ZA AKTUELL - Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT - NÖ Landeslehrer
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Ausgabe 2 / 2018 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT ZA AKTUELL Ÿ Aus meiner Sicht: erfolgreicher Beginn des Schuljahres 2018/2019 Ÿ Wo der Schuh drückt Ÿ Österreichischer Schulleitungskongress Ÿ Informationen aus der Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen Ÿ Aus der BVA Ÿ Fragen und Antworten aus dem Schulalltag Ÿ Dienstrechtsnovelle 2018 Ÿ Neues Dienstrecht Ÿ Pendlerpauschale-Pendlereuro Ÿ Verabreichung von Medikamenten Ÿ Schuljahresplaner 2018/2019 Ÿ Termine 2018/2019 Ÿ Dienst-Emailadresse Ÿ Schwerpunkte nö://media Ÿ Aus der Gewerkschaft öffentlicher Dienst Ÿ EU-Schulmilchprogramm Ÿ Berufs- und Organhaftpflichtversicherung Ÿ Partnerangebote Ÿ Interpädagogica 2018 Die Mitglieder des Zentralausschusses Pflichtschullehrer wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein erfolgreiches neues Schuljahr 2018/2019!
Ihre Ansprechpartner im Zentralausschuss der Pflichtschullehrer Zentrale SANKT PÖLTEN Region NÖ SÜD Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten Hildegard BERGER Telefon: 02742/9005-16517 Handy: 0676/83450-206 Fax: 02742/9005-16516 Bezirke: Baden, Bruck an der Leitha, Mödling, Email: post.za-aps@noel.gv.at Neunkirchen, Wr.Neustadt/Land, Wr.Neustadt/Stadt Sprechtage in den Regionalbüros BH Helmut ERTL, M.Ed. Neunkirchen und BH Baden nach Vorsitzender ZA APS NÖ unbedingter telefonischer Voranmeldung! Handy: 0676/83450-201 Günter WICK Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ Handy: 0676/83450-202 Region NÖ MITTE Barbara HEINDL Peter BÖHM Handy: 0676/83450-207 Vorsitzender-Stv. ZA APS NÖ Bezirke: Lilienfeld, St. Pölten/Land, Landeskoordinator für Schulleiter/innen St. Pölten/Stadt, Tulln Handy: 0676/83450-205 Sprechtage in den Regionalbüros ZA APS NÖ und BH Tulln-Außenstelle nach Jürgen PANY unbedingter telefonischer Voranmeldung! Handy: 0676/4285390 Karin LEONHARDSBERGER Franz GRAFENAUER Telefon: 02742/9005-16517 nach Vereinbarung Region WEINVIERTEL Claudia ANDRE Handy: 0676/83450-203 Bezirke: Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach Sprechtage in den jeweiligen www.noe-landeslehrer.at Bezirkshauptmannschaften nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Region MOSTVIERTEL Region WALDVIERTEL Martin TRAXLER Christian RAMETSTEINER Handy: 0676/83450-209 Handy: 0676/83450-208 Bezirke: Amstetten, Melk, Scheibbs, Bezirke: Gmünd, Horn, Krems/Land, Waidhofen/Ybbs Krems/Stadt, Waidhofen/Thaya, Zwettl Sprechtage im Regionalbüro BH Amstetten nach Sprechtage in den Regionalbüros BH Krems und unbedingter telefonischer BH Zwettl nach unbedingter telefonischer Voranmeldung! Voranmeldung! September 2018 2
Helmut Ertl Vorsitzender 0676/83450-201 Aus meiner helmut.ertl@noel.gv.at Sicht ... Erfolgreicher Beginn des Schuljahres 2018 / 2019! Sehr geehrte Frau Kollegin! Personal zugewiesen Sehr geehrter Herr Kollege! werden konnte. Für den weiteren D as Schuljahr 2018/2019 ist erfolgreich angelaufen. Die monatelangen umfangreichen Planungsarbeiten erhalten damit den positiven Abschluss, auf den alle Verlauf sind jedoch die Bewerberlisten großteils erschöpft hingearbeitet haben. Dafür sage ich ein großes Danke. und es ist bei Ausfällen nicht immer mit Personalersatz zu rechnen. Dies verlangt In das neue Schuljahr starten wir mit 14.662 Pflicht- zukünftig eine vorausschauende Planung, viel Flexibilität schullehrer/innen. Das ist der höchste Personalstand seit und ein hohes Maß an Verständnis. Jahren, obwohl die Schülerzahlen leicht rückläufig sind. Dies ist auf die permanente und konsequente Argumentation ihrer Schulreform an allen Ecken und Enden Standesvertretung zurück zu führen, dass individualisierte Gehören Sie auch schon zu jenen, die dieses Wort im Betreuung und Erhaltung der kleinräumigen wohnortnahen Zusammenhang mit dem Bildungswesen nicht mehr hören Schulstruktur zusätzlicher Personalressourcen bedürfen. können? Dann möchte ich Ihnen eine Aussage des Kurier- Bildungsexperten Andreas Salcher vom 1. Juli 2018 nicht Da Personaldisposition, Personalentwicklung und vorenthalten. Anmerkung: Andreas Salcher zählt nicht dienstrechtliche Maßnahmen die ureigensten Aufgaben unbedingt zu meinen „Freunden“, aber damit behält er der Personalvertretung sind, möchte ich einen Überblick zu Recht, wenn er zum Schluss seiner Kolumne auf die Frage Beginn des Schuljahres geben. feststellt: Was müsste passieren, damit es zu einer echten Reform In den Verhandlungen und Gesprächen mit dem Landes- kommt? schulrat für NÖ (Bildungsdirektion NÖ) konnte folgendes „Jeder Politiker muss sein Kind in die nächst gelegene vereinbart werden: öffentliche Schule geben. Dann würde sich plötzlich ganz schnell an den Volksschulen und Neuen Mittelschulen alles Ÿ 1791 Weiterverwendungen von befristeten II-L- und pD- ändern.“ (Zitat, Kurier, 1.7.2018, Politik, Seite 6) Verträgen. Ÿ 493 Vertragsumstellungen von befristeten II-L-Verträgen Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Freude für die auf unbefristete I-L-Verträge. kommenden Wochen und Monate und darf in diesem Ÿ 245 durchgeführte Versetzungen von 332 Versetzungs- Zusammenhang auf unser umfassendes Serviceangebot, werbern. 80 Prozent der positiven Erledigungen erhielten vor allem auf die persönliche Beratung durch unsere einen Schulstandort in ihrem Wunschbezirk. Personalvertreter im Dienststellenausschuss (Bezirk) und Ÿ 517 Neuanstellungen (Stand: 31.8.2018), davon 206 Zentralausschuss (Land), hinweisen. Alle Informationen Volksschullehrer/innen, 66 Sonderschullehrer/innen, 225 finden Sie auf unserer Homepage unter www.noe- Lehrer/innen an NMS, 11 Lehrer/innen an PTS und 9 Lehrer/ landeslehrer.at. innen für einzelne Gegenstände. Ÿ In die BR 1 wurden 51, in die BR 2 144, in die BR 3 66, in Ihr die BR 4 96 und in die BR 5 160 Kolleginnen und Kollegen neu in den Schuldienst gestellt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für den Beginn des heurigen Schuljahres noch ausreichend September 2018 3
Peter Böhm 0676/83450-205 peter.boehm@noel.gv.at Wo der Schuh drückt ... Fehlende Ressourcen führen zur Aushöhlung der öffentlichen Schulen und gefährden die Gesundheit der Lehrpersonen! L ehrpersonen sind Überzeugungstäter/innen. Sie zeigen in Umfragen eine überdurchschnittliche Motivation für ihre Arbeit und legen sich ins Zeug, um diese Arbeit für die Lehrpersonen auch unterschiedliche Fragen im Vordergrund stehen. Es gibt aber doch wiederkehrende Themen: die zunehmende administrative Last wurde schon richtig gut zu machen, vor allem die direkte Arbeit mit den erwähnt. Hier gäbe es vonseiten der Lehrerinnen und Lehrer Schülerinnen und Schülern. zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung, wenn man sich die Mühe machen würde, sie zu befragen. Die Anpassung Aber diese Arbeit wird immer belastender, wie der Klassengröße an die jeweiligen Anforderungen, bei verschiedene Studien in den letzten Jahren bestätigt haben. Beibehaltung der Klassenschülerhöchstzahl 25, ist eine Viele Lehrpersonen sind mit Verlauf des Schuljahres am weitere Maßnahme. Unterstützung, Anerkennung und Lob Rande der Erschöpfung oder gesundheitlich angeschlagen vonseiten der Vorgesetzten und der Schulbehörden sind und der Gesundheitszustand der Lehrpersonen ist ebenfalls wichtige Themen. deutlich schlechter als der der Gesamtbevölkerung. Voreingenommene Schulhasser ziehen daraus gerne den Schluss, dass die Lehrpersonen Jammerlappen sind oder einfach zunehmend verweichlichen. Mehrarbeit ohne zusätzliche Ressourcen Tatsache ist: Die Belastungen nehmen seit Jahren zu und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt in regulären Schulwochen zwischen 45 und 51 oder mehr Stunden pro Woche. Das ist vorübergehend problemlos machbar, aber als wochen- oder monatelange Dauerbelastung gesundheitsschädigend, selbst wenn in den Ferienzeiten teilweise ein Ausgleich möglich ist. Belastend finden viele Lehrpersonen vor allem die Zunahme an administrativen Arbeiten sowie das Anwachsen der Integrationsaufgaben Der Slogan „Lasst die Schule in Ruhe arbeiten“, ohne ausreichende Ressourcen. Und da sie bei der der vonseiten der Standesvertretung seit Jahrzehnten Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern auf keinen Fall getrommelt wird, bringt zum Ausdruck, wo der Schuh drückt. Abstriche machen wollen, bleibt die eigene Gesundheit auf Da diesem Ansinnen, seitens der im Bildungsbereich tätigen der Strecke. Bundesministerinnen, nie Rechnung getragen wurde und man immer mit neuen Reformen die öffentlichen Schulen Nicht zufällig suchen sehr viele Lehrpersonen um verbessern wollte und sie damit aber leider immer mehr, Herabsetzung der Jahresnorm (Teilzeit) an. Damit versuchen aufgrund struktureller Maßnahmen, zusätzlich belastet hat, die Lehrerinnen und Lehrer das Problem individuell zu lösen, wirkt sich das bei der Motivation und schlussendlich sogar indem sie ihre Arbeitszeit reduzieren. Allerdings funktioniert bei der Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer aus! diese Lösung in vielen Fällen nicht wirklich. Individuelle Arbeitszeitreduktion führt nicht automatisch zu weniger Es geht um zwei fundamental wichtige Dinge: die Arbeit, denn die Stundenreduktionen werden von den Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern eine gute Lehrpersonen offenbar nicht zur Erholung genützt, sondern Schule zu bieten und die Gesundheit der Lehrpersonen wieder in die Unterrichtsvorbereitung investiert. Ergebnis: auch weiterhin gewährleisten zu können. Weniger Lohn bei nicht wirklich weniger Arbeit! Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen viel Partizipation, Unterstützung und Anerkennung Freude bei der Ausübung eines der schönsten Berufe die Es müssen daher gesellschaftliche Lösungen für es gibt, hoffe, dass sich alle während der wohlverdienten das Problem gefunden werden. Dazu müsste man die Sommerferien gut erholen konnten und ersuche sie Lehrpersonen erstmal wirklich anhören. Wie üblich ist eindringlich: Lassen sie es nicht zu, dass ihre Gesundheit die Situation je Bildungsregion etwas anders, so dass gefährdet wird! September 2018 4
Informationen aus der Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen STELLUNGNAHME STELLUNGNAHME Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissen- Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissen- schaft und Forschung, mit der die Verordnung über die schaft und Forschung über die näheren Festlegungen Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen, die betreffend das Vorliegen der Schulreife (Schulreifever- Verordnung der Lehrpläne der Neuen Mittelschule so- ordnung); BMBWF-12.660/0022-II/3/2018 wie die Verordnung der Lehrpläne über die allgemein bildenden höheren Schulen geändert werden; BMBWF- Sehr geehrte Damen und Herren! 13.850/0007-II/3/2018 Eine österreichweit gültige standardisierte Schuleinschrei- bung, bei der einheitliche Kriterien zur Feststellung der kör- Sehr geehrte Damen und Herren! perlichen und geistigen Reife der Kinder festgelegt werden, Die Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen weist nochmals wird von der Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen grund- auf die am 12. April 2018 übermittelte Stellungnahme (Bun- sätzlich begrüßt und als sinnvoll erachtet. desgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 Die dafür notwendigen „förderorientierten Diagnostikver- geändert werden; BMBWF-12.660/0009-Präs. 10/2018) hin fahren“ sind aber bedauerlicherweise erst in der Entwick- und merkt an, dass auf die von der Gewerkschaft in dieser lung und können aus diesem Grund von der Gewerkschaft Stellungnahme angeführten Kritikpunkte durch das BMBWF Pflichtschullehrer/innen genauso wenig bewertet werden, weder eingegangen, noch notwendige Abänderungen des wie der damit verbundene organisatorische und admini- Gesetzesentwurfs vorgenommen wurden. strative Aufwand für Schulleiter/innen (bereits jetzt stellt in den meisten Schulen in Ballungszentren - 50 bis weit über Es ist sehr bedauerlich, dass das BMBWF erneut eine Re- 100 Schulreifefeststellungen sind durchaus die Regel - die form der Sprachfördermaßnahmen gesetzlich fixiert hat, Schuleinschreibung einen hohen zeitlichen und personellen ohne die Erfahrungswerte der Experten an den Schulen Aufwand dar). Ein sich ergebender Mehraufwand würde mit den gegenwärtigen Sprachfördermaßnahmen evaluiert von uns ohne bereitgestellte Zusatzressourcen abgelehnt zu haben. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgangsweise werden. wird nun auch die notwendige und gewünschte Autono- mie an den Schulstandorten weitgehend unterbunden. Es Inkrafttreten wird nochmals festgestellt, dass eine weiterentwickelte, § 7. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2018 in Kraft. gut geplante Einführung der Deutschförderklassen und der Deutschförderkurse mit allen notwendigen Begleitmaßnah- Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Inkrafttreten der men sinnvollerweise erst mit Schulbeginn 2019/2020 erfol- Verordnung mit 1. September 2018 verfrüht ist, da die dafür gen hätte sollen. notwendigen Diagnostikverfahren ja leider noch fehlen! Paul Kimberger Paul Kimberger Vorsitzender Vorsitzender „AUS MEINER SICHT“ Die Errichtung von Deutschförderklassen, die grundlegenden Spracherwerb vor Besuch einer Regelklasse ermöglichen soll, lässt leider auch weiterhin zu viele Fragen offen. In den Stellungnahmen der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer/innen zu den bereits beschlossenen Geset- zen und Verordnungen wurden wichtige Forderungen bezüglich der Umsetzung dieser Sprachfördermaßnahme gestellt aber leider vom zuständigen Ressort negiert. Ähnlich zeigt es sich bei der Schulreifeverordnung! Eine österreichweit gültige standardisierte Schuleinschreibung, bei der einheitliche Kriterien zur Feststellung der körperlichen und geistigen Reife der Kinder festgelegt werden, wird von der Ge- werkschaft der Pflichtschullehrer/innen grundsätzlich begrüßt und als sinnvoll erachtet. Leider ist auch in diesem Bereich anzumerken, dass das Inkrafttreten der Verordnung mit 1. September 2018 verfrüht ist, da die dafür notwendigen Diagnos- tikverfahren leider erst in „Entwicklung“ sind! Es ist schade, wenn die von vielen Pädagoginnen und Pädagogen ursprünglich begrüßten Regierungsvorhaben an der überhasteten, unklaren und teilweise nicht durchdachten Umsetzung scheitern würden. Das BMBWF muss den Dialog mit der Gewerkschaft der Pflichtschullehrer/innen suchen, um Vorgaben zu entwickeln, die in der Praxis umsetzbar sind und einen Mehrwert für alle an der Schule beteiligten Personen bringen! Peter Böhm Dienstrechtsreferent der Gewerkschaft Pflichtschullehrer/innen September 2018 6
Günter Wick 0676/83450-202 Aus guenter.wick@noel.gv.at der LEISTUNGSVERBESSERUNGEN PNEUMOKOKKENIMPFAKTION IMPFKOSTENZUSCHUSS Mundhygiene 2x pro Kalenderjahr EUR 35,- ab dem 11. Lebensjahr Pneumokokken sind Bakterien, die schwere Infektionen verursachen. Bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren Parodontalbehandlung Menschen und Personen mit chronischen Grundleiden EUR 75,70 pro Behandlung maximal 2x pro Kalenderjahr können sie besonders gefährlich werden. Weltweit sterben jedes Jahr ca. zwei Millionen Menschen an einer durch Fissurenversiegelung Pneumokokken verursachten Infektion. EUR 20,- (nur bei bleibenden Zähnen) Die BVA beteiligt sich – wie jedes Jahr – auch heuer Grippeschutzimpfung wieder an der österreichweiten Pneumokokkenimpfaktion. EUR 17,- Der Aktionszeitraum erstreckt sich vom 1. September 2018 bis zum 31. August 2019, die Aktion selbst gilt für Festsitzender Zahnersatz alle Personen ab dem 51. Lebensjahr, chronisch erkrankte im Fall der Unentbehrlichkeit sowie immungeschwächte Personen. je Krone oder Brückenglied: EUR 450,- je Implantat: EUR 700,- Für Anspruchsberechtigte, die zur Risikogruppe gehören, leistet die BVA einen Zuschuss von EUR 15,- im Fall der Entbehrlichkeit zu den Impfstoffkosten. Damit die Aktion für die Beteiligten je Krone oder Brückenglied: EUR 200,- bequem und unbürokratisch ablaufen kann, wird bei je Implantat: EUR 350,- der Abgabe des Impfstoffes in der Apotheke (oder bei hausapothekenführenden Ärzten) dieser BVA-Zuschuss Gegossener Stiftaufbau bei Klammerzahnkronen gleich vom Preis des Impfstoffes abgezogen. EUR 100,- Halteelemente (Steg, Druckknopf, Anker) EUR 100,- Ärztliche Leistungen je Akkupunktursitzung: EUR 15,- je Chirotherapie: EUR 15,- Psychotherapeutische Behandlung Einzelsitzung ab 25 Minuten: EUR 23,34 ab 50 Minuten: EUR 40,- Achtung für Kinder Gruppensitzung Die Impfung gegen Pneumokokken für Kinder wird im ab 45 Minuten: EUR 9,34 Rahmen des Kinderimpfkonzeptes durchgeführt. Die Kosten ab 90 Minuten: EUR 13,34 werden von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern zur Gänze übernommen. CT / MR Bewilligungen Aufhebung der Bewilligungspflicht bei der Zuweisung Die Durchführung des vom Gesundheitsministeriums (Gültigkeitsdauer: 2 Monate) durch Vertrags(fach)ärzte initiierten Kinderimpfkonzeptes wird in den jeweiligen bzw. durch Fachabteilungen einer Krankenanstalt an ein Bundesländern unterschiedlich geregelt. Genaue Vertragsambulatorium. Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Magistrat bzw. Gesundheitsamt, beim Kinderarzt Bei Zuweisungen durch Wahl(fach)ärzte wird die Ihres Vertrauens sowie auf der Homepage des Bewilligungspflicht bis auf Weiteres beibehalten. Gesundheitsministeriums unter www.bmgf.gv.at. September 2018 7
KIEFERORTHOPÄDISCHE Behandlungsbeitrag in der Höhe von 20 Prozent der tarifmäßigen Kosten vorgesehen (2018: EUR 896,-). BEHANDLUNG Diese wird gewährt, wenn sie zur Verhütung schwerer Gesundheitsschädigungen oder zur Beseitigung berufs- störender Verunstaltungen notwendig ist. Die Leistung der BVA ist abhängig vom konkreten Grad der Fehlstellung. Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche Für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), die unter einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung leiden, werden die Kosten für bestimmte kieferorthopädische Behandlungen zur Gänze ohne vorherige Bewilligung bei Inanspruchnahme eines Vertragskieferorthopäden übernommen. Behandlungs- beginn ist das Einbringen des kieferorthopädischen Geräts. Kieferorthopädische Behandlungen Erwachsener 1. Interzeptive kieferorthopädische Behandlung: Erwachsenen mit einer Zahn- oder Kieferfehlstellung Ziel ist die frühe Korrektur von Zahnfehlstellungen, um eine entsprechend IOTN Grad 3, 4 oder 5 kann für eine geeignete möglichst normale Weiterentwicklung des Gebisses zu kieferorthopädische Behandlung mit vertraglich nicht ermöglichen. vorgesehenen Geräten nach vorheriger Bewilligung ein Ÿ Beginn vor Vollendung des 10. Lebensjahres Kostenzuschuss von bis zu EUR 3.500,- (für die gesamte Ÿ bestimmte Indikationen einer Fehlstellung entsprechend Behandlung) geleistet werden. IOTN Grad 4 oder 5 Liegt keine solche schwere Fehlstellung vor, können 2. Kieferorthopädische Hauptbehandlung: pro Behandlungsjahr 80 Prozent des Vertragstarifs für Für die Behandlung sollte die Zahnentwicklung die späte die Behandlung mit abnehmbaren Geräten bezuschusst Phase des Wechselgebisses erreicht haben. Es erfolgt eine werden. Therapie mit Metallbrackets. Ÿ Vorliegen einer Fehlstellung entsprechend IOTN Grad 4 oder 5 Wird ein Nicht-Vertragspartner in Anspruch genommen, ist vor Behandlungsbeginn eine Bewilligung einzuholen. Die Kostenerstattung wird im folgenden Ausmaß erbracht: Wichtige und aktuelle Ÿ Interzeptive Behandlung: EUR 896,- für die gesamte Behandlung (kein BB). Informationen finden Sie auf Ÿ Kieferorthopädische Hauptbehandlung: derzeit EUR 3.612,- für die gesamte Behandlung mit 3 Teilzahlungen. unserer Homepage unter Beachten Sie bitte www.noe-landeslehrer.at Die Kostenerstattung für eine kieferorthopädische Hauptbehandlung bei einem Nicht-Vertragspartner ist nur bei Inanspruchnahme solcher Wahlärzte, die (analog den Vertragskieferorthopäden) bestimmte Ausbildungs- und Erfahrungsvoraussetzungen dem Kranken- versicherungsträger nachgewiesen haben, möglich. Sonstige kieferorthopädische Behandlungen für Jugendliche Für Jugendliche, die nur eine geringe Fehlstellung gemäß einem IOTN-Grad 3 aufweisen, kann zu einer vorher bewilligten und geeigneten kieferorthopädischen Behandlung ein Kostenzuschuss von bis zu EUR 3.500,- (für die gesamte Behandlung) bezahlt werden. Abnehmbare Behandlung Bei bestimmten Indikationen kann eine abnehmbare Behandlung bewilligt werden. Diese stellt eine Vertragsleistung der BVA dar oder es wird für die Leistungen eines Nicht-Vertragspartners ein tarifmäßiger Kostenersatz gewährt. Bei abnehmbaren Kieferregulierungen ist ein September 2018 8
Hildegard Berger 0676/83450-206 hildegard.berger@noel.gv.at Fragen und Antworten aus dem Schulalltag Wann bin ich verpflichtet Aufsicht zu halten? Schulformen, wobei an die Stelle des Unterrichtes der Betreuungsteil tritt.“ (§ 51 Abs.3 SCHUG) „Der Lehrer hat nach der jeweiligen Dienstein- __________________________________________ teilung die Schüler in der Schule auch 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes, in den Unterrichtspausen - Da ich in den Hauptferien meinen Wohnort geändert ausgenommen die zwischen dem Vormittags- und dem habe, erhalte ich keine Pendlerpauschale mehr. Nachmittagsunterricht liegende Zeit - und unmittelbar Was habe ich zu tun? nach Beendigung des Unterrichtes beim Verlassen der Schule sowie bei allen Schulveranstaltungen Sobald sich der Wohnort, die Stammschule oder und schulbezogenen Veranstaltungen innerhalb und die Diensteinteilung gravierend geändert hat, haben außerhalb des Schulhauses zu beaufsichtigen, soweit Sie das abgefragte Ergebnis des Pendlerrechners bis dies nach dem Alter und der geistigen Reife der Schüler spätestens 30. September 2018 vorzulegen. erforderlich ist. Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben Hiebei hat er insbesondere auf die körperliche handschriftlich die Dienststellennummer und die Sicherheit und auf die Gesundheit der Schüler zu Personalaktnummer festzuhalten. Der Pendlerrechner achten und Gefahren nach Kräften abzuwehren. Dies wird auf der Website des Bundesministeriums für gilt sinngemäß für den Betreuungsteil an ganztägigen Finanzen bereitgestellt. Gültigkeit der Handysignatur Die Handysignatur (digitaler Aus- weis) verliert nach 5 Jahren seine Gültigkeit. Jede Person, die die Handysigna- tur verwendet, wird automatisch vor Ablauf der Gültigkeit per Email darüber informiert. Die Verlängerung kann unkompli- ziert online und kostenlos durch- geführt werden. September 2018 9
Claudia Andre 0676/83450-203 claudia.andre@noel.gv.at Dienstrechts- novelle 2018 Wiedereingliederungsteilzeit für teilzeit – im Durchschnitt 50 bis 75 Prozent des bisherigen Vertragsbedienstete Umfangs betragen. Möglich ist es daher, die Wiedereinglie- derungsteilzeit zunächst im Ausmaß von weniger als 50 A b 1. August 2018 wird die Wiedereingliederungsteilzeit Prozent zu beginnen und danach zu steigern. für Vertragsbedienstete und Landes-Vertragsbedienste- te ermöglicht, zunächst befristet bis 31. Dezember 2019. Der Dienstgeber hat das dem vereinbarten Beschäfti- gungsausmaß entsprechende anteilige Monatsentgelt zu Voraussetzung ist das Vorliegen einer mindestens bezahlen. Wird ein Wiedereingliederungsplan vereinbart, sechswöchigen ununterbrochenen Dienstverhinderung we- wonach das Beschäftigungsausmaß zunächst um mehr als gen eines Unfalls oder einer Krankheit. Die Wiedereinglie- 50 Prozent reduziert wird, so gebührt das Monatsentgelt derungsteilzeit kann nicht nur im direkten Anschluss an den entsprechend dem während der Wiedereingliederungsteil- mindestens sechswöchigen Krankenstand, sondern auch zeit vereinbarungsgemäß durchschnittlich geleisteten Be- zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens einen Monat nach schäftigungsausmaß. dem Ende der Dienstverhinderung) angetreten werden. Die Für die Dauer der Wiedereingliederungsteilzeit gebührt Herabsetzung muss aber im zeitlichen und ursächlichen neben dem aus der Teilzeitbeschäftigung zustehenden Zusammenhang mit dem mindestens sechswöchigen Kran- Entgelt ein Wiedereingliederungsgeld. Dieses ist von den kenstand stehen. Dienstnehmer/innen beim zuständigen Krankenversiche- rungsträger zu beantragen, der auch die Auszahlung für je- Die Wiedereingliederungsteilzeit kann für die Dauer von weils 28 Tage im Nachhinein durchführt. mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten verein- bart werden. Sofern die arbeitsmedizinische Zweckmäßig- Das Wiedereingliederungsgeld errechnet sich aus dem keit der Wiedereingliederungsteilzeit gegeben ist, kann ein- erhöhten Krankengeld, welches entsprechend der Herab- malig eine Verlängerung der Wiedereingliederungsteilzeit setzung der Normalarbeitszeit zu aliquotieren ist. Wird bei- für die Dauer von mindestens einem Monat bis zu drei spielsweise eine Arbeitszeitreduktion um 50 Prozent verein- Monaten vereinbart werden. bart, so gebührt die Leistung in der Höhe von 50 Prozent des erhöhten Krankengeldes. Die geleistete regelmäßige Wochendienstzeit muss – bezogen auf die Gesamtdauer der Wiedereingliederungs- π September 2018 10
Barbara Heindl 0676/83450-207 barbara.heindl@noel.gv.at Neues Dienstrecht DIENSTZULAGEN für bestimmte Funktionen und VERGÜTUNGEN im NEUEN LEHRERDIENSTRECHT pD SPEZIALFUNKTIONEN § 19 LVG folgenden Bereichen: Höhe EUR 163,80 Ÿ Im Pflichtgegenstand, im Freigegenstand, in der - Schülerberatung Gegenstandsbezogenen Lernzeit (Deklarierung als solche - Berufsorientierungskoordination in der Diensteinteilung), Förderunterricht und für die - Lerndesign Neue Mittelschule Sprachförderkurse (da § 8e SchOG für die Sprachförderkurse - Sonder- und Heilpädagogik, wenn die Vertragslehrperson auf die Lehrplaninhalte des Pflichtgegenstandes Deutsch zu Unterrichtstätigkeiten in Bezug auf Schülerinnen und abstellt). Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Körper- und Sinnesbehinderungen herangezogen Auch die entsprechenden Schulstufen der Sonderschulen wird. sind Sekundarstufen und fallen dementsprechend unter die - Praxisschulunterricht, wenn die Vertragslehrperson an Fächervergütung C. einer Praxisschule (außerhalb von Blockpraktika) zur Erteilung praxisschulmäßigen Unterrichts im Umfang Vertragslehrpersonen an Sonderschulklassen der von mindestens zwei Halbtagen je Woche herangezogen Sekundarstufe 1, die nach dem Lehrplan der NMS bzw. PTS wird. geführt werden, gebührt bei entsprechender Verwendung in D, M und lebenden Fremdsprache laut Lehrfächerverteilung Ab 1.9.2017 können Vertragslehrpersonen auch nur an die Fächervergütung. einem Halbtag je Woche zu praxisschulmäßigen Unterricht herangezogen werden, wobei der zustehende Betrag (EUR 163,80) in diesem Fall zu halbieren ist. Anspruchsvoraussetzungen: Absolvierung einer ein- schlägigen Ausbildung! FÄCHERVERGÜTUNG § 22 LVG Abs. 2 Höhe EUR 26,20 Vertragsbediensteten im Pädagogischen Dienst gebührt eine monatliche Vergütung, wenn sie im Rahmen der Lehrfächerverteilung in der Sekundarstufe 1 oder in der Polytechnischen Schule in den Unterrichtsgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache verwendet werden (Fächervergütung C). Die Vergütung gebührt je gemäß Lehrfächerverteilung regelmäßig zu erbringender Wochenstunde, auch den Integrationslehrer/innen!!! Für die Zeit der Hauptferien gebührt die Vergütung in dem Ausmaß, das dem Durchschnitt der im Unterrichtsjahr Vertragslehrpersonen, die der Lehrerreserve zuge- zustehenden Vergütung entspricht. teilt sind, gebühren ebenso ab dem ersten Tag der regelmäßigen Verwendung in D, M oder lebenden Laut Erlass des Ministeriums (GZ: 84BF-722/0013- Fremdsprache die Fächervergütung C und diese endet, III/8/2015 gebührt die Fächervergütung C im Unterricht wenn sich die anspruchsbegründende Verwendung laut in Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache in Lehrfächerverteilung ändert. September 2018 11
Christian Rametsteiner 0676/83450-208 christian.rametsteiner@ Pendlerpauschale noel.gv.at Pendlereuro M it der Pendlerverordnung BGBl. II Nr. 276 vom 19. September 2013 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros geschaffen und zu deren Für die Anzahl der zu berücksichtigenden Tage können nur jene Tage herangezogen werden, an denen an der Stammschule unterrichtet wird. Die Antragsteller/innen müssen ihre laufenden Ermittlung ab 1. Jänner 2014 der Pendlerrechner eingeführt. Pendlerrechneranträge überprüfen und gegebenenfalls neu (mit aktuellem Stundenplan) vorlegen. Auf der Website https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendler- rechner/ des Bundesministeriums für Finanzen wird der Der Stundenplan hat folgende Parameter zu enthalten: Pendlerrechner bereitgestellt. Mittels dieses Berechnungs- Ÿ Name des Antragstellers programms kann jede Arbeitnehmerin / jeder Arbeitnehmer Ÿ Personalaktnummer / Dienststellennummer ermitteln, ob ihr / ihm eine allfällige Pendlerpauschale inklusive Ÿ Name und Adresse der Stammschule des zu berücksichtigenden Pendlereuros zusteht oder nicht. Das Ÿ Name und Adresse der Sprengelschule Tool gibt Auskunft über die Entfernung zwischen Wohnung und Ÿ Wochentage Arbeitsstätte und stellt auch fest, ob dabei die Benützung eines Ÿ Zeitangabe der Unterrichtsstunden Massenbeförderungsmittels zumutbar oder unzumutbar ist. Hier Ÿ Bei Religionslehrern die Anzahl der gemeldeten Schüler pro finden Sie auch eine Anleitung zur Benützung des Pendlerrechners Unterrichtsstunde und „Häufige Fragen zum Pendlerrechner“. 3) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss Bei jeder Änderung (natürlich auch bei einer Neuanstellung) Gilt für Betreuungslehrer/innen (z.B. Beratungslehrer/innen, des Wohnortes, der Stammschule bzw. gravierender Sprachheillehrer/innen, Gutachter/innen), die an mehreren Tätig- Änderungen der Diensteinteilung ist eine Neuvorlage keitsorten „OHNE“ fixen Stundenplan an der Stammschule tätig zwingend notwendig! sind: Für Lehrer/innen, deren Dauerdienstreisen nicht auf Grund Jede Lehrerin / jeder Lehrer bei der / dem eine Pendler- eines Stundenplanes erfolgen und die keine fixen Stunden an der pauschale und der Pendlereuro neu oder geändert im Zuge der Stammschule unterrichten, muss der Antrag des Pendlerrechners Lohnverrechnung berücksichtigt werden soll, ist verpflichtet, monatlich beantragt werden (ausgenommen sind Schulleiter/ beim Amt der NÖ. Landesregierung das abgefragte Ergebnis innen). Sofern Lehrer/innen Fahrten zwischen Wohnung und des Pendlerrechners spätestens bis 30. September 2018 Arbeitsstätte im erforderlichen Ausmaß zurücklegen, kann das vorzulegen. Pendlerpauschale (ggfs. auch aliquot) berücksichtigt werden, wobei die jeweils am häufigsten angefahrene Arbeitsstätte für die Auf dem Ausdruck des Pendlerrechners ist oben handschriftlich Berechnung heranzuziehen ist. die Dienststellennummer und Personalaktnummer einzutragen. Nachstehende Richtlinien gelten nur für Kolleginnen und Kollegen die an mehreren Schulen tätig sind: NEU für Reiserechnung und Pendlerpauschale ab September 2017 – geänderte Lohnsteuerrichtlinien führen zu einer neuen Handhabung des Pendlerpauschalantrages und der Reiseabrechnungen ab September 2017. 1) Reiserechnungen Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten unter- richten: Seit dem Schuljahr 2017/2018 kommt es im Bereich der Reisekosten zu einer steuerlichen Erleichterung (Fahrtkosten werden nicht mehr versteuert), sofern Ausgangs- und Endpunkt der Reise ident sind (z.B. Wohnort – Tätigkeitsort – Wohnort). Um diese Abrechnung korrekt durchführen zu können, bietet Der Antrag muss innerhalb des darauffolgenden Monats das Reisegebührenprogramm RGV LL eine neue Möglichkeit. vorgelegt werden und mit einem Eingangsstempel versehen Alle Lehrer/innen, die Unterrichtstätigkeit an mehreren Schulen werden (Direktion oder LSRfNÖ oder Landesbuchhaltung). Eine ausüben, haben den aktuellen Stundenplan (bis zu einer allfälligen Berücksichtigung seitens der Buchhaltung kann nur durch Beilage Änderung nur beim ersten Ansuchen) beizulegen (Scan). eines Fahrtenbuches oder der eingelangten Reiserechnung erfolgen. 2) Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss Gilt für Lehrer/innen, die an mehreren Tätigkeitsorten regel- Die Anträge mögen an folgende Adresse übermittelt werden: mäßig unterrichten: Seit dem Schuljahr 2017/2018 haben jene Antragsteller/innen, Amt der NÖ. Landesregierung die an mehreren Schulen regelmäßig unterrichten, jedem neuen Abt. F1 – BU-LB Pendlerrechnerantrag einen aktuellen Stundenplan beizulegen. Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten September 2018 12
Martin Traxler 0676/83450-209 martin.traxler@noel.gv.at Verabreichung von Medikamenten ... ... in der Schule und bei Schulveranstaltungen durch nichtärztliches Personal! Z um eigenen Schutz wird den Lehrer/innen bei der Betreuung erkrankter Schüler/innen nur eine Erste- Hilfe-Leistung gestattet. ein schriftliches Ansuchen um Verabreichung durch diese stellen. Dieses Ansuchen muss den Namen des Medikamentes sowie den Namen der Für die Behandlung des Kindes muss in akuten Lehrperson beinhalten. Weiters bedarf es bei einer Erkrankungsfällen ein Arzt konsultiert werden. ärztlichen Verschreibung einer genauen, eindeutigen Dies gilt natürlich auch bei Schulveranstaltungen, Dosierungsangabe. Unbedingt ist eine Absprache mit wenn das erkrankte Kind nicht in die Aufsicht seiner der Schulärztin/dem Schularzt nötig. Erziehungsberechtigten übergeben werden kann. Auf keinen Fall dürfen Lehrer/innen eine eigene Es sollte die Planung einer Schulveranstaltung Dosierung wählen oder selbst Medikamente verab- so angelegt sein, dass im gewählten Ort ein Arzt reichen, Schmerzmittel, Hustensäfte, Bachblüten, zur Verfügung steht, der die Schüler/innen mit Wunddesinfektionsmittel, Tigerbalsam u.ä. auftragen. ihrer e-card behandelt. Keinesfalls ist es gestattet, Man geht davon aus, dass alle Lehrer/innen dass nichtärztliches Personal Medikamente, und andere Begleitpersonen eine nachweisbare auch sogenannte „Hausmittel“, an Schüler/innen Grundausbildung in der Ersten Hilfe haben. Schulärzte verabreicht. sollen Notfallmedikamente in ihrem Bereich Zur Verabreichung von Dauermedikamenten können bereithalten und sind für die Anschaffung und sichere Lehrer/innen nicht verpflichtet werden, sondern dies Aufbewahrung, die Kontrolle des Ablaufdatums nur freiwillig übernehmen. Erklärt sich eine Lehrperson sowie die Verabreichung im dringenden Anlassfall dazu bereit, müssen die Erziehungsberechtigten verantwortlich. September 2018 13
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Service Ihrer Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen NÖ www.noe-landeslehrer.at Helmut Ertl, M.Ed. _____________________________________________ Vorsitzender PV-THEMA 20/2018 Amtliche Termine im Schuljahr 2018/2019 Jahresnorm für das Schuljahr 1776 Stunden LDG § 43 Abs. 1 2018/2019 Beginn des Schuljahres 03.09.2018 § 2 Abs. 1 SchZG Wiederholungsprüfungen 30.08.2018 bis § 23 Abs. 1a und 1c SchUG 04.09.2018 Festlegung Stundenplan bis 04.09.2018 § 10 Abs. 1 SchUG Reformationstag (schulfrei für 31.10.2018 § 13 Abs. 1 SchZG evangelische Schüler) Einberufung Klassenforum bis 29.10.2018 § 63a Abs. 4 SchUG Einberufung Schulforum bis 05.11.2018 § 63a Abs. 10 SchUG letzter möglicher 30.11.2018 § 22 Abs. 10 Wiederholungsprüfungstermin LeistungsbeurteilungsVO Festlegung der schulautonomen Sitzung des § 2 Abs. 5 SchZG Tage Schulforums Semesterferien 04.02.2019 bis § 2 Abs. 2 und Abs. 4 Z4 10.02.2019 SchZG Frühwarnsystem im ersten und § 19 Abs. 3a und 4 SchUG (leistungsbezogen und Früh- im zweiten informationssystem; bei auffälligem Semester Verhalten) Klassenkonferenz / 19.06.2019 bis § 20 Abs. 6 SchUG Abschlusskonferenz 21.06.2019 Ende des Unterrichtsjahres 28.06.2019 § 2 Abs. 2 SchZG Schulbeginn 2019/2020 02.09.2019 §2 Abs. 1 SchZG Für den Inhalt verantwortlich: ZA APS NÖ Landhausplatz 1 3109 St.Pölten Telefon 02742/9005-16517 Fax 02742/9005/16516 Email post.za-aps@noel.gv.at Folgen Sie den NOE-LANDESLEHRERN auch auf Facebook! September 2018 16
Service Ihrer Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen NÖ www.noe-landeslehrer.at Helmut Ertl, M.Ed. _____________________________________________ Vorsitzender Wichtige, aktuelle Termine im PV-THEMA 20/2018 Schuljahr 2018/2019 Beginn des Schuljahres 2018/2019 Montag 03. September 2018 Nationalfeiertag Freitag 26. Oktober 2018 gesetzlich schulfreier Tag Samstag 27. Oktober 2018 Allerheiligen und Donnerstag 01. November 2018 Allerseelen und Freitag 02. November 2018 Festtag des Landespatrons Donnerstag 15. November 2018 Maria Empfängnis Samstag 08. Dezember 2018 Weihnachtsferien Montag bis 24. Dezember 2018 bis Sonntag 06. Jänner 2019 Ende des 1. Semesters Freitag 01. Februar 2019 Semesterferien Montag bis 04. Februar 2019 bis Sonntag 10. Februar 2019 Beginn des 2. Semesters Montag 11. Februar 2019 Osterferien Samstag bis 13. April 2019 bis Dienstag 23. April 2019 Staatsfeiertag Mittwoch 01. Mai 2019 Christi Himmelfahrt Donnerstag 30. Mai 2019 Pfingstferien Samstag bis 08. Juni 2019 bis Dienstag 11. Juni 2019 Fronleichnam Donnerstag 20. Juni 2019 Ende des Unterrichtsjahres Freitag 28. Juni 2019 Hauptferien Samstag bis 29. Juni 2019 bis Sonntag 01. September 2019 Beginn des Schuljahres 2019/2020 Montag 02. September 2019 Für den Inhalt verantwortlich: ZA APS NÖ Landhausplatz 1 3109 St.Pölten Telefon 02742/9005-16517 Fax 02742/9005/16516 Email post.za-aps@noel.gv.at Folgen Sie den NOE-LANDESLEHRERN auch auf Facebook! September 2018 17
Dienstliche Email-Adresse für Landeslehrer/innen D er Landesschulrat für NÖ ruft aus gegebenem Anlass den Erlass Präs.-414/96-2010 vom 06.10.2010 in Erinnerung, in welcher die Nutzung der dienstlichen Email Adressen für selbstgewählte Passwort möglich ist. Im Falle des Vergessens des persönlichen Passwortes kann dieses wieder auf das Initialpasswort zurückgesetzt Landeslehrer/innen geregelt ist. werden. Der Landesschulrat weist daher auf die unabdingbare Das regelmäßige Abrufen dieses Email-Kontos gehört zu Notwendigkeit der sicheren Aufbewahrung des übermittelten den Dienstpflichten! Initialpasswortes hin. Ergänzend dazu wird darauf hingewiesen, dass die Das selbst gewählte Zugangspasswort und das automatisierte Umleitung auf eine andere Mailadresse Initialpasswort darf daher auf keinen Fall anderen Personen zu technischen Problemen führen kann und daher davon weitergegeben werden. abgeraten wird. Nutzung des Dienst-Email-Kontos Richtlinien zu Nutzung Nachstehende Anordnungen zur Überprüfung des Dienst- Zum Zwecke der gesicherten, wechselseitigen Übermittlung Email-Kontos gelten ausschließlich für Emails seitens der persönlicher, dienstrechtlich relevanter Inhalte auf vorgesetzten Dienstbehörde und des Dienstgebers. Emails elektronischem Weg vom und zum Dienstnehmer/Dienstgeber an diese Dienst-Email-Adresse, die von anderen Personen wurde für jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin eine Dienst- und/oder Institutionen eingehen unterliegen NICHT dieser Email-Adresse (ein Dienst-Email-Konto) eingerichtet. Zur Anordnung und obliegen der persönlichen Verantwortung des Erreichung dieses Zweckes ist dieses Dienst-Email-Konto Landeslehrer/der Landeslehrerin (vergleichbar der bisherigen durch jeden Landeslehrer/jede Landeslehrerin verpflichtend zu Kontaktaufnahme per Telefon oder postalischem Brief). verwenden. Zugangsdaten Die Zugangsdaten wurden allen Kolleginnen und Kollegen, persönlich adressiert, über die Schulleitungen zugestellt.: Ÿ die Internet-Adresse der WEB-Mail-Oberfläche (https:// webmail.schule-noe.at) Ÿ die amtliche Email-Adresse Ÿ ein automatisch generiertes Initialpasswort Email-Adresse Die amtliche, eindeutige Email-Adresse des Landeslehrer/ der Landeslehrerin ist seine/ihre Personalaktnummer in Verbindung mit der entsprechenden Domainangabe: Die Landeslehrer/innen werden angewiesen, das Dienst- Personalaktnummer@schule-noe.at. Email-Konto regelmäßig auf Nachrichten zu überprüfen und Zusätzlich zur amtlichen Email-Adresse wurde für jeden diese als dienstliche Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Benutzer/jede Benutzerin eine Aliasadresse nach dem Format Der Begriff der „Regelmäßigkeit“ ist mit der bisher üblichen Vorname.Nachname@schule-noe.at eingerichtet (auch unter Entgegennahme amtlicher Schriftstücke im herkömmlichen dieser Aliasadresse ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin Postwege zu verstehen. Ohne einen fixen Zeitrahmen im erreichbar). Vorhinein festzulegen, wird während des Unterrichtsjahres eine Im Falle gleichlautender Vor- und Familiennamen wird wöchentliche Überprüfung des Posteinganges empfohlen. diese Aliasadresse mittels fortlaufender Ziffer am Ende des Ist der Landeslehrer/die Landeslehrerin infolge einer Familiennamens unterschieden (Vorname.Nachnamae1@ dienstlichen Verhinderung (Schulveranstaltung, Fortbildungs- schule-noe.at). veranstaltungen), einer länger andauernden Krankheit oder Die tatsächliche Schreibweise der zugeordneten einer anderen nachvollziehbaren Verhinderung nicht in der Aliasadresse bei Sonderzeichen, Doppelnamen etc. ist dem Lage, das Dienst-Email-Konto in diesem Zeitraum abzurufen, integrierten Adressbuch des WEB-Mail-Clients zu entnehmen so hat er/sie dies nach Beendigung der Verhinderung sobald (zur treffsicheren Unterscheidung bei Namensgleichheit ist dort wie möglich nachzuholen. die Stammschule angegeben). Keinesfalls dürfen seitens der systeminternen Benutzer (der Landeslehrer/innen) unaufgeforderte Massen-Emails (Spam- Passwort Emails) an Kollegen versandt werden. Beim Ersteinstieg in die WEB-Mail-Oberfläche ist das Die Kolleginnen und Kollegen werden darüber hinaus Initialpasswort auf ein persönliches Passwort nach den angewiesen, den (grundsätzlich großzügig bemessenen) angegebenen Richtlinien zu ändern. Speicherplatz von 1 GB pro Email-Konto so zu verwalten, dass Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die weitere jederzeit ausreichend Platz für eingehende Dienst-Emails zur Nutzung der Dienst-Email-Adresse ausschließlich über dieses Verfügung steht. September 2018 18
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Aus der Gewerkschaft öffentlicher Dienst GÖD HOTELS Appartementhaus Kirchberg Stadlwies 7, 6365 Kirchberg/Tirol 2018/2019 Tel 05357/2473, Fax 05357/2473-73 Email kirchberg@goed-hotels.at Wintersaison: 22. Dezember 2018 bis 23. April 2019 ENDLOSES Atemberaubende Landschaft für ihr einzig- artiges Urlaubserlebnis! SKIVERGNÜGEN IN Unser Appartementhaus ist begehrter Urlaubs- treffpunkt von vielen Stammgästen, welche uns KRISTALLKLARER aufgrund der Ausstattung und des Services seit Jahren die Treue halten und wir möchten unseren LUFT Gästen ein angenehmes und interessantes Ur- laubsvergnügen ermöglichen. In unserem Haus verfügen wir über 14 komplett Unsere Website finden Sie ausgestattete Appartements, ausgestattet mit Du- auf www.goed-hotels.at. sche/WC, Kabel-TV und Telefon, welche die Un- terbringung von bis zu 6 Personen bieten. Für pure Entspannung nach der körperlichen Be- Ÿ Erholungsurlaub zu günstigen tätigung sorgt der Spa-Bereich inklusive Sauna, Preisen für GÖD-Mitglieder Solarium, Dampfbad oder Infrarotkabine, der für Ÿ Preise für Nichtmitglieder auf Hausgäste frei zugänglich ist. Anfrage Preise für Mitglieder & Angehörige Wochenpauschale je nach Appartementgröße Buchungen unter: inklusive Parkplatz Tel. 01/53454 DW 274 Wochenpauschale p.P. Winter (EUR) Fax 01/53454 DW 134 Erwachsene 266,- bis 280,- Kinder bis 14 Jahre 238,- bis 266,- Email info@goed-hotels.at Kleinkinder bis 6 Jahre 210,- bis 224,- Freie Termine auf Anfrage Zuschlag Einzelbelegung 35,- Endreinigung 35,- bis 50,- September 2018 20
Alpenhotel Moaralm Sportalm Hintermoos Plattenkarstraße 1, 5562 Obertauern Bachwinkl 6, 5761 Hintermoos/Maria Alm Tel 06456/7216, Fax 06456/7216-44 Tel 06584/7576, Fax 06584/7576-7 Email moaralm@goed-hotels.at Email sportalm@goed-hotels.at Wintersaison: Wintersaison: 24. November 2018 bis 04. Mai 2019 22. Dezember 2018 bis 23. April 2019 Modern und stilvoll! Berge, Kristallklare Luft, Sport, Bewegung! Unser 4*Hotel Moaralm bietet für unsere Gäste Unser Wellnesshotel Sportalm bietet für unsere jegliche Annehmlichkeit, welche Sie von einem Gäste Luxus, welchen Sie normalerweise nur in Hotel dieser Kategorie erwarten. Hotels höherer Kategorien erwarten. Wie bieten ihnen voll ausgestattete Zimmer, liebe- Dies beweisen wir mit liebevoll renovierten Zim- voll eingerichtet und mit modernster Technik ver- mern, welche über eine komplette Ausstattung mit sehen, damit der Bequemlichkeit Ihres Urlaubes Bad/WC, Zimmersafe, Flachbildfernseher mit Ka- nichts im Wege steht. bel-TV, Telefon und WLAN verfügen. Auch eine Tiefgarage steht unseren Gästen ko- Nach dem Wintervergnügen genießen Sie ein stenfrei zur Verfügung. paar Stunden in unserem hauseigenen Sauna- Von unserem Skikeller aus haben Sie die Mög- Fitness-Funbereich oder wir erwarten Sie gerne lichkeit direkt in den Skizirkus Obertauern einzu- im gemütlichen Barbereich zu einem Drink. steigen. Für unsere Gäste steht ein hauseigener Parkplatz Nach dem Skivergnügen genießen Sie ein paar zur Verfügung. Stunden in unserem hauseigenen Saune-Funbe- Das Hotel ist für seine hervorragende Küche be- reich oder wir erwarten Sie gerne im neugestal- kannt und wir würden Sie gerne in unserem haus- teten Barbereich zu einem Apres Ski Drink. eigenen Restaurant verwöhnen. Preise für Mitglieder & Angehörige Preise für Mitglieder & Angehörige Halbpension Halbpension inklusive Parkplatz inklusive Parkplatz Wochenpauschale p.P. Winter (EUR) Wochenpauschale p.P. Winter (EUR) Erwachsene 574,- Erwachsene 539,- Kinder (im Zimmer der Eltern) von 434,- Kinder (im Zimmer der Eltern) von 434,- 10 bis 14 Jahren 10 bis 14 Jahren Kinder (im Zimmer der Eltern) bis 357,- Kinder (im Zimmer der Eltern) bis 357,- 10 Jahre 10 Jahre Kleinkinder bis 6 Jahre 196,- Kleinkinder bis 6 Jahre 196,- (Nächtigung, ohne Essen) (Nächtigung, ohne Essen) Einzelzimmerzuschlag 56,- Einzelzimmerzuschlag 56,- September 2018 21
EU-Schulmilchprogramm wird stark unterstützt S chon vor Schulbeginn bzw. in den ersten Schultagen des Schuljahres 2018/19 erhalten alle Schulen und Kin- dergärten die Broschüre „Gesunde Ernährung macht Schu- Milchgläser für Kinder und Unterrichtsbehelf für Päda- goginnen und Pädagogen Alle schulmilchtrinkenden Kinder erhalten zu Schulbe- le.“ Damit wird das EU-Schulprogramm für Milch, Obst und ginn das Milchglas. Seit nunmehr 50 Jahren prägt dieses Gemüse in Bildungseinrichtungen vorgestellt. Symbol die Bedeutung der Milch in Österreich. Die EU möchte Kinder in der Phase, in der ihre Essens- Für alle Pädagoginnen und Pädagogen steht die Bro- gewohnheiten geprägt werden, für gesunde Ernährung sen- schüre „Gesunde Ernährung macht Schule.“ zur Verfügung. sibilisieren. Deshalb wird die Bereitstellung von Milch, Milch- Aufbereitet sowohl für die Primärstufe als auch die Sekun- produkten, Obst und Gemüse europaweit gefördert. Zudem därstufe. Alle schulischen Einrichtungen erhalten auch ei- soll das Wissen der Kinder über Lebensmittel verbessert nen USB-Stick „Milch, wo kommst du her – und mehr!“ mit werden. Ziel ist es, Kindern möglichst früh die Bedeutung den Inhalten des Milchlehrkoffers. von gesundheitsfördernden und regionalen Nahrungsmit- teln näherzubringen sowie vertiefende Kenntnisse über de- ren Herkunft zu vermitteln. Ein entsprechender Folder wird an alle Schüler/Eltern zur Verteilung gelangen. Die Broschüre „Gesunde Ernährung macht Schule.“ und der Folder wird über die Schulmilchlieferanten verteilt und kann auch im Milchreferat der Landwirtschaftskammer NÖ unter Tel. 05 0259 23300 oder milch@lk-noe.at angefordert werden. Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm, Lieferanten etc. siehe auf: www.ama.at/Fachliche-Informa- tion/Schulprogramm. Die Schulleitungen und Elternvereine werden ersucht das EU-Schulprogramm zu nützen und die Kinder an den Maßnahmen teilnehmen zu lassen. Trinkmilch-Aktion zu Schulbeginn Die Kinder der 1. Klassen Volksschule können zu Schul- beginn an einer Trinkmilch-Aktion teilnehmen. Für fünf Tage Der Leiter des Präsidialbereiches im Landeschulrat für NÖ wird den Kindern Milch unentgeltlich zur Verfügung gestellt, Mag. Karl Fritthum dankte der AMA Marketing GesmbH und danach kann die Bestellung aus dem EU-Schulprogramm der Landwirtschaftskammer NÖ für das starke Engagement folgen. Die Schulen koordinieren mit den regionalen Liefe- die gesunde Ernährung in der Schule zu unterstützen. ranten den Fünf-Tageszeitraum und die Anzahl der Kinder. „Die Schule erreicht viele Menschen, Vielfalt ist auch die Der Schulmilchlieferant meldet bis 15. Oktober 2018 die An- Stärke der Bildungseinrichtungen und die neu eingerichtete zahl der Produkte an die AMA und erhält die Nettokosten re- Stabstelle Kommunikation wird das EU-Schulprogramm en- fundiert. Ein entsprechendes gemeinsames Schreiben über gagiert unterstützen“, so Fritthum. die Trinkmilch-Aktion ergeht zu Schulbeginn an alle Schulen direkt von den Bundesministerien Nachhaltigkeit und Tou- rismus - Bildung - Gesundheit. 25 Jahre Schulmilch vom Bauern Die regionale, bäuerliche Schulmilchbelieferung hat in Der Weltschulmilchtag wird heuer am 26. September NÖ 1993 begonnen. Durch entsprechende Betreuung der 2018 mit zahlreichen Informationen und Aktionen ge- Lieferanten und Verkostungen in den Schulen, Schulmilch- feiert. Ein EU-Schulmilchposter kennzeichnet alle Schulen lehrfahrten, Investition und Tagungen gibt es rund 100 regi- und Kindergärten, die am EU-Schulprogramm teilnehmen. onale Schulmilchlieferanten in ganz Österreich. Verkostungen und Exkursionen Die EU unterstützt nun auch begleitende Maßnahmen, wenn also Schulen und Kindergärten, die am EU-Schulpro- gramm teilnehmen eine Verkostung in der Klasse organisie- ren bzw. eine Exkursion auf ihrem Schulmilchbauernhof un- ternehmen und die vorliegenden Leitlinien dazu einhalten, können Förderungen gewährt werden. Termine und Anzahl der Kinder bitte mit dem Schulmilchlieferanten vereinbaren. September 2018 22
Berufs- und Organhaft- pflichtversicherung Mehr Sicherheit für NÖ Landeslehrer/innen. Schutz vor beträchtlichen Risiken für nur 1 Euro pro Monat. A ls Lehrer/in tragen Sie große Verantwortung und sind aufgrund der Aufsichtspflicht einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt. Schadenersatzforderungen können Sie treffen, Ÿ Ein Volksschullehrer verlässt während des Unterrichts die erste Klasse und lässt diese längere Zeit unbeaufsichtigt. In dieser Zeit kommt es zu einer Rauferei unter den Schülern, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzen oder selber einer wobei ein Schüler erheblich verletzt wird. anderen Person Schaden zufügen. Ÿ Anlässlich einer Exkursion überquert ein Schüler unvorsichtig die Straße wodurch ein PKW zu einem In den letzten Jahren hat sich die Tendenz verstärkt, Ausweichmanöver gezwungen und dabei beschädigt dass Eltern nicht nur mit Forderungen drohen, sondern wird. Es wird dem verantwortlichen Lehrer unzureichende diese – auch mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes Aufsicht vorgeworfen. – einklagen. Schadenersatzforderungen sind jedoch nicht Ÿ Bei einem Weiterbildungsseminar streift eine Lehrerin immer berechtigt. den Tisch, auf dem sich die Kamera des Vortragenden befindet. Die Kamera fällt zu Boden und wird beschädigt. Die Berufs- und Organhaftpflichtversicherung der NV hilft Ihnen in beiden Fällen. Sie ersetzt den Schaden bei Organhaftpflichtversicherung (deckt Schäden am Eigentum berechtigten Forderungen (es liegt ein Verschulden des des Dienstgebers) Lehrers vor) und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ÿ Beim Lüften des Klassenzimmers vergisst der Lehrer die Türe zu schließen. Durch Zugluft wird das Fenster !! Jetzt online abschließen !! beschädigt. Der Dienstgeber macht die Kosten der Reparatur Zum Start des neuen Schuljahres ist die Anmeldung des Fensters beim Lehrer geltend. zur Berufs- und Organhaftpflichtversicherung Ÿ Der Lehrer beauftragt einen 7-jährigen Schüler, den komfortabler geworden. Verwenden Sie folgende Beamer zu holen, wobei dieser beschädigt wird. Es wird ihm Internetadresse und schließen Sie online ab: vorgeworfen, sich eines untüchtigen Gehilfen bedient zu https://www.nv.at/service/online-produkte/online- haben. Die Kosten der Reparatur werden vom Schulerhalter abschluss-berufs-und-organhaftpflichtversicherung- im Regressweg gefordert. fuer-noe-landeslehrer Ÿ Ein Lehrer stieß aus Unachtsamkeit die Videokamera der Schule zu Boden. Was sind die Vorteile des Onlineabschlusses? Der Onlineabschluss bietet Ihnen nicht nur hohen Was muss ich im Schadenfall tun? Bedienungskomfort, sondern auch mehr Sicherheit Für eine Schadenmeldung stehen Ihnen die Online- durch das Bestätigungsmail. Das Bestätigungsmail gilt formulare auf https://www.nv.at/service/services-fuer-nv- als Deckungsbestätigung. Darüber hinaus erhalten kunden/schadenmeldung-online zur Verfügung. Sie bei Abschluss eine Leistungsübersicht sowie die Bei einem Spitalsaufenthalt aufgrund eines Berufsunfalls Versicherungsbedingungen per Mail. Bitte bewahren legen Sie die Aufenthaltsbestätigung des Spitals bei. Sie das Bestätigungsmail unbedingt auf. Es dient als Wurde Sachgut des Schulbetreibers beschädigt, ist Deckungsnachweis im Schadenfall. zusätzlich das Formular Schadenanzeige Organhaftpflicht auszufüllen. Was sind die Leistungen? https://www.nv.at/cms/download/a58g5/Formular%20Scha Sparte Versicherungssumme denanzeige%20Organhaftpflichtversicherung.pdf Berufshaftpflicht EUR 1.000.000,- Organhaftpflicht EUR 100.000,- NEU: ONLINE-ABSCHLUSS Spitalgeld Berufsunfällen EUR 20,- pro Tag Spital Monatsprämie EUR 1,- https://www.nv.at/service/online- Die Versicherungsbedingungen zu diesem Vertrag produkte/online-abschluss-berufs-und- (H0700, OH100, AUVB 2008) finden Sie auf www.nv.at. organhaftpflichtversicherung-fuer-noe- Beispiele aus dem Schulalltag Berufshaftpflichtversicherung (deckt Sach- und Perso- landeslehrer nenschäden an anderen Personen) September 2018 23
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