WESTFALISCHES ARZTEBLATT - Ärztekammer Westfalen-Lippe

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WESTFALISCHES ARZTEBLATT - Ärztekammer Westfalen-Lippe
H 11235 E
                                          „„
WESTFALISCHES
 „„
ARZTEBLATT 3/05
Mitteilungsblatt der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

 KRANKENHAUS                                            AUFSUCHENDE HILFE FÜR OBDACHLOSE

Privatisierung: Ein Gespenst
verliert seinen Schrecken

 FORTBILDUNG

Borkum-Programm greift
aktuelle Fortbildungsthemen auf

 DISKUSSION

Patientenverfügung und
lebenserhaltende Maßnahmen

                                                                  In diesem Heft:
                                                                  39 Seiten
                                                                  Fortbildungs-
                                                                  ankündigungen
WESTFALISCHES ARZTEBLATT - Ärztekammer Westfalen-Lippe
2   Westfälisches Ärzteblatt 3/2005
WESTFALISCHES ARZTEBLATT - Ärztekammer Westfalen-Lippe
INHALT
                              EDITORIAL
             Fettnäpfchen und Pferdefüße                                                Krankenhaus
                                                                                        Krankenhäuser-Privatisierung:
                                                                                        Ein Gespenst verliert

D          as GMG verpflichtet im § 73 b die
           Krankenkassen, Verträge zur hausarzt-
           zentrierten Versorgung abzuschließen.
Kassenärztliche Vereinigungen sollen daran be-
teiligt sein. Das macht auch Sinn, denn es geht
                                                                                        seinen Schrecken
                                                                                        Rechtliche Aspekte der Privati-
                                                                                        sierung von Krankenhäusern
                                                                                        Der ideale Arbeitsplatz im
                                                                                                                          7

                                                                                                                          8

um die flächendeckende Sicherstellung der medi-                                         Krankenhaus: Sagen Sie uns
zinischen Grundversorgung. Seit Herbst 2004                                             Ihre Meinung!                     10
verhandelt die KVWL mit den westfälisch-lippi-
schen Krankenkassen über einen kollektiven                                              Fortbildung
Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung, der
                                                                                        Borkum-Programm greift
zu einer geregelten Zusammenarbeit zwischen
Haus- und Fachärzten beitragen soll.                                                    aktuelle Fortbildungsthemen auf   11
    Mit großem Mediengetöse hat die BEK einen
bundesweiten Vertrag zur hausarztzentrierten                                            Diskussion
Versorgung aufgelegt, der zum 1. März 2005               Dr. Ulrich Thamer,             Patientenverfügung und lebens-
umgesetzt sein sollte. Vertragspartner ist freilich      1. Vorsitzender der            erhaltende Maßnahmen              13
nicht die KV, sondern der Hausarztverband und
der Apothekerverband. Die Beteiligung der Apo-           Kassenärztlichen Vereinigung
                                                                                        Aufsuchende Hilfe
theker ist notwendig, um den Vertrag mit den             Westfalen-Lippe
zur integrierten Versorgung nach § 140 notwen-                                          „Meinem Kumpel geht’s nicht
digen Kriterien des Fachübergreifenden auszu-                                           gut, fahren Sie mal vorbei!“      18
statten. Damit greift die BEK in den Topf der Anschubfinanzierung der integrier-
ten Versorgung und belastet Krankenhäuser und Vertragsärzte mit bis zu 1 % des
für die Regelversorgung zur Verfügung stehenden Geldes. Immerhin fließt ein
Teil davon an einen Teil der Vertragsärzte zurück.
    Viele der finanziell begünstigten Hausärzte feiern einen lang ersehnten berufs-
                                                                                        Magazin
politischen Erfolg und ein zusätzlich bezahltes „5. Quartal“. Andere erahnen die
mit diesem Vertrag verbundenen Gefahren für das Kollektiv der Vertragsärzte. So         Informationen aktuell              4
gibt es besorgte Netzverbünde, die den Beitritt ihrer Mitglieder zum BEK-Ver-           Persönliches                      20
trag mit dem Ausschluss aus dem Netz sanktionieren. Wie immer sich die KV               Ankündigungen der Akademie
auch zu diesem Vertrag positioniert – sie wird immer irgendwo in ein Fettnäpf-          für ärztliche Fortbildung der
chen treten. Man hat den Eindruck, dass der Gesetzgeber solche Fettnäpfchen für         ÄKWL und KVWL                     24
die verschiedenen Arztgruppen mit Kalkül aufgestellt hat. Keiner wird den BEK-          Fortbildung in den
Vertrag bedienen können, ohne nicht irgendwo anzuecken. Das geht ganz eindeu-
                                                                                        Verwaltungsbezirken               64
tig über einen sinnvollen Wettbewerb hinaus.
                                                                                        Ankündigungen des Instituts
    So begünstigt der Vertrag u. a. eine Rationierung in der Arznei- und Heilmit-
telversorgung und schreibt eine Behandlung nach Leitlinien vor, die die Therapie-       für ärztliches Management         22
freiheit in Frage stellen. Mit dem Apotheker tritt neben der BEK ein zusätzlicher       Bekanntmachungen der ÄKWL         23
„Kontrolleur“ auf. Ein kritischer Kollege schrieb mir spontan, dass sich der Arzt       Bekanntmachungen der KVWL         58
in diesem Vertrag zum Werbeträger für die BEK macht. Er betonte dabei, dass die
BEK hier die Puppen tanzen lässt ohne selbst einen Cent zu bezahlen.                    Impressum                         60
    Trotz oder gerade wegen aller Fettnäpfchen hat sich der Vorstand der KVWL
bereits klar zu Grundsätzen der hausarztzentrierten Versorgung positioniert:
1. Jeder Arzt, der die Anforderungen des jeweiligen Vertrages erfüllt, hat einen
    Anspruch auf Teilnahme.
2. Die qualitativen Anforderungen an teilnehmende Vertragsärzte müssen entwe-
    der bereits erfüllt sein oder kurzfristig berufsbegleitend von jedem zu erfüllen
    sein.
3. Fachärzte sind in Hausarztverträge zu integrieren; eine Finanzierung von fach-
    ärztlichen Leistungen erfolgt ggf. über einen Vertrag nach § 140 a ff. SGB V.
 4. Die KVWL muss in die Abwicklung und möglichst auch in die Vertragsge-
    staltung eingebunden sein.
    Diese Essentials werden bei den Verhandlungen über einen kollektiven Ver-
trag in Westfalen-Lippe eine wichtige Rolle spielten.

Westfälisches Ärzteblatt 3/2005
WESTFALISCHES ARZTEBLATT - Ärztekammer Westfalen-Lippe
INFORMATIONEN AKTUELL

             ARZTGEHÄLTER: DEUTSCHLAND IST SCHLUSSLICHT IN EUROPA

            Neues Tarifrecht muss Ärztinnen und Ärzte deutlich besser berücksichtigen

               „Der neue Tarifvertrag für den öf-        Vor diesem Hintergrund warnt           nach den neuen Anfangsstufen besol-
            fentlichen Dienst ist eine große Chan-    Prof. Flenker die kommunalen und          det werden.“ Lange Ausbildung, gro-
            ce, um die Arbeit an deutschen Kran-      kirchlichen Krankenhausträger, die        ße Verantwortung und in der Regel
            kenhäusern für Ärztinnen und Ärzte        Neuordnung des Tarifrechts für eine       überdurchschnittliche Leistung müss-
            wieder attraktiver zu machen. Wir         Absenkung der Vergütung gerade bei        ten entsprechend honoriert werden.
            müssen sie unbedingt nutzen!“ for-        Berufsanfängern auszunutzen. „Zu          Dafür werde sich in den Tarifver-
            dert der Präsident der Ärztekammer        Beginn ihrer Berufstätigkeit oder bei     handlungen auch die Ärzte-Gewerk-
            Westfalen-Lippe, Prof. Dr. Ingo Flen-     Stellenwechseln, die in der Weiterbil-    schaft Marburger Bund einsetzen.
            ker. Schlechte Arbeitsbedingungen         dung zum Facharzt sehr häufig vor-          Der Kammerpräsident betonte,
            und mangelhafte Bezahlung hätten          kommen, dürfen Ärztinnen und Ärzte        dass es sich nicht um überzogene For-
            bislang zahlreiche Kolleginnen und        nicht einfach in die Anfangsfelder ei-    derungen der Ärzteschaft handle, son-
            Kollegen in andere EU-Staaten ge-         ner neuen Tarif-Systematik eingeord-      dern um eine Chance für die Klini-
            trieben. Zur Zeit seien rund 4.800        net werden“, betont der Klinikarzt        ken, im Kampf um den ärztlichen
            Arztstellen in Deutschland unbesetzt.     Flenker. „Natürlich sind Ärzte zur        Nachwuchs ihre Position zu behaup-
            Denn deutsche Kliniken seien insbe-       Zeit ihres Berufseinstiegs nach min-      ten: „Jedes Jahr kehren hunderte
            sondere bei den Gehältern nicht kon-      destens sechs Jahren Studium und ei-      deutsche Krankenhausärzte ihrer Hei-
            kurrenzfähig, weiß der Kammerpräsi-       nem Praktischen Jahr (PJ) mehrere         mat den Rücken, weil die Arbeitsver-
            dent: „Skandinavische oder englische      Jahre älter und wesentlich qualifizier-   hältnisse in anderen europäischen
            Ärzte lachen über unsere Gehälter!“       ter als diejenigen, die üblicherweise     Staaten ungleich komfortabler sind.“

             GESETZESINITIATIVE GEFORDERT                                                        REHABILITATIONSSPORT
                                                                                                 UND DIABETES
            Ärztekammer fordert Werbeverbot für Schönheits-OPs
                                                                                                165 Sportgruppen bringen
                Die Werbung für medizinisch nicht     äußeres Erscheinungsbild und damit
                                                                                                Diabetiker in Bewegung
             notwendige Schönheitsoperationen         ihr Leben optimiert werden.“
             muss endlich verboten werden. Prof.         Unverständlich findet der westfäli-       Mit niedrigschwelligen Sportange-
             Dr. Ingo Flenker, Präsident der Ärzte-   sche Ärztepräsident, dass die Regie-      boten werben 165 Diabetes-Sport-
             kammer Westfalen-Lippe, fordert die      rung trotz der Initiativen der Bundes-    gruppen in Nordrhein-Westfalen für
                                    Bundesregie-      ärztekammer gegen den Schönheits-         mehr Bewegung bei Diabetikern.
                                    rung deshalb      wahn und einer Gesetzesinitiative der     Denn bei noch nicht insulinpflichti-
                                    auf, das Heil-    Bundesländer im Herbst vergangenen        gen Diabetikern kann durch gezielte
                                    mittelwerbe-      Jahres noch nicht reagiert hat. „Die      Steigerung der Bewegungsaktivitäten
                                    gesetz       so   Werbebeschränkungen des Heilmit-          die Einnahme von oralen Antidiabeti-
                                    schnell    wie    telwerbegesetzes gelten bislang nur       ka vermieden werden – dies gelingt
                                    möglich     zu    für seriöse medizinische Behandlun-       allerdings nur bei entsprechender
                                    ändern, um ei-    gen, die auf die Heilung von Krank-       Trainingskonsequenz.
                                    ne Handhabe       heiten ausgerichtet sind“, empört sich       Diabetiker zu mehr Bewegung zu
                                    gegen die ebe-    Prof. Flenker. Schon deshalb müsse        motivieren und ihnen die Schwellen-
                                    nso verführeri-   das Gesetz auch auf Verfahren ausge-      angst vor Sport und Bewegung zu
                                    sche wie irre-    dehnt werden, die ohne Not ange-          nehmen, darauf sind die Diabetes-
                                    führende An-      wandt würden und dabei oft mit ho-        sportgruppen, die im LandesSport-
         Prof. Dr. Ingo Flenker
                                    preisung von      hen Risiken verbunden seien.              Bund organisiert sind, spezialisiert.
                                    Schönheits-          „Die Einschränkungen des Heil-         Rehabilitationssport kann für läng-
             operationen zu haben: „Die Ärzte-        mittelwerbegesetzes bei der Anprei-       stens 50 Übungseinheiten in einem
             schaft kann und will es nicht länger     sung medizinischer Leistungen sind        Zeitraum von 18 Monaten bei Diabe-
             hinnehmen, dass Kliniken und einzel-     ein sinnvoller Verbraucherschutz, den     tes außerbudgetär verordnet werden.
             ne Kollegen agressiv für Brustvergrö-    die Ärzteschaft voll unterstützt“, be-       Weitere Informationen zu den
             ßerungen, Nasenkorrekturen oder          tont Kammerpräsident Flenker. „Die-       Sportangeboten gibt es beim Landes-
             Fettabsaugen werben, als seien diese     se Einschränkungen müssen auch die        SportBund, Kiyo Kuhlbach, Tel.
             Behandlungen leicht und risikolos.       oft irreführende Werbung für Schön-       02 03/73 81-866 oder im Internetan-
             Gerade jungen Menschen darf nicht        heitsoperationen treffen. Die Lücke       gebot der Kassenärztlichen Vereini-
             suggeriert werden, mit den Mitteln       im Gesetz muss nun dringend ge-           gung Westfalen-Lippe unter: www.
             der plastischen Chirurgie könnte ihr     schlossen werden.“                        kvwl.de.

 4
INFORMATIONEN AKTUELL

 FACHTAGUNG:        DEN WECHSEL GESTALTEN                            FORUM QUALITÄT          IM GESUNDHEITSWESEN

Neuorientierung im Umgang mit der                                   Neue Wege in der Versorgung:
Hormontherapie in den Wechseljahren                                 Brustzentren in Nordrhein-Westfalen

  Aktuelle internationale Stu-    umstände der Frauen im mittle-       Zur Verbesserung der Behandlung von Patientinnen mit Brust-
dien stellen übereinstimmend      ren Alter ebenso zu Wort wie      krebs werden in NRW Brustzentren eingerichtet. Im Fokus stehen
fest: Bei der Hormontherapie      Fragen und Problemstellungen      dabei die Orientierung an festgelegten Qualitätsstandards und die
in den Wechseljahren überwie-     aus ärztlicher Sicht.             kooperative Gestaltung der Behandlung des Mammakarzinoms
gen die gesundheitlichen Risi-       Die von den Ärztekammern       mit festgelegten Verbindlichkeiten für alle beteiligten Koopera-
ken ihren Nutzen. Die betroffe-   in NRW unterstützte Tagung        tionspartner. Qualitätsentwicklung und -management in den Brust-
nen Frauen sind verunsichert,     wird vom Netzwerk Frauen          zentren sind als lernendes System angelegt. Die in den Kranken-
wie sie Linderung finden kön-     und Gesundheit NRW veran-         hausplan aufgenommenen Brustzentren sollen in einem Zertifizie-
nen und Ärzte und Berater ste-    staltet und findet am 22.04. in   rungsverfahren regelmäßig nachgewiesen, dass sie die an sie ge-
hen vor der Frage, was sie        Düsseldorf im Haus der Ärzte-     stellten Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Zertifizierung soll
Frauen heute raten können.        schaft statt. Weitere Informa-    erstmals spätestens ein Jahr nach der Anerkennung für den Kran-
  Die Fachtagung „Den Wech-       tionen sowie Unterlagen zur       kenhausplan und dann in dreijährigen Abständen erfolgen.
sel gestalten – Neuorientierung   Anmeldung erhalten Interes-          Wie die Anforderungen aus dem Zertifizierungsverfahren in die
im Umgang mit der Hormon-         senten über die Koordinations-    Praxis umgesetzt werden, damit wird sich das Forum Qualität im
therapie in den Wechseljahren“    stelle Frauen und Gesundheit      Gesundheitswesen NRW unter dem Thema „Neue Wege in der
will über den internationalen     NRW, Alte Vlothoer Str. 47 –      Versorgung: Brustzentren in NRW“ beschäftigen. Das Forum fin-
Forschungsstand informieren       49, 32105 Bad Salzuflen, Tel.     det am 17.03.2005 in Köln statt. Weitere Informationen zum Fo-
und weiterführende Perspekti-     0 52 22/63 62 94, E-mail: koor-   rum Qualität im Gesundheitswesen sowie das Programm zur Ver-
ven aufzeigen. Dabei kommen       dinationIZFG@frauengesund-        anstaltung und das Anmeldeformular gibt es im Internet unter
die Sichtweisen und Lebens-       heit-nrw.de.                      www.forum-qualitaet-nrw.de.

Westfälisches Ärzteblatt 3/2005                                                                                                   5
INFORMATIONEN AKTUELL

             STEUERUNGSWIRKUNG DER PRAXISGEBÜHR                                                AUSSTELLUNG

            Patienten waren 2004 zurückhaltend bei Arztbesuchen

              Durchschnittlich haben im Jahr          sich die Rückgänge dann auf einem
            2004 in Westfalen-Lippe 5,5 Prozent       deutlich geringeren Niveau eingepen-
            weniger Patientinnen und Patienten        delt.
            ihren Hausarzt aufgesucht als noch           Deutlich weniger wurde in 2004
            im Jahr 2003. Einen Rückgang der          auch der ärztliche Notfalldienst an
            Patientenzahl von mehr als 11 Pro-        Wochenenden, Feiertagen und am
            zent gegenüber dem Vorjahr mussten        Mittwochnachmittag in Anspruch ge-
            die niedergelassenen Fachärzte ver-       nommen. Rund 20 Prozent weniger
            kraften. „Das ist ganz klar ein Effekt    Patienten suchten eine Notfallpraxis
            der Praxisgebühr, die die niedergelas-    auf oder baten um einen Hausbesuch.
            senen Ärzte seit Januar 2004 für die         „Nach einem Jahr Praxisgebühr
            Krankenkassen einziehen müssen“,          sollten wir aber auch analysieren, ob
            kommentiert Dr. Ulrich Thamer, 1.         die neue Zuzahlung nicht am falschen    Adelheid Schöpfer zeigt
            Vorsitzender der Kassenärztlichen         Ort und in die falsche Richtung steu-   Werke im Ärztehaus Münster
            Vereinigung Westfalen-Lippe.              ert“, fordert der KVWL-Vorsitzende
              Besonders im ersten Quartal des         Dr. Thamer. „Es wäre schädlich für         Exponate von Adelheid Schöpfer-
            Jahres 2004 hielten sich die Westfalen    die Betroffenen und kontraproduktiv     zeigt eine neue Austellung im Ärzte-
            zurück: In den Praxen der Hausärzte       für unser Gesundheitswesen, wenn        haus in Münster. Adelheid Schöpfer
            fehlte jeder elfte, in den Facharztpra-   vordringlich sozial schwächere Be-      bevorzugt in ihrer Acrylmalerei die
            xen sogar jeder achte Patient. Dafür      völkerungsschichten, deren Morbi-       Form der reduzierten Darstellung.
            war es im November und Dezember           dität vergleichsweise hoch ist, durch   Dabei geht es der Künstlerin nicht um
            2003 zu massiven Vorzieheffekten ge-      die Praxisgebühr von einem notwen-      eine fotografisch genaue Wiedergabe,
            kommen. Im Laufe des Jahres haben         digen Arztbesuch abgehalten würden.“    sondern um die Darstellung ihrer sub-
                                                                                              jektiven, gefühlten Eindrücke.
             LEHRER UND ÄRZTE IM TEAM                                                            Die Ausstellung ist noch bis zum
                                                                                              31.03.2005 im Ärztehaus Münster,
            Schulische Gesundheitsförderung braucht Unterstützung                             Gartenstraße 210 –214, zu sehen. Sie
                                                                                              ist montags bis freitags zwischen 8.00
               Schulische Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche steht im Zen-       und 17.00 Uhr für Besucher geöffnet.
            trum des Projektes MediPäds. Das Projekt, welches 1997 auf Initiative der
            KVWL und der ÄKWL gegründet wurde, setzt auf Teamarbeit. Lehrer und Ärz-           FACHTAGUNG
            te entwickeln Unterrichtsprojekte, die sie dann gemeinsam umsetzen. Dabei          BRUSTZENTREN
            sollen die Schüler lernen, verantwortlich mit ihrer eigenen Gesundheit und der
                                                                                              „Neue Wege in Europa“
            Gesundheit anderer umzugehen. Typisch für das MediPäds-Modell ist die ei-
            genständige, kreative Arbeit der Lehrer und Ärzte. Es gibt keine einengenden
            Vorgaben für die Projekte, sondern maximale Gestaltungsfreiheit.                     An der Fachtagung „Brustzentren –
               Wenn Sie Interesse haben, im Rahmen von MediPäds Gesundheitsunterricht         Neue Wege in NRW und Europa“ des
            in Kooperation mit Schulen anzubieten, wenden Sie sich an: Medusana Stiftung      Ministeriums für Gesundheit, Sozia-
            gGmbh, Ulrike Kowalewsky, Tel. 05 22 3/18 83 20 (mo. – fr. 9.00 bis 12.00         les, Frauen und Familie Nordrhein-
            Uhr), E-mail: ulrike.kowalewski@medusana.de. Weitere Informationen erhal-         Westfalen am 8.12.2003 in Düssel-
            ten Sie auch im Internet unter www.medusana.de.                                   dorf nahmen neben nationalen Refe-
                                                                                              rentinnen und Referenten auch Ver-
                                                                                              treter aus dem Ausland teil.
                                                                                                 Der Bericht über die Entwicklung
                                                                                              in den einzelnen Ländern ist in einer
                                                                                              Dokumentation       zusammengefasst,
                                                                                              die von interessierten Ärztinnen und
                                                                                              Ärzten unter nachstehender Adresse
                                                                                              bezogen werden kann: Ministerium
                                                                                              für Gesundheit, Soziales, Frauen und
                                                                                              Familie des Landes NRW, Broschü-
                                                                                              renstelle, 40190 Düsseldorf, oder per
                                                                                              E-Mail: info@mail.mgsff.nrw.de.

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KRANKENHAUS

Krankenhaus-Privatisierung: Ein
Gespenst verliert seinen Schrecken
Ein Gespenst geht um unter Deutschlands Krankenhäusern: das Gespenst der Privatisierung. Das Klischee besagt: Bei einer
Privatisierung werden in großem Umfang Mitarbeiter entlassen, die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich,
private Krankenhausträger schränken Leistungen ein und führen bei den Patienten eine Risikoselektion durch. Doch was stimmt
wirklich an diesem Klischee?

von Prof. Dr. Ingo Flenker, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

D
           ie Privatisierung deutscher       Privatisierungen von Krankenhäu-      als zuvor. Tendenziell stehen die
           Krankenhäuser breitet sich     sern lösen in der Bevölkerung Ängste     Krankenhäuser nach der Privatisie-
           aus wie ein Buschfeuer.        vor einer schlechteren Versorgung        rung sogar besser da.
Klinikkonzerne wie Helios oder Rhön       und höheren Kosten aus. Christian           Als Ursache für die Privatisierun-
wachsen immer schneller. Spektaku-        Zimmermann, der Präsident des All-       gen werden die finanziellen Probleme
lär war die Übernahme der fünf Klini-     gemeinen Patienten-Verbandes, be-        und der Investitionsstau bei öffent-
ken des LBK Hamburg durch Askle-          fürchtet: „Dann wird für die Kranken-    lich-rechtlichen, aber auch frei-ge-
pios zum Jahreswechsel – obwohl die       häuser bei der Behandlung eines Pa-      meinnützigen Trägern angesehen.
Hamburger Bevölkerung sich mehr-          tienten nicht mehr die Krankheit, son-   Hinzu kommt die Auffassung, private
heitlich gegen eine Privatisierung        dern der Geldbeutel entscheidend         Klinikträger würden die notwendigen
ausgesprochen hatte. Laut Statistik       sein“. Und ein hessischer Landtags-      Umstrukturierungen besser managen
der Deutschen Krankenhausgesell-          abgeordneter äußert sich zur geplan-     können. Bei allen Kliniken ging die
schaft sind zur Zeit etwa 14 % der        ten Privatisierung der Uniklinika        Initiative zur Privatisierung von den
Krankenhäuser in privater Träger-         Marburg und Gießen knapp: „Privati-      öffentlich-rechtlichen Trägern aus.
schaft. Nach Prognosen von Banken         sierung tötet“.                          Als Betriebsform für die übernomme-
und Unternehmensberatungen soll ihr          Diese tief greifenden Befürchtun-     nen Krankenhäuser wurde die GmbH
Marktanteil in den nächsten fünf Jah-     gen gibt es auch bei Ärzten. Wie erle-   oder die gGmbH gewählt. Erstaunli-
ren sogar bis auf 30 % anwachsen.         ben betroffene Kollegen die Privati-     cherweise wurden kaum Beschäftigte
   Wie konnte es zu dieser „Privatisie-   sierung ihrer Krankenhäuser? Im          entlassen, Personalreduktionen wur-
rungswelle“ kommen? Oft ist die Pri-      Auftrag der Dienstleistungsgewerk-       den erreicht, indem freie Stellen nicht
vatisierung der einzige Ausweg aus        schaft Ver.di hat die Unternehmens-      besetzt wurden. Allerdings sind priva-
dem Dilemma der ständig wachsen-          beratung PLS-RambØll zu diesen           te Träger bemüht, klassische Service-
den Defizite. Die staatliche Investi-     drängenden Fragen eine Studie            leistungen wie Reinigung, Catering,
tionsförderung – Stichwort „duale Fi-     durchgeführt. Der Titel: „Fallstudie:    Wäscherei, aber auch Sterilisation
nanzierung“ – wird in den Zeiten der      Privatisierung von Krankenhäusern“.      und Labor auszulagern. Die in der
chronisch maroden öffentlichen Kas-       Die Studie konzentrierte sich auf die    Bevölkerung gefürchteten Begleiter-
sen immer weiter zurückgefahren.          Situation der Beschäftigten, die nega-   scheinungen wie Risikoselektion,
Der Rückgang der Investitionsförder-      tiven und positiven Effekte von Priva-   Leistungseinschränkung oder Ratio-
mittel hat nach Schätzungen der           tisierungen sowie die Erfolgsfaktoren    nierung wurden – mit einer Ausnah-
Deutschen Krankenhausgesellschaft         für Privatisierungen. Untersucht wur-    me – nicht festgestellt.
inzwischen zu einem Investitionsstau      den die Privatisierungen von Klini-         Aber es trifft auch zu, dass Mitar-
von bis zu 50 Mrd. Euro geführt. Die      ken, die in die Konzerne Helios,         beiter über eine höhere Arbeitsbela-
Personal- und Sachkosten der Kran-        Rhön, Wittgenstein und den „Ökume-       stung durch eine größere Arbeitsver-
kenhäuser steigen schneller als die       nischen Dachverband Kirchlicher          dichtung klagten. Dies führte zu einer
budgetierten Entgelte, die lediglich      Träger“ übernommen worden.               leicht gesunkenen Arbeitszufrieden-
um die Steigerungsraten der Grund-                                                 heit. Die meisten privaten Träger wol-
lohnsumme steigen dürfen. Gerade          Überraschende Ergebnisse                 len Haustarifverträge abschließen, die
öffentlich-rechtliche Krankenhäuser                                                sich allerdings oft am BAT anlehnen.
sind von dieser Entwicklung betrof-         Die Ergebnisse sind überraschend       Zu schwer wiegenden Veränderungen
fen. Oft sind die Kommunen froh, ih-      und widersprechen dem gängigen           kam es beim Einkommen der Be-
re defizitären Krankenhäuser an kapi-     Klischee. Zentrale Aussage der Stu-
talstarke private Träger verkaufen zu     die: Keinem der Krankenhäuser geht
können.                                   es nach der Privatisierung schlechter                     Fortsetzung auf S. 10

Westfälisches Ärzteblatt 3/2005                                                                                                       7
KRANKENHAUS

                                                                                                     Grundsatz gilt, dass die Arbeitsverträge
      Rechtliche Aspekte der                                                                         inhaltlich unverändert auf den Erwerber
      Privatisierung von Krankenhäusern                                                              des Krankenhauses übergehen. Es ist
                                                                                                     anlässlich des Betriebsüberganges also
          Die Privatisierung kommunaler aber         GmbH etc.). Dabei ist sowohl die Über-          nicht erforderlich (und auch nicht ange-
       auch kirchlicher Einrichtungen macht          tragung des Krankenhausbetriebes auf            zeigt), mit dem neuen Arbeitgeber einen
       vor den Krankenhäusern nicht halt. Be-        eine bereits bestehende Gesellschaft            neuen Arbeitsvertrag abzuschließen.
       reits in der Vergangenheit wurden viele       denkbar wie auch die Gründung einer             Vielmehr bleibt das bisherige Arbeits-
       Krankenhäuser in eine private Rechts-         neuen GmbH anläßlich dieses Veräuße-            verhältnis ohne Änderung bestehen.
       form überführt oder auch an kommer-           rungsvorganges. Kennzeichnend für                  Dies gilt allerdings nur insoweit, als
       zielle Krankenhausträgergruppen veräu-        diese Fälle ist, dass neben der Rechts-         der betroffene Mitarbeiter dem Be-
       ßert.                                         formänderung auch ein „Eigentümer-              triebsübergang nicht widerspricht. Jeder
                                                     wechsel“ stattfindet.                           einzelne Mitarbeiter hat nach den ge-
       Formen der Privatisierung                        In den Fällen der oben beschriebenen         setzlichen Bestimmungen die Möglich-
                                                     Formalprivatisierung ist eine nachträgli-       keit, dem Betriebsübergang mit Wir-
          Seit den siebziger Jahren werden die       che Real-Privatisierung keineswegs ausge-       kung für sein persönliches Arbeitsver-
       kommunalen Krankenhäuser in NRW               schlossen. Sie ist sogar wesentlich er-         hältnis zu widersprechen. Dann ver-
       nicht mehr als kommunale Regiebetrie-         leichtert, weil in diesen Fällen dann nur       bleibt dieser Mitarbeiter beim bisheri-
       be sondern als so genannte Eigenbetrie-       noch die Geschäftsanteile der schon be-         gen Arbeitgeber. Eine solche Entschei-
       be geführt und haben schon damit eine         stehenden Krankenhaus GmbH auf den              dung macht allerdings nur dann einen
       gewisse, insbesondere betriebswirt-           neuen Eigentümer übertragen werden              Sinn, wenn der bisherige Arbeitgeber
       schaftliche Selbständigkeit gegenüber         müssen. Dies kann – abgesehen von den           weiterhin über Beschäftigungsmöglich-
       der Kommunalverwaltung erhalten. Die          nötigen politischen Entscheidungen –            keiten für diesen Arbeitnehmer verfügt.
       frei-gemeinnützigen, vor allem kirch-         nahezu unter Ausschluss der Öffentlich-         Ansonsten riskiert der widersprechende
       lichen Krankenhäuser, die in Nord-            keit geschehen, sodass die betroffenen          Arbeitnehmer die betriebsbedingte
       rhein-Westfalen zwei Drittel aller Kran-      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig         Kündigung seines Arbeitsverhältnisses
       kenhäuser ausmachen, wurden häufig            erst nach der vollzogenen Veräußerung           wegen Fortfall des Arbeitsplatzes. Inso-
       als Einrichtungen von Kirchengemein-          von dieser Tatsache Kenntnis erhalten           weit wird der Widerspruch gegen einen
       den, Orden etc. geführt. Die vollständi-      (z. B. bei der Veräußerung des Kranken-         Betriebsübergang für einen angestell-
       gen Herauslösung aus dem kommuna-             hauses St. Barbara Attendorn GmbH an            ten Krankenhausarzt in der Regel nicht
       len bzw. kirchlichen Gefüge und die           die Rhön-Klinikum AG).                          in Erwägung zu ziehen sein.
       rechtliche Verselbstständigung haben             Nicht unerwähnt bleiben soll die                Besonderheiten hinsichtlich des In-
       nicht zuletzt durch die Einführung des        Möglichkeit einer Rechtsumwandlung              halts der Arbeitsverhältnisse bestehen
       Fallpauschalensystems noch einmal zu-         innerhalb des öffentlich-rechtlichen Systems,   dort, wo der bisherige Arbeitgeber tarif-
       sätzliche Bedeutung gewonnen. Dabei           wie es unlängst bei den Hochschulklini-         gebunden ist. Dies ist bei kommunalen
       ist zwischen verschiedenen Formen der         ka des Landes Nordrhein-Westfalen ge-           Krankenhäusern regelhaft der Fall. Hier
       Privatisierung zu unterscheiden.              schehen ist. Hier fand eine Überführung         sind folgende Fälle zu unterscheiden:
          Häufig beabsichtigt der bisherige          aus einem landeseigenen Betrieb in eine            Sind der alte und der neue Arbeitgeber ta-
       Krankenhausträger lediglich eine Privati-     andere öffentlich-rechtliche Rechts-            rifgebunden, so findet ein sofortiger
       sierung in formaler Hinsicht, will aber die   form, nämlich die Anstalt öffentlichen          Wechsel auf das beim neuen Arbeitge-
       Führung des Krankenhauses nicht auf-          Rechts, statt. Dabei bleibt der öffent-         ber geltende Tarifrecht statt, auch wenn
       geben. In diesen Fällen findet lediglich      lich-rechtliche Charakter der Einrich-          dies ungünstigere Konditionen auf-
       ein Wechsel der Rechtsform hin zu ei-         tung und beispielsweise die Diensther-          weist. Eine solche Situation könnte bei-
       ner privaten Rechtsform (meist der ei-        reneigenschaft (Möglichkeit der Be-             spielsweise bei der Veräußerung eines
       ner GmbH) statt, bei der der bisherige        schäftigung von Beamten) erhalten.              kommunalen Krankenhauses an einen
       Träger dann alleiniger Gesellschafter                                                         kommerziellen Krankenhausträger ein-
       bleibt. Gleichwohl ist dies rein formal       Rechtliche Folgen                               treten, der seinerseits mit den Gewerk-
       eine Änderung in der Person des Kran-                                                         schaften einen Haustarifvertrag abge-
       kenhausträgers, ohne dass sich die wirt-         In allen beschriebenen Fällen der            schlossen hat. Da die kommerziellen
       schaftlichen Eigentumsverhältnisse real       Rechtsformänderung liegt ein so ge-             Krankenhausträger häufig noch keine flä-
       ändern.                                       nannter Betriebsübergang im Sinne von           chendeckenden Tarifverträge abge-
          Die (seltenere) Form der Real-Privati-     § 613 a des Bürgerlichen Gesetzbuches           schlossen haben, ist diese Gefahr zur
       sierung erfolgt durch Veräußerung des         vor. Diese Vorschrift regelt den automa-        Zeit noch vergleichsweise gering.
       Krankenhausbetriebes an einen meist           tischen Übergang der Arbeitsverhält-               Unterliegt der neue Arbeitgeber eben-
       kommerziellen Krankenhauskonzern (z.          nisse, die mit dem alten Klinikträger be-       so wie der alte Arbeitgeber dem gleichen
       B. Rhön-Klinikum AG, Asklepios                stehen, auf den neuen Arbeitgeber. Im           Tarifrecht, so treten hinsichtlich der tarif-

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KRANKENHAUS

lichen Regelungen keine Änderungen
                                                 Trägerwechsel in Krankenhäusern
ein.                                             – Gefahr oder Chance
   Ist nur der alte Arbeitgeber tarifgebunden,   für die ärztlichen Mitarbeiter?
nicht aber der neue Krankenhausträger,           Dienstag, 05.04.2005,
der das Krankenhaus übernimmt, so                16.00–19.00 Uhr
wird das bisher geltende Tarifrecht in           Kassenärztliche Vereinigung
Einzelvertragsrecht überführt (transpo-          Westfalen-Lippe,
niert). Die tarifvertraglichen Regelun-          Robert-Schimrigk-Straße 4–6
                                                 44141 Dortmund
gen, können im beiderseitigen Einver-
nehmen zukünftig zugunsten aber auch             Die Krankenhauslandschaft verändert sich rasch: Mit bedingt
zuungunsten des Arbeitnehmers geän-              durch die Einführung eines völlig neuen Fallpauschalensystems
dert werden. Gegen den Willen des Ar-            und den schärfer werdenden Klinikwettbewerb kommt es vie-
beitnehmers wird eine Veränderung der            lerorts zu tief greifenden Umstrukturierungen einzelner Kliniken
                                                 in Form von Fusionen, Änderungen der Rechtsform (z. B. in eine
vormaligen Tarifregelungen nur auf               GmbH) oder Übernahme durch private Träger.
dem Weg einer Änderungskündigung
möglich sein, im ersten Jahr nach dem            Privatisierung und Trägerwechsel – diese Begriffe schüren zu-
Betriebsübergang ist sie rechtlich aus-          nächst einmal Ängste bei den ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mit-
geschlossen.                                     arbeitern: Änderungskündigung, Gefährdung des Arbeitsplatzes,
                                                 Einkommensverlust, Schließung des Klinikstandortes, Einschrän-
   Sind weder der alte noch der neue Kran-       kung des Leistungsspektrums, Verlust von Kompetenzen, Ver-
kenhausträger tarifgebunden, so werden           schlechterung des Betriebsklimas bis hin zum Mobbing, schärfere
die privatrechtlichen Arbeitsverträge            Leistungskontrolle und Leistungsverdichtung sowie Einschrän-
unverändert auf den neuen Arbeitgeber            kung der Weiterbildungsmöglichkeiten sind nur einige Stichworte.
überführt. Dies gilt auch und insbeson-
                                                 Die strukturellen Veränderungen im Krankenhaus können aber
dere für den gesamten Bereich der                auch Chancen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in sich
kirchlichen Arbeitgeber, die lediglich           bergen: etwa eine leistungsbezogene übertarifliche Vergütung, eine
kirchliches Kollektiv-Arbeitsrecht an-           Personalentwicklung, die Ärztinnen und Ärzte auf die Übernahme
wenden, welches aber nicht die Qualität          neuer Aufgaben und auf fachliche Herausforderungen in der Kli-
eines Tarifvertrages hat.                        nik gezielt vorbereitet und langfristig an das Haus bindet, eine
                                                 vertraglich zugesicherte strukturierte Weiterbildung, die Festle-
                                                 gung neuer Leistungsschwerpunkte mit hohem Spezialisierungs-
Mitbestimmungsrechte                             grad oder eine zukunftsorientierte Unternehmensführung, die in
der Personalvertretung                           Infrastruktur und Personal investiert.

   Die Privatisierung von kommunalen             Die Veranstaltung möchte unter dem Motto „Sie fragen – wir ant-
                                                 worten“ Betroffenen oder an der Thematik Interessierten Orientie-
Einrichtungen unterliegt dem Mitbe-              rung geben und vor allem zu rechtlichen Fragen Transparenz
stimmungsrecht des Personalrates. In-            schaffen. Bereits mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen
soweit bestehen im Zusammenhang mit              Faxbogen, mit dem Sie vorab Ihre Fragen an die Podiumsteilneh-
einer anstehenden Privatisierung, sei es         mer richten können.
nun eine Formal-Privatisierung oder ei-
                                                 Als Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung:
ne Real-Privatisierung, qualifizierte
Einflussmöglichkeiten auf die Entschei-          • Prof. Dr. med. Ingo Flenker, Präsident der Ärztekammer West-
dungen des bisherigen Krankenhausträ-              falen-Lippe und Stellvertretender Vorsitzender des Marburger
gers. Diese Mitwirkungsrechte ermög-               Bundes – Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz
lichen den Einstieg in Verhandlungen zu          • Dr. Manfred Krukemeyer, Vorsitzender der Gesellschafterver-
                                                   sammlung der Paracelsus Kliniken Deutschland
Personalüberleitungsverträgen, in denen          • Norbert H. Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zusatzvereinbarungen zur Personal-               • Dr. med. Bernd van Husen, Chefarzt der Kinder- und Jugendpsy-
überleitung und vor allem zur Weiter-              chiatrie des St. Josefs-Hospitals Bochum-Linden
geltung des öffentlichen Tarifrechtes
getroffen werden können. In solchen              Schriftliche Anmeldung an
                                                 Institut für ärztliches Management
Personalüberleitungsverträgen besteht            der Ärztekammer Westfalen-Lippe
insbesondere die Möglichkeit festzule-           Postfach 40 67, 48022 Münster
gen, dass die das Krankenhaus überneh-           Fax: 02 51/929-22 49
mende Krankenhaus-GmbH dem Kom-                  E-Mail: management@aekwl.de
munalen Arbeitgeberverband beitritt
                                                 Auskunft: Guido Hüls, Tel.: 02 51/929-22 10
und dort die Mitgliedschaft aufrechter-
hält.                                            Teilnehmergebühr: 20,00 Euro

Westfälisches Ärzteblatt 3/2005                                                                                                9
KRANKENHAUS

              schäftigten nicht. Ärztliche Kollegen      interessant sein, z. B. durch struktu-   lios, Rhön, Wittgenstein und dem
              sind nach einer Privatisierung tenden-     rierte Programme zur Fort- und           Ökumenischen Dachverband Kirch-
              ziell sogar besser gestellt. Bei den       Weiterbildung sowie Führungskräf-        licher Träger auch auf Asklepios,
              Führungskräften wurden leistungsbe-        teentwicklung mit konzernweiten          Neue Pergamon, Eifelhöhenklinik
              zogene Entgeltkomponenten einge-           Perspektiven, wie sie Helios anbietet.   und andere übertragbar sind. Nicht al-
              führt. Durch professionellere und ef-                                               le Träger verfolgen die gleiche Fir-
              fektivere Managementstrukturen kam         Fazit:                                   menphilosophie; bei der Ameos-Kli-
              es zu schnelleren Entscheidungen und       Vorurteile hinterfragen                  nik in Bremen wurde im Februar
              zu strategischen Neuausrichtungen                                                   wegen der Einführung eines neuen
              wie z. B. dem Aus- und Aufbau von            Die Ergebnisse der Studie klingen      Tarifvertrages sogar gestreikt. Die Er-
              Spezialisierungen. Hierfür notwendi-       fast zu gut. Einem anderem Auftrag-      gebnisse machen jedoch Mut, Vorur-
              ge Investitionen konnten getätigt wer-     geber als Ver.di würde man sie ver-      teile zu hinterfragen und eine in der
              den, was unter den früheren Trägern        mutlich nicht glauben und Eigeninter-    eigenen Klink anstehende Privatisie-
              nicht möglich gewesen wäre. Auch           essen unterstellen. Es bleibt abzuwar-   rung auch als Chance zu begreifen.
              für junge Ärzte können private Träger      ten, ob die guten Ergebnisse bei He-

 Der ideale Arbeitsplatz im Krankenhaus
 – sagen Sie uns Ihre Meinung!
              Ä
                        rztinnen und Ärzte in den
                        Kliniken leisten hervorra-
                        gende Arbeit und sorgen
              dafür, dass rund um die Uhr, an sie-
              ben Tagen in der Woche und an 365
              Tagen im Jahr eine hochwertige Pa-
              tientenversorgung sichergestellt ist. In
              Hochglanzbroschüren, Internetauftrit-
              ten und Stellenanzeigen werben Kli-
              niken mit ihrer Versorgungsqualität
              und dem breiten Angebotsspektrum.
                                                           Am Mittwoch, 6. April 2005,            Präsident
              Im schärfer werdenden Wettbewerb
                                                           laden wir Sie ein, in der Zeit         Prof. Dr. Ingo Flenker
              um Patienten, zuweisende Ärzte und
                                                           von 13.00 bis 15.30 Uhr mit uns        und die Vorstandsmitglieder
              Vereinbarungen mit Kostenträgern
                                                           zu sprechen. Unter der Telefon-        Dr. Lydia Berendes
              sind Marketing und Öffentlichkeitsar-
                                                           nummer 02 51/929-9000                  Dr. Rudolf Kaiser
              beit für das einzelne Haus wichtiger
                                                           erwarten Ihren Anruf                   Dr. Theodor Windhorst
              denn je.
                 Um im Wettbewerb bestehen zu
              können, brauchen Krankenhäuser
              aber vor allem eines: qualifizierte und    platz im Krankenhaus aus? Hierzu         sönlichen Einschätzungen und Anre-
              motivierte Ärztinnen und Ärzte! Und        bitten wir Sie um Ihre Meinung. Ru-      gungen sollen in eine „Checkliste“
              die gewinnt man nur mit attraktiven        fen Sie uns an! Machen Sie Vorschlä-     einfließen, die vor allem jungen Kol-
              Arbeitsbedingungen! Mit Rücksicht          ge, beschreiben Sie uns, wie Sie sich    leginnen und Kollegen signalisieren
              auf den drohenden oder vielerorts be-      den idealen Arbeitsplatz vorstellen.     soll: „Worauf müssen wir bei der
              reits vorhandenen Ärztemangel wer-         Sagen Sie uns, was Sie an Ihrem Ar-      Stellenwahl besonders achten?“ Viel-
              den ärztliche Mitarbeiterinnen und         beitsplatz oder Arbeitsumfeld stört.     leicht entsteht aber aus dem Idealbild
              Mitarbeiter von Kliniken zwar stärker      Lassen Sie uns aber ebenfalls wissen,    eines ärztlichen Arbeitsplatzes auch
              umworben als in der Vergangenheit,         was Sie an Ihrem Arbeitsplatz in der     der nötige Druck auf die Kranken-
              die Arbeitsrealität ist in vielen Kran-    Klinik schätzen. Auch gute Beispiele     hausträger und -verwaltungen, den
              kenhäusern aber noch meilenweit von        sind gefragt.                            Arbeitsplatz Krankenhaus und die
              dem Prädikat „zufriedenstellend“ ent-         Aus den Gesprächen mit Ihnen          Ressource ärztliche Arbeitskraft stär-
              fernt.                                     möchten wir einen Gegenentwurf zu        ker als bisher als unverzichtbaren Teil
                 Wir möchten von Ihnen wissen:           den vielerorts herrschenden misera-      einer zukunftsgerichteten Unterneh-
              Wie sieht für Sie ein „zufriedenstel-      blen Arbeitsbedingungen in den           menskultur im Krankenhaus zu se-
              lender“ oder gar der „ideale“ Arbeits-     Krankenhäusern entwickeln. Ihre per-     hen.

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FORTBILDUNG

Borkum-Programm greift
aktuelle Fortbildungsthemen auf
Auf Borkum hat der Fortschritt eine lange Tradition. „Wir bemühen uns, bewährte Veranstaltungen wieder aufzugreifen, aber
auch neue thematische Akzente zu setzen,“ fasst Prof. Dr. Eckhard Most, Vorsitzender der Akademie für ärztliche Fortbildung
der ÄKWL und der KVWL, die Vorbereitungen für die 59. Fortbildungswoche zusammen. Mit dem Westfälischen Ärzteblatt
sprach der Kardiologe aus Paderborn über eine Fortbildungswoche unter den Vorzeichen einer gesetzlich verordneten
Pflichtfortbildung.

   WÄB: Welche Veranstaltungen wür-        Weiterbildungskurse
den Sie Borkum-Neulingen besonders         angeboten werden.
ans Herz legen?                               WÄB: Seit 2004 ha-
   Prof. Most: Jeder Teilnehmer wird       ben wir eine gesetzli-
seine individuellen Schwerpunkte set-      che festgeschriebene
zen. Dem Neuling                                          Fortbil-
empfehle ich unser                                        dungs-
Hauptprogramm mit                                         pflicht. Nehmen
dem Titel „Was gibt es                                    die      Kolleginnen
Neues in der Medi-                                        und Kollegen diese
zin?“, gedacht für den                                    Pflicht wahr?
Hausarzt und Kliniker.                                       Prof. Most: Ja. In un-   unseren bisherigen Erfahrungen wer-
Das Angebot wurde                                         serem Kammerbereich         den fleißig Punkte gesammelt und da-
wegen      vorzüglicher                                   nahm die Ärzteschaft        bei darauf geachtet, ob durch Zusatz-
Akzeptanz im vergan-                                      bis auf wenige Ausnah-      punkte die Effizienz noch gesteigert
genen Jahr thematisch                                     men auch ohne die           werden.
erweitert. Referenten                                     jetzt verankerte Pflicht-      WÄB: Borkum ist die Traditionsver-
und Teilnehmer profi-                                     fortbildung die erfor-      anstaltung schlechthin in der ärzt-
tierten von den lebhaf-      Prof. Dr. Eckhard Most       derliche Fortbildungs-      lichen Fortbildung. Welche aktuellen
ten und nutzbringen-                                      pflicht wahr. Das bis-      Trends beobachten Sie beim Wissen-
den Diskussionen. Hinweisen möchte         her geltende, freiwillige Fortbil-         erwerb?
ich auch auf die Kombinierbarkeit mit      dungszertifikat scheiterte leider an          Prof. Most: Der allgemeine Trend
anderen, interessanten Veranstaltun-       der konsequenten Dokumentation.            geht schon seit längerem weg von der
gen.                                       Die Ärzteschaft hat das Ziel der Poli-     reinen Frontalveranstaltung hin zum
   WÄB: Für wen ist dieses Angebot         tik, auch die Fortbildung zu regle-        Workshop, zu Kursen und Qualitäts-
besonders interessant?                     mentieren, nicht voll erkannt. Glück-      zirkeln, also zum Wissenserwerb in
   Prof. Most: Die Fortbildungsakade-      licherweise gelang es den ärztlichen       kleineren Arbeitsgruppen mit engem
mie unserer Kammer möchte die ge-          Selbstverwaltungsorganen, die Inhal-       Kontakt zum Referenten. Nach Ver-
samte Ärzteschaft ansprechen. Bor-         te der Fortbildung in ärztlicher Hand      abschiedung der neuen Fortbildungs-
kum bietet die vorzügliche Gelegen-        zu behalten und somit eine externe         satzung durch unsere Kammerver-
heit, niedergelassene und in Kliniken      Regelung zu verhindern.                    sammlung ist der Trend zu struktu-
tätige Ärztinnen und Ärzte zu-                WÄB: Ist Fortbildung unter dem Ge-      rierten, interaktiven Fortbildungs-
sammenzubringen, um gegenseitig            setz nur eine lästige Pflicht?             maßnahmen über Print-, Online- und
voneinander zu lernen und fachüber-           Prof. Most: Die meisten Ärztinnen       audiovisuelle Medien mit nachgewie-
greifend zu diskutieren. Dabei treten      und Ärzte betrachten die Fortbildung       sener Qualifizierung und Auswertung
wir nicht in Konkurrenz zu den Fort-       als Teil ihrer beruflichen Qualifika-      des Lernerfolges nicht zu übersehen.
bildungsmaßnahmen der Fachgesell-          tion völlig unabhängig von den neuen       Hierbei ist die Ärztin und der Arzt zu-
schaften, die ein auf den jeweiligen       und bisherigen gesetzlichen Regelun-       nächst einmal auf sich selbst gestellt.
Schwerpunkt spezialisiertes Themen-        gen. Allerdings müssen jetzt Punkte        Man sollte nur aufpassen, dass der
spektrum vermitteln. Unser Ziel ist        gesammelt, dokumentiert und von            interkollegiale, verbale Gedankenaus-
der fundierte, wissenschaftlich gesi-      den Vertragsärzten der KV vorgelegt        tausch nicht zu kurz kommt.
cherte Praxisbezug, der ad hoc umge-       werden. Modifiziert gilt das auch für         WÄB: Wenn man Teilnehmer fragt,
setzt werden kann. Ergänzend darf          die Klinikärzte. Dies ist sicherlich lä-   was das wichtigste an der Borkumwoche
ich darauf hinweisen, dass neben der       stig, könnte aber durch elektronische      ist, rangiert das Gespräch unter Kol-
Fortbildung sehr gut frequentierte         Verfahren vereinfacht werden. Nach         legen gewiss ganz oben...

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FORTBILDUNG

        Prof. Most: Natürlich steht     ßes Jubliäum zum runden Ge-
     immer der vermittelte Inhalt       burtstag?
     an erster Stelle. Sie haben           Prof. Most: Aber ja! Wir wol-
     recht, dass das Gespräch unter     len ähnlich wie bei dem 50-
     Kollegen dazu geeignet ist,        jährigen Jubiläum die 60.
     vieles zu vertiefen, eine Ab-      Fortbildungswoche        festlich
     stimmung für die praktische        gestalten.
     Umsetzung zu erreichen und            WÄB: Was wird für den Vor-
     natürlich auch persönliche         sitzenden der Akademie der
     Kontakte zu pflegen. Das reiz-     Höhepunkt der Borkumwoche
     volle an der Borkumer Fortbil-     sein?
     dungswoche ist das Faktum,            Prof. Most: Einen einzelnen
     dies alles in einer entspannten    Höhepunkt zu definieren, ist
     Atmosphäre zu verbinden oder       kaum möglich, da es auf Bor-
     unter einen Hut zu bringen.        kum viele, gleichwertige Hö-
     Das fachliche Engagement al-       hepunkte gibt. Für mich per-
     ler Beteiligten ist vorbildlich,   sönlich ist die Fortbildungs-
     das nicht fachbezogene Ge-         woche in Borkum einer der
     sprächnach getaner Arbeit          wichtigen Höhepunkte unserer
     auch unter Berücksichtigung        Bemühungen um eine konzen-
     der gastronomischen Be-            trierte, qualitativ hochwertige
     sonderheiten auf Borkum er-        Fortbildung mit regem, un-
     und auffrischend.                  komplizierten und freund-
        WÄB: Ist Borkum im Mai fest     lichen     Gedankenaustausch,
     in westfälischer Hand?             der für das gegenseitige Ver-
        Prof. Most: Auch in diesem      ständnis und die Förderung
     Jahr sind sicherlich wieder        der ärztlichen Solidarität von
     Teilnehmer aus anderen Kam-        Wichtigkeit ist. Meine Mitar-
     merbereichen mit dabei, die        beiterinnen und Mitarbeiter
     meisten Kolleginnen und Kol-       der Akademie und ich werden
     legen kommen traditionsge-         uns sehr viel Mühe geben, den
     mäß aus Westfalen-Lippe.           organisatorischen Rahmen für
        WÄB: Nach der 59. kommt         alle Teilnehmer übersichtlich
     die 60. Fortbildungswoche.         und angenehm zu gestalten.
     Gibt es nächstes Jahr ein gro-                                    kd

        KVWL informiert auf Borkum

        Bei der Fortbildungswoche auf Borkum im Mai wird die
        Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe erstmalig
        mit eigenen Informationsangeboten vertreten sein. Neben
        den Service-Centern, die „Erste Hilfe in allen Fragen
        rund um die vertragsärztliche und -psychotherapeutische
        Tätigkeiten bieten, stehen den Borkum-Teilnehmern auch
        Fachleute zu den unterschiedlichsten Themengebieten zur
        Verfügung: Sie brauchen Beratung zum Thema Arznei-
        und Heilmittel, zum Beispiel in Hinblick auf Verordnung
        und Wirtschaftlichkeit? Sie benötigen Rat zur Praxisfüh-
        rung, -gestaltung, -marketing? Sie haben Fragen zu den
        neuen Versorgungsformen oder wünschen sich eine
        Niederlassungsberatung? Ob EBM2000plus, der neue Ho-
        norarverteilungsvertrag oder Qualitätsmanagement in der
        Praxis: Die Mitarbeiter der KVWL bieten auch im Rah-
        men der Fortbildungswoche Informationen und kompe-
        tente Hilfe an.

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PATIENTENVERFÜGUNG

Patientenverfügung und
lebenserhaltende Maßnahmen
Die Entscheidung des 12. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 17.3.2003 war Thema einer Veranstaltung, bei der am 29.
Januar Juristen und Ärzte über die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen bei entscheidungsunfähigen Patienten disku-
tierten. Rund 200 Ärztinnen und Ärzte waren der Einladung des Ethik-Rates der Ärztekammer und der Akademie für Ärztliche
Fortbildung der ÄKWL und der KVWL gefolgt.

Von Dr. Eugen Engels, Vorsitzender des Ethik-Rates der Ärztekammer Westfalen-Lippe

N
          ach Einführung in das The-     gerichtig bestellte das zuständige         nach dessen Lebensentscheidungen,
          ma durch den Vorsitzenden      Amtsgericht mit Beschluss vom              Wertvorstellungen und Überzeugun-
          des Ethik-Rates, Dr. Eugen     18.1.2001 den Sohn des Patienten           gen zu bestimmen.
Engels, folgten Statements der Vorsit-   zum Betreuer.                                 3. Das Zivilrecht kann nicht etwas
zenden Richterin des 12. Zivilsenates       Der Sohn als Betreuer beantragte        erlauben, was das Strafrecht verbietet.
des Bundesgerichtshofes, Dr. jur.        am 8.4.2002 beim Amtsgericht die           Danach wird zwischen –
Meo-Micaela Hahne, des Lehrstuh-         Einstellung der Ernährung über die         jeweils erlaubter – so ge-
linhabers der Universität Bielefeld      PEG-Sonde, da eine Besserung des           nannter Sterbehilfe im ei-
Prof. Dr. jur. Wolfgang Schild und       Zustandes seines Vaters nicht zu er-       gentlichen bzw. engerem
des Vormundschaftsrichters Dam-          warten sei. Die Einstellung entspre-       Sinne (irreversibler töd-
horst aus Coesfeld. Zur Podiums-         che dem früher geäußerten Wunsch           licher Verlauf mit un-
bzw. Plenumdiskussion standen zu-        seines Vaters.                             mittelbarer      Todesnähe)
dem zur Verfügung Prof. Dr. Hugo            In Form einer Patientenverfügung        und so genannter Sterbe-
van Aken, Intensivmediziner und          hatte der Vater für den Fall seiner Ent-   hilfe im weiteren Sinne (ir-
Lehrstuhlinhaber der Universität         scheidungsunfähigkeit unter anderem        reversibler tödlicher Ver-
Münster, Dr. Günnewig, Geriater aus      verfügt, dass im Falle einer irreversib-   lauf, ohne dass der Sterbe-
Recklinghausen, Dr. Kaiser, Palliativ-   len Bewusstlosigkeit, eines schwer-        vorgang bereits eingesetzt
mediziner aus Gütersloh und Dr.          sten Dauerschadens des Gehirns oder        hat) unterschieden.             Dr. Eugen Engels
May, Medizinethiker aus Bochum.          des dauernden Ausfalles lebenswich-           Daraus folgt, dass ein
Die Leitung der Veranstaltung lag in     tiger Funktionen seines Körpers oder       Behandlungsabbruch von vornherein
der Hand eines Juristen, nämlich des     im Endstadium einer zum Tode füh-          ausschließlich dann in Frage kommt,
Landgerichtspräsidenten Klaus Schelp     renden Krankheit keine Intensivbe-         wenn das Grundleiden des Betroffe-
aus Münster.                             handlung mehr vorgenommen dürfe            nen bereits einen irreversiblen töd-
   Die Entscheidung des Bundesge-        und die Ernährung einzustellen sei.        lichen Verlauf genommen hat. Oder
richtshofes (BGH) war erforderlich          Zusammenfassend, verständlicher-        anders ausgedrückt: Liegt ein irrever-
geworden, nachdem das schleswig-         weise ohne Anspruch auf Vollständig-       sibler tödlicher Verlauf nicht vor,
holsteinische Oberlandesgericht in       keit, im Folgenden die wesentlichsten      würden sich sowohl das Verlangen ei-
Abweichung von der Rechtsspre-           Aussagen des Beschlusses, den 12.          nes Betreuers nach einem Abbruch
chung der Oberlandesgerichte Frank-      Zivilsenat des BGH am 17.3.2003 ge-        der Behandlung wie auch eine etwai-
furt und Karlsruhe eine Pflicht des      fasst hat.                                 ge diesbezügliche Billigung des Vor-
Betreuers verneint hatte, seine Ein-        1. Eine so genannte Patientenverfü-     mundschaftsgerichtes als rechtswid-
willigung in den Abbruch der Ernäh-      gung, in der ein Patient lebenserhal-      rig darstellen.
rung eines selbst nicht mehr entschei-   tende oder lebensverlängernde Maß-            4. Die Umsetzung des geäußerten
dungsfähigen, irreversibel geschädig-    nahmen für den Fall ablehnt, dass          bzw. des mutmaßlichen Willens des
ten Patienten vormundschaftsgericht-     sein Grundleiden einen irreversiblen       Betroffenen ist exklusive Aufgabe des
lich genehmigen zu lassen.               tödlichen Verlauf genommen hat und         Betreuers – wenn denn ein solcher
   Es ging um einen damals 72-jähri-     er entscheidungsunfähig ist, ist von       bestellt worden ist – als gesetzlicher
ge Patienten, der am 29.11.2000 in-      den behandelnden Ärzten, dem u. U.         Vertreter des Patienten. Die Erklärung
folge eines Herzinfarktes einen hypo-    eingesetzten Betreuer und dem Vor-         des Betreuers zum Abbruch lebenser-
xischen Gehirnschaden mit der Folge      mundschaftsgericht als verbindlich zu      haltender Maßnahmen bedarf für ihre
eines apallischen Syndroms erlitt und    betrachten.                                Wirksamkeit jedoch der vorherigen
seitdem über eine PEG-Sonde ernährt         2. Liegt keine Patientenverfügung       vormundschaftgerichtlichen Geneh-
wurde. Er war bewusstlos. Eine Kon-      vor, ist der mutmaßliche Wille des         migung, wenn sich der Betreuer mit
taktaufnahme war nicht möglich. Fol-     Betroffenen zu eruieren. Dieser ist        ärztlicherseits angebotenen lebenser-

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PATIENTENVERFÜGUNG

            haltenden Maßnahmen nicht einver-            Wie steht es beim Ersteinsatz le-     Konsens zwischen Betreuern, Ärzten,
            standen erklärt und es insoweit zu ei-    bensverlängernder Maßnahmen bei          Pflegenden und Angehörigen getrof-
            nem Konflikt kommt.                       einem entscheidungsunfähigen Pa-         fen werden, sodass ein Vormund-
               5. Bis zur Entscheidung des Vor-       tienten mit einem entsprechend           schaftsgericht nicht eingeschaltet
            mundschaftsgerichtes ist die lebens-      niedergeschriebenen Patientenwillen?     werden muss.
            verlängernde oder -erhaltende Be-            Ist es tatsächlich so, wie Juristen      Kernaussage der BGH-Entschei-
            handlung bei medizinischer Indika-        aus der BGH-Rechtsprechung ablei-        dung war ja, dass eine qualifizierte
            tion auch ohne entsprechende Einwil-      ten, dass bereits das Vormundschafts-    Patientenverfügung für alle Beteilig-
            ligung des Betreuers bzw. sogar ge-       gericht dann angerufen werden müs-       ten, insbesondere auch für die behan-
            gen dessen ausdrückliche Anweisung        ste, wenn es darum geht, eine Infu-      delnden Ärzte, rechtlich bindend ist.
            durch die behandelnden Ärzte zwin-        sionsverweilkanüle zu legen oder         Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass
            gend fortzusetzen. Stimmt das Vor-        Atemhilfsmittel einzusetzen? Eine        ein Arzt, der bewusst hiergegen ver-
            mundschaftsgericht dem Behand-            nicht praktikable Lösung! Die Akutsi-    stößt, sich der Körperverletzung
            lungsabbruch allerdings rechtskräftig     tuation, die Notsituation kann und       schuldig macht und deswegen belangt
            zu, ist dies für die behandelnden Ärz-    darf hiermit nicht gemeint sein.         werden kann.
            te verbindlich.                              Erst später, wenn möglicherweise
               6. Eine gesetzliche Regelung der       ein Krankheitsverlauf mit infauster      Patientenwille steht
            aufgeworfenen Problematik ist auch        Prognose eingetreten ist, wenn sich      über der Behandlungspflicht
            nach Auffassung des BGH wün-              die Frage z. B. der künstlichen Ernäh-
            schenswert. Sicher war es das Anlie-      rung stellt – Vormundschaftsgericht?        Denn der Patientenwille, die Auto-
            gen des Bundesgerichtshofes, ange-           Sollte nicht klarer zum Ausdruck      nomie des Patienten, steht über der
            sichts bislang fehlender gesetzlicher     gebracht werden, dass Raum für eine      Behandlungspflicht des Arztes, und
            Regelung für mehr Rechtssicherheit        vormundschaftliche Kontrolle nur         ist damit höher einzustufen als der
            zu sorgen. Allerdings waren insbe-        dann besteht, wenn Arzt und Betreuer     Grundsatz ärztlichen Handelns: „Sa-
            sondere aus juristischen Kreisen kriti-   in der Auslegung einer Patientenver-     lus aegroti suprema lex.“ Auch dies
            sche Fragen aufgeworfen worden, die       fügung unterschiedlicher Auffassung      wurde noch einmal klar gemacht und
            uns Ärzte zunehmend verunsichert          sind? Will oder kann überhaupt ein       hierin stimmten die Juristen ebenfalls
            hatten und einige von uns leider im-      Vormundschaftsrichter dieser schein-     überein: Das Vormundschaftsgericht
            mer noch verunsichern.                    baren Machtfülle, die ihm durch die-     braucht nur angerufen zu werden,
                                                      sen Beschluss zuerkannt wurde, nach-     wenn kein Konsens zwischen Betreu-
            Offene Frage                              kommen? Ist ein Richter nicht über-      er und behandelndem Arzt zur Ein-
                                                      fordert, in den Grenzbereich zwi-        stellung lebensverlängernder Maß-
               Einige Knackpunkte seien genannt:      schen Leben und Tod mit juristischen     nahmen erreicht werden kann.
            Werden Patientenrechte nicht eher         Mitteln eingreifen zu müssen?               Aus der Rechtsprechung des BGH
            eingeengt, wenn trotz Vorliegens ei-         Im Verlauf der Veranstaltung wurde    ist auch abzuleiten, dass beim Erst-
            ner Patientenverfügung im Stadium         deutlich, dass die besonders von         einsatz lebensverlängernder Maßnah-
            der Entscheidungsunfähigkeit das          Juristen kontrovers vorgetragenen        men das Vormundschaftsgericht an-
            Vormundschaftsgericht       angerufen     Ansichten eher auf Missverständnis-      zurufen ist, wenn die Patientenverfü-
            werden muss? Muss das Gericht             sen, Definitions- und Argumenta-         gung eines mittlerweile entschei-
            überhaupt immer angerufen werden?         tionsproblemen beruhten, die für Ärz-    dungsunfähig gewordenen Patienten
               Darüber hinaus ist die wichtigste      te nicht unbedingt praktische Rele-      z. B. die Anlage einer PEG verbietet,
            bindende Vorgabe, dass die Krankheit      vanz aufwiesen.                          der behandelnde Arzt aber trotzdem
            des Betroffenen einen irreversiblen          Von den Juristen wurde überein-       diese Maßnahme aus seiner ärztlichen
            tödlichen Verlauf genommen haben          stimmend klargestellt, dass wir Ärzte,   Sicht für sinnvoll und ratsam hält.
            und die unmittelbare Todesnähe gege-      wenn sie sich in in Fragen zu Ent-          Deutlich wurde auch, dass es nicht
            ben sein muss, um lebensverlängern-       scheidungen am Lebensende entspre-       die Angehörigen sind, die die notwen-
            de Maßnahmen einzustellen.                chend ihres Berufsethos verhalten,       digen Entscheidungen treffen. Ent-
               Was verstand der 12. Zivilsenat des    keine Sorgen haben müssen, juris-        scheidungen sind in der Patientenver-
            BGH unter „irreversiblem tödlichen        tisch belangt zu werden.                 fügung getroffen. Auch ein Betreuer
            Verlauf“? Unter unmittelbarer Todes-         Es zeigte sich auch, dass bislang     „transportiert“ lediglich den Willen
            nähe?                                     nur sehr vereinzelt Vormundschafts-      des Patienten. Dies soll nicht bedeu-
               Wenn wir vom Abbruch lebensver-        gerichte zu Fragen der Einstellung le-   ten, dass man als Arzt nicht den Be-
            längernder Maßnahmen sprechen,            bensverlängernder Maßnahmen bei          treuer und die Angehörigen in seine
            meinen wir oft die Einstellung der Er-    entscheidungsunfähigen       Patienten   Überlegungen mit einbezieht und auf
            nährung über eine so genannte PEG.        mit einer qualifizierten Patientenver-   diese Weise letztlich doch eine ge-
            Konsequenterweise gehört hierzu           fügung Stellung nehmen mussten.          meinsame und von allen Seiten ak-
            doch auch die parenterale Ernährung,      Dies bedeutet offensichtlich, dass die   zeptierte Lösung erreicht.
            also die Ernährung über Infusionen.       meisten dieser Entscheidungen im            Insbesondere Dr. Hahne wies dar-

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