Werbekennzeichnung bei Social Media-Angeboten - Leitfaden der Medienanstalten - Die Medienanstalten
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Leitfaden der Medienanstalten Werbekennzeichnung bei Social Media-Angeboten Einleitung Dieser Leitfaden der Medienanstalten Authentizität der Anbieter und dem Für Videoangebote gelten die Tren- eine Kennzeichnungs-Matrix. So ist enthält in Fortschreibung der bis- Schutz der Nutzer vor Irreführung. nungs- und Kennzeichnungsbestim- auf den ersten Blick erkennbar, ob für herigen FAQs der Medienanstalten Sie ist im Telemediengesetz (TMG) mungen der §§ 7 und 8 RStV entspre- das jeweilige Angebot eine Kennzeich- grundlegende Hilfestellungen und und im Rundfunkstaatsvertrag chend (siehe § 58 Abs. 3 RStV). Für nung notwendig ist und wie diese zu Regelungen zu den Kennzeichnungs- (RStV) geregelt. reine Foto-/Text-Angebote gelten erfolgen hat. Neben derMatrix gibt und Trennungspflichten bei Werbung § 58 Abs. 1 RStV sowie § 6 Abs. 1 Satz 1 es Erläuterungen, die Begriffe und in Social Media-Angeboten wie Ins- Was heißt das für einzelne Social TMG. Daneben sind auch die jugend- Abgrenzungsfälle konkretisieren und tagram, Twitter, Facebook, YouTube, Media-Angebote? Wie ist eine solche medienschutzrechtlichen Anforderun- erklären. Twitch etc. und sonstigen Internet Kennzeichnung medienrechtlich um- gen des § 6 JMStV zu berücksichtigen. seiten. Er konzentriert sich auf Fragen zusetzen? Dazu gibt dieser Leitfaden Werbung darf Kinder und Jugendliche Der Leitfaden ersetzt die bisherigen des Medienrechts, blendet das Wettbe- die notwendigen Hilfestellungen. nicht körperlich oder seelisch beein- FAQs der Medienanstalten. Er wird werbsrecht aber nicht aus. trächtigen oder mit direkten Kauf regelmäßig an die Entwicklungen von Die Gesetzgebung unterscheidet appellen deren Unerfahrenheit und Social Media-Angeboten sowie die Die Trennung und Kennzeichnung von hinsichtlich der Anforderungen an die Leichtgläubigkeit ausnutzen. Rechtsprechung angepasst. Werbung dient dem Erhalt der Medien- Trennung und Kennzeichnung von und Meinungsfreiheit, der Unabhän- Werbung zwischen Video- und Foto-/ Der Leitfaden der Medienanstalten gigkeit und Integrität medialer Ange- Text-Angeboten. zur Werbekennzeichnung bei Social bote, der Glaubwürdigkeit und Media-Angeboten umfasst zunächst
KENNZEICHNUNGS-MATRIX SOCIAL MEDIA Seite Kennzeichnung 1/2 Wie kennzeichnen? Wo kennzeichnen? notwendig? Video Bild / Text Video Bild / Text Inhalte Ja oder nein (YouTube, (Instagram, Facebook, Blog (YouTube, (Instagram, Facebook, Blog Facebook etc.) Twitter etc.) Facebook etc.) Twitter etc.) Beiträge über Produkte, a) Produkt spielt Deutlich lesbar Deutlich lesbar a) Als Dauereinblen- Zu Beginn des Posts Zu Beginn des Beitrags Dienstleistungen, Hauptrolle: deutlich „Werbung“ „Werbung“ dung im Video Marken, Unternehmen, lesbar „Werbevideo“ oder „Anzeige“ oder „Anzeige“ Regionen, Events, Reisen, oder „Werbung“ die gegen eine Gegen- b) Produkt spielt b) Zu Beginn des leistung veröffentlicht Nebenrolle: Videos A werden. ja „Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch Produktplatzie- rung“ oder „Unterstützt durch “ 1 2/3 3 4 4 Beiträge über Produkte, a) Produkt spielt Deutlich lesbar Deutlich lesbar a) Als Dauereinblen- Zu Beginn des Posts Zu Beginn des Beitrags Dienstleistungen, Hauptrolle: deutlich „Werbung“ „Werbung“ dung im Video Marken, Unternehmen, lesbar „Werbevideo“ oder „Anzeige“ oder „Anzeige“ Regionen, Events, Reisen, oder „Werbung“ die kostenlos in An- b) Produkt spielt b) Zu Beginn des spruch genommen oder Nebenrolle: Videos B erhalten wurden, deren ja „Produktplatzierung“ Veröffentlichung aber an oder „Unterstützt Vereinbarungen / Bedin- durch Produktplatzie- gungen geknüpft ist. rung“ oder „Unterstützt durch “ 1 2/3 3 4 4 Beiträge über Produkte, Dienstleistungen, Marken, Unternehmen, in der Regel Regionen, Events, Reisen, nein C die aus eigener Motiva- (Achtung Falle: tion ohne kommerziellen zu positive Anreiz Dritter veröffent- Darstellung) licht werden. 5 5
Seite Kennzeichnung 2/2 Wie kennzeichnen? Wo kennzeichnen? notwendig? Video Bild / Text Video Bild / Text Inhalte Ja oder nein (YouTube, (Instagram, Facebook, Blog (YouTube, (Instagram, Facebook, Blog Facebook etc.) Twitter etc.) Facebook etc.) Twitter etc.) Beiträge / Darstellungen in der Regel von eigenen Produkten, Dienstleistungen, Marken, nein D Unternehmen – wenn für (Achtung Falle: die Nutzer die Unterneh- zu positive merschaft deutlich ist. Darstellung) 6 5 Beiträge / Darstellungen a) Produkt spielt Deutlich lesbar Deutlich lesbar a) Als Dauereinblen- Zu Beginn des Posts Zu Beginn des Beitrags von eigenen Produkten, Hauptrolle: deutlich „Werbung“ „Werbung“ dung im Video Dienstleistungen, Marken, lesbar „Werbevideo“ oder „Anzeige“ oder „Anzeige“ Unternehmen – ohne oder „Werbung“ dass die eigene Unter- b) Produkt spielt b) Zu Beginn des nehmerschaft deutlich E wird. ja Nebenrolle: Videos „Produktplatzierung“ oder „Unterstützt durch Produktplatzie- rung“ oder „Unterstützt durch “ 6 2/3 3 F Affiliate Links Symbol (*) Symbol (*) Symbol (*) in unmittelbarer Nähe in unmittelbarer Nähe in unmittelbarer Nähe ja + Erläuterung + Erläuterung + Erläuterung des Links des Links des Links 7 7 7 werbliche Links deutlich lesbar deutlich lesbar deutlich lesbar vor / während in unmittelbarer in unmittelbarer G ja „Werbung“ „Werbung“ oder „Werbung“ oder Link / Produkthinweis Nähe des Links / Nähe des Links / „Anzeige“ „Anzeige“ Produkthinweises Produkthinweises 8 Links / Tags auf Freunde, in der Regel Quellenangaben, eigene nein H Produkte, eigene Marken, (Achtung Falle: eigene Unternehmen, zu positive eigene Dienstleistungen Darstellung) 8 5 I Rabattcodes deutlich lesbar deutlich lesbar deutlich lesbar in unmittelbarer Nähe in unmittelbarer Nähe in unmittelbarer Nähe ja „Werbung“ „Werbung“ „Werbung“ des Rabattcodes / Links des Rabattcodes / Links des Rabattcodes / Links 8
Erläuterungen zur Kennzeichnungs- Matrix Social Media 1 Die Erwähnung oder Darstellung von Produkten, Marken, Dienst- leistungen, Unternehmen, Regionen, beiläufig in die Handlung des Videos integriert, ohne dass der Werbezweck erkennbar im Vordergrund steht. werden. Bei Beiträgen auf deutsch- sprachigen Kanälen/Accounts sind die englischsprachigen Kennzeichnungs- (vermeintlich) redaktionellen Artikels auf einen Text mit werblichen Inhalten gelangt. Events, Reisen usw. aufgrund einer begriffe (z. B. „ad“, „sponsored by“ oder Vereinbarung / Kooperation ist immer Achtung: Auch in der Nebenrolle darf „PR Sample“) nach Auffassung der Werbung. Dabei ist es unerheblich, ob die Erwähnung oder Darstellung gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleis- das Produkt nicht einseitig und inten- siv in den Vordergrund gerückt werden. Medienanstalten als Werbekennzeich- nung nicht ausreichend deutlich. 5 Sofern keine Kooperation mit einem Unternehmen vorliegt, stellt die Erwähnung und Darstellung tung erfolgt. Eine Gegenleistung (geld- Werbekennzeichnungen sollten deut- von Produkten usw., die selbst gekauft, werter Vorteil) besteht beispielsweise auch in der Übernahme von Reisekos- ten oder bei Einladungen zu Events. lich lesbar und sofort erkennbar erfol- gen. Eine undeutliche, kleine oder in transparenter Schrift gehaltene Kenn- 4 Für die Nutzer muss auf den ers- ten Blick zu erkennen sein, dass es sich bei einem Beitrag um Werbung gemietet oder gepachtet wurden, in der Regel keine Werbung dar. Das betrifft insbesondere die Vorstellung zeichnung in einer Ecke eines Videos handelt. Deshalb müssen Werbebeiträ- von Produkten mit Vor- und Nachtei- ist daher nicht ausreichend. ge bereits zu Beginn eines Textes, bei len (z. B. Haul-Videos, Rezensionen), 2 Eine Hauptrolle spielt ein Produkt in der Regel dann, wenn sich das Blogs also oberhalb oder unmittelbar unterhalb der Überschrift, deutlich aber auch eine positive Produktvor- stellung aus Eigeninteresse und nicht Video ganz oder überwiegend um das Produkt dreht. Das Produkt ist Anlass bzw. Aufhänger für das Video und zen- 3 Nach Auffassung der Medienan- stalten sind die von YouTube, In- stagram und Facebook zur Verfügung durch das Wort „Werbung“ oder „An- zeige“ gekennzeichnet werden. wirtschaftlichen Gründen und ohne Werbeabsicht. traler und dominierender Bestandteil gestellten Werbekennzeichnungs- In Artikelübersichten verkürzt dar- Achtung: Werbliche Absicht kann des Videos. tools („Enthält bezahlte Promotion“, gestellte und verlinkte Textbeiträge unterstellt werden, wenn das Produkt „Bezahlte Partnerschaft mit …“ bzw. (Teaser/Anreißer), die in Kooperation bzw. die Dienstleistung in einer Art Wird ein Produkt nur in kurzen Szenen „Bezahlt“) alleine nicht geeignet, den mit Unternehmen entstanden sind, und Weise vorgestellt und angepriesen erwähnt oder dargestellt, kommt dem Werbecharakter eines Beitrags hin- sind ebenfalls mit dem Begriff „Wer- wird, die beim objektiven Betrachter Produkt lediglich eine Nebenrolle zu. reichend deutlich zu machen. Diese bung“ oder „Anzeige“ zu kennzeich- den Eindruck entstehen lassen kann, Das Produkt bestimmt nicht den Inhalt Tools können aber zusätzlich zu der nen. Ansonsten kann der Leser nicht dass der Absatz und Verkauf gefördert des Videos, es ist mehr oder weniger o. g. Werbekennzeichnung verwendet erkennen, dass er bei Auswahl eines werden soll.
Indizien hierfür können beispielsweise sein: überaus positive Darstellung, Auf- forderung zum Kauf, Thematisierung und dann gezeigt und vertaggt wur- den. Die Wettbewerbsgerichte sahen in der Verlinkung auf die kommerziellen nach Auffassung der Medienanstalten keine Werbekennzeichnung erforder- lich. Dies gilt auch für Hinweise, die in 8 Auch Verlinkungen auf kommerzi- elle Websites sowie Rabattcodes müssen als Werbung gekennzeichnet immer derselben Produkte/Dienstleis- Instagram-Accounts der Modefirmen einem unmittelbaren Zusammenhang werden, da der Nutzer vor Abrufen tungen/Marken, fehlender Anlass für bereits eine werbliche Komponente. mit einem ausgeübten Beruf stehen des Links wissen muss, dass ihn auf eine Veröffentlichung, Nennung von (z. B. Hinweis eines Musikers auf seine der nachfolgenden Website Werbung Preisen und Bezugsquellen, Kombinati- aktuelle CD, Hinweis eines Schauspie- erwartet. Bei unkommentierten Verlin- on mit Affiliate Links. Hinweis: Einige Wettbewerbsge- 6 Rein kommerzielle Social Media- Angebote, die aus sich heraus klar und deutlich als solche erkennbar sind, lers auf seinen neuen Film). kungen (zum Beispiel auf den Fotogra- fen, der die eingestellten Bilder aufge- nommen hat) oder bei der Nennung richte (u. a. LG Heilbronn, Urteil vom 08.05.2018 – Az.: 21 O 14/18 KfH und LG Berlin, noch nicht rechtskräftiges benötigen keine Werbekennzeich- nung. Klar erkennbar als kommerzielle Kanäle sind zum Beispiel die Kanäle 7 Eine mögliche Erläuterung für Affi- liate Links könnte folgendermaßen aussehen: „Die mit * gekennzeichne- der verwendeten technischen Ausstat- tung (zum Beispiel Kamera, Schnitt- programm) sehen die Medienanstal- Urteil vom 24.05.2018 – Az.: 52 O bekannter Marken, Online-Shops oder ten Links sind sogenannte Affiliate ten in der Regel keine Notwendigkeit 101/18) sahen das Taggen von Mar- Kanäle, aus deren Namen die kom- Links. Kommt über einen solchen Link einer Werbekennzeichnung. Auch bei ken (insbesondere das Verlinken auf merzielle Tätigkeit erschließbar ist. ein Einkauf zustande, werde ich mit Hashtags, die Firmennamen enthalten, Instagram-Accounts der Modefirmen) Hinweise und Verlinkungen auf eige- einer Provision beteiligt. Für Dich ent- oder Bild-Tags zu Marken-Accounts, in Instagram-Posts als „geschäftliche ne Produkte oder Dienstleistungen stehen dabei keine Mehrkosten. Wo, sofern diese tatsächlich als redaktio- Handlung“ an. Das Fehlen der erfor- in Social M edia-Angeboten, die nicht wann und wie Du ein Produkt kaufst, nelle Hinweise integriert werden, wird derlichen Kennzeichnung wurde als eindeutig als kommerzielle Kanäle bleibt natürlich Dir überlassen.“ keine Notwendigkeit einer Werbekenn- Wettbewerbsverstoß bewertet. Für erkennbar sind und die neben der zeichnung gesehen. Gleiches gilt für die Gerichte war es unerheblich, ob Darstellung von eigenen Produkten das Markieren von Freunden oder die die Produkte im Rahmen einer Ko- auch andere Inhalte enthalten, sind Sichtbarkeit von Marken. operation gezeigt wurden, ob sie dem als Werbung zu kennzeichnen. Wenn Instagramer kostenlos oder gegen eigene Produkte nicht thematisiert Zahlung zur Verfügung gestellt wurden und verlinkt werden, also lediglich als oder vom Instagramer selbst gekauft Beiwerk im Hintergrund erscheinen, ist Impressum Verantwortlich: Feedback und Fragen nehmen Direktorenkonferenz der Cornelia Holsten wir gerne entgegen unter: Landesmedienanstalten (DLM) DLM-Vorsitzende info@die-medienanstalten.de die medienanstalten – ALM GbR + 49 30 20 646 90-0 Gemeinsame Geschäftsstelle info@die-medienanstalten.de Friedrichstraße 60, 10117 Berlin www.die-medienanstalten.de Stand: November 2018
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