Wohn-Riester: Alles, was Journalisten wissen müssen - Mit 60 Themenansätzen für den Redaktionsalltag.
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Institut für Verbraucherjournalismus Wohn-Riester: Alles, was Journalisten wissen müssen. Mit 60 Themenansätzen für den Redaktionsalltag. Mit freundlicher Unterstützung der LBS.
GRUSSWORT 4 Die Deutschen und das Eigenheim 6 Was ist Wohn-Riester? 10 Neue Chancen für Berufseinsteiger 21 Späte Chancen: Warum Wohn-Riester sich auch ab 50 lohnt 24 Abgaben erst am ende: DIE NACHGELAGERTE BESTEUERUNG 26 Zwischenruf: Die sieben Irrtümer über Wohn-Riester 29 ERFOLGSMODELL RIESTER – DOCH WARUM ZÖGERN VIELE NOCH? 35 RECHERCHETIPP: RECHENFEHLER BEI RIESTER-KRITIKERN! 37 Rechenbeispiele: So sieht Wohn-riester in der Praxis aus 39 steuern sparen mit wohn-riester: so geht's 42 Eigenheim statt Miete: Was Hausbesitzer alles sparen 45 Fazit 47 Anhang 48 Impressum 51
GRUSS WORT ein Jahrzehnt Riester-Förderung – für die Ver- braucher ein Grund zum Feiern. Vor allem dann, wenn sie sich für das Wohn-Riester-Mo- dell entschieden haben. Lassen Sie uns nur einmal anschauen, was die Journalistenkol- legen von der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 6/2009, Seite 36) über das Thema Eigenheim und Wohn-Riester zu sagen haben. Bitte: „Für die eigenen vier Wände gibt es drei gute Argumente: die Fi- nanzkrise, die niedrigen Kreditzinsen und die neue Wohn-Riester- Förderung. Das Eigenheim ist eine vergleichsweise sichere Geld- anlage und bietet Schutz vor Inflation. Das ist in Krisenzeiten ein klarer Pluspunkt. Für die Finanzierung müssen Bauherren und Wohnungskäufer derzeit kaum mehr als vier Prozent Zinsen zah- len. Das macht das Eigenheim für viele erst erschwinglich. Und seit dem Start der Wohn-Riester-Förderung gibt es viel Geld vom Staat: Für die Tilgung eines Riester-Kredits bekommen Hauseigen- tümer mehrere zehntausend Euro Zulagen und Steuervorteile." Kurz und bündig fassen die Kollegen von „Finanztest“ damit den Entstehungsgrund für diesen Wegweiser zusammen, dessen zweite aktualisierte Auflage Sie in Händen halten: Denn erstmals seit Abschaffung der Eigenheimzulage erhalten Käufer und Bau- herren mit Wohn-Riester wieder spürbare staatliche Unterstüt- zung, wenn sie mit Wohneigentum für ihr Alter vorsorgen. Und diese Unterstützung kann sich sehen lassen. Zulagen und Steuer- ersparnisse addieren sich zu ansehnlichen Summen: So kommt 4
GRUSS WORT eine Familie mit zwei Kindern, von denen eines nach 2007 gebo- ren wurde, über die Zeit von 25 Jahren in den Genuss von 50.542 ¤ Förderung! In dieser Berechnung sind schon die Kosten der so genannten „nachgelagerten“ Besteuerung enthalten. Dies sollten Verbraucher wissen. Denn sie können ihre Chancen auf Förderung nur nutzen, wenn sie auch die verlässlichen Infor- mationen dazu besitzen. Deshalb will Ihnen als Journalisten- Kollegen diese handliche Broschüre helfen, das Thema Wohn- Riester für Ihre Leserinnen und Leser sachgerecht aufzuarbeiten. Sie stützt sich auf unabhängige Quellen sowie Berechnungen von Finanzexperten und wurde erarbeitet mit Förderung durch die Landesbausparkassen in Deutschland. Die komprimierte Zusam- menfassung aus Texten von Wissenschaftlern, Fachjournalisten und Finanzexperten erklärt kurz und bündig, wie der neue Wohn- Riester funktioniert, welche Vorteile er bringt und was Verbrau- cher beim Abschluss beachten sollten. Bitte denken Sie daran: Nach einer Studie unseres Institutes vertrauen über 70 Prozent der Deutschen bei wichtigen finanziellen Entscheidungen vor allem dem professionellen Journalismus der Tageszeitung. Jour- nalisten tragen also Verantwortung! Deshalb sollen die beige- fügten Themenideen Journalisten, die dieses Thema für Verbrau- cher aufarbeiten, dabei helfen, das komplexe Thema Wohn-Riester für ihre Leser, Hörer oder Zuschauer verstehbar zu machen – damit möglichst viele Verbraucher in den Genuss der staatlichen Förderungen kommen können. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihnen Ihr Institut für Verbraucherjournalismus Prof. Dr. Christoph Fasel 5
Die Deutschen und das Eigenheim Die Deutschen und das Eigenheim Die Finanzkrise hat es an den Tag gebracht: In schwierigen Zeiten stehen sichere Werte wie die eigene Immobilie hoch im Kurs. Wohneigentum ist inflationsgeschützt und gilt als zentraler Baustein für die private Altersvorsorge. Die eigenen vier Wände – sie stehen hoch im Kurs: Rund 80 % aller Deutschen nennen den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie als eines ihrer wichtigsten Lebensziele. Doch auf- grund der hohen Grundstücks- und Baukosten sind die Deutschen noch kein Volk von Eigenheimbesitzern. Wer ein Haus kaufen oder bauen will, der weiß es genau: Bei den meisten Menschen ist eine Finanzierung unumgänglich. Kalkulieren hier, rechnen da: Gibt es Zulagen von Vater Staat, 6
Die Deutschen und das Eigenheim welche Förderungen sind möglich? Die neue Wohn-Riester- Förderung unterstützt Hausbauer sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase. Doch das wissen noch viel zu wenig potentielle Bauherren. Rund 80 % der Deutschen unterschätzen zudem die Höhe der Zulagen, die sie erhalten können. Dabei gibt es einen Nachholbedarf beim Wohneigentum. Hierzulande wohnen bisher nur 42 % der Bürger in den eigenen vier Wänden – auf der britischen Insel sind es über 70 %, in Spanien und Norwegen gar 86 %! Zum persönlichen Wohlbeha- gen beim Wohneigentum treten ganz handfeste finanzielle Gründe. Nach einer Untersuchung von infratest dimap sind mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen in Deutschland um die persönliche wirtschaftliche Zukunft besorgt. Fast jeder zweite hat dabei vor allem die Ersparnisse im Blick. „Betongold“ oder „Rente aus Stein“ – das eigene Haus gilt als besonders krisenfester Wert. Und das mit Recht. Auf der sicheren Seite sind auch mit Blick auf Erkenntnisse aus der weiter schwelenden Finanzkrise die deutschen Bausparer: um einen ist das Bausparsystem gesetzlich besonders gere- Z gelt und unterliegt einer staatlichen Aufsicht. s funktioniert als geschlossener Kreislauf, der nicht auf die E Geldzufuhr von den Kapitalmärkten angewiesen ist. er Bausparvertrag sorgt als wesentlicher Bestandteil einer D soliden Immobilienfinanzierung für Sicherheit bei der Zins- belastung. r bietet in Kombination mit Wohn-Riester besonders viele E Vorteile für den Häuslebauer. 7
Die Deutschen und das Eigenheim Eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder, eines nach 2007 geboren) kann so beispielsweise jährlich bis zu 793 ¤ Riester-Zulage und zusätzlich attraktive Steuervorteile erhalten. Die Zulagen gibt es beim Wohn-Riester-Bausparen sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase. Die Förderung, für die keine Einkommensgrenzen gelten, nutzt also mehrfach: Sie unterstützt die Eigenkapitalbildung. Sie senkt die Finanzierungslast. Sie bietet ggf. Steuervorteile. Sie fördert die Entschuldung, denn mit jedem zusätzlichen Euro, der in die Tilgung fließt, spart der Eigentümer Darlehenszinsen und die eigenen vier Wände sind schneller abbezahlt. Als Faustformel beim Bau oder Kauf der eigenen vier Wände raten Fi- nanz-Experten: Mindestens 20 % Eigenkapital sollten in die Fi- nanzierung einfließen. Wer diese Summe noch nicht auf der hohen Kante hat, sollte sie gezielt an- sparen. 8
Die Deutschen und das Eigenheim Journalistische Themenansätze: „Der Hausbauwunsch der Deutschen – Warum die Sehnsucht nach den eigenen vier Wänden so groß ist.“ „Finanzkrise und Euro-Schwäche: Warum immer mehr Deutsche ihr Geld in Immobilien investieren.“ „Unterversorgt – Wohneigentum in Deutschland im internationalen Vergleich.“ „Miet-Belastung: Wie viel ein Leben zur Miete wirklich kostet.“ „Wohn-Riester: Wie viel der Staat jetzt zur Alters-Vorsorge in den eigenen vier Wänden dazugibt.“ „Staatliche Förderung und Wohneigentum im Europa- Vergleich: Warum Deutschland nachhinkt.“ „Betongold statt Aktie: Wie alte Werte in der Krise neu entdeckt werden.“ „Die Renaissance der Werte: Warum Bausparen boomt.“ „Trautes Heim: Welche persönlichen Vorteile Wohnen in den eigenen vier Wänden bringt.“ „Das Wohn-Riester-Einmaleins: Was Verbraucher wissen sollten.“ 9
Was ist Wohn-Riester Was ist Wohn-Riester? Keine Frage: Die gesetzlichen Regelungen bei Wohn-Riester sind nicht ganz einfach zu durchschauen. Doch Verbraucher können zehntausende von Euro bei der Hausfinanzierung sparen, wenn sie sich mit den wichtigsten Bestimmungen vertraut machen. Die wichtigsten Fragen, die von Verbrauchern immer wieder ge- stellt werden – und die richtigen Antworten dazu: 1. Frage: Wofür wird die Wohn-Riester-Förderung gezahlt? Gefördert wird durch Wohn-Riester die Tilgung eines Darlehens, das der Eigentümer für den Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnung aufnimmt. Zudem unterstützt die Förderung schon bei der Sparphase. Das Haus oder die Wohnung muss grundsätz- lich nach 2007 angeschafft oder fertig gestellt worden sein – und das Riester-geförderte Darlehen muss bis zum 68. Lebensjahr zurückgezahlt werden. Die Wohnung oder das Haus muss in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen sein und der Eigentümer muss in der Riester-geförderten Immobilie den Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben. Der Kauf einer vermieteten Wohnung und die Modernisierung einer bestehenden Immobilie werden dagegen von Wohn-Riester nicht gefördert. Ein schon bestehender Geld-Riester-Vertrag kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls für die Immobili- enanschaffung verwendet werden (siehe Frage 8, S. 18). 10
Was ist Wohn-Riester 2. Frage: Wer hat Anspruch auf die Riester-Förderung? Anspruch auf die Riester-Förderung haben als unmittelbar Förder- berechtigte u. a. alle, die in der inländischen gesetzlichen Renten- versicherung pflichtversichert sind, Beamte, Richter, Soldaten sowie unter Umständen auch Landwirte und Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen. Die rentenversicherungspflichtigen Personen machen einen Groß- teil der unmittelbar Riester-Förderberechtigten aus. Rentenversi- cherungspflichtig können sowohl Arbeitnehmer als auch Selb- ständige sein. Auch die Freiwilligen des kürzlich eingeführten Bundesfreiwilligendienstes und die Freiwilligen der beiden Ju- gendfreiwilligendienste (freiwilliges soziales Jahr und freiwilliges ökologisches Jahr) sind Riester-förderberechtigt. Denn trotz der geringfügigen Bezahlung besteht während des Freiwilligen- dienstes eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenver- sicherung. Rentenversicherungspflichtig (ggf. auf Antrag) und damit eben- falls unmittelbar förderberechtigt sind zudem grundsätzlich Personen, die Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld beziehen. Zu der Gruppe der unmittelbar Förderberechtigten ge- hören ferner Personen, die bei der Agentur für Arbeit als Arbeit- suchende gemeldet sind und der Rentenversicherungspflicht nicht unterliegen, weil sie aufgrund eines hohen Vermögens oder Einkommens kein Arbeitslosengeld beziehen. 11
Was ist Wohn-Riester Auch die so genannten „Mini-Jobber“ sind unmittelbar förderbe- rechtigt, sofern sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Väter und Mütter sind unmittelbar förderberechtigt in der Zeit, in denen ihnen Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Renten- versicherung anzurechnen sind. Die Förderberechtigung besteht grundsätzlich für die ersten drei Jahre nach Geburt des Kindes und verlängert sich, wenn innerhalb dieses Dreijahreszeitraums mehrere Kinder erzogen werden. Übrigens: Einen Riester-Vertrag kann außerdem der Ehepartner eines unmittelbar Förderberechtigten abschließen, auch wenn er selbst nicht zu dem Kreis der unmittelbar Förderberechtigten ge- hört. Voraussetzung ist, dass die Eheleute nicht dauernd getrennt leben und der unmittelbar Förderberechtigte einen Riester-Ver- trag abgeschlossen hat oder z. B. über eine förderbare Direktver- sicherung verfügt. In diesem Fall ist der Ehegatte des unmittelbar Förderberechtigten selbst mittelbar zulageberechtigt. 3. Frage: Was wird eigentlich durch Wohn-Riester gefördert? Gefördert werden auf einen Riester-Vertrag gezahlte Sparbeiträge sowie Tilgungsleistungen. Dabei können Tilgungsleistungen für herkömmliche Immobiliendarlehen mit während der Zinsbin- dungsfrist gleich bleibenden Zins- und Tilgungsraten (Annuitä- tendarlehen), Bauspardarlehen sowie Bausparkombikredite gefördert werden. Der Kreditvertrag muss vorsehen, dass das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt werden muss. 12
Was ist Wohn-Riester Der Riester-Vertrag, auf den die Sparbeiträge bzw. die Tilgungs- leistungen eingezahlt werden, muss von der zuständigen Zertifi- zierungsstelle zertifiziert worden sein. Da Ehegatten jeweils ei- nen selbständigen Anspruch auf die Förderung haben, müssen beide einen Riester-Vertrag abschließen, um die Förderung voll auszuschöpfen. 4. Frage: Was bringen die Zulagen und Steuervorteile? Um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen, muss ein unmittelbar Förderberechtigter jährlich einen bestimmten Betrag als Spar- oder Tilgungsleistung auf seinen Riester-Vertrag einzah- len (sog. Mindesteigenbeitrag). Grundsätzlich muss ein unmittel- bar förderberechtigter Wohn-Riester-Sparer jährlich 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres – bis zu einer Grenze von 2.100 ¤ – abzüglich der ihm und gegebe- nenfalls seinem mittelbar zulageberechtigten Ehegatten zustehen- den Zulagen einsetzen. In jedem Fall zahlt er mindestens den Sockelbetrag von 60 ¤ jährlich. Wird der Mindesteigenbeitrag in einem Kalenderjahr nicht voll erbracht, werden für dieses Kalender- jahr die Zulagen des Riester-Sparers und seines mittelbar förder- berechtigten Ehegatten anteilig gekürzt. Zum 1. Januar 2012 trat eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, nach der auch mittelbar Zulageberechtigte einen Beitrag von 60 ¤ pro Jahr zahlen müssen, um zulageberechtigt zu sein. 13
Was ist Wohn-Riester Wird der Mindesteigenbeitrag gezahlt, erhalten Riester-Sparer jedes Jahr stattliche Zulagen: D ie Riester-Grundzulage beträgt 154 ¤ im Jahr. E hepaare erhalten das Doppelte, also 308 ¤. D azu kommen 185 ¤ für jedes Kind, für das der Riester-Sparer Kindergeld erhält. F ür jedes ab 2008 geborene Kind erhöht sich diese Kinderzulage auf 300 ¤. F ür bis zu 25-Jährige wird zusätzlich ein einmaliger Bonus von 200 ¤ gewährt. Jeder unmittelbar Förderberechtigte kann außerdem für die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen und die Zulagen einen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 ¤ jährlich geltend machen. Auf diese Weise können vor allem Besserverdienende zusätzlich zu den Zulagen auch von Steuervorteilen profitieren, die sich leicht auf mehrere hundert Euro pro Jahr addieren können. Aufgepasst – Fristen beachten! Nur wer seine Einzahlungen rechtzeitig leistet, kann auch in den Genuss der Prämien kommen. Ebenso wichtig: die Frist zur Beantragung der Zulagen nicht versäumen – beim Kreditinstitut informieren, was dazu nötig ist. Die Zulagen sind bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres zu beantragen, das auf das Jahr folgt, für das sie gewährt werden sollen. Der journalistische Hintergrund: Noch immer lassen Riester- Sparer jedes Jahr Millionen von Zulagen verfallen, weil sie diese Fristen bis Jahresende verstreichen lassen – eine Erinne- rung daran ist ein echter Service für den Leser! 14
Was ist Wohn-Riester 5. Frage: Wo beantragt man die Förderung? Den Zulagen-Antrag stellen Sie bei dem Kreditinstitut, das die Spar- oder Tilgungsleistungen bescheinigt. Es leitet ihn an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Sie kön- nen Ihr Kreditinstitut bevollmächtigen, für Sie auch für die Folge- jahre immer Zulagen zu beantragen. Achtung, am besten erteilen Sie Ihrem Kreditinstitut eine solche schriftliche Vollmacht bereits bei Abschluss Ihres Riester-Vertrages – sonst können Zulagen gefährdet werden! Den Sonderausgabenabzug können Sie Jahr für Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend machen. 6. Frage: Wie wird Wohn-Riester besteuert? Wohn-Riester wird nachgelagert besteuert. Das funktioniert fol- gendermaßen: Wenn Sie Ihr Riester-Guthaben bzw. Riester-Darle- hen für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie einsetzen, werden das geförderte Kapital, die laufenden geför- derten Tilgungsbeiträge sowie die staatlichen Zulagen auf einem so genannten Wohnförderkonto verbucht. Dann wird so gerech- net, als verzinse sich dieser Betrag bis zum Rentenbeginn mit 2 % im Jahr. Ab Rentenbeginn – genauer ab Beginn der so genannten Auszahlungsphase – ist der so errechnete Betrag jedes Jahr in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr zu versteuern. Die Auszah- lungsphase beginnt bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen frü- hestens mit dem 62. (bei vorher abgeschlossenen mit dem 60.) und spätestens mit dem 68. Lebensjahr des Riester-Sparers. Den Beginn der Auszahlungsphase vereinbart der Riester-Sparer mit dem Kreditinstitut. 15
Was ist Wohn-Riester Die zweite Möglichkeit, die der Gesetzgeber vorgesehen hat: Der Eigentümer zahlt zu Beginn der Auszahlungsphase die Steuern auf einen Schlag – mit dem Vorteil, dass sich der zu versteuernde Betrag um 30% vermindert. Wie hoch die Steuer im Ruhestand wird, hängt von dem Stand des Wohnförderkontos zu Beginn der Auszahlungsphase sowie dem persönlichen Steuersatz ab. Dieser ist regelmäßig im Rentenalter deutlich niedriger als während der Berufstätigkeit. Faustregel: Bei der Ausnutzung der maximalen Riester-Förderung werden im Rentenalter typischerweise zwischen 40 und 80 ¤ Steuern pro Monat fällig. 7. Frage: Was geschieht, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird? Dann fordert der Gesetzgeber, dass das Wohnförderkonto aufgelöst und der zu diesem Zeitpunkt auf dem Wohnförder- konto erfasste Betrag sofort nachversteuert werden muss. Doch es gibt Ausnahmen, mit denen sich diese steuerlichen Nachteile vermeiden lassen: L ösung 1: innerhalb von vier Jahren nach dem Jahr der Ver- äußerung oder Vermietung der Immobilie eine neue Immobilie kaufen, die wieder selbst genutzt wird. Übrigens fällt darunter gegebenenfalls auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim. Auch wenn der Riester-Spa- rer krankheits- oder pflegebedingt für längere Zeit in ein 16
Was ist Wohn-Riester Die Besteuerung schmälert nicht die Vorteile! Interessant: Bei den Berechnungen der Vorteile durch Bauspa- ren mit Wohn-Riester, die zum Beispiel die Zeitschrift „Finanz- test“ angestellt hat, sind die nachgelagerten Steuerzahlungen schon mit enthalten. Der Vorteil, den diese unabhängigen Tests ergeben haben, wird also nicht durch die nachgelagerte Besteuerung geschmälert. Im Übrigen ist die Steuerzahlung bei Wohn-Riester nur bis zum 85. Lebensjahr erforderlich – anders als bei der Riester-Rente, die während des gesamten Renten- bezugs zu besteuern ist. Senioren- oder Pflegeheim zieht, ohne dort ein Dauerwohnrecht zu erwerben, braucht er den auf dem Wohnförderkonto erfassten Betrag nicht sofort zu versteuern, wenn er Eigentümer seiner Immobilie bleibt, die Immobilie ihm weiterhin zur Verfügung steht und nicht von Dritten genutzt wird. L ösung 2: Der Betrag in Höhe des Stands des Wohnförder- kontos wird binnen eines Jahres nach dem Jahr der Veräußerung oder Vermietung der Immobilie auf einen anderen Riester- Vertrag, z. B. einen Riester-Bausparvertrag, eingezahlt. L ösung 3: Der Auszug geschieht aus beruflichen Gründen. Dann kann die Immobilie mit einer Befristung vermietet wer- den; der Eigentümer muss spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder einziehen. 17
Was ist Wohn-Riester 8. Frage: Kann man einen Geld-Riester-Vertrag für die Finanzie- rung einsetzen? Grundsätzlich ist das möglich: Sparer können das Vermögen aus einem Riester-Sparvertrag herausnehmen und als Eigenkapital für eine Finanzierung einsetzen. Für die Entnahme muss ein Antrag bei der Zentralen Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) gestellt werden. Die Entnahme des geförderten Kapitals ist nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf des Eigenheims erlaubt. Davon geht die Zulagenstelle aus, wenn Sie das Geld innerhalb eines Zeitraumes von einem Monat vor dem Antrag auf Entnahme und zwölf Monaten nach Auszahlung für den Bau oder Kauf der Immobilie ausgeben. Zudem besteht die Möglichkeit, das auf einem Geld-Riester-Ver- trag angesparte Vermögen nach Kündigung auf einen anderen Riester-Vertrag, z. B. einen Riester-Bausparvertrag, zu übertragen. Die gewährte Förderung bleibt dabei erhalten. Der Riester- Bausparvertrag wird schneller zugeteilt, so dass der Riester- Sparer schneller das ebenfalls geförderte Riester-Bauspardarle- hen in Anspruch nehmen kann. Geld-Riester-Vermögen darf vor Rentenbeginn nicht unmittelbar für eine Sondertilgung in einen laufenden Kredit bzw. für die Ablösung eines Kredites eingesetzt werden. Es kann jedoch auf einen Riester-Bausparvertrag übertragen werden, der dann vor- oder zwischenfinanziert wird. Mit der Riester-geförderten Vor- oder Zwischenfinanzierung kann dann der frühere nicht 18
Was ist Wohn-Riester Riester-geförderte Kredit abgelöst werden, sofern dieser Kredit nach 2007 zum Kauf oder Neubau einer Wohnung oder eines Hauses verwendet wurde und die Wohnung oder das Haus vom Sparer selbst genutzt wird. Die Vor- bzw. Zwischen-Finanzierung wird wiederum nach Zuteilung des Bausparvertrages mit dem zinsgünstigen Riester-Bauspardarlehen abgelöst. Mit Rentenbeginn kann das Riester-geförderte Vermögen auch unmittelbar zur Rückzahlung einer noch bestehenden Rest- schuld verwendet werden, sofern dieser Kredit zum Kauf oder zur Herstellung einer Wohnung oder eines Hauses verwendet wurde und die Wohnung oder das Haus vom Sparer selbst genutzt wurde. Diese Möglichkeit haben dann auch Eigen- tümer, die ihre Immobilie vor 2008 gebaut oder gekauft haben. 9. Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, mit anderen Geldanlagen auf einen Wohn-Riester-Vertrag umzusteigen? Anders als Riester-Sparverträge können andere Geldanlagen lange Bindungsfristen vorsehen, so dass eine kurzfristige Kündigung bzw. Übertragung des Guthabens auf einen Riester-Vertrag nicht immer möglich ist. Entscheidend sind hier die Vertragsbedin- gungen, die der jeweiligen Geldanlage zu- grunde liegen. 19
Was ist Wohn-Riester Wenn ein Förderberechtigter zur Finanzierung der eigenen Immobilie ein Darlehen aufgenommen hat, kann dieses Darlehen durch ein Riester-Darlehen bzw. einen Riester-Kredit abgelöst werden, wenn die finanzierte Immobilie nach 2007 angeschafft oder gebaut wurde. Ein Annuitätendarlehen kann grundsätzlich erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist abgelöst werden. Journalistische Themenansätze: „Wohn-Riester: Was Verbraucher jetzt tun sollten.“ „Fünf wichtige Fragen zu Wohn-Riester.“ „50.000 ¤ vom Staat? Wie Sie Wohn-Riester nutzen können.“ „ Verschenken Sie Geld vom Staat? Fünf gute Gründe, warum Sie das nicht tun sollten.“ „ Endlich wieder eine Wohnbauförderung vom Staat: Der neue Wohn-Riester.“ „Die sieben Irrtümer über Wohn-Riester.“ „Wer profitiert vom neuen Wohn-Riester?“ „ Wohn-Riester: Keine Zulage verschenken – jetzt den Antrag stellen!“ „Wohn-Riester abschließen: Was Verbraucher wissen sollten.“ 20
Neue chancen für berufseinsteiger Neue Chancen für Berufseinsteiger Kann man schon mit einer Azubi-Vergütung einsteigen? Und was ist mit einem Nebenjob, den man bei Eltern oder Bekannten wäh- rend der Ausbildung ausübt? Die Antwort lautet: Auch hier lohnt sich Wohn-Riester – denn der Staat steht zu seinen Zulagen. Der Einsatz ist klein, der Gewinn groß: Mit nur 5 ¤ monatlicher Einzahlung erhält beispielsweise ein Auszubildender grundsätz- lich das volle Recht auf die Förderung durch staatliche Zulagen. Hinzu kommt ein Starterbonus für alle bei Abschluss ihres Riester-Vertrages unter 25-Jährigen. Dieser Starterbonus beträgt einmalig bis zu 200 ¤. Diese Förderungen können sich zu ganz hübschen Summen addieren: Wer als unter 25-jähriger Riester-Sparer für das laufende Jahr erstmals eine Zulage beantragen will, zahlt nur 60 ¤ im Jahr auf den Riester-Vertrag selbst ein, wenn er im Vorjahr bis zu 10.350 ¤ brutto verdient hat (= 10.350 ¤ mal 4 % minus 154 ¤ Grundzulage minus 200 ¤ Berufseinsteigerbonus). er unter 25-jährige Riester-Sparer erhält dann die volle Grund- D zulage von 154 ¤. inzu kommt der volle Einsteigerbonus von 200 ¤. H F azit: Die Zulagen machen ein Vielfaches dessen aus, was der Riester-Sparer eingezahlt hat. Deshalb macht es auch schon für Auszubildende Sinn, in Wohn- Riester zu investieren, ebenso wie für junge Leute, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen. Was gilt es dabei an Besonder- heiten zu beachten? 21
Neue chancen für berufseinsteiger er einen Mini-Job macht, ist normalerweise nicht rentenver- W sicherungspflichtig – also auch nicht unmittelbar Riester- förderberechtigt. Das lässt sich mit einem Kniff ändern: Wer schriftlich gegenüber seinem Arbeitgeber auf die Ver- sicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet und selbst den vom Arbeitgeber zu entrichtenden Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % (bzw. von 5 % bei Privathaushalten) freiwillig auf den vollen Rentenversicherungs- beitrag von derzeit 19,9 % (ab 2012 19,6 %) aufstockt, kann ei- nen Riester-Vertrag, z. B. einen Riester-Bausparvertrag, abschließen. Gleichzeitig sichert sich der „Mini- Jobber" damit eine höhere Altersrente und ggf. zusätzliche Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. er einen Job ausübt, der zwischen 400 W und 800 ¤ liegt, hat als Rentenversiche- rungspflichtiger Anspruch auf die Riester- Förderung. Das gilt auch für alle Freiwilligen des kürzlich eingeführten Bundesfreiwilli- gendienstes und die Freiwilligen der beiden Jugendfreiwilligendienste (freiwilliges sozi- ales Jahr und freiwilliges ökologisches Jahr). Interessant zu wissen: Auch Einzahlungen der Eltern für ihre förderberechtigten Kinder auf den Riester-Vertrag der Kinder sind erlaubt! Doch eine Frage bleibt: Wie ist das mit der von jungen Menschen oft geforderten Mobili- tät? Ist da Bausparen mit Wohn-Riester- Förderung überhaupt etwas für jemanden 22
Neue chancen für berufseinsteiger Journalistische Themenansätze: „Mit 25 zum Eigenheim? Dank Wohn-Riester geht’s!“ „Wohn-Riester für Berufseinsteiger: Wie der Staat Sie unterstützt.“ „Mehr Zulage vom Staat als Einzahlung: So geht es mit Wohn-Riester.“ „Wohn-Riester: Zusätzliches Geld vom Staat für junge Häuslebauer.“ „Der Geld-Tipp für Azubis: Wohn-Riester von Anfang an.“ „Mini-Job: Wie Sie Wohn-Riester trotzdem nutzen können.“ „Früh starten, schnell besitzen: Der Turbo-Weg zum Eigenheim dank Wohn-Riester.“ aus der jungen Generation? Die Antwort lautet ja: Denn auch wenn eine mit Wohn-Riester-Förderung erworbene Immobilie aus beruflichen Gründen verlassen werden muss, bleibt die För- derung erhalten – wenn der Eigentümer beabsichtigt, sie spätes- tens mit 67 Jahren wieder zu beziehen. 23
Warum Wohn-Riester sich auch ab 50 lohnt Späte Chancen: Warum Wohn-Riester sich auch ab 50 lohnt Wohn-Riester bietet auch Menschen, die schon eine Immobilie besitzen, eine Menge Möglichkeiten. Bausparen mit Wohn-Riester noch ab 50? Das ergibt durchaus Sinn! Denn die Wohnkarriere der Menschen im besten Lebens- alter ist ja noch lange nicht zu Ende. Die Gründe für den Abschluss eines solchen Bausparvertrages können vielfältig sein: ind noch Restschulden aus einer alten Finanzierung zu tilgen? S Dann geht es mit den Wohn-Riester-Zulagen schneller (nur mög- lich, wenn dieser Kredit zum Kauf oder zur Herstellung einer Wohnung oder eines Hauses verwendet wurde). ielleicht ist erst jetzt der Plan gereift, ein Eigentum zu er- V werben – dann bieten Bausparvertrag und Riester-Zulagen willkommene Chancen zu einer günstigen Finanzierung. ielleicht möchten Sie sich für V das höhere Lebensalter absichern und eine se- niorengerechte Woh- nung oder einer Service-Wohnung kaufen? 24
Warum Wohn-Riester sich auch ab 50 lohnt Welche Zulagen und Steuervorteile können Menschen über 50 bei Wohn-Riester erwarten? Ein Rechenbeispiel für ein Ehepaar mit zusammen 55.000 ¤ zu versteuerndem Einkommen zeigt bei einer Bausparsumme über 42.000 ¤ und einer Vertragslaufzeit von 17 Jahren inklusive Förderung und Steuervorteilen über den gesamten Zeitraum eine Gesamtförderung von über 22.000 ¤! Zu beachten aber ist: Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Darle- hen bis spätestens zum 68. Lebensjahr zurückgezahlt sein muss, damit diese Förderungen greifen! Journalistische Themenansätze: „Bausparen mit 50 plus? Kein Problem mit Wohn-Riester.“ „ Wohn-Riester für Wohnen im Alter: Wie der Staat Sie unterstützt.“ „ Schneller Hypotheken tilgen – so funktioniert es mit Wohn-Riester.“ „Der Geld-Tipp für Best Ager: Wohn-Riester-Zulagen nutzen.“ „Steuern sparen und Zulagen kassieren – dank Wohn-Riester.“ „ Vorsorgen für die Zukunft: Seniorengerechtes Wohnen dank Wohn-Riester.“ 25
Nachgelagerte Besteuerung Abgaben erst am Ende: Nachgelagerte Besteuerung Der Gesetzgeber hat als Ausgleich für die Förderung der Spar- oder Tilgungsbeiträge zu Wohn-Riester die nachgelagerte Besteuerung vorgesehen. Was bedeutet das für die Rentenphase? Ein merkwürdiges Wort: die „nachgelagerte“ Besteuerung. Diese bedeutet bei Geld-Riester nichts anderes, als dass der Staat die Sparbeiträge in der Ansparphase mit Zulagen und ggf. zusätz- lichen Steuervorteilen fördert und in der Auszahlungsphase die Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung unterwirft. Ähnlich gestaltet sich die nachgelagerte Besteuerung bei Wohn- Riester. Wird z. B. ein Riester-gefördertes Darlehen für einen Im- mobilienkauf verwendet, fließt in der Auszahlungsphase keine Riester-Rente, der Wohn-Riester-Kunde profitiert vielmehr im Rentenalter von den Mietersparnissen aufgrund des bereits zu- vor erworbenen selbst genutzten Immobilieneigentums. Als Ausgleich für die erhaltene Riester-Förderung wird nachgela- gert das in dem Wohneigentum gebundene Riester-geförderte Vermögen besteuert. Deshalb hält das Kreditinstitut mit Ver- wendung des geförderten Guthabens oder Darlehens für das Ei- genheim auf einem so genannten „Wohnförderkonto“ die ge- förderten Spar- und Tilgungsbeiträge sowie die gewährten Riester-Zulagen fest und verzinst sie jährlich mit 2 %. Der Stand des Wohnförderkontos zu Beginn der so genannten Auszah- lungsphase ist Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. – Der Beginn der Auszahlungsphase kann dabei zwischen dem 60. und dem 68. Lebensjahr liegen. Er wird zwischen dem Riester- Sparer und dem Kreditinstitut vereinbart. 26
Nachgelagerte Besteuerung Bei der nachgelagerten Besteuerung hat der Riester-Bauherr zwei Möglichkeiten: Entweder er zahlt die gesamten fälligen Steuern gleich auf einen Schlag. Der Vorteil: Dann verringert sich der zu versteuernde Be- trag um 30 %, sofern er die Wohnimmobilie in den nächsten 20 Jahren weiterhin selbst als Eigentümer bewohnt. O der er zahlt in jährlich gleich bleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr die Steuerschulden ab. Hierbei wird der bei Beginn der Auszahlungsphase in dem Wohnförderkonto erfasste Betrag gleichmäßig auf die Jahre bis zum 85. Lebensjahr des Riester-Bauherrn verteilt und der sich so ergebende jährliche Betrag mit dem dann maßgeblichen individuellen Steuersatz versteuert. Dabei sollte sich – auch nach Meinung unabhängiger Finanz- experten beispielsweise der Stiftung Warentest – niemand von dieser Steuerzahlung abschrecken lassen. Denn erstens sind die Vorteile, die Wohn-Riester bietet, auch unter Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung eindrucksvoll genug. Und zwei- tens ist der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist weit- aus geringer als im Erwerbsleben. So dürften sich nach Berech- nungen von Finanzexperten die Zahlungen für die nachgelagerte Besteuerung bei Wohn-Riester im Bereich von 40 bis 80 ¤ monatlich bewegen – eine geringfügige Summe, vergleicht man sie mit der Mietersparnis durch das Wohneigentum! 27
Nachgelagerte Besteuerung Journalistische Themenansätze: „ Wohn-Riester-Versteuerung: Der 30-Prozent-Trick beim Renten-Start.“ „Wohn-Riester: Wie der Staat Ihre Steuern stundet.“ „ Die Steuer-Chance: Was Wohn-Riester Sie in der Rente wirklich kostet.“ „Wohn-Riester: Keine Angst vor der Steuer!“ „ Keine Angst vor Mieterhöhungen: Die Vorteile des Eigenheims im Alter.“ 28
sieben irrtümer über wohn-riester Zwischenruf: Die sieben Irrtümer über Wohn-Riester Es gibt eine Menge Irrtümer, die über die neue Wohnförderung des Staates herumgeistern. Hier finden Sie die sieben wichtigs- ten – und was bei Wohn-Riester wirklich stimmt! 1. Wohn-Riester kann ich mir nicht leisten! Wohn-Riester lohnt sich für alle Einkommensgruppen. Immer- hin winken jedem erwachsenen Riester-Sparer 154 ¤ Zulage, pro Kind 185 ¤ Kinderzulage pro Jahr; bei Kindern ab dem Geburts- jahr 2008 sind es sogar 300 ¤. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 ¤. Damit der Riester-Sparer die vollen Beiträge erhält, müs- sen zusammen mit den staatlichen Zulagen vier Prozent des so- zialversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens (höchstens 2.100 ¤) – abzüglich der ihm und gegebenenfalls seinem mittel- bar zulageberechtigten Ehegatten zustehenden Zulagen – auf einen Riester-Vertrag fließen. Unterstellt, eine vierköpfige Musterfamilie (Mann ist Alleinver- diener, ein Kind ist 2008 geboren) verfügt über ein Bruttoein- kommen von 35.000 ¤, müssten jährlich vier Prozent davon – also 1.400 ¤ – auf einen Wohn-Riester-Vertrag fließen. Da die der Familie zustehenden Riester-Zulagen von 793 ¤ auf die zu leis- tenden Einzahlungen angerechnet werden, müssten von der Musterfamilie ergänzend pro Jahr lediglich 607 ¤ eigene Spar- beiträge übernommen werden, monatlich also etwa 50 ¤. 29
sieben irrtümer über wohn-riester 2. Wenn das Haus verkauft oder vermietet wird, muss die Förderung auf einen Schlag zurückgezahlt werden! Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig, denn es gibt einige Ausnahmen von dieser generellen Regelung, die es zu beachten gilt, damit die gesamte Förderung erhalten bleibt: I nnerhalb von vier Jahren nach dem Verkauf oder der Ver- mietung wird mit einem Betrag mindestens in Höhe der im Wohnförderkonto aufgezeichneten geförderten Mittel eine neue Immobilie gekauft, in die der Erwerber selbst einzieht. Dazu zählt ggf. auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim. D as für den Kauf der Immobilie verwen- dete und im Wohnförderkonto aufgezeich- nete geförderte Kapital einschließlich Zulagen wird innerhalb eines Jahres auf einen herkömmlichen Riester-Vertrag eingezahlt oder dient – wie oben erwähnt – zur Re-Investition in ein Folgeobjekt. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen kann das Haus vorübergehend nicht selbst genutzt werden. Die Immobilie darf nur befristet vermietet werden und muss spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder bezogen werden (nur möglich mit Zustimmung der ZfA). 30
sieben irrtümer über wohn-riester 3. Wohn-Riester ist furchtbar kompliziert! Für jede Lebenssituation definiert das Eigenheim-Renten-Gesetz eine klare Fördersystematik. Ob Single, Familie mit oder ohne Kinder – in jeder Beratungsstelle eines Finanzdienstleisters kann die passende Förderung dargestellt werden. Immer gilt: Es gibt Zulagen, ggf. zusätzliche Steuererleichterungen und keine Einkommensgrenzen. 4. Wohn-Riester kommt mich im Alter teuer zu stehen! Wohn-Riester unterliegt wie alle Riester-Produkte der so genann- ten nachgelagerten Besteuerung. Zu versteuern ist dabei der Wert des geförderten Teils der selbst genutzten Immobilie (geförderte Spar- und Tilgungsbeiträge, gewährte Zulagen, Zinsen auf geförderte Beiträge). Typischerweise können im Ruhestand – je nach individuellem Steuersatz – zwischen 40 und 80 ¤ pro Monat Steuern anfallen. Das ist in der Regel ein Bruchteil dessen, was beispielsweise für Mietzahlungen aufzuwenden wäre. 5. Wohn-Riester ist bei einer Eigentumsfinanzierung ein Tropfen auf den heißen Stein! Die Wohn-Riester-Förderung unterstützt z. B. Bausparer sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase. Die staatlichen Zula- gen erhöhen das Eigenkapital, das im Vorsparprozess ange- 31
sieben irrtümer über wohn-riester sammelt wird. Die Förderung der Tilgung des Darlehens senkt die laufende Belastung (Zulagenverrechnung) oder verkürzt die Lauf- zeit (Sondertilgung). Die Wohn-Riester-Förderung wirkt also kontinuierlich und bietet Unterstützung bei der Verwirklichung des Eigenheimtraumes vom ersten Euro, der gespart wird (Eigenkapitalbasis schaffen), bis zum letzten Euro einer Finanzierung, mit dem die Schlussrate der Hypothek bedient wird. Nach aktuellen Berechnungen der Stiftung Warentest summieren sich bei den neuen Wohn- Riester-Darlehen staatliche Zulagen, Steuervorteile und Zins- ersparnisse im Einzelfall auf über 50.000 ¤ Vorteil. 6. Wohn-Riester ist für Besserverdienende wenig attraktiv! Wohn-Riester ist auch für Besser- verdienende attraktiv. Es wird oft außer Acht gelassen, dass keine Einkommensgrenzen für die Gewährung der Förderung exis- tieren. Die für den Erhalt der vollen Riester-Zulagen zu erbringenden Eigen- leistungen sind pro Jahr abzüglich der dem Riester-Sparer zustehenden Zulagen auf 2.100 ¤ abzüglich der ihm und gegebenenfalls seinem mittelbar zulageberechtigten Ehegatten zustehenden Zulagen gedeckelt. 32
sieben irrtümer über wohn-riester Darüber hinaus kann ein Riester-Sparer für die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen und die Zulagen einen Sonderaus- gabenabzug von bis zu 2.100 ¤ jährlich geltend machen. Auf diese Weise können Besserverdienende außer von den Zulagen auch von Steuervorteilen profitieren, die sich leicht auf mehrere hundert Euro pro Jahr addieren können. Es erfolgt eine so ge- nannte Günstigerprüfung mit Einreichung der Steuererklärung. 7. Geld aus anderen Riester-Verträgen (Geld-Riester) kann ich nicht für den Hauskauf einsetzen. Das stimmt nicht. Auch bei einem Geld-Riester-Vertrag kann man jeden Betrag für eine Hausfinanzierung verwenden, der sich auf einem Riester-Konto befindet (siehe Frage 8, S. 18). 33
sieben irrtümer über wohn-riester Journalistische Themenansätze: „Die sieben Irrtümer über Wohn-Riester.“ „So wird Geld-Riester zu Wohn-Riester. “ „Für wen sich der neue Wohn-Riester lohnt.“ „Steuervorteile nutzen – wie Wohn-Riester das möglich macht.“ „Nichts für mobile Menschen? Mit Wohn-Riester umziehen.“ „Kein Tropfen auf den heißen Stein: Wie viel Wohn-Riester zum Eigenheim wirklich beiträgt.“ „Neue Chancen für Besserverdiener: Mit Wohn-Riester Steuern sparen.“ 34
erfolgsmodell riester Erfolgsmodell Riester – doch warum machen nicht alle Berechtigten mit? Zehn Jahre, 15 Millionen Verträge: Die Riester-Vorsorge darf als echtes Erfolgsmodell gelten. Allerdings erreicht sie längst nicht jeden, der in ihren Genuss kommen könnte. Von den Riester-Förderberechtigten hat bislang nur jeder Dritte einen Vertrag. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat untersucht, warum sich so viele Bundesbürger bares Geld entgehen lassen. Das Fazit der Autoren der Studie, Elena Lausberg und Marco Habschick: F inanzielle Anreize alleine locken niemanden mehr hinter dem Ofen hervor. D ie Deutschen sind zu träge, um sich selbst um Vorsorge zu kümmern. D as Riester-System ist für Laien zu komplex. M angelnde Transparenz der Kosten kommt bei manchen Anbietern hinzu. Nötig sind zusätzliche Mechanismen, potenzielle Vorsorger mit an Bord zu holen. 35
erfolgsmodell riester Dazu verweist die Financial Times Deutschland auf Beispiele, wie andere Länder dafür sorgen, dass die Bürger privat vor- sorgen. Ein besonders spannendes Vorbild findet sich dazu am anderen Ende der Welt: In Neuseeland nennt sich das Programm „KiwiSaver“. Es läuft seit 2007, verbindet die private Vorsorge mit der staatlichen und betrieblichen Förderung und setzt ganz bewusst auf die Trägheit der Bürger. Jeder Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 64 ist automatisch im Vorsorge-Programm mit dabei, sobald er eine neue Stelle antritt. Wer nicht mitmachen möchte, muss sich aktiv dagegen entscheiden (Opting-out), sprich: Man muss aktiv werden, um nicht mehr vorzusorgen. Das System hat Erfolg. Schon jetzt sind 38 % aller Berechtigten im KiwiSaver-Programm eingebunden. Ein Erfolgsmodell auch für Deutschland? 36
recherchetipp: rechenfehler bei riester-kritikern! Wohn-Riester tickt anders als die Riester-Rente: Der entscheidende Unterschied Die private Altersvorsorge durch die Riester-Rente gewann noch deutlich an Schwung, als die Förderung auch für das Wohneigentum geöffnet wurde. „Dadurch wurde die in der ursprünglichen Regelung etwas starre Riester-Rente plötzlich zu einem flexiblen Vorsorge-Produkt“, sagt Prof. Dr. Thomas Dommermuth vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung der Hochschule Amberg-Weiden. Möglich wurde das durch das „Eigenheim-Renten-Gesetz“ aus dem Jahre 2008. Es schaffte die Voraussetzung dafür, dass nun auch schon vor dem 62. Lebensjahr ersparte Beträge ent- nommen und für den Kauf einer selbst genutzten Immobi- lie eingesetzt werden können. Außerdem besteht seitdem die Möglichkeit, bestehende Darlehen zum Rentenbeginn mit dem Riester-Kapital abzulösen. Wie Riester-Förderung gegen den Sparstrumpf gewinnt Die Förderung der privaten Altersvorsorge ist eindrucksvoll – auch wenn manche Stimmen das nicht so recht wahrhaben wollen: wie etwa eine Studie des DIW aus dem Herbst 2011. Sie versuchte vorzurechnen, dass sich Riester-Vorsorge nur mäßig lohne. Der Haken: Diese Studie basiert auf einem schweren handwerklichen Fehler. So wird die Rendite der 37
recherchetipp: rechenfehler bei riester-kritikern! Riester-Rente nicht auf Basis der Beiträge, die der Verbraucher tatsächlich aus eigener Tasche leistet (Nettobeiträge), berech- net, sondern anhand des Gesamtbeitrags, also inklusive staat- licher Zulagen (Bruttobeiträge). Dieses Berechnungsverfah- ren ist weder aus Kundensicht korrekt noch entspricht es den Regeln der Investitionstheorie, um die Rentabilität einer In- vestitionsentscheidung zu beurteilen. „Diese Studie des DIW kommt eindeutig zu einem falschen Ergebnis“, stellt Alters- vorsorgeexperte Prof. Dr. Thomas Dommermuth fest, „denn den Vorsorgesparer interessiert nur, wie sich sein tatsächlich eingesetztes Geld verzinst. Auf dieser Grundlage sind Riester- Renditen deutlich höher als in der DIW-Studie dargestellt!“ Eine Berechnung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung macht das deutlich: Legt ein Arbeitnehmer, 40 Jahre alt, Wohnsitz in Bayern, ge- setzlich krankenversichert, Kirchensteuerzahler, verheiratet mit einer Hausfrau ohne Einkommen, zwei Kinder, 2007 und 2009 geboren, mit 30.000 ¤ Einkommen seine vorgeschrie- benen 4 % vom Bruttogehalt in Riester an, verfügt er am Ende des Förderzeitraums (also mit 67 Jahren) über die Summe von 51.654,65 ¤. Gerechnet wurde hier mit marktüblichen Anlagezinsen und Vertragskosten. Würde er die gleichen Eigenbeiträge bei den mittlerweile üblichen 2 % Zinsen als Sparer anlegen, käme er bei gleicher Laufzeit gerade mal auf die Summe von 25.549,46 ¤ – also auf etwa die Hälfte. 38
Rechenbeispiele: so sieht die praxis aus Rechenbeispiele: So sieht Wohn-Riester in der Praxis aus Die Zahlen sind beeindruckend: Erfahren Sie anhand der folgenden Rechenbeispiele, wie viel die neue Förderung durch Wohn-Riester für den Verbraucher tun kann! Beispiel A: Michael Meier, ein 39-jähriger Arbeitnehmer, verdient 48.000 ¤ brutto im Jahr, seine ein Jahr jüngere Frau 33.000 ¤. Die beiden haben ein Kind – 2002 geboren und bis zum 18. Lebensjahr förder- berechtigt. Ihre Traumimmobilie kostet 250.000 ¤. Das erforderliche Darlehen über 200.000 ¤ (Zins: 4,0 % p. a.) ist mit maximaler Riester-Förde- rung vier Jahre schneller getilgt als ohne. Bei der Verwirklichung ihres Traums kann die Familie mit 7.702 ¤ Riester-Zulagen rechnen. Dazu kommen 19.458 ¤ an ersparten Steuern durch Sonderausgabenabzug (gerechnet ohne Gehalts- steigerung und mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 35 %). Durch die Riester-Förderung reduzieren sich außerdem die Darlehens-Zinsen um 23.633 ¤. Unterm Strich belaufen sich die Fördervorteile für Familie Meier bis zum Rentenbeginn auf 50.793 ¤. 39
Rechenbeispiele: so sieht die praxis aus Beispiel B: Gerd König, 39, verdient als Arbeitnehmer 35.000 ¤ brutto im Jahr. Seine vier Jahre jüngere Frau Gaby 10.000 ¤. Die beiden haben zwei Kinder, die 2005 und 2008 geboren wurden und jeweils bis zum 18. Lebensjahr förderberechtigt sind. Ihre Traumimmobilie kostet 200.000 ¤. Das erforderliche Darlehen über 160.000 ¤ (Zins: 4,0 % p. a.) ist mit maximaler Riester-Förde- rung vier Jahre schneller getilgt als ohne. Bei der Verwirklichung ihres Traums kann Familie König mit 13.057 ¤ Riester-Zulagen rechnen. Dazu kommen 8.355 ¤ an ersparten Steuern durch Sonderausgabenabzug (gerechnet ohne Gehalts- steigerung und mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 28 %). Durch die Riester-Förderung reduzieren sich außerdem die Darlehenszinsen um 19.557 ¤. Unterm Strich belaufen sich die Fördervorteile für Familie König bis zum Rentenbeginn auf 40.969 ¤. Quelle: www.eigenheim-renten-rechner.de, Institut für Vorsorge und Finanzplanung 40
Rechenbeispiele: so sieht die praxis aus Journalistische Themenansätze: „ 50.000 ¤ vom Staat – wie Familien von Wohn-Riester profitieren.“ „ Die Wohn-Riester-Zulagen im Überblick: Das zahlt Vater Staat für Sie.“ „Errechnen Sie Ihren Wohn-Riester-Steuervorteil.“ „Zu zweit geht’s besser: Wie Ehepartner von Wohn-Riester profitieren.“ „ Die Kinderzulage des Staates: Wie Familien durch Wohn-Riester besonders profitieren können.“ „ Jedes Jahr zählt: Wie sich Verbraucher noch jetzt Zulagen sichern können.“ 41
Steuern sparen mit Wohn-Riester Steuern sparen mit Wohn-Riester: So geht's! Was bei Betrachtung der Zulagen der Wohn-Riester-Förderung oft vergessen wird: Einen zweiten, sehr gewichtigen Vorteil können die Steuervergünstigungen bieten. Wie die sich aus- wirken können, zeigen folgende Beispiele. Auch die so genannten Besserverdienenden sollten sich intensiv mit der Förderung durch Wohn-Riester auseinandersetzen. Denn je nach Einkommen und Familienstand bieten die steuer- lichen Regelungen attraktive Anreize mitzumachen. So beträgt etwa die jährliche Förderrendite bei einem Ehepaar, das ein Kind hat, und ungefähr 70.000 ¤ brutto verdient und nach der Splittingtabelle veranlagt wird, rund 44 %. Denn der Steuervor- teil beträgt bei einer eigenen monatlichen Sparleistung von nur 162,17 ¤ stolze 278 ¤! 42
Steuern sparen mit Wohn-Riester Weitere Beispiele zeigen, dass dies für andere Lebensverhältnisse ebenso gilt: Beispiel Steuerersparnis Schließen Eheleute (beide 53 Jahre alt, gemeinsames Jahreseinkommen 100.000 ¤) Bausparverträge über jeweils 27.000 ¤ Bausparsumme ab (1,5 % Ansparzins p. a., 110 % Zinsbonus), entsteht innerhalb von 12 Jahren ein Guthaben von zusammen 58.790 ¤. Darin enthalten sind Riester- Zulagen in Höhe von 3.696 ¤. Hinzu kommt eine Steuerersparnis von 17.694 ¤, die für 3 % p. a. wieder angelegt wird. Daraus ergibt sich ein Zusatzertrag von 3.232 ¤. Das Muster-Ehepaar verfügt damit über ein Kapital von 79.716 ¤ für die Entschuldung seiner selbst genutzten Immo- bilie. Rund 30 % davon (24.622 ¤) sind Riester-Vorteile. Quelle: eigenheim-renten-rechner.de, Institut für Vorsorge und Finanzplanung Fazit: Bausparen mit Wohn-Riester ist nicht nur wegen der staatlichen Zulagen auf die eigene Spar- und Tilgungsleistung in- teressant: Es ermöglicht zudem, die eigene Steuerbelastung zu senken und das ersparte Geld in den Traum von den eigenen vier Wänden zu investieren. 43
Steuern sparen mit Wohn-Riester Journalistische Themenansätze: „ Wohn-Riester für Besserverdiener: Wie Sie Steuern sparen können.“ „Wohn-Riester als Steuersparmodell: So funktioniert's.“ „Der verkannte Wohn-Riester: Der Steuerspareffekt anhand von zwei Beispielen.“ „Ihr Steuerberater rät: ‚Wohn-Riestern Sie jetzt!‘“ 44
Eigenheim statt Miete Eigenheim statt Miete: Was Hausbesitzer alles sparen Es ist nicht nur das wunderbare Gefühl, in den eigenen vier Wänden zu wohnen: Ein Eigenheim hat zudem handfeste finanzielle Vorteile. Welche, lesen Sie hier kurz und bündig. Es gilt ein klarer Satz: Wer ein Haus kauft, hat irgendwann mehr Geld in der Tasche. Wer als 30-Jähriger anfängt, mit Riester für die eigenen vier Wände zu sparen, hat später als Wohnungseigen- tümer vor Steuern und Sozialabgaben fast 800 ¤ monatlich mehr zur freien Verfügung als jemand, der zur Miete wohnt! Diese und andere Beispiele berechnet der LBS-Eigenheim-Renten- Rechner online (Adressen siehe Anhang). Hinzu tritt eine Reihe von weiteren Argumenten, die für ein frühzeitiges Engagement bei Wohn-Riester sprechen: Die Versorgungslücke wächst: Die gesetzliche Rente reicht längst nicht mehr. Nur noch 40 % des letzten Brutto-Einkommens werden gesetzlich Rentenversicherte zukünftig nach 40 Bei- tragsjahren erhalten – viel zu wenig, um den Lebensstandard halten, Miete zahlen und auch noch steigende Gesundheits- kosten auffangen zu können. in Eigenheim trotzt der Inflation: Es behält allen Geldentwer- E tungen zum Trotz in der Regel seinen Wert und kann ihn sogar steigern – das „Betongold“ ist also eine der sichersten Alters- anlagen, die man sich denken kann. Auch noch die nächste Generation hat davon etwas, weil Wohneigentum mit hohen Freibeträgen an die Kinder vererbbar ist. as Eigenheim verwirklicht den ganz persönlichen Lebensstil: D Nur hier können Sie sich ungehindert von einem Vermieter ent- 45
Eigenheim statt Miete falten und verwirklichen, anbauen, umbauen, verändern – kurzum: Ihre Freiheit genießen. as Eigenheim ermöglicht Ihnen, sachgerecht Investitionen für D Ihre eigene Zukunft zu planen: So sinkt durch die so genannte „Dämmrendite“, die Häuslebauer nutzen können, wenn sie ihr Eigenheim energetisch sanieren, die Abhängigkeit von stets weiter steigenden Energiekosten – auch dies ein wichtiger Baustein für die finanzielle Vorsorge im Rentenalter. Mietern ist dieser Weg nicht möglich. as Eigenheim sichert den Lebensstandard: Wer frühzeitig vor- D sorgt und die Förderungen des Staates durch Wohn-Riester nutzt, hat im Alter eine große Sorge weniger: Seine Rente wird er nicht mit einem Vermieter teilen müssen, denn er lebt mietfrei im eigenen Haus. Journalistische Themenansätze: „Rente: Wie Wohn-Riester die Versorgungslücke schließt.“ „Betongold statt Brösel-Aktie: Ein Vergleich der Altersvorsorge.“ „Die wahren Werte eines Eigenheimes: Die emotionale Rendite von Wohn-Riester.“ „Das Eigenheim: Die einzige Altersvorsorge, die man sofort genießen kann.“ „Entwickeln Sie Ihren persönlichen Lebensstil – mit Hilfe von Wohn-Riester.“ 46
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