Was ist neu in AES Engine? - Releasenotes Version 4.0 - AEB

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Version 4.0

Releasenotes

Was ist neu in AES Engine?
Rechtliche Hinweise
Bestimmte Funktionalitäten, die in diesem oder anderen Produktdokumenten beschrieben werden,
sind nur verfügbar, wenn die Software entsprechend eingerichtet ist. Das Einrichten geschieht je
nach Produktreihe entweder in Abstimmung mit Ihrem Ansprechpartner bei der AEB GmbH oder an-
hand eines entsprechenden Dokumentes, das Sie von Ihrem Ansprechpartner bei der AEB GmbH
erhalten. Details regelt der Vertrag, den Sie mit der AEB GmbH bzw. einer ihrer Tochtergesell-
schaften abgeschlossen haben.
Die Benutzung des Programms erfolgt ausschließlich gemäß den vertraglichen Lizenzbestimmun-
gen.
Warenzeichen
In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies
in technischen Dokumentationen üblich ist:
„   Adobe, Acrobat und Reader sind Marken oder eingetragene Marken von Adobe Systems Inc.
„   HTML und XML sind Marken oder eingetragene Marken des W3C®, World Wide Web Consorti-
    um, Massachusetts Institute of Technology.
„   Java ist eine eingetragene Marke der Oracle Corporation.
„   Microsoft Windows, MS Word, MS Excel und MS SQL sind eingetragene Marken der Microsoft
    Corporation.
„   Oracle ist eine eingetragene Marke der Oracle Corporation.
„   SAP ist Marke oder eingetragene Marke der SAP AG.
„   Saperion ist ein Warenzeichen der Saperion AG.
„   Sybase SQL Anywhere ist Marke oder eingetragene Marke der Sybase Inc. Sybase ist ein Un-
    ternehmen der SAP.
Alle anderen Produktnamen werden als eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Firma angenom-
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des dazugehörigen Programms darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder sonstige Verfahren)
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gabe erfolgt ausschließlich an Kunden der AEB GmbH zum Zweck der internen Verwendung im Zu-
sammenhang mit der Nutzung lizenzierter Software der AEB GmbH. Eine erneute Weitergabe in
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gung der AEB GmbH gestattet und ebenfalls ausschließlich für einen Gebrauch im Zusammenhang
mit lizenzierter Software der AEB GmbH bzw. der AFI GmbH zulässig.
© 2013
Stand: 28.11.2013
Inhaltsverzeichnis

1      Was ist neu in AES Engine?                                                       3

1.1    Änderungen mit der Umstellung auf AES Engine 4.0                                 3
       1.1.1     Änderungen bei der Bedienung                                           3
       1.1.2     uAM ohne eAM einfach recherchierbar                                    3
       1.1.3     Schrank AES übersichtlicher gestaltet                                  4
       1.1.4     Änderungen im Archiv                                                   4
       1.1.5     Menüfunktion EORI in Zollbeteiligten initialisieren entfällt           4
       1.1.6     Neue Mappe Niederlassungskonzept in Stammdaten Firmen                  5
       1.1.7     Zusätzliche Optimierungen                                              5
       1.1.8     Änderungen für Administratoren                                         7
1.2    Änderungen mit der Umstellung auf ATLAS 2.2                                      8
       1.2.1     Neue Nachricht Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr                            8
       1.2.2     Neue Nachricht Wiedervorlage zur Ausfuhr der Art Alternativnachweis    9
       1.2.3     Bessere Recherchemöglichkeit für Nachforschungen vom Zoll             10
       1.2.4     Eine Nachforschung über den Verbleib der Waren einleiten              10
       1.2.5     Neue Felder bei Bewilligungen Ausfuhr                                 11
       1.2.6     Ausfuhranmeldungen nachträglich stornierbar                           11
       1.2.7     Kumulation von Positionen in Ausfuhranmeldungen geändert              12
       1.2.8     Statusnachrichten für eAM künftig auch an direkten Vertreter          12

Releasenotes AES Engine 4.0                                                             1
2   Releasenotes AES Engine 4.0
1 Was ist neu in AES Engine?

Im Folgenden finden Sie die Punkte, die sich mit der Einführung des neuen Releases 4.0 von AES
Engine geändert haben.
Die folgenden Abschnitte sind aufgeteilt nach dem Zeitpunkt, zu dem sich die Änderung für Sie be-
merkbar macht:
„     Einige Änderungen bemerken Sie sofort, wenn AES Engine auf Release 4.0 umgestellt wurde.
      Wenn Sie AES Engine im Rechenzentrum der AEB betrieben, teilt Ihnen die AEB GmbH den
      Umstellungstermin rechtzeitig mit.
      Siehe Abschnitt Änderungen mit der Umstellung auf AES Engine 4.0 auf Seite 3.
„     Weitere Änderungen ergeben sich mit der Umstellung Ihres Mandanten auf ATLAS 2.2.
      Siehe Abschnitt Änderungen mit der Umstellung auf ATLAS 2.2 auf Seite 8.
„     Zollseitig ist außerdem eine Umstellung bei den EORI-Nummern geplant. Betroffen sind Unter-
      nehmen mit nicht rechtsfähigen Unternehmenseinheiten, die bisher eine eigene EORI-Nummer
      besitzen. Das wird künftig nicht mehr möglich sein: Die Unternehmenseinheiten verwenden
      dann die EORI-Nummer des Hauptsitzes und eine ihnen zugewiesene eindeutige Niederlas-
      sungsnummer.
      Den Umstellungstermin bestimmt der Zoll in Absprache mit den betroffenen Unternehmen.
      Siehe Abschnitt Neue Mappe Niederlassungskonzept in Stammdaten Firmen auf Seite 5.

1.1     Änderungen mit der Umstellung auf AES Engine 4.0

Die folgenden Änderungen bemerken Sie nach der Umstellung auf Release 4.0.

1.1.1     Änderungen bei der Bedienung

Bei der Bedienung von AES Engine ändern sich die folgenden Punkte:
„     Die Schaltfläche Schließen, die sich in Übersichten bisher oben links befand, wurde abgeschafft.
      Geöffnete Fenster schließen Sie nun folgendermaßen:
      – Eine Übersicht, die sich in einem separaten Fenster geöffnet hat, schließen Sie über die
        Schaltfläche      oben rechts.
      – Eine Übersicht, die sich innerhalb des Hauptfensters geöffnet hat, schließen Sie über die
        Schaltfläche .
      – AES Engine schließen Sie wie bisher im Hauptfenster über die Schaltfläche            (Beenden)
        oder ebenfalls über die Schaltfläche    oben rechts.
„     In Übersichten können Sie die Filterfelder über der Liste durch einen Klick auf den kleinen Pfeil
      oben links minimieren. Durch erneuten Klick auf den Pfeil blenden Sie die Filterfelder wieder ein.
„     Das Tastenkürzel für das Aktualisieren der Ansicht und der Assistentenmeldungen wurde geän-
      dert von F9 auf F5.

1.1.2     uAM ohne eAM einfach recherchierbar

Die neue Übersicht uAMs ohne eAMs im Schrank AES unter Recherche zeigt listet uAM (unvollstän-
dige Ausfuhranmeldungen) auf, zu denen noch keine eAM (ergänzende/ersetzende Anmeldung) an
den Zoll geschickt wurde. Genau genommen enhält diese Übersicht die uAM, zu denen Sie noch kei-
ne Zollnachricht erhalten haben zum Status einer inzwischen eingegangenen eAM.

Releasenotes AES Engine 4.0                                                                           3
In diesen Zollnachrichten können die folgenden Status vorkommen:
„    17 - Der Vorgang ist angenommen, die ergänzende Anmeldung liegt vor.
„    31 - Der Vorgang ist überlassen, die ergänzende Anmeldung liegt vor.
„    33 - Der Ausgang ist ganz oder teilweise bestätigt, die ergänzende Anmeldung liegt vor
Weiterführende Informationen
Siehe Abschnitt Statusnachrichten für eAM künftig auch an direkten Vertreter auf Seite 12.

1.1.3    Schrank AES übersichtlicher gestaltet

Im Schrank AES finden Sie jetzt alle Übersichten unter dem Eintrag Recherche. Eine Ausnahme bil-
det die zentrale Übersicht Ausfuhranmeldungen – für diese finden Sie immer noch einen eigenen Ein-
trag im Schrank AES.
Diese Übersichten finden Sie jetzt im Schrank AES unter dem Eintrag Recherche:
„   Nachforschungen – zum Verbleib der Waren: enthält Ausfuhranmeldungen, die eine Wiedervor-
    lage zur Ausfuhr (Zollnachricht E_EXP_FUP) der Art Nachforschung empfangen haben.
    Siehe Abschnitt Bessere Recherchemöglichkeit für Nachforschungen vom Zoll auf Seite 10.
„   Nachforschungen – zum Alternativnachweis: enthält Ausfuhranmeldungen, die eine Wiedervor-
    lage zur Ausfuhr (Zollnachricht E_EXP_FUP) der Art Alternativnachweis empfangen haben.
    Siehe Abschnitt Bessere Recherchemöglichkeit für Nachforschungen vom Zoll auf Seite 10.
„   Nachforschungen – als Initiativnachricht: enthält Ausfuhranmeldungen, zu denen Sie eine Nach-
    forschung beim Zoll einleiten können. Das ist frühestens 70 Tage nach der Überlassung der Wa-
    ren zur Ausfuhr möglich.
    Siehe Abschnitt Eine Nachforschung über den Verbleib der Waren einleiten (siehe Seite 10).
„   AMs im Notfallverfahren: enthält Ausfuhranmeldungen, die Sie für das Notfallverfahren kopiert
    haben, sowie Ausfuhranmeldungen, die im Notfallverfahren abgewickelt wurden.
„   Ausgangsvermerke: Listet alle Ausfuhranmeldungen auf, die bereits zur Ausfuhr überlassen
    sind und ein Ausfuhrbegleitdokument, aber noch keinen Ausgangsvermerk erhalten haben.
„   uAMs ohne eAMs: uAM, zu denen noch keine eAM an den Zoll geschickt wurde.
    Siehe Abschnitt uAM ohne eAM einfach recherchierbar auf Seite 3.
„   Abrechnung: Enthält die Ausfuhranmeldungen, die für die Abrechnung bei AEB GmbH relevant
    sind und noch nicht ins Archiv verschoben wurden.

1.1.4    Änderungen im Archiv

Ausfuhranmeldungen werden im Archiv jetzt anders dargestellt als bisher: Öffnen Sie eine Aus-
fuhranmeldung im Archiv, dann erhalten Sie eine Übersicht mit Hyperlinks, die zu den jeweiligen de-
taillierten Daten führen.
Bedingt durch diese Änderung finden Sie archivierte Zollnachrichten, ABD und AgV nicht mehr über
den Eintrag Ausfuhranmeldungen, sondern entweder über den Suchassistenten (Eintrag Suchassis-
tent) oder über einen der folgenden Einträge:
„   Archivierte ABDs – Ausfuhrbegleitdokumente
„   Archivierte AgVs – Ausgangsvermerke
„   Archivierte ATLAS-Nachrichten – Zollnachrichten

1.1.5    Menüfunktion EORI in Zollbeteiligten initialisieren entfällt

In der Übersicht AM-Vorlagen (Schrank AES) ist im Menü Vorlagen die Menüfunktion EORI in Zoll-
beteiligten initialisieren entfallen. Diese Funktion wurde ursprünglich zur Unterstützung der Umstel-
lung für die EORI-Nummern eingeführt und wird nach der erfolgten Umstellung nicht mehr benötigt.

4                                                                          Releasenotes AES Engine 4.0
1.1.6     Neue Mappe Niederlassungskonzept in Stammdaten Firmen

Öffnen Sie im Schrank Stammdaten eine Firma, dann finden Sie dort die neue Mappe Niederlas-
sungskonzept. Diese Mappe benötigen Sie nur für Firmen, die vom Niederlassungskonzept betroffen
sind. Das ist der Fall, wenn nicht rechtskräftige Unternehmenseinheiten (Niederlassungen) im Besitz
einer eigenen EORI-Nummer sind. Zukünftig werden diese Unternehmenseinheiten über die EORI-
Nummer ihres Hauptsitzes und mit einer eigenen Niederlassungsnummer registriert. Die betroffenen
Firmen werden ab Mai 2014 vom Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) schriftlich
kontaktiert.
Weiterführende Informationen
Details zum Vorgehen bei der Umstellung der EORI-Nummern enthält der Umstellungsleitfaden für
die EORI-Nummern, den Sie bei Bedarf von Ihrem Ansprechpartner bei AEB GmbH erhalten.

1.1.7     Zusätzliche Optimierungen

Reihenfolge der Positionen in Ausfuhranmeldung änderbar

In einer Ausfuhranmeldung mit mehreren Positionen können Sie die Reihenfolge der Positionen jetzt
auch nach dem Erfassen noch verändern.
Zu diesem Zweck verwenden Sie in der Mappe Positionen die Schaltflächen         und   , die Sie über
der Liste finden.

Beipack erfassen vereinfacht

Sind mehrere Positionen in den gleichen Packstücken verpackt, dann erfassen Sie diese Packstück-
arten jeweils mit der korrekten Anzahl bei der ersten Position. Bei den übrigen Positionen geben Sie
die Packstückarten jeweils als Beipack mit der Anzahl 0 an.
Das Erfassen eines Beipacks wurde nun vereinfacht.

Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:
1. Erfassen Sie zunächst die Ausfuhranmeldung mit ihren Positionen.
    Zur Rohmasse und zu den Packstücken machen Sie noch keine Angaben.
2. Schließen Sie jede Position nach dem Erfassen über OK.
    Sie sind nun wieder auf Ebene der Ausfuhranmeldung.
3. Wählen Sie im Menü Ausfuhranmeldung die Menüfunktion Packstücke mit Beipack anlegen.
    Es öffnet sich das Fenster Packstücke der Ausfuhranmeldung mit Beipack anlegen.
4. Erfassen Sie hier die Packstücke, in denen die Positionen beigepackt sind.
    Im Feld Rohmasse (kg) geben Sie das Bruttogewicht dieser Packstücke an.
    Die Beipack-Funktion übernimmt die Daten, die Sie hier eingeben, in Position 1. Bei den beige-
    packten Positionen setzt die Funktion die Rohmasse automatisch auf 0.
    Beispiel: Enthält ein Karton zwei Positionen, dann erfassen Sie den Karton mit der Anzahl 1 als
    Packstück und geben bei der Rohmasse das Bruttogewicht des Kartons an.

Releasenotes AES Engine 4.0                                                                       5
Nachträgliche Korrekturen an Ausfuhranmeldungen jetzt einfacher

Auch in einer bereits abgeschlossenen Ausfuhranmeldung, deren Waren bereits ausgeführt wurden,
kann es erforderlich sein, enthaltene Daten zu korrigieren, weil sie nicht korrekt waren.

Gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor:
9   Voraussetzung ist, dass die Ausfuhranmeldung den Status Abgeschlossen erreicht hat.
1. Öffnen Sie im Schrank AES die Übersicht Ausfuhranmeldungen.
2. Markieren Sie die gewünschte Ausfuhranmeldung und wählen Sie im Menü Ausfuhranmeldung
   die Menüfunktion Duplizieren für Korrektur.
    AES Engine erstellt nun eine neue Ausfuhrmeldung mit den Daten der kopierten Ausfuhranmel-
    dung und den folgenden Abweichungen:
    –   Die Art der Anmeldung wird geändert in nK (Nachträgliche Ausfuhranmeldung zur Korrektur)
        mit der zur Ausfuhranmeldung passenden Ergänzung (a, b, c oder d).
    –   Bei Position 1 wird automatisch die Unterlage N830 (Ausfuhranmeldung) angelegt mit der
        MRN der ursprünglichen Ausfuhranmeldung.
    –   In der Mappe Grunddaten der Ausfuhranmeldung kommt die Feldgruppe Nachträgliche Aus-
        fuhranmeldung hinzu.
3. Füllen Sie die Felder in der Feldgruppe Nachträgliche Ausfuhranmeldung und korrigieren Sie die
   Angaben, die mit der ursprünglichen Ausfuhranmeldung fehlerhaft übermittelt wurden.
4. Versenden Sie die Ausfuhranmeldung über den Assistenten.

Menüfunktion Für Notfallverfahren kopieren verbessert

Wenn Sie in der Übersicht Ausfuhranmeldungen die Menüfunktion Für Notfallverfahren kopieren
wählen, fragt AES Engine Sie nun nach der Ticketnummer für das Notfallverfahren. Das erspart Ih-
nen einige Mausklicks.

Deaktivieren und Ändern des Notfallverfahrens vereinfacht

Das Deaktivieren und das Ändern der Daten des Notfallverfahrens wurde vereinfacht.

So deaktivieren Sie jetzt das Notfallverfahren:
1. Öffnen Sie die Übersicht Ausfuhranmeldungen und markieren Sie die gewünschten Ausfuhr-
   anmeldungen.
2. Wählen Sie im Menü Ausfuhranmeldung die Menüfunktion Notfallverfahren deaktivieren.
    Daraufhin öffnet sich ein separates Fenster mit einer Rückfrage.
3. Bestätigen Sie, dass Sie das Notfallverfahren deaktivieren wollen.

»   Alternativ wählen Sie in der geöffneten Ausfuhranmeldung im Menü Notfallverfahren die Menü-
    funktion Notfallverfahren deaktivieren.

So ändern Sie die Daten des Notfallverfahrens:
1. Öffnen Sie die Ausfuhranmeldung im Notfallverfahren.
2. Klicken Sie rechts unter dem Assistenten auf Notfalldaten ändern.
    Es öffnet sich das Fenster Notfallverfahren.
3. Ändern Sie hier die gewünschten Daten und klicken Sie auf OK.

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Art des Geschäfts in Positionskorrektor aufgenommen

Das Feld Art d. Geschäfts wurde jetzt im Positionskorrektor ergänzt. Damit können Sie die Art des
Geschäfts jetzt auch für mehrere Positionen einer Ausfuhranmeldung gleichzeitig ändern.

Anmelder beim Drucken von ABD und AgV jetzt als Gruppierungskriterium wählbar

Beim Drucken von Ausfuhrbegleitdokumenten oder Ausgangsvermerken aus dem Widget Neu ein-
getroffene Zolldokumente heraus können Sie die Einträge im Fenster Ausfuhranmeldung mit unge-
drucktem ABD bzw. Ausfuhranmeldung mit ungedruckten AgV jetzt nach dem Anmelder gruppieren.

Schaltfläche Drucken in Mappe Dokumente einer Ausfuhranmeldung verbessert

Die Schaltfläche Drucken, die Sie in einer geöffneten Ausfuhranmeldung in der Mappe Dokumente
finden, wurde in eine geteilte Schaltfläche umgewandelt. Ein Klick auf die Schaltfläche Drucken öffnet
das markierte Dokument schreibgeschützt in einer separaten Registerkarte Ihres Browser. Dort kön-
nen Sie es drucken.
Wenn Sie rechts auf den Pfeil klicken, erhalten Sie die folgenden Optionen:
„    Drucken: Diese Option löst die gleiche Aktion aus wie ein Klick auf die Schaltfläche Drucken.
„    Öffnen/Bearbeiten: Öffnet das Dokument ohne Schreibschutz in einer separaten Registerkarte
     Ihres Browsers. Sie können noch Daten verändern.

Schnellsuche auf dem Desktop sucht jetzt auch nach Kennnummer der Sendung

In der Schnellsuche, die Sie auf dem Desktop oben rechts finden, können Sie nun auch nach der
Kennnummer der Sendung suchen (Feld Kennnr. Sendung).
Dieses Feld finden Sie in Ausfuhranmeldungen in der Mappe Grunddaten, Feldgruppe Referenzen.

1.1.8     Änderungen für Administratoren

Die folgenden Änderungen sind für Sie nur relevant, wenn Sie sich als Administrator an AES Engine
anmelden können. Im Rechenzentrum der AEB kann das nur ein Administrator der AEB GmbH.

Umstellzeitpunkt verschiedener Mandanten recherchierbar

Bei den Umstellungen können Sie nun auch recherchieren, zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Man-
danten in Ihrem System auf ATLAS 2.2 umgestellt wurden, und die Mandanten nach dem letzten Um-
stellungszeitpunkt sortieren.
Öffnen Sie dazu im Schrank Administration den Eintrag ATLAS Ausfuhr – Umstellungen. Im Filter
können Sie im Feld Letzte Umst. von (letzte Umstellung von) ein Umstellungsdatum angeben, ab
dem die Mandanten angezeigt werden sollen. Außerdem können Sie die Liste nach der Spalte Letzte
Umstellung sortieren.

»    Diese neue Funktion können Sie erst ab der Umstellung auf ATLAS 2.2 verwenden, weil das
     Umstellungsdatum für vorherige Umstellungen noch nicht in der Datenbank gespeichert wurde.

Stammdaten unterschieden in mandantenübergreifend und mandantenspezifisch

Im Schrank Stammdaten finden Sie nun alle mandantenübergreifenden Stammdaten unterhalb des
Eintrags Für alle Mandanten.
Stammdaten, die nicht unter diesem Eintrag stehen, gelten dagegen nur für den Mandanten, unter
dem Sie angemeldet sind.

Releasenotes AES Engine 4.0                                                                          7
Mandanten und Mandantengruppen umgezogen

Die Einträge Mandanten und Mandantengruppen sind in der Zentrale umgezogen vom Schrank Ad-
ministration nach Benutzerverwaltung. Außerdem wurden beide Einträge unter der Überschrift Man-
danten zusammengefasst.

Schrank Administration übersichtlicher gestaltet

Im Schrank Administration finden Sie nun alle Anwendungen, die sich auf ATLAS Ausfuhr beziehen,
unterhalb des Eintrags ATLAS Ausfuhr.
Auch die übrigen Anwendungen wurden gruppiert in Archiveinstellungen, Hintergrundverarbeitung,
Nachrichten-Pool, Protokolle, System, Tools und Verbindungseinstellungen.

1.2     Änderungen mit der Umstellung auf ATLAS 2.2

Die Änderungen in diesem Abschnitt bemerken Sie nach der Umstellung auf Release 2.2 von ATLAS.

1.2.1     Neue Nachricht Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr

Vor der Überlassung zur Ausfuhr hat die Ausfuhrzollstelle jetzt die Möglichkeit, eine Kontrollmaßnah-
me anzuordnen – z. B. eine Beschau oder die Vorlage von Dokumenten. Die Details werden Ihnen
mit der Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr (Zollnachricht E_EXP_CTL) mitgeteilt.

Den Eingang einer Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr erkennen

Dass bei Ihnen eine Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr eingegangen ist, sehen Sie an den folgenden
Punkten:
„     Die Übersicht Ausfuhranmeldungen enthält in der Spalte Fortschritt ein Warnsymbol       .
„     Öffnen Sie die Ausfuhranmeldung: Der Assistent nennt Ihnen Details zur Kontrollmaßnahme.
„     Wechseln Sie in der geöffneten Ausfuhranmeldung in die Mappe Kontrollmaßnahmen. Hier fin-
      den Sie die wichtigsten übermittelten Informationen.
„     Sie können die E-Mail-Benachrichtigungen so einrichten, dass der Sachbearbeiter der Vorgangs
      und ggf. weitere Personen in diesem Fall eine E-Mail erhalten.

E-Mail-Benachrichtigung ergänzen

So ergänzen Sie in der E-Mail-Benachrichtigung das Ereignis Kontrollmaßnahme:
1. Öffnen Sie auf dem Desktop von AES Engine rechts unter Schnellzugriff den Eintrag E-Mail-Be-
   nachrichtigung.
2. Falls die Option E-Mails versenden inaktiv ist, aktivieren Sie diese und geben Sie eine Ersatz-E-
   Mail-Adresse an (Ersatz E-Mail-Adr.).
3. Klicken Sie über der Liste auf die Schaltfläche Neu.
    AES Engine ergänzt nun eine neue leere Zeile unter der bisherigen Liste.
4. Klicken Sie in die linke Spalte dieser neuen Zeile und wählen Sie dort den Eintrag Ausfuhranmel-
   dung hat eine Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr vom Zoll empfangen.
5. Ergänzen Sie in der Spalte rechts daneben bei Bedarf die E-Mail-Adressen eines oder mehrerer
   Empfänger, die immer über den Empfang einer Kontrollmaßnahme unterrichtet werden sollen.
6. Wählen Sie die Schaltfläche OK.

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Auf eine Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr reagieren

Gehen Sie in diesem Fall folgendermaßen vor:
1. Folgen Sie den vom Zoll übermittelten Anweisungen.
2. Innerhalb von ATLAS müssen Sie nicht auf eine Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr reagieren.
    Die Hinweise auf die übermittelte Kontrollmaßnahme zur Ausfuhr werden wieder entfernt, wenn
    der Zoll Ihnen zu dieser Ausfuhranmeldung eine neue Nachricht geschickt hat, mit der sich der
    Status der Ausfuhranmeldung ändert.

1.2.2     Neue Nachricht Wiedervorlage zur Ausfuhr der Art Alternativnachweis

Bei der Überführung in das Ausfuhrverfahren setzt der Zoll eine Ausfuhrfrist fest. Wenn der Ausfuhr-
zollstelle gegen Ende dieser Ausfuhrfrist noch keine Ausgangsbestätigung zu einer Ausfuhranmel-
dung vorliegt, erhalten Sie eine Wiedervorlage zur Ausfuhr (Nachricht E_EXP_FUP). Bisher hatte
diese Nachricht immer die Art Nachforschung. In bestimmten Fällen können Sie jetzt später zusätz-
lich eine Wiedervorlage zur Ausfuhr der Art Alternativnachweis erhalten, die Sie dazu auffordert, ei-
nen alternativen Nachweis zur Ausfuhr der Waren vorzulegen.

»    Mit dieser Nachricht wird Ihnen auch die Frist übermittelt, innerhalb derer Sie reagieren
     sollten. Tun Sie das nicht, dann erklärt der Zoll den Ausfuhrvorgang für ungültig.

Dass Sie eine solche Wiedervorlage zur Ausfuhr erhalten haben, erkennen Sie im Widget Arbeits-
vorrat (letzte 14 Tage) auf dem Desktop: Dort wird in der Zeile Nachfragen die Anzahl erhöht. Über
einen Klick auf Nachfragen öffnen Sie eine Übersicht aller Ausfuhranmeldungen, zu denen Sie eine
Wiedervorlage zur Ausfuhr (Arten Nachforschung bzw. Alternativnachweis) oder eine Anmahnung
der ergänzenden/ersetzenden Anmeldung zur Ausfuhr (Nachricht E_EXP_URG, Art Anmahnung) er-
halten haben.
Auf diese Anfrage antworten Sie folgendermaßen: Legen Sie außerhalb von ATLAS einen sogenann-
ten Alternativnachweis vor, der den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft nach-
weist. In AES Engine können Sie anschließend bestätigen, dass Sie den Alternativnachweis
eingereicht haben.

Einreichen eines Alternativnachweises bestätigen

So bestätigen Sie nach Eingang einer Wiedervorlage zur Ausfuhr das Einreichen eines Alternativ-
nachweises in Ihrer ATLAS-Lösung:
1. Klicken Sie auf den Text im Assistenten.
    Daraufhin öffnet sich ein separates Fenster.
2. Bestätigen Sie in diesem Fenster, dass Sie außerhalb von ATLAS einen Alternativnachweis ein-
   gereicht haben.
    Daraufhin wechselt die Ausfuhranmeldung wieder in den Status, den sie vor Eingang der Wieder-
    vorlage zur Ausfuhr (Nachricht E_EXP_FUP) hatte.
    Öffnen Sie die Ausfuhranmeldung, dann finden Sie in der Mappe Zollinformationen in Feldgruppe
    Besonderheiten einen Hinweis, dass für diese Ausfuhranmeldung ein Alternativnachweis einge-
    reicht wurde.

Releasenotes AES Engine 4.0                                                                        9
1.2.3     Bessere Recherchemöglichkeit für Nachforschungen vom Zoll

Die bisherige Mappe Nachforschungen wurde ersetzt durch drei Übersichten zur Recherche von
Nachforschungen. Diese finden Sie im Schrank AES unter dem Eintrag Recherche – Nachfor-
schungen:
„    Die Übersicht zum Verbleib der Waren enthält Ausfuhranmeldungen, für die ein Nach-
     forschungsersuchen eingegangen ist, auf das Sie noch nicht reagiert haben.
     Darauf können Sie entweder mit einer Information zum Ausgang (Nachricht E_EXP_EXT) rea-
     gieren, oder Sie können die einen Antrag auf Stornierung der Ausfuhranmeldung versenden.
     Details zum Vorgehen finden Sie im Leitfaden im Abschnitt Sie haben vom Zoll eine Wieder-
     vorlage zur Ausfuhr erhalten.
„    Die Übersicht zum Alternativnachweis listet Ausfuhranmeldungen auf, zu denen Sie zur Vorlage
     eines Alternativnachweises aufgefordert wurden, worauf Sie noch nicht reagiert haben.
     Darauf reagieren Sie, indem Sie dem Zoll außerhalb von ATLAS einen Alternativnachweis für
     den Warenausgang vorlegen. Das Einreichen eines Alternativnachweises bestätigen Sie an-
     schließend in AES Engine, um Ihr Vorgehen auch zukünftig nachvollziehen zu können.
     Details zur Zollnachricht E_EXP_FUP der Art Alternativnachweis finden Sie im Abschnitt Neue
     Nachricht Wiedervorlage zur Ausfuhr der Art Alternativnachweis (siehe Seite 9).
     Details zum Vorgehen finden Sie im Leitfaden im Abschnitt Sie haben vom Zoll eine Wieder-
     vorlage zur Ausfuhr erhalten.
„    Die Übersicht als Initiativnachricht beinhaltet Ausfuhranmeldungen, zu denen Sie beim Zoll eine
     Nachforschung zum Verbleib der Waren einleiten können. Das ist frühestens 70 Tage nach
     Überlassung der Waren möglich.
     Details zum Vorgehen finden Sie im Leitfaden im Abschnitt Eine Nachforschung über den Ver-
     bleib der Waren einleiten.

1.2.4     Eine Nachforschung über den Verbleib der Waren einleiten

Sie haben jetzt auch selbst die Möglichkeit, eine Nachforschung über den Verbleib der Waren beim
Zoll einzuleiten. Das darf jedoch frühestens 70 Tage nach der Überlassung der Waren geschehen.
Zu diesem Zweck versenden Sie die Information zum Ausgang (Nachricht E_EXP_EXT) an die Aus-
fuhrzollstelle. Dabei machen Sie Angaben zu den folgenden Punkten:
„    Ausgangsdatum
„    Tatsächliche Ausgangszollstelle
„    Vermerk

Um eine Nachforschung einzuleiten, gehen Sie folgendermaßen vor:
9    Die Ausfuhranmeldung steht im Status Überlassen.
9    Die Überlassung ist vor mindestens 70 Tagen erfolgt.
9    Bei uAM bzw. eAM muss der Zoll die ergänzende Nachricht bereits entgegengenommen haben.
1. Öffnen Sie im Schrank AES den Eintrag Recherche – Nachforschungen ... – als Initiativnachricht
   und klicken Sie auf Suchen.
     Es werden Ihnen diejenigen Ausfuhranmeldungen angezeigt, zu denen Sie eine Nachforschung
     einleiten können.
2. Markieren Sie die gewünschte Ausfuhranmeldung und klicken Sie auf Nachforschung einleiten.
     Daraufhin öffnet sich das Fenster Nachforschung einleiten.

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3. Machen Sie hier die erforderlichen Angaben.
4. Versenden Sie die Nachricht mit Hilfe der Schaltfläche Nachforschung senden.
    Die Ausfuhranmeldung wechselt nun in den Status Nachforschung eingeleitet.

     »   Ausfuhranmeldungen, zu denen Sie eine Nachforschung eingeleitet haben, finden Sie auch
         in der Übersicht Recherche – Ausgangsvermerke.

1.2.5     Neue Felder bei Bewilligungen Ausfuhr

Bei den Bewilligungen Ausfuhr mit Art der Bewilligung ZA (Zugelassener Ausführer) oder VA (Ver-
trauenswürdiger Ausführer) ist die neue Feldgruppe Zugelassener Ausführer für bzw. Vertrauenswür-
diger Ausführer für hinzugekommen mit den Optionen Ausfuhr und Wiederausfuhr.
Diese Optionen kennzeichnen, ob die Bewilligung für Ausfuhren und/oder für Wiederausfuhren zu-
gelassen ist. Initial ist jeweils die Option Ausfuhr aktiviert, die Option Wiederausfuhr deaktiviert.

1.2.6     Ausfuhranmeldungen nachträglich stornierbar

In ATLAS 2.2 können Sie Ausfuhranmeldungen jetzt auch noch stornieren, wenn sie bereits den Sta-
tus Abgeschlossen erreicht haben – und zwar bis zu einem Jahr nach Erledigung der Ausfuhranmel-
dung.
Aus diesem Grund können Sie jetzt auch Ausfuhranmeldungen nachträglich stornieren, die sich nicht
in AES Engine befinden – z.B. aus folgenden Gründen:
„    Die Ausfuhranmeldung wurde in AES Engine gelöscht.
„    Die Ausfuhranmeldung wurde mit einem anderen System an den Zoll gemeldet.

So stornieren Sie eine Ausfuhranmeldung, die Sie nicht in der Übersicht Ausfuhranmeldungen finden
können:
1. Öffnen Sie die Übersicht Ausfuhranmeldungen.
2. Wählen Sie im Menü Ausfuhranmeldung die Menüfunktion Antrag auf Stornierung nicht vorhan-
   dener AM (E_EXP_CAN).
    Es öffnet sich das Fenster Nachträgliche Stornierung.
3. Geben Sie hier die MRN der zu stornierenden Nachricht ein und klicken Sie auf OK.
    Daraufhin öffnet sich ein weiteres Fenster.
4. Machen Sie hier die nötigen Angaben. Dazu gehört immer der Grund der Stornierung.
    Wenn die zu stornierende Ausfuhranmeldung sich nicht im Archiv von AES Engine befindet, wer-
    den Sie zusätzlich zur Eingabe von Identifikationsdaten der Ausfuhranmeldung aufgefordert.
5. Klicken Sie auf Senden.
    AES Engine versendet nun den Antrag auf Ungültigkeit/Stornierung der Ausfuhr (Nachricht
    E_EXP_CAN) an den Zoll. Die Ausfuhranmeldung wechselt in den Status Stornierung beantragt.
    Vom Zoll erhalten Sie daraufhin eine Statusmeldung zur Ausfuhr (Nachricht E_EXP_STA), die Ih-
    rer Ausfuhranmeldung den neuen Status übermittelt. Wenn der Antrag auf Stornierung abgelehnt
    wird, erhält Ihre Ausfuhranmeldung den Status Neu für Stornierung. Wird der Antrag auf Stornie-
    rung angenommen, dann wechselt die Ausfuhranmeldung in den Status Ungültig.

Releasenotes AES Engine 4.0                                                                       11
1.2.7    Kumulation von Positionen in Ausfuhranmeldungen geändert

Beim Erstellen der Ausfuhranmeldungen werden Positionen und Packstücke unter bestimmten Vor-
aussetzungen kumuliert, d.h. zu einer Position bzw. einem Packstück zusammengefasst. Die Vor-
aussetzung für eine Kumulation ist, dass die Positionen bzw. Packstücke in bestimmten Feldern
übereinstimmen.
Bei den Kumulationsregeln kam es zu den folgenden Änderungen:
„    Positionen werden nicht mehr kumuliert, wenn sie als Präferenzberechtigt markiert sind.
„    Zu kumulierende Positionen müssen auch im Inhalt des Feldes Präf. Ursprung (Präferenzieller
     Ursprung) übereinstimmen.
„    Zu kumulierende Positionen müssen auch im Inhalt des Feldes Nichtpräf. Ursprung (Nichtprä-
     ferenzieller Ursprung) übereinstimmen.

1.2.8    Statusnachrichten für eAM künftig auch an direkten Vertreter

Wenn Sie als direkter Vertreter eine uAM erstellt haben, erhalten Sie nach der Umstellung auf ATLAS
2.2 zu der uAM jetzt auch Statusnachrichten für die zugehörige eAM (auch wenn Sie die eAM nicht
selbst erstellen) und können auf diese Weise nun überprüfen, ob es noch uAM ohne eAM gibt.
Weiterführende Informationen
Siehe Abschnitt uAM ohne eAM einfach recherchierbar auf Seite 3.

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AEB GmbH

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