MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE GÖRWIHL - Gemeinde Görwihl
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Die Gemeinde MITTEILUNGSBLATT Engelschwand Görwihl Hartschwand DER GEMEINDE Niederwihl Oberwihl Rotzingen Rüßwihl GÖRWIHL Segeten Strittmatt Tiefenstein 46. Jahrgang DIENSTAG, den 23. März 2021 Nummer 06 / KW 12 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in der letzten Woche hatten wir die Wahlen zum Landtag in Baden-Würt- temberg. An dieser Stelle möchte ich zuallererst dem ganzen Team rund um die Wahl danken, vor allem unserem Einwohnermeldeamt mit den weit über 1300 Briefwahlunterlagen, die in den letzten Wochen zum Versand fertiggemacht wurden. Zum Vergleich der Vorjahre war das eine Verdreifa- chung. Danken möchte ich ebenfalls allen WahlhelferInnen, die uns den Tag über in der Hotzenwaldhalle unterstützt haben. Sie haben dort für Sie alle die Voraussetzungen für eine Wahl unter besonderen Hygienebedingungen erfüllt. Ich denke alle rund 700 WählerInnen, die in der Halle Ihre Stimme ab- gegeben haben, können dies bestätigen. Es hat alles wirklich sehr gut und harmonisch funktioniert. Mit 63,8 Prozent Wahlbeteiligung haben wir exakt den landesweiten Durchschnitt auf die Kommastelle genau in Görwihl er- reicht. Das freut mich sehr, denn daran kann man gut das Interesse unserer Gemeinde an der Landespolitik erkennen. Nach fast genau 12 Monaten weltweiter Pandemie und vielen Entbehrun- gen, Einschränkungen, Lockerungen, Rücknahmen und erneuten Hoff- nungen, können wir noch immer in Görwihl frohen Mutes sein. Wir sind gespannt, was uns die nächsten Tage, Wochen und Monate noch bringen werden. Mittlerweile gibt es wohl kaum mehr eine Familie oder Bekannten- kreis, der nicht schon mal Kontakt mit dem Virus oder den entsprechenden Quarantäne-Anordnungen Bekanntschaft gemacht hat. Somit können die meisten Görwihler Ihre Erfahrungen rund um das Virus miteinbringen. Egal wie man dazu stehen mag, zeigt es doch deutlich, dass wir noch lange nicht über den Berg sind und die Thematik uns alle beschäftigt. Das bedeutet für uns weiterhin viel Rücksichtnahme und Unterstützung. Zeigen Sie Ihren Mitmenschen in den vielen Branchen, Betrieben, sozialen Einrichtungen usvm. weiterhin Ihren Respekt und Ihre Zuneigung. Fast jeder leistet einen Beitrag, egal wie klein oder groß er sein mag. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für die bevorstehenden Ostertage alles Gute, wenig Quarantänen und viel Gesundheit. Mit frohen Grüßen wünsche ich Ihnen ein gutes und schönes Osterfest im Kreis Ihrer Familie Carsten Quednow Bürgermeister
Dienstag, den 23. März 2021 Seite 2 Gemeinderatssitzung 5. Feuerwehr: Beschaffung von Einsatz- über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) kleidung wird gemäß § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt. Die nächste öffentliche Gemeinderatssit- 6. Mitteilungen der Verwaltung zung findet am Montag, 29. März 2021 7. Fragen und Anregungen aus dem Ge- 79761 Waldshut-Tiengen, den 04. März 2021 um 19:30 Uhr in der Hotzenwaldhalle in meinderat Landratsamt Waldshut Görwihl statt. Einlass zur Sitzung von 19:00 8. Ostergruß des Bürgermeisters Uhr bis 19:25 Uhr. Bitte halten Sie vor und im Gebäude den Sicherheitsabstand von 1,5 m Die endgültige Tagesordnung hängt ab ein. Mittwoch, 24. März 2021 im Schaukasten am Rathaus aus. Dr. Martin Kistler Dienstsiegel Bitte beachten Sie: Landratsamt Auf Grund der aktuellen Situation und der Einhaltung der Mindestabstände ist die Plat- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zanzahl in der Hotzenwaldhalle begrenzt. Öffentliche Bekanntmachung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Ab- Kommen Sie daher bitte rechtzeitig, da auch (1) Die Genehmigung des Landratsamtes satz 1 Satz 1 der Gutachterausschussverord- die Einlass-Vorkehrungen Zeit erfordern. Waldshut-Tiengen vom 4.3.2021 zu der nung (GuAVO) von den Städten und Gemein- am 01.01.2021 geschlossenen öffent- den (nachfolgend die Beteiligten genannt) Zur Teilnahme an der Sitzung und für das lich-rechtlichen Vereinbarung der Städte Gemeinde Albbruck, vertreten durch Betreten der Hotzenwaldhalle gelten fol- und Gemeinden im westlichen Land- Herrn Bürgermeister Stefan Kaiser, gende Vorkehrungen: kreis Waldshut-Tiengen zur Übertragung Gemeinde Bernau, vertreten durch Herrn • Einlass nur mit Ausweis, sowie Eintrag in der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Bürgermeister Alexander Schönemann, die Anwesenheitsliste Gutachterausschussverordnung und Bil- Gemeinde Dachsberg, vertreten durch • Fieberkontrolle am Einlass und persönli- dung des Gemeinsamen Gutachteraus- Herrn Bürgermeister Dr. Stephan Bücheler, che Bestätigung, dass keine Krankheits- schusses Landkreis Waldshut WEST bei Gemeinde Dogern, vertreten durch symptome vorhanden sind der Stadt Bad Säckingen gem. § 1 Abs. Herrn Bürgermeister Fabian Prause, • Mund- Nasen- Schutz- Pflicht beim Betre- 1 Satz 2 GuAVO in Verbindung mit § 25 Gemeinde Görwihl, vertreten durch ten des Gebäudes bis zum Erreichen des GKZ gem. § 25 Abs. 5 GKZ Herrn Bürgermeister Carsten Quednow, zugewiesenen Platzes und danach beim Gemeinde Häusern, vertreten durch Verlassen und Herrn Bürgermeister Thomas Kaiser, • Desinfektion der Hände Gemeinde Herrischried, vertreten durch (2) die am 01.01.2021 geschlossene öffent- Herrn Bürgermeister Christian Dröse, Tagesordnung lich-rechtliche Vereinbarung der Städte Gemeinde Höchenschwand, vertreten durch 1. Bürgerfragen und Gemeinden im westlichen Landkreis Herrn Bürgermeister Sebastian Stiegeler, 2. Bauanträge Waldshut-Tiengen zur Übertragung der Gemeinde Ibach, vertreten durch 2.1. Antrag auf Neubau einer Garage Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gut- Herrn Bürgermeister Helmut Kaiser, auf dem Grundstück Kaisermatte achterausschussverordnung zur Bildung Stadt Laufenburg (Baden), vertreten durch 6, Flst. Nr. 2480/8, Gemarkung Gör- des Gemeinsamen Gutachterausschus- Herrn Bürgermeister Ulrich Krieger, wihl ses Landkreis Waldshut WEST bei der Gemeinde Murg, vertreten durch 2.2. Antrag auf Verlängerung der Bau- Stadt Bad Säckingen Herrn Bürgermeister Adrian Schmidle, genehmigung des Bauvorhabens Gemeinde Rickenbach, vertreten durch Neubau einer Lagerhalle auf dem werden nachstehend öffentlich bekannt ge- Herrn Bürgermeister Dietmar Zäpernick, Grundstück Flst. Nr. 1013, Gemar- macht. Stadt St. Blasien, vertreten durch kung Strittmatt Herrn Bürgermeister Adrian Probst, 2.3. Antrag auf Umbau des Dachstuhls Görwihl, den 15.03.2021 Gemeinde Todtmoos, vertreten durch mit Dachgauben auf dem Grund- gez. Carsten Quednow, Bürgermeister Frau Bürgermeisterin Janette Fuchs, stück Rüßwihl 72, Flst. Nr. 858/1, Stadt Wehr, vertreten durch Gemarkung Rüßwihl Landratsamt Waldshut Herrn Bürgermeister Michael Thater, 2.4. Antrag auf Neubau eines Geräte- Kommunal- und Rechnungs- Gemeinde Weilheim, vertreten durch schuppens mit Holzlagerplatz auf prüfungsamt Herrn Bürgermeister Jan Albicker dem Grundstück Oberwihl 12a, Genehmigung Flst. Nr. 148/2, Gemarkung Ober- auf die Stadt Bad Säckingen, vertreten durch wihl Herrn Bürgermeister Alexander Guhl zur Bildung 2.5. Antrag auf Umbau und Erwei- Die am 01.01.2021 geschlossene öffent- eines Gemeinsamen Gutachterausschusses terung eines bestehenden Ge- lich-rechtliche Vereinbarung zwischen bäudes auf dem Grundstück den Städten Bad Säckingen, Laufenburg Vorbemerkung Günnetsmättle 46, Flst. Nr. 3611, (Baden), St. Blasien und Wehr sowie den Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Gemarkung Görwihl Gemeinden Albbruck, Bernau, Dachsberg, Anforderungen die Aufgaben des Gutach- 2.6. Antrag auf Neubau eines Güllebe- Dogern, Görwihl, Häusern, Herrischried, terausschusses im Rahmen der interkom- hälters auf dem Grundstück Ober- Höchenschwand, Ibach, Murg, Rickenbach, munalen Zusammenarbeit fachlich qua- wihl 116, Flst. Nr. 508/6, Gemar- Todtmoos und Weilheim zur Übertragung lifiziert und bürgerfreundlich zu erfüllen, kung Oberwihl der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 S. 1 der Gut- schließen die Stadt/Gemeinde Albbruck, 2.7. Nachtrag zum Befreiungsan- achterausschussverordnung (GuAVO) von Bernau, Dachsberg, Dogern, Görwihl, Häu- trag auf dem Grundstück Engel- den genannten Städten und Gemeinden auf sern, Herrischried, Höchenschwand, Ibach, schwand 76, Flst. Nr.146/2 , Ge- die Stadt Bad Säckingen und Bildung eines Laufenburg (Baden), Murg, Rickenbach, St. markung Engelschwand gemeinsamen Gutachterausschusses mit Blasien, Todtmoos, Wehr, Weilheim sowie 3. Neubau Kindergarten Görwihl: weitere der Bezeichnung „Gemeinsamer Gutachter- die Stadt Bad Säckingen folgende delegie- Vergaben und Sachstand ausschuss Landkreis Waldshut WEST bei der rende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab 4. Interkommunaler Gutachterausschuss: Stadt Bad Säckingen“ gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 und regeln die Zuständigkeiten im Bereich Benennung der Gutachter GuAVO in Verbindung mit § 25 des Gesetzes des Gutachterausschusswesens durch die
Dienstag, den 23. März 2021 Seite 3 Übertragung der Aufgaben auf die Stadt nach Abs. 2 dem Gemeinderat Stadt Bad (3) Bedient sich die Geschäftsstelle dritter Bad Säckingen, die mit der Rechtwirksam- Säckingen zur Bestellung vorgeschlagen. Personen als Erfüllungsgehilfen, werden keit dieser Vereinbarung einen Gemeinsa- Der Vorsitzende des Gutachterausschus- diese von der Geschäftsstelle schriftlich men Gutachterausschuss einrichtet. ses wird auf Vorschlag des Leiters der Ge- auf das Datengeheimnis und zur Vertrau- Die Übertragung der in § 1 bezeichneten schäftsstelle des Gemeinsamen Gutach- lichkeit verpflichtet. Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des § 1 terausschusses durch den Gemeinderat §5 Abs. 1 Satz 2 GuAVO, sowie auf der Grundla- der Stadt Bad Säckingen eingesetzt. Der Mitwirkung bei der Erfüllung ge des § 25 des Gesetzes über kommunale Leiter der Geschäftsstelle des Gemeinsa- der Aufgabe Zusammenarbeit (GKZ). men Gutachterausschusses schlägt, sofern Die Beteiligten und die Stadt Bad Säckingen er selbst das Amt des Vorsitzenden ausübt, (1) Die Beteiligten führen den Abschluss der möchten im amtlichen Wertermittlungswe- aus der Reihe der ehrenamtlichen Gutach- Kaufpreissammlung am Tag vor der Auf- sen (§§ 192–197 Baugesetzbuch, nachfol- ter vier stellvertretende Vorsitzende vor. Ist gabenübertragung aus, siehe insoweit § gend BauGB) zusammenarbeiten und hier- dies nicht der Fall, übt der Leiter der Ge- 11 Abs. 3 dieser Vereinbarung. zu einen Gemeinsamen Gutachterausschuss schäftsstelle des Gemeinsamen Gutach- (2) Die Beteiligten sichern zu und tragen mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle bil- terausschusses das Amt eines stellvertre- dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt des Auf- den. tenden Vorsitzenden aus und schlägt aus gabenübergangs die Kaufpreissammlun- Hauptsächliches Ziel der Zusammenarbeit der Reihe der ehrenamtlichen Gutachter gen den aktuellen Stand aufweisen und ist die Ableitung und die Veröffentlichung drei weitere stellvertretende Vorsitzende Arbeitsrückstände nicht vorhanden sind. von gemeinsamen Bodenrichtwerten (§ 196 vor. Der Vorsitzende, die stellvertretenden (3) Die Beteiligten übergeben spätestens am BauGB) und der sonstigen für die Werter- Vorsitzenden und die weiteren ehrenamt- Tag vor dem Wirksamwerden der Verein- mittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. lichen Gutachter werden vom Gemeinde- barung die vorhandenen Akten und rele- 5 BauGB) in einem gemeinsamen Grund- rat der Stadt Bad Säckingen gemäß § 2 vante Vorgänge der letzten 10 Jahre an stücksmarktbericht. GuAVO auf vier Jahre bestellt. den Gemeinsamen Gutachterausschuss (4) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet, bei der Stadt Bad Säckingen. Die älteren §1 dass bei Belangen der Beteiligten (Bo- Akten verbleiben bei den abgebenden Gegenstand der Vereinbarung denrichtwerte, Gutachten etc.) vorrangig Gemeinden und stehen dort zur Verfü- (3) Die Beteiligten übertragen mit Wirksam- die bestellten Gutachter der Wohnsitzge- gung. Für die Übergabe von Akten und werden dieser Vereinbarung die Aufgabe meinde herangezogen werden. Näheres Vorgängen wird eine Übergabenieder- aus § 1 Abs. 1 GuAVO auf die Stadt Bad regelt die Geschäftsordnung des Ge- schrift einschließlich eines Verzeichnisses Säckingen (Delegation) ohne Perso- meinsamen Gutachterausschusses. der im jeweiligen Stadt- oder Gemeinde- nalüberleitung. (5) Das Vorschlagsrecht für den als ehren- archiv verbleibenden Unterlagen gefer- (4) Die Stadt Bad Säckingen erfüllt anstelle amtlicher Gutachter zu bestellenden tigt. der Beteiligten die übertragenen Aufga- Vertreter des Finanzamtes und dessen (4) Die Beteiligten überlassen der Geschäfts- ben in eigener rechtlicher Zuständigkeit. Stellvertreter obliegt der zuständigen Fi- stelle kostenfrei sämtliche zur Führung Sämtliche mit den übertragenen Aufga- nanzbehörde (§ 2 Abs. 2 GuAVO). einer gemeinsamen Kaufpreissammlung ben verbundenen Rechte und Pflichten und zur Erstellung von Gutachten erfor- gehen mit Wirksamwerden der Vereinba- §3 derlichen Unterlagen und Daten. Dies rung auf die Stadt Bad Säckingen über. Geschäftsstelle des gemeinsamen umfasst auch die Unterlagen und Da- (5) Die Stadt Bad Säckingen erfüllt die Auf- Gutachterausschusses ten der bisher bei den Geschäftsstellen gabe in ihren Amtsräumen bzw. in ange- (1) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen geführten Kaufpreissammlungen. Die mieteten externen Büroräumen. Gutachterausschusses wird bei der Stadt Geschäftsstelle ist berechtigt und bevoll- Bad Säckingen eingerichtet (§ 8 Abs. 1 mächtigt, im Namen der Beteiligten zur §2 GuAVO). Aufgabenerfüllung erforderliche Daten Bildung eines gemeinsamen Gutachter- (2) Die Stadt Bad Säckingen verpflichtet sich, (z.B. GEO-Daten, Grundbuchdaten, Daten ausschusses sowie Gutachterbestellung die für eine sachgerechte Aufgabenerfül- aus Bauakten etc.) bei Dritten einzuho- (1) Zur Erfüllung der übertragenen Aufga- lung erforderliche Personal- und Sach- len. Die Mitgliedsgemeinden benennen ben wird bei der Stadt Bad Säckingen ein mittelausstattung zu gewährleisten (§ 1 jeweils eine Ansprechperson für die not- Gemeinsamer Gutachterausschuss gebil- Abs. 1a GuAVO). Die Stadt Bad Säckingen wendige Zulieferung der notwendigen det. Er trägt die Bezeichnung verpflichtet sich weiter, eine regelmäßige Unterlagen und Daten (z.B. Bauakten, „Gemeinsamer Gutachterausschuss fachliche Fortbildung der Mitarbeiter si- Baulasten, Kartenwerke). Landkreis Waldshut WEST bei der Stadt cherzustellen. (5) Die Beteiligten übergeben der Geschäfts- Bad Säckingen“ (3) Die hierfür erforderlichen Personalent- stelle des Gemeinsamen Gutachteraus- (2) Die Beteiligten sowie die Stadt Bad scheidungen obliegen der Stadt Bad schusses bei der Stadt Bad Säckingen Säckingen benennen nach Maßgabe von Säckingen. den jeweiligen amtlichen Straßenschlüs- § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in sel in Papierform und als elektronische der Grundstückswertermittlung und´- §4 Datei (Excel-Format). sonstigen Wertermittlungen erfahrene Vertraulichkeit der Daten (6) Die Beteiligten ermächtigen die Mitar- Personen, die von der Stadt Bad Säckin- (1) Der Geschäftsstelle ist es untersagt, beiter der Geschäftsstelle des Gemein- gen zu ehrenamtlichen Gutachtern be- personenbezogene Daten unbefugt zu samen Gutachterausschusses kostenfrei stellt werden sollen. Die Benennung anderen als den zur Aufgabenerfüllung auf das elektronische Grundbuch und die erfolgt in der Weise, dass die Beteiligten erforderlichen Zwecken zu erheben, zu Grundakten für die Grundstücke im Ge- sowie die Stadt Bad Säckingen berech- verarbeiten, Dritten bekannt zu geben biet der Beteiligten zuzugreifen, soweit tigt sind, pro angefangene 3.000 Einwoh- oder zugänglich zu machen. dies zur Erfüllung der Aufgabe erforder- ner je einen Gutachter, mindestens aber (2) Die Geschäftsstelle behandelt die ihr lich oder sachdienlich ist. einen Gutachter pro Gemeinde vorzu- im Rahmen der Aufgabenerfüllung be- (7) Die bei den Beteiligten eingehenden schlagen. Für die Ermittlung der Einwoh- kanntwerdenden Informationen und Urkunden, die für den Gemeinsamen nerzahl findet § 143 Gemeindeordnung Daten vertraulich. Vertrauliche Informa- Gutachterausschuss bestimmt sind, wer- (GemO) entsprechend Anwendung. tionen und Daten im Sinne dieser Erklä- den von den Beteiligten spätestens in- (3) Die ehrenamtlichen Gutachter des Ge- rung sind solche, die der Geschäftsstelle nerhalb einer Woche in verschlossenem meinsamen Gutachterausschusses wer- übermittelt werden und sich aus Unterla- Umschlag an die Geschäftsstelle des den entsprechend der Vorschläge der Be- gen (Kaufverträge, Grundbuchakten etc.) Gemeinsamen Gutachterausschusses bei teiligten sowie der Stadt Bad Säckingen ergeben. der Stadt Bad Säckingen weitergeleitet.
Dienstag, den 23. März 2021 Seite 4 (8) Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung nach § 1 anfallen, die nicht durch Ge- vorgesehen. Zu den berücksichtigungs- entfällt die Möglichkeit eines eigenen bühreneinnahmen gedeckt sind, werden fähigen Kosten zählen deshalb auch alle Gutachterausschusses bei den Beteilig- der Stadt Bad Säckingen durch die Be- vorbereitenden Maßnahmen. Hierzu ten, sodass die Gutachter der Gutachter- teiligten erstattet. Die Kostenerstattung zählen insbesondere Stellenausschrei- ausschüsse der Beteiligten durch den je- erfolgt nach dem Verhältnis der Einwoh- bungen, Dienstfahrten, Fortbildungen, weiligen Gemeinderat abzuberufen sind nerzahl der Beteiligten und der Stadt Büroausstattung, Miete und sonstige für (§ 4 Abs. 1 GuAVO). Die Dienststempel Bad Säckingen zur Gesamtzahl aller nach den Betrieb notwendige Aufwendun- der jeweiligen Gutachterausschüsse sind Wirksamwerden dieser Vereinbarung gen. zu diesem Zeitpunkt zu entwerten. vom örtlichen Zuständigkeitsbereich (5) Spätestens bis zum 30. Juni des Folge- (9) Die Beteiligten und die Stadt Bad Säckin- des Gutachterausschusses erfassten Ein- jahres erstellt die Stadt Bad Säckingen gen beraten und unterstützen einander wohner. Maßgebend ist dabei jeweils die (Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutach- zum Zwecke der Erfüllung dieser Verein- nach der amtlichen Statistik des Statisti- terausschuss) eine Abrechnung der im barung und stellen die für die Durchfüh- schen Landesamtes Baden-Württemberg vorausgegangenen Kalenderjahr im Zu- rung dieser Vereinbarung und der damit zum Zeitpunkt der Abrechnung vorlie- sammenhang mit der Aufgabenerfüllung zusammenhängenden Aufgaben erfor- gende Einwohnerzahl nach § 143 GemO. angefallenen einzelnen Aufwendungen derlichen Informationen und Unterlagen (3) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum nach Abs. 2 und Abs. 3 und der nach Abs. uneingeschränkt und unentgeltlich zur ist das vorausgegangene Haushaltsjahr. 1 geltend gemachten Gebühren und Verfügung. Grundlage für die Ermittlung der Kosten Auslagen. Die Erstattung des sich nach wie nach Abs. 2 bilden dabei insbeson- Abzug der Gebühren und Auslagener- §6 dere: satz aus der Abrechnung ergebenen Be- Pflichten der Vertragspartner a) Die Personalkosten für die zur Aufga- trages erfolgt durch die Beteiligten bin- (1) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet benerfüllung notwendigen Beschäf- nen einer Frist von 1 Monat nach Zugang mit dem Tag der Aufgabenübertragung tigten. der Abrechnung nach Satz 1. die Erfüllung der Aufgaben der Gutach- b) Die zu zahlenden Entschädigungen (6) Die Stadt Bad Säckingen ist berechtigt, terausschüsse für die Ermittlung von für die ehrenamtlichen Gutachter/ unterjährig zum 30. Juni eines jeden Jah- Grundstückswerten und für sonstige innen gem. § 14 der Gutachteraus- res von den Beteiligten eine angemesse- Wertermittlungen im Sinne von §§ 192 ff. schussverordnung (GuAVO). ne Vorauszahlung (zunächst 4,00 € pro Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. der Gut- c) Die Kosten für die dienstlich notwen- Einwohner) auf den nach den Absätzen achterausschussverordnung (GuAVO). digen Fortbildungen. 2 bis 5 zu leistenden Kostenersatz zu er- (2) Die bisher bei den Geschäftsstellen der d) Die sich bei sparsamer und wirt- heben. Die Aufteilung der Vorauszahlung Beteiligten und der Stadt Bad Säckingen schaftlicher Haushaltsführung aus auf mehrere Raten ist zulässig. Über die beantragten und noch nicht fertig ge- dem notwendigen Personalein- Vorauszahlung ist zeitgleich mit der nach stellten Verkehrswertgutachten gehen satz ergebenden Sachkosten aller Abs. 5 vorzulegenden Abrechnung abzu- zur Weiterbearbeitung auf die Geschäfts- Arbeitsplätze (zum Beispiel Miete, rechnen. stelle des Gemeinsamen Gutachteraus- Büro- und Geschäftsbedarf, Dienst- (7) Sofern die obersten Finanzbehörden des schusses bei der Stadt Bad Säckingen fahrten) des Gutachterausschusses, Bundes und der Länder dieses Rechts- über. ermittelt auf Grundlage der Sachauf- geschäft nachträglich der Umsatzsteuer (3) Die Stadt Bad Säckingen gewährleistet wendungen im Gutachterausschuss- unterwerfen sollten (betrifft insbeson- einen ausreichenden Versicherungs- wesen des abzurechnenden Jahres. dere § 2 b UStG), erhöht sich die Zah- schutz für die/den Vorsitzenden des Gut- e) Die Lizenzgebühren und Support- lungspflicht um die jeweils gültige ge- achterausschusses, die ehrenamtlichen kosten für notwendige spezielle setzliche Umsatzsteuer. Die Steuerpflicht Gutachter und die Mitarbeiter der Ge- EDV-Programme im Gutachteraus- kann durch Terminierung des Finanz- schäftsstelle des Gemeinsamen Gutach- schuss (Kaufpreissammlung, Werter- ministeriums oder aufgrund der Fest- terausschusses für Personen-, Sach- und mittlungsprogramm). stellung der Umsatzsteuerpflicht durch Vermögensschäden im Zusammenhang f ) Verwaltungsgemein- und kalku- die zuständige Finanzbehörde erfolgen. mit deren Tätigkeiten und Handlungen latorische Kosten für interne Leis- Eine rückwirkende Rechnungsstellung zur Erfüllung der übertragenen Aufga- tungserbringung (zum Beispiel Per- der Umsatzsteuer aufgrund eines ent- ben. sonalbetreuung, Abrechnungen, sprechenden Feststellungsbescheides kalkulatorische Miete, Abschreibun- gegenüber der Stadtverwaltung Bad (4) Sofern und soweit sich Schadensersat- gen), welche für die Einrichtung und Säckingen ist möglich. zansprüche aufgrund von Vorgängen den laufenden Betrieb des Gemein- (8) Im Falle von Zahlungsrückständen sind ergeben, die vor dem Wirksamwerden samen Gutachterausschusses benö- rückständige Beträge nach den für Ge- dieser Vereinbarung durch den jeweils tigt wird. bühren geltenden kommunalabgaben- zuständigen Gutachterausschuss be- Für den Nachweis der Kosten hat die rechtlichen Vorschriften zu verzinsen. arbeitet wurden und auf vorsätzliches Stadt Bad Säckingen geeignete Kos- oder grob fahrlässiges Handeln zurück- tennachweise zu führen. Anstelle eines zuführen sind, stellen die Beteiligten die §8 Einzelnachweises können Personal- Stadt Bad Säckingen im Innenverhältnis Dauer der Vereinbarung, Kündigung und Sachkosten auch mit Pauschalwer- von Schadensersatzansprüchen frei und (1) Die vorliegende Vereinbarung wird auf ten angesetzt werden, die gemäß der übernehmen im Innenverhältnis die Haf- unbestimmte Zeit geschlossen. Verwaltungsvorschrift des Finanz- und tung für diese Ansprüche. (2) Die Vereinbarung kann von jeder betei- Wirtschaftsministeriums über die Be- rücksichtigung der Verwaltungskosten, ligten Stadt/Gemeinde schriftlich zum §7 insbesondere bei der Festsetzung von 31. Dezember eines jeden Jahres mit ei- Gebührenerhebung, Ausdehnung des Gebühren und sonstigen Entgelten für ner Frist von 36 Monaten gekündigt wer- Satzungsrechts, Kostenerstattung die Inanspruchnahme der Landesver- den. In dem Kündigungsschreiben sollen (1) Die Stadt Bad Säckingen kann im Rah- waltung (VwV-Kostenfestlegung) in der die Gründe der Kündigung angegeben men der ihr übertragenen Aufgaben- jeweils gültigen Fassung ermittelt wur- werden. gebiete Satzungen erlassen, die für das den. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kün- gesamte Gebiet der Beteiligten gelten (§ (4) Zur Einarbeitung und Vorbereitung der digung aus wichtigem Grund, etwa bei 26 Abs. 1 GKZ). Dies gilt insbesondere für Arbeitsaufnahme des Gemeinsamen Änderung der gesetzlichen Grundlagen die Erhebung von Gebühren. Gutachterausschusses ist die Tätigkeits- bleibt unberührt. Ebenso bleibt § 60 Abs. (2) Sämtliche Kosten, die der Stadt Bad aufnahme einzelner Mitarbeiter bereits 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Säckingen für die Aufgabenerfüllung vor Wirksamkeit dieser Vereinbarung (LVwVfG) unberührt.
Dienstag, den 23. März 2021 Seite 5 §9 Gemeinde Häusern, dekasse soweit noch nicht geschehen, ein Schriftform gez. Christian Dröse, Bürgermeister SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächti- Änderungen und Ergänzungen dieser Ver- Gemeinde Herrischried, gung) erteilen. Vordrucke sind bei der Ge- einbarung bedürfen der Schriftform und im gez. Sebastian Stiegeler, Bürgermeister meindekasse erhältlich. Falle der Einbeziehung weiterer Aufgaben Gemeinde Höchenschwand, Wenn Sie uns bereits eine Einzugsermäch- der Aufhebung der Vereinbarung oder der gez. Helmut Kaiser, Bürgermeister tigung erteilt haben, wird Ihr Abschlagsbe- Kündigung der Genehmigung der Rechts- Gemeinde Ibach, trag zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto aufsichtsbehörde. gez. Ulrich Krieger, Bürgermeister Stadt abgebucht. Laufenburg (Baden) Immer wieder kommt es in Einzelfällen § 10 gez. Adrian Schmidle, Bürgermeister zu einem hohen Anstieg im Verbrauch. Salvatorische Klausel Gemeinde Murg, Kontrollieren Sie in regelmäßigen Ab- (1) Sollte eine der Bestimmungen dieser gez. Dietmar Zäpernick, Bürgermeister ständen, in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Vereinbarung ganz oder teilweise rechts- Gemeinde Rickenbach, Wasseruhr. Bewegen sich die Rädchen im unwirksam sein oder werden, so wird die gez. Adrian Probst, Bürgermeister Stadt Zähler, obwohl kein Wasser entnommen Gültigkeit der übrigen Bestimmungen St. Blasien, wird, deutet dies auf undichte Leitungen dadurch nicht berührt, wenn anzuneh- gez. Janette Fuchs, Bürgermeisterin oder Wasserhähne in Ihrer Hausinstallati- men ist, dass die Beteiligten die Verein- Gemeinde Todtmoos, on hin. barung auch ohne diese Bestimmung gez. Michael Thater, Bürgermeister geschlossen hätten. Stadt Wehr, (2) In einem solchen Fall wird zwischen den gez. Jan Albicker, Bürgermeister Beteiligten und der Stadt Bad Säckingen Gemeinde Weilheim, eine neue Regelung vereinbart, die der Breitband alten unwirksamen Regelung inhaltlich Breitbandarbeiten der Gemeinde nahekommt. Übermittlung von Daten an Witterungsbedingt ruhen die Tiefbauar- (3) Entsprechendes gilt für Regelungslü- cken. Parteien, Wählergruppen u.a. beiten durch die Fa. Stark Energies. Die Fir- ma hat die Wiederaufnahme der Arbeiten bei Wahlen und Abstimmun- für den 15.3.2021 angekündigt. Früherer § 11 gen; Bundestagswahl 2021 Beginn ist nur bei entsprechender Wit- Inkrafttreten, Genehmigung, Bekannt- terung möglich. Auch die Anordnungen machung Hinweis auf das Widerspruchsrecht ge- gen die Datenübermittlung infolge Corona bestimmen den Arbeitsbe- (1) Die Vereinbarung bedarf der Genehmi- ginn. gung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Die Arbeiten werden im Ortsteil Rotzingen Vereinbarung soll erst dann der Rechts- weitergeführt. Danach erfolgt der Ausbau aufsichtsbehörde zur Genehmigung Wählergruppen und andere Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit von Burg und anschließend der Ortsteil vorgelegt werden, wenn feststeht, dass Hartschwand. für die Aufnahme der Arbeit genügend Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Die Firma hat eine zweite Kolonne ange- geeignete Personen eingestellt werden kündigt, aber bis heute noch nicht ver- können. Wahlen oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte bindlich zugesagt. (2) Die Beteiligten und die Stadt Bad Säckin- aus dem Melderegister erteilen. Die Aus- Bitte in den Ortslagen alle privaten Versor- gen haben die öffentlich-rechtliche Ver- wahl ist an das Lebensalter der betroffenen gungsleitungen (Wasserleitungen, Strom- einbarung zusammen mit der rechtsauf- Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft kabel, Regenrinnenabläufe und sonstige sichtsbehördlichen Genehmigung nach umfasst den Familiennamen, Vornamen, Entwässerungsleitungen) vor Ort festhal- den für ihre Satzungen geltenden Vor- Doktorgrad und derzeitige Anschriften. ten bzw. anzeigen. schriften öffentlich bekannt zu machen. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten Wir bitten die Selbsgraber Ihre Arbeiten Eine Änderung oder Aufhebung der Ver- dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die auszuführen, damit wir einen reibungslo- einbarung ist mit der Genehmigung, so- Person oder Stelle, der die Daten übermittelt sen Bauablauf haben. fern eine solche erforderlich ist, von den werden, darf diese nur für die Werbung bei Beteiligten öffentlich bekanntzumachen. einer Wahl oder Abstimmung verwenden Materialbestellung (3) Die Vereinbarung tritt ab dem 01. April und hat sie spätestens einen Monat nach Für die Bereitstellung des Materials an die 2021 in Kraft. der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder Selbstgraber benötigt der Bauhof einen zu vernichten. Vorlauf von 5 Werktagen. Mailen Sie bitte Die Wahlberechtigten haben das Recht, den Lieferschein mit Ihren Bedarf rechtzei- § 12 tig an Breitband@goerwihl.de . Wir setzen Ausfertigung der Datenübermittlung zu widerspre- chen. Der Widerspruch kann bei der Ge- uns dann mit Ihnen in Verbindung. Diese Vereinbarung ist 18-fach ausgefertigt. Die Beteiligten, die Stadt Bad Säckingen so- meinde Görwihl, Hauptstraße 54, 79733 Görwihl eingelegt werden. Bei einem Wider- Hausinstallation wie die Rechtsaufsichtsbehörde erhalten je Das gemeindeeigene Glasfasernetz endet eine Ausfertigung. spruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. am Hausübergabepunkt in oder am Haus. Bad Säckingen, den 01. Januar 2021 Für die Errichtung der Hausinstallation Im Original unterschrieben und gesiegelt ist der Eigentümer selbst verantwortlich. von: Informationen gibt es auf der Homepage gez. Stefan Kaiser, Bürgermeister Gemeinde Fälligkeit der 1. Wasser- der Gemeinde Görwihl und dem Betreiber: Albbruck, abschlagszahlung 2021 Fa. Stiegeler, Schönau – Homepage: www. gez. Alexander Guhl Bürgermeister Stadt stiegeler.com Bad Säckingen Die 1. Abschlagszahlung für das Jahr 2020 Alle Informationen, Hinweise für den Tief- gez. Alexander Schönemann, Bürgermeister wird am 31. März 2021 fällig. Damit der bau in Eigenleistung, aktuelle Meldungen, Gemeinde Bernau, Betrag richtig verbucht werden kann, bitten Lieferscheine etc., unter www.goerwihl.de gez. Dr. Stephan Bücheler, Bürgermeister wir Sie, bei der Zahlung auf dem Überwei- Rückfragen zu allen Fragen bitte per Mail : Gemeinde Dachsberg, sungsträger Ihr Buchungszeichen 5.8888 breitband@goerwihl.de gez. Fabian Prause, Bürgermeister .... anzugeben. Ihren Abschlagsbetrag kön- Alle Informationen, Hinweise für den Gemeinde Dogern, nen Sie der Jahresendabrechnung für das Tiefbau in Eigenleistung, aktuelle Mel- gez. Carsten Quednow, Bürgermeister Jahr 2020 entnehmen. dungen, Lieferscheine etc., Gemeinde Görwihl, Damit Sie die Zahlungstermine nicht über- unter: www.goerwihl.de gez. Thomas Kaiser, Bürgermeister wachen müssen, können Sie der Gemein-
Dienstag, den 23. März 2021 Seite 6 Informationen Corona Die Gemeinde Görwihl sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Täglich gibt es neue Informationen über die Ausbreitung des Corona-Virus SARS- eine Bürokraft (m/w/d) CoV-2. Bitte informieren Sie sich aktuell über die Medien oder direkt unter den in Vollzeit zur Krankheitsvertretung in befristeter Einstellung. Seiten des Landes Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de/de/ser- Haben Sie Interesse unser kleines Team für einen befristeten Zeitraum zu unterstützen. vice/aktuelle-infos-zu-corona/aktuel- le-corona-verordnung-des-landes-ba- Die Stelle ist ideal geeignet für Personen die für kurze Zeit, eventuell auch auf Grund co- den-wuerttemberg/ ronabedingter Kurzarbeit vorübergehend eine Anstellung suchen um im Anschluss wie- Alle Informationen rund um Corona im der in die bisherige Berufswelt zurückzukehren. Landkreis finden Sie unter: https://www. Ihre Tätigkeit ist die Unterstützung in der Büroarbeit für sämtliche Bereiche der Zentrale, landkreis-waldshut.de/aktuelles/infor- des Sekretariat und so vieles mehr, eben alles was im Vorzimmer anfällt. mationen-zum-neuartigen-coronavirus Bitte bleiben Sie gesund. Sie bringen vor allem Begeisterung und Arbeitseinsatz mit, sind kreativ und freundlich, Ihre Gemeindeverwaltung Görwihl können im Team arbeiten, sehen die Arbeit und packen mit an. Ihre beruflichen Vorausset- zungen sollten eine abgeschlossene Verwaltungs- oder Büroausbildung sein. Jubilare Ihre Fragen richten Sie bitte an die Hauptamtsleitung Silvia Hintz oder Bürgermeister 24.03.2021 Carsten Quednow per Telefon 07754 7080 oder Email an bewerbung@goerwihl.de Walter Ebi, Oberwihl 80 Jahre Wir haben Ihr Interesse geweckt? 02.04.2021 Dann senden Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 14. April 2021 an die Gemein- Karl-Heinrich Menne, Görwihl 85 Jahre deverwaltung Görwihl, Hauptstr. 54, 79733 Görwihl. 04.04.2021 Ludwig Böhler, Rüßwihl80 Jahre Standesamtnachrichten 15. Februar Lore Elisabeth Siebold Bürgermeister Carsten Quednow gratuliert geb. Huber in Namen der ganzen Gemeinde ganz herz- Monat Februar 2021 Görwihl, Oberwihl lich und wünscht alles Gute, beste Gesund- Geburten: heit und Lebensfreude. 17. Februar Johann Herbert Frommherz 13. Februar Ilay-Kiril Stich Görwihl, Niederwihl Eltern: Leah und Jonas Stich Görwihl, Engelschwand 26. Februar Robert August Eschbach Görwihl Eheschließungen: keine FUNDSACHEN 1 Schlüsselbund, Recyclinghof Görwihl 1 Brille, Rathaus Görwihl Sterbefälle: 1 Schlüsselbund, Praxis Dr. Kleber, Görwihl 11. Februar Maria Johanna Deutschmann 1 Schlüssel, Panoramaweg Strittmatt geb. Bär 1 Schlüssel, Parkplatz Schulz-Markt Görwihl Görwihl, Segeten 1 Schlüsselbund, Strittmatt Wir sind trotz der Einschränkungen mit Covid-19 (Corona) für Sie da! Aufgrund der steigenden Infektionszahlen ist das Betreten des Rathauses jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Viele behördliche Fragen können ohne persönlichen Kontakt un- Bürgermeister Carsten Quednow 07754- 708-0 bürokratisch und einfach geregelt werden. Dafür müssen Sie nicht unbedingt das Rathaus betreten. Wir sind zu den unten stehenden Sekretariat / Zentrale Cornelia Mutter 708- 0 Zeiträumen telefonisch für Sie erreichbar. Ohne Einschränkung Hauptamtsleiterin Silvia Hintz 708-24 können Sie uns jederzeit eine Email oder eine WhatsApp schreiben. Hauptamt Barbara Wenk 708-25 Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen. Hauptamt Petra Huber 708-26 Rechnungsamtsleiter Martin Schwald 708-30 Bei einem Besuch im Rathaus ist das Tragen eines Mund-Na- Stellv. Rechnungsamtsleitung Marion Richter 708-35 senschutz und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsre- Gemeindekasse Jelena Slogar 708-32 geln Voraussetzung. Bitte zeigen Sie Respekt gegenüber Ihren Rechnungsamt Vanessa Sticher 708-31 Mitmenschen. Außerdem ist das Betreten nur ohne Krank- Ortsbaumeister / Bauhof Heinrich König 708-33 heitssymptome erlaubt. Wir bitten Sie um Verständnis! Bleiben Melde-, Standes- und Gewerbeamt Marion Mutter 708-12 Sie gesund! Renten Petra Schlachter 708-11 Hotzenwald Tourist - Info Christina Schrieder 708-10 Gemeinsam gegen Corona und die Ausbreitung der Pandemie. ********** www.goerwihl.de E-Mail: gemeinde@goerwihl.de
Dienstag, den 23. März 2021 Seite 7 WICHTIGE RUFNUMMERN Begegnung beim Steinbruch Tiefenstein Rathaus Görwihl 07754 708-0 Fax 708-50 Wasserversorgung Störungsnummer 0173 6533437 ED Netze Störungsnummer (rund um die Uhr) 07623 92-1818 Polizei, Segeten 36, 07764 932 998-0 Mo./Di./Do./Fr. 07:30 – 17:00 Uhr Mi. 13:00 – 20:00 Uhr Notruf, Feuerwehr (europaweit) 112 Polizei, Notruf 110 Krankentransporte 07751 19 222 Notfallversorgung Spital Waldshut 07751 85-0 Giftnotruf 0761 19240 Notfalldienst Kinderarzt, Augenarzt und ärztl. Bereitschaftsdienst 116 117 Lebenshilfe f. Familien mit behinderten Kindern 07741 63480 Anlässlich eines Vororttermins am Sicher- Beratung für Blinde-und Sehbehinderte 0761 36122 heitszaun beim Steinbruch Tiefenstein in Krebsinformationsdienst Niederwihl gibt es - trotz widriger Wetterbe- www.krebsinformationsdienst.de 0800 420 30 40 (kostenfrei) dingungen - Grund zur Zuversicht. APH (Ambulanter Pflegedienst Hotzenwald) 07754 919607 Sozialstation St. Martin, Team Hotzenwald 07765 918837 Vorsitzender des Regionalverbands Hoch- Hospizdienst Hochrhein 07751 802333 rhein-Bodensee, Landrat Dr. Martin Kistler Telefonseelsorge 0800 111 0 111 oder 111 0 222 und Bürgermeister Carsten Quednow haben Frauen- und Kinderschutzhaus 07751 3553 zusammen mit dem Unternehmer des Stein- Frauenberatungsstelle Courage - Fachberatungsstelle für Frauen und bruchs Peter Weber, seiner Tochter Madelei- Mädchen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt 07741 808 22 77 ne Weber und dem Betriebsleiter Ralph Ek- Beratungsstelle f. Schwangerschaftsfragen 07751 898237 ert vereinbart, dass der Zaun am Waldrand Fachstelle Sucht (Alkohol, Medikamente, Glückspiel) www.bw-lv.de 07751 89668-0 in Niederwihl auf den genehmigten Stand- Jugend- und Drogenberatung 07751 89677-0 ort rückgebaut wird. Dies ist das Ergebnis eines ersten konstruktiven Austausches zwi- DRK Servicestelle SeniorInnen 07761 92010 schen Landratsamt, Gemeinde und Unter- Soziale Börse /Nachbarschaftshilfe 07764 933 130 nehmer. Der Rückbau erfolgt Anfang April. Dienstag und Freitag (10.00 - 11.00 Uhr) Pflegestützpunkt Landkreis Waldshut 07751 86-4252 (Beratungsstelle für die Bevölkerung in allen Fragen rund um die Pflege) Dorfhelferinnenwerk Sölden 0176/17612656 Einsatzleitung Frau Maichel Mail: heike.maichel@dorfhelferinnenwerk.de Förster Florian Fiedel 0172 7633987 E-Mail: florian.fiedel@landkreis-waldshut.de Franziska Gottstein 0175 261 4491 E-Mail: franziska.gottstein@landkreis-waldshut.de (Gemark.Strittmatt zw. Schwarzenbach u. Verbindungsstr. Engelschwand-Steinernes Kreuz-Abzweigung Lindau) Schornsteinfeger Arnold Morath 0172 7448090 07703 9336940 Tierärzte: Dr. Wiltrud Jehle, Strittmatt (Kleintiere) 07754 921 000 (auch für Notfälle) Konstantin Heidt, Herrischried (Großtiere) 07764 932 9239 (auch für Notfälle) Saubere Straßen und Plätze Tierschutzverein Tierheim Steinatal Notrufnummer: 0151 554 14 785 Über den Winter hat sich auf unseren Straßen und Gehwegen Splitt und Die nächstliegenden Apotheken: Sand angesammelt. Hotzenwald Apotheke, Kirchstraße 13, 79736 Rickenbach Tel. 07765 688 Albtal Apotheke, Schulstr. 10, 79774 Albbruck Tel. 07753 5319 Dieser sollte jetzt beseitigt werden. Notdienst 2020: In allen Ortsteilen wird der Sa. 27.03. Bären-Apotheke, Waldshut bereitliegende Kehricht So. 28.03. Schwarzwald-Apotheke, Murg Sa. 03.04. Schwarzwald-Apotheke, Bad Säckingen vom Bauhof abgefahren So. 04.04. Apotheke im Laufenpark, Laufenburg am Samstag, 30. März 2002, Alle Notdienstapotheken im Internet unter: www.lak-bw.notdienst-portal.de ab 13.00 Uhr oder kostenlos vom Festnetz Tel. 080000 22833 (Bitte in Eimern oder Schubkarren bereitstellen) Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Görwihl; Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Carsten Quednow oder sein Vertreter im Amt; für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Tel: 07771 9317-11, Telefax: 07771 9317-40, E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
Dienstag, den 23. März 2021 Seite 8 Vermeidung von Sichtbehinde- Grundbucheinsichtstelle Caritas Hochrhein rungen durch Zurückschneiden im Rathaus Görwihl Beratungen nur nach Terminvereinbarung. von Hecken, Sträuchern und Bei berechtigtem Interesse erhalten Sie Es besteht Mundschutzpflicht. Caritassozialdienstes, Bezirkstelle Bad Bäumen an Straßen, Gehwegen beglaubigte und unbeglaubigte Grund- Säckingen, Rathausplatz 17, 79713 Bad buchausdrucke nach Terminvereinbarung und Feldwegen auf schriftlichen Antrag. Antragsformulare Säckingen, Tel. 07761-56980 Es wurde festgestellt, dass immer mehr He- unter www.goerwihl.de, Register: Verwal- Hinweise zu Sprechzeiten, Beratungen cken, Sträucher und Bäume von privatem tung / Formulare: Grundbuchauszug. und Selbsthilfegruppen unter www.cari- Gelände in den öffentlichen Verkehrsraum tas-hochrhein.de oder Tel. 07761-56980 hineinragen. und beim Amtsgericht Villingen-Schwen- E-Mail: empfang.bs@caritas-hochrhein.de Nach § 28des Straßengesetzes müssen ningen Die Treffen der Selbsthilfegruppe der An- Anpflanzungen so angelegt sein, dass sie Grundbuchamt, Carlo-Schmid-Straße 7 -9, gehörigen psychisch erkrankter Menschen nicht in den Lichtraum der Straße und des 78050 Villingen-Schwenningen entfallen auf Grund der aktuellen Coronala- Gehwegs hineinragen oder die Sicherheit Telefon 07721 6811-0; Fax: 07721-6811-490; ge im November und Dezember. des fließenden Verkehrs und der Fußgänger E-Mail: poststelle@gbavillingen-schwennin- Wir bitten um Beachtung. nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch für gen.justiz.bwl.de Für Info`s steht Frau Barbara Scholz, Sozial- Feldwege, damit sie – besonders wäh- Infos und Formulare unter: http://www. arbeiterin, Caritasverband unter der Tel.-Nr. rend der Erntezeit - uneingeschränkt ge- amtsgericht-villingen-schwenningen.de 07751-801133 zur Verfügung. nutzt werden können. Ein weiteres Augen- merk gilt der Straßenbeleuchtung. Oft wird Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim die Ausleuchtung durch Überwucherung Wenn Sie Auskünfte aus den Grundakten Diakonisches Werk Hochrhein der Bepflanzung stark beeinträchtigt und (z.B. Verträge, Teilungserklärungen, Ab- Waldtorstr. 1, 79761 Waldshut-Tiengen Straßenschilder teilweise verdeckt. schriften etc.) benötigen, wenden Sie sich Hinweise zu Sprechzeiten, Beratungen Die Regelung des Naturschutzgesetzes, bitte schriftlich an das Grundbuchzentral- und Selbsthilfegruppen dass während der Zeit vom 01.03.-30.09 das archiv unter www.dw-hochrhein.de und Schneiden von Gehölzen verbietet, greift Stammheimer Straße 10 Tel. 07751-83040 hier nicht. Grundstückseigentümer sind 70806 Kornwestheim Diakonie berät Schwangere und Familien zu einem Rückschnitt verpflichtet, da es Weitere Informationen unter mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr am Te- sich um eine Maßnahme aus Verkehrssi- www.grundbuchzentralarchiv.de lefon und Online cherheitsgründen handelt. Gesprächstermine können im Sekretariat Bitte überprüfen Sie Ihre Bepflanzungen des Diakonischen Werkes Hochrhein unter entlang öffentlicher Wege, Straßen, Stra- ßenlampen und Schildern und schneiden Kindertagespflege Tel.: 07751/83040 oder per Mail unter: di- akonie@dw-hochrhein.de, vereinbart wer- Sie sie entsprechend zurück: Landratsamt Waldshut den. Zur Onlineberatung gelangen Sie über: Folgende Lichträume müssen freigehal- Suchen Sie eine Tagesmutter für Ihr Kind/ www.onlineberatung-diakonie-baden.de ten werden: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und Ihre Kinder oder möchten Sie selbst gerne 0,5 m hinter dem Fahrbahnrand, 2,50 m Kinder betreuen? Frau Frauke Giebson infor- über Gehwegen miert und berät Sie in allen Fragen rund um Landratsamt Waldshut die Kindertagesbetreuung, Bei Bepflanzungen muss ein Abstand von Tel.: 07751-86 4369, Zimmer 144, - Pflegestützpunkt – mind. 1 m zur Straße eingehalten wer- den. Hecken im Kreuzungsbereich dürfen E-Mail: Unter Beachtung aller hygienischen Vor- nur 0,80 m hoch sein. Frauke.Giebson@landkreis-waldshut.de schriften – nehmen die Mitarbeiterinnen des Bei Unfällen oder Beschädigungen aufgrund Pflegestützpunktes Waldshut persönliche von nicht zurückgeschnittenen Anpflanzun- Beratungstermine wahr. Sie haben Fragen gen können Sie ersatzpflichtig gemacht Selbsthilfegruppe rund um das Thema Pflege, benötigen Unter- werden, u.U. kann es bei entstandenen Kör- stützung bei Antragstellung auf einen Pfle- perverletzungen zu strafrechtlichen Folgen für Jugendliche gegrad, Unterstützung bei der Auswahl von kommen. mit einer depressiven Erkrankung und / Hilfs- und Pflegeangeboten usw.? oder Angsterkrankung im Landkreis Walds- Folgende Außensprechstunden sind geplant: Danke für Ihre Unterstützung hut. Altersgruppe: 16-20-Jährige Mittwoch, den 31.03.2021 von 09.00 Uhr Ihre Gemeindeverwaltung bis 11.00 Uhr im Rathaus Görwihl. Bitte Unsere Gruppe ermöglicht einen Erfah- vereinbaren Sie auch hier einen Termin! rungsaustausch in einem geschützten Rah- Wir sind gerne persönlich, telefonisch und per Mail für Sie da.Für die Außensprechstunden Sprechtage und Termine men. und individuellen Terminmöglichkeiten rufen • Menschen, die an einer Depression er- Notartermine krankt sind, werden auf vielfältige Weise Sie uns bitte an. Ansprechpartner ist: Frau Si- Notartermine erhalten Sie bei den Notaren von ihrer Erkrankung belastet und beein- mone Hiob, Telefon: 07751/864290 oder per Ulrich Möckel und Dr. Daniel Schäuble in flusst. Mail an: Simone.Hiob@landkreis-waldshut.de Waldshut-Tiengen, Alfred-Nobel-Straße 20, • Ihnen soll die Möglichkeit gegeben wer- Ihr Pflegestützpunkt-Team Tel. 07751-895870 oder in Bad Säckingen, den, ihre Alltagssituationen und Erfah- Daniela Roters, Dorothea Langenbacher, Bir- Schönaugasse 5 bei Notar Kai-Christoph rungen mit anderen Betroffenen zu teilen git Goede-Pokrzywa, Michaela Lange, Micha- Stadler, Tel. 07761-9261700. und zu besprechen. ela Probst, Simone Hiob, Sophie Thoma • Die Gruppe kann durch regelmäßige Kon- takte und den gegenseitigen Austausch Unterstützung bieten. Sprechstunde Rentenanträge des Jugendamtes in Görwihl Frau Petra Schlachter (Zimmer 11, EG) Treffen: finden jeweils am zweiten und Für Rentenanträge und Kontenklä- vierten Montag im Monat um 19:00 Uhr im Nächste Sprechstunde: Donnerstag, 22. rungen melden Sie sich bitte bei Frau Erdgeschoss des Caritasverbandes Hochr- April 2021 von 14:30 bis 16:00 Uhr im Rat- Schlachter, Tel. 708-11 (evtl. AB) oder hein, Poststraße 1, 79761 Waldshut-Tiengen haus Görwihl, Zi. 21, 1.OG. E-Mail:schlachter@goerwihl.de statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Nur mit vorheriger Terminvereinbarung un- Email an: Du-bist-nicht-alleine@mail.de ter sandra.lust@landkreis-waldshut.de
Dienstag, den 23. März 2021 Seite 9 Lebenshilfe ganz persönliches Engagement zeigen wol- Verschiebung der Müllabfuhr len, was gelebte Teilhabe ist. Im Gegenzug Südschwarzwald e. V. dürfen Sie sich auf jede Menge Spaß und an den Osterfeiertagen Wege gestalten. Gemeinsam. eine sinnvolle Tätigkeit freuen. Aufgrund der Osterfeiertage wird die Müll- Sie möchten abfuhr und die Biomüllabfuhr entsprechend Verwaltung und Geschäftsstelle • einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen? der üblichen Feiertagsregelung verlegt. Die- Montag – Donnerstag 08 – 15 Uhr • Ihre Interessen und Fähigkeiten einbrin- se Verschiebung ist im aktuellen Müllka- Freitag 08 – 12 Uhr gen und vielfältige Aktivitäten von Men- lender, in der Abfall-App und der Home- Scheuerlenstraße 7, 79822 Titisee-Neustadt schen mit Behinderung begleiten? page des Landkreises Waldshut bereits 07651 93 626 0 • Menschen mit einer Behinderung Freude berücksichtigt. j.fehrenbach@lebenshilfe-ssw.de schenken und Teilhabe ermöglichen? Die Verschiebung erfolgt um jeweils einen • Erfahrungen sammeln in der Arbeit mit Tag wie folgt: Gruppenangebote und Persönliche An- Menschen mit Behinderungen? Von Karfreitag, den 02.04.2021 auf Samstag, gebote Landkreis Waldshut • einen Beitrag zur Inklusion leisten? den 03.04.2021 und von Ostermontag, den Montag – Freitag 09 – 15 Uhr Leitung Katja Backschat 05.04.2021 auf Dienstag, den 06.04.2021, Wir bieten von Dienstag, den 06.04.2021 auf Mitt- Nagaistraße 3, 79713 Bad Säckingen • sinnstiftende und erfüllende Begegnun- woch, den 07.04.2021, von Mittwoch, den 07761 99 87 731 gen und Einsatzmöglichkeiten (teilweise 07.04.2021 auf Donnerstag, den 08.04.2021, pa.wt@lebenshilfe-ssw.de ist eine gültige Fahrerlaubnis für PKW er- von Donnerstag, den 08.04.2021 auf Freitag, forderlich) den 09.04.2021, von Freitag, den 09.04.2021 Fachbereich Arbeit • die Möglichkeit, individuelle Einzelbe- auf Samstag, den 10.04.2021. Montag – Freitag 09 – 15 Uhr treuungen für Kinder, Jugendliche oder Leitung Joachim Lischka erwachsene Menschen mit Behinderung Säckingerstraße 3, 79725 Laufenburg durchzuführen 07763 92 91 028 • eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, Kompostierbare Biokunst- arbeit@lebenshilfe-ssw.de Kilometergeld stoffbeutel dürfen NICHT in • Erfahrungsaustausch und Schulungen die Biotonne Interdisziplinäres Beratungs- und Früh- • Tätigkeitsnachweise förderzentrum Seit Einführung der Biotonne verfolgt der Montag – Freitag 09 – 15 Uhr Sie haben Interesse? Dann freuen wir uns Landkreis Waldshut das Ziel, Bioabfälle Leitung Cornelia Zühlke-Martin auf Ihre Kontaktaufnahme. möglichst sortenrein und ohne Störstoffe Zeppelinstraße 2, 79761 Waldshut-Tiengen Katja Backschat Gruppenangebote/Persön- zu erfassen. Zu diesem Zweck werden alle 07741 634 80 liche Angebote Biotonnen bei der Leerung durch ein De- bfz@lebenshilfe-ssw.de und Joachim Lischka Fachbereich Arbeit tektionssystem und ergänzend durch Sicht- kontrollen auf Störstoffe überprüft. Diese Auch in Zeiten von Corona lassen wir Sie Kontrollen stellen sicher, dass der möglichst nicht allein! Service-Hotline sortenrein erfasste Bioabfall zu einem hoch- Mit unseren Angeboten des Familienunter- wertigen Kompost verarbeitet werden kann. stützenden Dienstes sind wir für Sie da – ge- Abfallwirtschaftsamt Seit dem 27. April 2020 werden im Landkreis rade auch jetzt in diesen schwierigen Zeiten • Sie brauchen eine Begleitung oder As- 07751 86-5432 Waldshut falsch befüllte Biotonnen nicht sistenz für Ihren Arztbesuch oder andere mehr geleert, sondern erhalten eine Rote www.abfall-landkreis-waldshut.de Karte. Die Anfragen betroffener Bürger ma- Erledigungen? Wir sorgen für eine passge- naue Vermittlung einer Begleitperson chen immer wieder deutlich, dass ein sehr Restmülltonne und Biotonne werden im großer Teil der Beanstandungen auf die Ver- • Sie brauchen mal einen Tapetenwechsel wöchentlichen Wechsel alle 14 Tage ge- und / oder haben Lust auf einen Ausflug wendung von kompostierbaren Biokunst- leert. stoffbeuteln zurückzuführen ist. Daher weist in die Natur? Wir unterstützen Sie mit un- serer Freizeitbegleitung Restmüll Dienstag 30. März und 13 April der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Land- • Sie können oder möchten zurzeit Ihre Biotonne kreises ausdrücklich darauf hin, dass die im Wohnung nicht verlassen? Wir erledigen Mittwoch. 07. und Dienstag 20. April Handel erhältlichen kompostierbaren Bio- Boten- oder Behördengänge für Sie oder kunststoffbeutel/Folienbeutel NICHT in der Blaue Tonne Biotonne entsorgt werden dürfen. Sie zer- kaufen für Sie ein. Freitag, 26. März und 23. April • Sie betreuen ein Familienmitglied mit setzen sich viel zu langsam in der auf schnel- Gelber Sack le Verarbeitung ausgelegten Nachkompos- Behinderung und brauchen mal Zeit für Montag 19. April und 17. Mai tierung der Bioabfallvergärungsanlage und sich? Wir betreuen Ihren Angehörigen im häuslichen Umfeld Schadstoffsammlung stellen daher einen unerwünschten Stör- • Sie wissen nicht, welche finanziellen Un- Dienstag 13. April 14.30 - 17.30 Uhr an stoff dar. Außerdem sind kompostierbare terstützungsmöglichkeiten Ihnen zur der Hotzenwaldhalle Görwihl Plastikbeutel im Sortierprozess nicht von Verfügung stehen? Wir beraten Sie und Fa. Remondis Tel. 0800 122 32 55 herkömmlichen Plastikbeuteln zu unter- unterstützen Sie bei der Beantragung von Grünschnittsammelstelle Albbruck-Al- scheiden und müssen daher als Störstoffe Leistungen bert: Geodaten: N47.591065, E8.113127 kosten- und zeitaufwendig aussortiert wer- den. Aus den dargelegten Gründen sind die Sie haben Interesse? Dann freue ich mich kompostierbaren Folienbeutel in vielen an- auf Ihre Kontaktaufnahme. Recyclinghof Görwihl deren Landkreisen ebenfalls nicht erlaubt. Katja Backschat Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft empfiehlt, Leitung Gruppenangebote und Persönliche Mi. 14:30 – 17:30 Uhr zum Einwickeln der Bioabfälle Zeitungspa- Angebote Fr. 15:30 – 17:30 Uhr pier, unbeschichtete Papiertüten oder Kü- Sa. 09:00 – 14:00 Uhr chenpapier zu verwenden. Sie machen den Unterschied! (letzte Einfahrt 15 Min. vor Schließung) Hinweise zur korrekten Befüllung der Bio- Die Arbeit für und mit Menschen mit Behin- tonne sowie mehrsprachige Informationen derung lebt vom ehrenamtlichen Engage- Angenommen werden: zum Download finden Sie auf der Home- ment vieler Menschen, ganz egal, ob jung Hartkunststoffe, Sperrmüll, Papier/Pap- page des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft ht- oder alt. pe/Kartonage, gelbe Säcke, Keramik, tps://www.abfall-landkreis-waldshut.de/de/ Daher suchen wir Sie!! Wir freuen uns, wenn Elektro(nik), Schrott, Grünschnitt biotonne/ oder rufen Sie an unter der Tele- Sie Lust haben, mitzumachen und durch Ihr Glascontainer außerhalb der Umzäunung fonnummer 07751 / 86-5440.
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