WRRL-FACHBEITRAG ZUR UMGESTALTUNG DES DIETENBACHS
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WRRL-FACHBEITRAG ZUR UMGESTALTUNG DES DIETENBACHS Auftraggeber: Stadt Freiburg Bearbeitung: Dipl.-Ing. S. Gilcher April 2021 LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + PLANUNG Gaede und Gilcher Partnerschaft, Landschaftsplaner Schillerstr. 42, 79102 Freiburg, Tel. 0761 / 7910297, www.gaede-gilcher.de
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 2 INHALT 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ...............................................................................1 1.1 ANLASS ..................................................................................................................... 1 1.2 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................................1 2 VORHABEN......................................................................................................................... 3 3 AUSGANGSZUSTAND........................................................................................................6 3.1 OBERFLÄCHENGEWÄSSER .................................................................................... 6 3.1.1 EINFÜHRUNG ................................................................................................ 6 3.1.2 BIOLOGISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN................................................6 3.1.3 HYDROMORPHOLOGISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN ......................... 9 3.1.4 ALLGEMEINE PHYSIKALISCH-CHEMISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN.......................................................................13 3.2 GRUNDWASSER .....................................................................................................13 4 ZU ERWARTENDE DAUERHAFTE AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE WRRL-RELEVANTEN QUALITÄTSKOMPONENTEN ................................................ 14 5 PROGNOSE UND FAZIT...................................................................................................18 GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 1 1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 1.1 ANLASS Die Stadt Freiburg i. Br. plant den ökologischen Ausbau des Dieten- bachs zwischen dem Dietenbachpark im Südosten und dem Gewann Hartacker („Schildkrötenkopf“) im Nordwesten. Ziel des Gewässerausbaus ist die Aufwertung des Dietenbachs sowie die ökologisch verträgliche Herstellung eines Hochwasserschutzes bis zu einer 100-jährlichen Auftretenswahrscheinlichkeit (HQ100), so dass die an den geplanten Gewässerkorridor angrenzenden Flächen zukünf- tig nicht mehr von Überschwemmungen betroffen sind. Vorgabe für den Gewässerausbau gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist die Vermeidung einer Erhöhung der Hochwassergefährdung für die Unter- und Oberlieger. Des Weiteren hat für das Bemessungsereignis HQ100 ein vollständiger Ausgleich des in Folge des Gewässerausbaus und des damit verbundenen Wegfalls bisheriger Überschwemmungs- flächen verloren gehenden Retentionsvolumens zu erfolgen. Dieser er- folgt in erster Linie durch entsprechende bauliche Maßnahmen (Deiche, Retentionsriegel etc.) innerhalb des geplanten Gewässerkorridors ent- lang des Dietenbachs von ca. 15,2 ha sowie des Ausbaukorridors im Gewann Hardacker von ca. 1,6 ha (siehe Abb. 1-1). 1.2 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbietet die Verschlechterung des Zustands oder des Potenzials eines Oberflächen- oder Grundwasser- körpers durch anthropogene Eingriffe. Veränderungen an Oberflächen- oder Grundwasserkörpern können dazu führen, dass der gute ökologi- sche Zustand oder das Potenzial im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden oder eine Verschlechterung des Zustands des Wasserkörpers eintreten kann. In beiden Fällen läge ein Verstoß gegen die von der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele vor. Für die Beurteilung der Frage, ob eine Verschlechterung vorliegt und wie damit umzugehen ist, sind insb. die §§ 27, 31, 44und 47 WHG sowie die Vorschriften der Oberflächengewässerverordnung (OGewV1) und der 1 Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverord- nung) vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) in der jeweils geltenden Fassung GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 2 Grundwasserverordnung (GrwV2) sowie Art. 4 (insb.Abs. 1 Buchst. a Zif- fer i und Buchst. b Ziffer i i. V. m. Anhang V sowie Art. 4 Abs. 6 und Abs. 7 WRRL relevant. 2 Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung) vom 9. No- vember 2010 (BGBl. I S. 1513) in der jeweils geltenden Fassung GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 3 2 VORHABEN Lage Das Plangebiet befindet sich nördlich des Stadtteils Rieselfeld und süd- westlich des Stadtteils Lehen der Stadt Freiburg i.Br. 1 2 3 Abbildung 1-1: Plangebiet (rot). 1 = Schildkrötenkopf; 2 = Ausbaukorridor Dietenbach; 3 = Dietenbachpark mit Käserbachdurchlass) GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 4 Beschreibung Die Planung umfasst 6 Rückstaubereiche hinter Querriegeln und Brü- ckenbauwerken. Dabei wurde grundsätzlich eine Optimierung der Quer- schnittsöffnung zur optimalen Ausnutzung des Gewässerkorridors vor- rangig berücksichtigt. Anschließend wurde anhand der gewählten Öff- nungsquerschnitte weitere Veränderungen hinsichtlich der Brücken und- Querschnittsgestaltung sowie der aquatischen und terrestrischen Durchwanderbarkeit eingearbeitet und die Variantendetaillierung fortge- schrieben. Abbildung 1-2: Anordnung der Querriegel und Brücken einschl. ihrer Bezeich- nung (WALD + CORBE 2020 – nicht genordet) Im Zuge der vorliegenden Planung sollen im Rahmen des gegenwärti- gen Verfahrens folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Rückbau vorhandener Ufermauern und Betonsohlen sowie ehemalige Staubauwerke, Absturzbauwerke, Blocksteinwände und Mauerreste. Vorhandene Abstürze werden, wo erforder- lich, durch Sohlgleiten ersetzt. Bau der Brücken A und C Umbau Brücke F Bau der Retentionsriegel B, C, D, E und F (bei B, D und E erfolgt eine Dammschüttung mit Mauerblende). Im Bereich der Re- tentionsriegel ist dabei am Dietenbach eine beidseitige Ufersi- cherung durch den Einbau von Blocksteinen vorgesehen sowie teilweise eine Sohlsicherung durch Einbau von Wasserbaustei- nen oder Steinschüttungen. Alle Riegelbauwerke werden als teilweise überströmbare Dämme ausgeführt (Retentionsriegel C mit Durchleitungsbauwerk – Hamco-Profil). Schüttung von zwei Längsdeichen im Ausbaukorridor des Die- tenbachs. Bau des Retentionsriegels im Schildkrötenkopf, Erhöhung des bestehenden Feldweges. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 5 Anlage von Unterhaltungswegen links- und rechtsseitig mit ei- ner Breite zwischen 3 und 3,50 m. Diese liegen außerhalb des 5 m – meistens sogar außerhalb des 10 m – Gewässerrand- streifens. Aufwertung und dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Ge- wässerrandstreifens links- und rechtsseitig des Dietenbachs. Verschluss des Käserbachs westlich des Dietenbachparks. Der aktuelle Verlauf des Gewässers bleibt erhalten, wobei bestehende Ufer- und Sohlbefestigungen zurückgebaut werden. Auch der entlang des Gewässers vorhandene Bewuchs, insbesondere der vorhandene hochwertige Baumbestand, bleiben vom Ausbau so weit wie möglich unberührt. Änderungen bzw. Geländeanpassungen sind lediglich dort vorgesehen, wo Querriegel entstehen oder Wege in den angrenzenden Vorlandbereichen geplant sind. Der Dietenbach muss nur dort gesichert und befestigt werden, wo er im Bereich der Durchlässe im Überschwemmungsfall höheren Schlepp- spannungen ausgesetzt ist. Die berechneten Einstautiefen im Über- schwemmungsfall erfordern hingegen keine zusätzliche Befestigung der Retentionsriegel bzw. der Deiche. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 6 3 AUSGANGSZUSTAND 3.1 OBERFLÄCHENGEWÄSSER 3.1.1 EINFÜHRUNG Von der Planung betroffen sind der Dietenbach und der Käserbach. Bei Letzterem handelt es sich jedoch nicht um einen regelmäßig wasser- führenden Bach, sondern um eine Geländesenke, die auf weiten Ab- schnitten überpflügt wird (betroffene Biotoptypen: Acker, Brennesselflu- ren, Brombeergestrüppe) und nur bei Hochwasserfall mittels eines Durchlasses unter der Besanconallee mit Wasser beaufschlagt wird. Die Kriterien der WRRL-Richtlinie treffen auf ihn nicht zu. 3.1.2 BIOLOGISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN Tierwelt Fische und Rundmäuler: Sieben Fisch- und Rundmäulerarten konn- ten nachgewiesen werden (Tabelle 1). Unter diesen sieben Arten befin- den sich vier seltene, geschützte oder einer fischereilichen Schonzeit unterliegende Arten. Großmuscheln und Flusskrebse konnten im Diet- enbach nicht nachgewiesen werden. Die Bachforelle ist in einem guten Erhaltungszustand. Haupt- sächlich wurden kleinere Tiere bis 20 cm Länge nachgewiesen, teilweise auch adulte Tiere bis 40 cm Länge. Der Bestand dürfte eigenständig reproduzierend sein. Trotz der vorherrschenden Strukturarmut kommt das Bach- neunauge verhältnismäßig häufig vor. Die Art laicht regelmäßig und erfolgreich ab. Die Population ist in einem guten Erhaltungs- zustand. Aufgrund des hohen Anteils an jungen Elritzen und der Anzahl ist ihr Erhaltungszustand sehr gut. Die Groppe konnte nur als Einzelexemplar nachgewiesen wer- den. Aufgrund der weitestgehend fehlenden Laichmöglichkeiten sowie des kleinkörnigen Substrats ist der Dietenbach nur wenig als Habitat geeignet. Der Erhaltungszustand ist als schlecht ein- zuordnen. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 7 Tabelle 1: Vorkommende Fisch- und Rundmäulerarten und deren Schutz- status Name RL RL BNat Bart FFH- LFischVO Anzahl BW D SchG SchV RL Indiv. Bachforelle V - - - - S: 01.10 101 – 28.02. Bachneunauge 3 - - b II gS 40 Bachschmerle - - - - - - 548 Döbel - - - - - - 77 Elritze* V - - - - - 375 Groppe / Mühlkoppe V - - - II gS 1 Gründling - - - - - - 13 Legende: RL-BW: BAER et al (2014): Rote Liste für Baden-Württembergs Fische, Neunaugen und Flusskrebse mit den Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, N = Neozoon. RL-D: FREYHOF (2009): Rote Liste der Fische und Rundmäuler Deutschlands mit den Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste. BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist mit b = besonders geschützt. BArtSchV: Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geän- dert worden ist mit b = besonders geschützt. FFH-RL: FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Stand 18.03.2010, mit Anhängen I – IV. LFischVO: Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg, Fassung vom 03.04.1998, zuletzt geändert am 09.02.2010 mit gS = ganzjährige Schon- zeit, S (Datum) = Schonzeit. * Die Elritze unterliegt in Baden-Württemberg keinen gesetzlichen Schonbestimmungen. Der Schutz dieser von der Angelfischerei prak- tisch nicht genutzten Fischart ist nur über den Erhalt ihrer Lebens- räume zu gewährleisten. Alle Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Wasserqualität sowie zur durchgängigen und naturnahen Gestal- tung der Fließgewässer tragen zur Förderung der Elritze bei. [Zitat aus DUSSLING & BERG 2001]. Makrozoobenthos (PFEIFFER 2018): Insbesondere der Anteil an Lar- ven naturraumtypischer Fließgewässertaxa wie Ephemeroptera, Pleco- ptera und Trichoptera ist mit nur 35 % (Frühjahr 2018) bzw. 26 % (Herbst 2018) sehr gering. Die prozentuale Abnahme dieser Taxa zum Herbst hin ist zwar natürlich, da viele dieser Larven in das Imaginalsta- dium übergehen und das Gewässer verlassen, doch auch der relativ hohe Anteil an Hyporhithralbesiedlern (18 % im Frühjahr 2018 und 23 % im Herbst 2018) weist auf die strukturellen Defizite des Dietenbachs hin. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 8 Ökologische Gewässer- Die Bestimmung der Gewässergüte wird nach einem bundesweit ein- güte (PFEIFFER 2018) heitlichen, biologischen Verfahren der Landesarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) auf der Grundlage von Bioindikatoren vorgenommen. Die ökologische Zustandsklasse des Dietenbachs ergibt sich aus den drei Einzelmodulen Saprobie, Allgemeine Degradation und Versaue- rung. Im Frühjahr 2018 wurde ein Saprobienwert von 1,7, im Herbst 2018 von 1,8 ermittelt. Dies bedeutet, dass der Dietenbach eine gute Wasserqua- lität aufweist bzw. das Fließgewässer nur wenig organisch belastet ist. Die im Frühjahr 2018 ermittelte mäßige ökologische Zustandsklasse verschlechtere sich im Herbst 2018 auf unbefriedigend. Diese Ver- schlechterung begründet sich auf das Modul „Allgemeine Degradation“. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Artenzusammensetzung und Funktionalität der Makrozoobenthos-Zönose vom natürlichen Zu- stand abweichen. Der ökologische Zustand des Dietenbachs ist als mäßig (Frühjahr) bzw. unbefriedigend (Herbst) einzustufen. Die Wasserqualität ist zwar nur wenig organisch belastet, jedoch ist die Artenzusammensetzung und Funktionalität der Makrozoobenthos-Zönose vom natürlichen Zustand abweichend. Tabelle 2: Bewertung der ökologischen Qualität des Dietenbachs im Früh- jahr und Herbst 2018 anhand des Bewertungssystems PERLO- DES. Bewertung Frühjahr Bewertung Herbst Bewertungssystem 2018 2018 Ökologische Zustandsklasse mäßig unbefriedigend Qualitätsklasse Modul gut gut "Saprobie" Qualitätsklasse Modul mäßig unbefriedigend "Allgemeine Degradation" Qualitätsklasse Modul sehr gut sehr gut "Versauerung" GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 9 3.1.3 HYDROMORPHOLOGISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN Bachtyp Der Dietenbach ist ein Gewässer der II. Ordnung. Er ist ein typischer Schwemmfächerbach, der die Bergbäche mit den Flachlandbächen verbindet. Der Verlauf des Gewässers in der Dietenbachniederung ist leicht geschlängelt. Durchgängigkeit Im betrachteten Bachabschnitt befinden sich 7 stark verbaute Bereiche (insgesamt 455 m²). Im Wesentlichen handelt es sich um Längs- und Querbauwerke aus Beton bzw. um betonierte Abstürze. Diese schrän- ken die Durchgängigkeit – insbesondere bachaufwärts – erheblich ein. Gewässerstrukturgüte Das Fließgewässer stellt sich im Untersuchungsgebiet hauptsächlich als deutlich bis mäßig ausgebauter Bachabschnitt dar. Die stark ausge- bauten Abschnitte befinden sich im Bereich der Brücken der Besan- conallee und der Straße „Zum Tiergehege“. Abbildung 1-3: Gewässerstrukturgüte gem. LUBW 2005 (einige der vorhan- denen Sohl- und Uferverbauungen sind aufgrund ihrer gerin- gen Ausdehnung maßstabsbedingt nicht dargestellt) GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 10 Die vorhandenen Sohl- und Uferverbauungen sind aufgrund ihrer gerin- gen Ausdehnung maßstabsbedingt in Abbildung 1-3 nicht dargestellt. Sie sind jedoch in Abbildung 1-4 erfasst. Ein erheblicher Teil der Ufer wird von Staudenknöterich überwuchert. Nur in stark beschatteten Bereichen ist der Staudenknöterich etwas we- niger konkurrenzkräftig. Abbildung 1-4: Gewässerstrukturgüte im Untersuchungsraum (FAKTORGRUEN 2020). GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 11 Abbildung 1-5: Ufer- und Sohlverbauung in Teilfläche 10 (vgl. Abb. 1-4) Abbildung 1-6: Ufer- und Sohlverbauung sowie Dominanz des Staudenknöte- richs in Teilfläche 12 (vgl. Abb. 1-4) GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 12 Abbildung 1-7: Ufer- und Sohlverbauung in Teilfläche 16 (vgl. Abb. 1-4) Abbildung 1-8: Dominanz des Staudenknöterichs in Teilfläche 21 (vgl. Abb. 1- 4) GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 13 3.1.4 ALLGEMEINE PHYSIKALISCH-CHEMISCHE QUALITÄTSKOMPO- NENTEN Versauerung Eine Versauerung ist nicht festzustellen (vgl. Tab. 2). Chemische Gewässer- Begleitend zu der biologischen Gewässergütebestimmung werden güte auch chemische und physikalische Messungen und chemische Analy- sen durchgeführt, da das Saprobiensystem keine Aussagen über die Art und Menge der belastenden Inhaltsstoffe zulässt. Bei den Messun- gen zu den chemischen Zuständen des Gewässers sowie den Belas- tungen der Sedimente mit Schwermetallen wurden alle Zielwerte einge- halten (WRRL 2005). 3.2 GRUNDWASSER Hydrogeologisch zählt das Untersuchungsgebiet zu den „Quartären und Pliozänen Sedimenten der Grabenscholle“. Abbildung 1-9: Interpolierter Grundwassergleichenplan für die Dietenbach- niederung für mittleres Hochwasser (MHW) (WALD + CORBE 2020) GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 14 Der Grundwasserflurabstand beträgt im westlichen Bereich 1 – 1,5 m, im östlichen sind es 2 – 3 m. Der Kies- und Sand-Aquifer weist eine Mächtigkeit von ca. 70 – 100 m auf. Die Durchlässigkeit liegt im Mittel zwischen 1x10-3 m/s - 3x10-3 m/s. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nordwest ausgerichtet. Der Grundwasserkörper 16.7 „Freiburger Bucht“ wird aufgrund von durch die hohe Nitratbelastung (NO3) sowie dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln als gefährdet eingestuft. 4 ZU ERWARTENDE DAUERHAFTE AUSWIRKUNGEN DES VORHA- BENS AUF DIE WRRL-RELEVANTEN QUALITÄTSKOMPONENTEN Anlagephase Wirkfaktor 1: Rückbau von Längs- und Querbauwerken. Mögliche Auswirkung: Verbesserung der Gewässermorphologie / - hydraulik und der aquatischen und terrestrischen Durchgängigkeit ent- lang durch Entnahme von Längs- und Querbauwerken (Abstürze). Auch der (bestehende) Durchlass unter der Brücke an der Straße „Zum Tier- gehege“ wird optimiert. Quantifizierung: Rückbau von 7 Bereichen (insgesamt 455 m²) mit durchgängigen Ufer- und Sohlverbauungen einschl. Abstürzen mit ver- ringerter Durchwanderbarkeit (sowohl im Ausbaukorridor als auch im Schildkrötenkopf). Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Während des Baus sind Maßnahmen erforderlich, um die gewässerbewohnende Fauna zu schonen. So sollen jeweils nur kurze Abschnitte bearbeitet werden, die sowohl von den oberstromigen als auch den unterstromigen Bereichen rasch wieder besiedelt werden können. Baumfällungen im unmittelba- ren Bachumfeld sind auf das erforderliche Maß zu beschränken, um weiterhin eine Beschattung zu gewährleisten. Baumfällungen sind nur zulässig zw. 01.10 und 28.02. Baumaßnahmen am Gewässer sind nur zulässig außerhalb der Schonzeit der Winter- und Frühjahrslaicher. Wirkfaktor 2: Baubetrieb im Bereich des Fließgewässer- und Grund- wasserkörpers. Mögliche Auswirkung: Veränderungen der Gewässergüte durch Stör- fälle. Quantifizierung: nicht quantifizierbar. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Während des Baus sind Maßnahmen erforderlich, um Störfälle auszuschließen bzw. deren Auswirkungen im Falle eines Eintritts zu verringern. Dazu gehören: Ver- wendung abbaubaren Maschinenöls; Abstellen der Fahrzeuge auf einer Baueinrichtungsfläche außerhalb des Randstreifens, Vorhalten von Bindemitteln auf der Baustelle. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 15 Betriebsphase Wirkfaktor 3: Einbau von Sohl- und Ufersicherungen im Bereich erhöh- ter Schleppspannungen im Bereich der Querriegel. Abbildung 4-1: Beispiel für punktuelle Verbauungen im Bereich der Brücken- bauwerke: (Brücke C bzw. Station 6+511) (Wald + Corbe 2020) Abbildung 4-2: Beispiel für punktuelle Verbauungen im Bereich der Retenti- onsriegel (Retentionsriegel D bzw. Station 6+248) (Wald + Corbe 2020) GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 16 Die Konstruktion erfolgt unter Berücksichtigung der Durchwanderbar- keit. Die Ufersicherung erfolgt mittels Blocksteinen, zur Sicherung der Sohle erfolgt eine Steinschüttung (vgl. Abb. 4-1 und 4-2). Mögliche Auswirkung: Veränderung der Gewässermorphologie / - hydraulik und der aquatischen und terrestrischen Durchgängigkeit ent- lang des Dietenbachs. Quantifizierung: Der Ausbau umfasst insgesamt 351 m². Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Die Verbauungen be- schränken sich in Bezug auf ihre Dimensionierung auf das hydraulisch erforderliche Minimum und werden durchwanderbar gestaltet. Baumaß- nahmen am Gewässer sind nur zulässig außerhalb der Schonzeit der Winter- und Frühjahrslaicher. Wirkfaktor 4: Ökologische Aufwertung des Fließgewässers und sei- ner Uferbereiche (Entwicklung eines breiteren Uferstreifens) durch Gehölzpflanzung Zurückdrängen von Neophyten (Staudenknöterich) und Ent- wicklung eines standortgerechten Ufersaums Extensivierung der Nutzung im Uferbereich. Mögliche Auswirkung: Verbesserung der Habitateigenschaften des Fließgewässers und seiner Ufer (Wasser, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft). Verringerung von Einträgen (Wasser, Pflanzen, Tiere, Biologi- sche Vielfalt). Verbesserung der Selbstreinigungskraft (Wasser). Verbesserung der aquatischen und terrestrischen Durchgän- gigkeit (Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt). Quantifizierung: nicht quantifizierbar. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: nicht erforderlich. Wirkfaktor 5: Höherer Einstau im Überschwemmungsfall. Mögliche Auswirkung: Erosion des Bodens. Eintrag von stofflichen Belastungen (Wasser, Boden). Quantifizierung: nicht quantifizierbar. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Sämtliche Bereiche in- nerhalb der Deiche und im Einstaubereich werden dauerhaft begrünt und werden sachgerecht bewirtschaftet bzw. gepflegt. Durch eine aus- dauernde Bodenbedeckung kann die Erosion auf ein Minimum be- schränkt werden. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 17 Wirkfaktor 6: Gründung von Brückenbauwerken (WALD + CORBE 2021) Mögliche Auswirkung: Einfluss auf die Grundwassermenge und -qua- lität. „Die geplanten Riegel und Brückenbauwerke werden durch Kopfbalken auf einzelnen Bohr- bzw. Mikrobohrpfählen gegründet. Es wird somit lokal in das Grundwasser eingegriffen. Die Gründung mittels Bohrpfäh- len und Mikropfählen ist ein Standardverfahren für Tiefgründungen und erfolgt gemäß den Auflagen aus dem Genehmigungsbeschluss. Ein dauerhafter Einfluss auf das Grundwasser (GW-Spiegel und GW-Strö- mung) ist durch die Herstellung der Bohr- und Mikropfähle nicht zu er- warten. Tabelle 4: Grundwassersituation im Zeitraum 03.-24.06.2020 Gemäß Planunterlagen der Genehmigungsplanung zu den Brücken und Riegelbauwerke liegt die Gründungssohle der Bauwerke teilweise unterhalb des interpolierten mittleren Hochwasserstandes (max. 34 cm bei Riegel F) und damit im Grundwasser. Allerdings ist der gemessene Grundwasserstand im Rahmen des geotechnischen Gutachtens jedoch deutlich unter dem mittleren Hochwasserstand (siehe Tabelle 4). Ein dauerhafter Einfluss auf das Grundwasser, durch die geplanten Grün- dungssohlen der Bauwerke, wird daher ebenfalls nicht erwartet“ (Wald & Corbe 2021). Quantifizierung: nicht quantifizierbar. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: nicht erforderlich. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 18 Wirkfaktor 7: Verschluss des Käserbach-Durchlasses unter der Be- sançonallee mit der Folge, dass sich westlich der Besanconallee im Hochwasserfall die Wasserführung verringert. Mögliche Auswirkung: Westlich der Besanconallee betrifft der Ver- schluss kein regelmäßig oder periodisch wasserführendes Gewässer (der Käserbach besitzt keine regelmäßige Wasserführung und kein er- kennbares Bachbett, sondern ist östlich der Besançonallee nur als stel- lenweise überwachsene bzw. stellenweise überpflügte Senke sichtbar) und wurde nur in den seltenen Fällen eines Hochwasserereignisses wirksam. Es ist keine spezialisierte Fauna oder Flora davon betroffen. Quantifizierung: nicht quantifizierbar. Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: nicht erforderlich. 5 PROGNOSE UND FAZIT Prognose Hinsichtlich der Oberflächengewässer ist festzuhalten. Die biologischen Qualitätskomponenten werden sich im be- trachteten Bachabschnitt verbessern, da die vorhandenen Be- tonverbauungen (insgesamt 455 m²) entfernt und die jeweiligen Bachabschnitte durchwanderbar gestaltet werden. Dagegen entstehen neu 350 m² an Verbauungen, die jedoch aus Block- steinen (nicht aus Beton) und einer Steinschüttung auf der Sohle bestehen und durchwanderbar gestaltet werden. Somit vermindert sich nicht nur die Gesamtfläche verbauter Bachab- schnitte, es verringert sich auch die Intensität des Eingriffs, da keine völlige Verdämmung erfolgt und die Durchwanderbarkeit gegeben ist. Außerdem sorgen die Gehölzpflanzungen (durch Beschattung) sowie die durch angepasste Pflege zu erwartende Zurückdrängung von Neophyten zu einer Aufwertung der biolo- gischen Qualitätskomponenten. In Bezug auf die physikalisch-chemische Gewässergütekompo- nenten ergeben sich durch die Optimierung der Pufferstreifen sowie den Rückbau von Längs- und Querbauwerken eine ge- ringfügige, allerdings nicht quantifizierbare, Verbesserung der Selbstreinigungskraft. Durch die geplante flächige Begrünung der Einstaubereiche wird außerdem ein flächiger Bodenabtrag und ein nachfolgender Eintrag ins Gewässer vermieden. Hinsichtlich der Grundwassermenge und -qualität ergeben sich keine relevanten Veränderungen. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 19 Fazit Die Aufwertung und dauerhafte Sicherung eines breiteren Gewässer- randstreifens und der Rückbau vorhandener Sohl- und Uferbefestigun- gen bewirken eine Erhöhung der Selbstreinigungskraft des Dieten- bachs und eine Verbesserung sowohl der biologischen als auch der physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten. Der Neubau der er- forderlichen Sicherungen durch Wasserbausteine und Steinschüttun- gen im Bereich der Retentionsriegel erfolgt so, dass die terrestrische und aquatische Durchwanderbarkeit gewährleistet ist. Die Forderungen der Wasserrahmenlinie (WRRL) hinsichtlich der Verbesserung des öko- logischen Zustandes und des Verschlechterungsverbots werden somit erfüllt. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs 20 6 QUELLEN FAKTORGRUEN (2020): Gewässerausbau Dietenbach – Bestandser- fassung Fauna und Flora, Gutachten i.A. Stadt Freiburg, 135 S. GAEDE + GILCHER (2021a): UVP-Bericht zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Umgestaltung des Dietenbachs, Gutachten i. A. Stadt Freiburg, 99 S. + Anhang. GAEDE + GILCHER (2021b): Landschaftspflegerischer Begleitplan zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Umgestaltung des Dietenbachs, Gutachten i. A. Stadt Frei- burg, 106 S. + Anhang. LUBW (2019): Daten- und Kartendienst der LUBW. https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pa- ges/home/welcome.xhtml. PFEIFFER, M (2018): Erfassung und Bewertung der Limnofauna des Dietenbachs, Gutachten i.A. Faktorgruen, 18 S. + Anhang GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
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