Willkommen in Potsdam - Eine Infobroschüre für Flüchtlinge - Landeshauptstadt Potsdam

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Willkommen in Potsdam
Eine Infobroschüre für Flüchtlinge

FH Potsdam
WS 2014/ 2015
Modul 12a
Lehrendenprojekt „Staudenhof“
Prof. Dr. Peter Knösel

von:
Lea Brömsel, Matr.Nr. 12609, 5. Semester Basa Präsenz
Patricia Feuerherm - Oberhauser, Matr.Nr. 12114, 5. Semester Basa Präsenz
Nina Heynen, Matr.Nr. 12060, 5. Semester Basa Präsenz
Ulrike Lexow, Matr.Nr. 12061, 5. Semester Basa Präsenz
Inhaltsverzeichnis

1.     Einleitung .......................................................................................................... 6

2.     Willkommen in Potsdam .................................................................................. 9

3.     Erste Schritte .................................................................................................. 10

     3.1.    Wohnen ..................................................................................................... 10

     3.2.    Ämtergänge ............................................................................................... 11

       3.2.1.       Das Einwohnermeldeamt (Bürgerservice)........................................... 12

       3.2.2.       Die Ausländerbehörde ........................................................................ 12

       3.2.3.       Das Sozialamt .................................................................................... 12

       3.2.4.       Das Standesamt ................................................................................. 14

     3.3.    Umgang mit Behördenbriefen .................................................................... 15

     3.4.    Wer hilft Ihnen bei Fragen?........................................................................ 15

     3.5.    Wichtige Notrufnummern ........................................................................... 16

     3.6.    Die Krankenhäuser Potsdams ................................................................... 16

4.     Sprache ........................................................................................................... 17

     4.1.    Sprachkurse .............................................................................................. 17

     4.2.    Sprachmittler/Dolmetscher......................................................................... 19

     4.3.    Wertschätzende Mehrsprachigkeit ............................................................. 19

5.     Gesundheitswesen ......................................................................................... 21

     5.1.    Krankenversicherung ................................................................................. 21

     5.2.    Menschen mit Behinderung ....................................................................... 21

6.     Familie ............................................................................................................. 23

     6.1.    Kindergarten .............................................................................................. 23

     6.2.    Impfungen für Kinder ................................................................................. 23

     6.3.    Untersuchungen für Kinder: Regelmäßiger Gesundheits-Check ................ 24

     6.4.    Die elterliche Aufsichtspflicht ..................................................................... 24

     6.5.    Das Jugendamt ......................................................................................... 24

     6.6.    Krisentelefon für Kinder und Jugendliche................................................... 25

                                                                                                                                  2
6.7.    Schwangerschaft ....................................................................................... 26

     6.8.    Frauen in Notsituationen ............................................................................ 26

7.     Schulische Bildung ........................................................................................ 28

     7.1.    Schulpflicht ................................................................................................ 28

     7.2.    Schulsystem .............................................................................................. 28

     7.3.    Übersetzungsbudget.................................................................................. 30

     7.4.    Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)............................................................ 31

     7.5.    Nachhilfe ................................................................................................... 31

8.     Wenn        die     Seele        schmerzt:           Hilfe      bei      Krisen,        psychologische                Beratung   und
Psychotherapie ...................................................................................................... 30

     8.1.    Hilfe in Krisen und Notfällen....................................................................... 36

9.     Kommunikation............................................................................................... 37

     9.1.    Telefon ...................................................................................................... 37

     9.2.    Internet ...................................................................................................... 37

     9.3.    Post ........................................................................................................... 38

10. Mobilität ........................................................................................................... 39

     10.1.      Öffentliche Verkehrsmittel ...................................................................... 39

     10.2.      Mit dem Fahrrad unterwegs ................................................................... 39

     10.3.      Mit dem Auto unterwegs......................................................................... 40

11. Geld und Einkauf ............................................................................................ 41

     11.1.      Wie funktioniert ein Konto? .................................................................... 41

     11.2.      Einkaufen ............................................................................................... 43

     11.3.      Mit wenig Geld auskommen... ................................................................ 43

12. Arbeit ............................................................................................................... 46

     12.1.      Arbeitsagentur ........................................................................................ 46

     12.2.      Jobcenter ............................................................................................... 46

     12.3.      Arbeitsförderung..................................................................................... 47

     12.4.      Arbeitsmarktzugang ............................................................................... 47

     12.5.      Berufliche Weiterbildung ........................................................................ 48

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12.6.        Anerkennungsverfahren ......................................................................... 48

   12.7.        Zeugnisse und Dokumente .................................................................... 49

   12.8.        Arbeitsrechtliche Beratung ..................................................................... 50

13. Bildung ............................................................................................................ 51

   13.1.        Ausbildung/Studium ............................................................................... 51

   13.2.        Erwachsenenbildung .............................................................................. 52

14. Mit Kindern unterwegs ................................................................................... 54

   14.1.        Spielplätze ............................................................................................. 54

   14.2.        Parkanlagen ........................................................................................... 55

   14.3.        Freizeit-Treff........................................................................................... 55

15. Politik: Vertretung Ihrer eigenen Interessen ................................................. 57

   15.1.        Gesellschaftliches Engagement ............................................................. 57

   15.2.        Die Vertretung Ihrer Interessen als Flüchtling: ........................................ 59

   Integration und Hilfe bei Diskriminierung, Konflikt oder Gewalt ............................. 59

   15.3.        Die Vertretung Ihrer Interessen in der Landeshauptstadt Potsdam ........ 59

   15.4.        Die Vertretung Ihrer Interessen in Selbstorganisationen von Flüchtlingen62

16. Religionsgemeinschaften .............................................................................. 64

17. Kultur ............................................................................................................... 66

   17.1.        Theater und Tanz ................................................................................... 66

   17.2.        Ausgehen und Feiern ............................................................................. 66

   17.3.        Kunst/ Galerien ...................................................................................... 67

   17.4.        Museen .................................................................................................. 67

   17.5.        Bibliothek ............................................................................................... 68

   17.6.        Kino........................................................................................................ 68

   17.7.        Bürgerhäuser ......................................................................................... 69

18. Sport ................................................................................................................ 71

   18.1.        Schwimmen (lernen) im Winter .............................................................. 72

   18.2.        Schwimmen im Sommer ........................................................................ 73

   18.3.        Fußball ................................................................................................... 74

                                                                                                                                  4
18.4.        Sportangebote für Kinder und Jugendliche............................................. 74

19. Das Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland: eine „kleine Staatskunde“ 76

20. Quellen ............................................................................................................ 80

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1. Einleitung
Die vorliegende Gemeinschafts-Hausarbeit ist maßgeblich motiviert und inspiriert von den
VertreterInnen der sozialen Arbeit in der Praxis, die wir im Rahmen des Lehrendenprojekts
„Staudenhof“ als Gastvortragende kennengelernt haben. Diese SozialarbeiterInnen sind im
Beratungsfachdienst für MigrantInnen des Diakonischen Werkes Potsdam e.V. sowie in der
Heimleitung von Gemeinschaftsunterkünften des Internationalen Bundes/ Verbund Brandenburg
Einrichtung Potsdam e.V. und der Sozialen Stadt Potsdam e.V. tätig.
In ihren Schilderungen der Ankommenssituation für die in Potsdam aufzunehmenden Flüchtlinge
betonten sie jeweils die besonders sensible erste Phase des Einlebens hier vor Ort, einer in vielerlei
Hinsicht zunächst fremden Umgebung für die Betroffenen. Auf die Flüchtlinge warten umgehend
„bürokratische und menschliche Herausforderungen“, mit denen sie sich auseinandersetzen
müssen. Nach der Wahrnehmung wie sie uns von den Professionellen aus der Praxis geschildert
wurde, gehören mitunter Orientierungslosigkeit, Missverständnisse und „Fallstricke“ im Umgang mit
den Behörden, den Mitmenschen, der fremden - und damit z.T. durchaus auch befremdlichen -
Kultur zum Alltag der Flüchtlinge.
Vor allem die SozialarbeiterInnen in den Gemeinschaftsunterkünften leisten natürlich als „Erste
Hilfe“ eine organisatorische, praktische und psychosoziale Unterstützung, aber die Aufgaben sind
zahlreich und die Aufgabenfelder umfangreich. Zudem, so denken wir, wäre gleich zu Beginn eine
gewisse Unabhängigkeit von der ausschließlichen Beratung durch die SozialarbeiterInnen vor Ort
und grundsätzlich eine Ermutigung zum selbstständigen Sich-Informieren und Aktivwerden
erstrebenswert.

Künftig einen Wegweiser anzubieten für die ersten Schritte, die es zu gehen gilt und einführende
Informationen zu vermitteln über die Angebote und „Charakteristika“ der Stadt Potsdam sowie des
neuen Lebensumfelds im weiteren Sinne (Brandenburg, Deutschland, die Bürokratie, das
Hilfenetzwerk etc.), schien uns entsprechend sinnvoll. Diese Art von „Willkommensbroschüre“ ließe
sich gleich bei der Ankunft in der neuen Unterkunft verteilen.
Ein solches Informationsheft existiere derzeit ihres Wissens noch nicht, hieß es auf unsere
Nachfrage bei den genannten AnsprechpartnerInnen. Bei unseren Recherchen sind wir im
Folgenden zwar auf Wegweiser-Broschüren für MigrantInnen und Flüchtlinge gestoßen, sie setzen
jedoch insgesamt andere Schwerpunkte (z.B. rechtliche Beratung) bzw. sind nicht Potsdam-
spezifisch und werden offenbar zumindest beim „Willkommenheißen“ in den Unterkünften nicht
eingesetzt.
Die Flüchtlinge erhalten möglicherweise erst später im Zusammenhang weiterführender Beratungen
Zugang zu diesen.

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Mit der Frage, welche Inhalte für einen solchen Wegweiser besonders relevant wären, haben wir
zusätzlich zu eigenen Überlegungen erneut nach Hinweisen aus der Praxis gesucht. Ausführliche
persönliche ExpertInnengespräche haben wir mit folgenden Personen geführt - Ihnen gilt unser
großer Dank für die wertvollen Hinweise und sehr wohlwollende Unterstützung unseres Vorhabens:
Frau Böhme (Diakonie), Frau Grasnick (Beauftrage für Migration und Integration der Stadt
Potsdam), Frau Hoffmann (IB Potsdam), Fr. Jaschke (Flüchtlingsrat Brandenburg), Fr. Vermehren
(Soziale Stadt Potsdam) sowie Hr. Dr. Bautz (FaZIT Potsdam).

In den verschiedenen Gesprächen tauchten manche „Leitmotive“ auf. Mehrfach angesprochen
wurde z.B. die Problematik, dass viele Flüchtlinge die Bedeutung von Behördenbriefen im
laufenden Asylverfahren unterschätzen und unerfahren sind im geforderten Umgang mit offizieller
Post. Oftmals reagieren sie nicht „regelkonform“ im Sinne deutscher Verwaltung und des hiesigen
Rechtssystems, das zieht unter Umständen weitreichende Konsequenzen nach sich. Auch Themen
des Kinder- und Jugendschutzes bzw. der Kinder- und Jugendhilfe (Aufsichtspflicht, KITA-Platz
etc.) wurden wiederholt als kultursensibel und „erklärungsbedürftig“ ausgemacht.

Wichtig war unseren AnsprechpartnerInnen und uns vor allem die dem Angebot der Broschüre
zugrunde liegende Haltung: Flüchtlingsarbeit ist immer auch politisch motiviert und ein Politikum,
bei dem es in erster Linie gilt, eine tolerante, empathische und solidarische Begegnung mit den
Betroffenen zu verkörpern und zu vermitteln. Den Informationen beigeben wollten wir ein
ausdrückliches „Willkommen“ und die Ermutigung zur aktiven Teilhabe am Leben in Potsdam, zur
Mitsprache in eigenen Belangen, zur Selbstorganisation, zur Inanspruchnahme von Hilfen und zur
Beschwerde, wo nötig.

Weitere wichtige Anregungen und Hinweise für unsere Broschüre erhielten wir auf der 6.
Integrationskonferenz der Landeshauptstadt Potsdam (Motto: „Integration findet vor Ort statt“) am
16.02.2015.
Im Sinne von Prägnanz und einer guten Verständlichkeit hatten wir zunächst geplant, in
sogenannter „leichter Sprache“ zu schreiben. Davon haben wir jedoch Abstand genommen,
nachdem wir mittelfristig ebenfalls planen, die Broschüre in „einschlägige“ Sprachen aus den unter
den Flüchtlingen am häufigsten vertretenen Nationen übersetzen zu lassen. Wir wollten keinesfalls
den Eindruck entstehen lassen, dass wir die Zuwanderer und Flüchtlinge „intellektuell
unterschätzen“. Die gewählte Sprache im Wegweiser soll also in ihrer Charakteristik weder
ausdrücklich leicht und einfach gehalten sein, noch ist sie wissenschaftlich formuliert. Wie es den
Merkmalen eines Wegweisers entspricht, haben wir im vorliegenden Text bewusst auf

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Quellenverweise und Zitate verzichtet, diese jedoch am Ende in einem Quellenverzeichnis
vermerkt.

Die vorliegende Fassung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit und mit Informationen auf dem
heutigen Stand, die es künftig zu aktualisieren gilt - möchten wir zugrunde legen für den Verlauf des
nächsten Semesters noch anzufertigenden druckreifen Wegweiser. Textliche Veränderungen,
Kürzungen, eine ansprechende Visualisierung, Ergänzung durch Bilder, Grafiken etc. sind noch zu
gestalten. Die Übersetzungen müssen organisiert und finanziert werden. Zu beachten sein wird
zudem der Umgang mit den Rechten an der Nennung der Adressen, an Grafiken und Bildern. Das
ist unser Projekt für das Seminar im kommenden Sommersemester 2015.

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2. Willkommen in Potsdam
Herzlich willkommen in Potsdam! Diese Broschüre soll Ihnen helfen, eine erste Orientierung zu
finden und möchte Ihnen das Ankommen in Potsdam erleichtern.

Potsdam ist eine Stadt mit einer mehr als 1000jährigen Geschichte, sie wurde erstmals 993
urkundlich erwähnt. Potsdam ist eine UNESCO- Welterbe-Stadt mit historischen Schlössern und
weitläufigen Parks. In Potsdam finden sich die unterschiedlichsten kulturellen Einflüsse der
vergangenen Jahrhunderte wieder. So gibt es beispielsweise das Holländische Viertel, das
Böhmische Weberviertel, die Französische Kirche und die Russische Kolonie „Alexandrowka“. In
der städtischen Architektur sind darüber hinaus Einflüsse italienischer Baukunst sichtbar.
Potsdam ist aber auch eine Stadt mit einer jungen Kulturszene, z.B. am Standort Schiffbauergasse
- dort befinden sich das „Hans-Otto- Theater“, die „fabrik Potsdam“, das internationale Zentrum für
Tanz und Bewegungskunst“, das „Waschhaus“, ein Ort für Musikkonzerte und Tanz, das „T-Werk“,
als Ort für Theaterveranstaltungen und Festivals. Darüber hinaus finden sich vielfältige weitere
Angebote, die es zu entdecken gilt.
In Potsdam leben gegenwärtig etwa 161097 Einwohner, davon sind 7776 Ausländer. (Zahlen von
2013*).

   Interessante historische Orte, die es zu entdecken gilt:
         Park und Schloss Sanssouci
         Neues Palais im Park Sanssouci
         Krongut Bornstedt
         Schloss Cecilienhof im Neuen Garten
         Holländisches Viertel in der historischen Potsdamer Innenstadt
         Russische Kolonie Alexandrowka am Pfingstberg
         Dampfmaschinenhaus (Moschee) in der Breiten Straße

   Orte der Erholung:
         Der Volkspark im Bornstedter Feld (BUGA- Park)
         Die Freundschaftsinsel an der Havel
         Park Sanssouci
         Der Ruinenberg
         Der Heilige See im Neuen Garten
         Der Park Babelsberg

Ausführliche Tipps zur Freizeitgestaltung in Potsdam finden Sie weiter hinten unter den Rubriken
„Kultur“, „Sport“ und „Mit Kindern unterwegs“.

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3. Erste Schritte

   3.1.        Wohnen
Wenn Sie aus der Zentralen Aufnahmestelle in Potsdam angekommen sind, werden Sie als erstes
einer Gemeinschaftsunterkunft oder einem Wohnverbund zugewiesen. Hier leben Sie mit
Menschen verschiedener Kulturen zusammen. Voraussetzung für ein möglichst harmonisches
Miteinander im Alltag ist ein respektvoller und toleranter Umgang miteinander. Dazu gehört auch die
Beachtung der Hausregeln. Diese werden Ihnen von den MitarbeiterInnen vor Ort gern erläutert.
Ihre AnsprechpartnerInnen, die Sie in der kommenden Zeit im Wohnheim beraten und begleiten,
sind:

Die Heimleitung: Die HeimleiterInnen sind dafür verantwortlich, wie und wo Sie in der Einrichtung
untergebracht sind. Sie entscheiden auch darüber, wer mit wem ein Zimmer teilt, dabei achten sie
jedoch auf     ethnische, kulturelle und religiöse Unterschiede oder Gemeinsamkeiten. Sie als
BewohnerInnen haben ein Recht auf Privatsphäre, d.h. Ihr Zimmer muss abschließbar sein und
niemand darf ungefragt Ihr Zimmer betreten.
Die Heimleitungen verteilen auch die „gemeinnützige zusätzliche Arbeit“ (= gzA/ siehe Rubrik
„Arbeit“) innerhalb Ihrer Gemeinschaftsunterkunft und versuchen, diese gerecht unter den
Bewohnern aufzuteilen. In vielen Einrichtungen sind die HeimleiterInnen gleichzeitig auch
SozialarbeiterInnen.

        Für weitere Informationen:
        Der    Flyer    „Was    darf   die     Heimleitung“     kann     hier   heruntergeladen    werden:
        www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/tipps-fur-den-fluchtlingsalltag/was-darf-die-heimleitung.
        Der Flyer ist in acht Sprachen erhältlich.

Die SozialarbeiterInnen: Diese sind Ihre wichtigsten AnsprechpartnerInnen, wenn es um Ihre
Anmeldung bzw. Besuche bei Behörden oder Ämtern geht, aber auch, wenn Sie einen Arzt
aufsuchen müssen. Die SozialarbeiterInnen unterstützen Sie bei wichtigen Terminen und
organisieren, falls nötig, eine/n SprachmittlerIn oder DolmetscherIn für Sie. (Siehe Rubrik
„Sprache“)

Die Dauer Ihres Aufenthaltes im Übergangswohnheim wird voraussichtlich maximal 12 Monate
betragen, danach können Sie in der Regel in eine eigene Wohnung ziehen. Wann genau Sie die
Gemeinschaftsunterkunft verlassen können, ist jedoch eine Ermessensfrage des zuständigen
Sozialamtes-    es     sind   bestimmte      Bedingungen      daran    geknüpft.   Ein   Antrag   auf   eine

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Wohnungsunterbringung muss schriftlich beim Sozialamt gestellt und mit einer Begründung
versehen werden. Bei diesem Antrag können Ihnen die SozialarbeiterInnen Ihrer Einrichtung helfen.
Wichtig für den Umzug in eine eigene Wohnung ist in jedem Fall die Beantragung eines
Wohnberechtigungsscheins (= WBS) bei der Stadtverwaltung Potsdam, der Ihnen das Recht
einräumt, eine Wohnung zu einem vergünstigten Mietpreis zu mieten. Jedoch ist die Lage auf dem
Potsdamer Wohnungsmarkt schwierig, es kann also einige Zeit dauern, bis Sie eine passende
Wohnung gefunden haben. Während dieser Zeit dürfen Sie natürlich in Ihrer Einrichtung bleiben.
Sollte sich im Laufe der Zeit Ihr Aufenthaltsstatus verändern und Sie einen Aufenthaltstitel
erhalten, sind Sie verpflichtet, aus der Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen.

WICHTIG: Während Ihres laufenden Asylverfahrens muss jeder Umzug nicht nur dem
Einwohnermeldeamt (Bürgerservice) sondern auch dem BAMF gemeldet werden! Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), 90343 Nürnberg oder online unter:
https://www.bamf.de/DE/Infothek/AnsprechpartnerAdressen/ansprechpartner-node.html?themeId=0

Für Geduldete und Asylsuchende gibt es in Deutschland eine sogenannte Residenzpflicht- sind
Sie hier in Potsdam untergebracht, beschränkt sich Ihr Aufenthaltsbereich auf die Bundesländer
Brandenburg und Berlin. D.h. dort dürfen Sie sich aufhalten, ohne bei einer Überprüfung Ihrer
Dokumente eine Strafe fürchten zu müssen.

   3.2.        Ämtergänge
Unmittelbar am ersten Werktag nach Ihrer Ankunft in Potsdam gibt es 3 Dinge, die Sie unbedingt
erledigen müssen:
       1. Die Anmeldung beim Bürgerservice
       2. Die Meldung bei der Ausländerbehörde
       3. Kontaktaufnahme zum Sozialamt

Bei Ihren Ämtergängen und der damit verbundenen Anmeldung in der Stadt Potsdam werden Sie
bei Bedarf durch eine/n MitarbeiterIn Ihrer Einrichtung, eine/n ehrenamtliche/n HelferIn oder eine/n
SprachmittlerIn begleitet.
WICHTIG: Warum müssen Sie zu diesen Ämtern? Weil auch im Land Brandenburg eine
sogenannte „Meldepflicht“ besteht. Das heißt, jede Person, die in Potsdam oder Umgebung eine
Wohnung bezieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt (Bürgerservice) anmelden. Mit Ihrer
Anmeldung werden Sie zu einer/m EinwohnerIn Potsdams, dem/der Sozialleistungen und andere
Leistungen zustehen. Dazu müssen Sie jedoch auch Ihren Teil beitragen - Sie haben eine
Mitwirkungspflicht.

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3.2.1. Das Einwohnermeldeamt (Bürgerservice)
Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist kostenfrei. Sie erhalten hier eine Meldebestätigung,
auf der die aktuelle Wohnanschrift Ihrer Unterkunft verzeichnet ist. Mit diesem Papier können Sie
gegenüber anderen Behörden Ihre aktuelle Adresse nachweisen.
Für die Meldung müssen Sie ein persönliches Dokument, welches Auskunft zu Ihrer Identität gibt,
vorlegen (Pass, Personalausweis oder vorläufiges Dokument).

       Bürgerservice
       Stadthaus Potsdam; Friedrich-Ebert-Str. 79-81, 14469 Potsdam
       Telefon: 0331-2891111
       E-Mail: buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
       Öffnungszeiten: Montag 10:00 - 18:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr, Mittwoch 08:00 -
       18:00 Uhr, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr, Samstag 08:00 - 12:00
       Uhr

       3.2.2. Die Ausländerbehörde
Sie kümmert sich um die Belange von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, d.h. um
Dinge, die den Einreise, Aufenthalt, Niederlassung und Erwerbstätigkeit in Deutschland
betreffen. Dazu gehören die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, die Gestattung
der Gewerbstätigkeit, die Erlaubnis zum Studium. Die Ausländerbehörde ist dabei an die
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebunden. Wurde ein
Asylantrag durch das BAMF negativ beschiedenen, ist die Ausländerbehörde auch für die
Durchführung der Ausreise zuständig.
Nachdem Sie sich nun im Bürgerservice angemeldet haben, trägt die Ausländerbehörde Ihre
aktuelle Adresse aus dem Meldeformular in einen Ausweis ein (= blaue Karte). Damit haben Sie
nun einen Ausweis der Aufenthaltsgestattung, der Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Potsdam und
Brandenburg bescheinigt. Mit diesem Dokument können Sie sich gegenüber Ämtern, Behörden
oder sonstigen Einrichtungen ausweisen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Regelung oben aufgeführter Angelegenheiten im Vorfeld einen
individuellen Termin vereinbaren müssen.

       Ausländerbehörde
       Friedrich- Ebert- Str. 79-81, Haus 20; 14469 Potsdam,
       Telefon. 0331-2891753
       E-Mail: Auslaenderbehoerde@Rathaus.Potsdam.de
       Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 - 18:00 Uhr, Donnerstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00
       Uhr, Freitag 9:00-12:00 Uhr´

       3.2.3. Das Sozialamt
Dies ist der dritte Schritt auf Ihrem „Ämtergang“- Sie haben es jetzt fast geschafft! 
                                                                                              12
Das      Sozialamt    prüft    als    erstes    Ihre    Ansprüche    auf    Leistungen     nach   dem
„Asylbewerberleistungsgesetz“ (AsylbLG), dies ist das Geld, von dem Sie hier zunächst leben
werden. Dann erhalten Sie einen sogenannten „Leistungsbescheid“, der die Summe Ihrer
Leistungen enthält. Sie erhalten Unterstützung für:

        Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und
         Verbrauchsgüter im Haushalt
        Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag
        Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
        unter Umständen auch weitere Leistungen, die im Einzelfall geprüft werden

Aktuell liegt diese Summe im Land Brandenburg bei ca. 352,-€/Monat (seit März 2015). Es gibt
festgelegte Tage im Sozialamt, an denen Sie Ihr Geld in bar ausgezahlt bekommen. Bitte
informieren Sie sich dazu bei den SozialarbeiterInnen Ihrer Einrichtung. Diese haben eine Liste mit
den Auszahltagen vorliegen, die Sie Ihnen gerne aushändigen.

WICHTIG: Sollten Sie am Tag der Geldauszahlung krank oder aus anderen wichtigen Gründen
nicht persönlich erscheinen können, müssen Sie einen Attest vom Arzt oder eine andere
Entschuldigung vorlegen (z.B. ein Schreiben vom sozialen Träger Ihrer Einrichtung) - andernfalls
geht Ihnen das Geld für diese Tage verloren!

Das Sozialamt übernimmt für die ersten Monate Ihres Aufenthalts in Potsdam die Kosten für eine/n
„SprachmittlerIn“, der/die Sie bei wichtigen Gängen zu Ämtern, Ärzten etc. begleitet und dabei
Übersetzungsaufgaben übernimmt. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dabei
helfen Ihnen gerne die SozialarbeiterInnen Ihrer Einrichtung.
Im Sozialamt können Sie darüber hinaus weitere Sozialleistungen beantragen: z.B. ein „Bildungs-
und      Teilhabe-Paket“/     BuT    (siehe    Rubrik   „Bildung“)   für   Ihre   Kinder   oder   auch
Schwangerenbekleidung bzw. eine Erstausstattung (Kinderwagen, Babybetten, Wickelkommode
etc.).

         Sozialamt
         Hegelallee 6-10, Haus 2, 14461 Potsdam
         Telefon Abt. Asyl: A-G,J,K,O-Z: 0331-2892156; Buchst. H,I: 0331-2892201; Buchst. L-N:
         0331-2892203
         E-Mail: Soziale-Leistungen@Rathaus.Potsdam.de
         Öffnungszeiten: Dienstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr, Donnerstag 9-12 Uhr und 13-16 Uhr

                                                                                                   13
3.2.4. Das Standesamt
Eventuell ist es in Ihrem persönlichen Fall notwendig, ein weiteres Amt aufzusuchen. Das
Standesamt Potsdam ist Ihnen behilflich bei der Beglaubigung oder Beurkundung Ihrer
persönlichen Dokumente, z.B. der Ausstellung einer Geburtsurkunde für Ihr in Deutschland
geborenes Kind. Sind Sie als Eltern nicht in der Lage, Ihre eigene Identität zweifelsfrei
nachzuweisen, erhalten Sie einen sogenannten Auszug aus dem Geburtenregister, mit dem
Vermerk, dass die Angaben auf Ihren eigenen Aussagen beruhen. Unter Vorlage dieser
Bescheinigung können Sie dann beim Sozialamt Leistungen für Ihr Kind beantragen.
Das Standesamt ist weiterhin zuständig für die beglaubigte Abschrift aus dem Ehe-, und
Partnerschaftsregister und die Eheschließung.
Darüber hinaus sind die Staatsangehörigkeits-/Namensänderungsbehörde Teil des Standesamtes.
Bitte beachten Sie, dass eine Beglaubigung nur möglich ist, wenn die Dokumente in deutscher
Sprache vorliegen!

       Besucheradresse des Standesamtes Potsdam
       Stadthaus Potsdam; Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81; 14469 Potsdam

       Postanschrift des Standesamtes Potsdam
       Landeshauptstadt Potsdam, 14461 Potsdam
       Telefon: 0331-2891112
       E-Mail: Standesamt@Rathaus.Potsdam.de
       Öffnungszeiten: Montag 09:00 – 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr; Mittwoch 09:00 –
       12:00 Uhr; Donnerstag 09:00 – 16:00; Freitag geschlossen

                                                                                          14
3.3.     Umgang mit Behördenbriefen
Im Laufe Ihres Aufenthalts in Deutschland werden Sie oft mit Ämtern und Behörden kommunizieren
müssen. Das geschieht in Deutschland schriftlich nach festgelegten Regeln, dabei gibt es einiges
zu beachten, um Ihr Asylverfahren nicht zu gefährden:

WICHTIG: Briefe, die Sie von Ämtern oder Behörden bekommen, müssen Sie unbedingt sofort
öffnen! Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, gewisse (Antwort-) Fristen einzuhalten, weil
Ihnen sonst Sanktionen drohen (z.B. Einstellung von Geldleistungen o.ä.). Bewahren Sie als
Beweis unbedingt auch den Briefumschlag auf, da darauf der Poststempel mit Datum zu erkennen
ist.
Wenn Sie den Inhalt nicht verstehen, ist das nicht schlimm - „Behördendeutsch“ ist selbst für
Menschen mit Deutsch als Muttersprache manchmal sehr schwer zu verstehen!
Wenden Sie sich mit Behördenbriefen unbedingt an Ihre/n zuständige/n SozialarbeiterIn oder an
eine andere Fachkraft - diese wird Ihnen helfen, den Briefinhalt zu verstehen und entsprechend zu
reagieren.
Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wo Sie keinen eigenen Briefkasten haben,
fragen Sie unbedingt jeden zweiten Tag im Büro des Sozialen Trägers nach, ob Post für Sie
angekommen ist.

       3.4.     Wer hilft Ihnen bei Fragen?
Das Asylverfahren ist sehr komplex und entscheidet darüber, ob und wie lange Sie in Deutschland
bleiben dürfen. Daher ist es extrem wichtig, dass Sie sich möglichst frühzeitig von ExpertInnen
persönlich zu Ihrer eigenen rechtlichen Lage beraten lassen! Die folgende Einrichtung bietet in
Ergänzung zu der Arbeit der SozialarbeiterInnen unabhängige kostenlose Beratung und
Unterstützung an:

          Beratungsfachdienst für MigrantInnen des Diakonischen Werkes Potsdam e.V.
          Rudolf-Breitscheid-Str- 64 (Hinterhaus), 14482 Potsdam
          Telefon: 0331-2008381 (Fr. Böhme)
          E-Mail: fluechtlingsberatung@dwpotsdam.de

Das Beratungsangebot der Diakonie richtet sich besonders an Asylsuchende, Geduldete und
Flüchtlinge mit humanitärem Aufenthalt.

                                                                                              15
3.5.        Wichtige Notrufnummern
Wenn Sie in eine akute Notlage geraten sollten, gibt es in Deutschland verschiedene kostenlose
Notrufnummern, die Sie anrufen können:

POLIZEI: 110
FEUERWEHR: 112
RETTUNGSDIENST: 112

Die Polizei in Deutschland
Die Aufgabe der Polizei ist es, die Sicherheit aller BürgerInnen zu gewährleisten.
Sie schützt vor Gefahren und soll Straftaten verfolgen und verhüten.
Haben Sie keine Angst, die Polizei in Deutschland handelt nicht willkürlich oder korrupt, sondern auf
demokratischer gesetzlicher Grundlage.
Wenn Sie einen Vorfall (Fahrraddiebstahl, Überfall o.ä.) zur Anzeige bringen möchten, können Sie
auch direkt das Polizeipräsidium aufsuchen:

       Polizeiwache Potsdam Mitte
       Henning-von Tresckow- Str. 9-13, 14467 Potsdam
       Telefon: 0331-55080

   3.6.        Die Krankenhäuser Potsdams
In akuten Notfallsituationen können Sie auch rund um die Uhr die Rettungsstellen der beiden
Krankenhäuser Potsdams aufsuchen.

       Klinikum Ernst von Bergmann
       Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam

       Kindernotaufnahme des Klinikums Ernst von Bergmann
       Charlottenstr. 72, 14467 Potsdam

       St. Josefs Krankenhaus Potsdam-Sanssouci
       Allee nach Sanssouci 7, 14471 Potsdam

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4. Sprache

   4.1.       Sprachkurse
Die Stadt Potsdam bietet für Flüchtlinge im Asylverfahren oder für Geduldete einen Deutschkurs
an. Dieser umfasst 200 Stunden und ist für Sie kostenlos.
Darüber hinaus gibt es für Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr
erhalten haben, einen rechtlichen Anspruch auf einen sogenannten Integrationskurs. (vgl. §§44,
44a AufenthG). Dieser umfasst ca. 600 Stunden und beinhaltet unter anderem die Themen
Landeskunde, das deutsche Gesundheitssystem, Leben und Arbeiten in Deutschland, Bildung und
Kindererziehung. Sie lernen aber auch, wie Sie Briefe schreiben, Telefonate führen, Anträge
ausfüllen oder sich um einen Job bewerben. Dieser Kurs wird am Ende mit einer Prüfung
abgeschlossen.
Es kann vorkommen, dass Sie verpflichtet werden, an diesen Integrationskurs teilzunehmen, d.h.
tun Sie das nicht, kann das Sanktionen nach sich ziehen (evt. Gefährdung des Aufenthaltstitels)!
Für die Teilnahme am Integrationskurs müssen Sie unter Umständen einen Eigenanteil in Höhe von
1,20 €/ Unterrichtsstunde leisten. Davon können TeilnehmerInnen auf Antrag jedoch befreit werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Geflüchtete an berufsbezogenen Sprachkursen
teilnehmen.
Hier finden Sie eine Liste von Anbietern für Sprachkurse in Potsdam:

       Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft (BBAG) e. V.
       Schulstraße 8b, 14482 Potsdam
       Telefon:0331-2700240
       E-Mail: info@bbag-ev.de
       Internet: www.bbag-ev.de
       Angebote: Grundzulassung, Alphabetisierungskurse

       SBH Südost GmbH
       Gartenstr. 2-12, 14482 Potsdam
       Grundzulassung, Jugendkurse, Alphabetisierungskurse, Förderkurse, Intensivkurse

       Verein für Arbeitsmarktintegration und Berufsförderung AIB e.V.
       Zum Jagenstein 3, 14478 Potsdam
       Telefon: 0331 200 29 68
       Angebote: Grundzulassung

       Volkshochschule „ Albert Einstein" der Landeshauptstadt Potsdam
       Am Kanal 47, 14467 Potsdam
       Telefon: 0331-2894560
       E-Mail: vhsinfo@rathaus.potsdam.de
       Angebote: Grundzulassung, Alphabetisierungskurse

                                                                                              17
Sowie weitere ESF-geförderte Deutschkurse für Flüchtlinge in Potsdam:

       Euro-Schulen Berlin Brandenburg GmbH, Schulungszentrum Potsdam
       Am Kanal 12, 14467 Potsdam
       Telefon:0331-70444593
       E-Mail: info@potsdam.eso.de
       Angebote: Grundzulassung, Frauenkurse, Intensivkurse

       Tbz- Technologie- und Berufsbildungszentrum Königs Wusterhausen gGmbh,
       Standort Potsdam
       Behlertstraße 34, 14467 Potsdam
       Telefon: 0331-70431280
       Angebote: Grundzulassung, Alphabetisierungs-Kurse

(Dies betrifft: Personen mit Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylVfG, mit Duldung nach § 60 a
AufenthG, mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23.1, § 25.4 a, § 25.4 b, § 25.5 AufenthG)

                                                                                             18
4.2.      Sprachmittler/Dolmetscher
Gerade in den ersten Wochen und Monaten in Potsdam werden Sie verstärkt Umgang mit Ämtern,
Behörden und Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesens haben. Da Sie bisher
aber kein oder kaum deutsch sprechen, gibt es Unternehmen, die sich auf genau diese Situationen
der „Sprachmittlung“ spezialisiert haben, z.B. FaZIT und ref.connect.
FaZIT ist der „Fachberatungsdienst Zuwanderung, Integration und Toleranz im Land Brandenburg“,
d.h. hier arbeiten Experten für „Sprach- und Integrationsmittlung“, die dafür ausgebildet worden
sind, bei Verständigungsproblemen zu helfen und für Sie in Ihre Muttersprache zu übersetzen.
Diese Menschen begleiten Sie auf Wunsch also zu Arztbesuchen, Behördenterminen, Gesprächen
mit Erzieherinnen der Kita/Schule oder anderen Angelegenheiten und unterstützen Sie
professionell. Sie sind „Brückenbauer“ zwischen den Kulturen und tragen zum gegenseitigen
Verständnis und einer guten Zusammenarbeit bei.
Bei    Bedarf   an   einem/r   SprachmittlerIn   wenden   Sie   sich    bitte   an   Ihre   zuständige/n
SozialarbeiterInnen - diese klären dann, welche Stelle für die Kostenübernahme zuständig ist. Für
Sie ist dieses Angebot in den ersten Monaten nach Ihrer Ankunft in Potsdam kostenfrei.

         FaZIT
         Zum Jagenstein 3, 14478 Potsdam
         Telefon: 0331-9676250
         E-Mail: info@fazit-brb.de

Eine weitere kostenlose Vermittlung von SprachmittlerInnen für Flüchtlinge bietet ref.connect in
Zusammenarbeit mit der AWO Potsdam.

         ref.connect
         Telefon: 0160-1756745
         Internet: www.ref.connect.de
         E-Mail: info@refconnect.de

      4.3.      Wertschätzende Mehrsprachigkeit
Wenn Sie hier in Potsdam leben und Ihr Kind einen deutschen Kindergarten oder eine deutsche
Schule besucht, hat es die Möglichkeit, neben der eigenen Muttersprache auch Deutsch zu lernen,
also zweisprachig aufzuwachsen. Das ist eine große Chance, denn im Kindesalter lernen sich
Fremdsprachen erheblich leichter!
In vielen anderen Ländern ist es normal, dass Kinder mit mehr als einer Sprache aufwachsen und
auch in Deutschland ist die Zweisprachigkeit/ Mehrsprachigkeit verbreitet. Das hat viele Vorteile, es
gilt aber auch, einige Hinweise zu beachten:

                                                                                                     19
   Sprechen Sie vor allem in den ersten Jahren als Mutter/ Vater immer in der Sprache zu
    Ihrem Kind, die Sie selbst sicher sprechen und in der Sie Ihre Gedanken und Gefühle am
    besten ausdrücken können. Dies ist in der Regel Ihre eigene Muttersprache.

   Lernt Ihr Kind in der Kita/Schule Deutsch und möchte mit Ihnen zu Hause Deutsch
    sprechen, sollten Sie dennoch bei Ihrer zu Hause gesprochenen Sprache bleiben und nicht
    beide Sprachen willkürlich durcheinander sprechen. Für Ihr Kind ist es wichtig, dass es eine
    bestimmte Sprache mit einer bestimmten Person und/ oder mit bestimmten Situationen in
    Verbindung bringen kann.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch unter:
http://www.kindergesundheit-
info.de/themen/entwicklung/entwicklungsschritte/sprachentwicklung/mehrsprachigkeit/?query=m
ehrsprachigkeit

                                                                                             20
5. Gesundheitswesen

   5.1.        Krankenversicherung
Wer    in   Deutschland   lebt   und   arbeitet   muss   krankenversichert   sein.   Die   gesetzliche
Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen bei Krankheit und
Mutterschaft. Versicherte erhalten eine Krankenversicherungskarte, die bei einem Besuch in der
Praxis oder im Krankenhaus vorgelegt werden muss.

WICHTIG: Für Flüchtlinge stellt das Sozialamt die medizinische Versorgung sicher. Vom Sozialamt
erhalten Sie einen Kostenübernahmeschein, den Sie bei dem behandelnden Arzt vorlegen
müssen. Dieser Krankenschein ist immer 3 Monate gültig und wird für Allgemeinärzte,
Gynäkologen, Kinderärzte und Zahnärzte ausgestellt. Wenn Sie sich bei einem anderen Facharzt
vorstellen müssen, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Allgemeinarzt. Diese müssen Sie
beim Sozialamt einreichen und es wird geprüft, ob ein Besuch beim Facharzt notwendig ist. Ist dies
der Fall, erhalten Sie vom Sozialamt einen Kostenübernahmeschein für den Facharzt.
In Notfällen müssen Sie immer behandelt werden, auch wenn Sie gerade keinen
Kostenübernahmeschein haben! Diesen können Sie später nachreichen. Wenn der Arzt Ihnen
Medikamente verschreibt, müssen Sie in der Apotheke nichts dazuzahlen.

Leistungsanspruch:
Übernommen werden Gesundheitskosten im Rahmen von:
      akuten sowie chronischen Schmerzen und Erkrankungen
      Vorsorgeuntersuchungen, Kosten für die Geburt und Nachsorge von schwangeren Frauen
      sämtliche Impfungen für Kinder und deren Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis J1)
      Tetanus-, Diphterie- und Polioimpfungen für Erwachsene
      zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (für Kinder unter 18 Jahren 2x pro Jahr, Erwachsene
       1x pro Jahr)

Weitere umfassende Informationen zu den Themen Impfschutz, Kinder- und Jugendgesundheit,
psychische Gesundheit finden Sie auch auf der Seite des Robert-Koch- Institutes unter:
www.rki.de. Alle Informationen finden Sie dort auch in englischer Sprache.

                                                                                                   21
5.2         Menschen mit Behinderungen
Es     gibt   verschiedene   Formen   von   Behinderungen.   Neben   körperlichen   und   geistigen
Beeinträchtigungen ist es ebenso denkbar, dass psychische und psychosomatische Erkrankungen
Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigen.
Für ganz Brandenburg prüft das Landesamt für Soziales und Versorgung den Grad der
Behinderung (= GdB) und stellt gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis aus.

         Landesamt für Soziales und Versorgung
         Zeppelinstraße 48, 14471 Potsdam
         Servicetelefon: 0355-2893800

Wünschen Sie weiterführende Informationen und Beratung? Dann wenden Sie sich gerne auch an
das:

         Büro für Chancengleichheit und Vielfalt der Stadt Potsdam
         Beauftragter für Menschen mit Behinderung
         Christoph Richter
         Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam
         Telefon: 0331- 2891085

Oder den:

         Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Potsdam
         Jägerallee 2-4 (Haus 2), 14467 Potsdam
         Telefon: 0331 - 2892110

                                                                                                22
6. Familie

       6.1.      Kindergarten
Die Kindertagesstätte (= Kita) in Deutschland ist eine Einrichtung der Betreuung, Bildung und
Erziehung von Kindern im Alter zwischen einem und sechs Jahren. Hier kommt Ihr Kind leicht in
Kontakt zu anderen Kindern, es wird gemeinsam gespielt, gegessen, gesungen und die Welt
erkundet… Und dabei lernt Ihr Kind „spielend“ Deutsch.

Wenn Sie in Potsdam auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind sind, wenden Sie
sich bitte an die Einrichtung „Kita-Tipp“.
Alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung der 4. Klasse haben einen
Rechtsanspruch         auf   Erziehung,      Betreuung,   Bildung   und    Versorgung     in   einer
Kindertageseinrichtung oder einem anderen Kindertagesbetreuungsangebot (z.B. Hort).
Den Antrag auf einen Kitaplatz können sie im „Kita-Tipp“ stellen und prüfen lassen, wie viele
Stunden pro Tag an Kinder-Betreuung Ihnen zusteht. Nachdem Sie Ihren Bescheid bekommen
haben, müssen Sie diesen der Betreuungseinrichtung Ihres Kindes vorgelegen.

          Stadthaus, Kita-Tipp
          Friedrich-Ebert-Straße 79-81, 14469 Potsdam
          Telefon: 0331-2892241 oder 0331-2892244
          Öffnungszeiten: Dienstag: 9- 12 und 13- 18 Uhr, Donnerstag: 7- 8:30 und 9- 12 sowie 13- 16
          Uhr

WICHTIG: Viele Potsdamer Eltern sind auf der Suche nach einem Kita-Platz für ihr Kind, es kann
also länger dauern, bis ein Betreuungsplatz frei wird. Es ist auch möglich, dass Sie einen Platz
bekommen, der nicht in unmittelbarer Nähe zu Ihrer Unterkunft liegt. In diesem Fall müssen Sie
zwar eine längere Fahrtzeit in Kauf nehmen, wir raten Ihnen dennoch, dieses Angebot
anzunehmen, auch wenn sich die Kita in einem anderen Stadtteil von Potsdam befindet.

       6.2.      Impfungen für Kinder
In Potsdam besteht keine generelle Impfpflicht für Kinder. Viele Kindertageseinrichtungen
verwehren Ihnen jedoch einen Betreuungsplatz, wenn Ihr Kind nur teilweise oder gar nicht geimpft
ist.
WICHTIG: Lassen Sie sich rund um das Thema Impfungen von Ihrem Kinderarzt beraten!

                                                                                                 23
6.3.       Untersuchungen für Kinder: Regelmäßiger Gesundheits-Check
In Deutschland werden für alle Kinder Früherkennungsuntersuchungen „U1-J1“ von der Geburt
bis zum 18. Lebensjahr angeboten. Ihr Kinderarzt/ Ihre Kinderärztin bespricht mit Ihnen die Termine
für die Untersuchungen oder Sie erhalten zur Erinnerung ein Einladungsschreiben vom
Landesgesundheitsamt.
Bitte nehmen Sie diese Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch, denn sie sind kostenfrei und dienen
dem Wohl Ihres Kindes. Der Kinderarzt kann feststellen, ob sich Ihr Kind körperlich, geistig und
seelisch gesund sowie altersgemäß entwickelt. Jedes Kind erhält sein eigenes „Vorsorgeheft“,
welches sie zu den Untersuchungen immer mitbringen müssen.

   6.4.       Die elterliche Aufsichtspflicht
Eltern genießen hierzulande das Recht, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen
(= Personensorgerecht). Allerdings haben sie auch die Pflicht, ihre Kinder zu beaufsichtigen, um
sie damit vor Schäden und Unfällen zu schützen. Das nennt man in Deutschland Aufsichtspflicht.
Auch andere Personen und fremdes Eigentum dürfen nicht zu Schaden kommen.

WICHTIG: Wenn Ihr Kind einen Schaden verursacht oder sich selbst verletzt, müssen Sie als
Elternteil beweisen, dass Sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen sind. Eine
Verletzung der Aufsichtspflicht kann rechtliche Strafen nach sich ziehen!

Kinder genießen in Deutschland einen besonderen Schutz, das Wohl der Kinder wird von
staatlicher Seite durch das Jugendamt überwacht.

WICHTIG: Jede Art von Gewalt gegen Kinder ist in Deutschland eine Straftat - dazu gehört auch,
wenn      Kinder     von      ihren     Eltern     geschlagen      werden!    (§     225     StGB
„Misshandlung von Schutzbefohlenen“)
Sie können dadurch Ihr Personensorgerecht verlieren.

   6.5.       Das Jugendamt
Das Jugendamt erbringt Leistungen für junge Menschen von 0 - 27 Jahren sowie für Mütter, Väter
und sogenannte „Personensorgeberechtigte“.
Sie und Ihre Kinder erhalten hier bei Bedarf Hilfestellungen, um eine positive Lebenssituation für
sich und Ihre Familie zu schaffen.

                                                                                                24
Leistungen:

      Jugendfreizeitgestaltung und Jugendförderung
      die Bereitstellung von Kindertagesbetreuungsangeboten
      die Übernahme / Übertragung von Vormundschaften
      die Gewährung von Unterhaltsleistungen
      die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische
       Erziehungshilfen
      Sicherstellung des Kindeswohls

Auch in Notsituationen können Sie sich als Eltern aber auch Ihre Kinder direkt an das Jugendamt
wenden.

       Jugendamt Potsdam
       Stadthaus Potsdam, Palais Lichtenau 3, 14469 Potsdam
       Telefon: 0331-2890
       E-Mail: jugendamt@rathaus.potsdam.de
       Internet: www.potsdam.de

   6.6.       Krisentelefon für Kinder und Jugendliche
Wenn Du Probleme und Sorgen in der Schule, zu Hause oder mit Freunden hast und jemanden
suchst, der Dir zuhört und helfen kann, dann kannst Du hier anrufen - Deinen Namen musst du
nicht nennen, wenn Du nicht möchtest:

       Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“
       Montag bis Samstag 14 – 20 Uhr
       Telefon: 0800-1110333 (kostenlos)

Als Flüchtlingskind oder Jugendlicher kannst Du Dich auch mit Deinen Anliegen und Fragen auch
wenden an:

       Internationaler Bund Berlin- Brandenburg gGmbH
       Jugendmigrationsdienst Potsdam
       Charlottenstraße 30; 14467 Potsdam
       Telefon: 0331-2370976
       E-Mail: JMD-Potsdam@internationaler-bund.de

Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund zwischen 12-27 Jahren!

Die MitarbeiterInnen des Jugendmigrationsdienstes vertreten in der Stadt besonders Deine
Interessen, Wünsche und Bedürfnisse als Flüchtling.

                                                                                            25
6.7.       Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft können Sie sich bei Fragen, Sorgen oder Problemen an die
Schwangerschaftsberatungsstellen in Potsdam wenden. Eventuell ist es hilfreich, wenn Sie jemand
zu diesem Termin begleitet, um bei der Übersetzung zu helfen. Lassen Sie sich hierzu von den
SozialarbeiterInnen in Ihrer Einrichtung beraten.

       Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft
       pro familia Landesverband Brandenburg e.V.
       Charlottenstraße 30, 14467 Potsdam
       Telefon: 0331-860668

Während der Schwangerschaft können Sie Geld für den Kauf von Schwangerschaftsbekleidung
und die Baby-Erstausstattung beantragen. Diesen Antrag müssen Sie rechtzeitig und unter
Vorlage des Mutterschaftspasses bei der zuständigen Behörde stellen: Im laufenden
Asylverfahren oder wenn Sie Sozialhilfe erhalten, ist das Sozialamt für Sie zuständig. Wenn Sie
Arbeitslosengeld II beziehen, ist das Jobcenter verantwortlich.

   6.8.       Frauen in Notsituationen
Sollten Sie von Gewalt in der Familie betroffen sein, kann das Frauenhaus Potsdam eine erste
Anlaufstelle für Sie und Ihre Kinder sein. Sie können dort jederzeit anrufen. Der Aufenthalt ist
freiwillig und anonym und unabhängig von Ihrer kulturellen Herkunft. Ihnen wird dort
vorübergehend eine geschützte Wohnmöglichkeit sowie fachkräftige Beratung und Unterstützung
geboten.
       Frauenhaus Potsdam
       Telefon: 0331-964516
       E- Mail: frauenhaus@frauenzentrum-potsdam.de

Das Autonome Frauenzentrum Potsdam bietet eine spezielle Beratung für Migrantinnen mit
akuten oder zurückliegenden Gewalterfahrungen an. Hier ist die Beratung in Englisch, Farsi
und Deutsch möglich. Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin. Sollten Sie Schwierigkeiten
bei der Kontaktaufnahme haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Sozialarbeiterin oder eine andere
vertraute Person, damit Sie schnellstmöglich Hilfe bekommen!
       Autonome Frauenzentrum Potsdam
       Telefon: 0331-964516

Sie sind schwanger und niemand darf es erfahren?
Egal, wie groß Ihre Not ist, es gibt eine Möglichkeit, ihr Kind vertraulich und anonym unter Schutz
Ihrer Identität zur Welt zu bringen. Pro familia bietet Ihnen eine Beratung und Begleitung während
und nach der Schwangerschaft!

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Ansprechpartnerin hierfür ist Britta von Lindenfels. Sie unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht,
das heißt, niemand wird von Ihrem Gespräch erfahren - weder Angehörige noch Arbeitgeber,
Behörden oder Krankenkassen.

       Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität und Schwangerschaft
       Pro familia
       Britta von Lindenfels
       Telefon: 0331/860668
       E-Mail: britta.von.lindenfels@profamilia.de

oder über die Hotline:0800 4040020 (24Stunden/Tag besetzt)

Ergänzende Informationen finden Sie darüber hinaus auf der Internetseite www.geburt-
vertraulich.de.

Eine weitere Beratungsstelle finden Sie hier:

       Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
       Diakonisches Werk Potsdam e.V.
       Lindenstraße 56, 14467 Potsdam
       Telefon: 0331-2807320

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7. Schulische Bildung

      7.1.      Schulpflicht
Alle Kinder in Deutschland müssen ab Vollendung ihres sechsten Lebensjahres in Deutschland zur
Schule gehen (= Schulpflicht). Die Schulpflicht beträgt in Brandenburg zehn Jahre. In begründeten
Ausnahmefällen können die SchülerInnen ab der Vollendung der 8. Klasse von der Schulpflicht
befreit werden. Nach der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht (Berufsschule oder
Sekundarstufe II), die spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres beendet ist.

WICHTIG: Sie als Eltern eines schulpflichtigen Kindes müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Kind
der    Schulpflicht   nachkommt      und    regelmäßig   am    Unterricht   sowie    den    verpflichtenden
Veranstaltungen teilnimmt. Andernfalls wird Ihnen ein Zwangsgeld vom Schulamt auferlegt.

Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und
müssen im August diesen Jahres eingeschult werden (aktuell gültig, ändert sich evt. zum Schuljahr
2015/16).
Vor der Einschulung findet eine Schuleingangsuntersuchung durch den Schularzt/ die Schulärztin
statt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Kind von der Einschulung zurückgestellt werden.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es Ihrem Kind schwerfällt, 45 Minuten stillzusitzen und sich
auf den Unterricht zu konzentrieren, es also noch nicht „reif“ für die Schule ist.

WICHTIG:       Die    Schulpflicht    für    ausländische     Kinder   beginnt      mit    Verlassen   der
Erstaufnahmeeinrichtung. Bitte beachten Sie, dass Kinder und Jugendliche sechs Wochen nach
Erteilung der Aufenthaltsgestattung oder Duldung schulpflichtig sind. Bis zum Beginn der
Schulpflicht, besteht ein Schulrecht, welches allerdings beantragt werden muss.

      7.2.      Schulsystem
Das Schulsystem in Deutschland ist in den 16 Bundesländern sehr unterschiedlich. Die
verschiedenen Abschlüsse werden von den einzelnen Bundesländern anerkannt. Es gibt sowohl
staatliche als auch private Schulen. Staatliche Schulen sind in Deutschland kostenlos. Bei privaten
Schulen muss von den Eltern ein Schulgeld gezahlt werden. In Brandenburg besuchen in der Regel
alle Kinder sechs Jahre lang die Grundschule (Primarstufe). Wenn Ihr Kind zum Zeitpunkt der
Einschulung noch nicht ausreichend Deutsch spricht, wird es verpflichtet, an Sprachförderkursen
teilzunehmen.

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WICHTIG: Ihr Kind darf nicht allein wegen unzureichender oder fehlender Deutschkenntnisse von
der Einschulung in die 1. Klasse ausgeschlossen werden. Eine Zurückstellung aufgrund dieses
Kriteriums ist nicht zulässig. Rechtliche Grundlage dafür: §3 Abs.4 Eingliederungsverordnung-
EinglV.

An einigen Schulen in Potsdam gibt es sogenannte „FLEX-Klassen“. Dort soll den Kindern der
Einstieg in die Schule vereinfacht werden. Die Klassen 1 und 2 werden in diesem Modell
zusammengefasst und die SchülerInnen in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen individuell
gefördert.

Genaue Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie von Ihrer gewählten Grundschule. Bitte
fragen Sie Ihre/n SozialarbeiterIn vor Ort nach einer Liste von Grundschulen in Potsdam. Falls sie
gemeinsam keinen Platz für Ihr Kind finden, hilft Ihnen das Landesschulamt weiter.

          Koordination für die Beschulung asylsuchender Kinder-Landesschulamt
          Heinrich-Mann-Allee 103, Haus 6, 14473 Potsdam
          Telefon: 0331-740351002

In der sechsten Klasse entscheidet sich, auf welche weiterführende Schule (Sekundarstufe I) die
Kinder nach der Grundschule gehen werden. In Brandenburg können Eltern die weiterführende
Schule wählen. Ob Ihr Kind angenommen wird, ist allerdings von den Noten und der Einschätzung
der Lehrer über die persönlichen Voraussetzungen Ihres Kindes abhängig.

In der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 7-10) gibt es folgende Schulen:
          Oberschulen
          Gymnasien
          Gesamtschulen

Die SchülerInnen der Oberschule (7. bis 10. Klasse) werden bis zum Erwerb der          erweiterten
Berufsbildungsreife (EBR), der Fachoberschulreife (FOR) oder bis zur Berechtigung zum Besuch
der gymnasialen Oberstufe (GOST) unterrichtet. Die Gesamtschule (7. bis 13. Klasse) kann mit
EBR und FOR, aber auch mit der allgemeinen Hochschulreife (AHR – entspricht dem Abitur)
abgeschlossen werden.
Das Gymnasium führt die SchülerInnen von der 7. bis zur 12. Klasse zum „Abitur“, wie der höchste
deutsche Schulabschluss bezeichnet wird. Dieses Abschlusszeugnis ist die Voraussetzung zur
Aufnahme eines Studiums.

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