ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer

 
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ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Ausgabe 2 / 2018

                           KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT

                           ZA AKTUELL
Ÿ   Aus meiner Sicht: erfolgreicher Beginn des Schuljahres 2018/2019
Ÿ   Wo der Schuh drückt
Ÿ   Österreichischer Schulleitungskongress
Ÿ   Informationen aus der Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen
Ÿ   Aus der BVA
Ÿ   Fragen und Antworten aus dem Schulalltag
Ÿ   Dienstrechtsnovelle 2018
Ÿ   Neues Dienstrecht
Ÿ   Pendlerpauschale-Pendlereuro
Ÿ   Verabreichung von Medikamenten
Ÿ   Schuljahresplaner 2018/2019
Ÿ   Termine 2018/2019
Ÿ   Dienst-Emailadresse
Ÿ   Schwerpunkte nö://media
Ÿ   Aus der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
Ÿ   EU-Schulmilchprogramm
Ÿ   Berufs- und Organhaftpflichtversicherung
Ÿ   Partnerangebote
Ÿ   Interpädagogica 2018

                                              Die Mitglieder des
                                              Zentralausschusses
                                               Pflichtschullehrer
                                                  wünschen allen
                                                Kolleginnen und
                                                     Kollegen ein
                                                    erfolgreiches
                                                 neues Schuljahr
                                                       2018/2019!
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Ihre Ansprechpartner
im Zentralausschuss
der Pflichtschullehrer

       Zentrale SANKT PÖLTEN                                       Region NÖ SÜD
      Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten                           Hildegard BERGER
        Telefon: 02742/9005-16517                                Handy: 0676/83450-206
          Fax: 02742/9005-16516                       Bezirke: Baden, Bruck an der Leitha, Mödling,
       Email: post.za-aps@noel.gv.at                Neunkirchen, Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt
                                                          Sprechtage in den Regionalbüros BH
            Helmut ERTL, M.Ed.                              Neunkirchen und BH Baden nach
           Vorsitzender ZA APS NÖ                       unbedingter telefonischer Voranmeldung!
           Handy: 0676/83450-201

               Günter WICK
        Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ
          Handy: 0676/83450-202                                      Region NÖ MITTE
                                                                      Barbara HEINDL
               Peter BÖHM                                           Handy: 0676/83450-207
        Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ                            Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land,
    Landeskoordinator für Schulleiter/innen                          St. Pölten/Stadt, Tulln
          Handy: 0676/83450-205                                 Sprechtage in den Regionalbüros
                                                           ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach
              Jürgen PANY                                   unbedingter telefonischer Voranmeldung!
            Handy: 0676/4285390

      Karin LEONHARDSBERGER
         Franz GRAFENAUER
        Telefon: 02742/9005-16517
            nach Vereinbarung                                     Region WEINVIERTEL
                                                                      Claudia ANDRE
                                                                    Handy: 0676/83450-203
                                                               Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn,
                                                                    Korneuburg, Mistelbach
                                                                 Sprechtage in den jeweiligen
www.noe-landeslehrer.at                                        Bezirkshauptmannschaften nach
                                                            unbedingter telefonischer Voranmeldung!

         Region MOSTVIERTEL                                    Region WALDVIERTEL
             Martin TRAXLER                                   Christian RAMETSTEINER
           Handy: 0676/83450-209                                 Handy: 0676/83450-208
     Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs,                   Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land,
               Waidhofen/Ybbs                             Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl
Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten nach          Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und
          unbedingter telefonischer                      BH Zwettl nach unbedingter telefonischer
               Voranmeldung!                                          Voranmeldung!

                                          September 2018    2
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Helmut Ertl
                          Vorsitzender
                          0676/83450-201
                                                                Aus meiner
                          helmut.ertl@noel.gv.at
                                                                Sicht ...

            Erfolgreicher Beginn des Schuljahres
                         2018 / 2019!
Sehr geehrte Frau Kollegin!                                                                        Personal zugewiesen
Sehr geehrter Herr Kollege!                                                                        werden           konnte.
                                                                                                   Für    den      weiteren

D   as Schuljahr 2018/2019 ist erfolgreich angelaufen.
    Die monatelangen umfangreichen Planungsarbeiten
erhalten damit den positiven Abschluss, auf den alle
                                                                                                   Verlauf sind jedoch
                                                                                                   die     Bewerberlisten
                                                                                                   großteils      erschöpft
hingearbeitet haben. Dafür sage ich ein großes Danke.                                              und es ist bei Ausfällen
                                                                nicht immer mit Personalersatz zu rechnen. Dies verlangt
    In das neue Schuljahr starten wir mit 14.662 Pflicht-       zukünftig eine vorausschauende Planung, viel Flexibilität
schullehrer/innen. Das ist der höchste Personalstand seit       und ein hohes Maß an Verständnis.
Jahren, obwohl die Schülerzahlen leicht rückläufig sind. Dies
ist auf die permanente und konsequente Argumentation ihrer      Schulreform an allen Ecken und Enden
Standesvertretung zurück zu führen, dass individualisierte          Gehören Sie auch schon zu jenen, die dieses Wort im
Betreuung und Erhaltung der kleinräumigen wohnortnahen          Zusammenhang mit dem Bildungswesen nicht mehr hören
Schulstruktur zusätzlicher Personalressourcen bedürfen.         können? Dann möchte ich Ihnen eine Aussage des Kurier-
                                                                Bildungsexperten Andreas Salcher vom 1. Juli 2018 nicht
   Da Personaldisposition, Personalentwicklung und              vorenthalten. Anmerkung: Andreas Salcher zählt nicht
dienstrechtliche Maßnahmen die ureigensten Aufgaben             unbedingt zu meinen „Freunden“, aber damit behält er
der Personalvertretung sind, möchte ich einen Überblick zu      Recht, wenn er zum Schluss seiner Kolumne auf die Frage
Beginn des Schuljahres geben.                                   feststellt:
                                                                Was müsste passieren, damit es zu einer echten Reform
   In den Verhandlungen und Gesprächen mit dem Landes-          kommt?
schulrat für NÖ (Bildungsdirektion NÖ) konnte folgendes         „Jeder Politiker muss sein Kind in die nächst gelegene
vereinbart werden:                                              öffentliche Schule geben. Dann würde sich plötzlich ganz
                                                                schnell an den Volksschulen und Neuen Mittelschulen alles
Ÿ 1791 Weiterverwendungen von befristeten II-L- und pD-         ändern.“ (Zitat, Kurier, 1.7.2018, Politik, Seite 6)
Verträgen.
Ÿ 493 Vertragsumstellungen von befristeten II-L-Verträgen           Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude für die
auf unbefristete I-L-Verträge.                                  kommenden Wochen und Monate und darf in diesem
Ÿ 245 durchgeführte Versetzungen von 332 Versetzungs-           Zusammenhang auf unser umfassendes Serviceangebot,
werbern. 80 Prozent der positiven Erledigungen erhielten        vor allem auf die persönliche Beratung durch unsere
einen Schulstandort in ihrem Wunschbezirk.                      Personalvertreter im Dienststellenausschuss (Bezirk) und
Ÿ 517 Neuanstellungen (Stand: 31.8.2018), davon 206             Zentralausschuss (Land), hinweisen. Alle Informationen
Volksschullehrer/innen, 66 Sonderschullehrer/innen, 225         finden Sie auf unserer Homepage unter www.noe-
Lehrer/innen an NMS, 11 Lehrer/innen an PTS und 9 Lehrer/       landeslehrer.at.
innen für einzelne Gegenstände.
Ÿ In die BR 1 wurden 51, in die BR 2 144, in die BR 3 66, in    Ihr
die BR 4 96 und in die BR 5 160 Kolleginnen und Kollegen
neu in den Schuldienst gestellt.

   Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für
den Beginn des heurigen Schuljahres noch ausreichend

                                                    September 2018     3
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Peter Böhm
                          0676/83450-205
                          peter.boehm@noel.gv.at
                                                                 Wo der Schuh
                                                                 drückt ...

 Fehlende Ressourcen führen zur Aushöhlung der öffentlichen
  Schulen und gefährden die Gesundheit der Lehrpersonen!

L   ehrpersonen sind Überzeugungstäter/innen. Sie zeigen
    in Umfragen eine überdurchschnittliche Motivation
für ihre Arbeit und legen sich ins Zeug, um diese Arbeit
                                                                 für die Lehrpersonen auch unterschiedliche Fragen im
                                                                 Vordergrund stehen. Es gibt aber doch wiederkehrende
                                                                 Themen: die zunehmende administrative Last wurde schon
richtig gut zu machen, vor allem die direkte Arbeit mit den      erwähnt. Hier gäbe es vonseiten der Lehrerinnen und Lehrer
Schülerinnen und Schülern.                                       zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung, wenn man sich
                                                                 die Mühe machen würde, sie zu befragen. Die Anpassung
   Aber diese Arbeit wird immer belastender, wie                 der Klassengröße an die jeweiligen Anforderungen, bei
verschiedene Studien in den letzten Jahren bestätigt haben.      Beibehaltung der Klassenschülerhöchstzahl 25, ist eine
Viele Lehrpersonen sind mit Verlauf des Schuljahres am           weitere Maßnahme. Unterstützung, Anerkennung und Lob
Rande der Erschöpfung oder gesundheitlich angeschlagen           vonseiten der Vorgesetzten und der Schulbehörden sind
und der Gesundheitszustand der Lehrpersonen ist                  ebenfalls wichtige Themen.
deutlich schlechter als der der Gesamtbevölkerung.
Voreingenommene Schulhasser ziehen daraus gerne den
Schluss, dass die Lehrpersonen Jammerlappen sind oder
einfach zunehmend verweichlichen.

Mehrarbeit ohne zusätzliche Ressourcen
    Tatsache ist: Die Belastungen nehmen seit Jahren zu und
die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt in regulären
Schulwochen zwischen 45 und 51 oder mehr Stunden
pro Woche. Das ist vorübergehend problemlos machbar,
aber als wochen- oder monatelange Dauerbelastung
gesundheitsschädigend, selbst wenn in den Ferienzeiten
teilweise ein Ausgleich möglich ist. Belastend finden viele
Lehrpersonen vor allem die Zunahme an administrativen
Arbeiten sowie das Anwachsen der Integrationsaufgaben               Der Slogan „Lasst die Schule in Ruhe arbeiten“,
ohne ausreichende Ressourcen. Und da sie bei der                 der vonseiten der Standesvertretung seit Jahrzehnten
Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern auf keinen Fall         getrommelt wird, bringt zum Ausdruck, wo der Schuh drückt.
Abstriche machen wollen, bleibt die eigene Gesundheit auf        Da diesem Ansinnen, seitens der im Bildungsbereich tätigen
der Strecke.                                                     Bundesministerinnen, nie Rechnung getragen wurde und
                                                                 man immer mit neuen Reformen die öffentlichen Schulen
   Nicht zufällig suchen sehr viele Lehrpersonen um              verbessern wollte und sie damit aber leider immer mehr,
Herabsetzung der Jahresnorm (Teilzeit) an. Damit versuchen       aufgrund struktureller Maßnahmen, zusätzlich belastet hat,
die Lehrerinnen und Lehrer das Problem individuell zu lösen,     wirkt sich das bei der Motivation und schlussendlich sogar
indem sie ihre Arbeitszeit reduzieren. Allerdings funktioniert   bei der Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer aus!
diese Lösung in vielen Fällen nicht wirklich. Individuelle
Arbeitszeitreduktion führt nicht automatisch zu weniger             Es geht um zwei fundamental wichtige Dinge: die
Arbeit, denn die Stundenreduktionen werden von den               Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern eine gute
Lehrpersonen offenbar nicht zur Erholung genützt, sondern        Schule zu bieten und die Gesundheit der Lehrpersonen
wieder in die Unterrichtsvorbereitung investiert. Ergebnis:      auch weiterhin gewährleisten zu können.
Weniger Lohn bei nicht wirklich weniger Arbeit!
                                                                    Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen viel
Partizipation, Unterstützung und Anerkennung                     Freude bei der Ausübung eines der schönsten Berufe die
   Es müssen daher gesellschaftliche Lösungen für                es gibt, hoffe, dass sich alle während der wohlverdienten
das Problem gefunden werden. Dazu müsste man die                 Sommerferien gut erholen konnten und ersuche sie
Lehrpersonen erstmal wirklich anhören. Wie üblich ist            eindringlich: Lassen sie es nicht zu, dass ihre Gesundheit
die Situation je Bildungsregion etwas anders, so dass            gefährdet wird!

                                                    September 2018      4
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
September 2018   5
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Informationen aus der
                                      Gewerkschaft
                                      Pflichtschullehrer/innen

STELLUNGNAHME                                                  STELLUNGNAHME
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissen-            Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissen-
schaft und Forschung, mit der die Verordnung über die          schaft und Forschung über die näheren Festlegungen
Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die           betreffend das Vorliegen der Schulreife (Schulreifever-
Verordnung der Lehrpläne der Neuen Mittelschule so-            ordnung); BMBWF-12.660/0022-II/3/2018
wie die Verordnung der Lehrpläne über die allgemein
bildenden höheren Schulen geändert werden; BMBWF-              Sehr geehrte Damen und Herren!
13.850/0007-II/3/2018                                          Eine österreichweit gültige standardisierte Schuleinschrei-
                                                               bung, bei der einheitliche Kriterien zur Feststellung der kör-
Sehr geehrte Damen und Herren!                                 perlichen und geistigen Reife der Kinder festgelegt werden,
Die Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen weist nochmals       wird von der Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen grund-
auf die am 12. April 2018 übermittelte Stellungnahme (Bun-     sätzlich begrüßt und als sinnvoll erachtet.
desgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das
Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985         Die dafür notwendigen „förderorientierten Diagnostikver-
geändert werden; BMBWF-12.660/0009-Präs. 10/2018) hin          fahren“ sind aber bedauerlicherweise erst in der Entwick-
und merkt an, dass auf die von der Gewerkschaft in dieser      lung und können aus diesem Grund von der Gewerkschaft
Stellungnahme angeführten Kritikpunkte durch das BMBWF         Pflichtschullehrer/innen genauso wenig bewertet werden,
weder eingegangen, noch notwendige Abänderungen des            wie der damit verbundene organisatorische und admini-
Gesetzesentwurfs vorgenommen wurden.                           strative Aufwand für Schulleiter/innen (bereits jetzt stellt in
                                                               den meisten Schulen in Ballungszentren - 50 bis weit über
Es ist sehr bedauerlich, dass das BMBWF erneut eine Re-        100 Schulreifefeststellungen sind durchaus die Regel - die
form der Sprachfördermaßnahmen gesetzlich fixiert hat,         Schuleinschreibung einen hohen zeitlichen und personellen
ohne die Erfahrungswerte der Experten an den Schulen           Aufwand dar). Ein sich ergebender Mehraufwand würde
mit den gegenwärtigen Sprachfördermaßnahmen evaluiert          von uns ohne bereitgestellte Zusatzressourcen abgelehnt
zu haben. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgangsweise           werden.
wird nun auch die notwendige und gewünschte Autono-
mie an den Schulstandorten weitgehend unterbunden. Es          Inkrafttreten
wird nochmals festgestellt, dass eine weiterentwickelte,       § 7. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2018 in Kraft.
gut geplante Einführung der Deutschförderklassen und der
Deutschförderkurse mit allen notwendigen Begleitmaßnah-        Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Inkrafttreten der
men sinnvollerweise erst mit Schulbeginn 2019/2020 erfol-      Verordnung mit 1. September 2018 verfrüht ist, da die dafür
gen hätte sollen.                                              notwendigen Diagnostikverfahren ja leider noch fehlen!

                                            Paul Kimberger                                                   Paul Kimberger
                                              Vorsitzender                                                     Vorsitzender
              „AUS MEINER SICHT“
              Die Errichtung von Deutschförderklassen, die grundlegenden Spracherwerb vor Besuch einer Regelklasse
              ermöglichen soll, lässt leider auch weiterhin zu viele Fragen offen.

              In den Stellungnahmen der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer/innen zu den bereits beschlossenen Geset-
zen und Verordnungen wurden wichtige Forderungen bezüglich der Umsetzung dieser Sprachfördermaßnahme gestellt
aber leider vom zuständigen Ressort negiert.

Ähnlich zeigt es sich bei der Schulreifeverordnung! Eine österreichweit gültige standardisierte Schuleinschreibung, bei der
einheitliche Kriterien zur Feststellung der körperlichen und geistigen Reife der Kinder festgelegt werden, wird von der Ge-
werkschaft der Pflichtschullehrer/innen grundsätzlich begrüßt und als sinnvoll erachtet. Leider ist auch in diesem Bereich
anzumerken, dass das Inkrafttreten der Verordnung mit 1. September 2018 verfrüht ist, da die dafür notwendigen Diagnos-
tikverfahren leider erst in „Entwicklung“ sind!

Es ist schade, wenn die von vielen Pädagoginnen und Pädagogen ursprünglich begrüßten Regierungsvorhaben an der
überhasteten, unklaren und teilweise nicht durchdachten Umsetzung scheitern würden. Das BMBWF muss den Dialog mit
der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer/innen suchen, um Vorgaben zu entwickeln, die in der Praxis umsetzbar sind und
einen Mehrwert für alle an der Schule beteiligten Personen bringen!

                                                                                                             Peter Böhm
                                                           Dienstrechtsreferent der Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen

                                                   September 2018 6
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Günter Wick
                        0676/83450-202                     Aus
                        guenter.wick@noel.gv.at
                                                           der

 LEISTUNGSVERBESSERUNGEN                                     PNEUMOKOKKENIMPFAKTION
                                                               IMPFKOSTENZUSCHUSS
Mundhygiene
2x pro Kalenderjahr EUR 35,- ab dem 11. Lebensjahr            Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen
                                                           verursachen. Bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren
Parodontalbehandlung                                       Menschen und Personen mit chronischen Grundleiden
EUR 75,70 pro Behandlung maximal 2x pro Kalenderjahr       können sie besonders gefährlich werden. Weltweit sterben
                                                           jedes Jahr ca. zwei Millionen Menschen an einer durch
Fissurenversiegelung                                       Pneumokokken verursachten Infektion.
EUR 20,- (nur bei bleibenden Zähnen)
                                                               Die BVA beteiligt sich – wie jedes Jahr – auch heuer
Grippeschutzimpfung                                        wieder an der österreichweiten Pneumokokkenimpfaktion.
EUR 17,-                                                   Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 1. September
                                                           2018 bis zum 31. August 2019, die Aktion selbst gilt für
Festsitzender Zahnersatz                                   alle Personen ab dem 51. Lebensjahr, chronisch erkrankte
im Fall der Unentbehrlichkeit                              sowie immungeschwächte Personen.
je Krone oder Brückenglied: EUR 450,-
je Implantat: EUR 700,-                                       Für Anspruchsberechtigte, die zur Risikogruppe
                                                           gehören, leistet die BVA einen Zuschuss von EUR 15,-
im Fall der Entbehrlichkeit                                zu den Impfstoffkosten. Damit die Aktion für die Beteiligten
je Krone oder Brückenglied: EUR 200,-                      bequem und unbürokratisch ablaufen kann, wird bei
je Implantat: EUR 350,-                                    der Abgabe des Impfstoffes in der Apotheke (oder bei
                                                           hausapothekenführenden Ärzten) dieser BVA-Zuschuss
Gegossener Stiftaufbau bei Klammerzahnkronen               gleich vom Preis des Impfstoffes abgezogen.
EUR 100,-

Halteelemente (Steg, Druckknopf, Anker)
EUR 100,-

Ärztliche Leistungen
je Akkupunktursitzung: EUR 15,-
je Chirotherapie: EUR 15,-

Psychotherapeutische Behandlung
Einzelsitzung
ab 25 Minuten: EUR 23,34
ab 50 Minuten: EUR 40,-
                                                           Achtung für Kinder
Gruppensitzung                                                Die Impfung gegen Pneumokokken für Kinder wird im
ab 45 Minuten: EUR 9,34                                    Rahmen des Kinderimpfkonzeptes durchgeführt. Die Kosten
ab 90 Minuten: EUR 13,34                                   werden von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern
                                                           zur Gänze übernommen.
CT / MR Bewilligungen
Aufhebung der Bewilligungspflicht bei der Zuweisung             Die Durchführung des vom Gesundheitsministeriums
(Gültigkeitsdauer: 2 Monate) durch Vertrags(fach)ärzte     initiierten Kinderimpfkonzeptes wird in den jeweiligen
bzw. durch Fachabteilungen einer Krankenanstalt an ein     Bundesländern       unterschiedlich geregelt.    Genaue
Vertragsambulatorium.                                      Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen
                                                           Magistrat bzw. Gesundheitsamt, beim Kinderarzt
Bei Zuweisungen durch Wahl(fach)ärzte wird           die   Ihres Vertrauens sowie auf der Homepage des
Bewilligungspflicht bis auf Weiteres beibehalten.          Gesundheitsministeriums unter www.bmgf.gv.at.

                                               September 2018     7
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
KIEFERORTHOPÄDISCHE                                     Behandlungsbeitrag in der Höhe von 20 Prozent der
                                                               tarifmäßigen Kosten vorgesehen (2018: EUR 896,-).
            BEHANDLUNG

   Diese wird gewährt, wenn sie zur Verhütung schwerer
Gesundheitsschädigungen oder zur Beseitigung berufs-
störender Verunstaltungen notwendig ist. Die Leistung der
BVA ist abhängig vom konkreten Grad der Fehlstellung.

Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche
   Für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten
18. Lebensjahr), die unter einer erheblichen Zahn- oder
Kieferfehlstellung leiden, werden die Kosten für bestimmte
kieferorthopädische Behandlungen zur Gänze ohne
vorherige Bewilligung bei Inanspruchnahme eines
Vertragskieferorthopäden übernommen. Behandlungs-
beginn ist das Einbringen des kieferorthopädischen Geräts.
                                                               Kieferorthopädische Behandlungen Erwachsener
1. Interzeptive kieferorthopädische Behandlung:                   Erwachsenen mit einer Zahn- oder Kieferfehlstellung
Ziel ist die frühe Korrektur von Zahnfehlstellungen, um eine   entsprechend IOTN Grad 3, 4 oder 5 kann für eine geeignete
möglichst normale Weiterentwicklung des Gebisses zu            kieferorthopädische Behandlung mit vertraglich nicht
ermöglichen.                                                   vorgesehenen Geräten nach vorheriger Bewilligung ein
Ÿ Beginn vor Vollendung des 10. Lebensjahres                   Kostenzuschuss von bis zu EUR 3.500,- (für die gesamte
Ÿ bestimmte Indikationen einer Fehlstellung entsprechend       Behandlung) geleistet werden.
IOTN Grad 4 oder 5
                                                                  Liegt keine solche schwere Fehlstellung vor, können
2. Kieferorthopädische Hauptbehandlung:                        pro Behandlungsjahr 80 Prozent des Vertragstarifs für
Für die Behandlung sollte die Zahnentwicklung die späte        die Behandlung mit abnehmbaren Geräten bezuschusst
Phase des Wechselgebisses erreicht haben. Es erfolgt eine      werden.
Therapie mit Metallbrackets.
Ÿ Vorliegen einer Fehlstellung entsprechend IOTN Grad 4
oder 5

    Wird ein Nicht-Vertragspartner in Anspruch genommen,
ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung einzuholen.
Die Kostenerstattung wird im folgenden Ausmaß erbracht:                 Wichtige und aktuelle
Ÿ Interzeptive Behandlung: EUR 896,- für die gesamte
Behandlung (kein BB).                                               Informationen finden Sie auf
Ÿ Kieferorthopädische Hauptbehandlung: derzeit EUR
3.612,- für die gesamte Behandlung mit 3 Teilzahlungen.
                                                                      unserer Homepage unter
Beachten Sie bitte                                             www.noe-landeslehrer.at
   Die Kostenerstattung für eine kieferorthopädische
Hauptbehandlung bei einem Nicht-Vertragspartner ist
nur bei Inanspruchnahme solcher Wahlärzte, die (analog
den Vertragskieferorthopäden) bestimmte Ausbildungs-
und     Erfahrungsvoraussetzungen    dem      Kranken-
versicherungsträger nachgewiesen haben, möglich.

Sonstige kieferorthopädische Behandlungen für
Jugendliche
    Für Jugendliche, die nur eine geringe Fehlstellung
gemäß einem IOTN-Grad 3 aufweisen, kann zu einer
vorher bewilligten und geeigneten kieferorthopädischen
Behandlung ein Kostenzuschuss von bis zu EUR 3.500,-
(für die gesamte Behandlung) bezahlt werden.

Abnehmbare Behandlung
   Bei bestimmten Indikationen kann eine abnehmbare
Behandlung bewilligt werden. Diese stellt eine
Vertragsleistung der BVA dar oder es wird für die Leistungen
eines Nicht-Vertragspartners ein tarifmäßiger Kostenersatz
gewährt. Bei abnehmbaren Kieferregulierungen ist ein

                                                   September 2018 8
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Hildegard Berger
                       0676/83450-206
                       hildegard.berger@noel.gv.at
                                                          Fragen und
                                                          Antworten aus
                                                          dem Schulalltag
Wann bin ich verpflichtet Aufsicht zu halten?             Schulformen, wobei an die Stelle des Unterrichtes der
                                                          Betreuungsteil tritt.“ (§ 51 Abs.3 SCHUG)
   „Der Lehrer hat nach der jeweiligen Dienstein-         __________________________________________
teilung die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor
Beginn des Unterrichtes, in den Unterrichtspausen -       Da ich in den Hauptferien meinen Wohnort geändert
ausgenommen die zwischen dem Vormittags- und dem          habe, erhalte ich keine Pendlerpauschale mehr.
Nachmittagsunterricht liegende Zeit - und unmittelbar     Was habe ich zu tun?
nach Beendigung des Unterrichtes beim Verlassen
der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen              Sobald sich der Wohnort, die Stammschule oder
und schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und          die Diensteinteilung gravierend geändert hat, haben
außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit       Sie das abgefragte Ergebnis des Pendlerrechners bis
dies nach dem Alter und der geistigen Reife der Schüler   spätestens 30. September 2018 vorzulegen.
erforderlich ist.
                                                             Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben
    Hiebei hat er insbesondere auf die körperliche        handschriftlich die Dienststellennummer und die
Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu          Personalaktnummer festzuhalten. Der Pendlerrechner
achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. Dies         wird auf der Website des Bundesministeriums für
gilt sinngemäß für den Betreuungsteil an ganztägigen      Finanzen bereitgestellt.

Gültigkeit der
Handysignatur
Die Handysignatur (digitaler Aus-
weis) verliert nach 5 Jahren seine
Gültigkeit.

Jede Person, die die Handysigna-
tur verwendet, wird automatisch
vor Ablauf der Gültigkeit per Email
darüber informiert.

Die Verlängerung kann unkompli-
ziert online und kostenlos durch-
geführt werden.

                                               September 2018   9
ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
Claudia Andre
                         0676/83450-203
                         claudia.andre@noel.gv.at
                                                               Dienstrechts-
                                                               novelle 2018

         Wiedereingliederungsteilzeit für                      teilzeit – im Durchschnitt 50 bis 75 Prozent des bisherigen
              Vertragsbedienstete                              Umfangs betragen. Möglich ist es daher, die Wiedereinglie-
                                                               derungsteilzeit zunächst im Ausmaß von weniger als 50

A   b 1. August 2018 wird die Wiedereingliederungsteilzeit     Prozent zu beginnen und danach zu steigern.
    für Vertragsbedienstete und Landes-Vertragsbedienste-
te ermöglicht, zunächst befristet bis 31. Dezember 2019.          Der Dienstgeber hat das dem vereinbarten Beschäfti-
                                                               gungsausmaß entsprechende anteilige Monatsentgelt zu
   Voraussetzung ist das Vorliegen einer mindestens            bezahlen. Wird ein Wiedereingliederungsplan vereinbart,
sechswöchigen ununterbrochenen Dienstverhinderung we-          wonach das Beschäftigungsausmaß zunächst um mehr als
gen eines Unfalls oder einer Krankheit. Die Wiedereinglie-     50 Prozent reduziert wird, so gebührt das Monatsentgelt
derungsteilzeit kann nicht nur im direkten Anschluss an den    entsprechend dem während der Wiedereingliederungsteil-
mindestens sechswöchigen Krankenstand, sondern auch            zeit vereinbarungsgemäß durchschnittlich geleisteten Be-
zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens einen Monat nach       schäftigungsausmaß.

dem Ende der Dienstverhinderung) angetreten werden. Die           Für die Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit gebührt
Herabsetzung muss aber im zeitlichen und ursächlichen          neben dem aus der Teilzeitbeschäftigung zustehenden
Zusammenhang mit dem mindestens sechswöchigen Kran-            Entgelt ein Wiedereingliederungsgeld. Dieses ist von den
kenstand stehen.                                               Dienstnehmer/innen beim zuständigen Krankenversiche-
                                                               rungsträger zu beantragen, der auch die Auszahlung für je-
    Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für die Dauer von    weils 28 Tage im Nachhinein durchführt.
mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten verein-
bart werden. Sofern die arbeitsmedizinische Zweckmäßig-           Das Wiedereingliederungsgeld errechnet sich aus dem
keit der Wiedereingliederungsteilzeit gegeben ist, kann ein-   erhöhten Krankengeld, welches entsprechend der Herab-
malig eine Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit       setzung der Normalarbeitszeit zu aliquotieren ist. Wird bei-
für die Dauer von mindestens einem Monat bis zu drei           spielsweise eine Arbeitszeitreduktion um 50 Prozent verein-
Monaten vereinbart werden.                                     bart, so gebührt die Leistung in der Höhe von 50 Prozent
                                                               des erhöhten Krankengeldes.
   Die geleistete regelmäßige Wochendienstzeit muss
– bezogen auf die Gesamtdauer der Wiedereingliederungs-                                                                  π

                                                  September 2018     10
Barbara Heindl
                         0676/83450-207
                         barbara.heindl@noel.gv.at
                                                              Neues
                                                              Dienstrecht

      DIENSTZULAGEN für bestimmte Funktionen und
    VERGÜTUNGEN im NEUEN LEHRERDIENSTRECHT pD
            SPEZIALFUNKTIONEN § 19 LVG                        folgenden Bereichen:
                  Höhe EUR 163,80
                                                              Ÿ Im Pflichtgegenstand, im Freigegenstand, in der
-   Schülerberatung                                           Gegenstandsbezogenen Lernzeit (Deklarierung als solche
-   Berufsorientierungskoordination                           in der Diensteinteilung), Förderunterricht und für die
-   Lerndesign Neue Mittelschule                              Sprachförderkurse (da § 8e SchOG für die Sprachförderkurse
-   Sonder- und Heilpädagogik, wenn die Vertragslehrperson    auf die Lehrplaninhalte des Pflichtgegenstandes Deutsch
    zu Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schülerinnen und   abstellt).
    Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder
    mit Körper- und Sinnesbehinderungen herangezogen             Auch die entsprechenden Schulstufen der Sonderschulen
    wird.                                                     sind Sekundarstufen und fallen dementsprechend unter die
-   Praxisschulunterricht, wenn die Vertragslehrperson an     Fächervergütung C.
    einer Praxisschule (außerhalb von Blockpraktika) zur
    Erteilung praxisschulmäßigen Unterrichts im Umfang           Vertragslehrpersonen an Sonderschulklassen der
    von mindestens zwei Halbtagen je Woche herangezogen       Sekundarstufe 1, die nach dem Lehrplan der NMS bzw. PTS
    wird.                                                     geführt werden, gebührt bei entsprechender Verwendung in
                                                              D, M und lebenden Fremdsprache laut Lehrfächerverteilung
   Ab 1.9.2017 können Vertragslehrpersonen auch nur an        die Fächervergütung.
einem Halbtag je Woche zu praxisschulmäßigen Unterricht
herangezogen werden, wobei der zustehende Betrag (EUR
163,80) in diesem Fall zu halbieren ist.

   Anspruchsvoraussetzungen: Absolvierung einer ein-
schlägigen Ausbildung!

        FÄCHERVERGÜTUNG § 22 LVG Abs. 2
                Höhe EUR 26,20

   Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt
eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der
Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 oder in der
Polytechnischen Schule in den Unterrichtsgegenständen
Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache
verwendet werden (Fächervergütung C).

    Die Vergütung gebührt je gemäß Lehrfächerverteilung
regelmäßig zu erbringender Wochenstunde, auch den
Integrationslehrer/innen!!!

   Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in
dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr           Vertragslehrpersonen, die der Lehrerreserve zuge-
zustehenden Vergütung entspricht.                             teilt sind, gebühren ebenso ab dem ersten Tag der
                                                              regelmäßigen Verwendung in D, M oder lebenden
     Laut Erlass des Ministeriums (GZ: 84BF-722/0013-         Fremdsprache die Fächervergütung C und diese endet,
III/8/2015 gebührt die Fächervergütung C im Unterricht        wenn sich die anspruchsbegründende Verwendung laut
in Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache in            Lehrfächerverteilung ändert.

                                                 September 2018     11
Christian Rametsteiner
                            0676/83450-208
                            christian.rametsteiner@
                                                                     Pendlerpauschale
                            noel.gv.at
                                                                     Pendlereuro

M    it der Pendlerverordnung BGBl. II Nr. 276 vom 19. September
     2013 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung der
Pendlerpauschale und des Pendlereuros geschaffen und zu deren
                                                                     Für die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage können nur jene
                                                                     Tage herangezogen werden, an denen an der Stammschule
                                                                     unterrichtet wird. Die Antragsteller/innen müssen ihre laufenden
Ermittlung ab 1. Jänner 2014 der Pendlerrechner eingeführt.          Pendlerrechneranträge überprüfen und gegebenenfalls neu (mit
                                                                     aktuellem Stundenplan) vorlegen.
    Auf der Website https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendler-
rechner/ des Bundesministeriums für Finanzen wird der                   Der Stundenplan hat folgende Parameter zu enthalten:
Pendlerrechner bereitgestellt. Mittels dieses Berechnungs-           Ÿ  Name des Antragstellers
programms kann jede Arbeitnehmerin / jeder Arbeitnehmer              Ÿ  Personalaktnummer / Dienststellennummer
ermitteln, ob ihr / ihm eine allfällige Pendlerpauschale inklusive   Ÿ  Name und Adresse der Stammschule
des zu berücksichtigenden Pendlereuros zusteht oder nicht. Das       Ÿ  Name und Adresse der Sprengelschule
Tool gibt Auskunft über die Entfernung zwischen Wohnung und          Ÿ  Wochentage
Arbeitsstätte und stellt auch fest, ob dabei die Benützung eines     Ÿ  Zeitangabe der Unterrichtsstunden
Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist. Hier         Ÿ  Bei Religionslehrern die Anzahl der gemeldeten Schüler pro
finden Sie auch eine Anleitung zur Benützung des Pendlerrechners     Unterrichtsstunde
und „Häufige Fragen zum Pendlerrechner“.
                                                                     3) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss
   Bei jeder Änderung (natürlich auch bei einer Neuanstellung)           Gilt für Betreuungslehrer/innen (z.B. Beratungslehrer/innen,
des Wohnortes, der Stammschule bzw. gravierender                     Sprachheillehrer/innen, Gutachter/innen), die an mehreren Tätig-
Änderungen der Diensteinteilung ist eine Neuvorlage                  keitsorten „OHNE“ fixen Stundenplan an der Stammschule tätig
zwingend notwendig!                                                  sind:
                                                                         Für Lehrer/innen, deren Dauerdienstreisen nicht auf Grund
   Jede Lehrerin / jeder Lehrer bei der / dem eine Pendler-          eines Stundenplanes erfolgen und die keine fixen Stunden an der
pauschale und der Pendlereuro neu oder geändert im Zuge der          Stammschule unterrichten, muss der Antrag des Pendlerrechners
Lohnverrechnung berücksichtigt werden soll, ist verpflichtet,        monatlich beantragt werden (ausgenommen sind Schulleiter/
beim Amt der NÖ. Landesregierung das abgefragte Ergebnis             innen). Sofern Lehrer/innen Fahrten zwischen Wohnung und
des Pendlerrechners spätestens bis 30. September 2018                Arbeitsstätte im erforderlichen Ausmaß zurücklegen, kann das
vorzulegen.                                                          Pendlerpauschale (ggfs. auch aliquot) berücksichtigt werden,
                                                                     wobei die jeweils am häufigsten angefahrene Arbeitsstätte für die
    Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben handschriftlich    Berechnung heranzuziehen ist.
die Dienststellennummer und Personalaktnummer einzutragen.

    Nachstehende Richtlinien gelten nur für Kolleginnen und
Kollegen die an mehreren Schulen tätig sind:

   NEU für Reiserechnung und Pendlerpauschale ab September
2017 – geänderte Lohnsteuerrichtlinien führen zu einer
neuen Handhabung des Pendlerpauschalantrages und der
Reiseabrechnungen ab September 2017.

1) Reiserechnungen
    Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten unter-
richten:
    Seit dem Schuljahr 2017/2018 kommt es im Bereich der
Reisekosten zu einer steuerlichen Erleichterung (Fahrtkosten
werden nicht mehr versteuert), sofern Ausgangs- und Endpunkt
der Reise ident sind (z.B. Wohnort – Tätigkeitsort – Wohnort).
Um diese Abrechnung korrekt durchführen zu können, bietet                Der Antrag muss innerhalb des darauffolgenden Monats
das Reisegebührenprogramm RGV LL eine neue Möglichkeit.              vorgelegt werden und mit einem Eingangsstempel versehen
Alle Lehrer/innen, die Unterrichtstätigkeit an mehreren Schulen      werden (Direktion oder LSRfNÖ oder Landesbuchhaltung). Eine
ausüben, haben den aktuellen Stundenplan (bis zu einer allfälligen   Berücksichtigung seitens der Buchhaltung kann nur durch Beilage
Änderung nur beim ersten Ansuchen) beizulegen (Scan).                eines Fahrtenbuches oder der eingelangten Reiserechnung
                                                                     erfolgen.
2) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss
    Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten regel-        Die Anträge mögen an folgende Adresse übermittelt werden:
mäßig unterrichten:
    Seit dem Schuljahr 2017/2018 haben jene Antragsteller/innen,                      Amt der NÖ. Landesregierung
die an mehreren Schulen regelmäßig unterrichten, jedem neuen                                Abt. F1 – BU-LB
Pendlerrechnerantrag einen aktuellen Stundenplan beizulegen.                         Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

                                                       September 2018 12
Martin Traxler
                       0676/83450-209
                       martin.traxler@noel.gv.at
                                                          Verabreichung
                                                          von
                                                          Medikamenten ...

         ... in der Schule und bei Schulveranstaltungen durch
                        nichtärztliches Personal!

Z   um eigenen Schutz wird den Lehrer/innen bei der
    Betreuung erkrankter Schüler/innen nur eine Erste-
Hilfe-Leistung gestattet.
                                                          ein schriftliches Ansuchen um Verabreichung
                                                          durch diese stellen. Dieses Ansuchen muss den
                                                          Namen des Medikamentes sowie den Namen der
   Für die Behandlung des Kindes muss in akuten           Lehrperson beinhalten. Weiters bedarf es bei einer
Erkrankungsfällen ein Arzt konsultiert werden.            ärztlichen Verschreibung einer genauen, eindeutigen
Dies gilt natürlich auch bei Schulveranstaltungen,        Dosierungsangabe. Unbedingt ist eine Absprache mit

wenn das erkrankte Kind nicht in die Aufsicht seiner      der Schulärztin/dem Schularzt nötig.
Erziehungsberechtigten übergeben werden kann.                Auf keinen Fall dürfen Lehrer/innen eine eigene
   Es sollte die Planung einer Schulveranstaltung         Dosierung wählen oder selbst Medikamente verab-
so angelegt sein, dass im gewählten Ort ein Arzt          reichen, Schmerzmittel, Hustensäfte, Bachblüten,
zur Verfügung steht, der die Schüler/innen mit            Wunddesinfektionsmittel, Tigerbalsam u.ä. auftragen.
ihrer e-card behandelt. Keinesfalls ist es gestattet,        Man geht davon aus, dass alle Lehrer/innen
dass     nichtärztliches   Personal       Medikamente,    und andere Begleitpersonen eine nachweisbare
auch sogenannte „Hausmittel“, an Schüler/innen            Grundausbildung in der Ersten Hilfe haben. Schulärzte
verabreicht.                                              sollen Notfallmedikamente in ihrem Bereich
   Zur Verabreichung von Dauermedikamenten können         bereithalten und sind für die Anschaffung und sichere
Lehrer/innen nicht verpflichtet werden, sondern dies      Aufbewahrung, die Kontrolle des Ablaufdatums
nur freiwillig übernehmen. Erklärt sich eine Lehrperson   sowie die Verabreichung im dringenden Anlassfall
dazu bereit, müssen die Erziehungsberechtigten            verantwortlich.

                                              September 2018   13
September 2018   14
September 2018   15
Service Ihrer Personalvertretung
                               Pflichtschullehrer/innen NÖ
                               www.noe-landeslehrer.at                             Helmut Ertl, M.Ed.
                               _____________________________________________         Vorsitzender
PV-THEMA 20/2018

                   Amtliche Termine im
                   Schuljahr 2018/2019
                   Jahresnorm für das Schuljahr          1776 Stunden   LDG § 43 Abs. 1
                   2018/2019
                   Beginn des Schuljahres                03.09.2018     § 2 Abs. 1 SchZG

                   Wiederholungsprüfungen                30.08.2018 bis § 23 Abs. 1a und 1c SchUG
                                                         04.09.2018
                   Festlegung Stundenplan bis            04.09.2018     § 10 Abs. 1 SchUG

                   Reformationstag (schulfrei für        31.10.2018     § 13 Abs. 1 SchZG
                   evangelische Schüler)
                   Einberufung Klassenforum bis          29.10.2018     § 63a Abs. 4 SchUG

                   Einberufung Schulforum bis            05.11.2018     § 63a Abs. 10 SchUG

                   letzter möglicher                     30.11.2018     § 22 Abs. 10
                   Wiederholungsprüfungstermin                          LeistungsbeurteilungsVO
                   Festlegung der schulautonomen         Sitzung des    § 2 Abs. 5 SchZG
                   Tage                                  Schulforums
                   Semesterferien                        04.02.2019 bis § 2 Abs. 2 und Abs. 4 Z4
                                                         10.02.2019     SchZG
                   Frühwarnsystem                        im ersten und § 19 Abs. 3a und 4 SchUG
                   (leistungsbezogen und Früh-           im zweiten
                   informationssystem; bei auffälligem   Semester
                   Verhalten)
                   Klassenkonferenz /                    19.06.2019 bis § 20 Abs. 6 SchUG
                   Abschlusskonferenz                    21.06.2019
                   Ende des Unterrichtsjahres            28.06.2019     § 2 Abs. 2 SchZG

                   Schulbeginn 2019/2020                 02.09.2019     §2 Abs. 1 SchZG

 Für den Inhalt verantwortlich: ZA APS NÖ     Landhausplatz 1   3109 St.Pölten
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                                              September 2018   16
Service Ihrer Personalvertretung
                                 Pflichtschullehrer/innen NÖ
                                 www.noe-landeslehrer.at                             Helmut Ertl, M.Ed.
                                 _____________________________________________         Vorsitzender

                   Wichtige, aktuelle Termine im
PV-THEMA 20/2018

                   Schuljahr 2018/2019
                   Beginn des Schuljahres 2018/2019 Montag              03. September 2018

                   Nationalfeiertag                       Freitag       26. Oktober 2018
                   gesetzlich schulfreier Tag             Samstag       27. Oktober 2018

                   Allerheiligen und                      Donnerstag    01. November 2018
                   Allerseelen                            und Freitag   02. November 2018
                   Festtag des Landespatrons              Donnerstag    15. November 2018

                   Maria Empfängnis                       Samstag       08. Dezember 2018
                   Weihnachtsferien                       Montag bis    24. Dezember 2018 bis
                                                          Sonntag       06. Jänner 2019
                   Ende des 1. Semesters                  Freitag       01. Februar 2019

                   Semesterferien                         Montag bis    04. Februar 2019 bis
                                                          Sonntag       10. Februar 2019
                   Beginn des 2. Semesters                Montag        11. Februar 2019
                   Osterferien                            Samstag bis   13. April 2019 bis
                                                          Dienstag      23. April 2019
                   Staatsfeiertag                         Mittwoch      01. Mai 2019
                   Christi Himmelfahrt                    Donnerstag    30. Mai 2019

                   Pfingstferien                          Samstag bis   08. Juni 2019 bis
                                                          Dienstag      11. Juni 2019
                   Fronleichnam                           Donnerstag    20. Juni 2019
                   Ende des Unterrichtsjahres             Freitag       28. Juni 2019

                   Hauptferien                      Samstag bis         29. Juni 2019 bis
                                                    Sonntag             01. September 2019
                   Beginn des Schuljahres 2019/2020 Montag              02. September 2019

 Für den Inhalt verantwortlich: ZA APS NÖ     Landhausplatz 1   3109 St.Pölten
 Telefon 02742/9005-16517        Fax 02742/9005/16516   Email post.za-aps@noel.gv.at

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                                                September 2018   17
Dienstliche
                              Email-Adresse
                         für Landeslehrer/innen
D   er Landesschulrat für NÖ ruft aus gegebenem Anlass den
    Erlass Präs.-414/96-2010 vom 06.10.2010 in Erinnerung,
in welcher die Nutzung der dienstlichen Email Adressen für
                                                                  selbstgewählte Passwort möglich ist.
                                                                       Im Falle des Vergessens des persönlichen Passwortes
                                                                  kann dieses wieder auf das Initialpasswort zurückgesetzt
Landeslehrer/innen geregelt ist.                                  werden. Der Landesschulrat weist daher auf die unabdingbare
   Das regelmäßige Abrufen dieses Email-Kontos gehört zu          Notwendigkeit der sicheren Aufbewahrung des übermittelten
den Dienstpflichten!                                              Initialpasswortes hin.
   Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass die                    Das selbst gewählte Zugangspasswort und das
automatisierte Umleitung auf eine andere Mailadresse              Initialpasswort darf daher auf keinen Fall anderen Personen
zu technischen Problemen führen kann und daher davon              weitergegeben werden.
abgeraten wird.
                                                                  Nutzung des Dienst-Email-Kontos
Richtlinien zu Nutzung                                               Nachstehende Anordnungen zur Überprüfung des Dienst-
   Zum Zwecke der gesicherten, wechselseitigen Übermittlung       Email-Kontos gelten ausschließlich für Emails seitens der
persönlicher,   dienstrechtlich   relevanter   Inhalte    auf     vorgesetzten Dienstbehörde und des Dienstgebers. Emails
elektronischem Weg vom und zum Dienstnehmer/Dienstgeber           an diese Dienst-Email-Adresse, die von anderen Personen
wurde für jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin eine Dienst-     und/oder Institutionen eingehen unterliegen NICHT dieser
Email-Adresse (ein Dienst-Email-Konto) eingerichtet. Zur          Anordnung und obliegen der persönlichen Verantwortung des
Erreichung dieses Zweckes ist dieses Dienst-Email-Konto           Landeslehrer/der Landeslehrerin (vergleichbar der bisherigen
durch jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin verpflichtend zu     Kontaktaufnahme per Telefon oder postalischem Brief).
verwenden.

Zugangsdaten
   Die Zugangsdaten wurden allen Kolleginnen und Kollegen,
persönlich adressiert, über die Schulleitungen zugestellt.:
Ÿ die Internet-Adresse der WEB-Mail-Oberfläche (https://
webmail.schule-noe.at)
Ÿ die amtliche Email-Adresse
Ÿ ein automatisch generiertes Initialpasswort

Email-Adresse
    Die amtliche, eindeutige Email-Adresse des Landeslehrer/
der Landeslehrerin ist seine/ihre Personalaktnummer
in Verbindung mit der entsprechenden Domainangabe:                   Die Landeslehrer/innen werden angewiesen, das Dienst-
Personalaktnummer@schule-noe.at.                                  Email-Konto regelmäßig auf Nachrichten zu überprüfen und
    Zusätzlich zur amtlichen Email-Adresse wurde für jeden        diese als dienstliche Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Benutzer/jede Benutzerin eine Aliasadresse nach dem Format           Der Begriff der „Regelmäßigkeit“ ist mit der bisher üblichen
Vorname.Nachname@schule-noe.at eingerichtet (auch unter           Entgegennahme amtlicher Schriftstücke im herkömmlichen
dieser Aliasadresse ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin       Postwege zu verstehen. Ohne einen fixen Zeitrahmen im
erreichbar).                                                      Vorhinein festzulegen, wird während des Unterrichtsjahres eine
    Im Falle gleichlautender Vor- und Familiennamen wird          wöchentliche Überprüfung des Posteinganges empfohlen.
diese Aliasadresse mittels fortlaufender Ziffer am Ende des          Ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin infolge einer
Familiennamens unterschieden (Vorname.Nachnamae1@                 dienstlichen Verhinderung (Schulveranstaltung, Fortbildungs-
schule-noe.at).                                                   veranstaltungen), einer länger andauernden Krankheit oder
    Die tatsächliche Schreibweise der zugeordneten                einer anderen nachvollziehbaren Verhinderung nicht in der
Aliasadresse bei Sonderzeichen, Doppelnamen etc. ist dem          Lage, das Dienst-Email-Konto in diesem Zeitraum abzurufen,
integrierten Adressbuch des WEB-Mail-Clients zu entnehmen         so hat er/sie dies nach Beendigung der Verhinderung sobald
(zur treffsicheren Unterscheidung bei Namensgleichheit ist dort   wie möglich nachzuholen.
die Stammschule angegeben).                                          Keinesfalls dürfen seitens der systeminternen Benutzer (der
                                                                  Landeslehrer/innen) unaufgeforderte Massen-Emails (Spam-
Passwort                                                          Emails) an Kollegen versandt werden.
     Beim Ersteinstieg in die WEB-Mail-Oberfläche ist das            Die Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus
Initialpasswort auf ein persönliches Passwort nach den            angewiesen, den (grundsätzlich großzügig bemessenen)
angegebenen Richtlinien zu ändern.                                Speicherplatz von 1 GB pro Email-Konto so zu verwalten, dass
     Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die weitere    jederzeit ausreichend Platz für eingehende Dienst-Emails zur
Nutzung der Dienst-Email-Adresse ausschließlich über dieses       Verfügung steht.

                                                    September 2018      18
September 2018   19
Aus der Gewerkschaft
öffentlicher Dienst

     GÖD
     HOTELS                           Appartementhaus Kirchberg
                                      Stadlwies 7, 6365 Kirchberg/Tirol

    2018/2019                         Tel 05357/2473, Fax 05357/2473-73
                                      Email kirchberg@goed-hotels.at
                                      Wintersaison:
                                      22. Dezember 2018 bis 23. April 2019

       ENDLOSES                       Atemberaubende Landschaft für ihr einzig-
                                      artiges Urlaubserlebnis!
    SKIVERGNÜGEN IN                   Unser Appartementhaus ist begehrter Urlaubs-
                                      treffpunkt von vielen Stammgästen, welche uns
    KRISTALLKLARER                    aufgrund der Ausstattung und des Services seit
                                      Jahren die Treue halten und wir möchten unseren
          LUFT                        Gästen ein angenehmes und interessantes Ur-
                                      laubsvergnügen ermöglichen.
                                      In unserem Haus verfügen wir über 14 komplett
Unsere Website finden Sie             ausgestattete Appartements, ausgestattet mit Du-
auf www.goed-hotels.at.               sche/WC, Kabel-TV und Telefon, welche die Un-
                                      terbringung von bis zu 6 Personen bieten.
                                      Für pure Entspannung nach der körperlichen Be-
Ÿ Erholungsurlaub zu günstigen        tätigung sorgt der Spa-Bereich inklusive Sauna,
Preisen für GÖD-Mitglieder            Solarium, Dampfbad oder Infrarotkabine, der für
Ÿ Preise für Nichtmitglieder auf      Hausgäste frei zugänglich ist.
Anfrage
                                       Preise für Mitglieder & Angehörige
                                       Wochenpauschale je nach Appartementgröße
Buchungen unter:                       inklusive Parkplatz
Tel. 01/53454 DW 274                   Wochenpauschale p.P.               Winter (EUR)
Fax 01/53454 DW 134                    Erwachsene                         266,- bis 280,-
                                       Kinder bis 14 Jahre                238,- bis 266,-
Email info@goed-hotels.at              Kleinkinder bis 6 Jahre            210,- bis 224,-
Freie Termine auf Anfrage              Zuschlag Einzelbelegung                    35,-
                                       Endreinigung                        35,- bis 50,-

                            September 2018   20
Alpenhotel Moaralm                                    Sportalm Hintermoos
Plattenkarstraße 1, 5562 Obertauern                   Bachwinkl 6, 5761 Hintermoos/Maria Alm
Tel 06456/7216, Fax 06456/7216-44                     Tel 06584/7576, Fax 06584/7576-7
Email moaralm@goed-hotels.at                          Email sportalm@goed-hotels.at
Wintersaison:                                         Wintersaison:
24. November 2018 bis 04. Mai 2019                    22. Dezember 2018 bis 23. April 2019

Modern und stilvoll!                                  Berge, Kristallklare Luft, Sport, Bewegung!
Unser 4*Hotel Moaralm bietet für unsere Gäste         Unser Wellnesshotel Sportalm bietet für unsere
jegliche Annehmlichkeit, welche Sie von einem         Gäste Luxus, welchen Sie normalerweise nur in
Hotel dieser Kategorie erwarten.                      Hotels höherer Kategorien erwarten.
Wie bieten ihnen voll ausgestattete Zimmer, liebe-    Dies beweisen wir mit liebevoll renovierten Zim-
voll eingerichtet und mit modernster Technik ver-     mern, welche über eine komplette Ausstattung mit
sehen, damit der Bequemlichkeit Ihres Urlaubes        Bad/WC, Zimmersafe, Flachbildfernseher mit Ka-
nichts im Wege steht.                                 bel-TV, Telefon und WLAN verfügen.
Auch eine Tiefgarage steht unseren Gästen ko-         Nach dem Wintervergnügen genießen Sie ein
stenfrei zur Verfügung.                               paar Stunden in unserem hauseigenen Sauna-
Von unserem Skikeller aus haben Sie die Mög-          Fitness-Funbereich oder wir erwarten Sie gerne
lichkeit direkt in den Skizirkus Obertauern einzu-    im gemütlichen Barbereich zu einem Drink.
steigen.                                              Für unsere Gäste steht ein hauseigener Parkplatz
Nach dem Skivergnügen genießen Sie ein paar           zur Verfügung.
Stunden in unserem hauseigenen Saune-Funbe-           Das Hotel ist für seine hervorragende Küche be-
reich oder wir erwarten Sie gerne im neugestal-       kannt und wir würden Sie gerne in unserem haus-
teten Barbereich zu einem Apres Ski Drink.            eigenen Restaurant verwöhnen.

 Preise für Mitglieder & Angehörige                    Preise für Mitglieder & Angehörige
 Halbpension                                           Halbpension
 inklusive Parkplatz                                   inklusive Parkplatz
 Wochenpauschale p.P.                 Winter (EUR)     Wochenpauschale p.P.                 Winter (EUR)
 Erwachsene                              574,-         Erwachsene                              539,-
 Kinder (im Zimmer der Eltern) von       434,-         Kinder (im Zimmer der Eltern) von       434,-
 10 bis 14 Jahren                                      10 bis 14 Jahren
 Kinder (im Zimmer der Eltern) bis       357,-         Kinder (im Zimmer der Eltern) bis       357,-
 10 Jahre                                              10 Jahre
 Kleinkinder bis 6 Jahre                 196,-         Kleinkinder bis 6 Jahre                 196,-
 (Nächtigung, ohne Essen)                              (Nächtigung, ohne Essen)
 Einzelzimmerzuschlag                     56,-         Einzelzimmerzuschlag                     56,-

                                            September 2018   21
EU-Schulmilchprogramm
                              wird stark unterstützt

S    chon vor Schulbeginn bzw. in den ersten Schultagen
     des Schuljahres 2018/19 erhalten alle Schulen und Kin-
dergärten die Broschüre „Gesunde Ernährung macht Schu-
                                                                  Milchgläser für Kinder und Unterrichtsbehelf für Päda-
                                                                  goginnen und Pädagogen
                                                                     Alle schulmilchtrinkenden Kinder erhalten zu Schulbe-
le.“ Damit wird das EU-Schulprogramm für Milch, Obst und          ginn das Milchglas. Seit nunmehr 50 Jahren prägt dieses
Gemüse in Bildungseinrichtungen vorgestellt.                      Symbol die Bedeutung der Milch in Österreich.

    Die EU möchte Kinder in der Phase, in der ihre Essens-           Für alle Pädagoginnen und Pädagogen steht die Bro-
gewohnheiten geprägt werden, für gesunde Ernährung sen-           schüre „Gesunde Ernährung macht Schule.“ zur Verfügung.
sibilisieren. Deshalb wird die Bereitstellung von Milch, Milch-   Aufbereitet sowohl für die Primärstufe als auch die Sekun-
produkten, Obst und Gemüse europaweit gefördert. Zudem            därstufe. Alle schulischen Einrichtungen erhalten auch ei-
soll das Wissen der Kinder über Lebensmittel verbessert           nen USB-Stick „Milch, wo kommst du her – und mehr!“ mit
werden. Ziel ist es, Kindern möglichst früh die Bedeutung         den Inhalten des Milchlehrkoffers.
von gesundheitsfördernden und regionalen Nahrungsmit-
teln näherzubringen sowie vertiefende Kenntnisse über de-
ren Herkunft zu vermitteln. Ein entsprechender Folder wird
an alle Schüler/Eltern zur Verteilung gelangen.

    Die Broschüre „Gesunde Ernährung macht Schule.“ und
der Folder wird über die Schulmilchlieferanten verteilt und
kann auch im Milchreferat der Landwirtschaftskammer NÖ
unter Tel. 05 0259 23300 oder milch@lk-noe.at angefordert
werden. Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm,
Lieferanten etc. siehe auf: www.ama.at/Fachliche-Informa-
tion/Schulprogramm. Die Schulleitungen und Elternvereine
werden ersucht das EU-Schulprogramm zu nützen und die
Kinder an den Maßnahmen teilnehmen zu lassen.

Trinkmilch-Aktion zu Schulbeginn
    Die Kinder der 1. Klassen Volksschule können zu Schul-
beginn an einer Trinkmilch-Aktion teilnehmen. Für fünf Tage       Der Leiter des Präsidialbereiches im Landeschulrat für NÖ
wird den Kindern Milch unentgeltlich zur Verfügung gestellt,      Mag. Karl Fritthum dankte der AMA Marketing GesmbH und
danach kann die Bestellung aus dem EU-Schulprogramm               der Landwirtschaftskammer NÖ für das starke Engagement
folgen. Die Schulen koordinieren mit den regionalen Liefe-        die gesunde Ernährung in der Schule zu unterstützen.
ranten den Fünf-Tageszeitraum und die Anzahl der Kinder.          „Die Schule erreicht viele Menschen, Vielfalt ist auch die
Der Schulmilchlieferant meldet bis 15. Oktober 2018 die An-       Stärke der Bildungseinrichtungen und die neu eingerichtete
zahl der Produkte an die AMA und erhält die Nettokosten re-       Stabstelle Kommunikation wird das EU-Schulprogramm en-
fundiert. Ein entsprechendes gemeinsames Schreiben über           gagiert unterstützen“, so Fritthum.
die Trinkmilch-Aktion ergeht zu Schulbeginn an alle Schulen
direkt von den Bundesministerien Nachhaltigkeit und Tou-
rismus - Bildung - Gesundheit.                                    25 Jahre Schulmilch vom Bauern
                                                                     Die regionale, bäuerliche Schulmilchbelieferung hat in
   Der Weltschulmilchtag wird heuer am 26. September              NÖ 1993 begonnen. Durch entsprechende Betreuung der
2018 mit zahlreichen Informationen und Aktionen ge-               Lieferanten und Verkostungen in den Schulen, Schulmilch-
feiert. Ein EU-Schulmilchposter kennzeichnet alle Schulen         lehrfahrten, Investition und Tagungen gibt es rund 100 regi-
und Kindergärten, die am EU-Schulprogramm teilnehmen.             onale Schulmilchlieferanten in ganz Österreich.

Verkostungen und Exkursionen
   Die EU unterstützt nun auch begleitende Maßnahmen,
wenn also Schulen und Kindergärten, die am EU-Schulpro-
gramm teilnehmen eine Verkostung in der Klasse organisie-
ren bzw. eine Exkursion auf ihrem Schulmilchbauernhof un-
ternehmen und die vorliegenden Leitlinien dazu einhalten,
können Förderungen gewährt werden. Termine und Anzahl
der Kinder bitte mit dem Schulmilchlieferanten vereinbaren.

                                                     September 2018     22
Berufs- und Organhaft-
                                     pflichtversicherung
                  Mehr Sicherheit für NÖ Landeslehrer/innen.
          Schutz vor beträchtlichen Risiken für nur 1 Euro pro Monat.

A  ls Lehrer/in tragen Sie große Verantwortung und sind
   aufgrund der Aufsichtspflicht einem hohen Berufsrisiko
ausgesetzt. Schadenersatzforderungen können Sie treffen,
                                                             Ÿ Ein Volksschullehrer verlässt während des Unterrichts die
                                                             erste Klasse und lässt diese längere Zeit unbeaufsichtigt. In
                                                             dieser Zeit kommt es zu einer Rauferei unter den Schülern,
wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder selber einer   wobei ein Schüler erheblich verletzt wird.
anderen Person Schaden zufügen.                              Ÿ Anlässlich einer Exkursion überquert ein Schüler
                                                             unvorsichtig die Straße wodurch ein PKW zu einem
   In den letzten Jahren hat sich die Tendenz verstärkt,     Ausweichmanöver gezwungen und dabei beschädigt
dass Eltern nicht nur mit Forderungen drohen, sondern        wird. Es wird dem verantwortlichen Lehrer unzureichende
diese – auch mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes          Aufsicht vorgeworfen.
– einklagen. Schadenersatzforderungen sind jedoch nicht      Ÿ Bei einem Weiterbildungsseminar streift eine Lehrerin
immer berechtigt.                                            den Tisch, auf dem sich die Kamera des Vortragenden
                                                             befindet. Die Kamera fällt zu Boden und wird beschädigt.
    Die Berufs- und Organhaftpflichtversicherung der NV
hilft Ihnen in beiden Fällen. Sie ersetzt den Schaden bei    Organhaftpflichtversicherung (deckt Schäden am Eigentum
berechtigten Forderungen (es liegt ein Verschulden des       des Dienstgebers)
Lehrers vor) und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.           Ÿ Beim Lüften des Klassenzimmers vergisst der Lehrer
                                                             die Türe zu schließen. Durch Zugluft wird das Fenster
             !! Jetzt online abschließen !!                  beschädigt. Der Dienstgeber macht die Kosten der Reparatur
 Zum Start des neuen Schuljahres ist die Anmeldung           des Fensters beim Lehrer geltend.
     zur Berufs- und Organhaftpflichtversicherung            Ÿ Der Lehrer beauftragt einen 7-jährigen Schüler, den
   komfortabler geworden. Verwenden Sie folgende             Beamer zu holen, wobei dieser beschädigt wird. Es wird ihm
     Internetadresse und schließen Sie online ab:            vorgeworfen, sich eines untüchtigen Gehilfen bedient zu
   https://www.nv.at/service/online-produkte/online-         haben. Die Kosten der Reparatur werden vom Schulerhalter
 abschluss-berufs-und-organhaftpflichtversicherung-          im Regressweg gefordert.
                 fuer-noe-landeslehrer                       Ÿ Ein Lehrer stieß aus Unachtsamkeit die Videokamera
                                                             der Schule zu Boden.
Was sind die Vorteile des Onlineabschlusses?
   Der Onlineabschluss bietet Ihnen nicht nur hohen          Was muss ich im Schadenfall tun?
Bedienungskomfort, sondern auch mehr Sicherheit                 Für eine Schadenmeldung stehen Ihnen die Online-
durch das Bestätigungsmail. Das Bestätigungsmail gilt        formulare auf https://www.nv.at/service/services-fuer-nv-
als Deckungsbestätigung. Darüber hinaus erhalten             kunden/schadenmeldung-online zur Verfügung.
Sie bei Abschluss eine Leistungsübersicht sowie die             Bei einem Spitalsaufenthalt aufgrund eines Berufsunfalls
Versicherungsbedingungen per Mail. Bitte bewahren            legen Sie die Aufenthaltsbestätigung des Spitals bei.
Sie das Bestätigungsmail unbedingt auf. Es dient als            Wurde Sachgut des Schulbetreibers beschädigt, ist
Deckungsnachweis im Schadenfall.                             zusätzlich das Formular Schadenanzeige Organhaftpflicht
                                                             auszufüllen.
Was sind die Leistungen?                                     https://www.nv.at/cms/download/a58g5/Formular%20Scha
 Sparte                      Versicherungssumme              denanzeige%20Organhaftpflichtversicherung.pdf
 Berufshaftpflicht           EUR 1.000.000,-
 Organhaftpflicht            EUR 100.000,-
                                                                  NEU: ONLINE-ABSCHLUSS
 Spitalgeld Berufsunfällen   EUR 20,- pro Tag Spital
 Monatsprämie                EUR 1,-
                                                                     https://www.nv.at/service/online-
   Die Versicherungsbedingungen zu diesem Vertrag
                                                                  produkte/online-abschluss-berufs-und-
(H0700, OH100, AUVB 2008) finden Sie auf www.nv.at.
                                                                  organhaftpflichtversicherung-fuer-noe-
Beispiele aus dem Schulalltag
   Berufshaftpflichtversicherung (deckt Sach- und Perso-                           landeslehrer
nenschäden an anderen Personen)

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