Informationen für Wertpapier-Kunden - gültig ab 08/2021 - Degussa Bank
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Informationen für Wertpapier-Kunden gültig ab 08/2021
I. Inhalt Inhaltsverzeichnis I. Kundeninformation (Stand 03/2021) . . . . . . . . . . . . 3 6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen . . . . . . . . . . 10 1. Informationen über die Degussa Bank AG . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf 2. Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde . . . . . . . . . . . . . 3 oder Verkauf von Bezugsrechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3. Meldung personenbezogener Daten an Aufsichtsbehörden . . . . . . . . 3 4. Kommunikationsmittel und Sprachregelung . . . . . . . . . . . . . . . . 3 8. Erlöschen laufender Aufträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 5. Aufzeichnung telefonischer und elektronischer Kommunikation . . . . . 3 9. Haftung der Bank bei Kommissionsgeschäften . . . . . . . . . . . . . . 10 6. Kundeneinstufung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 7. Kundenangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Erfüllung der Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . .10 8. ienstleistungsangebot der Degussa Bank AG, insbesondere D 10. Erfüllung im Inland als Regelfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 11. Anschaffung im Inland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 9. Mitarbeiterqualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 10. Informationen über die Anlageberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 12. Anschaffung im Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 11. Informationen über beratungsfreie Geschäfte . . . . . . . . . . . . . . . 4 Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung . . . . . . . 11 12. Berichtspflichten und Mitteilungen über getätigte Geschäfte . . . . . . . 4 13. Depotauszug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 13. Kosten und Nebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 14. Informationen über die Ausführung von Wert- 14. Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung . . . . . . . . . . . . . 11 papieraufträgen und Auswahlgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 15. Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/ 15. aßnahmen zum Schutz der bei der M Degussa Bank AG verwahrten Finanzinstrumente und Gelder der Kunden 5 Wandelschuldverschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 16. Information über gesetzliche Regelungen der Bankensanierung und 16. Weitergabe von Nachrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Bankenabwicklung (Bail-in) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 17. Prüfungspflicht der Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 17. Beschwerden und Beschwerdebearbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . 6 18. Informationen zu Art. 23 ProspektVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 18. Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden . . . . . . 12 19. Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/ 19. Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offen- legungspflichten im Finanzdienstleistungssektor . . . . . . . . . . . . . 6 20. Sonstiges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer V. Preise für Wertpapierdienst- Anlageberatungstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen? . . . 6 leistungen für Privatkunden Gültig ab 01.07.2021 . . . . . . .13 Nachhaltige Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Ausführung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf Nicht nachhaltige Finanzinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) . . . . . . . . . . . 13 Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1. An- und Verkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf 2. Vormerkung von Aufträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Nachhaltigkeitsfaktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung . . . . . . . . . 15 II. rundsätze Interessenkonflikte G (Stand 01/2018) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1. Verwahrung von Wertpapieren 1, 2, 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1. Grundsätze für den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten . . . . . 7 2. Übertragungen von Wertpapieren zulasten des Depots 1 . . . . . . . . . 15 III. Zuwendungen (Stand 01/2018) . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Wertpapier-Einlieferungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1. Informationen über Zuwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2. nteile an Investmentvermögen A 4. Ausübun von Options- und Wandelrechteng 1 . . . . . . . . . . . . . . 15 (sog. Fondsanteile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 5. Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien . . . . . . . . . . . 3. Zertifikate oder strukturierte Anleihen (Emissionen) . . . . . . . . . . . .9 entgeltfrei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 4. Verzinsliche Wertpapiere (Emissionen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 6. Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang . . . . . . . . . . . IV. Sonderbedingungen (Stand 05/2012) . . . . . . . . . . . . 9 mit Doppelbesteuerungsabkommen 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . 9 Geschäfte in Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 7. Depotaufstellung 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1. Formen des Wertpapiergeschäfts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Sonstige Dienstleistungen 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15 2. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte . . . . . . . . . . . . . 9 1. Steuerverprobung im Auftrag des Kunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft . . . . . 10 25 EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3. Usancen/Unterrichtung/Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4. Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/Depotbestandes . . . 10 2. Zweitschriften im Auftrag und im ausschließlichen Interesse 5. Festsetzung von Preisgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 des Kunden pro Posten 10 EUR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2
I. Kundeninformation (Stand 03/2021) Zwecke werden personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um einen Hinweis. In diesem Fall scheidet eine Kommunikation auf diesem Wege aus. 1. Informationen über die Degussa Bank AG Die Degussa Bank AG erreichen Sie unter folgender Anschrift: Sofern ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, gelten für den Bevoll- mächtigten die identischen Vorschriften zur telefonischen und elektro- Degussa Bank AG nischen Kommunikation. Theodor-Heuss-Allee 74 60486 Frankfurt am Main Die Degussa Bank AG muss die Aufzeichnungen der Telefongespräche und der elektronischen Kommunikation für die Dauer von 5 Jahren auf- Telefon: 069 / 3600 - 5555 bewahren. Die Aufbewahrungsdauer verlängert sich um 2 Jahre, sofern Fax: 069 / 3600 - 2770 die BaFin dies verlangt. E-Mail: info@degussa-bank.de Internet: www.degussa-bank.de Sie können eine Kopie der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aufgezeichneten Kommunikation während der o. g. Aufbewahrungs- Ein Verzeichnis der Bank-Shops der Degussa Bank AG erhalten Sie über fristen verlangen. die oben angegebene Adresse oder über unsere Internetseite. 6. Kundeneinstufung 2. Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Die Degussa Bank AG muss vor der erstmaligen Erbringung einer Die Degussa Bank AG besitzt eine Bankerlaubnis nach § 32 Kreditwe- Wertpapier(neben)dienstleistung eine gesetzlich vorgeschriebene Kun- sengesetz – „KWG“, welche ihr durch die zuständige Aufsichtsbehör- deneinstufung vornehmen. Wir haben Sie als „Privatkunde“ einge- de, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – „BaFin“, stuft, sofern Sie von uns keine andere schriftliche Information erhalten Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße haben. Falls Sie als „professioneller Kunde“ oder als „geeignete Ge- 24 – 28, 60439 Frankfurt am Main (im Internet unter: www.bafin.de), genpartei“ eingestuft wurden, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie das erteilt wurde. Darüber hinaus unterliegt die Degussa Bank AG der Auf- Recht haben, sich als „Privatkunde“ einstufen zu lassen. Für „Privat- sicht durch die Europäische Zentralbank – „EZB“, Sonnemannstraße kunden“ gilt das höchste Schutzniveau. 20, 60314 Frankfurt am Main (im Internet unter: www.ecb.europa.eu). 7. Kundenangaben 3. M eldung personenbezogener Daten an Sofern Sie eine Anlageberatung oder eine beratungsfreie Orderausfüh- Aufsichtsbehörden rung in Anspruch nehmen, muss die Degussa Bank AG gesetzlich vor- Die Degussa Bank AG ist gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der Trans- geschriebene Angaben einholen. aktionsmeldungen nach Artikel 26 der MiFIR detaillierte Informationen über die Wertpapiergeschäfte der Kunden an nationale und europäi- Die eingeholten Kundenangaben (z. B. Anlagedauer, Risikobereitschaft, sche Aufsichtsbehörden zu übermitteln. Diese Informationspflichten finanzielle Situation, Kenntnisse und Erfahrungen) liegen insbesondere können auch personenbezogene Daten umfassen, u. a. den Name und der Anlageberatung zugrunde. Die Beurteilung der Geeignetheit einer das Geburtsdatum des Kunden. Je nach Staatsbürgerschaft des Kunden Anlageempfehlung ermöglicht der Degussa Bank AG, im bestmögli- können weitere Informationen, z. B. Personalausweisnummer, der Mel- chen Kundeninteresse zu handeln. Wir weisen Sie darauf hin, dass die depflicht an Aufsichtsbehörden unterliegen. Kundenangaben freiwillig sind, jedoch einer sachgerechten Aufklärung u. o. Beratung dienen. Nur bei Kenntnis richtiger und aktueller Anga- Sofern uns die für die Transaktionsmeldungen erforderlichen Daten ben kann die Degussa Bank AG eine umfassende Geeignetheitsbeur- nicht vorgelegt werden, ist die Degussa Bank AG berechtigt, die Aus- teilung vornehmen. Die Angaben liegen daher in Ihrem Interesse. führung meldepflichtiger Wertpapiergeschäfte abzulehnen. Wir weisen darauf hin, dass es uns gesetzlich untersagt ist, eine Anla- 4. Kommunikationsmittel und Sprachregelung geberatung zu erbringen, sofern uns die dafür erforderlichen Kunden- Sie können mit uns persönlich, telefonisch, in Textform oder elektro- angaben nicht vorliegen. nisch in deutscher Sprache kommunizieren. Kundenaufträge können in deutscher Sprache persönlich, telefonisch oder – bei Abschluss einer 8. D ienstleistungsangebot der Degussa Bank AG, entsprechenden Vereinbarung – im Online-Brokerage übermittelt wer- insbesondere Wertpapiergeschäfte den. Kundenaufträge per Brief oder per E-Mail können wir leider nicht Die Degussa Bank AG betreibt alle banküblichen Geschäfte, insbeson- entgegennehmen. dere das Kredit- und Einlagengeschäft, das Wertpapier- und Depotge- schäft sowie das Kontoführungs- und Zahlungsverkehrsgeschäft. Sie 5. A ufzeichnung telefonischer und elektronischer erbringt für ihre Kunden im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Kommunikation Veräußerung sowie der Verwahrung von Finanzinstrumenten eine Viel- Die Degussa Bank AG ist gesetzlich verpflichtet, telefonische und elek- zahl ausgewählter Wertpapier(neben)dienstleistungen, u. a. die Anla- tronische Kommunikation mit Ihnen, die sich auf die Annahme, Über- geberatung, das Kommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung und das mittlung oder Ausführung von Aufträgen zu Finanzinstrumenten oder Depotgeschäft. Wertpapier(neben)dienstleistungen bezieht, aufzuzeichnen. Zu diesem 3
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Dienstleistungser- Einzelheiten und Informationen über Produkte erhalten Sie persönlich bringung, die Ihre Interessen als Kunde bestmöglich berücksichtigt, im Bank-Shop oder telefonisch. Wertpapierverkaufsprospekte, die wird von der Degussa Bank AG – auch bei der Anlageberatung – eine nach dem Wertpapierprospektgesetz – „WpPG“ veröffentlicht wur- breite Palette von Produkten verschiedener Emittenten und dritter den, sowie ggf. wesentliche Anlegerinformationen zu Investmentfonds, Anbieter in die Auswahl einbezogen. Dabei werden aus der weltweit Produktinformationsblätter und Basisinformationsblätter sind in der inzwischen unüberschaubaren Anzahl von Produkten und Anbietern, Regel auf den Internetseiten der jeweiligen Emittenten oder auf der neben gruppeneigenen Produkten, in der Anlageberatung nur Produk- Internetseite der Degussa Bank AG abrufbar. te empfohlen, die einen mehrstufigen Auswahl- und Freigabeprozess durchlaufen haben. Eine Bevorzugung bestimmter Finanzinstrumente, 11. Informationen über beratungsfreie Geschäfte Emittenten u. o. Anbieter oder Wertpapier(neben)dienstleistungen fin- Bei beratungsfreien Geschäften treffen Sie Ihre Anlageentscheidung det nicht statt. unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung durch die De- gussa Bank AG. Wir holen, soweit dies gesetzlich vorgegeben ist, in Die Degussa Bank AG ist verpflichtet, den Zielmarkt des Produkts mit diesem Fall nur die erforderlichen Informationen über Ihre Kenntnisse den ihr vorliegenden Informationen des Kunden abzugleichen. Sollte und Erfahrungen ein; dies umfasst nicht Informationen zu Ihren Anla- diese Prüfung ergeben, dass das Produkt nicht mit den von uns zu gezielen und finanziellen Verhältnissen. Die Degussa Bank AG ist ver- prüfenden Merkmalen des Kunden vereinbar ist, kann die Degussa pflichtet, die Angemessenheit Ihrer Anlageentscheidung in Bezug auf Bank AG die Ausführung eines Auftrags ablehnen. Wir nehmen im be- Ihre Kenntnisse und Erfahrungen zu prüfen. Sollte diese Prüfung erge- ratungsfreien Geschäft lediglich einen eingeschränkten Zielmarktab- ben, dass der Auftrag Ihren Kenntnissen und Erfahrungen nicht ent- gleich vor. spricht, werden wir Sie darauf hinweisen und sind berechtigt, den er- teilten Auftrag abzulehnen. 9. Mitarbeiterqualifikation Mitarbeiter der Degussa Bank, die in der Funktion eines Anlagebera- 12. Berichtspflichten und Mitteilungen über ters, Vertriebsbeauftragten oder Compliance-Beauftragten tätig sind, getätigte Geschäfte müssen Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellsten Stand halten Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Abrech- nung. Wir informieren Sie über die Ausführung Ihrer regelmäßigen Auf- Hierfür nutzt die Degussa Bank interne und externe Qualifizierungs- träge im Zusammenhang mit Fonds (z. B. Fondssparplan) mindestens maßnahmen, u. a. müssen Anlageberater einen jährlichen Fachtest ab- einmal im Halbjahr. Bei nicht regelmäßigen Aufträgen informieren wir legen, um die Sachkunde nachzuweisen. Sie jeweils unverzüglich über die Ausführung. Sie erhalten alle 3 Mo- nate einen Auszug über den Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Unabhän- Neben der fachlichen Qualifizierung der Mitarbeiter, wird auch deren gig davon erhalten Sie, sofern wir im Laufe des jeweiligen Jahres eine Zuverlässigkeit überprüft. laufende Geschäftsbeziehung mit Ihnen unterhalten haben, einmal jährlich eine Information über alle Kosten und Nebenkosten der Finan- Sollte ein Mitarbeiter die aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, zinstrumente, die sich zum Stichtag 31.12. in Ihrem Depot befinden so stellt die Degussa Bank sicher, dass dieser nicht mehr mit den vor- oder im laufenden Kalenderjahr befunden haben. gesehenen Aufgaben betraut wird. Wir informieren Sie darüber, falls bei einem Hebelprodukt (z. B. Opti- 10. Informationen über die Anlageberatung onsscheine oder Knockout-Zertifikate) in Ihrem Depot ein Verlust von Die Degussa Bank AG erbringt die Anlageberatung – wie schon bis- 10 % und Verluste in weiteren 10 %-Schritten erreicht wurden. lang – nicht als (unabhängige) Honoraranlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung. Das bedeutet, dass wir Ihnen kein 13. Kosten und Nebenkosten gesondertes Entgelt für unsere Beratungsleistungen berechnen. Im Zu- Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte un- sammenhang mit der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendun- serem Preis- und Leistungsverzeichnis. Dieses ist u. a. über unsere In- gen von den Anbietern der Produkte erhalten. Wir setzen die erhalte- ternetseite abrufbar. nen Zuwendungen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Qualität der von uns erbrachten Wertpapier(neben)dienstleistungen Zudem informieren wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Kostentrans- ein. parenzpflicht über die konkreten Produkt- und Dienstleistungskosten. Nachfolgend finden Sie einige beispielhafte Kostenberechnungen für Wir stellen unseren Kunden keine regelmäßige Beurteilung der Geeig- ausgewählte Produktarten. Diese basieren auf einem angenommenen netheit der von uns empfohlenen Finanzinstrumente zur Verfügung. Anlagebetrag in Höhe von 10.000 Euro und beinhalten alle zu erwar- Das heißt, nach einer einmal erfolgten Anlageberatung überprüfen wir tenden Kosten und Nebenkosten. nicht ohne ausdrückliche Aufforderung Ihrerseits, ob die empfohlenen Finanzinstrumente weiterhin für Sie geeignet sind u. o. bleiben. Einzelheiten zur Höhe der Vertriebsvergütungen für ein konkretes Fi- nanzinstrument teilen wir Ihnen ebenfalls unaufgefordert mit. Sofern Im Falle der Anlageberatung möchten wir Sie darauf hinweisen, dass einem Geschäft eine Anlageberatung voraus geht, erfolgt die Mittei- eine Überwachung der Wertentwicklung Ihres Depots u. o. der einzel- lung unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs. nen Finanzinstrumente nicht durch uns erfolgt (bzgl. der Ausnahme bei Hebelprodukten siehe unten). Dies gilt auch für beratungsfreie Dienst- leistungen der Degussa Bank AG. Das schließt jedoch nicht aus, dass wir mit Anlageideen (z. B. bei einer Fälligkeit) auf Sie zukommen. 4
14. Informationen über die Ausführung von Wert- Bei der Verwahrung von Kundenfinanzinstrumenten beachtet die Degus- papieraufträgen und Auswahlgrundsätze sa Bank AG die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotge- Die Degussa Bank AG führt die Aufträge ihrer Kunden nicht selbst aus, schäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen. sondern leitet diese in der Regel zur Ausführung an die Deutsche Wert- papierService Bank AG, Frankfurt am Main – „dwpbank“ (als Zwi- Die Verwahrung der Wertpapiere erfolgt gemäß den Sonderbedingun- schenkommissionärin), weiter. Der Kundenauftrag wird dann nach gen für Wertpapiergeschäfte der Degussa Bank. Grundsätzlich werden Maßgabe der Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanz- inländische Wertpapiere, sofern sie zur Girosammelverwahrung zuge- instrumenten – „Ausführungsgrundsätze” der dwpbank bestmöglich lassen sind, bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream ausgeführt. Banking AG, Frankfurt am Main) in einem Sammeldepot verwahrt, in dem die Wertpapierbestände aller Kunden zusammen verbucht sind. Die Ausführungsgrundsätze der dwpbank erhalten Sie unter: Dieses Sammeldepot wird als Fremddepot geführt, so dass die darin https://www.dwpbank.de/leistungen/regulatorische-offenlegung/ verbuchten Wertpapiere nicht für Verbindlichkeiten der Bank haften. Unabhängig von anderen Kunden der Degussa Bank wäre der Kunde Die dwpbank ermöglicht durch die Bereitstellung entsprechend auf die berechtigt, die Übertragung seiner Wertpapierbestände in das Depot Degussa Bank AG abgestimmter und standardisierter Prozesse eine einer anderen Bank zu veranlassen. Ausländische Wertpapiere lässt die effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung und Abrech- Degussa Bank im Heimatmarkt des betreffenden Papiers verwahren, in nung getätigter Wertpapieraufträge. Hierdurch erreicht die Degussa dem der Kauf getätigt wurde. In welchem Land die Wertpapiere ver- Bank AG insbesondere Kostenvorteile für ihre Kunden. wahrt sind, teilt die Degussa Bank auf der Wertpapierabrechnung mit. Dies gilt für sämtliche Finanzinstrumente, bis auf Anteile an Invest- Die Degussa Bank hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die mentvermögen (Fondsanteile). Ausgabe und Rücknahme der Fondsan- Rechte der Kunden an Ihren Finanzinstrumenten zu schützen: teile erfolgen über die Verwahrstelle. n D ie Bank hat einen Beauftragten ernannt, der für die Einhaltung Sie können der Degussa Bank AG Weisungen erteilen, an welchen der gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf den Schutz von Finanz- Ausführungsplätzen (z. B. börslich, multilaterales Handelssystem) Ihr instrumenten von Kunden Sorge trägt. Auftrag ausgeführt werden soll. Solche Weisungen sind stets vorran- n Die Bank hat organisatorische Vorkehrungen getroffen, um das Ri- gig. Bei der Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrages werden wir siko eines Verlustes oder Teilverlustes von Finanzinstrumenten der Ihrer Weisung Folge leisten. In dem Fall einer ausdrücklichen Kunden- Kunden so gering wie möglich zu halten. weisung ist zu beachten, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze n Die Bank überwacht Dritte, bei denen sie Kundenfinanzinstrumen- keine Anwendung finden und uns abhalten können, das bestmögliche te verwahren lässt, mit der erforderlichen Sorgfalt und Gewissen- Ergebnis bei der Auftragsausführung gemäß unseren Ausführungs- haftigkeit. grundsätzen zu erzielen. Die Pflicht zur Erzielung des bestmöglichen n Die Bank sorgt dafür, dass alle bei einem Dritten verwahrten Kun- Ergebnisses entsprechend dem Umfang der Weisung gilt damit als er- denfinanzinstrumente von den Finanzinstrumenten der Bank und füllt. des Dritten unterschieden werden können. Dies erfolgt durch un- terschiedliche Bezeichnung der in der Buchführung des Dritten Für Aufträge in sonstigen Wertpapieren (z. B. in Bezugsrechten und Ne- geführten Konten, oder durch Maßnahmen, die ein vergleichbares benrechten sowie in Genussscheinen und Genussrechten) ist aufgrund Schutzniveau gewährleisten. der meist individuellen Ausgestaltung der Produkte die Erteilung einer n Die Bank gleicht ihre Aufzeichnungen und Bücher regelmäßig mit Weisung durch den Kunden erforderlich. denen aller Dritten ab, bei denen sie Kundenfinanzinstrument hält. Die Degussa Bank AG überprüft die Auswahlgrundsätze, die die Wei- Weitere Informationen sind den „Sonderbedingungen für Wertpapier- terleitung der Aufträge an die dwpbank begründen, und deren Wirk- geschäfte“ zu entnehmen. samkeit anlassbezogen, aber mindestens einmal jährlich. 16. Information über gesetzliche Regelungen der Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Bankensanierung und Bankenabwicklung (Bail-in) (https://www.degussa-bank.de/rechtliches), sowie der Internetpräsenz Aktien, Schuldverschreibungen (u. a. Anleihen und Zertifikate), die der DWP-Bank (https://www.dwpbank.de/leistungen/regulatorische- durch Banken begeben werden, sowie andere Forderungen gegen Ban- offenlegung/). ken unterliegen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Banken. Diese Regelungen können sich für 15. Maßnahmen zum Schutz der bei der Anleger beziehungsweise Vertragspartner der Bank im Abwicklungsfall Degussa Bank AG verwahrten Finanzinstrumente der Bank nachteilig auswirken. Fonds, die in solche Aktien oder Schuld- verschreibungen investieren, können von dem besonderen Ausfallrisi- und Gelder der Kunden ko dieser Finanzinstrumente ebenfalls betroffen sein, sofern eine Be- Die Degussa Bank AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesver- standsgefährdung der jeweiligen Emittenten eintritt. bandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deut- scher Banken GmbH – „EdB“ angeschlossen. Von der Degussa Bank AG Auf unserer Internetseite stellen wir Ihnen Informationen zur Verfü- ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt. gung, welche die gesetzlichen Regelungen und ihre Auswirkungen auf Näheres entnehmen Sie bitte Nr. 20 der Ihnen gesondert übermittelten Anleger beziehungsweise Vertragspartner näher erläutern, und bitten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, dem „Informationsbogen für Sie, diese sorgfältig zu lesen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Infor- den Einleger“ und der Internetseite der EdB unter www.edb-banken.de. mationen auch in Papierform zur Verfügung. 5
17. Beschwerden und Beschwerdebearbeitung 19. Informationen gemäß Verordnung (EU) 2019/ Die Degussa Bank AG hat Regelungen für den Umgang mit Beschwer- 2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offen- den getroffen und diese in den Grundsätzen für die Beschwerdebear- legungspflichten im Finanzdienstleistungssektor beitung – „Beschwerdegrundsätze“ dargestellt. Diese Grundsätze sind auf unserer Internetseite veröffentlicht. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlageberatungstätigkeit Beschwerden können Sie direkt an die Degussa Bank AG oder an unser Als Degussa Bank AG sind wir die Muttergesellschaft einer Gruppe von Beschwerdemanagement richten. Wir werden die Beschwerden in ge- Unternehmen, die Finanzdienstleistungen im Omnichannel bundes- eigneter Weise und schriftlich beantworten. weit anbietet. Wir beschäftigen ca. 650 Mitarbeiter. Im Rahmen der Smart Worksite Financial Services bieten wir unseren Kunden eine brei- Die Degussa Bank AG nimmt am Streitbeilegungsverfahren der te Palette an Anlagelösungen innerhalb der Anlageberatung an. Wir Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ greifen dabei auf ein breites Spektrum von Anlageprodukten zu. (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Mög- lichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Degussa Bank AG den Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Anlageberatung werden wir da- Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwer- bei über die Auswahl der entsprechenden Finanzinstrumente berück- degegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag sichtigen. (§ 675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kei- ne Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Be- Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kun- dingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales denbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband. Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Tele- Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen fax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. band deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Tele- fax: (030) 1663-3169, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen? Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/ Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Ex- odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die tremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außerge- physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Tro- richtliche Beilegung einer Streitigkeit aus online abgeschlossenen Ver- ckenperiode in einer bestimmten Region. In Fällen, in denen Flüsse als trägen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Transportwege genutzt werden, könnte ein sinkender Pegel dazu füh- ren, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden würde. Ferner haben Sie als Kunde die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der BaFin zu beschweren. Zusätz- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel lich steht Ihnen auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage offen. aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Ge- sundheitsschutzes ergeben. 18. Informationen zu Art. 23 ProspektVO Jeder wichtige neue Umstand, jede wesentliche Unrichtigkeit oder jede Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unterneh- wesentliche Ungenauigkeit in Bezug auf die in einem Wertpapierpros- mensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder pekt enthaltenen Angaben ist in einem Nachtrag zu nennen. Gemäß Korruption in Unternehmen. den gesetzlichen Vorgaben hat der jeweilige Emittent den Nachtrag auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. In solch einem Fall kann Die Empfehlungspalette der Degussa Bank umfasst sowohl nachhalti- dem Kunden ein Widerrufsrecht zustehen. Die gesetzliche Widerrufs- ge Finanzinstrumente als auch nicht nachhaltige Finanzinstrumente. frist beträgt zurzeit 2 Arbeitstage. Diese kann vom Emittenten freiwil- lig verlängert werden. Der Nachtrag wird genaue Angaben zum Ablauf Nachhaltige Finanzinstrumente der Frist enthalten. Die Degussa Bank AG als Vertriebsstelle wird Ihnen Bei nachhaltigen Finanzinstrumenten, die wir unseren Kunden im Rah- bei der Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts behilflich sein. Die Infor- men der Anlageberatung empfehlen, sind die Anbieter dieser Finanzin- mation im Falle eines Nachtrages erfolgt jedoch aufgrund der kurzen strumente gemäß den geltenden regulatorischen Vorschriften ver- Frist nur über das elektronische Postfach. pflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitions-entscheidungen entsprechend zu berücksichtigen. Nachhaltige Finanzinstrumente, die wir im Rahmen der Anlagebera- tung empfehlen, dürfen nicht in Unternehmen investieren, die beson- ders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Schon bei der Auswahl unserer Finanzprodukte beziehen wir Nachhal- tigkeitsrisiken ein. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisi- ken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Finanzinstrumente von Anbietern, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von 6
Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, wer- Interessenkonflikte können sich u. a. ergeben den ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. geson- dert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken n bei der Anlageberatung aus dem eigenen Umsatzinteresse der bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für Degussa Bank AG am Absatz von Finanzinstrumenten, insbeson- den Kunden bedeutet oder/und der Kunde im Rahmen der Beratung die dere bankeigener u. o. gruppeneigener Produkte, Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken explizit wünscht. n durch Vertriebsvorgaben an Mitarbeiter, d. h. Ziele oder Grundsätze, die den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag der Nicht nachhaltige Finanzinstrumente im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Geschäfte Auch bei Finanzinstrumenten, die als nicht nachhaltig eingestuft wer- unmittelbar oder mittelbar betreffen, den und Kunden ohne den vorrangigen Wunsch einer nachhaltigen n bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (z. B. Platzierungspro- Geldanlage empfohlen werden, sind die Kapital-verwaltungsgesell- visionen, Vertriebsfolgeprovisionen oder nicht monetären schaften aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, Nachhaltig- Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit keitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berück- Wertpapier(neben)dienstleistungen für unsere Kunden, sichtigen. n bei der Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter, n durch die erfolgsbezogene Vergütung unserer Mitarbeiter, Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung n aus anderen Geschäftstätigkeiten der Degussa Bank AG, u. a. von Nachhaltigkeitsrisiken n aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Das Vergütungssystem der Degussa Bank hat unter anderem zum Ziel, Finanzinstrumenten, z. B. bei Kreditbeziehungen, der zu verhindern, dass durch die Vergütung der Mitarbeiter die Kundenin- Mitwirkung an Emissionen, bei Kooperationen; teressen weder kurzfristig noch mittel- bzw. langfristig beeinträchtigt n durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich werden. Durch unser Vergütungssystem stellen wir sicher, dass unsere bekannt sind; Mitarbeiter im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden n aus dem Interesse der Degussa Bank AG aus dem handeln können. Eine Begünstigung von Empfehlungen in Finanzinst- Eigengeschäft und am Absatz eigenemittierter oder durch rumenten, die mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sind, findet andere Unternehmen der Gruppe emittierter Finanzinstru- somit nicht statt. mente; n aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Im Rahmen der Anlageberatung werden die wichtigsten nachteiligen Aufsichtsräten u. o. Beiräten. Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeits- faktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die ordnungsgemäße Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Zurzeit kann eine Be- Erbringung der Wertpapier(neben)dienstleistungen für unsere Kunden rücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. ru- beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische dimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfol- Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, gen. rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung der Markt- standards und insbesondere die grundsätzliche Vermeidung einer Be- einträchtigung der Kundeninteressen. In der Degussa Bank AG ist unter der unmittelbaren Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Stelle tätig, welche die Identifikation, die Vermeidung und das Management der Interessen- II. Grundsätze Interessenkonflikte konflikte durch die Geschäftsbereiche unterstützt und überwacht. Wir haben organisatorische Vorkehrungen und Maßnahmen ergriffen, um (Stand 01/2018) Interessenkonflikte, soweit möglich, zu vermeiden. Diese umfassen u. a. 1. G rundsätze für den Umgang mit möglichen n die Schaffung organisatorischer Verfahren und Kontrollen zur Interessenkonflikten Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung Interessenkonflikte lassen sich bei einer Bank, die für ihre Kunden u. a. (z. B. Anlageausschuss), Wertpapier(neben)dienstleistungen erbringt, nicht immer ausschlie- n die Berücksichtigung der Kundeninteressen im Rahmen der ßen. Um zu vermeiden, dass sich Interessenkonflikte zu Ihrem Nachteil Produktüberwachung, auswirken können, haben wir umfassende organisatorische Vorkehrun- n Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendun- gen und Maßnahmen für den Umgang mit diesen getroffen. gen und deren Offenlegung, n die Schaffung von Vertraulichkeitsbereichen mit sogenannten Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der Degussa Informationsbarrieren, d. h. virtuellen (z. B. Zugriffsberechtigun- Bank AG, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftslei- gen auf Daten) u. o. tatsächlichen Barrieren (z. B. räumliche tung, unseren Mitarbeitern, unseren Dienstleistern oder anderen Per- Trennung und Zutrittsbeschränkungen für Vertraulichkeitsberei- sonen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen che) zur Beschränkung des Informationsflusses, unseren Kunden. 7
n das Führen einer Beobachtungs-und einer Insiderliste, die der Zur Deckung des Aufwandes erhält die Degussa Bank AG Vertriebsver- Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens und der gütungen in Form von Zuwendungen der Produktanbieter u. o. Mar- Verhinderung eines Missbrauchs von Insiderinformationen gen. Zuwendungen können uns als finanzielle Zahlungen (sog. mone- dienen, täre Zuwendungen) oder sonstige, geldwerte Vorteile (sog. nicht mo- n das Führen einer Sperrliste, die u. a. dazu dient, möglichen netäre Zuwendungen) gewährt werden. Interessenkonflikten durch Geschäfts- u. o. Beratungsverbote zu begegnen, Werden uns monetäre Zuwendungen gewährt, ist zwischen einmali- n die Verpflichtung zur Offenlegung sämtlicher Geschäfte in gen und laufenden Zuwendungen zu unterscheiden. Einmalige Zuwen- Finanzinstrumenten bei Mitarbeitern, bei denen im Rahmen dungen werden an uns als einmalige, umsatzabhängige Vergütung ihrer Tätigkeiten Interessenkonflikte auftreten können, geleistet. Laufende Zuwendungen werden an uns als wiederkehrende, n Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen bestandsabhängige Vergütung geleistet. Vorteilen, n die Schulung unserer Mitarbeiter, Zuwendungen in Form von sonstigen, geldwerten Vorteilen können wir n die sachgerechte Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebs- von Produktanbietern u. o. Dienstleistungsanbietern in Form von kos- vorgaben und eines Vergütungssystems, das persönliche tenfreien oder vergünstigten Sachleistungen u. o. Dienstleistungen er- Interessen der Mitarbeiter u. o. Interessen der Degussa Bank AG halten (z. B. technische Unterstützungsleistungen, Informationsmateri- nicht über die Kundeninteressen stellt. al, Schulungsmaßnahmen und Fachtagungen für unsere Mitarbeiter, Marketingmaterial, Zugang zu Informationsplattformen). Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen trotz dieser organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen nicht vermeidbar, werden wir unsere Dabei stellen wir organisatorisch jeweils sicher, dass diese monetären Kunden entsprechend diesen Grundsätzen für den Umgang mit mögli- und nicht monetären Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht chen Interessenkonflikten darauf hinweisen. Über diese im Einzelfall of- entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der fenzulegenden Interessenkonflikte wird die Degussa Bank AG Sie vor von uns erbrachten Wertpapier(neben)dienstleistungen aufrechtzuer- Erbringung einer Wertpapier(neben)dienstleistung vorab informieren, halten beziehungsweise weiter zu verbessern. um Ihnen eine Entscheidung auf informierter Grundlage zu ermöglichen. Wir informieren Sie jeweils detailliert im Rahmen der Kostentranspa- Unsere Grundsätze für den Umgang mit möglichen Interessenkonflik- renz über die konkreten monetären Zuwendungen, die wir von den ten sind – in der jeweils aktuellsten Form – auch über unsere Internet- Anbietern der Produkte, insbesondere beim Vertrieb von Anteilen an seite abrufbar. Investmentvermögen, beim Vertrieb von Zertifikaten oder strukturier- ten Anleihen oder beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere, erhalten. Nähere Informationen zu möglichen Interessenkonflikten im Zusam- menhang mit den Dienstleistungen, die die Degussa Bank AG Ihnen Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu monetären Zu- gegenüber erbringt, sowie die zu deren Vermeidung ergriffenen Vor- wendungen die wir erhalten. Damit wollen wir für Sie eine größtmögli- kehrungen und Maßnahmen stellen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin che Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageentscheidung schaffen. gerne zur Verfügung. 2. A nteile an Investmentvermögen (sog. Fondsanteile) Kapitalverwaltungsgesellschaften können bei der Ausgabe von Fonds- anteilen einen Ausgabeaufschlag erheben. Bei solchen Fonds mit Aus- gabeaufschlag erhalten wir eine einmalige Zuwendung bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages als sog. Vertriebsvergütung. Die III. Zuwendungen (Stand 01/2018) Höhe des Ausgabeaufschlages und somit die Höhe der einmaligen Ver- triebsvergütung beträgt in der Regel z. B. bei Rentenfonds zwischen 1. Informationen über Zuwendungen 0,00 % und 6,00 % des Nettoinventarwertes des Anteils und bei Akti- Die Degussa Bank AG bietet Ihnen für Ihre Vermögensanlage in Wert- enfonds, offenen Immobilienfonds und Misch- beziehungsweise Dach- papieren und sonstigen Finanzinstrumenten eine umfassende Informa- fonds zwischen 0,00 % und 6,00 % des Nettoinventarwertes des An- tion und individuelle Beratung an – persönlich im Bank-Shop, telefo- teils. nisch oder über unsere digitalen Kanäle. Für die telefonische oder persönliche Beratung stehen Ihnen unsere qualifizierten Berater in ei- Bei manchen Fonds entnehmen die Kapitalverwaltungsgesellschaften nem weitverzweigten Netz von Bank-Shops jederzeit gerne zur Verfü- dem Fondsvermögen eine laufende Zuwendung. Diese laufende Zu- gung. Insbesondere unterstützen wir Sie fachkundig, eine Anlageent- wendung (sog. Vertriebsfolge- oder Bestandsprovision) erhalten wir scheidung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in für den Zeitraum, in dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot bei der Geschäften mit Finanzinstrumenten, Ihrer finanziellen Verhältnisse, Degussa Bank AG verwahren lassen. In der Regel fällt diese laufende Anlageziele und Ihrer Risikobereitschaft zu treffen. Zuwendung bei Fonds mit Ausgabeaufschlag geringer aus als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe der Vertriebsfolgeprovision Auch im Nachgang Ihrer Anlageentscheidung unterstützen wir Sie. So- beziehungsweise Bestandsprovision beträgt in der Regel z. B. bei Ren- fern Sie dies wünschen, überprüfen wir mit Ihnen im Rahmen eines tenfonds zwischen 0,00 % und 1,20 % p. a., bei Aktienfonds zwischen Beratungsgesprächs, ob Ihre Finanzinstrumente weiterhin für Sie ge- 0,00 % und 1,50 % p. a., bei offenen Immobilienfonds zwischen 0,00 % eignet sind. Diese Dienstleistungen sind mit einem kostenintensiven und 0,50 % p. a. und bei Mischfonds beziehungsweise Dachfonds zwi- personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. schen 0,00 % und 1,30 % p. a. 8
3. Z ertifikate oder strukturierte Anleihen Auf Nachfrage bietet die Degussa Bank AG Ihnen gerne weitere Infor- (Emissionen) mationen an. Ergänzend verweisen wir auf etwaige anlässlich eines Emittenten beziehungsweise Emissionshäuser können ggf. bei den von konkreten Geschäftsabschlusses erteilte Kosteninformationen, die ins- ihnen aufgelegten Zertifikaten oder strukturierten Anleihen einmalige besondere Angaben über monetäre Zuwendungen enthalten. Ausgabeaufschläge berechnen, deren Höhe je nach Produktausgestal- tung (z. B. Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Zinsanleihen etc.) und Laufzeit variiert und in der Regel zwischen 0,00 % und 5,00 % des Kurswertes oder des Nominalbetrages beziehungsweise Nennwertes beträgt. Die Degussa Bank AG erhält diesen Ausgabeaufschlag teilwei- se oder in voller Höhe als einmalige Zuwendung. Neben den Ausgabe- aufschlägen kann die Degussa Bank AG zusätzlich Vertriebsprovisio- IV.Sonderbedingungen (Stand 05/2012) nen in Höhe zwischen 0,00 % und 5,00 % erhalten. 1. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte In Ausnahmefällen fallen auch bei Zertifikaten und strukturierten An- Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für leihen laufende Zuwendungen an, solange sich diese in Ihrem Depot die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die befinden. Sofern auch bei dem Vertrieb von Zertifikaten oder struktu- Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“). rierten Anleihen laufende Zuwendungen gezahlt werden, betragen diese in der Regel zwischen 0,00 % und 2,00 % p. a. Geschäfte in Wertpapieren 4. Verzinsliche Wertpapiere (Emissionen) Die Degussa Bank AG erhält beim Vertrieb verzinslicher Wertpapiere in 1. Formen des Wertpapiergeschäfts Abhängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers einmalige (1) Kommissions-/Festpreisgeschäfte Zuwendungen vom Emittenten oder vor Produktanbietern, die in der Bank und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form von Kom- Regel zwischen 0,00 % und 5,00 % des Kurswertes oder des Nominal- missionsgeschäften (2) oder Festpreisgeschäften (3) ab. betrages beziehungsweise Nennwertes betragen. (2) Kommissionsgeschäfte Über die nicht monetären Zuwendungen möchten wir Sie nachfol- Führt die Bank Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von gend gesondert informieren. Diese können uns von Produktanbietern Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung u. o. Dienstleistungsanbietern gewährt werden. des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentra- len Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsge- Dabei handelt es sich u. a. um schäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwi- schenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im n mitarbeiterorientierte Sachleistungen, z. B. technische Unterstüt- Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auf- zungsleistungen, Informationsmaterial über Produkte und trag des Kunden auch gegen die Bank oder den Zwischenkommis- Märkte, allgemeine Vertriebsunterstützung, Zugriffe auf sionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Datenbanken u. o. Auswertungsprogramme, Produktbeschrei- Börsenhandels dies zulassen. bungen und Leistungsbeschreibungen (Newsletter, Werbebro- schüren, kleinere Sachleistungen), allgemein angelegtes (3) Festpreisgeschäfte Informationsmaterial (einschließlich Research) über Finanzinst- ereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Ge- V rumente, Produktentwicklungen u. o. Marktentwicklungen; schäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), n mitarbeiterorientierte Dienstleistungen, z. B. Schulungsmaßnah- so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend übernimmt men, Trainings, Vorträge, Fachtagungen, Veranstaltungen, die Bank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin, oder sie liefert Beratungsleistungen; die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Bank berechnet dem n (end)kundenorientierte Sach- u. o. Dienstleistungen (kunden- Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschrei- u. o. produktbezogene Vertriebsaktionen, Informationen u. o. bungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen). Veranstaltungen), z. B. Vertriebsmaterial, Veranstaltungen und Vorträge für Endkunden, Werbegeschenke. 2. Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden Aus- Die Degussa Bank AG stellt sicher, dass die erhaltenen nicht monetären führungsgrundsätzen aus. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil Zuwendungen geringfügig sind, d. h. nicht unverhältnismäßig, dass de- der Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die Ausführungs- ren finanzielle Gegenwerte eine vertretbare Schwelle nicht überschrei- grundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu än- ten und eine unsachgemäße Beeinflussung unserer Mitarbeiter ausge- dern. Über die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die Bank schlossen ist. den Kunden jeweils informieren. Die Degussa Bank AG erhält nur Zuwendungen und gewährt selbst kei- ne Zuwendungen (monetärer und nichtmonetärer Art). 9
Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft mit Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültig- keitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf ausländischer Be- 3. Usancen/Unterrichtung/Preis zugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländischen (1) Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/ Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag Geschäftsbedingungen des Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, gilt Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhan- Nr. 15 Abs. 1. del am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Ge- schäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen 8. Erlöschen laufender Aufträge Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. (1) Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus (2) Unterrichtung Gesellschaftsmitteln Über die Ausführung des Auftrags wird die Bank den Kunden un- Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an verzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektro- inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzah- nischen Handel an einer Börse gegen die Bank oder den Zwischen- lung, sonstigen Ausschüttungen, der Einräumung von Bezugsrech- kommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten ten oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ab- Benachrichtigung. lauf des Handelstages, an dem die Aktien letztmalig einschließlich der vorgenannten Rechte gehandelt werden, sofern die jeweiligen (3) Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/Aufwendungen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen. Bei Die Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausfüh- Veränderung der Einzahlungsquote teileingezahlter Aktien oder rungsgeschäfts ab; sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu des Nennwertes von Aktien und im Falle des Aktiensplittings erlö- stellen. Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwen- schen preislich limitierte Aufträge mit Ablauf des Handelstages vor dungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Einzahlungsquote bezie- hungsweise mit dem veränderten Nennwert beziehungsweise ge- 4. Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/Depotbe- splittet notiert werden. standes Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung von (2) Kursaussetzung Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kun- Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfeststel- den, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbe- lung wegen besonderer Umstände im Bereich des Emittenten un- stand des Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt die Bank den Auf- terbleibt (Kursaussetzung), erlöschen sämtliche an diesem Ausfüh- trag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich rungsplatz auszuführenden Kundenaufträge für die betreffenden unterrichten. Wertpapiere, sofern die Bedingungen des Ausführungsplatzes dies vorsehen. 5. Festsetzung von Preisgrenzen Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen Preisgrenzen (3) Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich limitierte Aufträge). Ausführungsplätzen Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Aus- 6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen führungsplätzen gelten insoweit die Usancen der ausländischen (1) Preislich unlimitierte Aufträge Ausführungsplätze. Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Ausfüh- rungsgrundsätzen (Nr. 2) nur für einen Handelstag; ist der Auftrag (4) Benachrichtigung für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Bank den Kun- dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen den unverzüglich benachrichtigen. Arbeitsablaufs möglich ist, so wird er für den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Bank 9. Haftung der Bank bei Kommissionsgeschäften den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen. Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsge- schäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwi- (2) Preislich limitierte Aufträge schenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des haftet die Bank bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handels- nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. tag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Ausführungsgrund- sätzen (Nr. 2) für den nächsten Monat vorgemerkt. Die Bank wird Erfüllung der Wertpapiergeschäfte den Kunden über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüg- lich unterrichten. 10. Erfüllung im Inland als Regelfall Die Bank erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht die nach- 7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von folgenden Bedingungen oder eine anderweitige Vereinbarung die An- Bezugsrechten schaffung im Ausland vorsehen. Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrech- ten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limi- tierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten erlöschen 10
11. Anschaffung im Inland (5) Behandlung der Gegenleistung Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungs- Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpa- bestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden piersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigen- den Kaufpreis zurückzuerstatten. tum an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift (GS- Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für den Kunden ge- sondert von ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streif- 13. Depotauszug bandverwahrung). Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug. 12. Anschaffung im Ausland 14. Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung (1) Anschaffungsvereinbarung (1) Inlandsverwahrte Wertpapiere Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Bank für die Ein- lösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von n sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländi- rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert schen Wertpapieren im Ausland ausführt oder von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinen sowie von fälligen n sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäfts Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue n sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung). Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäfts verkauft, (2) Auslandsverwahrte Wertpapiere die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapieren üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. dem ausländischen Verwahrer. (2) Einschaltung von Zwischenverwahrern (3) Auslosung und Kündigung von Schuldverschreibungen Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Aus- Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht die land verwahren lassen. Damit wird sie einen anderen in- oder aus- Bank den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslosung und Kündi- ländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen gung anhand der Veröffentlichungen in den »Wertpapier-Mittei- oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle betrauen. Die Ver- lungen«. Bei einer Auslosung von im Ausland verwahrten rückzahl- wahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und baren Schuldverschreibungen, die anhand deren Urkundennummern Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländi- erfolgt (Nummernauslosung), wird die Bank nach ihrer Wahl den schen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kunden für die ihm in Wertpapierrechnung gutgeschriebenen Wert- papiere entweder Urkundennummern für die Auslosungszwecke (3) Gutschrift in Wertpapierrechnung zuordnen oder in einer internen Auslosung die Aufteilung des auf Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung den Deckungsbestand entfallenden Betrages auf die Kunden vor- der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den nehmen. Diese interne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutra- Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwerti- len Prüfungsstelle vorgenommen; sie kann stattdessen unter Ein- ge Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhän- satz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage durchgeführt derisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist. Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (4) Einlösung in fremder Währung (Lagerland). Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheine sowie fällige Wert- papiere in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten einge- (4) Deckungsbestand löst, wird die Bank den Einlösungsbetrag auf dem Konto des Kun- Die Bank braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus der den in dieser Währung gutschreiben, sofern der Kunde ein Konto in ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unter- dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie dem Kunden hierü- haltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand be- ber eine Gutschrift in Euro erteilen, soweit nicht etwas anderes steht aus den im Lagerland für die Kunden und für die Bank ver- vereinbart ist. wahrten Wertpapieren derselben Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirt- 15. Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandel- schaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den De- schuldverschreibungen ckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und (1) Bezugsrechte Naturereignissen oder durch sonstige von der Bank nicht zu vertre- Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kun- tende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Ver- den benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den fügungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen sollten. »Wertpapier-Mitteilungen« erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum 11
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