Willkommen im Kanton Bern

 
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Willkommen im
Kanton Bern
Nützliche Informationen für
Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger

Deutsch / Allemand

Gesundheits- und Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Sozialamt, Abteilung Integration

Direction de la santé publique
et de la prévoyance sociale du
canton de Berne, Office des
affaires sociales, Division Intégration
Impressum

Gesundheits- und Fürsorgedirektion
des Kantons Bern
Sozialamt
Abteilung Integration

Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8
Tel. 031 633 78 17
E-Mail info.integration.soa@gef.be.ch
www.be.ch/integration

Direction de la santé publique et
de la prévoyance sociale du
canton de Berne
Office des affaires sociales
Division Intégration

Rathausgasse 1, Case postale, 3000 Berne 8
Tél. 031 633 78 17
Courriel info.integration.soa@gef.be.ch
www.be.ch/integration
Liebe Neuzuzügerin, lieber Neuzuzüger

Herzlich willkommen im attraktiven
und vielfältigen Kanton Bern. Wir
freuen uns, dass Sie sich entschieden
haben, hier zu leben.

Der Kanton Bern verfügt über einige
städtische Zentren, aber auch über
viele ländliche Gebiete. Am 1. Januar
2018 waren hier 1’031’126 Personen           Inhaltsverzeichnis
ansässig, davon sind 16.2% auslän-
                                             Beratung zu Alltagsfragen und Integration      5
discher Na­tio­nalität. Der grösste Teil
der bernischen Bevölkerung lebt in
den Städten Bern, Biel, Burgdorf und         Aufenthalt / Familiennachzug                   6
Thun. Mit den beiden Amtssprachen
Deutsch und Franz­ösisch ist der Kanton      Deutsch-, Französisch- und Integrationskurse   9
Bern zweisprachig. Es gibt auch einige
zweisprachige Gemeinden, jedoch ist die      Arbeit                                         10
Amtssprache auf Gemeindeebene meis-
tens entweder Deutsch oder Französisch.
                                             Wohnen                                         14
Es ist uns wichtig, dass Sie sich in Ihrer
neuen Wahlheimat wohl fühlen und dass        Erziehung / Kinderbetreuung / Schule           16
Sie sich rasch einleben können. Integra­
tion ist immer ein gegenseitiger Prozess.    Gesundheit / Soziale Sicherheit                21
Dafür braucht es Ihr Engagement ebenso
wie das Verständnis der Einheimischen.
                                             Schutz vor Diskriminierung                     26
Diese Broschüre gibt Ihnen einen
Überblick über Angebote und Dienst-
leistungen, die Ihnen den Start im           Steuern                                        28
Kanton Bern erleichtern. Bitte nutzen Sie
diese! Viele Gemeinden haben zudem           Mobilität                                      29
eigene Integrationsangebote. Wenden Sie
sich für weitere Informationen direkt an
Ihre Wohngemeinde.

Siehe auch:​Informationsplattform
​www.integration-be.ch

Broschüre «Willkommen in der Schweiz»​
www.sem.admin.ch > Publikationen
& Service > Publikationen
www.sem.admin.ch > Publications
& services > Publications

Englische Website des Kantons
Bern: www.cantonofbern.ch
5

BERATUNG ZU ALLTAGSFRAGEN
UND INTEGRATION

Beratung zu Alltagsfragen
und Integration

Ich habe allgemeine Fragen zum
Leben in der Schweiz oder möchte        Region Emmental-Mittelland-Oberaargau:
                                        isa Informationsstelle für
mehr wissen zu einem bestimmten
                                        Ausländerinnen- und Ausländerfragen
Thema. Wohin kann ich mich
                                        Speichergasse 29, 3011 Bern
wenden?                                 Tel. 031 310 12 72
                                        E-Mail beratung@isabern.ch
Haben Sie spezifische Fragen zur
                                        www.isabern.ch
Sprache? Zu Ehe, Partnerschaft und
Familie? Zu häuslicher Gewalt? Zu
Schule und Beruf? Zu Finanzen, Recht    Region Berner Jura-Seeland-Biel:
                                        Fachstelle Integration / Service
und Gesundheit? Zum Umgang mit
                                        spécialisé de l’intégration
Behörden? Zu Migration und Alter?
                                        Bahnhofstrasse 50 / Rue de la gare 50,
Die Ansprechstellen Integration /       2501 Biel/Bienne
                                        Tel. 032 326 12 17
Antennes d’intégration beraten Aus-
                                        E-Mail integration@biel-bienne.ch
länderinnen und Ausländer zu allen
                                        www.biel-bienne.ch/integration_beratung /
Alltagsfragen und Fragen der Integra-   www.biel-bienne.ch/integration_conseil
tion. Die Ansprechstellen können Sie
bei Bedarf auch an weitere, spezia-
                                        Region Thun-Oberland:
lisierte Organisationen vermitteln.
                                        KIO Kompetenzzentrum Integration
                                        Uttigenstrasse 3, 3600 Thun
Stadt Bern:                             Tel. 033 225 88 00
Kompetenzzentrum Integration            E-Mail kio@thun.ch
der Stadt Bern                          www.thun.ch/kio
Effingerstrasse 33, 3008 Bern
Tel. 031 321 60 36
E-Mail integration@bern.ch              Eine Übersicht über weitere Beratungs-
www.bern.ch/integration                 stellen und Angebote finden Sie unter
                                        www.integration-be.ch
6

AUFENTHALT / FAMILIENNACHZUG

Aufenthalt /
Familiennachzug

Wo bekomme ich Auskünfte zu
meiner Aufenthalts- oder                   Migrationsdienst des Kantons Bern /
                                           Service des migrations du canton de Berne
Nieder­lassungsbewilligung?
                                           Eigerstrasse 73, 3011 Bern
Ihre Aufenthalts- oder Niederlassungs-     Tel. 031 633 53 15
                                           E-Mail midi.info@pom.be.ch
bewilligung müssen Sie regelmässig
                                           www.be.ch/migration
verlängern lassen. Je nach Art Ihrer
asyl- oder ausländerrechtlichen Be-
willigung (L, B, C, G, N, F) haben Sie     Stadt Bern:
unterschiedliche Rechte und Pflichten.     Einwohnerdienste, Migration
                                           und Fremdenpolizei
Welche Fristen gelten für die Verlän-
                                           Predigergasse 5, Postfach, 3001 Bern
gerung Ihrer jeweiligen Bewilligung?
                                           Tel. 031 321 53 00
Welche Rechte und Pflichten gehen          E-Mail einwohnerdienste@bern.ch
mit Ihrem ausländerrechtlichen Status      www.bern.ch > Politik und Verwaltung >
einher? Wie können Sie Ihre Aufent-        Stadtverwaltung > Direktion für Sicherheit,
haltsbewilligung in eine Niederlassungs-   Umwelt und Energie > Polizeiinspekotrat >
bewilligung umwandeln? Antworten auf       Einwohnerdienste, Migration und Fremden-
diese Fragen geben Ihnen der Migra­        polizei
tionsdienst des Kantons Bern /
Service des migrations du canton
de Berne und – wenn Sie in Bern,
Biel oder Thun wohnen – die städti-
schen Einwohnerdienste. Auskünfte
dazu sowie zur Einbürgerung erhalten
Sie auch bei Ihrer Wohngemeinde.
7

AUFENTHALT / FAMILIENNACHZUG

                                              Ich möchte meine Famlie in die
Stadt Biel:                                   Schweiz holen. Wie soll ich vorgehen
Einwohner- und Spezialdienste /
                                              und wer kann mich dabei beraten?
Services des habitants et services spéciaux
Neuengasse 28 / Rue Neuve 28, PF /            Informationen und alle nötigen Formula-
CP 1120, 2502 Biel/Bienne
                                              re zum Familiennachzug erhalten Sie
Tel. 032 326 12 25
                                              bei Ihrer Wohngemeinde oder beim
E-Mail ESD-SHS@biel-bienne.ch
www.biel-bienne.ch > Behörden /
                                              Migrationsdienst des Kantons Bern /
Verwaltung > Direktion Soziales und           Service des migrations du canton de
Sicherheit > öffentliche Sicherheit >         Berne (Adressen siehe Seite 6). Un-
Einwohner- und Spezialdienste / www.          terstützung bieten Ihnen aber auch die
biel-bienne.ch > Autorités / Administrati-    Ansprechstellen Integration / Antennes
on > Direction de l’action sociale et de la   d’intégration (Adressen siehe Seite 5).
sécurité > Sécurité publique > Services       Binationale Paare und Familien können
des habitants et services spéciaux            sich auch an die Beratungsstelle für
                                              Frauen und Männer in binationalen
Stadt Thun:                                   Beziehungen (frabina) wenden.
Einwohnerdienste der Stadt Thun
Hofstettenstrasse 14, Postfach 145,           frabina Beratungsstelle für Frauen und
3602 Thun                                     Männer in binationalen Beziehungen
Tel. 033 225 82 49                            Kapellenstrasse 24, 3011 Bern
E-Mail einwohnerdienste@thun.ch               Tel. 031 381 27 01,
www.thun.ch/einwohnerdienste                  E-Mail info@frabina.ch
                                              www.frabina.ch
8

AUFENTHALT / FAMILIENNACHZUG

Ich bin durch eine Heirat in die           Ein Merkblatt in 15 verschiedenen
Schweiz gekommen. Was muss                 Sprachen zu den wichtigsten
ich wissen?                                Rechten und Pflichten nach schweize-
                                           rischem Eherecht finden Sie hier:
Haben Sie Fragen zum Schweizer Ehe-
recht? Zu Ihrem Ausländerstatus nach
                                           www.bj.admin.ch Gesellschaft >
einer Heirat mit einer Schweizerin
                                           Zivilstandswesen > Merkblätter /
bzw. einem Schweizer oder einer zum
                                           www.ofj.admin.ch Société >
Aufenthalt in der Schweiz berechtigten
                                           Etat civil > Mémentos
Person? Oder möchten Sie allgemei-
ne Auskünfte zur Ehe oder Partner-         Weitere Informationen finden Sie
schaft? Die Ansprechstellen Inte­g ra­     hier: www.integration-be.ch
tion / Antennes d’intégration sind
für Sie da (Adressen siehe Seite 5).       Informationen zu verschiedenen Themen
                                           der binationalen Ehe und Partnerschaft
Wenn Sie in der Schweiz heiraten           gibt es auch unter www.binational.ch
oder ihren ehelichen Wohnsitz in der
Schweiz haben, unterstehen Sie dem
Schweizer Eherecht. In der Schweiz
gilt der Grundsatz der Gleichstellung
von Frau und Mann – auch ausserhalb
der Ehe. Das bedeutet, dass beide
Ehepartner in allen Angelegenheiten
die gleichen Rechte und Pflichten und
das gleiche Mitspracherecht haben.

Gewalt in der Ehe ist in der Schweiz ein
Offizialdelikt. Das heisst, dass die Tat
von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt
werden muss, also auch gegen den
Willen des Opfers.

                                                                   www.integration-be.ch
9

DEUTSCH-, FRANZÖSISCH- UND INTEGRATIONSKURSE

Deutsch-, Französisch- und
Integrationskurse

Wo kann ich Deutsch oder                     Eine Liste mit den Anbietern von Inte-
Französisch lernen?                          grationskursen im Kanton Bern finden
                                             Sie unter www.integration-be.ch
Im Kanton Bern spricht man haupt-
sächlich Deutsch, in einigen Regionen        Eine Übersicht über die verschiedenen
Französisch. In den Schulen der deutsch-     Angebote kann Ihnen auch die Ansprech-
sprachigen Gebiete wird Hochdeutsch          stelle Integration / antenne d’intégration
gesprochen, im Alltag jedoch Dialekt,        in Ihrer Region geben (Adressen siehe
also Schweizerdeutsch. Damit Sie sich        Seite 5). Einige davon bieten auch selber
in der Berufswelt und im Alltag zurecht-     Sprach- und Integrationskurse an.
finden, ist es wichtig, dass Sie die Spra-
che Ihres neuen Wohnortes verstehen
und sprechen können. So knüpfen Sie
leichter Kontakte zu Schweizerinnen
und Schweizern und finden schneller
eine Arbeit.

Im Kanton Bern gibt es zahlreiche
Sprachkursangebote. Sie vermitteln
Sprachkenntnisse für den Alltag in der
Schweiz oder zu spezifischen Themen
wie Arbeit, Schule, Kinder etc. Dane-
ben gibt es Integrationskurse, die vor
allem Wissen zum Alltag und Leben in
der Schweiz vermitteln. Während den
Kursen können Sie teilweise auch eine
Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.

Eine Übersicht über Deutsch- und Fran-
zösischkurse im Kanton Bern gibt es unter:
www.be.ch/sprachkurse-migration /
www.be.ch/cours-langue-migration
10

ARBEIT

Arbeit

Ich möchte im Kanton Bern
arbeiten. Wie gehe ich vor?               beco Berner Wirtschaft /
                                          beco Economie bernoise
Besitzen Sie einen gültigen Ausländer-    Laupenstrasse 22, 3011 Bern
ausweis ohne den Vermerk «berechtigt      Tel. 031 633 58 10
                                          E-Mail info.arbeit@vol.be.ch
zur Erwerbstätigkeit»? Dann melden
                                          www.be.ch/arbeit / www.be.ch/travail
Sie der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohn-
gemeinde, dass Sie eine Stelle antreten
möchten. Informieren Sie diese auch,      Migrationsdienst des Kantons Bern /
wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.        Service des migrations du canton de Berne
                                          Eigerstrasse 73, 3011 Bern
Wenn Sie keinen gültigen Ausländer-       Tel. 031 633 53 15
ausweis haben oder ein Touristenvisum     E-Mail midi.info@pom.be.ch
                                          www.be.ch/migration
besitzen, dürfen Sie nicht arbeiten.

Informationen zum Zugang zum
Arbeitsmarkt und zu den geltenden
Lohn- und Arbeitsbedingungen
erhalten Sie bei diesen beiden Stellen:
11

ARBEIT

Wie suche ich Arbeit?                      Wo bekomme ich Unterstützung
                                           bei der Arbeitssuche?
Stelleninserate finden Sie in den Tages-
zeitungen, den regionalen oder städti-     Sie können sich bei den Regionalen
schen Anzeigern und im Internet.           Arbeitsvermittlungszentren (RAV) /
Die Plattform www.arbeit.swiss /           Offices régionaux de placement (ORP)
www.travail.swiss enthält neben            Rat holen. Die Adressen der insgesamt
Stellen­inseraten auch Tipps zur           18 Standorte im Kanton Bern finden
Stellensuche und zur Bewerbung.            Sie unter www.be.ch/arbeit /
                                           www.be.ch/travail
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen
auch bei privaten Stellenvermittlungen     Auf www.integration-be.ch finden Sie
in Ihrer Region deponieren. Diese ver-     weitere Adressen von Stellen, die Sie
mitteln nicht nur Temporär- sondern        beim Zusammenstellen Ihrer Bewer-
auch Festanstellungen.                     bungsunterlagen unterstützen oder Sie
                                           zu Arbeit und Erwerbslosigkeit beraten.
Erzählen Sie zudem all Ihren Freunden,
Bekannten, Verwandten und Nachbarn,
dass Sie eine Stelle suchen. Oft werden
Arbeitsstellen über Beziehungsnetzwerke
vergeben.

Speziell für Personen mit Migrationshin-
tergrund bieten einige Organisationen
Mentoringprogramme, Projekte für einen
leichteren Berufseinstieg sowie Weiter-
bildungen an. Eine Übersicht über die
verschiedenen Angebote sowie weitere
Infos zum Thema Arbeit finden Sie hier:
www.integration-be.ch
12

ARBEIT

Wie muss ich vorgehen, um
mein ausländisches Diplom                 Staatssekretariat für Bildung, Forschung
                                          und Innovation (SBFI) / Secrétariat d’Etat
anerkennen zu lassen?
                                          à la formation, à la recherche et à l’inno-
Nicht alle ausländischen Diplome          vation (SEFRI)
                                          Nationale Kontaktstelle für die Anerken-
werden in der Schweiz anerkannt.
                                          nung von Berufsqualifikationen / Point de
Es existieren verschiedene Anerken-
                                          contact national pour la reconnaissance
nungsstellen für ausländische Ab-         des qualifications professionnelles
schlüsse und Berufe. Die nationale        Einsteinstrasse 2, 3003 Bern
Kontaktstelle für die Anerkennung         Tel. 058 462 28 26
von Berufsqualifikationen ist die erste   E-Mail kontaktstelle@sbfi.admin.ch
Anlaufstelle für allgemeine Fragen im     www.sbfi.admin.ch/diploma
Zusammenhang mit der Anerkennung
ausländischer Diplome und Ausweise.       Auskunft zur Anerkennung ausländi-
                                          scher Bildungsleistungen erteilen auch
                                          die BIZ Berufsberatungs- und Informa­
                                          tions­zentren / OP Centres d’orientati-
                                          on professionnelle. Deren Adressen
                                          finden Sie unter www.be.ch/biz /
                                          www.be.ch/cop
13

ARBEIT

Wie kann ich mich weiterbilden?         Ich möchte mich beruflich neu
                                        orientieren. Wo bekomme ich
Suchen Sie in der praktischen           Impulse?
Weiterbildungsdatenbank nach
Angeboten in Ihrem Interessengebiet:    Die Berufsberatung informiert Sie gerne
www.berufsberatung.ch > Aus-            über Ausbildungen, Studiengänge und
und Weiterbildung > Weiterbildung /     Weiterbildungen. In einer Beratung
www.orientation.ch > Formations         bespricht die Beratungsperson mit Ihnen
> Formation continue                    die aktuelle Situation und zeigt berufliche
                                        Möglichkeiten auf. Die Berufsberatung
Beachten Sie auch die Informationen     vermittelt keine Arbeitsstellen. Melden
zum Berufsabschluss für Erwachsene:     Sie sich direkt beim BIZ Berufsbera-
www.berufsberatung.ch > Aus- und        tungs- und Informationszentrum / OP
Weiterbildung > Berufsabschluss für     Centre d’orientation professionnelle
Erwachsene / www.orientation.ch >       Ihrer Region an. Weitere Informationen
Formations > Certification professio-   und die Kontaktdaten finden Sie hier:
nelle pour adultes                      www.be.ch/biz / www.be.ch/cop
Sie können sich auch beim BIZ
Berufsberatungs- und Informa­tions­
zentrum / OP Centre d’orientation
professionnelle Ihrer Region für ein
Beratungsgespräch anmelden, um
sich einen Überblick über die ver-
schiedenen Weiterbildungsangebote
zu verschaffen. Die Adressen der
regionalen BIZ / OP finden Sie hier:
www.be.ch/biz / www.be.ch/cop

                                                                  www.integration-be.ch
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WOHNEN

Wohnen

Ich suche eine Wohnung.                  Wo bekomme ich Informationen
Wie gehe ich vor?                        zum Mietrecht?

Wohnungsinserate finden Sie in den       Auskunft zu Mietrechtsfragen erhalten
Tageszeitungen, den Anzeigern            Sie bei den kantonalen Schlichtungsbe-
Ihrer Region und im Internet (z.B.       hörden / Autorités cantonales de
www.immoscout24.ch oder                  conciliation. Die Adresse der für Ihre
www.home.ch).                            Region zuständigen Behörde finden Sie
                                         unter www.be.ch/justiz > Schlich-
Adressen von Suchmaschinen für die       tungsbehörden / www.be.ch/justice
Wohnungssuche, Tipps für den Umzug       > Autorités de conciliation. Eine gute
und die Anmeldung sowie das Infoblatt    Ansprechstelle ist auch der Kantonale
«Wohnen in der Schweiz» in 16 Sprachen   Mieterinnen- und Mieterverband /
gibt es hier: www.integration-be.ch      ASLOCA. Dieser bietet seinen
                                         Mitgliedern kostenlose Rechtsberatung
Denken Sie daran, sich innerhalb der
                                         und andere Dienstleistungen rund um
ersten 14 Tage bei der Wohngemeinde
                                         mietrechtliche Probleme an.
zu melden, wenn Sie in eine neue
Wohnung ziehen.
                                         Mieterinnen- und Mieterverband
                                         Kanton Bern (deutschsprachiger
                                         Kantonsteil und Region Biel)
                                         Monbijoustrasse 61, 3007 Bern
                                         Tel. 031 378 21 21
                                         E-Mail mv@mvbern.ch
                                         www.mieterverband.ch

                                         ASLOCA Transjura (Berner Jura /
                                         Jura bernois)
                                         Rue des Granges 10, Case postale 46,
                                         2800 Delémont 1
                                         Tel. 032 422 74 58
                                         www.asloca.ch/transjura

                                         Weitere Informationen und Beratungs-
                                         stellen zu Mietrechtsfragen finden Sie
                                         auch auf www.integration-be.ch
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ERZIEHUNG / KINDERBETREUUNG / SCHULE

Erziehung / Kinderbetreuung /
Schule

Ich bin Mutter oder Vater                  Wie kann ich mich in meiner Rolle als
geworden und habe Fragen zum               Mutter oder Vater stärken und mehr
Umgang mit meinem Kleinkind.               über Erziehungsthemen lernen?
Wohin kann ich mich wenden?
                                           In Familientreffs, Mütterzentren und Quar-
Die Mütter- und Väterberatung / Centre     tiertreffs gibt es Kurse für Eltern. Auch
de puériculture bietet allen Eltern        die Elternräte von Schulen organisieren
kostenlose Beratung und Unterstützung      Veranstaltungen für Eltern zu ausgewähl-
an, um ihnen Orientierung, Stärkung und    ten Themen. Erkundigen Sie sich in Ihrer
Sicherheit im Mutter- und Vatersein zu     Wohngemeinde oder schauen Sie auf
geben. Je nach Lebensphase und Alter       dem Familienportal www.be.ch/familie /
des Kindes haben Eltern unterschied-       www.be.ch/famille nach, welche
liche Fragen. Die Mütter- und Väterbe-     Angebote es in Ihrer Region gibt.
ratung / Centre de puériculture hat
spezifische Angebote für werdende El-      Zu Erziehungsfragen im Vorschul- und
tern, für die Zeit nach der Geburt sowie   Schulalter bietet zudem die Erziehungs-
vom ersten Lebensjahr bis zum Kinder-      beratung des Kantons Bern / Service
garten. Beratungsstellen gibt es in fast   psychologique pour enfants et adole-
allen Gemeinden des Kantons Bern.          scents du canton de Berne Hilfe an:
                                           www.erz.be.ch/erziehungsberatung /
Die Adressen und Standorte finden          www.erz.be.ch/spe
Sie hier: www.mvb-be.ch /
www.cp-be.ch                               In dringenden Fällen können Sie
                                           sich an den Elternnotruf wenden:

                                           Elternnotruf
                                           Tel. 0848 35 45 55
                                           www.elternnotruf.ch
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ERZIEHUNG / KINDERBETREUUNG / SCHULE

Wie ist das Schulsystem des                   (www.be.ch/biz / www.be.ch/cop)
Kantons Bern aufgebaut?                       über die verschiedenen Angebote.

Die obligatorische Schulzeit beträgt          Je nach Interessen und Fähigkeiten
elf Jahre. Der Unterricht und die             kann eine berufliche Grundbildung mit
Unterrichtsmaterialien sind gratis.           oder ohne Berufsmaturität, ein Gymna-
                                              sium, eine Fachmittelschule oder eine
Zur Vorbereitung auf die Schule besuchen      Handelsmittelschule besucht werden.
alle Kinder nach dem 4. Geburtstag
zwei Jahre lang den Kindergarten.             Für Jugendliche, die noch nicht lange in
                                              der Schweiz leben, gibt es Sprachkurse
Nach dem Kindergarten besuchen die            und Brückenangebote, die sie auf eine
Kinder sechs Jahre lang die Primar-           Berufsausbildung oder Mittelschule
stufe und treten dann in die Sekundar-        vorbereiten. Informationen zu Sprach-
stufe 1 über, die drei Jahre dauert.          kursen erhalten Sie bei den Ansprech-
Informationen über die Schule und den         stellen Integration / Antennes d’intégra-
Kindergarten in vielen Sprachen finden        tion (Adressen s. Seite 5) oder auf
Sie hier: www.erz.be.ch/elterninfo /          www.be.ch/sprachkurse-migration /
www.erz.be.ch/info-parents                    www.be.ch/cours-langue-migration.
                                              Bei der Suche nach Brückenangeboten
                                              unterstützen die Triagestellen Brücken-
Erziehungsdirektion des Kantons Bern /
Direction de l’instruction publique du
                                              angebote.
canton de Berne
Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern                Erziehungsdirektion des Kantons Bern /
Tel. 031 633 84 51,                           Direction de l’instruction publique du
E-Mail akvb@erz.be.ch / oeco@erz.be.ch        canton de Berne
www.erz.be.ch                                 Regionale Triagestellen Brückenangebote /
                                              Services d’aiguillage solutions transitoires
                                              E-Mail info.cmbb@erz.be.ch
Nach Abschluss der obligatorischen            www.erz.be.ch/triagestelle /
Schulzeit stehen viele Möglichkeiten offen.   www.erz.be.ch/service-aiguillage
Am besten informieren Sie sich bei den
BIZ Berufsberatungs- und Informa­
tions­zentren / OP Centres d’orientati-
on professionnelle
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ERZIEHUNG / KINDERBETREUUNG / SCHULE

Die Schweiz hat in der Berufsbildung      Eine Übersicht über die Bildungswege
ein duales System. Das heisst, dass       sowie Informationen in verschiedenen
die berufliche Grundbildung aus einem     Sprachen gibt es auf
praktischen Teil im jeweiligen Lehr-      www.berufsberatung.ch >
betrieb sowie einem theoretischen         Direkteinstieg > Aus dem Ausland /
Teil an der Berufsfachschule besteht.     www.orientation.ch > Accès direct:
Während der beruflichen Grundbildung      Je suis > de l’étranger
kann die Berufsmaturität absolviert
werden. Diese berechtigt zum Studium      Weitere Informationen zu den
an Fachhochschulen. Wer zusätzlich die    einzelnen Bildungsgängen finden
Ergänzungsprüfung «Passerelle Berufs-     Sie unter www.erz.be.ch >
maturität – universitäre Hochschulen» /   Berufsbildung oder > Mittelschule /
«Passerelle maturité professionnelle –    www.erz.be.ch > formation profes-
hautes écoles universitaires» besteht,    sionnelle oder > écoles moyennes
kann auch an den Schweizer Univer-        und www.integration-be.ch
sitäten und technischen Hochschulen
                                          Ein Merkblatt in fünf verschiedenen
studieren. Damit ist der Weg über die
                                          Sprachen zum Übertritt in ein Gymna-
berufliche Grundbildung dem Gym-
                                          sium im Kanton Bern finden Sie hier:
nasium gleichwertig. Er bietet zudem
                                          www.erz.be.ch/aufnahmegym /
oft bessere Berufsperspektiven.
                                          www.erz.be.ch/admission-gymnase

                                          Im Kanton Bern werden an verschiede-
                                          nen Orten regelmässig Veranstaltungen
                                          für fremdsprachige Eltern, Jugendliche
                                          und junge Erwachsene zur Berufswahl
                                          angeboten:
                                          www.be.ch/biz-migration /
                                          www.be.ch/op-migration
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ERZIEHUNG / KINDERBETREUUNG / SCHULE

Wie melde ich meine Kinder für              Was mache ich wenn es Probleme
die Schule an?                              in der Schule gibt?

Melden Sie Ihr Kind auf der Gemein-         Sprechen Sie mit den Lehrpersonen.
deverwaltung oder direkt bei der Schul-     Sie können sich auch an die Erziehungs-
leitung in Ihrer Wohngemeinde an.           beratung des Kantons Bern / Service
                                            psychologique pour enfants et adole-
Ich möchte, dass meine Kinder               scents du canton de Berne wenden.
gut auf die Schule vorbereitet              Die Standorte, Adressen und Telefon-
sind und schon vor dem Kinder-              nummern der 13 Regionalstellen
garten Deutsch bzw. Französisch             finden Sie hier:
lernen. Welche Angebote gibt es?            www.erz.be.ch/erziehungsberatung /
Der regelmässige Besuch einer Kinder-       www.erz.be.ch/spe
tagesstätte, einer Spielgruppe oder         Einige Gemeinden bieten zudem
einer Tagesfamilie ist eine gute Möglich-   Schulsozialarbeit an. Die Schulsozialar-
keit für Ihr Kind, die Landessprache        beitenden beraten Kinder und Jugend-
früh zu lernen und zu üben. Mehr            liche sowie ihre Eltern bei sozialen oder
Informationen zu diesen Angeboten           persönlichen Problemen. Auch die
finden Sie unter                            Schule selbst hilft mit, soziale Probleme,
www.be.ch/familie /                         die den Schulerfolg gefährden, früh zu
www.be.ch/famille                           erkennen und die notwendigen Massnah-
Es gibt auch Sprachkurse für Eltern,        men einzuleiten. Erkundigen Sie sich
die während des Unterrichts eine            bei der Schulleitung Ihrer Gemeinde.
Kinderbetreuung anbieten, in der
Kinder sprachlich gefördert werden.
Solche Kursangebote finden Sie unter
www.be.ch/sprachkurse-migration /
www.be.ch/cours-langue-migration
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ERZIEHUNG / KINDERBETREUUNG / SCHULE

Ich möchte meine Kinder betreuen         Zudem gibt es Tagesschulen, in denen
lassen. Welche Möglichkeiten gibt es?    Sie Ihre Kinder vor dem Unterricht, in
                                         der Mittagspause oder nach dem
Im Kanton Bern können Sie verschiede-    Unterricht betreuen lassen können. In
ne familienexterne Betreuungsangebote    der Regel ist diese Betreuung in die
in Anspruch nehmen. Weitere Informati-   Volksschule in der Gemeinde integriert
onen zu den Kosten sowie Hilfe beim      und findet in den Räumen der Schule
Suchen nach einem geeigneten Angebot     statt. Die Gebühren für die Tagesschule
finden Sie hier: www.be.ch/familie /     werden nach Einkommen, Vermögen
www.be.ch/famille                        und Grösse der Familie berechnet.
                                         Eine Übersicht über die Berner
                                         Gemeinden, welche Tagesschulangebo-
                                         te haben, sowie weitere Informationen
                                         finden Sie hier: www.be.ch/familie /
                                         www.be.ch/famille

                                                                www.integration-be.ch
21

GESUNDHEIT / SOZIALE SICHERHEIT

Gesundheit / Soziale Sicherheit

Ich bin krank. Welchen Arzt soll          Wenden Sie sich also nur in lebens-
ich konsultieren?                         bedrohlichen Situationen an die
                                          Notfalldienste der Spitäler. Für medi-
Sie können frei entscheiden, zu wel-      zinisch dringliche Konsultationen
chem Arzt Sie gehen wollen. Es gibt       stehen Ihnen folgende hausärztliche
jedoch Krankenkassenmodelle mit           Notfalldienste zur Verfügung:
eingeschränkter Arztwahl. Im elektro-
nischen Telefonbuch www.local.ch          Region Bern:
finden Sie die Adressen von zahlreichen   CITY NOTFALL AG
Ärzten. Unter www.doctorfmh.ch            (täglich 7.00–22.00 Uhr)
können Sie nach Ärzten mit bestimmten     Schanzenstrasse 4a, 3008 Bern
Sprachkenntnissen sowie nach Spe-         Tel. 031 326 20 00
zialgebiet und Region suchen. Infor-      E-Mail info@citynotfall.ch
mationen und Behandlungsangebote          www.citynotfall.ch
zu psychischer Gesundheit in vielen
Sprachen finden Sie unter www.psy.ch.     Praxiszentrum am Bahnhof
                                          Parkterrasse 10, 3012 Bern
Am besten suchen Sie sich einen           Tel. 031 335 50 00
Hausarzt/eine Hausärztin, dem/der         E-Mail pzb.bern@hirslanden.ch
Sie vertrauen. Im Krankheitsfall sind     www.hirslanden.ch > Leistungsangebot
die Hausärztinnen und -ärzte in           > Ambulante Zentren > Praxiszentrum am
der Schweiz Ihre ersten Kontakt-          Bahnhof Bern / www.hirslanden.ch >
personen. Oft machen sie sogar            Offre de prestations > Centres ambula-
Hausbesuche und sind im Notfall           toires > Praxiszentrum am Bahnhof Bern
auch nachts oder am Wochenende
erreichbar. Wenn nötig werden Sie         Region Biel:
von ihnen an Fachärztinnen und -ärzte     notfallpraxisbiel /
oder an Spitäler weiter verwiesen.        Cabinet d’urgences Bienne
                                          Spitalzentrum Biel /
                                          Centre hospitalier Biel-Bienne
                                          Vogelsang 84 / Chante-Merle 84,
                                          2501 Biel/Bienne
                                          Tel. 032 324 48 44 oder
                                          0900 900 024 (kostenpflichtig)
                                          www.notfallpraxisbiel.ch /
                                          www.cabinetdurgencesbienne.ch
22

GESUNDHEIT / SOZIALE SICHERHEIT

                                           Wie bleibe ich gesund?
Walk-in-Clinic
Unionsgasse 14/Eisengasse 11 /             Zur eigenen Gesundheit und derjeni-
Rue de l’Union 14/Rue du Fer 11            gen der Familie Sorge zu tragen, ist
2502 Biel/Bienne                           die beste Vorsorge überhaupt und
Tel. 032 344 46 66
                                           steigert die Lebensqualität. Versu-
E-Mail wic@mzb-cmb.ch
                                           chen Sie, sich gesund zu ernähren
www.mzb-cmb.ch
                                           und sich jeden Tag mindestens 30
                                           Minuten zu bewegen (z.B. Spa-
Region Thun:                               zieren, Velo fahren, Sport treiben).
Hausärztlicher Notfalldienst Region Thun
Krankenhausstrasse 12, 3600 Thun           Haben Sie Fragen zu Sucht- und
Tel. 033 226 45 56                         Risikoverhalten und möchten
E-Mail public@han-rt.ch
                                           sich Unterstützung holen?
www.notfallthun.ch
                                           Auf dem Portal www.safezone.ch
Ich möchte mehr wissen zum                 finden Sie Informationen zu Suchtfra-
Schweizer Gesundheitssystem oder           gen und Adressen von Anlaufstellen
zu einem bestimmten Gesundheits-           in Ihrer Umgebung und können sich
thema. Wohin kann ich mich wenden?         online anonym beraten lassen.

Haben Sie spezifische Fragen zu Er-        Wie wähle ich eine Kranken-
nährung und Bewegung? Zu Kind und          versicherung?
Gesundheit? Zu Liebe und Sexualität?
                                           Die Krankenversicherung ist in der
Oder allgemein zur Gesundheitsversor-
                                           Schweiz obligatorisch. Wer sich in der
gung in der Schweiz? Broschüren in
                                           Schweiz niederlässt, muss innerhalb
vielen verschiedenen Sprachen können
                                           von drei Monaten eine Grundversiche-
Sie hier herunterladen oder kostenlos
                                           rung bei einer Krankenversicherung
bestellen: www.migesplus.ch
                                           abschliessen. Weitere Informationen fin-
                                           den Sie hier: www.integration-be.ch
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GESUNDHEIT / SOZIALE SICHERHEIT

Es gibt viele verschiedene Kranken-        Wenn Sie nur wenig verdienen, bekom-
versicherungen. Sie können selber          men Sie eine Prämienverbilligung. Das
entscheiden, wo Sie sich versichern        heisst, dass der Bund und der Kanton
lassen. Jede Krankenversicherung           einen Beitrag an Ihre Prämie bezahlen.
ist dazu verpflichtet, Sie in die Grund-   Der Anspruch auf Prämienverbilli-
versicherung aufzunehmen. Mit der          gung wird in der Regel aufgrund der
Grundversicherung werden die Kosten        eingereichten Steuererklärung auto-
für die Behandlung bei Ärzten und          matisch überprüft. Personen, die neu
in Spitälern im Kanton Bern bezahlt.       aus dem Ausland zugezogen sind,
Allerdings müssen Sie einen Teil der       und Personen mit einer Aufenthalts-
Arzt- oder Spitalrechnung jeweils selbst   bewilligung B, L, N oder F müssen
begleichen. Das ist der Selbstbehalt.      beim Amt für Sozialversicherungen /
                                           Office des assurances sociales einen
Zahnärztliche Behandlungen werden          Antrag auf Prämienverbilligung stellen.
von der Grundversicherung nicht über-      Dort finden Sie auch weitere Informa-
nommen.                                    tionen und die nötigen Formulare.
Vergleichen Sie hier, welche Krankenver-
sicherung für Sie am besten passt:         Amt für Sozialversicherungen (ASV) /
                                           Office des assurances sociales (OAS)
www.comparis.ch > Versicherungen /
                                           Abteilung Prämienverbilligung und
https://fr.comparis.ch > Assurances
                                           Obligatorium / Service de la réduction
                                           des primes et de l’application du
Weitere Informationen zu Angeboten
                                           régime obligatoire
und Prämien der verschiedenen
                                           Forelstrasse 1, 3072 Ostermundigen
Krankenversicherungen finden Sie hier:     Tel. 031 636 45 00
www.bag.admin.ch > Versiche-               E-Mail asv.pvo@jgk.be.ch
rungen > Krankenversicherung /             www.be.ch/pvo / www.be.ch/rpo
www.ofsp.admin.ch > Assurances >
Assurance-maladie
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GESUNDHEIT / SOZIALE SICHERHEIT

Was ist AHV / IV?                            Ab dem 18. Lebensjahr müssen Sie
                                             Beiträge an die AHV/IV / AVS/AI bezah-
Die Alters- und Hinterlassenenversiche-      len. Diese werden Erwerbstätigen auto-
rung (AHV) / Assurance-vieillesse et         matisch vom Lohn abgezogen. Falls Sie
survivants (AVS) sowie die Invaliden-        keine Arbeit haben oder selbständig er-
versicherung (IV) / Assurance-invalidité     werbend sind, müssen Sie die Beiträge
(AI) sind in der Schweiz obligatorisch.      selber direkt bei der Kasse einzahlen.
Die AHV / AVS ist die Rentenversiche-
rung. Frauen erhalten Altersrenten ab        Ausgleichskasse des Kantons Bern /
dem vollendeten 64. Altersjahr, Männer       Caisse de compensation du canton
ab dem vollendeten 65. Altersjahr.           de Berne
                                             Chutzenstrasse 10, 3007 Bern
Die Invalidenversicherung sichert Ihre       Tel. 031 379 79 79
Existenzgrundlage, wenn Sie zum Bei-         E-Mail info@akbern.ch
spiel nach einem Unfall nur noch teilweise   www.akbern.ch
oder gar nicht mehr arbeitsfähig sind
oder wenn es Ihnen aufgrund von ge-
                                             Weitere Informationen zur AHV/IV /
sundheitlichen Beeinträchtigungen von
                                             AVS/AI und sämtliche Formulare finden
Geburt an nicht möglich ist zu arbeiten.
                                             Sie auch hier: www.ahv-iv.ch /
                                             www.avs-ai.ch
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GESUNDHEIT / SOZIALE SICHERHEIT

Welche anderen Versicherungen                Hausratversicherung:
sollte ich abschliessen, auch wenn           Die Hausratversicherung übernimmt
sie nicht obligatorisch sind?                Schäden, die an Ihrer Wohnung und
                                             Ihrem Besitz durch Feuer, Wasser,
Die folgenden Versicherungen sind sehr       Elementarereignisse (z.B. Sturm oder
empfehlenswert. Fast alle Personen in        Hochwasser), Diebstahl und Glasbruch
der Schweiz haben sie abgeschlossen.         entstehen. Meistens verlangen die
Unfallversicherung:                          Besitzer einer Wohnung, die Sie mieten
Wenn Sie arbeiten, sind Sie über Ihren       wollen, dass Sie eine Hausratversi-
Arbeitgeber bei Unfall versichert. Wenn      cherung abschliessen. Die Hausrat-
Sie mehr als acht Stunden pro Woche          versicherung wird oft zusammen mit
beim selben Arbeitgeber tätig sind,          der Haftpflichtversicherung angeboten.
sind Sie von ihm auch gegen Nichtbe-         Einen Überblick über die verschiedenen
triebsunfälle versichert. Falls Sie keine    Angebote und Prämien finden Sie hier:
Anstellung haben oder weniger als acht       www.comparis.ch > Versicherungen /
Stunden pro Woche arbeiten, können           https://fr.comparis.ch > Assurances
Sie zum Beispiel über Ihre Krankenkasse      Weitere Informationen zu Ver-
eine Unfallversicherung abschliessen.        sicherungen finden Sie unter:
Haftpflichtversicherung:                     www.integration-be.ch
Wenn Sie jemandem Schaden zufügen,
haften Sie. Das heisst, dass Sie dafür
bezahlen müssen. Die Haftpflichtversi-
cherung schützt Sie vor den finanziellen
Folgen solcher Schäden. Oft sind mit
niedrigen Prämien bereits hohe Scha-
densummen versichert. Einen Überblick
über die Angebote der verschiedenen
Haftpflichtversicherungen finden Sie hier:
www.comparis.ch > Versicherungen /
https://fr.comparis.ch > Assurances

                                                                    www.integration-be.ch
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SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG

Schutz vor
Diskriminierung

Wo bekomme ich Unterstützung,
wenn ich von Rassismus                      Rechtsberatung für Opfer von rassistischer
                                            Diskriminierung:
betroffen bin?
                                            Berner Rechtsberatungsstelle
Der Kanton und die Gemeinden haben          für Menschen in Not (RBS)
                                            Eigerplatz 5, 3007 Bern
den Auftrag, für die Vermeidung und die
                                            Tel. 031 385 18 20
Bekämpfung von Diskriminierung zu
                                            E-Mail info@rechtsberatungsstelle.ch
sorgen. Das Grundrecht auf Schutz vor       www.rechtsberatungsstelle.ch
Diskriminierung aufgrund von Rasse,
Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache,
                                            Informations- und Beratungsstelle zu Gewalt
Herkunft, Lebensform, sexueller Orientie-
                                            und Rassismus:
rung, politischer oder religiöser Über-
                                            gggfon – gemeinsam gegen Gewalt
zeugungen sowie körperlicher, geistiger     und Rassismus
oder psychischer Behinderung gilt           Tel. 031 333 33 40
für jede Person, unabhängig vom             E-Mail melde@gggfon.ch
Aufenthaltsstatus und der Nationalität.     www.gggfon.ch

Von Rassismus betroffene Personen
                                            Informationen, Beratung und Vermittlung
erhalten bei folgenden Stellen Unter-
                                            (wenn keine regionale Stelle zuständig ist):
stützung:
                                            Eidgenössische Kommission gegen
                                            Rassismus EKR / Commission fédérale
                                            contre le racisme (CFR)
                                            Inselgasse 1, 3003 Bern
                                            Tel. 058 464 12 93
                                            E-Mail ekr-cfr@gs-edi.admin.ch
                                            www.ekr.admin.ch

                                            Weitere Informationen und Angebote
                                            zu Diskriminierungsschutz und
                                            Rassismusbekämpfung finden Sie
                                            hier: www.integration-be.ch
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STEUERN

Steuern

Mit den Steuergeldern werden
wichtige Aufgaben des Staates zum           Steuerverwaltung des Kantons Bern /
                                            Intendance des impôts du canton de Berne
Gemeinwohl aller in der Schweiz
                                            Brünnenstrasse 66, 3018 Bern
wohnenden Personen finanziert. Zum
                                            Postadresse: Postfach 8334, 3001 Bern
Beispiel in den Bereichen Bildung, Sozia­   Tel. 031 633 60 01,
le Wohlfahrt, Gesundheit oder Verkehr.      www.be.ch/steuern / www.be.ch/impots

Wie bezahle ich Steuern im
Kanton Bern?                                Muss ich Radio- und
                                            Fernsehgebühren bezahlen?
Falls weder Sie noch Ihr Ehepartner
eine Niederlassungsbewilligung C ha-        In der Schweiz ist der Empfang von
ben, werden Ihnen die Steuern direkt        Radio und Fernsehen kostenpflichtig.
vom Lohn abgezogen (Quellensteuer /         Diese Gebühren werden von der Serafe
impôt à la source). Personen mit einer      erhoben. Sie müssen sich anmelden,
Niederlassungsbewilligung und Schwei-       wenn Sie einen Fernseher oder ein
zerinnen und Schweizer sowie deren          Radio haben oder ein Gerät besitzen,
ausländische Ehepartnerinnen oder           mit dem Sie Radio- oder Fernseh-
-partner müssen jedes Jahr selber eine      programme empfangen können (z.B.
Steuererklärung ausfüllen und einreichen.   Computer oder Smartphone). Pro
                                            Haushalt genügt eine Anmeldung. Es
Bei Fragen zu Steuern wenden Sie sich       können beliebig viele Personen des
an Ihren Arbeitgeber, das Steuerbüro        Haushalts auf verschiedenen Gerä-
Ihrer Wohngemeinde oder an die kan-         ten Sendungen sehen und hören.
tonale Steuerverwaltung / Intendance
des impôts du canton de Berne. Auf          SERAFE AG
deren Internetseite finden Sie auch viele   Postfach, 8010 Zürich
nützliche Tipps und Informationen.          Tel. 058 201 31 67
                                            E-Mail info@serafe.ch
                                            www.serafe.ch
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MOBILITÄT

Mobilität

Wie kann ich mich mit öffentlichen        Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB /
Verkehrsmitteln fortbewegen?              Chemins de fer fédéraux CFF bieten
                                          gesamtschweizerische Abonnemente
Der Kanton Bern und die ganze Schweiz     an. Mit einem Halbtax-Abo können Sie
verfügen über ein gut ausgebautes         fast alle öffentlichen Verkehrsmittel zum
Bahn- und Busnetz. Fahrpläne, Linien-     halben Preis benutzen. Informationen
pläne und regionale Abonnemente           zu den Abonnementen der SBB / CFF
finden Sie hier: www.mylibero.ch          sowie Fahrplanauskünfte in der ganzen
                                          Schweiz gibt es an jedem Bahnschalter
Tarifverbünde ermöglichen das
                                          oder hier: www.sbb.ch / www.cff.ch
Wechseln des Verkehrsmittels mit
demselben Billett. Im Kanton Bern         Falls Sie ein Auto mieten möchten, bietet
gibt es folgende Tarifverbünde:           Mobility-Carsharing – nebst vielen ande-
                                          ren Autovermietungen – Autos verschie-
Region Bern-Solothurn-Biel-Berner Jura:   dener Grössen an 1500 Standorten in der
LIBERO                                    Schweiz an. Dazu müssen Sie Mitglied
www.mylibero.ch
                                          bei Mobility werden: www.mobility.ch

Region Thun-Berner Oberland:
BeoAbo
www.beoabo.ch
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MOBILITÄT

Was muss ich beachten, wenn                 Ich habe meinen Führerausweis
ich Fahrrad fahre?                          im Ausland gemacht. Darf ich
                                            damit in der Schweiz Auto fahren?
Das Fahrrad – Velo, auf Schweizerdeutsch
– ist in der Schweiz ein beliebtes Fort-    Ihren ausländischen Führerausweis
bewegungsmittel. Es ist ratsam, eine        können Sie in der Schweiz während
Haftpflichtversicherung abzuschliessen,     12 Monaten verwenden. Danach müssen
damit Sie bei Unfällen, die Sie als Velo-   Sie ihn gegen einen schweizerischen
fahrer/in verursachen, versichert sind.     Führerausweis eintauschen. Weitere
Mehr Infos dazu finden Sie auf Seite 25.    Informationen und die nötigen Formulare
                                            finden Sie hier:
Ein Verzeichnis der schönsten Velowege      www.be.ch/svsa > Führerausweise /
finden Sie unter www.veloland.ch /          www.be.ch/ocrn > permis de conduire
www.suissemobile.ch oder beim
Verein Pro Velo, der auch Velofahrkurse     Ausländische Motorfahrzeuge und
für Kinder und Erwachsene anbietet.         Anhänger müssen mit schweize-
                                            rischen Kontrollschildern versehen
Pro Velo Kanton Bern /                      sein, wenn Sie sich damit länger als
PRO VELO Canton de Berne                    ein Jahr in der Schweiz aufhalten.
Birkenweg 13                                Falls Sie mit Ihrem Fahrzeug in der
3013 Bern                                   Schweiz gegen Bezahlung Personen
Tel. 031 318 54 12                          oder Waren transportieren, müssen
E-Mail sekretariat@pro-velo-be.ch
                                            Sie das Fahrzeug sofort anmelden.
www.pro-velo-be.ch

                                            Strassenverkehrs- und
                                            Schifffahrtsamt des Kantons Bern /
                                            Office de la circulation routière et de
                                            la navigation
                                            Schermenweg 5, Postfach, 3001 Bern
                                            Tel. 031 635 80 80
                                            E-Mail info.svsa@pom.be.ch
                                            www.be.ch/svsa / www.be.ch/ocrn
31

MOBILITÄT

Was muss ich als Autofahrerin              Motorräder und Motorwagen müs-
bzw. als Autofahrer wissen?                sen auch am Tag mit Licht fahren.

Im Schweizer Strassenverkehr gelten die    Wenn Sie ein eigenes Fahrzeug besitzen,
folgenden Höchstgeschwindigkeiten,         müssen Sie eine Motorfahrzeugversi-
Abweichungen sind signalisiert:            cherung abschliessen. Diese Versi-
Innerorts: 50 km/h                         cherung deckt Schäden an anderen
Ausserorts: 80 km/h                        Personen oder Gegenständen im
Autostrasse: 100 km/h                      Besitz anderer Personen. Ohne eine
Autobahn: 120 km/h                         solche Haftpflichtversicherung erhält
                                           man vom Strassenverkehrsamt
Die Autobahn ist gebührenpflichtig.        kein Kontrollschild für das Fahrzeug.
Sie benötigen eine Autobahn-Vignette.
Kaufen können Sie diese zum Beispiel
bei der Zollkontrolle an der Grenze, an
Tank- und Poststellen oder am Kiosk.

In der Schweiz gilt eine Alkohol-Promil-
legrenze von 0.5 Promille. Berufschauf-
feure, Neulenkende, Fahrschüler/innen,
Fahrlehrer/innen sowie Begleitpersonen
von Lernfahrten dürfen gar keinen
Alkohol konsumieren vor dem Fahren
(0.1 Promille). Wer mit einem höheren
Blutalkoholwert ein Motorfahrzeug
fährt oder eine Lernfahrt begleitet,
muss mit rechtlichen Folgen rechnen.

                                                                     www.integration-be.ch
Diese Broschüre ist in folgenden
Sprachen erhältlich:
Deutsch, Französisch, Albanisch, Bosnisch/
Kroatisch/Serbisch, Chinesisch (Mandarin),
Englisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch,
Spanisch, Tamilisch, Thailändisch, Türkisch.

Download unter www.be.ch/integration

2019

Cette brochure est disponible dans les
langues suivantes :
Allemand, français, albanais, anglais,
bosnien/croate/serbe, chinois (mandarin),
espagnol, italien, polonais, portugais,
tamoul, thaïlandais, turc.

Elle est téléchargeable sous
www.be.ch/integration

2019
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