WICHTIGE BEDINGUNGEN UND DIE SATZUNG DER PSD BANK RHEINNECKARSAAR EG
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Wichtige Bedingungen und die Satzung der PSD Bank RheinNeckarSaar eG Inhaltsverzeichnis Teil I: Wichtige Bedingungen der PSD Bank RheinNeckarSaar eG Seite Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen 2 Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten 7 Sonderbedingungen für das PSD TelefonBanking 7 Sonderbedingungen PSD OnlineBanking 10 Sonderbedingungen für die Nutzung der PSD PostBox 12 Sparverkehr Sonderbedingungen für den Sparverkehr 13 Sonderbedingungen PSD SparDirekt 13 Sonderbedingungen für den PSD SparPlan fix 14 Sonderbedingungen PSD WachstumsSparen 14 Weitere Anlagen Sonderbedingungen PSD TagesGeld 15 Sonderbedingungen PSD TerminGeld 15 Sonderbedingungen PSD SparBrief 16 Teil II: Satzung der PSD Bank RheinNeckarSaar eG 17 PSD Bank RheinNeckarSaar eG 70369 Stuttgart Internet www.psd-rheinneckarsaar.de E-Mail info@psd-rns.de Geschäftsstellen Freiburg · Basler Str. 64-66 · 79100 Freiburg Saarbrücken · Bahnhofstr. 68 · 66111 Saarbrücken Stuttgart · Deckerstr. 37-39 · 70372 Stuttgart
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 07/2015 Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungs- (4) Empfänger von Bankauskünften einrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie ande- Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. ren Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden. 3 Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden Grundregeln für die Beziehung zwischen (1) Haftungsgrundsätze Kunde und Bank Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes 1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedin- Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfül- gungen und der Sonderbedingungen für einzelne Ge- lung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingun- schäftsbeziehungen gen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarun- (1) Geltungsbereich gen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (z. B. durch Verletzung Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwir- Geschäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben kungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (z. B. für das Wertpa- bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in piergeschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu (2) Weitergeleitete Aufträge diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrags mit dem ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbin- Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie dungen zu ausländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfandrecht ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleite- der Bank (Nr. 14 dieser Geschäftsbedingungen) auch die Ansprü- ter Auftrag). Dies betrifft z. B. die Einholung von Bankauskünften che dieser ausländischen Geschäftsstellen. bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwal- (2) Änderungen tung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unter- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem weisung des Dritten. vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (3) Störung des Betriebs angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Auf- Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg ruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht vereinbart (z. B. das OnlineBanking), können die Änderungen zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrs- auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des störung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) ein- Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem treten. vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die 4 Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festge- diensten (z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den stellt sind. von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderun- 5 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden gen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungs- Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der recht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. 2 Bankgeheimnis und Bankauskunft Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift (1) Bankgeheimnis der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zuge- Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen höriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Bank denjeni- Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis gen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Ertei- Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach lung einer Bankauskunft befugt ist. Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfü- gungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit (2) Bankauskunft nicht bekannt geworden ist. Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kun- 6 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmänni- den, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßi- schen und öffentlich-rechtlichen Kunden ge Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sons- (1) Geltung deutschen Rechts tige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. gilt deutsches Recht. (3) Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft (2) Gerichtsstand für Inlandskunden Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregi- Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbezie- ster eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern hung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank kann die Bank diesen Kunden an dem für die kontoführende Stel- erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anders lautende le zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Perso- Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des nen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen erteilt öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermö- die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall aus- gen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die drücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden. wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der ge- wünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu (3) Gerichtsstand für Auslandskunden der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Aus- der Auskunftserteilung entgegenstehen. land eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für 2
ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Perso- absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundes- nen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffent- bank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem lich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind. von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben wer- den. Kontoführung 10 Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwäh- 7 Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in rungskonten laufender Rechnung) (1) Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten (1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremd- einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum währungskonten (z. B. durch Überweisungen zulasten des Fremd- entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen währungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12 dieser Geschäfts- vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. bedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getrof- (2) Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem fenen Vereinbarung Zinsen berechnen. Kunden (2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (z. B. ein Devisen- Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines termingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrags in Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbind- sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Ein- lichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser wendungen in Textform geltend, genügt die Absendung inner- Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. halb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Ein- (3) Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die wendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zula- Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rech- sten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung nungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das nicht erteilt wurde. Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen 8 Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem (1) Vor Rechnungsabschluss Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (z. B. wegen ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflich- machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden tet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zusteht (Stornobuchung). Der Kunde kann in diesem Fall gegen zulasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausge- die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gut- setzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen schrift bereits verfügt hat. kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige (2) Nach Rechnungsabschluss Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rech- nungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch (4) Wechselkurs gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäf- Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen ten ergibt sich aus dem “Preis- und Leistungsverzeichnis”. Bei Zah- die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den lungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag. Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungs- anspruch gesondert geltend machen. Mitwirkungspflichten des Kunden (3) Information des Kunden; Zinsberechnung 11 Mitwirkungspflichten des Kunden Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den (1) Mitteilung von Änderungen Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde. und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer 9 Einzugsaufträge gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften Register (z. B. in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mittei- selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auf- lungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. trag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (z. B. Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag (2) Klarheit von Aufträgen eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit sei- Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die ner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig da- oder IBAN2 und BIC3, sowie der Währung zu achten. Änderungen, von, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde. Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als (2) Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestell- solche gekennzeichnet sein. ter Schecks (3) Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungs- eines Auftrags buchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag1 nach ihrer Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrags besondere Eile Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formu- Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon larmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung erfolgen. 3
(4) Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank besonders hinweisen. Werden dem Kunden die Änderungen Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Ein- hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die wendungen unverzüglich zu erheben. gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. (5) Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilun- (6) Auslagen gen Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden gesetzlichen Vorschriften. nicht zugehen, muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben ande- (7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und rer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapie- Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlun- rabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von Aufträ- gen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gen des Kunden oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet). in einer EWR-Währung Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträ- gen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Kosten der Bankdienstleistungen Wirtschaftsraums (EWR)4 in einer EWR-Währung5 richten sich die 12 Zinsen, Entgelte und Auslagen Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen (1) Zinsen und Entgelte im Privatkundengeschäft vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Privatkundengeschäft ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem „Preisaus- hang – Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen ergänzend aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein den Kunden Kunde einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende 13 Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten „Preisaushang“ oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebe- Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäfts- nen Zinsen und Entgelte. Für die Vergütung der darin nicht aufge- verbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, führten Hauptleistungen, die im Auftrag des Kunden oder in des- und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (z. B. Auf- sen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den wendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines die gesetzlichen Vorschriften. anderen Kunden der Bank übernommen (z. B. als Bürge), so (2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Privatkundenge- besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstär- schäfts kung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsüber- nahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. Außerhalb des Privatkundengeschäfts bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche (2) Veränderungen des Risikos Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen Hat die Bank bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kun- und Entgelten nach billigem Ermessen (§315 des Bürgerlichen den zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestel- Gesetzbuches). lung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür (3) Nicht entgeltfähige Leistung ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetzes eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Bank kein • sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird verändert haben oder sich zu verändern drohen oder nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben. • sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert (4) Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei haben oder zu verschlechtern drohen. Erhöhung Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn aus- Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen drücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbrau- mit dem Kunden. Die Bank wird dem Kunden Änderungen von cherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf die Bestellung Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditverein- Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag barung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der 75.000 Euro übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, Verstärkung auch dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditverein- abschließenden Angaben über Sicherheiten enthält. barung nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine (3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von angemessene Frist einräumen. Sicherheiten (5) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Anspruch genommenen Leistungen Bank eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung nach Nr. 19 Absatz 3 Änderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Kunden dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kun- im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in de seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Anspruch genommen werden (z. B. Konto- und Depotführung) Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschla- hierauf hinweisen. genen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das 14 Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege (1) Einigung über das Pfandrecht angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeit- Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen punkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf die- eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsver- se Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot kehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt 4
ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, oder künftig zustehen werden (z. B. Kontoguthaben). Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflich- tet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegen- (2) Gesicherte Ansprüche den Werte auszuführen (z. B. Verkauf von Wertpapieren, Auszah- Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen lung von Sparguthaben). und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen (3) Sondervereinbarungen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze anderen Kunden der Bank übernommen (z. B. als Bürge), so oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten ver- sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende einbart, so sind diese maßgeblich. Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. 17 Verwertung von Sicherheiten (3) Ausnahmen vom Pfandrecht (1) Wahlrecht der Bank Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Ver- Wenn die Bank verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten die fügungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu ver- verwendet werden dürfen (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung wertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten diese Werte. Dasselbe gilt für die von der Bank selbst ausgegebe- des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. nen Genussrechte, für Ansprüche des Kunden gegen die Bank aus nachrangigen Verbindlichkeiten sowie für die Wertpapiere, die (2) Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht die Bank im Ausland für den Kunden verwahrt. Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bank dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die (4) Zins- und Gewinnanteilscheine als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache Unterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht. nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehören- den Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen. Kündigung 15 Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten Wechseln 18 Kündigungsrechte des Kunden (1) Sicherungsübereignung (1) Jederzeitiges Kündigungsrecht Die Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. Geschäftsbeziehungen (z. B. den Scheckvertrag), für die weder An diskontierten Wechseln erwirbt die Bank im Zeitpunkt des eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung ver- Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie diskon- einbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kün- tierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungs- digen. eigentum an diesen Wechseln. (2) Kündigung aus wichtigem Grund (2) Sicherungsabtretung Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abwei- Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen chende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kün- auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Bank über; ein digung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichti- Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere ger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichti- zum Einzug eingereicht werden (z. B. Lastschriften, kaufmänni- gung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden sche Handelspapiere). lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. (3) Zweckgebundene Einzugspapiere (3) Gesetzliche Kündigungsrechte Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die 19 Kündigungsrechte der Bank Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. (1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne (4) Gesicherte Ansprüche der Bank Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung dienen der abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (z. B. Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken be- zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster rechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anfor- auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für derung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. lau- Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegan- fendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die genen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen und sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren (2) Kündigung unbefristeter Kredite endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt. Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank 16 Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabever- jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die pflichtung Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die (1) Deckungsgrenze berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bank- die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen. mäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht. (3) Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer (2) Freigabe Kündigungsfrist Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben, und zwar Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berück- in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrags; sie wird sichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar bei der Auswahl freizugebender Sicherheiten auf die berechtigten werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, 5
• wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögens- Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder beste- verhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank hende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlos- über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für senen Instituten abzuwenden oder zu beheben. Alle Institute, die die Bank verbundenen Geschäfte (z. B. Aushändigung einer diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren, oder gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Instituts- • wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensver- schutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im hältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichtein- eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung lagen und Schuldverschreibungen – geschützt. des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlich- keit gegenüber der Bank auch unter Verwertung einer hierfür (2) Gesetzlicher Einlagenschutz der BVR Institutssicherung GmbH bestehenden Sicherheit gefährdet ist, oder Das von der BVR Institutssicherung GmbH betriebene institutsbezo- • wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Ver- gene Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem amtlich stärkung von Sicherheiten nach Nr. 13 Absatz 2 dieser anerkannt. Sollte entgegen Absatz 1 ein Insolvenzfall eintreten, sind Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Verein- Einlagen im Sinne des § 2 Absätze 3 bis 5 des Einlagensicherungsge- barung nicht innerhalb der von der Bank gesetzten angemes- setzes bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 des Einlagensicherungsge- senen Frist nachkommt. setzes von der BVR Institutssicherung GmbH zu erstatten. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur (3) Freiwilliger Einlagenschutz der Sicherungseinrichtung Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderhei- Die Sicherungseinrichtung schützt im Fall einer Insolvenz über den ten des Einzelfalls (§ 323 Abs. 2 und 3 BGB) entbehrlich. gesetzlichen Schutz nach Absatz 2 hinaus alle Einlagen nach Maß- gabe des § 1 Absatz 3 des Statuts der Sicherungseinrichtung. (4) Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Ver- zug (4) Informationsbefugnisse Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Die Bank ist befugt, der Sicherungseinrichtung des BVR oder Kündigung wegen Verzugs mit der Rückzahlung eines Verbrau- einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erfor- cherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßga- derlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu be dieser Regelungen kündigen. stellen. Die Bank ist befugt, der BVR Institutssicherung GmbH oder (5) Abwicklung nach einer Kündigung einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erfor- Im Fall einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem derlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung stellen. eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (z. B. bei der Kündigung des Scheckvertrags die Rückgabe der Scheckvordrucke). 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember. 2 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). Sicherungssystem 3 4 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code). Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, 20 BVR Institutssicherung GmbH und Sicherungseinrichtung Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portu- des BVR gal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinig- tes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, (1) Instituts- und Einlagenschutz Liechtenstein und Norwegen. 5 Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungs- Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarische Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnische einrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Zloty, Rumänische Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Ungarische Forint. 6
Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten (Oder-Konto) Stand 07.2013 Einzelverfügungsrecht der Kontoinhaber (Oder-Konto) 1.4 Kontoauflösung Eine Auflösung von Gemeinschaftskonten kann nur durch alle 1 Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt: Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen. Eine Ausnahme • über das jeweilige Guthaben sowie über etwa den Kontoinha- hiervon besteht im Todesfall eines Kontoinhabers (vgl. Nr. 5 ). bern gemeinsam eingeräumte Kredite auf dem Konto zu ver- 2 Gesamtschuldnerische Haftung fügen und darüber hinaus vorübergehende Überziehungen Für die Verbindlichkeiten aus Gemeinschaftskonten haften im banküblichen Rahmen herbeizuführen; die Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Die Bank kann daher • weitere Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots mit von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Einzelverfügungsberechtigung für die Kontoinhaber zu den Ansprüche fordern. getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen: die Bank wird die 3 Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung anderen Kontoinhaber hierüber unterrichten; Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung • Konto-/Depotauszüge, Rechnungsabschlüsse sowie Wertpa- eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der pieraufstellungen, sonstige Abrechnungen und Anzeigen für Bank gegenüber - aus Beweisgründen möglichst schriftlich- die Kontoinhaber entgegenzunehmen, zu prüfen und anzuer- widerrufen. In diesem Fall können alle Kontoinhaber nur noch kennen sowie den gesamten das Gemeinschaftskonto betref- gemeinschaftlich über die Gemeinschaftskonten verfügen. fenden Schriftwechsel für die Kontoinhaber verbindlich zu Die Bank wird die anderen Kontoinhaber hierüber unterrich- unterzeichnen; ten. • im Fall des Ablebens eines der Kontomitinhaber über das 4 Kontomitteilungen jeweilige Guthaben auch ohne Mitwirkung der Erben zu ver- Kontomitteilungen werden in der vereinbarten Form über- fügen; eine Auflösung oder Umschreibung wird die Bank nur mittelt. Wenn eine unmittelbare Benachrichtigung geboten zulassen, wenn alle überlebenden ursprünglichen Kontomit- ist (z.B. bei Nichtausführung von Zahlungsverkehrsaufträgen), inhaber dies verlangen (vgl. Nummer 5). wird die Bank die Mitteilung an die im Vertrag angegebene Postanschrift versenden. Konto- und Kreditkündigungen 1.1 Kreditverträge und Kontoüberziehungen sowie die Ankündigung solcher Maßnahmen werden jedem Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen Kontoinhaber zugeschickt. Jeder Kontoinhaber kann verlan- zulasten der Konten ist die Mitwirkung aller Kontoinhaber gen, dass auch ihm künftig alle Kontomitteilungen zusätzlich erforderlich. übermittelt werden. 5 Tod eines Kontoinhabers 1.2 Termingeschäfte Nach dem Tod eines Kontomitinhabers bleiben die Befugnisse Zum Abschluss und zur Durchführung von Termingeschäften der anderen Kontoinhaber unverändert bestehen. Jedoch zulasten der Gemeinschaftskonten bedarf es einer Vereinba- können die überlebenden Kontoinhaber ohne Mitwirkung rung mit allen Kontoinhabern. der Erben Gemeinschaftskonten auflösen oder auf ihren Namen umschreiben lassen. 1.3 Erteilung und Widerruf von Vollmachten Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich wahrgenommen. Das Recht zum Widerruf gemeinschaftlich erteilt werden. Der Widerruf durch einen der Einzelverfügungsberechtigung steht jedoch jedem einzel- der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über nen Miterben zu. Widerruft ein Miterbe, bedarf jede Verfü- den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgrün- gung über Gemeinschaftskonten seiner Mitwirkung. Widerru- den möglichst schriftlich zu unterrichten. Vollmachten, die ein fen mehrere Miterben die Einzelverfügungsberechtigung Kontoinhaber vor der Eröffnung des Gemeinschaftskontos eines Kontoinhabers, so können sämtliche Kontoinhaber nur erteilt hat, gelten nur dann, wenn der andere Kontoinhaber noch gemeinschaftlich mit den widerrufenden Miterben über dem zustimmt. die Gemeinschaftskonten verfügen. Sonderbedingungen für das PSD TelefonBanking (PSD ServiceDirekt) Stand 02.2015 1. Leistungsangebot Die im TelefonBanking erteilten Wertpapieraufträge werden (1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte im Rahmen des ohne Beratung durchgeführt. Die Berechtigung zur Erteilung von TelefonBanking mittels Telefon in dem von der Bank angebotenen Wertpapieraufträgen mittels TelefonBanking bedarf einer separa- Umfang abwickeln. Zudem kann er Informationen der Bank ten Rahmenvereinbarung. mittels TelefonBanking abrufen. Die Abwicklung mittels Telefon umfasst insbesondere Geschäftsvorfälle in den Bereichen (2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgen- • Kontoführung den einheitlich als „Teilnehmer“ bezeichnet. Konto und Depot • Zahlungsverkehr werden im Folgenden einheitlich als „Konto“ bezeichnet. • Karten und Kartensperre (3) Zur Nutzung des TelefonBanking gelten die mit der Bank • Einlagen gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser • Information über Kontostände und Umsätze Limite kann der Teilnehmer mit seiner Bank gesondert vereinba- • Produktanlagen (Neu- und Wiederanlagen) ren. • Unterstützung bei Fragen zum OnlineBanking (z. B. Trojaner-Meldungen, externe BankingSoftware) 2. Voraussetzungen zur Nutzung des TelefonBanking • Entgegennahme neuer Vereinbarungen bzw. Änderungen für den telefonischen und elektronischen Vertriebsweg Der Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften • allgemeine Informationen und Serviceangebote mittels TelefonBanking das mit der Bank vereinbarte Personalisier- • aktive Kundenansprache zu Produkten und Serviceangeboten te Sicherheitsmerkmal, um sich gegenüber der Bank als berechtig- Weiterhin kann der Kunde folgende, an deutschen Börsen handel- ter Teilnehmer auszuweisen und Aufträge zu autorisieren (vgl. bare Wertpapiere kaufen und verkaufen: Nummern 3 und 4.1). Als Personalisiertes Sicherheitsmerkmal im • Aktien Rahmen von TelefonBanking dient entweder eine persönliche • Renten Identifikationsnummer (PIN) oder ein persönliches Codewort. Die • Investmentvermögensanteile Bank legt fest, welches Personalisierte Sicherheitsmerkmal für • Zeichnung von Neuemissionen TelefonBanking eingesetzt wird. 7
3. Zugang zum TelefonBanking (2) Insbesondere ist Folgendes zum Schutz der PIN / des persön- Der Teilnehmer erhält Zugang zum TelefonBanking mittels Tele- lichen Codewortes zu beachten: fon, wenn • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektronisch • der Teilnehmer die Kunden-/Kontonummer oder seine indivi- gespeichert werden (z. B. im Kundensystem). duelle Kundenkennung (PSD Key oder Alias) nennt und seine • Bei Eingabe bzw. Übermittlung des Personalisierten Sicher- PIN über die Tastatur des Telefons eingegeben hat bzw. sich heitsmerkmals ist sicherzustellen, dass andere Personen dieses mit seinem persönlichen Codewort legitimiert hat, nicht ausspähen bzw. mithören können. • die Prüfung dieser Daten bei der Bank eine Zugangsberechti- • Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb gung des Teilnehmers ergeben hat und des TelefonBanking-Verfahrens weitergegeben werden, also • keine Sperre des Zugangs (vgl. Nummer 8) vorliegt. beispielsweise nicht per E-Mail. Nach Gewährung des Zugangs zum TelefonBanking kann der Teil- Verwendet der Teilnehmer ein Telefon mit Nummernspeicher und nehmer Informationen abrufen oder Aufträge erteilen. Die Bank Wahlwiederholungsfunktion, ist er verpflichtet, nach Beendigung darf sich zur Durchführung von TelefonBanking-Geschäften eines des Telefonats mit der Bank den Speicherinhalt zu überspielen Erfüllungsgehilfen bedienen, der die technische Abwicklung für (z. B. durch Eingabe einer beliebigen Nummer über die Tastatur). die Bank durch eine zentrale Auftragsannahme vornimmt. Dieser Dadurch wird verhindert, dass ein Dritter durch Nutzung der Erfüllungsgehilfe ist berechtigt, im Rahmen der Abwicklung der Wahlwiederholungsfunktion Kenntnis von der zuvor eingegebe- Aufträge Einsicht in Kundenkonten und Kundendepots zu neh- nen PIN erhält und hierdurch ein missbräuchlicher Zugang zum men. TelefonBanking ermöglicht wird. 4. TelefonBanking-Aufträge 6.2 Änderung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals 4.1 Auftragserteilung und Autorisierung Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei erstmaliger Nutzung seine PIN Der Teilnehmer muss TelefonBanking-Aufträge (z. B. Überweisun- zu ändern. Darüber hinaus ist der Teilnehmer jederzeit berechtigt, gen) zu deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten Personalisierten seine PIN zu ändern. Das persönliche Codewort kann durch den Sicherheitsmerkmal (PIN bzw. Codewort) autorisieren. Der Auf- Teilnehmer jederzeit geändert werden. Die Änderung des persön- trag wird am Telefon bestätigt. lichen Codewortes hat grundsätzlich schriftlich gegenüber der Bank zu erfolgen und gilt ab dem Datum des Zugangs bei der 4.2 Widerruf von TelefonBanking-Aufträgen Bank. Die Widerrufbarkeit eines TelefonBanking-Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Sonderbedin- 6.3 Kontrolle der Auftragsdaten mit von der Bank mitgeteil- gungen (z. B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr). ten Daten Soweit die Bank dem Teilnehmer Daten aus seinem TelefonBan- 5. Bearbeitung von TelefonBanking-Aufträgen durch die king-Auftrag (z. B. Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfän- Bank gers, Wertpapierkennnummer) telefonisch wiederholt, ist der Teil- (1) Die Bearbeitung der TelefonBanking-Aufträge erfolgt an den nehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die Übereinstimmung für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) der mitgeteilten Daten mit den für die Transaktion vorgesehenen auf den im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Daten zu prüfen. Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ 7. Anzeige- und Unterrichtungspflichten bestimmten Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt 7.1 Sperranzeige des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leis- tungsverzeichnis“ der Bank, so gilt der Auftrag als am darauffol- (1) Stellt der Teilnehmer fest oder hat er den Verdacht, dass eine genden Geschäftstag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Teil- an diesem Tag. nehmer verpflichtet, unverzüglich seine PIN zu ändern. Sofern ihm dies nicht möglich ist, hat er die Bank unverzüglich zu unterrich- (2) Der Auftrag wird ausgeführt, wenn folgende Ausführungsbe- ten. In diesem Fall wird die Bank den Telefonzugang zum Telefon- dingungen vorliegen: Banking sperren. Stellt der Teilnehmer fest oder hat er den Ver- • Der Teilnehmer hat sich mit dem Personalisierten Sicherheits- dacht, dass eine andere Person von seinem persönlichen Codewort merkmal autorisiert. Kenntnis erhalten hat, muss der Teilnehmer die Bank hierüber • Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftrags- unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Zudem ist der Teilneh- art (z. B. Wertpapierorder) liegt vor. mer verpflichtet, schriftlich die Änderung seines persönlichen • Das gesondert vereinbarte TelefonBanking-Verfügungslimit Codewortes über die Bank zu beantragen (Änderung gilt ab dem ist nicht überschritten. Datum des Zugangs bei der Bank). • Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Sonderbedingungen (z. B. ausrei- (2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüg- chende Kontodeckung gemäß den Sonderbedingungen für lich bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. den Überweisungsverkehr) liegen vor. 7.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft aus- Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 vor, geführte Aufträge führt die Bank die TelefonBanking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart geltenden Der Kontoinhaber hat die Bank unverzüglich nach Feststellung Sonderbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für den Überwei- eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags sungsverkehr, Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft) hierüber zu unterrichten. aus. 8. Nutzungssperre (3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 8.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers nicht vor, wird die Bank den TelefonBanking-Auftrag nicht ausfüh- ren und dem Teilnehmer eine Information über die Nichtausfüh- Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere rung und – soweit möglich – über deren Gründe und die Möglich- im Fall der Sperranzeige nach Nummer 7.1, den TelefonBanking- keiten, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, Zugang für ihn oder alle Teilnehmer. berichtigt werden können, fernmündlich oder schriftlich zur Ver- 8.2 Sperre auf Veranlassung der Bank fügung stellen. (1) Die Bank darf den Zugang für einen Teilnehmer sperren, wenn 6. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers • sie berechtigt ist, den TelefonBanking-Vertrag aus wichtigem 6.1 Geheimhaltung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals Grund zu kündigen, (1) Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere • sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Person Kenntnis von der PIN / dem persönlichen Codewort erlangt. PIN / des persönlichen Codewortes dies rechtfertigen, oder Denn jede andere Person, die im Besitz der PIN / des persönlichen • der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügeri- Codewortes ist, hat die Möglichkeit, das TelefonBanking zu nut- schen Verwendung der PIN / des persönlichen Codewortes zen. Sie kann z. B. Aufträge zu Lasten des Kontos erteilen. besteht. 8
(2) Die Bank wird den Konto-/Depotinhaber unter Angabe der • die PIN im Telefon mit Nummernspeicher und Wahlwiederho- hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch lungsfunktion oder anderweitig gespeichert hat (vgl. Nummer unverzüglich nach der Sperre unterrichten. 6.1 Absatz 2, 1. Spiegelstrich und Satz 2), • das Personalisierte Sicherheitsmerkmal (PIN bzw. das persönli- 8.3 Aufhebung der Sperre che Codewort) einer anderen Person mitgeteilt und der Miss- Die Bank wird eine Sperre aufheben oder dem Teilnehmer eine brauch dadurch verursacht wurde (vgl. Nummer 6.1 Absatz 1 neue PIN zusenden / den Teilnehmer auffordern, ihr schriftlich ein und Absatz 2, 2. Spiegelstrich), neues persönliches Codewort mitzuteilen, wenn die Gründe für • das Personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des Service- die Sperre nicht mehr gegeben sind. Direkt-Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben 8.4 Automatische Sperre der PIN hat (vgl. Nummer 6.1 Absatz 2, 3. Spiegelstrich). Das System sperrt die PIN automatisch, wenn der Teilnehmer drei- (5) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den mal hintereinander eine falsche PIN eingibt. Auf Anforderung der Verfügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich erhält der Teilnehmer eine neue PIN zugesandt. jeweils auf den vereinbarten Verfügungsrahmen. 9. Haftung 9.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktio- nen vor der Sperranzeige 9.1 Haftung der Bank bei nicht autorisierten und nicht oder Beruhen nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen vor der fehlerhaft ausgeführten TelefonBanking-Verfügungen Sperranzeige auf der Nutzung einer verlorengegangenen oder Die Haftung der Bank bei nicht autorisierten und nicht oder feh- gestohlenen PIN / eines verlorengegangenen oder gestohlenen lerhaft ausgeführten TelefonBanking-Verfügungen richtet sich persönlichen Codewortes oder sonstigen missbräuchlichen Nut- nach den für die jeweilige Auftragsart vereinbarten Sonderbedin- zung der PIN / des persönlichen Codewortes und ist der Bank hier- gungen (z. B. Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr, durch ein Schaden entstanden, haften der Kontoinhaber und die Sonderbedingungen für das Wertpapiergeschäft). Bank nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens. 9.2 Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung 9.2.3 Haftung der Bank ab der Sperranzeige seiner PIN/ seines persönlichen Codewortes Sobald die Bank eine Sperranzeige des Teilnehmers erhalten hat, 9.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zah- übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte TelefonBan- lungsvorgänge vor der Sperranzeige king-Verfügungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat. (1) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zah- lungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung 9.2.4 Haftungsausschluss der PIN / des persönlichen Codewortes, haftet der Kontoinhaber Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur siche- und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, ren Aufbewahrung der PIN bzw. des Codewortes schuldhaft ver- die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen letzt hat. Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht (2) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden hätten vermieden werden können. aufgrund von nicht autorisierten Zahlungen über die Haftungs- 10. Telefonaufzeichnung grenze von 150 Euro nach Absatz 1 und 2 hinaus, wenn der Teil- nehmer fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Bank die im Rah- Sorgfaltspflichten nach diesen Bedingungen gehandelt hat. men des TelefonBanking geführten Telefonate sowie die von ihm über die Tastatur des Telefons eingegebenen Ziffern (ausgenom- (3) Der Kontoinhaber ist nicht zum Ersatz des Schadens nach den men PIN) aufzeichnet und aufbewahrt. Dies ist zur ordnungsge- Absätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperr- mäßen Auftragsbearbeitung und aus Beweisgründen erforder- anzeige nach Nummer 6.1 nicht abgeben konnte, weil die Bank lich. nicht die Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte und der Schaden dadurch eingetreten ist. 11. Vertragsdauer / Kündigung (4) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zah- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündi- lungsvorgängen und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten gung oder Einschränkung des Vertrages kann von Seiten der Bank nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt oder in betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber werden. Eine Kündigung des Vertrages kann seitens des Teilneh- den hierdurch entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe mers jederzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungs- Fahrlässigkeit des Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, frist in Textform erklärt werden. Das Recht zur Kündigung aus wenn er wichtigem Grund bleibt davon unberührt. • den Verlust oder Diebstahl der PIN / des persönlichen Code- wortes oder die missbräuchliche Nutzung der PIN / des persön- lichen Codewortes (insbesondere durch Verletzung seiner Sorgfaltspflichten) der Bank nicht unverzüglich anzeigt, nach- dem er hiervon Kenntnis erlangt hat (vgl. Nummer 7.1), 9
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