Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen Einkommen Abzüge Vermögen www.zg.ch/tax - Kanton Zug

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Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen Einkommen Abzüge Vermögen www.zg.ch/tax - Kanton Zug
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Wegleitung zur Steuererklärung
für natürliche Personen

                                 Einkommen ⋅ Abzüge ⋅ Vermögen
                                                www.zg.ch/tax

                                                                 1

                                       Steuerverwaltung
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                                                              Inform    k
                                                       Weitere .zg.ch/ni
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Papierlose Steuererklärung –
einfach und sicher

Neu können Sie Ihre Steuererklärung   Ihre Vorteile
und die dazugehörigen Dokumente       – Bequem: von überall zu jeder Zeit nutzbar
elektronisch einreichen.              – Sparsam: kein Verbrauch von Druckerpatronen
                                        oder Papier
                                      – Sicher: verschlüsselter Datentransfer
                                      – Praktisch: Steuervertreter können die Steuererklärung
                                        für ihre Kunden ausfüllen und hochladen.
                                        Die Kunden müssen jedoch über eine Registrierung
                                        auf www.zuglogin.ch verfügen, um die Steuererklärung
                                        selbst elektronisch zu unterschreiben.
                                      – Gespeichert: Sämtliche eingereichten Dokumente sind
                                        über einen Zeitraum von drei Jahren jederzeit abrufbar.
Website / Online-Dienstleistungen

Auf der Website der Steuerverwaltung finden Sie unter www.zg.ch/tax viele Informationen. Sie können
fehlende Formulare abholen, das Programm eTax.zug zum Ausfüllen der Steuererklärung herunterladen,
ein Fristerstreckungsgesuch online einreichen, die provisorische Rechnung online anpassen, detaillierte
Informationen aus unserem Steuerbuch finden oder Ihren Steuerbetrag berechnen.

Neu können Sie die Steuererklärung elektronisch einreichen. Nährere Ausführungen finden Sie online
unter https://steuererklaerung.zg.ch.

eTax.zug – Technische Unterstützung

 Wir danken Ihnen an dieser Stelle, dass Sie unsere Software verwenden. Sie erleichtern damit u­ nsere
­Arbeit. Beachten Sie bitte, dass Sie zusammen mit dem vollständigen eTax.zug-Ausdruck (Format A4,
 einseitig­bedruckt und gut lesbar) die von uns versandten ­Originalformulare K (Hauptformular) und         3
WV (Wert­schriften­verzeichnis) sowie das unterschriebene Barcodeblatt unbedingt zurücksenden.

Für technische Fragen im Zusammenhang mit eTax.zug steht Ihnen der Helpdesk eTax.zug unter der
Nummer 043 501 00 85 zur Verfügung.

Auskunftsdienst für steuerrechtliche Fragen

Als Dienstleistung für steuerrechtliche Fragen haben wir einen Extra-Telefonauskunftsdienst eingerichtet,
wo Sie allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung einholen
können.

Dieser Auskunftsdienst steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Vom 12. März bis 20. März 2018
Montag – Freitag, 14.00 – 18.00 Uhr

Wählen Sie in dieser Zeit die Telefonnummer der für Sie zuständigen Person (vgl. Formular K).

Hinweise

 Diese Wegleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Zu diesem Zweck
wird darin im Sinne einer Zusammenfassung in gekürzter Form über die steuerbaren Einkünfte, die
­möglichen Abzüge vom Einkommen und das steuerbare Vermögen informiert. Eine um­­fassende
 Auskunft über alle steuerlichen Fragen wird damit aber nicht abgegeben bzw. ist in dieser Form nicht
 erhältlich.

Bitte beachten Sie, dass die vorliegende Wegleitung keine Rechtsquelle darstellt und somit insbesondere
weder das Steuergesetz noch die Verordnung zum Steuergesetz ersetzt bzw. ersetzen kann.

 Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare wird steuerrechtlich gleich behandelt
wie die Ehe. Die in dieser Wegleitung verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, ­geschieden,
verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehemann und Ehefrau gelten sinn­gemäss für die ­eingetragene
­Partnerschaft. In den Formularen werden für die eingetragene Partnerschaft jeweils ­die Begriffe
 Partn. 1 und Partn. 2 verwendet.
Tipps für das Ausfüllen der Steuererklärung «von Hand»

    Wenn Sie die Steuererklärungsformulare «von Hand» ausfüllen, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu
    beachten. Sie ermöglichen uns damit eine rationelle Verarbeitung Ihrer Steuererklärung.

    Bitte füllen Sie das Formular nicht mit der Schreibmaschine aus.

    Zahlenfelder
    ——Tragen Sie Ziffern bitte eingemittet und freistehend in die hellen Felder ein
    ——Vermeiden Sie bitte das Verbinden von Ziffern
    ——Lassen Sie nicht benötigte Zahlenfelder bitte leer
    ——Erfassen Sie bitte keine Rappenbeträge

4   Beispiel: Auszug aus Formular K (Hauptformular, Codes 100 –105)

                Code   Einkünfte im In- und Ausland                                                                                     Kanton / Bund 2017

                       Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
                100    Aus Haupterwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis)                                       Frau / Partn. 1               60 0 0 0
                101                                                                                                  Mann / Partn. 2              1 0 0 0 0 0
                105    Aus Nebenerwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis)                                       Frau / Partn. 1                 2 0 0 0
                106                                                                                                  Mann / Partn. 2
                110    Weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers,                       Frau / Partn. 1
                111    die er selber nicht bewerten konnte (nicht im Lohnausweis enthalten)                          Mann / Partn. 2
                112    Nettolöhne im vereinfachten Verfahren abgerechnet                                              Frau / Partn. 1
    Schriftfarbe
             113    (gemäss Bescheinigung der Ausgleichskasse)                                                        Mann / Partn. 2

    Schreiben Sie Einkünfte
                     bitte mit      einem schwarzen
                               aus selbständiger   Erwerbstätigkeit oder(GBblauen
                                                                             / LB / KOLL)Filzstift oder Kugelschreiber (kein Bleistift,

    kein Farbstift,
             115     kein
                    Aus      Füllfederhalter
                        selbständiger Erwerbstätigkeit bzw.      Tintenroller).
                                                       inkl. Nettoeinkünften von Liegenschaften des Geschäftsvermögens Frau / Partn. 1
                116    und Liquidationsgewinn, Überführung ins Privatvermögen oder Übertrag ins Ausland (GB / LB)    Mann / Partn. 2
                125    Aus Personengesellschaft (KOLL)                                                                Frau / Partn. 1
    Korrekturen126                                                                          Mann / Partn. 2
    Korrigieren SieEinkünfte
                      bitte die    Felder
                              aus Sozial-     mit Tipp-Ex
                                          und anderen         oder Ähnlichem und bringen Sie die Korrekturen in den
                                                      Versicherungen

    ­richtigen 130
                Feldern  an. /Wichtig
                    AHV-Rente  IV-Rente    ist, dass
                                                   AHV Sie Korrekturen
                                                                   IV    in den Bereich der weissen
                                                                                             Frau / Partn. 1Felder schreiben.
                131                                      AHV                 IV                                      Mann / Partn. 2
                       Renten (Waisenrenten, SUVA-Renten usw.) / Pensionen                          Steuerbar in %
    Beilagen135                                                                                         Frau / Partn. 1
    ——Bitte fügen
              136   Sie den Beilagen zur Steuererklärung keine Bostitch-Heftklammern                                bzw. keine Büro-
                                                                                                       Mann / Partn. 2
      klammern140 hinzu.
                     Leibrenten                                                               4 0       Frau / Partn. 1
    ——Verwenden
              141    Sie bitte zur allfälligen Markierung von Textstellen auf                 4 0Ihren Mann
                                                                                                       Beilagen
                                                                                                             / Partn. 2 keine Leuchtstifte.
    ——Vermeiden
              145   Sie   bitte   das   Anbringen         von     Klebebändern      bzw.
                     Erwerbsausfallentschädigung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten  von Klebezetteln
                                                                                                        Frau /(Post-it)
                                                                                                               Partn. 1    auf den Beilagen.
    ——Verwenden Sie bitte keine gebundene Blätter oder Bücher.
              146    (Taggelder aus Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung)                      Mann  / Partn. 2

    ——Kopieren150
                  SieTaggelder
                       kleineausBelege       (kleiner als von
                                   Arbeitslosenversicherung      A4) TaufT M M J J bis T T M M J J
                                                                            ein A4-Format               Frau / Partn. 1
              151                                               von T T M M J J bis T T M M J J        Mann / Partn. 2
    ——Verwenden Sie bitte das beiliegende Retourcouvert.
                155    Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen                            Frau / Partn. 1
                156    oder Erwerbsausfallentschädigungen aufgrund der Erwerbsersatzordnung                          Mann / Partn. 2

    Wichtigste Änderungen      (Bund, Kanton Zug) gegenüber dem Vorjahr
                Wertschriftenertrag ohne Erträge aus Wertschriften des Geschäftsvermögens
                160    und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen und aus unverteilten Erbschaften (WV)
                       Übrige Einkünfte und Gewinne
    Gegenüber
           170
               dem  Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen Änderungen im Steuerrecht.
                 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen oder getrennt lebenden Eheteil / Partn.
                171    Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis und mit dem Monat der Mündigkeit) (KI)
                173    Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:

                174    Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Anzahl Jahre:

                       Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
                181    Ertrag / Nutzniessung der selbst genutzten Liegenschaft (LV)
                182    Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften (LV+)
                183    Wohnrecht (Name, Adresse des Liegenschaftseigentümers):
                       Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb
                       des Kantons Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
                184    Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+)
                185    Ertrag / Nutzniessung Liegenschaften Ausland (LV+)
                190    Total der Einkünfte (Übertrag nach Code 285)
Inhaltsverzeichnis

Wer hat eine Steuererklärung 2017 einzureichen?                            8   5
Deklaration Quellensteuer                                                  8
Heirat, Scheidung oder Trennung                                            9
Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 20179
Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung                       9
Provisorische Rechnung, Steuerzahlung, Stundung und Erlass, Zinsen        10
Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung                                11
Personalien, Familienverhältnisse                                         13
Mustersteuererklärung14
Einkünfte im In- und Ausland                                              20
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit                            20
Einkünfte/Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit                     20
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen                          22
Wertschriftenertrag (Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2017)23
Übrige Einkünfte                                                          28
Einkünfte aus Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug            29
Ertrag aus Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb des Kantons Zug	 31
Abzüge31
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit                       31
Private Schuldzinsen/Dauernde Lasten                                      35
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen                                   36
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)    37
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien                        38
Weitere Abzüge                                                            38
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Eheleute                          40
Zusätzliche Abzüge                                                        41
Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge)                                        42
Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung43
Vermögen im In- und Ausland                                               43
Kapitalleistungen aus Vorsorge                                            47
Einsprache47
Straffolgen bei Zuwiderhandlung                                           47
Tarife und Steuerberechnungen                                             48
Formular für Fristerstreckungsgesuch                                      51
Stichwortverzeichnis

6   A                                                   F
    AHV                           8, 20, 22, 37, 42    Fahrkosten/FABI-Begrenzung Bund    32, 34
    Aktien                               20, 25, 27    Festgelder25
    Alimente (Unterhaltsbeiträge)            28, 36    Feuerwehrsold35
    Anlagefonds25                                      Fristerstreckung                 3, 9, 10
    Ausgleichszins                           10, 11    Fristerstreckungsgesuch         3, 10, 51
    Ausländische Wertschriften                   26
    Auswärtige Verpflegung                       34    G
                                                        Gemeinnützige Zuwendungen                   41
    B                                                   Gratisaktien25
    Bargeld43                                          Guthaben             11, 15, 16, 23–26, 35, 43
    Baukreditzinsen36
    Behinderungsbedingte Kosten         40             H
    Beiträge an die Säule 2             38             Heirat9
    Beiträge an die Säule 3a         8, 37             Hilflosenentschädigung 22, 40
    Berufsauslagen              18, 31–33              Hypothekarschulden     19, 46
    Bitcoins28
                                                        I
    C                                                   IV-Rente                                  8, 22
    Checkliste                               11, 12    Immobilien (siehe Liegen­schaften)

    D                                                   K
    Darlehen                               25, 45      Kapitalleistungen aus Vorsorge      47
    Dauernde Lasten                            36      Kassenobligationen25
    Dividendenprivileg43                               Kinderabzug42
    (siehe wirtschaftliche Doppelbelastung)             Kinderdrittbetreuungskostenabzug39
                                                        Kinderzulagen                   28, 36
    E                                                   Krankheitskosten41
    Eigenbetreuungsabzug42                             Kryptowährungen28
    Eigenmietwert29
    Einkünfte                     17, 20–23, 27, 40    L
    Einsprache47                                       Lebensversicherungen                     38, 43
    Erbschaften                   12, 26, 35, 43, 46   Leibrenten/Lebensrenten                  22, 36
    Erbvorbezug26                                      Liegenschaften        12, 21, 28–31, 35, 44, 45
    Ergänzende nachträgliche Veranlagung           8   Liquidationsgewinne21
    Erlass                                    10, 11   Lotteriegewinne                          23, 25
    Erwerbsausfallentschädigung22
M                                                    T                                                  7
Mietzinsabzug43                                     Taggelder      11, 22
Militärversicherung22                               Tarife48
Mitarbeiteraktien/-optionen20                       Trennung9
Motorfahrzeuge44                                    Treuhandanlagen26
                                                     Todesfall9
N
Nebenerwerb                           11, 20, 35    U
Nutzniessung                              29, 30    Unfallkosten41
                                                     Unterhaltskosten bei Liegenschaften 30
O                                                    Unternutzungsabzug31
Obhut13                                             Unterschriften12
                                                     Unverteilte Erbschaft               26
P
Partizipations- und Genuss­scheine 25               V
Pauschale Steueranrechnung         26               Vereinfachtes Abrechnungsverfahren     20
Pensionen22                                         Vermögensverwaltungskosten39
Provisorische Rechnung             10               Versicherungsprämien38
                                                     Verzugszins                        10, 47
Q                                                    Vorfälligkeitsentschädigung35
Quellensteuer                                8, 9
                                                     W
R                                                    Weiterbildungskosten                     11, 38
Renten                         11, 22, 35, 40, 43   Wertschriften          11, 12, 15–19, 23–27, 43
Reduktion der wirtschaftlichen         16, 27, 43   Wirtschaftliche Doppelbelastung          27, 43
Doppelbelastung                                      Wochenaufenthalt34
                                                     Wohnrecht31
S
Scheidung             9, 12, 13, 28, 35, 36         Z
Schenkung26                                         Zinsen10
Schuldzinsen/Schulden     8, 12, 27, 35, 46         Zweitverdienerabzug40
Schwarzarbeit20
Steuerzahlung10
Stockwerkeigentum                23, 29, 44
Stundung                             10, 11
Säule 3a              8, 12, 18, 22, 23, 37
Wer hat eine Steuererklärung 2017 einzureichen?

    Eine Steuererklärung 2017 müssen folgende Personen einreichen:                                              Grundsatz
    Alle natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2017 im Kanton Zug Wohnsitz, sowie alle Personen,
    die im Jahre 2017 eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb im Kanton Zug hatten.

    Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2017 volljährig geworden sind, haben erst­mals eine eigene       Erreichen der ­Volljährigkeit
    Steuererklärung 2017 einzureichen.

    Deklaration Quellensteuer

    Im Grundsatz unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Nieder­           Grundsatz
    lassungsbewilligung besitzen (z. B. Jahresaufenthalter, Kurzaufenthalter oder Arbeit­nehmende aus
    ­EU-Staaten ohne Bewilligung max. 90 Tage), der Quellensteuer, sie müssen dem­zufolge keine Steuer­
8    erklärung ausfüllen. Einzig in den folgenden Fällen sind quellen­besteuerte Arbeit­nehmerinnen und
     ­Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kanton Zug verpflichtet, eine Steuererklärung 2017 mit deklariertem
      Einkommen und Vermögen einzureichen:

    ——wenn der Bruttolohn über Fr. 120 000 pro Jahr beträgt und der Ehepartner ebenfalls in der
      Schweiz Wohnsitz hat. Hat die Familie im Ausland ihren Wohnsitz, so wird der steuerrechtliche
        Lebens­mittelpunkt des Steuerpflichtigen in diesem Land angenommen und das Ausfüllen
        einer ­Steuererklärung entfällt
    ——bei Liegenschaftsbesitz in der Schweiz
    ——bei Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
    ——wenn eine AHV-Rente bezogen wird
    ——wenn eine volle IV-Rente ausbezahlt wird und der Invaliditätsgrad 100 % beträgt. Bei Teilrenten ist die
      Quellensteuer weiterhin geschuldet.
    ——wenn das Erwerbseinkommen von einem ausländischen Arbeitgeber bezahlt wird und keinem
      ­Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz zurückbelastet bzw. weiterverrechnet wird, und sich die
       ­steuerpflichtige Person mehr als 183 Tage in der Schweiz aufhält
    ——wenn der andere Eheteil das Schweizer Bürgerrecht besitzt oder die Niederlassungs­bewilligung
        (Ausweis C) hat

    Hinweis: Online-Abrechnung von Quellensteuern
    Es besteht für alle Arbeitgebenden die Möglichkeit, die Quellensteuerabrechnung für Lohn­empfänger          Online-Abrechnung
    ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung, für Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung ­            (Hinweis)
    (90 Tage/120 Tage) und/oder für Verwaltungsratsentschädigungen an Personen mit Wohnsitz im
    Ausland unter www.zg.ch/tax, Quellensteuer, Online-Abrechnung, online einzureichen.

    Keine Quellensteuer ist bei der Steuerverwaltung abzurechnen, wenn das vereinfachte                         Vereinfachtes
    ­Abrechnungsverfahren über die Ausgleichskasse gewährt wird (vgl. Code 112, 113).                           Abrechnungsverfahren

    Wir weisen darauf hin, dass ein Quellensteuerpflichtiger die ausserordentlichen Ab­züge, wie Beiträge       Ergänzende nachträgliche
    an die Säule 3a, Ali­mente, Schuld­zinsen und Unterstützungsbeiträge für das vergangene Jahr, unter         Veranlagung
    Einreichung der Belege bis spätestens 31. März des Folge­jahres geltend machen kann. Diese Abzüge
    können auf einem sepa­raten Formular (Tarifkorrektur) aufgeführt werden.

    Quellensteuerpflichtige Personen müssen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer und zur Deklaration
    der Vermögenswerte die Steuererklärungsformulare bei der ­Kantonalen Steuer­verwaltung einreichen.
    Es ist zu beach­ten, dass der Auftrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Art. 32 Abs. 1
    Verrechnungs­steuer­gesetz nur für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden kann. Die Steuer­
erklärung muss vollständig ausgefüllt (auch ausländische Vermögenswerte ohne Verrechnungssteuer)
und unter Beilage der Zinsnachweise bei der nachgenannten Adresse ein­gereicht werden. Die Steuer­
erklärung können Sie bei der Steuer­verwaltung, Gruppe Quellensteuer, Bahnhofstrasse 26, Postfach,
6301 Zug, Telefon 041 728 32 99, ­anfordern.

Heirat, Scheidung oder Trennung

Bei Heirat während des Jahres 2017 werden die Eheleute für die gesamte Steuer­periode gemeinsam               Heirat
besteuert und erhalten nur eine Steuererklärung.

Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung während der Steuerperiode werden                Scheidung oder Trennung
die Eheleute für die gesamte Steuerperiode 2017 getrennt besteuert und müssen je eine separate
Steuer­erklärung 2017 einreichen.
                                                                                                                                        9

Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2017

 Ist eine Person in der Steuerperiode 2017 in einen andern Kanton umgezogen, ist sie für die ganze            Wegzug aus dem Kanton
 Steuer­periode in dem Kanton steuerpflichtig, in dem sie per 31. Dezember 2017 steuerlich ­Wohnsitz hatte.   Zug
 ­Im Kanton Zug muss folglich keine Steuererklärung mehr eingereicht werden, ausser wenn sie im ­Jahre
 2017 ihre Liegen­schaft oder Betriebsstätte vor, mit oder nach dem Wegzug verkauft/aufge­geben hat.
 Bei denjenigen Personen, die in einen anderen Kanton ziehen und weiterhin eine Liegen­schaft oder
 eine Betriebsstätte im Kanton Zug besitzen, bleibt für die Liegenschaft oder die Betriebsstätte die
­Steuerpflicht bestehen.

 Bei Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht im Kanton Zug mit dem Wegzugs­datum. In diesem                Wegzug ins Ausland
 Fall muss die Steuer­erklärung 2017 mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bis zum
­Weg­zugs­datum ausgefüllt werden. Bei denjenigen Personen, die ins Ausland ziehen und weiterhin
 eine Liegen­schaft oder eine Betriebsstätte im Kanton Zug besitzen, bleibt für die Liegenschaft oder
 die Betriebsstätte die Steuerpflicht bestehen.

Mit dem Tod eines Ehegatten endet die Steuerpflicht der Ehe­gemeinschaft. Für die Zeit vom 1. Ja­             Todesfall
nuar 2017 bis und mit Todestag sind das gemeinsame Einkommen und Vermögen zu deklarieren.
Der überlebende Ehegatte hat das Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis 31. Dezem-
ber 2017 sowie das Vermögen per 31. Dezember 2017 zu deklarieren.

Mit dem Tod einer steuerpflichtigen Person endet ihre Steuerpflicht. Für die Zeit vom 1. Januar 2017          Todesfall
bis und mit dem Todestag müssen die gesetzlichen Erben oder ein Vertreter eine ausgefüllte Steuer­
erklärung einreichen.

Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung

§ 125 StG verpflichtet die Steuerpflichtigen, die Steuerformulare wahrheitsgemäss und vollständig
auszufüllen und fristgemäss – bis zum 30. April 2018 – dem Gemeindesteueramt einzu­reichen. Auf
verspätet eingereichte Steuererklärungen kann nur einge­treten werden, wenn die steuerpflichtige
Person nachweist, dass sie durch Militärdienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder andere erhebliche
Gründe an der rechtzeitigen Einreichung verhindert war und dass die Steuererklärung innert 30 Tagen
nach Wegfall des Hinderungsgrundes eingereicht wurde.
Das Gesetz erwähnt zwar die Einrichtung der Fristerstreckung nicht ausdrücklich, doch ist sie in der Praxis
     beim Vorhandensein eines triftigen Grundes anerkannt. Steuerpflichtige, denen es unmöglich ist, die
     Steuererklärungsformulare recht­zeitig einzureichen, haben bei der Kanzlei der Steuerverwaltung, Postfach,
     6301 Zug, mit Angabe der Per­so­nennummer ein schriftliches Fristerstreckungs­gesuch zu stellen, da sie
     sonst im Sinne von § 130 Abs. 3 StG nach Ermessen eingeschätzt werden. Das Fristerstreckungsgesuch
     kann elektronisch via www.zg.ch/tax eingereicht werden. Zudem finden Sie ein entspre­chendes Formular
     am Schluss dieser Wegleitung.

     Für die Fristerstreckungsgesuche gilt folgende Regelung:
     Fristerstreckungsgesuche, die nicht weiter als bis zum 31. Dezember 2018 gehen, werden nur beantwor-            Behandlung der Gesuche
     tet, wenn ihnen nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann. Keine Antwort bedeutet
     also Genehmigung des Gesuches. Eine Gebühr wird in diesem Falle nicht erhoben.

     Über den 31. Dezember 2018 hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden nur be­willigt, wenn sie
10   zwingend begründet sind. Unser Entscheid – Gutheissung oder Ableh­nung – wird Ihnen auf jeden
     Fall schriftlich mitgeteilt. Jede Bewilligung unterliegt einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 20, die mit der
     definitiven Steuer­rechnung eingefordert wird.

     Provisorische Rechnung, Steuerzahlung, Stundung und Erlass, Zinsen

      Gestützt auf Zahlen aus den Vorjahren werden jeweils per Ende Juni die provisorischen Rechnungen               Zahlungstermine und
      für das laufende Kalenderjahr versandt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr voraussicht-                  provisorische Rechnung
      liches ­Einkommen/Vermögen für das laufende Jahr auf unserer Website (www.zg.ch/tax)
     ­unter «­ Online, Provisorische Rechnung für natürliche Personen anpassen» anzugeben.
      Trifft diese Information termingerecht (30. Mai 2018) bei uns ein, wird die p
                                                                                  ­ rovi­sorische ­Steuer­rechnung
      aufgrund der entsprechenden ­Angaben erstellt. Ende Juni wird die provisorische Rechnung mit den
      beiden nachfolgenden Zahlungs­varianten versandt:
      a) ganze provisorische Jahressteuer 2018, zahlbar spätestens per 31. Dezember 2018;
      b) 1. Rate für die halbe Jahressteuer (andere Ratenzahlungen sind nach Beantragung eines Benutzer­
      kontos unter www.zuglogin.ch oder auf Verlangen möglich)

     Ohne Zahlungs­vereinba­rung wird für einen allfälligen Ausstand Ende Novem­ber eine Übersicht mit
     Einzahlungsschein versandt, zahlbar bis 31. Dezember 2018.

     Haben Sie aus irgendeinem Grund bis Ende Juni keine Steuerrechnung erhalten, so können Sie eine solche
     bei der Steuerverwaltung verlangen.

     Nach Ablauf der allgemeinen Zahlungsfrist wird ein Verzugszins erhoben. Auf zu viel ein­bezahlte                Verzugs-/Vergütungs-/
     Steuern wird ein Vergütungs- respektive Rückerstattungszins entrichtet. Die entsprechenden Zinsfüsse            Rückerstattungszins
     werden von der Finanzdirektion jährlich festgelegt. Die Zinsab­rechnung erfolgt erst mit der definitiven
     Rechnungstellung.

     Ein Ausgleichszins wird dann verrechnet, wenn die definitive Rechnung erst später als ein Jahr nach             Ausgleichszins
     ­allgemeiner Fälligkeit erstellt werden kann und sich daraus eine Nach­forderung ergibt. Die Zinsberechnung
      erfolgt rückwirkend ab einem Jahr nach all­gemeiner Fälligkeit. Inzwischen geleistete Zahlungen werden
      berücksichtigt. Um diesen Ausgleichszins zu vermeiden, kann der Steuerpflichtige für die voraussichtlich
      geschuldete Steuer elektronisch eine korrigierte Rechnung verlangen.

     Die Zinssätze finden Sie auf unserer Website unter:                                                             Zinssätze
     www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/zinssatz
Das Ergreifen eines Rechtsmittels befreit nicht von der Verzugs- und Ausgleichs­zinspflicht.                Rechtsmittel und Verzinsung

Hat die steuerpflichtige Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder erscheint die Bezahlung der von ihr     Sicherstellung
geschuldeten Steuer als gefährdet, so kann die Steuerverwaltung auch vor der rechts­kräftigen Veranlagung
jederzeit die Sicherstellung des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages verlangen.

In Rechnung gestellte Steuern werden, soweit ausstehend, nach Ablauf der Zahlungs­frist gemahnt.            Mahnung und Betreibung
Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung, wird die Betreibung durch­geführt. Alle diese rechtlichen Schritte
unterliegen je einer Bearbeitungs­gebühr von Fr. 20.

Ist eine steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeits­losigkeit, Erwerbs­        Stundung und Erlass
unfähigkeit u. Ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so kann sie um eine Stundung
nachsuchen. In diesem Fall bitten wir Sie, mit unserer Abteilung Steuer­bezug Kontakt aufzunehmen. ­
Die Nichteinhaltung der ver­ein­barten Raten­zahlungen für definitive Rechnungen löst das weitere Inkasso
aus. Trotz eines allfälligen Stundungsentscheides werden Verzugs­zinsen in Rechnung gestellt. Wird die                                    11
Bezahlung der Steuern aus den vorgenannten Gründen verunmöglicht, so kann ein teilweiser oder gänz­
licher Erlass der definitiven Steuern in Betracht gezogen werden. Es können nur schwerwiegende und
begründete Härtefälle berücksichtigt werden. Die eingehend begründeten Gesuche sind an die Steuer­
ver­waltung, Steuererlass, Postfach, 6301 Zug, zu richten.

Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung

Zusammen mit der Steuererklärung und dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind auch bei               Zwingend einzureichende
­Einreichung der Steuererklärung durch eTax.zug (elektronische Steuererklärung) einzureichen:               Belege zur
                                                                                                            Steuer­erklärung 2017
——die im Einzelfall benötigten Formulare;
——nur die Bescheinigungen, Aufstellungen und Belege, welche ausdrücklich verlangt werden.

Belege, die noch nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, sind mindes­tens
bis zur Rechtskraft der Veranlagung aufzubewahren. Die Steuer­verwaltung kann bei der
­Überprüfung der eingereichten Selbstdeklaration zu jeder Position den kon­kreten Nachweis
verlangen. Können die geltend gemachten Abzüge auf Verlangen nicht belegt ­­wer­den, so
 werden diese Abzüge nicht gewährt.

Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die im Einzelfall (neben den jeweils benötigten und
durch Sie vollständig ausgefüllten Formularen) einzureichenden Bescheinigungen, Aufstellungen und
Belege:

yyLohnausweis des Arbeitgebers; haben Sie im Jahr 2017 bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet,
   ist von jedem Arbeitgeber ein Lohnausweis zu verlangen
yyBescheinigung der zuständigen Ausgleichskasse betreffend im vereinfachten Abrechnungsverfahren
   abgerechnete Nettolöhne (vgl. Code 112, 113)
yyBescheinigung der Arbeitslosenkasse über bezogene Taggelder
yyBelege über die geltend gemachten berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten
yyBescheinigung von Pensionskassen- sowie anderen Renten
yyBeilagen zum Wertschriften- und Guthabenverzeichnis gemäss unseren Hinweisen zu Code 160/600 ­
   in dieser Wegleitung
yyDetaillierte Aufstellung über den Unterhalt der Liegenschaften, falls Sie effektive Kosten geltend
        machen
     yyKopie des Scheidungs- oder Trennungsurteils bzw. der Trennungsvereinbarung bei erstmaliger
        ­Deklaration des Erhalts oder Abzuges von Unterhaltsbeiträgen
     yyBescheinigung der Versicherungseinrichtung oder Bankstiftung über geleistete Beiträge an ­
         die Säule 3a
     yyBescheinigung über Beitragsleistungen an Pensionskassen (sofern sie nicht im Lohnausweis
         enthalten sind)
     yyBescheinigung der erhaltenen individuellen Prämienverbilligung
     yyKopien der Belege betreffend effektiv bezahlte Unterstützungsleistungen
     yyBescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über die Steuerwerte von Lebens­versicherungen

     Selbständigerwerbende (Haupt- oder Nebenerwerb)
12   yyMit kaufmännischer Buchhaltung: detaillierte Bilanz und Erfolgsrechnung
     yyOhne kaufmännische Buchhaltung: detaillierte Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben sowie
        über geschäftliche Vermögenswerte und Schulden

     Beteiligte an unverteilten Erbschaften
     yyD
        etaillierte Aufstellung über Vermögen und Ertrag (vgl. Musterbeispiel in Code 160/600)

     Bitte beachten Sie, dass in den einzelnen nachfolgenden Abschnitten in dieser Wegleitung weitere
     Detailinformationen im Zusammenhang mit den zwingend einzureichenden Belegen aufgeführt sind.

     Hinweis: Ihre eingesandten Unterlagen werden nach Eintritt der Rechtskraft der entsprechenden Steu-
     erveranlagung durch uns entsorgt. Wir bitten Sie deshalb, keine Originalunterlagen bei uns einzureichen,
     sofern dies von uns nicht speziell verlangt wird.

      Denken Sie daran, alle Steuerformulare, wo vorgesehen, zu unterzeichnen. Verheiratete: Unterschrift       Unterschriften
      beider Ehegatten auf Formular K (Original-Steuererklärungsformular) und ­Wertschriftenverzeichnis
     ­(Formular WV); Selbständigerwerbende: zusätzlich Unterschrift auf Bilanz und Erfolgsrechnung. ­
      Bei eTax.zug (elektronische Steuererklärung) ist nur das Barcodeblatt zu unterzeichnen.
      Bei papier­loser Einreichung der Steuererklärung erfolgt die Unterzeichnung elektronisch.

     Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton, die im Kanton Zug aufgrund von Liegenschafts-
     besitz oder Geschäftsort steuerpflichtig sind, haben eine Kopie ihrer dortigen Steuererklärung samt
     den Hilfsformularen für das Jahr 2017 einzureichen. In diesem Fall ist das amtliche Original-Steuer­
     erklärungsformular (Formular K) des Kantons Zug zusammen mit der Kopie der Steuererklärung des
     Wohnsitz­kantons unterschrieben unbedingt einzureichen.

     Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland und Grundeigentum oder Geschäftsbetrieben im Kanton Zug
     haben die Steuererklärung 2017 auszufüllen. Der massgebende Steuerbescheid des Wohnsitzstaates
     ist beizulegen. Zudem haben Sie einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen.
Personalien, Familienverhältnisse

­­­­­­­Die Personalien und die Familienverhältnisse sind auf der ersten Seite des Hauptformu­­lars K zu deklarieren.   Personalien,
Es sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2017 bzw. am Ende der Steuerpflicht massgebend.                               Familienverhältnisse

In den einzelnen Formularen werden für gemeinsam besteuerte Personen (Ehegatten, eingetra­gene Part-
nerschaften) jeweils die Bezeichnungen Frau/Partn. 1 und Mann/Partn. 2 verwendet. Bei eingetragenen
Partnerschaften ist der jüngere Partner bzw. die jüngere Partnerin jeweils unter Partn. 1 einzutragen.

Die Angabe des richtigen Zivilstandes ist wichtig für die Einräumung des persönlichen Abzuges, während                 Zivilstand
die Angaben in den Abschnitten I–III für die Gewährung des Kinder- bzw. des Unter­stützungsabzuges
entscheidend sind. Massgebend sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2017 oder am Ende der Steuer-
pflicht. Bei verheirateten Personen ist für die gemein­samen Kinder das Formular KI nicht auszufüllen.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des per 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Bundes­gesetzes über                      Zusatzangaben bei getrennt 13
die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern werden bei getrennt besteuerten Eltern mit                         besteuerten Eltern mit
gemeinsamen Kindern zusätzliche Angaben benötigt. Diese Angaben ermöglichen uns die korrekte                           gemeinsamen Kindern (KI)
Festlegung der in einem solchen Fall abzugsfähigen Kinder- bzw. Versicherungsabzüge. Zudem kann
­anhand dieser Angaben beurteilt werden, ob für die direkte Bundessteuer der Elterntarif anzuwenden
 ist oder nicht.

Detaillierte Angaben hierzu finden Sie in den Tabellenübersichten, abgebildet auf unserer Website
(www.zg.ch/tax) unter dem Index Steuerbuch § 33 Abschnitt 22.11.

Getrennt besteuerte Eltern (getrennte, geschiedene oder ledige Eltern inklusive Konkubinatspaare)                      ―― Formular KI
mit gemeinsamen Kindern haben im Formular KI zusätzliche Angaben insbesondere betreffend Unter-
haltsbeiträge, Sorgerecht und Obhut zu machen.

Benötigt wird eine Aufstellung für erhaltene bzw. bezahlte Unterhaltsbeiträge für minderjährige                        ――Unterhaltsbeiträge
bzw. volljährige Kinder.

 Es ist zudem anzugeben, ob bei minderjährigen Kindern die elterliche Sorge auf beide Elternteile                      ―― Gemeinsames Sorgerecht
 (gemeinsame elterliche Sorge) oder nur auf einen Elternteil (alleinige elterliche Sorge) übertragen                       bei minderjährigen
 worden ist. Das gemeinsame Sorgerecht für minderjährige Kinder wird entweder gerichtlich im                               Kindern
­Scheidungs- oder Trennungsurteil oder bei ledigen Eltern von der Vormundschaftsbehörde auf beide
­Elternteile übertragen.

Benötigt wird der Hinweis, ob das minderjährige Kind ungefähr gleich oft abwechselnd bei Mutter                        ―― Alternierende Obhut bei
und Vater lebt (alternierende Obhut) oder ob das Kind jeweils nur im Rahmen des Besuchsrechts                             minderjährigen Kindern
das Wochenende oder die Ferien beim andern Elternteil verbringt (keine alternierende Obhut).
Mustersteuererklärung

     Personalien, Familienverhältnisse

                                                                                                                                                                                Beispiel:
                                                            Kantons- und Gemeindesteuern
                                                            Direkte Bundessteuer                                             K                                                  Familie Muster-Beispiel

                                                                                                        für natürliche Personen
          Personen-Nr.      Zug
                                                             Steuererklärung 2017                                                                                             èèverheiratet
          Gemeinde          1000-100-03                                                                              www.zg.ch/tax
                                                                                                                                                                              èèz wei minderjährige
                                                          Sachbearbeiter
                                                                                                                                                                                 Kinder
                                                          Telefon                             L-Nr.                                  Zugestellt 23.02.2018
                                                                                                                                                                              èèunselbständig
                  Steuerverwaltung, Postfach, 6301 Zug
                                                                                                                                                                                  erwerbstätige
                  Herr und Frau                                                                                                                                                   Steuerpflichtige
                  Muster-Beispiel Hans                                                                                                                                        èèselbst bewohnte
                  Muster-Beispiel Verena
14                                                                                                                                                                               Liegen­schaft
                  Musterstrasse 10
                  6300 Zug

         Dieses Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und innert 60 Tagen einzureichen!

         Personalien am 31.12.2017 oder Dauer der Steuerpflicht vom T T M M J J bis T T M M J J

                             Frau / Partn. 1                                                  Mann / Partn. 2
         Geburtsdatum         15. November 1977                                               10. Januar 1975
                              1000-100-01                                                      1000-100-00
         AHV-Nummer           756.3351.4595.29                                                 756.8701.3493.69
         Zivilstand           Verh. 19.07.1999                                                 Verh. 19.07.1999

         I Minderjährige Kinder (Jahrgänge 2000–2017), für die Sie sorgen und die nicht erwerbstätig sind
         Name, Vorname, Wohnadresse                                                                                                                Geburtsdatum
          J e n s                                                                                                                                      2T 9T M0 M5 0J 3J
          K e v i n                                                                                                                                     1T 8T M0 M3 0J 5J
                                                                                                                                                       T T M M J        J
                                                                                                                                                       T T M M J        J
                                                                                                                                                       T T M M J        J
         Bei verheirateten Personen ist für die nicht gemeinsamen Kinder das Formular KI zwingend auszufüllen.

         II Volljährige Kinder, welche wegen Berufsausbildung oder Studium nicht erwerbstätig sind
         Name, Vorname, Wohnadresse                                                      Geburtsdatum          Art                                          Ausb. bis
                                                                                          T T M M J        J                                                 M M J      J
                                                                                          T T M M J        J                                                 M M J      J
                                                                                          T T M M J        J                                                 M M J      J
         Bei verheirateten Personen ist für die nicht gemeinsamen Kinder das Formular KI zwingend auszufüllen.
                                                                                                                                          Im gleich.
                                                                                                                                          Haushalt

         III Unterstützungsbedürftige, vermögenslose, von Ihnen unterhaltene Personen

         Name und Vorname                                  Geburtsdatum             Wie verwandt?     Wohnadresse                                       Betrag 2017
                                                            T T M M J           J
                                                            T T M M J           J

         Rückfragen an                                       Vertreten durch
         Telefon privat                                      Firma                                             Sachbearbeiter
         Telefon Geschäft                                    Strasse / Nr.                                     PLZ / Ort
         E-Mail                                              Telefon                                           Fax
                                                             E-Mail

                                                 Eingang Gemeinde            Eingang Kanton

                                                                                                                                                                    Seite 1
                  110 6172501011
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis

                                                                       Kantons- und Gemeindesteuern
                                                                       Direkte Bundessteuer                                                              WV
                                                                                                                              Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
                                                                                                                            Antrag Rückerstattung Verrechnungssteuer
     Personen-Nr.         Zug                                            Steuererklärung 2017                                                          www.zg.ch/tax
     Gemeinde             1000-100-03

                                                                     L-Nr.                                              Zugestellt 23.02.2018

                                                                                                                                                                                                   15

    Konto für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer oder allfällige andere Steuerguthaben

    IBAN-Nr.                                    C H

    Steuerwerte am 31.12.2017 oder Dauer der Steuerpflicht vom T T M M J J bis T T M M J J

    Steuerwerte                                                                                                                  Code
    Total private Werte                                                                                                           600              1 98 2 7 0
    Total geschäftliche Werte Frau / Partn. 1 (GB)                                                                                620
    Total geschäftliche Werte Mann / Partn. 2 (GB)                                                                                621

    Bruttoerträge                                                      Code Rubrik A                         Rubrik B                   Total
    Private Werte                                                        160                   2 47 8                         7 44                       32 2 2
    Geschäftliche Werte Frau / Partn. 1 (GB)                             115
    Geschäftliche Werte Mann / Partn. 2 (GB)                             116

    Total Rubrik A                                                                             2 47 8
    Rückerstattungsanspruch
    35 % von Total Rubrik A in CHF und Rp.                                                        8 6 7.3 0
    Antrag auf Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung                                         Code Erträge Kanton               Erträge Bund
    Private Werte                                                                                                             40 0                          32 0         èèAntrag auf Reduktion
    Geschäftliche Werte Frau / Partn. 1
                                                                                                                                                                            der wirtschaftlichen
    Geschäftliche Werte Mann / Partn. 2
                                                                                                                                                                            Doppelbelastung
    Total                                                                                              410                    40 0                          32 0
    Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven
    Nennwert/
    Stückzahl            Valorennummer                        Rubrik* Titel / Bezeichnung                                               Bruttoertrag
    1
    2
    3
    4
    5
    * P (Privat) / GF (Geschäft Frau / Partn. 1) / GM (Geschäft Mann / Partn.2)

                                                                                                                                                               Seite 1
              1606172501011
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Wertschriften- und Guthabenverzeichnis                                                 (Die Aufstellung der geschäftlichen Werte sowie die Aufstellung von
                                                                                       zusätzlichen privaten Werten sind im Zusatz WV zu deklarieren)

Aufstellung
Aufstellung der
            der privaten Werte
                privaten Werte

                         Nennwert
                         Nennwert//          Valorennummer
                                             Valorennummer          IBAN-Kontonummer
                                                                    IBAN-Kontonummeroder  Zinssatz
                                                                                     oder Zinssatz                                                                Datum
                                                                                                                                                                  Datum                                 Steuerwert
                                                                                                                                                                                                        Steuerwert                   Bruttoertrag  2017
                                                                                                                                                                                                                                     Bruttoertrag 2017                                    Reduktion   der
                                                                                                                                                                                                                                                                                          Reduktion der
                         Stückzahl
                         Stückzahl                                  Titel
                                                                    Titel oder Bank
                                                                          oder Bank                                                                                                                     am  31.12.2017
                                                                                                                                                                                                        am 31.12.2017                (in
                                                                                                                                                                                                                                     (in Franken
                                                                                                                                                                                                                                         Franken ohne Rappen)
                                                                                                                                                                                                                                                 ohne Rappen)                             wirtschaftlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                          wirtschaftlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                          Doppelbelastung
                                                                                                                                                                                                                                                                                          Doppelbelastung
                                                                    Beispiel:
                                                                    Beispiel:
                                                                                                                                                                  Zugang:
                                                                                                                                                                  Zugang:           Abgang:
                                                                                                                                                                                    Abgang:
                                                                    Z u g e r K a n t o n a l b a n k                                                                                                                                A   mit
                                                                                                                                                                                                                                         mit                        ohne
                                                                                                                                                                                                                                                                  B ohne
                                                                                                                                                                  Kauf
                                                                                                                                                                  Kauf              Verkauf
                                                                                                                                                                                    Verkauf
                                                                                                                                                                                                                                     Verrechnungs-
                                                                                                                                                                                                                                     Verrechnungs-                Verrechnungs-
                                                                                                                                                                                                                                                                  Verrechnungs-
                                                                    C H 1 6 0 0 7 8 7 0 0 7 8 0 2 1 4 4 5 1 4                                                     Eröffnung
                                                                                                                                                                  Eröffnung         Saldierung
                                                                                                                                                                                    Saldierung

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Antrag

     Art / Bezeichnung
     (siehe Rückseite)
                                                                                                                                                                                                                                                                                          Quote vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Nennwert
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      in %
                                                                                                                                                                                                                                     steuerabzug
                                                                                                                                                                                                                                     steuerabzug                  steuerabzug
                                                                                                                                                                                                                                                                  steuerabzug
11                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ

22   SK                                                             Sp a r         k    o   n t    o     M u st e r b a n k                                       TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                         40 0                                                   2 0
                                                                    0 1 - 7        0    1   . 0    5   5 - 0 1
33   KK                                                             P r i v        a    t   k o    n   t o M ust e r b a n k                                      TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                      8 5 3 7                                                   1 0
                                                                    7 7 -7         2    5    . 1   0   0 - 8 0
44   KO                     20 0 00                                 O b l i        g    a    t i   o   n Z K B 0 , 3 %                                            TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                   1 2 05 1 7 1 2 0 5 26   M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                     2 0 0 0 0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Wertschriften- und Guthabenverzeichnis

55   OB                     20 0 00              1 20 0578 0 Z u g e r                      Ka n t o n a l b a n k                     1 . 7 5 %                  TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ
                                                                                                                                                                  0 3 1 2 1 1 0TT T3T MM1 MM2 J2J 0JJ                    2 0 0 0 0                      3 5 0
66   AF                               10 0         10 9 29 80 A n l a g e f o n ds                             Sw i s s c a n t o                                 TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                     1 42 90                                                  1 7 5
77   DA                                                           D e p o t M u s t e r b a n k                              g e m .                              TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                     8 2 8 43                       3 2 8                     2 5 9
                                                                  S t e u e r a u s z u g, 2 6 - 5                           6 7 3
88   UE                      10 0 00                              D a r l e h e n H a n s M u                                s t e r ,                            TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                     1 0 0 0 0                                                1 5 0
                                                                  8 8 8 8 M u s t e r sw i l
99   AK                               10 0                   5350 F i r ma Ex e m p e l A G                                  ,    D                               TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                      7 60 0                                                  1 3 0
10
10   AK                                50               44 777 F i r m a                    M u s t e r            A G ,         S c h w e i z ,                  TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                     1 5 7 0 0                    1 0 0 0                                             5
11
11   ST                      10 0 00                    78888 F i r ma B e i s p i e l                                   G mb H ,                                 TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ                     1 8 90 0                       8 0 0                                          1 0        X
                                                              Sc h w e i z
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12                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ

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13                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ

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14                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ

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15                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ    TT TT M
                                                                                                                                                                                           M M
                                                                                                                                                                                             M JJ JJ

                                                                    Zwischentotal
                                                                    Zwischentotal (Formular
                                                                                  (Formular Zusatz WV)
                                                                                            Zusatz WV)                                                                                                             1 98 2 7 0                        2 4 7 8                      7 4 4
                                                                    Übertrag
                                                                    Übertrag von
                                                                             von zusätzlichen Verzeichnissen
                                                                                 zusätzlichen Verzeichnissen
                                                                    Übertrag
                                                                    Übertrag von
                                                                             von Formular
                                                                                 Formular DA-1
                                                                                          DA-1//R-US 164
                                                                                                R-US 164
                                                                    Total
                                                                    Total Steuerwert
                                                                          Steuerwert (Übertrag
                                                                                     (Übertrag auf
                                                                                               auf Seite 1)
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                                                                    Total
                                                                    Total Rubrik
                                                                          Rubrik A
                                                                                 A (Übertrag
                                                                                   (Übertrag auf
                                                                                             auf Seite 1)
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                                                                    Total
                                                                    Total Rubrik
                                                                          Rubrik BB (Übertrag
                                                                                    (Übertrag auf
                                                                                              auf Seite 1)
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                                                                                                                                                        Seite 2                                                                                                                                                  Seite 3
           1606172502011                                                                                                                                                      1606172503011
                                                                                                                                                                                                                                                                                               èè
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 èè

                                                                                                                                                                                                                                                                Antrag auf Reduktion der wirt-
                                                                                                                                                                                                                                                                schaftlichen Doppelbelastung
Einkünfte im In- und Ausland

        Code   Einkünfte im In- und Ausland                                                                                          Kanton / Bund 2017

               Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
        100    Aus Haupterwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis)                                            Frau / Partn. 1
        101                                                                                                      Mann / Partn. 2                1 1 68 8 1          èèNettolohn
        105    Aus Nebenerwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis)                                            Frau / Partn. 1                                     Fr. 116 881
        106                                                                                                      Mann / Partn. 2
        110    Weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers,                            Frau / Partn. 1
        111    die er selber nicht bewerten konnte (nicht im Lohnausweis enthalten)                              Mann / Partn. 2
        112    Nettolöhne im vereinfachten Verfahren abgerechnet                                                   Frau / Partn. 1
        113    (gemäss Bescheinigung der Ausgleichskasse)                                                        Mann / Partn. 2

               Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (GB / LB / KOLL)                                                                                                                      17
        115    Aus selbständiger Erwerbstätigkeit inkl. Nettoeinkünften von Liegenschaften des Geschäftsvermögens Frau / Partn. 1
        116    und Liquidationsgewinn, Überführung ins Privatvermögen oder Übertrag ins Ausland (GB / LB)        Mann / Partn. 2
        125    Aus Personengesellschaft (KOLL)                                                                     Frau / Partn. 1
        126                                                                                                      Mann / Partn. 2
               Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
        130    AHV-Rente / IV-Rente               AHV                 IV                                           Frau / Partn. 1
        131                                       AHV                 IV                                         Mann / Partn. 2
               Renten (Waisenrenten, SUVA-Renten usw.) / Pensionen                             Steuerbar in %
        135                                                                                                        Frau / Partn. 1
        136                                                                                                      Mann / Partn. 2

        140    Leibrenten                                                                           4 0            Frau / Partn. 1
        141                                                                                         4 0          Mann / Partn. 2

        145    Erwerbsausfallentschädigung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten                                  Frau / Partn. 1
        146    (Taggelder aus Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung)                                      Mann / Partn. 2
        150    Taggelder aus Arbeitslosenversicherung von        T T M M J        J   bis   T T M M J       J      Frau / Partn. 1
        151                                               von    T T M M J        J   bis   T T M M J       J    Mann / Partn. 2
        155    Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen                                 Frau / Partn. 1
        156    oder Erwerbsausfallentschädigungen aufgrund der Erwerbsersatzordnung                              Mann / Partn. 2
               Wertschriftenertrag ohne Erträge aus Wertschriften des Geschäftsvermögens
        160    und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen und aus unverteilten Erbschaften (WV)                                             32 2 2         èèWertschriftenertrag
               Übrige Einkünfte und Gewinne                                                                                                                            aus privaten Werten
        170    Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen oder getrennt lebenden Eheteil / Partn.                                                                             Fr. 3 222
        171    Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis und mit dem Monat der Mündigkeit) (KI)
        173    Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:

        174    Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Anzahl Jahre:

               Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
        181    Ertrag / Nutzniessung der selbst genutzten Liegenschaft (LV)                                                                       1 92 0 0          èèBitte je Liegenschaft
        182    Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften (LV+)                                                                                                       ein Formular Liegen­
        183    Wohnrecht (Name, Adresse des Liegenschaftseigentümers):                                                                                                 schafts­verzeichnis (LV)
               Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb                                                                                             ausfüllen.
               des Kantons Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
        184    Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+)
        185    Ertrag / Nutzniessung Liegenschaften Ausland (LV+)
        190    Total der Einkünfte (Übertrag nach Code 285)                                                                                    1 3930 3

                                                                                                                                                          Seite 2
               110 6172502011
Abzüge

          Code   Abzüge                                                                                  Kanton 2017                    Bund 2017

          201    Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit (BA)              Frau / Partn. 1
          202                                                                         Mann / Partn. 2                   5 8 0 6                        5 8 0 6          èèBerufsauslagen
                 Schuldzinsen (nur Schulden des Privatvermögens)                                                                                                           Fr. 5 806
          205    Private Schuldzinsen, unverteilte Erbschaften und dauernde Lasten (SV)                                1 37 5 0                       1 375 0           èèHypothekarzinsen
          208    Baukreditzinsen (BZ)                                                                                                                                      Fr. 13 750
                 Unterhaltsbeiträge
          210    Unterhaltsbeiträge an den gesch. / getr. Ehegatten / Partn.
          211    Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (KI)
                 Beiträge an anerkannte Formen der geb. Selbstvorsorge (Säule 3a)

18        220    Beiträge gebundene Vorsorge gemäss                                    Frau / Partn. 1
          221    Bescheinigungen (VO)                                                 Mann / Partn. 2                   67 68                          67 68            èèBeiträge Säule 3a
          230    Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (VZ)                                                8 8 0 0                        490 0               Fr. 6 768
                 Weitere Abzüge
                                                                                                                                                                        èèVersicherungs-
          240    AHV-Beiträge, Prämien für NBUV, soweit nicht im Lohnausweis enthalten
                                                                                                                                                                           prämien
          245    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten                       Frau / Partn. 1
                                                                                                                                                                           Fr. 8 800 (Kanton)
          246                                                                         Mann / Partn. 2
                                                                                                                                                                           Fr. 4 900 (Bund)
          250    Beiträge an die 2. Säule (inklusive Einkaufsbeiträgen),               Frau / Partn. 1
          251    soweit nicht im Lohnausweis enthalten (VO)                           Mann / Partn. 2
          252    Zuwendungen an politische Parteien (PB)
          253    Kinderdrittbetreuungskostenabzug (KDBK)
          255    Kosten für die Vermögensverwaltung                                                                         2 35                          2 35          èèEffektive Vermögens-
          257    Behinderungsbedingte Kosten (BK)                                                                                                                          verwaltungskosten
          258    Weitere Abzüge für:
                                                                                                                                                                           Fr. 235
          260    Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Eheleute / Partn.
          280    Total Abzüge (Übertrag nach Code 286)                                                              3   5   3   5   9                  31 4   5   9
          285    Total Einkünfte (Übertrag von Code 190)                                                          13    9   3   0   3               1 393     0   3
          286    Total Abzüge (Übertrag von Code 280)                                                               3   5   3   5   9                 3 1 4   5   9
          287    Zwischentotal (Code 285 abzüglich Code 286)                                                      1 0   3   9   4   4               1 07 8    4   4
                 Zusätzliche Abzüge
          295    Krankheits- und Unfallkosten (UK)
          296    Gemeinnützige Zuwendungen (GZ)                                                                         2 30                             2 30
          299    Reineinkommen (Code 287 abzüglich Codes 295 und 296)                                              1 0 37 1 4                       1 0 76 1 4
                 Sozialabzüge                                       Kanton               Bund
          400    Abzug Eheleute / eingetragene Partnerschaft        14 200                                             1 4 2 0 0
          401    Abzug Eheleute / eingetragene Partnerschaft                             2 600                                                         2 60 0
          402    Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen              7 100
          403    Kinderabzug                                        12 000               6 500                         2 40 0 0                      1 30 0 0
          403a   Kinderabzug Zusatz                                   6 000
          404    Kindereigenbetreuungsabzug                           6 000                                            1 2 0 0 0
          405    Unterstützungsabzug                                  3 300              6 500
          406    Abzug für AHV- / IV-Rentner                          3 300 / 1 600
          407    Mietzinsabzug (MZ)                                 max. 7 900
          410    Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung (WV)                                                       40 0                         32 0            èèReduktion der wirtschaft-
          490    Steuerbares Einkommen gesamt                                                                          5 3 1 1 4                     91 694               lichen Doppelbelastung
          500–1 Bei Steuerpflicht in mehreren Kantonen / Ländern           Anteil Kanton Zug / CH                                                                         gemäss Antrag im
                                                                                                                                                                          Wert­schriftenverzeichnis
                                                                                                                                                                          (WV)
                                                                                                                                                              Seite 3
                 110 6172503011
Vermögen im In- und Ausland

       Code   Vermögen im In- und Ausland am 31.12.2017 oder am Ende der Steuerpflicht                                           Steuerwert am 31.12.2017 oder
                                                                                                                                 am Ende der Steuerpflicht

              Bewegliches Privatvermögen
       600    Wertschriften und Guthaben, Anteile an unverteilten Erbschaften (WV)                                                             1 98 2 7 0              èèWertschriften aus
       601    Bargeld, Gold und andere Edelmetalle                                                                                                                        WV übertragen,
              Lebensversicherungen / Gesellschaft                     Abschlussjahr Ablaufjahr     Steuerwert                                                             Fr. 198 270
               V e r s i c h e r u n g                     X Y         19 97 2 0 40                    1 0 0 0 0 0
       603                                                                                                                                     1 0 0 0 0 0
              Motorfahrzeuge usw.                        Leasing Kaufjahr       Kaufpreis             Steuerwert
               V W                                                 20 16            30 0 0 0               1 5 0 0 0
       604                                                                                                                                        1 5 0 0 0            èèMotorfahrzeug          19
       606    Übrige Vermögenswerte:                                                                                                                                      Fr. 15 000
              Private Liegenschaften
       610    Steuerwert selbst genutzte Liegenschaft im Kanton Zug (LV)                                                                     60 0 0 0 0                èèPrivate Liegenschaft
       611    Steuerwert übrige Liegenschaften im Kanton Zug (LV+)                                                                                                        Fr. 600 000
       612    Steuerwert übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+)                                                                                                       aus LV übertragen
       613    Steuerwert Liegenschaften im Ausland (LV+)
              Geschäftsvermögen
       620    Aktiven (inkl. Liegenschaften / Wertschriften und Guthaben Geschäftsvermögen)                    Frau / Partn. 1
       621    zu Steuerwerten (GB / LB)                                                                       Mann / Partn. 2
       622    Vermögensanteile an in- und ausländischen Personengesellschaften (KOLL)                          Frau / Partn. 1
       623                                                                                                    Mann / Partn. 2
       630    Total der Vermögenswerte                                                                                                        91 32 70
              Schulden
       640    Privatschulden und Schulden aus unverteilten Erbschaften (SV / BZ)                                                              5 5 0 0 0 0              èèHypothekarschulden
       642    Geschäftsschulden (GB / LB)                                                                      Frau / Partn. 1                                            Fr. 550 000
       643                                                                                                    Mann / Partn. 2
       650    Total Schulden                                                                                                                 5 5 0 0 0 0
       660    Reinvermögen (Code 630 abzüglich Code 650)                                                                                     3632 70
              Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) gemäss Wegleitung
       671    Abzug für Eheleute / eingetragene Partnerschaft                                                        202 000                  2 0 2 0 0 0
       672    Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen                                                                101 000
       673    Abzug für jedes minderjährige Kind (§ 44 Abs. 1 Ziff. 3 StG)                                            51 000                   1 0 2 0 0 0
       690    Steuerbares Gesamtvermögen                                                                                                         5 92 70
       700    Bei Steuerpflicht in mehreren Kantonen / Ländern                                     Anteil Kanton Zug / CH

       Deklaration für allfällige Sondersteuern / Kapitalleistungen aus Vorsorge
       Gesamtbetrag      CHF                                        Auszahlungsdatum T T M M J            J                Frau / Partn. 1      Mann / Partn. 2

       Bezahlt durch
        aus AHV / IV
        aus einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge              und /oder   gebundenen Selbstvorsorge
        infolge Tod oder für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile oder aus einer Leistung des Arbeitgebers mit Vorsorgecharakter
       Der / Die Unterzeichnende erklärt, dass in dieser Steuererklärung das gesamte Einkommen und Vermögen inklusive des andern Ehegatten /
       Partn. und der Kinder sowie das Nutzniessungsvermögen und dessen Ertrag vollständig und wahrheitsgetreu angegeben sind.
                                                                    Unterschrift (bei Eheleuten / Personen in eingetragener Partnerschaft:
       Ort und Datum                                                beide Unterschriften notwendig)

       Beilagen

                                                                                                                                                             Seite 4
              110 6172504011
Einkünfte im In- und Ausland

     Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

      Steuerbar sind alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen einschliesslich aller Neben­einkünfte, wie         Code 100, 101, 105, 106
     Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienst­alters- und Jubiläumsgeschenke,         Einkünfte aus
     ­Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen, andere geldwerte Vorteile, Spesenvergütungen, denen              unselbständiger
                                                                                                                Erwerbstätigkeit (BA)
      keine entsprechenden Ausgaben gegen­­über­stehen, Naturalbezüge (freie Wohnung, Kost usw.) und
                                                                                                                (Lohnausweis)
      vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten.

     In die Steuererklärung ist der in Ziffer 11 des Lohnausweises aufgeführte Nettolohn (das heisst der Lohn
     nach Abzug der Beiträge an die AHV, IV, EO, ALV, NBUV sowie der Beiträge an die berufliche Vor­sorge)
     einzusetzen. Bei mehreren Lohnausweisen ist der Nettolohn aller Ausweise zusammenzuzählen und hier
     einzusetzen.
20
     Spesenentschädigungen gelten als steuerbares Einkommen, soweit sie nicht Ersatz von berufsnot­
     wendigen Auslagen darstellen. Bitte beachten Sie, dass die Steuerverwaltung den Nachweis verlangen
     kann, dass die Spesenentschädigungen tatsächlich Auslagenersatz darstellen. Für die private Benutzung
     eines Geschäftsautos beispielsweise ist ein Privatanteil gemäss der Wegleitung zum Ausfüllen des
     Lohnaus­weises aufzurechnen.

     Wenn Sie Mitarbeiteraktien/-optionen erhalten, legen Sie bitte das von Ihrem Arbeitgeber erstellte
     Beiblatt zum Lohnausweis bei, das alle relevanten Detailangaben enthält.

     Bestehen in der Erwerbstätigkeit zeitliche Lücken, so sind diese ausdrücklich zu bezeichnen, damit klar
     ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkommensbescheinigung beizulegen.

     Unter diesem Code sind weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers einzu­      Code 110, 111
     tragen, die er selber nicht bewerten konnte und die nicht im Lohnausweis enthalten sind.                   Weitere Gehalts-
                                                                                                                neben­leistungen (K)

     Unter diesem Code sind alle Nettoeinkünfte zu deklarieren, welche durch den Arbeitgeber im Rahmen          Code 112, 113
     des vereinfachten Abrechnungsverfahrens nach den Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes gegen die                 Vereinfachtes Abrechnungs-
     Schwarzarbeit (BGSA) vom 17. Juni 2005 direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse abgerechnet              verfahren nach BGSA (K)
     wurden. Diese Angaben sind für Informationszwecke bestimmt und werden nicht in die Steuerberech-
     nung miteinbezogen. Die entsprechende Bescheinigung der zuständigen Ausgleichskasse ist
     der Steuererklärung beizulegen.

     Einkünfte/Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit

     Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Land- und
     Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit.

     Buchführungspflichtige Betriebe oder solche, die freiwillig eine kaufmännische Buchhaltung führen,         Code 115, 116
     müssen der Steuererklärung neben dem Formular Gewerbebogen (Formular GB/LB/KOLL) den                       Einkünfte/Verluste
     ­Geschäftsabschluss des Jahres 2017 (das heisst die detaillierte und unterzeichnete Bilanz und             aus selbständiger
                                                                                                                Erwerbstätigkeit
     Erfolgsrechnung) beilegen. Fehlt eine kaufmännische Buchhaltung, sind zumindest Aufstellungen über
                                                                                                                (GB/LB/KOLL)­­­­
     Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und Privateinlagen beizufügen.
Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung haben die Seite 1 des Formulars Gewerbe­
bogen (Formular GB/LB/KOLL) auszufüllen. Selbständigerwerbende ohne kaufmännische Buch­haltung
haben ihre Deklaration gemäss den Angaben auf der Seite 2 dieses Formulars vor­zunehmen. Auf Seite 3
dieses Formulars sind ergänzende Angaben auszufüllen, sofern diese nicht bereits aus den beigelegten
Geschäftsabschlüssen oder anderen Unterlagen ersichtlich sind.
­­
   Speziell zu beachten ist, dass zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit auch alle Kapitalge-
   winne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Geschäftsvermögen gehören.
   Der Veräusserung gleichgestellt ist die Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen oder
   in ausländische Betriebe oder Betriebsstätten. Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die
   ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen; Gleiches gilt für die Beteiligungen von
   mindestens 20 % am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, sofern
   die Eigentümerin oder der Eigentümer sie im Zeitpunkt des Erwerbs zum Geschäftsvermögen erklärt hat.

Zu deklarieren ist auch das Nettoeinkommen aus einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit; so unter                                      21
anderem Vermittlungsprovisionen, Gutachterhonorare, Entschädigungen für Buchhaltungsarbeiten usw.

Nach dem Steuergesetz unterliegen Verkaufs- und Kapitalgewinne auf Geschäftsliegenschaften der                – Liegenschaftsgewinne
­Einkommenssteuer. Gewinne, die durch Veräusserung oder Verwertung von Geschäfts­vermögen erzielt
 ­werden, gehören zum Ertrag der Unternehmung. Grundstückgewinne des Privatvermögens unterliegen
  jedoch der Grundstückgewinnsteuer.

Bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alters­jahr oder          – Liquidationsgewinne
wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität werden die in den letzten 2 Geschäftsjahren
­realisierten stillen Reserven (Liquidationsgewinne) auf Antrag zusammen, aber getrennt vom übrigen
 Einkommen privilegiert besteuert (Art. 37b DBG; § 37ter StG).

Detaillierte Angaben zur Besteuerung des Liquidationsgewinnes bei definitiver Aufgabe der selbständigen
Erwerbstätigkeit finden Sie auf www.zg.ch/tax unter dem Index Steuerbuch § 37ter. Bitte beachten
Sie in diesem Zusammenhang auch das Kreisschreiben der Eidge­nössischen Steuerverwaltung Nr. 28
vom 3. November 2010 betreffend die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der
selbständigen Erwerbs­tätigkeit (im Internet abrufbar unter www.estv.admin.ch, Direkte Bundessteuer,
Kreisschreiben, 1-028-D-2010-d).

Zwecks Erleichterung der rechnerischen Ermittlung des Liquidiationsgewinnes bei definitiver Aufgabe der
selbständigen Erwerbstätigkeit wurde eine Berechnungshilfe entwickelt. Interessierte finden diese
Excel-Vorlage auf www.zg.ch/tax unter dem Index Natürliche ­Personen, Download, Formular Liquidations-
gewinnermittlung.

In- und ausländische Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften sowie einfache Gesellschaften sind als           Code 125, 126
solche nicht selbständig steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen sind vom einzelnen Gesellschafter            Einkommen aus Personen­
persönlich zu deklarieren.                                                                                    gesellschaft (KOLL) /
                                                                                                              Einfache Gesellschaft

Teilhaber von in- und ausländischen Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften haben ihren Anteil am
Einkommen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gemäss dem Formular Gewerbebogen (Formular
GB/LB/KOLL, Seite 4) anzugeben und den Geschäftsabschluss 2017 (das heisst die detaillierte und
unterzeichnete Bilanz und Erfolgsrechnung) beizulegen.
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