WRRL-FACHBEITRAG ZUR UMGESTALTUNG DES DIETENBACHS

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WRRL-FACHBEITRAG ZUR UMGESTALTUNG DES DIETENBACHS
WRRL-FACHBEITRAG
                         ZUR UMGESTALTUNG
                          DES DIETENBACHS

                                                Auftraggeber:
                                                Stadt Freiburg

                                                Bearbeitung:
                                             Dipl.-Ing. S. Gilcher

                                                   April 2021

LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + PLANUNG
Gaede und Gilcher Partnerschaft, Landschaftsplaner

Schillerstr. 42, 79102 Freiburg, Tel. 0761 / 7910297, www.gaede-gilcher.de
WRRL-FACHBEITRAG ZUR UMGESTALTUNG DES DIETENBACHS
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs                                                                                    2

INHALT

1   ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG ...............................................................................1
    1.1 ANLASS ..................................................................................................................... 1
    1.2 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ..................................................................1

2   VORHABEN......................................................................................................................... 3

3   AUSGANGSZUSTAND........................................................................................................6
    3.1 OBERFLÄCHENGEWÄSSER .................................................................................... 6
        3.1.1 EINFÜHRUNG ................................................................................................ 6
        3.1.2 BIOLOGISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN................................................6
        3.1.3 HYDROMORPHOLOGISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN ......................... 9
        3.1.4 ALLGEMEINE PHYSIKALISCH-CHEMISCHE
              QUALITÄTSKOMPONENTEN.......................................................................13
    3.2 GRUNDWASSER .....................................................................................................13

4   ZU ERWARTENDE DAUERHAFTE AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF
    DIE WRRL-RELEVANTEN QUALITÄTSKOMPONENTEN ................................................ 14

5   PROGNOSE UND FAZIT...................................................................................................18

                                 GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
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1                       ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG

1.1                     ANLASS

                        Die Stadt Freiburg i. Br. plant den ökologischen Ausbau des Dieten-
                        bachs zwischen dem Dietenbachpark im Südosten und dem Gewann
                        Hartacker („Schildkrötenkopf“) im Nordwesten.

                        Ziel des Gewässerausbaus ist die Aufwertung des Dietenbachs sowie
                        die ökologisch verträgliche Herstellung eines Hochwasserschutzes bis
                        zu einer 100-jährlichen Auftretenswahrscheinlichkeit (HQ100), so dass
                        die an den geplanten Gewässerkorridor angrenzenden Flächen zukünf-
                        tig nicht mehr von Überschwemmungen betroffen sind. Vorgabe für den
                        Gewässerausbau gemäß § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
                        ist die Vermeidung einer Erhöhung der Hochwassergefährdung für die
                        Unter- und Oberlieger. Des Weiteren hat für das Bemessungsereignis
                        HQ100 ein vollständiger Ausgleich des in Folge des Gewässerausbaus
                        und des damit verbundenen Wegfalls bisheriger Überschwemmungs-
                        flächen verloren gehenden Retentionsvolumens zu erfolgen. Dieser er-
                        folgt in erster Linie durch entsprechende bauliche Maßnahmen (Deiche,
                        Retentionsriegel etc.) innerhalb des geplanten Gewässerkorridors ent-
                        lang des Dietenbachs von ca. 15,2 ha sowie des Ausbaukorridors im
                        Gewann Hardacker von ca. 1,6 ha (siehe Abb. 1-1).

1.2                    RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

                        Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verbietet die Verschlechterung des
                        Zustands oder des Potenzials eines Oberflächen- oder Grundwasser-
                        körpers durch anthropogene Eingriffe. Veränderungen an Oberflächen-
                        oder Grundwasserkörpern können dazu führen, dass der gute ökologi-
                        sche Zustand oder das Potenzial im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie
                        nicht erreicht werden oder eine Verschlechterung des Zustands des
                        Wasserkörpers eintreten kann. In beiden Fällen läge ein Verstoß gegen
                        die von der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele vor.

                        Für die Beurteilung der Frage, ob eine Verschlechterung vorliegt und wie
                        damit umzugehen ist, sind insb. die §§ 27, 31, 44und 47 WHG sowie die
                        Vorschriften der Oberflächengewässerverordnung (OGewV1) und der

1
                        Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverord-
                        nung) vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) in der jeweils geltenden Fassung

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                        Grundwasserverordnung (GrwV2) sowie Art. 4 (insb.Abs. 1 Buchst. a Zif-
                        fer i und Buchst. b Ziffer i i. V. m. Anhang V sowie Art. 4 Abs. 6 und Abs.
                        7 WRRL relevant.

2
                        Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung) vom 9. No-
                        vember 2010 (BGBl. I S. 1513) in der jeweils geltenden Fassung

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2                       VORHABEN

Lage                    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Stadtteils Rieselfeld und süd-
                        westlich des Stadtteils Lehen der Stadt Freiburg i.Br.

                                                               1

                                                                                   2

                                                                                            3

                        Abbildung 1-1: Plangebiet (rot). 1 = Schildkrötenkopf; 2 = Ausbaukorridor
                                       Dietenbach; 3 = Dietenbachpark mit Käserbachdurchlass)

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Beschreibung            Die Planung umfasst 6 Rückstaubereiche hinter Querriegeln und Brü-
                        ckenbauwerken. Dabei wurde grundsätzlich eine Optimierung der Quer-
                        schnittsöffnung zur optimalen Ausnutzung des Gewässerkorridors vor-
                        rangig berücksichtigt. Anschließend wurde anhand der gewählten Öff-
                        nungsquerschnitte weitere Veränderungen hinsichtlich der Brücken
                        und- Querschnittsgestaltung sowie der aquatischen und terrestrischen
                        Durchwanderbarkeit eingearbeitet und die Variantendetaillierung fortge-
                        schrieben.

                      Abbildung 1-2: Anordnung der Querriegel und Brücken einschl. ihrer Bezeich-
                                     nung (WALD + CORBE 2020 – nicht genordet)

                        Im Zuge der vorliegenden Planung sollen im Rahmen des gegenwärti-
                        gen Verfahrens folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
                             Rückbau vorhandener Ufermauern und Betonsohlen sowie
                                ehemalige Staubauwerke, Absturzbauwerke, Blocksteinwände
                                und Mauerreste. Vorhandene Abstürze werden, wo erforder-
                                lich, durch Sohlgleiten ersetzt.
                             Bau der Brücken A und C
                             Umbau Brücke F
                             Bau der Retentionsriegel B, C, D, E und F (bei B, D und E erfolgt
                                eine Dammschüttung mit Mauerblende). Im Bereich der Re-
                                tentionsriegel ist dabei am Dietenbach eine beidseitige Ufersi-
                                cherung durch den Einbau von Blocksteinen vorgesehen sowie
                                teilweise eine Sohlsicherung durch Einbau von Wasserbaustei-
                                nen oder Steinschüttungen. Alle Riegelbauwerke werden als
                                teilweise überströmbare Dämme ausgeführt (Retentionsriegel
                                C mit Durchleitungsbauwerk – Hamco-Profil).
                             Schüttung von zwei Längsdeichen im Ausbaukorridor des Die-
                                tenbachs.
                             Bau des Retentionsriegels im Schildkrötenkopf, Erhöhung des
                                bestehenden Feldweges.

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                                 Anlage von Unterhaltungswegen links- und rechtsseitig mit ei-
                                  ner Breite zwischen 3 und 3,50 m. Diese liegen außerhalb des
                                  5 m – meistens sogar außerhalb des 10 m – Gewässerrand-
                                  streifens.
                                 Aufwertung und dauerhafte Sicherung eines 10 m breiten Ge-
                                  wässerrandstreifens links- und rechtsseitig des Dietenbachs.
                                 Verschluss des Käserbachs westlich des Dietenbachparks.

                        Der aktuelle Verlauf des Gewässers bleibt erhalten, wobei bestehende
                        Ufer- und Sohlbefestigungen zurückgebaut werden. Auch der entlang
                        des Gewässers vorhandene Bewuchs, insbesondere der vorhandene
                        hochwertige Baumbestand, bleiben vom Ausbau so weit wie möglich
                        unberührt. Änderungen bzw. Geländeanpassungen sind lediglich dort
                        vorgesehen, wo Querriegel entstehen oder Wege in den angrenzenden
                        Vorlandbereichen geplant sind.

                        Der Dietenbach muss nur dort gesichert und befestigt werden, wo er im
                        Bereich der Durchlässe im Überschwemmungsfall höheren Schlepp-
                        spannungen ausgesetzt ist. Die berechneten Einstautiefen im Über-
                        schwemmungsfall erfordern hingegen keine zusätzliche Befestigung der
                        Retentionsriegel bzw. der Deiche.

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3                       AUSGANGSZUSTAND

3.1                     OBERFLÄCHENGEWÄSSER

3.1.1                   EINFÜHRUNG

                        Von der Planung betroffen sind der Dietenbach und der Käserbach. Bei
                        Letzterem handelt es sich jedoch nicht um einen regelmäßig wasser-
                        führenden Bach, sondern um eine Geländesenke, die auf weiten Ab-
                        schnitten überpflügt wird (betroffene Biotoptypen: Acker, Brennesselflu-
                        ren, Brombeergestrüppe) und nur bei Hochwasserfall mittels eines
                        Durchlasses unter der Besanconallee mit Wasser beaufschlagt wird.
                        Die Kriterien der WRRL-Richtlinie treffen auf ihn nicht zu.

3.1.2                   BIOLOGISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN

Tierwelt                Fische und Rundmäuler: Sieben Fisch- und Rundmäulerarten konn-
                        ten nachgewiesen werden (Tabelle 1). Unter diesen sieben Arten befin-
                        den sich vier seltene, geschützte oder einer fischereilichen Schonzeit
                        unterliegende Arten. Großmuscheln und Flusskrebse konnten im Diet-
                        enbach nicht nachgewiesen werden.
                             Die Bachforelle ist in einem guten Erhaltungszustand. Haupt-
                                sächlich wurden kleinere Tiere bis 20 cm Länge nachgewiesen,
                                teilweise auch adulte Tiere bis 40 cm Länge. Der Bestand dürfte
                                eigenständig reproduzierend sein.
                             Trotz der vorherrschenden Strukturarmut kommt das Bach-
                                neunauge verhältnismäßig häufig vor. Die Art laicht regelmäßig
                                und erfolgreich ab. Die Population ist in einem guten Erhaltungs-
                                zustand.
                             Aufgrund des hohen Anteils an jungen Elritzen und der Anzahl
                                ist ihr Erhaltungszustand sehr gut.
                             Die Groppe konnte nur als Einzelexemplar nachgewiesen wer-
                                den. Aufgrund der weitestgehend fehlenden Laichmöglichkeiten
                                sowie des kleinkörnigen Substrats ist der Dietenbach nur wenig
                                als Habitat geeignet. Der Erhaltungszustand ist als schlecht ein-
                                zuordnen.

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                        Tabelle 1:         Vorkommende Fisch- und Rundmäulerarten und deren Schutz-
                                           status
                            Name                      RL      RL     BNat      Bart      FFH-     LFischVO       Anzahl
                                                      BW      D      SchG      SchV       RL                      Indiv.
                            Bachforelle                V       -        -         -        -      S: 01.10        101
                                                                                                  – 28.02.
                            Bachneunauge               3       -        -         b        II        gS           40
                            Bachschmerle               -       -        -         -        -          -           548
                            Döbel                      -       -        -         -        -          -           77
                            Elritze*                   V       -        -         -        -          -           375
                            Groppe / Mühlkoppe         V       -        -         -        II        gS            1
                            Gründling                  -       -        -         -        -          -           13

                        Legende:

                        RL-BW:             BAER et al (2014): Rote Liste für Baden-Württembergs Fische, Neunaugen und
                                           Flusskrebse mit den Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 =
                                           stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, N = Neozoon.
                        RL-D:              FREYHOF (2009): Rote Liste der Fische und Rundmäuler Deutschlands mit den
                                           Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet,
                                           3 = gefährdet, V = Vorwarnliste.
                        BNatSchG:          Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das durch Artikel
                                           19 des Gesetzes vom 13.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist mit
                                           b = besonders geschützt.
                        BArtSchV:          Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), die
                                           zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) geän-
                                           dert worden ist mit b = besonders geschützt.
                        FFH-RL:            FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Stand 18.03.2010, mit Anhängen I – IV.
                        LFischVO:          Landesfischereiverordnung     Baden-Württemberg,      Fassung     vom
                                           03.04.1998, zuletzt geändert am 09.02.2010 mit gS = ganzjährige Schon-
                                           zeit, S (Datum) = Schonzeit.

                        *                  Die Elritze unterliegt in Baden-Württemberg keinen gesetzlichen
                                           Schonbestimmungen. Der Schutz dieser von der Angelfischerei prak-
                                           tisch nicht genutzten Fischart ist nur über den Erhalt ihrer Lebens-
                                           räume zu gewährleisten. Alle Maßnahmen zur weiteren Verbesserung
                                           der Wasserqualität sowie zur durchgängigen und naturnahen Gestal-
                                           tung der Fließgewässer tragen zur Förderung der Elritze bei. [Zitat aus
                                           DUSSLING & BERG 2001].

                        Makrozoobenthos (PFEIFFER 2018): Insbesondere der Anteil an Lar-
                        ven naturraumtypischer Fließgewässertaxa wie Ephemeroptera, Pleco-
                        ptera und Trichoptera ist mit nur 35 % (Frühjahr 2018) bzw. 26 %
                        (Herbst 2018) sehr gering. Die prozentuale Abnahme dieser Taxa zum
                        Herbst hin ist zwar natürlich, da viele dieser Larven in das Imaginalsta-
                        dium übergehen und das Gewässer verlassen, doch auch der relativ
                        hohe Anteil an Hyporhithralbesiedlern (18 % im Frühjahr 2018 und 23
                        % im Herbst 2018) weist auf die strukturellen Defizite des Dietenbachs
                        hin.

                        GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2021
WRRL-FACHBEITRAG ZUR UMGESTALTUNG DES DIETENBACHS
WRRL-Fachbeitrag zur Umgestaltung des Dietenbachs                                                     8

Ökologische Gewässer- Die Bestimmung der Gewässergüte wird nach einem bundesweit ein-
güte (PFEIFFER 2018)  heitlichen, biologischen Verfahren der Landesarbeitsgemeinschaft
                        Wasser (LAWA) auf der Grundlage von Bioindikatoren vorgenommen.
                        Die ökologische Zustandsklasse des Dietenbachs ergibt sich aus den
                        drei Einzelmodulen Saprobie, Allgemeine Degradation und Versaue-
                        rung.

                        Im Frühjahr 2018 wurde ein Saprobienwert von 1,7, im Herbst 2018 von
                        1,8 ermittelt. Dies bedeutet, dass der Dietenbach eine gute Wasserqua-
                        lität aufweist bzw. das Fließgewässer nur wenig organisch belastet ist.

                        Die im Frühjahr 2018 ermittelte mäßige ökologische Zustandsklasse
                        verschlechtere sich im Herbst 2018 auf unbefriedigend. Diese Ver-
                        schlechterung begründet sich auf das Modul „Allgemeine Degradation“.
                        Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Artenzusammensetzung
                        und Funktionalität der Makrozoobenthos-Zönose vom natürlichen Zu-
                        stand abweichen.

                        Der ökologische Zustand des Dietenbachs ist als mäßig (Frühjahr) bzw.
                        unbefriedigend (Herbst) einzustufen. Die Wasserqualität ist zwar nur
                        wenig organisch belastet, jedoch ist die Artenzusammensetzung und
                        Funktionalität der Makrozoobenthos-Zönose vom natürlichen Zustand
                        abweichend.

                        Tabelle 2:    Bewertung der ökologischen Qualität des Dietenbachs im Früh-
                                      jahr und Herbst 2018 anhand des Bewertungssystems PERLO-
                                      DES.
                                                               Bewertung Frühjahr   Bewertung Herbst
                        Bewertungssystem
                                                                     2018                2018
                        Ökologische Zustandsklasse                   mäßig           unbefriedigend
                        Qualitätsklasse Modul
                                                                      gut                 gut
                        "Saprobie"
                        Qualitätsklasse Modul
                                                                     mäßig           unbefriedigend
                        "Allgemeine Degradation"
                        Qualitätsklasse Modul
                                                                    sehr gut            sehr gut
                        "Versauerung"

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3.1.3                   HYDROMORPHOLOGISCHE QUALITÄTSKOMPONENTEN

Bachtyp                 Der Dietenbach ist ein Gewässer der II. Ordnung. Er ist ein typischer
                        Schwemmfächerbach, der die Bergbäche mit den Flachlandbächen
                        verbindet. Der Verlauf des Gewässers in der Dietenbachniederung ist
                        leicht geschlängelt.

Durchgängigkeit         Im betrachteten Bachabschnitt befinden sich 7 stark verbaute Bereiche
                        (insgesamt 455 m²). Im Wesentlichen handelt es sich um Längs- und
                        Querbauwerke aus Beton bzw. um betonierte Abstürze. Diese schrän-
                        ken die Durchgängigkeit – insbesondere bachaufwärts – erheblich ein.

Gewässerstrukturgüte    Das Fließgewässer stellt sich im Untersuchungsgebiet hauptsächlich
                        als deutlich bis mäßig ausgebauter Bachabschnitt dar. Die stark ausge-
                        bauten Abschnitte befinden sich im Bereich der Brücken der Besan-
                        conallee und der Straße „Zum Tiergehege“.

                        Abbildung 1-3: Gewässerstrukturgüte gem. LUBW 2005 (einige der vorhan-
                                       denen Sohl- und Uferverbauungen sind aufgrund ihrer gerin-
                                       gen Ausdehnung maßstabsbedingt nicht dargestellt)

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                        Die vorhandenen Sohl- und Uferverbauungen sind aufgrund ihrer gerin-
                        gen Ausdehnung maßstabsbedingt in Abbildung 1-3 nicht dargestellt.
                        Sie sind jedoch in Abbildung 1-4 erfasst.

                        Ein erheblicher Teil der Ufer wird von Staudenknöterich überwuchert.
                        Nur in stark beschatteten Bereichen ist der Staudenknöterich etwas we-
                        niger konkurrenzkräftig.

                        Abbildung 1-4: Gewässerstrukturgüte im Untersuchungsraum (FAKTORGRUEN
                                       2020).

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                      Abbildung 1-5: Ufer- und Sohlverbauung in Teilfläche 10 (vgl. Abb. 1-4)

                      Abbildung 1-6: Ufer- und Sohlverbauung sowie Dominanz des Staudenknöte-
                                     richs in Teilfläche 12 (vgl. Abb. 1-4)

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                      Abbildung 1-7: Ufer- und Sohlverbauung in Teilfläche 16 (vgl. Abb. 1-4)

                        Abbildung 1-8: Dominanz des Staudenknöterichs in Teilfläche 21 (vgl. Abb. 1-
                                     4)

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3.1.4                   ALLGEMEINE PHYSIKALISCH-CHEMISCHE QUALITÄTSKOMPO-
                        NENTEN

Versauerung             Eine Versauerung ist nicht festzustellen (vgl. Tab. 2).

Chemische Gewässer-     Begleitend zu der biologischen Gewässergütebestimmung werden
güte                    auch chemische und physikalische Messungen und chemische Analy-
                        sen durchgeführt, da das Saprobiensystem keine Aussagen über die
                        Art und Menge der belastenden Inhaltsstoffe zulässt. Bei den Messun-
                        gen zu den chemischen Zuständen des Gewässers sowie den Belas-
                        tungen der Sedimente mit Schwermetallen wurden alle Zielwerte einge-
                        halten (WRRL 2005).

3.2                     GRUNDWASSER

                        Hydrogeologisch zählt das Untersuchungsgebiet zu den „Quartären
                        und Pliozänen Sedimenten der Grabenscholle“.

                        Abbildung 1-9:        Interpolierter Grundwassergleichenplan für die Dietenbach-
                                              niederung für mittleres Hochwasser (MHW) (WALD +
                                              CORBE 2020)

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                        Der Grundwasserflurabstand beträgt im westlichen Bereich 1 – 1,5 m,
                        im östlichen sind es 2 – 3 m. Der Kies- und Sand-Aquifer weist eine
                        Mächtigkeit von ca. 70 – 100 m auf. Die Durchlässigkeit liegt im Mittel
                        zwischen 1x10-3 m/s - 3x10-3 m/s. Die Grundwasserfließrichtung ist
                        nach Nordwest ausgerichtet. Der Grundwasserkörper 16.7 „Freiburger
                        Bucht“ wird aufgrund von durch die hohe Nitratbelastung (NO3) sowie
                        dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln als gefährdet eingestuft.

4                       ZU ERWARTENDE DAUERHAFTE AUSWIRKUNGEN DES VORHA-
                        BENS AUF DIE WRRL-RELEVANTEN QUALITÄTSKOMPONENTEN

Anlagephase             Wirkfaktor 1: Rückbau von Längs- und Querbauwerken.
                        Mögliche Auswirkung: Verbesserung der Gewässermorphologie / -
                        hydraulik und der aquatischen und terrestrischen Durchgängigkeit ent-
                        lang durch Entnahme von Längs- und Querbauwerken (Abstürze). Auch
                        der (bestehende) Durchlass unter der Brücke an der Straße „Zum Tier-
                        gehege“ wird optimiert.
                        Quantifizierung: Rückbau von 7 Bereichen (insgesamt 455 m²) mit
                        durchgängigen Ufer- und Sohlverbauungen einschl. Abstürzen mit ver-
                        ringerter Durchwanderbarkeit (sowohl im Ausbaukorridor als auch im
                        Schildkrötenkopf).
                        Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Während des Baus
                        sind Maßnahmen erforderlich, um die gewässerbewohnende Fauna zu
                        schonen. So sollen jeweils nur kurze Abschnitte bearbeitet werden, die
                        sowohl von den oberstromigen als auch den unterstromigen Bereichen
                        rasch wieder besiedelt werden können. Baumfällungen im unmittelba-
                        ren Bachumfeld sind auf das erforderliche Maß zu beschränken, um
                        weiterhin eine Beschattung zu gewährleisten. Baumfällungen sind nur
                        zulässig zw. 01.10 und 28.02. Baumaßnahmen am Gewässer sind nur
                        zulässig außerhalb der Schonzeit der Winter- und Frühjahrslaicher.

                        Wirkfaktor 2: Baubetrieb im Bereich des Fließgewässer- und Grund-
                        wasserkörpers.
                        Mögliche Auswirkung: Veränderungen der Gewässergüte durch Stör-
                        fälle.
                        Quantifizierung: nicht quantifizierbar.
                        Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Während des Baus
                        sind Maßnahmen erforderlich, um Störfälle auszuschließen bzw. deren
                        Auswirkungen im Falle eines Eintritts zu verringern. Dazu gehören: Ver-
                        wendung abbaubaren Maschinenöls; Abstellen der Fahrzeuge auf einer
                        Baueinrichtungsfläche außerhalb des Randstreifens, Vorhalten von
                        Bindemitteln auf der Baustelle.

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Betriebsphase           Wirkfaktor 3: Einbau von Sohl- und Ufersicherungen im Bereich erhöh-
                        ter Schleppspannungen im Bereich der Querriegel.

                        Abbildung 4-1:      Beispiel für punktuelle Verbauungen im Bereich der Brücken-
                                            bauwerke: (Brücke C bzw. Station 6+511) (Wald + Corbe
                                            2020)

                        Abbildung 4-2:      Beispiel für punktuelle Verbauungen im Bereich der Retenti-
                                            onsriegel (Retentionsriegel D bzw. Station 6+248) (Wald +
                                            Corbe 2020)

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                        Die Konstruktion erfolgt unter Berücksichtigung der Durchwanderbar-
                        keit. Die Ufersicherung erfolgt mittels Blocksteinen, zur Sicherung der
                        Sohle erfolgt eine Steinschüttung (vgl. Abb. 4-1 und 4-2).
                        Mögliche Auswirkung: Veränderung der Gewässermorphologie / -
                        hydraulik und der aquatischen und terrestrischen Durchgängigkeit ent-
                        lang des Dietenbachs.
                        Quantifizierung: Der Ausbau umfasst insgesamt 351 m².
                        Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Die Verbauungen be-
                        schränken sich in Bezug auf ihre Dimensionierung auf das hydraulisch
                        erforderliche Minimum und werden durchwanderbar gestaltet. Baumaß-
                        nahmen am Gewässer sind nur zulässig außerhalb der Schonzeit der
                        Winter- und Frühjahrslaicher.

                        Wirkfaktor 4: Ökologische Aufwertung des Fließgewässers und sei-
                        ner Uferbereiche (Entwicklung eines breiteren Uferstreifens) durch
                             Gehölzpflanzung
                             Zurückdrängen von Neophyten (Staudenknöterich) und Ent-
                               wicklung eines standortgerechten Ufersaums
                             Extensivierung der Nutzung im Uferbereich.
                        Mögliche Auswirkung:
                              Verbesserung der Habitateigenschaften des Fließgewässers
                                und seiner Ufer (Wasser, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt,
                                Landschaft).
                              Verringerung von Einträgen (Wasser, Pflanzen, Tiere, Biologi-
                                sche Vielfalt).
                              Verbesserung der Selbstreinigungskraft (Wasser).
                              Verbesserung der aquatischen und terrestrischen Durchgän-
                                gigkeit (Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt).
                        Quantifizierung: nicht quantifizierbar.
                        Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: nicht erforderlich.

                        Wirkfaktor 5: Höherer Einstau im Überschwemmungsfall.
                        Mögliche Auswirkung:
                              Erosion des Bodens.
                              Eintrag von stofflichen Belastungen (Wasser, Boden).
                        Quantifizierung: nicht quantifizierbar.
                        Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Sämtliche Bereiche in-
                        nerhalb der Deiche und im Einstaubereich werden dauerhaft begrünt
                        und werden sachgerecht bewirtschaftet bzw. gepflegt. Durch eine aus-
                        dauernde Bodenbedeckung kann die Erosion auf ein Minimum be-
                        schränkt werden.

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                        Wirkfaktor 6: Gründung von Brückenbauwerken (WALD + CORBE
                        2021)
                        Mögliche Auswirkung: Einfluss auf die Grundwassermenge und -qua-
                        lität.
                        „Die geplanten Riegel und Brückenbauwerke werden durch Kopfbalken
                        auf einzelnen Bohr- bzw. Mikrobohrpfählen gegründet. Es wird somit
                        lokal in das Grundwasser eingegriffen. Die Gründung mittels Bohrpfäh-
                        len und Mikropfählen ist ein Standardverfahren für Tiefgründungen und
                        erfolgt gemäß den Auflagen aus dem Genehmigungsbeschluss. Ein
                        dauerhafter Einfluss auf das Grundwasser (GW-Spiegel und GW-Strö-
                        mung) ist durch die Herstellung der Bohr- und Mikropfähle nicht zu er-
                        warten.

                        Tabelle 4: Grundwassersituation im Zeitraum 03.-24.06.2020

                        Gemäß Planunterlagen der Genehmigungsplanung zu den Brücken
                        und Riegelbauwerke liegt die Gründungssohle der Bauwerke teilweise
                        unterhalb des interpolierten mittleren Hochwasserstandes (max. 34 cm
                        bei Riegel F) und damit im Grundwasser. Allerdings ist der gemessene
                        Grundwasserstand im Rahmen des geotechnischen Gutachtens jedoch
                        deutlich unter dem mittleren Hochwasserstand (siehe Tabelle 4). Ein
                        dauerhafter Einfluss auf das Grundwasser, durch die geplanten Grün-
                        dungssohlen der Bauwerke, wird daher ebenfalls nicht erwartet“ (Wald
                        & Corbe 2021).
                        Quantifizierung: nicht quantifizierbar.
                        Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: nicht erforderlich.

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                        Wirkfaktor 7: Verschluss des Käserbach-Durchlasses unter der Be-
                        sançonallee mit der Folge, dass sich westlich der Besanconallee im
                        Hochwasserfall die Wasserführung verringert.
                        Mögliche Auswirkung: Westlich der Besanconallee betrifft der Ver-
                        schluss kein regelmäßig oder periodisch wasserführendes Gewässer
                        (der Käserbach besitzt keine regelmäßige Wasserführung und kein er-
                        kennbares Bachbett, sondern ist östlich der Besançonallee nur als stel-
                        lenweise überwachsene bzw. stellenweise überpflügte Senke sichtbar)
                        und wurde nur in den seltenen Fällen eines Hochwasserereignisses
                        wirksam. Es ist keine spezialisierte Fauna oder Flora davon betroffen.
                        Quantifizierung: nicht quantifizierbar.
                        Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: nicht erforderlich.

5                       PROGNOSE UND FAZIT

Prognose                Hinsichtlich der Oberflächengewässer ist festzuhalten.
                            Die biologischen Qualitätskomponenten werden sich im be-
                               trachteten Bachabschnitt verbessern, da die vorhandenen Be-
                               tonverbauungen (insgesamt 455 m²) entfernt und die jeweiligen
                               Bachabschnitte durchwanderbar gestaltet werden. Dagegen
                               entstehen neu 350 m² an Verbauungen, die jedoch aus Block-
                               steinen (nicht aus Beton) und einer Steinschüttung auf der
                               Sohle bestehen und durchwanderbar gestaltet werden. Somit
                               vermindert sich nicht nur die Gesamtfläche verbauter Bachab-
                               schnitte, es verringert sich auch die Intensität des Eingriffs, da
                               keine völlige Verdämmung erfolgt und die Durchwanderbarkeit
                               gegeben ist. Außerdem sorgen die Gehölzpflanzungen (durch
                               Beschattung) sowie die durch angepasste Pflege zu erwartende
                               Zurückdrängung von Neophyten zu einer Aufwertung der biolo-
                               gischen Qualitätskomponenten.

                                 In Bezug auf die physikalisch-chemische Gewässergütekompo-
                                  nenten ergeben sich durch die Optimierung der Pufferstreifen
                                  sowie den Rückbau von Längs- und Querbauwerken eine ge-
                                  ringfügige, allerdings nicht quantifizierbare, Verbesserung der
                                  Selbstreinigungskraft. Durch die geplante flächige Begrünung
                                  der Einstaubereiche wird außerdem ein flächiger Bodenabtrag
                                  und ein nachfolgender Eintrag ins Gewässer vermieden.

                        Hinsichtlich der Grundwassermenge und -qualität ergeben sich keine
                        relevanten Veränderungen.

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Fazit                   Die Aufwertung und dauerhafte Sicherung eines breiteren Gewässer-
                        randstreifens und der Rückbau vorhandener Sohl- und Uferbefestigun-
                        gen bewirken eine Erhöhung der Selbstreinigungskraft des Dieten-
                        bachs und eine Verbesserung sowohl der biologischen als auch der
                        physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten. Der Neubau der er-
                        forderlichen Sicherungen durch Wasserbausteine und Steinschüttun-
                        gen im Bereich der Retentionsriegel erfolgt so, dass die terrestrische
                        und aquatische Durchwanderbarkeit gewährleistet ist. Die Forderungen
                        der Wasserrahmenlinie (WRRL) hinsichtlich der Verbesserung des öko-
                        logischen Zustandes und des Verschlechterungsverbots werden somit
                        erfüllt.

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6                       QUELLEN

                        FAKTORGRUEN (2020): Gewässerausbau Dietenbach – Bestandser-
                             fassung Fauna und Flora, Gutachten i.A. Stadt Freiburg, 135 S.

                        GAEDE + GILCHER (2021a): UVP-Bericht zum wasserrechtlichen
                             Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Umgestaltung des
                             Dietenbachs, Gutachten i. A. Stadt Freiburg, 99 S. + Anhang.

                        GAEDE + GILCHER (2021b): Landschaftspflegerischer Begleitplan
                             zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren im Rahmen
                             der Umgestaltung des Dietenbachs, Gutachten i. A. Stadt Frei-
                             burg, 106 S. + Anhang.

                        LUBW (2019): Daten- und Kartendienst der LUBW.
                              https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pa-
                              ges/home/welcome.xhtml.

                        PFEIFFER, M (2018): Erfassung und Bewertung der Limnofauna des
                              Dietenbachs, Gutachten i.A. Faktorgruen, 18 S. + Anhang

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