Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen Einkommen Abzüge Vermögen www.zg.ch/tax - Kanton Zug

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Wegleitung zur Steuererklärung für natürliche Personen Einkommen Abzüge Vermögen www.zg.ch/tax - Kanton Zug
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Wegleitung zur Steuererklärung
für natürliche Personen

                                 Einkommen ⋅ Abzüge ⋅ Vermögen
                                                www.zg.ch/tax

                                                                 1

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elektronisch eingereicht.            www.zuglogin.ch.
Website / Online-Dienstleistungen / Elektronische Einreichung

Auf der Website der Steuerverwaltung finden Sie unter www.zg.ch/tax viele Informationen. Sie können
fehlende Formulare abholen, das Programm eTax.zug zum Ausfüllen der Steuererklärung herunterladen,
ein Fristerstreckungsgesuch online einreichen, die provisorische Rechnung online anpassen, detaillierte
Informationen aus unserem Steuerbuch finden oder Ihren Steuerbetrag berechnen.

Sie können die Steuererklärung elektronisch einreichen. Nährere Ausführungen finden Sie online unter
https://steuererklaerung.zg.ch.

eTax.zug – Technische Unterstützung

 Wir danken Ihnen an dieser Stelle, dass Sie unsere Software verwenden. Sie erleichtern damit u­ nsere
­Arbeit. Beachten Sie bitte, dass Sie zusammen mit dem vollständigen eTax.zug-Ausdruck (Format A4,
 einseitig­bedruckt und gut lesbar) die von uns versandten ­Originalformulare K (Hauptformular) und         3
WV (Wert­schriften­verzeichnis) sowie das unterschriebene Barcodeblatt unbedingt zurücksenden.

Für technische Fragen im Zusammenhang mit eTax.zug steht Ihnen der Helpdesk eTax.zug unter der
Nummer 043 501 00 85 zur Verfügung.

Auskunftsdienst für steuerrechtliche Fragen

Als Dienstleistung für steuerrechtliche Fragen haben wir einen Extra-Telefonauskunftsdienst eingerichtet,
wo Sie allgemeine Auskünfte im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung einholen
können.

Dieser Auskunftsdienst steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Vom 11. März bis 19. März 2019
Montag – Freitag, 14.00 – 18.00 Uhr

Wählen Sie in dieser Zeit die Telefonnummer der für Sie zuständigen Person (vgl. Formular K).

Hinweise

 Diese Wegleitung soll Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Zu diesem Zweck
wird darin im Sinne einer Zusammenfassung in gekürzter Form über die steuerbaren Einkünfte, die
­möglichen Abzüge vom Einkommen und das steuerbare Vermögen informiert. Eine um­­fassende
 Auskunft über alle steuerlichen Fragen wird damit aber nicht abgegeben bzw. ist in dieser Form nicht
 erhältlich.

Bitte beachten Sie, dass die vorliegende Wegleitung keine Rechtsquelle darstellt und somit insbesondere
weder das Steuergesetz noch die Verordnung zum Steuergesetz ersetzt bzw. ersetzen kann.

 Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare wird steuerrechtlich gleich behandelt
wie die Ehe. Die in dieser Wegleitung verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, ­geschieden,
verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehemann und Ehefrau gelten sinn­gemäss für die ­eingetragene
­Partnerschaft. In den Formularen werden für die eingetragene Partnerschaft jeweils ­die Begriffe
 Partn. 1 und Partn. 2 verwendet.
Tipps für das Ausfüllen der Steuererklärung «von Hand»

    Wenn Sie die Steuererklärungsformulare «von Hand» ausfüllen, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu
    beachten. Sie ermöglichen uns damit eine rationelle Verarbeitung Ihrer Steuererklärung.

    Bitte füllen Sie das Formular nicht mit der Schreibmaschine aus.

    Zahlenfelder
    ——Tragen Sie Ziffern bitte eingemittet und freistehend in die hellen Felder ein
    ——Vermeiden Sie bitte das Verbinden von Ziffern
    ——Lassen Sie nicht benötigte Zahlenfelder bitte leer
    ——Erfassen Sie bitte keine Rappenbeträge

4   Beispiel: Auszug aus Formular K (Hauptformular, Codes 100 –105)

             Code   Einkünfte im In- und Ausland                                                                                     Kanton / Bund 2018

                    Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
             100    Aus Haupterwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis)                                       Frau / Partn. 1               60 0 0 0
             101                                                                                                  Mann / Partn. 2              1 0 0 0 0 0
             105    Aus Nebenerwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis)                                       Frau / Partn. 1                 2 0 0 0
             106                                                                                                  Mann / Partn. 2
             110    Weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers,                       Frau / Partn. 1
             111    die er selber nicht bewerten konnte (nicht im Lohnausweis enthalten)                          Mann / Partn. 2
             112    Nettolöhne im vereinfachten Verfahren abgerechnet                                              Frau / Partn. 1

    Schriftfarbe
           113   (gemäss Bescheinigung der Ausgleichskasse)                                                        Mann / Partn. 2

    Schreiben Sie   bitte aus
                 Einkünfte   mitselbständiger
                                    einem schwarzen
                                                Erwerbstätigkeit   oder     blauen
                                                                     (GB / LB / KOLL) Filzstift oder Kugelschreiber (kein Bleistift,

    kein Farbstift,
           115
                    kein Füllfederhalter bzw. Tintenroller).
                 Aus selbständiger Erwerbstätigkeit inkl. Nettoeinkünften von Liegenschaften des Geschäftsvermögens Frau / Partn. 1
             116    und Liquidationsgewinn, Überführung ins Privatvermögen oder Übertrag ins Ausland (GB / LB)    Mann / Partn. 2
             125    Aus Personengesellschaft (KOLL)                                                                Frau / Partn. 1
    Korrekturen
             126                                                                            Mann / Partn. 2

    Korrigieren Sie    bitteausdie
                   Einkünfte          Felder
                                  Sozial-       mit Tipp-Ex
                                          und anderen           oder Ähnlichem und bringen Sie die Korrekturen in den
                                                      Versicherungen

    ­richtigen
             130
                Feldern   an. Wichtig ist, dass
                   AHV-Rente / IV-Rente             AHV
                                                          Sie Korrekturen
                                                                   IV
                                                                           in den Bereich derFrau
                                                                                              weissen
                                                                                                  / Partn. 1
                                                                                                             Felder schreiben.
             131                                      AHV                 IV                                      Mann / Partn. 2
                    Renten (Waisenrenten, SUVA-Renten usw.) / Pensionen                          Steuerbar in %
    Beilagen135                                                                                       Frau / Partn. 1
    ——Bitte fügen
            136    Sie den Beilagen zur Steuererklärung keine Bostitch-Heftklammern                  Mann / Partn. 2 bzw. keine Büro-

      klammern
            140   hinzu.
                 Leibrenten                                                                  4 0      Frau / Partn. 1

    ——Verwenden
            141     Sie bitte zur allfälligen Markierung von Textstellen 4auf0 IhrenMann               Beilagen
                                                                                                           / Partn. 2 keine Leuchtstifte.

    ——Vermeiden
            145    Sie bitte das Anbringen
                 Erwerbsausfallentschädigung,            vonim Klebebändern
                                               soweit nicht     Lohnausweis enthaltenbzw. von Klebezetteln    (Post-it)
                                                                                                      Frau / Partn. 1    auf den Beilagen.
            146  (Taggelder aus Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung)                        Mann / Partn. 2
    ——Verwenden Sie bitte keine gebundene Blätter oder Bücher.
            150  Taggelder aus Arbeitslosenversicherung von T T M M J J bis T T M M J J               Frau / Partn. 1
    ——Kopieren Sie kleine Belege (kleiner als A4)T auf                    ein A4-Format.
                                                                     T M M J J bis T T M M J J
            151                                             von                                      Mann / Partn. 2
    ——Verwenden
            155    Sie
                 Von     bitte das direkt
                     Ausgleichskassen   beiliegende         Retourcouvert.
                                             ausbezahlte Kinder-  und Familienzulagen                 Frau / Partn. 1
             156    oder Erwerbsausfallentschädigungen aufgrund der Erwerbsersatzordnung                          Mann / Partn. 2
                    Wertschriftenertrag ohne Erträge aus Wertschriften des Geschäftsvermögens
    Wichtigste
          160 Änderungen          (Bund,
               und Ertrag aus Guthaben,     Kanton
                                        Lotterie-        Zug) gegenüber
                                                  und Totogewinnen             dem Erbschaften
                                                                   und aus unverteilten Vorjahr (WV)
                    Übrige Einkünfte und Gewinne
    Gegenüber
          170 dem    Vorjahr ergeben
               Unterhaltsbeiträge             sichoder
                                  vom geschiedenen keine     wesentlichen
                                                       getrennt                    Änderungen im Steuerrecht.
                                                                lebenden Eheteil / Partn.
             171    Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis und mit dem Monat der Mündigkeit) (KI)
             173    Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:

             174    Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Anzahl Jahre:

                    Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
             181    Ertrag / Nutzniessung der selbst genutzten Liegenschaft (LV)
             182    Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften (LV+)
             183    Wohnrecht (Name, Adresse des Liegenschaftseigentümers):
                    Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb
                    des Kantons Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
             184    Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+)
             185    Ertrag / Nutzniessung Liegenschaften Ausland (LV+)
             190    Total der Einkünfte (Übertrag nach Code 285)
Inhaltsverzeichnis

Wer hat eine Steuererklärung 2018 einzureichen?                            8   5
Deklaration Quellensteuer                                                  8
Heirat, Scheidung oder Trennung                                            9
Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 20189
Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung                       9
Provisorische Rechnung, Steuerzahlung, Stundung und Erlass, Zinsen        10
Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung                                11
Personalien, Familienverhältnisse                                         13
Mustersteuererklärung14
Einkünfte im In- und Ausland                                              20
Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit                            20
Einkünfte/Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit                     20
Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen                          22
Wertschriftenertrag (Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2018)23
Übrige Einkünfte                                                          28
Einkünfte aus Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug            29
Ertrag aus Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb des Kantons Zug	 31
Abzüge31
Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit                       31
Private Schuldzinsen/Dauernde Lasten                                      35
Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen                                   36
Beiträge an anerkannte Formen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)    37
Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien                        38
Weitere Abzüge                                                            38
Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Eheleute                          40
Zusätzliche Abzüge                                                        41
Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge)                                        42
Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung43
Vermögen im In- und Ausland                                               43
Kapitalleistungen aus Vorsorge                                            47
Einsprache47
Straffolgen bei Zuwiderhandlung                                           47
Tarife und Steuerberechnungen                                             48
Formular für Fristerstreckungsgesuch                                      49
Stichwortverzeichnis

6   A                                                      F
    AHV                           8, 11, 20, 22, 37, 42   Fahrkosten/FABI-Begrenzung Bund    32, 34
    Aktien                                   20, 25, 27   Festgelder25
    Alimente (Unterhaltsbeiträge)                28, 36   Feuerwehrsold35
    Anlagefonds25                                         Fristerstreckung                 3, 9, 10
    Anzahlungen24                                         Fristerstreckungsgesuch         3, 10, 49
    Ausgleichszins                               10, 11
    Ausländische Wertschriften                       26   G
    Auswärtige Verpflegung                           34   Gemeinnützige Zuwendungen                   41
                                                           Gratisaktien25
    B                                                      Guthaben             11, 15, 16, 23–26, 35, 43
    Bargeld43
    Baukreditzinsen36                                     H
    Behinderungsbedingte Kosten         40                Heirat9
    Beiträge an die Säule 2             38                Hilflosenentschädigung 22, 40
    Beiträge an die Säule 3a         8, 37                Hypothekarschulden     19, 46
    Berufsauslagen              18, 31–33
    Bitcoins28                                            I
                                                           IV-Rente                                  8, 22
    C                                                      Immobilien (siehe Liegen­schaften)
    Checkliste                                  11, 12
                                                           K
    D                                                      Kapitalleistungen aus Vorsorge      47
    Darlehen                               25, 45         Kassenobligationen25
    Dauernde Lasten                            36         Kinderabzug42
    Dividendenprivileg43                                  Kinderdrittbetreuungskostenabzug39
    (siehe wirtschaftliche Doppelbelastung)                Kinderzulagen                   28, 36
                                                           Krankheitskosten41
    E                                                      Kryptowährungen28
    Eigenbetreuungsabzug42
    Eigenmietwert29                                       L
    Einkünfte                      17, 20–23, 27, 40      Lebensversicherungen                     38, 43
    Einsprache47                                          Leibrenten/Lebensrenten                  22, 36
    Elektronische Einreichung der Steuererklärung 9       Liegenschaften        12, 21, 28–31, 35, 44, 45
    Erbschaften                    12, 26, 35, 43, 46     Liquidationsgewinne21
    Erbvorbezug26                                         Lotteriegewinne                          23, 25
    Ergänzende nachträgliche Veranlagung            8
    Erlass                                     10, 11
    Erwerbsausfallentschädigung22
M                                                    T                                                  7
Mietzinsabzug43                                     Taggelder      11, 22
Militärversicherung22                               Tarife48
Mitarbeiteraktien/-optionen20                       Trennung9
Motorfahrzeuge44                                    Treuhandanlagen26
                                                     Todesfall9
N
Nebenerwerb                           11, 20, 35    U
Nutzniessung                              29, 30    Unfallkosten41
                                                     Unterhaltskosten bei Liegenschaften 30
O                                                    Unternutzungsabzug31
Obhut13                                             Unterschriften12
                                                     Unverteilte Erbschaft               26
P
Partizipations- und Genuss­scheine 25               V
Pauschale Steueranrechnung         26               Vereinfachtes Abrechnungsverfahren     20
Pensionen22                                         Vermögensverwaltungskosten39
Provisorische Rechnung             10               Versicherungsprämien38
                                                     Verzugszins                        10, 47
Q
Quellensteuer                                8, 9   W
                                                     Weiterbildungskosten                     11, 38
R                                                    Wertschriften          11, 12, 15–19, 23–27, 43
Renten                         11, 22, 35, 40, 43   Wirtschaftliche Doppelbelastung          27, 43
Reduktion der wirtschaftlichen         16, 27, 43   Wochenaufenthalt34
Doppelbelastung                                      Wohnrecht31

S                                                    Z
Scheidung             9, 12, 13, 28, 35, 36         Zinsen10
Schenkung26                                         Zweitverdienerabzug40
Schuldzinsen/Schulden     8, 12, 27, 35, 46
Schwarzarbeit20
Steuerzahlung10
Stockwerkeigentum                23, 29, 44
Stundung                             10, 11
Säule 3a              8, 12, 18, 22, 23, 37
Wer hat eine Steuererklärung 2018 einzureichen?

    Eine Steuererklärung 2018 müssen folgende Personen einreichen:                                              Grundsatz
    Alle natürlichen Personen, die am 31. Dezember 2018 im Kanton Zug Wohnsitz, sowie alle Personen,
    die im Jahre 2018 eine Liegenschaft oder einen Geschäftsbetrieb im Kanton Zug hatten.

    Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2018 volljährig geworden sind, haben erst­mals eine eigene       Erreichen der ­Volljährigkeit
    Steuererklärung 2018 einzureichen.

    Deklaration Quellensteuer

    Im Grundsatz unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keine Nieder­           Grundsatz
    lassungsbewilligung besitzen (z. B. Jahresaufenthalter, Kurzaufenthalter oder Arbeit­nehmende aus
    ­EU-Staaten ohne Bewilligung max. 90 Tage), der Quellensteuer, sie müssen dem­zufolge keine Steuer­
8    erklärung ausfüllen. Einzig in den folgenden Fällen sind quellen­besteuerte Arbeit­nehmerinnen und
     ­Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Kanton Zug verpflichtet, eine Steuererklärung 2018 mit deklariertem
      Einkommen und Vermögen einzureichen:

    ——wenn der Bruttolohn über Fr. 120 000 pro Jahr beträgt und der Ehepartner ebenfalls in der
      Schweiz Wohnsitz hat. Hat die Familie im Ausland ihren Wohnsitz, so wird der steuerrechtliche
        Lebens­mittelpunkt des Steuerpflichtigen in diesem Land angenommen und das Ausfüllen
        einer ­Steuererklärung entfällt
    ——bei Liegenschaftsbesitz in der Schweiz
    ——bei Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
    ——wenn eine AHV-Rente bezogen wird
    ——wenn eine volle IV-Rente ausbezahlt wird und der Invaliditätsgrad 100 % beträgt. Bei Teilrenten ist die
      Quellensteuer weiterhin geschuldet
    ——wenn das Erwerbseinkommen von einem ausländischen Arbeitgeber bezahlt wird und keinem
      ­Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz zurückbelastet bzw. weiterverrechnet wird, und sich die
       ­steuerpflichtige Person mehr als 183 Tage in der Schweiz aufhält
    ——wenn der andere Eheteil das Schweizer Bürgerrecht besitzt oder die Niederlassungs­bewilligung
        (Ausweis C) hat.

    Hinweis: Online-Abrechnung von Quellensteuern
    Es besteht für alle Arbeitgebenden die Möglichkeit, die Quellensteuerabrechnung für Lohn­empfänger          Online-Abrechnung
    ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung, für Lohnempfänger mit spezieller Aufenthaltsbewilligung ­            (Hinweis)
    (90 Tage/120 Tage) und/oder für Verwaltungsratsentschädigungen an Personen mit Wohnsitz im
    Ausland unter www.zg.ch/tax, Quellensteuer, Online-Abrechnung, elektronisch einzureichen.

    Keine Quellensteuer ist bei der Steuerverwaltung abzurechnen, wenn das vereinfachte                         Vereinfachtes
    ­Abrechnungsverfahren über die Ausgleichskasse gewährt wird (vgl. Code 112, 113).                           Abrechnungsverfahren

    Wir weisen darauf hin, dass ein Quellensteuerpflichtiger die ausserordentlichen Ab­züge, wie Beiträge       Ergänzende nachträgliche
    an die Säule 3a, Ali­mente, Schuld­zinsen und Unterstützungsbeiträge für das vergangene Jahr, unter         Veranlagung
    Einreichung der Belege bis spätestens 31. März des Folge­jahres geltend machen kann. Diese Abzüge
    können auf einem sepa­raten Formular (Tarifkorrektur) aufgeführt werden.

    Quellensteuerpflichtige Personen müssen zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer und zur Deklaration
    der Vermögenswerte die Steuererklärungsformulare bei der ­Kantonalen Steuer­verwaltung einreichen. Auf
    das Einreichen der Steuererklärung kann verzichtet werden, wenn das an der Quelle nicht unterworfene
    steuerbare Einkommen weniger als Fr. 2000.– oder das steuerbare Vermögen weniger als Fr. 100000.–
beträgt. Es ist zu beach­ten, dass der Auftrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Art. 32
Abs. 1 Verrechnungs­steuer­gesetz nur für die letzten drei Jahre geltend gemacht werden kann. Die Steuer­
erklärung muss vollständig ausgefüllt (auch ausländische Vermögenswerte ohne Verrechnungssteuer)
und unter Beilage der Zinsnachweise bei der nachgenannten Adresse ein­gereicht werden. Die Steuer­
erklärung können Sie bei der Steuer­verwaltung, Gruppe Quellensteuer, Bahnhofstrasse 26, Postfach,
6301 Zug, Telefon 041 728 32 99, ­anfordern.

Heirat, Scheidung oder Trennung

Bei Heirat während des Jahres 2018 werden die Eheleute für die gesamte Steuer­periode gemeinsam                Heirat
besteuert und erhalten nur eine Steuererklärung.

Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung während der Steuerperiode werden                 Scheidung oder Trennung
die Eheleute für die gesamte Steuerperiode 2018 getrennt besteuert und müssen je eine separate                                           9
Steuer­erklärung 2018 einreichen.

Beendigung der Steuerpflicht in der Steuerperiode 2018

  Ist eine Person in der Steuerperiode 2018 in einen andern Kanton umgezogen, ist sie für die ganze            Wegzug aus dem Kanton
  Steuer­periode in dem Kanton steuerpflichtig, in dem sie per 31. Dezember 2018 steuerlich W
                                                                                            ­ ohnsitz hatte.   Zug
 ­Im Kanton Zug muss folglich keine Steuererklärung mehr eingereicht werden, ausser wenn sie im ­Jahre
  2018 ihre Liegen­schaft oder Betriebsstätte vor, mit oder nach dem Wegzug verkauft/aufge­geben hat.
  Bei denjenigen Personen, die in einen anderen Kanton ziehen und weiterhin eine Liegen­schaft oder
  eine Betriebsstätte im Kanton Zug besitzen, bleibt für die Liegenschaft oder die Betriebsstätte die
­Steuerpflicht bestehen.

 Bei Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht im Kanton Zug mit dem Wegzugs­datum. In diesem                 Wegzug ins Ausland
 Fall muss die Steuer­erklärung 2018 mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen bis zum
­Weg­zugs­datum ausgefüllt werden. Bei denjenigen Personen, die ins Ausland ziehen und weiterhin
 eine Liegen­schaft oder eine Betriebsstätte im Kanton Zug besitzen, bleibt für die Liegenschaft oder
 die Betriebsstätte die Steuerpflicht bestehen.

Mit dem Tod eines Ehegatten endet die Steuerpflicht der Ehe­gemeinschaft. Für die Zeit vom 1. Ja­              Todesfall
nuar 2018 bis und mit Todestag sind das gemeinsame Einkommen und Vermögen zu deklarieren.
Der überlebende Ehegatte hat das Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis 31. Dezem-
ber 2018 sowie das Vermögen per 31. Dezember 2018 zu deklarieren.

Mit dem Tod einer steuerpflichtigen Person endet ihre Steuerpflicht. Für die Zeit vom 1. Januar 2018           Todesfall
bis und mit dem Todestag müssen die gesetzlichen Erben oder ein Vertreter eine ausgefüllte Steuer­
erklärung einreichen.

Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung

§ 125 StG verpflichtet die Steuerpflichtigen, die Steuerformulare wahrheitsgemäss und vollständig
auszufüllen und fristgemäss – bis zum 30. April 2019 – dem Gemeindesteueramt oder elektronisch
einzu­reichen. Auf verspätet eingereichte Steuererklärungen kann nur einge­treten werden, wenn die
steuerpflichtige Person nachweist, dass sie durch Militärdienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder
andere erhebliche Gründe an der rechtzeitigen Einreichung verhindert war und dass die Steuererklärung
innert 30 Tagen nach Wegfall des Hinderungsgrundes eingereicht wurde.
Das Gesetz erwähnt zwar die Einrichtung der Fristerstreckung nicht ausdrücklich, doch ist sie in der Praxis
     beim Vorhandensein eines triftigen Grundes anerkannt. Steuerpflichtige, denen es unmöglich ist, die
     Steuererklärungsformulare recht­zeitig einzureichen, haben bei der Kanzlei der Steuerverwaltung, Postfach,
     6301 Zug, mit Angabe der Per­so­nennummer ein schriftliches Fristerstreckungs­gesuch zu stellen, da sie
     sonst im Sinne von § 130 Abs. 3 StG nach Ermessen eingeschätzt werden. Das Fristerstreckungsgesuch
     kann elektronisch via www.zg.ch/tax eingereicht werden. Zudem finden Sie ein entspre­chendes Formular
     am Schluss dieser Wegleitung.

     Für die Fristerstreckungsgesuche gilt folgende Regelung:
     Fristerstreckungsgesuche, die nicht weiter als bis zum 31. Dezember 2019 gehen, werden nur beantwor-            Behandlung der Gesuche
     tet, wenn ihnen nicht oder nicht in vollem Umfang entsprochen werden kann. Keine Antwort bedeutet
     also Genehmigung des Gesuches. Eine Gebühr wird in diesem Falle nicht erhoben.

     Über den 31. Dezember 2019 hinausgehende Fristerstreckungsgesuche werden nur be­willigt, wenn sie
10   zwingend begründet sind. Unser Entscheid – Gutheissung oder Ableh­nung – wird Ihnen auf jeden
     Fall schriftlich mitgeteilt. Jede Bewilligung unterliegt einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 35.–, die mit der
     definitiven Steuer­rechnung eingefordert wird.

     Provisorische Rechnung, Steuerzahlung, Stundung und Erlass, Zinsen

      Gestützt auf Zahlen aus den Vorjahren werden jeweils per Ende Juni die provisorischen Rechnungen               Zahlungstermine und
      für das laufende Kalenderjahr versandt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr voraussicht-                  provisorische Rechnung
      liches ­Einkommen/Vermögen für das laufende Jahr auf unserer Website (www.zg.ch/tax)
     ­unter «­ Online, Provisorische Rechnung für natürliche Personen anpassen» anzugeben.
      Trifft diese Information termingerecht (30. Mai 2019) bei uns ein, wird die ­provi­sorische ­Steuer­rechnung
      aufgrund der entsprechenden ­Angaben erstellt. Ende Juni wird die provisorische Rechnung mit den
      beiden nachfolgenden Zahlungs­varianten versandt:
      a) ganze provisorische Jahressteuer 2019, zahlbar spätestens per 31. Dezember 2019
      b) 1. Rate für die halbe Jahressteuer (andere Ratenzahlungen sind nach Beantragung eines Benutzer­
      kontos unter www.zuglogin.ch oder auf Verlangen möglich).

     Ohne Zahlungs­vereinba­rung wird für einen allfälligen Ausstand Ende Novem­ber eine Übersicht mit
     Einzahlungsschein versandt, zahlbar bis 31. Dezember 2019.

     Haben Sie aus irgendeinem Grund bis Ende Juni keine Steuerrechnung erhalten, so können Sie eine solche
     bei der Steuerverwaltung verlangen.

     Nach Ablauf der allgemeinen Zahlungsfrist wird ein Verzugszins erhoben. Auf zu viel ein­bezahlte                Verzugs-/Vergütungs-/
     Steuern wird ein Vergütungs- respektive Rückerstattungszins entrichtet. Die entsprechenden Zinsfüsse            Rückerstattungszins
     werden von der Finanzdirektion jährlich festgelegt. Die Zinsab­rechnung erfolgt erst mit der definitiven
     Rechnungsstellung.

     Ein Ausgleichszins wird dann berechnet, wenn die definitive Rechnung später als ein Jahr nach                   Ausgleichszins
     ­allgemeiner Fälligkeit erstellt werden kann und sich daraus eine Nach­forderung ergibt. Die Zinsberechnung
      erfolgt rückwirkend ab einem Jahr nach all­gemeiner Fälligkeit. Inzwischen geleistete Zahlungen werden
      berücksichtigt. Um diesen Ausgleichszins zu vermeiden, können Sie für die voraussichtlich geschuldete
      Steuer elektronisch eine korrigierte Rechnung verlangen.

     Die Zinssätze finden Sie auf unserer Website unter:                                                             Zinssätze
     www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/zinssatz
Das Ergreifen eines Rechtsmittels befreit nicht von der Verzugs- und Ausgleichs­zinspflicht.                  Rechtsmittel und Verzinsung

Hat die steuerpflichtige Person keinen Wohnsitz in der Schweiz oder erscheint die Bezahlung der von ihr       Sicherstellung
geschuldeten Steuer als gefährdet, so kann die Steuerverwaltung auch vor der rechts­kräftigen Veranlagung
jederzeit die Sicherstellung des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages verlangen.

In Rechnung gestellte Steuern werden, soweit ausstehend, nach Ablauf der Zahlungs­frist gemahnt. Erfolgt      Mahnung und Betreibung
trotz Mahnung keine Zahlung, wird die Betreibung durch­geführt. Alle diese rechtlichen Schritte unterliegen
je einer Bearbeitungs­gebühr von Fr. 35.–.

Sind Sie als steuerpflichtige Person aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Arbeits­losigkeit, Erwerbs­      Stundung und Erlass
unfähigkeit u. Ä.) ausserstande, die Steuern termingerecht zu zahlen, so können Sie um eine Stundung
nachsuchen. In diesem Fall bitten wir Sie, mit unserer Abteilung Steuer­bezug Kontakt aufzunehmen. ­
Die Nichteinhaltung der ver­ein­barten Raten­zahlungen für definitive Rechnungen löst das weitere Inkasso
aus. Trotz eines allfälligen Stundungsentscheides werden Verzugs­zinsen in Rechnung gestellt. Wird die                                      11
Bezahlung der Steuern aus den vorgenannten Gründen verunmöglicht, so können Sie ein teilweiser oder
gänz­licher Erlass der definitiven Steuern in Betracht gezogen werden. Es können nur schwerwiegende
und begründete Härtefälle berücksichtigt werden. Die eingehend begründeten Gesuche sind an die
Steuer­ver­waltung, Steuererlass, Postfach, 6301 Zug, zu richten.

Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung

Zusammen mit der Steuererklärung und dem Wertschriften- und Guthabenverzeichnis sind auch bei                 Zwingend einzureichende
­Einreichung der Steuererklärung durch eTax.zug (elektronische Steuererklärung) einzureichen:                 Belege zur
                                                                                                              Steuer­erklärung 2018
——die im Einzelfall benötigten Formulare;
——nur die Bescheinigungen, Aufstellungen und Belege, welche ausdrücklich verlangt werden.

Belege, die noch nicht mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen, sind mindes­tens
bis zur Rechtskraft der Veranlagung aufzubewahren. Die Steuer­verwaltung kann bei der
­Überprüfung der eingereichten Selbstdeklaration zu jeder Position den kon­kreten Nachweis
verlangen. Können die geltend gemachten Abzüge auf Verlangen nicht belegt ­­wer­den, so
 werden diese Abzüge nicht gewährt.

Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die im Einzelfall (neben den jeweils benötigten und
durch Sie vollständig ausgefüllten Formularen) einzureichenden Bescheinigungen, Aufstellungen und
Belege:

yyLohnausweis des Arbeitgebers; haben Sie im Jahr 2018 bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet,
   ist von jedem Arbeitgeber ein Lohnausweis zu verlangen
yyBescheinigung der zuständigen Ausgleichskasse betreffend im vereinfachten Abrechnungsverfahren
   abgerechnete Nettolöhne (vgl. Code 112, 113)
yyBescheinigung der Arbeitslosenkasse über bezogene Taggelder
yyBelege über die geltend gemachten berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten
yyBescheinigung von AHV-, Pensionskassen- sowie anderen Renten
yyBeilagen zum Wertschriften- und Guthabenverzeichnis gemäss unseren Hinweisen zu Code 160/600 ­
   in dieser Wegleitung
yyDetaillierte Aufstellung über den Unterhalt der Liegenschaften, falls Sie effektive Kosten geltend
        machen
     yyKopie des Scheidungs- oder Trennungsurteils bzw. der Trennungsvereinbarung bei erstmaliger
        ­Deklaration des Erhalts oder Abzuges von Unterhaltsbeiträgen
     yyBescheinigung der Versicherungseinrichtung oder Bankstiftung über geleistete Beiträge an ­
         die Säule 3a
     yyBescheinigung über Beitragsleistungen an Pensionskassen (sofern sie nicht im Lohnausweis
         enthalten sind)
     yyBescheinigung der erhaltenen individuellen Prämienverbilligung
     yyKopien der Belege betreffend effektiv bezahlte Unterstützungsleistungen
     yyBescheinigungen der Versicherungsgesellschaften über die Steuerwerte von Lebens­versicherungen.

     Selbständigerwerbende (Haupt- oder Nebenerwerb)
12   yyMit kaufmännischer Buchhaltung: detaillierte Bilanz und Erfolgsrechnung
     yyOhne kaufmännische Buchhaltung: detaillierte Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben sowie
        über geschäftliche Vermögenswerte und Schulden.

     Beteiligte an unverteilten Erbschaften
     yyD
        etaillierte Aufstellung über Vermögen und Ertrag (vgl. Musterbeispiel in Code 160/600).

     Bitte beachten Sie, dass in den einzelnen nachfolgenden Abschnitten in dieser Wegleitung weitere
     Detailinformationen im Zusammenhang mit den zwingend einzureichenden Belegen aufgeführt sind.

     Hinweis: Ihre eingesandten Unterlagen werden nach Eintritt der Rechtskraft der entsprechenden Steu-
     erveranlagung durch uns entsorgt. Wir bitten Sie deshalb, keine Originalunterlagen bei uns einzureichen,
     sofern dies von uns nicht speziell verlangt wird.

      Denken Sie daran, alle Steuerformulare, wo vorgesehen, zu unterzeichnen. Verheiratete: Unterschrift       Unterschriften
      beider Ehegatten auf Formular K (Original-Steuererklärungsformular) und ­Wertschriftenverzeichnis
     ­(Formular WV); Selbständigerwerbende: zusätzlich Unterschrift auf Bilanz und Erfolgsrechnung. ­
      Bei eTax.zug (elektronische Steuererklärung) ist nur das Barcodeblatt zu unterzeichnen.
      Bei papier­loser Einreichung der Steuererklärung erfolgt die Unterzeichnung elektronisch.

     Steuerpflichtige mit Wohnsitz in einem anderen Kanton, die im Kanton Zug aufgrund von Liegenschafts-
     besitz oder Geschäftsort steuerpflichtig sind, haben eine Kopie ihrer dortigen Steuererklärung samt
     den Hilfsformularen für das Jahr 2018 einzureichen. In diesem Fall ist das amtliche Original-Steuer­
     erklärungsformular (Formular K) des Kantons Zug zusammen mit der Kopie der Steuererklärung des
     Wohnsitz­kantons unterschrieben unbedingt einzureichen.

     Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland und Grundeigentum oder Geschäftsbetrieben im Kanton Zug
     haben die Steuererklärung 2018 auszufüllen. Der massgebende Steuerbescheid des Wohnsitzstaates
     ist beizulegen. Zudem haben Sie einen Vertreter in der Schweiz zu bezeichnen.
Personalien, Familienverhältnisse

­­­­­­­Die Personalien und die Familienverhältnisse sind auf der ersten Seite des Hauptformu­­lars K zu deklarieren.   Personalien,
Es sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2018 bzw. am Ende der Steuerpflicht massgebend.                               Familienverhältnisse

In den einzelnen Formularen werden für gemeinsam besteuerte Personen (Ehegatten, eingetra­gene Part-
nerschaften) jeweils die Bezeichnungen Frau/Partn. 1 und Mann/Partn. 2 verwendet. Bei eingetragenen
Partnerschaften ist der jüngere Partner bzw. die jüngere Partnerin jeweils unter Partn. 1 einzutragen.

Die Angabe des richtigen Zivilstandes ist wichtig für die Einräumung des persönlichen Abzuges, während                 Zivilstand
die Angaben in den Abschnitten I–III für die Gewährung des Kinder- bzw. des Unter­stützungsabzuges
entscheidend sind. Massgebend sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2018 oder am Ende der Steuer-
pflicht. Bei verheirateten Personen ist für die gemein­samen Kinder das Formular KI nicht auszufüllen.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung des per 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Bundes­gesetzes über                      Zusatzangaben bei getrennt 13
die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern werden bei getrennt besteuerten Eltern mit                         besteuerten Eltern mit
gemeinsamen Kindern zusätzliche Angaben benötigt. Diese Angaben ermöglichen uns die korrekte                           gemeinsamen Kindern (KI)
Festlegung der in einem solchen Fall abzugsfähigen Kinder- bzw. Versicherungsabzüge. Zudem kann
­anhand dieser Angaben beurteilt werden, ob für die direkte Bundessteuer der Elterntarif anzuwenden
 ist oder nicht.

Detaillierte Angaben hierzu finden Sie in den Tabellenübersichten, abgebildet auf unserer Website
(www.zg.ch/tax) unter dem Index Steuerbuch § 33 Abschnitt 22.11.

Getrennt besteuerte Eltern (getrennte, geschiedene oder ledige Eltern inklusive Konkubinatspaare)                      ―― Formular KI
mit gemeinsamen Kindern haben im Formular KI zusätzliche Angaben insbesondere betreffend Unter-
haltsbeiträge, Sorgerecht und Obhut zu machen.

Benötigt wird eine Aufstellung für erhaltene bzw. bezahlte Unterhaltsbeiträge für minderjährige                        ――Unterhaltsbeiträge
bzw. volljährige Kinder.

 Es ist zudem anzugeben, ob bei minderjährigen Kindern die elterliche Sorge auf beide Elternteile                      ―― Gemeinsames Sorgerecht
 (gemeinsame elterliche Sorge) oder nur auf einen Elternteil (alleinige elterliche Sorge) übertragen                       bei minderjährigen
 worden ist. Das gemeinsame Sorgerecht für minderjährige Kinder wird entweder gerichtlich im                               Kindern
­Scheidungs- oder Trennungsurteil oder bei ledigen Eltern von der Vormundschaftsbehörde auf beide
­Elternteile übertragen.

Benötigt wird der Hinweis, ob das minderjährige Kind ungefähr gleich oft abwechselnd bei Mutter                        ―― Alternierende Obhut bei
und Vater lebt (alternierende Obhut) oder ob das Kind jeweils nur im Rahmen des Besuchsrechts                             minderjährigen Kindern
das Wochenende oder die Ferien beim andern Elternteil verbringt (keine alternierende Obhut).
Mustersteuererklärung

     Personalien, Familienverhältnisse

                                                                                                                                                                                Beispiel:
                                                            Kantons- und Gemeindesteuern
                                                            Direkte Bundessteuer                                             K                                                  Familie Muster-Beispiel

                                                                                                        für natürliche Personen
          Personen-Nr.      Zug                                                                                                                                               èèverheiratet
                                                             Steuererklärung 2018
          Gemeinde          1000-100-03                                                                              www.zg.ch/tax
                                                                                                                                                                              èèz wei minderjährige
                                                          Sachbearbeiter
                                                                                                                                                                                 Kinder
                                                          Telefon                             L-Nr.                                  Zugestellt 20.02.2019
                                                                                                                                                                              èèunselbständig
                  Steuerverwaltung, Postfach, 6301 Zug
                                                                                                                                                                                  erwerbstätige
                  Herr und Frau                                                                                                                                                   Steuerpflichtige
                  Muster-Beispiel Hans                                                                                                                                        èèselbst bewohnte
                  Muster-Beispiel Verena
14                                                                                                                                                                               Liegen­schaft
                  Musterstrasse 10
                  6300 Zug

         Dieses Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und innert 60 Tagen einzureichen!

         Personalien am 31.12.2018 oder Dauer der Steuerpflicht vom T T M M J J bis T T M M J J

                             Frau / Partn. 1                                                  Mann / Partn. 2
         Geburtsdatum         15. November 1978                                               10. Januar 1976
                              1000-100-01                                                     1000-100-00
         AHV-Nummer           756.3351.4595.29                                                756.8701.3493.69
         Zivilstand           Verh. 19.07.2000                                                Verh. 19.07.2000

         I Minderjährige Kinder (Jahrgänge 2001–2018), für die Sie sorgen und die nicht erwerbstätig sind
         Name, Vorname, Wohnadresse                                                                                                                Geburtsdatum

          J e n s                                                                                                                                      2T 9T M0 M5 0J J4
          K e v i n                                                                                                                                     1T 8T M0 M3 J1 0J
                                                                                                                                                       T T M M J        J
                                                                                                                                                       T T M M J        J
                                                                                                                                                       T T M M J        J
         Bei verheirateten Personen ist für die nicht gemeinsamen Kinder das Formular KI zwingend auszufüllen.

         II Volljährige Kinder, welche wegen Berufsausbildung oder Studium nicht erwerbstätig sind
         Name, Vorname, Wohnadresse                                                      Geburtsdatum          Art                                          Ausb. bis
                                                                                          T T M M J        J                                                 M M J      J
                                                                                          T T M M J        J                                                 M M J      J
                                                                                          T T M M J        J                                                 M M J      J
         Bei verheirateten Personen ist für die nicht gemeinsamen Kinder das Formular KI zwingend auszufüllen.
                                                                                                                                          Im gleich.
                                                                                                                                          Haushalt

         III Unterstützungsbedürftige, vermögenslose, von Ihnen unterhaltene Personen

         Name und Vorname                                  Geburtsdatum             Wie verwandt?     Wohnadresse                                       Betrag 2018
                                                            T T M M J           J
                                                            T T M M J           J

         Rückfragen an                                       Vertreten durch
         Telefon privat                                      Firma                                             Sachbearbeiter
         Telefon Geschäft                                    Strasse / Nr.                                     PLZ / Ort
         E-Mail                                              Telefon                                           Fax
                                                             E-Mail

                                                 Eingang Gemeinde            Eingang Kanton

                                                                                                                                                                    Seite 1
                  110 6182501011
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis

                                                                       Kantons- und Gemeindesteuern
                                                                       Direkte Bundessteuer                                                              WV
                                                                                                                              Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
                                                                                                                            Antrag Rückerstattung Verrechnungssteuer
     Personen-Nr.         Zug                                            Steuererklärung 2018                                                          www.zg.ch/tax
     Gemeinde             1000-100-03

                                                                     L-Nr.                                              Zugestellt 23.02.2019

                                                                                                                                                                                                   15

    Konto für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer oder allfällige andere Steuerguthaben

    IBAN-Nr.                                    C H

    Steuerwerte am 31.12.2018 oder Dauer der Steuerpflicht vom T T M M J J bis T T M M J J

    Steuerwerte                                                                                                                  Code
    Total private Werte                                                                                                           600              1 98 2 7 0
    Total geschäftliche Werte Frau / Partn. 1 (GB)                                                                                620
    Total geschäftliche Werte Mann / Partn. 2 (GB)                                                                                621

    Bruttoerträge                                                      Code Rubrik A                         Rubrik B                   Total
    Private Werte                                                        160                   2 47 8                         7 44                       32 2 2
    Geschäftliche Werte Frau / Partn. 1 (GB)                             115
    Geschäftliche Werte Mann / Partn. 2 (GB)                             116

    Total Rubrik A                                                                             2 47 8
    Rückerstattungsanspruch
    35 % von Total Rubrik A in CHF und Rp.                                                        8 6 7.3 0
    Antrag auf Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung                                         Code Erträge Kanton               Erträge Bund
    Private Werte                                                                                                             40 0                          32 0         èèAntrag auf Reduktion
    Geschäftliche Werte Frau / Partn. 1
                                                                                                                                                                            der wirtschaftlichen
    Geschäftliche Werte Mann / Partn. 2
                                                                                                                                                                            Doppelbelastung
    Total                                                                                              410                    40 0                          32 0
    Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven
    Nennwert/
    Stückzahl            Valorennummer                        Rubrik* Titel / Bezeichnung                                               Bruttoertrag
    1
    2
    3
    4
    5
    * P (Privat) / GF (Geschäft Frau / Partn. 1) / GM (Geschäft Mann / Partn.2)

                                                                                                                                                               Seite 1
              1606182501011
16
Wertschriften- und Guthabenverzeichnis                                                 (Die Aufstellung der geschäftlichen Werte sowie die Aufstellung von
                                                                                       zusätzlichen privaten Werten sind im Zusatz WV zu deklarieren)

Aufstellung
Aufstellung der
            der privaten Werte
                privaten Werte

                         Nennwert
                         Nennwert//          Valorennummer
                                             Valorennummer          IBAN-Kontonummer
                                                                    IBAN-Kontonummeroder  Zinssatz
                                                                                     oder Zinssatz                                                                Datum
                                                                                                                                                                  Datum                                            Steuerwert
                                                                                                                                                                                                                   Steuerwert                  Bruttoertrag  2018
                                                                                                                                                                                                                                               Bruttoertrag 2018                                  Reduktion   der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Reduktion der
                         Stückzahl
                         Stückzahl                                  Titel
                                                                    Titel oder Bank
                                                                          oder Bank                                                                                                                                am  31.12.2018
                                                                                                                                                                                                                   am 31.12.2018               (in
                                                                                                                                                                                                                                               (in Franken
                                                                                                                                                                                                                                                   Franken ohne Rappen)
                                                                                                                                                                                                                                                           ohne Rappen)                           wirtschaftlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  wirtschaftlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Doppelbelastung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Doppelbelastung
                                                                    Beispiel:
                                                                    Beispiel:
                                                                                                                                                                  Zugang:
                                                                                                                                                                  Zugang:                 Abgang:
                                                                                                                                                                                          Abgang:
                                                                    C H 1 6 0 0 7 8 7 0 0 7 8 0 2 1 4 4 5 1 4                                                                                                                                  A   mit
                                                                                                                                                                                                                                                   mit                      ohne
                                                                                                                                                                                                                                                                          B ohne
                                                                                                                                                                  Kauf
                                                                                                                                                                  Kauf                    Verkauf
                                                                                                                                                                                          Verkauf
                                                                                                                                                                                                                                               Verrechnungs-
                                                                                                                                                                                                                                               Verrechnungs-              Verrechnungs-
                                                                                                                                                                                                                                                                          Verrechnungs-
                                                                    Z u g e r K a n t o n a l b a n k                                                             Eröffnung
                                                                                                                                                                  Eröffnung               Saldierung
                                                                                                                                                                                          Saldierung

     Art / Bezeichnung
     (siehe Rückseite)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Quote vom
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Nennwert
                                                                                                                                                                                                                                                                                                              in %
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Antrag
                                                                                                                                                                                                                                               steuerabzug
                                                                                                                                                                                                                                               steuerabzug                steuerabzug
                                                                                                                                                                                                                                                                          steuerabzug
11                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ

22   SK                                                             Sp a r         k    o   n t    o     M u st e r b a n k                                       TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ                              400                                                  2 0
                                                                    0 1 - 7        0    1   . 0    5   5 - 0 1
33   KK                                                             P r i v        a    t   k o    n   t o M ust e r b a n k                                      TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ                            8 5 3 7                                                1 0
                                                                    7 7 -7         2    5    . 1   0   0 - 80
44   KO                     20 0 00                                 O b l i        g    a    t i   o   n Z KB 0 , 3 %                                             TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ
                                                                                                                                                                   1 2 0 5 1 8 TT1 TT2 MM0 MM5 JJ2 7JJ                          2 0 0 00
55   OB                     20 0 00              120 0 5780 Z u g e r                       Ka n t o n a l b a n k                     1 . 7 5 %                  0TT 3TT MM1 M2M J1J J2J TT0 TT3MM1 MM2 JJ2 JJ1                2 0 0 00                          3 5 0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Wertschriften- und Guthabenverzeichnis

66   AF                               10 0         10 9 29 80 A n l a g e f o n ds                             Sw i s s c a n t o                                 TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ                           1 42 9 0                                              1 7 5
77   DA                                                           D e p o t M u s t e r b a n k                             g e m .                               TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ                           8 2 8 43                      3 2 8                   2 5 9
                                                                  S t e u e r a u s z u g, 2 6 - 5                          6 7 3
88   UE                      10 0 00                              D a r l e h e n H a n s M u                               s t e r ,                             TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ                           1 0 0 00                                              1 5 0
                                                                  8 8 8 8 M u s t e r sw i l
99   AK                               10 0                   5350 F i r ma Ex e m p e l A G                                 ,     D                               TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ                            7 60 0                                               1 3 0
10
10   AK                                50               4 4 777 F i r m a                   M u s t e r           A G ,         S c h w e i z ,                   TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ                           1 5 7 00                    1 0 0 0                                           5
11
11   ST                      10 0 00                    7888 8 F i r ma B e i s p i e l                                  G mb H ,                                 TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ                           1 8 900                       8 0 0                                        1 0        X
                                                               Sc h w e i z
12
12                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ

13
13                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ

14
14                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ

15
15                                                                                                                                                                TT TT M
                                                                                                                                                                        M M
                                                                                                                                                                          M JJ JJ         TT TT M
                                                                                                                                                                                                M M
                                                                                                                                                                                                  M JJ JJ

                                                                    Zwischentotal
                                                                    Zwischentotal (Formular
                                                                                  (Formular Zusatz WV)
                                                                                            Zusatz WV)                                                                                                                       1 98 2 7 0                        2 4 7 8                    7 4 4
                                                                    Übertrag
                                                                    Übertrag von
                                                                             von zusätzlichen Verzeichnissen
                                                                                 zusätzlichen Verzeichnissen
                                                                    Übertrag
                                                                    Übertrag von
                                                                             von Formular
                                                                                 Formular DA-1
                                                                                          DA-1//R-US 164
                                                                                                R-US 164
                                                                    Total
                                                                    Total Steuerwert
                                                                          Steuerwert (Übertrag
                                                                                     (Übertrag auf
                                                                                               auf Seite 1)
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                                                                    Total
                                                                    Total Rubrik
                                                                          Rubrik A
                                                                                 A (Übertrag
                                                                                   (Übertrag auf
                                                                                             auf Seite 1)
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                                                                    Total
                                                                    Total Rubrik
                                                                          Rubrik BB (Übertrag
                                                                                    (Übertrag auf
                                                                                              auf Seite 1)
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                                                                                                                                                        Seite 2                                                                                                                                                          Seite 3
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                  èè
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         èè

                                                                                                                                                                                                                                                                      Antrag auf Reduktion der wirt-
                                                                                                                                                                                                                                                                      schaftlichen Doppelbelastung
Einkünfte im In- und Ausland

       Code   Einkünfte im In- und Ausland                                                                                          Kanton / Bund 2018

              Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
       100    Aus Haupterwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis)                                            Frau / Partn. 1
       101                                                                                                      Mann / Partn. 2               1 1 68 8 1
       105    Aus Nebenerwerbstätigkeit (Nettolohn gemäss Lohnausweis)                                            Frau / Partn. 1
                                                                                                                                                                   èèNettolohn
       106                                                                                                      Mann / Partn. 2
                                                                                                                                                                      Fr. 116 881
       110    Weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers,                            Frau / Partn. 1
       111    die er selber nicht bewerten konnte (nicht im Lohnausweis enthalten)                              Mann / Partn. 2
       112    Nettolöhne im vereinfachten Verfahren abgerechnet                                                   Frau / Partn. 1
       113    (gemäss Bescheinigung der Ausgleichskasse)                                                        Mann / Partn. 2

              Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit (GB / LB / KOLL)
                                                                                                                                                                                                 17
       115    Aus selbständiger Erwerbstätigkeit inkl. Nettoeinkünften von Liegenschaften des Geschäftsvermögens Frau / Partn. 1
       116    und Liquidationsgewinn, Überführung ins Privatvermögen oder Übertrag ins Ausland (GB / LB)        Mann / Partn. 2
       125    Aus Personengesellschaft (KOLL)                                                                     Frau / Partn. 1
       126                                                                                                      Mann / Partn. 2
              Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen
       130    AHV-Rente / IV-Rente               AHV                 IV                                           Frau / Partn. 1
       131                                       AHV                 IV                                         Mann / Partn. 2
              Renten (Waisenrenten, SUVA-Renten usw.) / Pensionen                             Steuerbar in %
       135                                                                                                        Frau / Partn. 1
       136                                                                                                      Mann / Partn. 2

       140    Leibrenten                                                                           4 0            Frau / Partn. 1
       141                                                                                         4 0          Mann / Partn. 2

       145    Erwerbsausfallentschädigung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten                                  Frau / Partn. 1
       146    (Taggelder aus Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung)                                      Mann / Partn. 2
       150    Taggelder aus Arbeitslosenversicherung von        T T M M J        J   bis   T T M M J       J      Frau / Partn. 1
       151                                               von    T T M M J        J   bis   T T M M J       J    Mann / Partn. 2
       155    Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen                                 Frau / Partn. 1
       156    oder Erwerbsausfallentschädigungen aufgrund der Erwerbsersatzordnung                              Mann / Partn. 2
              Wertschriftenertrag ohne Erträge aus Wertschriften des Geschäftsvermögens
       160    und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen und aus unverteilten Erbschaften (WV)                                             32 2 2         èèWertschriftenertrag
              Übrige Einkünfte und Gewinne
                                                                                                                                                                      aus privaten Werten
       170    Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen oder getrennt lebenden Eheteil / Partn.
                                                                                                                                                                      Fr. 3 222
       171    Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (bis und mit dem Monat der Mündigkeit) (KI)
       173    Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung:

       174    Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Anzahl Jahre:

              Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens im Kanton Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)
       181    Ertrag / Nutzniessung der selbst genutzten Liegenschaft (LV)                                                                       1 92 0 0          èèBitte je Liegenschaft
       182    Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften (LV+)
                                                                                                                                                                      ein Formular Liegen­
       183    Wohnrecht (Name, Adresse des Liegenschaftseigentümers):
              Einkünfte von Liegenschaften des Privatvermögens ausserhalb
                                                                                                                                                                      schafts­verzeichnis (LV)
              des Kantons Zug (nach Abzug Unterhaltskosten)                                                                                                           ausfüllen.
       184    Ertrag / Nutzniessung übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+)
       185    Ertrag / Nutzniessung Liegenschaften Ausland (LV+)
       190    Total der Einkünfte (Übertrag nach Code 285)                                                                                    1 3930 3

                                                                                                                                                         Seite 2
              110 6182502011
Abzüge

              Code   Abzüge                                                                                  Kanton 2018                    Bund 2018

              201    Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit (BA)              Frau / Partn. 1
              202                                                                         Mann / Partn. 2                   5 8 0 6                        5 8 0 6          èèBerufsauslagen
                     Schuldzinsen (nur Schulden des Privatvermögens)
                                                                                                                                                                               Fr. 5 806
              205    Private Schuldzinsen, unverteilte Erbschaften und dauernde Lasten (SV)                                1 37 5 0                       1 375 0
              208    Baukreditzinsen (BZ)
                                                                                                                                                                            èèHypothekarzinsen
                     Unterhaltsbeiträge                                                                                                                                        Fr. 13 750
              210    Unterhaltsbeiträge an den gesch. / getr. Ehegatten / Partn.
              211    Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder (KI)
                     Beiträge an anerkannte Formen der geb. Selbstvorsorge (Säule 3a)
              220    Beiträge gebundene Vorsorge gemäss                                    Frau / Partn. 1
18            221    Bescheinigungen (VO)                                                 Mann / Partn. 2                   6768                           6768
                                                                                                                                                                            èèBeiträge Säule 3a
              230    Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (VZ)                                                8 8 0 0                        490 0
                     Weitere Abzüge
                                                                                                                                                                               Fr. 6 768
              240    AHV-Beiträge, Prämien für NBUV, soweit nicht im Lohnausweis enthalten                                                                                  èèVersicherungs-
              245    Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten                       Frau / Partn. 1                                                                     prämien
              246                                                                         Mann / Partn. 2                                                                      Fr. 8 800 (Kanton)
              250    Beiträge an die 2. Säule (inklusive Einkaufsbeiträgen),               Frau / Partn. 1                                                                     Fr. 4 900 (Bund)
              251    soweit nicht im Lohnausweis enthalten (VO)                           Mann / Partn. 2
              252    Zuwendungen an politische Parteien (PB)
              253    Kinderdrittbetreuungskostenabzug (KDBK)
              255    Kosten für die Vermögensverwaltung                                                                         2 35                          2 35
              257    Behinderungsbedingte Kosten (BK)
                                                                                                                                                                            èèEffektive Vermögens-
              258    Weitere Abzüge für:                                                                                                                                       verwaltungskosten
              260    Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Eheleute / Partn.
                                                                                                                                                                               Fr. 235
              280    Total Abzüge (Übertrag nach Code 286)                                                              3   5   3   5   9                  31 4   5   9
              285    Total Einkünfte (Übertrag von Code 190)                                                          13    9   3   0   3               1 393     0   3
              286    Total Abzüge (Übertrag von Code 280)                                                               3   5   3   5   9                 3 1 4   5   9
              287    Zwischentotal (Code 285 abzüglich Code 286)                                                      1 0   3   9   4   4               1 07 8    4   4
                     Zusätzliche Abzüge
              295    Krankheits- und Unfallkosten (UK)
              296    Gemeinnützige Zuwendungen (GZ)                                                                         2 30                             2 30
              299    Reineinkommen (Code 287 abzüglich Codes 295 und 296)                                              1 0 37 1 4                       1 0 76 1 4
                     Sozialabzüge                                       Kanton               Bund
              400    Abzug Eheleute / eingetragene Partnerschaft        14 200                                             1 4 2 0 0
              401    Abzug Eheleute / eingetragene Partnerschaft                            2 600                                                          2 60 0
              402    Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen              7 100
              403    Kinderabzug                                        12 000               6 500                         2 40 0 0                      1 30 0 0
              403a   Kinderabzug Zusatz                                   6 000
              404    Kindereigenbetreuungsabzug                           6 000                                            1 2 0 0 0
              405    Unterstützungsabzug                                  3 300              6 500
              406    Abzug für AHV- / IV-Rentner                          3 300 / 1 600
              407    Mietzinsabzug (MZ)                                 max. 7 900
              410    Reduktion der wirtschaftlichen Doppelbelastung (WV)                                                       40 0                         32 0
                                                                                                                                                                            èèReduktion der wirtschaft-
              490    Steuerbares Einkommen gesamt                                                                          5 3 1 1 4                     91 694
                                                                                                                                                                              lichen Doppelbelastung
              500–1 Bei Steuerpflicht in mehreren Kantonen / Ländern           Anteil Kanton Zug / CH
                                                                                                                                                                              gemäss Antrag im
                                                                                                                                                                              Wert­schriftenverzeichnis
                                                                                                                                                                              (WV)
                                                                                                                                                                  Seite 3
                     110 6182503011
Vermögen im In- und Ausland

      Code   Vermögen im In- und Ausland am 31.12.2018 oder am Ende der Steuerpflicht                                           Steuerwert am 31.12.2018 oder
                                                                                                                                am Ende der Steuerpflicht

             Bewegliches Privatvermögen
      600    Wertschriften und Guthaben, Anteile an unverteilten Erbschaften (WV)                                                             1 98 2 70               èèWertschriften aus
      601    Bargeld, Gold und andere Edelmetalle
                                                                                                                                                                         WV übertragen,
             Lebensversicherungen / Gesellschaft                     Abschlussjahr Ablaufjahr     Steuerwert
                                                                                                                                                                         Fr. 198 270
              V e r s i c h e r u n g                     X Y          19 98          2 0 41           1 0 0 0 0 0
      603                                                                                                                                     1 0 0 0 0 0
             Motorfahrzeuge usw.                        Leasing Kaufjahr       Kaufpreis             Steuerwert

              V W                                                  20 17           30 0 0 0                  1 5 0 0 0
      604                                                                                                                                        1 5 0 0 0            èèMotorfahrzeug
      606    Übrige Vermögenswerte:
                                                                                                                                                                                                19
                                                                                                                                                                         Fr. 15 000
             Private Liegenschaften
      610    Steuerwert selbst genutzte Liegenschaft im Kanton Zug (LV)                                                                      60 0 0 0 0               èèPrivate Liegenschaft
      611    Steuerwert übrige Liegenschaften im Kanton Zug (LV+)
                                                                                                                                                                         Fr. 600 000
      612    Steuerwert übrige Liegenschaften in der Schweiz (LV+)
      613    Steuerwert Liegenschaften im Ausland (LV+)
                                                                                                                                                                         aus LV übertragen
             Geschäftsvermögen
      620    Aktiven (inkl. Liegenschaften / Wertschriften und Guthaben Geschäftsvermögen)                    Frau / Partn. 1
      621    zu Steuerwerten (GB / LB)                                                                       Mann / Partn. 2
      622    Vermögensanteile an in- und ausländischen Personengesellschaften (KOLL)                          Frau / Partn. 1
      623                                                                                                    Mann / Partn. 2
      630    Total der Vermögenswerte                                                                                                        91 32 7 0
             Schulden
      640    Privatschulden und Schulden aus unverteilten Erbschaften (SV / BZ)                                                              5 5 0 0 0 0              èèHypothekarschulden
      642    Geschäftsschulden (GB / LB)                                                                      Frau / Partn. 1
                                                                                                                                                                         Fr. 550 000
      643                                                                                                    Mann / Partn. 2
      650    Total Schulden                                                                                                                 5 5 0 0 0 0
      660    Reinvermögen (Code 630 abzüglich Code 650)                                                                                     3632 70
             Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) gemäss Wegleitung
      671    Abzug für Eheleute / eingetragene Partnerschaft                                                        202 000                  2 0 2 0 0 0
      672    Abzug für die übrigen Steuerpflichtigen                                                                101 000
      673    Abzug für jedes minderjährige Kind (§ 44 Abs. 1 Ziff. 3 StG)                                            51 000                   1 0 2 0 0 0
      690    Steuerbares Gesamtvermögen                                                                                                         5 92 70
      700    Bei Steuerpflicht in mehreren Kantonen / Ländern                                     Anteil Kanton Zug / CH

      Deklaration für allfällige Sondersteuern / Kapitalleistungen aus Vorsorge
      Gesamtbetrag      CHF                                        Auszahlungsdatum T T M M J            J                Frau / Partn. 1      Mann / Partn. 2

      Bezahlt durch
       aus AHV / IV
       aus einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge              und /oder   gebundenen Selbstvorsorge
       infolge Tod oder für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile oder aus einer Leistung des Arbeitgebers mit Vorsorgecharakter
      Der / Die Unterzeichnende erklärt, dass in dieser Steuererklärung das gesamte Einkommen und Vermögen inklusive des andern Ehegatten /
      Partn. und der Kinder sowie das Nutzniessungsvermögen und dessen Ertrag vollständig und wahrheitsgetreu angegeben sind.
                                                                   Unterschrift (bei Eheleuten / Personen in eingetragener Partnerschaft:
      Ort und Datum                                                beide Unterschriften notwendig)

      Beilagen

                                                                                                                                                            Seite 4
             110 6182504011
Einkünfte im In- und Ausland

     Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit

      Steuerbar sind alle Einkünfte aus Arbeitsverhältnissen einschliesslich aller Neben­einkünfte, wie         Code 100, 101, 105, 106
     Entschädigungen für Sonderleistungen, Provisionen, Zulagen, Dienst­alters- und Jubiläumsgeschenke,         Einkünfte aus
     ­Gratifikationen, Trinkgelder, Tantiemen, andere geldwerte Vorteile, Spesenvergütungen, denen              unselbständiger
                                                                                                                Erwerbstätigkeit (BA)
      keine entsprechenden Ausgaben gegen­­über­stehen, Naturalbezüge (freie Wohnung, Kost usw.) und
                                                                                                                (Lohnausweis)
      vom Arbeitgeber direkt vergütete Lebenshaltungskosten.

     In die Steuererklärung ist der in Ziffer 11 des Lohnausweises aufgeführte Nettolohn (das heisst der Lohn
     nach Abzug der Beiträge an die AHV, IV, EO, ALV, NBUV sowie der Beiträge an die berufliche Vor­sorge)
     einzusetzen. Bei mehreren Lohnausweisen ist der Nettolohn aller Ausweise zusammenzuzählen und hier
     einzusetzen.
20
     Spesenentschädigungen gelten als steuerbares Einkommen, soweit sie nicht Ersatz von berufsnot­
     wendigen Auslagen darstellen. Bitte beachten Sie, dass die Steuerverwaltung den Nachweis verlangen
     kann, dass die Spesenentschädigungen tatsächlich Auslagenersatz darstellen. Für die private Benutzung
     eines Geschäftsautos beispielsweise ist ein Privatanteil gemäss der Wegleitung zum Ausfüllen des
     Lohnaus­weises aufzurechnen.

     Wenn Sie Mitarbeiteraktien/-optionen erhalten, legen Sie bitte das von Ihrem Arbeitgeber erstellte
     Beiblatt zum Lohnausweis bei, das alle relevanten Detailangaben enthält.

     Bestehen in der Erwerbstätigkeit zeitliche Lücken, so sind diese ausdrücklich zu bezeichnen, damit klar
     ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkommensbescheinigung beizulegen.

     Unter diesem Code sind weitere Gehaltsnebenleistungen bzw. geldwerte Vorteile des Arbeitgebers einzu­      Code 110, 111
     tragen, die er selber nicht bewerten konnte und die nicht im Lohnausweis enthalten sind.                   Weitere Gehalts-
                                                                                                                neben­leistungen (K)

     Unter diesem Code sind alle Nettoeinkünfte zu deklarieren, welche durch den Arbeitgeber im Rahmen des      Code 112, 113
     vereinfachten Abrechnungsverfahrens gemäss dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) direkt          Vereinfachtes Abrechnungs-
     mit der zuständigen Ausgleichskasse abgerechnet wurden. Diese Angaben sind für Informationszwecke          verfahren nach BGSA (K)
     bestimmt und werden nicht in die Steuerberechnung miteinbezogen. Die entsprechende Bescheini-
     gung der zuständigen Ausgleichskasse ist der Steuererklärung beizulegen.

     Einkünfte/Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit

     Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Land- und
     Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit.

     Buchführungspflichtige Betriebe oder solche, die freiwillig eine kaufmännische Buchhaltung führen,         Code 115, 116
     müssen der Steuererklärung neben dem Formular Gewerbebogen (Formular GB/LB/KOLL) den                       Einkünfte/Verluste
     ­Geschäftsabschluss des Jahres 2018 (das heisst die detaillierte und unterzeichnete Bilanz und             aus selbständiger
                                                                                                                Erwerbstätigkeit
      Erfolgsrechnung) beilegen. Fehlt eine kaufmännische Buchhaltung, sind zumindest Aufstellungen über
                                                                                                                (GB/LB/KOLL)­­­­
      Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und Privateinlagen beizufügen.
Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung haben die Seite 1 des Formulars Gewerbe­
bogen (Formular GB/LB/KOLL) auszufüllen. Selbständigerwerbende ohne kaufmännische Buch­haltung
haben ihre Deklaration gemäss den Angaben auf der Seite 2 dieses Formulars vor­zunehmen. Auf Seite 3
dieses Formulars sind ergänzende Angaben auszufüllen, sofern diese nicht bereits aus den beigelegten
Geschäftsabschlüssen oder anderen Unterlagen ersichtlich sind.
­­
   Speziell zu beachten ist, dass zu den Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit auch alle Kapitalge-
   winne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Geschäftsvermögen gehören.
   Der Veräusserung gleichgestellt ist die Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen oder
   in ausländische Betriebe oder Betriebsstätten. Als Geschäftsvermögen gelten alle Vermögenswerte, die
   ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienen; Gleiches gilt für die Beteiligungen von
   mindestens 20 % am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, sofern
   die Eigentümerin oder der Eigentümer sie im Zeitpunkt des Erwerbs zum Geschäftsvermögen erklärt hat.

Zu deklarieren ist auch das Nettoeinkommen aus einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit; so unter                                      21
anderem Vermittlungsprovisionen, Gutachterhonorare, Entschädigungen für Buchhaltungsarbeiten usw.
                                                                                                              – Liegenschaftsgewinne
Nach dem Steuergesetz unterliegen Verkaufs- und Kapitalgewinne auf Geschäftsliegenschaften der
­Einkommenssteuer. Gewinne, die durch Veräusserung oder Verwertung von Geschäfts­vermögen erzielt
 ­werden, gehören zum Ertrag der Unternehmung. Grundstückgewinne des Privatvermögens unterliegen
  jedoch der Grundstückgewinnsteuer.
                                                                                                              – Liquidationsgewinne
Bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alters­jahr oder
wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität werden die in den letzten 2 Geschäftsjahren
­realisierten stillen Reserven (Liquidationsgewinne) auf Antrag zusammen, aber getrennt vom übrigen
 Einkommen privilegiert besteuert (Art. 37b DBG; § 37ter StG).

Detaillierte Angaben zur Besteuerung des Liquidationsgewinnes bei definitiver Aufgabe der selbständigen
Erwerbstätigkeit finden Sie auf www.zg.ch/tax unter dem Index Steuerbuch § 37ter. Bitte beachten
Sie in diesem Zusammenhang auch das Kreisschreiben der Eidge­nössischen Steuerverwaltung Nr. 28
vom 3. November 2010 betreffend die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der
selbständigen Erwerbs­tätigkeit (im Internet abrufbar unter www.estv.admin.ch, Direkte Bundessteuer,
Kreisschreiben, 1-028-D-2010-d).

Zwecks Erleichterung der rechnerischen Ermittlung des Liquidiationsgewinnes bei definitiver Aufgabe der
selbständigen Erwerbstätigkeit wurde eine Berechnungshilfe entwickelt. Interessierte finden diese
Excel-Vorlage auf www.zg.ch/tax unter dem Index Natürliche ­Personen, Download, Formular Liquidations-
gewinnermittlung.
                                                                                                              Code 125, 126
In- und ausländische Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften sowie einfache Gesellschaften sind als           Einkommen aus Personen­
solche nicht selbständig steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen sind vom einzelnen Gesellschafter            gesellschaft (KOLL) /
                                                                                                              Einfache Gesellschaft
persönlich zu deklarieren.

Teilhaber von in- und ausländischen Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften haben ihren Anteil am
Einkommen von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften gemäss dem Formular Gewerbebogen (Formular
GB/LB/KOLL, Seite 4) anzugeben und den Geschäftsabschluss 2018 (das heisst die detaillierte und
unterzeichnete Bilanz und Erfolgsrechnung) beizulegen.
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