ANLEITUNG ZUM STEUER SPAREN 2022 - A K - SCHRITT FÜR SCHRITT DURCH DIE ARBEITNEHMERINNENVERANLAGUNG 2021 - Arbeiterkammer Wien
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ANLEITUNG ZUM STEUER SPAREN 2022 SCHRITT FÜR SCHRITT DURCH DIE ARBEITNEHMERINNENVERANLAGUNG 2021 AK MIERT INFOR rch ö g l i cht du AK – erm tzlichen ese den g edsbeitrag Mitgli
Wie holen Sie sich Ihr Geld zurück? ! Dieser Folder enthält allgemeine, wichtige Bestimmungen. Weiterführende Informationen zu allen Schritten sowie Mus- terbriefe finden Sie in unserem Ratgeber Steuer sparen 2022. Gratisdownload: www.arbeiterkammer.at/service/broschue- ren/SteuerundGeld/index.html Folgende Formulare brauchen Sie für Ihre ANV: ■ L 1 Formular für die ANV ■ Zusätzliche Formulare: L 1k für Eltern L 1k – bF für besondere Aufteilungen beim Familienbonus L 1ab für außergewöhnliche Belastungen, z. B. bei Behinderungen L 1d zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben L 1i für grenzüberschreitende Sachverhalte, z. B. Auslandsbezüge Im Normalfall – also, wenn bei Ihnen keine Pflichtveranlagung vorliegt – haben Sie 5 Jahre Zeit, um Ihre ANV zu machen. Das heißt: Für 2021 ist der letzte Abgabetermin für Ihre ANV der 31. Dezember 2026. Sie haben 2 Möglichkeiten, Ihre ANV einzureichen: ■ Elektronisch im FinanzOnline-Portal Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie die ANV direkt online ausfüllen und abschicken: finanzonline.bmf.gv.at ■ In Papierform bei Ihrem Finanzamt Die notwendigen Formulare bekommen Sie bei jedem Finanzamt. Ihre ausgefüllte ANV schicken Sie dann an das Finanzamt Öster- reich, Postfach 260, 1000 Wien (siehe auch: www.bmf.gv.at) www.arbeiterkammer.at
AK Infoservice Schritt für Schritt durchs Formular L 1 Schritt 1: Personen- und Beschäftigungsangaben Punkte 1 bis 3 am Formular: Ihre persönlichen Daten Punkt 4 am Formular: Bei wie vielen Arbeitsstellen waren Sie während des Kalenderjahrs beschäftigt? Geben Sie hier die Anzahl ein. Sind Sie in Pension, die Anzahl der pensionsauszahlenden Stellen. ! Ihre Lohnabrechnungen und sonstigen Belege müssen Sie nicht mitschicken, aber 7 Jahre aufbewahren und auf Anfrage vorlegen. Schritt 2: AVAB, AEAB und Kindermehrbetrag Punkte 5 und 6 am Formular: Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) und der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) entlasten Familien mit Kindern. Es gelten die gleichen Beträge und Antragsmöglichkeiten, aber unterschiedliche Voraussetzungen. Sie können nur einen der beiden beantragen. Wenn Sie weniger als 12.000 Euro Einkommen im Kalenderjahr hatten, erhalten Sie den AVAB bzw. AEAB als Negativsteuer ausbezahlt. Voraussetzungen für den AVAB: ■ Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für mind. ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe ■ Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet, in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft ■ Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners betrugen im Kalenderjahr höchstens 6.000 Euro Voraussetzungen für den AEAB: ■ Sie haben für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalender- jahr Anspruch auf Familienbeihilfe ■ Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer aufrech- ten Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
Höhe des AVAB bzw. AEAB Dafür ist ausschlaggebend, für wie viele Kinder Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Absetzbetrag pro Kalenderjahr: ■ Bei 1 Kind: 494 Euro ■ Bei 2 Kindern: 669 Euro ■ Für jedes weitere Kind: + 220 Euro Ihre Kinder leben nicht in Österreich, sondern in der EU, einem EWR- Staat oder der Schweiz? Dann werden AVAB und AEAB indexiert und dem Preisniveau dieses Staates angepasst. ! Lassen Sie den AVAB bzw. AEAB bereits bei Ihrer monat- lichen Lohnverrechnung berücksichtigen, müssen Sie ihn trotzdem bei der ANV im Nachhinein noch einmal beantra- gen. Tun Sie das nicht, fordert das Finanzamt den berück- sichtigten AVAB bzw. den AEAB von Ihnen zurück. Der Kindermehrbetrag Sie sind Alleinverdienerin bzw. -verdiener oder Alleinerzieherin bzw. -bezieher? Und bei Ihnen fällt aufgrund Ihres geringen Einkommens keine Lohnsteuer an? Dann bekommen Sie statt des Familienbonus Plus den Kindermehrbetrag von jährlich 250 Euro pro Kind. Schritt 3: Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag Punkt 7 am Formular: Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis zu 964 Euro. Er steht Ihnen zu, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen: ■ Sie beziehen ausschließlich Pensionseinkünfte, und diese betragen weniger als 25.000 Euro im Kalenderjahr ■ Sie sind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft ■ Die Einkünfte Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihres -Partners liegen nicht über 2.200 Euro jährlich ■ Sie haben keinen Anspruch auf den AVAB
Schritt 4: Mehrkindzuschlag Punkt 8 am Formular: Ab dem 3. Kind und für jedes weitere, für das Ih- nen die Familienbeihilfe zusteht, haben Sie Anspruch auf den Mehrkind- zuschlag von 20 Euro pro Monat. Vorausgesetzt, Ihr Familieneinkommen hat im vergangenen Kalenderjahr weniger als 55.000 Euro betragen. Schritt 5: Sonderausgaben – Punkt 9 am Formular Die meisten Sonderausgaben werden von der zuständigen Stelle – Spen- denempfänger, Kirchenbeitragsstelle, Pensionsversicherungsanstalt – automatisch dem Finanzamt übermittelt und in der ANV berücksichtigt: ■ Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemein- schaften (max. 400 Euro) ■ Spenden an begünstigte Empfänger (max. 10 % der Einkünfte) ■ Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ■ Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten Diese Sonderausgaben können Sie unter bestimmten Voraus- setzungen auch für Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner und Ihre Kinder geltend machen (Beilage L1d). Steuerberatungskosten und Rentenzahlungen sowie dauernde Lasten können Sie ebenfalls als Sonderausgaben berücksichtigen – einzu- tragen unter 9.1 und 9.2. Die Topfsonderausgaben, also Ausgaben für Personenversicherungen, für Wohnraumschaffung und Wohnraum sanierung, können Sie ab der ANV 2021 nicht mehr geltend machen. Schritt 6: Pendlerpauschale und Pendlereuro Punkt 10.1 und 10.2 am Formular: Nur eintragen, wenn der Betrag nicht bereits bei der Lohnverrechnung richtig berücksichtigt wurde. Hier be- rechnen Sie den einzutragenden Betrag: www.bmf.gv.at/pendlerrechner Schritt 7: Werbungskosten Punkt 11 am Formular: Pro Kalenderjahr bekommen Sie bei der monatl. Lohnverrechnung ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro
automatisch berücksichtigt. Möchten Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben absetzen, müssen diese insgesamt das Pauschale übersteigen. Zudem gibt es Werbungskosten, die Sie ohne Anrechnung auf das Pauschale auch dann abschreiben können, wenn sie unter 132 Euro liegen. Homeoffice: Für die Jahre 2020 bis 2023 können Sie auch Ausgaben fürs Homeoffice teilweise steuerlich berücksichtigen. Voraussetzung da- für ist eine Vereinbarung mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber. Konkret gibt es ein Homeoffice-Pauschale von 3 Euro pro Tag, höchs- ten 300 Euro im Jahr. Dieses wird automatisch in der ANV berücksich- tigt, wobei ein steuerfrei von der Arbeitgeberseite ausbezahltes Pau- schale auch automatisch gegengerechnet wird - ebenso die Kosten für digitale Arbeitsmittel. Ausgaben für ergonomische Büromöbel können Sie zusätzlich bis höchstens 300 Euro pro Jahr berücksichtigen, vor- ausgesetzt: Sie haben mindestens 26 Tage im Homeoffice verbracht. Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Pauschale ■ Gewerkschafts-, Berufsverbands- und Interessensvertretungsbeiträge ■ Pflichtbeiträge bei geringfügigen Beschäftigungen ■ Ausgaben für ergonomisches Mobiliar für Homeoffice Werbungskosten mit Anrechnung auf das Pauschale Berufsbedingte Ausgaben, die in Summe höher sind, als das Ihnen zustehende Werbungskostenpauschale, können Sie bei Ihrer ANV angeben. Dazu gehören die Aufwendungen, die unter den Punkten 11.2 am Formular aufgelistet sind sind – z. B. Arbeitsmittel, Fachliteratur, … ! Absetzung für Abnutzung (AfA): Kostet ein Arbeitsmittel mehr als 800 Euro, können Sie die Anschaffungskosten nur verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg absetzen. Für einen Computer z. B. beträgt diese 3 Jahre. Weitere Werbungskosten können Sie zusammengerechnet unter 11.2.10 eintragen. Das sind z. B. die Betriebsratsumlage oder Fehlgelder, die Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber erstatten müssen.
AK Infoservice Werbungskostenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen Unter 11.2.11 finden Sie Berufsgruppen aufgelistet, bei welchen Sie Anspruch auf ein besonderes Werbungskostenpauschale haben. Schritt 8: Außergewöhnliche Belastungen Darunter fallen nicht alltägliche Ausgaben bzw. unausweichliche Kos- ten. Bei manchen außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie einen Selbstbehalt tragen. Sie finden diese am F ormular L 1ab unter 2.1- 2.4. Diejenigen ohne Selbstbehalt tragen Sie unter 2.5-2.12 ein. Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt ■ Ausgaben für einen Kuraufenthalt ■ Krankheitskosten ■ Begräbnis- und Grabsteinkosten bis max. 10.000 Euro ■ Kosten für ein Altenheim ■ Kosten für eine Adoption und künstliche Befruchtung ■ Unterhaltsleistungen für nahe Angehörige in Ausnahmefällen, z. B. wenn erwachsene Kinder für ihre mittellosen Eltern Krankheits kosten oder Kosten für die Pflege übernehmen müssen Die Höhe des Selbstbehalts hängt von Ihren Einkünften ab. In das For- mular tragen Sie immer den Gesamtbetrag abzüglich der Kostenersätze und Zuschüsse ein. Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt abgezogen. Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt Dazu zählen Katastrophenschäden und eine Behinderung von mindestens 25 Prozent. Für die steuerliche Berücksichtigung der Behinderung ist ist ein amtlicher Nachweis über den Grad der Erwerbsminderung oder der Bezug von Pflegegeld notwendig. Auch die Behinderung Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihres -Partners können Sie steuerlich geltend machen. Die Voraussetzungen dafür: ■ Sie haben Anspruch auf den AVAB ■ Wenn Ihnen der AVAB nicht zusteht: Sie sind mehr als 6 Monate ver- heiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft und das Einkom- men Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihres Partners beträgt nicht mehr als 6.000 Euro im Kalenderjahr www.arbeiterkammer.at
Für Eltern: die Beilage L 1k Schritt 1: Der Familienbonus Plus Dieser Absetzbetrag kann Ihnen bis zu 1.500 Euro Steuergutschrift pro Kind bringen, für das Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner Familien- beihilfe bekommen. Die Höhe: ■ Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 125 Euro pro Monat ■ Bei volljährigen Kindern: 41,68 Euro pro Monat Ihre Kinder leben nicht in Österreich, sondern in der EU, einem EWR- Staat oder der Schweiz? Dann wird der Familienbonus Plus indexiert. Sie können den Familienbonus Plus zwischen Ihnen und Ihrer Partne- rin bzw. Ihrem Partner teilen – jeder von Ihnen kann 62,50 Euro bzw. 20,84 Euro pro Monat und Kind steuerlich berücksichtigen lassen. ! Die Aufteilung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie beide jeweils ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 11.000 Euro pro Jahr haben. Tipp: FinanzOnline-Check Aufteilung bei getrennt lebenden Elternteilen Wenn Sie Unterhalt zahlen und Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag haben, steht Ihnen der Familienbonus Plus zu. Und zwar für jeden Monat, für den Sie Anspruch auf den UHAB haben. Jedem Elternteil steht der hal- be Familienbonus zu – davon abweichende Vereinbarungen sind möglich. Familienbonus Plus beantragen Den Familienbonus Plus beantragen Sie mit der Beilage L 1k. Für besondere Aufteilungen gibt es auch noch die Beilage L 1k – bF. Schritt 2: Unterhaltsleistungen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) haben Sie für ein Kind, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, und für das Sie keine Familienbeihilfe beziehen.
Wichtig Selbstverständlich erarbeiten wir alle Inhalte unserer Ratgeber sorg Den UHAB können Sie nur für die Monate geltend machen, fältig. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alles vollständig für die Sie nachweislich Unterhaltszahlungen geleistet haben. und aktuell ist bzw. sich seit dem Druck keine Gesetzesänderung ergeben hat. Der UHAB beträgt monatlich: Unsere ■ Für 1Ratgeber dienen Kind: 29,20 Euro Ihnen als Erstinformation. Sie enthalten dieFür ■ häufigsten 2 Kinder:Fragen, 73 Euroviele anschauliche Beispiele, Hinweise auf Stolpersteine ■ und einen Für jedes weitere Kind:Überblick über die wichtigsten gesetzlichen + 58,40 Euro Regelungen. Bei individuellen Fragen steht Ihnen unsere Hotline zur Verfügung: Schritt 3: (01) 501 65 0 Außergewöhnliche Belastungen für Kinder Weitere Informationen Auswärtige Berufsausbildungfinden Sie auch im Internet: www.arbeiterkammer.at Wenn Ihr Kind eine Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) außerhalb des Wohnortes absolvieren muss, haben Sie unter bestimmten Vorausset- Alle aktuellen zungen Anspruch AKaufPublikationen einen Freibetrag stehen zumEuro von 110 Download für Sie monatlich. bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen Behinderung und Diätverpflegung des Kindes Weitere Bestellmöglichkeiten: ■ EMail:Die mitgliederservice@akwien.at Behinderung bzw. die Notwendigkeit zu einer speziellen ■ Bestelltelefon: (01) 501 Diät bei Ihrem Kind 65muss 1401staatlich bestätigt sein. Wenden Sie sich bitte an: www.sozialministeriumservice.at Artikelnummer 456 1. Druckauflage, Bei Behinderungen Jänner 2022 25 und 50 Prozent können Sie die be- zwischen hinderungsbedingten Krankheitskosten sowie Ausgaben für Hilfsmittel und Heilbehandlungen ohne Selbstbehalt abschreiben. Zudem gibt es pauschale Freibeträge. Muss Ihr Kind eine ärztlich verordnete Diät ein- halten, können Sie einen der pauschalen Freibeträge für Diätverpflegung geltend machen. Bei Behinderungen ab 50 Prozent steht Ihnen die er- höhte Impressum Familienbeihilfe zu. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre t atsächlichen K osten oderKammer Medieninhaber: einen für monatlichen Freibetrag Arbeiter und Angestellte von 262 Euro geltend machen. für Wien, PrinzEugenStraße 2022, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 0 Pflegegeld wird in beiden Fällen gegengerechnet. Zusätzlich können Sie Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Kosten für z. B. Hilfsmittel, Titelfoto: ©contrastwerkstatt Heilbehandlungen, B Adobe Stock ehindertenwerkstätten Weitere Abbildungen: U2 © Sebastian Philipp absetzen. Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende können Sie Grafik: www.typofactory.at steuerlich mitPrint Druck: Bösmüller Selbstbehalt geltend Management, 2000 machen. Stockerau Verlags und Herstellungsort: Wien Stand: Jänner 2022
Im Ziel: Die Abgabe Ihrer ANV Schritt 1: Kontodaten Ihre Kontodaten brauchen Sie nur angeben, wenn sich diese seit Ihrer letzten ANV geändert haben – oder Sie die ANV erstmals machen. Schritt 2: Freibetragsbescheid Der Freibetragsbescheid enthält bestimmte Sonderausgaben, Wer- bungskosten und außergewöhnliche Belastungen, die bei der ANV berücksichtigt wurden. Der Freibetragsbescheid wird vom Finanzamt für das übernächste Jahr erstellt – also mit der ANV 2021 für 2023. Schritt 3: Unterschrift und Abgabe Machen Sie sich eine Kopie von den unterschriebenen For- mularen, damit Sie Ihren Antrag später mit dem Einkommen- steuerbescheid vergleichen können. ! Einkommensteuerbescheid Überprüfen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid, sobald Sie ihn vom Finanzamt zugeschickt bekommen haben! Sie haben einen Monat Zeit, um Beschwerde einzulegen. Wichtig Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen Weitere Bestellmöglichkeiten: E-Mail: mitgliederservice@akwien.at Bestelltelefon: (01) 501 65 1401 Artikelnummer 424 16. überarbeitete Druckauflage, Jänner 2022 Impressum: Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Str. 20-22, 1040 Wien, Telefon (01) 501 65 0; Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum Titelfoto: © juniart – Adobe Stock, Grafik: typofactory.at, Druck: Bösmüller, 2000 Stockerau, Stand: Jänner 2022
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