STEUERNEWS ÄRZTE - Angele & Kollegen

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STEUERNEWS ÄRZTE - Angele & Kollegen
WINTER 2018/2019

                                                                                                    ÄRZTE
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                                                                Aufbewahrungspflichten für Praxisbelege
                                                                                                    Mehr dazu auf Seite 2
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Grundfreibetrag und Beitragsbemessungsgrenze

Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 2019
Steuerrecht                                                      Sozialversicherung

Zum 1.1.2019 steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommen-       Zum 1.1.2019 steigt die monatliche Beitragsbemessungs-
steuer auf € 9.168,00 (bzw. € 18.336,00 bei Zusammenver-         grenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversi-
anlagung). Zum Ausgleich für die kalte Progression werden        cherung (West) auf € 6.700,00/Monat bzw. € 80.400,00/
die Eckwerte des Einkommensteuertarifes 2019 um 1,84 %           Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt ab 2019
nach rechts verschoben. Der Kinderfreibetrag steigt für          € 6.150,00/Monat bzw. € 73.800,00/Jahr. Die bundeseinheit-
jeden Elternteil um jeweils € 96,00 (insgesamt € 192,00) auf     lich geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche
€ 2.490,00 (insgesamt € 4.980,00).                               Krankenversicherung beträgt 2019 € 54.450,00. Ab 2019 ist
                                                                 auch der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zur Hälfte
Ärztinnen und Ärzte, die sich in 2019 ein Elektro- oder ein      von den Arbeitgebern zu zahlen. Die bundeseinheitlich gel-
Hybridfahrzeug anschaffen und dieses auch privat sowie für       tende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kran-
Fahrten zwischen Wohnung und Praxis nutzen, müssen bei           kenversicherung wird auf € 60.750,00 angehoben.
Anwendung der Pauschalversteuerung nur 0,5 % anstelle der
1 % des inländischen Bruttolistenpreises als privaten Nut-       Beitragssätze
zungsvorteil versteuern.
                                                                 Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum
Ärztinnen und Ärzte, die in den privaten Mietwohnungsbau         1.1.2019 von 3 % auf 2,5 %. Der Beitragssatz in der gesetzli-
investieren, können Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaf-    chen Rentenversicherung erhöht sich in 2019 von 18,7 % auf
fung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren bis zu     19,1 % des Arbeitsentgeltes. Der Beitrag zur Pflegeversiche-
jährlich 5 % in Anspruch nehmen. Insgesamt können bis zu 28 %    rung steigt ebenfalls, und zwar von 2,55 % des Bruttoeinkom-
der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steu-    mens (bei kinderlosen Versicherten 2,8 %) auf 3,05 % bzw.
erlich abgeschrieben werden.                                     3,3 %.

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2   WINTER 2018/2019

HONORARANSPRUCH
EINES ZAHNARZTES
BEHANDLUNGSVERTRAG
Schließt die Ärztin/der Arzt mit

                                       © ghazii / Adobe Stock.com
einem Patienten einen Behandlungs-
vertrag, kennt dieser als Dienst-
leistungsvertrag keine Gewährleis-
tungsregelungen. Das heißt, dass
die Ärztin/der Arzt grundsätzlich
einen Vergütungsanspruch hat -
selbst bei unzureichender Leistung.
                                       Stichtag 31.12.2018
IMPLANTOLOGISCHE LEISTUNGEN
Im Streitfall hatte ein Zahnarzt       Aufbewahrungsfristen für
einer Patientin acht Implantate ein-
gesetzt, die unbrauchbar waren, da     Steuerunterlagen
sie nicht tief genug in den Kiefer-
knochen eingebracht und falsch         Aufbewahrungspflichten                       Stichtag 31.12.2018
positioniert wurden. Der Fehler
konnte nicht mehr berichtigt wer-      Ärztinnen und Ärzte müssen als selbst-       Am 31.12.2018 können Einnahmen-
                                       ständig Tätige Einnahmen- und Aus-           und Ausgabenbelege bzw. Bilanzen und
den. Der Zahnarzt verlangte hierfür
                                       gabenbelege für die Erstellung ihrer         sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr
ein Honorar von rund € 34.000,00.      Einnahmen-Überschussrechnung, die            2008 vernichtet werden, sofern in diesen
Die Patientin zahlte nicht. Das        Praxiskorrespondenz sowie alle elekt-        Dokumenten der letzte Eintrag in 2008
Landgericht hat die Klage zunächst     ronisch übermittelten Dokumente min-         erfolgt ist. Praxiskorrespondenzen, die in
                                       destens 6 bzw. 10 Jahre aufbewahren.         2012 empfangen oder abgesandt wurden
abgewiesen und dem Arzt recht
                                       Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils       sowie andere aufbewahrungspflichtige
gegeben.                               mit Schluss des Kalenderjahres, dem der      Unterlagen aus dem Jahre 2012 und frü-
                                       betreffende Beleg zuzuordnen ist oder        her können ebenfalls vernichtet werden.
URTEIL DES BGH                         der Praxisbrief empfangen oder abge-         Ausnahme: Die Dokumente sind für die
                                       sandt worden ist. Entsprechendes gilt        Besteuerung weiterhin von Bedeutung,
Der Bundesgerichtshof (BGH)
                                       auch für elektronisch archivierte Doku-      etwa weil die steuerliche Festsetzungs-
hingegen hat dem Zahnarzt den          mente und Belege.                            frist noch nicht abgelaufen ist.
vollen Honoraranspruch versagt.
Nach Auffassung des BGH entfällt
der Honoraranspruch des Zahn-
                                       Keine haushaltsnahe Dienstleistung
arztes für implantologische Leis-
tungen dann, wenn die Implantate
fehlerhaft eingesetzt wurden und       Essen auf Rädern
eine Korrektur ihrer Position durch
Nachbehandlung nicht möglich ist       Haushaltsnahe Dienstleistungen               Dienstleistung „in einem .... Haushalt des
(BGH, Urteil vom 13.9.2018, III ZR                                                  Steuerpflichtigen ... erbracht wird“.
294/16). Die implantologischen         Die Zubereitung von Mahlzeiten fällt
                                       zwar grundsätzlich unter jene Tätigkei-      Zubereitung außerhalb des Haushaltes
Leistungen seien insgesamt nutz-
                                       ten, die gewöhnlich durch Mitglieder des
los, sodass kein Honoraranspruch       privaten Haushaltes oder entsprechend        Am zuletzt genannten Kriterium schei-
besteht (§ 628 Abs. 1 Bürgerliches     Beschäftigte erledigt werden und in          tert daher die Zuordnung des Services
Gesetzbuch/BGB). Im Streitfall         regelmäßigen Abständen anfallen (vgl.        „Essen auf Rädern“ zu den haushaltsna-
                                       u. a. Bundesfinanzhof/BFH, Urteil vom        hen Dienstleistungen. Denn die Zube-
hatte die Patientin den Behand-
                                       29.1.2009, Az. VI R 28/08 sowie § 35a        reitung dieser Mahlzeiten erfolgt hier
lungsvertrag konkludent gekündigt,     Abs. 2 Einkommensteuergesetz/EStG).          außerhalb des Haushaltes des Steuer-
indem sie sich von einem anderen       Der Begriff einer haushaltsnahen Dienst-     pflichtigen (Urteil Finanzgericht/FG-
Arzt weiter behandeln ließ. Infolge    leistung im Sinne der Vorschrift verlangt    Münster vom 15.7.2011, 14 K 1226/10
                                       allerdings nicht nur einen inhaltlichen      E). Aufwendungen für das Essen auf
der Kündigung war die Leistung
                                       Bezug zu Haushaltstätigkeiten, sondern       Rädern sind den allgemeinen Kosten
des Arztes für die Patientin nutzlos   auch einen räumlichen Bezug zum Haus-        der Lebensführung zuzuordnen und sind
geworden.                              halt des Steuerpflichtigen. So sieht § 35a   auch nicht als außergewöhnliche Belas-
                                       Abs. 4 EStG ausdrücklich vor, dass die       tung abziehbar.
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WINTER 2018/2019               3

Anspruch, Voraussetzungen, Dauer

Kinderkrankengeld
Kinderkrankengeld                          Person des Kindes                              Vollständiges ärztliches Attest

Mit dem sogenannten Kinderkranken-         Das erkrankte Kind darf zu Beginn der          Wichtig für die Begründung des Kinder-
geld sollen Arbeitnehmerinnen und          Krankengeldleistung das 12. Lebensjahr         krankengeldanspruches ist schließlich
Arbeitnehmer vor Lohnausfall geschützt     noch nicht vollendet haben. Für behin-         die Vorlage eines vollständigen ärztlichen
werden, wenn sie wegen Erkrankung          derte Kinder gilt keine Altersgrenze.          Attestes gegenüber der Krankenkasse. Es
ihres Kindes von der Arbeit fern bleiben                                                  muss sich dabei nicht um ein amtsärzt-
müssen. Details zum Kindergeldanspruch     Dauer                                          liches Attest handeln. Aus der Beschei-
wurden zuletzt in einem gemeinsamen                                                       nigung muss jedoch die Notwendigkeit
Rundschreiben der Spitzenorganisati-       Der Anspruch auf Kinderkrankengeld             der Beaufsichtigung, Betreuung oder
onen der Krankenversicherungsträger        besteht pro Kalenderjahr und pro Kind          Pflege des kranken Kindes hervorgehen.
vom Dezember 2017 neu geregelt.            längstens für 10 Arbeitstage je Elternteil.    Die Bescheinigung sollte mindestens die
                                           Alleinerziehende Versicherte können die        Personalien des erkrankten Kindes ent-
Anspruchsvoraussetzungen                   Leistungen längstens für 20 Arbeitstage        halten sowie Angaben, in welchem Zeit-
                                           in Anspruch nehmen. Die Tage müssen            raum eine Pflege erforderlich ist und ob
Anspruch auf Kinderkrankengeld haben       nicht zusammenhängend verlaufen.               eine unfallbedingte Ursache vorliegt.
ausschließlich gesetzlich krankenversi-
cherte Arbeitnehmer. Privat kranken-
versicherte Beschäftigte haben keinen
Anspruch, auch wenn das Kind gesetzlich
krankenversichert ist (§ 45 Abs. 1 Satz
1 Fünftes Sozialgesetzbuch/SGB V).
Hauptberuflich selbstständig Erwerbs-
tätige können gegenüber ihrer Kran-
kenkasse eine Wahlerklärung abgeben,
dass die Mitgliedschaft in der gesetzli-
chen Krankenversicherung auch einen
Anspruch auf Krankengeld umfassen
soll. In diesem Fall können auch Selbst-
ständige Kinderkrankengeld beziehen.
                                           © Rawf8 / Adobe Stock.com

Und dies bereits ab Vorliegen der Vor-
aussetzungen, nicht erst ab Beginn der
7. Woche. Weitere Voraussetzung ist,
dass im Haushalt keine weitere Person
lebt, die anstelle des Krankengeldbe-
rechtigten die Pflege/Betreuung über-
nehmen kann.

  AUFWENDUNGEN FÜR EINE REIKI-BEHANDLUNG
  SACHVERHALT                              NACHWEIS DER ZWANGSLÄUFIGKEIT                 21.2.2018, VI R 11/16).
  Eine Steuerpflichtige beauftragte eine   Der Bundesfinanzhof (BFH) versagte
  Therapeutin mit diversen (Fern-)Reiki-   der Steuerpflichtigen gleichfalls den         FAZIT
  Behandlungen. Ein Arzt der Klinik,       Steuerabzug der Aufwendungen für das          Als außergewöhnliche Belastung geltend
  in der die Steuerpflichtige behandelt    (Fern-)Reiki. Voraussetzung für die Gel-      gemacht werden können ausschließlich
  wurde, bestätigte dieser, dass die       tendmachung von Behandlungskosten             solche Krankheitskosten, die dem Steu-
  Therapeutin als freie Mitarbeiterin      als außergewöhnliche Belastung ist, dass      erpflichtigen zwangsläufig entstehen. Ein
  in das Therapiekonzept der Klinik        die Steuerpflichtige den Nachweis der         ärztliches Attest des Hausarztes reicht
  eingebunden sei und „auf ärztliche       Zwangsläufigkeit der Aufwendungen im          zum Nachweis der Zwangsläufigkeit nicht
  Veranlassung hin Gespräche und seel-     Krankheitsfall durch ein amtsärztliches       aus. Eine weitere Voraussetzung ist, dass
  sorgerische Aktivitäten“ durchgeführt    Gutachten oder eine ärztliche Beschei-        der Steuerpflichtige die Behandlungs-
  habe.                                    nigung eines Medizinischen Dienstes der       kosten selbst trägt und mit den Auf-
                                           Krankenversicherung nachweist (§ 64           wendungen, die nach seinen familiären
  Das Finanzamt erkannte die Aufwen-       Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Einkommensteuer-          Verhältnissen und seiner Einkommenssi-
  dungen dennoch nicht als außerge-        Durchführungsverordnung/EStDV).               tuation bemessene zumutbare Belastung
  wöhnliche Belastung an.                  Daran fehlte es im Streitfall (Urteil vom     überschritten wird.
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ÄRZTE                                     STEUERNEWS
                                                                                               WICHTIGE ZAHLUNGSTERMINE
Kündigung wegen                                                                                10.1.2019
                                                                                                                                                                     JANUAR

Eheschließung                                                                                  Umsatzsteuer mtl. für Dezember bzw. November mit Dauer-
                                                                                               Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
                                                                                               Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer für Dezember
                                                                                               14.1.2019*
Sachverhalt                                                                                    Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und
                                                                                               Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag.
                                                                                               Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.
Ein katholischer Krankenhausbetreiber kündigte dem Chefarzt                                    25.1.2019
eines von ihm betriebenen Krankenhauses nach der Scheidung                                     Sozialversicherungsbeiträge Januar (Abgabe des Beitragsnach-
von seiner ersten Ehefrau, mit der er kirchlich verheiratet war.                               weises)
Auslöser für die Kündigung war eine erneute standesamtliche                                    Zusammenfassende Meldung
Heirat, ohne dass seine erste Ehe für nichtig erklärt worden                                   29.1.2019
wäre. Der Chefarzt hätte durch Eingehung einer nach „kanoni-                                   Sozialversicherungsbeiträge Januar (Beitragszahlung)
schem Recht“ ungültigen Ehe in erheblicher Weise gegen seine
                                                                                                                                                                    FEBRUAR
Loyalitätsobliegenheiten aus seinem Dienstvertrag verstoßen.                                   11.2.2019*
                                                                                               Umsatzsteuer mtl. für Januar bzw. Dezember mit Dauer-
Urteil des EuGH                                                                                Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
                                                                                               Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer für Januar
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah in der Kündigung eine                                   14.2.2019
verbotene Diskriminierung wegen der Religion und hat den Fall                                  Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und
                                                                                               Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag.
zur Entscheidung an das Bundesarbeitsgericht (BAG) verwie-                                     Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.
sen (EuGH, Urteil vom 11.9.2018, C-68/17). Eine Ehe nach dem                                   15.2.2019
Verständnis der katholischen Kirche zu führen, erschien dem                                    Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Grundsteuer (vierteljährliche
EuGH nicht als „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte                                   Fälligkeit)
berufliche Anforderung“, so der EuGH. Das Bundesarbeitsge-                                     18.2.2019
richt wird hierzu in Kürze entscheiden.                                                        Ablauf der Zahlungsschonfrist für Gewerbesteuer, Grundsteuer
                                                                                               22.2.2019
                                                                                               Sozialversicherungsbeiträge Februar (Abgabe des Beitragsnach-
                                                                                               weises)
     INTERN                                                                                    25.2.2019
                                                                                               Zusammenfassende Meldung
                                                                                               26.2.2019
     WIR BILDEN UNSEREN NACHWUCHS SELBER AUS.                                                  Sozialversicherungsbeiträge November (Beitragszahlung)

     Zur Zeit machen drei Steuerfachangestellte ihre Ausbildung                                                                                                         MÄRZ
     in unserer Kanzlei.                                                                       11.3.2019*
                                                                                               Umsatzsteuer mtl. für Februar bzw. Januar mit Dauer-
                                                                                               Fristverlängerung bei Sondervorauszahlung (1/11 Abschlag)
                                                                                               Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer für Februar
                                                                                               Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
                                                                                               14.3.2019
                                                                                               Ablauf der Zahlungsschonfrist für Umsatzsteuer, Lohn- und
                                                                                               Kirchensteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Solidari-
                                                                                               tätszuschlag.
                                                                                               Dies gilt nicht bei Barzahlung und Zahlung per Scheck.
                                                                                               25.3.2019
                                                                                               Sozialversicherungsbeiträge März (Abgabe des Beitragsnach-
                                                                                               weises)
                                                                                               Zusammenfassende Meldung
                                                                                               27.3.2019
                                                                                               Sozialversicherungsbeiträge März (Beitragszahlung)

                                                                                               * Verschiebung des Termins wegen Feiertag auf den nächstfol-
                                                                                               genden Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
                                                                                               Anmerkung für Scheckzahler:
                                                                                               Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang
     (v.l. Anna-Sophia Wilhelm, Lena Immel und Florian Weber)                                  des Schecks als geleistet.

Stand: 31.10.2018                                                                                                                                            IMPRESSUM
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