ANLEITUNG ZUM STEUER SPAREN 2022 - A K - SCHRITT FÜR SCHRITT DURCH DIE ARBEITNEHMERINNENVERANLAGUNG 2021 - Arbeiterkammer Wien

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ANLEITUNG ZUM STEUER SPAREN 2022 - A K - SCHRITT FÜR SCHRITT DURCH DIE ARBEITNEHMERINNENVERANLAGUNG 2021 - Arbeiterkammer Wien
ANLEITUNG
ZUM STEUER
SPAREN 2022
SCHRITT FÜR SCHRITT DURCH DIE
ARBEITNEHMERINNENVERANLAGUNG 2021

          AK
             MIERT
       INFOR             rch
           ö g l i cht du AK
      – erm tzlichen
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      den g edsbeitrag
         Mitgli
Wie holen Sie sich
Ihr Geld zurück?

  !
           Dieser Folder enthält allgemeine, wichtige Bestimmungen.
           ­Weiterführende Informationen zu allen Schritten sowie Mus-
           terbriefe finden Sie in unserem Ratgeber Steuer sparen 2022.
           Gratisdownload: www.arbeiterkammer.at/service/broschue-
           ren/SteuerundGeld/index.html

Folgende Formulare brauchen Sie für Ihre ANV:

■ L 1 Formular für die ANV
■ Zusätzliche Formulare:
   L 1k für Eltern
   L 1k – bF für besondere Aufteilungen beim Familienbonus
   L 1ab für außergewöhnliche Belastungen, z. B. bei Behinderungen
   L 1d zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben
   L 1i für grenzüberschreitende Sachverhalte, z. B. Auslandsbezüge

Im Normalfall – also, wenn bei Ihnen keine Pflichtveranlagung vorliegt
– haben Sie 5 Jahre Zeit, um Ihre ANV zu machen. Das heißt: Für 2021
ist der letzte Abgabetermin für Ihre ANV der 31. Dezember 2026.
Sie haben 2 Möglichkeiten, Ihre ANV einzureichen:

■ Elektronisch im FinanzOnline-Portal
   Nachdem Sie sich registriert haben, können Sie die ANV direkt
   ­online ausfüllen und abschicken: finanzonline.bmf.gv.at

■ In Papierform bei Ihrem Finanzamt
   Die notwendigen Formulare bekommen Sie bei jedem Finanzamt.
   Ihre ausgefüllte ANV schicken Sie dann an das Finanzamt Öster-
   reich, Postfach 260, 1000 Wien (siehe auch: www.bmf.gv.at)

www.arbeiterkammer.at
AK Infoservice

Schritt für Schritt durchs ­Formular L 1
Schritt 1: Personen- und Beschäftigungs­angaben

Punkte 1 bis 3 am Formular: Ihre persönlichen Daten
Punkt 4 am Formular: Bei wie vielen Arbeitsstellen waren Sie während
des Kalenderjahrs beschäftigt? Geben Sie hier die Anzahl ein. Sind Sie
in Pension, die Anzahl der pensionsauszahlenden Stellen.

  !
           Ihre Lohnabrechnungen und sonstigen Belege
           müssen Sie nicht mitschicken, aber 7 Jahre
           aufbewahren und auf Anfrage vorlegen.

Schritt 2: AVAB, AEAB und Kindermehrbetrag

 Punkte 5 und 6 am Formular: Der Alleinverdienerabsetzbetrag
 (AVAB) und der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) entlasten Familien
 mit Kindern. Es gelten die gleichen Beträge und ­Antragsmöglichkeiten,
 aber unterschiedliche Voraussetzungen. Sie können nur einen der
­beiden beantragen.

           Wenn Sie weniger als 12.000 Euro Einkommen
           im Kalenderjahr hatten, erhalten Sie den AVAB bzw. AEAB
           als Negativsteuer ausbezahlt.

Voraussetzungen für den AVAB:
■ Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner haben für mind. ein Kind
   mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe
■ Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet, in einer
   eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
■ Die Einkünfte Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners ­betrugen im
   ­Kalenderjahr höchstens 6.000 Euro

Voraussetzungen für den AEAB:
■ Sie haben für mindestens ein Kind mehr als 6 Monate im Kalender-
   jahr Anspruch auf Familienbeihilfe
■ Sie waren mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer aufrech-
   ten Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
Höhe des AVAB bzw. AEAB
Dafür ist ausschlaggebend, für wie viele Kinder Sie oder Ihre ­Partnerin
bzw. Ihr Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf
­Familienbeihilfe haben. Absetzbetrag pro Kalenderjahr:

■ Bei 1 Kind: 494 Euro
■ Bei 2 Kindern: 669 Euro
■ Für jedes weitere Kind: + 220 Euro

Ihre Kinder leben nicht in Österreich, sondern in der EU, einem EWR-
Staat oder der Schweiz? Dann werden AVAB und AEAB indexiert und
dem Preisniveau dieses Staates angepasst.

  !
         Lassen Sie den AVAB bzw. AEAB bereits bei Ihrer monat-
         lichen Lohnverrechnung berücksichtigen, müssen Sie ihn
         trotzdem bei der ANV im Nachhinein noch einmal beantra-
         gen. Tun Sie das nicht, fordert das Finanzamt den berück-
         sichtigten AVAB bzw. den AEAB von Ihnen zurück.

Der Kindermehrbetrag
Sie sind Alleinverdienerin bzw. -verdiener oder Alleinerzieherin bzw.
-bezieher? Und bei Ihnen fällt aufgrund Ihres geringen Einkommens
keine Lohnsteuer an? Dann bekommen Sie statt des Familienbonus
Plus den Kindermehrbetrag von jährlich 250 Euro pro Kind.

Schritt 3: Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Punkt 7 am Formular: Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt bis
zu 964 Euro. Er steht Ihnen zu, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

■ Sie beziehen ausschließlich Pensionseinkünfte, und diese betragen
   weniger als 25.000 Euro im Kalenderjahr
■ Sie sind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet oder leben
   in einer eingetragenen Partnerschaft
■ Die Einkünfte Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihres -Partners liegen nicht
   über 2.200 Euro jährlich
■ Sie haben keinen Anspruch auf den AVAB
Schritt 4: Mehrkindzuschlag

Punkt 8 am Formular: Ab dem 3. Kind und für jedes weitere, für das Ih-
nen die Familienbeihilfe zusteht, haben Sie Anspruch auf den Mehrkind-
zuschlag von 20 Euro pro Monat. Vorausgesetzt, Ihr Familieneinkommen
hat im vergangenen Kalenderjahr weniger als 55.000 Euro betragen.

Schritt 5: Sonderausgaben – Punkt 9 am Formular

Die meisten Sonderausgaben werden von der zuständigen Stelle – Spen-
denempfänger, Kirchenbeitragsstelle, Pensionsversicherungsanstalt –
automatisch dem Finanzamt übermittelt und in der ANV berücksichtigt:

■ Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemein-
   schaften (max. 400 Euro)
■ Spenden an begünstigte Empfänger (max. 10 % der Einkünfte)
■ Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen
   Pensionsversicherung
■ Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten

         Diese Sonderausgaben können Sie unter bestimmten Voraus-
         setzungen auch für Ihre Partnerin bzw. Ihren Partner und Ihre
         Kinder geltend machen (Beilage L1d).

Steuerberatungskosten und Rentenzahlungen sowie dauernde Lasten
können Sie ebenfalls als Sonderausgaben berücksichtigen – einzu-
tragen unter 9.1 und 9.2. Die Topfsonderausgaben, also Ausgaben für
Personenversicherungen, für Wohnraumschaffung und Wohnraum­
sanierung, können Sie ab der ANV 2021 nicht mehr geltend machen.

Schritt 6: Pendlerpauschale und Pendlereuro

Punkt 10.1 und 10.2 am Formular: Nur eintragen, wenn der Betrag nicht
bereits bei der Lohnverrechnung richtig berücksichtigt wurde. Hier be-
rechnen Sie den einzutragenden Betrag: www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Schritt 7: Werbungskosten

Punkt 11 am Formular: Pro Kalenderjahr bekommen Sie bei der
monatl. Lohnverrechnung ein Werbungskostenpauschale von 132 Euro
automatisch berücksichtigt. Möchten Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben
absetzen, müssen diese insgesamt das Pauschale übersteigen. Zudem
gibt es Werbungskosten, die Sie ohne Anrechnung auf das ­Pauschale
auch dann abschreiben können, wenn sie unter 132 Euro liegen.

Homeoffice: Für die Jahre 2020 bis 2023 können Sie auch Ausgaben
fürs Homeoffice teilweise steuerlich berücksichtigen. Voraussetzung da-
für ist eine Vereinbarung mit Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber.

Konkret gibt es ein Homeoffice-Pauschale von 3 Euro pro Tag, höchs-
ten 300 Euro im Jahr. Dieses wird automatisch in der ANV berücksich-
tigt, wobei ein steuerfrei von der Arbeitgeberseite ausbezahltes Pau-
schale auch automatisch gegengerechnet wird - ebenso die Kosten für
digitale Arbeitsmittel. Ausgaben für ergonomische Büromöbel können
Sie zusätzlich bis höchstens 300 Euro pro Jahr berücksichtigen, vor-
ausgesetzt: Sie haben mindestens 26 Tage im Homeoffice verbracht.

Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Pauschale
■ Gewerkschafts-, Berufsverbands- und Interessensvertretungsbeiträge
■ Pflichtbeiträge bei geringfügigen Beschäftigungen
■ Ausgaben für ergonomisches Mobiliar für Homeoffice

Werbungskosten mit Anrechnung auf das Pauschale
Berufsbedingte Ausgaben, die in Summe höher sind, als das Ihnen
zustehende Werbungskostenpauschale, können Sie bei Ihrer ANV
­angeben. Dazu gehören die Aufwendungen, die unter den Punkten 11.2
 am Formular aufgelistet sind sind – z. B. Arbeitsmittel, Fachliteratur, …

  !
         Absetzung für Abnutzung (AfA): Kostet ein Arbeitsmittel
         mehr als 800 Euro, können Sie die Anschaffungskosten
         nur verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg
         ­absetzen. Für einen Computer z. B. beträgt diese 3 Jahre.

Weitere Werbungskosten können Sie zusammengerechnet unter 11.2.10
eintragen. Das sind z. B. die Betriebsratsumlage oder Fehlgelder, die Sie
Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber erstatten müssen.
AK Infoservice

Werbungskostenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen
Unter 11.2.11 finden Sie Berufsgruppen aufgelistet, bei welchen Sie
­Anspruch auf ein besonderes Werbungskostenpauschale haben.

Schritt 8: Außergewöhnliche Belastungen

Darunter fallen nicht alltägliche Ausgaben bzw. unausweichliche Kos-
ten. Bei manchen außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie einen
Selbstbehalt tragen. Sie finden diese am F­ ormular L 1ab unter 2.1-
2.4. Diejenigen ohne Selbst­behalt tragen Sie unter 2.5-2.12 ein.

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
■ Ausgaben für einen Kuraufenthalt
■ Krankheitskosten
■ Begräbnis- und Grabsteinkosten bis max. 10.000 Euro
■ Kosten für ein Altenheim
■ Kosten für eine Adoption und künstliche Befruchtung
■ Unterhaltsleistungen für nahe Angehörige in Ausnahmefällen,
  z. B. wenn erwachsene Kinder für ihre mittellosen Eltern Krankheits­
  kosten oder Kosten für die Pflege übernehmen müssen

Die Höhe des Selbstbehalts hängt von Ihren Einkünften ab. In das For-
mular tragen Sie immer den Gesamtbetrag abzüglich der Kostenersätze
und Zuschüsse ein. Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt abgezogen.

 Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt
 Dazu zählen Katastrophenschäden und eine Behinderung von
 mindestens 25 Prozent. Für die steuerliche Berücksichtigung
der Behinderung ist ist ein amtlicher Nachweis über den Grad der
­Erwerbsminderung oder der Bezug von Pflegegeld notwendig. Auch
 die Behinderung Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihres -Partners können Sie
 steuerlich geltend machen. Die Voraussetzungen dafür:

■ Sie haben Anspruch auf den AVAB
■ Wenn Ihnen der AVAB nicht zusteht: Sie sind mehr als 6 Monate ver-
    heiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft und das Einkom-
    men Ihrer (Ehe-)Partnerin bzw. Ihres Partners beträgt nicht mehr als
    6.000 Euro im Kalenderjahr

www.arbeiterkammer.at
Für Eltern: die Beilage L 1k
Schritt 1: Der Familienbonus Plus

Dieser Absetzbetrag kann Ihnen bis zu 1.500 Euro Steuergutschrift pro
Kind bringen, für das Sie oder Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner Familien-
beihilfe bekommen. Die Höhe:

■ Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: 125 Euro pro Monat
■ Bei volljährigen Kindern: 41,68 Euro pro Monat

Ihre Kinder leben nicht in Österreich, sondern in der EU, einem EWR-
Staat oder der Schweiz? Dann wird der Familienbonus Plus indexiert.

Sie können den Familienbonus Plus zwischen Ihnen und Ihrer Partne-
rin bzw. Ihrem Partner teilen – jeder von Ihnen kann 62,50 Euro bzw.
20,84 Euro pro Monat und Kind steuerlich berücksichtigen lassen.

  !
         Die Aufteilung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie beide jeweils
         ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 11.000 Euro
         pro Jahr haben. Tipp: FinanzOnline-Check

Aufteilung bei getrennt lebenden Elternteilen
Wenn Sie Unterhalt zahlen und Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag
haben, steht Ihnen der Familienbonus Plus zu. Und zwar für jeden Monat,
für den Sie Anspruch auf den UHAB haben. Jedem Elternteil steht der hal-
be Familienbonus zu – davon abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Familienbonus Plus beantragen
Den Familienbonus Plus beantragen Sie mit der Beilage L 1k.
Für ­besondere Aufteilungen gibt es auch noch die Beilage L 1k – bF.

Schritt 2: Unterhaltsleistungen

Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) haben Sie für ein
Kind, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, und für das Sie keine
Familienbeihilfe beziehen.
Wichtig

Selbstverständlich erarbeiten wir alle Inhalte unserer Ratgeber sorg­
          Den UHAB können Sie nur für die Monate geltend machen,
fältig. Dennoch können wir nicht garantieren, dass alles vollständig
          für die Sie nachweislich Unterhaltszahlungen geleistet haben.
und aktuell ist bzw. sich seit dem Druck keine Gesetzesänderung
ergeben hat.
Der UHAB beträgt monatlich:
Unsere
■  Für 1Ratgeber    dienen
          Kind: 29,20  Euro Ihnen als Erstinformation. Sie enthalten
dieFür
■    häufigsten
        2 Kinder:Fragen,
                  73 Euroviele anschauliche Beispiele, Hinweise auf
Stolpersteine
■               und einen
   Für jedes weitere   Kind:Überblick über die wichtigsten gesetzlichen
                             + 58,40 Euro
Regelungen. Bei individuellen Fragen steht Ihnen unsere Hotline zur
Verfügung:
Schritt   3: (01) 501 65 0
             Außergewöhnliche         Belastungen für Kinder

 Weitere Informationen
Auswärtige         Berufsausbildungfinden Sie auch im Internet:
 www.arbeiterkammer.at
Wenn      Ihr Kind eine Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) außerhalb des
Wohnortes absolvieren muss, haben Sie unter bestimmten Vorausset-
 Alle aktuellen
zungen       Anspruch   AKaufPublikationen
                                 einen Freibetrag  stehen      zumEuro
                                                         von 110   Download    für Sie
                                                                       monatlich.
 bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen
Behinderung und Diätverpflegung des Kindes
 Weitere Bestellmöglichkeiten:
 ■ E­Mail:Die    mitgliederservice@akwien.at
                    Behinderung bzw. die Notwendigkeit zu einer speziellen
 ■ Bestelltelefon:         (01) 501
               Diät bei Ihrem      Kind 65muss
                                            1401staatlich bestätigt sein. Wenden Sie
               sich bitte an: www.sozialministeriumservice.at
 Artikelnummer 456
 1. Druckauflage,
Bei    Behinderungen      Jänner     2022 25 und 50 Prozent können Sie die be-
                               zwischen
 hinderungsbedingten Krankheitskosten sowie Ausgaben für Hilfsmittel
 und Heilbehandlungen ohne Selbstbehalt abschreiben. Zudem gibt es
 pauschale Freibeträge. Muss Ihr Kind eine ärztlich verordnete Diät ein-
 halten, können Sie einen der pauschalen Freibeträge für Diätverpflegung
geltend machen. Bei Behinderungen ab 50 Prozent steht Ihnen die er-
höhte
 Impressum Familienbeihilfe zu. Sie haben die Wahl, ob Sie Ihre t­ atsächlichen
­K osten oderKammer
 Medieninhaber:    einen für
                           monatlichen       Freibetrag
                              Arbeiter und Angestellte      von 262 Euro geltend machen.
                                                       für Wien,
 Prinz­Eugen­Straße 20­22, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 0
 Pflegegeld      wird   in beiden     Fällen  gegengerechnet.        Zusätzlich können Sie
 Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum
 Kosten      für z. B. Hilfsmittel,
 Titelfoto: ©contrastwerkstatt           Heilbehandlungen, B
                               ­ Adobe Stock                      ­ ehindertenwerkstätten
 Weitere Abbildungen: U2 © Sebastian Philipp
 absetzen.      Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende können Sie
 Grafik: www.typofactory.at
 steuerlich     mitPrint
 Druck: Bösmüller    Selbstbehalt       geltend
                         Management, 2000          machen.
                                            Stockerau
Verlags­ und Herstellungsort: Wien

Stand: Jänner 2022
Im Ziel: Die Abgabe Ihrer ANV
Schritt 1: Kontodaten

Ihre Kontodaten brauchen Sie nur angeben, wenn sich diese seit Ihrer
letzten ANV geändert haben – oder Sie die ANV erstmals machen.

Schritt 2: Freibetragsbescheid

Der Freibetragsbescheid enthält bestimmte Sonderausgaben, Wer-
bungskosten und außergewöhnliche Belastungen, die bei der ANV
­berücksichtigt wurden. Der Freibetragsbescheid wird vom Finanzamt
 für das übernächste Jahr erstellt – also mit der ANV 2021 für 2023.

Schritt 3: Unterschrift und Abgabe

               Machen Sie sich eine Kopie von den unterschriebenen For-
               mularen, damit Sie Ihren Antrag später mit dem Einkommen-
               steuerbescheid vergleichen können.

   !
               Einkommensteuerbescheid
               Überprüfen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid, sobald
               Sie ihn vom Finanzamt zugeschickt bekommen haben!
               Sie haben einen Monat Zeit, um Beschwerde einzulegen.

Wichtig

Alle aktuellen AK Publikationen stehen zum Download für Sie
bereit: wien.arbeiterkammer.at/publikationen

Weitere Bestellmöglichkeiten:
  E-Mail: mitgliederservice@akwien.at
  Bestelltelefon: (01) 501 65 1401

Artikelnummer 424
16. überarbeitete Druckauflage, Jänner 2022
Impressum: Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Prinz-Eugen-Str. 20-22, 1040 Wien,
Telefon (01) 501 65 0; Offenlegung gem. § 25 MedienG: siehe wien.arbeiterkammer.at/impressum
Titelfoto: © juniart – Adobe Stock, Grafik: typofactory.at, Druck: Bösmüller, 2000 Stockerau, Stand: Jänner 2022
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