www.schuelerbeihilfen.at in Här - Bundesministerium für ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.schu elerbeihilf en.at Schulbeih ilf ab 10. Sch e ulstufe He i ab mbei 9. S hilf chu e lstu fe e n t liche rord Auße stützung r Unte rtefällen in Hä re n de hilfe e so i g Be ulbe fstäti h Sc beru nnen für ülerI Sch
Finanzielle Förderungen für Schüler/innen Schulbeihilfe Informationen Voraussetzungen: Der Online-Ratgeber führt Sie interaktiv bei — Besuch einer mittleren oder höheren Schule Vorliegen der grundsätzlichen Anspruchs- ab der 10. Schulstufe voraussetzungen zu den passenden Download- — Österreichische Staatsbürgerschaft oder formularen: gleichgestellt (z.B. EU-, EWR-Bürger/innen) https://ratgeber.schuelerbeihilfe.at — Soziale Bedürftigkeit – Kriterien sind Ein kommen, Familienstand und Familiengröße*) Ob Sie die Voraussetzungen der Bedürftigkeit — Vor Vollendung des 35. Lebensjahres: Beginn erfüllen, prüft nach Ihren Angaben ein des Schulbesuches für den der Antrag gestellt Rechner der Arbeiterkammer Oberösterreich wurde (in bestimmten Ausnahmefällen bis für das gesamte Bundesgebiet: maximal 40 Jahre) www.schulbeihilfenrechner.at Heimbeihilfe Gemäß § 1a E-Government-Gesetz können Voraussetzungen: Dokumente der Behörde auf Antrag nunmehr — Besuch einer mittleren oder höheren Schule auch an eine elektronische Zustelladresse oder einer Polytechnischen Schule ab der iSd Zustellgesetzes (KEIN E-MAIL-POSTFACH) 9. Schulstufe zugestellt werden. Bei Verzicht wird der Bescheid — Österreichische Staatsbürgerschaft oder weiterhin postalisch zugestellt. gleichgestellt (z.B. EU-, EWR-Bürger/innen) — Soziale Bedürftigkeit – Kriterien sind Ein Antragstellung kommen, Familienstand und Familiengröße*) Schul- und/oder Heimbeihilfe inklusive — Vor Vollendung des 35. Lebensjahres: Beginn Fahrtkostenbeihilfe des Schulbesuches für den der Antrag gestellt Antragsformulare und Wegweiser liegen wurde (in bestimmten Ausnahmefällen an den Schulen auf bzw. sind auf der Seite bis maximal 40 Jahre) des Online-Ratgebers — Hin- und Rückweg ist nicht zumutbar (über https://ratgeber.schuelerbeihilfe.at 2 Stunden pro Tag): Schüler/in wohnt zum herunterzuladen. Die Schule kreuzt die Zweck des Schulbesuches außerhalb des zuständige Behörde am Antragsformular an. Wohnortes der Eltern UND die Aufnahme Unzuständig eingebrachte Anträge werden in eine gleichartige öffentliche Schule, bei auf Gefahr des Antragstellers/der Antragstellerin der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, (Fristversäumnis!) weitergeleitet. war nicht möglich (Ausnahmenregelungen) Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird auch die Fahrtkostenbeihilfe Möglichkeit der Online-Antragstellung wird bei Anspruch auf Heimbeihilfe automatisch bestehen. Alle Informationen dazu sind unter zuerkannt www.schuelerbeihilfe.at abrufbar. Rechtsquelle Antragsfristen Bundesgesetz über die Gewährung von A1: Der Antrag muss bis spätestens 31. 12. Schulbeihilfen und Heimbeihilfen (Schüler des laufenden Schuljahres bei der zuständigen beihilfengesetz), BGBl. Nr. 455/1983 i. d. g. F. Schülerbeihilfenbehörde eingelangt sein. A3: Der Antrag (semesterweise geführte Tages- formen) muss bei Antragstellung für das gesamte Schuljahr bis spätestens 31. 12. des laufenden Schuljahres eingelangt sein. Wahlweise semesterweise Antragstellung möglich (Fristen wie A5). A5: Der Antrag (Schule für Berufstätige) muss für das Wintersemester bis spätestens 31. 12. des laufenden Schuljahres und für das Sommersemester bis spätestens 31. 5. des laufenden Schuljahres eingelangt sein.
Höhe der Schulbeihilfe und Kriterien der Bedürftigkeit sind Heimbeihilfe – Grundbeträge — Einkommen Schulbeihilfe: € 1.130,–, Heimbeihilfe: € 1.380,– — Familiengröße zuzüglich € 105,– Fahrtkostenbeihilfe — Familienstand zum Zeitpunkt der Antrags einbringung Erhöhung bzw. Verminderung um folgende Beträge (wird nur um Schulbeihilfe oder nur Einkommen im Sinne des SchBG 1983 ist um Heimbeihilfe angesucht, so erhöht bzw. das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988, vermindert sich der jeweilige Grundbetrag nur zuzüglich der Hinzurechnungen gemäß um die Hälfte dieser Beträge): § 5 SchBG 1983 (z.B. Arbeitslosengeld) und zuzüglich des Pauschalierungsausgleiches gemäß Erhöhung der Grundbeträge § 6 SchBG für land- und forstwirtschaftliche um insgesamt € 1.172,– Betriebe (Einheitswert) bzw. Gewerbebetriebe. — beide leiblichen Eltern (Adoptiveltern) des Schülers/der Schülerin sind verstorben oder Aus dem Einkommen sowie diversen — 4jähriger Selbsterhalt des Schülers/der Absetzbeträgen je nach Einkommensart Schülerin und U nterhaltspflichten errechnet sich die — Besuch einer Schule für Berufstätige bei Bemessungsgrundlage. Daraus wird aufgrund gleichzeitigem Selbsterhalt der gesetzlichen Vorgaben die zumutbare Unter- — der/die Schüler/in ist verheiratet und lebt haltsleistung der leiblichen Eltern und/oder des weder mit einem leiblichen Elternteil Ehegatten/der Ehegattin berechnet. Bei getrennt (Adoptivelternteil) noch mit einem leiblichen lebenden Eltern kann auf Antrag nur die Unter- Elternteil (Adoptivelternteil) seiner Ehepar haltsleistung des getrennt lebenden Elternteiles tnerin/ihres Ehepartners im gemeinsamen angerechnet werden. Haushalt*) Außerordentliche Unterstützung Erhöhung der Grundbeträge in Härtefällen um insgesamt € 1.298,– Wenn die Anwendung des Schülerbeihilfenge — wenn der/die Schüler/in erheblich setzes zu unbilligen Härten führt, dann kann in behindert ist Ausnahmefällen eine einmalige außerordentliche Unterstützung aus dem Härtefonds gewährt Verminderung der Grundbeträge um werden. Unbedingte Voraussetzung bleibt aber — die zumutbare Unterhaltsleistung der die soziale Bedürftigkeit. Auf eine außerordent leiblichen Eltern (Adoptiveltern) liche Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch. — die € 2.090,– übersteigende Hälfte Anträge können formlos unter Angabe der • der Bemessungsgrundlage für ein eigenes Geschäftszahl des abweisenden Bescheides beim Einkommen des Schülers/der Schülerin Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft • der Unterhaltsleistung eines Elternteiles und Forschung, Minoritenplatz 5, 1010 Wien, (auch Unterhaltsvorschuss) eingebracht werden. — die zumutbare Unterhaltsleistung des Ehegatten der Schülerin/der Ehegattin Schülerunterstützung des Schülers*) für die Teilnahme an Schulveranstaltungen Aliquote Kürzungen bei Höhe: bis zu € 180,– für mindestens — Anträgen für ein Semester (nur bei semester- 5-tägige Schulveranstaltungen weise geführten Schulformen) Anträge liegen an den Schulen auf, bzw. sind — verkürztem Unterrichtsjahr im Internet zum Downloaden und können — verspäteter Einbringung zusammen mit Anträgen auf Schul- und/oder — vorzeitiger Abmeldung von der Schule/ Heimbeihilfe gestellt werden (Formular SUA) oder vom Heim auch allein (Formular SUB). Behördenzuständig- keit wie bei Schul- und Heimbeihilfe. Antragstellung bis spätestens 30. 4. des laufenden Schuljahres. Beispiele für die Berechnung von Schul-und/oder Heimbeihilfe siehe www.schue lerbeihilfe.at
Voraussetzungen: Besuch einer mittleren oder Antragsfrist: Der Antrag ist innerhalb eines höheren Schule (auch Unterstufe), einer höheren Monats nach Aufnahme in den Betreuungsteil Anstalt der Lehrer/innen- und Erzieher/innen bzw. in das Heim an der Schule abzugeben. bildung, einer höheren land- und forstwirtschaft- Ermäßigt wird nur der Betreuungsbeitrag, nicht lichen Schule, einer Akademie für Sozialarbeit der Verpflegungsbeitrag! Bei Fristversäumnis oder einer Praxisschule, die einer Pädagogischen ist für die Monate vor Antragstellung der für die Hochschule eingegliedert ist, sowie österreichi- jeweilige Schule (Internat) vorgesehene monat sche Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt liche Höchstbeitrag zu entrichten. Anträge liegen und soziale Bedürftigkeit. an den Schulen auf. Bei Beantragung einer Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungs- Besondere Schulbeihilfe beitrages wird die zuerkannte Heimbeihilfe für Studierende höherer Schulen für Berufstätige angerechnet und vermindert den zu ermäßigen- (SchBG 1983 i.d.g.F.) den Beitrag. Eine zuerkannte Fahrtkostenbeihilfe Zur Vorbereitung während der sechs Monate wird nicht angerechnet. vor der abschließenden Prüfung, wenn Selbst erhalt durch eine zumindest einjährige Berufs tätigkeit vorliegt UND Beurlaubung gegen Entfall Nähere Auskünfte erteilt die zuständige der Bezüge oder nachweisliche Einstellung Schülerbeihilfenbehörde der Berufstätigkeit. Alleinstehende Studierende Bildungsdirektion für Burgenland Schülerbeihilfenstelle können monatlich € 715,– erhalten; Erhöhung Kernausteig 3 | 7000 Eisenstadt | Tel. (02682) 710 für Ehepartner/in ohne eigene Einkünfte und/ Bildungsdirektion für Kärnten oder für unterhaltsberechtigte Kinder.*) 10.-0ktober-Straße 24 | 9020 Klagenfurt am Wörthersee | Antragsfrist: Der Antrag ist vor Beginn der Tel. (0) 505 34 abschließenden Prüfung bzw. der Teilprüfungen Bildungsdirektion für Niederösterreich zu stellen. Die Auszahlung der Gesamtbeihilfe Rennbahnstraße 29 | 3109 St. Pölten | Tel. (02742) 280 erfolgt einmalig oder auf Antrag in 2 Teilbeträgen, Bildungsdirektion für Oberösterreich wenn die abschließende Prüfung in Vor- und Sonnensteinstraße 20 | 4040 Linz | Tel. (0732) 7071 Hauptprüfung getrennt erfolgt. Die Schule kreuzt Bildungsdirektion für Salzburg die zuständige Behörde am Antragsformular an. Mozartplatz 10 | Postfach 530 | 5010 Salzburg Unzuständig eingebrachte Anträge werden Tel. (0662) 8083 auf Gefahr des Antragstellers/der Antragstellerin Bildungsdirektion für Steiermark (Fristversäumnis!) weitergeleitet. Körblergasse 23 | Postfach 663 | 8011 Graz | Tel. 05/0248-345 Bildungsdirektion für Tirol Schülerbeihilfenreferat Ermäßigung des Heiliggeiststraße 7 | 6020 Innsbruck | Tel. (0512) 9012 Betreuungsbeitrages Bildungsdirektion für Vorarlberg bei ganztägigen Schulformen Bahnhofstraße 12 | 6901 Bregenz | Tel. (05574) 4960-642 bzw. des Betreuungs- und Bildungsdirektion für Wien Präs/3b/Recht-Schülerbeihilfe Nächtigungsbeitrages Wipplingerstraße 28 | 1010 Wien | Tel. (01) 525 25-0 bei Schülerheimen Ämter der Landesregierungen (Landeshauptmann/ Verordnung des Bundesministers für Unterricht Landeshauptfrau) für land- und forstwirtschaftliche und Kunst über Beiträge für Schülerheime Fachschulen sowie medizinisch-technische Schulen und ganztägige Schulformen BGBl. Nr. 428/1994 Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft Für Schüler/innen, die bedürftig im Sinne und Forschung des SchBG 1983 sind und Minoritenplatz 5 | 1010 Wien | Tel. (01) 531 20-0 — in vom Bund erhaltenen Schülerheimen für Zentrallehranstalten (Bundeslehr- und Versuchsanstalt (ausgenommen in Schülerheimen für für Textilindustrie in Wien V, Graphische Lehr- und ausschließlich oder überwiegend Schüler/ Versuchsanstalt in Wien XIV, Technologisches Gewerbe innen von land- und forstwirtschaftlichen museum (TGM) in Wien XX, Bundeslehr- und Versuchs Schulen) anstalt für chemische Industrie in Wien XVII, Bundesinstitut — in vom Bund erhaltenen ganztägig geführten für Sozialpädagogik in Baden) und die land- und forstwirt- öffentlichen allgemeinbildenden Pflicht schaftlichen Bundesschulen und Höheren land- und *) ehe bzw. schulen (einschließlich der in öffentliche forstwirtschaftlichen Privatschulen sowie Forstfachschulen familienbezogene Pädagogische Hochschulen eingegliederten Bezeichnungen Herausgegeben von Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft Praxisschulen) und allgemeinbildenden gelten jeweils auch und Forschung, Minoritenplatz 5, 1010 Wien, Tel.: + 43 1 531 20-0, für eingetragene höheren Schulen (Unterstufe) zum www.bmbwf.gv.at | Grafische Gestaltung: Andrea Neuwirth | Partnerschaften Betreuungsteil angemeldet sind Druck: Gerin Druck GmbH, Wolkersdorf | Wien, Juni 2020
Sie können auch lesen