Wohn-Riester: Alles, was Journalisten wissen müssen - Mit 60 Themenansätzen für den Redaktionsalltag.

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Wohn-Riester: Alles, was Journalisten wissen müssen - Mit 60 Themenansätzen für den Redaktionsalltag.
Institut für Verbraucherjournalismus

Wohn-Riester: Alles, was
Journalisten wissen müssen.
Mit 60 Themenansätzen für den Redaktionsalltag.

Mit freundlicher Unterstützung der LBS.
Wohn-Riester: Alles, was Journalisten wissen müssen - Mit 60 Themenansätzen für den Redaktionsalltag.
Wohn-Riester: Alles, was Journalisten wissen müssen - Mit 60 Themenansätzen für den Redaktionsalltag.
GRUSSWORT                                4

Die Deutschen und das Eigenheim          6

Was ist Wohn-Riester?                   10

Neue Chancen für Berufseinsteiger       21

Späte Chancen: Warum Wohn-Riester
sich auch ab 50 lohnt	                  24

Abgaben erst am ende:
DIE NACHGELAGERTE BESTEUERUNG           26

Zwischenruf: Die sieben Irrtümer
über Wohn-Riester                       29

ERFOLGSMODELL RIESTER –
DOCH WARUM ZÖGERN VIELE NOCH?           35

RECHERCHETIPP:
RECHENFEHLER BEI RIESTER-KRITIKERN!     37

Rechenbeispiele: So sieht Wohn-riester
in der Praxis aus                       39

steuern sparen mit wohn-riester:
so geht's                               42

Eigenheim statt Miete:
Was Hausbesitzer alles sparen           45

Fazit                                   47

Anhang                                  48

Impressum	                              51
Wohn-Riester: Alles, was Journalisten wissen müssen - Mit 60 Themenansätzen für den Redaktionsalltag.
GRUSS WORT

ein Jahrzehnt Riester-Förderung – für die Ver-
braucher ein Grund zum Feiern. Vor allem
dann, wenn sie sich für das Wohn-Riester-Mo-
dell entschieden haben. Lassen Sie uns nur
einmal anschauen, was die Journalistenkol-
legen von der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft
6/2009, Seite 36) über das Thema Eigenheim
und Wohn-Riester zu sagen haben. Bitte:

„Für die eigenen vier Wände gibt es drei gute Argumente: die Fi-
nanzkrise, die niedrigen Kreditzinsen und die neue Wohn-Riester-
Förderung. Das Eigenheim ist eine vergleichsweise sichere Geld-
anlage und bietet Schutz vor Inflation. Das ist in Krisenzeiten ein
klarer Pluspunkt. Für die Finanzierung müssen Bauherren und
Wohnungskäufer derzeit kaum mehr als vier Prozent Zinsen zah-
len. Das macht das Eigenheim für viele erst erschwinglich. Und
seit dem Start der Wohn-Riester-Förderung gibt es viel Geld vom
Staat: Für die Tilgung eines Riester-Kredits bekommen Hauseigen-
tümer mehrere zehntausend Euro Zulagen und Steuervorteile."

Kurz und bündig fassen die Kollegen von „Finanztest“ damit den
Entstehungsgrund für diesen Wegweiser zusammen, dessen
zweite aktualisierte Auflage Sie in Händen halten: Denn erstmals
seit Abschaffung der Eigenheimzulage erhalten Käufer und Bau-
herren mit Wohn-Riester wieder spürbare staatliche Unterstüt-
zung, wenn sie mit Wohneigentum für ihr Alter vorsorgen. Und
diese Unterstützung kann sich sehen lassen. Zulagen und Steuer-
ersparnisse addieren sich zu ansehnlichen Summen: So kommt

                                 4
GRUSS WORT

eine Familie mit zwei Kindern, von denen eines nach 2007 gebo-
ren wurde, über die Zeit von 25 Jahren in den Genuss von
50.542 ¤ Förderung! In dieser Berechnung sind schon die Kosten
der so genannten „nachgelagerten“ Besteuerung enthalten.
Dies sollten Verbraucher wissen. Denn sie können ihre Chancen
auf Förderung nur nutzen, wenn sie auch die verlässlichen Infor-
mationen dazu besitzen. Deshalb will Ihnen als Journalisten-
Kollegen diese handliche Broschüre helfen, das Thema Wohn-
Riester für Ihre Leserinnen und Leser sachgerecht aufzuarbeiten.
Sie stützt sich auf unabhängige Quellen sowie Berechnungen von
Finanzexperten und wurde erarbeitet mit Förderung durch die
Landesbausparkassen in Deutschland. Die komprimierte Zusam-
menfassung aus Texten von Wissenschaftlern, Fachjournalisten
und Finanzexperten erklärt kurz und bündig, wie der neue Wohn-
Riester funktioniert, welche Vorteile er bringt und was Verbrau-
cher beim Abschluss beachten sollten. Bitte denken Sie daran:
Nach einer Studie unseres Institutes vertrauen über 70 Prozent
der Deutschen bei wichtigen finanziellen Entscheidungen vor
allem dem professionellen Journalismus der Tageszeitung. Jour-
nalisten tragen also Verantwortung! Deshalb sollen die beige-
fügten Themenideen Journalisten, die dieses Thema für Verbrau-
cher aufarbeiten, dabei helfen, das komplexe Thema Wohn-Riester
für ihre Leser, Hörer oder Zuschauer verstehbar zu machen –
damit möglichst viele Verbraucher in den Genuss der staatlichen
Förderungen kommen können.
Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Institut für Verbraucherjournalismus

Prof. Dr. Christoph Fasel

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Die Deutschen und das Eigenheim

Die Deutschen und das Eigenheim

Die Finanzkrise hat es an den Tag gebracht: In schwierigen Zeiten
stehen sichere Werte wie die eigene Immobilie hoch im Kurs.
Wohneigentum ist inflationsgeschützt und gilt als zentraler
Baustein für die private Altersvorsorge.

Die eigenen vier Wände – sie stehen hoch im Kurs: Rund
80 % aller Deutschen nennen den Bau oder Kauf einer eigenen
Immobilie als eines ihrer wichtigsten Lebensziele. Doch auf​-
grund der hohen Grundstücks- und Baukosten sind die Deutschen
noch kein Volk von Eigenheimbesitzern.

Wer ein Haus kaufen oder bauen will, der weiß es genau: Bei
den meisten Menschen ist eine Finanzierung unumgänglich.
Kalkulieren hier, rechnen da: Gibt es Zulagen von Vater Staat,

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Die Deutschen und das Eigenheim

welche Förderungen sind möglich? Die neue Wohn-Riester-
Förderung unterstützt Hausbauer sowohl in der Spar- als auch
in der Darlehensphase. Doch das wissen noch viel zu wenig
potentielle Bauherren. Rund 80 % der Deutschen unterschätzen
zudem die Höhe der Zulagen, die sie erhalten können.

Dabei gibt es einen Nachholbedarf beim Wohneigentum.
Hierzulande wohnen bisher nur 42 % der Bürger in den eigenen
vier Wänden – auf der britischen Insel sind es über 70 %, in
Spanien und Norwegen gar 86 %! Zum persönlichen Wohlbeha-
gen beim Wohneigentum treten ganz handfeste finanzielle
Gründe. Nach einer Untersuchung von infratest dimap sind
mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland um die
persönliche wirtschaftliche Zukunft besorgt. Fast jeder zweite
hat dabei vor allem die Ersparnisse im Blick. „Betongold“
oder „Rente aus Stein“ – das eigene Haus gilt als besonders
krisenfester Wert. Und das mit Recht.

Auf der sicheren Seite sind auch mit Blick auf Erkenntnisse aus der
weiter schwelenden Finanzkrise die deutschen Bausparer:

  um einen ist das Bausparsystem gesetzlich besonders gere-
 Z
 gelt und unterliegt einer staatlichen Aufsicht.
  s funktioniert als geschlossener Kreislauf, der nicht auf die
 E
 Geldzufuhr von den Kapitalmärkten angewiesen ist.
  er Bausparvertrag sorgt als wesentlicher Bestandteil einer
 D
 soliden Immobilienfinanzierung für Sicherheit bei der Zins-
 belastung.
  r bietet in Kombination mit Wohn-Riester besonders viele
 E
 Vorteile für den Häuslebauer.

                                7
Die Deutschen und das Eigenheim

Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder, eines nach
2007 geboren) kann so beispielsweise jährlich bis zu 793 ¤
Riester-Zulage und zusätzlich attraktive Steuervorteile erhalten.
Die Zulagen gibt es beim Wohn-Riester-Bausparen sowohl in der
Spar- als auch in der Darlehensphase. Die Förderung, für die keine
Einkommensgrenzen gelten, nutzt also mehrfach:

  Sie unterstützt die Eigenkapitalbildung.
  Sie senkt die Finanzierungslast.
  Sie bietet ggf. Steuervorteile.
 Sie fördert die Entschuldung, denn mit jedem zusätzlichen Euro,
  der in die Tilgung fließt, spart der Eigentümer Darlehenszinsen
  und die eigenen vier Wände sind schneller abbezahlt.

Als Faustformel beim Bau oder Kauf
der eigenen vier Wände raten Fi-
nanz-Experten: Mindestens 20 %
Eigenkapital sollten in die Fi-
nanzierung einfließen. Wer
diese Summe noch nicht
auf der hohen Kante hat,
sollte sie gezielt an-
sparen.

                                8
Die Deutschen und das Eigenheim

Journalistische Themenansätze:

 „Der Hausbauwunsch der Deutschen – Warum die
 Sehnsucht nach den eigenen vier Wänden so groß ist.“

 „Finanzkrise und Euro-Schwäche: Warum immer mehr
 Deutsche ihr Geld in Immobilien investieren.“

 „Unterversorgt – Wohneigentum in Deutschland im
  internationalen Vergleich.“

 „Miet-Belastung: Wie viel ein Leben zur Miete wirklich kostet.“

 „Wohn-Riester: Wie viel der Staat jetzt zur Alters-Vorsorge
  in den eigenen vier Wänden dazugibt.“

 „Staatliche Förderung und Wohneigentum im Europa-
  Vergleich: Warum Deutschland nachhinkt.“

 „Betongold statt Aktie: Wie alte Werte in der Krise neu
  entdeckt werden.“

 „Die Renaissance der Werte: Warum Bausparen boomt.“

 „Trautes Heim: Welche persönlichen Vorteile Wohnen in
  den eigenen vier Wänden bringt.“

 „Das Wohn-Riester-Einmaleins: Was Verbraucher wissen
  sollten.“

                               9
Was ist     Wohn-Riester

Was ist Wohn-Riester?

Keine Frage: Die gesetzlichen Regelungen bei Wohn-Riester sind
nicht ganz einfach zu durchschauen. Doch Verbraucher können
zehntausende von Euro bei der Hausfinanzierung sparen, wenn
sie sich mit den wichtigsten Bestimmungen vertraut machen.
Die wichtigsten Fragen, die von Verbrauchern immer wieder ge-
stellt werden – und die richtigen Antworten dazu:

1. Frage: Wofür wird die Wohn-Riester-Förderung gezahlt?

Gefördert wird durch Wohn-Riester die Tilgung eines Darlehens,
das der Eigentümer für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten
Wohnung aufnimmt. Zudem unterstützt die Förderung schon
bei der Sparphase. Das Haus oder die Wohnung muss grundsätz-
lich nach 2007 angeschafft oder fertig gestellt worden sein –
und das Riester-geförderte Darlehen muss bis zum 68. Lebensjahr
zurückgezahlt werden.

Die Wohnung oder das Haus muss in einem Land der Europäischen
Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen sein
und der Eigentümer muss in der Riester-geförderten Immobilie
den Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben. Der Kauf
einer vermieteten Wohnung und die Modernisierung einer
bestehenden Immobilie werden dagegen von Wohn-Riester
nicht gefördert. Ein schon bestehender Geld-Riester-Vertrag
kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls für die Immobili-
enanschaffung verwendet werden (siehe Frage 8, S. 18).

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Was ist      Wohn-Riester

2. Frage: Wer hat Anspruch auf die Riester-Förderung?

Anspruch auf die Riester-Förderung haben als unmittelbar Förder-
berechtigte u. a. alle, die in der inländischen gesetzlichen Renten-
versicherung pflichtversichert sind, Beamte, Richter, Soldaten
sowie unter Umständen auch Landwirte und Personen, die eine
Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit
oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen.

Die rentenversicherungspflichtigen Personen machen einen Groß-
teil der unmittelbar Riester-Förderberechtigten aus. Rentenversi-
cherungspflichtig können sowohl Arbeitnehmer als auch Selb-
ständige sein. Auch die Freiwilligen des kürzlich eingeführten
Bundesfreiwilligendienstes und die Freiwilligen der beiden Ju-
gendfreiwilligendienste (freiwilliges soziales Jahr und freiwilliges
ökologisches Jahr) sind Riester-förderberechtigt. Denn trotz der
geringfügigen Bezahlung besteht während des Freiwilligen-
dienstes eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenver-
sicherung.

Rentenversicherungspflichtig (ggf. auf Antrag) und damit eben-
falls unmittelbar förderberechtigt sind zudem grundsätzlich
Personen, die Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld
beziehen. Zu der Gruppe der unmittelbar Förderberechtigten ge-
hören ferner Personen, die bei der Agentur für Arbeit als Arbeit-
suchende gemeldet sind und der Rentenversicherungspflicht nicht
unterliegen, weil sie aufgrund eines hohen Vermögens oder
Einkommens kein Arbeitslosengeld beziehen.

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Was ist     Wohn-Riester

Auch die so genannten „Mini-Jobber“ sind unmittelbar förderbe-
rechtigt, sofern sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten.

Väter und Mütter sind unmittelbar förderberechtigt in der Zeit, in
denen ihnen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Renten-
versicherung anzurechnen sind. Die Förderberechtigung besteht
grundsätzlich für die ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes
und verlängert sich, wenn innerhalb dieses Dreijahreszeitraums
mehrere Kinder erzogen werden.

Übrigens: Einen Riester-Vertrag kann außerdem der Ehepartner
eines unmittelbar Förderberechtigten abschließen, auch wenn er
selbst nicht zu dem Kreis der unmittelbar Förderberechtigten ge-
hört. Voraussetzung ist, dass die Eheleute nicht dauernd getrennt
leben und der unmittelbar Förderberechtigte einen Riester-Ver-
trag abgeschlossen hat oder z. B. über eine förderbare Direktver-
sicherung verfügt. In diesem Fall ist der Ehegatte des unmittelbar
Förderberechtigten selbst mittelbar zulageberechtigt.

3. Frage: Was wird eigentlich durch Wohn-Riester gefördert?

Gefördert werden auf einen Riester-Vertrag gezahlte Sparbeiträge
sowie Tilgungsleistungen. Dabei können Tilgungsleistungen für
herkömmliche Immobiliendarlehen mit während der Zinsbin-
dungsfrist gleich bleibenden Zins- und Tilgungsraten (Annuitä-
tendarlehen), Bauspardarlehen sowie Bausparkombikredite
gefördert werden. Der Kreditvertrag muss vorsehen, dass das
Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt werden muss.

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Was ist      Wohn-Riester

Der Riester-Vertrag, auf den die Sparbeiträge bzw. die Tilgungs-
leistungen eingezahlt werden, muss von der zuständigen Zertifi-
zierungsstelle zertifiziert worden sein. Da Ehegatten jeweils ei-
nen selbständigen Anspruch auf die Förderung haben, müssen
beide einen Riester-Vertrag abschließen, um die Förderung voll
auszuschöpfen.

4. Frage: Was bringen die Zulagen und Steuervorteile?

Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, muss ein
unmittelbar Förderberechtigter jährlich einen bestimmten Betrag
als Spar- oder Tilgungsleistung auf seinen Riester-Vertrag einzah-
len (sog. Mindesteigenbeitrag). Grundsätzlich muss ein unmittel-
bar förderberechtigter Wohn-Riester-Sparer jährlich 4 % seines
sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres –
bis zu einer Grenze von 2.100 ¤ – abzüglich der ihm und gegebe-
nenfalls seinem mittelbar zulageberechtigten Ehegatten zustehen-
den Zulagen einsetzen. In jedem Fall zahlt er mindestens den
Sockelbetrag von 60 ¤ jährlich. Wird der Mindesteigenbeitrag in
einem Kalenderjahr nicht voll erbracht, werden für dieses Kalender-
jahr die Zulagen des Riester-Sparers und seines mittelbar förder-
berechtigten Ehegatten anteilig gekürzt.

Zum 1. Januar 2012 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft,
nach der auch mittelbar Zulageberechtigte einen Beitrag von
60 ¤ pro Jahr zahlen müssen, um zulageberechtigt zu sein.

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Was ist      Wohn-Riester

Wird der Mindesteigenbeitrag gezahlt, erhalten Riester-Sparer
jedes Jahr stattliche Zulagen:

 D ie Riester-Grundzulage beträgt 154 ¤ im Jahr.
 E hepaare erhalten das Doppelte, also 308 ¤.
 D azu kommen 185 ¤ für jedes Kind, für das der Riester-Sparer
 Kindergeld erhält.
 F ür jedes ab 2008 geborene Kind erhöht sich diese Kinderzulage
 auf 300 ¤.
 F ür bis zu 25-Jährige wird zusätzlich ein einmaliger Bonus von
  200 ¤ gewährt.

Jeder unmittelbar Förderberechtigte kann außerdem für die
geförderten Spar- und Tilgungsleistungen und die Zulagen einen
Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 ¤ jährlich geltend machen.
Auf diese Weise können vor allem Besserverdienende zusätzlich
zu den Zulagen auch von Steuervorteilen profitieren, die sich
leicht auf mehrere hundert Euro pro Jahr addieren können.

  Aufgepasst – Fristen beachten!
  Nur wer seine Einzahlungen rechtzeitig leistet, kann auch
  in den Genuss der Prämien kommen. Ebenso wichtig: die
  Frist zur Beantragung der Zulagen nicht versäumen – beim
  Kreditinstitut informieren, was dazu nötig ist. Die Zulagen sind
  bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres zu beantragen,
  das auf das Jahr folgt, für das sie gewährt werden sollen. Der
  journalistische Hintergrund: Noch immer lassen Riester-
  Sparer jedes Jahr Millionen von Zulagen verfallen, weil sie
  diese Fristen bis Jahresende verstreichen lassen – eine Erinne-
  rung daran ist ein echter Service für den Leser!

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Was ist      Wohn-Riester

5. Frage: Wo beantragt man die Förderung?

Den Zulagen-Antrag stellen Sie bei dem Kreditinstitut, das die
Spar- oder Tilgungsleistungen bescheinigt. Es leitet ihn an die
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Sie kön-
nen Ihr Kreditinstitut bevollmächtigen, für Sie auch für die Folge-
jahre immer Zulagen zu beantragen. Achtung, am besten erteilen
Sie Ihrem Kreditinstitut eine solche schriftliche Vollmacht bereits
bei Abschluss Ihres Riester-Vertrages – sonst können Zulagen
gefährdet werden! Den Sonderausgabenabzug können Sie Jahr
für Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

6. Frage: Wie wird Wohn-Riester besteuert?

Wohn-Riester wird nachgelagert besteuert. Das funktioniert fol-
gendermaßen: Wenn Sie Ihr Riester-Guthaben bzw. Riester-Darle-
hen für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie
einsetzen, werden das geförderte Kapital, die laufenden geför-
derten Tilgungsbeiträge sowie die staatlichen Zulagen auf einem
so genannten Wohnförderkonto verbucht. Dann wird so gerech-
net, als verzinse sich dieser Betrag bis zum Rentenbeginn mit 2 %
im Jahr. Ab Rentenbeginn ­– genauer ab Beginn der so genannten
Auszahlungsphase ­– ist der so errechnete Betrag jedes Jahr in
gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr zu versteuern. Die Auszah-
lungsphase beginnt bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen frü-
hestens mit dem 62. (bei vorher abgeschlossenen mit dem 60.)
und spätestens mit dem 68. Lebensjahr des Riester-Sparers. Den
Beginn der Auszahlungsphase vereinbart der Riester-Sparer mit
dem Kreditinstitut.

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Was ist      Wohn-Riester

Die zweite Möglichkeit, die der Gesetzgeber vorgesehen hat: Der
Eigentümer zahlt zu Beginn der Auszahlungsphase die Steuern
auf einen Schlag – mit dem Vorteil, dass sich der zu versteuernde
Betrag um 30% vermindert.

Wie hoch die Steuer im Ruhestand wird, hängt von dem Stand des
Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase sowie dem
persönlichen Steuersatz ab. Dieser ist regelmäßig im Rentenalter
deutlich niedriger als während der Berufstätigkeit.

Faustregel: Bei der Ausnutzung der maximalen Riester-Förderung
werden im Rentenalter typischerweise zwischen 40 und 80 ¤
Steuern pro Monat fällig.

7. Frage: Was geschieht, wenn die Immobilie verkauft oder
          vermietet wird?

Dann fordert der Gesetzgeber, dass das Wohnförderkonto
aufgelöst und der zu diesem Zeitpunkt auf dem Wohnförder-
konto erfasste Betrag sofort nachversteuert werden muss. Doch
es gibt Ausnahmen, mit denen sich diese steuerlichen Nachteile
vermeiden lassen:

 L ösung 1: innerhalb von vier Jahren nach dem Jahr der Ver-
 äußerung oder Vermietung der Immobilie eine neue Immobilie
 kaufen, die wieder selbst genutzt wird. Übrigens fällt darunter
 gegebenenfalls auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in
 einem Senioren- oder Pflegeheim. Auch wenn der Riester-Spa-
 rer krankheits- oder pflegebedingt für längere Zeit in ein

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Was ist      Wohn-Riester

Die Besteuerung schmälert nicht die Vorteile!
Interessant: Bei den Berechnungen der Vorteile durch Bauspa-
ren mit Wohn-Riester, die zum Beispiel die Zeitschrift „Finanz-
test“ angestellt hat, sind die nachgelagerten Steuerzahlungen
schon mit enthalten. Der Vorteil, den diese unabhängigen
Tests ergeben haben, wird also nicht durch die nachgelagerte
Besteuerung geschmälert. Im Übrigen ist die Steuerzahlung bei
Wohn-Riester nur bis zum 85. Lebensjahr erforderlich – anders
als bei der Riester-Rente, die während des gesamten Renten-
bezugs zu besteuern ist.

Senioren- oder Pflegeheim zieht, ohne dort ein Dauerwohnrecht
zu erwerben, braucht er den auf dem Wohnförderkonto erfassten
Betrag nicht sofort zu versteuern, wenn er Eigentümer seiner
Immobilie bleibt, die Immobilie ihm weiterhin zur Verfügung
steht und nicht von Dritten genutzt wird.
L ösung 2: Der Betrag in Höhe des Stands des Wohnförder-
kontos wird binnen eines Jahres nach dem Jahr der Veräußerung
oder Vermietung der Immobilie auf einen anderen Riester-
Vertrag, z. B. einen Riester-Bausparvertrag, eingezahlt.
L ösung 3: Der Auszug geschieht aus beruflichen Gründen.
Dann kann die Immobilie mit einer Befristung vermietet wer-
den; der Eigentümer muss spätestens bis zum 67. Lebensjahr
wieder einziehen.

                              17
Was ist      Wohn-Riester

8. Frage: Kann man einen Geld-Riester-Vertrag für die Finanzie-
          rung einsetzen?

Grundsätzlich ist das möglich: Sparer können das Vermögen aus
einem Riester-Sparvertrag herausnehmen und als Eigenkapital für
eine Finanzierung einsetzen. Für die Entnahme muss ein Antrag
bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt
werden.

Die Entnahme des geförderten Kapitals ist nur in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf des Eigenheims erlaubt.
Davon geht die Zulagenstelle aus, wenn Sie das Geld innerhalb
eines Zeitraumes von einem Monat vor dem Antrag auf
Entnahme und zwölf Monaten nach Auszahlung für den Bau
oder Kauf der Immobilie ausgeben.

Zudem besteht die Möglichkeit, das auf einem Geld-Riester-Ver-
trag angesparte Vermögen nach Kündigung auf einen anderen
Riester-Vertrag, z. B. einen Riester-Bausparvertrag, zu übertragen.
Die gewährte Förderung bleibt dabei erhalten. Der Riester-
Bausparvertrag wird schneller zugeteilt, so dass der Riester-
Sparer schneller das ebenfalls geförderte Riester-Bauspardarle-
hen in Anspruch nehmen kann.

Geld-Riester-Vermögen darf vor Rentenbeginn nicht unmittelbar
für eine Sondertilgung in einen laufenden Kredit bzw. für die
Ablösung eines Kredites eingesetzt werden. Es kann jedoch auf
einen Riester-Bausparvertrag übertragen werden, der dann
vor- oder zwischenfinanziert wird. Mit der Riester-geförderten
Vor- oder Zwischenfinanzierung kann dann der frühere nicht

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Was ist     Wohn-Riester

Riester-geförderte Kredit abgelöst werden, sofern dieser Kredit
nach 2007 zum Kauf oder Neubau einer Wohnung oder eines
Hauses verwendet wurde und die Wohnung oder das Haus vom
Sparer selbst genutzt wird. Die Vor- bzw. Zwischen-Finanzierung
wird wiederum nach Zuteilung des Bausparvertrages mit dem
zinsgünstigen Riester-Bauspardarlehen abgelöst.

Mit Rentenbeginn kann das Riester-geförderte Vermögen auch
unmittelbar zur Rückzahlung einer noch bestehenden Rest-
schuld verwendet werden, sofern dieser Kredit zum Kauf oder
zur Herstellung einer Wohnung oder eines Hauses verwendet
wurde und die Wohnung oder das Haus vom Sparer selbst
genutzt wurde. Diese Möglichkeit haben dann auch Eigen-
tümer, die ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft
haben.

9. Frage: Welche Möglichkeiten gibt es,
           mit anderen Geldanlagen auf
           einen Wohn-Riester-Vertrag
           umzusteigen?

Anders als Riester-Sparverträge können
andere Geldanlagen lange Bindungsfristen
vorsehen, so dass eine kurzfristige Kündigung
bzw. Übertragung des Guthabens auf einen
Riester-Vertrag nicht immer möglich ist.
Entscheidend sind hier die Vertragsbedin-
gungen, die der jeweiligen Geldanlage zu-
grunde liegen.

                                19
Was ist      Wohn-Riester

Wenn ein Förderberechtigter zur Finanzierung der eigenen
Immobilie ein Darlehen aufgenommen hat, kann dieses Darlehen
durch ein Riester-Darlehen bzw. einen Riester-Kredit abgelöst
werden, wenn die finanzierte Immobilie nach 2007 angeschafft
oder gebaut wurde. Ein Annuitätendarlehen kann grundsätzlich
erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst werden.

  Journalistische Themenansätze:

   „Wohn-Riester: Was Verbraucher jetzt tun sollten.“

   „Fünf wichtige Fragen zu Wohn-Riester.“

   „50.000 ¤ vom Staat? Wie Sie Wohn-Riester nutzen können.“

   „ Verschenken Sie Geld vom Staat? Fünf gute Gründe,
    warum Sie das nicht tun sollten.“

   „ Endlich wieder eine Wohnbauförderung vom Staat:
    Der neue Wohn-Riester.“

   „Die sieben Irrtümer über Wohn-Riester.“

   „Wer profitiert vom neuen Wohn-Riester?“

   „ Wohn-Riester: Keine Zulage verschenken – jetzt den
    Antrag stellen!“

   „Wohn-Riester abschließen: Was Verbraucher wissen sollten.“

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Neue chancen       für berufseinsteiger

Neue Chancen für Berufseinsteiger

Kann man schon mit einer Azubi-Vergütung einsteigen? Und was
ist mit einem Nebenjob, den man bei Eltern oder Bekannten wäh-
rend der Ausbildung ausübt? Die Antwort lautet: Auch hier lohnt
sich Wohn-Riester – denn der Staat steht zu seinen Zulagen.

Der Einsatz ist klein, der Gewinn groß: Mit nur 5 ¤ monatlicher
Einzahlung erhält beispielsweise ein Auszubildender grundsätz-
lich das volle Recht auf die Förderung durch staatliche Zulagen.
Hinzu kommt ein Starterbonus für alle bei Abschluss ihres
Riester-Vertrages unter 25-Jährigen. Dieser Starterbonus beträgt
einmalig bis zu 200 ¤. Diese Förderungen können sich zu ganz
hübschen Summen addieren:

 Wer als unter 25-jähriger Riester-Sparer für das laufende Jahr
  erstmals eine Zulage beantragen will, zahlt nur 60 ¤ im Jahr
 auf den Riester-Vertrag selbst ein, wenn er im Vorjahr bis zu
  10.350 ¤ brutto verdient hat (= 10.350 ¤ mal 4 % minus 154 ¤
  Grundzulage minus 200 ¤ Berufseinsteigerbonus).
   er unter 25-jährige Riester-Sparer erhält dann die volle Grund-
  D
  zulage von 154 ¤.
   inzu kommt der volle Einsteigerbonus von 200 ¤.
  H
  F azit: Die Zulagen machen ein Vielfaches dessen aus, was der
  Riester-Sparer eingezahlt hat.

Deshalb macht es auch schon für Auszubildende Sinn, in Wohn-
Riester zu investieren, ebenso wie für junge Leute, die bereits in
einem Arbeitsverhältnis stehen. Was gilt es dabei an Besonder-
heiten zu beachten?

                                21
Neue chancen       für berufseinsteiger

  er einen Mini-Job macht, ist normalerweise nicht rentenver-
 W
 sicherungspflichtig – also auch nicht unmittelbar Riester-
 förderberechtigt. Das lässt sich mit einem Kniff ändern:
 Wer schriftlich gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Ver-
 sicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet und
 selbst den vom Arbeitgeber zu entrichtenden Pauschalbeitrag
 zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % (bzw. von 5 % bei
 Privathaushalten) freiwillig auf den vollen Rentenversicherungs-
 beitrag von derzeit 19,9 % (ab 2012 19,6 %) aufstockt, kann ei-
 nen Riester-Vertrag, z. B. einen Riester-Bausparvertrag,
 abschließen. Gleichzeitig sichert sich der „Mini-
 Jobber" damit eine höhere Altersrente und
 ggf. zusätzliche Leistungen der gesetzlichen
 Rentenversicherung.
  er einen Job ausübt, der zwischen 400
 W
 und 800 ¤ liegt, hat als Rentenversiche-
 rungspflichtiger Anspruch auf die Riester-
 Förderung. Das gilt auch für alle Freiwilligen
 des kürzlich eingeführten Bundesfreiwilli-
 gendienstes und die Freiwilligen der beiden
 Jugendfreiwilligendienste (freiwilliges sozi-
 ales Jahr und freiwilliges ökologisches Jahr).

Interessant zu wissen: Auch Einzahlungen der
Eltern für ihre förderberechtigten Kinder auf
den Riester-Vertrag der Kinder sind erlaubt!
Doch eine Frage bleibt: Wie ist das mit der
von jungen Menschen oft geforderten Mobili-
tät? Ist da Bausparen mit Wohn-Riester-
Förderung überhaupt etwas für jemanden

                               22
Neue chancen      für berufseinsteiger

  Journalistische Themenansätze:

   „Mit 25 zum Eigenheim? Dank Wohn-Riester geht’s!“

   „Wohn-Riester für Berufseinsteiger: Wie der Staat
    Sie unterstützt.“

   „Mehr Zulage vom Staat als Einzahlung: So geht es
    mit Wohn-Riester.“

    „Wohn-Riester: Zusätzliches Geld vom Staat für
    junge Häuslebauer.“

    „Der Geld-Tipp für Azubis: Wohn-Riester von Anfang an.“

   „Mini-Job: Wie Sie Wohn-Riester trotzdem nutzen können.“

   „Früh starten, schnell besitzen: Der Turbo-Weg zum
    Eigenheim dank Wohn-Riester.“

aus der jungen Generation? Die Antwort lautet ja: Denn auch
wenn eine mit Wohn-Riester-Förderung erworbene Immobilie
aus beruflichen Gründen verlassen werden muss, bleibt die För-
derung erhalten – wenn der Eigentümer beabsichtigt, sie spätes-
tens mit 67 Jahren wieder zu beziehen.

                               23
Warum Wohn-Riester sich auch ab 50 lohnt

Späte Chancen:
Warum Wohn-Riester sich auch ab 50 lohnt

Wohn-Riester bietet auch Menschen, die schon eine Immobilie
besitzen, eine Menge Möglichkeiten.

Bausparen mit Wohn-Riester noch ab 50? Das ergibt durchaus
Sinn! Denn die Wohnkarriere der Menschen im besten Lebens-
alter ist ja noch lange nicht zu Ende. Die Gründe für den Abschluss
eines solchen Bausparvertrages können vielfältig sein:

  ind noch Restschulden aus einer alten Finanzierung zu tilgen?
 S
 Dann geht es mit den Wohn-Riester-Zulagen schneller (nur mög-
 lich, wenn dieser Kredit zum Kauf oder zur Herstellung einer
 Wohnung oder eines Hauses verwendet wurde).
  ielleicht ist erst jetzt der Plan gereift, ein Eigentum zu er-
 V
 werben – dann bieten Bausparvertrag und
 Riester-Zulagen willkommene Chancen zu
 einer günstigen Finanzierung.
  ielleicht möchten Sie sich für
 V
 das höhere Lebensalter
 absichern und eine se-
 niorengerechte Woh-
 nung oder einer
 Service-Wohnung
 kaufen?

                                24
Warum Wohn-Riester sich auch ab 50 lohnt

Welche Zulagen und Steuervorteile können Menschen über 50
bei Wohn-Riester erwarten? Ein Rechenbeispiel für ein Ehepaar
mit zusammen 55.000 ¤ zu versteuerndem Einkommen zeigt bei
einer Bausparsumme über 42.000 ¤ und einer Vertragslaufzeit
von 17 Jahren inklusive Förderung und Steuervorteilen über den
gesamten Zeitraum eine Gesamtförderung von über 22.000 ¤!

Zu beachten aber ist: Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Darle-
hen bis spätestens zum 68. Lebensjahr zurückgezahlt sein muss,
damit diese Förderungen greifen!

  Journalistische Themenansätze:

    „Bausparen mit 50 plus? Kein Problem mit Wohn-Riester.“

    „ Wohn-Riester für Wohnen im Alter: Wie der Staat Sie
     unterstützt.“

    „ Schneller Hypotheken tilgen – so funktioniert es mit
     Wohn-Riester.“

    „Der Geld-Tipp für Best Ager: Wohn-Riester-Zulagen nutzen.“

    „Steuern sparen und Zulagen kassieren – dank Wohn-Riester.“

    „ Vorsorgen für die Zukunft: Seniorengerechtes Wohnen
     dank Wohn-Riester.“

                                25
Nachgelagerte Besteuerung

Abgaben erst am Ende: Nachgelagerte Besteuerung

Der Gesetzgeber hat als Ausgleich für die Förderung der Spar- oder
Tilgungsbeiträge zu Wohn-Riester die nachgelagerte Besteuerung
vorgesehen. Was bedeutet das für die Rentenphase?

Ein merkwürdiges Wort: die „nachgelagerte“ Besteuerung. Diese
bedeutet bei Geld-Riester nichts anderes, als dass der Staat die
Sparbeiträge in der Ansparphase mit Zulagen und ggf. zusätz-
lichen Steuervorteilen fördert und in der Auszahlungsphase die
Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung unterwirft.

Ähnlich gestaltet sich die nachgelagerte Besteuerung bei Wohn-
Riester. Wird z. B. ein Riester-gefördertes Darlehen für einen Im-
mobilienkauf verwendet, fließt in der Auszahlungsphase keine
Riester-Rente, der Wohn-Riester-Kunde profitiert vielmehr im
Rentenalter von den Mietersparnissen aufgrund des bereits zu-
vor erworbenen selbst genutzten Immobilieneigentums. Als
Ausgleich für die erhaltene Riester-Förderung wird nachgela-
gert das in dem Wohneigentum gebundene Riester-geförderte
Vermögen besteuert. Deshalb hält das Kreditinstitut mit Ver-
wendung des geförderten Guthabens oder Darlehens für das Ei-
genheim auf einem so genannten „Wohnförderkonto“ die ge-
förderten Spar- und Tilgungsbeiträge sowie die gewährten
Riester-Zulagen fest und verzinst sie jährlich mit 2 %. Der Stand
des Wohnförderkontos zu Beginn der so genannten Auszah-
lungsphase ist Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. –
Der Beginn der Auszahlungsphase kann dabei zwischen dem 60.
und dem 68. Lebensjahr liegen. Er wird zwischen dem Riester-
Sparer und dem Kreditinstitut vereinbart.

                               26
Nachgelagerte Besteuerung

Bei der nachgelagerten Besteuerung hat der Riester-Bauherr zwei
Möglichkeiten:

 Entweder er zahlt die gesamten fälligen Steuern gleich auf einen
  Schlag. Der Vorteil: Dann verringert sich der zu versteuernde Be-
  trag um 30 %, sofern er die Wohnimmobilie in den nächsten 20
  Jahren weiterhin selbst als Eigentümer bewohnt.
 O der er zahlt in jährlich gleich bleibenden Raten bis zum
 85. Lebensjahr die Steuerschulden ab. Hierbei wird der bei
  Beginn der Auszahlungsphase in dem Wohnförderkonto erfasste
  Betrag gleichmäßig auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr des
  Riester-Bauherrn verteilt und der sich so ergebende jährliche
  Betrag mit dem dann maßgeblichen individuellen Steuersatz
  versteuert.

Dabei sollte sich – auch nach Meinung unabhängiger Finanz-
experten beispielsweise der Stiftung Warentest – niemand von
dieser Steuerzahlung abschrecken lassen. Denn erstens sind die
Vorteile, die Wohn-Riester bietet, auch unter Berücksichtigung
der nachgelagerten Besteuerung eindrucksvoll genug. Und zwei-
tens ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist weit-
aus geringer als im Erwerbsleben. So dürften sich nach Berech-
nungen von Finanzexperten die Zahlungen für die nachgelagerte
Besteuerung bei Wohn-Riester im Bereich von 40 bis 80 ¤
monatlich bewegen – eine geringfügige Summe, vergleicht man
sie mit der Mietersparnis durch das Wohneigentum!

                               27
Nachgelagerte Besteuerung

Journalistische Themenansätze:

 „ Wohn-Riester-Versteuerung: Der 30-Prozent-Trick beim
  Renten-Start.“

 „Wohn-Riester: Wie der Staat Ihre Steuern stundet.“

 „ Die Steuer-Chance: Was Wohn-Riester Sie in der Rente
  wirklich kostet.“

 „Wohn-Riester: Keine Angst vor der Steuer!“

 „ Keine Angst vor Mieterhöhungen: Die Vorteile des
  Eigenheims im Alter.“

                             28
sieben irrtümer     über wohn-riester

Zwischenruf: Die sieben Irrtümer über Wohn-Riester

Es gibt eine Menge Irrtümer, die über die neue Wohnförderung
des Staates herumgeistern. Hier finden Sie die sieben wichtigs-
ten – und was bei Wohn-Riester wirklich stimmt!

1. Wohn-Riester kann ich mir nicht leisten!

Wohn-Riester lohnt sich für alle Einkommensgruppen. Immer-
hin winken jedem erwachsenen Riester-Sparer 154 ¤ Zulage, pro
Kind 185 ¤ Kinderzulage pro Jahr; bei Kindern ab dem Geburts-
jahr 2008 sind es sogar 300 ¤. Junge Menschen unter 25 Jahren
erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von
200 ¤. Damit der Riester-Sparer die vollen Beiträge erhält, müs-
sen zusammen mit den staatlichen Zulagen vier Prozent des so-
zialversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (höchstens
2.100 ¤) – abzüglich der ihm und gegebenenfalls seinem mittel-
bar zulageberechtigten Ehegatten zustehenden Zulagen – auf
einen Riester-Vertrag fließen.

Unterstellt, eine vierköpfige Musterfamilie (Mann ist Alleinver-
diener, ein Kind ist 2008 geboren) verfügt über ein Bruttoein-
kommen von 35.000 ¤, müssten jährlich vier Prozent davon –
also 1.400 ¤ – auf einen Wohn-Riester-Vertrag fließen. Da die der
Familie zustehenden Riester-Zulagen von 793 ¤ auf die zu leis-
tenden Einzahlungen angerechnet werden, müssten von der
Musterfamilie ergänzend pro Jahr lediglich 607 ¤ eigene Spar-
beiträge übernommen werden, monatlich also etwa 50 ¤.

                               29
sieben irrtümer    über wohn-riester

2. Wenn das Haus verkauft oder vermietet wird, muss die
		Förderung auf einen Schlag zurückgezahlt werden!

Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig, denn es gibt einige
Ausnahmen von dieser generellen Regelung, die es zu beachten
gilt, damit die gesamte Förderung erhalten bleibt:

 I nnerhalb von vier Jahren nach dem Verkauf oder der Ver-
 mietung wird mit einem Betrag mindestens in Höhe der im
 Wohnförderkonto aufgezeichneten geförderten
 Mittel eine neue Immobilie gekauft, in die der
 Erwerber selbst einzieht. Dazu zählt ggf. auch
 der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem
 Senioren- oder Pflegeheim.
 D as für den Kauf der Immobilie verwen-
 dete und im Wohnförderkonto aufgezeich-
 nete geförderte Kapital einschließlich
 Zulagen wird innerhalb eines Jahres
 auf einen herkömmlichen Riester-Vertrag
 eingezahlt oder dient – wie oben erwähnt –
 zur Re-Investition in ein Folgeobjekt.
  Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen
   kann das Haus vorübergehend nicht
   selbst genutzt werden. Die Immobilie
   darf nur befristet vermietet werden
   und muss spätestens bis zum 67.
   Lebensjahr wieder bezogen werden
   (nur möglich mit Zustimmung der ZfA).

                               30
sieben irrtümer     über wohn-riester

3. Wohn-Riester ist furchtbar kompliziert!

Für jede Lebenssituation definiert das Eigenheim-Renten-Gesetz
eine klare Fördersystematik. Ob Single, Familie mit oder ohne
Kinder – in jeder Beratungsstelle eines Finanzdienstleisters kann
die passende Förderung dargestellt werden. Immer gilt: Es
gibt Zulagen, ggf. zusätzliche Steuererleichterungen und keine
Einkommensgrenzen.

4. Wohn-Riester kommt mich im Alter teuer zu stehen!

Wohn-Riester unterliegt wie alle Riester-Produkte der so genann-
ten nachgelagerten Besteuerung. Zu versteuern ist dabei der
Wert des geförderten Teils der selbst genutzten Immobilie
(geförderte Spar- und Tilgungsbeiträge, gewährte Zulagen, Zinsen
auf geförderte Beiträge).

Typischerweise können im Ruhestand – je nach individuellem
Steuersatz – zwischen 40 und 80 ¤ pro Monat Steuern anfallen.
Das ist in der Regel ein Bruchteil dessen, was beispielsweise für
Mietzahlungen aufzuwenden wäre.

5. 	Wohn-Riester ist bei einer Eigentumsfinanzierung ein Tropfen
   auf den heißen Stein!

Die Wohn-Riester-Förderung unterstützt z. B. Bausparer sowohl in
der Spar- als auch in der Darlehensphase. Die staatlichen Zula-
gen erhöhen das Eigenkapital, das im Vorsparprozess ange-

                               31
sieben irrtümer    über wohn-riester

sammelt wird. Die Förderung der Tilgung des Darlehens senkt die
laufende Belastung (Zulagenverrechnung) oder verkürzt die Lauf-
zeit (Sondertilgung).

Die Wohn-Riester-Förderung wirkt also kontinuierlich und bietet
Unterstützung bei der Verwirklichung des Eigenheimtraumes
vom ersten Euro, der gespart wird (Eigenkapitalbasis schaffen),
bis zum letzten Euro einer Finanzierung, mit dem die Schlussrate
der Hypothek bedient wird. Nach aktuellen Berechnungen der
Stiftung Warentest summieren sich bei den neuen Wohn-
Riester-Darlehen staatliche Zulagen, Steuervorteile und Zins-
ersparnisse im Einzelfall auf über 50.000 ¤
Vorteil.

6. Wohn-Riester ist für
    Besser­­­verdienende
    wenig attraktiv!

Wohn-Riester ist auch für Besser-
verdienende attraktiv. Es wird
oft außer Acht gelassen, dass
keine Einkommensgrenzen für
die Gewährung der Förderung exis-
tieren. Die für den Erhalt der vollen
Riester-Zulagen zu erbringenden Eigen-
leistungen sind pro Jahr abzüglich der dem
Riester-Sparer zustehenden Zulagen auf 2.100 ¤
abzüglich der ihm und gegebenenfalls seinem mittelbar
zulageberechtigten Ehegatten zustehenden Zulagen gedeckelt.

                                32
sieben irrtümer     über wohn-riester

Darüber hinaus kann ein Riester-Sparer für die geförderten
Spar- und Tilgungsleistungen und die Zulagen einen Sonderaus-
gabenabzug von bis zu 2.100 ¤ jährlich geltend machen. Auf
diese Weise können Besserverdienende außer von den Zulagen
auch von Steuervorteilen profitieren, die sich leicht auf mehrere
hundert Euro pro Jahr addieren können. Es erfolgt eine so ge-
nannte Günstigerprüfung mit Einreichung der Steuererklärung.

7. Geld aus anderen Riester-Verträgen (Geld-Riester) kann ich
   nicht für den Hauskauf einsetzen.

Das stimmt nicht. Auch bei einem Geld-Riester-Vertrag kann
man jeden Betrag für eine Hausfinanzierung verwenden, der sich
auf einem Riester-Konto befindet (siehe Frage 8, S. 18).

                               33
sieben irrtümer      über wohn-riester

Journalistische Themenansätze:

 „Die sieben Irrtümer über Wohn-Riester.“

 „So wird Geld-Riester zu Wohn-Riester. “

 „Für wen sich der neue Wohn-Riester lohnt.“

 „Steuervorteile nutzen – wie Wohn-Riester das möglich
  macht.“

 „Nichts für mobile Menschen? Mit Wohn-Riester umziehen.“

 „Kein Tropfen auf den heißen Stein: Wie viel Wohn-Riester
  zum Eigenheim wirklich beiträgt.“

 „Neue Chancen für Besserverdiener: Mit Wohn-Riester
  Steuern sparen.“

                             34
erfolgsmodell      riester

Erfolgsmodell Riester – doch warum machen nicht alle
Berechtigten mit?

Zehn Jahre, 15 Millionen Verträge: Die Riester-Vorsorge darf
als echtes Erfolgsmodell gelten. Allerdings erreicht sie längst
nicht jeden, der in ihren Genuss kommen könnte. Von den
Riester-Förderberechtigten hat bislang nur jeder Dritte einen
Vertrag. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat
untersucht, warum sich so viele Bundesbürger bares Geld
entgehen lassen.

Das Fazit der Autoren der Studie, Elena Lausberg und Marco
Habschick:

  F inanzielle Anreize alleine locken niemanden mehr hinter
   dem Ofen hervor.

  D
   ie Deutschen sind zu träge, um sich selbst um Vorsorge
  zu kümmern.

  D
   as Riester-System ist für Laien zu komplex.

  M
   angelnde Transparenz der Kosten kommt bei manchen
  Anbietern hinzu.

  Nötig sind zusätzliche Mechanismen, potenzielle Vorsorger
  mit an Bord zu holen.

                              35
erfolgsmodell      riester

Dazu verweist die Financial Times Deutschland auf Beispiele,
wie andere Länder dafür sorgen, dass die Bürger privat vor-
sorgen. Ein besonders spannendes Vorbild findet sich dazu
am anderen Ende der Welt:

In Neuseeland nennt sich das Programm „KiwiSaver“. Es läuft
seit 2007, verbindet die private Vorsorge mit der staatlichen
und betrieblichen Förderung und setzt ganz bewusst auf
die Trägheit der Bürger. Jeder Arbeitnehmer im Alter von 18
bis 64 ist automatisch im Vorsorge-Programm mit dabei,
sobald er eine neue Stelle antritt. Wer nicht mitmachen
möchte, muss sich aktiv dagegen entscheiden (Opting-out),
sprich: Man muss aktiv werden, um nicht mehr vorzusorgen.
Das System hat Erfolg. Schon jetzt sind 38 % aller Berechtigten
im KiwiSaver-Programm eingebunden. Ein Erfolgsmodell
auch für Deutschland?

                              36
recherchetipp: rechenfehler bei riester-kritikern!

Wohn-Riester tickt anders als die Riester-Rente:
Der entscheidende Unterschied

Die private Altersvorsorge durch die Riester-Rente gewann
noch deutlich an Schwung, als die Förderung auch für das
Wohneigentum geöffnet wurde. „Dadurch wurde die in der
ursprünglichen Regelung etwas starre Riester-Rente plötzlich
zu einem flexiblen Vorsorge-Produkt“, sagt Prof. Dr. Thomas
Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung
der Hochschule Amberg-Weiden.

Möglich wurde das durch das „Eigenheim-Renten-Gesetz“ aus
dem Jahre 2008. Es schaffte die Voraussetzung dafür, dass
nun auch schon vor dem 62. Lebensjahr ersparte Beträge ent-
nommen und für den Kauf einer selbst genutzten Immobi-
lie eingesetzt werden können. Außerdem besteht seitdem
die Möglichkeit, bestehende Darlehen zum Rentenbeginn mit
dem Riester-Kapital abzulösen.

Wie Riester-Förderung gegen den Sparstrumpf gewinnt

Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist eindrucksvoll –
auch wenn manche Stimmen das nicht so recht wahrhaben
wollen: wie etwa eine Studie des DIW aus dem Herbst 2011.
Sie versuchte vorzurechnen, dass sich Riester-Vorsorge nur
mäßig lohne. Der Haken: Diese Studie basiert auf einem
schweren handwerklichen Fehler. So wird die Rendite der

                              37
recherchetipp: rechenfehler bei riester-kritikern!

Riester-Rente nicht auf Basis der Beiträge, die der Verbraucher
tatsächlich aus eigener Tasche leistet (Nettobeiträge), berech-
net, sondern anhand des Gesamtbeitrags, also inklusive staat-
licher Zulagen (Bruttobeiträge). Dieses Berechnungsverfah-
ren ist weder aus Kundensicht korrekt noch entspricht es den
Regeln der Investitionstheorie, um die Rentabilität einer In-
vestitionsentscheidung zu beurteilen. „Diese Studie des DIW
kommt eindeutig zu einem falschen Ergebnis“, stellt Alters-
vorsorgeexperte Prof. Dr. Thomas Dommermuth fest, „denn
den Vorsorgesparer interessiert nur, wie sich sein tatsächlich
eingesetztes Geld verzinst. Auf dieser Grundlage sind Riester-
Renditen deutlich höher als in der DIW-Studie dargestellt!“

Eine Berechnung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung
macht das deutlich:

Legt ein Arbeitnehmer, 40 Jahre alt, Wohnsitz in Bayern, ge-
setzlich krankenversichert, Kirchensteuerzahler, verheiratet mit
einer Hausfrau ohne Einkommen, zwei Kinder, 2007 und
2009 geboren, mit 30.000 ¤ Einkommen seine vorgeschrie-
benen 4 % vom Bruttogehalt in Riester an, verfügt er am Ende
des Förderzeitraums (also mit 67 Jahren) über die Summe
von 51.654,65 ¤. Gerechnet wurde hier mit marktüblichen
Anlagezinsen und Vertragskosten.

Würde er die gleichen Eigenbeiträge bei den mittlerweile
üblichen 2 % Zinsen als Sparer anlegen, käme er bei gleicher
Laufzeit gerade mal auf die Summe von 25.549,46 ¤ – also auf
etwa die Hälfte.

                              38
Rechenbeispiele: so sieht die praxis aus

Rechenbeispiele:
So sieht Wohn-Riester in der Praxis aus

Die Zahlen sind beeindruckend: Erfahren Sie anhand der folgenden
Rechenbeispiele, wie viel die neue Förderung durch Wohn-Riester
für den Verbraucher tun kann!

Beispiel A:

Michael Meier, ein 39-jähriger Arbeitnehmer, verdient 48.000 ¤
brutto im Jahr, seine ein Jahr jüngere Frau 33.000 ¤. Die beiden
haben ein Kind – 2002 geboren und bis zum 18. Lebensjahr förder-
berechtigt.

Ihre Traumimmobilie kostet 250.000 ¤. Das erforderliche Darlehen
über 200.000 ¤ (Zins: 4,0 % p. a.) ist mit maximaler Riester-Förde-
rung vier Jahre schneller getilgt als ohne.

Bei der Verwirklichung ihres Traums kann die Familie mit 7.702 ¤
Riester-Zulagen rechnen. Dazu kommen 19.458 ¤ an ersparten
Steuern durch Sonderausgabenabzug (gerechnet ohne Gehalts-
steigerung und mit einem durchschnittlichen Steuersatz von
35 %).

Durch die Riester-Förderung reduzieren sich außerdem die
Darlehens-Zinsen um 23.633 ¤. Unterm Strich belaufen sich
die Fördervorteile für Familie Meier bis zum Rentenbeginn auf
50.793 ¤.

                                39
Rechenbeispiele: so sieht die praxis aus

Beispiel B:

Gerd König, 39, verdient als Arbeitnehmer 35.000 ¤ brutto im Jahr.
Seine vier Jahre jüngere Frau Gaby 10.000 ¤. Die beiden haben
zwei Kinder, die 2005 und 2008 geboren wurden und jeweils bis
zum 18. Lebensjahr förderberechtigt sind.

Ihre Traumimmobilie kostet 200.000 ¤. Das erforderliche Darlehen
über 160.000 ¤ (Zins: 4,0 % p. a.) ist mit maximaler Riester-Förde-
rung vier Jahre schneller getilgt als ohne.

Bei der Verwirklichung ihres Traums kann Familie König mit 13.057 ¤
Riester-Zulagen rechnen. Dazu kommen 8.355 ¤ an ersparten
Steuern durch Sonderausgabenabzug (gerechnet ohne Gehalts-
steigerung und mit einem durchschnittlichen Steuersatz von
28 %).

Durch die Riester-Förderung reduzieren sich außerdem die
Darlehenszinsen um 19.557 ¤. Unterm Strich belaufen sich die
Fördervorteile für Familie König bis zum Rentenbeginn auf
40.969 ¤.

Quelle: www.eigenheim-renten-rechner.de, Institut für Vorsorge und Finanzplanung

                                       40
Rechenbeispiele: so sieht die praxis aus

Journalistische Themenansätze:

 „ 50.000 ¤ vom Staat – wie Familien von Wohn-Riester
  profitieren.“

 „ Die Wohn-Riester-Zulagen im Überblick: Das zahlt
  Vater Staat für Sie.“

 „Errechnen Sie Ihren Wohn-Riester-Steuervorteil.“

 „Zu zweit geht’s besser: Wie Ehepartner von
 Wohn-Riester profitieren.“

 „ Die Kinderzulage des Staates: Wie Familien durch
  Wohn-Riester besonders profitieren können.“

 „ Jedes Jahr zählt: Wie sich Verbraucher noch jetzt
  Zulagen sichern können.“

                              41
Steuern sparen    mit Wohn-Riester

Steuern sparen mit Wohn-Riester: So geht's!

Was bei Betrachtung der Zulagen der Wohn-Riester-Förderung
oft vergessen wird: Einen zweiten, sehr gewichtigen Vorteil
können die Steuervergünstigungen bieten. Wie die sich aus-
wirken können, zeigen folgende Beispiele.

Auch die so genannten Besserverdienenden sollten sich intensiv
mit der Förderung durch Wohn-Riester auseinandersetzen.
Denn je nach Einkommen und Familienstand bieten die steuer-
lichen Regelungen attraktive Anreize mitzumachen. So beträgt
etwa die jährliche Förderrendite bei einem Ehepaar, das ein
Kind hat, und ungefähr 70.000 ¤ brutto verdient und nach der
Splittingtabelle veranlagt wird, rund 44 %. Denn der Steuervor-
teil beträgt bei einer eigenen monatlichen Sparleistung von nur
162,17 ¤ stolze 278 ¤!

                               42
Steuern sparen         mit Wohn-Riester

Weitere Beispiele zeigen, dass dies für andere Lebensverhältnisse
ebenso gilt:

  Beispiel Steuerersparnis

  Schließen Eheleute (beide 53 Jahre alt, gemeinsames
  Jahreseinkommen 100.000 ¤) Bausparverträge über jeweils
  27.000 ¤ Bausparsumme ab (1,5 % Ansparzins p. a., 110 %
  Zinsbonus), entsteht innerhalb von 12 Jahren ein Guthaben
  von zusammen 58.790 ¤. Darin enthalten sind Riester-
  Zulagen in Höhe von 3.696 ¤.

  Hinzu kommt eine Steuerersparnis von 17.694 ¤, die für 3 %
  p. a. wieder angelegt wird. Daraus ergibt sich ein Zusatzertrag
  von 3.232 ¤.

  Das Muster-Ehepaar verfügt damit über ein Kapital von
  79.716 ¤ für die Entschuldung seiner selbst genutzten Immo-
  bilie. Rund 30 % davon (24.622 ¤) sind Riester-Vorteile.

  Quelle: eigenheim-renten-rechner.de, Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Fazit: Bausparen mit Wohn-Riester ist nicht nur wegen der
staatlichen Zulagen auf die eigene Spar- und Tilgungsleistung in-
teressant: Es ermöglicht zudem, die eigene Steuerbelastung zu
senken und das ersparte Geld in den Traum von den eigenen vier
Wänden zu investieren.

                                       43
Steuern sparen      mit Wohn-Riester

Journalistische Themenansätze:

 „ Wohn-Riester für Besserverdiener: Wie Sie Steuern sparen
  können.“

 „Wohn-Riester als Steuersparmodell: So funktioniert's.“

 „Der verkannte Wohn-Riester: Der Steuerspareffekt
 anhand von zwei Beispielen.“

 „Ihr Steuerberater rät: ‚Wohn-Riestern Sie jetzt!‘“

                              44
Eigenheim        statt Miete

Eigenheim statt Miete: Was Hausbesitzer alles sparen

Es ist nicht nur das wunderbare Gefühl, in den eigenen vier
Wänden zu wohnen: Ein Eigenheim hat zudem handfeste
finanzielle Vorteile. Welche, lesen Sie hier kurz und bündig.

Es gilt ein klarer Satz: Wer ein Haus kauft, hat irgendwann mehr
Geld in der Tasche. Wer als 30-Jähriger anfängt, mit Riester für
die eigenen vier Wände zu sparen, hat später als Wohnungseigen-
tümer vor Steuern und Sozialabgaben fast 800 ¤ monatlich
mehr zur freien Verfügung als jemand, der zur Miete wohnt!
Diese und andere Beispiele berechnet der LBS-Eigenheim-Renten-
Rechner online (Adressen siehe Anhang). Hinzu tritt eine Reihe
von weiteren Argumenten, die für ein frühzeitiges Engagement
bei Wohn-Riester sprechen:

 Die Versorgungslücke wächst: Die gesetzliche Rente reicht längst
  nicht mehr. Nur noch 40 % des letzten Brutto-Einkommens
  werden gesetzlich Rentenversicherte zukünftig nach 40 Bei-
  tragsjahren erhalten – viel zu wenig, um den Lebensstandard
  halten, Miete zahlen und auch noch steigende Gesundheits-
  kosten auffangen zu können.
   in Eigenheim trotzt der Inflation: Es behält allen Geldentwer-
  E
  tungen zum Trotz in der Regel seinen Wert und kann ihn sogar
  steigern – das „Betongold“ ist also eine der sichersten Alters-
  anlagen, die man sich denken kann. Auch noch die nächste
  Generation hat davon etwas, weil Wohneigentum mit hohen
  Freibeträgen an die Kinder vererbbar ist.
   as Eigenheim verwirklicht den ganz persönlichen Lebensstil:
  D
  Nur hier können Sie sich ungehindert von einem Vermieter ent-

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Eigenheim        statt Miete

falten und verwirklichen, anbauen, umbauen, verändern –
kurzum: Ihre Freiheit genießen.
 as Eigenheim ermöglicht Ihnen, sachgerecht Investitionen für
D
Ihre eigene Zukunft zu planen: So sinkt durch die so genannte
„Dämmrendite“, die Häuslebauer nutzen können, wenn sie
ihr Eigenheim energetisch sanieren, die Abhängigkeit von stets
weiter steigenden Energiekosten – auch dies ein wichtiger
Baustein für die finanzielle Vorsorge im Rentenalter. Mietern
ist dieser Weg nicht möglich.
 as Eigenheim sichert den Lebensstandard: Wer frühzeitig vor-
D
sorgt und die Förderungen des Staates durch Wohn-Riester
nutzt, hat im Alter eine große Sorge weniger: Seine Rente
wird er nicht mit einem Vermieter teilen müssen, denn er lebt
mietfrei im eigenen Haus.

Journalistische Themenansätze:

  „Rente: Wie Wohn-Riester die Versorgungslücke schließt.“

  „Betongold statt Brösel-Aktie: Ein Vergleich der Altersvorsorge.“

  „Die wahren Werte eines Eigenheimes: Die emotionale
   Rendite von Wohn-Riester.“

  „Das Eigenheim: Die einzige Altersvorsorge, die man
   sofort genießen kann.“

  „Entwickeln Sie Ihren persönlichen Lebensstil –
   mit Hilfe von Wohn-Riester.“

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