WAHL Wahlhandbuch - Arbeiterkammer
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WAHL Wahlhandbuch Ein Arbeitsbehelf zur Durchführung der Arbeiterkammerwahl 2019 Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at
Vorwort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Wahl zur Vollversammlung der Arbeiterkammer bedarf einer bestens strukturierten Organisation. Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann, ist die Mithilfe einer großen Anzahl an ehrenamtlichen Mit- arbeiter/innen notwendig. Besonders die Mitglieder der Wahlkommissionen leisten einen wesentlichen Beitrag zur ordnungsgemäßen Durchführung der AK-Wahl. Damit diese Aufgabe für alle Helfer/innen erleichtert wird, wurde das vorliegende Handbuch ausgearbeitet. Es soll allen an der Organisation und Durchführung der Wahl beteiligten Personen als Nachschlagewerk dienen. Vor allem die Mitglieder der Wahlkommissionen sind aufgerufen, die Inhalte genau zu studieren und bei der Durchführung der Wahl zu berücksichtigen. Sollten dennoch Unklarheiten auftreten, stehen darüber hinaus während der Wahlvorbereitung und während des Wahlzeitraumes vom 28. Jänner bis 7. Februar 2019 die Mitarbeiter/innen des Wahlbüros und die Zweigwahl- kommissionen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich bereits jetzt schon bei allen Mitarbeiter/innen für ihren Einsatz und bin mir sicher, dass sie ihre Aufgabe dem Gesetz entsprechend gewissenhaft und verantwortungsvoll erfüllen werden. Andreas Lampert Leiter des Wahlbüros Stark für Sie. 3
Inhalt Allgemeiner Teil Allgemeiner Teil Seite 5 Wichtigster Unterschied zwischen der Arbeiterkammerwahl und einer Gemeindevertretungs-, Landtags- oder Durchführung der Wahl im Betriebswahlsprengel Seite 9 Nationalratswahl ist der Ort der Stimmabgabe. Bei der Arbeiterkammerwahl ist der Beschäftigungsort und nicht Wahl im Allgemeinen Wahlsprengel Seite 13 der Wohnort für die Stimmabgabe maßgebend. Wichtige Adressen Seite 15 Muster Seite 17 Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeiterkammerwahl sind: Beispiele für gültige Stimmzettel Seite 20 q das Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG), BGBl. Nr. 626/1991 idgF Beispiele für ungültige Stimmzettel Seite 24 q die Arbeiterkammer-Wahlordnung (AK-WO), BGBl. II Nr. 340/1998 idgF Sprachliche Gleichbehandlung Soweit in diesem Wahlhandbuch personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, be- ziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angeordnet ist. Wahlrecht (§ 20 AKG; 19 AK-WO) Wahlberechtigt sind ohne Unterschied der Staatszugehörigkeit alle am Stichtag (5. November 2018) kammerzu- gehörigen Arbeitnehmer; seit 1.1.2008 sind auch freie Dienstnehmer Mitglieder der Arbeiterkammer und somit wahlberechtigt. Im Sinne des AK-Gesetzes gelten als kammerzugehörige Arbeitnehmer auch Arbeitslose im Anschluss an eine zumindest zwanzigwöchige arbeiterkammerzugehörige Beschäftigung. Weiters sind Lehrlinge, Karenzgeldbezie- her sowie kammerzugehörige Arbeitnehmer, die Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst leisten, und geringfügig Beschäftigte (auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer) wahlberechtigt. Wer wird wann gewählt? Aufgrund des Beschlusses des Vorstands der AK Vorarlberg vom 24. April 2018 werden in der Zeit vom 28. Jän- ner bis 7. Februar 2019 insgesamt 70 Kammerräte in die Vollversammlung der Vorarlberger Arbeiterkammer (§ 47 AKG) gewählt. Wer führt die Wahl durch? (§§ 22, 25 – 31 AKG; §§ 3 – 12 AK-WO) Die Arbeiterkammerwahl wird von einer Hauptwahlkommission sowie den Zweig- und Sprengelwahlkommissio- nen durchgeführt. Sie werden dabei vom Wahlbüro der Arbeiterkammer unterstützt. 4 Stark für Sie. Stark für Sie. 5
Hauptwahlkommission Beschlussfähigkeit der Sprengelwahlkommissionen (§§ 25, 26 AKG; §§ 4 – 6 AK-WO) (§ 24 AKG; § 14 AK-WO) Die Hauptwahlkommission (HWK) besteht aus einem Vorsitzenden (Wahlkommissär) sowie weiteren zehn Die Sprengelwahlkommission ist beschlussfähig, wenn außer dem Vorsitzenden (Stellvertreter) mindestens die Mitgliedern. Sie hat die Wahl auszuschreiben, die Zahl und Abgrenzung der Wahlsprengel und Wahlkreise sowie Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst; die Amtssitze der Zweigwahl- und Sprengelwahlkommissionen festzulegen. Sie bestimmt darüber hinaus auch die bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden (Stellvertreters) den Ausschlag. Bei Verhinderung eines Zahl der Sprengelwahlkommissionen für den Allgemeinen Wahlsprengel, setzt die Orte und Zeiten der Stimmab- Mitglieds ist das Ersatzmitglied stimmberechtigt. Einzige Beschlusskompetenz der Sprengelwahlkommission ist gabe im Allgemeinen Wahlsprengel fest und ist für die Auflegung der Wählerliste und allfällige Einsprüche gegen die Feststellung über die Zulassung bzw. Nichtzulassung eines Wählers zur Stimmabgabe. die Wählerliste zuständig. Über die Wählbarkeit der Wahlwerber und die Gültigkeit der Wahlvorschläge entscheidet die HWK ebenso Sitz der Sprengelwahlkommissionen wie über die Form und den Inhalt des amtlichen Stimmzettels. Sie hat das Abstimmungsergebnis aller im All- gemeinen Wahlsprengel persönlich abgegebenen Stimmen sowie der mittels Wahlkarten im Postweg abgegebenen Die Sprengelwahlkommission hat ihren Sitz im Wahllokal. Der Betriebswahlsprengel kann jedoch mit Zustim- Stimmen festzustellen. Die Hauptwahlkommission verlautbart das Wahlergebnis und weist den wahlwerbenden mung der Zweigwahlkommission so aufgebaut sein, dass sich die Sprengelwahlkommission zu unterschiedlichen Gruppen die Mandate zu. Zeiten in unterschiedlichen Wahllokalen befindet. Zweigwahlkommissionen Wahlzeugen §§ 27, 28 AKG; §§ 7+ 8 AK-WO) (§ 38 AK-WO) Die Zweigwahlkommissionen für die AK-Wahl 2019 bestehen jeweils aus dem Wahlleiter und sechs weiteren Jede wahlwerbende Gruppe kann in jede Sprengelwahlkommission zwei Wahlzeugen entsenden. Diese Personen Mitgliedern und sind für den jeweiligen Wahlkreis zuständig. Für die AK-Wahl 2019 wurden die vier politischen müssen nicht kammerzugehörig sein und sind dem Wahlbüro bis spätestens zwei Wochen vor dem ersten Wahl- Bezirke Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch (mit dem Gemeindegebiet Nenzing, welches westlich der tag vom Zustellungsbevollmächtigten schriftlich namhaft zu machen. Den Wahlzeugen wird vom Wahlbüro ein Galina liegt) als Wahlkreise beschlossen. Ausweis ausgestellt, mit dem sie sich beim Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission auszuweisen haben. Den anwesenden Wahlzeugen steht keine Einflussnahme auf den Gang der Wahlhandlung zu. Die Zweigwahlkommissionen legen in ihrem Wahlkreis die Orte und Zeiten zur Stimmabgabe in den Betriebs- wahlsprengeln fest. Sie geben die amtlichen Stimmzettel an die Sprengelwahlkommissionen aus und sind für die Auszählung der Vorbereitung der Wahl persönlich in den Betriebswahlsprengeln und im Wahlkreis insgesamt abgegebenen Stimmen verantwortlich. Etwa drei Tage vor Beginn der Wahl hat der Vorsitzende der Sprengelwahlkommission mit dem zuständigen Zweigwahlkreisleiter Kontakt bezüglich der Wahlunterlagen (Wahlurne, Wahlzelle, Stimmzettel etc.) aufzuneh- men. Die Ausfolgung der Wahlurne(n) durch den Leiter der Zweigwahlkommission (Wahlleiter) an den Sprengelwahlkommissionen Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission erfolgt nach Absprache. Die Wahlurnen sind nummeriert. (§ 29 AKG; §§ 9 + 10 AK-WO) Die Sprengelwahlkommissionen für die Wahl in den Betrieben (Betriebswahlsprengel) und im Allgemeinen Wahlsprengel (diesem landesweiten Wahlsprengel sind alle Wahlberechtigten zugeteilt, die nicht in einem Be- Konstituierung und Angelobung der Sprengelwahlkommissionen (§ 13 AK-WO) triebswahlsprengel erfasst sind) werden vom Vorstand der Arbeiterkammer bestellt. Jede Kommission besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, welche beide als Stellvertreter des Vorsitzenden bestellt Die Vorsitzenden der Wahlkommissionen der Betriebswahlsprengel und ihre Stellvertreter werden vom Wahl- werden. Soweit es für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl notwendig ist, können Ersatzmitglieder leiter der zuständigen Zweigwahlkommission angelobt. Sie haben in der Folge die Ersatzmitglieder ihrer Spren- bestellt werden. Im Falle einer Verhinderung eines Mitglieds übernimmt ein Ersatzmitglied dessen Funktion. gelwahlkommission bei der Aufnahme der Tätigkeit (eine halbe Stunde vor Beginn der festgesetzten Wahlzeit) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Sprengelwahlkommissionen müssen nicht wahlberechtigt sein. über ihre Pflichten zu informieren und anzugeloben. Der Vorsitzende hat vor Beginn der Angelobung der Mit- glieder der Sprengelwahlkommission anhand der von der Arbeiterkammer ausgestellten Bestellungsdekrete die Bei einer dauernden Verhinderung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreter ist unverzüglich das Wahlbüro der Berechtigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder zur Teilnahme an der Wahlhandlung zu überprüfen. Arbeiterkammer (Widnau 4, Telefon 050/258-8500) oder der Wahlkommissär (Vorsitzender der Hauptwahl- kommission, Mag. Herbert Burtscher, BH Feldkirch, Telefon 05522/3591-0) zu verständigen. 6 Stark für Sie. Stark für Sie. 7
Einrichtung der Wahlzellen (§§ 36, 37 AK-WO) Durchführung der Wahl im Jedes Wahllokal muss zumindest eine Wahlzelle haben, die so beschaffen ist, dass der Wähler ungestört und Betriebswahlsprengel ohne Gefährdung der Geheimhaltung wählen kann. Die Wahlzelle ist mit einem Tisch und einem Stuhl oder mit einem Stehpult sowie mit einer Schreibunterlage inklusive dem erforderlichen Schreibmaterial auszustatten. § 22 AKG; § 39 AK-WO In jeder Wahlzelle ist eine Übersicht der gültigen Wahlvorschläge (befindet sich bei den Wahlunterlagen für den Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission) an sichtbarer Stelle anzuschlagen. Die Durchführung der Wahl im Betriebswahlsprengel obliegt der zuständigen Sprengelwahlkommission unter der Leitung ihres Vorsitzenden (im Verhinderungsfall eines Stellvertreters). Dieser hat dafür zu sorgen, dass die Verbotszone Wahlhandlung in Ruhe und Ordnung abläuft und die Bestimmungen der Wahlordnung eingehalten werden. Er (§ 35 AK-WO) leitet zur festgesetzten Zeit den Wahlvorgang ein, übergibt der Sprengelwahlkommission die Wählerliste des Be- triebswahlsprengels, die Abstimmungsverzeichnisse, die amtlichen Stimmzettel sowie die leeren Wahlkuverts und Im Gebäude des Wahllokals und in einem Umkreis von 30 Metern ist an den Wahltagen jegliche Art der Wahl- prüft, ob die Wahlurne unbeschädigt ist. werbung verboten. Das Wahllokal darf außer von den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Sprengelwahlkommission nur von den Wahlzeugen, den zur Wahl erscheinenden Wählern, Begleitpersonen, dem Wahlkommissär und seinem Stellver- treter, dem Wahlleiter und dessen Stellvertreter sowie dem Leiter des Wahlbüros und dessen Beauftragten betreten werden. Wähler haben das Wahllokal unmittelbar nach der Stimmabgabe zu verlassen. Wahlzeiten Für die Wahl in den Betriebswahlsprengeln sind die von der Zweigwahlkommission festgelegten Zeiten für die Stimmabgabe (Wahlzeiten) von der jeweils zuständigen Sprengelwahlkommission strikt einzuhalten. Eine Ver- kürzung oder Änderung der Wahlzeiten ist auf keinen Fall zulässig. Der Wähler (§ 45 AK-WO) Das Wahlrecht ist grundsätzlich persönlich auszuüben. Blinde, schwer sehbehinderte oder gebrechliche Wähler können sich von einer Begleitperson bei der Wahlhandlung helfen lassen. Der Vorsitzende der Sprengelwahlkommission hat dem Wähler nach Feststellung seiner Identität und dessen Aufscheinen in der Wählerliste ein leeres Wahlkuvert und einen amtlichen Stimmzettel auszuhändigen. Nach der Wahlhandlung in der Wahlzelle übergibt der Wähler das Kuvert dem Vorsitzenden, der es ungeöffnet in die Urne einwerfen muss. Achtung: Ist dem Wähler beim Ausfüllen des Stimmzettels ein Fehler unterlaufen, so ist dies in der Niederschrift des Wahlvorgangs festzuhalten und diesem Wähler ein weiterer Stimmzettel auszufolgen. Der erste Stimmzettel ist vom Wähler vor der Kommission durch Zerreißen unbrauchbar zu machen und zwecks Wahrung des Wahl- geheimnisses mit zu nehmen. Nach Abgabe des Stimmzettels ist der Name des Wählers auf der Wählerliste abzustreichen. Sein Name ist unter Anführung seiner Nummer in das fortlaufend nummerierte Abstimmungsverzeichnis (siehe Seite 16) einzutra- gen. 8 Stark für Sie. Stark für Sie. 9
Feststellung der Identität des Wählers Diese Niederschrift ist von den Mitgliedern der Sprengelwahlkommission zu unterschreiben. Verweigert ein (§ 43 AK-WO) Mitglied die Unterschrift, ist der Grund dafür anzugeben und vom Vorsitzenden in der Niederschrift festzuhal- ten. Bei mehreren Wahltagen ist die Niederschrift in einem vom Vorsitzenden versiegelten Umschlag sicher bis Jeder Wähler hat vor der Sprengelwahlkommission seinen Namen zu nennen und sich mittels einer amtlichen zum Ende der Wahl aufzubewahren. Nach Beendigung der Wahlhandlung am letzten Wahltag sind die gesamten Bescheinigung oder einer anderen Urkunde über seine Person auszuweisen. Als Identitätsnachweis kommen in Wahlunterlagen unverzüglich an die Zweigwahlkommission zu übermitteln. Frage: Pass, Personalausweis, Dienstausweis, Führerschein, Geburtsurkunde etc. Kann sich ein Wähler nicht ausweisen, so ist er dennoch zur Stimmabgabe zuzulassen, wenn er seine Identität durch zwei anwesende Zeugen Die Wahlurne hat während des gesamten Wahlvorgangs verschlossen zu bleiben. Die Urne ist jeweils nach Be- nachweisen kann. Dieser Umstand sowie die Vor- und Familiennamen der Zeugen einschließlich der Bezeich- endigung der Wahlzeiten an jedem Wahltag in den dafür vorgesehenen Plastikbeutel zu geben und zu versiegeln. nung der von diesen zur Ausweisleistung verwendeten Urkunden sind in der Wahlniederschrift zu vermerken. Die Urne ist vom Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission sicher aufzubewahren. Bei Fortsetzung der Wahl ist jeweils zu kontrollieren, ob die Wahlurne ungeöffnet und unbeschädigt geblieben ist. Allfällige Vorkommnisse sind in der Niederschrift festzuhalten. Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe Achtung: Die Sprengelwahlkommissionen dürfen keine Auszählung der Stimmen vornehmen! Das obliegt allein (§ 44 AK-WO) der Zweigwahlkommission. Die Entscheidung über die Zulassung zur Stimmabgabe steht der Sprengelwahlkommission nur dann zu, wenn sich über die Identität oder Wahlberechtigung des Wählers Zweifel ergeben. Gegen die Zulassung zur Stimm- abgabe aus diesem Grund kann von den Mitgliedern der Wahlkommission und den Wahlzeugen sowie den Weiterleitung der Wahlunterlagen allenfalls anwesenden Wählern nur so lange Einspruch erhoben werden, als die Person, deren Wahlberechtigung (§ 49 AK-WO) angefochten wird, ihre Stimme noch nicht abgegeben hat. Die Entscheidung der Sprengelwahlkommission muss vor Fortsetzung der Wahlhandlung erfolgen und ist endgültig. Sie ist in der Niederschrift über den Wahlvorgang Nach Ende der Wahl im jeweiligen Betriebswahlsprengel hat der Vorsitzende der Sprengelwahlkommission die zu vermerken. ungeöffnete und versiegelte Wahlurne sowie die Wahlniederschriften, die Wählerliste und die Abstimmungsver- zeichnisse an die zuständige Zweigwahlkommission weiterzuleiten. Achtung: Wähler aus einem Betriebswahlsprengel, denen laut Wählerliste eine Wahlkarte ausgestellt wurde, dür- fen nicht zur Wahl vor der Sprengelwahlkommission zugelassen werden. Diese können nur per Post (Briefwahl) oder persönlich in einem öffentlichen Wahllokal des Allgemeinen Wahlsprengels ihre Stimme abgeben. Urnenweise Stimmenauszählung (§ 50 AK-WO) Beurkundung des Wahlablaufs Die Auszählung der Wählerstimmen der Betriebswahlsprengel obliegt ausschließlich den Zweigwahlkommissio- (§ 48 AK-WO) nen. Sie haben die in jeder Urne enthaltenen Wahlkuverts zu zählen und mit den Abstimmungsverzeichnissen abzugleichen. Die Zweigwahlkommissionen haben die Wahlkuverts jeder Urne gut zu vermischen, zu öffnen, Unmittelbar nach Ablauf der Wahlzeit und nachdem alle bis dahin erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen und Folgendes festzustellen: haben, hat der Vorsitzende der Sprengelwahlkommission die Stimmabgabe für beendet zu erklären und das Wahl- lokal zu schließen. Im Wahllokal dürfen nur noch die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Kommission sowie die 1. die Gesamtsumme der abgegebenen Stimmen, Wahlzeugen verbleiben. 2. die Summe der abgegebenen gültigen Stimmen, 3. die Summe der abgegebenen ungültigen Stimmen und Der Vorsitzende hat sodann an jedem Wahltag in einer Niederschrift folgende Angaben zu beurkunden: 4. die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallende Stimmenanzahl. 1. die Bezeichnung des Wahlsprengels, des Wahllokals (der Wahllokale) und des Wahltags, 2. die Namen der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Sprengelwahlkommission, 3. die Zeit des Beginns und der Beendigung der Wahlhandlung, Achtung: Enthält eine Urne weniger als 50 Wahlkuverts, so sind diese mit den Wahlkuverts aus einer anderen 4. die Feststellung der Identität der Wähler (nur Zweifelsfälle gem. § 43 AK-WO), Urne zu vermischen und erst dann auszuzählen. 5. die Entscheidung der Sprengelwahlkommission über die Zulassung oder Nichtzulassung von Wählern gem. § 44 AK-WO, In einer Niederschrift, die von allen Mitgliedern der Zweigwahlkommission zu unterschreiben ist, sind die 6. die sonstigen Verfügungen der Kommission sowie außergewöhnliche Vorkommnisse während der Wahlergebnisse in den Betriebswahlsprengeln sowie des gesamten Wahlkreises festzuhalten. Anschließend hat die Wahlhandlung, Zweigwahlkommission die Niederschrift und die übrigen Wahlunterlagen unter sicherem Verschluss der Haupt- 7. die Feststellung der Zahl aller im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen Wähler. wahlkommission zu übermitteln. 10 Stark für Sie. Stark für Sie. 11
Entschädigung für die Mitglieder der Sprengelwahlkommissionen (§ 15 AK-WO) Wahl im Allgemeinen Wahlsprengel § 22 AKG; § 39 AK-WO Aufgrund des vom Vorsitzenden der Sprengelwahlkommission ausgefüllten Spesenverzeichnisses (befindet sich bei den Wahlunterlagen, siehe Seite 23) überweist die Arbeiterkammer die Entschädigungen für die Mitglieder der Sprengelwahlkommissionen. Sie erhalten für ihre Tätigkeit € 10,– pro Stunde bis zu einem täglichen Höchstbeitrag von € 100,– sowie die Fahrtkosten refundiert (amtliches Kilometergeld € 0,42 plus € 0,05 für jede weitere Person bei Fahrgemeinschaf- Im Allgemeinen Wahlsprengel, der sich über das gesamte Landesgebiet erstreckt, sind alle Wahlberechtigten ten). erfasst, die nicht einem Betriebswahlsprengel zugeordnet sind. Dieser Gruppe von Wahlberechtigten wird vom Wahlbüro automatisch eine Wahlkarte zugesandt, mit der sie in den Wahllokalen des Allgemeinen Wahlsprengels oder per Post wählen können. Ort der Stimmabgabe (§ 42 AK-WO) Wer in einem Betriebswahlsprengel erfasst ist, kann seine Stimme nur vor der Sprengelwahlkommission dieses Betriebswahlsprengels abgeben. Es sei denn, er hat eine Wahlkarte beantragt, weil er am Wahltag voraussichtlich nicht im Betrieb ist. In diesem Falle hat er, wie der Wähler im Allgemeinen Wahlsprengel, die Möglichkeit, seine Stimme per Post oder in einem Wahllokal des Allgemeinen Wahlsprengels abzugeben. Durchführung der Wahl im Allgemeinen Wahlsprengel (§ 39 AK-WO) Die Wählerliste des Allgemeinen Wahlsprengels steht den Wahlkommissionen mittels EDV zur Verfügung. Das bedeutet, dass die für Vorarlberg vorgesehenen 4 Wahlkommissionen eine On-Line-Verbindung zum Wahlbüro und somit einen gleichzeitigen Zugriff auf die Wählerliste haben. Mittels Eingabe in den Computer wird von der Sprengelwahlkommission in der Wählerliste ein Zeichen gesetzt, sobald ein Wähler seine Stimme persönlich abgegeben hat. Diese Eingabe ist von der Wahlkommission nicht mehr änderbar und für die anderen Kommissio- nen des Allgemeinen Wahlsprengels unmittelbar ersichtlich. Neben der Zugriffsmöglichkeit auf die Wählerliste des Allgemeinen Wahlsprengels haben die Sprengelwahl- kommissionen des Allgemeinen Wahlsprengels auch die Möglichkeit, Einsicht in die Wählerlisten der Betriebs- wahlsprengel zu nehmen. Dies ist deshalb vorgesehen, damit sie im Falle einer persönlichen Stimmabgabe eines Wahlkartenwählers aus einem Betriebswahlsprengel dessen Berechtigung erkennen und elektronisch seine Stimm- abgabe festhalten können. Damit wird die Möglichkeit ausgeschaltet, dass es zu einer doppelten Stimmabgabe kommen kann. Feststellung der Identität des Wählers (§ 43 AK-WO) In einem Wahllokal des Allgemeinen Wahlsprengels kann der Wähler auch dann seine Stimme abgeben, wenn er nicht in der Lage ist, seine Wahlkarte vorzulegen. In diesem Fall ist er zur Wahl zuzulassen, wenn seine Identität zweifelsfrei feststeht und er in der Wählerliste des Allgemeinen Wahlsprengels verzeichnet ist. Bei Wahlkarten- 12 Stark für Sie. Stark für Sie. 13
wählern aus einem Betriebswahlsprengel ist von der Wahlkommission die Wahlberechtigung durch Einsicht in die Wählerliste des Betriebswahlsprengels festzustellen. Dort ist vermerkt, ob für die betreffende Person eine Wichtige Adressen Wahlkarte – die Voraussetzung für die Wahl im Allgemeinen Wahlsprengel ist – ausgestellt wurde. Wahlvorgang im Allgemeinen Sprengel (§ 45 AK-WO) Falls ein Wähler eine Wahlkarte in das Wahllokal mitbringt, ist ihm diese vom Vorsitzenden der Wahlkommission AK-Vorarlberg, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258, Fax 050/258-1001 abzunehmen. Die Wahlkarte ist zu öffnen, der darin befindliche Stimmzettel und das Wahlkuvert zur Stimmab- kontakt@ak-vorarlberg.at, www.ak-vorarlberg.at gabe sind dem Wähler auszuhändigen. Fehlt der Stimmzettel oder das Kuvert, sind dem Wähler nach Überprü- fung seiner Wahlberechtigung (per EDV) ein leeres Wahlkuvert und ein amtlicher Stimmzettel auszuhändigen. Geschäftsstellen Die persönliche Stimmabgabe ist in der automatisationsunterstützt geführten Wählerliste festzuhalten und in das 6900 Bregenz, Rathausstraße 25, Telefon 050/258-5000, Fax 050/258-5001 Abstimmungsverzeichnis (siehe Seite 16) einzutragen. 6850 Dornbirn, Bahnhofstraße 23, Telefon 050/258-6000, Fax 050/258-6001 6700 Bludenz, Bahnhofplatz 2, Telefon 050/258-7000, Fax 050/258-7001 Die elekgronisch geführte Wählerliste des Allgemeinen Wahlsprengels ist nach Abschluss der Wahlhandlung an jedem Wahltag durch entsprechende Datensicherungsmaßnahmen zu sperren. Dazu wird den Vorsitzenden der Sprengelwahlkommissionen vom Wahlbüro ein Passwort zugeteilt, sodass es nur ihnen möglich ist, in die Daten- bank mit den Wählerlisten einzusteigen. Die Datenbank ist so aufgebaut und gesichert, dass von den Wahl- 1. Wahlbüro kommissionen – außer der Registrierung der Stimmabgabe eines Wählers – keine Veränderungen vorgenommen werden können. Leiter: Andreas Lampert Stellvertreter: Ernst Schmid, MAS Achtung: Wird im Zuge der Wahlhandlung von der Sprengelwahlkommission des Allgemeinen Wahlsprengels Adresse: 6800 Feldkirch, Widnau 4, Telefon 050/258-8500, Fax 050/258-8501 irrtümlich eine Stimmabgabe registriert, so muss dieser Fehler unverzüglich schriftlich (per Fax) dem Wahlbüro wahlbuero@ak-vorarlberg.at, www.akwahl.info mitgeteilt werden. Nur dort kann dieser Fehler korrigiert werden. 2. Hauptwahlkommission Stimmenauszählung (§§ 51, 52 AK-WO) Wahlkommissär: Bezirkshauptmann Mag. Herbert Burtscher, Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Telefon 05522/3591-0 Die Hauptwahlkommission hat die Stimmenzählung der im Allgemeinen Wahlsprengel persönlich abgegebenen Stellvertreter: Mag. Herbert Vith, Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Stimmen vorzunehmen. Die im Postweg abgegebenen Stimmen werden täglich nach Eingangsdatum sortiert, sicher und ungeöffnet bis 3. Zweigwahlkommissionen zur Stimmenauszählung aufbewahrt. Nach Ende des gesamten Wahlzeitraums (Schließung des letzten Wahl- lokals) werden die bis zu diesem Zeitpunkt eingelangten Wahlkarten hinsichtlich der auf den Wahlkarten auf- Bludenz Wahlleiter: Mag. Arnold Brunner, Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Telefon 05552/6136-0 scheinenden Daten des Wählers und dessen Eintragung in die Wählerliste als Wahlkartenwähler geprüft. Wird Stellvertreter: Harald Schuster, Bezirkshauptmannschaft Bludenz dabei festgestellt, dass die Wahlkarte eines Wählers vorhanden ist, dessen persönliche Stimmabgabe vor einer Allgemeinen Sprengelwahlkommission in der Wählerliste verzeichnet ist, so ist diese ungeöffnet auszuscheiden. Bregenz Wahlleiter: Rainer Honsig-Erlenburg, Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Telefon 05574/4951-0 Stellvertreter: Michael Metzler, Bezirkshauptmannschaft Bregenz 50 Stimmkuverts werden nach der Zählung ungeöffnet bis zum dritten Tag nach dem letzten Wahltag aufbewahrt und gemeinsam mit den bis zum Ablauf des dritten Tages noch einlangenden Wahlkarten gemischt und erst an- Dornbirn Wahlleiter: Mag. Thomas Humpeler, Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Telefon 05572/308-0 schließend ausgezählt. Verspätet einlangende Wahlkarten werden ungeöffnet ausgeschieden. Stellvertreter: Joacheim Kerschbaumer, Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Feldkirch Wahlleiter: Thomas Breuss, Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Telefon 05522/3591-0 Stellvertreterin: Mag. Anja Ludescher, Bezirkshauptmannschaft Feldkirch 14 Stark für Sie. Stark für Sie. 15
Muster Abstimmungsverzeichnis für Niederschrift für Betriebswahlsprengel Betriebswahlkommission An die Zweigwahlkommission Wahlsprengel Nr. Wahlsprengel Nr. Wahltag Wahltag Ort des Wahllokales Seite Niederschrift für Betriebswahlkommission Abstimmungsverzeichnis für über die Arbeiterkammerwahl vom 28.1. bis 7.2.2019 Betriebswahlsprengel Wahllokal 1 Wahlhandlung von bis Uhr Wahllokal 2 Wahlhandlung von bis Uhr Fort- Familien- und Vorname des Wählers Fortl. Zahl Anmerkungen laufende (Vornamen ausschreiben) der Wahllokal 3 Wahlhandlung von bis Uhr Zahl Wählerliste Wahllokal 4 Wahlhandlung von bis Uhr Wahllokal 5 Wahlhandlung von bis Uhr Wahllokal 6 Wahlhandlung von bis Uhr Wahllokal 7 Wahlhandlung von bis Uhr Wahllokal 8 Wahlhandlung von bis Uhr Mitglieder der Sprengelwahlkommission Mitglieder1) 1. 4. 2. 5. 3. 6. An die Hauptwahlkommission Wahlsprengel Nr. Nicht erschienen sind: Wahlsprengel Nr. Ort des Wahllokales Wahltag Wahltag Seite Abstimmungsverzeichnis für den Hier sind die tatsächlich an der Wahlhandlung teilnehmenden Mitglieder bzw. Ersatzleute anzuführen. 1) Ersatzmitglieder sind durch ein E zu kennzeichnen. Niederschrift für den Allgemeinen Allgemeinen Sprengel AK Vorarlberg, Wahlbüro, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258-8500, Fax 050/258-8501, wahlbuero@ak-vorarlberg.at, www.akwahl.info AK Vorarlberg, Wahlbüro, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258-8500, Fax 050/258-8501, wahlbuero@ak-vorarlberg.at, www.akwahl.info Wahlsprengel über die Arbeiterkammerwahl vom 28.1. bis 7.2.2019 Fort- Familien- und Vorname des Wählers Fortl. Zahl Wahlkarte Anmerkungen laufende (Vornamen ausschreiben) der erhalten nicht Zahl Wählerliste erhalten Wahllokal Wahlhandlung von bis Uhr Mitglieder der Sprengelwahlkommission Mitglieder Ersatz 1. 1. 2. 2. 3. 3. Nicht erschienen sind: Summe AK Vorarlberg, Wahlbüro, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258-8500, Fax 050/258-8501, wahlbuero@ak-vorarlberg.at, www.akwahl.info Abstimmungsverzeichnis für Niederschrift für den AK Vorarlberg, Wahlbüro, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258-8500, Fax 050/258-8501, wahlbuero@ak-vorarlberg.at, www.akwahl.info den Allgemeinen Sprengel Allgemeinen Wahlsprengel 16 Stark für Sie. Stark für Sie. 17
Wählerliste Spesenverzeichnis Wahlsprengel Nr. Wahltag Wählerliste Sprengel Nr.: Spesenverzeichnis über die Auszahlung von Entschädigungen für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) von Sprengelwahlkommissionen lfd. Nr. Familienname / Vorname Wohnort / Anschrift Geb.Dat. Anmerkung Beschäftigungsort Vor- und Zuname Tag- Anzahl Zuschlag Summe Gesamt- sowie genaue Wohnanschrift geld1) km Mitbeförder. km-Geld2) summe 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. An die Hauptwahlkommission 12. Die Anwesenheit der oben genannten Personen bei der Wahlhandlung wird bestätigt: Niederschrift für die Zweigwahlkommission AK Vorarlberg, Wahlbüro, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258-8500, Fax 050/258-8501, , am über die Arbeiterkammerwahl vom 28.1. bis 7.2.2019 wahlbuero@ak-vorarlberg.at, www.akwahl.info 1) Taggeld: € 10,– pro Stunde bis max. € 100,– pro Tag Der Vorsitzende 2) € 0,42/km plus € 0,05/km Zuschlag pro Person bei Mitbeförderung AK Vorarlberg, Wahlbüro, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258-8500, Fax 050/258-8501, Mitglieder der Zweigwahlkommission wahlbuero@ak-vorarlberg.at, www.akwahl.info Wahlleiter Wahlleiter-Stellvertreter Mitglied Ersatzmitglied Mitglied Ersatzmitglied Mitglied Ersatzmitglied Mitglied Ersatzmitglied Mitglied Ersatzmitglied Mitglied Ersatzmitglied Nicht erschienen sind: AK Vorarlberg, Wahlbüro, Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch, Telefon 050/258-8500, Fax 050/258-8501, wahlbuero@ak-vorarlberg.at, www.akwahl.info Niederschrift für die Zweigwahlkommission 18 Stark für Sie. Stark für Sie. 19
Beispiele für gültige Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel für die für die Wahl der Vollversammlung Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg vom 28.1. bis 7.2.2019 vom 28.1. bis 7.2.2019 Für gewählte Für gewählte Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis x x einsetzen einsetzen 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG ✔ 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, 5 5 Gelecek Için Yeni Hareket Gelecek Için Yeni Hareket Heimat aller Kulturen Heimat aller Kulturen 6 6 HaK HaK 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock Amtlicher Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel für die für die Wahl der Vollversammlung Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg vom 28.1. bis 7.2.2019 vom 28.1. bis 7.2.2019 Für gewählte Für gewählte Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis x x einsetzen einsetzen 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB ✗ 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, 5 5 Gelecek Için Yeni Hareket Gelecek Için Yeni Hareket Heimat aller Kulturen Heimat aller Kulturen 6 6 HaK HaK 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 20 Stark für Sie. Stark für Sie. 21
Amtlicher Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel für die für die Wahl der Vollversammlung Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg vom 28.1. bis 7.2.2019 vom 28.1. bis 7.2.2019 Für gewählte Für gewählte Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis x x einsetzen einsetzen 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, 5 5 Gelecek Için Yeni Hareket Gelecek Için Yeni Hareket 6 Heimat aller Kulturen HaK ja 6 Heimat aller Kulturen HaK 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock Amtlicher Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel für die für die Wahl der Vollversammlung Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg vom 28.1. bis 7.2.2019 vom 28.1. bis 7.2.2019 Für gewählte Für gewählte Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis x x einsetzen einsetzen 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ ines Name e 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige ten Kandida NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, 5 Gelecek Için Yeni Hareket ✗ 5 Gelecek Için Yeni Hareket Heimat aller Kulturen Heimat aller Kulturen 6 6 HaK HaK 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 22 Stark für Sie. Stark für Sie. 23
Beispiele für ungültige Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel für die für die Wahl der Vollversammlung Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg vom 28.1. bis 7.2.2019 vom 28.1. bis 7.2.2019 Für gewählte Für gewählte Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis x x einsetzen einsetzen 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, 5 5 Gelecek Için Yeni Hareket Gelecek Için Yeni Hareket Heimat aller Kulturen Heimat aller Kulturen 6 6 HaK HaK 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock Amtlicher Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel für die für die Wahl der Vollversammlung Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg vom 28.1. bis 7.2.2019 vom 28.1. bis 7.2.2019 Für gewählte Für gewählte Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis x x einsetzen einsetzen 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB ✗ 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG ✗ 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG ✔ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, 5 5 Gelecek Için Yeni Hareket Gelecek Için Yeni Hareket Heimat aller Kulturen Heimat aller Kulturen 6 6 HaK HaK 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 24 Stark für Sie. Stark für Sie. 25
Amtlicher Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel für die für die Wahl der Vollversammlung Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg vom 28.1. bis 7.2.2019 vom 28.1. bis 7.2.2019 Für gewählte Für gewählte Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis x x einsetzen einsetzen ✘ 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, 5 5 Gelecek Için Yeni Hareket Gelecek Için Yeni Hareket Heimat aller Kulturen Heimat aller Kulturen 6 6 HaK HaK 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock Amtlicher Stimmzettel Amtlicher Stimmzettel für die für die Wahl der Vollversammlung Wahl der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Vorarlberg vom 28.1. bis 7.2.2019 vom 28.1. bis 7.2.2019 Für gewählte Für gewählte Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Liste Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppe und allfällige wahlwerbende Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis Nr. Kurzbezeichnung Gruppe im Kreis x x einsetzen einsetzen 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB ✔ 1 AK-Präsident Hubert Hämmerle – FCG.ÖAAB 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG ✔ 2 AK-Vizepräsidentin Manuela Auer – FSG 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 3 Freiheitliche Arbeitnehmer – FPÖ 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige 4 GEMEINSAM – Grüne und Unabhängige NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, NBZ – Neue . Bewegung für die Zukunft, 5 5 Gelecek Için Yeni Hareket Gelecek Için Yeni Hareket Heimat aller Kulturen Heimat aller Kulturen 6 6 HaK HaK 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 7 GLB – Gewerkschaftlicher Linksblock 26 Stark für Sie. Stark für Sie. 27
Notizen Notizen 28 Stark für Sie. Stark für Sie. 29
Notizen Impressum Herausgeber: AK Vorarlberg, Wahlbüro Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch Tel. 050/258-8500, Fax 050/258-8501 wahlbuero@ak-vorarlberg.at www.akwahl.info Druck: Bucher Druck & Verlag, Hohenems 30 Stark für Sie. Stark für Sie. 31
Wahlbüro – Arbeiterkammer Feldkirch Widnau 2 – 4, 6800 Feldkirch Tel. 050/258-8500, Fax 050/258-8501 wahlbuero@ak-vorarlberg.at www.akwahl.info 32 Stark für Sie. Stark für Sie. www.ak-vorarlberg.at
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