Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg

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Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg
11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg

              Workshop 2
       Der „Brexit“ im Unterricht
        Ursachen – Folgen - Szenarien
  Referent: Dr.: Karl-Josef Burkard, Oldenburg
Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg
Agenda
1. Curriculare Bezüge: 10. Jahrgang des Gymnasium
   und der Oberschule in Niedersachsen
2. Karikatur als Einstieg?
3. Ursachen des „Brexit“ – Korrektur eines
   historischen Irrtums? Die Frage der Souveränität
4. Die „Brexit“-Verhandlungen – Optionen und
   Szenarien für die künftigen Beziehungen zwischen
   Großbritannien und der EU
5. Quo vadis EU? Die Szenarien des Weißbuchs der
   EU-Kommission
Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg
Curriculare Einbindung: Nds. KC PoWi (2015)
Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg
KC
PoWi
Curriculare Einbindung: Nds. KC PoWi (2015)
Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg
KC Wirtschaft, OBS, Jg.10: Ökonomisches Handeln regional, national und international

 … hat bestimmte                                        Europa/Die Welt                     … bietet Ausbildungs- und
 wirtschaftliche Merkmale                                                                   Beschäftigungsmöglichkeiten
                                                        Deutschland
                                                                                                (Wirtschaftssektoren)
     Infrastruktur/Logistik                             Niedersachsen
                                                                                                Branchen
     Arbeitsmarkt
                                                         Unsere                                 schulische und betriebliche
     Einkommens-
     möglichkeiten
                                            •            Region                                 Ausbildungen

                                                                                             … ist mit anderen Regionen in
     Struktur der                                                                            Deutschland verbunden
     Wirtschaftssektoren
                                                                                                Warenhandel
     Branchen
                                                                                                Logistik

 … entwickelt sich und                                                                          Vergleich von Regionen
 unterliegt dem                       … ist mit dem Ausland verflochten
 wirtschaftlichen Wandel
                              … profitiert vom inter-         … ist in die Europäische       … ist Teil der Globalisierung
     Standortwettbewerb       nationalen Handel               Union eingebunden
                                                                                                      internationale
     Strukturwandel             Im- und Export                   Integrationsstufen                   Arbeitsteilung

     Wirtschaftsraum                                             Eurosystem                           globale Probleme
                                Leitbilder des inter-
                                nationalen Handels
                                                                  soziale Unterschiede in             internationaler
                                Arbeitsmarkt                      der EU                              Arbeitsmarkt
Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg
Aus urheberrechtlichen Gründen kann die Karikatur von Jos Collignon hier
   nicht abgebildet werden. Auf sie kann aber im Internet zurückgegriffen werden:
   https://www.volkskrant.nl/foto/collignon~p3761431/#&gid=1&pid=3618886

Karikatur „We will rule the waves” von Jos Collignon (erschienen in: „de Volkskrant“) “
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Rule, Britannia!
                      (aus der Oper „Alfred“, 1740)
     (gilt als „inoffizielle Nationalhymne“ von Großbritannien)

  When Britain first, at                   Als Britannien erstmals, auf
  Heav’n’s command, Arose                  Geheiß des Himmels, aus
  from out the azure main,                 der blauen See entstieg,
  This was the charter of the              war dies die Gründung des
  land, And guardian angels                Landes, und Schutzengel
  sang this strain:                        sangen diese Melodie:
  |:Rule, Britannia!                       |:Herrsche, Britannia!
  Britannia rule the waves;                Britannia beherrsche die
  Britons never will be                    Wellen; Briten werden
  slaves.:|                                niemals Sklaven sein.:|
Siehe auch Last Night of the Proms 2009: https://www.youtube.com/watch?v=Sgd9nYqVz2s
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Churchill: „eine Art Vereinigte Staaten von Europa“

                                               "Es gibt ein Heilmittel, das […]
                                               innerhalb weniger Jahre ganz
                                               Europa, oder den größeren Teil
                                               Europas […] so frei und glücklich
                                               machen würde, wie es die
                                               Schweiz heute ist. Dieses Mittel
                                               besteht in der Erneuerung der
                                               europäischen Familie oder doch
                                               eines möglichst großen Teils
                                               davon. Wir müssen ihr eine
  Winston Churchill Rede vor dem               Ordnung geben, unter der sie in
  versammelten Münsterhof in Zürich,           Frieden, Sicherheit und Freiheit
  19. September 1946.                          leben kann. Wir müssen eine Art
                                               Vereinigte Staaten von Europa*
                                               errichten ."
* sollten alle Staaten Kontinentaleuropas umfassen, während die Sowjetunion, Großbritannien
und die USA die Rolle der "Freunde und Förderer des neuen Europa" einnehmen …
Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg
Einstiegsphase des Unterrichtsvorhabens:
In or out – das schwierige Verhältnis Großbritanniens zur EU
 Wann?           Was?                          AnnäherungA   Distanzierung
 Januar 1973     Beitritt
 Juni 1975       Referendum
 Juni 1984       „Briten-Rabatt“
 November 1993   Maastricht-Vertrag
 März 1995       „Schengen“
 Dezember 2000   Grundrechte-Charta
 Januar 2002     Euro-Bargeldeinführung
 Mai 2004        Osterweiterung
 Januar 2013     Camerons Grundsatzrede
 Mai 2015        Ankündigung des Referendums
 Februar 2016    „Reformpaket“
 Juni 2016       Brexit-Referendum
 März 2017       Austrittsantrag
Workshop 2 Der "Brexit" im Unterricht - Ursachen - Folgen - Szenarien 11. Tag der ökonomischen Bildung in Oldenburg
Einstiegsphase des Unterrichtsvorhabens:
In or out – das schwierige Verhältnis Großbritanniens zur EU
  Wann?                   Was?                                      AnnäherungA                  Distanzierung
  Januar 1973             Beitritt                                     X
  Juni 1975               Referendum                                   X
  Juni 1984               „Briten-Rabatt“                                                                  X
  November 1993           Maastricht-Vertrag                                   X
  März 1995               „Schengen“                                                                       X
  Dezember 2000           Grundrechte-Charta                                                               X
  Januar 2002             Euro-Bargeldeinführung                                                           X
  Mai 2004                Osterweiterung                               X
  Januar 2013             Camerons Grundsatzrede                                                 X
  Mai 2015                Ankündigung des Referendums                                                  X
  Februar 2016            „Reformpaket“                                               X
  Juni 2016               Brexit-Referendum                                                                     X
  März 2017               Austrittsantrag                                                                       X
Siehe auch: „Der Brexit und die britische Sonderrolle in der EU“ http://www.bpb.de/internationales/europa/brexit/
Integrationsstufen und der Prozess der europäischen Integration

                *

                      EFTA   EWG               1999/
* „Vier Freiheiten“                  1993
                      1960   1957              2002
Die EU als „Staatenverbund“ (BVerfG 1993) – ein
  „politisches System sui generis“

        Staaten-                                   Bundes-
          bund                                      staat

                       „Staatenverbund“
                              Staa

Bund souveräner                                     Souveräner
                            Übertragung von
    Staaten               Teilkompetenzen auf       Bundesstaat
  völkerrechtliche         die supranationale       staatsrechtliche
  Verbindung von        Politikebene, partieller    Verbindung von
Souveränen Staaten,    Souveränitätsverzicht bei    nichtsouveränen
 die die Inhaber der    ausdrücklicher Achtung       Gliedstaaten -
  Souveränität sind      nationaler Identitäten    Bund = Inhaber der
                                                      Souveränität
Die Referendumsfrage am 23.6.2016

 „Should the United Kingdom remain a
    member of the European Union
    or leave the European Union?“
Der Ausgang des
Brexit-Referendums
am 23.6.2016
Wahlbeteiligung 72,2 %
„Leave“ 51,9%
„Remain“ 48,1%

                         Drei Bruchlinien:
                         - regional
                         - demografisch
                         - sozial
Ursachen des „Brexit“-Votums
• Im Wahlkampf standen sich i. W. EU-Skeptiker und EU-Gegner
  gegenüber, die sich in ihrer Abneigung gegen eine weitere politische
  Integration einig waren. Während für Erstere die Vorteile des
  Binnenmarkts die Nachteile einer EU-Mitgliedschaft überwogen,
  sahen Letztere es genau umgekehrt.
• Während die „Remainers“ defensiv mit den ökonomischen Kosten
  eines Austritts argumentierten, mobilisierten die „Brexiteers“
  aggressiv die Ängste vor ungebremster Einwanderung (aus der EU)
  und einer wirtschaftlich kollabierenden EU sowie die Sehnsucht
  nach Wiederherstellung britischer Souveränität.
• Die Agitation der „Brexiteers“ konnte verfangen, weil
  (1) es anders als auf dem Kontinent nie eine breite Identifikation
      mit dem „europäischen Projekt“ gab,
  (2) sich das pragmatische Kosten-Nutzen-Kalkül der EU-Befürworter
     in der Krisenphase der EU in sein Gegenteil verkehrte.
Die Austrittserklärung Großbritanniens
 Schreiben der britischen Premierministerin Theresa May
 an den Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk,
                      vom 29.3.2017
„Am 23. Juni 2016 hat sich das britische Volk ent-
schieden, die Europäische Union zu verlassen. […]
Das Referendum war, wie wir es sehen, ein Votum
für die Wiederherstellung unserer nationalen
Selbstbestimmung. Wir verlassen die Europäische
Union, aber wir verlassen nicht Europa […]. Hiermit
zeige ich dem Europäischen Rat gemäß Artikel 50 (2)
des Vertrages über die Europäische Union die Ab-
sicht des Vereinigten Königreichs an, aus der Euro-
päischen Union auszutreten.“
Artikel 50 (2) des Vertrages über die Europäische Union
1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungs-
rechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Euro-
päischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien
des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein
Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt
das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen
Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das
Abkommen wird […] vom Rat im Namen der Union geschlossen;
der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit* nach Zustimmung
des Europäischen Parlaments.
(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag
des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls
zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine
Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt
im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat ein-
stimmig, diese Frist zu verlängern.
* In diesem Fall (laut EP): 72 % der EU-Länder, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren
„Brexit-Fahrplan“
     23.6.2016
    Referendum

     29.3.2017                                                       Rat: 29.4.2017
   Austrittsantrag                  19.6.2017                          Leitlinien
                               Verhandlungsbeginn            •    Rechte der Bürger in EU + UK
                                 (Davis – Barnier)           •    Nordirische Grenze
                                                             •    Zahlungsverpflichtungen
Unterhaus 12.9.2017:       Phase 1 (bis Dezember 2017)
   Austrittsgesetz                                                    Rat 15.12.2017:
                                                                  „Ausreichender Fortschritt“
                            Phase 2 (ab März 2018)
                             (1) Austrittsabkommen
                             (2) Freihandelsabkommen
                             Okt. 2018 Verhandlungsende             Ratifizierungsprozess
Ratifizierung durch das
                                                                 (1) Rat + EP
 britische Parlament          29.3.2019 Austrittsdatum *         (2) Rat + EP + 27 nat. Parl.

Geregelter                    Erfolg    oder     Scheitern                       Ungeregel-
  Brexit                                                                          ter Brexit
                *Übergangsphase bis 31.12.2020
Integrationsstufen – Formen der Anbindung an die EU

                                           Türkei
Mit der EU   Kanada(CETA)
verbunden      u.v.a.m.     CH: Netz bilateraler Abkommen mit EU
                                NOR, ISL, LIE: EFTA + EU = EWR
Modelle der Anbindung des UK an die EU

Nicolai von Ondarza (SWP): Auswirkungen des Brexit - Statusfragen und wirtschaftliche
Aspekte. Gutachterliche Stellungnahme für die Anhörung des Europaausschusses des
Deutschen Bundestages am 24.04.2017, 13 Seiten
Ökonomische Auswirkungen eines „harten Brexits“
(WTO-Regeln)                  für Großbritannien              für Deutschland

Zölle/Zollsätze               Verteuerung importierter und    Verteuerung importierter und
- Waren generell: 5 %         exportierter Waren, Nachteile   exportierter Waren, Nachteile
- auf Autos: 10 %             für Konsumenten und Produ-      für Konsumenten und Produ-
- Auf Lebensmittel: bis 50%   zenten                          zenten
Relativierende Faktoren       - Wechselkurse                  - Wechselkurse
                              - Wettbewerbsintensität         - Wettbewerbsintensität
                              - Präferenzen                   - Präferenzen
Nichttarifäre Handels-        Unterschiedliche Gesund-        Unterschiedliche Gesund-
hemmnisse:                    heits- und Umweltstandards +    heits- und Umweltstandards +
- Standards                   unzureichende Zollinfrastruk-   unzureichende Zollinfrastruk-
- Zollabfertigung             tur behindern Warenverkehr      tur behindern Warenverkehr
Dienstleistungen              Zugang britischer Finanz-       Verteuerung britischer Finanz-
                              dienstleister zum EU-           dienstleistungen für Haushalte
                              Binnenmarkt versperrt           und Unternehmen
Arbeitsmarkt                  Abwanderung von Arbeits-
                              kräften aus MOEL, Engpässe
Internationale                Störung von Produktions- und    Störung von Produktions- und
Arbeitsteilung                Lieferketten                    Lieferketten
Das Weißbuch der EU-Kommission vom 1.3.2017
Fünf Szenarien zur Zukunft der EU
1. Weiter wie bisher: Die Europäische Union konzentriert sich auf die
   Umsetzung ihrer positiven Reformagenda. -> „Muddling-Through“
2. Schwerpunkt Binnenmarkt: Die Europäische Union wird
   schrittweise wieder auf den Binnenmarkt ausgerichtet. -> Minimal-
   Szenario, Rückverlagerung von Funktionen auf die nationale Ebene
3. Wer mehr will, tut mehr: Die Europäische Union ermöglicht es
   Mitgliedstaaten, die dies wünschen, in bestimmten Bereichen mehr
   gemeinsam zu machen. -> Europa der mehreren Geschwindigkeiten,
   verstärkte Zusammenarbeit, „Kerneuropa“ …
4. Weniger, aber effizienter: Die EU27 konzentriert sich darauf, in
   ausgewählten Politikbereichen rascher mehr Ergebnisse zu erzielen
   („Leuchtturmprojekte“), unternimmt in anderen Bereichen aber
   weniger.
5. Viel mehr gemeinsames Handeln: Die Mitgliedstaaten beschließen,
   auf allen Politikfeldern viel mehr gemeinsam zu machen. -> vertiefte
   Integration, „mehr Europa“, Maximalszenario
Diskussion: „Europa der mehreren Geschwindigkeiten“
"Wollen wir wirklich alles mit 28 Ländern gemeinsam machen, wo wir schon das 28. Land ver-
loren haben, oder geht es nicht vielmehr darum, dass Länder, die schneller vorangehen wollen,
das auch tun können. Immer unter der Voraussetzung, dass sie nichts machen, was die anderen
Länder stört und dass die Strukturen offenbleiben für alle, die später dazukommen wollen.“
                                                                 (Jean-Claude Juncker, März 2017)
             Pro-Argumente                                   Contra-Argumente
Differenzierte (flexible) Integration             Differenzierte (flexible) Integration
•   gibt es schon längst: Eurozone,               •   erhöht die Komplexität und Intranspa-
    Schengen-Raum, ESM, Fiskalpakt etc.               renz der EU, unterminiert den einheit-
•   ist durch Opt-Out-Bestimmungen und                lichen Rechtsrahmen der EU.
    die „verstärkte Zusammenarbeit“ in
    EUV (20) und AEUV (326ff.) rechtlich          •   spaltet die EU in Mitglieder erster und
    gedeckt.                                          zweiter Klasse, in Kern und Peripherie,
•   kann Reformblockaden auflösen, die                in „Ins“ und Outs“. Gefährdet den
    Handlungsfähigkeit der EU erhöhen.                Zusammenhalt.
•   kann Impulse zur Vertiefung der Inte-         •   verstärkt die Intergouvernementali-
    gration geben: Einige gehen voran,                sierung der europäischen Integration
    andere folgen später.                             auf Kosten der EU-Institutionen.
•   kann der Diversität der nationalen            •   schwächt die europäische Demokratie.
    Besonderheiten und Interessen besser          •   führt keineswegs zwangsläufig zum
    Rechnung tragen.
                                                      späteren Nachvollzug der Integration.
Zwei Instrumente der differenzierten Integration
Die intergouvernementale                Das Instrument der „verstärkten
Strategie der Differenzierung           Zusammenarbeit“ nach Art. 20 EUV
• Abschluss völkerrechtlicher Ver-       • Verstärkte Kooperation nur im
  träge zwischen mehreren Mit-             Kompetenzbereich der EU möglich,
  gliedsstaaten zur vertieften Inte-       wenn Kompromissfindung ge-
  gration in Politikfeldern, in denen      scheitert ist´. (Ausnahme: aus-
  die EU keine eigenständige Kom-          schließliche Zuständigkeit der EU)
  petenzen hat. Beispiel: Fiskalpakt       Beispiele: Scheidungsrecht,
                                           europäische Staatsanwaltschaft
• Außerhalb des Rahmens der EU-          • Einbindung in den europäischen
  Institutionen: Keine Beteiligung         Gesetzgebungsprozess (Gemein-
  von EP und Kommission, sondern           schaftsmethode). Über EU-
  Aushandlung zwischen nationalen          Kommission, Rat der EU und EP sind
  Regierung und ausschließliche            Nichtteilnehmer beteiligt und
  Legitimation durch nationale             informiert.
  Regierungen.
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