"Was gibt es Neues in der Medizin?" Chancen und Risiken der digitalisierten Medizin - MKC-Kongress, 31.10.2018 - AOK
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Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB „Was gibt es Neues in der Medizin?“ Chancen und Risiken der digitalisierten Medizin 12. MKC-Kongress, 31.10.2018 Seite 1
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Volumen des eHealth-Marktes weltweit in den Jahren von 2013 bis 2020 (in Milliarden US-Dollar) 250 233,3 200 Volumen in Milliarden US-Dollar 150 135,9 100 60,8 50 0 2013 2017* 2020* * Prognose Quelle: IDC; WHO, Statsita Seite 2
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB mHealth taking center stage Measures are funding and number of related publications. Shown are the annual total funding for patient-facing mHealth companies and the annual number of related publications [identified with Web of Science (WoS) using search terms “telemedicine” and “mhealth*” and “digital health” and “digital medicine”]. Funding data provided by B. Dolan and A. Pai of MobiHealthNews. Quelle: Steinhubl R et al.:The emerging field of mobile health, Science Translational Medicine 15 Apr 2015: Vol. 7, Issue 283, pp. 283rv3 Seite 3
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Möglichkeiten zum Einsatz von mHealth Sensing a shift in health care. Shown are bodywide measurements by mHealth technologies that are available to health care providers and patients to aid in the tracking, diagnosis, or management of various physiological processes and disease conditions. (Inset) Watching over one’s health. Multiple developers have reported that the listed physiological parameters are measurable with sensors in a wrist-worn device. BP, blood pressure; Hb, hemoglobin; STDs, sexually transmitted diseases. Quelle: Steinhubl R et al.:The emerging field of mobile health, Science Translational Medicine 15 Apr 2015: Vol. 7, Issue 283, pp. 283rv3 Seite 4
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Ziele der Elektronischen Patientenakte: • Einrichtungsübergreifende Verfügbarkeit aller/der wichtigsten Behandlungsinformationen (… für autorisierte Behandelnde) Retrospektive Transparenz: Was war? • Dadurch Verringerung der Patientenbelastung durch Vermeidung von Doppelmaßnahmen und kontraindizierten Aktionen • Dadurch Verbesserung der Sicherheit für Patientinnen und Patienten z. B. durch Verordnungsüberprüfungen (AMTS) und explizite Markierung bzw. Dokumentation von Gefährdungs- und Risikofaktoren • Prospektive Transparenz (… für autorisierte Behandelnde): Was soll sein? Z.B. welche Maßnahmen sind geplant, welche Verordnungen, Nachsorgepfade – allgemein der Ermöglichung des Einsatzes einrichtungsübergreifender Behandlungspfade u. v. a. m. • Unterstützung eines teamorientierten Behandlungsmanagements mittels einer teamorientierten und abgestimmten Planung der aktuellen und zukünftigen Behandlung • Ermöglichung schneller adäquater Reaktion in Notfallsituationen • Unterstützung der kontinuierlichen Versorgung bei Umzug, Reisen etc. • Verbesserung der Lebensqualität chronisch Kranker Quelle: AK EPA/EFA Elektronische Akten im Gesundheitswesen Ergebnisse des bundesweiten Arbeitskreises EPA/EFA, 2011 Seite 5
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB E-Health im Terminservice- und Versorgungsgesetz(TSVG) Elektronische Patientenakte: • elektronisches Patientenfach mit ePA begrifflich zusammengeführt • Vereinfachung der Einwilligung des Versicherten in die Nutzung der medizinischen Anwendungen (unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) • mobiler Zugriff auf medizinische Daten der ePA auch ohne Einsatz der eGK mittels Smartphone oder Tablet • Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine ePA zur Verfügung zu stellen und darüber zu informieren Quelle: BMG Seite 6
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB E-Health im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Elektronische Patientenakte: • Folgeregelung zu § 291a: Gesellschaft für Telematik hat Voraussetzungen für mobilen Zugriff auf ePA zu schaffen (im Benehmen mit BSI) • Gematik: Gesellschaft für Telematik hat BMG über Störungen mit beträchtliche Auswirkungen auf Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Telematik-Infrastruktur und über die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu informieren • Sozialdatenschutz (z.B. bei der ePA): Befugnis zur Übermittlung von Leistungs- und Abrechnungsdaten durch Krankenkassen an Dritte (z.B. für eine elektronische Patientenakte auf Verlangen und mit Einwilligung des Versicherten Quelle: BMG Seite 7
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB E-Health im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) • stärkt aktive Rolle der Versicherten. Erweiterung von § 67 Absatz 1 SGB V nennt neben Krankenkassen und Leistungserbringern auch Versicherte explizit als einbezogene Partner in vernetzte digitale Kommunikation im Gesundheitswesen • Ziel: Versicherten digitale Anwendungen und Dienste zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung anzubieten • Neben Angeboten wie elektronische Übermittlung von Befunden, Therapieempfehlungen u.ä. geht es um Förderung der aktiven und informierten Mitwirkung der Versicherten am Behandlungs- und Rehabilitationsprozess und um Unterstützung „bei einer gesundheitsbewussten Lebensführung“ Quelle: BMG Seite 8
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB E-Health im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) • Mitwirkung der Versicherten auch in § 291a SGB V: gematik muss bis zum 31. Dezember 2018 nicht nur 1. Voraussetzungen schaffen, dass Daten über den Versicherten bereitgestellt werden können, sondern auch 2. dass Versicherte selbst Daten für die ePA zur Verfügung stellen können • Krankenkassen sollen künftig Versicherten in der zugelassenen ePA zusätzliche Inhalte und Dienste zur Verfügung stellen können, sofern diese die ePA nicht beeinträchtigen. Z.B. Patiententagebücher, Daten von Fitnesstrackern Quelle: BMG Seite 9
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB E-Health im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) • Erweiterung von § 305 SGB V: Krankenkassen müssen die Versicherten auf Antrag über in Anspruch genommenen Leistungen und Kosten unterrichten. Bisherige Begrenzung des Auskunftsrechtes der Versicherten auf mindestens 18 Monaten vor Antragstellung wird aufgehoben. Grund: erweiterter Auskunftsanspruch der Versicherten und Stärkung der Transparenz • bisherige Trennung der Informationen über ärztliche Leistungen von den ärztlich veranlassten und verordneten Leistungen entspricht nicht mehr einer einfachen und transparenten Information der Versicherten. Dito das Verbot einer Gesamtübersicht der von den Versicherten in Anspruch genommenen Leistungen Quelle: BMG Seite 10
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Elektronische Patientenakte: Letter of Intent von KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband Dortmund Quelle: Letter of Intent von KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband Seite 11
Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Ethische Nutzung der Elektronischen Patientenakte in der Forschung: Dortmund Quelle: Porsdam Mann, Sebastian, Julian Savulescu, and Barbara J. Sahakian. 2016. “Facilitating the ethical use of health data for the benefit of society: electronic health records, consent and the duty of easy rescue.” Philosophical transactions. Series A, Mathematical, physical, and engineering sciences 374 (2083): 20160130. doi:10.1098/rsta.2016.0130. http://dx.doi.org/10.1098/ rsta.2016.0130. Seite 12
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