Basisdokumente BKB - Basler Kantonalbank
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Basisdokumente BKB 600 9676 12.18 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 1 / 25
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 3 Depotreglement 7 Bedingungen für die Benützung der BKB-Maestro-Karte 10 Bedingungen für die Benützung der BKB-Bankkarte 13 Bedingungen für das BKB-E-Banking 16 Besondere Bedingungen für SEPA-Transaktionen 20 Wichtige Information betreffend grenzüberschreitende Zahlungsaufträge 22 Bedingungen für den Informationsaustausch per E-Mail 23 Information an unsere Kundinnen und Kunden – Vermeidung von kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten 24 600 9676 12.18 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 2 / 25
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Ausgabe 2019 Die nachfolgenden Bestimmungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Bank. Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen. Für einzelne Geschäftsarten gelten ausserdem Sonderbestimmungen der Bank und die jeweiligen Usanzen. Aus Gründen besserer Verständlichkeit wird im Folgenden ausschliesslich die männliche Schreibweise verwendet, wobei diese auch die Kundinnen der Bank umfasst. 1. Verfügungsberechtigung Tritt ein Schaden oder anderer Nachteil ein, ohne dass die Die der Bank bekanntgegebenen Verfügungsberechtigun- Bank oder der Kunde ihre Sorgfalt verletzt haben, so trägt gen gelten ihr gegenüber bis zur ausdrücklichen Mittei- ihn diejenige Partei, in deren Einflussbereich die Ursache lung einer Änderung, und zwar ohne Rücksicht auf zur schädigenden Handlung gesetzt wurde. Für Schäden anderslautende Registereintragungen und Veröffentlichun- oder andere Nachteile aus Übermittlungsfehlern, techni- gen. Sofern ein Konto oder ein Depot auf mehrere Perso- schen Störungen und rechtswidrigen Eingriffen in Geräte nen lautet, können ohne gegenteilige Vereinbarung die oder Software des Kunden übernimmt die Bank keine Berechtigten darüber nur gemeinsam verfügen. Haftung. 2. Legitimationsprüfung und Sorgfaltspflichten Die Bank ist jederzeit befugt, im Verkehr mit dem Kunden Die Bank hat die Legitimationsprüfung mit der geschäfts- und seinen Bevollmächtigten die ihr angemessen erschei- üblichen Sorgfalt vorzunehmen. nenden Massnahmen zur Überprüfung der Legitimation zu treffen. Schäden aus dadurch entstehenden Verzöge- Schäden oder andere Nachteile, die trotzdem aus dem rungen trägt der Kunde. Nichterkennen von Legitimationsmängeln wie namentlich aus Unterschriften- und Dokumentenfälschung oder 3. Mangelnde Handlungsfähigkeit Manipulation elektronischer Übermittlungen entstehen, Der Kunde hat die Bank unverzüglich schriftlich über trägt der Kunde, sofern die Bank die Legitimationsprüfung mangelnde Handlungsfähigkeit seiner Bevollmächtigten mit der geschäftsüblichen Sorgfalt vorgenommen hat. oder anderer für ihn handelnder Dritter zu informieren. Unterlässt er dies oder liegt mangelnde Handlungsfähig- Insbesondere besteht keine Pflicht der Bank, vom Kunden keit beim Kunden selbst vor, trägt er den Schaden, der aus oder von einem Bevollmächtigten an die Bank übermittelte mangelnder Handlungsfähigkeit entsteht, soweit die Bank, Informationen und Instruktionen mit anderen Informationen ihre Mitarbeiter oder Hilfspersonen nicht die geschäfts und Instruktionen des Kunden abzugleichen. übliche Sorgfalt verletzt haben. Der Kunde hat seine Bankunterlagen sorgfältig aufzube- 4. Mitteilungen der Bank und Übermittlungsfehler wahren, damit Unbefugte nicht auf die darin enthaltenen Die Bank ist ermächtigt, via Post, Telefon, elektronische Informationen zugreifen können. Erteilt er Weisungen, so Kanäle (z.B. E-Mail, Telefax, SMS, Online Banking, mobile beachtet der Kunde alle Vorsichtsmassnahmen, welche Applikationen und andere elektronische Kommunikations- das Risiko von Betrügereien vermindern. Elektronische kanäle) sowie anderen Übermittlungs- und Transportarten Legitimationsmittel (inkl. Passwörter und Codes) hält er an die vom Kunden oder von seinen Bevollmächtigten geheim, bewahrt sie getrennt voneinander auf und befolgt gegenüber der Bank benutzten oder explizit angegebenen allfällige Sicherheitsempfehlungen der Bank zu den Kontaktdaten zu kommunizieren. elektronischen Dienstleistungen/Produkten, um Missbräu- che zu verhindern. Stellt der Kunde Unregelmässigkeiten Der Kunde ist verpflichtet, die Bank über die ihr gemelde- fest, teilt er diese der Bank umgehend mit. Schäden, die ten Angaben über sich oder seine Bevollmächtigten, z.B. auf einer Verletzung dieser Sorgfaltspflichten beruhen, Namen, Adresse, Domizil, E-Mail-Adresse, Telefonnummer trägt der Kunde. etc., auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Bank trifft angemessene Massnahmen, um Betrüge Mitteilungen der Bank gelten als rechtswirksam erfolgt, reien zu erkennen und zu verhindern. Verletzt sie dabei die wenn sie an die letzten vom Kunden bekanntgegebenen 600 9676 12.18 geschäftsübliche Sorgfalt, übernimmt sie den eingetrete- Kontaktdaten abgesandt oder gemäss Weisung des nen Schaden. Kunden anderweitig deponiert worden sind. © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 3 / 25
Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der im Droht im Einzelfall ein darüber hinausgehender Schaden, physischen oder elektronischen Besitz der Bank befindli- muss der Kunde die Bank vorgängig auf diese Gefahr chen Kopien oder Versandlisten. hinweisen, andernfalls trägt er diesen Schaden. Die Bank kann dem Kunden mittels Publikation im Internet 7. Pfand- und Verrechnungsrecht (unter www.bkb.ch) rechtlich relevante Informationen, Die Bank hat an allen Kontoguthaben des Kunden und an Bedingungen und Dokumente zugänglich machen sowie allen Vermögenswerten, die sie jeweils für Rechnung des ihre Informations-, Aufklärungs- und Bekanntmachungs- Kunden bei sich selbst oder anderswo aufbewahrt, ein pflichten (z.B. enthalten in Finanzmarktregulierungen Pfandrecht und bezüglich aller Forderungen ein Verrech- betreffend Anlegerschutz und Transparenz) erfüllen. nungsrecht für alle ihre jeweils bestehenden oder zukünfti- gen Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Die Bank wendet bei der Benützung von Post, Telefon, Währung oder darauf, ob diese Ansprüche speziell elektronischen Kanälen oder anderen Übermittlungs- und sichergestellt sind. Transportarten die geschäftsübliche Sorgfalt an. Sie trägt den Schaden namentlich aus Verlusten, Verspätungen, Dieses Pfand- und Verrechnungsrecht gilt auch für Unregelmässigkeiten, Doppelausfertigungen oder aus etwaige Schadloshaltungs- bzw. Befreiungsansprüche der technischen Störungen und Betriebsausfällen, soweit sie Bank, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit für die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt hat. Soweit die Bank den Kunden getätigten Transaktionen oder für den Kunden die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat, trägt der gehaltenen Vermögenswerten von Dritten (einschliesslich Kunde diesen Schaden. Emittenten, Liquidatoren, Sachwaltern, Konkursverwaltern, Institutionen und Behörden) in Anspruch genommen wird. 5. Beanstandungen Beanstandungen des Kunden aus der Ausführung oder Befindet sich der Kunde mit seiner Leistung im Verzug, Nicht- oder Falschausführung von Aufträgen oder von so kann die Bank nach ihrer Wahl, auch bezüglich der Mitteilungen sind sofort, spätestens aber innerhalb der Reihenfolge, die Pfänder zwangsrechtlich oder freihändig von der Bank allenfalls angesetzten Frist anzubringen. verwerten oder unter Aufrechterhaltung des Pfandrechts den Kunden auf Pfändung bzw. Konkurs betreiben. Treffen Dokumente oder Mitteilungen, die der Kunde erwartet (z.B. Konto-/Depotauszüge, Börsenabrechnun- 8. Konditionen, Steuern und Abgaben gen) nicht ein, hat der Kunde die Bank unverzüglich zu Die vereinbarten oder üblichen Konditionen (Zinsen, benachrichtigen. Gebühren [inkl. Guthabengebühren], Kommissionen, Spesen) und Steuern werden dem Kunden nach Wahl der Beanstandungen von Konto- und Depotauszügen haben Bank umgehend, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung durch die Bank zu oder jährlich gutgeschrieben bzw. belastet. Lautet die erfolgen. Geschäftsbeziehung auf mehrere Personen, haften diese solidarisch. Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, gelten die Ausführung bzw. Nichtausführung sowie die entsprechen- Die aktuellen Konditionen und andere Belastungen richten den Mitteilungen und Auszüge als genehmigt. sich nach einsehbaren Listen/Produktemerkblättern. Änderungen sind jederzeit, namentlich bei Veränderung In jedem Fall trägt der Kunde den Schaden, der durch eine der Geldmarktverhältnisse bzw. der Kosten und bei verspätete Beanstandung entsteht. Neubeurteilung der Geschäftsrisiken, durch Anpassung der Listen/Produktemerkblätter möglich. Der Kunde wird 6. Ausführung von Aufträgen hierüber auf geeignete Weise vorgängig in Kenntnis Erteilt der Kunde einen oder mehrere Aufträge, die sein gesetzt. verfügbares Guthaben oder den ihm gewährten Kredit übersteigen, kann die Bank unabhängig vom Datum oder Änderungen oder neu eingeführte Konditionen gelten als Zeitpunkt des Eingangs nach eigenem Ermessen bestim- genehmigt, wenn der Kunde das betroffene Produkt bzw. men, inwieweit sie einzelne Aufträge ganz oder teilweise die betroffene Dienstleistung nicht innert 30 Tagen ab ausführt. Mitteilung kündigt. Kündigungs- oder Rückzugsfristen gemäss besonderen Bedingungen oder Vereinbarungen Werden Aufträge mangelhaft oder zu Unrecht nicht bzw. bleiben vorbehalten. nicht rechtzeitig ausgeführt und entsteht ein Schaden, 600 9676 12.18 haftet die Bank höchstens für den Zinsausfall (gilt nicht für Für Leistungen der Bank, die nicht in einer Liste/einem Börsenaufträge). Produktemerkblatt enthalten sind, die aber im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmasslichem Interesse erbracht © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 4 / 25
werden und die üblicherweise nur gegen eine Vergütung kündigen. Insbesondere kann die Bank Kreditlimiten zu erwarten sind, kann die Bank nach eigener Beurteilung jederzeit annullieren und ihre Guthaben per sofort fällig eine angemessene Entschädigung erheben. stellen. Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen und für spezifische Produkte geltende Kündigungsbe Etwaige Steuern und Abgaben, welche im Zusammen- stimmungen. hang mit der Geschäftsbeziehung des Kunden zur Bank bei oder von dieser erhoben werden oder welche die Bank 12. Beschränkung von Dienstleistungen, Liquidation aufgrund von schweizerischem oder ausländischem Zur Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer oder vertragli- Recht, Staatsverträgen oder von vertraglichen Vereinba- cher Bestimmungen, zur Wahrung der geschäftsüblichen rungen mit ausländischen Stellen (z.B. 30 % Quellensteuer Sorgfalt oder zur Gewähr einer einwandfreien Geschäfts- gemäss dem US Foreign Account Tax Compliance Act, führung kann die Bank Dienstleistungen gegenüber dem FATCA) einbehalten muss, sowie die bei der Bank anfallen- Kunden ganz oder teilweise beschränken. Dies gilt den Spesen gehen zulasten des Kunden bzw. können auf unabhängig von ergänzenden Regelungen zu einzelnen den Kunden überwälzt werden. Bankdienstleistungen. Insbesondere kann die Bank die Konto- und Depotbeziehung sperren, die Ausführung von 9. Fremde Währungen Aufträgen jeder Art (z.B. Auftrag zur Ein-/Auszahlung, zur Die den Kundenguthaben in fremder Währung entspre- Überweisung bzw. Übertragung von Guthaben, Effekten chenden Gegenanlagen werden in gleicher Währung und sonstigen Vermögenswerten, zur Saldierung etc.) inner- oder ausserhalb des Landes der betreffenden aufschieben oder beschränken sowie generell die Entge- Währung im Namen der Bank, jedoch auf Rechnung und gennahme von Vermögenswerten oder Gutschriften Gefahr des Kunden, angelegt. Der Kunde trägt anteilmäs- verweigern. sig im Verhältnis zu seinen Guthaben jedes die Gesamt anlage treffende Risiko, insbesondere aus gesetzlichen Im Falle einer Kündigung oder wenn hinterlegte Vermö- oder behördlichen Beschränkungen und Steuern und genswerte oder Guthaben aus gesetzlichen, regulatori- sonstigen Lasten in allen beteiligten Ländern. schen, produktspezifischen oder anderweitigen Gründen nicht mehr durch die Bank verwahrt werden können, hat der Der Kunde kann über Guthaben in Fremdwährung durch Kunde der Bank auf Anfrage hin mitzuteilen, wohin diese Verkauf oder Überweisungen ohne Weiteres verfügen. Vermögenswerte und Guthaben zu transferieren sind. Anderweitige Verfügungsarten bedürfen der Zustimmung der Bank. Unterlässt der Kunde nach einer von der Bank infolge Kündigung der Geschäftsbeziehung oder Beschränkung Die Bank ist mangels anderslautender Instruktionen von Dienstleistungen angesetzten angemessenen berechtigt, Gutschriften und Belastungen von Fremdwäh- Nachfrist, ihr mitzuteilen, wohin die vom Kunden bei der rungsbeträgen in Schweizer Franken vorzunehmen – und Bank hinterlegten Vermögenswerte und Guthaben zu zwar zum Kurs des Eingangs- bzw. Verarbeitungstages –, transferieren sind, kann die Bank die Vermögenswerte es sei denn, der Kunde besitze ein Konto in der entspre- physisch ausliefern oder sie liquidieren. Den Erlös sowie chenden Fremdwährung. Wenn der Kunde nur Konten in die noch vorhandenen Guthaben des Kunden kann die Drittwährungen besitzt, kann die Bank den jeweiligen Bank mit befreiender Wirkung am vom Richter bezeichne- Betrag nach freiem Ermessen in einer dieser Währungen ten Ort hinterlegen oder in Form eines Checks an die gutschreiben bzw. belasten. letztbekannte Zustelladresse des Kunden senden. 10. Wechsel, Checks und andere Papiere 13. Feiertage Die Bank ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene lm gesamten Geschäftsverkehr mit der Bank sind die unbezahlte Wechsel, Checks und andere Papiere zurück- Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag gleich zubelasten. Dies gilt auch, wenn sich bereits bezahlte gestellt. Checks nachträglich als gestohlen oder sonst abhanden gekommen, gefälscht oder mangelhaft erweisen. Bis zur 14. Auslagerung von Geschäftsbereichen Begleichung eines Schuldsaldos verbleiben ihr die (Outsourcing) wechselrechtlichen, checkrechtlichen oder anderen Die Bank kann unter Beachtung des einschlägigen Ansprüche auf Zahlung des vollen Betrags der Wechsel, Regelwerks einzelne Dienstleistungen ganz oder teilweise Checks und anderen Papiere mit Nebenforderungen durch Dritte erbringen lassen. Dies betrifft im Besonderen gegen jeden aus dem Papier Verpflichteten. Dienstleistungen betreffend Zahlungsverkehr, Wertschrif- tenverwaltung, Druck und Versand von Bankdokumenten, 600 9676 12.18 11. Kündigung der Geschäftsbeziehungen Informationstechnologie sowie Kreditrisikomanagement. Der Kunde und die Bank können Bankbeziehungen Im Rahmen der Auslagerungen kann es vorkommen, dass jederzeit per sofort oder auf einen späteren Termin Daten an Dritte übermittelt werden müssen. Sämtliche © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 5 / 25
Dienstleistungserbringer sind an entsprechende Vertrau- • zum Zweck einer umfassenden und effizienten Kunden- lichkeitsbestimmungen gebunden. betreuung, der Information über das Dienstleistungsan- gebot von Konzerngesellschaften sowie aus Compliance- 15. Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen und anderen Risikomanagementgründen innerhalb des Vorschriften Konzerns gegenüber Konzerngesellschaften in der Der Kunde ist für die Einhaltung von auf ihn sowie auf Schweiz. weitere an der Bankbeziehung bzw. an den Vermögens werten beteiligte Personen anwendbaren gesetzlichen 17. Kontaktlosigkeit Vorschriften (einschliesslich Steuergesetzen sowie Dekla- Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Vorkehrun- rations- und Meldepflichten) verantwortlich. Er hält die für gen zu treffen, um zu verhindern, dass die zwischen ihm ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften jederzeit ein. Auf und der Bank bestehenden Geschäftsbeziehungen kontakt- Verlangen der Bank dokumentiert der Kunde, dass er bzw. los im Sinne der einschlägigen Regulatorien werden. weitere an der Beziehung beteiligte Personen die jeweils Insbesondere ist er gehalten, der Bank jegliche Änderung anwendbaren rechtlichen Vorschriften eingehalten haben. der Adresse oder des Namens (z.B. infolge Heirat) unver- züglich mitzuteilen. 16. Datenschutz und Bankkundengeheimnis Organe, Angestellte und Beauftragte der Bank unterstehen Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank verpflichtet gesetzlichen Pflichten zum Schutz und zur Geheimhaltung ist, die Geschäftsbeziehung einer zentralen Meldestelle zu von Daten, welche die Geschäftsbeziehung mit dem melden, sobald die Beziehung kontaktlos geworden ist. Kunden betreffen. Nebst den Konditionen und anderen Belastungen gemäss Die Bank speichert und bearbeitet solche Daten und Daten Listen/Produktemerkblättern, welche auch im Falle der von Drittquellen und kann daraus Profile erstellen. Diese Kontaktlosigkeit weiter gelten, ist die Bank berechtigt, für werden von der Bank insbesondere genutzt, um den ihre Umtriebe bei eingetretener Kontakt- oder Nachrichten- Kunden über Produkte und Dienstleistungen informieren losigkeit eine spezielle Gebühr sowie Ersatz sämtlicher und beraten zu können sowie für Marktforschungs-, Auslagen vom Kunden zu erheben. Marketing- und Risikomanagementzwecke. 18. Änderungen der Allgemeinen Geschäfts Die Bank publiziert die Grundsätze über die Bearbeitung bedingungen von Personendaten sowie etwaige Aktualisierungen im Die Bank kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internet (unter www.bkb.ch/datenschutzerklaerung). jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden vorgängig in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten Die Pflicht der Bank zur Wahrung des Bankkundengeheim- ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. nisses entfällt bei gesetzlichen oder regulatorischen Aus- kunfts- oder Meldepflichten der Bank, bei Einwilligung des 19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Kunden oder bei Vorliegen anderer gesetzlicher Rechtferti- Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank unterste- gungsgründe wie namentlich der Wahrung berechtigter hen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungs- Interessen der Bank. Dies ist insbesondere der Fall: ort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Domizil • gegenüber Dritten, die bei Dienstleistungen, welche die sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkei- Bank für den Kunden erbringt, wie Konto- und Depotfüh- ten ist Basel. Die Bank hat indessen das Recht, den Kunden rung oder Abwicklung von Zahlungsverkehrs-, Wertschrif- auch beim zuständigen Gericht seines Domizils oder bei ten-, Devisen- und anderen Kundengeschäften (die ggf. jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen, wobei Bezug zum Ausland aufweisen; vgl. dazu weitere Informa- ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt. tionen unter www.swissbanking.org) involviert sind; • bei angedrohten oder eingeleiteten Verfahren des Kunden Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstands oder weiterer an der Bankbeziehung bzw. an den Vermö- bestimmungen des schweizerischen Rechts. genswerten Beteiligter im In- oder Ausland gegen die Bank (auch als Drittpartei); • zur Sicherung oder Durchsetzung im In- oder Ausland von Forderungen oder anderen Rechten gegenüber dem Kunden und zur Verwertung von für den Kunden bestell- ten Sicherheiten; • bei Vorwürfen des Kunden sowie weiterer an der Bank 600 9676 12.18 beziehung bzw. an den Vermögenswerten Beteiligter gegen die Bank in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien oder gegenüber Behörden; © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 6 / 25
Depotreglement 1. Geltungsbereich den gesetzlichen Bestimmungen sowie in der üblichen Dieses Depotreglement gilt zusätzlich zu den Allgemeinen Lieferfrist und Form ausgeliefert bzw. übertragen werden. Geschäftsbedingungen für Aufbewahrung, Verbuchung Die Gebühren für Auslieferung und Übertragung richten und Verwaltung von Werten und Sachen (Depotwerten) sich nach den einsehbaren Listen/Produktemerkblättern. durch die Bank, insbesondere auch, wenn diese in der Bei Auslieferung aus einem Sammeldepot besteht kein Form von Bucheffekten geführt werden. Es findet ergän- Anspruch auf bestimmte Nummern, Stückelungen, zend Anwendung zu allfälligen besonderen vertraglichen Jahrgänge usw. Vereinbarungen. Der Transport sowie der Versand von Depotwerten 2. Entgegennahme erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist eine Die Bank übernimmt als Depotwerte in der Regel in Wertdeklaration erforderlich, nimmt die Bank diese bei offenem Depot insbesondere: Fehlen besonderer Instruktionen des Kunden nach • Bucheffekten, Wertpapiere, Wertrechte und weitere eigenem Ermessen vor. nicht verbriefte Geld- und Kapitalmarktanlagen sowie andere Finanzinstrumente zur Verwahrung (bzw. 5. Vertragsdauer Verbuchung) und Verwaltung; Das Depotverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlos- • vertretbare Edelmetalle und Münzen in handelsüblicher sen. Es erlischt nicht bei Tod, Handlungsunfähigkeit oder Form und Qualität sowie Hypothekartitel und Beweis Konkurs des Kunden. urkunden (z.B. Versicherungspolicen) zur Verwahrung. 6. Konditionen Die Bank kann ohne Angabe von Gründen die Entgegen- Die aktuellen Konditionen und anderen Belastungen nahme von Depotwerten ablehnen. Dies gilt insbeson richten sich nach einsehbaren Listen/Produktemerkblät- dere, wenn der Kunde auf ihn anwendbare Anlegerrestrik- tern. Änderungen sind jederzeit, namentlich bei Verände- tionen nicht erfüllt. rung der Kosten und Neubeurteilung von Geschäftsrisiken durch Anpassung der Listen/Produktemerkblätter Sofern die Bank die Depotwerte aufgrund von Anleger möglich. Der Kunde wird hierüber auf geeignete Weise restriktionen, rechtlichen, regulatorischen oder pro- vorgängig in Kenntnis gesetzt. duktspezifischen oder sonstigen Gründen nicht länger verwahren möchte, wird die Bank den Depotinhaber um Für Leistungen der Bank, die nicht in einer Liste/einem Instruktion bitten, wohin die Depotwerte transferiert Produktemerkblatt enthalten sind, die aber im Auftrag des werden sollen. Erhält die Bank auch nach einer von ihr Kunden oder in dessen mutmasslichem Interesse er- angesetzten angemessenen Nachfrist vom Kunden keine bracht werden und die üblicherweise nur gegen eine Instruktionen, kann die Bank die Vermögenswerte phy- Vergütung zu erwarten sind (z.B. Kommissionen und sisch ausliefern oder liquidieren. Spesen Dritter, Verfahrens- und Rechtskosten, die der Bank im Zusammenhang mit den Depotwerten entstehen), Die Bank kann vom Kunden eingelieferte Depotwerte auf kann die Bank nach eigener Beurteilung eine angemesse- Echtheit und Sperrmeldungen prüfen oder durch Dritte im ne Entschädigung erheben. In- und Ausland prüfen lassen, ohne dabei eine Haftung zu übernehmen. In diesem Fall führt die Bank Verkaufs- 7. Vertriebsentschädigungen und Lieferaufträge sowie Verwaltungshandlungen erst Die Bank kann von Dritten im Zusammenhang mit dem nach abgeschlossener Prüfung aus. Die Kosten der Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen und anderen Prüfung können dem Kunden in Rechnung gestellt Anlageprodukten Vertriebsentschädigungen, namentlich werden. Bestandespflegekommissionen, erhalten. Die Bank vergütet vereinnahmte Vertriebsentschädigungen 3. Sorgfaltspflicht periodisch dem Kunden weiter. Die Bank verbucht, verwahrt und verwaltet die Depot werte mit der geschäftsüblichen Sorgfalt. 8. Verwahrung der Depotwerte Die Bank ist berechtigt, die Depotwerte im eigenen 4. Auslieferung und Übertragung der Depotwerte Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Kunden, Unter Vorbehalt von Kündigungsfristen, gesetzlichen durch eine Drittverwahrstelle ihrer Wahl im In- oder Bestimmungen, Statuten von Emittenten, Sicherungsrech- Ausland getrennt oder in Sammeldepots verwahren zu 600 9676 12.18 ten der Bank und besonderen vertraglichen Abmachun- lassen. Bei einer Drittverwahrung haftet die Bank nur gen kann der Kunde jederzeit verlangen, dass ihm die für die geschäftsübliche Sorgfalt bei der Wahl und Depotwerte gemäss den am Ort der Verwahrung gelten- Instruktion der Drittverwahrstelle. © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 7 / 25
Auslosbare Depotwerte können ebenfalls sammelver- Die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang wahrt werden. Von der Sammelverwahrung ausgenom- mit solchen Melde- und Anzeigepflichten sowie Beschrän- men bleiben Depotwerte, die wegen ihrer Natur oder aus kungen usw. ist Sache des Kunden. anderen Gründen getrennt verwahrt werden müssen. Bei Verwahrung im Ausland unterliegen die Depotwerte den Werden solche Pflichten erst nach bereits erfolgtem Kauf Gesetzen und Usanzen am Ort der Verwahrung. Drittver- eingeführt, ist die Bank ermächtigt, die fraglichen Depot- wahrstellen können ein Pfandrecht oder ein anderes werte zu veräussern, sofern der Kunde einer entsprechen- Sicherungsrecht an den Depotwerten geltend machen. den Aufforderung nicht rechtzeitig nachkommt und sie ihm den Verkauf angedroht hat. Wird der Bank die Rücknahme im Ausland verwahrter Depotwerte durch die ausländische Gesetzgebung 11. Umwandlung von Depotwerten verunmöglicht oder erschwert, ist die Bank nur verpflich- Die Bank ist ermächtigt, eingelieferte Urkunden auf Kosten tet, dem Kunden bei einer Verwahrungsstelle bzw. des Kunden annullieren und durch Wertrechte ersetzen zu Korrespondenzbank ihrer Wahl am Ort der Verwahrung lassen und Wertpapiere und Wertrechte – sofern die einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch zu verschaffen, Voraussetzungen erfüllt sind – durch Gutschrift auf einem sofern ein solcher besteht und übertragbar ist. Effektenkonto als Bucheffekten zu führen. Die Bank ist ferner ermächtigt, sofern vom Emittenten vorgesehen, 9. Eintragung der Depotwerte Druck und Auslieferung von Wertpapieren zu verlangen. Auf den Namen lautende Depotwerte schweizerischer Emittenten werden im massgeblichen Register (z.B. 12. Verwaltung Aktienregister) auf den Namen des Kunden zur Eintragung Die Bank besorgt ohne besondere Weisung des Kunden angemeldet, sofern eine entsprechende Ermächtigung die üblichen Verwaltungshandlungen wie: des Kunden vorliegt. Damit werden die zur Registrierung • Entgegennahme fälliger Zinsen, Dividenden, anderer übermittelten Daten (insbesondere seine Identität) der Ausschüttungen und rückzahlbarer Kapitalbeträge; entsprechenden Stelle (Gesellschaft, Registerführer etc.) • Umtausch und Bezug von Depotwerten ohne Wahlrecht bekannt. des Kunden (Splits, Spin-offs etc.); • Überwachung von Auslosungen, Kündigungen, Konver- Ist die Eintragung auf den Kunden unüblich oder nicht sionen, Bezugsrechten, Amortisationen von Depotwer- möglich, kann die Bank die Depotwerte auf Rechnung und ten etc. Gefahr des Kunden auf den Namen eines Dritten oder auf ihren eigenen Namen eintragen lassen. Sofern die Bank einzelne Werte nicht im üblichen Sinne verwalten kann, teilt sie dies dem Kunden mit der Anzeige, 10. Melde- und Anzeigepflichten dass die Werte in seinem Depot eingebucht wurden, oder Der Kunde ist für die Erfüllung allfälliger Melde- und auf andere Weise mit. Anzeigepflichten sowie weiterer Pflichten (z.B. Offenle- gung von Beteiligungen, Unterbreitung eines Übernahme- Die Bank besorgt auf besonderen, rechtzeitig bei der Bank angebots) gegenüber Gesellschaften, Börsen, Behörden eingegangenen Auftrag des Kunden weitere Verwaltungs- oder anderen Marktteilnehmern verantwortlich. Massge- handlungen wie: bend ist das anwendbare in- oder ausländische Recht. Die • Ausübung von Bezugs-, Wandel- und Optionsrechten; Bank ist nicht verpflichtet, den Kunden auf seine Melde- • Besorgung von Konversionen; pflichten hinzuweisen. Sofern die Depotwerte auf den • Einzahlung auf nicht voll einbezahlte Depotwerte; Namen einer Nomineegesellschaft oder der Bank einge- • Ausführung von Aufträgen aus Titelofferten im Zusam- tragen sind, hat der Kunde die Bank unverzüglich über menhang mit öffentlichen Übernahmeangeboten, eine allfällige Meldepflicht zu informieren. Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen etc. Die Bank ist berechtigt, Verwaltungshandlungen für Wenn möglich informiert die Bank den Kunden in geeigne- Depotwerte, die zu Melde- oder Anzeigepflichten der ter Weise über bevorstehende die Depotwerte betreffende Bank führen, unter Mitteilung an den Depotinhaber ganz Ereignisse. Gehen Weisungen des Kunden nicht rechtzei- oder teilweise nicht auszuführen. tig ein, so ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen zu handeln. Üblicherweise Der Kunde ist alleine verantwortlich, allfällige gemäss werden nicht ausgeübte Bezugsrechte verkauft und anwendbarem in- oder ausländischem Recht geltende Rückkauf-, Umtausch- sowie Konversionsofferten nicht Beschränkungen einzuhalten, Auflagen zu erfüllen oder angenommen. 600 9676 12.18 erforderliche Bewilligungen einzuholen, wenn er Geschäf- te mit Depotwerten tätigt oder veranlasst. © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 8 / 25
Keine Verwaltungshandlungen besorgt die Bank insbe- 14. Verzeichnisse sondere: Die Bank übermittelt dem Kunden in der Regel auf • bei couponslosen Namenaktien, wenn die Zustelladresse Jahresende eine Aufstellung über den Bestand der für Dividenden und Ausschüttungen nicht auf die Bank verwahrten Depotwerte. Die Aufstellung kann weitere, lautet; nicht unter dieses Reglement fallende Werte enthalten. • für ausschliesslich oder vorwiegend im Ausland Bucheffekten werden nicht speziell als solche gekenn- gehandelte Depotwerte, die ausnahmsweise in der zeichnet. Schweiz verwahrt werden; • für Hypothekartitel und Beweisurkunden (z.B. Versiche- Bewertungen des Depotinhalts beruhen auf unverbind rungspolicen). lichen Kurswerten aus branchenüblichen Informations- quellen. Die Bank übernimmt keine Gewähr und Haftung Bei allen Verwaltungshandlungen stützt sich die Bank auf für die Richtigkeit dieser Angaben sowie für weitere die ihr verfügbaren branchenüblichen Informationsquel- Informationen im Zusammenhang mit den eingebuchten len, ohne jedoch eine Verantwortung zu übernehmen. Werten. Solange die Verwaltung durch die Bank andauert, ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, Emittenten oder 15. Änderungen des Depotreglements Drittverwahrstellen die für die Verwaltung der Depotwerte Die Bank behält sich jederzeit Änderungen des Depot- erforderlichen Instruktionen zu erteilen und die nötigen reglements vor. Diese werden dem Kunden vorgängig in Auskünfte einzuholen. geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Es ist Sache des Kunden, seine Rechte aus den Depot werten in Gerichts-, Insolvenz- und ähnlichen Verfahren geltend zu machen und sich hierfür die erforderlichen Informationen zu beschaffen. 13. Gutschriften und Belastungen Gutschriften und Belastungen werden auf einem vom Kunden bezeichneten Konto bei der Bank verbucht. Ohne anderslautende Instruktionen ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fremdwährungsbeträge in Schweizer Franken umzurechnen. Gutschriften erfolgen unter Vorbehalt des Eingangs. Die Bank ist berechtigt, irrtümlich erfolgte und fehlerhafte Buchungen rückgängig zu machen, und zwar auch nachträglich ohne zeitliche Einschränkung nach erfolgter Verbuchung auf dem Depot bzw. dem Konto des Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Korrekturen seitens der Bank ohne vorgängige Rücksprache mit ihm erfolgen. Die Bestimmungen über die Stornierung gemäss Bucheffektengesetz bleiben vorbehalten. Änderungen von Kontoinstruktionen müssen spätestens fünf Bankwerktage vor Verfall bei der Bank eingetroffen sein. 600 9676 12.18 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 9 / 25
Bedingungen für die Benützung der BKB-Maestro-Karte I. Allgemeine Bestimmungen b) Aufbewahrung 1. Einsatzarten (Funktionen) Die BKB-Maestro-Karte und die PIN sind besonders Die BKB-Maestro-Karte kann für folgende Funktionen sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren. eingesetzt werden: • als Bargeldbezugskarte im In- und Ausland (vgl. Ziff. II); c) Geheimhaltung der PIN (Persönliche Identifikations- • als Zahlungskarte zur Bezahlung von Waren und nummer) Dienstleistungen im In- und Ausland (vgl. Ziff. II); Die PIN ist geheim zu halten und darf vom Kartenbe- • für Einzahlungsdienstleistungen der Bank (vgl. Ziff. Ill). rechtigten keinesfalls an andere Personen weitergege- ben werden. Insbesondere darf die PIN weder auf der 2. Einsatzort BKB-Maestro-Karte vermerkt, noch in anderer Weise, Die BKB-Maestro-Karten sind standardmässig innerhalb auch nicht in geänderter Form, zusammen mit dieser der Schweiz und Europas einsetzbar. Für die Verwendung aufbewahrt werden. Die PIN-Eingabe muss stets der BKB-Maestro-Karte ausserhalb dieser Regionen ist die verdeckt erfolgen. BKB-Maestro-Karte bei der Bank entsprechend freischal- ten zu lassen. Die Freischaltung ist maximal für zwei d) Ä nderung der PIN Monate möglich. Danach wird die Karte automatisch auf Vom Kartenberechtigten geänderte PIN dürfen nicht die Standardeinstellung zurückgesetzt. In begründeten aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Tele- Fällen kann die Freischaltung verlängert werden. Die BKB fonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) behält sich vor, das Zulassungsgebiet sowie die Dauer der bestehen. Freischaltung jederzeit selber zu erweitern oder zu beschränken. e) W eitergabe der BKB-Maestro-Karte Der Kartenberechtigte darf seine BKB-Maestro-Karte 3. Kontobeziehung nicht weitergeben und sie insbesondere Dritten weder Die BKB-Maestro-Karte bezieht sich immer auf ein aushändigen noch sonst wie zugänglich machen. bestimmtes Konto (nachfolgend «Konto» genannt) bei der kartenherausgebenden Bank (nachfolgend «Bank» f) Meldung bei Verlust genannt). Bei Verlust der BKB-Maestro-Karte oder der PIN sowie bei Verbleiben der BKB-Maestro-Karte in einem Gerät 4. Kartenberechtigte* ist die von der Bank bezeichnete Stelle unverzüglich zu Kartenberechtigte können Kontoinhaber, Kontobevoll- benachrichtigen (vgl. auch Ziff. II. 5 und Ziff. II. 10). mächtigte oder vom Kontoinhaber bezeichnete Personen sein. Die BKB-Maestro-Karte lautet jeweils auf den Namen g) K ontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten des Kartenberechtigten. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige 5. Eigentum Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen, aufgrund Die BKB-Maestro-Karte bleibt Eigentum der Bank. missbräuchlicher Verwendung der Karte, der Bank unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach 6. Gebühr Erhalt des Kontoauszuges der betreffenden Rech- Für die Ausgabe der BKB-Maestro-Karte und deren Autori- nungsperiode. Innert 10 Tagen nach Erhalt des Scha- sierung sowie für die Verarbeitung der damit getätigten denformulars und der Abtretungserklärung ist dieses Transaktionen kann die Bank vom Kontoinhaber Gebühren ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusen- erheben, welche in angemessener Form bekannt zu den. geben sind. Diese Gebühren werden dem Konto belastet, auf das die BKB-Maestro-Karte ausgestellt ist. h) Meldung an die Polizei Bei strafbaren Handlungen hat der Kartenberechtigte 7. Sorgfaltspflichten des Kartenberechtigten Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Er hat nach bestem Der Kartenberechtigte trägt insbesondere folgende Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalles Sorgfaltspflichten: und zur Verminderung des daraus resultierenden a) Unterzeichnung Schadens beizutragen. Bei Erhalt der BKB-Maestro-Karte ist diese vom Karten- berechtigten sofort an der dafür vorgesehenen Stelle zu 600 9676 12.18 unterzeichnen. * Die Begriffe Kontoinhaber resp. Kartenberechtigter werden vorliegend der Einfachheit halber geschlechtsneutral verwendet. © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 10 / 25
8. Deckungspflicht II. BKB-Maestro-Karte als Bargeldbezugs- und Die BKB-Maestro-Karte darf nur verwendet werden, wenn Zahlungskarte auf dem Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder 1. Bargeldbezugsfunktion Kreditlimite) vorhanden ist. Die Bank ist berechtigt, Die BKB-Maestro-Karte kann jederzeit zum Bezug von Transaktionen abzulehnen, wenn die erforderliche Bargeld zusammen mit der PIN an entsprechend gekenn- Deckung auf dem Konto nicht vorhanden ist. zeichneten Geldautomaten im In- und Ausland oder mit Unterzeichnung des Transaktionsbeleges bei entspre- 9. Belastungsrecht der Bank chend gekennzeichneten Anbietern bis zu den für die Die Bank ist berechtigt, sämtliche Beträge aus dem BKB-Maestro-Karte festgesetzten Limiten eingesetzt Einsatz der BKB-Maestro-Karte (gemäss Ziff. I. 1) auf dem werden. Konto zu belasten (vgl. Ziff. II. 5). 2. Zahlungsfunktion Das Belastungsrecht der Bank bleibt auch bei Streitigkei- Die BKB-Maestro-Karte kann jederzeit zur Zahlung von ten des Kartenberechtigten mit Drittpersonen uneinge- Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland zusam- schränkt bestehen. men mit der PIN, mit Unterzeichnung des Transaktions beleges oder durch blosse Verwendung der Karte (zum Beträge in Fremdwährungen werden in die Währung des Beispiel in Parkhäusern, bei Autobahnzahlstellen oder bei Kontos umgerechnet. kontaktloser Bezahlung) bei entsprechend gekennzeich- neten Anbietern bis zu den für die BKB-Maestro-Karte 10. Geltungsdauer und Kartenerneuerung festgesetzten Limiten eingesetzt werden. Die BKB-Maestro-Karte ist bis zum Ende des auf ihr angegebenen Jahres gültig. Bei ordentlicher Geschäftsab- 3. PIN wicklung und ohne ausdrücklichen Verzicht des Karten Dem Kartenberechtigten wird zusätzlich zur BKB- berechtigten wird die BKB-Maestro-Karte vor Ende des Maestro-Karte in einem separaten, verschlossenen auf ihr angegebenen Jahres automatisch durch eine neue Umschlag die PIN zugestellt. Es handelt sich dabei um BKB-Maestro-Karte ersetzt. eine karteneigene, 6-stellige, maschinell berechnete PIN, welche weder der Bank noch Dritten bekannt ist. Werden 11. Kündigung mehrere BKB-Maestro-Karten ausgestellt, so erhält jede Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen. Gleichbedeutend BKB-Maestro-Karte je eine eigene PIN. mit der Kündigung ist der Widerruf einer Vollmacht gemäss Ziff. I. 4. 4. Änderung der PIN Dem Kartenberechtigten wird empfohlen, an dafür Nach erfolgter Kündigung ist der Bank die BKB-Maestro- eingerichteten Geldautomaten eine neue, minimal 4-, Karte unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben. maximal 6-stellige PIN aus Zahlen zu wählen, welche die zuvor geltende PIN unmittelbar ersetzt. Aus Sicherheits- Durch vorzeitige Rückforderung oder Rückgabe der Karte überlegungen sollte eine 6-stellige PIN gewählt werden. entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresge- Die Änderung kann beliebig oft und jederzeit vorgenom- bühr. men werden. Um den Schutz gegen missbräuchliche Verwendung der BKB-Maestro-Karte zu erhöhen, darf die Die Bank bleibt trotz Kündigung berechtigt, sämtliche gewählte PIN weder aus leicht ermittelbaren Kombinatio- Beträge auf dem Konto zu belasten, welche auf Kartenein- nen bestehen (vgl. Ziff. I. 7 lit.d), noch auf der BKB-Maestro- sätze vor der effektiven Rückgabe der BKB-Maestro-Karte Karte vermerkt oder in anderer Weise, auch nicht in zurückzuführen sind. geänderter Form, zusammen mit dieser aufbewahrt werden. 12. Änderungen der Bedingungen und der Preise Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser 5. Legitimation, Belastung und Risikotragung Bedingungen und der Preise vor. Änderungen werden in Jede Person, die sich bei Verwendung der BKB- angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, Maestro-Karte durch falls die BKB-Maestro-Karte nicht vor Inkrafttreten der • Eingabe der PIN, Änderungen zurückgegeben wird. • Unterzeichnen des Transaktionsbeleges oder • kontaktloses Bezahlen 13. Allgemeine Geschäftsbedingungen legitimiert, gilt als berechtigt, den Bargeldbezug bzw. die Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun- Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit der 600 9676 12.18 gen der Bank. BKB-Maestro-Karte zu tätigen. Dies gilt auch, wenn es sich nicht um den Kartenberechtigten handelt. Dement- sprechend ist die Bank berechtigt, sämtliche auf diese © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 11 / 25
Weise legitimierten Beträge dem Konto zu belasten. Die 10. Sperrung Risiken aus der missbräuchlichen Verwendung der Die Bank ist jederzeit berechtigt, ohne vorgängige BKB-Maestro-Karte liegen somit grundsätzlich beim Mitteilung an den Kartenberechtigten und ohne Angabe Kontoinhaber. von Gründen die BKB-Maestro-Karte zu sperren. 6. Schadenübernahme bei Nichtverschulden Die Bank sperrt die BKB-Maestro-Karte, wenn es der Unter der Voraussetzung, dass der Kartenberechtigte die Kartenberechtigte ausdrücklich verlangt, er den Verlust Bedingungen für die Benützung der BKB-Maestro-Karte in der BKB-Maestro-Karte und/oder der PIN meldet sowie allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfalts- bei Kündigung. Die Sperrung kann nur bei der von der pflichten gemäss Ziff. I. 7) und ihn auch sonst in keiner Bank bezeichneten Stelle verlangt werden. Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Bank Schä- den, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwen- Für Einsätze der BKB-Maestro-Karte vor Wirksamwerden dung der BKB-Maestro-Karte durch Dritte in der Funktion der Sperrung innert geschäftsüblicher Frist ist die Bank als Bargeldbezugs- oder Zahlungskarte entstehen. berechtigt, das Konto zu belasten. Die mit der Sperrung Miterfasst sind auch Schäden infolge Fälschung oder verbundenen Kosten können dem Konto belastet werden. Verfälschung der BKB-Maestro-Karte. Nicht als «Dritte» zu Die Sperrung wird nur mit Einverständnis des Kontoinha- betrachten sind die Kartenberechtigten und deren Partner bers bei der Bank wieder aufgehoben. sowie mit diesen im gleichen Haushalt lebende Personen. Ill. BKB-Maestro-Karte für Einzahlungsdienstleistungen Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, Die BKB-Maestro-Karte kann für die Einzahlung von Noten sowie allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art werden und Münzgeld an entsprechend vorgesehenen Automa- nicht übernommen. ten genutzt werden. Der vom Automaten erkannte und vom Einzahler gegenüber dem Automaten bestätigte 7. Technische Störungen und Betriebsausfälle Betrag wird dem auf der BKB-Maestro-Karte aufgeführten Aus technischen Störungen und Betriebsausfällen, die bzw. durch die Multikontofunktion angehängten und am den Einsatz der BKB-Maestro-Karte in ihrer Bargeld- und/ Bancomaten ausgewählten Konto abzüglich der in der oder Zahlungsfunktion ausschliessen, entstehen den Preisliste angegebenen Gebühr automatisch mit Valuta Kartenberechtigten keine Ansprüche auf Schadenersatz. des Einzahlungstages gutgeschrieben. 8. Limiten Die Gutschrift erfolgt unabhängig davon, in welchem Die Bank legt Limiten pro ausgegebene BKB-Maestro- Verhältnis der Einzahler und der Kontoinhaber zueinander Karte fest und teilt diese in angemessener Form mit. Die stehen, falls diese nicht identisch sind. Das Widerrufsrecht Orientierung allfälliger Bevollmächtigter über Limiten ist des Einzahlers erlischt mit der Entgegennahme des Sache des Kontoinhabers. Betrages durch den Automaten. 9. Transaktionsbeleg Der Kartenberechtigte erhält bei Bargeldbezügen an den meisten Geldautomaten auf Verlangen, bei Bezahlung von Waren und Dienstleistungen automatisch oder auf Verlangen einen Transaktionsbeleg. Die Bank selbst verschickt in der Folge keine Belastungsanzeigen. 600 9676 12.18 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 12 / 25
Bedingungen für die Benützung der BKB-Bankkarte I. Allgemeine Bestimmungen d) Ä nderung der PIN 1. Einsatzarten (Funktionen) Vom Kartenberechtigten geänderte PIN dürfen nicht Die BKB-Bankkarte kann für folgende Funktionen einge- aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Tele- setzt werden: fonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) • als Bargeldbezugskarte an Geldausgabeautomaten bestehen. (GAA) bei der BKB (nachfolgend «Bank» genannt) (vgl. Ziff. II); e) W eitergabe der BKB-Bankkarte • für Einzahlungsdienstleistungen der Bank (vgl. Ziff. III); Der Kartenberechtigte darf seine BKB-Bankkarte nicht • zur Abfrage von Kontosaldo und Transaktionen. weitergeben und sie insbesondere Dritten weder aushändigen noch sonst wie zugänglich machen. 2. Kontobeziehung Die BKB-Bankkarte bezieht sich immer auf ein bestimmtes f) Meldung bei Verlust Konto (nachfolgend «Konto» genannt) bei der karten Bei Verlust der BKB-Bankkarte oder der PIN sowie bei herausgebenden Bank. Die Bank bestimmt, für welche Verbleiben der BKB-Bankkarte in einem Gerät ist die von Kontoarten eine Bankkarte abgegeben wird. der kartenherausgebenden Bank bezeichnete Stelle unverzüglich zu benachrichtigen (vgl. auch Ziff. II. 4 und 3. Kartenberechtigte Ziff. II. 9). Kartenberechtigte können Kontoinhaber, Kontobevoll- mächtigte oder vom Kontoinhaber bezeichnete Personen g) K ontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten sein. Die BKB-Bankkarte lautet jeweils auf den Namen des Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden Kartenberechtigten. Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund 4. Eigentum missbräuchlicher Verwendung der Karte, der Bank Die BKB-Bankkarte bleibt Eigentum der Bank. unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszuges der betreffenden Rech- 5. Gebühr nungsperiode. Innert 10 Tagen nach Erhalt des Scha- Für die Ausgabe der BKB-Bankkarte und deren Autorisie- denformulars und der Abtretungserklärung ist dieses rung sowie für die Verarbeitung der damit getätigten ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusen- Transaktionen kann die Bank vom Kontoinhaber Gebühren den. erheben, welche in angemessener Form bekannt zu geben sind. Diese Gebühren werden dem Konto belastet, h) Meldung an die Polizei auf das die BKB-Bankkarte ausgestellt ist. Bei strafbaren Handlungen hat der Kartenberechtigte Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Er hat nach bestem 6. Sorgfaltspflichten des Kartenberechtigten Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalles Der Kartenberechtigte trägt insbesondere folgende und zur Verminderung des daraus resultierenden Sorgfaltspflichten: Schadens beizutragen. a) Unterzeichnung Bei Erhalt der BKB-Bankkarte ist diese vom Kartenbe- 7. Deckungspflicht rechtigten sofort an der dafür vorgesehenen Stelle zu Die BKB-Bankkarte darf nur verwendet werden, wenn auf unterzeichnen. dem Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder Kreditlimite) vorhanden ist. Die Bank ist berechtigt, b) Aufbewahrung Transaktionen abzulehnen, wenn die erforderliche Die BKB-Bankkarte und die PIN (persönliche Identifika Deckung auf dem Konto nicht vorhanden ist. tionsnummer) sind besonders sorgfältig und voneinan- der getrennt aufzubewahren. 8. Belastungsrecht der Bank Die Bank ist berechtigt, sämtliche Beträge aus dem c) Geheimhaltung der PIN Einsatz der BKB-Bankkarte (gemäss Ziff. I. 1) auf dem Die PIN ist geheim zu halten und darf vom Kartenbe- Konto zu belasten (vgl. Ziff. II. 4). rechtigten keinesfalls an andere Personen weitergege- ben werden. Insbesondere darf die PIN weder auf der 9. Kündigung BKB-Bankkarte vermerkt noch in anderer Weise, auch Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen. Gleichbedeutend 600 9676 12.18 nicht in geänderter Form, zusammen mit dieser mit der Kündigung ist der Widerruf einer Vollmacht aufbewahrt werden. Die PIN-Eingabe muss stets gemäss Ziff. I. 3. Nach erfolgter Kündigung ist der Bank die verdeckt erfolgen. BKB-Bankkarte unaufgefordert und unverzüglich zurück- © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 13 / 25
zugeben. Die Bank bleibt trotz Kündigung berechtigt, 5. Schadenübernahme bei Nichtverschulden sämtliche Beträge auf dem Konto zu belasten, welche auf Unter der Voraussetzung, dass der Kartenberechtigte die Karteneinsätze vor der effektiven Rückgabe der BKB- Bedingungen für die Benützung der BKB-Bankkarte in Bankkarte zurückzuführen sind. allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfalts- pflichten gemäss Ziff. I. 6) und ihn auch sonst in keiner 10. Änderungen der Bedingungen und der Preise Weise ein Verschulden trifft, kann die Bank nach Einzelfall- Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser prüfung Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuch- Bedingungen und der Preise vor. Änderungen werden in licher Verwendung der BKB-Bankkarte durch Dritte angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, entstehen, ganz oder teilweise übernehmen. Miterfasst falls die BKB-Bankkarte nicht vor Inkrafttreten der Ände- sind auch Schäden infolge Fälschung oder Verfälschung rungen zurückgegeben wird. der BKB-Bankkarte. Nicht als «Dritte» zu betrachten sind die Kartenberechtigten und deren Partner sowie mit 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen diesen im gleichen Haushalt lebende Personen. Schäden, Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun- für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie gen der Bank. allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art werden nicht übernommen. II. BKB-Bankkarte als Bargeldbezugskarte 1. Bargeldbezugsfunktion 6. Technische Störungen und Betriebsausfälle Die BKB-Bankkarte kann jederzeit zum Bezug von Bargeld Aus technischen Störungen und Betriebsausfällen, die zusammen mit der PIN an den GAA der BKB bis zu den für den Einsatz der BKB-Bankkarte ausschliessen, entstehen die Karte festgesetzten Limiten eingesetzt werden. den Kartenberechtigten keine Ansprüche auf Schaden ersatz. 2. PIN Dem Kartenberechtigten wird zusätzlich zur BKB-Bankkar- 7. Limiten te in einem separaten, verschlossenen Umschlag die PIN Die Bank legt Limiten pro ausgegebene BKB-Bankkarte zugestellt. Es handelt sich dabei um eine karteneigene, fest und teilt diese in angemessener Form mit. Die 6-stellige, maschinell berechnete PIN, welche weder der Orientierung allfälliger Bevollmächtigter über Limiten ist Bank noch Dritten bekannt ist. Werden mehrere Sache des Kontoinhabers. BKB-Bankkarten ausgestellt, so erhält jede BKB-Bankkarte je eine eigene PIN. 8. Transaktionsbeleg Der Kartenberechtigte erhält bei Bargeldbezügen am GAA 3. Änderung der PIN auf Verlangen einen Transaktionsbeleg. Die Bank selbst Dem Kartenberechtigten wird empfohlen, am GAA der verschickt in der Folge keine Belastungsanzeigen. BKB eine neue, minimal 4-, maximal 6-stellige PIN aus Zah- len zu wählen, welche die zuvor geltende PIN unmittelbar 9. Sperrung ersetzt. Aus Sicherheitsüberlegungen sollte eine 6-stellige Die Bank ist jederzeit berechtigt, ohne vorgängige PIN gewählt werden. Die Änderung kann beliebig oft und Mitteilung an den Kartenberechtigten und ohne Angabe jederzeit vorgenommen werden. Um den Schutz gegen von Gründen die BKB-Bankkarte zu sperren. Die Bank missbräuchliche Verwendung der BKB-Bankkarte zu sperrt die BKB-Bankkarte, wenn es der Kartenberechtigte erhöhen, darf die gewählte PIN weder aus leicht ermittel- ausdrücklich verlangt, er den Verlust der BKB-Bankkarte baren Kombinationen bestehen (vgl. Ziff. I. 6 lit.d), noch auf und/oder der PIN meldet sowie bei Kündigung. der BKB-Bankkarte vermerkt oder in anderer Weise, auch nicht in geänderter Form, zusammen mit dieser auf Die Sperrung kann nur bei der von der Bank bezeichneten bewahrt werden. Stelle verlangt werden. Für Einsätze der BKB-Bankkarte vor Wirksamwerden der Sperrung innert geschäftsüblicher 4. Legitimation, Belastung und Risikotragung Frist ist die Bank berechtigt, das Konto zu belasten. Die mit Jede Person, die sich bei Verwendung der BKB-Bankkarte der Sperrung verbundenen Kosten können dem Konto durch Eingabe der PIN legitimiert, gilt als berechtigt, den belastet werden. Die Sperrung wird nur mit Einverständnis Bargeldbezug mit der BKB-Bankkarte zu tätigen; dies gilt des Kontoinhabers bei der Bank wieder aufgehoben. auch, wenn es sich nicht um den Kartenberechtigten handelt. Dementsprechend ist die Bank berechtigt, den III. BKB-Bankkarte für Einzahlungsdienstleistungen auf diese Weise legitimierten Betrag dem Konto zu Die BKB-Bankkarte kann für die Einzahlung von Noten und belasten. Die Risiken aus der missbräuchlichen Verwen- Münzgeld an entsprechend vorgesehenen Automaten 600 9676 12.18 dung der BKB-Bankkarte liegen somit grundsätzlich beim genutzt werden. Der vom Automaten erkannte und vom Kontoinhaber. Einzahler gegenüber dem Automaten bestätigte Betrag wird dem auf der BKB-Bankkarte aufgeführten bzw. © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch Seite 14 / 25
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