Öffentliche Auslegung: August 2018
Entsprechend der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist der Lärmaktionsplan der
zweiten Stufe alle fünf Jahre zu überprüfen und, wenn nötig, zu überarbeiten.
Überarbeitung und Vorstellung des Lärmaktionsplans in den Ortsbeiräten sowie
die Möglichkeit, sich dazu zu äußern
Kosten Maßnahmen werden im Vorwege der Planaufstellung mit den betroffenen Äm-
tern (meist Tiefbauamt und Verkehrsbehörde) abgestimmt. Direkte Kosten fallen
nicht an.
Zeit Der Lärmaktionsplan nennt kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnah-
men zur Lärmminderung. Der Grad der Umsetzung wird alle fünf Jahre anhand
der Belastungszahlen aus der Verkehrslärmkartierung überprüft und bewertet.
Abschluss der Fortschreibung des Lärmaktionsplans: 2019 (geplant)
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ noch nicht
Art der Beteiligung Auslegung der Kartierungsergebnisse, anschließend Erstellung und Vorstellung
des Lärmaktionsplans
Vorstellung in den Ortsbeiräten und Möglichkeit, sich zu den Ergebnissen zu äußern
Geplante Bürgerbeteiligung Information der Öffentlichkeit durch Auslegung der Kartierungsergebnisse:
August 2018
Überarbeitung des Lärmaktionsplans mit anschließender Möglichkeit Einwände
und Kommentare zu äußern: Anfang 2019
Kontakt Umweltschutzamt, Umweltplanung, -koordinierung, Immissionsschutz,
Umweltinformation
Telefon: 0431 901-3792
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/laerm
10Kiel gesamt
Masterplan 100 % Klimaschutz
Ziel Klimaschutz als ständiger Handlungsauftrag der Verwaltung mit folgenden
klimapolitischen Zielen bis 2050: Reduzierung Endenergiebedarf um 50 Prozent
und Treibhausgasemissionen um 95 Prozent im Vergleich zu 1990
Beschreibung Umsetzung der im „Masterplan 100 % Klimaschutz“ enthaltenen Maßnahmen
zur Erreichung der beschlossenen Klimaschutzziele. Insbesondere im eigenen
Handlungsbereich damit die Verwaltung eine Vorbildrolle bei der Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen übernimmt und Ihre bis 2020 gesetzten Ziele erreicht.
Unter dem Motto: „Gemeinsam handeln und kooperieren“ sollen auch die Privat-
wirtschaft und die Kieler Bürgerinnen und Bürger zu einem klimaschutzfreundli-
chen Handeln motiviert werden. Außerdem sollen gemeinsam mit allen Akteuren
der jeweiligen Handlungsfelder die in dem Maßnahmenkatalog enthaltenen Maß-
nahmen weiterentwickelt und realisiert werden. Die Landeshauptstadt Kiel be-
schließt, den bereits eingeleiteten partizipativen Prozess fortzuführen und weiter
zu entwickeln beziehungsweise bestehende Kooperationen verstärkt zu nutzen
und auszubauen.
Beschlusslage Klimaschutzstrategie „Masterplan 100 % Klimaschutz“ für die Landeshauptstadt
Kiel: Ratsversammlung am 16.11.2017
Kostenauflistung: Geschäftliche Mitteilung im Innen- und Umweltausschuss am
07.11.2017 und weitere Ausschüsse
Beschlüsse/Drucksachennummer 0654/2018
aus dem Ratsinformationssystem 0985/2017
0789/2017
Aktueller Sachstand Geschäftliche Mitteilung zum Umsetzungsstand und Auflistung von konkreten
Maßnahmen: August 2018
Kosten Förderung durch Bundesmittel, Eigenmittel siehe Geschäftliche Mitteilung
0789/2017
Zeit Erstellung Masterplan: bis 2018 (geplant)
Umsetzung: ab 2018
Bürgerbeteiligung ja, freiwillige Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Es wurden bisher 14 Workshops zu klimaschutzrelevanten Themenfeldern durch-
geführt sowie Workshops zur Umsetzung zu Schwerpunktthemen
Geplante Bürgerbeteiligung Workshop: Ende 2019
Kontakt Umweltschutzamt, Klimaschutz, Masterplan 100 % Klimaschutz
Telefon: 0431 901-3786 oder 0431 901-3771
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/klimaschutz
11Kiel gesamt
Mobilitätsstationen - Konzeption und Etablierung
Ziel Durch die räumliche Bündelung und Vernetzung verschiedener nachhaltiger Mo-
bilitätsangebote wird die kombinierte Nutzung vereinfacht. Außerdem soll für die
neue Form der Mobilität geworben werden.
Beschreibung Der Verkehrsentwicklungsplan 2008 richtet den Fokus auf die Schaffung einer
„nachhaltigen Mobilitätskultur“. Dazu gehört vor allem die stärkere Vernetzung
aller VerkehrsmitTelefon: Mobilitätsstationen sollen die Vernetzung von Mobili-
tätsdienstleistungen unterstützen, indem sie verschiedene Angebote räumlich
bündeln. Dadurch wird der Wechsel zwischen den Verkehrsmitteln erleichtert und
somit die Attraktivität von umweltschonenden Angeboten gesteigert.
Beschlusslage Mobilitätsmanagement der Landeshauptstadt Kiel, Programm Mobilitätsstatio-
nen 2018 und folgende: Bauausschuss im März 2018
Beschlüsse/Drucksachennummer 0213/2018
aus dem Ratsinformationssystem 0128/2016
Aktueller Sachstand Die Gestaltung von Ausstattungselementen von Mobilitätsstationen (gemeinsa-
mes Projekt mit der KielRegion) ist fast abgeschlossen. Nächste Schritte sind: die
Ausschreibung der Rahmenverträge für die Herstellung der Ausstattungselemen-
te, der Planungsleistungen für die ersten sechs Stationen, für den Betrieb der Mo-
bilitätsstationen und der Bau der ersten sechs Stationen.
Gemeinsam mit mit der KielRegion und weiteren Beteiligten wurde ein Gestal-
tungskonzept für die Ausstattungselemente von Mobilitätsstationen erarbeitet.
Auf dieser Grundlage soll die Herstellung der Prototypen der einzelnen Elemente
ausgeschrieben werden. Parallel soll die Planung der ersten vier konkreten Stati-
onen vergeben werden. Mit der Realisierung der ersten Baumaßnahmen soll 2019
begonnen werden.
Danach erfolgen Planung und Bau weiterer Stationen nach der Prioritätenliste.
Information der Ortsbeiräte über das Konzept „Mobilitätsstationen für Kiel“ ist
erfolgt (2016)
Weitere Beteiligung der Ortsbeiräte im Zusammenhang mit den konkreten Pla-
nungen an den verschiedenen Standorten ist geplant.
Kosten Baukosten für die ersten sechs Stationen: etwa 500.000 Euro
Planungskosten für die ersten Stationen: etwa 50.000 Euro
Zeit Planung der ersten sechs Stationen: 2018
Bau der ersten sechs Stationen: 2019
Bürgerbeteiligung nein, keine Bürgerbeteiligung geplant
Kontakt Tiefbauamt, Verkehr, Mobilitätsmanagement
Telefon: 0431 901-4572
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/mobilitaetsstationen
12Kiel gesamt
Veloroute 10 - Neubau
Ziel Förderung des Radverkehrs in Kiel zwischen Hassee und Universität
Beschreibung Die Veloroute 10 folgt dem ehemaligen Gütergleis West. Sie erstreckt sich nach
Beendigung der Baumaßnahmen auf einer Länge von knapp vier Kilometern zwi-
schen dem Citti Park und dem Campus der Universität. Bis auf die Übergänge am
Hasseldieksdammer Weg und am Kronshagener Weg gibt es keine Berührungs-
punkte mit dem Autoverkehr. Außer auf den Brücken ist die Strecke durchgängig
vier Meter breit, so dass in beiden Fahrtrichtungen zeitgleich überholt werden
kann. Die Fahrbahn entsteht auf einer ungebundenen Tragschicht aus dem alten
Eisenbahnschotter, auf die eine Asphalttragschicht und eine Fahrbahndecke aus
Asphaltbeton aufgetragen werden. Die Fahrbahn wird durch einen Mittelstreifen
in zwei 2 Meter breite Fahrspuren unterteilt. Der Radweg soll durch LED-Strahler
beleuchtet werden.
Beschlusslage Verkehrsentwicklungsplan: Ratsversammlung im April 2008
Beschlüsse/Drucksachennummer 0204/2018
aus dem Ratsinformationssystem 1197/2007
Aktueller Sachstand Die Unterabschnitte 1-4 (Hasseldieksdammer Weg-Schauenburgerstraße) des
ersten Bauabschnitts sind bereits befahrbar.
Kosten 5,3 Millionen Euro, davon 3,7 Millionen Euro Förderung vom Land Schleswig-
Holstein
Zeit Bauabschnitt 1:
Unterabschnitte 1-5, Hasseldieksdammer Weg - Olshausenstraße
Fertigstellung: Herbst 2013 - Herbst 2018
Unterabschnitt 6, Olshausenstraße - Christinenweg (Universität)
Fertigstellung: Frühjahr 2019
Bauabschnitte 2 und 3:
Im Zusammenhang mit dem Umbau der Anschlussstelle Kiel-Mitte wird sowohl
die Querung der A 215 als auch ein weiterer Teil der Radwegtrasse hergestellt.
Die Trasse der Veloroute 10 zwischen A 215 und Hasseldieksdammer Weg dient
zurzeit noch als Baustraße für die Straßenbaumaßnahme und wird bis voraus-
sichtlich Anfang 2020 für den Radverkehr endausgebaut.
Bürgerbeteiligung nein, keine Bürgerbeteiligung geplant
Kontakt Tiefbauamt, Verkehr, Verkehrsplanung und -entwurf, Radverkehrsbeauftragter,
Verkehrssicherheit
Telefon: 0431 901-2251
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/veloroute10
13Ellerbek/Wellingdorf
Kiel-Ellerbek - Umgestaltung Bahnhaltepunkt und Bushaltestellen
Ziel Erhöhung der klimafreundlichen Mobilität durch den Bau einer Bike&Ride Anlage
und Schaffung einer barrierefreien Bushaltestelle (Stadtrat Hahn-Park) in der Lüt-
jenburger Straße
Beschreibung Die Bahnstrecke zwischen Kiel und Schönberg wird für den Personennahverkehr
ausgebaut und die Bahnhaltepunkte Oppendorf und Ellerbek wurden reaktiviert.
Die Landeshauptstadt Kiel plant ergänzende Maßnahmen zur Verknüpfung von
Bus-, Bahn-, Rad- und Fußverkehr. Die Bushaltestellen Stadtrat-Hahn-Park sollen
von drei Haltebereichen zu zweien zusammengefasst werden. Eine überdachte
Fahrradabstellanlage ist geplant. Für den Fußverkehr werden die Seitenberei-
che und Fahrbahnquerungen verbessert und barrierefrei gestaltet. Nördlich des
Bahnüberganges wird zur verbesserten Erreichbarkeit der Grünanlage Schwanen-
seepark und des Bahnhaltepunktes eine Mittelinsel eingebaut. Die vorhandene
Mittelinsel in der Franziusallee wird neu barrierefrei hergestellt. In der Lütjenbur-
ger Straße ist der Bau von vier Parkständen für Pkw geplant, zwei als Behinder-
tenstellplätze und zwei weitere, die mit einer Höchstparkdauer von einer halben
Stunde bewirtschaftet werden.
Beschlusslage Bau einer Bike&Ride- und Kiss&Ride-Anlage mit barrierefreiem Umbau der Bus-
haltestelle Stadtrat-Hahn-Park am Bahnhaltepunkt Ellerbek: Bauausschuss im
September 2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0931/2017
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Planung ist abgeschlossen. Maßnahme ist ausgeschrieben, Angebotsabgabe im
Juni 2018, Baubeginn im Juli 2018
Die Baumaßnahme wurde am 06.09.2017 im Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf vor-
gestellt.
Kosten Etwa 670.000 Euro
Zeit Baubeginn: Sommer 2018
Bürgerbeteiligung nein, keine Bürgerbeteiligung geplant
Kontakt Tiefbauamt, Verkehrswegebau, Planung von Verkehrswegen
Telefon: 0431 901-2591
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
14Ellerbek/Wellingdorf
Kinderspielplatz Schreyweg - Umbau
Ziel Sanierung und Aufwertung des Spielplatzes als Abenteuerspielplatz und Grün-
verbindung
Beschreibung Der Kinderspielplatz am Schreyweg ist eine der wenigen fußläufig zu erreichen-
den Grün- und Spielanlagen im Stadtteil Wellingdorf. Die Spielgeräte aus dem
Jahr 2006 sind mittlerweile veraltet und der Fallschutz ist aufgrund von Bodene-
rosionen stark beeinträchtigt. Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Amt
für Kinder und Jugendeinrichtungen hat das Grünflächenamt eine Planung zur
Neugestaltung des Kinderspielplatzes erarbeitet. Der vorhandene Spielturm soll
mit Kletterelementen erweitert werden. Außerdem sind ein neuer Niedrigseilgar-
ten, ein großer Sandspielbereich mit Wippelementen für Kleinkinder und Bänke
für Eltern sowie ein Bereich für Jugendliche geplant. Um das abschüssige Gelände
vor Bodenerosionen zu schützen, werden Sandspielflächen mit Natursteinmau-
ern eingefasst und das Gelände terrassiert.
Beschlusslage Kein Beschluss vorhanden.
Aktueller Sachstand Entwurfsplanung auf der Basis der Beteiligungsergebnisse der Kinder- und
Jugendbeteiligung vom Oktober 2016: Juli 2017
Vorstellung der Entwurfsplanung im Kinder- und Jugendtreff Wellingdorf:
September 2017
Vorstellung der Entwurfsplanung im Ortsbeirat Ellerbek/Wellingdorf:
November 2017
Baubeginn/bauliche Umsetzung (Ausbildungsabteilung Grünflächenamt):
April 2018
Baustellenbegehung mit Kindern und Jugendlichen des Stadtteils: Mai 2018
Kosten Baukosten, Planungsleistung Grünflächenamt, Umsetzung Ausbildungsabteilung
Grünflächenamt: etwa 80.000 Euro
Zeit Fertigstellung:Frühjahr 2019 (geplant)
Bürgerbeteiligung ja, freiwillige Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ Abgeschlossen
Art der Beteiligung Workshop im Oktober 2016
Geplante Bürgerbeteiligung Beteiligung ist abgeschlossen
Kontakt Grünflächenamt, Planungsabteilung
Telefon: 0431 901-3826
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
15Elmschenhagen/Kroog
Ellerbeker Weg - Umbau
Ziel Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, der Leistungsfähigkeit des In-
dividualverkehrs und des Radverkehrs in der Landeshauptstadt Kiel
Beschreibung Verkehrsgerechter Umbau des Ellerbeker Weges zwischen Weinberg und Trön-
delweg
Beschlusslage Verkehrsgerechter Ausbau des Ellerbeker Weges (K 1) zwischen Weinberg und Trön-
delweg - Einleitung des Planfeststellungsverfahrens: Bauausschuss im Januar 2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0786/2017
aus dem Ratsinformationssystem 1078/2016
Aktueller Sachstand Planfeststellungsbeschluss wird angestrebt.
Das Vorhaben wurde im Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog im November 2016
vorgestellt.
Kosten 1,7 Millionen Euro (Kostenschätzung 2016)
Zeit Beginn des Umbaus, sobald Planfeststellungsbeschluss vorliegt.
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ noch nicht
Art der Beteiligung Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Geplante Bürgerbeteiligung Planfeststellungsverfahren ist angestoßen.
Kontakt Tiefbauamt, Verkehrswegebau, Planung von Verkehrswegen
Telefon: 0431 901-2292
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
16Gaarden
Altes Postareal - Bebauungsplan Nr. 1023
Ziel Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung einer ge-
mischten Nutzung mit dem Schwerpunkt Wohnen
Beschreibung Entwicklung eines Wohngebietes mit Gewerbenutzungen entlang der Straßen
Karlstal und Werftstraße auf dem Grundstück des heutigen Postareals in Gaar-
den. Das Grundstück befindet sich in Privateigentum und hat eine Größe von etwa
fünf Hektar. Das Areal wurde um 1900 durch die Abtragung des Fördehangs auf
das Niveau der Werftfläche gebracht. Bis heute ist der signifikante Geländeein-
schnitt mit einer Böschungshöhe bis zu 17 Meter (nach Norden) prägend für das
Areal. Die Vernetzung des Grundstücks mit dem angrenzenden Quartier und ins-
gesamt die Verknüpfung Gaardens mit der Innenstadt bedarf städtebaulicher
konzeptioneller Lösungen.
Beschlusslage Bebauungsplan Nr. 1023 „Altes Postareal“ (Aufstellungsbeschluss): Bauausschuss
am 03.05.2018
Beschlüsse/Drucksachennummer 0325/2018
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Aufstellungsbeschluss Mai 2018
Zeit Ende 2020 sind die aktuellen Nutzungen (vor allem durch die Post) auf dem
Grundstück zum größten Teil beendet. Der Bebauungsplan soll bis zu diesem Zeit-
punkt entwickelt werden.
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ noch nicht
Art der Beteiligung Bürgerbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch
Bürgerbeteiligung im Rahmen des Städtebaulichen Wettbewerbs
Geplante Bürgerbeteiligung Am Ablaufplan für das Projekt wird aktuell gearbeitet.
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
Städtebauliche Projektentwicklung
Telefon: 0431 901-2428
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
17Gaarden
Gaarden, Vergnügungsstätten - Bebauungsplan Nr. 976, 1. Änderung
Ziel Bauleitplanerischer Ausschluss von Vergnügungsstätten und Wettvertriebsstät-
ten jeglicher Art sowie von Bordellen und bordellartigen Betrieben
Beschreibung Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 976 wurde davon ausgegangen,
dass alle Wettvertriebsstätten - Wettbüros und Wettlokale - die über das Aus-
maß einer Lotto und Totoannahmestelle hinausgehen, als Vergnügungsstätten
gelten. Diese Annahme wird durch die aktuelle Rechtsprechung in Frage gestellt.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll durch eine klarstellende Festset-
zung künftig Rechtssicherheit geschaffen werden.
Beschlusslage 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 976 „Gaarden“ (Aufstellungsbe-
schluss): Bauausschuss am 04.05.2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0370/2017
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Entwurfsbeschluss für Frühjahr 2019 wird vorbereitet.
Zeit Satzungsbeschluss: 2019 (geplant)
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) Baugesetzbuch im Frühling 2019 vorgesehen.
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
Städtebauliche Projektentwicklung
Telefon: 0431 901-2567
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
18Gaarden
Hörnbereich - Städtebauliche Gesamtmaßnahme
Ziel Wiedernutzbarmachung ehemals gewerblich genutzter Flächen in innenstadtna-
her Lage mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe
Beschreibung Auf einer ehemaligen Industriebrache wächst seit einigen Jahren ein für Bevölke-
rung, Wirtschaft und Tourismus attraktives Quartier. Wohnen und Arbeiten als
Schwerpunkte werden um gastronomische, soziale und kulturelle Angebote er-
gänzt.
Entstanden ist eine attraktive Promenade rund um das Ende der Kieler Förde un-
ter anderem mit dem Neubau eines Fährterminals. Erste Hochbauten mit Büro-
und Wohnnutzungen sind umgesetzt. In naher Zukunft entstehen weitere 750
Wohneinheiten und weitere Arbeitsplätze im Bereich Gastronomie und Büronut-
zung. Der Nutzungsmix wird abgerundet durch die geplante Ansiedlung des The-
aterschiffes und durch die Ausweitung der Aktivitäten des Museumshafens.
Beschlusslage Namensgebung Sport- und Freizeitbad in Hörnbad: Ratsversammlung im Juli
2018
Teilaufhebung der Sanierungssatzung für das westliche Hörnufer:
Ratsversammlung im Juli 2018
Neubau eines drittes Rangier- und Abstellgleises am westlichen Hörnufer:
Ratsversammlung im Juli 2018
Anhandgabevereinbarung Projektgemeinschaft Hörnbebauung GbR:
Ratsversammlung am 21.09.2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0571/2018
aus dem Ratsinformationssystem 0550/2018
0524/2018
0848/2017
Aktueller Sachstand Verlängerung der Anhandnahmevereinbarung mit der Projektgemeinschaft
Hörnbebauung GbR und Paraphierung des Grundstückskaufvertrages. Derzeit
wird ein Workshopverfahren für die städtebaulich- hochbauliche Qualifizierung
durchgeführt. Das Verfahren soll im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein. Grund-
stückskaufvertrag mit der Deutsche Immobilien Projektentwicklung GmbH über
drei Baufelder ist beurkundet.
Das Projekt wurde an die TAS Gruppe aus Hamburg weiterverkauft. Derzeit wird
eine Mehrfachbeauftragung für die städtebaulich-hochbauliche Qualifizierung
durchgeführt. Das Verfahren soll im Frühjahr 2019 abgeschlossen sein.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein startete im Herbst 2018 mit den Arbei-
ten auf ihren Grundstücken.
Das Hörnbad wurde am 5. 10.2018 offiziell eröffnet.
Fortschreibung der Sanierungsrahmenplanung in Erarbeitung. Beschlusslage:
Frühjahr 2019 (geplant)
Regelmäßige Teilnahme an Sitzungen des Ortsbeirates Gaarden.
Kosten Rund 136 Millionen Euro
19Gaarden
Zeit Abschluss der Sanierung: bis Ende 2022 (geplant)
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ abgeschlossen
Art der Beteiligung Beteiligung nach §137 Baugesetzbuch im Rahmen der Fortschreibung der
Sanierungsrahmenplanung
Geplante Bürgerbeteiligung Zurzeit keine weitere Bürgerbeteiligung geplant
Kontakt Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung
Telefon: 0431 901-2572
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/hoern
20Gaarden
Iltisbunker - Neugestaltung
Ziel Entwurf und Ausführung einer Wandgestaltung für die beiden straßenseitigen
Fassaden des Iltisbunkers in Kiel-Gaarden zwecks Erhaltung und Aufwertung des
Baus
Beschreibung Die Wandfläche am Iltisbunker soll anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Kieler Mat-
rosenaufstand neugestaltet werden. Das bisherige Bild wird restlos entfernt. Eine
Fachjury zieht aus allen eingereichten Ideenskizzen drei in die engere Wahl. Diese
drei Künstlerinnen und Künstler werden beauftragt, detaillierte Entwürfe herzu-
stellen. Die Auswahl des Preisträgers wird im Rahmen einer geeigneten Bürger-
beteiligung erfolgen. Das künstlerische Gesamtkonzept soll sich mit dem histori-
schen Anlass, mit dem Gebäude und mit Gaarden beschäftigen.
Beschlusslage Bunkerbild Gaarden: Kulturausschuss am 26.09.2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0855/2017
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Die Fachjury hat drei Künstlerinnen und Künstler ausgewählt. Unter den einge-
reichten Arbeiten ist die Entscheidung für den Entwurf „Auf einmal hatte ich
einen Schuss in der Milchkanne“ von Piotr Nathan gefallen. Der als Fotografie
erstellte Siegerentwurf wird in 320 gleich große quadratische Felder unterteilt.
Jedes dieser Felder wird auf eine Leinwand übertragen und von Studierenden und
Ehemaligen der Muthesius Kunsthochschule und der Kunstakademie in Danzig
nach der Malvorlage des Entwurfs gestaltet. Anschließend werden mithilfe eines
Druckverfahrens die einzelnen Quadrate auf Aluminiumplatten übertragen und
an den Wänden des Bunkers angebracht.
Kosten Für die Realisierung stehen an Haushaltsmitteln 70.000 Euro zur Verfügung.
Zeit Planung und Durchführung des beschränkten Wettbewerbs für Künstlerinnen
und Künstler: November 2017 - Mai 2018
Präsentation der 320 Leinwände: November 2018
Installation der Aluminiumplatten an den Wänden des Bunkers: Frühjahr 2019
Bürgerbeteiligung ja, freiwillige Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ abgeschlossen
Art der Beteiligung Vom 18.04.2018 bis zum 13.05.2018 konnten sich Interessierte in der Stadtgalerie
Kiel am Vinetaplatz durch Abgabe eines Stimmzettels, auf welchem der favorisierte
Entwurf angekreuzt werden konnte, an der Entscheidung beteiligen. Die Auswer-
tung der abgegebenen Stimmen fand in einer Jurysitzung am 18.05.2018 statt.
Kontakt Amt für Kultur -und Weiterbildung, Stadtgalerie Kiel
Telefon: 0431 901-3419
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
21Gaarden
Werftbahnstraße 1 bis 8 (W8) - Bebauungsplan Nr. 1017 V
Ziel Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufwertung des Ge-
bietes und städtebaulichen Betonung des Kopfgrundstückes Werftbahnstraße 1
durch ein Hochhaus
Beschreibung Das Grundstück Werftbahnstraße 1 liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur
Kreativschmiede W8. Dort hat sich ein Standort für Start-up Unternehmen ge-
gründet. Die Landeshauptstadt Kiel will die Kreativwirtschaft in Kiel stärken und
ausbauen. Gemeinsam mit den Eigentümern der W8 soll der Standort Werft-
bahnstraße 1 entwickelt werden. Das Grundstück Werftbahnstraße 1 soll durch
die Errichtung eines Hochhauses betont werden.
Beschlusslage Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1017 V: Rats-
versammlung am 20.07.2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0716/2016
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Es findet eine Abstimmung mit den Investoren zu folgenden Punkten statt:
- Stadtbildverträglichkeitsuntersuchung (SVU)
- Die Ergebnisse eines gutachterlichen Verfahrens liegen seit Jahresende 2018
vor und wurden öffentlich bekannt gemacht
- Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Erste Vorstellung im Ortsbeirat Gaarden im Oktober 2016
Kosten Kosten trägt der Vorhabenträger
Zeit Baubeginn: 2020 (geplant)
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Bürgerbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
Städtebauliche Projektentwicklung
Telefon: 0431 901-2547
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.werftbahn.de
22Hassee/Vieburg
A 215 - Anpassung der Anschlussstelle Kiel-Mitte
Ziel Entlastung des Straßennetzes im Bereich der A 215 und des städtischen Verkehrs-
systems in den benachbarten Quartieren durch die Erweiterung der Anschluss-
stelle Kiel-Mitte um Abfahrten in Richtung Norden und in Richtung Westen.
Beschreibung Erweiterung der Anschlussstelle Kiel-Mitte der A 215 um fehlende Zu- und Abfahr-
ten in Richtung Norden (B 76) sowie in Richtung Westen (A 215). Die Anschluss-
stelle befindet sich 500 Meter vor dem dauerhaften Ende der Autobahn und der
signalisierten Anschlussstelle Kiel-Zentrum.
Beschlusslage Überplanmäßige Verpflichtungserklärung, Verlängerung Mühlendamm mit An-
bindung (Anschlussstelle Kiel-Mitte): Ratsversammlung im April 2016
A 215, Anpassung der Anschlussstelle Kiel-Mitte der A 215 mit Bau der Veloroute
10 zwischen Hasseldieksdammer Weg und Bahnhof Hassee, Bauausschuss im Mai
2015
Beschlüsse/Drucksachennummer 0272/2016
aus dem Ratsinformationssystem 0328/2015
Aktueller Sachstand Zurzeit im Bau
Kosten 21 Millionen Euro
Zeit Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2019
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ abgeschlossen
Art der Beteiligung Beteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Kontakt Tiefbauamt, Verkehrswegebau, Bauleitung und Fördermittelangelegenheiten
Telefon: 0431 901-2295
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
23Hassee/Vieburg
Theodor-Heuss-Schule - Anbau
Ziel Erweiterung der Kapazität der Theodor-Heuss-Schule durch Errichtung eines
Neubaus zur Anpassung an geltende Raumstandards
Beschreibung Erweiterungsbau für die Schulkinderbetreuung und schulische Nutzungen wie
zum Beispiel Lehrerzimmer oder Rückzugsräume gemäß dem Schulbaupro-
gramm.
Beschlusslage Schulbauprogramm 2013-2018 und Festlegung neuer Raumstandards: Ratsver-
sammlung am 13.12.2012
Beschlüsse/Drucksachennummer 0708/2012
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Projektplanung befindet sich in der Vorbereitung:
Derzeit wird die Leistungsphase 0 durchgeführt. Bei der Leistungsphase 0 handelt
es sich um eine Zielfindungsphase unter technischen, pädagogischen, architekto-
nischen und städtebaulichen Gesichtspunkten.
Kosten 4 Millionen Euro (Kostenrahmen)
Zeit Fertigstellung: 2021 (geplant)
Bürgerbeteiligung nein, keine Bürgerbeteiligung geplant
Kontakt Immobilienwirtschaft, Abteilung Hochbau
Telefon: 0431 901-3572
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
24Holtenau
Boelckestraße Süd - Bebauungsplan Nr. 1022
Ziel Planungsrechtliche Festsetzung von gewerblichen Bauflächen und einer Gemein-
bedarfsfläche für die Feuer- und Rettungswache Nord
Beschreibung Auf dem Areal sollen sowohl gewerbliche Bauflächen entstehen als auch eine
Feuer- und Rettungswache der Berufsfeuerwehr. Es besteht das Erfordernis, eine
Feuer- und Rettungswache nördlich des Nord-Ostsee-Kanals zu errichten, um zu
gewährleisten, die nördlichen Stadtgebiete in angemessener Zeit zu erreichen.
Beschlusslage Bebauungsplan Nr. 1022 „Boelckestraße Süd“ (Aufstellungsbeschluss): Bauaus-
schuss am 02.02.2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 1089/2016
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Aufgrund abzuwartender Gutachten erfolgt bisher keine weitere Bearbeitung.
Anschließend wird der Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet.
Kosten Kosten für Gutachten/Untersuchungen: 51.000 Euro (geplant)
Zeit Rechtskräftiger Bebauungsplan: Ende 2020
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ noch nicht
Art der Beteiligung Bürgerbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch
Geplante Bürgerbeteiligung Frühzeitige Bürgerbeteiligung: geplant für Mitte 2019
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
Städtebauliche Projektentwicklung
Telefon: 0431 901-2491
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
25Holtenau
Holtenau Ost - Städtebauliche Gesamtmaßnahme im Bereich des
MFG 5-Geländes
Ziel Entwicklung eines vitalen, mischgenutzten Quartiers mit Wohnen, Gewerbe, Frei-
zeit, Segeln, Sport- und Gemeinbedarfsflächen
Beschreibung Konversion (Umnutzung von Flächen) insbesondere einer ehemals militärisch ge-
nutzten Liegenschaft auf dem Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG 5) und
Entwicklung mit Umnutzung angrenzender Flächen. Die städtebauliche Sanie-
rungsmaßnahme erfolgt nach besonderem Städtebaurecht, die Durchführung/
Entwicklung mit Inanspruchnahme der Städtebauförderung.
Beschlusslage Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Holtenau Ost: Ratsversamm-
lung am 19.04.2018
Beschlüsse/Drucksachennummer 0006/2018
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Beschluss des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts“
Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs ist beab-
sichtigt, verschiedene sektorale Teilfragen und Gutachten sind in Erarbeitung.
Der aktuelle Sachstand wird in den Ortsbeiräten in Holtenau und Pries/Fried-
richsort vorgestellt. Außerdem tagt der Planungsbeirat regelmäßig.
Kosten Neben Eigenmitteln der Landeshauptstadt Kiel werden Fördermittel des Bundes
und des Landes eingesetzt (sogenannte Drittelförderung), nicht förderfähige Kos-
ten sind von der Landeshauptstadt Kiel zu tragen.
Zeit mehrjähriger Prozess
Bürgerbeteiligung ja, freiwillige und gesetzliche Bürgerbeteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Freiwillige Bürgerbeteiligung
Beteiligung nach besonderem Städtebaurecht
Spätere Beteiligung nach § 3 Baugesetzbuch im Rahmen der Schaffung von Pla-
nungsrecht
Workshops (Perspektivenwerkstatt, Onlinedialog)
Kontakt Stadtplanungsamt, Koordination MFG 5
Telefon: 0431 901-2749
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite kiel.de/mfg5
26Meimersdorf/Moorsee
Alter Moorsee - Wiedervernässung
Ziel Wiedervernässung des Alten Moorsees und Verbesserung des Abflussverhaltens
der Schlüsbek gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Beschreibung Wiedervernässung des Alten Moorsees durch Rückbau des Schöpfwerkes und An-
stau auf 42,40 Meter über dem Meeresspiegel. Dadurch auch Verbesserung des
Abflussregimes der Schlüsbek, das heißt, des mittleren jahreszeitlichen Verlaufs
des Abflusses eines Gewässers, beeinflusst durch Faktoren wie Klima oder Relief.
Außerdem Verbesserung der ausgleichenden Wirkung auf den Durchfluss oder
Abfluss im Gewässersystem Schlüsbek-Wellsau (Hochwasserretention).
Beschlusslage Bestandteil Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kiel (INSEKK) 2010, Geschäft-
liche Mitteilungen: Innen- und Umweltausschuss 13.02.2007 und 13.03.2007
Beschlüsse/Drucksachennummer 0783/2010
aus dem Ratsinformationssystem 0256/2007
0064/2007
Aktueller Sachstand Vorentwurf/Machbarkeitsstudie ist abgeschlossen. Variantenprüfung zur Stauhö-
he ist insofern abgeschlossen, dass die niedrigste Anstauhöhe gewählt wurde, um
die Auswirkungen auf Privatgrundstücke außerhalb des Moorseegebietes auszu-
schließen. Als nächstes wird eine hydraulische Berechnung der Schlüsbek vorge-
nommen. Anschließend werden Gespräche zur Flächensicherung der restlichen
verbleibenden privaten Flächen im Moorseegebiet geführt. Danach ist die Geneh-
migungsplanung vorzunehmen, die dann den Gremien vorgestellt werden kann.
Die Gutachten wurden Anfang 2017 bereits den Anwohnern im Ortsbeirat Meim-
ersdorf/Moorsee vorgestellt, außerdem beim Wasser- und Bodenverband (WBV).
Kosten Die Maßnahme wird als Maßnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) zu 100 Prozent vom Land finanziert. Kosten verbleiben eventuell beim
Grundstückskauf/Entschädigung und bei der Erstellung der hydraulischen Be-
rechnung.
Zeit Hydraulisches Gutachten zur Schlüsbek: bis Ende 2018
Flächensicherung 2018/2019, danach Erstellung der wasserrechtlichen Genehmi-
gungsplanung und Durchführung des Planfeststellungs-/Plangenehmigungsver-
fahrens
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Im Falle eines Planfeststellungsverfahrens: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 72 ffVerwaltungsverfahrengesetz (VwVfG)
Kontakt Umweltschutzamt, untere Wasserbehörde
Telefon: 0431 901-3766
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
27Meimersdorf/Moorsee
StadtDorf Kieler Süden
Ziel Entwicklung neuer Wohnquartiere in Meimersdorf als größte Wohnungsbau
reserve Kiels
Beschreibung Städtebauliche Rahmenplanerstellung für neue Wohnquartiere in Meimersdorf
mit rund 1.500 - 1.600 Wohneinheiten als Grundlage für die Aufstellung mehrerer
Bebauungspläne ab 2019.
Beschlusslage Ergebnis des Kooperativen Gutachterverfahrens „Kieler Süden“: am 11.01.2018
im Bauausschuss
Beschlüsse/Drucksachennummer 1241/2017
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Auf der Grundlage des im Dezember 2017 entschiedenen „Kooperativen Gutach-
terverfahrens“ ist als nächster Schritt für eine abgestimmte Siedlungsentwick-
lung im Kieler Süden die Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung vor-
gesehen. Im Anschluss daran sollen einzelne Bebauungspläne entwickelt werden.
Beteiligung des Ortsbeirats zur Rahmenplanung am 20. Juni 2018 sowie im Win-
ter 2018/2019
Kosten Kosten tragen in erster Linie die privaten Vorhabenträger. Einzelheiten werden
vertraglich zwischen der Landeshauptstadt Kiel und den Investoren geregelt.
Zeit Rahmenplanung: bis erste Jahreshälfte 2019
erste Bauleitpläne: ab 2019-2020
bauliche Erschließung: nicht vor 2021
Bürgerbeteiligung ja, freiwillige und gesetzliche Bürgerbeteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Diverse Beteiligungsformate: Werkstattverfahren: 2015
Kooperatives Gutachterverfahren/Bürgerforen: 2017
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
Städtebauliche Projektentwicklung
Telefon: 0431 901-2478
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/kieler-sueden
28Mitte
Alte Muthesius Kunsthochschule
Ziel Stärkung der Wohnnutzung in Verbindung mit Nutzungen der Kreativwirtschaft
Beschreibung Ziel der Planung ist es, den ehemaligen Standort der Muthesius-Kunsthochschule
(MuH) am Lorentzendamm einer überwiegend wohnbaulichen Entwicklung zuzu-
führen. Die neue Nutzung der Muthesius-Kunsthochschule soll in die Nutzungen
der Nachbarschaft integriert werden.
Beschlusslage Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 1011 Alte Muthesius-Kunsthochschule
am 01.10.2015 im Bauausschuss
Beschlüsse/Drucksachennummer 0659/2015
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Derzeit wird geprüft, ob das geplante Vorhaben der Initiative alte MU Impulswerk
e.V. ohne Bebauungsplan nach § 34 Baugesetzbuch genehmigungsfähig ist. Die
oben genannte Initiative beabsichtigt, Wohnungsbau und Kreativwirtschaft zu re-
alisieren. Die Finanzierung des Grundstückskaufs erfolgt durch die Stiftung trias.
Gegebenenfalls ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses notwendig.
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ noch nicht
Art der Beteiligung
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung
Telefon: 0431 901-2805
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
29Mitte
Holstenstraße - Umgestaltung
Ziel Attraktivitätssteigerung der Kieler Innenstadt durch Aufwertung des öffentlichen
Raums
Beschreibung Die Kieler Innenstadt wird den Ansprüchen an eine vitale Mitte der Landeshaupt-
stadt derzeit nicht mehr gerecht. Teile der Innenstadt sind im Hinblick auf ein zu-
kunfts- und wettbewerbsfähiges Stadtzentrum stark aufwertungsbedürftig. Für
den öffentlichen (Frei-) Raum fehlt bislang eine qualitätsvolle und realisierungs-
fähige Planung. Dies soll nun in einem ersten Schritt mittels eines freiraumpla-
nerischen Realisierungswettbewerbs (Planungswettbewerb) vorbereitet werden.
Durch alternative Entwürfe zur Umgestaltung der zentralen Achse Holstenplatz
bis zum Alten Markt und unter Einbeziehung des Asmus-Bremer-Platzes, des Eu-
ropaplatzes und der Andreas-Gayk-Straße sollen ortsangemessene planerische
Lösungen gefunden werden.
Beschlusslage Durchführung des Wettbewerbs: Ratsversammlung am 17.05.2018
Beschlüsse/Drucksachennummer 0283/2018
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Nach erfolgtem Ratsbeschluss wurde die Wettbewerbsbetreuung (externes Fach-
büro) ausgeschrieben und beauftragt.
Kosten Wettbewerbsbetreuung: 100.000 Euro (Schätzung)
Wettbewerbskosten: 420.000 Euro (Schätzung)
Die weiteren Planungs- und Baukosten können derzeit nicht seriös geschätzt
werden, da sie im besonderen Maße entwurfsabhängig sind. Es wird von einer
zweistelligen Millionensumme ausgegangen.
Zeit Wettbewerbsvorbereitung und Durchführung: Juli 2018 bis Juli 2019
Bürgerbeteiligung ja, freiwillige und gesetzliche Bürgerbeteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Diverse Formate:
Bürgerforum: Mai 2018
Online Beteiligung: Mai - Juli 2018
Öffentliches Innenstadtatelier: 07.09.2018
Kontakt Stadtplanungsamt, Vorbereitende Bauleitplanung
Telefon: 0431 901-2427
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
Webseite www.kiel.de/innenstadt
30Mitte
Holstenstraße, Vergnügungsstätten - Bebauungsplan Nr. 975, 1. Änderung
Ziel Bauleitplanerischer Ausschluss von Vergnügungsstätten und Wettvertriebsstät-
ten jeglicher Art sowie von Bordellen und bordellartigen Betrieben in einem fest-
gelegten Bereich der Innenstadt
Beschreibung Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 975 wurde davon ausgegangen,
dass alle Wettvertriebsstätten - Wettbüros und Wettlokale - die über das Ausmaß
einer Lotto- und Totoannahmestelle hinausgehen, als Vergnügungsstätten gel-
ten. Diese Annahme wird durch die aktuelle Rechtsprechung in Frage gestellt. Mit
der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll durch eine klarstellende Festsetzung
künftig Rechtssicherheit geschaffen werden.
Beschlusslage 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 975 „Vergnügungsstätten Hols-
tenstraße“ (Aufstellungsbeschluss): Bauausschuss am 04.05.2017
Beschlüsse/Drucksachennummer 0369/2017
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorbereitet.
Zeit Satzungsbeschluss: Ende 2019 (geplant)
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ laufend
Art der Beteiligung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch im Ortsbeirat
Mitte in der ersten Jahreshälfte 2019 vorgesehen
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
Städtebauliche Projektentwicklung
Telefon: 0431 901-2567
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
31Mitte
Hopfenstraße, Wohnungsbau - Bebauungsplan Nr. 1010 V
Ziel Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen durch einen vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan als Grundlage für die Errichtung von rund 120 Wohnungen
durch die GEWOBA Nord
Beschreibung Auf einer derzeit als Parkplatz genutzten Fläche werden rund 120 Wohneinheiten
errichtet, die durch die Genossenschaft GEWOBA Nord vermietet werden.
Beschlusslage Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1010 V „Hopfenstraße“ (Aufstellungsbe-
schluss): Bauausschuss am 23.03.2015
Beschlüsse/Drucksachennummer 0176/2015
aus dem Ratsinformationssystem
Aktueller Sachstand Städtebaulicher Wettbewerb: abgeschlossen
Ämterbeteiligung: Juni 2018, anschließend formelles Bebauungsplanverfahren
Zeit Januar 2015 - Sommer 2019
Bürgerbeteiligung ja, gesetzliche Beteiligung
Status Bürgerbeteiligung/ noch nicht
Art der Beteiligung Bürgerbeteiligung nach § 3 Baugesetzbuch
Kontakt Stadtplanungsamt, Verbindliche Bauleitplanung,
Städtebauliche Projektentwicklung
Telefon: 0431 901-2793
E-Mail: mitwirkung@kiel.de
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