Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise DIHK-Positionspapier - GemeinsamWirtschaftStärken
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Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise DIHK-Positionspapier GemeinsamWirtschaftStärken
2 | W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 | 3 Impressum Wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung nach der Corona-Krise I. Überblick: Fünf Leitlinien zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung Steuerbelastungen bestimmen in hohem Maße die Rahmen- Die IHK-Organisation plädiert dafür, in der Steuerpolitik bedingungen, unter denen sich die deutschen Unternehmen wieder einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Rah- im internationalen Bereich behaupten müssen. Die letzte menbedingungen für Unternehmen zu legen. Die globali- Reform der Unternehmensbesteuerung in Deutschland war sierte Wirtschaft macht in vielen Fällen ein international im Jahr 2008. Die IHK-Organisation sieht einen erheblichen koordiniertes Vorgehen in der Steuerpolitik erforderlich. Die Modernisierungsbedarf bei der Unternehmensbesteuerung. Umsetzung von Vorschlägen zur Reform des internationa- Denn die Unternehmen müssen möglichst gute Rahmen- len Steuersystems wird ein zentrales Thema der nächsten Ansprechpartner im DIHK: bedingungen vorfinden, um die Herausforderungen in der Legislaturperiode sein. Steuerpolitik sollte auch in Deutsch- Nach-Corona-Zeit und des intensiven internationalen Wett- land als Instrument einer aktiven wirtschaftspolitischen Dr. Rainer Kambeck bewerbs bewältigen zu können. Die steuerlichen Rahmen- Standortpolitik verstanden werden. Andere Industriena- kambeck.rainer@dihk.de bedingungen für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft tionen handeln in diesem Sinne. Mittel- und langfristig 030 20308-2600 sollten in der neuen Legislaturperiode deutlich verbessert werden auf Basis erfolgreicher Unternehmen und damit werden. Digitalisierung und Transformation der Wirtschaft einer wieder wachsenden Wirtschaft nachhaltig steigende Daniela Karbe-Geßler zur Klimaneutralität erfordern herausragende Investitions- Steuereinnahmen des Staates gesichert. karbe.daniela@dihk.de bedingungen am Standort Deutschland. Nicht zuletzt ist eine 030 20308-2606 starke wirtschaftliche Entwicklung Voraussetzung dafür, dass in den kommenden Jahren die Belastungen geschultert wer- den können, die durch die Corona-bedingt hohe staatliche Herausgeber und Copyright Kreditfinanzierung in den öffentlichen Haushalten der Jahre 2020, 2021 und 2022 (und ggf. auch weiter) entstehen. © Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) Berlin | Brüssel Bereich Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck – auch auszugsweise – Unternehmensteuersätze (Kapitalgesellschaften) im internationalen Vergleich ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. 2010 2020 Änderung angekündigt DIHK Berlin Postanschrift: 11052 Berlin | Hausanschrift: Breite Straße 29 | Berlin-Mitte 50 % Telefon: 030 20308-0 | Telefax: 030 20308-1000 DIHK Brüssel 40 % Vertretung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages bei der Europäischen Union 19 A-D, Avenue des Arts | B-1000 Bruxelles 30 % Telefon: +32-2-286-1611 | Telefax: +32-2-286-1605 info@dihk.de 20 % www.dihk.de 10 % Grafik Friedemann Encke, DIHK 0% FR AU DE JP IT CA US BE NL ES AT CN SE CH SK RU PL UK CZ IE HU (Tokio) (Zürich) Bildnachweis © Getty Images/ Steuersatzbelastung von Kapitalgesellschaften = jeweils Gesamtbelastung von Bundes- und untergeordneten Walter Geiersperger; Boonchai Wedmakawand; Sean Gladwell; Ebenen (in Kanada und USA gewichtete Durchschnitte der Belastung auf untergeordneten Ebenen). Nicht Industryview; Traitov; alfexe; cirano83/Simone Becchetti. berücksichtigt sind durch Anpassungen der Bemessungsgrundlage oder durch Systemwechsel bedingte Effekte auf die Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften. Stand Quelle: OECD und eigene Zusammenstellung. 11.05.2021 Juni 2021
4 | W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 | 5 Der DIHK empfiehlt, steuerliche Standortverbesserungen durch eine Unternehmensteuerreform in Angriff zu nehmen, um auf II. Letzte Unternehmensteuerreform datiert aus dem Jahre 2008 – die großen wirtschaftlichen Herausforderungen bestmöglich vorbereitet zu sein. Hierzu sollte die nächste Bundesregierung gute Argumente für einen neuen Anlauf mit steuerlichen Maßnahmen entlang von fünf Leitlinien reagieren: 1. Internationale Wettbewerbs- Die internationale Ausrichtung der deutschen Wirtschaft erfordert steuerliche Rege- Im Zentrum der Unternehmensteuerreform von 2008 stand belastungen können Investitionsabflüsse aus Deutschland fähigkeit des Steuersystems lungen, die die Wettbewerbsposition der Unternehmen stärken und ihre Aktivitäten eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf in Milliardenhöhe verursachen. Dies gilt es unbedingt zu wieder herstellen auf ausländischen Märkten unterstützen. Hierzu sollte eine Reform der Hinzurech- 15 Prozent. Gleichzeitig wurde die Bemessungsgrundlage vermeiden, weil gerade Investitionen am hiesigen Standort nungsbesteuerung und eine Absenkung der Niedrigbesteuerungsgrenze vorgenommen erweitert. Die Besteuerungsbasis der Gewerbesteuer, der eine zentrale Rolle für das Herauswachsen aus der aktuellen werden. Der vorübergehende Wegzug von Gesellschaftern eines Unternehmens sollte Gewerbeertrag, wird seitdem zunehmend durch Hinzu- Krise spielen. Dabei sollte – wie vom Wissenschaftlichen ebenso wenig steuerlich belastet werden wie Umstrukturierungen im Unternehmen. Die rechnungen von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Beirat des Bundesfinanzministeriums bestätigt1 – die hohe Bundesregierung sollte sich bei allen internationalen Regelungsaktivitäten, wie z. B. auf Lizenzgebühren ausgeweitet. Letztlich werden damit Kosten Signalwirkung der nominalen Steuersätze von der Politik OECD- oder EU-Ebene, für ein einheitliches Vorgehen und für bürokratiearme Lösungen besteuert, was zu einer Belastung des Eigenkapitals und zur beachtet werden. einsetzen. Internationale Standards sollten mit Augenmaß in nationales Steuerrecht Substanzbesteuerung führen kann. Etwas abgemildert wurde umgesetzt werden – und zwar so, dass keine zusätzlichen Belastungen der hiesigen diese Wirkung durch die Erhöhung des Freibetrages bei den Unternehmen geht es auch um eine Vereinfachung des Steu- Unternehmen im Vergleich zu ausländischen Wettbewerbern entstehen. Hinzurechnungen im Jahr 2020. er- und Verfahrensrechts. Letzteres in erster Linie durch eine konsequente Nutzung der Digitalisierung. Vereinfachungen 2. Investitionskraft der Unter- Die nominale Steuerbelastung sollte rechtsformunabhängig von derzeit i. d. R. über 30 Ebenso wurde 2008 die ertragsteuerliche Gesamtbelastung sind aber auch z. B. durch eine Verkürzung von Aufbewah- nehmen stärken und Be- Prozent auf ein wettbewerbsfähiges Niveau reduziert werden. Es sollte eine Orientierung aus Körperschaft- bzw. Einkommensteuer, Gewerbesteuer und rungsfristen oder übersichtlichere Meldungen erreichbar. steuerung von Kosten zurück- an Belastungsniveaus in anderen Industriestaaten erfolgen, das in vielen Fällen nicht höher Solidaritätszuschlag von über 40 auf etwa 30 Prozent gesenkt. Steuergesetze und -verordnungen sollten so ausgestaltet führen als 25 Prozent ist. Zur Stabilisierung der kommunalen Steuereinnahmen sollte die Gewer- Vor zehn Jahren lag die Steuerbelastung der Unternehmen sein, dass sie den Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei besteuer perspektivisch durch eine gewinnabhängige Kommunalsteuer mit einem eigenen damit im internationalen Vergleich in etwa im Mittelfeld – für der Befolgung von steuerlichen Pflichten bieten. Die Unter- Hebesatzrecht ersetzt werden. Das Steuerrecht fußt auf dem Nettoprinzip. Eine Besteu- die gesamten Steuereinnahmen des Staates hat sich das in nehmen setzen insgesamt auf eine stärkere Kooperation mit erung von Kosten bzw. Aufwand sollte deshalb unterbleiben – das betrifft insbesondere den nachfolgenden Jahren, trotz der Reduzierung, positiv der Finanzverwaltung. die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer. Die Art der Finanzierung sollte – gleich, ob ausgewirkt. Derzeit liegt die Belastung wegen der stetig mittels Eigen- oder Fremdkapital – für die Höhe der Steuerbelastung nicht relevant sein. steigenden Gewerbesteuerhebesätze im Durchschnitt bei über Viele der in diesem Positionspapier vorgeschlagenen Maß- Der „Mittelstandsbauch“ im Einkommensteuertarif sollte abgeflacht und der Solidaritätszu- 30 Prozent. Reformen in anderen Ländern haben dazu geführt, nahmen können unabhängig von der Lage der öffentlichen schlag komplett abgeschafft werden. Beides würde die Investitionskraft der Unternehmen dass Deutschland im internationalen Vergleich bereits wieder Haushalte umgesetzt werden, weil es in erster Linie um Ver- erhöhen. Höhere oder neue Steuern auf die Substanz von Unternehmen, wie z. B. bei der deutlich über dem Durchschnitt liegt. Selbst die von einigen einfachungen und damit einen Abbau von Bürokratie geht. Erbschaftsteuer oder der Vermögensteuer, sollten nicht eingeführt werden. Staaten angekündigten Steuererhöhungen zur Gegenfinan- Die gewerbliche Wirtschaft erwartet bei einer Umsetzung zierung von Corona-bedingten Lasten ändern diesen Befund der Maßnahmen positive Auswirkungen auf Investitionen, 3. Steuerverwaltung konsequent Komplizierte Verfahren in der Finanzverwaltung belasten viele Unternehmen. Für kleine nicht (siehe Grafik Seite 3). Der lediglich teilweise Abbau des Wachstum und Beschäftigung und damit mittelfristig auch beschleunigen – Chancen der Betriebe und weite Teile des Mittelstands sind die Belastungen sogar überproportio- Solidaritätszuschlags hat insbesondere bei den Unternehmen positive Auswirkungen auf das gesamtstaatliche Steuerauf- Digitalisierung nutzen nal hoch, weil sie häufig zusätzlich von den Eigentümern oder der Geschäftsleitung wenig und bei Kapitalgesellschaften keine Entlastung gebracht. kommen. Einzelne Maßnahmen werden dazu führen, dass geschultert werden müssen. Eine Vereinfachung des Steuerrechts und der Steuererhe- die staatlichen Steuereinnahmen vorübergehend weniger bungsverfahren ist deshalb von elementarer Bedeutung. Eine schnellere Digitalisierung Zudem entstehen durch die von der OECD und den G20- schnell steigen. Schon mittelfristig wird sich die in diesem hat das Potenzial, Bürokratie abzubauen. Unternehmen und Finanzverwaltung würden Staaten im Rahmen des Base Erosion and Profit Shifting Positionspapier empfohlene Modernisierung der Unterneh- gleichermaßen profitieren. Die erforderlichen Ressourcen in den Finanzverwaltungen (BEPS)-Prozesses vereinbarten Maßnahmen Belastungen und mensbesteuerung aber positiv auf die staatlichen Steuerein- sollten mit hoher Priorität bereitgestellt werden. Bei neuen Gesetzen und Verordnungen Meldepflichten. Diese werden von der EU und nachfolgend nahmen auswirken. sollten Einführungs- oder Umstellungsbelastungen der Unternehmen explizit berück- von den nationalen Parlamenten in konkrete Regelungen sichtigt werden. Bereits bei einer Gesetzesausgestaltung sollte die digitale Umsetzung umgesetzt, z. B. in Form von länderspezifischen Berichts- angestrebt werden. pflichten (Country-by-Country Reporting, CbCR). Einige der diskutierten und vereinbarten Maßnahmen wurden in 4. Mehr Rechtssicherheit für Die Rechtssicherheit von Steuergesetzen und -verordnungen ist für Unternehmen von Deutschland ohnehin bereits vor Beginn des BEPS-Prozesses Unternehmen herstellen – Tax zentraler Bedeutung. Steuergesetze und -verordnungen sollten durch einfache und gesetzlich verankert, wie etwa die Zinsschranke und die Compliance vereinfachen klare Regelungen handhabbar sein. Betriebsprüfungen sollten zeitnah, verbindliche Hinzurechnungsbesteuerung. Auskünfte der Finanzverwaltung schneller erfolgen. Unternehmen und Finanzverwal- tung sollten stärker kooperieren, davon würden beide Seite profitieren. Erfahrungen aus Zur Finanzierung von Corona-bedingten staatlichen Hilfs- anderen Ländern sollten genutzt werden. Für Unternehmen sollte es einfach sein, Tax maßnahmen sollen zwar in einigen Industriestaaten die Compliance-Systeme zu etablieren. Steuersätze bei den Unternehmensteuern erhöht werden, z. B. in den USA und in Großbritannien. In diesen Fällen 5. Steuern & Abgaben im Bereich Klimaschutz ist eine der großen Aufgaben der kommenden Jahre. Das Energiesteuer- allerdings von einem sehr niedrigen Niveau aus. Gleichzeitig Energie auf Klimaschutz und -abgabensystem sollte auf eine CO2-Bepreisung fokussiert werden. Dies ermög- wurden in diesen Ländern steuerliche Fördermaßnahmen ausrichten, Wettbewerbs- licht eine effiziente Erreichung von Klimaschutzzielen mit marktwirtschaftlichen ausgebaut, wie z. B. Sofortabschreibungen. Damit wurden fähigkeit erhalten Instrumenten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des industriellen starke Wachstumsimpulse gesetzt. Unterschiede in Steuer- Mittelstandes sollte erhalten bleiben, in dem durch die CO2-Bepreisung entstehende Belastungen für die Betriebe an anderer Stelle ausgeglichen werden. Eine Verlagerung von Produktionen – und damit auch Emissionen – ins Ausland (Carbon Leakage) sollte 1 Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen, US-Steuerreform 2018, Steuerpolitische Folgen für Deutschland, Stel- vermieden werden. lungnahme 1/2019.
6 | W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 | 7 III. Details: Fünf Leitlinien für eine Unternehmensteuerreform in der 20. Legislaturperiode Eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemes- arbeiten und dabei auch die Herausforderungen bei der sungsgrundlage (GKKB) in der EU würde die Steuererhebung Besteuerung der digitalen Geschäftsmodelle aufgreifen. Be- vereinfachen und die Unternehmen entlasten. Die grenz- lastungen für Unternehmen entstehen auch durch weitere, 1. Internationale Wettbewerbsfähigkeit des Steuersystems wieder herstellen überschreitende Zusammenarbeit von Finanzverwaltungen umfangreiche Informationspflichten – z.B. im Rahmen des sollte ausgebaut werden, z.B. bei Betriebsprüfungen oder öffentlichen Country-by-Country-Reportings. Generell sollte Die Komplexität der steuerlichen Regelungen, mit denen Vorabverständigungsverfahren. Auf die Einführung von se- bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht international tätige Unternehmen zu kämpfen haben, nimmt lektiv wirkenden Digitalsteuern sollten die EU-Mitgliedstaa- beachtet werden, dass es nicht zu einseitigen Verschlechte- deutlich zu. Dies vergrößert die Rechtsunsicherheit der ten verzichten. Die EU sollte vielmehr gemeinsam mit den rungen der Wettbewerbssituation für deutsche Unterneh- Unternehmen und generell die Gefahr einer Doppelbesteu- Staaten des Inclusive Framework an einem neuen Rahmen men kommt („Gold Plating“). erung. Auslandsaktivitäten von Unternehmen sollten nicht für eine zeitgemäße Verteilung von Besteuerungsrechten zusätzlich mit wachsenden Dokumentations- und Nach- weisanforderungen belastet werden. Die Finanzverwaltung sollte diese Aktivitäten vielmehr administrativ unterstützen. 2. Investitionskraft der Unternehmen stärken und Besteuerung von Kosten zurückführen Möglich sind schnellere verbindliche Auskünfte, schnelle- re Betriebs-/Verrechnungspreisprüfungen mit mehr und gesellschaften hergestellt werden (Belastungsneutralität geschulten Prüfern (z. B. im Rahmen von Joint Audits), unterschiedlicher Rechtsformen). Dabei werden nicht eine Vereinfachung und Beschleunigung der Schieds- und entnommene Gewinne einem ermäßigten Einkommensteu- Streitverfahren durch ausreichende personelle Ressourcen ersatz in Höhe von 28,25 Prozent belastet. Erst bei späterer im Bundeszentralamt für Steuern sowie eine flächendecken- Entnahme fällt eine Nachsteuer von etwa 25 Prozent zuzüg- de Verankerung von verbindlichen Schiedsverfahren in den lich Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer an. Die deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Regelung ist allerdings wenig praxistauglich ausgestaltet und wird deshalb lediglich von etwa 6.000 Unternehmen in Deutschland hat mit über 120 Staaten Abkommen zur Vermei- Anspruch genommen3. dung einer Doppelbesteuerung geschlossen. Diese Abkommen Die Internationalisierung der Wirtschaft ist für deutsche sind für die im Ausland tätigen Unternehmen von hoher Be- Hier sollte an mehreren Stellen nachgebessert werden. Unternehmen Alltag. Dies sollte vom deutschen Steuer- deutung, weil hierdurch ein Mindestmaß an Rechtssicherheit Eingeführt werden sollte ein Wahlrecht hinsichtlich der gesetzgeber konsequenter nachvollzogen werden. Gerade und Schutz vor Doppelbesteuerung gewährleistet wird. Leider Zuordnung etwaiger Entnahmen: Entweder zu voll ver- nach der Corona-Krise ist die gewerbliche Wirtschaft bei weist das DBA-Netz noch Lücken auf (z. B. Chile, Brasilien steuerten, zu steuerfreien oder zu begünstigt besteuerten ihren Auslandsaktivitäten auf wettbewerbsfähige steuer- oder Angola), die zeitnah geschlossen werden sollten. Zudem Gewinnrücklagen. Eine weitere Verbesserung wäre es, wenn liche Rahmenbedingungen angewiesen. Hierzu sollten die sollten die mitunter alten Verträge regelmäßig überprüft und der zuvor niedriger besteuerte Gewinn bei der Entnahme jüngst überarbeiteten Vorschriften im Außensteuergesetz verpflichtende Schiedsverfahren vereinbart werden. Hierbei des Gewinns nicht pauschal mit etwa 25 Prozent, sondern reformiert werden: Die Niedrigbesteuerungsgrenze von 25 kann der DIHK mit Auslandshandelskammern an 140 Standor- (optional) mit dem individuellen Steuersatz belastet würde. Prozent als Maß für die Hinzurechnungsbesteuerung sollte ten in 92 Staaten wichtige Impulse geben. Zudem sollten unternehmerische Ertragsteuern nicht von reduziert werden. Der Aktivkatalog, der die nicht einer Die regelmäßigen Anpassungen im Einkommensteuertarif der Thesaurierungsbegünstigung ausgeschlossen werden. Hinzurechnung unterliegenden „unschädlichen“ Einkünfte Die Bundesregierung sollte sich auf internationaler Ebene genügen nicht, um die Steuerbelastung der etwa 2,2 Mio. Bisher gilt die Zahlung von Einkommensteuer aus dem auflistet, sollte durch einen EU-rechtskonformen Passiv- für ein einheitliches, koordiniertes Vorgehen der Staaten Einzelunternehmen und etwa 400.000 Personengesell- Unternehmen als Entnahme und unterliegt daher der vollen katalog ersetzt werden, in dem die hinzuzurechnenden einsetzen, um geeignete steuerliche Rahmenbedingungen schaften bzw. -unternehmen in Deutschland (jeweils nach tariflichen Einkommensbesteuerung. Die Gewerbesteuer ist Einkünfte genau beschrieben werden. Zudem sollte die weltweit zu schaffen. Mit Blick auf die Arbeiten der OECD Gewerbesteuerstatistik) strukturell zu reduzieren. Der sog. dagegen außerbilanziell hinzuzurechnen und somit i. d. R. Wegzugs- bzw. Entstrickungsbesteuerung nicht weiter und des Inclusive Framework ist es wichtig, dass auch bei Mittelstandsbauch des Tarifs sollte zumindest in einem ebenfalls dem tariflichen Einkommensteuersatz zu unter- verschärft werden. Das deutsche Besteuerungsrecht ist im der Implementierung des hier vorgeschlagenen 2-Säulen- ersten Schritt reduziert und der Solidaritätszuschlag voll- werfen. Faktisch beträgt deshalb der Ertragsteuersatz bei Falle eines Wegzugs eines Gesellschafters bei entsprechen- Konzepts nur dann Regelungen vereinbart werden, wenn ständig abgebaut werden. Eine Erhöhung des Spitzensteu- vollständiger Gewinnthesaurierung ca. 36 Prozent. Für viele den Kontrollmaßnahmen des deutschen Fiskus ausreichend diese gleichmäßig, einheitlich und mit verbindlicher Wirkung ersatzes sollte unterbleiben, weil dadurch negative Anreize Betriebe scheidet schon deswegen eine Nutzung der Thesau- gesichert. Regelungen, die grenzüberschreitende Aktivi- von allen Staaten umgesetzt werden2. Wichtig ist, dass bzw. Investitionshemmnisse für betroffene Unternehmen rierungsbegünstigung aus. täten von Unternehmen erschweren, sollten unterbleiben. die neuen internationalen Steuerregeln ohne überzogene verursacht werden. Solche negativen Effekte sind auch bei Weiterhin sollte die spezielle deutsche Unternehmensbe- Komplexität und bürokratische Belastungen für Unterneh- weiteren Belastungen im Bereich der Substanzsteuern zu Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteu- steuerung nicht dazu führen, dass deutsche Unternehmen men ausgestaltet sind und wirksam Doppelbesteuerungen erwarten, wie z. B. bei der Erbschaftsteuer oder der Vermö- errechts (KöMoG) wurde eine Option für Personenhandels- in Fällen der Steueranrechnung benachteiligt werden, weil vermeiden. Erforderlich ist insbesondere die Einführung gensteuer. Mit solchen Steuern würden die Standortbedin- gesellschaften eingeführt, sich wie Kapitalgesellschaften be- nach geltendem Recht eine Steueranrechnung nur auf die bindender Schiedsverfahren zwischen den Staaten. Bei der gungen verschlechtert und die Investitionsmöglichkeiten steuern zu lassen. Damit wurde ein richtiger Schritt hin zur Körperschaftsteuer möglich und somit auf 15 Prozent be- Implementierung einer neuen, stärker marktorientierten Ge- der Unternehmen mit bereits knappen Eigenkapitalen weiter Belastungsneutralität von Unternehmen unterschiedlicher schränkt ist. Sinnvoll wäre daher eine zusätzliche Anrech- winnverteilung der Unternehmen sollten keine zusätzlichen eingeschränkt. Rechtsformen gemacht. Allerdings sind aus unserer Sicht in nungsmöglichkeit von im Ausland gezahlten Steuern auch Regelungen geschaffen werden, sondern alte Regelungen diesem Gesetz wichtige Ergänzungen erforderlich, die in der auf die Gewerbesteuer. durch neue, einfachere Regelungen ersetzt werden. Für Personenunternehmen soll mit der 2008 eingeführ- kommenden Legislaturperiode in Angriff genommen werden ten sog. Thesaurierungsbegünstigung eine etwa gleiche sollten: Die Option sollte zukünftig auch Einzelunternehmen Steuerbelastung auf Unternehmensebene wie bei Kapital- und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) offenstehen. 2 OECD/Inclusive Framework haben angekündigt, im Sommer 2021 konkrete Vereinbarungen zur Reform des internationalen Steuersystems vorzulegen. Von der EU-Kommission gibt es dazu ebenfalls Ankündigungen, wobei die Kommission sich an den von der OECD vorgelegten 3 Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, Drucksache 19/18994, Thesaurierungsbe- Ergebnissen orientieren will. Sobald die angekündigten Vereinbarungen vorliegen, wird der DIHK hierzu ein eigenes Positionspapier verfassen. günstigung nach § 34a des Einkommensteuergesetzes, 22.05.2020.
8 | W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 | 9 Darüber hinaus sollte auf eine sofortige Nachversteue- verrechnet werden können. So dürften die Verluste bei vielen 3. Steuerverwaltung konsequent beschleunigen – Chancen der Digitalisierung nutzen rung von Gewinnen verzichtet werden, die im Rahmen der Unternehmen im Jahr 2020 weitaus höher gewesen sein als Thesaurierungsbegünstigung einbehalten wurden. Auf eine die im Jahr 2019 erzielten Gewinne. Für das Jahr 2021 gilt auszurichten. Dafür ist es wichtig, einen entsprechenden Nachversteuerung kann verzichtet werden, weil lediglich ein dies umso mehr, weil viele Unternehmen schon das zweite rechtlichen Rahmen vorzugeben. Positive Erfahrungen aus Übergang auf eine fiktive Körperschaft erfolgt (Erhöhung Jahr in Folge Verluste schreiben. Diese Unternehmen wären anderen Ländern – wie zum Beispiel den Niederlanden, des ausschüttbaren Gewinns). Für viele Unternehmen dürfte vom Verlustrücktrag im Jahr 2021 de facto ausgeschlossen. Österreich und dem Vereinigten Königreich – sowie Erfah- auch die notwendige Einlage der Wirtschaftsgüter, die der Deshalb sollte der Rücktragszeitraum beim Verlustrücktrag rungen aus in Deutschland durchgeführten Pilotprojekten Personengesellschaft von ihren Gesellschaftern überlassen auf wenigstens drei Jahre ausgeweitet werden. Dadurch sollten aufgegriffen werden. Ansätze hierzu und zur Nut- werden (sog. Sonderbetriebsvermögen), eine wesentliche könnte vielen Unternehmen, die deutlich unter der Corona- zung digitaler Kommunikation sind im Paket für Bürokra- Hürde darstellen und sollte daher entfallen. Krise leiden, zielgenau geholfen werden. tieerleichterungen von der Bundesregierung am 13.04.2021 beschlossen worden. Sie sollten zeitnah umgesetzt werden. Die im Aufkommen stark schwankende und mit hohen Dennoch dürften gerade nach der Corona-Krise vermehrt bürokratischen Lasten verbundene Gewerbesteuer sollte Unternehmen über Verlustvorträge verfügen, die sie nur Die notwendige Steuersoftware sollte Unternehmen zeitnah perspektivisch durch eine gewinnabhängige Kommunalsteu- eingeschränkt mit zukünftigen Gewinnen verrechnen kön- zu Jahresbeginn zur Verfügung gestellt werden. Bei kleinen er (ohne Besteuerung der Unternehmenssubstanz) mit einem nen. Denn ab einem Gewinn von einer Million Euro müssen Unternehmen sollte die aufwändige Pflicht zur Anwendung Hebesatzrecht der Gemeinden ersetzt werden. Gerade vor Unternehmen auch dann Ertragsteuern zahlen, wenn in des Formulars Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bei dem Hintergrund der geplanten Einführung einer einheit- ausreichender Höhe Verlustvorträge vorliegen (Mindest- der Gewinnermittlung entfallen oder zumindest spürbar lichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer gewinnbesteuerung). Diese Regelung konterkariert das vereinfacht werden. Die umsatzsteuerliche Kleinunter- auf europäischer Ebene (GKKB) lassen sich die gesonderten Wiedererstarken der betroffenen Unternehmen. Auch bei nehmergrenze sollte aus Gründen des Bürokratieabbaus Regelungen der steuerlichen Gewinnermittlung für Zwecke jungen Unternehmen und in Branchen mit hohen Anlauf- angehoben werden, z. B. auf einen relevanten Vorjahresum- der Gewerbesteuer auch aus bürokratischen Gesichtspunk- verlusten wird durch die Verrechnungsbeschränkung die satz von 35.000 Euro und einen voraussichtlichen aktuellen ten kaum mehr rechtfertigen. Unternehmensentwicklung erschwert. Deshalb sollte auf die Steuersystem und Steuerverfahren sollten dringend ver- Jahresumsatz von 85.000 Euro. Da bei der Anwendung der Mindestgewinnbesteuerung verzichtet oder diese zumindest einfacht werden. Die Vereinfachung von Verfahren und Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer in der Rech- Die Möglichkeit zur beschleunigten Abschreibung von vorübergehend ausgesetzt werden. die Beschleunigung der Finanzverwaltung sollten deshalb nung ausgewiesen wird und kein Recht zum Vorsteuerabzug Investitionsgütern mittels der degressiven Abschreibung wichtige Motive bei der Modernisierung der Unternehmens- besteht, würde das Betrugspotenzial nicht erhöht. sollte dauerhaft gelten und nicht nur bis Ende 2021. Eine Der Kauf bzw. die Sanierung notleidender Unternehmen und besteuerung sein. Unternehmen sind darauf angewiesen, marktgerechte degressive Abschreibung würde die Liquidität unternehmensinterne Umstrukturierungen sind unerläss- dass die Finanzverwaltung die Chancen der Digitalisierung Bei Steuern und Abgaben, die Unternehmen für den Staat der Unternehmen verbessern und mehr Investitionen mit lich. Ein richtiger Schritt war deshalb die Steuerbefreiung konsequenter als bislang nutzt und die Vorteile der Digi- einbehalten und abführen, sollte das Verfahren so einfach entsprechendem Beschäftigungsaufbau ermöglichen. Ein sanierungsbedingter Gewinne (§ 3a EStG, § 7b GewStG). Es talisierung allen Beteiligten zugutekommen. Mit der 2012 wie möglich sein. Die Verfahren zur Erhebung von Um- wichtiger Schritt hin zu realitätsgerechten Abschreibungs- bleibt aber auch wichtig, dass Verluste in diesen Fällen mit eingeführten E-Bilanz sollten steuerliche Betriebsprüfungen satzsteuer und Energiesteuern sollten ebenso vereinfacht fristen ist die Einführung der Sofortabschreibung für digitale zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können. Die sog. spätestens fünf Jahre nach dem Veranlagungsjahr abge- werden wie die Anpassung von Steuererklärungen nach Wirtschaftsgüter in 2021 – wünschenswert wäre jedoch Mantelkaufregelung verhindert dies aber und sollte daher schlossen sein und sich auf wesentliche Punkte beschrän- Abschluss von Betriebsprüfungen. hierbei eine rechtssichere gesetzliche Rechtsgrundlage an auf Missbrauchsfälle begrenzt werden. Auch Start-up- ken. Darüber hinaus sollte bei einem zu versteuernden Stelle eines BMF-Schreibens. Die Grenze für die Sofortab- Unternehmen würden davon profitieren, weil sich dann der Einkommen von weniger als 500.000 Euro jährlich die digi- Die elektronische Buchführung ist weitgehend betriebliche schreibung von ‚Geringwertigen Wirtschaftsgütern‘ sollte Einstieg von externen Kapitalgebern eher rentiert. Ein erster tale Betriebsprüfung eingeführt werden. Ein gegenseitiger Praxis. Die damit verbundenen Chancen sollten im Inter- auf mindestens 1.000 Euro erhöht werden. Dann könnte die Schritt wurde durch die entschärfte Mantelkaufregelung im Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und Steuer- esse von Verwaltung und Wirtschaft noch stärker genutzt derzeit noch übliche Poolabschreibung entfallen. Die buch- § 8d Körperschaftsteuergesetz unternommen. Diese Re- pflichtigen insbesondere nach vorgenommenen steuerlichen werden. Wir schlagen deshalb weitere Vereinfachungen halterische Behandlung dieser Güter würde dann nochmals gelung verlangt jedoch, dass das Unternehmen sein Ge- Anpassungen – z. B. bei Betriebsvermögensvergleichen im vor: Die steuerlichen Anforderungen an eine EDV-Buchhal- deutlich einfacher. schäftsmodell nicht verändert, weshalb sie gerade bei jungen Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen – sollte obliga- tung und die in den Unternehmen eingesetzten IT-Systeme Unternehmen und solchen in der Krise wenig zielgenau ist. torisch sein. Damit einhergehend könnten die Aufbewah- sollten reduziert und stärker auf die betriebliche Praxis Das Steuerrecht durchbricht in vielen Fällen das Nettoprin- Denn gerade jetzt sind neue Geschäftsmodelle gefragt. rungsfristen deutlich verkürzt werden. Ferner sollte bundes- ausgerichtet werden. Die Vorschriften für die Aufbewah- zip. Steuerpflichtige sollten Steuern aber nur auf das zahlen, weit ein einziger Zugang (Single Point of Contact) für alle rung und Dokumentation elektronischer Unterlagen4 sind was nach Saldierung von Ertrag und Aufwand verbleibt. Das Auch die hohen Belastungen der Unternehmen durch die Meldepflichten und Behörden zur Verfügung gestellt und im Juli 2019 überarbeitet worden. Die praxisnahe Ausge- ist der Kern der Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeits- anhaltende Niedrigzinsphase, z. B. die zu geringe Bewertung damit auch die länderübergreifende Zusammenarbeit der staltung der GoBD ist allerdings nicht erfolgt und weiter prinzip, auf dem das Ertragsteuerrecht beruht. Es ist deshalb von Altersvorsorgeverpflichtungen (Pensionsrückstellungen), Finanzverwaltungen verbessert werden. Damit sollte auch eine Daueraufgabe. Insbesondere die spezifischen Bedürf- problematisch, dass im deutschen Steuerrecht die Besteue- könnten reduziert werden, wenn diese auch im Steuerrecht eine erhebliche Verbesserung im Hinblick auf die Qualität nisse von kleinen und mittleren Unternehmen sollten noch rung von Kosten – wie z.B. Mieten, Zinsen oder Leasingraten nachvollzogen würde. Die zu hohen steuerlichen Abzin- und Validität der relevanten Daten einhergehen. stärker berücksichtigt werden, weil gerade diese Unterneh- – sogar stetig ausgebaut wurde. Das gilt in erster Linie für sungssätze von 6 Prozent für Pensionsrückstellungen und men sich keine umfassende und kostenintensive IT-Struktur die beschriebenen Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer. von 5,5 Prozent für übrige Rückstellungen sollten gesenkt Verbindliche Auskünfte sollten von den Finanzämtern nur für steuerliche Zwecke leisten können. Das gilt auch werden. Das gilt auch für den ebenfalls nach wie vor bei verpflichtend spätestens nach drei Monaten und ohne oder für administrative Belastungen im Bereich von elektro- Zudem wird ein wirtschaftlicher Aufholprozess von Un- 6 Prozent liegenden Zinssatz bei Steuernachzahlungen zu geringen Gebühren erteilt werden. Das würde die Rechts- nischen Aufzeichnungen und Kassensystemen. Anstelle ternehmen, die in eine Krise geraten sind, durch die soge- und -erstattungen. Die Nachzahlungszinsen sollten zudem und Planungssicherheit für die Unternehmen deutlich weiterer administrativer und technischer Pflichten für alle nannte Mindestgewinnbesteuerung erschwert. Zwar wurde abzugsfähig sein, da entsprechende Zinserträge auf der erhöhen. In diesem Zusammenhang empfehlen wir, das Betriebe sollte der Fiskus die Gleichmäßigkeit der Besteue- in der Krise für die Jahre 2020 und 2021 der maximale anderen Seite steuerpflichtig sind. Steuerverfahren zukünftig wesentlich stärker auf ein koope- rung eher durch gezielte, risikoorientierte Prüfungsansätze Verlustrücktrag von einer auf zehn Millionen Euro erhöht ratives Miteinander von Finanzverwaltung und Unternehmen in der Außenprüfung sicherstellen. (Zusammenveranlagung von 2 auf 20 Mio. Euro). Für viele Unternehmen dürfte aber auch dies nicht ausreichen, da 4 Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie die Verluste nur mit den Gewinnen des jeweiligen Vorjahres zum Datenzugriff – GoBD.
10 | W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 W E T T B E W E R B S F Ä H I G E U N T E R N E H M E N S B E S T E U E R U N G N A C H D E R C O R O N A - K R I S E | D I H K 2 0 21 | 11 Die Reform der Mehrwertsteuer auf EU-Ebene sollte dazu de. Zur Eindämmung des Umsatzsteuerbetrugs wird von Die im Zuge der Neuregelung der Erbschaftsteuer 2016 beschlos- gilt u. a. auch für die weiterhin diskutierte Forderung, die genutzt werden, die Besteuerung einfach, rechtssicher und einigen Unternehmen die Einführung eines umfassenden sene Protokollerklärung zur Konkretisierung von Konzernrege- erst 2009 eingeführte Abgeltungsteuer, nach der Einkünfte automatisch unterstützbar auszugestalten. Ein Beitrag zur Reverse-Charge-Verfahrens vorgeschlagen. Empfohlen lungen sollte umgesetzt werden. Dabei sollte der Fokus auf die aus Kapitalvermögen einheitlich mit 25 Prozent besteuert Vereinfachung wäre es, den Umfang der ermäßigten Steuer- wird, das Reverse-Charge-Verfahren unter Verwendung Unternehmenswirklichkeit und die Praktikabilität gerichtet sein. werden, wieder abzuschaffen. Grundsätzlich sollten vor der sätze zu reduzieren. Damit ließen sich schwierige Abgrenzun- von Kennziffern bzw. Identifikationsnummern der an einer Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, dass z. B. Lohnsummenre- Verabschiedung neuer Gesetze oder der Änderung beste- gen und daraus resultierende Steuerrisiken für Unternehmen umsatzsteuerrelevanten Transaktion beteiligten Parteien zu gelungen (im Rahmen der Kurzarbeit) und 90-Prozent-Verwal- hender Vorschriften unter Einbindung des Normenkontroll- vermeiden. Allerdings käme es in den betroffenen Branchen verwirklichen. Eine solche Systemänderung würde bedeuten, tungsvermögensgrenze in der Krise verschärfend wirken. Hier rates Kosten-/Nutzen-Analysen erstellt und gegebenenfalls dadurch auch zu Belastungen. Solche Belastungen ließen sich dass letztlich nur noch Umsätze zu Endverbrauchern der sollten Korrekturen ggf. auch auf Verwaltungsebene stattfinden. anhand von Pilotversuchen getestet werden. Neue Mitwir- nur vermeiden, wenn kompensierend und neutral hinsichtlich Umsatzbesteuerung unterworfen werden. Daraus könnte kungspflichten sollten nur begründet werden, wenn der des gesamten Umsatzsteueraufkommens der Regelsteuer- allerdings – so die Auffassung anderer Unternehmen – ein Neue Pflichten oder Rechtsänderungen sollten nur nach zusätzliche Nutzen für Unternehmen und Finanzverwaltung satz reduziert würde. Notwendig sind zudem gesetzliche hoher Abgrenzungsaufwand resultieren. Deshalb werden von vorheriger Kosten-/Nutzenanalyse eingeführt werden. Dies höher ist als die Kosten. Vereinfachungen und Klarstellungen beim Verfahren der diesen Unternehmen eher die Risiken einer Umstellung auf Umsatzbesteuerung. So sollten die Unternehmen die Einfuh- ein generelles Reverse-Charge-Verfahren gesehen. Denn bei rumsatzsteuer im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldung einer fehlerhaften Zuordnung der Leistungserbringung an 5. Steuern und Abgaben im Bereich Energie auf Klimaschutz ausrichten, angeben und gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen Geschäfts- oder Endkunden bliebe der leistende Unterneh- Wettbewerbsfähigkeit erhalten können. Bislang muss die Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar mer letztlich Schuldner der Umsatzsteuer. Eine nachträgliche nach dem Import gezahlt werden. Die aktuelle Verschiebung Einforderung der Umsatzsteuer beim Kunden würde sehr Im Gegenzug zur Einführung und Ausweitung der CO2- der Zahlungsfrist hat noch keine erhebliche Erleichterung aufwändig und teilweise nur im gerichtlichen Verfahren Bepreisung sind Entlastungen betroffener Unternehmen gebracht, weil diese an ein Aufschubkonto geknüpft ist und möglich sein. Beim “Verkauf über die Ladentheke” wäre eine und eine Reform der Steuern und Abgaben im Strom- und eine Verrechnung durch die Finanzbehörden deshalb trotz- nachträgliche Einforderung der Umsatzsteuer nicht mög- Energiebereich erforderlich. Die Verwendung von Erlösen aus dem häufig erst mit erheblicher Verzögerung stattfindet. lich. Wenn die Überlegungen eines Systemwechsels bei der dem nationalen Emissionshandel zur Reduzierung der EEG- Umsatzbesteuerung mit dem Ziel der Betrugsbekämpfung Umlage ist hierfür ein erster Schritt. In einem zweiten Schritt Handlungsdruck besteht auch bei dem Thema umsatz- weiterverfolgt werden, sollten Rechtssicherheit und Ver- sollte die EEG-Umlage – auch über 2022 hinaus – mithilfe steuerliche Organschaft. Für die Unternehmen könnte eine trauensschutz für die Unternehmen ebenfalls eine zentrale von Haushaltsmitteln weiter gesenkt und so rasch wie deutlich höhere Rechtssicherheit erreicht werden, wenn Rolle spielen. Dabei sollten dann digitale Prüfmöglichkeiten möglich vollständig darüber finanziert werden. Die weitere ein praxisgerechtes Antragsverfahren eingeführt wür- genutzt werden, um Steuerrisiken zu minimieren. Senkung der EEG-Umlage sollte den Auftakt für eine umfas- sendere Reform der Abgaben, Steuern und Umlagen bilden, um Preisverzerrungen zwischen Energieträgern und Techno- 4. Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen herstellen – Tax Compliance vereinfachen logien abzubauen und die mit der CO2-Bepreisung ansonsten doppelte Belastung von Energieträgern zu vermeiden. Speziell die Umsatzsteuer verursacht bei den Unterneh- men hohe Befolgungskosten. Um den Unternehmen mehr Insbesondere sollte die Stromsteuer schrittweise auf das eu- Rechtssicherheit zu geben, sollten ein Verfahren ähnlich der Deutschland und die EU haben sich im internationalen ropäische Mindestmaß gesenkt werden. Ein erster Senkungs- Lohnsteueranrufungsauskunft und ein umsatzsteuerliches Vergleich ambitionierte CO2-Reduktionsziele gesetzt. Um den schritt sollte insbesondere folgenden Punkt adressieren: Organschaftsantragsverfahren eingeführt werden – wie im Umstieg auf CO2-arme Energieträger und Produktionsprozesse Stammt Strom aus nicht geförderten EE-Anlagen, wird er im Maßnahmenkatalog zum Bürokratieabbau der Bundesregie- kosteneffizient und zügig voranzutreiben, haben sich markt- regionalen Zusammenhang verbraucht und ist die Erzeu- rung vom 13.04.2021 erwähnt. basierte und technologieneutrale Instrumente wie die CO2- gung mit Herkunftsnachweisen hinterlegt, sollte festgelegt Bepreisung bewährt. Es ist daher richtig, dass in Deutschland werden, dass die Stromsteuer das europäische Mindestmaß Das Steuerstrafrecht sollte auf seinen eigentlichen Zweck aufbauend auf den Erfahrungen des Europäischen Emissi- nicht übersteigt. Dies würde einen erheblichen Anreiz für zurückgeführt werden und kriminelles, vorsätzliches Verhal- onshandels für die bislang nicht erfassten Bereiche Verkehr die Unternehmen auslösen, nicht geförderten regionalen ten ahnden. Hingegen sollten unbeabsichtigte Fehler, die im und Wärme mit dem Brennstoffemissionshandel eine solche Grünstrom zu beziehen. Rahmen von betrieblichen Organisationsabläufen entstan- Bepreisung eingeführt worden ist. Das Europäische Emissi- den sind – z. B. bei der Abgabe von (Vor-)Anmeldungen bei onshandelssystem (ETS) gibt es bereits seit 2005. In ihm sind Solange europäisch und international keine vergleichbaren Anmeldesteuern wie der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer –, alle großen Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme Klimaschutzambitionen verfolgt und umgesetzt werden, be- nicht gleich zur Einleitung eines Straf- oder Ordnungswid- zur Teilnahme verpflichtet. Außerdem müssen auch große darf es darüber hinaus der Entlastung von energieintensiven rigkeitenverfahrens führen. Die Abgabe von Erklärungs- Industrieanlagen wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwer- und im internationalen Wettbewerb stehenden Unterneh- berichtigungen gem. § 153 Abgabenordnung (AO) sollte ke sowie – seit 2012 – Luftfahrzeugbetreiber Berechtigungen men. Bei den Strompreisen sind bereits heute weitere Belas- Vorrang vor der Anwendung der strafbefreienden Selbstan- für ihre Emissionen vorweisen. Das ETS ist das effizienteste tungen durch steigende Systemkosten wie Netzentgelte ab- zeige haben (§§ 369 ff. AO). Dies kann zusätzlich durch die Instrument zur Vermeidung von CO2-Emissionen. sehbar. Auch bei den Kraftstoffen liegt die Steuerbelastung Einführung von Schwellenwerten bewirkt werden, die sich in Deutschland im europäischen Vergleich bereits über dem am Umfang der konkreten Geschäftsaktivitäten orientieren. Klimaschutz sollte international abgestimmt erfolgen. Wett- Durchschnitt. Zusätzliche Belastungen verschlechtern die Für ein gesetzeskonformes Verhalten von Unternehmen (Tax Die Strafverfolgung auf Fälle mit hoher krimineller Energie bewerbsnachteile für Unternehmen am Standort Deutsch- Rahmenbedingungen am Standort Deutschland und können Compliance) ist es unabdingbar, dass Gesetze so gefasst zu fokussieren, würde verhindern, dass Finanzverwaltung land sollten vermieden werden. In einem nächsten Schritt zu Produktionseinschränkungen führen. Die Gefahr würde werden, dass sie einfach, praktikabel und rechtssicher und Staatsanwaltschaft durch unnötige Verfahrenseröffnun- sollte daher der nationale Brennstoffemissionshandel im wachsen, dass Produktionen – und damit auch Emissionen – befolgt werden können. Unternehmen können schneller am gen gebunden werden. Hierzu sollte der Anwendungserlass Verkehrs- und Gebäudebereich in ein europäisches System ins Ausland verlagert werden (Carbon Leakage). Dies sollte in Markt agieren, wenn sie Rechts- und Planungssicherheit für zu § 153 AO entsprechend nachgebessert werden. überführt werden. Eine Harmonisierung von Instrumenten jedem Fall vermieden werden, da über die Verlagerung kein Investitionen haben. Bereits die gesetzlichen Grundlagen ist für die international ausgerichtete Wirtschaft in Deutsch- Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen erzielt und sollten klar und verständlich sein. land besonders wichtig. zugleich die hiesige Wirtschaft geschwächt würde.
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