Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen Einkommen Abzüge Vermögen www.zg.ch/tax - Kanton Zug
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Wegleitung zur Steuererklärung
für natürliche Personen
Einkommen ⋅ Abzüge ⋅ Vermögen
www.zg.ch/tax
1
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Papierlose Steuererklärung –
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Neu können Sie Ihre Steuererklärung Ihre Vorteile
und die dazugehörigen Dokumente – Bequem: von überall zu jeder Zeit nutzbar
elektronisch einreichen. – Sparsam: kein Verbrauch von Druckerpatronen
oder Papier
– Sicher: verschlüsselter Datentransfer
– Praktisch: Steuervertreter können die Steuererklärung
für ihre Kunden ausfüllen und hochladen.
Die Kunden müssen jedoch über eine Registrierung
auf www.zuglogin.ch verfügen, um die Steuererklärung
selbst elektronisch zu unterschreiben.
– Gespeichert: Sämtliche eingereichten Dokumente sind
über einen Zeitraum von drei Jahren jederzeit abrufbar.Website / Online-Dienstleistungen Auf der Website der Steuerverwaltung finden Sie unter www.zg.ch/tax viele Informationen. Sie können fehlende Formulare abholen, das Programm eTax.zug zum Ausfüllen der Steuererklärung herunterladen, ein Fristerstreckungsgesuch online einreichen, die provisorische Rechnung online anpassen, detaillierte Informationen aus unserem Steuerbuch finden oder Ihren Steuerbetrag berechnen. Neu können Sie die Steuererklärung elektronisch einreichen. Nährere Ausführungen finden Sie online unter https://steuererklaerung.zg.ch. eTax.zug – Technische Unterstützung Wir danken Ihnen an dieser Stelle, dass Sie unsere Software verwenden. Sie erleichtern damit u nsere Arbeit. Beachten Sie bitte, dass Sie zusammen mit dem vollständigen eTax.zug-Ausdruck (Format A4, einseitigbedruckt und gut lesbar) die von uns versandten Originalformulare K (Hauptformular) und 3 WV (Wertschriftenverzeichnis) sowie das unterschriebene Barcodeblatt unbedingt zurücksenden. Für technische Fragen im Zusammenhang mit eTax.zug steht Ihnen der Helpdesk eTax.zug unter der Nummer 043 501 00 85 zur Verfügung. Auskunftsdienst für steuerrechtliche Fragen Als Dienstleistung für steuerrechtliche Fragen haben wir einen Extra-Telefonauskunftsdienst eingerichtet, wo Sie allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung einholen können. Dieser Auskunftsdienst steht Ihnen wie folgt zur Verfügung: Vom 12. März bis 20. März 2018 Montag – Freitag, 14.00 – 18.00 Uhr Wählen Sie in dieser Zeit die Telefonnummer der für Sie zuständigen Person (vgl. Formular K). Hinweise Diese Wegleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Zu diesem Zweck wird darin im Sinne einer Zusammenfassung in gekürzter Form über die steuerbaren Einkünfte, die möglichen Abzüge vom Einkommen und das steuerbare Vermögen informiert. Eine umfassende Auskunft über alle steuerlichen Fragen wird damit aber nicht abgegeben bzw. ist in dieser Form nicht erhältlich. Bitte beachten Sie, dass die vorliegende Wegleitung keine Rechtsquelle darstellt und somit insbesondere weder das Steuergesetz noch die Verordnung zum Steuergesetz ersetzt bzw. ersetzen kann. Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare wird steuerrechtlich gleich behandelt wie die Ehe. Die in dieser Wegleitung verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehemann und Ehefrau gelten sinngemäss für die eingetragene Partnerschaft. In den Formularen werden für die eingetragene Partnerschaft jeweils die Begriffe Partn. 1 und Partn. 2 verwendet.
Tipps für das Ausfüllen der Steuererklärung «von Hand»
Wenn Sie die Steuererklärungsformulare «von Hand» ausfüllen, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu
beachten. Sie ermöglichen uns damit eine rationelle Verarbeitung Ihrer Steuererklärung.
Bitte füllen Sie das Formular nicht mit der Schreibmaschine aus.
Zahlenfelder
——Tragen Sie Ziffern bitte eingemittet und freistehend in die hellen Felder ein
——Vermeiden Sie bitte das Verbinden von Ziffern
——Lassen Sie nicht benötigte Zahlenfelder bitte leer
——Erfassen Sie bitte keine Rappenbeträge
4 Beispiel: Auszug aus Formular K (Hauptformular, Codes 100 –105)
Code Einkünfte im In- und Ausland Kanton / Bund 2017
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
100 Aus Haupterwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis) Frau / Partn. 1 60 0 0 0
101 Mann / Partn. 2 1 0 0 0 0 0
105 Aus Nebenerwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis) Frau / Partn. 1 2 0 0 0
106 Mann / Partn. 2
110 Weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers, Frau / Partn. 1
111 die er selber nicht bewerten konnte (nicht im Lohnausweis enthalten) Mann / Partn. 2
112 Nettolöhne im vereinfachten Verfahren abgerechnet Frau / Partn. 1
Schriftfarbe
113 (gemäss Bescheinigung der Ausgleichskasse) Mann / Partn. 2
Schreiben Sie Einkünfte
bitte mit einem schwarzen
aus selbständiger Erwerbstätigkeit oder(GBblauen
/ LB / KOLL)Filzstift oder Kugelschreiber (kein Bleistift,
kein Farbstift,
115 kein
Aus Füllfederhalter
selbständiger Erwerbstätigkeit bzw. Tintenroller).
inkl. Nettoeinkünften von Liegenschaften des Geschäftsvermögens Frau / Partn. 1
116 und Liquidationsgewinn, Überführung ins Privatvermögen oder Übertrag ins Ausland (GB / LB) Mann / Partn. 2
125 Aus Personengesellschaft (KOLL) Frau / Partn. 1
Korrekturen126 Mann / Partn. 2
Korrigieren SieEinkünfte
bitte die Felder
aus Sozial- mit Tipp-Ex
und anderen oder Ähnlichem und bringen Sie die Korrekturen in den
Versicherungen
richtigen 130
Feldern an. /Wichtig
AHV-Rente IV-Rente ist, dass
AHV Sie Korrekturen
IV in den Bereich der weissen
Frau / Partn. 1Felder schreiben.
131 AHV IV Mann / Partn. 2
Renten (Waisenrenten, SUVA-Renten usw.) / Pensionen Steuerbar in %
Beilagen135 Frau / Partn. 1
——Bitte fügen
136 Sie den Beilagen zur Steuererklärung keine Bostitch-Heftklammern bzw. keine Büro-
Mann / Partn. 2
klammern140 hinzu.
Leibrenten 4 0 Frau / Partn. 1
——Verwenden
141 Sie bitte zur allfälligen Markierung von Textstellen auf 4 0Ihren Mann
Beilagen
/ Partn. 2 keine Leuchtstifte.
——Vermeiden
145 Sie bitte das Anbringen von Klebebändern bzw.
Erwerbsausfallentschädigung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten von Klebezetteln
Frau /(Post-it)
Partn. 1 auf den Beilagen.
——Verwenden Sie bitte keine gebundene Blätter oder Bücher.
146 (Taggelder aus Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung) Mann / Partn. 2
——Kopieren150
SieTaggelder
kleineausBelege (kleiner als von
Arbeitslosenversicherung A4) TaufT M M J J bis T T M M J J
ein A4-Format Frau / Partn. 1
151 von T T M M J J bis T T M M J J Mann / Partn. 2
——Verwenden Sie bitte das beiliegende Retourcouvert.
155 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen Frau / Partn. 1
156 oder Erwerbsausfallentschädigungen aufgrund der Erwerbsersatzordnung Mann / Partn. 2
Wichtigste Änderungen (Bund, Kanton Zug) gegenüber dem Vorjahr
Wertschriftenertrag ohne Erträge aus Wertschriften des Geschäftsvermögens
160 und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen und aus unverteilten Erbschaften (WV)
Übrige Einkünfte und Gewinne
Gegenüber
170
dem Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Steuerrecht.
Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen oder getrennt lebenden Eheteil / Partn.
171 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis und mit dem Monat der Mündigkeit) (KI)
173 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:
174 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Anzahl Jahre:
Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
181 Ertrag / Nutzniessung der selbst genutzten Liegenschaft (LV)
182 Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften (LV+)
183 Wohnrecht (Name, Adresse des Liegenschaftseigentümers):
Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb
des Kantons Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
184 Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+)
185 Ertrag / Nutzniessung Liegenschaften Ausland (LV+)
190 Total der Einkünfte (Übertrag nach Code 285)Inhaltsverzeichnis Wer hat eine Steuererklärung 2017 einzureichen? 8 5 Deklaration Quellensteuer 8 Heirat, Scheidung oder Trennung 9 Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 20179 Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 9 Provisorische Rechnung, Steuerzahlung, Stundung und Erlass, Zinsen 10 Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung 11 Personalien, Familienverhältnisse 13 Mustersteuererklärung14 Einkünfte im In- und Ausland 20 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 20 Einkünfte/Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit 20 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen 22 Wertschriftenertrag (Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2017)23 Übrige Einkünfte 28 Einkünfte aus Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug 29 Ertrag aus Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb des Kantons Zug 31 Abzüge31 Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit 31 Private Schuldzinsen/Dauernde Lasten 35 Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 36 Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) 37 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien 38 Weitere Abzüge 38 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Eheleute 40 Zusätzliche Abzüge 41 Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) 42 Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung43 Vermögen im In- und Ausland 43 Kapitalleistungen aus Vorsorge 47 Einsprache47 Straffolgen bei Zuwiderhandlung 47 Tarife und Steuerberechnungen 48 Formular für Fristerstreckungsgesuch 51
Stichwortverzeichnis
6 A F
AHV 8, 20, 22, 37, 42 Fahrkosten/FABI-Begrenzung Bund 32, 34
Aktien 20, 25, 27 Festgelder25
Alimente (Unterhaltsbeiträge) 28, 36 Feuerwehrsold35
Anlagefonds25 Fristerstreckung 3, 9, 10
Ausgleichszins 10, 11 Fristerstreckungsgesuch 3, 10, 51
Ausländische Wertschriften 26
Auswärtige Verpflegung 34 G
Gemeinnützige Zuwendungen 41
B Gratisaktien25
Bargeld43 Guthaben 11, 15, 16, 23–26, 35, 43
Baukreditzinsen36
Behinderungsbedingte Kosten 40 H
Beiträge an die Säule 2 38 Heirat9
Beiträge an die Säule 3a 8, 37 Hilflosenentschädigung 22, 40
Berufsauslagen 18, 31–33 Hypothekarschulden 19, 46
Bitcoins28
I
C IV-Rente 8, 22
Checkliste 11, 12 Immobilien (siehe Liegenschaften)
D K
Darlehen 25, 45 Kapitalleistungen aus Vorsorge 47
Dauernde Lasten 36 Kassenobligationen25
Dividendenprivileg43 Kinderabzug42
(siehe wirtschaftliche Doppelbelastung) Kinderdrittbetreuungskostenabzug39
Kinderzulagen 28, 36
E Krankheitskosten41
Eigenbetreuungsabzug42 Kryptowährungen28
Eigenmietwert29
Einkünfte 17, 20–23, 27, 40 L
Einsprache47 Lebensversicherungen 38, 43
Erbschaften 12, 26, 35, 43, 46 Leibrenten/Lebensrenten 22, 36
Erbvorbezug26 Liegenschaften 12, 21, 28–31, 35, 44, 45
Ergänzende nachträgliche Veranlagung 8 Liquidationsgewinne21
Erlass 10, 11 Lotteriegewinne 23, 25
Erwerbsausfallentschädigung22M T 7
Mietzinsabzug43 Taggelder 11, 22
Militärversicherung22 Tarife48
Mitarbeiteraktien/-optionen20 Trennung9
Motorfahrzeuge44 Treuhandanlagen26
Todesfall9
N
Nebenerwerb 11, 20, 35 U
Nutzniessung 29, 30 Unfallkosten41
Unterhaltskosten bei Liegenschaften 30
O Unternutzungsabzug31
Obhut13 Unterschriften12
Unverteilte Erbschaft 26
P
Partizipations- und Genussscheine 25 V
Pauschale Steueranrechnung 26 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 20
Pensionen22 Vermögensverwaltungskosten39
Provisorische Rechnung 10 Versicherungsprämien38
Verzugszins 10, 47
Q Vorfälligkeitsentschädigung35
Quellensteuer 8, 9
W
R Weiterbildungskosten 11, 38
Renten 11, 22, 35, 40, 43 Wertschriften 11, 12, 15–19, 23–27, 43
Reduktion der wirtschaftlichen 16, 27, 43 Wirtschaftliche Doppelbelastung 27, 43
Doppelbelastung Wochenaufenthalt34
Wohnrecht31
S
Scheidung 9, 12, 13, 28, 35, 36 Z
Schenkung26 Zinsen10
Schuldzinsen/Schulden 8, 12, 27, 35, 46 Zweitverdienerabzug40
Schwarzarbeit20
Steuerzahlung10
Stockwerkeigentum 23, 29, 44
Stundung 10, 11
Säule 3a 8, 12, 18, 22, 23, 37Wer hat eine Steuererklärung 2017 einzureichen?
Eine Steuererklärung 2017 müssen folgende Personen einreichen: Grundsatz
Alle natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2017 im Kanton Zug Wohnsitz, sowie alle Personen,
die im Jahre 2017 eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb im Kanton Zug hatten.
Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2017 volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Erreichen der Volljährigkeit
Steuererklärung 2017 einzureichen.
Deklaration Quellensteuer
Im Grundsatz unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Nieder Grundsatz
lassungsbewilligung besitzen (z. B. Jahresaufenthalter, Kurzaufenthalter oder Arbeitnehmende aus
EU-Staaten ohne Bewilligung max. 90 Tage), der Quellensteuer, sie müssen demzufolge keine Steuer
8 erklärung ausfüllen. Einzig in den folgenden Fällen sind quellenbesteuerte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kanton Zug verpflichtet, eine Steuererklärung 2017 mit deklariertem
Einkommen und Vermögen einzureichen:
——wenn der Bruttolohn über Fr. 120 000 pro Jahr beträgt und der Ehepartner ebenfalls in der
Schweiz Wohnsitz hat. Hat die Familie im Ausland ihren Wohnsitz, so wird der steuerrechtliche
Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen in diesem Land angenommen und das Ausfüllen
einer Steuererklärung entfällt
——bei Liegenschaftsbesitz in der Schweiz
——bei Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
——wenn eine AHV-Rente bezogen wird
——wenn eine volle IV-Rente ausbezahlt wird und der Invaliditätsgrad 100 % beträgt. Bei Teilrenten ist die
Quellensteuer weiterhin geschuldet.
——wenn das Erwerbseinkommen von einem ausländischen Arbeitgeber bezahlt wird und keinem
Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz zurückbelastet bzw. weiterverrechnet wird, und sich die
steuerpflichtige Person mehr als 183 Tage in der Schweiz aufhält
——wenn der andere Eheteil das Schweizer Bürgerrecht besitzt oder die Niederlassungsbewilligung
(Ausweis C) hat
Hinweis: Online-Abrechnung von Quellensteuern
Es besteht für alle Arbeitgebenden die Möglichkeit, die Quellensteuerabrechnung für Lohnempfänger Online-Abrechnung
ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung, für Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung (Hinweis)
(90 Tage/120 Tage) und/oder für Verwaltungsratsentschädigungen an Personen mit Wohnsitz im
Ausland unter www.zg.ch/tax, Quellensteuer, Online-Abrechnung, online einzureichen.
Keine Quellensteuer ist bei der Steuerverwaltung abzurechnen, wenn das vereinfachte Vereinfachtes
Abrechnungsverfahren über die Ausgleichskasse gewährt wird (vgl. Code 112, 113). Abrechnungsverfahren
Wir weisen darauf hin, dass ein Quellensteuerpflichtiger die ausserordentlichen Abzüge, wie Beiträge Ergänzende nachträgliche
an die Säule 3a, Alimente, Schuldzinsen und Unterstützungsbeiträge für das vergangene Jahr, unter Veranlagung
Einreichung der Belege bis spätestens 31. März des Folgejahres geltend machen kann. Diese Abzüge
können auf einem separaten Formular (Tarifkorrektur) aufgeführt werden.
Quellensteuerpflichtige Personen müssen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer und zur Deklaration
der Vermögenswerte die Steuererklärungsformulare bei der Kantonalen Steuerverwaltung einreichen.
Es ist zu beachten, dass der Auftrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Art. 32 Abs. 1
Verrechnungssteuergesetz nur für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden kann. Die Steuererklärung muss vollständig ausgefüllt (auch ausländische Vermögenswerte ohne Verrechnungssteuer)
und unter Beilage der Zinsnachweise bei der nachgenannten Adresse eingereicht werden. Die Steuer
erklärung können Sie bei der Steuerverwaltung, Gruppe Quellensteuer, Bahnhofstrasse 26, Postfach,
6301 Zug, Telefon 041 728 32 99, anfordern.
Heirat, Scheidung oder Trennung
Bei Heirat während des Jahres 2017 werden die Eheleute für die gesamte Steuerperiode gemeinsam Heirat
besteuert und erhalten nur eine Steuererklärung.
Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung während der Steuerperiode werden Scheidung oder Trennung
die Eheleute für die gesamte Steuerperiode 2017 getrennt besteuert und müssen je eine separate
Steuererklärung 2017 einreichen.
9
Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2017
Ist eine Person in der Steuerperiode 2017 in einen andern Kanton umgezogen, ist sie für die ganze Wegzug aus dem Kanton
Steuerperiode in dem Kanton steuerpflichtig, in dem sie per 31. Dezember 2017 steuerlich Wohnsitz hatte. Zug
Im Kanton Zug muss folglich keine Steuererklärung mehr eingereicht werden, ausser wenn sie im Jahre
2017 ihre Liegenschaft oder Betriebsstätte vor, mit oder nach dem Wegzug verkauft/aufgegeben hat.
Bei denjenigen Personen, die in einen anderen Kanton ziehen und weiterhin eine Liegenschaft oder
eine Betriebsstätte im Kanton Zug besitzen, bleibt für die Liegenschaft oder die Betriebsstätte die
Steuerpflicht bestehen.
Bei Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht im Kanton Zug mit dem Wegzugsdatum. In diesem Wegzug ins Ausland
Fall muss die Steuererklärung 2017 mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bis zum
Wegzugsdatum ausgefüllt werden. Bei denjenigen Personen, die ins Ausland ziehen und weiterhin
eine Liegenschaft oder eine Betriebsstätte im Kanton Zug besitzen, bleibt für die Liegenschaft oder
die Betriebsstätte die Steuerpflicht bestehen.
Mit dem Tod eines Ehegatten endet die Steuerpflicht der Ehegemeinschaft. Für die Zeit vom 1. Ja Todesfall
nuar 2017 bis und mit Todestag sind das gemeinsame Einkommen und Vermögen zu deklarieren.
Der überlebende Ehegatte hat das Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis 31. Dezem-
ber 2017 sowie das Vermögen per 31. Dezember 2017 zu deklarieren.
Mit dem Tod einer steuerpflichtigen Person endet ihre Steuerpflicht. Für die Zeit vom 1. Januar 2017 Todesfall
bis und mit dem Todestag müssen die gesetzlichen Erben oder ein Vertreter eine ausgefüllte Steuer
erklärung einreichen.
Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung
§ 125 StG verpflichtet die Steuerpflichtigen, die Steuerformulare wahrheitsgemäss und vollständig
auszufüllen und fristgemäss – bis zum 30. April 2018 – dem Gemeindesteueramt einzureichen. Auf
verspätet eingereichte Steuererklärungen kann nur eingetreten werden, wenn die steuerpflichtige
Person nachweist, dass sie durch Militärdienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder andere erhebliche
Gründe an der rechtzeitigen Einreichung verhindert war und dass die Steuererklärung innert 30 Tagen
nach Wegfall des Hinderungsgrundes eingereicht wurde.Das Gesetz erwähnt zwar die Einrichtung der Fristerstreckung nicht ausdrücklich, doch ist sie in der Praxis
beim Vorhandensein eines triftigen Grundes anerkannt. Steuerpflichtige, denen es unmöglich ist, die
Steuererklärungsformulare rechtzeitig einzureichen, haben bei der Kanzlei der Steuerverwaltung, Postfach,
6301 Zug, mit Angabe der Personennummer ein schriftliches Fristerstreckungsgesuch zu stellen, da sie
sonst im Sinne von § 130 Abs. 3 StG nach Ermessen eingeschätzt werden. Das Fristerstreckungsgesuch
kann elektronisch via www.zg.ch/tax eingereicht werden. Zudem finden Sie ein entsprechendes Formular
am Schluss dieser Wegleitung.
Für die Fristerstreckungsgesuche gilt folgende Regelung:
Fristerstreckungsgesuche, die nicht weiter als bis zum 31. Dezember 2018 gehen, werden nur beantwor- Behandlung der Gesuche
tet, wenn ihnen nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann. Keine Antwort bedeutet
also Genehmigung des Gesuches. Eine Gebühr wird in diesem Falle nicht erhoben.
Über den 31. Dezember 2018 hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden nur bewilligt, wenn sie
10 zwingend begründet sind. Unser Entscheid – Gutheissung oder Ablehnung – wird Ihnen auf jeden
Fall schriftlich mitgeteilt. Jede Bewilligung unterliegt einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20, die mit der
definitiven Steuerrechnung eingefordert wird.
Provisorische Rechnung, Steuerzahlung, Stundung und Erlass, Zinsen
Gestützt auf Zahlen aus den Vorjahren werden jeweils per Ende Juni die provisorischen Rechnungen Zahlungstermine und
für das laufende Kalenderjahr versandt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr voraussicht- provisorische Rechnung
liches Einkommen/Vermögen für das laufende Jahr auf unserer Website (www.zg.ch/tax)
unter « Online, Provisorische Rechnung für natürliche Personen anpassen» anzugeben.
Trifft diese Information termingerecht (30. Mai 2018) bei uns ein, wird die p
rovisorische Steuerrechnung
aufgrund der entsprechenden Angaben erstellt. Ende Juni wird die provisorische Rechnung mit den
beiden nachfolgenden Zahlungsvarianten versandt:
a) ganze provisorische Jahressteuer 2018, zahlbar spätestens per 31. Dezember 2018;
b) 1. Rate für die halbe Jahressteuer (andere Ratenzahlungen sind nach Beantragung eines Benutzer
kontos unter www.zuglogin.ch oder auf Verlangen möglich)
Ohne Zahlungsvereinbarung wird für einen allfälligen Ausstand Ende November eine Übersicht mit
Einzahlungsschein versandt, zahlbar bis 31. Dezember 2018.
Haben Sie aus irgendeinem Grund bis Ende Juni keine Steuerrechnung erhalten, so können Sie eine solche
bei der Steuerverwaltung verlangen.
Nach Ablauf der allgemeinen Zahlungsfrist wird ein Verzugszins erhoben. Auf zu viel einbezahlte Verzugs-/Vergütungs-/
Steuern wird ein Vergütungs- respektive Rückerstattungszins entrichtet. Die entsprechenden Zinsfüsse Rückerstattungszins
werden von der Finanzdirektion jährlich festgelegt. Die Zinsabrechnung erfolgt erst mit der definitiven
Rechnungstellung.
Ein Ausgleichszins wird dann verrechnet, wenn die definitive Rechnung erst später als ein Jahr nach Ausgleichszins
allgemeiner Fälligkeit erstellt werden kann und sich daraus eine Nachforderung ergibt. Die Zinsberechnung
erfolgt rückwirkend ab einem Jahr nach allgemeiner Fälligkeit. Inzwischen geleistete Zahlungen werden
berücksichtigt. Um diesen Ausgleichszins zu vermeiden, kann der Steuerpflichtige für die voraussichtlich
geschuldete Steuer elektronisch eine korrigierte Rechnung verlangen.
Die Zinssätze finden Sie auf unserer Website unter: Zinssätze
www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/zinssatzDas Ergreifen eines Rechtsmittels befreit nicht von der Verzugs- und Ausgleichszinspflicht. Rechtsmittel und Verzinsung
Hat die steuerpflichtige Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder erscheint die Bezahlung der von ihr Sicherstellung
geschuldeten Steuer als gefährdet, so kann die Steuerverwaltung auch vor der rechtskräftigen Veranlagung
jederzeit die Sicherstellung des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages verlangen.
In Rechnung gestellte Steuern werden, soweit ausstehend, nach Ablauf der Zahlungsfrist gemahnt. Mahnung und Betreibung
Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, wird die Betreibung durchgeführt. Alle diese rechtlichen Schritte
unterliegen je einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.
Ist eine steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbs Stundung und Erlass
unfähigkeit u. Ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so kann sie um eine Stundung
nachsuchen. In diesem Fall bitten wir Sie, mit unserer Abteilung Steuerbezug Kontakt aufzunehmen.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Ratenzahlungen für definitive Rechnungen löst das weitere Inkasso
aus. Trotz eines allfälligen Stundungsentscheides werden Verzugszinsen in Rechnung gestellt. Wird die 11
Bezahlung der Steuern aus den vorgenannten Gründen verunmöglicht, so kann ein teilweiser oder gänz
licher Erlass der definitiven Steuern in Betracht gezogen werden. Es können nur schwerwiegende und
begründete Härtefälle berücksichtigt werden. Die eingehend begründeten Gesuche sind an die Steuer
verwaltung, Steuererlass, Postfach, 6301 Zug, zu richten.
Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung
Zusammen mit der Steuererklärung und dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind auch bei Zwingend einzureichende
Einreichung der Steuererklärung durch eTax.zug (elektronische Steuererklärung) einzureichen: Belege zur
Steuererklärung 2017
——die im Einzelfall benötigten Formulare;
——nur die Bescheinigungen, Aufstellungen und Belege, welche ausdrücklich verlangt werden.
Belege, die noch nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, sind mindestens
bis zur Rechtskraft der Veranlagung aufzubewahren. Die Steuerverwaltung kann bei der
Überprüfung der eingereichten Selbstdeklaration zu jeder Position den konkreten Nachweis
verlangen. Können die geltend gemachten Abzüge auf Verlangen nicht belegt werden, so
werden diese Abzüge nicht gewährt.
Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die im Einzelfall (neben den jeweils benötigten und
durch Sie vollständig ausgefüllten Formularen) einzureichenden Bescheinigungen, Aufstellungen und
Belege:
yyLohnausweis des Arbeitgebers; haben Sie im Jahr 2017 bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet,
ist von jedem Arbeitgeber ein Lohnausweis zu verlangen
yyBescheinigung der zuständigen Ausgleichskasse betreffend im vereinfachten Abrechnungsverfahren
abgerechnete Nettolöhne (vgl. Code 112, 113)
yyBescheinigung der Arbeitslosenkasse über bezogene Taggelder
yyBelege über die geltend gemachten berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten
yyBescheinigung von Pensionskassen- sowie anderen Renten
yyBeilagen zum Wertschriften- und Guthabenverzeichnis gemäss unseren Hinweisen zu Code 160/600
in dieser WegleitungyyDetaillierte Aufstellung über den Unterhalt der Liegenschaften, falls Sie effektive Kosten geltend
machen
yyKopie des Scheidungs- oder Trennungsurteils bzw. der Trennungsvereinbarung bei erstmaliger
Deklaration des Erhalts oder Abzuges von Unterhaltsbeiträgen
yyBescheinigung der Versicherungseinrichtung oder Bankstiftung über geleistete Beiträge an
die Säule 3a
yyBescheinigung über Beitragsleistungen an Pensionskassen (sofern sie nicht im Lohnausweis
enthalten sind)
yyBescheinigung der erhaltenen individuellen Prämienverbilligung
yyKopien der Belege betreffend effektiv bezahlte Unterstützungsleistungen
yyBescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über die Steuerwerte von Lebensversicherungen
Selbständigerwerbende (Haupt- oder Nebenerwerb)
12 yyMit kaufmännischer Buchhaltung: detaillierte Bilanz und Erfolgsrechnung
yyOhne kaufmännische Buchhaltung: detaillierte Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben sowie
über geschäftliche Vermögenswerte und Schulden
Beteiligte an unverteilten Erbschaften
yyD
etaillierte Aufstellung über Vermögen und Ertrag (vgl. Musterbeispiel in Code 160/600)
Bitte beachten Sie, dass in den einzelnen nachfolgenden Abschnitten in dieser Wegleitung weitere
Detailinformationen im Zusammenhang mit den zwingend einzureichenden Belegen aufgeführt sind.
Hinweis: Ihre eingesandten Unterlagen werden nach Eintritt der Rechtskraft der entsprechenden Steu-
erveranlagung durch uns entsorgt. Wir bitten Sie deshalb, keine Originalunterlagen bei uns einzureichen,
sofern dies von uns nicht speziell verlangt wird.
Denken Sie daran, alle Steuerformulare, wo vorgesehen, zu unterzeichnen. Verheiratete: Unterschrift Unterschriften
beider Ehegatten auf Formular K (Original-Steuererklärungsformular) und Wertschriftenverzeichnis
(Formular WV); Selbständigerwerbende: zusätzlich Unterschrift auf Bilanz und Erfolgsrechnung.
Bei eTax.zug (elektronische Steuererklärung) ist nur das Barcodeblatt zu unterzeichnen.
Bei papierloser Einreichung der Steuererklärung erfolgt die Unterzeichnung elektronisch.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton, die im Kanton Zug aufgrund von Liegenschafts-
besitz oder Geschäftsort steuerpflichtig sind, haben eine Kopie ihrer dortigen Steuererklärung samt
den Hilfsformularen für das Jahr 2017 einzureichen. In diesem Fall ist das amtliche Original-Steuer
erklärungsformular (Formular K) des Kantons Zug zusammen mit der Kopie der Steuererklärung des
Wohnsitzkantons unterschrieben unbedingt einzureichen.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland und Grundeigentum oder Geschäftsbetrieben im Kanton Zug
haben die Steuererklärung 2017 auszufüllen. Der massgebende Steuerbescheid des Wohnsitzstaates
ist beizulegen. Zudem haben Sie einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen.Personalien, Familienverhältnisse Die Personalien und die Familienverhältnisse sind auf der ersten Seite des Hauptformulars K zu deklarieren. Personalien, Es sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2017 bzw. am Ende der Steuerpflicht massgebend. Familienverhältnisse In den einzelnen Formularen werden für gemeinsam besteuerte Personen (Ehegatten, eingetragene Part- nerschaften) jeweils die Bezeichnungen Frau/Partn. 1 und Mann/Partn. 2 verwendet. Bei eingetragenen Partnerschaften ist der jüngere Partner bzw. die jüngere Partnerin jeweils unter Partn. 1 einzutragen. Die Angabe des richtigen Zivilstandes ist wichtig für die Einräumung des persönlichen Abzuges, während Zivilstand die Angaben in den Abschnitten I–III für die Gewährung des Kinder- bzw. des Unterstützungsabzuges entscheidend sind. Massgebend sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2017 oder am Ende der Steuer- pflicht. Bei verheirateten Personen ist für die gemeinsamen Kinder das Formular KI nicht auszufüllen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des per 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über Zusatzangaben bei getrennt 13 die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern werden bei getrennt besteuerten Eltern mit besteuerten Eltern mit gemeinsamen Kindern zusätzliche Angaben benötigt. Diese Angaben ermöglichen uns die korrekte gemeinsamen Kindern (KI) Festlegung der in einem solchen Fall abzugsfähigen Kinder- bzw. Versicherungsabzüge. Zudem kann anhand dieser Angaben beurteilt werden, ob für die direkte Bundessteuer der Elterntarif anzuwenden ist oder nicht. Detaillierte Angaben hierzu finden Sie in den Tabellenübersichten, abgebildet auf unserer Website (www.zg.ch/tax) unter dem Index Steuerbuch § 33 Abschnitt 22.11. Getrennt besteuerte Eltern (getrennte, geschiedene oder ledige Eltern inklusive Konkubinatspaare) ―― Formular KI mit gemeinsamen Kindern haben im Formular KI zusätzliche Angaben insbesondere betreffend Unter- haltsbeiträge, Sorgerecht und Obhut zu machen. Benötigt wird eine Aufstellung für erhaltene bzw. bezahlte Unterhaltsbeiträge für minderjährige ――Unterhaltsbeiträge bzw. volljährige Kinder. Es ist zudem anzugeben, ob bei minderjährigen Kindern die elterliche Sorge auf beide Elternteile ―― Gemeinsames Sorgerecht (gemeinsame elterliche Sorge) oder nur auf einen Elternteil (alleinige elterliche Sorge) übertragen bei minderjährigen worden ist. Das gemeinsame Sorgerecht für minderjährige Kinder wird entweder gerichtlich im Kindern Scheidungs- oder Trennungsurteil oder bei ledigen Eltern von der Vormundschaftsbehörde auf beide Elternteile übertragen. Benötigt wird der Hinweis, ob das minderjährige Kind ungefähr gleich oft abwechselnd bei Mutter ―― Alternierende Obhut bei und Vater lebt (alternierende Obhut) oder ob das Kind jeweils nur im Rahmen des Besuchsrechts minderjährigen Kindern das Wochenende oder die Ferien beim andern Elternteil verbringt (keine alternierende Obhut).
Mustersteuererklärung
Personalien, Familienverhältnisse
Beispiel:
Kantons- und Gemeindesteuern
Direkte Bundessteuer K Familie Muster-Beispiel
für natürliche Personen
Personen-Nr. Zug
Steuererklärung 2017 èèverheiratet
Gemeinde 1000-100-03 www.zg.ch/tax
èèz wei minderjährige
Sachbearbeiter
Kinder
Telefon L-Nr. Zugestellt 23.02.2018
èèunselbständig
Steuerverwaltung, Postfach, 6301 Zug
erwerbstätige
Herr und Frau Steuerpflichtige
Muster-Beispiel Hans èèselbst bewohnte
Muster-Beispiel Verena
14 Liegenschaft
Musterstrasse 10
6300 Zug
Dieses Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und innert 60 Tagen einzureichen!
Personalien am 31.12.2017 oder Dauer der Steuerpflicht vom T T M M J J bis T T M M J J
Frau / Partn. 1 Mann / Partn. 2
Geburtsdatum 15. November 1977 10. Januar 1975
1000-100-01 1000-100-00
AHV-Nummer 756.3351.4595.29 756.8701.3493.69
Zivilstand Verh. 19.07.1999 Verh. 19.07.1999
I Minderjährige Kinder (Jahrgänge 2000–2017), für die Sie sorgen und die nicht erwerbstätig sind
Name, Vorname, Wohnadresse Geburtsdatum
J e n s 2T 9T M0 M5 0J 3J
K e v i n 1T 8T M0 M3 0J 5J
T T M M J J
T T M M J J
T T M M J J
Bei verheirateten Personen ist für die nicht gemeinsamen Kinder das Formular KI zwingend auszufüllen.
II Volljährige Kinder, welche wegen Berufsausbildung oder Studium nicht erwerbstätig sind
Name, Vorname, Wohnadresse Geburtsdatum Art Ausb. bis
T T M M J J M M J J
T T M M J J M M J J
T T M M J J M M J J
Bei verheirateten Personen ist für die nicht gemeinsamen Kinder das Formular KI zwingend auszufüllen.
Im gleich.
Haushalt
III Unterstützungsbedürftige, vermögenslose, von Ihnen unterhaltene Personen
Name und Vorname Geburtsdatum Wie verwandt? Wohnadresse Betrag 2017
T T M M J J
T T M M J J
Rückfragen an Vertreten durch
Telefon privat Firma Sachbearbeiter
Telefon Geschäft Strasse / Nr. PLZ / Ort
E-Mail Telefon Fax
E-Mail
Eingang Gemeinde Eingang Kanton
Seite 1
110 6172501011Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
Kantons- und Gemeindesteuern
Direkte Bundessteuer WV
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
Antrag Rückerstattung Verrechnungssteuer
Personen-Nr. Zug Steuererklärung 2017 www.zg.ch/tax
Gemeinde 1000-100-03
L-Nr. Zugestellt 23.02.2018
15
Konto für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer oder allfällige andere Steuerguthaben
IBAN-Nr. C H
Steuerwerte am 31.12.2017 oder Dauer der Steuerpflicht vom T T M M J J bis T T M M J J
Steuerwerte Code
Total private Werte 600 1 98 2 7 0
Total geschäftliche Werte Frau / Partn. 1 (GB) 620
Total geschäftliche Werte Mann / Partn. 2 (GB) 621
Bruttoerträge Code Rubrik A Rubrik B Total
Private Werte 160 2 47 8 7 44 32 2 2
Geschäftliche Werte Frau / Partn. 1 (GB) 115
Geschäftliche Werte Mann / Partn. 2 (GB) 116
Total Rubrik A 2 47 8
Rückerstattungsanspruch
35 % von Total Rubrik A in CHF und Rp. 8 6 7.3 0
Antrag auf Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung Code Erträge Kanton Erträge Bund
Private Werte 40 0 32 0 èèAntrag auf Reduktion
Geschäftliche Werte Frau / Partn. 1
der wirtschaftlichen
Geschäftliche Werte Mann / Partn. 2
Doppelbelastung
Total 410 40 0 32 0
Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven
Nennwert/
Stückzahl Valorennummer Rubrik* Titel / Bezeichnung Bruttoertrag
1
2
3
4
5
* P (Privat) / GF (Geschäft Frau / Partn. 1) / GM (Geschäft Mann / Partn.2)
Seite 1
160617250101116
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis (Die Aufstellung der geschäftlichen Werte sowie die Aufstellung von
zusätzlichen privaten Werten sind im Zusatz WV zu deklarieren)
Aufstellung
Aufstellung der
der privaten Werte
privaten Werte
Nennwert
Nennwert// Valorennummer
Valorennummer IBAN-Kontonummer
IBAN-Kontonummeroder Zinssatz
oder Zinssatz Datum
Datum Steuerwert
Steuerwert Bruttoertrag 2017
Bruttoertrag 2017 Reduktion der
Reduktion der
Stückzahl
Stückzahl Titel
Titel oder Bank
oder Bank am 31.12.2017
am 31.12.2017 (in
(in Franken
Franken ohne Rappen)
ohne Rappen) wirtschaftlichen
wirtschaftlichen
Doppelbelastung
Doppelbelastung
Beispiel:
Beispiel:
Zugang:
Zugang: Abgang:
Abgang:
Z u g e r K a n t o n a l b a n k A mit
mit ohne
B ohne
Kauf
Kauf Verkauf
Verkauf
Verrechnungs-
Verrechnungs- Verrechnungs-
Verrechnungs-
C H 1 6 0 0 7 8 7 0 0 7 8 0 2 1 4 4 5 1 4 Eröffnung
Eröffnung Saldierung
Saldierung
Antrag
Art / Bezeichnung
(siehe Rückseite)
Quote vom
Nennwert
in %
steuerabzug
steuerabzug steuerabzug
steuerabzug
11 TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ
22 SK Sp a r k o n t o M u st e r b a n k TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ 40 0 2 0
0 1 - 7 0 1 . 0 5 5 - 0 1
33 KK P r i v a t k o n t o M ust e r b a n k TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ 8 5 3 7 1 0
7 7 -7 2 5 . 1 0 0 - 8 0
44 KO 20 0 00 O b l i g a t i o n Z K B 0 , 3 % TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
1 2 05 1 7 1 2 0 5 26 M M
M JJ JJ 2 0 0 0 0
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
55 OB 20 0 00 1 20 0578 0 Z u g e r Ka n t o n a l b a n k 1 . 7 5 % TT TT M
M M
M JJ JJ
0 3 1 2 1 1 0TT T3T MM1 MM2 J2J 0JJ 2 0 0 0 0 3 5 0
66 AF 10 0 10 9 29 80 A n l a g e f o n ds Sw i s s c a n t o TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ 1 42 90 1 7 5
77 DA D e p o t M u s t e r b a n k g e m . TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ 8 2 8 43 3 2 8 2 5 9
S t e u e r a u s z u g, 2 6 - 5 6 7 3
88 UE 10 0 00 D a r l e h e n H a n s M u s t e r , TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ 1 0 0 0 0 1 5 0
8 8 8 8 M u s t e r sw i l
99 AK 10 0 5350 F i r ma Ex e m p e l A G , D TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ 7 60 0 1 3 0
10
10 AK 50 44 777 F i r m a M u s t e r A G , S c h w e i z , TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ 1 5 7 0 0 1 0 0 0 5
11
11 ST 10 0 00 78888 F i r ma B e i s p i e l G mb H , TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ 1 8 90 0 8 0 0 1 0 X
Sc h w e i z
12
12 TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ
13
13 TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ
14
14 TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ
15
15 TT TT M
M M
M JJ JJ TT TT M
M M
M JJ JJ
Zwischentotal
Zwischentotal (Formular
(Formular Zusatz WV)
Zusatz WV) 1 98 2 7 0 2 4 7 8 7 4 4
Übertrag
Übertrag von
von zusätzlichen Verzeichnissen
zusätzlichen Verzeichnissen
Übertrag
Übertrag von
von Formular
Formular DA-1
DA-1//R-US 164
R-US 164
Total
Total Steuerwert
Steuerwert (Übertrag
(Übertrag auf
auf Seite 1)
Seite 1) 1 98 2 7 0
Total
Total Rubrik
Rubrik A
A (Übertrag
(Übertrag auf
auf Seite 1)
Seite 1) 2 4 7 8
Total
Total Rubrik
Rubrik BB (Übertrag
(Übertrag auf
auf Seite 1)
Seite 1) 7 4 4
Seite 2 Seite 3
1606172502011 1606172503011
èè
èè
Antrag auf Reduktion der wirt-
schaftlichen DoppelbelastungEinkünfte im In- und Ausland
Code Einkünfte im In- und Ausland Kanton / Bund 2017
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
100 Aus Haupterwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis) Frau / Partn. 1
101 Mann / Partn. 2 1 1 68 8 1 èèNettolohn
105 Aus Nebenerwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis) Frau / Partn. 1 Fr. 116 881
106 Mann / Partn. 2
110 Weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers, Frau / Partn. 1
111 die er selber nicht bewerten konnte (nicht im Lohnausweis enthalten) Mann / Partn. 2
112 Nettolöhne im vereinfachten Verfahren abgerechnet Frau / Partn. 1
113 (gemäss Bescheinigung der Ausgleichskasse) Mann / Partn. 2
Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (GB / LB / KOLL) 17
115 Aus selbständiger Erwerbstätigkeit inkl. Nettoeinkünften von Liegenschaften des Geschäftsvermögens Frau / Partn. 1
116 und Liquidationsgewinn, Überführung ins Privatvermögen oder Übertrag ins Ausland (GB / LB) Mann / Partn. 2
125 Aus Personengesellschaft (KOLL) Frau / Partn. 1
126 Mann / Partn. 2
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
130 AHV-Rente / IV-Rente AHV IV Frau / Partn. 1
131 AHV IV Mann / Partn. 2
Renten (Waisenrenten, SUVA-Renten usw.) / Pensionen Steuerbar in %
135 Frau / Partn. 1
136 Mann / Partn. 2
140 Leibrenten 4 0 Frau / Partn. 1
141 4 0 Mann / Partn. 2
145 Erwerbsausfallentschädigung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten Frau / Partn. 1
146 (Taggelder aus Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung) Mann / Partn. 2
150 Taggelder aus Arbeitslosenversicherung von T T M M J J bis T T M M J J Frau / Partn. 1
151 von T T M M J J bis T T M M J J Mann / Partn. 2
155 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen Frau / Partn. 1
156 oder Erwerbsausfallentschädigungen aufgrund der Erwerbsersatzordnung Mann / Partn. 2
Wertschriftenertrag ohne Erträge aus Wertschriften des Geschäftsvermögens
160 und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen und aus unverteilten Erbschaften (WV) 32 2 2 èèWertschriftenertrag
Übrige Einkünfte und Gewinne aus privaten Werten
170 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen oder getrennt lebenden Eheteil / Partn. Fr. 3 222
171 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis und mit dem Monat der Mündigkeit) (KI)
173 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:
174 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Anzahl Jahre:
Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
181 Ertrag / Nutzniessung der selbst genutzten Liegenschaft (LV) 1 92 0 0 èèBitte je Liegenschaft
182 Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften (LV+) ein Formular Liegen
183 Wohnrecht (Name, Adresse des Liegenschaftseigentümers): schaftsverzeichnis (LV)
Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb ausfüllen.
des Kantons Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
184 Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+)
185 Ertrag / Nutzniessung Liegenschaften Ausland (LV+)
190 Total der Einkünfte (Übertrag nach Code 285) 1 3930 3
Seite 2
110 6172502011Abzüge
Code Abzüge Kanton 2017 Bund 2017
201 Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit (BA) Frau / Partn. 1
202 Mann / Partn. 2 5 8 0 6 5 8 0 6 èèBerufsauslagen
Schuldzinsen (nur Schulden des Privatvermögens) Fr. 5 806
205 Private Schuldzinsen, unverteilte Erbschaften und dauernde Lasten (SV) 1 37 5 0 1 375 0 èèHypothekarzinsen
208 Baukreditzinsen (BZ) Fr. 13 750
Unterhaltsbeiträge
210 Unterhaltsbeiträge an den gesch. / getr. Ehegatten / Partn.
211 Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (KI)
Beiträge an anerkannte Formen der geb. Selbstvorsorge (Säule 3a)
18 220 Beiträge gebundene Vorsorge gemäss Frau / Partn. 1
221 Bescheinigungen (VO) Mann / Partn. 2 67 68 67 68 èèBeiträge Säule 3a
230 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (VZ) 8 8 0 0 490 0 Fr. 6 768
Weitere Abzüge
èèVersicherungs-
240 AHV-Beiträge, Prämien für NBUV, soweit nicht im Lohnausweis enthalten
prämien
245 Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten Frau / Partn. 1
Fr. 8 800 (Kanton)
246 Mann / Partn. 2
Fr. 4 900 (Bund)
250 Beiträge an die 2. Säule (inklusive Einkaufsbeiträgen), Frau / Partn. 1
251 soweit nicht im Lohnausweis enthalten (VO) Mann / Partn. 2
252 Zuwendungen an politische Parteien (PB)
253 Kinderdrittbetreuungskostenabzug (KDBK)
255 Kosten für die Vermögensverwaltung 2 35 2 35 èèEffektive Vermögens-
257 Behinderungsbedingte Kosten (BK) verwaltungskosten
258 Weitere Abzüge für:
Fr. 235
260 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Eheleute / Partn.
280 Total Abzüge (Übertrag nach Code 286) 3 5 3 5 9 31 4 5 9
285 Total Einkünfte (Übertrag von Code 190) 13 9 3 0 3 1 393 0 3
286 Total Abzüge (Übertrag von Code 280) 3 5 3 5 9 3 1 4 5 9
287 Zwischentotal (Code 285 abzüglich Code 286) 1 0 3 9 4 4 1 07 8 4 4
Zusätzliche Abzüge
295 Krankheits- und Unfallkosten (UK)
296 Gemeinnützige Zuwendungen (GZ) 2 30 2 30
299 Reineinkommen (Code 287 abzüglich Codes 295 und 296) 1 0 37 1 4 1 0 76 1 4
Sozialabzüge Kanton Bund
400 Abzug Eheleute / eingetragene Partnerschaft 14 200 1 4 2 0 0
401 Abzug Eheleute / eingetragene Partnerschaft 2 600 2 60 0
402 Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen 7 100
403 Kinderabzug 12 000 6 500 2 40 0 0 1 30 0 0
403a Kinderabzug Zusatz 6 000
404 Kindereigenbetreuungsabzug 6 000 1 2 0 0 0
405 Unterstützungsabzug 3 300 6 500
406 Abzug für AHV- / IV-Rentner 3 300 / 1 600
407 Mietzinsabzug (MZ) max. 7 900
410 Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung (WV) 40 0 32 0 èèReduktion der wirtschaft-
490 Steuerbares Einkommen gesamt 5 3 1 1 4 91 694 lichen Doppelbelastung
500–1 Bei Steuerpflicht in mehreren Kantonen / Ländern Anteil Kanton Zug / CH gemäss Antrag im
Wertschriftenverzeichnis
(WV)
Seite 3
110 6172503011Vermögen im In- und Ausland
Code Vermögen im In- und Ausland am 31.12.2017 oder am Ende der Steuerpflicht Steuerwert am 31.12.2017 oder
am Ende der Steuerpflicht
Bewegliches Privatvermögen
600 Wertschriften und Guthaben, Anteile an unverteilten Erbschaften (WV) 1 98 2 7 0 èèWertschriften aus
601 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle WV übertragen,
Lebensversicherungen / Gesellschaft Abschlussjahr Ablaufjahr Steuerwert Fr. 198 270
V e r s i c h e r u n g X Y 19 97 2 0 40 1 0 0 0 0 0
603 1 0 0 0 0 0
Motorfahrzeuge usw. Leasing Kaufjahr Kaufpreis Steuerwert
V W 20 16 30 0 0 0 1 5 0 0 0
604 1 5 0 0 0 èèMotorfahrzeug 19
606 Übrige Vermögenswerte: Fr. 15 000
Private Liegenschaften
610 Steuerwert selbst genutzte Liegenschaft im Kanton Zug (LV) 60 0 0 0 0 èèPrivate Liegenschaft
611 Steuerwert übrige Liegenschaften im Kanton Zug (LV+) Fr. 600 000
612 Steuerwert übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+) aus LV übertragen
613 Steuerwert Liegenschaften im Ausland (LV+)
Geschäftsvermögen
620 Aktiven (inkl. Liegenschaften / Wertschriften und Guthaben Geschäftsvermögen) Frau / Partn. 1
621 zu Steuerwerten (GB / LB) Mann / Partn. 2
622 Vermögensanteile an in- und ausländischen Personengesellschaften (KOLL) Frau / Partn. 1
623 Mann / Partn. 2
630 Total der Vermögenswerte 91 32 70
Schulden
640 Privatschulden und Schulden aus unverteilten Erbschaften (SV / BZ) 5 5 0 0 0 0 èèHypothekarschulden
642 Geschäftsschulden (GB / LB) Frau / Partn. 1 Fr. 550 000
643 Mann / Partn. 2
650 Total Schulden 5 5 0 0 0 0
660 Reinvermögen (Code 630 abzüglich Code 650) 3632 70
Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) gemäss Wegleitung
671 Abzug für Eheleute / eingetragene Partnerschaft 202 000 2 0 2 0 0 0
672 Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen 101 000
673 Abzug für jedes minderjährige Kind (§ 44 Abs. 1 Ziff. 3 StG) 51 000 1 0 2 0 0 0
690 Steuerbares Gesamtvermögen 5 92 70
700 Bei Steuerpflicht in mehreren Kantonen / Ländern Anteil Kanton Zug / CH
Deklaration für allfällige Sondersteuern / Kapitalleistungen aus Vorsorge
Gesamtbetrag CHF Auszahlungsdatum T T M M J J Frau / Partn. 1 Mann / Partn. 2
Bezahlt durch
aus AHV / IV
aus einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge und /oder gebundenen Selbstvorsorge
infolge Tod oder für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile oder aus einer Leistung des Arbeitgebers mit Vorsorgecharakter
Der / Die Unterzeichnende erklärt, dass in dieser Steuererklärung das gesamte Einkommen und Vermögen inklusive des andern Ehegatten /
Partn. und der Kinder sowie das Nutzniessungsvermögen und dessen Ertrag vollständig und wahrheitsgetreu angegeben sind.
Unterschrift (bei Eheleuten / Personen in eingetragener Partnerschaft:
Ort und Datum beide Unterschriften notwendig)
Beilagen
Seite 4
110 6172504011Einkünfte im In- und Ausland
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Steuerbar sind alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen einschliesslich aller Nebeneinkünfte, wie Code 100, 101, 105, 106
Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienstalters- und Jubiläumsgeschenke, Einkünfte aus
Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen, andere geldwerte Vorteile, Spesenvergütungen, denen unselbständiger
Erwerbstätigkeit (BA)
keine entsprechenden Ausgaben gegenüberstehen, Naturalbezüge (freie Wohnung, Kost usw.) und
(Lohnausweis)
vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten.
In die Steuererklärung ist der in Ziffer 11 des Lohnausweises aufgeführte Nettolohn (das heisst der Lohn
nach Abzug der Beiträge an die AHV, IV, EO, ALV, NBUV sowie der Beiträge an die berufliche Vorsorge)
einzusetzen. Bei mehreren Lohnausweisen ist der Nettolohn aller Ausweise zusammenzuzählen und hier
einzusetzen.
20
Spesenentschädigungen gelten als steuerbares Einkommen, soweit sie nicht Ersatz von berufsnot
wendigen Auslagen darstellen. Bitte beachten Sie, dass die Steuerverwaltung den Nachweis verlangen
kann, dass die Spesenentschädigungen tatsächlich Auslagenersatz darstellen. Für die private Benutzung
eines Geschäftsautos beispielsweise ist ein Privatanteil gemäss der Wegleitung zum Ausfüllen des
Lohnausweises aufzurechnen.
Wenn Sie Mitarbeiteraktien/-optionen erhalten, legen Sie bitte das von Ihrem Arbeitgeber erstellte
Beiblatt zum Lohnausweis bei, das alle relevanten Detailangaben enthält.
Bestehen in der Erwerbstätigkeit zeitliche Lücken, so sind diese ausdrücklich zu bezeichnen, damit klar
ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkommensbescheinigung beizulegen.
Unter diesem Code sind weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers einzu Code 110, 111
tragen, die er selber nicht bewerten konnte und die nicht im Lohnausweis enthalten sind. Weitere Gehalts-
nebenleistungen (K)
Unter diesem Code sind alle Nettoeinkünfte zu deklarieren, welche durch den Arbeitgeber im Rahmen Code 112, 113
des vereinfachten Abrechnungsverfahrens nach den Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes gegen die Vereinfachtes Abrechnungs-
Schwarzarbeit (BGSA) vom 17. Juni 2005 direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse abgerechnet verfahren nach BGSA (K)
wurden. Diese Angaben sind für Informationszwecke bestimmt und werden nicht in die Steuerberech-
nung miteinbezogen. Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen Ausgleichskasse ist
der Steuererklärung beizulegen.
Einkünfte/Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Land- und
Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit.
Buchführungspflichtige Betriebe oder solche, die freiwillig eine kaufmännische Buchhaltung führen, Code 115, 116
müssen der Steuererklärung neben dem Formular Gewerbebogen (Formular GB/LB/KOLL) den Einkünfte/Verluste
Geschäftsabschluss des Jahres 2017 (das heisst die detaillierte und unterzeichnete Bilanz und aus selbständiger
Erwerbstätigkeit
Erfolgsrechnung) beilegen. Fehlt eine kaufmännische Buchhaltung, sind zumindest Aufstellungen über
(GB/LB/KOLL)
Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und Privateinlagen beizufügen.Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung haben die Seite 1 des Formulars Gewerbe
bogen (Formular GB/LB/KOLL) auszufüllen. Selbständigerwerbende ohne kaufmännische Buchhaltung
haben ihre Deklaration gemäss den Angaben auf der Seite 2 dieses Formulars vorzunehmen. Auf Seite 3
dieses Formulars sind ergänzende Angaben auszufüllen, sofern diese nicht bereits aus den beigelegten
Geschäftsabschlüssen oder anderen Unterlagen ersichtlich sind.
Speziell zu beachten ist, dass zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit auch alle Kapitalge-
winne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Geschäftsvermögen gehören.
Der Veräusserung gleichgestellt ist die Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen oder
in ausländische Betriebe oder Betriebsstätten. Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die
ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen; Gleiches gilt für die Beteiligungen von
mindestens 20 % am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, sofern
die Eigentümerin oder der Eigentümer sie im Zeitpunkt des Erwerbs zum Geschäftsvermögen erklärt hat.
Zu deklarieren ist auch das Nettoeinkommen aus einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit; so unter 21
anderem Vermittlungsprovisionen, Gutachterhonorare, Entschädigungen für Buchhaltungsarbeiten usw.
Nach dem Steuergesetz unterliegen Verkaufs- und Kapitalgewinne auf Geschäftsliegenschaften der – Liegenschaftsgewinne
Einkommenssteuer. Gewinne, die durch Veräusserung oder Verwertung von Geschäftsvermögen erzielt
werden, gehören zum Ertrag der Unternehmung. Grundstückgewinne des Privatvermögens unterliegen
jedoch der Grundstückgewinnsteuer.
Bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder – Liquidationsgewinne
wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität werden die in den letzten 2 Geschäftsjahren
realisierten stillen Reserven (Liquidationsgewinne) auf Antrag zusammen, aber getrennt vom übrigen
Einkommen privilegiert besteuert (Art. 37b DBG; § 37ter StG).
Detaillierte Angaben zur Besteuerung des Liquidationsgewinnes bei definitiver Aufgabe der selbständigen
Erwerbstätigkeit finden Sie auf www.zg.ch/tax unter dem Index Steuerbuch § 37ter. Bitte beachten
Sie in diesem Zusammenhang auch das Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung Nr. 28
vom 3. November 2010 betreffend die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der
selbständigen Erwerbstätigkeit (im Internet abrufbar unter www.estv.admin.ch, Direkte Bundessteuer,
Kreisschreiben, 1-028-D-2010-d).
Zwecks Erleichterung der rechnerischen Ermittlung des Liquidiationsgewinnes bei definitiver Aufgabe der
selbständigen Erwerbstätigkeit wurde eine Berechnungshilfe entwickelt. Interessierte finden diese
Excel-Vorlage auf www.zg.ch/tax unter dem Index Natürliche Personen, Download, Formular Liquidations-
gewinnermittlung.
In- und ausländische Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften sowie einfache Gesellschaften sind als Code 125, 126
solche nicht selbständig steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen sind vom einzelnen Gesellschafter Einkommen aus Personen
persönlich zu deklarieren. gesellschaft (KOLL) /
Einfache Gesellschaft
Teilhaber von in- und ausländischen Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften haben ihren Anteil am
Einkommen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gemäss dem Formular Gewerbebogen (Formular
GB/LB/KOLL, Seite 4) anzugeben und den Geschäftsabschluss 2017 (das heisst die detaillierte und
unterzeichnete Bilanz und Erfolgsrechnung) beizulegen.Sie können auch lesen