Psychiatrische Pflege und Betreuung

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Spitex Verband Kanton Zürich

Psychiatrische Pflege und Betreuung

Ein Leitfaden für Spitexorganisationen zur Erstellung eines Konzepts1

Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen beziehen sich immer auf beide Geschlechter.

1
    Gemäss „Konzept Psychiatrische Spitex Knonaueramt“, Version 13. Juni 2013
                          Spitex Verband Kanton Zürich, Schärenmoosstrasse 77, 8052 Zürich
                   Telefon 044 291 54 50, Telefax 044 291 54 59, E-mail info@spitexzh.ch, www.spitexzh.ch
1.	
   VORWORT................................................................................................................................ 3	
  

2.	
   EINLEITUNG............................................................................................................................. 3	
  

3.	
   GRUNDLAGEN, MENSCHENBILD, HALTUNG ...................................................................... 4	
  

4.	
   GESETZLICHE UND ÜBERGEORDNETE RAHMENBEDINGUNGEN................................... 4	
  

5.	
   ZIELE DER PSYCHIATRISCHEN SPITEX .............................................................................. 5	
  

6.	
   ZIELGRUPPEN ......................................................................................................................... 5	
  

7.	
   ZUWEISUNG / ZUSAMMENARBEIT ....................................................................................... 5	
  

8.	
   AUF- UND ÜBERNAHMEKRITERIEN FÜR DIE PSYCHIATRIE-SPITEX: ............................. 6	
  

9.	
   DIENSTLEISTUNGEN / ANGEBOTE DER PSYCHIATRISCHEN SPITEX ............................. 6	
  

10.	
   BEDARFSABKLÄRUNGEN IN DER PSYCHIATRIE .............................................................. 7	
  

11.	
   INTERNE ZUSAMMENARBEIT ............................................................................................... 7	
  

12.	
   EXTERNE ZUSAMMENARBEIT .............................................................................................. 8	
  

13.	
   DOKUMENTATION .................................................................................................................. 8	
  

14.	
   RÄUMLICHKEITEN / INFRASTRUKTUR. ............................................................................... 8	
  

15.	
   VERFÜGBARKEIT / ERREICHBARKEIT / EINSATZZEITEN ................................................. 8	
  

16.	
   ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ................................................................................................... 9	
  

17.	
   ANFORDERUNGEN UND QUALIFIKATIONEN DER MITARBEITENDEN ............................ 9	
  

18.	
   QUALITÄTS-SICHERUNG ....................................................................................................... 9	
  

19.	
   LITERATURVERZEICHNIS ..................................................................................................... 9	
  

20.	
   ANHÄNGE (INDIVIDUELL) .................................................................................................... 10	
  

                   Leitfaden Psychiatriekonzept, 1. Auflage 05.12.13, © Spitex Verband Kanton Zürich                                             2
1. Vorwort
Damit die Psychiatrische Pflege und Betreuung im ganzen Kanton so einheitlich wie möglich und
so differenziert wie nötig angeboten werden kann, sollte ein standardisiertes Raster für ein Psy-
chiatriekonzept zur Verfügung stehen, dass von allen Spitexorganisation genutzt und auf ihre in-
dividuelle Begebenheiten angepasst werden kann.
Der vorliegende Leitfaden für Spitexorganisationen zur Erstellung eines Konzepts Psychiatrische
Pflege und Betreuung kann nun bei Bedarf auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen Spitex-
Betriebe angepasst werden. Er wurde unter der Leitung von Annemarie Fischer, Geschäftsleitung
Spitex Verband Kanton Zürich von den Spitex Vertreterinnen in den regionalen Psychiatriekom-
missionen ausgearbeitet. Diese Spitex-Psychiatriefachfrauen stehen für praxisbezogene Fragen
rund um die Erbringung von psychiatrischen Leistungen in der Spitex zur Verfügung. Sie verwei-
sen auf Anfrage auf bestehende spezifische psychiatrische Angebote der verschiedenen Weiter-
bildungsinstitute. Zudem leiten sie seit 2010 in allen Psychiatrieregionen regelmässig so genannte
ERFA-Treffen für die Psychiatrieverantwortlichen aus allen Spitexorganisationen, Details siehe
www.spitexzh.ch/Spitex aktuell/ Psychiatrische Spitex Pflege:
Annemarie Aschwanden und Maja Brühlmann Taverna, Spitex Knonaueramt, Regula Rüegg, Spi-
tex Zürich Sihl, Marlise Mätzler, Spitex Zürich Limmat, Fachstelle Psychosoziale Spitex, Esther
Stockmann, Alters- und Spitexzentrum Dübendorf, Beatrice Galle, Spitex Uster, Barbara
Günthard, Spitex Stadt Winterthur, Susan Olminkhof, Spitex Verein Mittleres Tösstal, Daniela
Maag, Spitex-Verein Oberglatt, Ella Blaser, Spitex Kloten.
Ein ganz besonderer Dank geht an die Psychiatrische Spitex der Spitex Knonaueramt, die ihr im
Juni 2012 erarbeitetes „Konzept Psychiatrische Spitex Knonaueramt“ für die Ausarbeitung zur
Verfügung gestellt hat. Ebenfalls ein herzliches Dankeschön an die Spitexorganisationen der Kan-
tone Zug, Obwalden und Nidwalden und den Spitex Verband Luzern die Ihre Psychiatriekonzepte
und Unterlagen zugestellt haben, Details siehe Kapitel 19, Literaturverzeichnis.
2. Einleitung
Gemäss Artikel 5 des Pflegegesetzes müssen alle Gemeinden im Kanton Zürich für eine bedarfs-
und fachgerechte ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sorgen. Sie
können diese selber erbringen oder Spitexorganisationen oder selbständig tätige Pflegefachper-
sonen damit beauftragen und mit diesen eine Leistungsvereinbarung abschliessen. Zusätzlich
wird in der Verordnung über die Pflegeversorgung geregelt, dass dieser Versorgungsauftrag das
gesamte Leistungsspektrum umfasst. Dazu gehören auch Leistungen an Personen mit psychiatri-
schen Diagnosen. Psychisch kranke Menschen wurden immer schon von der Spitex gepflegt.
Aufgrund der Sensibilisierung zum Thema Psychische Gesundheit – nicht zuletzt durch die demo-
grafischen Veränderungen und die kantonale Strategie „ambulant vor stationär“ - ist das Bewusst-
sein gewachsen, dass die spezifische Pflege psychisch Kranker den Einsatz von Fachpersonal
voraussetzt. Wichtig ist aber, dass das die psychiatrische Pflege in der ganzen Spitexorganisation
einen Stellenwert hat und alle, inklusive Haushilfen, im Umgang mit psychisch Kranken geschult
werden.
Eine Studie (Abderhalden u. Lüthi) aus dem Jahr 2002 zeigt, dass in 23 Spitexorganisationen der
Kantone St. Gallen und Zürich 45% der betreuten Personen von einer oder mehreren psychiatri-
schen Erkrankungen betroffen sind. Die ambulante psychiatrische Pflege ist eine wirksame, nach-
haltige und kostengünstige Form der Behandlung psychischer Störungen, mit der sich sowohl
gesundheitliche Verbesserungen erreichen lassen (Sekundärprävention) wie auch gesundheitli-
che Verschlechterungen vermieden werden können (Tertiärprävention).

Die im Pflegegesetz geforderte psychiatrische Pflege und Betreuung kann in unterschiedlichen
Organisationsformen angeboten werden:
   1. Durch ein spezialisiertes Kompetenzteam GEmeindePSychiatrie (GEPS) in der eigenen
       Spitexorganisation, welches alle Personen von einem zentralen Standort aus betreut.
   2. Zusammenarbeit, die mit einer schriftlichen Leistungsvereinbarung geregelt wird, mit frei-
       schaffenden Pflegefachpersonen.
   3. Kooperation mit andern Spitexorganisationen im Einzugsgebiet, indem ein Kompetenz-
       team auf Anfrage, geregelt mit einer schriftlichen Vereinbarung, Einsätze in Nachbarorga-
       nisationen erbringt.
Im folgenden wird für alle gewählten Organisationsformen der übergeordnete Begriff „Psychiatrie-
Spitex“ verwendet.
            Leitfaden Psychiatriekonzept, 1. Auflage 05.12.13, © Spitex Verband Kanton Zürich  3
Das vorliegende Konzept der Spitex .................. (benennen) regelt die Versorgung des psychisch
beeinträchtigten Teils der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Gemeinden ........................       (benennen)

Die Versorgung wird mit folgender Organisationsform angeboten: ..................................... (benennen)

3. Grundlagen, Menschenbild, Haltung
Im Rahmen der WHO - Strategie „Gesundheit für alle“ beschreibt die Ottawa Charta folgendes:
    „Gesundheit wird von den Menschen in ihrer alltäglichen Umwelt geschaffen und gelebt: dort, wo sie
   spielen, lernen, arbeiten und lieben. Gesundheit entsteht dadurch, dass man sich um sich selbst und für
   andere sorgt, dass man in die Lage versetzt ist, selber Entscheidungen zu fällen und eine Kontrolle über
   die eigenen Lebensumstände auszuüben sowie dadurch, dass die Gesellschaft, in der man lebt, Bedin-
   gungen herstellt, die allen Bürgern Gesundheit ermöglichen.“ (WHO 1986)
Die ambulante psychiatrische Pflege findet in eben dieser alltäglichen Umwelt statt. Die Würde
des Menschen und die Einzigartigkeit des Lebens stehen im Zentrum allen pflegerischen Han-
delns. Das Konzept basiert auf einem Menschenbild, das den einzelnen Menschen grundsätzlich
als unverwechselbare und einmalige Persönlichkeit – einbezogen in ein soziales Umfeld – sieht.
Daraus leitet sich ab, dass der Schutz, die Erhaltung und die Förderung des einzelnen Menschen
oberste Priorität hat. Bei Menschen, die an einer fortschreitenden und die Entscheidungsfähigkeit
beeinträchtigenden psychiatrischen Krankheit leiden, muss das Ziel sein, dazu beizutragen, dass
deren Selbständigkeit solange wie möglich erhalten bleibt und dass sie bei eingetretener Ent-
scheidungsunfähigkeit die ihnen angemessene und in ihrem mutmasslichen Willen stehende Hilfe
bekommen. (Psychiatriekonzept des Kt. Zürich, S. 7, 1999)
Grosses Gewicht wird der Autonomie und der Lebensqualität der Kunden beigemessen. Ressour-
cen werden gestärkt und die Selbstheilungskräfte und Bewältigungsstrategien gefördert
(Recovery-Ansatz). Grundlage der pflegerischen Intervention ist die vertrauensvolle Beziehung.
Diese zeichnet sich aus durch Wertschätzung und Respekt. Wenn immer möglich wird im Einver-
ständnis mit den Kundinnen gehandelt. Das Umfeld (Angehörige, Bezugspersonen, Arzt bzw. Ärz-
tin, Therapeutin, Arbeitgeberin etc.) wird wenn möglich mit einbezogen und eine konstruktive Zu-
sammenarbeit wird angestrebt. Die ambulante Pflege durch die Psychiatrische Spitex erfolgt be-
darfs- und bedürfnisorientiert.
4. Gesetzliche und übergeordnete Rahmenbedingungen
    •   Krankenversicherungsgesetz KVG vom 18.3.1994
    •   Verordnung über die Krankenversicherung KVV vom 27.6.1995
    •   Krankenpflegeleistungsverordnung KLV vom 29.9.1995 (aktualisierte Version) / Art.7
    •   Schweizerisches Zivilgesetzbuch: Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht
        mit den Änderungen vom 19.12.2008 (In Kraft getreten am 1.1.2013)
    •   Kantonales Gesundheitsgesetz vom 4.11.1962 in der Fassung vom 1.10.2007
    •   Kanton Zürich Pflegegesetz vom 27. September 2010, gültig ab 1.1.2011
    •   Gesundheitsdirektion Kanton Zürich: Verordnung über die Pflegeversorgung vom 22. No-
        vember 2010, gültig ab 1.3.2011
    •   Kriterien für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für Spitex-Organisationen, erlassen
        durch den Regierungsrat im 2008
    •   Administrativvertrag zwischen Spitexverband Schweiz und Santésuisse vom 20.12.1010
        gültig im Kanton Zürich per 1.1.2014
    •   Branchenleitbild der Non-Profit-Spitex des Spitex Verbandes Schweiz vom Mai 1999
    •   Leitfaden über die Qualität in der Spitex des Spitex Verbandes Kanton Zürich vom Sep-
        tember 1999 (inkl. Normen und Kriterien des Spitex Verbandes Schweiz sowie Kapitel 8 –
        10 „Handbuch Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und Betriebliches Gesundheits-
        management“)
    •   Empfehlung Durchführung von Bedarfsabklärungen der psychiatrischen/ gerontopsychiat-
        rischen Pflege, Spitexverband Schweiz, Juli 2013
    •   Zürcher Psychiatriekonzept vom Februar 1999
    •   Unterzeichnete Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde (Muster-Leistungsvereinbarung
        unter www.spitexzh.ch/Mitgliederbereich)
    •   Zusätzliche unterzeichnete Leistungsvereinbarungen mit ..... (auflisten)
    •   Geltende Konzepte, Pflegestandards und Vorgaben der Gemeinde und der Spitex
        ................... (auflisten)
              Leitfaden Psychiatriekonzept, 1. Auflage 05.12.13, © Spitex Verband Kanton Zürich              4
5. Ziele der Psychiatrischen Spitex
   •   Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Schwierigkeiten im Einzugs-
       gebiet erhalten umfassende ambulante Pflege, Unterstützung, Beratung und Begleitung.
   •   Die Mitarbeitenden der Spitexorganisation werden fachspezifisch unterstützt, geschult und
       beraten.
   •   Unterstützung und Beratung der Bezugspersonen.

6. Zielgruppen
   •   Menschen mit einer psychischen, psychosomatischen oder Sucht-Erkrankung.
   •   Menschen in einer psychischen und/oder sozialen Krise jeden Alters.
   •   Familien mit einem psychisch beeinträchtigten Familienmitglied. Angehörige und Bezugs-
       personen von psychisch erkrankten Personen
   •   Mitarbeitende der Spitexorganisation
   •   Andere .......... (benennen)

7. Zuweisung / Zusammenarbeit
Kunden werden angemeldet von:
   • Hausarztpraxen
   • Kliniken / Spitälern
   • Kriseninterventionszentren
   • Psychiaterinnen / Therapeutinnen
   • Sozialdiensten
   • Spitex – Zentren
   • Tagesstätten
   • Wohnheimen
   • Angehörigen
   • Kundinnen und Kunden (Selbstzuweisungen)
   • Gesetzlichen Vertreterinnen
   • der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
   • Andere .......... (benennen)

Zusammenarbeit wird angestrebt mit:
   • Kundinnen und Kunden
   • Angehörigen
   • Mitarbeitenden der Spitex
   • Tageskliniken und Tagesstätten
   • Hausärztinnen / Psychiaterinnen
   • Therapeutinnen
   • Freiberuflich Pflegenden
   • Kliniken und Spitälern / Kriseninterventionszentren
   • Wohneinrichtungen
   • Geschützten Werkstätten / weiteren Arbeitgeberinnen
   • Sozialdiensten
   • Gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretungsberechtigten
   • Gemeinden
   • der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich
   • dem Spitexverband des Kantons Zürich
   • Krankenkassen
   • der IV
   • der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB
   • den regionalen Psychiatriekommissionen
   • weiteren Partnerinnen

            Leitfaden Psychiatriekonzept, 1. Auflage 05.12.13, © Spitex Verband Kanton Zürich   5
8. Auf- und Übernahmekriterien für die Psychiatrie-Spitex:
„Muss“-kriterien:
Kundinnen werden der Psychiatrischen Spitex überwiesen bei…
   • psychiatrischem Anmeldegrund;
   • einer psychiatrischen Diagnose im Vordergrund;
   • bereits bestehender psychiatrischer Behandlung;
   • Suizidalität bzw. selbstschädigendem und fremdgefährdendem Verhalten;
   • Suchtproblematik;
   • Verwahrlosungsthematik verbunden mit mangelndem Coping;
   • Anmeldung durch eine psychiatrische Fachperson bzw. Institution oder durch die Erwach-
      senenschutzbehörde.

„Kann“-Kriterien:
Die Psychiatrische Spitex kann beigezogen werden bei…
    • Vorhandensein erwachsenenschutzrechtlicher Massnahmen (Beistandschaft / Umfassen-
       de Beistandschaft);
    • verordneter Psychopharmaka-Medikation;
    • unkooperativen, ablehnenden oder psychisch auffälligen Kundinnen oder Angehörigen;
    • Hinweisen auf psychische Probleme, wenn diese die somatische Behandlung oder die Be-
       treuungssituation wesentlich erschweren oder sogar verunmöglichen.

Nicht aufgenommen werden Kunden mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn die Sicher-
heit im ambulanten Setting nicht gewährleistet werden kann und somit eine Hospitalisation unum-
gänglich ist.

Es kann keine Betreuung durch die Psychiatrische Spitex gegen den Willen der Kundin / des
Kunden erfolgen.

Die Fallführung von Kundinnen und Kunden mit demenzieller Problemstellung wird bei Bedarf von
der Psychiatrischen Spitex übernommen.

9. Dienstleistungen / Angebote der Psychiatrischen Spitex
Die Pflegeleistungen in der psychiatrischen Pflege richten sich, wie in der somatischen Kranken-
pflege, in erster Linie nach der Krankenpflegeleistungsverordnung, KLV Artikel 7:

A)     Massnahmen der Abklärung und Beratung, siehe dazu auch Kapitel 10 „Bedarfsklärungen“
B)     Massnahmen der Untersuchung und Behandlung, spezifisch Absatz 13 „Pflegerische Mas-
       snahmen zur Umsetzung der ärztliche Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungs-
       strategien und Anleitung im Umgang mit Aggression, Angst, Wahnvorstellungen“
C)     Massnahmen der Grundpflege, spezifisch Absatz 2 „Massnahmen zur Überwachung und
       Unterstützung psychisch kranker Personen in der grundlegenden Alltagsbewältigung wie
       Erarbeitung und Einübung einer angepassten Tagesstruktur, zielgerichtetes Training zur
       Gestaltung und Förderung sozialer Kontakte, Unterstützung beim Einsatz von Orientie-
       rungshilfen und Sicherheitsmassnahmen“

Zusätzlich:
   • hauswirtschaftliche Leistungen (nur mit Aktivierungs- und oder Trainingsziel)
   • Coaching und Beratung von Spitex-Mitarbeitenden

Dies beinhaltet (unter anderem):
   • Beziehung aufnehmen, Beziehung pflegen und gestalten
   • Aktivitätsaufbau
   • Erarbeiten und Einüben von Bewältigungsstrategien
   • Trainieren von Verrichtungen und Alltagsfertigkeiten (z.B. Einkaufen, Essenszubereitung,
       Wohnungspflege, Körperpflege, Umgang mit Geld)
   • Anleiten zu Besorgungen
   • Verabreichen und Kontrolle von Medikamenten
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•   Sicherheit geben, Ressourcen stärken
   •   Selbstvertrauen, Selbständigkeit und Wohlbefinden stärken
   •   Unterstützen und Begleiten bei der Bewältigung von Krisen und in schwierigen Lebens-
       phasen
   •   Nach Absprache: Begleitungen zu Arzt / Ärztin, Klinik, anderen Institutionen, Behörden
   •   Unterstützung zur Vermeidung von akuter Selbst- oder Fremdgefährdung
   •   Anleitung im Umgang mit Aggressionen, Angst, Wahnvorstellungen und weiteren Emotio-
       nen
   •   Unterstützung beim Einsatz von Orientierungshilfen und Sicherheitsmassnahmen
   •   Spitaleinweisungen veranlassen, vermeiden und / oder verkürzen
   •   Angehörige aufklären, unterstützen, beraten und / oder entlasten
   •   soziale Integration und Trainieren der sozialen Kontaktaufnahme und der Gestaltung von
       Beziehungen
   •   Reintegration im Umfeld nach Klinikaufenthalt
   •   Erarbeiten und Einüben einer angepassten Tagesstruktur (Therapien, Beschäftigung, Ar-
       beit)
   •   Planen, vernetzen, koordinieren und organisieren der Zusammenarbeit mit anderen Diens-
       ten, dem Arzt / der Ärztin, den Versicherungen, den Behörden, dem Arbeitgeber / der Ar-
       beitgeberin, dem Sozialdienst etc.

10. Bedarfsabklärungen in der Psychiatrie
Befähigung zur Bedarfsabklärung
Bedarfsabklärungen für die ambulante Psychiatriepflege müssen gemäss Art. 72bis der Kranken-
pflege-Leistungsverordnung (KLV) von Pflegefachpersonen durchgeführt werden, die über ein
anerkanntes Diplom in Pflege und über eine zweijährige praktische Berufserfahrung in der Fach-
richtung Psychiatrie verfügen. Die Überprüfung dieser Voraussetzung haben der SBK, der Spitex
Verband Schweiz und santésuisse im 2008 in einer administrativen Vereinbarung geregelt und
eine Kommission eingesetzt die Gesuche behandelt und Bestätigungen ausstellet. Seit 1. Juli
2013 ist eine neue Vereinbarung in Kraft getreten. Diese regelt das Verfahren und konkretisiert
die anerkannten, psychiatrischen Arbeitsfelder und die Anforderungen an die nachzuweisende
Berufserfahrung. Alle Unterlagen sind über http://www.spitexzh.ch/aktuell/Psychiatrische Spitex
Pflege verfügbar. Da die Befähigung zur Bedarfsabklärung in der Psychiatrie an die einzelne Pfle-
gefachperson geknüpft ist, müssen die Spitex-Organisationen Mutationen innert drei Monaten an
santésuisse melden.

Bedarfsklärungsinstrument
Bedarfsabklärungen werden mit dem Bedarfsklärungsinstrument Rai-HC (Resident Assessment
Instrument Home Care) durchgeführt. Als zusätzliche Abklärungshilfe wird das seit 2011 zur Ver-
fügung stehende Modul interRAI-HC Menthal Health (RAI-HC MH) angewendet. Die Anwenderin-
nen haben die dafür vorgeschriebene halbtägige Einführungsschulung absolviert und besuchen
regelmässig das Angebot der ERFA-Austauschgruppen zur Anwendung des RAI-HC MH.

11. Interne Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit gestaltet sich je nach gewählter Organisationsform (siehe Kapitel 1) unter-
schiedlich. Wichtig ist in jedem Fall eine enge, klar geregelte Zusammenarbeit.
Sind die Auf- und Übernahmekriterien (siehe Kapitel 8) gegeben, wird der Kunde / die Kundin di-
rekt der Psychiatrischen Spitex zugewiesen. In der Regel liegt somit die Fallführung bei der Psy-
chiatrischen Spitex.
Es kann dem Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung dienlich sein, wenn die Bezugsperson der
Psychiatrischen Spitex sämtliche pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen übernimmt,
insbesondere dann, wenn zusätzliche Personen im Haushalt kontraindiziert sind (Überforderung,
Spalten). Die Psychiatrische Spitex kann in Absprache Aufgaben delegieren (z.B. hauswirtschaft-
liche Leistungen, Körperpflege oder somatische Pflegehandlungen). Die fallführende Bezugsper-
son ist jeweils für den Informationsfluss an die leistungserbringenden Mitarbeitenden verantwort-
lich.

            Leitfaden Psychiatriekonzept, 1. Auflage 05.12.13, © Spitex Verband Kanton Zürich   7
Die Psychiatrische Spitex übernimmt eine Beratungsfunktion für alle Spitex Mitarbeitenden: Sie
bietet Coaching an, wenn sich schwierige Betreuungssituationen ergeben. Sie kann bei Bedarf für
Assessements und Reassessments beigezogen werden. Sie bietet - in Zusammenarbeit mit der
Bildungsverantwortlichen – bei Bedarf Weiterbildungen an für alle Mitarbeitenden oder organisiert
solche mit externen Anbietern.

Sie bietet wenn möglich Sprechstunden für Mitarbeitende an. Diese können genutzt werden für:
    • Coachings
    • Fallbesprechungen
    • Begleitbesuche bei Kundinnen
    • Besprechungen von Psychiatriethemen
    • die Koordination und Planung der gemeinsamen Kundinnen
    • andere

Werden die unterschiedlichen internen Angebote durch verschiedene Personen wahrgenommen,
so sollen deren Namen und Funktionen – z.B. als Anhang des Leitfadens – aufgelistet werden.
12. Externe Zusammenarbeit
Vernetztem und koordiniertem Arbeiten mit dem Umfeld der Kundinnen und Kunden wird hohe
Priorität beigemessen. Falls keine andere Stelle oder Person die Koordination der verschiedenen
Leistungserbringenden und die Vernetzung mit dem Umfeld übernimmt, übernimmt die Bezugs-
person der Psychiatrischen Spitex diese Koordinationsaufgaben. Sie berät bei Bedarf auch Ange-
hörige und anderweitige Bezugspersonen.

Die Psychiatrische Spitex ist in der Regionalen Psychiatriekommission (RPK) sowie weiteren
Gruppierungen, die sich mit der psychiatrischen Versorgung im Einzugsgebiet befassen, vertre-
ten. Sie beteiligt sich an Gemeinde-Psychiatrie-Netzwerken. Siehe dazu auch Angebote der Spi-
tex Vertreterinnen in den regionalen Psychiatriekommissionen im Vorwort auf Seite 1.
Die Psychiatrische Spitex arbeitet mit privaten Psychiatrie-Pflege-Anbietenden zusammen. Ziel ist
es, dem Versorgungsauftrag gerecht zu werden und Kapazitätsengpässe auf beiden Seiten mög-
lichst zu vermeiden. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedin-
gungen sowie der Organisationsform wird die Zusammenarbeit in einem separaten Vertrag gere-
gelt siehe dazu auch Kapitel 1 und 11.

13. Dokumentation
Die Dokumentation richtet sich nach den üblichen betrieblichen Vorgaben, die auch für somati-
sche Kundinnen und Kunden gelten.

14. Räumlichkeiten / Infrastruktur.
Je nach gewählter Organisationsform und Betriebsgrösse unterschiedlich, muss individuell be-
schrieben werden, ..............

15. Verfügbarkeit / Erreichbarkeit / Einsatzzeiten
Ambulante psychiatrische Pflegeleistungen können psychisch kranke Personen jeden Alters so-
wie Menschen, die sich in einer vorübergehenden psychischen Risikosituation befinden, bean-
spruchen. Diese werden grundsätzlich täglich zwischen 07.00 Uhr und 22.00 Uhr angeboten,
neue Einsätze werden innerhalb von 24 Stunden nach der Anmeldung ausgeführt und die psychi-
atrische Spitex ist von Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr tele-
fonisch – falls nötig via Handy - erreichbar.

Stabile pflegerische Massnahmen ausserhalb dieser Zeiten, wie zum Beispiel Medikamentenab-
gabe, werden an die somatische Pflege delegiert. Die fachliche Unterstützung oder akut psychiat-
rische Einsätze sind auch im Spätdienst und an Wochenenden mittels Pikett des Psychiatrieteams
gewährleistet.

            Leitfaden Psychiatriekonzept, 1. Auflage 05.12.13, © Spitex Verband Kanton Zürich   8
16. Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit richtet sich an die Bevölkerung, an potentielle Kundinnen, Angehörige,
und Zuweisende. Über Aktivitäten des Psychiatrie-Teams bezüglich Öffentlichkeitsarbeit ent-
scheidet grundsätzlich die Geschäftsleitung der Spitexorganisation. In periodischen Abständen
stellt sich die Psychiatrische Spitex mit ihrem Angebot den Zuweisenden bzw. der Öffentlichkeit
vor. Das Angebot ist auf der eigenen Homepage publiziert und auf Internet-Seiten zur psychiatri-
schen Versorgung im Bezirk / in der Region verlinkt.

17. Anforderungen und Qualifikationen der Mitarbeitenden
Fachliche Anforderungen
    • Pflegefachpersonen mit Abschluss DN II bzw. HF mit psychiatrischem Basiswissen und
       Psychiatrieerfahrung
    • Zulassung zur Bedarfsabklärung für Psychiatriepflege (zweijährige Berufserfahrung in psy-
       chiatrischer Pflege)

Weitere Kompetenzen
Hohe Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
Fähigkeit zu coachen, wenn möglich mit absolvierter Weiterbildung
Leitung von Fallbesprechungen wenn möglich mit absolvierter Weiterbildung
Verpflichtung zu regelmässigen fachlichen Weiterbildung
Führerausweis Kat. B
RAI-HC Erfahrung (inkl. RAI-HC MH) von Vorteil
Die Kompetenzen sind in der Stellenbeschreibung und im Funktionendiagramm geregelt.

18. Qualitäts-Sicherung
Die Team-Mitglieder der Psychiatrischen Spitex besuchen regelmässig Weiterbildungen und er-
weitern ihre Fachkenntnisse oder frischen diese auf.
Regelmässige Supervision ist für die Qualitätssicherung im Psychiatriebereich unabdingbar. Es ist
eine Teamkultur anzustreben, in der man Fehler analysiert und aus ihnen lernt. Intervision und
Beteiligung an gemeindepsychiatrischen Netzwerken trägt ebenfalls zur Qualitätssicherung bei.

19. Literaturverzeichnis
Siehe dazu Kapitel 4 „Gesetzliche und übergeordnete Rahmenbedingungen“, zusätzlich:
Bertelt G. Gilgen, R. Myleaus-Renggli, M.
    • RAI-HC-Handbuch Version November 2009 und Handbuch RAI-Home-Care Mental Health
        Schweiz-Suisse-Svizzera unter www.qsys.ch

Gesundheitsdirektion Kanton Zürich
   • „Vision Psychiatrie“, August 2011, und „Psychiatriekonzept“, August 1998, beide unter
      www.gd.zh.ch/vision

Spitex Knonaueramt
    • Konzept Psychiatrische Spitex Knonaueramt, Version 13.06.2013, www.spitexka.ch

Spitex Kantonalverband Luzern
    • www.spitexlu.ch/aktuelles/Netzwerk Psychiatrie

Spitex Nidwalden
    • Konzept Psychiatrische Pflege und Betreuung, 30.11.2011, siehe auch www.spitexnw.ch

Spitex Obwalden
    • Konzept Psychiatriepflege, 1.1.2011, siehe auch www.spitexow.ch

Spitex Kanton Zug
    • Psychiatrische Pflege und Betreuung, 29.10.2012, siehe auch www.spitexzug.ch
            Leitfaden Psychiatriekonzept, 1. Auflage 05.12.13, © Spitex Verband Kanton Zürich   9
20. Anhänge (individuell)

   •   .............................

   •   ................................

   •   ...................................

(auflisten, z.B. Psychiatrieleitbild der Gemeinde, Versorgungskonzept, Zusammenarbeitsverträge
Stellenbeschreibe etc.)

               Leitfaden Psychiatriekonzept, 1. Auflage 05.12.13, © Spitex Verband Kanton Zürich   10
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