www.schuelerbeihilfen.at in Här - Bundesministerium für ...

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Finanzielle Förderungen für Schüler/innen

        Schulbeihilfe                                       Informationen
        Voraussetzungen:                                    Der Online-Ratgeber führt Sie interaktiv bei
        — Besuch einer mittleren oder höheren Schule        Vorliegen der grundsätzlichen Anspruchs-
          ab der 10. Schulstufe                             voraussetzungen zu den passenden Download-
        — Österreichische Staatsbürgerschaft oder           formularen:
          gleichgestellt (z.B. EU-, EWR-Bürger/innen)       https://ratgeber.schuelerbeihilfe.at
        — Soziale Bedürftigkeit – Kriterien sind Ein­
          kommen, Familienstand und Familiengröße*)         Ob Sie die Voraussetzungen der Bedürftigkeit
        — Vor Vollendung des 35. Lebensjahres: Beginn       erfüllen, prüft nach Ihren Angaben ein
          des Schulbesuches für den der Antrag gestellt     Rechner der Arbeiterkammer Oberösterreich
          wurde (in bestimmten Ausnahmefällen bis           für das gesamte Bundesgebiet:
          maximal 40 Jahre)                                 www.schulbeihilfenrechner.at

        Heimbeihilfe                                        Gemäß § 1a E-Government-Gesetz können
        Voraussetzungen:                                    Dokumente der Behörde auf Antrag nunmehr
        — Besuch einer mittleren oder höheren Schule        auch an eine elektronische Zustelladresse
          oder einer Polytechnischen Schule ab der          iSd Zustellgesetzes (KEIN E-MAIL-POSTFACH)
          9. Schulstufe                                     zugestellt werden. Bei Verzicht wird der Bescheid
        — Österreichische Staatsbürgerschaft oder           weiterhin postalisch zugestellt.
          gleichgestellt (z.B. EU-, EWR-Bürger/innen)
        — Soziale Bedürftigkeit – Kriterien sind Ein­       Antragstellung
          kommen, Familienstand und Familiengröße*)         Schul- und/oder Heimbeihilfe inklusive
        — Vor Vollendung des 35. Lebensjahres: Beginn       Fahrtkostenbeihilfe
          des Schulbesuches für den der Antrag gestellt     Antragsformulare und Wegweiser liegen
          wurde (in bestimmten Ausnahmefällen               an den Schulen auf bzw. sind auf der Seite
          bis maximal 40 Jahre)                             des Online-Ratgebers
        — Hin- und Rückweg ist nicht zumutbar (über         https://ratgeber.schuelerbeihilfe.at
          2 Stunden pro Tag): Schüler/in wohnt zum          herunterzuladen. Die Schule kreuzt die
          Zweck des Schulbesuches außerhalb des             zuständige Behörde am Antragsformular an.
          Wohnortes der Eltern UND die Aufnahme             Unzuständig eingebrachte Anträge werden
          in eine gleichartige öffentliche Schule, bei      auf Gefahr des Antragstellers/der Antragstellerin
          der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre,           (Fristversäumnis!) weitergeleitet.
          war nicht möglich (Ausnahmenregelungen)
                                                            Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird auch die
        Fahrtkostenbeihilfe                                 Möglichkeit der Online-Antragstellung
        wird bei Anspruch auf Heimbeihilfe automatisch      bestehen. Alle Informationen dazu sind unter
        zuerkannt                                           www.schuelerbeihilfe.at abrufbar.

        Rechtsquelle                                        Antragsfristen
        Bundesgesetz über die Gewährung von                 A1: Der Antrag muss bis spätestens 31. 12.
        Schulbeihilfen und Heimbeihilfen (Schüler­          des laufenden Schuljahres bei der zuständigen
        beihilfen­gesetz), BGBl. Nr. 455/1983 i. d. g. F.   Schülerbeihilfenbehörde eingelangt sein.
                                                            A3: Der Antrag (semesterweise geführte Tages-
                                                            formen) muss bei Antragstellung für das
                                                            gesamte Schuljahr bis spätestens 31. 12.
                                                            des laufenden Schuljahres eingelangt sein.
                                                            Wahlweise semesterweise Antragstellung möglich
                                                            (Fristen wie A5).
                                                            A5: Der Antrag (Schule für Berufstätige) muss
                                                            für das Wintersemester bis spätestens 31. 12.
                                                            des laufenden Schuljahres und für das
                                                            ­        ­
                                                            Sommersemester    bis spätestens 31. 5.
                                                            des laufenden Schuljahres eingelangt sein.
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Höhe der Schulbeihilfe und                           Kriterien der Bedürftigkeit sind
Heimbeihilfe – Grundbeträge                          — Einkommen
Schulbeihilfe: € 1.130,–, Heimbeihilfe: € 1.380,–    — Familiengröße
zuzüglich € 105,– Fahrtkostenbeihilfe                — Familienstand zum Zeitpunkt der Antrags­
                                                       einbringung
Erhöhung bzw. Verminderung um folgende
Beträge (wird nur um Schulbeihilfe oder nur          Einkommen im Sinne des SchBG 1983 ist
um Heimbeihilfe angesucht, so erhöht bzw.            das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988,
vermindert sich der jeweilige Grundbetrag nur        ­zuzüglich der Hinzurechnungen gemäß
um die Hälfte dieser Beträge):                       § 5 SchBG 1983 (z.B. Arbeitslosengeld) und
                                                     zuzüglich des Pauschalierungsausgleiches gemäß
Erhöhung der Grundbeträge                            § 6 SchBG für land- und forstwirtschaftliche
um insgesamt € 1.172,–                               Betriebe (Einheitswert) bzw. Gewerbebetriebe.
— beide leiblichen Eltern (Adoptiveltern) des
   Schülers/der Schülerin sind verstorben oder       Aus dem Einkommen sowie diversen
— 4jähriger Selbsterhalt des Schülers/der            Absetz­beträgen je nach Einkommensart
   Schülerin                                         und U­ nterhaltspflichten errechnet sich die
— Besuch einer Schule für Berufstätige bei           Bemessungsgrundlage. Daraus wird aufgrund
   gleichzeitigem Selbsterhalt                       der gesetzlichen Vorgaben die zumutbare Unter-
— der/die Schüler/in ist verheiratet und lebt        haltsleistung der leiblichen Eltern und/oder des
   weder mit einem leiblichen Elternteil             Ehegatten/der Ehegattin berechnet. Bei getrennt
   (Adoptivelternteil) noch mit einem leiblichen     lebenden Eltern kann auf Antrag nur die Unter-
   Elternteil (Adoptivelternteil) seiner Ehe­­par­   haltsleistung des getrennt lebenden Elternteiles
   tne­rin/ihres Ehepartners im gemeinsamen          angerechnet werden.
   Haushalt*)
                                                     Außerordentliche Unterstützung
Erhöhung der Grundbeträge                            in Härtefällen
um insgesamt € 1.298,–                               Wenn die Anwendung des Schülerbeihilfenge­
— wenn der/die Schüler/in erheblich                  setzes zu unbilligen Härten führt, dann kann in
   behindert ist                                     Ausnahmefällen eine einmalige außerordentliche
                                                     Unterstützung aus dem Härtefonds gewährt
Verminderung der Grundbeträge um                     werden. Unbedingte Voraussetzung bleibt aber
— die zumutbare Unterhaltsleistung der               die soziale Bedürftigkeit. Auf eine außerordent­
  ­leiblichen Eltern (Adoptiveltern)                 liche Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.
— die € 2.090,– übersteigende Hälfte                 Anträge können formlos unter Angabe der
   • der Bemessungsgrundlage für ein eigenes         Geschäftszahl des abweisenden Bescheides beim
      Einkommen des Schülers/der Schülerin           Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
   • der Unterhaltsleistung eines Elternteiles       und Forschung, Minoritenplatz 5, 1010 Wien,
      (auch Unterhaltsvorschuss)                     eingebracht werden.
— die zumutbare Unterhaltsleistung des
   Ehegatten der Schülerin/der Ehegattin             Schülerunterstützung
   des Schülers*)                                    für die Teilnahme an
                                                     Schulveranstaltungen
Aliquote Kürzungen bei                               Höhe: bis zu € 180,– für mindestens
— Anträgen für ein Semester (nur bei semester-       5-tägige Schulveranstaltungen
  weise geführten Schulformen)                       Anträge liegen an den Schulen auf, bzw. sind
— verkürztem Unterrichtsjahr                         im Internet zum Downloaden und können
— verspäteter Einbringung                            zusammen mit Anträgen auf Schul- und/oder
— vorzeitiger Abmeldung von der Schule/              Heim­beihilfe gestellt werden (Formular SUA) oder
  vom Heim                                           auch allein (Formular SUB). Behördenzuständig-
                                                     keit wie bei Schul- und Heimbeihilfe.
                                                     Antragstellung bis spätestens 30. 4. ­
                                                     des ­laufenden ­Schuljahres.

          Beispiele für die Berechnung von
                                           Schul-und/oder
          Heimbeihilfe siehe www.schue
                                        lerbeihilfe.at
Voraus­setzungen: Besuch einer mittleren oder           Antragsfrist: Der Antrag ist innerhalb eines
                      höheren Schule (auch Unterstufe), einer höheren         Monats nach Aufnahme in den Betreuungsteil
                      Anstalt der Lehrer/innen- und Erzieher/innen­           bzw. in das Heim an der Schule abzugeben.
                      bildung, einer höheren land- und forstwirtschaft-       Ermäßigt wird nur der Betreuungsbeitrag, nicht
                      lichen Schule, einer Akademie für Sozialarbeit          der Verpflegungsbeitrag! Bei Fristversäumnis
                      oder einer Praxisschule, die einer Pädagogischen        ist für die Monate vor Antragstellung der für die
                      Hochschule eingegliedert ist, sowie österreichi-        jeweilige Schule (Internat) vorgesehene monat­
                      sche Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt             liche Höchstbeitrag zu entrichten. Anträge liegen
                      und soziale Bedürftigkeit.                              an den Schulen auf. Bei Beantragung einer
                                                                              Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungs-
                      Besondere Schulbeihilfe                                 beitrages wird die zuerkannte Heimbeihilfe
                      für Studierende höherer Schulen für Berufstätige        angerechnet und vermindert den zu ermäßigen-
                      (SchBG 1983 i.d.g.F.)                                   den Beitrag. Eine zuerkannte Fahrtkostenbeihilfe
                      Zur Vorbereitung während der sechs Monate               wird nicht angerechnet.
                      vor der abschließenden Prüfung, wenn Selbst­
                      erhalt durch eine zumindest einjährige Berufs­
                      tätigkeit vorliegt UND Beurlaubung gegen Entfall        Nähere Auskünfte erteilt die zuständige
                      der Bezüge oder nachweisliche Einstellung               Schülerbeihilfenbehörde
                      der Berufstätigkeit. Alleinstehende Studierende         Bildungsdirektion für Burgenland Schülerbeihilfenstelle
                      können monatlich € 715,– erhalten; Erhöhung             Kernausteig 3 | 7000 Eisenstadt | Tel. (02682) 710
                      für Ehepartner/in ohne eigene Einkünfte und/            Bildungsdirektion für Kärnten
                      oder für unterhaltsberechtigte Kinder.*)                10.-0ktober-Straße 24 | 9020 Klagenfurt am Wörthersee |
                      Antragsfrist: Der Antrag ist vor Beginn der             Tel. (0) 505 34
                      abschließenden Prüfung bzw. der Teil­prüfungen          Bildungsdirektion für Niederösterreich
                       zu stellen. Die Auszahlung der Gesamtbeihilfe          Rennbahnstraße 29 | 3109 St. Pölten | Tel. (02742) 280
                      erfolgt einmalig oder auf Antrag in 2 Teilbe­trä­gen,   Bildungsdirektion für Oberösterreich
                      wenn die abschließende Prüfung in Vor- und              Sonnensteinstraße 20 | 4040 Linz | Tel. (0732) 7071
                      Hauptprüfung getrennt erfolgt. Die Schule kreuzt        Bildungsdirektion für Salzburg
                      die zuständige ­Behörde am Antragsformular an.          Mozartplatz 10 | Postfach 530 | 5010 Salzburg
                      ­Unzuständig eingebrachte Anträge werden                Tel. (0662) 8083
                      auf Gefahr des Antragstellers/der Antragstellerin       Bildungsdirektion für Steiermark
                      (Fristversäumnis!) weitergeleitet.                      Körblergasse 23 | Postfach 663 | 8011 Graz | Tel. 05/0248-345
                                                                              Bildungsdirektion für Tirol Schülerbeihilfenreferat
                      Ermäßigung des                                          Heiliggeiststraße 7 | 6020 Innsbruck | Tel. (0512) 9012
                      Betreuungsbeitrages                                     Bildungsdirektion für Vorarlberg
                      bei ganztägigen Schulformen                             Bahnhofstraße 12 | 6901 Bregenz | Tel. (05574) 4960-642
                      bzw. des Betreuungs- und                                Bildungsdirektion für Wien Präs/3b/Recht-Schülerbeihilfe
                      Nächtigungsbeitrages                                    Wipplingerstraße 28 | 1010 Wien | Tel. (01) 525 25-0
                      bei Schülerheimen                                       Ämter der Landesregierungen (Landeshauptmann/
                      Verordnung des Bundesministers für Unterricht           Landeshauptfrau) für land- und forstwirtschaftliche
                      und Kunst über Beiträge für Schülerheime                Fachschulen sowie medizinisch-­technische Schulen
                      und ganztägige Schulformen BGBl. Nr. 428/1994           Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
                      Für Schüler/innen, die bedürftig im Sinne               und Forschung
                      des SchBG 1983 sind und                                 Minoritenplatz 5 | 1010 Wien | Tel. (01) 531 20-0
                      — in vom Bund erhaltenen Schülerheimen                  für Zentrallehranstalten (Bundeslehr- und Versuchsanstalt
                           (ausgenommen in Schülerheimen für                  für Textilindustrie in Wien V, Graphische Lehr- und
                          ­ausschließlich oder überwiegend Schüler/           Versuchsanstalt in Wien XIV, Technologisches Gewerbe­
                           innen von land- und forstwirtschaft­lichen         museum (TGM) in Wien XX, Bundeslehr- und Versuchs­
                           Schulen)                                           anstalt für chemische Industrie in Wien XVII, Bundesinstitut
                      — in vom Bund erhaltenen ganz­tägig geführten           für Sozialpädagogik in Baden) und die land- und forstwirt-
                           öffentlichen allgemeinbildenden Pflicht­           schaftlichen Bundesschulen und Höheren land- und
*) ehe bzw.                schulen (einschließlich der in öffentliche         forstwirtschaftlichen Privatschulen sowie Forstfachschulen
familienbezogene           Pädagogische Hochschulen eingegliederten
Bezeichnungen                                                                 Herausgegeben von Bundesministerium für Bildung, ­Wissenschaft
                           Praxisschulen) und allgemeinbildenden
gelten jeweils auch                                                           und Forschung, ­Minoritenplatz 5, 1010 Wien, Tel.: + 43 1 531 20-0,
für ­eingetragene          höheren Schulen (Unterstufe) zum                   www.bmbwf.gv.at | Grafische Gestaltung: Andrea Neuwirth |
Partnerschaften            Betreuungsteil ­angemeldet sind                    Druck: Gerin Druck GmbH, Wolkersdorf | Wien, Juni 2020
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