Basisdokumente BKB - Basler Kantonalbank

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Basisdokumente BKB
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                 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch   Seite 1 / 25
Inhaltsverzeichnis

                 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)           3

                 Depotreglement       7

                 Bedingungen für die Benützung der BKB-Maestro-Karte            10

                 Bedingungen für die Benützung der BKB-Bankkarte           13

                 Bedingungen für das BKB-E-Banking          16

                 Besondere Bedingungen für SEPA-Transaktionen             20

                 Wichtige Information betreffend grenzüberschreitende Zahlungsaufträge    22

                 Bedingungen für den Informationsaustausch per E-Mail           23

                 Information an unsere Kundinnen und Kunden –
                 Vermeidung von kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerten        24
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
                 Ausgabe 2019

                 Die nachfolgenden Bestimmungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen dem
                 Kunden und der Bank. Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen. Für einzelne Geschäftsarten gelten ausserdem
                 Sonderbestimmungen der Bank und die jeweiligen Usanzen.

                 Aus Gründen besserer Verständlichkeit wird im Folgenden ausschliesslich die männliche Schreibweise verwendet,
                 wobei diese auch die Kundinnen der Bank umfasst.

                 1. Verfügungsberechtigung                                     Tritt ein Schaden oder anderer Nachteil ein, ohne dass die
                 Die der Bank bekanntgegebenen Verfügungsberechtigun-          Bank oder der Kunde ihre Sorgfalt verletzt haben, so trägt
                 gen gelten ihr gegenüber bis zur ausdrücklichen Mittei-       ihn diejenige Partei, in deren Einflussbereich die Ursache
                 lung einer Änderung, und zwar ohne Rücksicht auf              zur schädigenden Handlung gesetzt wurde. Für Schäden
                 anderslautende Registereintragungen und Veröffentlichun-      oder andere Nachteile aus Übermittlungsfehlern, techni-
                 gen. Sofern ein Konto oder ein Depot auf mehrere Perso-       schen Störungen und rechtswidrigen Eingriffen in Geräte
                 nen lautet, können ohne gegenteilige Vereinbarung die         oder Software des Kunden übernimmt die Bank keine
                 Berechtigten darüber nur gemeinsam verfügen.                  Haftung.

                 2. Legitimationsprüfung und Sorgfaltspflichten                Die Bank ist jederzeit befugt, im Verkehr mit dem Kunden
                 Die Bank hat die Legitimationsprüfung mit der geschäfts-      und seinen Bevollmächtigten die ihr angemessen erschei-
                 üblichen Sorgfalt vorzunehmen.                                nenden Massnahmen zur Überprüfung der Legitimation
                                                                               zu treffen. Schäden aus dadurch entstehenden Verzöge-
                 Schäden oder andere Nachteile, die trotzdem aus dem           rungen trägt der Kunde.
                 Nichterkennen von Legitimationsmängeln wie namentlich
                 aus Unterschriften- und Dokumentenfälschung oder              3. Mangelnde Handlungsfähigkeit
                 Manipulation elektronischer Übermittlungen entstehen,         Der Kunde hat die Bank unverzüglich schriftlich über
                 trägt der Kunde, sofern die Bank die Legitimationsprüfung     mangelnde Handlungsfähigkeit seiner Bevollmächtigten
                 mit der geschäftsüblichen Sorgfalt vorgenommen hat.           oder anderer für ihn handelnder Dritter zu informieren.
                                                                               Unterlässt er dies oder liegt mangelnde Handlungsfähig-
                 Insbesondere besteht keine Pflicht der Bank, vom Kunden       keit beim Kunden selbst vor, trägt er den Schaden, der aus
                 oder von einem Bevollmächtigten an die Bank übermittelte      mangelnder Handlungsfähigkeit entsteht, soweit die Bank,
                 Informationen und Instruktionen mit anderen Informationen     ihre Mitarbeiter oder Hilfspersonen nicht die geschäfts­
                 und Instruktionen des Kunden abzugleichen.                    übliche Sorgfalt verletzt haben.

                 Der Kunde hat seine Bankunterlagen sorgfältig aufzube-        4. Mitteilungen der Bank und Übermittlungsfehler
                 wahren, damit Unbefugte nicht auf die darin enthaltenen       Die Bank ist ermächtigt, via Post, Telefon, elektronische
                 Informationen zugreifen können. Erteilt er Weisungen, so      Kanäle (z.B. E-Mail, Telefax, SMS, Online Banking, mobile
                 beachtet der Kunde alle Vorsichtsmassnahmen, welche           Applikationen und andere elektronische Kommunikations-
                 das Risiko von Betrügereien vermindern. Elektronische         kanäle) sowie anderen Übermittlungs- und Transportarten
                 Legitimationsmittel (inkl. Passwörter und Codes) hält er      an die vom Kunden oder von seinen Bevollmächtigten
                 geheim, bewahrt sie getrennt voneinander auf und befolgt      gegenüber der Bank benutzten oder explizit angegebenen
                 allfällige Sicherheitsempfehlungen der Bank zu den            Kontaktdaten zu kommunizieren.
                 elektronischen Dienstleistungen/Produkten, um Missbräu-
                 che zu verhindern. Stellt der Kunde Unregelmässigkeiten       Der Kunde ist verpflichtet, die Bank über die ihr gemelde-
                 fest, teilt er diese der Bank umgehend mit. Schäden, die      ten Angaben über sich oder seine Bevollmächtigten, z.B.
                 auf einer Verletzung dieser Sorgfaltspflichten beruhen,       Namen, Adresse, Domizil, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
                 trägt der Kunde.                                              etc., auf dem aktuellen Stand zu halten.

                 Die Bank trifft angemessene Massnahmen, um Betrüge­           Mitteilungen der Bank gelten als rechtswirksam erfolgt,
                 reien zu erkennen und zu verhindern. Verletzt sie dabei die   wenn sie an die letzten vom Kunden bekanntgegebenen
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                 geschäftsübliche Sorgfalt, übernimmt sie den eingetrete-      Kontaktdaten abgesandt oder gemäss Weisung des
                 nen Schaden.                                                  Kunden anderweitig deponiert worden sind.

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Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der im               Droht im Einzelfall ein darüber hinausgehender Schaden,
                 physischen oder elektronischen Besitz der Bank befindli-        muss der Kunde die Bank vorgängig auf diese Gefahr
                 chen Kopien oder Versandlisten.                                 hinweisen, andernfalls trägt er diesen Schaden.

                 Die Bank kann dem Kunden mittels Publikation im Internet        7. Pfand- und Verrechnungsrecht
                 (unter www.bkb.ch) rechtlich relevante Informationen,           Die Bank hat an allen Kontoguthaben des Kunden und an
                 Bedingungen und Dokumente zugänglich machen sowie               allen Vermögenswerten, die sie jeweils für Rechnung des
                 ihre Informations-, Aufklärungs- und Bekanntmachungs-           Kunden bei sich selbst oder anderswo aufbewahrt, ein
                 pflichten (z.B. enthalten in Finanzmarktregulierungen           Pfandrecht und bezüglich aller Forderungen ein Verrech-
                 betreffend Anlegerschutz und Transparenz) erfüllen.             nungsrecht für alle ihre jeweils bestehenden oder zukünfti-
                                                                                 gen Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder
                 Die Bank wendet bei der Benützung von Post, Telefon,            Währung oder darauf, ob diese Ansprüche speziell
                 elektronischen Kanälen oder anderen Übermittlungs- und          sichergestellt sind.
                 Transportarten die geschäftsübliche Sorgfalt an. Sie trägt
                 den Schaden namentlich aus Verlusten, Verspätungen,             Dieses Pfand- und Verrechnungsrecht gilt auch für
                 Unregelmässigkeiten, Doppelausfertigungen oder aus              etwaige Schadloshaltungs- bzw. Befreiungsansprüche der
                 technischen Störungen und Betriebsausfällen, soweit sie         Bank, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit für
                 die geschäftsübliche Sorgfalt verletzt hat. Soweit die Bank     den Kunden getätigten Transaktionen oder für den Kunden
                 die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat, trägt der         gehaltenen Vermögenswerten von Dritten (einschliesslich
                 Kunde diesen Schaden.                                           Emittenten, Liquidatoren, Sachwaltern, Konkursverwaltern,
                                                                                 Institutionen und Behörden) in Anspruch genommen wird.
                 5. Beanstandungen
                 Beanstandungen des Kunden aus der Ausführung oder               Befindet sich der Kunde mit seiner Leistung im Verzug,
                 Nicht- oder Falschausführung von Aufträgen oder von             so kann die Bank nach ihrer Wahl, auch bezüglich der
                 Mitteilungen sind sofort, spätestens aber innerhalb der         Reihenfolge, die Pfänder zwangsrechtlich oder freihändig
                 von der Bank allenfalls angesetzten Frist anzubringen.          verwerten oder unter Aufrechterhaltung des Pfandrechts
                                                                                 den Kunden auf Pfändung bzw. Konkurs betreiben.
                 Treffen Dokumente oder Mitteilungen, die der Kunde
                 erwartet (z.B. Konto-/Depotauszüge, Börsenabrechnun-            8. Konditionen, Steuern und Abgaben
                 gen) nicht ein, hat der Kunde die Bank unverzüglich zu          Die vereinbarten oder üblichen Konditionen (Zinsen,
                 benachrichtigen.                                                Gebühren [inkl. Guthabengebühren], Kommissionen,
                                                                                 Spesen) und Steuern werden dem Kunden nach Wahl der
                 Beanstandungen von Konto- und Depotauszügen haben               Bank umgehend, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
                 innerhalb eines Monats nach Mitteilung durch die Bank zu        oder jährlich gutgeschrieben bzw. belastet. Lautet die
                 erfolgen.                                                       Geschäftsbeziehung auf mehrere Personen, haften diese
                                                                                 solidarisch.
                 Erfolgt keine rechtzeitige Beanstandung, gelten die
                 Ausführung bzw. Nichtausführung sowie die entsprechen-          Die aktuellen Konditionen und andere Belastungen richten
                 den Mitteilungen und Auszüge als genehmigt.                     sich nach einsehbaren Listen/Produktemerkblättern.
                                                                                 Änderungen sind jederzeit, namentlich bei Veränderung
                 In jedem Fall trägt der Kunde den Schaden, der durch eine       der Geldmarktverhältnisse bzw. der Kosten und bei
                 verspätete Beanstandung entsteht.                               Neu­beurteilung der Geschäftsrisiken, durch Anpassung
                                                                                 der Listen/Produktemerkblätter möglich. Der Kunde wird
                 6. Ausführung von Aufträgen                                     hierüber auf geeignete Weise vorgängig in Kenntnis
                 Erteilt der Kunde einen oder mehrere Aufträge, die sein         gesetzt.
                 verfügbares Guthaben oder den ihm gewährten Kredit
                 übersteigen, kann die Bank unabhängig vom Datum oder            Änderungen oder neu eingeführte Konditionen gelten als
                 Zeitpunkt des Eingangs nach eigenem Ermessen bestim-            genehmigt, wenn der Kunde das betroffene Produkt bzw.
                 men, inwieweit sie einzelne Aufträge ganz oder teilweise        die betroffene Dienstleistung nicht innert 30 Tagen ab
                 ausführt.                                                       Mitteilung kündigt. Kündigungs- oder Rückzugsfristen
                                                                                 gemäss besonderen Bedingungen oder Vereinbarungen
                 Werden Aufträge mangelhaft oder zu Unrecht nicht bzw.           bleiben vorbehalten.
                 nicht rechtzeitig ausgeführt und entsteht ein Schaden,
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                 haftet die Bank höchstens für den Zinsausfall (gilt nicht für   Für Leistungen der Bank, die nicht in einer Liste/einem
                 Börsenaufträge).                                                Produktemerkblatt enthalten sind, die aber im Auftrag des
                                                                                 Kunden oder in dessen mutmasslichem Interesse erbracht

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werden und die üblicherweise nur gegen eine Vergütung        kündigen. Insbesondere kann die Bank Kreditlimiten
                 zu erwarten sind, kann die Bank nach eigener Beurteilung     jederzeit annullieren und ihre Guthaben per sofort fällig
                 eine angemessene Entschädigung erheben.                      stellen. Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen
                                                                              und für spezifische Produkte geltende Kündigungsbe­
                 Etwaige Steuern und Abgaben, welche im Zusammen-             stimmungen.
                 hang mit der Geschäftsbeziehung des Kunden zur Bank
                 bei oder von dieser erhoben werden oder welche die Bank      12. Beschränkung von Dienstleistungen, Liquidation
                 aufgrund von schweizerischem oder ausländischem              Zur Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer oder vertragli-
                 Recht, Staatsverträgen oder von vertraglichen Vereinba-      cher Bestimmungen, zur Wahrung der geschäftsüblichen
                 rungen mit ausländischen Stellen (z.B. 30 % Quellensteuer    Sorgfalt oder zur Gewähr einer einwandfreien Geschäfts-
                 gemäss dem US Foreign Account Tax Compliance Act,            führung kann die Bank Dienstleistungen gegenüber dem
                 FATCA) einbehalten muss, sowie die bei der Bank anfallen-    Kunden ganz oder teilweise beschränken. Dies gilt
                 den Spesen gehen zulasten des Kunden bzw. können auf         unabhängig von ergänzenden Regelungen zu einzelnen
                 den Kunden überwälzt werden.                                 Bankdienstleistungen. Insbesondere kann die Bank die
                                                                              Konto- und Depotbeziehung sperren, die Ausführung von
                 9. Fremde Währungen                                          Aufträgen jeder Art (z.B. Auftrag zur Ein-/Auszahlung, zur
                 Die den Kundenguthaben in fremder Währung entspre-           Überweisung bzw. Übertragung von Guthaben, Effekten
                 chenden Gegenanlagen werden in gleicher Währung              und sonstigen Vermögenswerten, zur Saldierung etc.)
                 inner- oder ausserhalb des Landes der betreffenden           aufschieben oder beschränken sowie generell die Entge-
                 Währung im Namen der Bank, jedoch auf Rechnung und           gennahme von Vermögenswerten oder Gutschriften
                 Gefahr des Kunden, angelegt. Der Kunde trägt anteilmäs-      verweigern.
                 sig im Verhältnis zu seinen Guthaben jedes die Gesamt­
                 anlage treffende Risiko, insbesondere aus gesetzlichen       Im Falle einer Kündigung oder wenn hinterlegte Vermö-
                 oder behördlichen Beschränkungen und Steuern und             genswerte oder Guthaben aus gesetzlichen, regulatori-
                 sonstigen Lasten in allen beteiligten Ländern.               schen, produktspezifischen oder anderweitigen Gründen
                                                                              nicht mehr durch die Bank verwahrt werden können, hat der
                 Der Kunde kann über Guthaben in Fremdwährung durch           Kunde der Bank auf Anfrage hin mitzuteilen, wohin diese
                 Verkauf oder Überweisungen ohne Weiteres verfügen.           Vermögenswerte und Guthaben zu transferieren sind.
                 Anderweitige Verfügungsarten bedürfen der Zustimmung
                 der Bank.                                                    Unterlässt der Kunde nach einer von der Bank infolge
                                                                              Kündigung der Geschäftsbeziehung oder Beschränkung
                 Die Bank ist mangels anderslautender Instruktionen           von Dienstleistungen angesetzten angemessenen
                 berechtigt, Gutschriften und Belastungen von Fremdwäh-       Nachfrist, ihr mitzuteilen, wohin die vom Kunden bei der
                 rungsbeträgen in Schweizer Franken vorzunehmen – und         Bank hinterlegten Vermögenswerte und Guthaben zu
                 zwar zum Kurs des Eingangs- bzw. Verarbeitungstages –,       transferieren sind, kann die Bank die Vermögenswerte
                 es sei denn, der Kunde besitze ein Konto in der entspre-     physisch ausliefern oder sie liquidieren. Den Erlös sowie
                 chenden Fremdwährung. Wenn der Kunde nur Konten in           die noch vorhandenen Guthaben des Kunden kann die
                 Drittwährungen besitzt, kann die Bank den jeweiligen         Bank mit befreiender Wirkung am vom Richter bezeichne-
                 Betrag nach freiem Ermessen in einer dieser Währungen        ten Ort hinterlegen oder in Form eines Checks an die
                 gutschreiben bzw. belasten.                                  letztbekannte Zustelladresse des Kunden senden.

                 10. Wechsel, Checks und andere Papiere                       13. Feiertage
                 Die Bank ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene   lm gesamten Geschäftsverkehr mit der Bank sind die
                 unbezahlte Wechsel, Checks und andere Papiere zurück-        Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag gleich­
                 zubelasten. Dies gilt auch, wenn sich bereits bezahlte       gestellt.
                 Checks nachträglich als gestohlen oder sonst abhanden
                 gekommen, gefälscht oder mangelhaft erweisen. Bis zur        14. Auslagerung von Geschäftsbereichen
                 Begleichung eines Schuldsaldos verbleiben ihr die            (Outsourcing)
                 wechselrechtlichen, checkrechtlichen oder anderen            Die Bank kann unter Beachtung des einschlägigen
                 Ansprüche auf Zahlung des vollen Betrags der Wechsel,        Regelwerks einzelne Dienstleistungen ganz oder teilweise
                 Checks und anderen Papiere mit Nebenforderungen              durch Dritte erbringen lassen. Dies betrifft im Besonderen
                 gegen jeden aus dem Papier Verpflichteten.                   Dienstleistungen betreffend Zahlungsverkehr, Wertschrif-
                                                                              tenverwaltung, Druck und Versand von Bankdokumenten,
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                 11. Kündigung der Geschäftsbeziehungen                       Informationstechnologie sowie Kreditrisikomanagement.
                 Der Kunde und die Bank können Bankbeziehungen                Im Rahmen der Auslagerungen kann es vorkommen, dass
                 jederzeit per sofort oder auf einen späteren Termin          Daten an Dritte übermittelt werden müssen. Sämtliche

                 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch                                                          Seite 5 / 25
Dienstleistungserbringer sind an entsprechende Vertrau-        • zum Zweck einer umfassenden und effizienten Kunden-
                 lichkeitsbestimmungen gebunden.                                  betreuung, der Information über das Dienstleistungsan-
                                                                                  gebot von Konzerngesellschaften sowie aus Compliance-
                 15. Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen              und anderen Risikomanagementgründen innerhalb des
                 Vorschriften                                                     Konzerns gegenüber Konzerngesellschaften in der
                 Der Kunde ist für die Einhaltung von auf ihn sowie auf           Schweiz.
                 weitere an der Bankbeziehung bzw. an den Vermögens­
                 werten beteiligte Personen anwendbaren gesetzlichen            17. Kontaktlosigkeit
                 Vorschriften (einschliesslich Steuergesetzen sowie Dekla-      Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Vorkehrun-
                 rations- und Meldepflichten) verantwortlich. Er hält die für   gen zu treffen, um zu verhindern, dass die zwischen ihm
                 ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften jederzeit ein. Auf     und der Bank bestehenden Geschäftsbeziehungen kontakt-
                 Verlangen der Bank dokumentiert der Kunde, dass er bzw.        los im Sinne der einschlägigen Regulatorien werden.
                 weitere an der Beziehung beteiligte Personen die jeweils       Insbesondere ist er gehalten, der Bank jegliche Änderung
                 anwendbaren rechtlichen Vorschriften eingehalten haben.        der Adresse oder des Namens (z.B. infolge Heirat) unver-
                                                                                züglich mitzuteilen.
                 16. Datenschutz und Bankkundengeheimnis
                 Organe, Angestellte und Beauftragte der Bank unterstehen       Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank verpflichtet
                 gesetzlichen Pflichten zum Schutz und zur Geheimhaltung        ist, die Geschäftsbeziehung einer zentralen Meldestelle zu
                 von Daten, welche die Geschäftsbeziehung mit dem               melden, sobald die Beziehung kontaktlos geworden ist.
                 Kunden betreffen.
                                                                                Nebst den Konditionen und anderen Belastungen gemäss
                 Die Bank speichert und bearbeitet solche Daten und Daten       Listen/Produktemerkblättern, welche auch im Falle der
                 von Drittquellen und kann daraus Profile erstellen. Diese      Kontaktlosigkeit weiter gelten, ist die Bank berechtigt, für
                 werden von der Bank insbesondere genutzt, um den               ihre Umtriebe bei eingetretener Kontakt- oder Nachrichten-
                 Kunden über Produkte und Dienstleistungen informieren          losigkeit eine spezielle Gebühr sowie Ersatz sämtlicher
                 und beraten zu können sowie für Marktforschungs-,              Auslagen vom Kunden zu erheben.
                 Marketing- und Risikomanagementzwecke.
                                                                                18. Änderungen der Allgemeinen Geschäfts­
                 Die Bank publiziert die Grundsätze über die Bearbeitung        bedingungen
                 von Personendaten sowie etwaige Aktualisierungen im            Die Bank kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                 Internet (unter www.bkb.ch/datenschutzerklaerung).             jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden
                                                                                vorgängig in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten
                 Die Pflicht der Bank zur Wahrung des Bankkundengeheim-         ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
                 nisses entfällt bei gesetzlichen oder regulatorischen Aus-
                 kunfts- oder Meldepflichten der Bank, bei Einwilligung des     19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
                 Kunden oder bei Vorliegen anderer gesetzlicher Rechtferti-     Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank unterste-
                 gungsgründe wie namentlich der Wahrung berechtigter            hen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungs-
                 Interessen der Bank. Dies ist insbesondere der Fall:           ort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Domizil
                 • gegenüber Dritten, die bei Dienstleistungen, welche die      sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkei-
                   Bank für den Kunden erbringt, wie Konto- und Depotfüh-       ten ist Basel. Die Bank hat indessen das Recht, den Kunden
                   rung oder Abwicklung von Zahlungsverkehrs-, Wertschrif-      auch beim zuständigen Gericht seines Domizils oder bei
                   ten-, Devisen- und anderen Kundengeschäften (die ggf.        jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen, wobei
                   Bezug zum Ausland aufweisen; vgl. dazu weitere Informa-      ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt.
                   tionen unter www.swissbanking.org) involviert sind;
                 • bei angedrohten oder eingeleiteten Verfahren des Kunden      Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstands­
                   oder weiterer an der Bankbeziehung bzw. an den Vermö-        bestimmungen des schweizerischen Rechts.
                   genswerten Beteiligter im In- oder Ausland gegen die
                   Bank (auch als Drittpartei);
                 • zur Sicherung oder Durchsetzung im In- oder Ausland
                   von Forderungen oder anderen Rechten gegenüber dem
                   Kunden und zur Verwertung von für den Kunden bestell-
                   ten Sicherheiten;
                 • bei Vorwürfen des Kunden sowie weiterer an der Bank­
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                   beziehung bzw. an den Vermögenswerten Beteiligter
                   gegen die Bank in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien
                   oder gegenüber Behörden;

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Depotreglement
                 1. Geltungsbereich                                         den gesetzlichen Bestimmungen sowie in der üblichen
                 Dieses Depotreglement gilt zusätzlich zu den Allgemeinen   Lieferfrist und Form ausgeliefert bzw. übertragen werden.
                 Geschäftsbedingungen für Aufbewahrung, Verbuchung          Die Gebühren für Auslieferung und Übertragung richten
                 und Verwaltung von Werten und Sachen (Depotwerten)         sich nach den einsehbaren Listen/Produktemerkblättern.
                 durch die Bank, insbesondere auch, wenn diese in der       Bei Auslieferung aus einem Sammeldepot besteht kein
                 Form von Bucheffekten geführt werden. Es findet ergän-     Anspruch auf bestimmte Nummern, Stückelungen,
                 zend Anwendung zu allfälligen besonderen vertraglichen     Jahrgänge usw.
                 Vereinbarungen.
                                                                            Der Transport sowie der Versand von Depotwerten
                 2. Entgegennahme                                           erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist eine
                 Die Bank übernimmt als Depotwerte in der Regel in          Wertdeklaration erforderlich, nimmt die Bank diese bei
                 offenem Depot insbesondere:                                Fehlen besonderer Instruktionen des Kunden nach
                 • Bucheffekten, Wertpapiere, Wertrechte und weitere        eigenem Ermessen vor.
                   nicht verbriefte Geld- und Kapitalmarktanlagen sowie
                   andere Finanzinstrumente zur Verwahrung (bzw.            5. Vertragsdauer
                   Verbuchung) und Verwaltung;                              Das Depotverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlos-
                 • vertretbare Edelmetalle und Münzen in handelsüblicher    sen. Es erlischt nicht bei Tod, Handlungsunfähigkeit oder
                   Form und Qualität sowie Hypothekartitel und Beweis­      Konkurs des Kunden.
                   urkunden (z.B. Versicherungspolicen) zur Verwahrung.
                                                                            6. Konditionen
                 Die Bank kann ohne Angabe von Gründen die Entgegen-        Die aktuellen Konditionen und anderen Belastungen
                 nahme von Depotwerten ablehnen. Dies gilt insbeson­        richten sich nach einsehbaren Listen/Produktemerkblät-
                 dere, wenn der Kunde auf ihn anwendbare Anlegerrestrik-    tern. Änderungen sind jederzeit, namentlich bei Verände-
                 tionen nicht erfüllt.                                      rung der Kosten und Neubeurteilung von Geschäftsrisiken
                                                                            durch Anpassung der Listen/Produktemerkblätter
                 Sofern die Bank die Depotwerte aufgrund von Anleger­       möglich. Der Kunde wird hierüber auf geeignete Weise
                 restriktionen, rechtlichen, regulatorischen oder pro-      vorgängig in Kenntnis gesetzt.
                 duktspezifischen oder sonstigen Gründen nicht länger
                 verwahren möchte, wird die Bank den Depotinhaber um        Für Leistungen der Bank, die nicht in einer Liste/einem
                 Instruktion bitten, wohin die Depotwerte transferiert      Produktemerkblatt enthalten sind, die aber im Auftrag des
                 werden sollen. Erhält die Bank auch nach einer von ihr     Kunden oder in dessen mutmasslichem Interesse er-
                 angesetzten angemessenen Nachfrist vom Kunden keine        bracht werden und die üblicherweise nur gegen eine
                 Instruktionen, kann die Bank die Vermögenswerte phy-       Vergütung zu erwarten sind (z.B. Kommissionen und
                 sisch ausliefern oder liquidieren.                         Spesen Dritter, Verfahrens- und Rechtskosten, die der
                                                                            Bank im Zusammenhang mit den Depotwerten entstehen),
                 Die Bank kann vom Kunden eingelieferte Depotwerte auf      kann die Bank nach eigener Beurteilung eine angemesse-
                 Echtheit und Sperrmeldungen prüfen oder durch Dritte im    ne Entschädigung erheben.
                 In- und Ausland prüfen lassen, ohne dabei eine Haftung
                 zu übernehmen. In diesem Fall führt die Bank Verkaufs-     7. Vertriebsentschädigungen
                 und Lieferaufträge sowie Verwaltungshandlungen erst        Die Bank kann von Dritten im Zusammenhang mit dem
                 nach abgeschlossener Prüfung aus. Die Kosten der           Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen und anderen
                 Prüfung können dem Kunden in Rechnung gestellt             Anlageprodukten Vertriebsentschädigungen, namentlich
                 werden.                                                    Bestandespflegekommissionen, erhalten. Die Bank
                                                                            vergütet vereinnahmte Vertriebsentschädigungen
                 3. Sorgfaltspflicht                                        periodisch dem Kunden weiter.
                 Die Bank verbucht, verwahrt und verwaltet die Depot­
                 werte mit der geschäftsüblichen Sorgfalt.                  8. Verwahrung der Depotwerte
                                                                            Die Bank ist berechtigt, die Depotwerte im eigenen
                 4. Auslieferung und Übertragung der Depotwerte             Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Kunden,
                 Unter Vorbehalt von Kündigungsfristen, gesetzlichen        durch eine Drittverwahrstelle ihrer Wahl im In- oder
                 Bestimmungen, Statuten von Emittenten, Sicherungsrech-     Ausland getrennt oder in Sammeldepots verwahren zu
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                 ten der Bank und besonderen vertraglichen Abmachun-        lassen. Bei einer Drittverwahrung haftet die Bank nur
                 gen kann der Kunde jederzeit verlangen, dass ihm die       für die geschäftsübliche Sorgfalt bei der Wahl und
                 Depotwerte gemäss den am Ort der Verwahrung gelten-        Instruktion der Drittverwahrstelle.

                 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch                                                       Seite 7 / 25
Auslosbare Depotwerte können ebenfalls sammelver-           Die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang
                 wahrt werden. Von der Sammelverwahrung ausgenom-            mit solchen Melde- und Anzeigepflichten sowie Beschrän-
                 men bleiben Depotwerte, die wegen ihrer Natur oder aus      kungen usw. ist Sache des Kunden.
                 anderen Gründen getrennt verwahrt werden müssen. Bei
                 Verwahrung im Ausland unterliegen die Depotwerte den        Werden solche Pflichten erst nach bereits erfolgtem Kauf
                 Gesetzen und Usanzen am Ort der Verwahrung. Drittver-       eingeführt, ist die Bank ermächtigt, die fraglichen Depot-
                 wahrstellen können ein Pfandrecht oder ein anderes          werte zu veräussern, sofern der Kunde einer entsprechen-
                 Sicherungsrecht an den Depotwerten geltend machen.          den Aufforderung nicht rechtzeitig nachkommt und sie
                                                                             ihm den Verkauf angedroht hat.
                 Wird der Bank die Rücknahme im Ausland verwahrter
                 Depotwerte durch die ausländische Gesetzgebung              11. Umwandlung von Depotwerten
                 verunmöglicht oder erschwert, ist die Bank nur verpflich-   Die Bank ist ermächtigt, eingelieferte Urkunden auf Kosten
                 tet, dem Kunden bei einer Verwahrungsstelle bzw.            des Kunden annullieren und durch Wertrechte ersetzen zu
                 Korrespondenzbank ihrer Wahl am Ort der Verwahrung          lassen und Wertpapiere und Wertrechte – sofern die
                 einen anteilsmässigen Rückgabeanspruch zu verschaffen,      Voraussetzungen erfüllt sind – durch Gutschrift auf einem
                 sofern ein solcher besteht und übertragbar ist.             Effektenkonto als Bucheffekten zu führen. Die Bank ist
                                                                             ferner ermächtigt, sofern vom Emittenten vorgesehen,
                 9. Eintragung der Depotwerte                                Druck und Auslieferung von Wertpapieren zu verlangen.
                 Auf den Namen lautende Depotwerte schweizerischer
                 Emittenten werden im massgeblichen Register (z.B.           12. Verwaltung
                 Aktienregister) auf den Namen des Kunden zur Eintragung     Die Bank besorgt ohne besondere Weisung des Kunden
                 angemeldet, sofern eine entsprechende Ermächtigung          die üblichen Verwaltungshandlungen wie:
                 des Kunden vorliegt. Damit werden die zur Registrierung     • Entgegennahme fälliger Zinsen, Dividenden, anderer
                 übermittelten Daten (insbesondere seine Identität) der        Ausschüttungen und rückzahlbarer Kapitalbeträge;
                 entsprechenden Stelle (Gesellschaft, Registerführer etc.)   • Umtausch und Bezug von Depotwerten ohne Wahlrecht
                 bekannt.                                                      des Kunden (Splits, Spin-offs etc.);
                                                                             • Überwachung von Auslosungen, Kündigungen, Konver-
                 Ist die Eintragung auf den Kunden unüblich oder nicht         sionen, Bezugsrechten, Amortisationen von Depotwer-
                 möglich, kann die Bank die Depotwerte auf Rechnung und        ten etc.
                 Gefahr des Kunden auf den Namen eines Dritten oder auf
                 ihren eigenen Namen eintragen lassen.                       Sofern die Bank einzelne Werte nicht im üblichen Sinne
                                                                             verwalten kann, teilt sie dies dem Kunden mit der Anzeige,
                 10. Melde- und Anzeigepflichten                             dass die Werte in seinem Depot eingebucht wurden, oder
                 Der Kunde ist für die Erfüllung allfälliger Melde- und      auf andere Weise mit.
                 Anzeigepflichten sowie weiterer Pflichten (z.B. Offenle-
                 gung von Beteiligungen, Unterbreitung eines Übernahme-      Die Bank besorgt auf besonderen, rechtzeitig bei der Bank
                 angebots) gegenüber Gesellschaften, Börsen, Behörden        eingegangenen Auftrag des Kunden weitere Verwaltungs-
                 oder anderen Marktteilnehmern verantwortlich. Massge-       handlungen wie:
                 bend ist das anwendbare in- oder ausländische Recht. Die    • Ausübung von Bezugs-, Wandel- und Optionsrechten;
                 Bank ist nicht verpflichtet, den Kunden auf seine Melde-    • Besorgung von Konversionen;
                 pflichten hinzuweisen. Sofern die Depotwerte auf den        • Einzahlung auf nicht voll einbezahlte Depotwerte;
                 Namen einer Nomineegesellschaft oder der Bank einge-        • Ausführung von Aufträgen aus Titelofferten im Zusam-
                 tragen sind, hat der Kunde die Bank unverzüglich über         menhang mit öffentlichen Übernahmeangeboten,
                 eine allfällige Meldepflicht zu informieren.                  Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen etc.

                 Die Bank ist berechtigt, Verwaltungshandlungen für          Wenn möglich informiert die Bank den Kunden in geeigne-
                 Depotwerte, die zu Melde- oder Anzeigepflichten der         ter Weise über bevorstehende die Depotwerte betreffende
                 Bank führen, unter Mitteilung an den Depotinhaber ganz      Ereignisse. Gehen Weisungen des Kunden nicht rechtzei-
                 oder teilweise nicht auszuführen.                           tig ein, so ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet,
                                                                             nach eigenem Ermessen zu handeln. Üblicherweise
                 Der Kunde ist alleine verantwortlich, allfällige gemäss     werden nicht ausgeübte Bezugsrechte verkauft und
                 anwendbarem in- oder ausländischem Recht geltende           Rückkauf-, Umtausch- sowie Konversions­offerten nicht
                 Beschränkungen einzuhalten, Auflagen zu erfüllen oder       angenommen.
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                 erforderliche Bewilligungen einzuholen, wenn er Geschäf-
                 te mit Depotwerten tätigt oder veranlasst.

                 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch                                                         Seite 8 / 25
Keine Verwaltungshandlungen besorgt die Bank insbe-          14. Verzeichnisse
                 sondere:                                                     Die Bank übermittelt dem Kunden in der Regel auf
                 • bei couponslosen Namenaktien, wenn die Zustelladresse      Jahresende eine Aufstellung über den Bestand der
                   für Dividenden und Ausschüttungen nicht auf die Bank       verwahrten Depotwerte. Die Aufstellung kann weitere,
                   lautet;                                                    nicht unter dieses Reglement fallende Werte enthalten.
                 • für ausschliesslich oder vorwiegend im Ausland             Bucheffekten werden nicht speziell als solche gekenn-
                   gehandelte Depotwerte, die ausnahmsweise in der            zeichnet.
                   Schweiz verwahrt werden;
                 • für Hypothekartitel und Beweisurkunden (z.B. Versiche-     Bewertungen des Depotinhalts beruhen auf unverbind­
                   rungspolicen).                                             lichen Kurswerten aus branchenüblichen Informations-
                                                                              quellen. Die Bank übernimmt keine Gewähr und Haftung
                 Bei allen Verwaltungshandlungen stützt sich die Bank auf     für die Richtigkeit dieser Angaben sowie für weitere
                 die ihr verfügbaren branchenüblichen Informationsquel-       Informationen im Zusammenhang mit den eingebuchten
                 len, ohne jedoch eine Verantwortung zu übernehmen.           Werten.
                 Solange die Verwaltung durch die Bank andauert, ist die
                 Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, Emittenten oder    15. Änderungen des Depotreglements
                 Drittverwahrstellen die für die Verwaltung der Depotwerte    Die Bank behält sich jederzeit Änderungen des Depot-
                 erforderlichen Instruktionen zu erteilen und die nötigen     reglements vor. Diese werden dem Kunden vorgängig in
                 Auskünfte einzuholen.                                        geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten ohne
                                                                              Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
                 Es ist Sache des Kunden, seine Rechte aus den Depot­
                 werten in Gerichts-, Insolvenz- und ähnlichen Verfahren
                 geltend zu machen und sich hierfür die erforderlichen
                 Informationen zu beschaffen.

                 13. Gutschriften und Belastungen
                 Gutschriften und Belastungen werden auf einem vom
                 Kunden bezeichneten Konto bei der Bank verbucht. Ohne
                 anderslautende Instruktionen ist die Bank berechtigt, aber
                 nicht verpflichtet, Fremdwährungsbeträge in Schweizer
                 Franken umzurechnen.

                 Gutschriften erfolgen unter Vorbehalt des Eingangs. Die
                 Bank ist berechtigt, irrtümlich erfolgte und fehlerhafte
                 Buchungen rückgängig zu machen, und zwar auch
                 nachträglich ohne zeitliche Einschränkung nach erfolgter
                 Verbuchung auf dem Depot bzw. dem Konto des Kunden.
                 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Korrekturen
                 seitens der Bank ohne vorgängige Rücksprache mit ihm
                 erfolgen. Die Bestimmungen über die Stornierung gemäss
                 Bucheffektengesetz bleiben vorbehalten.

                 Änderungen von Kontoinstruktionen müssen spätestens
                 fünf Bankwerktage vor Verfall bei der Bank eingetroffen
                 sein.
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                 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch                                                       Seite 9 / 25
Bedingungen für die Benützung der BKB-Maestro-Karte
                 I. Allgemeine Bestimmungen                                                        b) Aufbewahrung
                 1. Einsatzarten (Funktionen)                                                          Die BKB-Maestro-Karte und die PIN sind besonders
                 Die BKB-Maestro-Karte kann für folgende Funktionen                                    sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren.
                 eingesetzt werden:
                 • als Bargeldbezugskarte im In- und Ausland (vgl. Ziff. II);                      c) Geheimhaltung der PIN (Persönliche Identifikations-
                 • als Zahlungskarte zur Bezahlung von Waren und                                      nummer)
                    Dienstleistungen im In- und Ausland (vgl. Ziff. II);                               Die PIN ist geheim zu halten und darf vom Kartenbe-
                 • für Einzahlungsdienstleistungen der Bank (vgl. Ziff. Ill).                          rechtigten keinesfalls an andere Personen weitergege-
                                                                                                       ben werden. Insbesondere darf die PIN weder auf der
                 2. Einsatzort                                                                         BKB-Maestro-Karte vermerkt, noch in anderer Weise,
                 Die BKB-Maestro-Karten sind standardmässig innerhalb                                  auch nicht in geänderter Form, zusammen mit dieser
                 der Schweiz und Europas einsetzbar. Für die Verwendung                                aufbewahrt werden. Die PIN-Eingabe muss stets
                 der BKB-Maestro-Karte ausserhalb dieser Regionen ist die                              verdeckt erfolgen.
                 BKB-Maestro-Karte bei der Bank entsprechend freischal-
                 ten zu lassen. Die Freischaltung ist maximal für zwei                             d) Ä
                                                                                                       nderung der PIN
                 Monate möglich. Danach wird die Karte automatisch auf                                Vom Kartenberechtigten geänderte PIN dürfen nicht
                 die Stan­dardeinstellung zurückgesetzt. In begründeten                               aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Tele-
                 Fällen kann die Freischaltung verlängert werden. Die BKB                             fonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.)
                 behält sich vor, das Zulassungsgebiet sowie die Dauer der                            bestehen.
                 Freischaltung jederzeit selber zu erweitern oder zu
                 beschränken.                                                                      e) W
                                                                                                       eitergabe der BKB-Maestro-Karte
                                                                                                      Der Kartenberechtigte darf seine BKB-Maestro-Karte
                 3. Kontobeziehung                                                                    nicht weitergeben und sie insbesondere Dritten weder
                 Die BKB-Maestro-Karte bezieht sich immer auf ein                                     aushändigen noch sonst wie zugänglich machen.
                 bestimmtes Konto (nachfolgend «Konto» genannt) bei der
                 kartenherausgebenden Bank (nachfolgend «Bank»                                     f) Meldung bei Verlust
                 genannt).                                                                             Bei Verlust der BKB-Maestro-Karte oder der PIN sowie
                                                                                                       bei Verbleiben der BKB-Maestro-Karte in einem Gerät
                 4. Kartenberechtigte*                                                                 ist die von der Bank bezeichnete Stelle unverzüglich zu
                 Kartenberechtigte können Kontoinhaber, Kontobevoll-                                   benachrichtigen (vgl. auch Ziff. II. 5 und Ziff. II. 10).
                 mächtigte oder vom Kontoinhaber bezeichnete Personen
                 sein. Die BKB-Maestro-Karte lautet jeweils auf den Namen                          g) K
                                                                                                       ontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten
                 des Kartenberechtigten.                                                              Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden
                                                                                                      Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige
                 5. Eigentum                                                                          Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen, aufgrund
                 Die BKB-Maestro-Karte bleibt Eigentum der Bank.                                      missbräuchlicher Verwendung der Karte, der Bank
                                                                                                      unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach
                 6. Gebühr                                                                            Erhalt des Kontoauszuges der betreffenden Rech-
                 Für die Ausgabe der BKB-Maestro-Karte und deren Autori-                              nungsperiode. Innert 10 Tagen nach Erhalt des Scha-
                 sierung sowie für die Verarbeitung der damit getätigten                              denformulars und der Abtretungserklärung ist dieses
                 Transaktionen kann die Bank vom Kontoinhaber Gebühren                                ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusen-
                 erheben, welche in angemessener Form bekannt zu                                      den.
                 geben sind. Diese Gebühren werden dem Konto belastet,
                 auf das die BKB-Maestro-Karte ausgestellt ist.                                    h) Meldung an die Polizei
                                                                                                       Bei strafbaren Handlungen hat der Kartenberechtigte
                 7. Sorgfaltspflichten des Kartenberechtigten                                          Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Er hat nach bestem
                 Der Kartenberechtigte trägt insbesondere folgende                                     Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalles
                 Sorgfaltspflichten:                                                                   und zur Verminderung des daraus resultierenden
                 a) Unterzeichnung                                                                    Schadens beizutragen.
                     Bei Erhalt der BKB-Maestro-Karte ist diese vom Karten-
                     berechtigten sofort an der dafür vorgesehenen Stelle zu
600 9676 12.18

                     unterzeichnen.

                 * Die Begriffe Kontoinhaber resp. Kartenberechtigter werden vorliegend der Einfachheit halber geschlechtsneutral verwendet.

                 © Basler Kantonalbank Telefon 061 266 33 33 www.bkb.ch                                                                                Seite 10 / 25
8. Deckungspflicht                                          II. BKB-Maestro-Karte als Bargeldbezugs- und
                 Die BKB-Maestro-Karte darf nur verwendet werden, wenn       Zahlungskarte
                 auf dem Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder      1. Bargeldbezugsfunktion
                 Kreditlimite) vorhanden ist. Die Bank ist berechtigt,       Die BKB-Maestro-Karte kann jederzeit zum Bezug von
                 Transaktionen abzulehnen, wenn die erforderliche            Bargeld zusammen mit der PIN an entsprechend gekenn-
                 Deckung auf dem Konto nicht vorhanden ist.                  zeichneten Geldautomaten im In- und Ausland oder mit
                                                                             Unterzeichnung des Transaktionsbeleges bei entspre-
                 9. Belastungsrecht der Bank                                 chend gekennzeichneten Anbietern bis zu den für die
                 Die Bank ist berechtigt, sämtliche Beträge aus dem          BKB-Maestro-Karte festgesetzten Limiten eingesetzt
                 Einsatz der BKB-Maestro-Karte (gemäss Ziff. I. 1) auf dem   werden.
                 Konto zu belasten (vgl. Ziff. II. 5).
                                                                             2. Zahlungsfunktion
                 Das Belastungsrecht der Bank bleibt auch bei Streitigkei-   Die BKB-Maestro-Karte kann jederzeit zur Zahlung von
                 ten des Kartenberechtigten mit Drittpersonen uneinge-       Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland zusam-
                 schränkt bestehen.                                          men mit der PIN, mit Unterzeichnung des Transaktions­
                                                                             beleges oder durch blosse Verwendung der Karte (zum
                 Beträge in Fremdwährungen werden in die Währung des         Beispiel in Parkhäusern, bei Autobahnzahlstellen oder bei
                 Kontos umgerechnet.                                         kontaktloser Bezahlung) bei entsprechend gekennzeich-
                                                                             neten Anbietern bis zu den für die BKB-Maestro-Karte
                 10. Geltungsdauer und Kartenerneuerung                      festgesetzten Limiten eingesetzt werden.
                 Die BKB-Maestro-Karte ist bis zum Ende des auf ihr
                 angegebenen Jahres gültig. Bei ordentlicher Geschäftsab-    3. PIN
                 wicklung und ohne ausdrücklichen Verzicht des Karten­       Dem Kartenberechtigten wird zusätzlich zur BKB-­
                 berechtigten wird die BKB-Maestro-Karte vor Ende des        Maestro-Karte in einem separaten, verschlossenen
                 auf ihr angegebenen Jahres automatisch durch eine neue      Umschlag die PIN zugestellt. Es handelt sich dabei um
                 BKB-Maestro-Karte ersetzt.                                  eine karteneigene, 6-stellige, maschinell berechnete PIN,
                                                                             welche weder der Bank noch Dritten bekannt ist. Werden
                 11. Kündigung                                               mehrere BKB-Maestro-Karten ausgestellt, so erhält jede
                 Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen. Gleichbedeutend     BKB-Maestro-Karte je eine eigene PIN.
                 mit der Kündigung ist der Widerruf einer Vollmacht
                 gemäss Ziff. I. 4.                                          4. Änderung der PIN
                                                                             Dem Kartenberechtigten wird empfohlen, an dafür
                 Nach erfolgter Kündigung ist der Bank die BKB-Maestro-­     eingerichteten Geldautomaten eine neue, minimal 4-,
                 Karte unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.        maximal 6-stellige PIN aus Zahlen zu wählen, welche die
                                                                             zuvor geltende PIN unmittelbar ersetzt. Aus Sicherheits-
                 Durch vorzeitige Rückforderung oder Rückgabe der Karte      überlegungen sollte eine 6-stellige PIN gewählt werden.
                 entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresge-     Die Änderung kann beliebig oft und jederzeit vorgenom-
                 bühr.                                                       men werden. Um den Schutz gegen missbräuchliche
                                                                             Verwendung der BKB-Maestro-Karte zu erhöhen, darf die
                 Die Bank bleibt trotz Kündigung berechtigt, sämtliche       gewählte PIN weder aus leicht ermittelbaren Kombinatio-
                 Beträge auf dem Konto zu belasten, welche auf Kartenein-    nen bestehen (vgl. Ziff. I. 7 lit.d), noch auf der BKB-Maestro-
                 sätze vor der effektiven Rückgabe der BKB-Maestro-Karte     Karte vermerkt oder in anderer Weise, auch nicht in
                 zurückzuführen sind.                                        geänderter Form, zusammen mit dieser aufbewahrt
                                                                             werden.
                 12. Änderungen der Bedingungen und der Preise
                 Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser       5. Legitimation, Belastung und Risikotragung
                 Bedingungen und der Preise vor. Änderungen werden in        Jede Person, die sich bei Verwendung der BKB-
                 angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt,      Maestro-Karte durch
                 falls die BKB-Maestro-Karte nicht vor Inkrafttreten der     • Eingabe der PIN,
                 Änderungen zurückgegeben wird.                              • Unterzeichnen des Transaktionsbeleges oder
                                                                             • kontaktloses Bezahlen
                 13. Allgemeine Geschäftsbedingungen                         legitimiert, gilt als berechtigt, den Bargeldbezug bzw. die
                 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun-        Bezahlung von Waren und Dienstleistungen mit der
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                 gen der Bank.                                               BKB-Maestro-Karte zu tätigen. Dies gilt auch, wenn es
                                                                             sich nicht um den Kartenberechtigten handelt. Dement-
                                                                             sprechend ist die Bank berechtigt, sämtliche auf diese

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Weise legitimierten Beträge dem Konto zu belasten. Die       10. Sperrung
                 Risiken aus der missbräuchlichen Verwendung der              Die Bank ist jederzeit berechtigt, ohne vorgängige
                 BKB-Maestro-Karte liegen somit grundsätzlich beim            Mitteilung an den Kartenberechtigten und ohne Angabe
                 Kontoinhaber.                                                von Gründen die BKB-Maestro-Karte zu sperren.

                 6. Schadenübernahme bei Nichtverschulden                     Die Bank sperrt die BKB-Maestro-Karte, wenn es der
                 Unter der Voraussetzung, dass der Kartenberechtigte die      Kartenberechtigte ausdrücklich verlangt, er den Verlust
                 Bedingungen für die Benützung der BKB-Maestro-Karte in       der BKB-Maestro-Karte und/oder der PIN meldet sowie
                 allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfalts-    bei Kündigung. Die Sperrung kann nur bei der von der
                 pflichten gemäss Ziff. I. 7) und ihn auch sonst in keiner    Bank bezeichneten Stelle verlangt werden.
                 Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Bank Schä-
                 den, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwen-       Für Einsätze der BKB-Maestro-Karte vor Wirksamwerden
                 dung der BKB-Maestro-Karte durch Dritte in der Funktion      der Sperrung innert geschäftsüblicher Frist ist die Bank
                 als Bargeldbezugs- oder Zahlungskarte entstehen.             berechtigt, das Konto zu belasten. Die mit der Sperrung
                 Miterfasst sind auch Schäden infolge Fälschung oder          verbundenen Kosten können dem Konto belastet werden.
                 Verfälschung der BKB-Maestro-Karte. Nicht als «Dritte» zu    Die Sperrung wird nur mit Einverständnis des Kontoinha-
                 betrachten sind die Kartenberechtigten und deren Partner     bers bei der Bank wieder aufgehoben.
                 sowie mit diesen im gleichen Haushalt lebende Personen.
                                                                              Ill. BKB-Maestro-Karte für Einzahlungsdienstleistungen
                 Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat,          Die BKB-Maestro-Karte kann für die Einzahlung von Noten
                 sowie allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art werden       und Münzgeld an entsprechend vorgesehenen Automa-
                 nicht übernommen.                                            ten genutzt werden. Der vom Automaten erkannte und
                                                                              vom Einzahler gegenüber dem Automaten bestätigte
                 7. Technische Störungen und Betriebsausfälle                 Betrag wird dem auf der BKB-Maestro-Karte aufgeführten
                 Aus technischen Störungen und Betriebsausfällen, die         bzw. durch die Multikontofunktion angehängten und am
                 den Einsatz der BKB-Maestro-Karte in ihrer Bargeld- und/     Bancomaten ausgewählten Konto abzüglich der in der
                 oder Zahlungsfunktion ausschliessen, entstehen den           Preisliste angegebenen Gebühr automatisch mit Valuta
                 Kartenberechtigten keine Ansprüche auf Schadenersatz.        des Einzahlungstages gutgeschrieben.

                 8. Limiten                                                   Die Gutschrift erfolgt unabhängig davon, in welchem
                 Die Bank legt Limiten pro ausgegebene BKB-Maestro-­          Verhältnis der Einzahler und der Kontoinhaber zueinander
                 Karte fest und teilt diese in angemessener Form mit. Die     stehen, falls diese nicht identisch sind. Das Widerrufsrecht
                 Orientierung allfälliger Bevollmächtigter über Limiten ist   des Einzahlers erlischt mit der Entgegennahme des
                 Sache des Kontoinhabers.                                     Betrages durch den Automaten.

                 9. Transaktionsbeleg
                 Der Kartenberechtigte erhält bei Bargeldbezügen an den
                 meisten Geldautomaten auf Verlangen, bei Bezahlung von
                 Waren und Dienstleistungen automatisch oder auf
                 Verlangen einen Transaktionsbeleg. Die Bank selbst
                 verschickt in der Folge keine Belastungsanzeigen.
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Bedingungen für die Benützung der BKB-Bankkarte
                 I. Allgemeine Bestimmungen                                      d) Ä
                                                                                     nderung der PIN
                 1. Einsatzarten (Funktionen)                                       Vom Kartenberechtigten geänderte PIN dürfen nicht
                 Die BKB-Bankkarte kann für folgende Funktionen einge-              aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Tele-
                 setzt werden:                                                      fonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.)
                 • als Bargeldbezugskarte an Geldausgabeautomaten                  bestehen.
                    (GAA) bei der BKB (nachfolgend «Bank» genannt)
                    (vgl. Ziff. II);                                             e) W
                                                                                     eitergabe der BKB-Bankkarte
                 • für Einzahlungsdienstleistungen der Bank (vgl. Ziff. III);      Der Kartenberechtigte darf seine BKB-Bankkarte nicht
                 • zur Abfrage von Kontosaldo und Transaktionen.                   weitergeben und sie insbesondere Dritten weder
                                                                                    aushändigen noch sonst wie zugänglich machen.
                 2. Kontobeziehung
                 Die BKB-Bankkarte bezieht sich immer auf ein bestimmtes         f) Meldung bei Verlust
                 Konto (nachfolgend «Konto» genannt) bei der karten­                 Bei Verlust der BKB-Bankkarte oder der PIN sowie bei
                 herausgebenden Bank. Die Bank bestimmt, für welche                  Verbleiben der BKB-Bankkarte in einem Gerät ist die von
                 Kontoarten eine Bankkarte abgegeben wird.                           der kartenherausgebenden Bank bezeichnete Stelle
                                                                                     unverzüglich zu benachrichtigen (vgl. auch Ziff. II. 4 und
                 3. Kartenberechtigte                                                Ziff. II. 9).
                 Kartenberechtigte können Kontoinhaber, Kontobevoll-
                 mächtigte oder vom Kontoinhaber bezeichnete Personen            g) K
                                                                                     ontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten
                 sein. Die BKB-Bankkarte lautet jeweils auf den Namen des           Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden
                 Kartenberechtigten.                                                Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige
                                                                                    Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund
                 4. Eigentum                                                        missbräuchlicher Verwendung der Karte, der Bank
                 Die BKB-Bankkarte bleibt Eigentum der Bank.                        unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach
                                                                                    Erhalt des Kontoauszuges der betreffenden Rech-
                 5. Gebühr                                                          nungsperiode. Innert 10 Tagen nach Erhalt des Scha-
                 Für die Ausgabe der BKB-Bankkarte und deren Autorisie-             denformulars und der Abtretungserklärung ist dieses
                 rung sowie für die Verarbeitung der damit getätigten               ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusen-
                 Transaktionen kann die Bank vom Kontoinhaber Gebühren              den.
                 erheben, welche in angemessener Form bekannt zu
                 geben sind. Diese Gebühren werden dem Konto belastet,           h) Meldung an die Polizei
                 auf das die BKB-Bankkarte ausgestellt ist.                          Bei strafbaren Handlungen hat der Kartenberechtigte
                                                                                     Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Er hat nach bestem
                 6. Sorgfaltspflichten des Kartenberechtigten                        Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalles
                 Der Kartenberechtigte trägt insbesondere folgende                   und zur Verminderung des daraus resultierenden
                 Sorgfaltspflichten:                                                 Schadens beizutragen.
                 a) Unterzeichnung
                     Bei Erhalt der BKB-Bankkarte ist diese vom Kartenbe-        7. Deckungspflicht
                     rechtigten sofort an der dafür vorgesehenen Stelle zu       Die BKB-Bankkarte darf nur verwendet werden, wenn auf
                     unterzeichnen.                                              dem Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder
                                                                                 Kreditlimite) vorhanden ist. Die Bank ist berechtigt,
                 b) Aufbewahrung                                                Transaktionen abzulehnen, wenn die erforderliche
                     Die BKB-Bankkarte und die PIN (persönliche Identifika­      Deckung auf dem Konto nicht vorhanden ist.
                     tionsnummer) sind besonders sorgfältig und voneinan-
                     der getrennt aufzubewahren.                                 8. Belastungsrecht der Bank
                                                                                 Die Bank ist berechtigt, sämtliche Beträge aus dem
                 c) Geheimhaltung der PIN                                       Einsatz der BKB-Bankkarte (gemäss Ziff. I. 1) auf dem
                     Die PIN ist geheim zu halten und darf vom Kartenbe-         Konto zu belasten (vgl. Ziff. II. 4).
                     rechtigten keinesfalls an andere Personen weitergege-
                     ben werden. Insbesondere darf die PIN weder auf der         9. Kündigung
                     BKB-Bankkarte vermerkt noch in anderer Weise, auch          Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen. Gleichbedeutend
600 9676 12.18

                     nicht in geänderter Form, zusammen mit dieser               mit der Kündigung ist der Widerruf einer Vollmacht
                     aufbewahrt werden. Die PIN-Eingabe muss stets               gemäss Ziff. I. 3. Nach erfolgter Kündigung ist der Bank die
                     verdeckt erfolgen.                                          BKB-Bankkarte unaufgefordert und unverzüglich zurück-

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zugeben. Die Bank bleibt trotz Kündigung berechtigt,             5. Schadenübernahme bei Nichtverschulden
                 sämtliche Beträge auf dem Konto zu belasten, welche auf          Unter der Voraussetzung, dass der Kartenberechtigte die
                 Karteneinsätze vor der effektiven Rückgabe der BKB-­             Bedingungen für die Benützung der BKB-Bankkarte in
                 Bankkarte zurückzuführen sind.                                   allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfalts-
                                                                                  pflichten gemäss Ziff. I. 6) und ihn auch sonst in keiner
                 10. Änderungen der Bedingungen und der Preise                    Weise ein Verschulden trifft, kann die Bank nach Einzelfall-
                 Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser            prüfung Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuch-
                 Bedingungen und der Preise vor. Änderungen werden in             licher Verwendung der BKB-Bankkarte durch Dritte
                 angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt,           entstehen, ganz oder teilweise übernehmen. Miterfasst
                 falls die BKB-Bankkarte nicht vor Inkrafttreten der Ände-        sind auch Schäden infolge Fälschung oder Verfälschung
                 rungen zurückgegeben wird.                                       der BKB-Bankkarte. Nicht als «Dritte» zu betrachten sind
                                                                                  die Kartenberechtigten und deren Partner sowie mit
                 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen                              diesen im gleichen Haushalt lebende Personen. Schäden,
                 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun-             für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie
                 gen der Bank.                                                    allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art werden nicht
                                                                                  übernommen.
                 II. BKB-Bankkarte als Bargeldbezugskarte
                 1. Bargeldbezugsfunktion                                         6. Technische Störungen und Betriebsausfälle
                 Die BKB-Bankkarte kann jederzeit zum Bezug von Bargeld           Aus technischen Störungen und Betriebsausfällen, die
                 zusammen mit der PIN an den GAA der BKB bis zu den für           den Einsatz der BKB-Bankkarte ausschliessen, entstehen
                 die Karte festgesetzten Limiten eingesetzt werden.               den Kartenberechtigten keine Ansprüche auf Schaden­
                                                                                  ersatz.
                 2. PIN
                 Dem Kartenberechtigten wird zusätzlich zur BKB-Bankkar-          7. Limiten
                 te in einem separaten, verschlossenen Umschlag die PIN           Die Bank legt Limiten pro ausgegebene BKB-Bankkarte
                 zugestellt. Es handelt sich dabei um eine karteneigene,          fest und teilt diese in angemessener Form mit. Die
                 6-stellige, maschinell berechnete PIN, welche weder der          Orientierung allfälliger Bevollmächtigter über Limiten ist
                 Bank noch Dritten bekannt ist. Werden mehrere                    Sache des Kontoinhabers.
                 BKB-Bankkarten ausgestellt, so erhält jede BKB-Bankkarte
                 je eine eigene PIN.                                              8. Transaktionsbeleg
                                                                                  Der Kartenberechtigte erhält bei Bargeldbezügen am GAA
                 3. Änderung der PIN                                              auf Verlangen einen Transaktionsbeleg. Die Bank selbst
                 Dem Kartenberechtigten wird empfohlen, am GAA der                verschickt in der Folge keine Belastungsanzeigen.
                 BKB eine neue, minimal 4-, maximal 6-stellige PIN aus Zah-
                 len zu wählen, welche die zuvor geltende PIN unmittelbar         9. Sperrung
                 ersetzt. Aus Sicherheitsüberlegungen sollte eine 6-stellige      Die Bank ist jederzeit berechtigt, ohne vorgängige
                 PIN gewählt werden. Die Änderung kann beliebig oft und           Mitteilung an den Kartenberechtigten und ohne Angabe
                 jederzeit vorgenommen werden. Um den Schutz gegen                von Gründen die BKB-Bankkarte zu sperren. Die Bank
                 missbräuchliche Verwendung der BKB-Bankkarte zu                  sperrt die BKB-Bankkarte, wenn es der Kartenberechtigte
                 erhöhen, darf die gewählte PIN weder aus leicht ermittel-        ausdrücklich verlangt, er den Verlust der BKB-Bankkarte
                 baren Kombinationen bestehen (vgl. Ziff. I. 6 lit.d), noch auf   und/oder der PIN meldet sowie bei Kündigung.
                 der BKB-Bankkarte vermerkt oder in anderer Weise, auch
                 nicht in geänderter Form, zusammen mit dieser auf­               Die Sperrung kann nur bei der von der Bank bezeichneten
                 bewahrt werden.                                                  Stelle verlangt werden. Für Einsätze der BKB-Bankkarte vor
                                                                                  Wirksamwerden der Sperrung innert geschäftsüblicher
                 4. Legitimation, Belastung und Risikotragung                     Frist ist die Bank berechtigt, das Konto zu belasten. Die mit
                 Jede Person, die sich bei Verwendung der BKB-Bankkarte           der Sperrung verbundenen Kosten können dem Konto
                 durch Eingabe der PIN legitimiert, gilt als berechtigt, den      belastet werden. Die Sperrung wird nur mit Einverständnis
                 Bargeldbezug mit der BKB-Bankkarte zu tätigen; dies gilt         des Kontoinhabers bei der Bank wieder aufgehoben.
                 auch, wenn es sich nicht um den Kartenberechtigten
                 handelt. Dementsprechend ist die Bank berechtigt, den            III. BKB-Bankkarte für Einzahlungsdienstleistungen
                 auf diese Weise legitimierten Betrag dem Konto zu                Die BKB-Bankkarte kann für die Einzahlung von Noten und
                 belasten. Die Risiken aus der missbräuchlichen Verwen-           Münzgeld an entsprechend vorgesehenen Automaten
600 9676 12.18

                 dung der BKB-Bankkarte liegen somit grundsätzlich beim           genutzt werden. Der vom Automaten erkannte und vom
                 Kontoinhaber.                                                    Einzahler gegenüber dem Automaten bestätigte Betrag
                                                                                  wird dem auf der BKB-Bankkarte aufgeführten bzw.

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