Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2021/2022 - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden ...

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Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2021/2022 - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden ...
FÜR ELTERN

               Elterninfo
    für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter
                     Schuljahr 2021/2022

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Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2021/2022 - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden ...
INHALTSVERZEICHNIS

             Vorwort  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3

             Elternmitwirkung
             Tipps zur Mitwirkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4
             Klassenpflegschaft/Elternabend  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
             Tipps zur Vorbereitung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
             Praktische Ratschläge zur Klassenpflegschaftssitzung/Elternabend  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
             Mit Konflikten umgehen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12
             In diesen Gremien können Eltern vertreten sein  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 15
             Das Schulleben mitgestalten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16

             Erziehungsauftrag
             Aus Verfassung und Schulgesetz .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
             Auszug aus dem Grundgesetz  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
             Auszug aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19
             Auszug aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20
             Elternbeiratsverordnung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 41
             Auszug aus der Schulkonferenzordnung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 49
             Auszug aus der Konferenzordnung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 50

             Vorschriften  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 52

             Wichtige Adressen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 54
             Behörden .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 54
             Gremien und Verbände .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 57

             Angebote der Elternstiftung Baden-Württemberg und des
             Landesverbands für Schulfördervereine Baden-Württemberg für Eltern  .  .  .  .  .  .  .  . 58

             Impressum .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 59

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Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2021/2022 - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden ...
Sehr geehrte Elternvertreterinnen
       und Elternvertreter,
die Bildung und Erziehung der nachwachsenden Gene­-         Die Anmeldung können Sie über https://km-bw.de vor-
rationen zählt zu einer der zentralen Aufgaben in unserer   nehmen.
Gesellschaft, die von Eltern und Lehrkräften gemeinsam      In der Broschüre finden Sie viele Hinweise für eine enga-
gestaltet werden muss.                                      gierte Elternmitwirkung. So finden Sie beispielsweise auf
                                                            den letzten Seiten wichtige Adressen wie die des Landes-
Eine gute Kommunikation der beteiligten Partner ist als     elternbeirats. Auch auf die regelmäßigen Angebote der
Erfolgsgarant für die Zusammenarbeit zwischen Eltern-       Elternstiftung und des Landesverbands der Schulförder-
haus und Schule anzusehen. Schulleitungen und Lehr­         vereine wird hingewiesen.
kräfte, die die Gesprächs- und Informationsangebote in      Wir unterbreiten Ihnen Vorschläge, wie Sie sich auf den
bewährter Weise fortgeführt haben, konn­ten die Heraus-     Grundlagen des Schulgesetzes in unterschiedlichen
forderungen der Coronapandemie leichter bewältigen.         Ämtern und Gremien als Elternvertreterin und Eltern­
                                                            vertreter einbringen können.
Dem Kultusministerium ist es wichtig, dass Sie sich über
die Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen       Für alle Fragen zum Regelbetrieb der Schulen und Kinder­
in Baden-Württemberg verlässlich und transparent infor-     tageseinrichtungen im Schuljahr 2021/2022 unter Pande-
mieren können. Deshalb erhalten Sie in Ihrem Amt als        miebedingungen empfiehlt Ihnen das Kultusministerium,
Elternvertretung jedes Jahr diese Informationsbroschüre.    sich unter https://km-bw.de/Coronavirus auf dem Laufen-
Wir versenden sie zum Schuljahresbeginn an alle öffentli-   den zu halten. Es ist dem Kultusministerium ein wich­
chen und privaten Schulen im Land. Sie haben auch die       tiges Anliegen, dass möglichst viele Eltern mit den rele-
Möglichkeit, den Newsletter des Kultusministeriums für      vanten Informationen versorgt werden. Geben Sie die
Eltern zu beziehen. Der elektronische Infodienst infor-     Infor­mationen gerne an die Elternschaft in Baden-Würt-
miert Eltern aktuell und aus erster Hand über neue Ideen    temberg weiter!
und Entwicklungen in Schule, Schulverwaltung und
Bildungspolitik.

                                             Ihr Kultusministerium

                                                                                                                        3
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ELTERNMITWIRKUNG

                 Tipps zur Mitwirkung
  E LT E RNBEGRIFF                                ELTERN K AS S E                                ten Elternvertretungen einer Klasse vor­
  Eltern sind in aller Regel die Personensor-     Der Elternbeirat kann in den Schulen für       liegen. Als amtierende Elternvertretung
  geberechtigten. Leben die Schülerinnen          seine Zwecke Sammlungen durchführen.           haben Sie bei vorliegender Unterschrift so
  und Schüler bei Pflegeeltern oder nahen         Daneben können Einnahmen aus den               die Möglichkeit, über die Telefonnummer
  Angehörigen, gelten diese gemäß § 1             Erlösen von Schulfesten aufgenommen            und/oder die E-Mail-Adresse Kontakt mit
  Elternbeiratsverordnung als Eltern, an­         werden. Die geordnete Kassenführung            den Eltern einer Klasse aufzunehmen. Es
  dernfalls gäbe es in solchen Fällen keine       sollte aber in der Geschäftsordnung ab-        geht dabei darum, dass Ihnen als Elternver-
  elterlichen Partner für die Schulen. Neben      gesichert werden (siehe § 28 Nr. 9 Eltern-     tretungen eine Kontaktaufnahme ermög-
  dem Begriff „Eltern“ wird zum Beispiel bei      beiratsverordnung).                            licht wird, insbesondere zur Weitergabe
  Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen                                                              von Informationen und zur Wahrnehmung
  (§ 90 Schulgesetz für Baden-Württemberg         KO STEN                                        Ihrer Aufgaben. Als gewählte Klassenel-
  [SchG]) das Wort „Erziehungsberechtigte“        Die notwendigen Kosten des Elternbeira-        ternvertreterin bzw. Elternvertreter können
  gebraucht. In diesen Situationen sind die       tes (vor allem für Porto und Papier) ge­       Sie wiederum darin einwilligen, dass ihre
  Personen gefordert, denen nach dem Fami-        hören zu den sächlichen Schulkosten, für       personenbezogenen Daten an den Eltern-
  lienrecht das Personensorgerecht zusteht.       die der Schulträger aufkommt.                  beirat der Schule weitergeleitet werden
                                                                                                 dürfen.
  VO LL JÄHRIGKEIT VO N SCHÜ LERI N -             PO ST                                          Ebenso können Sie als gewählter Eltern-
  NE N UND SCHÜL ER N                             Die Schulleitung ist verpflichtet, Post an     beirat der Schule damit einverstanden sein,
  Auch wenn Schülerinnen und Schüler              Elternvertreterinnen und -vertreter weiter-    dass ihre personenbezogenen Daten an
  voll­jährig geworden sind, bleibt das kollek-   zuleiten. Allerdings kann dies nicht für       den Landeselternbeirat weitergeleitet wer-
  tive Mitwirkungsrecht ihrer Eltern erhalten     Drucksachen, Postwurfsendungen, Rekla-         den. Der Zweck dieser Datenerhebung
  (§ 55 Abs. 3 SchG).                             me und Ähnliches gelten. Zweifelsfälle         besteht darin, dem Landeselternbeirat eine
                                                  sollten vor Ort besprochen werden. Die         Kontaktaufnahme mit den Elternbeiräten
  E INZ EL FÄL LE                                 Post der Elternvertreterinnen und Eltern-      zu ermöglichen, insbesondere zur Weiter-
  Angelegenheiten einzelner Schülerinnen          vertreter an die Eltern wird entweder per      gabe von Informationen und zur Wahrneh-
  und Schüler können die Elternvertretun-         E-Mail (soweit dies datenschutzrechtlich       mung von dessen Aufgaben. Auch hierfür
  gen nur mit Zustimmung der jeweiligen           zulässig ist) versandt oder den Schülerin-     stellt die Schule im Rahmen der EU-Da-
  Eltern behandeln (§ 55 Abs. 4 SchG). Falls      nen und Schülern mitgegeben.                   tenschutzgrundverordnung Formulare zur
  durch die Probleme einzelner Schülerin-                                                        Verfügung.
  nen und Schüler Veränderungen im                EI N W I LLI G U N G S E R K L Ä R U N G E N

  menschlichen Umgang in der Klasse oder          ZU R W EI T E RG A B E D E R KO N TA K T-      R E C H T L I C H E F R AG E N

  in Schulgemeinschaften auftreten, ist es        DATEN                                          In rechtlichen Fragen können Sie die Juris-
  außerdem möglich, die Situation in Eltern-      Die Schulleitungen haben Einwilligungs-        tinnen oder Juristen der Regierungspräsi-
  vertretungen anonym zur Sprache zu              erklärungen zur Weitergabe der Kontakt-        dien um Rat bitten.
  bringen.                                        daten der Erziehungsberechtigten der
                                                  Schülerinnen und Schüler an die gewähl-

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S C H UL AUFSICHT

Suchen Sie bei eventuellen Unstimmig-
keiten das Gespräch mit den Fachlehr­
kräften, der Klassenlehrerin bzw. dem
Klassenlehrer oder der Schulleitung.
Darüber hinaus sind für Grund-, Werk-
real-, Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschulen
und sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren die Staatlichen Schul-
ämter, für Gymnasien und berufliche
Schulen die Regierungspräsidien zuständig
(siehe Seite 54 bis 56).

S C H ULVERBUND

Der Verbund von Schularten (§ 16 SchG)
ist rechtlich eine Schule mit nur einem
Elternbeirat. Die Geschäftsordnung des
Elternbeirates kann aber schulartbezogene
Ausschüsse vorsehen oder die für die Be-
schlussfähigkeit erforderliche Zahl anwe-
sender Mitglieder bei Tagesordnungspunk-
ten (ausschließlich eine Schulart
betreffend) herabsetzen.

V E RSICHERUNGSSCHU TZ

Als Elternvertretung üben Sie ein öffent-
liches Ehrenamt aus. Hierbei sind Sie nach
dem Sozialgesetzbuch gesetzlich unfallver-
sichert, ebenso wie die Eltern, die von der
Schule zur Unterstützung einer Dienst-
handlung herangezogen werden. Dies
betrifft Fälle, in denen Eltern bei der Auf-
sicht helfen, zum Beispiel beim Schwim­
men oder im Schullandheim, oder in de-
nen Eltern auf Bitten von Schulleitung
und Schulträgern das Klassenzimmer ihrer
Kinder selbst renovieren.

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Klassenpflegschaft/
                       Elternabend
T IP P S ZUR VORBER EI TU N G                 oder Stellvertreters ein wichtiger Punkt       Aufgaben
                                              (vgl. § 57 Abs. 3 SchG und §§ 14 ff.           Sie werden als Klassenelternvertretung mit
Die Klassenpflegschaftssitzung ist das        Eltern­beiratsverordnung). Beachten Sie,       Ihrer Stellvertreterin oder Ihrem Stellvertre-
Herzstück der Elternbeteiligung an der        dass in der Regel nur die Eltern wahlbe-       ter jeweils für ein Jahr gewählt, falls nicht
Schule. Auch alle Mitglieder der Elternbei-   rechtigt sind, die das Sorgerecht haben        durch Wahlordnung die Amtszeit um ein
räte bis hinauf zum Landeselternbeirat        (vgl. Seite 4 „Elternbegriff“).                oder zwei Schuljahre verlängert wird, und
haben irgendwann einmal ihre „zweite                                                         können in nicht mehr als einer Klasse der-
Schullaufbahn“ bei einer Klassenpfleg-        Bestimmungen zur Wahl                          selben Schule Mitglied der Elternvertretung
schaftssitzung im Klassenzimmer ihres         Gewählt wird in offener Abstimmung             sein. Eine Wiederwahl ist möglich.
Kindes begonnen. Im nachfolgenden Text        durch Handzeichen. Es genügt jedoch der        Als Klassenelternvertreterin oder Klassen-
sind die wichtigsten Regeln für die Eltern-   Wunsch eines Elternteils, um die Wahl          elternvertreter und Stellvertreterin oder
mitwirkung auf Klassenebene und die           geheim erfolgen zu lassen (vgl. § 18 Eltern-   Stellvertreter arbeiten Sie im Team. Sie sind
Wahl der Klassenelternvertreterinnen und      beiratsverordnung). Jede anwesende Mut-        beide Mitglied im Elternbeirat der Schule.
Klassenelternvertreter zusammengefasst.       ter und jeder anwesende Vater hat je eine      Als Klassenelternvertreterin oder Klassen-
Spätestens sechs Wochen nach Unter-           Stimme – gleichgültig, wie viele Kin­der       elternvertreter sind Sie Vorsitzende oder
richtsbeginn trifft sich die Klassenpfleg-    die Klasse besuchen. Nicht anwesende           Vorsitzender der Klassenpflegschaft und be-
schaft, die aus den Eltern und den Lehr-      Eltern können ihr Stimmrecht nicht über-       ­rufen die Klassenpflegschaft nach § 8 Abs. 2
kräften der Klasse besteht, zur ersten Sit-   tragen. Gewählt ist, wer die meisten Stim-     Elternbeiratsverordnung ein, wenn es der
zung. Elternvertreterinnen und Elternver-     men erreicht – es genügt also die einfache     Förderung der Erziehungsarbeit in der Klas-
treter sowie die Klassenlehrkraft sollten     Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entschei-      se dienlich erscheint, mindestens jedoch
gemeinsam den Termin und die Tagesord-        det das Los. Allerdings kann der Eltern­       einmal im Schulhalbjahr. Eine Sitzung der
nung festlegen. Bei der Klassenpfleg-         beirat dies durch Wahlordnung anders           Klassenpflegschaft ist außerdem einzuberu-
schaftssitzung werden Themen bespro-          regeln (vgl. § 20 Elternbeiratsverordnung).    fen, wenn ein Viertel der Eltern, die Klas-
chen, die die ganze Klasse berühren, um       Wie eine Wahl online durchgeführt wer-         senlehrerin oder der Klassenlehrer, die
nach § 56 SchG die engen Verbindungen         den kann, erfahren Sie in der Publikation      Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die
zwischen Eltern und Schule zu pflegen.        „Die Zusammenarbeit von Eltern und             Elternbeiratsvorsitzenden darum nachsuchen.
Neben dem Austausch von Eltern und            Schule“ im Kapitel „Den Elternabend on-        Stimmen Sie sich gemeinsam mit der Klas-
Lehrkräften ist die Wahl der Klasseneltern-   line gestalten“. Diese Publikation finden      senlehrerin als stellvertretender Vorsitzen-
vertreterin oder des Klassenelternvertre-     Sie auf unserer Webseite km-bw.de unter        den oder dem Klassenlehrer als stellvertre-
ters und deren/dessen Stellvertreterin        dem Menüpunkt „Publikationen“.                 tendem Vorsitzenden der Klassenpfleg-

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schaft im Vorfeld ab, auch dann, wenn Sie      • Entwicklungs- und Leistungsstandard         Ebenso eignen sich folgende Fragestellun-
bei geeigneten Tagesordnungspunkten              der Klasse, Fragen der Disziplin, Verfah-   gen zur Orientierung:
auch die Schülervertretung teilnehmen            ren und Maßstäbe der Leistungsbeurtei-      • Welche Möglichkeiten bieten der Haupt-
lassen möchten.                                  lung (Notenbildung), Klassenarbeiten;         schulabschluss, der Werkrealschulab-
Bei Problemen einzelner Kinder ist ein         • Fördermaßnahmen im Klassenverband             schluss, der Realschulabschluss oder das
persönliches Gespräch zwischen den be-           und in Förderkursen;                          Abitur für den weiteren Bildungsweg
troffenen Eltern und der Lehrerin oder         • Stundenplan, Nachmittagsunterricht,           meines Kindes?
dem Lehrer angeraten. Einzelfälle dürfen         Arbeitsgemeinschaften, Kurse, Soziales      • Welche Möglichkeit bietet eine duale
im Rahmen der Klassenpflegschaft nicht           Lernen;                                       Ausbildung?
erörtert werden. Gestalten Sie die Klassen-    • Hausaufgaben, Prüfungs- und Verset-         • Was bedeuten der Wahlpflichtunterricht
pflegschaftssitzung so, dass sich alle Anwe-     zungsregelungen, Lernmittel (zum Bei-         und die Arbeitsgemeinschaften für die
senden aktiv beteiligen und miteinander          spiel Schulbücher, Taschenrechner) und        Arbeit in der Realschule?
ins Gespräch kommen. Einige Tipps zur            deren Kosten;                               • Welche Kriterien sind bei der individu-
kommunikativen Gestaltung finden Sie auf       • Schülerbeförderung (Schulbusproble-           ellen Gestaltung der Kursstufe in der
Seite 10.                                        me), Schullandheimaufenthalte, Aus-           gymnasialen Oberstufe zu beachten?
                                                 flüge, Wanderungen;                         • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn
Inhalte können die in § 56 SchG aufgezähl-     • Maßnahmen der beruflichen Orientie-           mein Kind besonders begabt ist?
ten Themen sein. Sie können auch weitere         rung und Praxiserfahrungen;                 • Wo bekomme ich Hilfe, wenn mein
Themen wählen. Für die Eltern einer Klas-      • Förderung der Schülermitverantwortung         Kind das Klassenziel nicht erreicht hat?
se ist es auch von Belang, mit welchen           der Klasse;                                 • Welche Maßnahmen führt die Schule im
Themen sich die Schulgemeinschaft im           • Familien- und Geschlechtserziehung in         Bereich der Prävention durch?
Elternbeirat auseinander setzt. Damit der        der Schule;                                 • Wie werden in unserer Schule Schüle-
Informationsfluss gegeben ist, sollte die      • Beschlüsse der Klassenkonferenz, der          rinnen und Schüler mit Fluchterfahrung
Elternvertretung dazu aus dem Elternbeirat       Schulkonferenz, des Elternbeirats und         unterrichtet?
der Schule berichten.                            des Schülerrats;                            • Welche weiterführenden Bildungsab-
                                               • Sucht-/Gewaltprävention;                      schlüsse können im beruflichen Schul-
                                               • Medienerziehung.                              wesen vermittelt werden?
                                                                                             • Was und wie lernen die Kinder im
                                                                                               Unterricht der Klasse?

                                                                                                                                          7
Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2021/2022 - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden ...
PRAKTI SC H E R AT S C H L ÄG E Z U R             Neben der Klassenlehrerin oder dem Klas-
    KLASSEN P F L E G S C H A F T S S I T Z U N G /   senlehrer, die oder der immer bei der Klas-
    ELTERN A B E N D                                  senpflegschaftssitzung anwesend ist, wer-
                                                      den auch die Fachlehrkräfte eingeladen. Sie
    ERSTER S C H R I TT: VO R B E R E I T U N G       müssen teilnehmen, sofern das nach der
    Eine rechtzeitige und gute Vorbereitung ist       Tagesordnung erforderlich ist (§ 8 Abs. 4
    mindestens der halbe Erfolg für die Klas-         Elternbeiratsverordnung). Die Schulleiterin
    senpflegschaftssitzung. In einer Vorbespre-       oder der Schulleiter sowie die oder der
    chung zur Klassenpflegschaftssitzung mit          Elternbeiratsvorsitzende müssen eingeladen
    der Klassenlehrerin oder dem Klassenleh-          werden (§ 6 Abs. 2 Elternbeiratsverordnung).
    rer können Sie die Themen gemeinsam
    zusammen stellen. Thematisch vorbereite-          Wenn die Themen, der Termin und der
    te Lehrkräfte können den Eltern bei einer         Ort der Sitzung feststehen, muss eine Ein-
    Klassenpflegschaftssitzung sehr viel besser       ladung mit folgenden Punkten an alle be-
    Rede und Antwort stehen. Mögliche The-            treffenden Eltern, Lehrerinnen und Lehrer
    men sind auf Seite 7 aufgeführt.                  geschrieben werden:
                                                      1. Wann findet die Veranstaltung statt
    Gemeinsam mit der Klassenlehrkraft legen            (Tag, Uhrzeit, Dauer)?
    Sie die Tagesordnung und den Termin fest.         2. Wo wird getagt?
    Überlegen Sie gemeinsam, mit welchen              3. Was soll besprochen werden?
    kommunikativen Methoden die Eltern ein-
    ­bezogen werden können. Oft eignen sich           Die Einladung können Sie der Schule ge-
    hier Methoden, mit denen auch die Kin-            ben, die sie vervielfältigt und an alle Emp-
    der im Unterricht lernen. So erfahren die         fängerinnen und Empfänger weiterleitet.
    Eltern der Klasse gleichzeitig etwas über         So könnte Ihre Einladung zur Klassenpfleg-
    den Schulalltag ihrer Kinder.                     schaftssitzung aussehen:
    § 8 Elternbeiratsverordnung schreibt vor,
    dass alle Beteiligten rechtzeitig eingeladen
    werden müssen. Die Einladung sollte we-
    nigstens eine Woche vor der Sitzung die
    teilnahmeberechtigten Eltern und Lehr-
    kräfte erreichen. Die Wahl- und Geschäfts-
    ordnung des Elternbeirats kann auch eine
    längere Einladungsfrist festlegen. Berück-
    sichtigen Sie bei der Terminsuche beispiels­
    weise auch das Fernsehprogramm und
    Abendveranstaltungen der örtlichen Ver-
    eine: Die Übertragung eines attraktiven
    Fußballspiels oder eine wichtige Bespre-
    chung im Verein hält viele Eltern vom
    Be­such der Klassenpflegschaft ab.

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Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2021/2022 - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden ...
Absender:
          M. Muster
          Musterstr. 136
          […] Musterhausen
          Telefon: […]
          E-Mail: […]

          An alle Eltern, Lehrerinnen und Lehrer
          der Klasse 6 a 1
          					Musterhausen, den 1. Oktober 2021

          Liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer der 6 a,

          zur nächsten Sitzung der Klassenpflegschaft laden wir Sie herzlich ein,

                     am Donnerstag, 14. Oktober 2021, 19 Uhr
                     in das Klassenzimmer/in den Raum […] zu kommen.

          Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
          1. Begrüßung und Austausch
          2. Bericht der Klassenlehrkraft über den aktuellen Stand der Klasse
          3. Wahl der Klassenelternvertreter
          4. Geplanter Schullandheimaufenthalt
          5. Lernmittel
          6. Termine und Kurzinfos

          Die Eltern freuen sich, wenn möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer teilnehmen.
          Die Englischlehrerin, Frau Maier, berichtet zu Punkt 5 der Tagesordnung.

          Unsere Sitzung dauert voraussichtlich bis 21 Uhr. Anschließend wollen wir uns noch im Café „Kanne“
          zum ersten Elternstammtisch treffen.

          Mit freundlichen Grüßen

          M. Muster
          Elternvertreter/in				Klassenlehrer/in

                                                                                                                        !

          Name der Schülerin/des Schülers:

          An der nächsten Sitzung der Klassenpflegschaft am 14. Oktober 2021

                nehme ich teil.                             kann ich nicht teilnehmen.

          Folgendes Thema ist mir noch wichtig:

          Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten:

1 Mehrfertigung an Schulleiterin oder Schulleiter, Vorsitzende oder Vorsitzenden des Elternbeirats, gegebenenfalls an
Klassensprecherin oder Klassensprecher. An Berufsschulen, Berufskollegs in Teilzeitunterricht und in entsprechenden
sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren die Sonderregelungen für Berufsschulen berücksichtigen.

                                                                                                                            9
Elterninfo für gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter Schuljahr 2021/2022 - Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden ...
Damit alle Teilnehmenden sich willkom-       Kontrollliste                                • Ist der Termin günstig (zum Beispiel An-
men fühlen und gut miteinander ins Ge-       1. Tagesordnung festlegen                      reisezeit für auswärtige Eltern, Fahrzei-
spräch kommen können, sollten Sie sich       • Sind Wahlen erforderlich?                    ten öffentlicher Verkehrsmittel, Fernseh-
gemeinsam mit der Lehrkraft im Vorfeld       • Gibt es ein Schwerpunktthema?                programme berücksichtigen)?
überlegen, wie ein angenehmer Rahmen         • Welche Themen haben Eltern und Leh-
gestaltet werden kann. So empfiehlt es         rerinnen oder Lehrer vorgeschlagen?        3. Einladungsschreiben herausgeben

sich, eine Sitzordnung zu wählen, bei der    • Was hat sich seit der letzten Sitzung an   • Alle Beteiligten und Berechtigten ein-
sich alle Anwesenden anschauen können          der Schule und in der Klasse ereignet?       laden (Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung,
(zum Beispiel Stuhlkreis, Tischviereck).     • Wie bringen wir die Teilnehmenden            Elternbeiratsvorsitzende oder Elternbei-
Darüber hinaus sind Namensschilder (ent-       miteinander ins Gespräch?                    ratsvorsitzenden und eventuell Klassen-
weder als Aufsteller oder als Etikett zum                                                   sprecherin oder Klassensprecher
Ankleben) hilfreich. Dies hilft neu hinzu-   2. Termin festlegen                            [§ 56 Abs. 3 SchG]). An Berufsschulen,
kommenden Eltern, aber auch den (Fach-)      • Erreicht die Einladung die Empfängerin-      Berufskollegs in Teilzeitunterricht und
Lehrkräften, die gegebenenfalls nicht alle     nen und Empfänger wenigstens eine Wo-        entsprechenden sonderpädagogischen
Eltern mit Namen kennen. Auch ein Ge-          che vor dem Termin? Nach § 9 Elternbei-      Bildungs- und Beratungszentren
tränk oder kleine Energiespender helfen,       ratsverordnung kann die Schulkonferenz       § 59 SchG berücksichtigen.
eine angenehme Gesprächsatmosphäre             eine Geschäftsordnung für die Klassen-     • Allen Betroffenen Bescheid geben
herzustellen.                                  pflegschaften erlassen und dort auch         (Hausmeisterin oder Hausmeister mit-
Sie finden hier noch einmal alle Punkte,       Bestimmungen zur Form und Frist der          teilen, in welchem Zeitraum das Zimmer
die für die Vorbereitung einer Klassen-        Einladung vorsehen.                          benötigt wird).
pflegschaft wichtig sein können:             • Können alle Beteiligten kommen (Stell-
                                               vertreterinnen und Stellvertreter, Lehr-   4. Weitere Vorbereitungen

                                               kraft fragen)?                             • Muss ich mich zu einem Thema noch
                                             • Ist ein Raum frei (Klassenlehrerin oder      genauer informieren (Betroffene befra-
                                               Klassenlehrer, Hausmeisterin oder Haus-      gen, Vorschriften einsehen)?
                                               meister fragen; gegebenenfalls Neben-      • Sind Unterlagen notwendig (Liste zum
                                               raum eines Cafés oder einer Gaststätte       Eintragen von Elternadressen vorberei-
                                               belegen)?                                    ten)?

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• Werden technische Geräte, wie z. B.           3. Bei der Diskussion muss ein „roter            D R I TT E R S C H R I TT:

  Notebook oder Beamer benötigt?                Faden“ erkennbar sein                            N AC H B E R E I T U N G

• Mit wem kann ich zusammenarbeiten?            Fassen Sie ab und zu den Stand der Dis-          Notieren Sie sich unmittelbar nach der
• Wer hilft bei der Vorbereitung des            kussion zusammen. Scheuen Sie sich auch          Klassenpflegschaft, was Ihnen bei der Ver-
  Raumes, beim Aufräumen am Ende der            nicht, bei kompliziertem Sachverhalt ein-        anstaltung aufgefallen ist und was Sie das
  Veranstaltung?                                zelne Punkte an die Tafel zu schreiben.          nächste Mal eventuell anders machen
• Was muss ich zur Sitzung mitnehmen            Versuchen Sie ein Thema stets durch eine         wollen. Das hilft bei der Vorbereitung der
  (Papier für Wahlen sowie Namensschil-         Zusammenfassung abzuschließen. Sollte            nächsten Sitzung. Welche Themen sind
  der, Informationsmaterial, Kreide)?           ein Diskussionsbeitrag nicht zum Thema           vorgeschlagen worden? Müssen Beschlüsse
• gegebenenfalls Bewirtung                      passen, bitten Sie darum, den Beitrag an         umgesetzt werden? Falls das der Fall ist,
                                                geeigneter Stelle vorzutragen. Gibt es           sollten Sie möglichst früh die ersten Schrit-
Z WE ITER SCHRITT: VERLAU F DER                 keinen passenden Tagesordnungspunkt              te dazu in die Wege leiten.
K LASSENPFL EGSCH AFTSSI TZU N G                können Sie das Thema in den Themen-              Es ist nicht vorgeschrieben und nur an
Sie als Klassenelternvertreterin oder Klas-     speicher für eine weitere Sitzung aufneh-        wenigen Schulen üblich, dass ein Protokoll
senelternvertreter sind gleichzeitig Vorsit-    men. Ergibt sich nach einer Diskussion in        über den Verlauf der Sitzung angefertigt
zende oder Vorsitzender und leiten die          einer wichtigen Frage kein einheitliches         wird. Das Protokoll kann knapp abgefasst
Sitzung. Stellvertretende Vorsitzende oder      Meinungsbild, so empfiehlt es sich, eine         sein, es sollte aber wenigstens folgende
stellvertretender Vorsitzender ist die Klas-    Abstimmung herbeizuführen. Dies kann             Punkte enthalten: Datum und Uhrzeit der
senlehrkraft, die bei Verhinderung der          zum Beispiel der Fall sein, wenn unter den       Sitzung, die Tagesordnung und die Ab-
Klassenelternvertreterin oder des Klassen-      Eltern strittig ist, ob eine Studienfahrt nach   stimmungsergebnisse.
elternvertreters die Sitzung leitet.            Prag oder München führen soll.                   An manchen Schulen finden Nachbespre-
Die Leitung ist gar nicht so schwierig,         Vor einer Abstimmung müssen die einzel-          chungen in einer Sitzung des Elternbeirates
wenn Sie ein paar Regeln beachten:              nen Standpunkte noch einmal deutlich             statt, bei denen die Schulleiterin oder der
                                                herausgestellt werden. Das Abstimmungs-          Schulleiter anwesend ist. Aus diesen Be-
1. An der Diskussion sollten sich               verfahren wurde bereits auf Seite 6 bei der      sprechungen können sich Anregungen für
möglichst viele beteiligen                      Wahl der Klassenelternvertreterin oder des       die Schulleitung und für die Arbeit aller
Es empfiehlt sich in der Regel, dass Sie in     Klassenelternvertreters beschrieben (siehe       Klassenpflegschaftsvorsitzenden ergeben.
das jeweilige Thema kurz einführen. Dann        §§ 7 und 9 Elternbeiratsverordnung).
kann darüber eine freie und offene Diskus-                                                       Die Gemeinnützige Elternstiftung Baden-
sion stattfinden, an der sich möglichst viele   4. Keine Diskussion über Einzelfälle             Württemberg bietet für Elternvertreter
Eltern beteiligen sollten. Wenn einige          Die Klassenpflegschaft dient der Ausspra-        und Elternvertreterinnen unter anderen
wenige sich sehr stark beteiligen, so sollten   che und dem Austausch über die klassen-          folgende Seminare anwie zum Beispiel
Sie auch die übrigen Eltern bitten, ihre        interne Lernsituation. Aufgabe der Klas-         „Elternabend online - geht das denn?“,
Meinung zu sagen. Auch ein Austausch in         senpflegschaft ist es grundsätzlich nicht,       Elternvertretung - Rechte, Pflichten,
Kleingruppen kann sinnvoll sein.                problematische Einzelfälle zu behandeln.         Zuständigkeiten“ oder „ Leitung und
                                                Hierzu sind vielmehr Elternsprechstunden         Moderation von Sitzungen“
2. Die Diskussion muss sachlich bleiben         und Elternsprechtage da. Allerdings kann
Ihre Aufgabe ist es, neutral zu sein. Ver-      sich das Verhalten einzelner Schülerinnen
zichten Sie deshalb darauf, Diskussionsbei-     und Schüler auf die gesamte Lernsituation
träge zu loben oder zu tadeln. Achten Sie       der Klasse auswirken, sodass solche Einzel-      Weitere Informationen zur Gemeinnützigen
                                                                                                 Elternstiftung und ihren Angeboten für
darauf, dass niemand einen anderen per-         fälle auch in der Klassenpflegschaft zumin-
                                                                                                 Eltern sowie zur Anmeldung sind finden
sönlich angreift oder beleidigt. In diesem      dest mittelbar ohne Namensnennung ange-          Sie unter www.elternstiftung.de; die Kon-
                                                                                                 taktdaten und die aktuellen Angebote sind
Fall müssten Sie sofort eingreifen.             sprochen werden können.
                                                                                                 auf Seite 58 dieser Broschüre dargestellt.

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Mit Konflikten umgehen
             TIPPS FÜR ELTER NVERTR E T E R I N N E N U N D E LT E R N VE RT R E T E R

         Als Elternvertreterin oder Elternvertreter werden Sie      Wird ein Anliegen an Sie herangetragen, gilt es zu­
         von den Eltern Ihrer Klasse auch angesprochen, wenn        nächst herauszufinden, um welches Thema es geht.
         es um Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte             Das geht am besten durch gutes Zuhören und Nach-
         geht. Dann müssen Sie entscheiden, wie Sie mit dem         fragen, ohne das Geschehene zu bewerten. Dann
         Konflikt umgehen. Eine grundsätzliche Leitlinie für        sollten Sie entscheiden, ob bei dem Anliegen lediglich
         das Handeln als Elternvertreterin oder Elternvertreter     das betreffende Kind mit seinen Sorgeberechtigen
         lautet, ausgleichend und vermittelnd zu handeln. Das       betroffen ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein,
         bedeutet für die Elternvertre-tung, dass sie zu einer      wenn sich eine Mutter über die zu schwierige Klassen-
         Entschärfung des Konflikts und einer einvernehmli-         arbeit und die zu schlechte Note Ihres Kindes be-
         chen Lösung beitragen sollte.                              schwert und Sie als Elternvertretung bittet, sich bei
         Allerdings sind Sie nicht für jedes Anliegen, das Eltern   der Lehrkraft für eine bessere Note des Kindes ein­
         an Sie herantragen, zuständig. Die Übersicht zeigt, wie    zusetzen.
         Sie dies entscheiden können.

                                                   PROBLEM/ANFRAGE

                                                       R   Um was geht es?

                                     ?                                                       ?
                           individuelles Elternrecht                            kollektives Elternrecht

                                     NICHT
                                                                                      Aufgabe der
                                  Aufgabe der
                                                                                         Eltern-
                                     Eltern-
                                                                                       vertretung
                                   vertretung

                                 Wenn Auftrag                                        deeskalieren,
                                  der Eltern                                           Lösungen
                                                                                      zum Wohle
                                                                                      aller finden

                                Elternvertretung
                                   entscheidet
     !

                                                     Auftrag und
                                                     Rolle klären

12
In diesem Fall ist das individuelle Elternrecht betrof-
fen und die Elternvertretung ist zunächst einmal
NICHT zuständig. Sie kann aber tätig werden, wenn
die erziehungsberechtigten Eltern sie ausdrücklich um
Unterstützung bitten (einen Auftrag erteilen). In die-
sem Fall kann die Elternvertretung entscheiden, ob sie
die Eltern unterstützen möchte oder nicht. Wichtig ist
zu wissen, dass die Elternvertretung auch ablehnen
darf. Möchte die Elternvertretung die Eltern unterstüt-
zen, dann sollte sie vor dem ersten Schritt mit den
Eltern klären, welche Form der Unterstützung die
Eltern möchten (z. B. das Gespräch mit der Lehrkraft
mit der Mutter gemeinsam führen) und welche Rolle
die Elternvertretung dabei einnehmen soll (z. B. nur
unterstützend dabei sein oder für das Elternteil
sprechen).
Anders ist der Fall gelagert, wenn viele Schülerinnen
und Schüler oder die Klasse insgesamt betroffen sind.      Hier noch einige Tipps für die Gesprächsführung:
Berichten beispielsweise mehrere Eltern einer Klasse       • Vereinbaren Sie einen Termin und führen Sie das
Ihnen als Elternvertretung, dass die Schülerinnen und        Gespräch in ungestörter Atmosphäre.
Schüler jede Woche mehr als zwei Stunden allein für        • Verwenden Sie Ich-Aussagen. Beschreiben Sie Ihr
die Bearbeitung der Hausaufgaben in einem Neben-             Anliegen, ohne zu werten, und machen Sie deutlich,
fach brauchen, tritt ein anderer Fall ein. Dann sollte       was Tatsachen und was Vermutungen sind.
die Elternvertretung im Rahmen der kollektiven El-         • Hören Sie aufmerksam zu und versuchen Sie, sich in
ternmitwirkung – es geht um viele Schüler – in ihrem         Ihren Gesprächspartner hineinzuversetzen.
Amt das Gespräch mit der zuständigen Lehrkraft zu          • Sammeln Sie gemeinsam Lösungsideen und suchen
suchen. Dieses Gespräch sollte immer zunächst mit            Sie gemeinsam die Beste aus.
der betroffenen Lehrkraft, in diesem Fall der Lehrkraft    • Fassen Sie am Ende das Ergebnis noch einmal zu-
des Nebenfaches, geführt werden. Sollte kein zufrie-         sammen und vereinbaren gegebenen einen Folge­
denstellendes Ergebnis erzielt werden, kann in einem         termin.
weiteren Schritt die Klassenlehrkraft, die Fach- bzw.      Der Landeselternbeirat hat mit der Schulverwaltung
Abteilungsleitung und schließlich die Schulleitung         einen Leitfaden „Hilfe bei Konflikten zwischen Eltern
hinzugezogen werden. Dabei sollte die Elternvertre-        und Lehrern.“ erarbeitet. Diesen können Sie auf
tung stets an einer Lösung zum Wohl aller, auch der        www.leb-bw.de unter p Infos/Downloads p Schule
Lehrkraft, interessiert sein. Dies ist Voraussetzung für   im Blickpunkt p SIB Schuljahr 2010/2011 Nr. 2
ein konstruktives Miteinander und eine erfolgreiche        herunterladen.
Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen,      Weitere praktische Hilfestellung gibt das Seminar
                                                           „Kommunikation und Umgang mit Konflikten“ der
wenden Sie sich an den Vorstand des Elternbeirats der
                                                           Gemeinnützigen Elternstiftung Baden-Württemberg.
Schule. Diese erfahrenen Personen wissen in der Re-        Weitere Infos und Anmeldung unter
                                                           www.elternstiftung.de (siehe auch Seite 58).
gel, ob es z. B. einen Konfliktleitfaden an der Schule
gibt und geben gerne Hilfestellung bei schwierigeren
Fällen.

                                                                                                                   13
14
In diesen Gremien können
      Eltern vertreten sein
Elternbeirat (§ 57 SchG)                       Überörtliche Arbeitskreise                    Bundeselternrat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der        (§ 58 Abs. 2 SchG)                            Der Bundeselternrat ist die Dachorganisa-
Eltern der Schülerschaft einer Schule.         Das Kultusministerium, die Regierungs-        tion der Landeselternvertretungen in
Spätestens neun Wochen nach Beginn des         präsidien und die Staatlichen Schulämter      Deutschland (Anschrift: Geschäftsstelle des
Schuljahres muss sich der Elternbeirat, das    beraten und unterstützen diese Arbeits-       Bundeselternrats, Bernauer Str. 100, 16515
sind die gewählten Elternvertreterinnen        kreise. Die überörtlichen Arbeitskreise       Oranienburg). Er unterstützt die Elternver-
und Elternvertreter der einzelnen Klassen      tauschen Erfahrungen und Meinungen aus,       treter in den Ländern bei der Mitwirkung in
und ihre Stellvertreterinnen und Stellver-     führen gemeinsam Veranstaltungen durch        der Schule und koordiniert die Elternmit-
treter, konstituiert und aus seiner Mitte      und erarbeiten Stellungnahmen.                wirkung auf Bundesebene.
eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden
und eine stellvertretende Vorsitzende oder     Landeselternbeirat (§ 60 SchG)
einen stellvertretenden Vorsitzenden ge-       Der Landeselternbeirat ist die gewählte
wählt haben.                                   Vertretung der Eltern auf Landesebene.
                                               Die Mitgliederübersicht des Landeseltern-
Gesamtelternbeirat (§ 58 Abs. 1 SchG)          beirates finden Sie auf Seite 57.
Gibt es im Verantwortungsbereich eines
Schulträgers – Gemeinde oder Kreis –           Landesschulbeirat (§ 71 SchG)
mehr als eine Schule, bilden die Vorsitzen-    Der Landesschulbeirat ist ein Forum aller
den und je eine Stellvertreterin oder ein      am Schulleben beteiligten Gruppen: Das
Stellvertreter der Elternbeiräte aller Schu-   Kultusministerium beruft in den Landes-
len des Schulträgers den Gesamtelternbei-      schulbeirat neben Eltern, Lehrerinnen und
rat. An ihrer Stelle und auf ihren Wunsch      Lehrern, Schülerinnen und Schülern auch
kann der Elternbeirat aus seiner Mitte         Vertreterinnen und Vertreter der kommuna-
andere Vertreter entsenden.                    len Landesverbände, der Hochschulen, der
Auch Elternvertreterinnen und Elternver-       Arbeitgeber und Gewerkschaften, der
treter von Privatschulen (sog. Ersatzschu-     Kirchen und anerkannten Religionsgemein-
len) können diesem Gremium als vollbe-         schaften sowie Vertreterinnen und Vertreter
rechtigte Mitglieder beitreten (§ 31 Abs. 1    der für die Berufserziehung der Schülerin-
Elternbeiratsverordnung).                      nen und Schüler Mitverantwortlichen.

                                                                                                                                          15
Das Schulleben mitgestalten
Mit den bisher beschriebenen rechtlich           • Zusammenarbeit von Elternbeiräten von       • Hausaufgaben- und Freizeitbetreuung;
geregelten Mitwirkungsmöglichkeiten sind           Grundschule und Kindergarten sowie          • Sprachförderung;
die Chancen für die partnerschaftliche             von Grundschule und weiterführenden         • Organisation von Berufsbildungsmessen.
Zusammenarbeit zwischen Eltern und                 Schulen.                                    Das Engagement der Freiwilligen ist eine
Schule noch keineswegs erschöpft.                                                              Unterstützung für die Schule sowie deren
Eine lebendige Schule entsteht nur dann,         Förderverein der Schule                       Schülerinnen und Schüler. Je nach Schul-
wenn Eltern, Lehrerinnen und Lehrer              An vielen Schulen gibt es einen Förderver-    form und Größe der Schule unterscheiden
gemeinsam den Freiraum nutzen, der für           ein, in dem Eltern von Schülerinnen und       sich die Projekte, die durch Schulförder-
die Verwirklichung von Interessen und            Schülern, ehemalige Schülerinnen und          vereine angestoßen und umgesetzt werden.
Neigungen in der Schule vorhanden ist.           Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und an-       Der Schulförderverein ist in der Regel ein
Die Eltern haben dabei vielfältige Mög-          dere „Förderer“, die an der Schule interes-   eingetragener Verein. Falls Sie an Ihrer
lichkeiten, am Schulleben mitzuwirken.           siert sind, zusammenarbeiten. Diese Verei-    Schule einen Förderverein gründen möch-
Nachfolgend einige Beispiele:                    ne haben es sich zur Aufgabe gemacht, die     ten oder Unterstützung und Beratung im
• Herausgabe gemeinsamer Informations-           Schule auf vielfältige Weise zu fördern.      Vereinsmanagement eines Schulförderver-
     briefe des Elternbeirates und der Schul-    Schulfördervereine unterstützen die Schu-     eins benötigen, können Sie sich von den
     leitung an die Eltern;                      len beispielsweise durch die Finanzierung     Regierungspräsidien sowie vom Landesver-
• Elternmitwirkung an Schulorchestern,           von Geräten für den naturwissenschaftli-      band der Schulfördervereine Baden-Würt-
     Theatern, Schulfesten sowie bei sport-      chen Unterricht, Musikinstrumenten oder       temberg e. V. (LSFV BW) beraten lassen.
     lichen Veranstaltungen;                     Spielgeräten für den Schulhof. Sie geben      Zudem gibt das Justizministerium eine
• „Arbeitskaffee“ – zwanglose Besprechung        finanziell schlechter gestellten Schülerin-   Broschüre mit Hinweisen zur Vereinsgrün-
     über wichtige, die Schule betreffende       nen und Schülern Zuschüsse für Schulland-     dung heraus (Schillerplatz 4, 70173 Stutt-
     Fragen zwischen Schulleitung, Elternver-    heimaufenthalte und Studienfahrten. Auch      gart, www.jum.baden-wuerttemberg.de).
     tretung und eventuell Lehrerinnen und       kulturelle Angebote wie Dichterlesungen,      Die Satzung eines der Schule zugeordne-
     Lehrern (zwei- bis dreimal pro Jahr);       Kindertheater oder Marionettenspiel orga-     ten Fördervereins sollte mit dem örtlichen
• Herausgabe einer „Schulzeitung“;               nisieren die Vereine und wirken bei der       Finanzamt abgestimmt werden, um die
• Mitarbeit bei Projekttagen oder Veran-         Gestaltung von Schulfesten mit.               Gemeinnützigkeit juristisch abzusichern.
     staltungen;                                 Schulfördervereine unterstützen jedoch        Nur wenn er gemeinnützig ist, darf ein
• Eltern als Expertinnen und Experten im         nicht nur finanziell: Die Tätigkeiten eines   Schulförderverein Spendenbescheinigun-
     Unterricht (zum Beispiel Vorstellung        Schulfördervereins reichen von kleineren      gen ausstellen und steuerfreie Einnahmen
     ihrer Berufe);                              Aktionen bis hin zu festen Stützen im         haben.
• Informationsveranstaltungen von Eltern         Schulalltag. Beispiele für die Beteiligung    Der LSFV BW unterstützt die Arbeit von
     für ­Eltern (zum Beispiel über die Gefah-   von Schulfördervereinen sind:                 Schulfördervereinen durch Rechtsberatun-
     ren von Internetangeboten und jugend-       • Organisation und Durchführung der           gen und vielfältige Fortbildungsangebote
     gefährdenden Computerspielen);                Ganztagsbetreuung;                          sowie ein auf die Bedürfnisse von Schul-
• Diskussionskreise über Fragen der Er-          • Betreiben einer Schulmensa;                 fördervereinen zugeschnittenes Versiche-
     ziehung;                                    • Organisation von Nachmittagskursen          rungsangebot. Hier finden Sie weitere
• gemeinsame Wanderungen, Organisation             (z. B. Kochen, Werken, Musik);              Informationen (www.lsfv-bw.de).
     von Spiel- und Grillnachmittagen;           • Durchführung von Lesepatenschaften;
• Förderung von Schulpartnerschaften;            • Organisation von Vorträgen und Aus-
                                                                                               Die Adresse und die Angebote des LSFV
• Zusammenarbeit von Schule und Verein;            stellungen;                                 finden Sie auf Seite 58.

16
Verteilung der Kosten
Das öffentliche Schulwesen wird gemeinsam vom
Land Baden-Württemberg und von den kommu-
nalen Schulträgern – das sind die Gemeinden,
Städte und Landkreise – getragen. Für den päda-
gogischen Bereich ist im Wesentlichen das
Land zuständig; neben der Einstellung und
Bezahlung von Lehrerinnen und Lehrern
werden aber auch Zuschüsse für den Bau von
Schulen und Sportstätten vergeben. Für den
eigentlichen Schulbau, die Einrichtung mit
Tischen und Ähnlichem sowie für Lern-
mittel sind die kommunalen Schulträger
verantwortlich. Ferner kommen diese für
die Kosten des laufenden Betriebs der
Schulen auf, wie zum Beispiel die
Unterhaltung der Schulgebäude, die
Heizung, die Reinigung und die
Bezahlung der Gehälter für das
Schulsekretariat und den Haus-
meisterdienst.
Der Schulträger stellt die
notwendigen Lernmittel zur
Verfügung und trägt die
Fahrtkosten zur Schule
oder beteiligt sich daran.
Die Lernmittelfreiheit
ist im Schulgesetz
geregelt. (§ 94 SchG,
siehe Seite 40).
ERZIEHUNGSAUFTRAG

                       Aus Verfassung und
                          Schulgesetz
              §        Auszug aus dem Grundgesetz
            Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom       (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen
            15. November 2019 (BGBl.I S. 1546)                      Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen
                                                                    ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen
            ARTI KEL 6                                              Aufsichtsrechts wird der Religionsunterricht in
            (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen         Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religions-
            Schutze der staatlichen Ordnung.                        gemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen
            (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das            Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu
            natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen    erteilen.
            obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die      (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen
            staatliche Gemeinschaft.                                wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für
            (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten         öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des
            dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der      Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Ge-
            Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberech-     nehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen
            tigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen        in ihren Lernzielen und Einrichtungen sowie in der
            Gründen zu verwahrlosen drohen.                         wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht
            (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und         hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und
            die Fürsorge der Gemeinschaft.                          eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnis-
            (5) Den unehelichen Kindern sind durch die              sen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung
            Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre          ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und recht-
            leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung   liche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert
            in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen       ist.
            Kindern.                                                (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn
                                                                    die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogi-
            ARTI KEL 7                                              sches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von
            (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht     Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschafts-
            des Staates.                                            schule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule
            (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht,         errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule
            über die Teilnahme des Kindes am Religionsunter-        dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.
            richt zu bestimmen.                                     (6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

 18
§     Auszug aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2020 (GBl. S. 305)        A RT I K E L 1 6

                                                                    (1) In christlichen Gemeinschaftsschulen werden die Kinder auf
A RT IKEL 11                                                        der Grundlage christlicher und abendländischer Bildungs- und
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder         Kulturwerte erzogen. Der Unterricht wird mit Ausnahme des
wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entspre-    Religionsunterrichts gemeinsam erteilt.
chende Erziehung und Ausbildung.                                    (2) Bei der Bestellung der Lehrer an den Volksschulen ist auf
                                                                    das religiöse und weltanschauliche Bekenntnis der Schüler nach
A RT IKEL 12                                                        Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Bekenntnismäßig nicht
(1) Die Jugend ist in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der         gebundene Lehrer dürfen jedoch nicht benachteiligt werden.
christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen       (3) Ergeben sich bei der Auslegung des christlichen Charakters
und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sitt-    der Volksschule Zweifelsfragen, so sind sie in gemeinsamer
licher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und so-   Beratung zwischen dem Staat, den Religionsgemeinschaften, den
zialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung     Lehrern und den Eltern zu beheben.
zu erziehen.
(2) Verantwortliche Träger der Erziehung sind in ihren Berei-       A RT I K E L 17

chen die Eltern, der Staat, die Religionsgemeinschaften, die Ge-    (1) In allen Schulen waltet der Geist der Duldsamkeit und der
meinden und die in ihren Bünden gegliederte Jugend.                 sozialen Ethik.
                                                                    (2) Die Schulaufsicht wird durch fachlich vorgebildete, haupt-
A RT IKEL 13                                                        amtlich tätige Beamte ausgeübt.
Kinder und Jugendliche sind gegen Ausbeutung, Vernachlässi-         (3) Prüfungen, durch die eine öffentlich anerkannte Berechtigung
gung und gegen sittliche, geistige, körperliche und seelische Ge-   erworben werden soll, müssen vor staatlichen oder staatlich ermäch-
fährdung zu schützen. Staat, Gemeinden und Gemeindeverbände         tigten Stellen abgelegt werden.
schaffen die erforderlichen Einrichtungen. Ihre Aufgaben können     (4) Die Erziehungsberechtigten wirken durch gewählte Vertreter
auch durch die freie Wohlfahrtspflege wahrgenommen werden.          an der Gestaltung des Lebens und der Arbeit der Schule mit.
                                                                    Näheres regelt ein Gesetz.
A RT IKEL 14

(1) Es besteht allgemeine Schulpflicht.                             A RT I K E L 18

(2) Unterricht und Lernmittel an den öffentlichen Schulen sind      Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen ordent-
unentgeltlich. Die Unentgeltlichkeit wird stufenweise verwirk-      liches Lehrfach. Er wird nach den Grundsätzen der Religionsge-
licht.                                                              meinschaften und unbeschadet des allgemeinen Aufsichtsrechts
                                                                    des Staates von deren Beauftragten erteilt und beaufsichtigt. Die
A RT IKEL 15                                                        Teilnahme am Religionsunterricht und an religiösen Schulfeiern
(1) Die öffentlichen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen)         bleibt der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten, die
haben die Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule nach den   Erteilung des Religionsunterrichts der des Lehrers überlassen.
Grundsätzen und Bestimmungen, die am 9. Dezember 1951 in Baden
für die Simultanschule mit christlichem Charakter gegolten haben.   A RT I K E L 2 1

(2) ...                                                             (1) Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungs-
(3) Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung      freudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des
ihrer Kinder mitzubestimmen, muss bei der Gestaltung des            Schullebens zu beteiligen.
Erziehungs- und Schulwesens berücksichtigt werden.                  (2) In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches
                                                                    Lehrfach.

19                                                                                                                                     19
§         Auszug aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg
     In der Fassung vom 1. August 1983                          Leistungswillen und Eigenverantwortung sowie zu
     (GBl. S. 397, K. u. U. S. 584), zuletzt geändert durch     sozialer Bewährung zu erziehen und in der Entfal-
     Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2020                   tung ihrer Persönlichkeit und Begabung zu fördern;
     (GBl. S. 144)                                            • zur Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstel-
                                                                lungen der freiheitlich-demokratischen Grundord-
     § 1 ERZI EHU N G S- U N D BI LD U N G S -                  nung zu erziehen, die im Einzelnen eine Ausein-
     AU FTRAG DER SCHU LE                                       andersetzung mit ihnen nicht ausschließt, wobei
     (1) Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus der           jedoch die freiheitlich-demokratische Grundord-
     durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch-          nung, wie in Grundgesetz und Landesverfassung
     land und der Verfassung des Landes Baden-Württem-          verankert, nicht in Frage gestellt werden darf;
     berg gesetzten Ordnung, insbesondere daraus, dass        • auf die Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen
     jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf Herkunft oder        staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten vorzuberei-
     wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Bega-       ten und die dazu notwendige Urteils- und Entschei-
     bung entsprechende Erziehung und Ausbildung hat            dungsfähigkeit zu vermitteln, auf die Mannigfaltig-
     und dass er zur Wahrnehmung von Verantwortung,             keit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen
     Rechten und Pflichten in Staat und Gesellschaft sowie      der Berufs- und Arbeitswelt mit ihren unterschied-
     in der ihn umgebenden Gemeinschaft vorbereitet             lichen Aufgaben und Entwicklungen vorzubereiten.
     werden muss.                                             (3) Bei der Erfüllung ihres Auftrags hat die Schule
     (2) Die Schule hat den in der Landesverfassung ver-      das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung
     ankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag zu verwirk-     und Bildung ihrer Kinder mitzubestimmen, zu achten
     lichen. Über die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten     und die Verantwortung der übrigen Träger der Erzie-
     und Fertigkeiten hinaus ist die Schule insbesondere      hung und Bildung zu berücksichtigen.
     gehalten, die Schüler                                    (4) Die zur Erfüllung der Aufgaben der Schule erfor-
     • in Verantwortung vor Gott, im Geiste christlicher      derlichen Vorschriften und Maßnahmen müssen die-
       Nächstenliebe, zur Menschlichkeit und Friedenslie-     sen Grundsätzen entsprechen. Dies gilt insbesondere
       be, in der Liebe zu Volk und Heimat, zur Achtung       für die Gestaltung der Bildungs- und Lehrpläne sowie
       der Würde und der Überzeugung anderer, zu              für die Lehrerbildung.

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§ 4 SCHUL ARTEN, S CHU LSTU FEN                                     (2) Ganztagsschulen können auf Antrag des Schulträgers im
(1) Die Schularten haben als gleichzuachtende Glieder des           Rahmen der hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen auf der
Schulwesens im Rahmen des gemeinsamen Erziehungs- und               Basis eines pädagogischen Konzepts in der verbindlichen Form
Bildungsauftrags ihre eigenständige Aufgabe. Sie können in          oder in der Wahlform eingerichtet werden, sofern die dafür
Schultypen gegliedert sein. Das Kultusministerium kann neue         notwendigen Voraussetzungen vorliegen. In der verbindlichen
Schultypen durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des           Form nehmen alle Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil. In
Landtags bedarf, einrichten.                                        der Wahlform besteht an der Schule die Möglichkeit der Teilnah-
Schularten sind die Grundschule, die Hauptschule und die Werk-      me. Die Einführung der Ganztagsschule kann aufwachsend
realschule, die Realschule, das Gymnasium, die Gemeinschafts-       beginnend ab der Klassenstufe 1 erfolgen; für die noch nicht in
schule, das Kolleg, die Berufsschule, die Berufsfachschule, das     der verbindlichen Form oder in der Wahlform eingerichteten
Berufskolleg, die Berufsoberschule, die Fachschule sowie das        Klassenstufen kann bis zum Abschluss des Ausbaus die Ganztags-
sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum.                  schule in der jeweils anderen Form oder in der bisherigen Form
(2) Die Schulstufen entsprechen der Gliederung der Bildungs-        auslaufend eingerichtet werden.
wege in aufeinander bezogene Abschnitte, die sich aus dem organi-   (3) Für Schüler, die eine verbindliche Ganztagsschule besuchen
satorischen Aufbau des Schulwesens und ihrer Anpassung an die       oder in der Wahlform am Ganztagsbetrieb angemeldet wurden,
altersgemäße Entwicklung der Schüler ergeben; an ihrem Ende ist     unterliegen die Zeiten des Ganztagsbetriebs nach Abs. 1 Satz 2
in der Regel nachzuweisen, dass bestimmte Bildungsziele erreicht    mit Ausnahme der Mittagspause einschließlich des Mittagessens
worden sind.                                                        der Schulpflicht nach § 72 Abs. 3. Für die Zeiten des Ganztags-
Schulstufen sind                                                    betriebs gilt die Schulgeldfreiheit nach § 93 Abs. 1 Satz 1 ent-
die Primarstufe,                                                    sprechend. Für das Mittagessen kann ein Entgelt erhoben werden.
die Sekundarstufe I mit Orientierungsstufe,                         (4) Die Bereitstellung des Mittagessens sowie die Aufsichtsfüh-
die Sekundarstufe II.                                               rung und Betreuung der Schüler beim Mittagessen obliegen dem
(3) Soweit dies der eigenständige Bildungsauftrag der einzelnen     Schulträger. Die darüber hinausgehende Betreuung und Auf-
Schularten zulässt, sollen, besonders innerhalb der Schulstufen,    sichtsführung in der Mittagspause wird vom Land wahrgenom-
die differenzierten Bildungsgänge sowie ihre Abschlüsse aufeinan-   men. Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten des Landes
der abgestimmt und sachgerechte Übergänge unter den Schular-        in Form eines pauschalen Ausgleichs. Der Ausgleichsbetrag
ten ermöglicht werden.                                              bemisst sich nach den pauschalierten Kosten für das Aufsichtsper-
                                                                    sonal. Für jeweils 80 Schüler wird dabei eine Aufsichtsperson
§ 4a GANZTAGSSCHULEN AN GRUNDSCHULEN SOWIE DEN                      eingerechnet, wobei für jede Schule rechnerisch ein Sockel von
GRUNDSTUFEN DER SONDERPÄDAGOGISCHEN BILDUNGS-                       mindestens zwei Aufsichtspersonen gilt. Die Zahl der Aufsichts-
UND BERATUNGSZENTREN MIT FÖRDERSCHWERPUNKT                          personen errechnet sich aus der Zahl der Schüler und der Zahl
LERNEN                                                              der Schulen an dem für die Schulstatistik maßgebenden Tag des
(1) Ganztagsschulen an Grundschulen sowie den Grundstufen           vorangegangenen Jahres. Für jede Aufsichtsperson und Stunde
der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit          sind 15 Euro zugrunde zu legen. Dieser Betrag wird entsprechend
Förderschwerpunkt Lernen fördern die Schüler individuell und        der Beamtenbesoldung im mittleren Dienst dynamisiert.
ganzheitlich, und stärken sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung   (5) Über die Einrichtung von Ganztagsschulen entscheidet die
und im sozialen Miteinander. Sie verbinden an drei oder vier        obere Schulaufsichtsbehörde. Der Antrag des Schulträgers auf
Tagen der Woche mit sieben oder acht Zeitstunden in einer           Einrichtung einer Ganztagsschule bedarf der Zustimmung der
rhythmisierten Tagesstruktur Unterricht, Übungsphasen und           Schulkonferenz.
Förderzeiten, Bildungszeiten, Aktivpausen und Kreativzeiten zu
einer pädagogischen und organisatorischen Einheit. Dabei sollen
sie mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten.

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