Schafherde am Jusi - Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien! - Gemeinde Kohlberg
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56. Jahrgang 56. Jahrgang Freitag,Freitag, 30. Juliden 2021 30. Juli 2021 Nummer 30 NUMMER 30 Schafherde am Jusi Foto: Monika Haas Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien!
Nummer 30 vom 30.7.2021 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 3 Impfen vor den Sommerferien Kreisimpfzentrum Esslingen am Neckar Zeppelinstraße 112 73730 Esslingen am Neckar täglich von 7 bis 20 Uhr, ohne Termin! Kreisimpfzentrum Landesmesse Stuttgart Messepiazza 1, Halle 9 70774 Stuttgart täglich von 7 bis 20 Uhr, ohne Termin! www.dranbleiben-bw.de #dranbleibenBW
Nummer 30 vom 30.7.2021 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 5 ABENDANDACHT MIT TAIZÉ-LIEDERN AM MITTWOCH, 4. AUGUST UM 19 UHR IN DER KOHLBERGER KIRCHE Beim Beten und Singen der meditativen Taizé-Lieder, Nachdenken über einen Bibeltext und kurzen Impuls, sowie bei einer Zeit der Stille kann man in der besonderen Atmosphäre der 40-minütigen Andacht zur Ruhe kommen, Innehalten im Alltag und Kraft schöpfen für die besonderen Herausforderungen unserer Zeit. Herzliche Einladung! Veranstalter ist die Ev. Kirchengemeinde Kohlberg
Seite 6 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 30 vom 30.7.2021 beschluss also bereits bis zum 31.12.2021 gefasst werden müsste. Das vorliegende Bebauungsplanverfahren kann voraussicht- Aus dem Gemeinderat lich nicht fristgerecht bis zum 31.12.2021 abgeschlossen werden, da u.a. derzeit eine Machbarkeitsstudie geplant wer- Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23.07.2021 de, um zu prüfen, ob die Retentionsanlage auch außerhalb Einwohnerfragen des Plangebiets untergebracht werden könnte. Zudem wird Aus den Reihen der Zuhörer wurde festgestellt, die Feldwege die Erschließung der Hinterliegergrundstücke nordöstlich des seien nach dem Starkregen in desolatem Zustand. Vorsit- Plangebiets sowie die Höhenlage der Straße „C“ ebenfalls zender Bürgermeister Rainer Taigel antwortet, dass die größ- nochmals geprüft. ten Schäden vom Bauhof verdichtet und aufgefüllt werden, Aus diesem Grund wird empfohlen von der Möglichkeit der sodass die Wege wieder nutzbar sind. Man könne das tun, Fristverlängerung Gebrauch machen zu können. Hierfür ist was personell leistbar ist. Die größten Auswaschungen seien der Aufstellungsbeschluss rein formal nochmals nach den bereits gerichtet worden. Man halte bewusst an der wasser- „neuen“ Bestimmungen zu fassen. Mit der Fassung des neu- durchlässigen Oberfläche fest und wolle nicht noch mehr en Aufstellungsbeschlusses wird das bestehende Verfahren versiegeln. Kämmerin Sylvia Zagst ergänzte: Für den Kreßto- auf die derzeitige Rechtsgrundlage umgestellt. Auch wird der belweg wäre eine Asphaltierung gut. Hier müsse man prüfen Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 förmlich aufgehoben. was möglich sei. Eine neue mögliche alternative Belagsart Ungeachtet des neu zu fassenden Aufstellungsbeschlusses wurde nach dem Starkregen in Augenschein genommen, erfolgte die Billigung des Bebauungsplans und der Satzung diese habe sich jedoch ebenso ausgespült. über die örtlichen Bauvorschriften in der öffentlichen Gemein- Ein weiterer Bürger erkundigte sich nach dem Planungsstand deratssitzung am 22.02.2021. Die frühzeitige Beteiligung der für den Hangwasserschutz vom Jusi. Die Hangwassersiche- Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung wur- rung sei ein Dauerthema in Kohlberg. In der Teckstraße wurden de im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 09.04.2021 durchgeführt. die Kanäle bereits eingelegt. Die Anschlüsse und Kanäle bis Die Erschließungs- und Entwässerungsplanung befindet sich zum Haldenbach würden noch fehlen, so der Vorsitzende. Die momentan in der Planungsphase Entwurfsplanung. Die Er- Maßnahme sei in der mittelfristigen Finanzplanung berück- gebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden mit den Pro- sichtigt, wurde aber immer wieder verschoben. Bürgermeister jektbeteiligten abgestimmt und in der Planung berücksichtigt. Taigel sagte zu, das Planungsbüro um eine Einschätzung bei Um die Versorgungssicherheit des Löschwassers zu gewähr- Starkregen zu bitten. Es würden aber immer noch Grund- leisten, wird prophylaktisch ein Löschwasserbehälter vorge- stücke ausstehen, die von der Gemeinde zur Realisierung sehen. Eine Aktualisierung der Netzberechnung erfolgt durch der Maßnahme gekauft werden müssten. Er appellierte an die das Büro Fritz Planung. Die Ergebnisse werden in der weiteren Solidarität der betreffenden Eigentümer, wenigstens die not- Planung berücksichtigt. wendigen Teilflächen an die Gemeinde zu veräußern. Die Ver- Herr Zimmermann vom Büro STEG berichtete über den Stand weigerung von Grundstückseigentümern sei auch ein Grund der Gespräche mit den Eigentümern. Die zweite Runde der gewesen, weshalb die Planung immer wieder verschoben Gespräche habe aufgrund der Coronapandemie nicht mehr werden musste. Die Gemeinde würde einen fairen Preis bie- sattfinden können. Die Fortführung der Gespräche sei für An- ten, der sehr deutlich über dem Bodenrichtwert liege. fang Mai geplant gewesen, dann kamen krankheitsbedingte In einer weiteren Wortmeldung wurde gefragt, wie die Ka- Ausfälle von Mitarbeitern der STEG hinzu. Mittlerweile habe tastrophenalarmierung in Kohlberg funktionieren würde. Es sich ein Mitarbeiter gefunden, sodass die Gespräche nach würde eine Sirene im Rathaus und im Feuerwehrhaus geben der Sommerpause fortgeführt werden können. Vorab werde so Bürgermeister Taigel. Beide sind voll funktionsfähig und ein Informationsschreiben an die Eigentümer versandt. Bis sowohl von der Integrierten Leitstelle Esslingen als auch vor zum jetzigen Zeitpunkt sind 16 Einverständniserklärungen Ort auslösbar. Er sei derzeit im Gespräch mit der Feuerwehr- eingegangen. führung. Man werde einen Plan erarbeiten und die Bevölke- Aus den Reihen des Gemeinderats gab es kritische Stimmen rung über das Verhalten nach einer Alarmierung informieren. für die Zeitverzögerung und wenig Verständnis für eine Fort- Geplant sei einen regelmäßigen Probealarm einzuführen um setzung erst nach der Sommerpause. Die Gespräche sollten die Funktionstätigkeit zu überprüfen. zügig fortgesetzt werden. Herr Zimmermann sagte zu dies so Ein weiterer Bürger wies auf die Parksituation in der Teckstraße schnell wie möglich einzuplanen. hin. Hier würden vermehrt Wohnmobile bzw. Fahrzeuge mit Die Herren Botka und Schmielau vom Büro Spieth, berichteten Überstand auf der Straße geparkt werden, sodass ein Ret- anschließend über den Planungsstand. tungswagen nicht durchfahren könnte. Bürgermeister Taigel Zur Beratung über die Verlegung des Regenrückhaltebeckens sagte zu, dies an die zuständige Mitarbeiterin vom Vollzugs- habe eine Ortsbegehung stattgefunden. Eine Möglichkeit dienst zur Prüfung weiterzugegeben. wäre eventuell das Wasser über den bestehenden Bachlauf, Bebauungsplan „Niederes Feld“ der an den Haldenbach anschließt abzuleiten und in der Nähe des alten Bauhofs ein Regenrückhaltebecken zu errichten. Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Thema die anwesenden Die Platzierung des Beckens müsse noch untersucht werden. Referentinnen und Referenten der Büros Künster, Frau Meyer, Hierzu sollte frühzeitig die untere Naturschutzbehörde und die vom Büro STEG, Herrn Zimmermann sowie die Herren Botka untere Wasserrechtsbehörde gehört werden, ob eine Aussicht und Schmielau vom Büro Spieth. Einführend berichtete der auf Genehmigung bestehe. Vorsitzende, der Bebauungsplan „Niederes Feld“ wurde ge- mäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Aus den Reihen des Gemeinderats wurde eine Machbar- BauGB aufgestellt und sei befristet bis 31.12.2021. keit aus technischen Gründen bezweifelt. Man habe darüber schon mehrmals diskutiert. In einer weiteren Wortmeldung Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes am wurde betont, es werden ohnehin viele schöne Bauplätze 23.06.2021 wird die Frist, in der Bebauungspläne nach § entstehen. Man würde durch die Verlegung maximal zwei 13 b BauGB mit Satzungsbeschluss abgeschlossen werden Bauplätze hinzugewinnen. Außerdem gäbe es keine neuen müssen, von 31.12.2021 auf den 31.12.2024 verlängert. Erkenntnisse. Daraus resultiert jedoch, dass die Verfahren nach § 13b Frau Mayer vom Büro Künster berichtete, dass nach heutigem BauGB, dessen Aufstellungsbeschlüsse vor dem 31.12.2019 Stand noch kleine Änderungen in den Bebauungsplan einge- (wie der des Bebauungsplans „Niederes Feld“ am 18.11.2019) arbeitet werden müssten. Sie weist auf die gesetzlich vorge- gefasst wurden, nach den damaligen Bestimmungen durch- schriebenen Fristen hin, die unbedingt eingehalten werden geführt werden müssen. Dies Bedeutet, dass der Satzungs- müssen und empfiehlt den Aufstellungsbeschluss nochmals
Nummer 30 vom 30.7.2021 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 7 neu zu fassen. Der Auslegungsbeschluss könne anschließend Am 19.07.2021 hat eine nichtöffentliche Sondersitzung des nochmals wiederholt werden. Durch dieses Verfahren käme GR stattgefunden man nicht unter Zeitdruck. • Anstellung von Frau Julia Abel als Leiterin des Bereiches Aus den Reihen des Gemeinderats wurde angeregt, bei einem „Bildung und Betreuung“ ab 1.10.2021 mit 70 % Aufhebungsverfahren nochmals die geplanten Änderungen • Bestellung von Frau Julia Türk als Hausleitung im Kinder- zu besprechen. Man müsse nochmals darüber sprechen, garten „Teckstraße“ ab 1.9.2021 welcher Bedarf besteht und dies entsprechend einplanen. • Bestellung von Frau Tamara Thellmann als Hausleitung im Nach Meinung von Bürgermeister Taigel werden man durch Kindergarten „Im Grund“ ab 1.9.2021 die Aufhebung maximal 1 -2 Monate an Zeit verlieren, dafür • Bestellung von Frau Lena Fitz als Hausleitung für den Na- könne durch die geänderte Bebauung an Qualität gewonnen turkindergarten ab 1.9.2021 werden. Es werde zusätzlich Zeit gewonnen um über wichtige • Bestellung von Frau Katja Gall als Abwesenheitsvertretung Punkte ausführlich zu beraten. der Hausleitung im Naturkindergarten ab 1.9.2021 Nach ausführlicher Beratung wurde zunächst über den wei- Sonstige Bekanntgaben tergehenden Antrag der Machbarkeitsstudie für die Verlegung • Das Team des Naturkindergartens steht fest. Am 21.07.2021 des Regenrückhaltebeckens abgestimmt. Der Antrag wurde hat ein gut besuchter Elterninformationsabend in der Kel- mehrheitlich abgelehnt. ter stattgefunden. Die ersten Anmeldungen liegen vor. Wir Anschließend wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst: werben auch für Ummeldungen, damit eine gute Altersmi- Der vom Gemeinderat am 18.11.2019 für den Bebauungsplan schung erreicht werden kann so Bürgermeister Taigel. „Niederes Feld“, Gemeinde Kohlberg, Gemarkung Kohlberg, • Mit Schreiben vom 12.07.2021 wurde die Haushaltssatzung sowie die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften zum und der Haushaltsplan 2021 der Gemeinde sowie der Wirt- Bebauungsplan „Niederes Feld“, Gemeinde Kohlberg, Ge- schaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung markung Kohlberg, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 genehmigt. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde LBO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB gefasste Aufstellungsbeschluss hat deutliche Hinweise zu notwendigen Einnahmeerhö- wird hiermit aufgehoben. hungen, Ausgabereduzierungen sowie einer Haushaltssa- nierung gegeben. Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB • Bürgermeister Taigel informiert, dass es dazu einen Klausur- ortsüblich bekannt zu machen. tag des Gemeinderats am 12.11.2021 geben. Zur erneuten Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde • Für den Anteil am Steueraufkommen des Gewerbezweck- beschlossen: verbands Nürtingen hat die Gemeinde Kohlberg eine Ab- Für den in der Planzeichnung vom 12.07.2021 dargestellten schlagszahlung für 2021 in Höhe von 11.655,69 € erhalten. Bereich, wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan • Bürgermeister Taigel äußert sich kritisch zur Unterschriften- „Niederes Feld“, Gemeinde Kohlberg, Gemarkung Kohlberg, aktion des Fördervereins Kleinschwimmhalle Beuren, weil sowie die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften zum sie s.E. suggeriere die Gemeinden hätten die Möglichkeit Bebauungsplan „Niederes Feld“, Gemeinde Kohlberg, Ge- sich an der Sanierung zu beteiligen. Dadurch werde kom- markung Kohlberg, gemäß § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 2 Abs. munalpolitscher Druck ausgeübt. Eine Beteiligung ist nach 1 BauGB aufgestellt und gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörde so nicht möglich und BauGB ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt. der Haushalt wäre in Anbetracht der Finanzlage nicht ge- Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB nehmigungsfähig. Gegen eine Spendenaktion sei nichts ortsüblich bekannt zu machen. einzuwenden. Bekanntgaben Kinderbetreuung Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung Elternbeiträge-Anpassung für das Kindergartenjahr 2021- Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse aus nichtöffent- 2022 licher Sitzung bekannt: Kindergärten und Krippen Am 25.06.2021 hat eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung Die Landesverbände haben am 4. Juni die Empfehlungen stattgefunden. zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr • Vorberatung des Haushaltsplanes und weiterer Schritte zur 2021/2022 herausgegeben Der Kinderausschuss hat in sei- Konsolidierung ner Sitzung am 7. Juli darüber beraten und empfiehlt dem • Zustimmung zu einer Stellenausschreibung für eine Haupt- Gemeinderat die Beschlussfassung. amtsleitung Ausgangslage für die Erhebung der Beiträge bleibt, dass • Zustimmung zu einem Antrag auf Alterszeit landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebs- ausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Der tatsächliche Am 07.07.2021 hat eine nichtöffentliche Sitzung des Kinder- Kostendeckungsgrad in Kohlberg lag im Jahr 2019 bei 16 %. ausschusses stattgefunden. Durch die Abbildung des Ergebnisses unter den Aspekten des • Statusbericht Naturkindergarten NKHR und die produktbezogene Betrachtung wird der Ko- • Information über die neue Leitungsstruktur „Bildung und stendeckungsgrad durch die genaueren Zuschreibungen der Betreuung“ Gemeinkosten auf die jeweiligen Kostenstellen weiter sinken. • Anpassung der Elternbeiträge 2021/22. Empfehlungsbe- Erste Hochrechnungen könnten für das Jahr 2020 einen Ko- schluss an den Gemeinderat stendeckungsgrad von 7,5 % ergeben, die Planzahlen für das • Elternbeiträge der Monate April und Mai. Hier sollen mög- Jahr 2021 ergeben einen Kostendeckungsgrad der Gebühren liche Kompensationszahlungen vom Land BW abgewartet von 11 %. werden. Dazu liegen bis zur Sitzung noch keine Informati- Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der im selben onen vor. Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Le- • Beratung über Vergabekriterien der Plätze in den Kinderta- bensjahres. Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr geseinrichtungen erhoben. Mehr Sicherheit für alle. Dank „Tempo 30“
Seite 8 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 30 vom 30.7.2021 Vorgeschlagene Erhöhung ca. + 2,9 % Somit Gebührensätze ab 1. September 2021 Regelgruppe Gruppe Gruppe Gruppe 7:00 – 7:00 – 8:00 – 12:30Uhr/ unter 3-Jähriger 13:00 Uhr 14:00 Uhr Mittagessen 14:00 – 16:00 Uhr 7:30 – 13:30 Uhr Familie 122 € 143 € 154 € 362 € 4,00 € mit 1 Kind Familie jeweils 95 € 110 € 119 € 269 € 4,00 € mit 2 Kindern Familie jeweils 63 € 72 € 79 € 182 € 4,00 € mit 3 Kindern Familie jeweils 21 € 24 € 27 € 72 € 4,00 € mit 4 Kindern Zuschlag 15% 25% Bei zusätzlicher Bei zusätzlicher Nachmittagsbetreuung Nachmittagsbetreuung außerhalb außerhalb der Regel- der Regelgruppe wird unabhängig der Kindergartengebühren weiter zu beraten. Kämmerin Zagst gruppevon wirdder Kinderzahl unabhängig inKinderzahl von der der Familiein dereine Gebühr Familie eine von 34bedenken, gab zu € (bisherdas33Jahr €) im Monat 2020 erho- sei coronabedingt kein re- Gebühr von 34 € (bisher 33 €) im Monat erhoben. ben. präsentatives Jahr gewesen. Ein Kostendeckungsgrad von 20 Bei Betreuung in der Regelgruppe von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr % würde wohl keine Kommune erreichen. Die sei ein großes wird eine zusätzliche Gebühr von 13 € (bisher 12,50 €) im Problem. „Dies sei jedoch Sache der großen Politik“. Die Lan- MonatBei Betreuung in der Regelgruppe von 7:30 Uhr erhoben. bis 8:00 Uhr deszuschüsse würdenwird nichteine zusätzliche ausreichen für die Qualität die wir Der Kinderausschuss Gebühr von 13 hat€am 7. Juli über (bisher 12,50die€)Anpassung im Monat dererhoben. bieten wollen und müssen. Diese Meinung wurde auch aus Elternbeiträge und Essensbeiträge ab 1. September 2021 den Reihen des Gemeinderats bekräftigt. Bürgermeister Taigel beraten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Be- unterstreicht den kommunalpolitischen Schwerpunkt einer Der Kinderausschuss hat am 7. Juli über die Anpassung schlussfassung. der Elternbeiträge guten Kinderbetreuung in Kohlberg. Man und Es-im Vergleich sei hier sensbeiträge ab 1. September 2021 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat einstim- Aus den Reihen des Gemeinderats wurde festgestellt, es sei mit anderen Gemeinden sehr gut aufgestellt, so Taigel und nicht nur für die Kommunen sondern mig die Beschlussfassung. auch für die Eltern eine könne stolz darauf sein. schwierige Zeit. Im vergangenen Jahr musste viel bewältigt Schulkinderbetreuung werden. Man möchte weiterhin eine gute Qualität in der Be- Aus treuung den Reihen gewährleisten. des Gemeinderats Es wurde Bisherigees wurde festgestellt, angeregt in der kommenden Gebühren für die sei nicht nurSchulkinderbetreuung für die Kommu- Schuljahr Klausurtagung im Herbst dieses Jahres über die Anpassung 2019/2020 nen sondern auch für die Eltern eine schwierige Zeit. Im vergangenen Jahr musste viel bewältigt werden. Man möchte weiterhin eine gute Qualität in der Betreuung gewähr- leisten. Es wurde angeregt in der kommenden Klausurtagung im Herbst dieses Jahres Gebührensätze über die Anpassungseit 1. September 2020 der Kindergartengebühren weiter zu beraten. Kämmerin Zagst gab zu bedenken, das Jahr 2020 sei coronabedingt kein repräsentatives Jahr gewe- Es wurden sen. Ein 5 Module definiert: Kostendeckungsgrad von 20 % würde wohl keine Kommune erreichen. Die sei Modul ein großes Problem. „Dies sei jedoch Sache der großen Politik“. Die Landeszu- Nr. schüsse Kostenwürden pro Modul nicht ausreichen 8,00 €/Monat MofürDidie Mi Qualität Do Fr die wir bieten wollen und müssen. Diese 1 7:00Meinung wurde auch aus den Reihen des Gemeinderats bekräftigt. Bürgermeis- Uhr bis Unterrichtsbeginn ter2 Taigel unterstreicht Unterrichtsende bis 13:00 Uhrden kommunalpolitischen Schwerpunkt einer guten Kinderbe- treuung 3 13:00 in – Kohlberg. 14:00 Uhr Man sei hier im Vergleich mit anderen Gemeinden sehr gut auf- gestellt, so Taigel 4 14:00 – 15:00 Uhr und könne stolz darauf sein. 5 15:00 - 16:00 Uhr Schulkinderbetreuung Summe Module Bisherige Gebühren für die Schulkinderbetreuung Schuljahr 2019/2020 Vorschlag: Kosten pro Modul und Monat 9,00 €, jedes weitere Kind aus der Familie in der Betreuung 6,00 €. Die Kosten für das Mittagessen bleiben unverändert. Die Elternbeiträge werden für 11 Monate eines Schuljahres, gegenwärtig von Septem- ber bis Juli, je einschließlich, vom Schulträger der Gemeinde Kohlberg erhoben.
Nummer 30 vom 30.7.2021 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 9 Vorschlag: Kosten pro Modul und Monat 9,00 €, jedes weitere (Ein Vergleichsfall für die Überschreitung der Traufhöhe liegt Kind aus der Familie in der Betreuung 6,00 €. Die Kosten für im Pfaffendobelweg 27 vor). das Mittagessen bleiben unverändert. Die geplante Gaube hat eine Breite von 5,95 m (zulässig 1,50) Die Elternbeiträge werden für 11 Monate eines Schuljahres, und eine Höhe von 1,60 m (zulässig 1,40 m). (Vergleichsfälle gegenwärtig von September bis Juli, je einschließlich, vom liegen im Pfaffendobelweg 35, (2 Gauben a 3,00 m) und Nr. Schulträger der Gemeinde Kohlberg erhoben. 27 vor. (Breite der Gaube: 6,80 m). Der Kinderausschuss hat am 7. Juli über die Anpassung der Das Gebäude fügt sich aus städtebaulicher Sicht gut in die Elternbeiträge und Essensbeiträge ab 1. September 2021 Umgebungsbebauung ein. beraten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Be- Der Gemeinderat hat das Einvernehmen sowie die Befreiung schlussfassung. wegen Überschreitung der Traufhöhe bergseits und die Über- Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Elternbeiträge schreitung der Höhe und Breite der Dachgaube erteilt. um ca. + 2,9 % für die Kindergärten und Kinderkrippen zum 1. Zwischenbericht der Haushaltsausführung Quartalsbe- September 2021 zu und beschloss die Satzung zur Änderung richt II/2021 der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung Bericht zur Haushaltsausführung im Zeitraum 01.01.2021 der Kindergärten vom 26. Februar 1996. – 30.06.2021 Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Modulpreise im Frau Zagst erläuterte den Zwischenbericht II/2021. Modulsystem für die Schulkinderbetreuung auf einen Betrag von 9,00 €/Modul und Monat zu und beschloss die Satzung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06 2021 die zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021, einschließlich für die Schulkinderbetreuung vom 19. Juli 2017. der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, dem Investitionsprogramm, sowie der weiteren erforderlichen Bauangelegenheiten Anlagen beschlossen. Bauvoranfrage: Anbau von Nutz- und Wohnfläche, Teckstraße 23 Das Landratsamt Esslingen als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 12.07.2021 die Gesetzmäßigkeit der Haus- Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bau- haltssatzung 2021 gem. § 81 Abs. 2 und §121 Abs. 2 GemO linienplans „Hintere Hofgärten, Obere Hofäcker und Berg“. unter Berücksichtigung der Handreichung an die Rechtsauf- Angefragt wurde, ob der Anbau von Wohn- und Nutzfläche, sichtsbehörde des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung wie dargestellt möglich ist. und Migration Baden-Württemberg vom 13.11.2020 bestätigt. Der Anbau ist außerhalb der nördlichen Baulinie geplant und Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf- überschreitet die Baulinie um ca. 4,50 m. Ein Vergleichsfall nahme für Investitionen mit 130.000 € wurde gemäß § 81 Abs. liegt in der Teckstraße 27 vor. Entlang der Teckstraße werden 2 GemO genehmigt. 4 Stellplätze außerhalb der Baulinie geplant. Der Haushaltsvollzug erfolgte ohne besondere Vorkommnisse. Das Bauvorhaben fügt sich aus städtebaulicher Sicht gut in Der Bericht geht nur auf die wichtigsten Themenbereiche ein. die Umgebungsbebauung ein. Die Verwaltung befürwortet Im Bereich Steuern und ähnlichen Abgaben können im 2. das Bauvorhaben. Quartal aufgrund der sogenannten Jahresveranlagung im Be- Der Gemeinderat hat das Einvernehmen sowie die notwendi- reich der Grundsteuer A und B Aussagen zum Jahresverlauf gen Befreiungen gem. § 31 BauGB i.V. mit § 36 BauGB erteilt. getroffen werden. Bei den Gemeindeanteilen an der Einkom- mensteuer und Umsatzsteuer erfolgt im 1. Quartal keine Zah- Bauantrag: Abbruch und Neubau einer Doppelgarage, lung. Die erste Abschlagszahlung für das Haushaltsjahr 2021 Hardtstraße 42 erfolgte zum 01.05 2021. Die nächste Abschlagszahlung wird Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Be- zum 01.08.erfolgen. Beim Personal- und Versorgungsaufwand bauungsplans „Heerweg-Kolbenäcker“, rechtsverbindlich sind in der Planung für das Jahr 2021 die Stellen für den Na- seit 18.10.1972. turkindergarten in den Folgequartalen inbegriffen. Ebenso die Gemäß Bebauungsplan sind Garagen an den ausgewiesenen tariflichen Steigerungen. Bei dem Stand am 30.06.2021 sind Stellen zu errichten. Lt. Bebauungsplan beträgt der Abstand bereits die fälligen Umlagen zum 01.07.2021 enthalten. Die der Garageneinfahrt zum Fahrbahn-bzw. Gehwegrand in je- Zinsaufwendungen für langfristige Kredite wurden in der Dar- dem Fall mind. 5,00 m. Dieser Abstand kann durch die Ver- lehensverwaltung bereits bei der mittelfristigen Planung 2020 größerung der Garage nicht eingehalten werden. für die Folgejahre berechnet. Bei den Investitionsmaßnahmen Vergleichsfälle in der Umgebungsbebauung im Bereich des konnten Aufträge aufgrund der Interimswirtschaft noch nicht Bebauungsplanes „Heerweg-Kolbenäcker“ wurden nicht vergeben werden. Es werden alle Investitionen dargestellt, festgestellt. In der Vergangenheit wurden ähnlich gelagerte die im Jahr 2121 zahlungsfällig sind. Der Auftrag für den Bauanträge abgelehnt. (Achalmstraße 7, Bongertweg 6) Naturkindergarten konnte aufgrund von Mittelübertragungen aus dem Jahr 2020 vergeben werden. Zum Stichtag 30.06 In der anschließenden Aussprache wurde über das Bauvor- 2021 mussten keine Liquiditätskredite in Anspruch genom- haben ausführlich diskutiert. Da in der Vergangenheit ähnlich men werden. Der Kassenbestand beläuft sich auf 2.752.893 gelagerte Fälle bereits abgelehnt wurden, konnte aus Gleich- €. Die erste Jahreshälfte verlief im Aufwandsbereich ohne behandlungsgründen das Einvernehmen nicht erteilt werden. besondere Veränderungen. In den Folgequartalen wird wohl Der Gemeinderat hat das Einvernehmen versagt und eine am Kindergarten Im Grund der deutlich höher prognostizierte Alternativplanung durch die Bauherren angeregt. Aufwand zumindest zum Teil notwendig werden (ca. 200.000 Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses mit Carport, € Dachsanierung Kindergarten „Im Grund“) Pfaffendobelweg 15 Die Auswirkungen der Corona-Krise werden die Einnahmesei- Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des te in den Folgejahren belasten. Im Vergleich zur Prognose vor Bebauungsplans „Pfaffendobel“, rechtsverbindlich seit der Pandemie liegen die Einnahmen aus der Steuerschätzung 19.01.1995 für Kohlberg für das Jahr 2021 um ca. 500.000 € unter dem Beantragt wird eine Befreiung für die Überschreitung der damals prognostizierten Wert. Traufhöhe bergseits um 75 cm, da sich das Grundstück an Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis. einem steilen Hang befindet. Um eine Zufahrt in die Garage zu Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung. ermöglichen, muss das Haus auf diese Höhe gesetzt werden. Eine Beeinträchtigung des dahinterliegenden Nachbars kann ausgeschlossen werden. Die Traufhöhe talseits wird einge- Erreichen Sie Menschen in Ihrer Nähe. halten.
Seite 10 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 30 vom 30.7.2021 es wird eine zulässige Grundfläche von weniger als 10.000 Amtliche Bekanntmachungen m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten Anschluss an bestehende Wohnbebauung. Gemeinde Kohlberg 30.07.2021 Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur Landkreis Esslingen Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterlie- Öffentliche Bekanntmachung gen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und für die Aufhebungs- und Aufstellungsbeschluss Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung 1. Bebauungsplan „Niederes Feld“ oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor. „Niederes Feld“ Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht Gemeinde Kohlberg erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen. Der Gemeinderat der Gemeinde Kohlberg hat am 23.07.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den am 18.11.2019 ge- Ziel und Zweck der Planung mäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 2 Abs. Die Gemeinde Kohlberg beabsichtigt die Weiterentwicklung 1 BauGB für den Bebauungsplan „Niederes Feld“, Gemeinde des Wohngebiets „Im Grund“ in Richtung Norden zur Deckung Kohlberg, Gemarkung Kohlberg, sowie die Satzung zu den des aktuellen Wohnbedarfs. Mit der Aufstellung des Bebau- Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Niederes ungsplans „Niederes Feld“ werden die planungsrechtlichen Feld“, Gemeinde Kohlberg, Gemarkung Kohlberg, gefassten Voraussetzungen zur Erschließung der geplanten Siedlungs- Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Dieser Beschluss des arrondierung gegeben, eine geordnete städtebauliche Ent- Gemeinderats wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent- wicklung in diesem Bereich gesichert und dem weiterhin lich bekanntgemacht. hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Der Gemeinderat der Gemeinde Kohlberg hat am 23.07.2021 Rechnung getragen. in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nie- Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand, im di- deres Feld“, Gemeinde Kohlberg, Gemarkung Kohlberg, ge- rekten Anschluss an das Wohngebiet „Im Grund“. Im Norden mäß § 2 Abs. 1 BauGB und die dazugehörige Satzung zu den und Osten grenzt die freie Landschaft an das Plangebiet. Im Örtlichen Bauvorschriften „Kohlberg“, Gemeinde Kohlberg, Westen wird das Plangebiet durch die Tischardter Straße (K Gemarkung Kohlberg, nach dem Verfahren für den Bebau- 1240) begrenzt. ungsplanDer gemäß § 74 Abs. 1 LBO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Der räumliche Geltungsbereich Nr. 426/1, umfasst 426/2, 427/1, die Flurstücke 427/2, 427/3, Nr. aufzustellen und gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB 426/1, 426/2, 427/1, 427/2, 427/3, 427/4, 428, 429, 430, 431, 427/4, 428, ein beschleunigtes 429, 430, Verfahren 431, 432, 433, 434/1, 434/2, durchzuführen. 435,434/1, 432, 433, 436, 434/2, 437, 438/1, 446 435, 436, 437,(teilweise), 438/1, 446 447 (teilweise), Verfahren (teilweise), 448 (teilweise), 449 (teilweise), 452/2, 447 453, 454, (teilweise), 455, 448 456, 463/1 (teilweise), 449 (teilweise), (teilweise), 463/2 452/2, 453, 454, (teilweise), 465/1 (teilweise), 466 Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbe-(teilweise), 468/1 455, 456,(teilweise), 468/2, 463/1 (teilweise), 758 463/2 (teilweise), (teilweise), 758/1 465/1 (teilweise), (teilweise), 2694, 2701 und 2788. 466 (teilweise), 468/1 (teilweise), 468/2, 758 (teilweise), 758/1 reichsflächen in den Innenbereich nach § 13b BauGB. Die Zu- (teilweise), 2694, 2701 und 2788. Die Größe des Plangebiets lässigkeitsvoraussetzungen des § 13b BauGBbeträgt sind ca. 3,41 ha.Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 3,41 ha. gegeben, Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Der Beschluss Das Plangebiet des wird wie in der Gemeinderats nachfolgenden über die Aufstellung Planzeichnung des Bebauungsplans § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i. V. m. § 74sowie Abs. 7der Sat- Landesbauord- zung dargestellt zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit begrenzt: gemäß nung BW § 2 bekannt ortsüblich Abs. 1 gemacht. Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. Der Beschluss 1 Baugesetzbuch des Gemeinderats i. Aufstellung über die V. m. § 74desAbs. Kohlberg, 7 Landesbauordnung den 30.07.2021 BW ortsüblich bekannt gemacht. Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvor- gez. Rainer Taigel schriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. Bürgermeister Kohlberg, den 30.07.2021
Nummer 30 vom 30.7.2021 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 11 Gemeinde Kohlberg Kreis Esslingen Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der Kindergärten vom 26. Februar 1996 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 23. Juli 2021 nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhe- bung für die Benutzung der Kindergärten beschlossen: Beschluss bzw. Inkrafttreten am Geänderte Paragraphen Änderungsbeschluss 26.02.1996 01.04.1996 Neufassung 11.06.1999 01.08.1999 § 4 Gebührensätze 21.09.2001 01.01.2002 Euro-Anpassungssatzung 29.06.2007 01.08.2007 § 4 Gebührensätze 16.07.2010 01.09.2010 § 4 Gebührensätze 06.07.2012 01.09.2012 § 4 Gebührensätze 12.07.2013 01.09.2013 § 4 Gebührensätze 21.07.2014 01.09.2014 § 4 Gebührensätze 24.07.2015 01.09.2015 § 4 Gebührensätze 18.07.2016 01.09.2016 § 4 Gebührensätze 19.07.2017 01.09.2017 § 4 Gebührensätze 20.07.2018 01.09.2018 § 4 Gebührensätze 27.06.2019 01.09.2019 § 4 Gebührensätze 24.07.2020 01.09.2020 § 4 Gebührensätze 23.07.2021 01.09.2021 § 4 Gebührensätze §1 Gebührensätze § 4 erhält folgende Fassung: Die monatlichen Gebühren für die Benutzung der Kindergärten werden wie folgt festge- setzt: Regelgruppe Gruppe Gruppe Gruppe Mittag- 8.00 – 12.30/ 7.00 – 7.00 – unter 3- essen 14.00 – 16.00 Uhr 13.00 Uhr 14.00 Uhr Jähriger Familie 122 € 143 € 154 € 362 € 4,00 € mit 1 Kind Familie 95 € 110 € 119 € 269 € 4,00 € jeweils mit 2 Kindern Familie 63 € 72 € 79 € 182 € 4,00 € jeweils mit 3 Kindern Familie 21 € 24 € 27 € 72 € 4,00 € jeweils mit 4 Kindern Zuschlag + 15 % + 25 % Bei zusätzlicher Nachmittagsbetreuung außerhalb der Regelgruppe wird unabhängig von der Kinderzahl in der Familie eine Gebühr von 34 € im Monat erhoben. Bei Betreuung in der Regelgruppe von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr wird eine zusätzliche Gebühr von 13 € im Monat erhoben. Az.: 460.15
Seite 12 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 30 vom 30.7.2021 Gemeinde Kohlberg Die Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Kreis Esslingen Az.: 460.15 Gemeinde Kohlberg Hinweis: Landkreis Esslingen Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der im sel- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung 18. zur Änderung der Satzung über die Erhebung Lebensjahres. Satzung wird nach von §Gebühren 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn für die Ändern sich die Familienverhältnisse im Schulkinderbetreuung Laufe des Kindergar- sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe tenjahres, werden die Beiträ-ge ab dem der Mitteilung an die dieser Satzung ge-genüber der Gemeinde geltend gemacht Gemeinde Kohlberg durch den Beitragsschuldner folgen-den worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen Aufgrund von Monat angepasst.§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) soll, ist zu in Verbindung bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften mit den §§ 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes über(KAG) hat der Gemeinderat die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die DieGemeinde der Gebühren werden monatlich Kohlberg am erhoben. nachfolgende Satzung 23.07.2021 Bekanntmachung zur Änderung der Satzung verletzt worden sind. der Satzung §2 Gemeinde Kohlberg über die Erhebung vonInkrafttreten Gebühren für die Schulkinderbetreuung Kohlberg,beschlossen: 30. Juli 2021 Landkreis Esslingen § 6 erhält folgende Fassung: gez. Rainer S. Taigel Beschluss bzw. Inkrafttreten am Geänderte Paragraphen Bürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren Änderungsbeschluss 19.07.2017 für die Schulkinderbetreuung 01.09.2017 Neufassung Gemeinde Kohlberg 20.07.2018 01.09.2018 § 4 Gebührensätze Landkreis Esslingen 27.06.2019Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung§ für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung Satzung zur Änderung01.09.2019 4 Gebührensätze der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schulkinderbetreuung 24.07.2020mit den §§ 2, 13, 1401.09.2020 und 19 des Kommunalabgabengesetzes § 2 Abs. 2 (KAG) hat der Gemeinderat u. 3 Gebührenpflicht, Aufgrund von der§Gemeinde 4 der Gemeindeordnung Kohlberg amfür Baden-Württemberg 23.07.2021 (GemO) nachfolgende in Verbindung Satzung mit den der zur Änderung §§ 2,Satzung 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat Gebührenschuldner der Gemeinde Kohlberg am 23.07.2021 nachfolgende Satzung zur über die Erhebung von Gebühren für die Schulkinderbetreuung beschlossen: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren§für4 Gebührensätze die Schulkinderbetreuung beschlossen: 23.07.2021 01.09.0201 § 4 Gebührensätze Beschluss bzw. Inkrafttreten am Geänderte Paragraphen Änderungsbeschluss 19.07.2017 01.09.2017 §1 Neufassung 20.07.2018 01.09.2018 Gebührensätze § 4 Gebührensätze 27.06.2019 § 4 erhält folgende Fassung: 01.09.2019 § 4 Gebührensätze 24.07.2020 01.09.2020 § 2 Abs. 2 u. 3 Gebührenpflicht, (1) Der Betrag wird für 11 Monate eines Schuljahres, gegenwärtig Gebührenschuldner von September bis Juli je einschließlich, vom Schulträger, der Gemeinde Kohlberg § 4erhoben. Gebührensätze 23.07.2021 01.09.0201 § 4 Gebührensätze (2) Die Betreuungsgebühr setzt sich aus den innerhalb § 1 Gebührensätze§ einesfolgende 4 erhält ModulsFassung: gewählten (1) Bausteinen zusammen. Der Betrag wird Für eines für 11 Monate jedenSchuljahres, Baustein ist eine monatliche gegenwärtig Betreuungsgebühr von September von bis Juli je einschließlich, vom Schulträger, 9,00 € zu entrichten. der Gemeinde erhoben.Geschwisterkinder in§der KohlbergWeitere 1 Betreuung und (2) Alleinerziehende bezahlen Die Betreuungsgebühr proaus setzt sich Baustein 6,00Gebührensätze den innerhalb€/Monat. eines Moduls gewählten Bausteinen zusammen. § 4Baustein Für jeden erhält folgende Fassung: Betreuungsgebühr von 9,00 € zu entrichten. Weitere Geschwisterkinder in der ist eine monatliche Betreuung und Alleinerziehende bezahlen pro Baustein 6,00 €/Monat. (1) Der Betrag wird für 11 Monate Mo eines Di Schuljahres, Mi Do gegenwärtig Fr von September bis Juli Mittagessen je einschließlich, vom Schulträger, der Gemeinde Kohlberg erhoben. Modul 1 7:00 Uhr – Schulbeginn (2)2 Die Modul Betreuungsgebühr Schulende setzt sich aus den innerhalb eines Moduls gewählten – 13:00 Uhr Bausteinen zusammen. Für jeden Baustein ist eine monatliche Betreuungsgebühr von Modul 3 13:00 – 14:00 Uhr 5€ 9,00 € zu entrichten. Weitere Geschwisterkinder in der Betreuung und Modul 4 Alleinerziehende 14:00 – 15:00 Uhr bezahlen pro Baustein 6,00 €/Monat. 5€ Modul 5 15:00 – 16:00 Uhr 5€ Mo Di (3) Bei Buchung der Module 3 bis 5 ist der Mittagstisch verpflichtend. Mi Do Fr Mittagessen (3) Bei Buchung der Module (4) Der Zahlungsverkehr 3 bis 5 ist der Mittagstisch verpflichtend. Modul wird von der 1 7:00 UhrGemeindeverwaltung – Schulbeginn Kohlberg geregelt. Bei Zahlungsverzug besteht keine Betreuungs- pflicht durch die Gemeinde Kohlberg. (4) Der Zahlungsverkehr Modul 2 wird von der –Gemeindeverwaltung Schulende 13:00 Uhr Kohlberg geregelt. Bei § 3 Inkrafttreten Zahlungsverzug besteht § 5 erhält folgendeModul Fassung: keine Betreuungspflicht durch die Gemeinde Kohlberg. 3 13:00 – 14:00 Uhr 5€ Diese Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Modul 4 14:00 – 15:00 Uhr 5€ Kohlberg, 30. Juli 2021 Seite 15 € Modul 5 gez. Rainer S. Taigel 15:00 – 16:00 Uhr Bürgermeister Hinweis: (3) Bei Buchung der Module 3 bis 5 ist der Mittagstisch verpflichtend. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich (4) Jahres innerhalb eines Der Zahlungsverkehr wird von seit Bekanntgabe dieser der Gemeindeverwaltung Satzung gegenüber der GemeindeKohlberg geregelt. geltend gemacht Bei ist; der Sachverhalt, worden Zahlungsverzug besteht keine Betreuungspflicht durch die Gemeinde Kohlberg. der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Seite 1
Nummer 30 vom 30.7.2021 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 13 Angebot Nr. 6 Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei- Mittwoch, 11. August 2021, 13:30 - 15:00 Uhr spielsweise durch Speisereste auf Komposthäufen Unge- Kinderbacken Café Bäcker Mayer ziefer wie z.B. Ratten und Mäuse angezogen werden, was Beschreibung: Werde zum kleinen Bäcker und backe deine letztendlich auch für den Menschen gesundheitsschäd- eigenen Brezeln, Amerikaner und noch mehr. Lerne zudem lich sein kann. Die Gemeinde bemüht sich jährlich durch den größten Kühlschrank Kohlbergs kennen! eine gezielte Rattenbekämpfung im Kanalsystem diesen Treffpunkt: Verwaltungseingang Cafè Bäcker Mayer, Er- Schädlingen Herr zu werden. scheckweg 14 Wir möchten Sie daher aus gesundheitspolizeilichen Kosten: keine Gründen bitten, Ihre Abfälle unzugänglich für Ungeziefer Besondere Hinweise: ab 5 Jahren, bitte festes Schuhwerk zu entsorgen. Kleidung tragen. Wir danken für Ihr Verständnis. Kontaktperson für die Anmeldung: Benjamin Wissinger, bw@cafe-baecker-mayer.de, 07025 900300 oder Neues aus dem Kinderferienprogramm Angebot Nr. 7 Donnerstag, 12. August 2021, 13:30 - 15:00 Uhr Angebot Nr. 3: Kinderbacken Café Bäcker Mayer Dienstag, 3. August 2021, 10:00 - 12:00 Uhr Beschreibung: Werde zum kleinen Bäcker und backe deine Chaosspiel unterm Jusi mit dem Musikverein Kohlberg eigenen Brezeln, Amerikaner und noch mehr. Lerne zudem Beschreibung: In diesem Jahr erwartet euch keine Rallye, den größten Kühlschrank Kohlbergs kennen! sondern ein "Chaosspiel" unterm Jusi. Was euch genau er- Treffpunkt: Verwaltungseingang Cafè Bäcker Mayer, Er- wartet, bleibt noch ein Geheimnis. Wir können euch aber scheckweg 14 bereits jetzt versprechen, dass es ziemlich chaotisch, verrückt Kosten: keine und lustig wird! Besondere Hinweise: ab 5 Jahren, bitte festes Schuhwerk Treffpunkt: Alte Schule (Vereinszentrum) Kleidung tragen. Kosten: 1,- Euro pro Kind Kontaktperson für die Anmeldung: Benjamin Wissinger, Besondere Hinweise: Für Kinder von 6 - 12 Jahren. Bitte bw@cafe-baecker-mayer.de, 07025 900300 zieht euch festes Schuhwerk und wettergeeignete Kleidung an. Packt zusätzlich noch ein Getränk für euch ein! Kontaktperson für die Anmeldung: Patricia Schmitz, Dizzi.schmitz@gmx.de, 0157 87968019 Angebot Nr. 8 Freitag 13. August 2021, 15:30 - 18:00 Uhr Bogensport beim Archery Team e.V. Kohlberg Beschreibung: Unter Anleitung von guten Trainern und Be- Angebot Nr. 4: treuern einen Einblick ins Bogenschießen bekommen. Für Dienstag, 3. August 2021, 14:30 - 17:00 Uhr Getränke ist gesorgt. Tanzen mit der Musikschule Kohlberg e.V. Treffpunkt: Bogenplatz Archery Team e.V. Beschreibung: Wir tanzen altbekannte und neue Tänze aus Kosten: 5,- Euro aller Welt. Wir tanzen wie Cowboys, Indianer, zauberer, Feen Besondere Hinweise: ab 7 Jahre, bitte festes Schuhwerk und und Hexen. Wir erfinden gemeinsam unseren eigenen Tanz keine Schlabberkleidung. und basteln uns dazu einen Tanzstab mit Bändern. Dazu neh- Kontaktperson für die Anmeldung: Jochen Lukas, men wir Trommeln, Rasseln, Tücher und vieles mehr. Dieses vorstand@archeryteam.de, Mobil: 0176 32324457 programm macht Lust zum Tanzen und Bewegen, weckt die Kreativität und fördert die Körperwahrnehmung der Kinder. Treffpunkt: Alte Schule (Vereinszentrum) Angebot Nr. 9: Kosten: 8,- Euro pro Kind Freitag 3. September 2021, 15:30 - 18:00 Uhr Besondere Hinweise: Für Kinder von 6 - 9 Jahren. Mitzubrin- Bogensport beim Archery Team e.V. Kohlberg gen sind ein Getränk, bequeme Kleidung, Gymnastikschuhe Beschreibung: Unter Anleitung von guten Trainern und Be- oder rutschfeste Socken, Schere und Klebstoff. treuern einen Einblick ins Bogenschießen bekommen. Für Kontaktperson für die Anmeldung: Conny Schmid, Getränke ist gesorgt. Musikpädagogin, cornelia.riepert@gmx.de oder Mobil: 0176 Treffpunkt: Bogenplatz Archery Team e.V. 63483950 Kosten: 5,- Euro Besondere Hinweise: ab 7 Jahre, bitte festes Schuhwerk und keine Schlabberklei- Angebot Nr. 5 dung. Dienstag, 10. August 2021, 13:30 - 15:00 Uhr Kontaktperson für die Anmeldung: Jochen Lukas, Kinderbacken Café Bäcker Mayer vorstand@archeryteam.de, Mobil: 0176 32324457 Beschreibung: Werde zum kleinen Bäcker und backe deine eigenen Brezeln, Amerikaner und noch mehr. Lerne zudem den größten Kühlschrank Kohlbergs kennen! Angebot Nr. 10: Treffpunkt: Verwaltungseingang Cafè Bäcker Mayer, Donnerstag 9. September 2021, 11:50 - ca. 16:45 Uhr Erscheckweg 14 Leben auf dem Bauernhof - Kindheit und Kinderspiele Kosten: keine erleben im Freilichtmuseum Beuren Besondere Hinweise: ab 5 Jahren, bitte festes Schuhwerk Beschreibung: Unsere Großeltern, vor allem auf dem Land Kleidung tragen. und in einfachen Verhältnissen aufwachsend, kannten in ihrer Kontaktperson für die Anmeldung: Benjamin Wissinger, Kindheit kein aufwendiges technisches Spielzeug. bw@cafe-baecker-mayer.de, 07025 900300 Die Mitarbeit der Kinder bildete einen festen Bestandteil der oder Abläufe in Haus und Hof sowie auf dem Feld. Da Kinder auch noch ständig zu Boden- und Einkaufsgängen gerufen wurden, blieb ihnen nur wenig Zeit zum Spiel. Bei unserer Aktion tau- chen wir ein in das Leben der Kinder auf dem Land vor 200 Jahren und entdecken, wann sie wo was und wie gespielt
Seite 14 Mitteilungsblatt Kohlberg Nummer 30 vom 30.7.2021 haben. Wir probieren verschiedene alte Spielzeuge aus (Mur- meln, Reifen, Kreisel, Seile, Steine, Gras...) Treffpunkt: Bushaltestelle vor dem Rathaus Kosten: 5,- Euro Jubilare Besondere Hinweise: 6 - 12 Jahre, bitte robuste Kleidung und robuste Schuhe tragen. 3. August 2021 Kontaktperson für die Anmeldung: Gemeinde Kohlberg, Emma Groß, Goethestraße 3, 85 Jahre Birgit Knöll: rathaus@kohlberg.de 6. August 2021 Otto Ruoff, Zollernstraße 12, 90 Jahre Lina Reiber, Hoehnstaufenstraße 24, 75 Jahre Angebot Nr. 12: Samstag, 7. August 2021, 9:00 - ca. 16:30 Uhr 7. August 2021 Kindermitmachzirkus Zauberstern der Familie Kromer in Waltraud Bader, zollernstraße 25, 70 Jahre Neuhausen/Erms 12. August 2021 Beschreibung: Verbringe einen ganzen Tag im Zirkuszelt mit Ilse Schweizer, Hardtstraße 36, 70 Jahre ausgebildeten Artisten und lerne verschiedene Kunststücke. Du kannst mit viel Spaß alles mögliche ausprobieren z.B. 19. August 2021 Seiltanz, Trapez, Vertikalseil, Bodenakrobatik, Jonglage, Hula Ulrike Hildegard Eberle, Teckstrße 50, 70 Jahre Hoop und vieles mehr. Zum Abschluss gibt es eine Auffüh- 28. August 2021 rung für die Eltern und Geschwister. Die Kinder können dann Gertrud Graß, Hohenstaufenstraße 22, 85 Jahre direkt nach der Vorstellung von den Eltern mit nach Hause genommen werden. 31. August 2021 Treffpunkt: Abfahrt an der Jusihalle, Rückkehr gegen 16:30 Hubert Straube, Bildäckerstraße 20, 80 Jahre Uhr an der Jusihalle für diejenigen, die nicht von den Eltern Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen alles Gute! mit nach Hause genommen werden Kosten: 20,- Euro pro Kind Besondere Hinweise: 6 - 11 Jahre, Sportkleidung, Sport- schuhe evtl. Gymnastikschuhe. Bitte ein Vesper und ausrei- chend Trinken für den ganzen Tag mitbringen (Für Mittagessen und Kuchen wird gesorgt). Kontaktperson für die Anmeldung: Elke Nau, online unter www.tsv-kohlberg.de bis zum 23.07.2021 ist eine Anmel- dung möglich. Eine Teilnahmebestätigung sowie weitere Informationen er- hälst Du nach dem Anmeldeschluss per E-Mail. Wichtig: Der Kindermitmachzirkus wird unter Berücksichti- gung der aktuell gültigen Corona-Regeln durchgeführt. Sollte aufgrund geänderter Corona-Regeln die Durchführung wie geplant nicht möglich sein, behalten wir uns, auch kurzfristig, eine Änderung oder Absage vor. Allgemeiner Notfalldienst Angebot Nr. 11: Freitag, 20. August 2021, 15:00 - 18:00 Uhr Nürtingen Telefon: 116117 Mini-Fußballturnier TSV Kohlberg Jugendfußball Treffpunkt: Sportplatz Kohlberg Kreiskliniken Esslingen - Klinikum Nürtingen Kosten: 2,- Euro Auf dem Säer 1, NürtingenSamstag/Sonntag/Feiertag von Besondere Hinweise: 6 - 11 Jahre, Sportkleidung auch für 8:00 Uhr bis 23:00 Uhr schlechtes Wetter und etwas zum Trinken, zum Abschluss Für den Bereich Metzingen-Dettingen-Grafenberg-Riederich gibt es die obligatorische Stadionwurst und ein Kaltgetränk Kontaktperson für die Anmeldung: Tobias Egner, online wurde eine zentrale einheitliche Rufnummer für den ärztlichen unter www.tsv-kohlberg.de bis zum 16.08.2021 ist eine Notfalldienst am Wochenende und den Feiertagen eingerichtet. Anmeldung möglich. Telefon: 116 117 Wichtig: Das Mini-Fußballturnier wird unter Berücksichtigung HNO-ärztlicher Notfalldienst Telefon: 116 117 der aktuell gültigen Corona-Regeln durchgeführt. Sollte auf- Augenärztlicher Notfalldienst Telefon: 116 117 grund geänderter Corona-Regeln die Durchführung wie gep- lant nicht möglich sien, behalten wir uns, auch kurzfristig, eine Zahnärztlicher-Bereitschaftsdienst Änderung oder Absage vor. Bereich Metzingen – Dettingen – Grafenberg – Riederich Der Zahnärztliche Notfalldienst an den Wochenenden und Feiertagen kann unter der Telefon: 01805/911640 erfragt werden. Wir erreichen bis zu Schwangerschaftsberatungsstelle pro familia 85 % aller Haushalte. Wellingstraße 8, Kirchheim unter Teck, Telefon: 07021/3697 Kinderärztlicher Notdienst Telefon: 116 117 Klinikum Esslingen In mehr als 20 attraktiven Hirschlandstr. 97, Esslingen am Neckar Gemeinden und Städten. Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Samstag, Sonntag und Feiertag von 9:00 Ur bis 21:00 Uhr.
Nummer 30 vom 30.7.2021 Mitteilungsblatt Kohlberg Seite 15 Apotheken-Bereitschaft Samstag, 31. Juli 2021 Hirsch-Apotheke, Kirchheimer Str. 27, Dettingen/Teck Müll Markt-Apotheke, Obere Wässere 3 - 7, Reutlingen Sonntag, 1. August 2021 Apotheke Oberboihingen, Bahnhofstr. 2, Oberboihingen Die nächsten Abfuhrtermine: easy-Apotheke, Föhrstr. 40, Reutlingen-Storlach • Biotonne: Dienstag, 3.8.2021 Die Diakoniestation Neuffener Tal errei- • Gelber Sack: Montag, 9.8.2021 chen Sie unter Telefon: 07025/91199-0 • Restmüll: Dienstag, 10.8.2021 (siehe Müll-ABC) rund um die Uhr. Die Geschäftsstel- • Altpapiersammlung: Donnerstag, 5.8.2021 le ist Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr Die Sammelbehälter bzw. der gelbe Sack sind jeweils besetzt. ab 7.00 Uhr bereitzustellen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie jederzeit einen Termin • Wertstoffcontainer vereinbaren. Gerne kommen wir bei Bedarf auch zu einem Wertstoffe dürfen nur Informations- und Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause werktags von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 20.00 Uhr oder senden Ihnen Informationsmaterial zu. in die Wertstoffcontainer geworfen werden. Trauer- und Sterbebegleitung im Lockdown Wir bitten um Beachtung! Seit Anfang November können aufgrund der aktuellen • Grünabfallsammelplatz/Recyclinghof Corona-Lage unsere Gruppenangebote für Trauernde beim Bauhof (SpazierWandern und Trauercafé) nicht stattfinden. Trauer- Öffnungszeiten: und Sterbebegleitung im Einzelfall ist aber weiterhin möglich. Samstag: 11.00 - 15.00 Uhr Betroffene können sich täglich von 9 – 17 Uhr an unsere Ein- Mittwoch: 16.00 - 18.00 Uhr satzleitung wenden und kurzfristig eine Beratung und/oder November bis Februar nur Samstag. Begleitung durch erfahrene Trauer- und Hospizbegleiter*innen • Sperrmüll anliefern ohne Wartezeit. vereinbaren. Es ist uns ein großes Anliegen in dieser Ausnah- mezeit, in der viele mit ihrem Leid alleine bleiben müssen, als Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb hilft gerne. Ansprechpartner*in da zu sein. Begleitungen finden natürlich unter Einhaltung der erforder- lichen Sicherheitsmaßnahmen statt Kontakt: Ambulanter Hospizdienst , Hechinger Str. 12, 72622 Nürtingen. Telefon: 07022 93277-30 tgl. von 9 -17 Uhr Ortsbücherei info@hospizdienst-nuertingen.de www.hospizdienst-nuertingen.de Die Ortsbücherei ist während den Sommerferien in der Zeit von Montag, 2. August bis einschließlich Mittwoch, 25. August Arbeitsgemeinschaft Hospiz Nürtingen geschlossen. Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ih- rer Angehöriger. Einsatzleitung: Frau Renftle (Diakoniestation Nächster Ausleihtermin: Montag, 30. August 2021. Nürtingen), Telefon. 07022/9327713. Trauer-Café im Bürgertreff Das Trauercafé ist eine von Trauerbegleiter*innen geleitete Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen am Neckar offene Gruppe. Männer und Frauen, die sich mit ihrer Trauer, ihrem Schmerz und ihren vielen unbeantworteten Fragen allein gelassen fühlen, finden in diesem geschützten Raum MachES - Innovationsdrehscheibe für Gründer im Land- die Möglichkeit zur Begegnung und Austausch mit anderen kreis erhält Förderung Betroffenen. Dadurch kann gegenseitiges Verständnis und Im Landkreis Esslingen wird für Gründer und Unterneh- Unterstützung in einer schwierigen Zeit erfahren werden. mensnachfolger unter dem Titel „MachES – Transforma- tion Landkreis Esslingen“ eine Innovationsdrehscheibe Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um eine geschaffen. Anmeldung (auch kurzfristig möglich). Treffpunkt: Bürgertreff Café Regenbogen, Das Projekt ist mit rund 478.000 Euro veranschlagt. Der Marktstraße 7, 72622 Nürtingen (Eingang seitlich) Verband Region Stuttgart steuert die Hälfte als Förderung bei. Kontakt: Ambulanter Hospizdienst Nürtingen, Hechinger Straße 12, 72622 Nürtingen, 07022 93277-30 „Die Unterstützung von Existenzgründer und Unternehmens- E-Mail: info@hospizdienst-nuertingen.de nachfolger hat bei uns im Landkreis fast schon Tradition“, sagt Landrat Heinz Eininger. Schon seit Jahren gibt es auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Einrich- tungen zahlreiche Angebote dazu. Nun hat ein Nun hat ein Zusammenschluss aus Kommunen, Kammern und Banken im Landkreis eine enge Zusammenarbeit beschlossen und die landkreisweite Innovationsdrehscheibe „MachES – Transfor- mation Landkreis Esslingen“ ins Leben gerufen. „Wir fördern Macherinnen und Macher, damit wir im Wettbewerb weiter führend bleiben und den Transformationsprozess im Land- kreis erfolgreich vorantreiben“, sagt Eininger. Mit der Bündelung der Beratungs- und Unterstützungsan- gebote auf einer zentralen Internetplattform wird künftig ein einfacher Zugang zu allen Angeboten im Landkreis er- möglicht und eine schnelle Kontaktaufnahme zu den Part- nern geschaffen. Interessierte erwartet unter der Adresse:
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