Wohnungen für Studierende - Chemin des Epinettes 51-53-55, 1723 Marly
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Wohnungen für Studierende Chemin des Epinettes 51-53-55, 1723 Marly REGIE DER STUDIERENDEN DER UNIVERSITÄT FREIBURG Rue de l’Hôpital 4, 1700 Freiburg, Tel. 026 300 73 13
1 Lagebeschrieb
Öffentliche Verkehrsmittel
2 Wohnungen
Schlüssel (Wohnung, Briefkasten, Keller)
Schlüsselverlust
3 Keller
4 Freizeiträume
Reservation der Freizeiträume
Waschküche
5 Aussenanlagen
Parkplätze
Elektrizität
6 Telefonanschluss
Kabelfernsehen
7 Abfallbewirtschaftung
Hauswartsdienst
8 Was tun bei einem Schaden?
Allgemeine Informationen zum Mietvertrag
Miete
Anteilsscheine
Kündigung
ordentliche Kündigung
ausserordentliche Kündigung
Zimmerrückgabe
Zimmerwechsel
Untermiete
10 Einwohnerkontrolle
Wichtige Adressen und TelefonnummernDie Nachbargemeinde Marly erreicht man über die grosse Pérolles-Brücke
ausgangs Freiburg in Richtung Bulle/La Roche. Um
zu den Wohnungen am Chemin des Epinettes zu gelangen, fährt man im
Anschluss an die Pérolles-Brücke vorerst geradeaus auf der Hauptstrasse
(Route de Fribourg), um dann nach dem zweiten Kreisverkehr rechts zum
Einkaufszentrum "La Jonction" abzubiegen. Unmittelbar unterhalb des
Zentrums liegen die drei Liegenschaften für Studierende (links unterhalb
des Einkaufszentrums abbiegen).
Im Einkaufszentrum “La Jonction” findet man verschiedene Einkaufs- und
Freizeitmöglichkeiten, ein Restaurant sowie Telefonkabinen. Die
nächstgelegene Post befindet sich ungefähr 5 Min. entfernt neben dem
Hotel Grand-Pré. Das Büro der Gemeindeverwaltung ist ebenfalls leicht zu
Fuss erreichbar (an der Hauptstrasse Rte de Fribourg 9).
Die GFM-Busse zwischen Freiburg Bahnhof und Marly-Cité
verkehren in der Regel im 15-Minuten-Takt. Sie halten auf dieser Linie
auch vor der Universität Pérolles (Naturwissenschaften, Haltestelle
“Charmettes”). Um zu den Studierendenwohnungen zu gelangen,
steigen sie an der Haltestelle "Marly-Jonction" aus.
Dauer der Busfahrt: ca. 8 Min.
1Die 51 Studierendenwohnungen sind auf drei Gebäude (Chemin
des Epinettes 51, 53, 55) aufgeteilt. Am Haupteingang jedes Gebäudes
befinden sich die Briefkästen, in den Eingangshallen (Niveau 1)
die Informationsvitrinen der REST.
Jedes Gebäude beherbergt 17 Zwei- und Drei-Zimmerwohnungen auf
insgesamt fünf Stockwerken. Die Wohnungen bestehen aus zwei oder drei
Zimmern, einer Wohnküche und einem Badezimmer. In den 3-Zimmer-
Wohnungen ist ein separates WC vorhanden. Im weiteren verfügen diese
über grosszügige, gegen Süden orientierte Balkone. Die Wohnungen im
Erdgeschoss verfügen hingegen über kleine Gartenplätze.
Die Wohnungen werden unmöbliert vermietet. Einzig in den Eingängen
der Wohnungen ist eine Garderobe angebracht.
Im Untergeschoss (Niveau -1) jedes Gebäudes befindet sich ein
Freizeitraum mit Küche und WC, sowie die Kellerräume und die
Waschküche.
Wohnungsschlüssel : Die Mieter/innen erhalten für Ihr Zimmer einen
einzigen Schlüssel, der ihnen gleichzeitig den Zugang zum Haupteingang
des Gebäudes, zur Wohnung und zu Ihrem Zimmer ermöglicht.
Die REST hält ein Doppel in Aufbewahrung.
2Briefkastenschlüssel : Pro Wohnung ist ein Briefkasten und dazu ein
Schlüssel vorhanden. Der Briefkastenschlüssel hängt
an einem Haken neben der Wohnungstüre, damit alle Mieter/innen
ihn jederzeit auffinden und benützen können. Bitte den Schlüssel nach
Gebrauch wieder an seinen ursprünglichen Ort hängen!
Kellerschlüssel : Pro Wohnung ist ein Kellerabteil im Untergeschoss und
dazu ein Schlüssel vorhanden. Der Kellerschlüssel hängt an
einem Haken neben der Wohnungstüre, damit alle Mieter/innen ihn jederzeit
auffinden und benützen können.
Bitte den Schlüssel nach Gebrauch wieder an seinen ursprünglichen
Ort hängen!
Bei Verlust des Zimmerschlüssels kann ein Nachschlüssel zum Kostenpreis
von Fr. 40.- bei der REST bestellt werden.
Jede Wohnung verfügt über ein Kellerabteil im Untergeschoss
(Niveau -1) des jeweiligen Gebäudes. Jede/r Mieter/in hat Anrecht auf einen
Anteil an diesem Kellerabteil. Wir bitten Sie, sich mit
Ihren Mitbewohner/innen über die Kellernutzung zu verständigen.
Der Keller ist vertraglicher Bestandteil des zur Verfügung gestellten Zimmers : Bei
jedem Umzug, hat der/die ausziehende Mieter/in seinen/ihren Kelleranteil zu
räumen und sauber zu hinterlassen. Die verbleibenden Mieter/innen stellen sicher,
dass nur ihre eigenen Sachen im Keller verbleiben. Auf keinen Fall darf das
Kellerabteil als Möbel- oder Abfalldepot eines ausziehenden Mieters dienen.
3Im Untergeschoss (Niveau -1) jedes Gebäudes steht ein grosszügiger
Freizeit- und Aufenthaltsraum zur Verfügung. Im vorderen Teil befindet sich
eine Küche sowie einige Bistrotische und Stühle, im hinteren
Teil eine Sitzgruppe und ein Fernseher. Über die Balkontüren gelangt man
auf eine sympathische Terrasse, die im Sommer mit Gartentischen und -
stühlen möbliert ist. Der Freizeitraum ist tagsüber für alle zugänglich,
ebenfalls abends, falls er nicht für einen bestimmten Anlass reserviert
wurde.
Der Freizeitraum kann jeweils ab 18.00 Uhr für Anlässe (Essen, Feste, usw.)
reserviert werden. Reservationen müssen spätestens eine Woche vor dem
geplanten Anlass gegen Hinterlegung einer Kaution von Fr. 50.- beim
Hauswart eingehen. Dieser Betrag wird den Benützer/innen zurückerstattet,
falls die Räumlichkeiten ordentlich und sauber hinterlassen werden. Für
allfällige Schäden haften die jeweiligen Benützer/innen.
Im angrenzenden Lokal befinden sich zusätzliche Tische und Stühle,
die auf Anfrage vom Hauswart zur Verfügung gestellt werden können.
Im Untergeschoss (Niveau -1) jedes Gebäudes befindet sich eine
Waschküche mit je zwei Waschmaschinen und Tumblern.
Die Benutzung der Maschinen erfolgt mittels aufladbaren Magnetwert-
karten. Diese Waschkarten können an der Cash-Aufladestation im
Hauseingang Nr. 53 (mittleres Gebäude, Niveau 1) mithilfe aller Bank- und
Postkarten, welche mit einem «Cash-Chip» ausgerüstet sind (z.B. Visa,
Eurocard, Postcard), aufgeladen werden. Für jede Wohnung ist eine
Waschkarte vorhanden. Wir bitten Sie, sich mit ihren Mitbewohner/innen
über die Waschkartenbenutzung zu verständigen.
4Die Waschküchen sind jederzeit zugänglich, es besteht kein Waschplan;
Wir bitten Sie daher folgendes zu beachten : Bitte entfernen Sie Ihre Wäsche
möglichst rasch nach Beendigung eines Waschganges aus den Maschinen. Nach
jeder Benutzung sind die Waschmaschinen (insbesondere der Filter) und die
Waschküche ordentlich und sauber zu hinterlassen.
Wir bitten Sie, eine allfällige Panne sofort dem Hauswart mitzuteilen, damit
dieser die Reparatur veranlassen kann.
Vor den Haupteingängen zu den Gebäuden befinden sich die Velounter-
stände sowie die Abfallcontainer (siehe auch bei “Abfallbewirtschaftung”).
Ein Autoparkplatz mit 42 Plätzen befindet sich am Ende der Strassenzufahrt
zu den Gebäuden. Er steht den Mieter/innen zur freien und unentgeltlichen
Benutzung zur Verfügung.
Das Parkieren entlang der Zufahrtsstrasse und dem Chemin des Epinettes ist unter
Bussenandrohung strikte verboten.
Unterhalb der drei Gebäude befindet sich ein grosser Gartenplatz, der im
Sommer mit Gartentischen und -stühlen ausgestattet ist.
Es obliegt den Mieterinnen und Mietern auf ihre Rechnung ein Abonnement
für den Stromanschluss ihrer Wohnung abzuschliessen. Der Stromverbrauch
wird pro Wohnung erhoben. Die Mieter/innen einigen sich, auf welchen
Namen das Abonnement lauten und wann der Anschluss in Betrieb
genommen werden soll. Zieht die abonnierte Person aus der Wohnung aus,
übernimmt ein/e verbleibende/r Mieter/in das Abonnement. In allen Fällen
sind Mutationen den Freiburger Elektrizitätswerke (EEF) zu melden (siehe
“Wichtige Adressen”).
5Es obliegt den Mieterinnen/Mietern auf ihre Rechnung ein Abonnement für
den Telefonanschluss ihrer Wohnung abzuschliessen. Pro Wohnung besteht
ein Telefonanschluss; es ist daher ein gemeinsames Abonnement notwendig.
Die Mieter/innen einigen sich, auf welchen Namen das Abonnement lauten
und wann der Anschluss in Betrieb genommen werden soll. Zieht die
abonnierte Person aus der Wohnung aus, übernimmt ein/e verbleibende/r
Mieter/in das Abonnement. In allen Fällen sind Mutationen der Swisscom
zu melden (siehe “Wichtige Adressen”).
Die Generaldirektion der Swisscom informiert über die Bedingungen eines
Telefonabonnementes.
Die erste Inbetriebnahme des Telefonanschlusses sowie alle
weitergehenden Installationen (zusätzlicher Anschluss, ISDN etc.) gehen zu
Lasten der Mieter/innen.
Es obliegt den Mieterinnen/Mietern auf ihre Rechnung ein Abonnement für
den Kabelfernsehanschluss abzuschliessen. Pro Wohnung besteht ein
Kabelfernsehanschluss; es ist daher ein gemeinsames Abonnement
notwendig. Die Mieter/innen einigen sich, auf welchen Namen das Abonne-
ment lauten und wann der Anschluss in Betrieb genommen werden soll.
Zieht die abonnierte Person aus der Wohnung aus, übernimmt ein/e
verbleibende/r Mieter/in das Abonnment. In allen Fällen sind Mutationen
der Cablecom zu melden (siehe “Wichtige Adressen”).
6Die Gemeinde Marly erhebt für die Beseitigung der Haushaltabfälle
eine Sackgebühr. Haushaltabfälle werden von der Müllabfuhr nur in den
offiziellen SACCO-Säcken, die man in allen grösseren Geschäften in Marly
findet, abgeführt. Für Altglas und Altmetalle benützen Sie
die Abfallcontainer, die sich auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums
Jonction befinden. Für alle anderen Abfälle bitten wir Sie, die beiliegende
Broschüre “SACCO” zu beachten oder sich an den Technischen Dienst der
Gemeinde Marly zu wenden (siehe “Wichtige Adressen”).
Die normale Müllabfuhr findet jeden Montag und Donnerstag statt.
Ihre Haushaltabfälle deponieren Sie in offiziellen SACCO-Säcken in den
Containern.
Achtung: Nur Haushaltabfälle in den offiziellen SACCO-Säcken werden abgeführt.
Denken Sie daran. Danke !
Die Wohnung des Hauswarts befindet sich oberhalb der REST-Gebäude, in
der Liegeschaft Chemin des Epinettes 59 im 1. Stock. Sie können sich für
alle Fragen, welche die Nutzung der Wohnungen und der
Gemeinschaftsräume, der Waschmaschinen und Trockner sowie der Cash-
Aufladestation betreffen, an unseren Hauswart wenden. Er steht ihnen
ebenso zur Verfügung für die Reservation der Gemeinschaftsräume sowie
für allfällige Schadensmeldungen.
Die Präsenzzeiten des Hauswartes sind in den Informationsvitrinen der REST im
Haupteingang der Gebäude angeschlagen. Wir bitten Sie, diese zu respektieren !
7Die Reparaturen von kleineren Schäden sowie der normale Unterhalt der
Wohnungen gemäss § 7, Pkt. 7.3. der Allgemeinen Bedingungen des
Mietvertrages sind durch die Mieter/innen selbst und auf deren
Kosten auszuführen.
Für alle weiteren Schäden wollen Sie sich bitte an den Hauswart wenden. Er
wird versuchen, den Schaden vor Ort zu beheben. Falls dies nicht möglich
ist, informiert er die REST, welche darauf die Reparatur durch ein
entsprechendes Unternehmen ausführen lässt.
Offizielle Informationen und Mitteilungen der REST finden Sie in den
Informationsvitrinen im Haupteingang der Gebäude oder im REST-Info,
dem Informationsbulletin der REST (erscheint 2mal jährlich).
Die Miete ist jeweils vor Ablauf des vorangehenden Monats zu bezahlen.
Für Mahnungen wird eine Gebühr von Fr. 10.- berechnet, die bei
Vertragsende von den Anteilsscheinen in Abzug gebracht wird. Für Heizung
und Warmwasser leisten Sie eine monatliche Akontozahlung. Der
anteilsmässige Verbrauch wird einmal jährlich abgerechnet.
Jede / r Mieter / in erwirbt zu Mietbeginn die im Vertrag festgelegte Anzahl
Anteilsscheine, wird dadurch Mitglied unserer Wohngenossenschaft und
erhält die damit verbundenen Mitspracherechte gemäss Statuten. Die ein-
bezahlten Anteilsscheine werden ihnen nach Ablauf der Mietdauer ohne
Zinsen zurückerstattet, falls keine Forderungen aus dem Mietverhältnis
(Mietzinsausstände, Schäden usw.) bestehen.
8Der Mietvertrag kann unter Berücksichtigung einer ordentlichen
Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf die im Vertrag festgelegten
Termine gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Bei ausserordentlicher Kündigung ist der/die Mieter/in verpflichtet,
die Mietzahlungen bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer weiter zu
leisten, ausser es sei ein/e geeignete/r Nachmieter/in vorhanden.
Die ausserordentliche Kündigung mit gleichzeitiger Bereitstellung eines/r
Nachmieters/in kann unter Berücksichtigung einer 30-tägigen
Kündigungsfrist jeweils auf Monatsende erfolgen.
Zu Mietbeginn sowie zu Mietende wird jeweils ein Zustandsprotokoll Ihres
Zimmers und den dazugehörigen Gemeinschaftsräumen (Badezimmer/WC,
Wohnküche, Keller) erstellt. Zu diesem Zweck muss Ihr Zimmer leer und
vollständig gereinigt sein. Bei dieser Gelegenheit findet die
Schlüsselübergabe statt.
Bei einem Zimmerwechsel berechnen wir einen Unkostenbeitrag von Fr.
50.- pro Vertragsänderung.
Die Untermiete ist grundsätzlich gestattet, sofern es sich beim/bei der
Untermieter/in um eine wohnberechtigte Person nach § 1 der Allgemeinen
Bedingungen handelt. In jedem Falle ist vorab die schriftliche Zustimmung
der REST einzuholen.
Die Pflicht zur Bezahlung der Miete sowie die Haftung für allfällige
Schäden verbleibt beim/bei der ordentlichen Mieter/in.
9Innert 8 Tagen nach Einzug müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle der
Gemeinde Marly melden. Über die beizubringenden Dokumente
informieren Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Entreprises Electriques Fribourgeoises
1701 Fribourg Fax 026 352 51 99 Tel. 026 352 52 52
Swisscom Shop Tel. 0800 800 800
Ru de Romont 19, 1701 Fribourg Fax 0800 800 802
Cablecom
Av. du Midi 11, 1700 Fribourg Tel. 026 422 20 00
Gemeindeverwaltung
Rte de Fribourg 9, Marly
– Einwohnerkontrolle Tel. 026 436 15 47
– Technischer Dienst (Abfallbewirtschaftung) Tel. 026 436 55 19
Bahnhof TPF (Bus), Schalterstelle Bahnhof SBB
1700 Fribourg Tel. 026 351 02 40
REST
Rue de l’Hôpital 4, 1700 Fribourg
E-mail : REST@unifr.ch Fax 026 300 97 59 Tel. 026 300 73 13
www.unifr.ch/rest
Öffnungszeiten :
Montag: 14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag, 09.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 09.30 - 12.00 Uhr
10Sie können auch lesen