Willkommen in Potsdam - Eine Infobroschüre für Flüchtlinge - Landeshauptstadt Potsdam
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Willkommen in Potsdam Eine Infobroschüre für Flüchtlinge FH Potsdam WS 2014/ 2015 Modul 12a Lehrendenprojekt „Staudenhof“ Prof. Dr. Peter Knösel von: Lea Brömsel, Matr.Nr. 12609, 5. Semester Basa Präsenz Patricia Feuerherm - Oberhauser, Matr.Nr. 12114, 5. Semester Basa Präsenz Nina Heynen, Matr.Nr. 12060, 5. Semester Basa Präsenz Ulrike Lexow, Matr.Nr. 12061, 5. Semester Basa Präsenz
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung .......................................................................................................... 6 2. Willkommen in Potsdam .................................................................................. 9 3. Erste Schritte .................................................................................................. 10 3.1. Wohnen ..................................................................................................... 10 3.2. Ämtergänge ............................................................................................... 11 3.2.1. Das Einwohnermeldeamt (Bürgerservice)........................................... 12 3.2.2. Die Ausländerbehörde ........................................................................ 12 3.2.3. Das Sozialamt .................................................................................... 12 3.2.4. Das Standesamt ................................................................................. 14 3.3. Umgang mit Behördenbriefen .................................................................... 15 3.4. Wer hilft Ihnen bei Fragen?........................................................................ 15 3.5. Wichtige Notrufnummern ........................................................................... 16 3.6. Die Krankenhäuser Potsdams ................................................................... 16 4. Sprache ........................................................................................................... 17 4.1. Sprachkurse .............................................................................................. 17 4.2. Sprachmittler/Dolmetscher......................................................................... 19 4.3. Wertschätzende Mehrsprachigkeit ............................................................. 19 5. Gesundheitswesen ......................................................................................... 21 5.1. Krankenversicherung ................................................................................. 21 5.2. Menschen mit Behinderung ....................................................................... 21 6. Familie ............................................................................................................. 23 6.1. Kindergarten .............................................................................................. 23 6.2. Impfungen für Kinder ................................................................................. 23 6.3. Untersuchungen für Kinder: Regelmäßiger Gesundheits-Check ................ 24 6.4. Die elterliche Aufsichtspflicht ..................................................................... 24 6.5. Das Jugendamt ......................................................................................... 24 6.6. Krisentelefon für Kinder und Jugendliche................................................... 25 2
6.7. Schwangerschaft ....................................................................................... 26 6.8. Frauen in Notsituationen ............................................................................ 26 7. Schulische Bildung ........................................................................................ 28 7.1. Schulpflicht ................................................................................................ 28 7.2. Schulsystem .............................................................................................. 28 7.3. Übersetzungsbudget.................................................................................. 30 7.4. Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)............................................................ 31 7.5. Nachhilfe ................................................................................................... 31 8. Wenn die Seele schmerzt: Hilfe bei Krisen, psychologische Beratung und Psychotherapie ...................................................................................................... 30 8.1. Hilfe in Krisen und Notfällen....................................................................... 36 9. Kommunikation............................................................................................... 37 9.1. Telefon ...................................................................................................... 37 9.2. Internet ...................................................................................................... 37 9.3. Post ........................................................................................................... 38 10. Mobilität ........................................................................................................... 39 10.1. Öffentliche Verkehrsmittel ...................................................................... 39 10.2. Mit dem Fahrrad unterwegs ................................................................... 39 10.3. Mit dem Auto unterwegs......................................................................... 40 11. Geld und Einkauf ............................................................................................ 41 11.1. Wie funktioniert ein Konto? .................................................................... 41 11.2. Einkaufen ............................................................................................... 43 11.3. Mit wenig Geld auskommen... ................................................................ 43 12. Arbeit ............................................................................................................... 46 12.1. Arbeitsagentur ........................................................................................ 46 12.2. Jobcenter ............................................................................................... 46 12.3. Arbeitsförderung..................................................................................... 47 12.4. Arbeitsmarktzugang ............................................................................... 47 12.5. Berufliche Weiterbildung ........................................................................ 48 3
12.6. Anerkennungsverfahren ......................................................................... 48 12.7. Zeugnisse und Dokumente .................................................................... 49 12.8. Arbeitsrechtliche Beratung ..................................................................... 50 13. Bildung ............................................................................................................ 51 13.1. Ausbildung/Studium ............................................................................... 51 13.2. Erwachsenenbildung .............................................................................. 52 14. Mit Kindern unterwegs ................................................................................... 54 14.1. Spielplätze ............................................................................................. 54 14.2. Parkanlagen ........................................................................................... 55 14.3. Freizeit-Treff........................................................................................... 55 15. Politik: Vertretung Ihrer eigenen Interessen ................................................. 57 15.1. Gesellschaftliches Engagement ............................................................. 57 15.2. Die Vertretung Ihrer Interessen als Flüchtling: ........................................ 59 Integration und Hilfe bei Diskriminierung, Konflikt oder Gewalt ............................. 59 15.3. Die Vertretung Ihrer Interessen in der Landeshauptstadt Potsdam ........ 59 15.4. Die Vertretung Ihrer Interessen in Selbstorganisationen von Flüchtlingen62 16. Religionsgemeinschaften .............................................................................. 64 17. Kultur ............................................................................................................... 66 17.1. Theater und Tanz ................................................................................... 66 17.2. Ausgehen und Feiern ............................................................................. 66 17.3. Kunst/ Galerien ...................................................................................... 67 17.4. Museen .................................................................................................. 67 17.5. Bibliothek ............................................................................................... 68 17.6. Kino........................................................................................................ 68 17.7. Bürgerhäuser ......................................................................................... 69 18. Sport ................................................................................................................ 71 18.1. Schwimmen (lernen) im Winter .............................................................. 72 18.2. Schwimmen im Sommer ........................................................................ 73 18.3. Fußball ................................................................................................... 74 4
18.4. Sportangebote für Kinder und Jugendliche............................................. 74 19. Das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland: eine „kleine Staatskunde“ 76 20. Quellen ............................................................................................................ 80 5
1. Einleitung Die vorliegende Gemeinschafts-Hausarbeit ist maßgeblich motiviert und inspiriert von den VertreterInnen der sozialen Arbeit in der Praxis, die wir im Rahmen des Lehrendenprojekts „Staudenhof“ als Gastvortragende kennengelernt haben. Diese SozialarbeiterInnen sind im Beratungsfachdienst für MigrantInnen des Diakonischen Werkes Potsdam e.V. sowie in der Heimleitung von Gemeinschaftsunterkünften des Internationalen Bundes/ Verbund Brandenburg Einrichtung Potsdam e.V. und der Sozialen Stadt Potsdam e.V. tätig. In ihren Schilderungen der Ankommenssituation für die in Potsdam aufzunehmenden Flüchtlinge betonten sie jeweils die besonders sensible erste Phase des Einlebens hier vor Ort, einer in vielerlei Hinsicht zunächst fremden Umgebung für die Betroffenen. Auf die Flüchtlinge warten umgehend „bürokratische und menschliche Herausforderungen“, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Nach der Wahrnehmung wie sie uns von den Professionellen aus der Praxis geschildert wurde, gehören mitunter Orientierungslosigkeit, Missverständnisse und „Fallstricke“ im Umgang mit den Behörden, den Mitmenschen, der fremden - und damit z.T. durchaus auch befremdlichen - Kultur zum Alltag der Flüchtlinge. Vor allem die SozialarbeiterInnen in den Gemeinschaftsunterkünften leisten natürlich als „Erste Hilfe“ eine organisatorische, praktische und psychosoziale Unterstützung, aber die Aufgaben sind zahlreich und die Aufgabenfelder umfangreich. Zudem, so denken wir, wäre gleich zu Beginn eine gewisse Unabhängigkeit von der ausschließlichen Beratung durch die SozialarbeiterInnen vor Ort und grundsätzlich eine Ermutigung zum selbstständigen Sich-Informieren und Aktivwerden erstrebenswert. Künftig einen Wegweiser anzubieten für die ersten Schritte, die es zu gehen gilt und einführende Informationen zu vermitteln über die Angebote und „Charakteristika“ der Stadt Potsdam sowie des neuen Lebensumfelds im weiteren Sinne (Brandenburg, Deutschland, die Bürokratie, das Hilfenetzwerk etc.), schien uns entsprechend sinnvoll. Diese Art von „Willkommensbroschüre“ ließe sich gleich bei der Ankunft in der neuen Unterkunft verteilen. Ein solches Informationsheft existiere derzeit ihres Wissens noch nicht, hieß es auf unsere Nachfrage bei den genannten AnsprechpartnerInnen. Bei unseren Recherchen sind wir im Folgenden zwar auf Wegweiser-Broschüren für MigrantInnen und Flüchtlinge gestoßen, sie setzen jedoch insgesamt andere Schwerpunkte (z.B. rechtliche Beratung) bzw. sind nicht Potsdam- spezifisch und werden offenbar zumindest beim „Willkommenheißen“ in den Unterkünften nicht eingesetzt. Die Flüchtlinge erhalten möglicherweise erst später im Zusammenhang weiterführender Beratungen Zugang zu diesen. 6
Mit der Frage, welche Inhalte für einen solchen Wegweiser besonders relevant wären, haben wir zusätzlich zu eigenen Überlegungen erneut nach Hinweisen aus der Praxis gesucht. Ausführliche persönliche ExpertInnengespräche haben wir mit folgenden Personen geführt - Ihnen gilt unser großer Dank für die wertvollen Hinweise und sehr wohlwollende Unterstützung unseres Vorhabens: Frau Böhme (Diakonie), Frau Grasnick (Beauftrage für Migration und Integration der Stadt Potsdam), Frau Hoffmann (IB Potsdam), Fr. Jaschke (Flüchtlingsrat Brandenburg), Fr. Vermehren (Soziale Stadt Potsdam) sowie Hr. Dr. Bautz (FaZIT Potsdam). In den verschiedenen Gesprächen tauchten manche „Leitmotive“ auf. Mehrfach angesprochen wurde z.B. die Problematik, dass viele Flüchtlinge die Bedeutung von Behördenbriefen im laufenden Asylverfahren unterschätzen und unerfahren sind im geforderten Umgang mit offizieller Post. Oftmals reagieren sie nicht „regelkonform“ im Sinne deutscher Verwaltung und des hiesigen Rechtssystems, das zieht unter Umständen weitreichende Konsequenzen nach sich. Auch Themen des Kinder- und Jugendschutzes bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Aufsichtspflicht, KITA-Platz etc.) wurden wiederholt als kultursensibel und „erklärungsbedürftig“ ausgemacht. Wichtig war unseren AnsprechpartnerInnen und uns vor allem die dem Angebot der Broschüre zugrunde liegende Haltung: Flüchtlingsarbeit ist immer auch politisch motiviert und ein Politikum, bei dem es in erster Linie gilt, eine tolerante, empathische und solidarische Begegnung mit den Betroffenen zu verkörpern und zu vermitteln. Den Informationen beigeben wollten wir ein ausdrückliches „Willkommen“ und die Ermutigung zur aktiven Teilhabe am Leben in Potsdam, zur Mitsprache in eigenen Belangen, zur Selbstorganisation, zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur Beschwerde, wo nötig. Weitere wichtige Anregungen und Hinweise für unsere Broschüre erhielten wir auf der 6. Integrationskonferenz der Landeshauptstadt Potsdam (Motto: „Integration findet vor Ort statt“) am 16.02.2015. Im Sinne von Prägnanz und einer guten Verständlichkeit hatten wir zunächst geplant, in sogenannter „leichter Sprache“ zu schreiben. Davon haben wir jedoch Abstand genommen, nachdem wir mittelfristig ebenfalls planen, die Broschüre in „einschlägige“ Sprachen aus den unter den Flüchtlingen am häufigsten vertretenen Nationen übersetzen zu lassen. Wir wollten keinesfalls den Eindruck entstehen lassen, dass wir die Zuwanderer und Flüchtlinge „intellektuell unterschätzen“. Die gewählte Sprache im Wegweiser soll also in ihrer Charakteristik weder ausdrücklich leicht und einfach gehalten sein, noch ist sie wissenschaftlich formuliert. Wie es den Merkmalen eines Wegweisers entspricht, haben wir im vorliegenden Text bewusst auf 7
Quellenverweise und Zitate verzichtet, diese jedoch am Ende in einem Quellenverzeichnis vermerkt. Die vorliegende Fassung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit und mit Informationen auf dem heutigen Stand, die es künftig zu aktualisieren gilt - möchten wir zugrunde legen für den Verlauf des nächsten Semesters noch anzufertigenden druckreifen Wegweiser. Textliche Veränderungen, Kürzungen, eine ansprechende Visualisierung, Ergänzung durch Bilder, Grafiken etc. sind noch zu gestalten. Die Übersetzungen müssen organisiert und finanziert werden. Zu beachten sein wird zudem der Umgang mit den Rechten an der Nennung der Adressen, an Grafiken und Bildern. Das ist unser Projekt für das Seminar im kommenden Sommersemester 2015. 8
2. Willkommen in Potsdam Herzlich willkommen in Potsdam! Diese Broschüre soll Ihnen helfen, eine erste Orientierung zu finden und möchte Ihnen das Ankommen in Potsdam erleichtern. Potsdam ist eine Stadt mit einer mehr als 1000jährigen Geschichte, sie wurde erstmals 993 urkundlich erwähnt. Potsdam ist eine UNESCO- Welterbe-Stadt mit historischen Schlössern und weitläufigen Parks. In Potsdam finden sich die unterschiedlichsten kulturellen Einflüsse der vergangenen Jahrhunderte wieder. So gibt es beispielsweise das Holländische Viertel, das Böhmische Weberviertel, die Französische Kirche und die Russische Kolonie „Alexandrowka“. In der städtischen Architektur sind darüber hinaus Einflüsse italienischer Baukunst sichtbar. Potsdam ist aber auch eine Stadt mit einer jungen Kulturszene, z.B. am Standort Schiffbauergasse - dort befinden sich das „Hans-Otto- Theater“, die „fabrik Potsdam“, das internationale Zentrum für Tanz und Bewegungskunst“, das „Waschhaus“, ein Ort für Musikkonzerte und Tanz, das „T-Werk“, als Ort für Theaterveranstaltungen und Festivals. Darüber hinaus finden sich vielfältige weitere Angebote, die es zu entdecken gilt. In Potsdam leben gegenwärtig etwa 161097 Einwohner, davon sind 7776 Ausländer. (Zahlen von 2013*). Interessante historische Orte, die es zu entdecken gilt: Park und Schloss Sanssouci Neues Palais im Park Sanssouci Krongut Bornstedt Schloss Cecilienhof im Neuen Garten Holländisches Viertel in der historischen Potsdamer Innenstadt Russische Kolonie Alexandrowka am Pfingstberg Dampfmaschinenhaus (Moschee) in der Breiten Straße Orte der Erholung: Der Volkspark im Bornstedter Feld (BUGA- Park) Die Freundschaftsinsel an der Havel Park Sanssouci Der Ruinenberg Der Heilige See im Neuen Garten Der Park Babelsberg Ausführliche Tipps zur Freizeitgestaltung in Potsdam finden Sie weiter hinten unter den Rubriken „Kultur“, „Sport“ und „Mit Kindern unterwegs“. 9
3. Erste Schritte 3.1. Wohnen Wenn Sie aus der Zentralen Aufnahmestelle in Potsdam angekommen sind, werden Sie als erstes einer Gemeinschaftsunterkunft oder einem Wohnverbund zugewiesen. Hier leben Sie mit Menschen verschiedener Kulturen zusammen. Voraussetzung für ein möglichst harmonisches Miteinander im Alltag ist ein respektvoller und toleranter Umgang miteinander. Dazu gehört auch die Beachtung der Hausregeln. Diese werden Ihnen von den MitarbeiterInnen vor Ort gern erläutert. Ihre AnsprechpartnerInnen, die Sie in der kommenden Zeit im Wohnheim beraten und begleiten, sind: Die Heimleitung: Die HeimleiterInnen sind dafür verantwortlich, wie und wo Sie in der Einrichtung untergebracht sind. Sie entscheiden auch darüber, wer mit wem ein Zimmer teilt, dabei achten sie jedoch auf ethnische, kulturelle und religiöse Unterschiede oder Gemeinsamkeiten. Sie als BewohnerInnen haben ein Recht auf Privatsphäre, d.h. Ihr Zimmer muss abschließbar sein und niemand darf ungefragt Ihr Zimmer betreten. Die Heimleitungen verteilen auch die „gemeinnützige zusätzliche Arbeit“ (= gzA/ siehe Rubrik „Arbeit“) innerhalb Ihrer Gemeinschaftsunterkunft und versuchen, diese gerecht unter den Bewohnern aufzuteilen. In vielen Einrichtungen sind die HeimleiterInnen gleichzeitig auch SozialarbeiterInnen. Für weitere Informationen: Der Flyer „Was darf die Heimleitung“ kann hier heruntergeladen werden: www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/tipps-fur-den-fluchtlingsalltag/was-darf-die-heimleitung. Der Flyer ist in acht Sprachen erhältlich. Die SozialarbeiterInnen: Diese sind Ihre wichtigsten AnsprechpartnerInnen, wenn es um Ihre Anmeldung bzw. Besuche bei Behörden oder Ämtern geht, aber auch, wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen. Die SozialarbeiterInnen unterstützen Sie bei wichtigen Terminen und organisieren, falls nötig, eine/n SprachmittlerIn oder DolmetscherIn für Sie. (Siehe Rubrik „Sprache“) Die Dauer Ihres Aufenthaltes im Übergangswohnheim wird voraussichtlich maximal 12 Monate betragen, danach können Sie in der Regel in eine eigene Wohnung ziehen. Wann genau Sie die Gemeinschaftsunterkunft verlassen können, ist jedoch eine Ermessensfrage des zuständigen Sozialamtes- es sind bestimmte Bedingungen daran geknüpft. Ein Antrag auf eine 10
Wohnungsunterbringung muss schriftlich beim Sozialamt gestellt und mit einer Begründung versehen werden. Bei diesem Antrag können Ihnen die SozialarbeiterInnen Ihrer Einrichtung helfen. Wichtig für den Umzug in eine eigene Wohnung ist in jedem Fall die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (= WBS) bei der Stadtverwaltung Potsdam, der Ihnen das Recht einräumt, eine Wohnung zu einem vergünstigten Mietpreis zu mieten. Jedoch ist die Lage auf dem Potsdamer Wohnungsmarkt schwierig, es kann also einige Zeit dauern, bis Sie eine passende Wohnung gefunden haben. Während dieser Zeit dürfen Sie natürlich in Ihrer Einrichtung bleiben. Sollte sich im Laufe der Zeit Ihr Aufenthaltsstatus verändern und Sie einen Aufenthaltstitel erhalten, sind Sie verpflichtet, aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen. WICHTIG: Während Ihres laufenden Asylverfahrens muss jeder Umzug nicht nur dem Einwohnermeldeamt (Bürgerservice) sondern auch dem BAMF gemeldet werden! Adresse: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), 90343 Nürnberg oder online unter: https://www.bamf.de/DE/Infothek/AnsprechpartnerAdressen/ansprechpartner-node.html?themeId=0 Für Geduldete und Asylsuchende gibt es in Deutschland eine sogenannte Residenzpflicht- sind Sie hier in Potsdam untergebracht, beschränkt sich Ihr Aufenthaltsbereich auf die Bundesländer Brandenburg und Berlin. D.h. dort dürfen Sie sich aufhalten, ohne bei einer Überprüfung Ihrer Dokumente eine Strafe fürchten zu müssen. 3.2. Ämtergänge Unmittelbar am ersten Werktag nach Ihrer Ankunft in Potsdam gibt es 3 Dinge, die Sie unbedingt erledigen müssen: 1. Die Anmeldung beim Bürgerservice 2. Die Meldung bei der Ausländerbehörde 3. Kontaktaufnahme zum Sozialamt Bei Ihren Ämtergängen und der damit verbundenen Anmeldung in der Stadt Potsdam werden Sie bei Bedarf durch eine/n MitarbeiterIn Ihrer Einrichtung, eine/n ehrenamtliche/n HelferIn oder eine/n SprachmittlerIn begleitet. WICHTIG: Warum müssen Sie zu diesen Ämtern? Weil auch im Land Brandenburg eine sogenannte „Meldepflicht“ besteht. Das heißt, jede Person, die in Potsdam oder Umgebung eine Wohnung bezieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerservice) anmelden. Mit Ihrer Anmeldung werden Sie zu einer/m EinwohnerIn Potsdams, dem/der Sozialleistungen und andere Leistungen zustehen. Dazu müssen Sie jedoch auch Ihren Teil beitragen - Sie haben eine Mitwirkungspflicht. 11
3.2.1. Das Einwohnermeldeamt (Bürgerservice) Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist kostenfrei. Sie erhalten hier eine Meldebestätigung, auf der die aktuelle Wohnanschrift Ihrer Unterkunft verzeichnet ist. Mit diesem Papier können Sie gegenüber anderen Behörden Ihre aktuelle Adresse nachweisen. Für die Meldung müssen Sie ein persönliches Dokument, welches Auskunft zu Ihrer Identität gibt, vorlegen (Pass, Personalausweis oder vorläufiges Dokument). Bürgerservice Stadthaus Potsdam; Friedrich-Ebert-Str. 79-81, 14469 Potsdam Telefon: 0331-2891111 E-Mail: buergerservice@Rathaus.Potsdam.de Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 18:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr, Samstag 08:00 - 12:00 Uhr 3.2.2. Die Ausländerbehörde Sie kümmert sich um die Belange von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, d.h. um Dinge, die den Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Erwerbstätigkeit in Deutschland betreffen. Dazu gehören die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Gestattung der Gewerbstätigkeit, die Erlaubnis zum Studium. Die Ausländerbehörde ist dabei an die Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebunden. Wurde ein Asylantrag durch das BAMF negativ beschiedenen, ist die Ausländerbehörde auch für die Durchführung der Ausreise zuständig. Nachdem Sie sich nun im Bürgerservice angemeldet haben, trägt die Ausländerbehörde Ihre aktuelle Adresse aus dem Meldeformular in einen Ausweis ein (= blaue Karte). Damit haben Sie nun einen Ausweis der Aufenthaltsgestattung, der Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Potsdam und Brandenburg bescheinigt. Mit diesem Dokument können Sie sich gegenüber Ämtern, Behörden oder sonstigen Einrichtungen ausweisen. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Regelung oben aufgeführter Angelegenheiten im Vorfeld einen individuellen Termin vereinbaren müssen. Ausländerbehörde Friedrich- Ebert- Str. 79-81, Haus 20; 14469 Potsdam, Telefon. 0331-2891753 E-Mail: Auslaenderbehoerde@Rathaus.Potsdam.de Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr, Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Freitag 9:00-12:00 Uhr´ 3.2.3. Das Sozialamt Dies ist der dritte Schritt auf Ihrem „Ämtergang“- Sie haben es jetzt fast geschafft! 12
Das Sozialamt prüft als erstes Ihre Ansprüche auf Leistungen nach dem „Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG), dies ist das Geld, von dem Sie hier zunächst leben werden. Dann erhalten Sie einen sogenannten „Leistungsbescheid“, der die Summe Ihrer Leistungen enthält. Sie erhalten Unterstützung für: Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt unter Umständen auch weitere Leistungen, die im Einzelfall geprüft werden Aktuell liegt diese Summe im Land Brandenburg bei ca. 352,-€/Monat (seit März 2015). Es gibt festgelegte Tage im Sozialamt, an denen Sie Ihr Geld in bar ausgezahlt bekommen. Bitte informieren Sie sich dazu bei den SozialarbeiterInnen Ihrer Einrichtung. Diese haben eine Liste mit den Auszahltagen vorliegen, die Sie Ihnen gerne aushändigen. WICHTIG: Sollten Sie am Tag der Geldauszahlung krank oder aus anderen wichtigen Gründen nicht persönlich erscheinen können, müssen Sie einen Attest vom Arzt oder eine andere Entschuldigung vorlegen (z.B. ein Schreiben vom sozialen Träger Ihrer Einrichtung) - andernfalls geht Ihnen das Geld für diese Tage verloren! Das Sozialamt übernimmt für die ersten Monate Ihres Aufenthalts in Potsdam die Kosten für eine/n „SprachmittlerIn“, der/die Sie bei wichtigen Gängen zu Ämtern, Ärzten etc. begleitet und dabei Übersetzungsaufgaben übernimmt. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dabei helfen Ihnen gerne die SozialarbeiterInnen Ihrer Einrichtung. Im Sozialamt können Sie darüber hinaus weitere Sozialleistungen beantragen: z.B. ein „Bildungs- und Teilhabe-Paket“/ BuT (siehe Rubrik „Bildung“) für Ihre Kinder oder auch Schwangerenbekleidung bzw. eine Erstausstattung (Kinderwagen, Babybetten, Wickelkommode etc.). Sozialamt Hegelallee 6-10, Haus 2, 14461 Potsdam Telefon Abt. Asyl: A-G,J,K,O-Z: 0331-2892156; Buchst. H,I: 0331-2892201; Buchst. L-N: 0331-2892203 E-Mail: Soziale-Leistungen@Rathaus.Potsdam.de Öffnungszeiten: Dienstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr, Donnerstag 9-12 Uhr und 13-16 Uhr 13
3.2.4. Das Standesamt Eventuell ist es in Ihrem persönlichen Fall notwendig, ein weiteres Amt aufzusuchen. Das Standesamt Potsdam ist Ihnen behilflich bei der Beglaubigung oder Beurkundung Ihrer persönlichen Dokumente, z.B. der Ausstellung einer Geburtsurkunde für Ihr in Deutschland geborenes Kind. Sind Sie als Eltern nicht in der Lage, Ihre eigene Identität zweifelsfrei nachzuweisen, erhalten Sie einen sogenannten Auszug aus dem Geburtenregister, mit dem Vermerk, dass die Angaben auf Ihren eigenen Aussagen beruhen. Unter Vorlage dieser Bescheinigung können Sie dann beim Sozialamt Leistungen für Ihr Kind beantragen. Das Standesamt ist weiterhin zuständig für die beglaubigte Abschrift aus dem Ehe-, und Partnerschaftsregister und die Eheschließung. Darüber hinaus sind die Staatsangehörigkeits-/Namensänderungsbehörde Teil des Standesamtes. Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung nur möglich ist, wenn die Dokumente in deutscher Sprache vorliegen! Besucheradresse des Standesamtes Potsdam Stadthaus Potsdam; Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81; 14469 Potsdam Postanschrift des Standesamtes Potsdam Landeshauptstadt Potsdam, 14461 Potsdam Telefon: 0331-2891112 E-Mail: Standesamt@Rathaus.Potsdam.de Öffnungszeiten: Montag 09:00 – 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr; Donnerstag 09:00 – 16:00; Freitag geschlossen 14
3.3. Umgang mit Behördenbriefen Im Laufe Ihres Aufenthalts in Deutschland werden Sie oft mit Ämtern und Behörden kommunizieren müssen. Das geschieht in Deutschland schriftlich nach festgelegten Regeln, dabei gibt es einiges zu beachten, um Ihr Asylverfahren nicht zu gefährden: WICHTIG: Briefe, die Sie von Ämtern oder Behörden bekommen, müssen Sie unbedingt sofort öffnen! Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, gewisse (Antwort-) Fristen einzuhalten, weil Ihnen sonst Sanktionen drohen (z.B. Einstellung von Geldleistungen o.ä.). Bewahren Sie als Beweis unbedingt auch den Briefumschlag auf, da darauf der Poststempel mit Datum zu erkennen ist. Wenn Sie den Inhalt nicht verstehen, ist das nicht schlimm - „Behördendeutsch“ ist selbst für Menschen mit Deutsch als Muttersprache manchmal sehr schwer zu verstehen! Wenden Sie sich mit Behördenbriefen unbedingt an Ihre/n zuständige/n SozialarbeiterIn oder an eine andere Fachkraft - diese wird Ihnen helfen, den Briefinhalt zu verstehen und entsprechend zu reagieren. Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wo Sie keinen eigenen Briefkasten haben, fragen Sie unbedingt jeden zweiten Tag im Büro des Sozialen Trägers nach, ob Post für Sie angekommen ist. 3.4. Wer hilft Ihnen bei Fragen? Das Asylverfahren ist sehr komplex und entscheidet darüber, ob und wie lange Sie in Deutschland bleiben dürfen. Daher ist es extrem wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig von ExpertInnen persönlich zu Ihrer eigenen rechtlichen Lage beraten lassen! Die folgende Einrichtung bietet in Ergänzung zu der Arbeit der SozialarbeiterInnen unabhängige kostenlose Beratung und Unterstützung an: Beratungsfachdienst für MigrantInnen des Diakonischen Werkes Potsdam e.V. Rudolf-Breitscheid-Str- 64 (Hinterhaus), 14482 Potsdam Telefon: 0331-2008381 (Fr. Böhme) E-Mail: fluechtlingsberatung@dwpotsdam.de Das Beratungsangebot der Diakonie richtet sich besonders an Asylsuchende, Geduldete und Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt. 15
3.5. Wichtige Notrufnummern Wenn Sie in eine akute Notlage geraten sollten, gibt es in Deutschland verschiedene kostenlose Notrufnummern, die Sie anrufen können: POLIZEI: 110 FEUERWEHR: 112 RETTUNGSDIENST: 112 Die Polizei in Deutschland Die Aufgabe der Polizei ist es, die Sicherheit aller BürgerInnen zu gewährleisten. Sie schützt vor Gefahren und soll Straftaten verfolgen und verhüten. Haben Sie keine Angst, die Polizei in Deutschland handelt nicht willkürlich oder korrupt, sondern auf demokratischer gesetzlicher Grundlage. Wenn Sie einen Vorfall (Fahrraddiebstahl, Überfall o.ä.) zur Anzeige bringen möchten, können Sie auch direkt das Polizeipräsidium aufsuchen: Polizeiwache Potsdam Mitte Henning-von Tresckow- Str. 9-13, 14467 Potsdam Telefon: 0331-55080 3.6. Die Krankenhäuser Potsdams In akuten Notfallsituationen können Sie auch rund um die Uhr die Rettungsstellen der beiden Krankenhäuser Potsdams aufsuchen. Klinikum Ernst von Bergmann Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam Kindernotaufnahme des Klinikums Ernst von Bergmann Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam St. Josefs Krankenhaus Potsdam-Sanssouci Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam 16
4. Sprache 4.1. Sprachkurse Die Stadt Potsdam bietet für Flüchtlinge im Asylverfahren oder für Geduldete einen Deutschkurs an. Dieser umfasst 200 Stunden und ist für Sie kostenlos. Darüber hinaus gibt es für Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr erhalten haben, einen rechtlichen Anspruch auf einen sogenannten Integrationskurs. (vgl. §§44, 44a AufenthG). Dieser umfasst ca. 600 Stunden und beinhaltet unter anderem die Themen Landeskunde, das deutsche Gesundheitssystem, Leben und Arbeiten in Deutschland, Bildung und Kindererziehung. Sie lernen aber auch, wie Sie Briefe schreiben, Telefonate führen, Anträge ausfüllen oder sich um einen Job bewerben. Dieser Kurs wird am Ende mit einer Prüfung abgeschlossen. Es kann vorkommen, dass Sie verpflichtet werden, an diesen Integrationskurs teilzunehmen, d.h. tun Sie das nicht, kann das Sanktionen nach sich ziehen (evt. Gefährdung des Aufenthaltstitels)! Für die Teilnahme am Integrationskurs müssen Sie unter Umständen einen Eigenanteil in Höhe von 1,20 €/ Unterrichtsstunde leisten. Davon können TeilnehmerInnen auf Antrag jedoch befreit werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Geflüchtete an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen. Hier finden Sie eine Liste von Anbietern für Sprachkurse in Potsdam: Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) e. V. Schulstraße 8b, 14482 Potsdam Telefon:0331-2700240 E-Mail: info@bbag-ev.de Internet: www.bbag-ev.de Angebote: Grundzulassung, Alphabetisierungskurse SBH Südost GmbH Gartenstr. 2-12, 14482 Potsdam Grundzulassung, Jugendkurse, Alphabetisierungskurse, Förderkurse, Intensivkurse Verein für Arbeitsmarktintegration und Berufsförderung AIB e.V. Zum Jagenstein 3, 14478 Potsdam Telefon: 0331 200 29 68 Angebote: Grundzulassung Volkshochschule „ Albert Einstein" der Landeshauptstadt Potsdam Am Kanal 47, 14467 Potsdam Telefon: 0331-2894560 E-Mail: vhsinfo@rathaus.potsdam.de Angebote: Grundzulassung, Alphabetisierungskurse 17
Sowie weitere ESF-geförderte Deutschkurse für Flüchtlinge in Potsdam: Euro-Schulen Berlin Brandenburg GmbH, Schulungszentrum Potsdam Am Kanal 12, 14467 Potsdam Telefon:0331-70444593 E-Mail: info@potsdam.eso.de Angebote: Grundzulassung, Frauenkurse, Intensivkurse Tbz- Technologie- und Berufsbildungszentrum Königs Wusterhausen gGmbh, Standort Potsdam Behlertstraße 34, 14467 Potsdam Telefon: 0331-70431280 Angebote: Grundzulassung, Alphabetisierungs-Kurse (Dies betrifft: Personen mit Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG, mit Duldung nach § 60 a AufenthG, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23.1, § 25.4 a, § 25.4 b, § 25.5 AufenthG) 18
4.2. Sprachmittler/Dolmetscher Gerade in den ersten Wochen und Monaten in Potsdam werden Sie verstärkt Umgang mit Ämtern, Behörden und Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens haben. Da Sie bisher aber kein oder kaum deutsch sprechen, gibt es Unternehmen, die sich auf genau diese Situationen der „Sprachmittlung“ spezialisiert haben, z.B. FaZIT und ref.connect. FaZIT ist der „Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz im Land Brandenburg“, d.h. hier arbeiten Experten für „Sprach- und Integrationsmittlung“, die dafür ausgebildet worden sind, bei Verständigungsproblemen zu helfen und für Sie in Ihre Muttersprache zu übersetzen. Diese Menschen begleiten Sie auf Wunsch also zu Arztbesuchen, Behördenterminen, Gesprächen mit Erzieherinnen der Kita/Schule oder anderen Angelegenheiten und unterstützen Sie professionell. Sie sind „Brückenbauer“ zwischen den Kulturen und tragen zum gegenseitigen Verständnis und einer guten Zusammenarbeit bei. Bei Bedarf an einem/r SprachmittlerIn wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige/n SozialarbeiterInnen - diese klären dann, welche Stelle für die Kostenübernahme zuständig ist. Für Sie ist dieses Angebot in den ersten Monaten nach Ihrer Ankunft in Potsdam kostenfrei. FaZIT Zum Jagenstein 3, 14478 Potsdam Telefon: 0331-9676250 E-Mail: info@fazit-brb.de Eine weitere kostenlose Vermittlung von SprachmittlerInnen für Flüchtlinge bietet ref.connect in Zusammenarbeit mit der AWO Potsdam. ref.connect Telefon: 0160-1756745 Internet: www.ref.connect.de E-Mail: info@refconnect.de 4.3. Wertschätzende Mehrsprachigkeit Wenn Sie hier in Potsdam leben und Ihr Kind einen deutschen Kindergarten oder eine deutsche Schule besucht, hat es die Möglichkeit, neben der eigenen Muttersprache auch Deutsch zu lernen, also zweisprachig aufzuwachsen. Das ist eine große Chance, denn im Kindesalter lernen sich Fremdsprachen erheblich leichter! In vielen anderen Ländern ist es normal, dass Kinder mit mehr als einer Sprache aufwachsen und auch in Deutschland ist die Zweisprachigkeit/ Mehrsprachigkeit verbreitet. Das hat viele Vorteile, es gilt aber auch, einige Hinweise zu beachten: 19
Sprechen Sie vor allem in den ersten Jahren als Mutter/ Vater immer in der Sprache zu Ihrem Kind, die Sie selbst sicher sprechen und in der Sie Ihre Gedanken und Gefühle am besten ausdrücken können. Dies ist in der Regel Ihre eigene Muttersprache. Lernt Ihr Kind in der Kita/Schule Deutsch und möchte mit Ihnen zu Hause Deutsch sprechen, sollten Sie dennoch bei Ihrer zu Hause gesprochenen Sprache bleiben und nicht beide Sprachen willkürlich durcheinander sprechen. Für Ihr Kind ist es wichtig, dass es eine bestimmte Sprache mit einer bestimmten Person und/ oder mit bestimmten Situationen in Verbindung bringen kann. Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch unter: http://www.kindergesundheit- info.de/themen/entwicklung/entwicklungsschritte/sprachentwicklung/mehrsprachigkeit/?query=m ehrsprachigkeit 20
5. Gesundheitswesen 5.1. Krankenversicherung Wer in Deutschland lebt und arbeitet muss krankenversichert sein. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft. Versicherte erhalten eine Krankenversicherungskarte, die bei einem Besuch in der Praxis oder im Krankenhaus vorgelegt werden muss. WICHTIG: Für Flüchtlinge stellt das Sozialamt die medizinische Versorgung sicher. Vom Sozialamt erhalten Sie einen Kostenübernahmeschein, den Sie bei dem behandelnden Arzt vorlegen müssen. Dieser Krankenschein ist immer 3 Monate gültig und wird für Allgemeinärzte, Gynäkologen, Kinderärzte und Zahnärzte ausgestellt. Wenn Sie sich bei einem anderen Facharzt vorstellen müssen, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Allgemeinarzt. Diese müssen Sie beim Sozialamt einreichen und es wird geprüft, ob ein Besuch beim Facharzt notwendig ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie vom Sozialamt einen Kostenübernahmeschein für den Facharzt. In Notfällen müssen Sie immer behandelt werden, auch wenn Sie gerade keinen Kostenübernahmeschein haben! Diesen können Sie später nachreichen. Wenn der Arzt Ihnen Medikamente verschreibt, müssen Sie in der Apotheke nichts dazuzahlen. Leistungsanspruch: Übernommen werden Gesundheitskosten im Rahmen von: akuten sowie chronischen Schmerzen und Erkrankungen Vorsorgeuntersuchungen, Kosten für die Geburt und Nachsorge von schwangeren Frauen sämtliche Impfungen für Kinder und deren Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis J1) Tetanus-, Diphterie- und Polioimpfungen für Erwachsene zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (für Kinder unter 18 Jahren 2x pro Jahr, Erwachsene 1x pro Jahr) Weitere umfassende Informationen zu den Themen Impfschutz, Kinder- und Jugendgesundheit, psychische Gesundheit finden Sie auch auf der Seite des Robert-Koch- Institutes unter: www.rki.de. Alle Informationen finden Sie dort auch in englischer Sprache. 21
5.2 Menschen mit Behinderungen Es gibt verschiedene Formen von Behinderungen. Neben körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ist es ebenso denkbar, dass psychische und psychosomatische Erkrankungen Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen. Für ganz Brandenburg prüft das Landesamt für Soziales und Versorgung den Grad der Behinderung (= GdB) und stellt gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis aus. Landesamt für Soziales und Versorgung Zeppelinstraße 48, 14471 Potsdam Servicetelefon: 0355-2893800 Wünschen Sie weiterführende Informationen und Beratung? Dann wenden Sie sich gerne auch an das: Büro für Chancengleichheit und Vielfalt der Stadt Potsdam Beauftragter für Menschen mit Behinderung Christoph Richter Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam Telefon: 0331- 2891085 Oder den: Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Potsdam Jägerallee 2-4 (Haus 2), 14467 Potsdam Telefon: 0331 - 2892110 22
6. Familie 6.1. Kindergarten Die Kindertagesstätte (= Kita) in Deutschland ist eine Einrichtung der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter zwischen einem und sechs Jahren. Hier kommt Ihr Kind leicht in Kontakt zu anderen Kindern, es wird gemeinsam gespielt, gegessen, gesungen und die Welt erkundet… Und dabei lernt Ihr Kind „spielend“ Deutsch. Wenn Sie in Potsdam auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind sind, wenden Sie sich bitte an die Einrichtung „Kita-Tipp“. Alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung der 4. Klasse haben einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Betreuung, Bildung und Versorgung in einer Kindertageseinrichtung oder einem anderen Kindertagesbetreuungsangebot (z.B. Hort). Den Antrag auf einen Kitaplatz können sie im „Kita-Tipp“ stellen und prüfen lassen, wie viele Stunden pro Tag an Kinder-Betreuung Ihnen zusteht. Nachdem Sie Ihren Bescheid bekommen haben, müssen Sie diesen der Betreuungseinrichtung Ihres Kindes vorgelegen. Stadthaus, Kita-Tipp Friedrich-Ebert-Straße 79-81, 14469 Potsdam Telefon: 0331-2892241 oder 0331-2892244 Öffnungszeiten: Dienstag: 9- 12 und 13- 18 Uhr, Donnerstag: 7- 8:30 und 9- 12 sowie 13- 16 Uhr WICHTIG: Viele Potsdamer Eltern sind auf der Suche nach einem Kita-Platz für ihr Kind, es kann also länger dauern, bis ein Betreuungsplatz frei wird. Es ist auch möglich, dass Sie einen Platz bekommen, der nicht in unmittelbarer Nähe zu Ihrer Unterkunft liegt. In diesem Fall müssen Sie zwar eine längere Fahrtzeit in Kauf nehmen, wir raten Ihnen dennoch, dieses Angebot anzunehmen, auch wenn sich die Kita in einem anderen Stadtteil von Potsdam befindet. 6.2. Impfungen für Kinder In Potsdam besteht keine generelle Impfpflicht für Kinder. Viele Kindertageseinrichtungen verwehren Ihnen jedoch einen Betreuungsplatz, wenn Ihr Kind nur teilweise oder gar nicht geimpft ist. WICHTIG: Lassen Sie sich rund um das Thema Impfungen von Ihrem Kinderarzt beraten! 23
6.3. Untersuchungen für Kinder: Regelmäßiger Gesundheits-Check In Deutschland werden für alle Kinder Früherkennungsuntersuchungen „U1-J1“ von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr angeboten. Ihr Kinderarzt/ Ihre Kinderärztin bespricht mit Ihnen die Termine für die Untersuchungen oder Sie erhalten zur Erinnerung ein Einladungsschreiben vom Landesgesundheitsamt. Bitte nehmen Sie diese Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch, denn sie sind kostenfrei und dienen dem Wohl Ihres Kindes. Der Kinderarzt kann feststellen, ob sich Ihr Kind körperlich, geistig und seelisch gesund sowie altersgemäß entwickelt. Jedes Kind erhält sein eigenes „Vorsorgeheft“, welches sie zu den Untersuchungen immer mitbringen müssen. 6.4. Die elterliche Aufsichtspflicht Eltern genießen hierzulande das Recht, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen (= Personensorgerecht). Allerdings haben sie auch die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen, um sie damit vor Schäden und Unfällen zu schützen. Das nennt man in Deutschland Aufsichtspflicht. Auch andere Personen und fremdes Eigentum dürfen nicht zu Schaden kommen. WICHTIG: Wenn Ihr Kind einen Schaden verursacht oder sich selbst verletzt, müssen Sie als Elternteil beweisen, dass Sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen sind. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann rechtliche Strafen nach sich ziehen! Kinder genießen in Deutschland einen besonderen Schutz, das Wohl der Kinder wird von staatlicher Seite durch das Jugendamt überwacht. WICHTIG: Jede Art von Gewalt gegen Kinder ist in Deutschland eine Straftat - dazu gehört auch, wenn Kinder von ihren Eltern geschlagen werden! (§ 225 StGB „Misshandlung von Schutzbefohlenen“) Sie können dadurch Ihr Personensorgerecht verlieren. 6.5. Das Jugendamt Das Jugendamt erbringt Leistungen für junge Menschen von 0 - 27 Jahren sowie für Mütter, Väter und sogenannte „Personensorgeberechtigte“. Sie und Ihre Kinder erhalten hier bei Bedarf Hilfestellungen, um eine positive Lebenssituation für sich und Ihre Familie zu schaffen. 24
Leistungen: Jugendfreizeitgestaltung und Jugendförderung die Bereitstellung von Kindertagesbetreuungsangeboten die Übernahme / Übertragung von Vormundschaften die Gewährung von Unterhaltsleistungen die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Erziehungshilfen Sicherstellung des Kindeswohls Auch in Notsituationen können Sie sich als Eltern aber auch Ihre Kinder direkt an das Jugendamt wenden. Jugendamt Potsdam Stadthaus Potsdam, Palais Lichtenau 3, 14469 Potsdam Telefon: 0331-2890 E-Mail: jugendamt@rathaus.potsdam.de Internet: www.potsdam.de 6.6. Krisentelefon für Kinder und Jugendliche Wenn Du Probleme und Sorgen in der Schule, zu Hause oder mit Freunden hast und jemanden suchst, der Dir zuhört und helfen kann, dann kannst Du hier anrufen - Deinen Namen musst du nicht nennen, wenn Du nicht möchtest: Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ Montag bis Samstag 14 – 20 Uhr Telefon: 0800-1110333 (kostenlos) Als Flüchtlingskind oder Jugendlicher kannst Du Dich auch mit Deinen Anliegen und Fragen auch wenden an: Internationaler Bund Berlin- Brandenburg gGmbH Jugendmigrationsdienst Potsdam Charlottenstraße 30; 14467 Potsdam Telefon: 0331-2370976 E-Mail: JMD-Potsdam@internationaler-bund.de Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund zwischen 12-27 Jahren! Die MitarbeiterInnen des Jugendmigrationsdienstes vertreten in der Stadt besonders Deine Interessen, Wünsche und Bedürfnisse als Flüchtling. 25
6.7. Schwangerschaft Während der Schwangerschaft können Sie sich bei Fragen, Sorgen oder Problemen an die Schwangerschaftsberatungsstellen in Potsdam wenden. Eventuell ist es hilfreich, wenn Sie jemand zu diesem Termin begleitet, um bei der Übersetzung zu helfen. Lassen Sie sich hierzu von den SozialarbeiterInnen in Ihrer Einrichtung beraten. Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft pro familia Landesverband Brandenburg e.V. Charlottenstraße 30, 14467 Potsdam Telefon: 0331-860668 Während der Schwangerschaft können Sie Geld für den Kauf von Schwangerschaftsbekleidung und die Baby-Erstausstattung beantragen. Diesen Antrag müssen Sie rechtzeitig und unter Vorlage des Mutterschaftspasses bei der zuständigen Behörde stellen: Im laufenden Asylverfahren oder wenn Sie Sozialhilfe erhalten, ist das Sozialamt für Sie zuständig. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Jobcenter verantwortlich. 6.8. Frauen in Notsituationen Sollten Sie von Gewalt in der Familie betroffen sein, kann das Frauenhaus Potsdam eine erste Anlaufstelle für Sie und Ihre Kinder sein. Sie können dort jederzeit anrufen. Der Aufenthalt ist freiwillig und anonym und unabhängig von Ihrer kulturellen Herkunft. Ihnen wird dort vorübergehend eine geschützte Wohnmöglichkeit sowie fachkräftige Beratung und Unterstützung geboten. Frauenhaus Potsdam Telefon: 0331-964516 E- Mail: frauenhaus@frauenzentrum-potsdam.de Das Autonome Frauenzentrum Potsdam bietet eine spezielle Beratung für Migrantinnen mit akuten oder zurückliegenden Gewalterfahrungen an. Hier ist die Beratung in Englisch, Farsi und Deutsch möglich. Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialarbeiterin oder eine andere vertraute Person, damit Sie schnellstmöglich Hilfe bekommen! Autonome Frauenzentrum Potsdam Telefon: 0331-964516 Sie sind schwanger und niemand darf es erfahren? Egal, wie groß Ihre Not ist, es gibt eine Möglichkeit, ihr Kind vertraulich und anonym unter Schutz Ihrer Identität zur Welt zu bringen. Pro familia bietet Ihnen eine Beratung und Begleitung während und nach der Schwangerschaft! 26
Ansprechpartnerin hierfür ist Britta von Lindenfels. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht, das heißt, niemand wird von Ihrem Gespräch erfahren - weder Angehörige noch Arbeitgeber, Behörden oder Krankenkassen. Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft Pro familia Britta von Lindenfels Telefon: 0331/860668 E-Mail: britta.von.lindenfels@profamilia.de oder über die Hotline:0800 4040020 (24Stunden/Tag besetzt) Ergänzende Informationen finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite www.geburt- vertraulich.de. Eine weitere Beratungsstelle finden Sie hier: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Diakonisches Werk Potsdam e.V. Lindenstraße 56, 14467 Potsdam Telefon: 0331-2807320 27
7. Schulische Bildung 7.1. Schulpflicht Alle Kinder in Deutschland müssen ab Vollendung ihres sechsten Lebensjahres in Deutschland zur Schule gehen (= Schulpflicht). Die Schulpflicht beträgt in Brandenburg zehn Jahre. In begründeten Ausnahmefällen können die SchülerInnen ab der Vollendung der 8. Klasse von der Schulpflicht befreit werden. Nach der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht (Berufsschule oder Sekundarstufe II), die spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres beendet ist. WICHTIG: Sie als Eltern eines schulpflichtigen Kindes müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Kind der Schulpflicht nachkommt und regelmäßig am Unterricht sowie den verpflichtenden Veranstaltungen teilnimmt. Andernfalls wird Ihnen ein Zwangsgeld vom Schulamt auferlegt. Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und müssen im August diesen Jahres eingeschult werden (aktuell gültig, ändert sich evt. zum Schuljahr 2015/16). Vor der Einschulung findet eine Schuleingangsuntersuchung durch den Schularzt/ die Schulärztin statt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind von der Einschulung zurückgestellt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es Ihrem Kind schwerfällt, 45 Minuten stillzusitzen und sich auf den Unterricht zu konzentrieren, es also noch nicht „reif“ für die Schule ist. WICHTIG: Die Schulpflicht für ausländische Kinder beginnt mit Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung. Bitte beachten Sie, dass Kinder und Jugendliche sechs Wochen nach Erteilung der Aufenthaltsgestattung oder Duldung schulpflichtig sind. Bis zum Beginn der Schulpflicht, besteht ein Schulrecht, welches allerdings beantragt werden muss. 7.2. Schulsystem Das Schulsystem in Deutschland ist in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich. Die verschiedenen Abschlüsse werden von den einzelnen Bundesländern anerkannt. Es gibt sowohl staatliche als auch private Schulen. Staatliche Schulen sind in Deutschland kostenlos. Bei privaten Schulen muss von den Eltern ein Schulgeld gezahlt werden. In Brandenburg besuchen in der Regel alle Kinder sechs Jahre lang die Grundschule (Primarstufe). Wenn Ihr Kind zum Zeitpunkt der Einschulung noch nicht ausreichend Deutsch spricht, wird es verpflichtet, an Sprachförderkursen teilzunehmen. 28
WICHTIG: Ihr Kind darf nicht allein wegen unzureichender oder fehlender Deutschkenntnisse von der Einschulung in die 1. Klasse ausgeschlossen werden. Eine Zurückstellung aufgrund dieses Kriteriums ist nicht zulässig. Rechtliche Grundlage dafür: §3 Abs.4 Eingliederungsverordnung- EinglV. An einigen Schulen in Potsdam gibt es sogenannte „FLEX-Klassen“. Dort soll den Kindern der Einstieg in die Schule vereinfacht werden. Die Klassen 1 und 2 werden in diesem Modell zusammengefasst und die SchülerInnen in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen individuell gefördert. Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie von Ihrer gewählten Grundschule. Bitte fragen Sie Ihre/n SozialarbeiterIn vor Ort nach einer Liste von Grundschulen in Potsdam. Falls sie gemeinsam keinen Platz für Ihr Kind finden, hilft Ihnen das Landesschulamt weiter. Koordination für die Beschulung asylsuchender Kinder-Landesschulamt Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 6, 14473 Potsdam Telefon: 0331-740351002 In der sechsten Klasse entscheidet sich, auf welche weiterführende Schule (Sekundarstufe I) die Kinder nach der Grundschule gehen werden. In Brandenburg können Eltern die weiterführende Schule wählen. Ob Ihr Kind angenommen wird, ist allerdings von den Noten und der Einschätzung der Lehrer über die persönlichen Voraussetzungen Ihres Kindes abhängig. In der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 7-10) gibt es folgende Schulen: Oberschulen Gymnasien Gesamtschulen Die SchülerInnen der Oberschule (7. bis 10. Klasse) werden bis zum Erwerb der erweiterten Berufsbildungsreife (EBR), der Fachoberschulreife (FOR) oder bis zur Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (GOST) unterrichtet. Die Gesamtschule (7. bis 13. Klasse) kann mit EBR und FOR, aber auch mit der allgemeinen Hochschulreife (AHR – entspricht dem Abitur) abgeschlossen werden. Das Gymnasium führt die SchülerInnen von der 7. bis zur 12. Klasse zum „Abitur“, wie der höchste deutsche Schulabschluss bezeichnet wird. Dieses Abschlusszeugnis ist die Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums. 29
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