Wohnungen für Studierende - Chemin des Epinettes 51-53-55, 1723 Marly
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Wohnungen für Studierende Chemin des Epinettes 51-53-55, 1723 Marly REGIE DER STUDIERENDEN DER UNIVERSITÄT FREIBURG Rue de l’Hôpital 4, 1700 Freiburg, Tel. 026 300 73 13
1 Lagebeschrieb Öffentliche Verkehrsmittel 2 Wohnungen Schlüssel (Wohnung, Briefkasten, Keller) Schlüsselverlust 3 Keller 4 Freizeiträume Reservation der Freizeiträume Waschküche 5 Aussenanlagen Parkplätze Elektrizität 6 Telefonanschluss Kabelfernsehen 7 Abfallbewirtschaftung Hauswartsdienst 8 Was tun bei einem Schaden? Allgemeine Informationen zum Mietvertrag Miete Anteilsscheine Kündigung ordentliche Kündigung ausserordentliche Kündigung Zimmerrückgabe Zimmerwechsel Untermiete 10 Einwohnerkontrolle Wichtige Adressen und Telefonnummern
Die Nachbargemeinde Marly erreicht man über die grosse Pérolles-Brücke ausgangs Freiburg in Richtung Bulle/La Roche. Um zu den Wohnungen am Chemin des Epinettes zu gelangen, fährt man im Anschluss an die Pérolles-Brücke vorerst geradeaus auf der Hauptstrasse (Route de Fribourg), um dann nach dem zweiten Kreisverkehr rechts zum Einkaufszentrum "La Jonction" abzubiegen. Unmittelbar unterhalb des Zentrums liegen die drei Liegenschaften für Studierende (links unterhalb des Einkaufszentrums abbiegen). Im Einkaufszentrum “La Jonction” findet man verschiedene Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, ein Restaurant sowie Telefonkabinen. Die nächstgelegene Post befindet sich ungefähr 5 Min. entfernt neben dem Hotel Grand-Pré. Das Büro der Gemeindeverwaltung ist ebenfalls leicht zu Fuss erreichbar (an der Hauptstrasse Rte de Fribourg 9). Die GFM-Busse zwischen Freiburg Bahnhof und Marly-Cité verkehren in der Regel im 15-Minuten-Takt. Sie halten auf dieser Linie auch vor der Universität Pérolles (Naturwissenschaften, Haltestelle “Charmettes”). Um zu den Studierendenwohnungen zu gelangen, steigen sie an der Haltestelle "Marly-Jonction" aus. Dauer der Busfahrt: ca. 8 Min. 1
Die 51 Studierendenwohnungen sind auf drei Gebäude (Chemin des Epinettes 51, 53, 55) aufgeteilt. Am Haupteingang jedes Gebäudes befinden sich die Briefkästen, in den Eingangshallen (Niveau 1) die Informationsvitrinen der REST. Jedes Gebäude beherbergt 17 Zwei- und Drei-Zimmerwohnungen auf insgesamt fünf Stockwerken. Die Wohnungen bestehen aus zwei oder drei Zimmern, einer Wohnküche und einem Badezimmer. In den 3-Zimmer- Wohnungen ist ein separates WC vorhanden. Im weiteren verfügen diese über grosszügige, gegen Süden orientierte Balkone. Die Wohnungen im Erdgeschoss verfügen hingegen über kleine Gartenplätze. Die Wohnungen werden unmöbliert vermietet. Einzig in den Eingängen der Wohnungen ist eine Garderobe angebracht. Im Untergeschoss (Niveau -1) jedes Gebäudes befindet sich ein Freizeitraum mit Küche und WC, sowie die Kellerräume und die Waschküche. Wohnungsschlüssel : Die Mieter/innen erhalten für Ihr Zimmer einen einzigen Schlüssel, der ihnen gleichzeitig den Zugang zum Haupteingang des Gebäudes, zur Wohnung und zu Ihrem Zimmer ermöglicht. Die REST hält ein Doppel in Aufbewahrung. 2
Briefkastenschlüssel : Pro Wohnung ist ein Briefkasten und dazu ein Schlüssel vorhanden. Der Briefkastenschlüssel hängt an einem Haken neben der Wohnungstüre, damit alle Mieter/innen ihn jederzeit auffinden und benützen können. Bitte den Schlüssel nach Gebrauch wieder an seinen ursprünglichen Ort hängen! Kellerschlüssel : Pro Wohnung ist ein Kellerabteil im Untergeschoss und dazu ein Schlüssel vorhanden. Der Kellerschlüssel hängt an einem Haken neben der Wohnungstüre, damit alle Mieter/innen ihn jederzeit auffinden und benützen können. Bitte den Schlüssel nach Gebrauch wieder an seinen ursprünglichen Ort hängen! Bei Verlust des Zimmerschlüssels kann ein Nachschlüssel zum Kostenpreis von Fr. 40.- bei der REST bestellt werden. Jede Wohnung verfügt über ein Kellerabteil im Untergeschoss (Niveau -1) des jeweiligen Gebäudes. Jede/r Mieter/in hat Anrecht auf einen Anteil an diesem Kellerabteil. Wir bitten Sie, sich mit Ihren Mitbewohner/innen über die Kellernutzung zu verständigen. Der Keller ist vertraglicher Bestandteil des zur Verfügung gestellten Zimmers : Bei jedem Umzug, hat der/die ausziehende Mieter/in seinen/ihren Kelleranteil zu räumen und sauber zu hinterlassen. Die verbleibenden Mieter/innen stellen sicher, dass nur ihre eigenen Sachen im Keller verbleiben. Auf keinen Fall darf das Kellerabteil als Möbel- oder Abfalldepot eines ausziehenden Mieters dienen. 3
Im Untergeschoss (Niveau -1) jedes Gebäudes steht ein grosszügiger Freizeit- und Aufenthaltsraum zur Verfügung. Im vorderen Teil befindet sich eine Küche sowie einige Bistrotische und Stühle, im hinteren Teil eine Sitzgruppe und ein Fernseher. Über die Balkontüren gelangt man auf eine sympathische Terrasse, die im Sommer mit Gartentischen und - stühlen möbliert ist. Der Freizeitraum ist tagsüber für alle zugänglich, ebenfalls abends, falls er nicht für einen bestimmten Anlass reserviert wurde. Der Freizeitraum kann jeweils ab 18.00 Uhr für Anlässe (Essen, Feste, usw.) reserviert werden. Reservationen müssen spätestens eine Woche vor dem geplanten Anlass gegen Hinterlegung einer Kaution von Fr. 50.- beim Hauswart eingehen. Dieser Betrag wird den Benützer/innen zurückerstattet, falls die Räumlichkeiten ordentlich und sauber hinterlassen werden. Für allfällige Schäden haften die jeweiligen Benützer/innen. Im angrenzenden Lokal befinden sich zusätzliche Tische und Stühle, die auf Anfrage vom Hauswart zur Verfügung gestellt werden können. Im Untergeschoss (Niveau -1) jedes Gebäudes befindet sich eine Waschküche mit je zwei Waschmaschinen und Tumblern. Die Benutzung der Maschinen erfolgt mittels aufladbaren Magnetwert- karten. Diese Waschkarten können an der Cash-Aufladestation im Hauseingang Nr. 53 (mittleres Gebäude, Niveau 1) mithilfe aller Bank- und Postkarten, welche mit einem «Cash-Chip» ausgerüstet sind (z.B. Visa, Eurocard, Postcard), aufgeladen werden. Für jede Wohnung ist eine Waschkarte vorhanden. Wir bitten Sie, sich mit ihren Mitbewohner/innen über die Waschkartenbenutzung zu verständigen. 4
Die Waschküchen sind jederzeit zugänglich, es besteht kein Waschplan; Wir bitten Sie daher folgendes zu beachten : Bitte entfernen Sie Ihre Wäsche möglichst rasch nach Beendigung eines Waschganges aus den Maschinen. Nach jeder Benutzung sind die Waschmaschinen (insbesondere der Filter) und die Waschküche ordentlich und sauber zu hinterlassen. Wir bitten Sie, eine allfällige Panne sofort dem Hauswart mitzuteilen, damit dieser die Reparatur veranlassen kann. Vor den Haupteingängen zu den Gebäuden befinden sich die Velounter- stände sowie die Abfallcontainer (siehe auch bei “Abfallbewirtschaftung”). Ein Autoparkplatz mit 42 Plätzen befindet sich am Ende der Strassenzufahrt zu den Gebäuden. Er steht den Mieter/innen zur freien und unentgeltlichen Benutzung zur Verfügung. Das Parkieren entlang der Zufahrtsstrasse und dem Chemin des Epinettes ist unter Bussenandrohung strikte verboten. Unterhalb der drei Gebäude befindet sich ein grosser Gartenplatz, der im Sommer mit Gartentischen und -stühlen ausgestattet ist. Es obliegt den Mieterinnen und Mietern auf ihre Rechnung ein Abonnement für den Stromanschluss ihrer Wohnung abzuschliessen. Der Stromverbrauch wird pro Wohnung erhoben. Die Mieter/innen einigen sich, auf welchen Namen das Abonnement lauten und wann der Anschluss in Betrieb genommen werden soll. Zieht die abonnierte Person aus der Wohnung aus, übernimmt ein/e verbleibende/r Mieter/in das Abonnement. In allen Fällen sind Mutationen den Freiburger Elektrizitätswerke (EEF) zu melden (siehe “Wichtige Adressen”). 5
Es obliegt den Mieterinnen/Mietern auf ihre Rechnung ein Abonnement für den Telefonanschluss ihrer Wohnung abzuschliessen. Pro Wohnung besteht ein Telefonanschluss; es ist daher ein gemeinsames Abonnement notwendig. Die Mieter/innen einigen sich, auf welchen Namen das Abonnement lauten und wann der Anschluss in Betrieb genommen werden soll. Zieht die abonnierte Person aus der Wohnung aus, übernimmt ein/e verbleibende/r Mieter/in das Abonnement. In allen Fällen sind Mutationen der Swisscom zu melden (siehe “Wichtige Adressen”). Die Generaldirektion der Swisscom informiert über die Bedingungen eines Telefonabonnementes. Die erste Inbetriebnahme des Telefonanschlusses sowie alle weitergehenden Installationen (zusätzlicher Anschluss, ISDN etc.) gehen zu Lasten der Mieter/innen. Es obliegt den Mieterinnen/Mietern auf ihre Rechnung ein Abonnement für den Kabelfernsehanschluss abzuschliessen. Pro Wohnung besteht ein Kabelfernsehanschluss; es ist daher ein gemeinsames Abonnement notwendig. Die Mieter/innen einigen sich, auf welchen Namen das Abonne- ment lauten und wann der Anschluss in Betrieb genommen werden soll. Zieht die abonnierte Person aus der Wohnung aus, übernimmt ein/e verbleibende/r Mieter/in das Abonnment. In allen Fällen sind Mutationen der Cablecom zu melden (siehe “Wichtige Adressen”). 6
Die Gemeinde Marly erhebt für die Beseitigung der Haushaltabfälle eine Sackgebühr. Haushaltabfälle werden von der Müllabfuhr nur in den offiziellen SACCO-Säcken, die man in allen grösseren Geschäften in Marly findet, abgeführt. Für Altglas und Altmetalle benützen Sie die Abfallcontainer, die sich auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums Jonction befinden. Für alle anderen Abfälle bitten wir Sie, die beiliegende Broschüre “SACCO” zu beachten oder sich an den Technischen Dienst der Gemeinde Marly zu wenden (siehe “Wichtige Adressen”). Die normale Müllabfuhr findet jeden Montag und Donnerstag statt. Ihre Haushaltabfälle deponieren Sie in offiziellen SACCO-Säcken in den Containern. Achtung: Nur Haushaltabfälle in den offiziellen SACCO-Säcken werden abgeführt. Denken Sie daran. Danke ! Die Wohnung des Hauswarts befindet sich oberhalb der REST-Gebäude, in der Liegeschaft Chemin des Epinettes 59 im 1. Stock. Sie können sich für alle Fragen, welche die Nutzung der Wohnungen und der Gemeinschaftsräume, der Waschmaschinen und Trockner sowie der Cash- Aufladestation betreffen, an unseren Hauswart wenden. Er steht ihnen ebenso zur Verfügung für die Reservation der Gemeinschaftsräume sowie für allfällige Schadensmeldungen. Die Präsenzzeiten des Hauswartes sind in den Informationsvitrinen der REST im Haupteingang der Gebäude angeschlagen. Wir bitten Sie, diese zu respektieren ! 7
Die Reparaturen von kleineren Schäden sowie der normale Unterhalt der Wohnungen gemäss § 7, Pkt. 7.3. der Allgemeinen Bedingungen des Mietvertrages sind durch die Mieter/innen selbst und auf deren Kosten auszuführen. Für alle weiteren Schäden wollen Sie sich bitte an den Hauswart wenden. Er wird versuchen, den Schaden vor Ort zu beheben. Falls dies nicht möglich ist, informiert er die REST, welche darauf die Reparatur durch ein entsprechendes Unternehmen ausführen lässt. Offizielle Informationen und Mitteilungen der REST finden Sie in den Informationsvitrinen im Haupteingang der Gebäude oder im REST-Info, dem Informationsbulletin der REST (erscheint 2mal jährlich). Die Miete ist jeweils vor Ablauf des vorangehenden Monats zu bezahlen. Für Mahnungen wird eine Gebühr von Fr. 10.- berechnet, die bei Vertragsende von den Anteilsscheinen in Abzug gebracht wird. Für Heizung und Warmwasser leisten Sie eine monatliche Akontozahlung. Der anteilsmässige Verbrauch wird einmal jährlich abgerechnet. Jede / r Mieter / in erwirbt zu Mietbeginn die im Vertrag festgelegte Anzahl Anteilsscheine, wird dadurch Mitglied unserer Wohngenossenschaft und erhält die damit verbundenen Mitspracherechte gemäss Statuten. Die ein- bezahlten Anteilsscheine werden ihnen nach Ablauf der Mietdauer ohne Zinsen zurückerstattet, falls keine Forderungen aus dem Mietverhältnis (Mietzinsausstände, Schäden usw.) bestehen. 8
Der Mietvertrag kann unter Berücksichtigung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils auf die im Vertrag festgelegten Termine gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei ausserordentlicher Kündigung ist der/die Mieter/in verpflichtet, die Mietzahlungen bis zum Ende der vereinbarten Vertragsdauer weiter zu leisten, ausser es sei ein/e geeignete/r Nachmieter/in vorhanden. Die ausserordentliche Kündigung mit gleichzeitiger Bereitstellung eines/r Nachmieters/in kann unter Berücksichtigung einer 30-tägigen Kündigungsfrist jeweils auf Monatsende erfolgen. Zu Mietbeginn sowie zu Mietende wird jeweils ein Zustandsprotokoll Ihres Zimmers und den dazugehörigen Gemeinschaftsräumen (Badezimmer/WC, Wohnküche, Keller) erstellt. Zu diesem Zweck muss Ihr Zimmer leer und vollständig gereinigt sein. Bei dieser Gelegenheit findet die Schlüsselübergabe statt. Bei einem Zimmerwechsel berechnen wir einen Unkostenbeitrag von Fr. 50.- pro Vertragsänderung. Die Untermiete ist grundsätzlich gestattet, sofern es sich beim/bei der Untermieter/in um eine wohnberechtigte Person nach § 1 der Allgemeinen Bedingungen handelt. In jedem Falle ist vorab die schriftliche Zustimmung der REST einzuholen. Die Pflicht zur Bezahlung der Miete sowie die Haftung für allfällige Schäden verbleibt beim/bei der ordentlichen Mieter/in. 9
Innert 8 Tagen nach Einzug müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Marly melden. Über die beizubringenden Dokumente informieren Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Entreprises Electriques Fribourgeoises 1701 Fribourg Fax 026 352 51 99 Tel. 026 352 52 52 Swisscom Shop Tel. 0800 800 800 Ru de Romont 19, 1701 Fribourg Fax 0800 800 802 Cablecom Av. du Midi 11, 1700 Fribourg Tel. 026 422 20 00 Gemeindeverwaltung Rte de Fribourg 9, Marly – Einwohnerkontrolle Tel. 026 436 15 47 – Technischer Dienst (Abfallbewirtschaftung) Tel. 026 436 55 19 Bahnhof TPF (Bus), Schalterstelle Bahnhof SBB 1700 Fribourg Tel. 026 351 02 40 REST Rue de l’Hôpital 4, 1700 Fribourg E-mail : REST@unifr.ch Fax 026 300 97 59 Tel. 026 300 73 13 www.unifr.ch/rest Öffnungszeiten : Montag: 14.00 - 16.30 Uhr Dienstag bis Donnerstag, 09.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr Freitag: 09.30 - 12.00 Uhr 10
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