Schafherde am Jusi - Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien! - Gemeinde Kohlberg

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Schafherde am Jusi - Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien! - Gemeinde Kohlberg
56. Jahrgang
56. Jahrgang                         Freitag,Freitag,
                                              30. Juliden
                                                       2021
                                                          30. Juli 2021                       Nummer 30 NUMMER 30

                                     Schafherde am Jusi

                                                                          Foto: Monika Haas

                         Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien!
Schafherde am Jusi - Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien! - Gemeinde Kohlberg
Seite 2   Mitteilungsblatt Kohlberg   Nummer 30  vom 30.7.2021
Schafherde am Jusi - Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien! - Gemeinde Kohlberg
Nummer 30 vom 30.7.2021         Mitteilungsblatt Kohlberg                                            Seite 3

                          Impfen vor den Sommerferien
                                                            Kreisimpfzentrum Esslingen am Neckar
                                                            Zeppelinstraße 112
                                                            73730 Esslingen am Neckar
                                                            täglich von 7 bis 20 Uhr, ohne Termin!

                                                            Kreisimpfzentrum Landesmesse Stuttgart
                                                            Messepiazza 1, Halle 9
                                                            70774 Stuttgart
                                                            täglich von 7 bis 20 Uhr, ohne Termin!

   www.dranbleiben-bw.de      #dranbleibenBW
Schafherde am Jusi - Wir wünschen schöne und erholsame Sommerferien! - Gemeinde Kohlberg
Seite 4   Mitteilungsblatt Kohlberg   Nummer 30  vom 30.7.2021
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Nummer 30 vom 30.7.2021        Mitteilungsblatt Kohlberg         Seite 5

                      ABENDANDACHT
                      MIT TAIZÉ-LIEDERN
                  AM MITTWOCH, 4. AUGUST
                         UM 19 UHR
                 IN DER KOHLBERGER KIRCHE
           Beim Beten und Singen der meditativen Taizé-Lieder,
           Nachdenken über einen Bibeltext und kurzen Impuls,
                        sowie bei einer Zeit der Stille
                kann man in der besonderen Atmosphäre der
                  40-minütigen Andacht zur Ruhe kommen,
                   Innehalten im Alltag und Kraft schöpfen
            für die besonderen Herausforderungen unserer Zeit.
                            Herzliche Einladung!

             Veranstalter ist die Ev. Kirchengemeinde Kohlberg
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Seite 6                                              Mitteilungsblatt Kohlberg                          Nummer 30  vom 30.7.2021

                                                                    beschluss also bereits bis zum 31.12.2021 gefasst werden
                                                                    müsste.
                                                                    Das vorliegende Bebauungsplanverfahren kann voraussicht-
 Aus dem Gemeinderat                                                lich nicht fristgerecht bis zum 31.12.2021 abgeschlossen
                                                                    werden, da u.a. derzeit eine Machbarkeitsstudie geplant wer-
Bericht über die Gemeinderatssitzung am 23.07.2021                  de, um zu prüfen, ob die Retentionsanlage auch außerhalb
Einwohnerfragen                                                     des Plangebiets untergebracht werden könnte. Zudem wird
Aus den Reihen der Zuhörer wurde festgestellt, die Feldwege         die Erschließung der Hinterliegergrundstücke nordöstlich des
seien nach dem Starkregen in desolatem Zustand. Vorsit-             Plangebiets sowie die Höhenlage der Straße „C“ ebenfalls
zender Bürgermeister Rainer Taigel antwortet, dass die größ-        nochmals geprüft.
ten Schäden vom Bauhof verdichtet und aufgefüllt werden,            Aus diesem Grund wird empfohlen von der Möglichkeit der
sodass die Wege wieder nutzbar sind. Man könne das tun,             Fristverlängerung Gebrauch machen zu können. Hierfür ist
was personell leistbar ist. Die größten Auswaschungen seien         der Aufstellungsbeschluss rein formal nochmals nach den
bereits gerichtet worden. Man halte bewusst an der wasser-          „neuen“ Bestimmungen zu fassen. Mit der Fassung des neu-
durchlässigen Oberfläche fest und wolle nicht noch mehr             en Aufstellungsbeschlusses wird das bestehende Verfahren
versiegeln. Kämmerin Sylvia Zagst ergänzte: Für den Kreßto-         auf die derzeitige Rechtsgrundlage umgestellt. Auch wird der
belweg wäre eine Asphaltierung gut. Hier müsse man prüfen           Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 förmlich aufgehoben.
was möglich sei. Eine neue mögliche alternative Belagsart           Ungeachtet des neu zu fassenden Aufstellungsbeschlusses
wurde nach dem Starkregen in Augenschein genommen,                  erfolgte die Billigung des Bebauungsplans und der Satzung
diese habe sich jedoch ebenso ausgespült.                           über die örtlichen Bauvorschriften in der öffentlichen Gemein-
Ein weiterer Bürger erkundigte sich nach dem Planungsstand          deratssitzung am 22.02.2021. Die frühzeitige Beteiligung der
für den Hangwasserschutz vom Jusi. Die Hangwassersiche-             Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung wur-
rung sei ein Dauerthema in Kohlberg. In der Teckstraße wurden       de im Zeitraum vom 08.03.2021 bis 09.04.2021 durchgeführt.
die Kanäle bereits eingelegt. Die Anschlüsse und Kanäle bis         Die Erschließungs- und Entwässerungsplanung befindet sich
zum Haldenbach würden noch fehlen, so der Vorsitzende. Die          momentan in der Planungsphase Entwurfsplanung. Die Er-
Maßnahme sei in der mittelfristigen Finanzplanung berück-           gebnisse der frühzeitigen Beteiligung wurden mit den Pro-
sichtigt, wurde aber immer wieder verschoben. Bürgermeister         jektbeteiligten abgestimmt und in der Planung berücksichtigt.
Taigel sagte zu, das Planungsbüro um eine Einschätzung bei          Um die Versorgungssicherheit des Löschwassers zu gewähr-
Starkregen zu bitten. Es würden aber immer noch Grund-              leisten, wird prophylaktisch ein Löschwasserbehälter vorge-
stücke ausstehen, die von der Gemeinde zur Realisierung             sehen. Eine Aktualisierung der Netzberechnung erfolgt durch
der Maßnahme gekauft werden müssten. Er appellierte an die          das Büro Fritz Planung. Die Ergebnisse werden in der weiteren
Solidarität der betreffenden Eigentümer, wenigstens die not-        Planung berücksichtigt.
wendigen Teilflächen an die Gemeinde zu veräußern. Die Ver-         Herr Zimmermann vom Büro STEG berichtete über den Stand
weigerung von Grundstückseigentümern sei auch ein Grund             der Gespräche mit den Eigentümern. Die zweite Runde der
gewesen, weshalb die Planung immer wieder verschoben                Gespräche habe aufgrund der Coronapandemie nicht mehr
werden musste. Die Gemeinde würde einen fairen Preis bie-           sattfinden können. Die Fortführung der Gespräche sei für An-
ten, der sehr deutlich über dem Bodenrichtwert liege.               fang Mai geplant gewesen, dann kamen krankheitsbedingte
In einer weiteren Wortmeldung wurde gefragt, wie die Ka-            Ausfälle von Mitarbeitern der STEG hinzu. Mittlerweile habe
tastrophenalarmierung in Kohlberg funktionieren würde. Es           sich ein Mitarbeiter gefunden, sodass die Gespräche nach
würde eine Sirene im Rathaus und im Feuerwehrhaus geben             der Sommerpause fortgeführt werden können. Vorab werde
so Bürgermeister Taigel. Beide sind voll funktionsfähig und         ein Informationsschreiben an die Eigentümer versandt. Bis
sowohl von der Integrierten Leitstelle Esslingen als auch vor       zum jetzigen Zeitpunkt sind 16 Einverständniserklärungen
Ort auslösbar. Er sei derzeit im Gespräch mit der Feuerwehr-        eingegangen.
führung. Man werde einen Plan erarbeiten und die Bevölke-           Aus den Reihen des Gemeinderats gab es kritische Stimmen
rung über das Verhalten nach einer Alarmierung informieren.         für die Zeitverzögerung und wenig Verständnis für eine Fort-
Geplant sei einen regelmäßigen Probealarm einzuführen um            setzung erst nach der Sommerpause. Die Gespräche sollten
die Funktionstätigkeit zu überprüfen.                               zügig fortgesetzt werden. Herr Zimmermann sagte zu dies so
Ein weiterer Bürger wies auf die Parksituation in der Teckstraße    schnell wie möglich einzuplanen.
hin. Hier würden vermehrt Wohnmobile bzw. Fahrzeuge mit             Die Herren Botka und Schmielau vom Büro Spieth, berichteten
Überstand auf der Straße geparkt werden, sodass ein Ret-            anschließend über den Planungsstand.
tungswagen nicht durchfahren könnte. Bürgermeister Taigel           Zur Beratung über die Verlegung des Regenrückhaltebeckens
sagte zu, dies an die zuständige Mitarbeiterin vom Vollzugs-        habe eine Ortsbegehung stattgefunden. Eine Möglichkeit
dienst zur Prüfung weiterzugegeben.                                 wäre eventuell das Wasser über den bestehenden Bachlauf,
Bebauungsplan „Niederes Feld“                                       der an den Haldenbach anschließt abzuleiten und in der Nähe
                                                                    des alten Bauhofs ein Regenrückhaltebecken zu errichten.
Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Thema die anwesenden             Die Platzierung des Beckens müsse noch untersucht werden.
Referentinnen und Referenten der Büros Künster, Frau Meyer,         Hierzu sollte frühzeitig die untere Naturschutzbehörde und die
vom Büro STEG, Herrn Zimmermann sowie die Herren Botka              untere Wasserrechtsbehörde gehört werden, ob eine Aussicht
und Schmielau vom Büro Spieth. Einführend berichtete der            auf Genehmigung bestehe.
Vorsitzende, der Bebauungsplan „Niederes Feld“ wurde ge-
mäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a            Aus den Reihen des Gemeinderats wurde eine Machbar-
BauGB aufgestellt und sei befristet bis 31.12.2021.                 keit aus technischen Gründen bezweifelt. Man habe darüber
                                                                    schon mehrmals diskutiert. In einer weiteren Wortmeldung
Mit Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes am              wurde betont, es werden ohnehin viele schöne Bauplätze
23.06.2021 wird die Frist, in der Bebauungspläne nach §             entstehen. Man würde durch die Verlegung maximal zwei
13 b BauGB mit Satzungsbeschluss abgeschlossen werden               Bauplätze hinzugewinnen. Außerdem gäbe es keine neuen
müssen, von 31.12.2021 auf den 31.12.2024 verlängert.               Erkenntnisse.
Daraus resultiert jedoch, dass die Verfahren nach § 13b             Frau Mayer vom Büro Künster berichtete, dass nach heutigem
BauGB, dessen Aufstellungsbeschlüsse vor dem 31.12.2019             Stand noch kleine Änderungen in den Bebauungsplan einge-
(wie der des Bebauungsplans „Niederes Feld“ am 18.11.2019)          arbeitet werden müssten. Sie weist auf die gesetzlich vorge-
gefasst wurden, nach den damaligen Bestimmungen durch-              schriebenen Fristen hin, die unbedingt eingehalten werden
geführt werden müssen. Dies Bedeutet, dass der Satzungs-            müssen und empfiehlt den Aufstellungsbeschluss nochmals
Nummer 30 vom 30.7.2021                            Mitteilungsblatt Kohlberg                                            Seite 7

neu zu fassen. Der Auslegungsbeschluss könne anschließend       Am 19.07.2021 hat eine nichtöffentliche Sondersitzung des
nochmals wiederholt werden. Durch dieses Verfahren käme         GR stattgefunden
man nicht unter Zeitdruck.                                      • Anstellung von Frau Julia Abel als Leiterin des Bereiches
Aus den Reihen des Gemeinderats wurde angeregt, bei einem         „Bildung und Betreuung“ ab 1.10.2021 mit 70 %
Aufhebungsverfahren nochmals die geplanten Änderungen           • Bestellung von Frau Julia Türk als Hausleitung im Kinder-
zu besprechen. Man müsse nochmals darüber sprechen,               garten „Teckstraße“ ab 1.9.2021
welcher Bedarf besteht und dies entsprechend einplanen.         • Bestellung von Frau Tamara Thellmann als Hausleitung im
Nach Meinung von Bürgermeister Taigel werden man durch            Kindergarten „Im Grund“ ab 1.9.2021
die Aufhebung maximal 1 -2 Monate an Zeit verlieren, dafür      • Bestellung von Frau Lena Fitz als Hausleitung für den Na-
könne durch die geänderte Bebauung an Qualität gewonnen           turkindergarten ab 1.9.2021
werden. Es werde zusätzlich Zeit gewonnen um über wichtige      • Bestellung von Frau Katja Gall als Abwesenheitsvertretung
Punkte ausführlich zu beraten.                                    der Hausleitung im Naturkindergarten ab 1.9.2021
Nach ausführlicher Beratung wurde zunächst über den wei-        Sonstige Bekanntgaben
tergehenden Antrag der Machbarkeitsstudie für die Verlegung     • Das Team des Naturkindergartens steht fest. Am 21.07.2021
des Regenrückhaltebeckens abgestimmt. Der Antrag wurde            hat ein gut besuchter Elterninformationsabend in der Kel-
mehrheitlich abgelehnt.                                           ter stattgefunden. Die ersten Anmeldungen liegen vor. Wir
Anschließend wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:        werben auch für Ummeldungen, damit eine gute Altersmi-
Der vom Gemeinderat am 18.11.2019 für den Bebauungsplan           schung erreicht werden kann so Bürgermeister Taigel.
„Niederes Feld“, Gemeinde Kohlberg, Gemarkung Kohlberg,         • Mit Schreiben vom 12.07.2021 wurde die Haushaltssatzung
sowie die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften zum            und der Haushaltsplan 2021 der Gemeinde sowie der Wirt-
Bebauungsplan „Niederes Feld“, Gemeinde Kohlberg, Ge-             schaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
markung Kohlberg, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7          genehmigt. Das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde
LBO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB gefasste Aufstellungsbeschluss        hat deutliche Hinweise zu notwendigen Einnahmeerhö-
wird hiermit aufgehoben.                                          hungen, Ausgabereduzierungen sowie einer Haushaltssa-
                                                                  nierung gegeben.
Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB       • Bürgermeister Taigel informiert, dass es dazu einen Klausur-
ortsüblich bekannt zu machen.                                     tag des Gemeinderats am 12.11.2021 geben.
Zur erneuten Einleitung des Bebauungsplanverfahrens wurde       • Für den Anteil am Steueraufkommen des Gewerbezweck-
beschlossen:                                                      verbands Nürtingen hat die Gemeinde Kohlberg eine Ab-
Für den in der Planzeichnung vom 12.07.2021 dargestellten         schlagszahlung für 2021 in Höhe von 11.655,69 € erhalten.
Bereich, wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan           • Bürgermeister Taigel äußert sich kritisch zur Unterschriften-
„Niederes Feld“, Gemeinde Kohlberg, Gemarkung Kohlberg,           aktion des Fördervereins Kleinschwimmhalle Beuren, weil
sowie die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften zum            sie s.E. suggeriere die Gemeinden hätten die Möglichkeit
Bebauungsplan „Niederes Feld“, Gemeinde Kohlberg, Ge-             sich an der Sanierung zu beteiligen. Dadurch werde kom-
markung Kohlberg, gemäß § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 2 Abs.           munalpolitscher Druck ausgeübt. Eine Beteiligung ist nach
1 BauGB aufgestellt und gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a          Auskunft der Rechtsaufsichtsbehörde so nicht möglich und
BauGB ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt.                  der Haushalt wäre in Anbetracht der Finanzlage nicht ge-
Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB         nehmigungsfähig. Gegen eine Spendenaktion sei nichts
ortsüblich bekannt zu machen.                                     einzuwenden.
Bekanntgaben                                                    Kinderbetreuung
Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung                        Elternbeiträge-Anpassung für das Kindergartenjahr 2021-
Der Vorsitzende gab folgende Beschlüsse aus nichtöffent-        2022
licher Sitzung bekannt:                                         Kindergärten und Krippen
Am 25.06.2021 hat eine nichtöffentliche Gemeinderatssitzung     Die Landesverbände haben am 4. Juni die Empfehlungen
stattgefunden.                                                  zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr
• Vorberatung des Haushaltsplanes und weiterer Schritte zur     2021/2022 herausgegeben Der Kinderausschuss hat in sei-
   Konsolidierung                                               ner Sitzung am 7. Juli darüber beraten und empfiehlt dem
• Zustimmung zu einer Stellenausschreibung für eine Haupt-      Gemeinderat die Beschlussfassung.
   amtsleitung                                                  Ausgangslage für die Erhebung der Beiträge bleibt, dass
• Zustimmung zu einem Antrag auf Alterszeit                     landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebs-
                                                                ausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Der tatsächliche
Am 07.07.2021 hat eine nichtöffentliche Sitzung des Kinder-     Kostendeckungsgrad in Kohlberg lag im Jahr 2019 bei 16 %.
ausschusses stattgefunden.                                      Durch die Abbildung des Ergebnisses unter den Aspekten des
• Statusbericht Naturkindergarten                               NKHR und die produktbezogene Betrachtung wird der Ko-
• Information über die neue Leitungsstruktur „Bildung und       stendeckungsgrad durch die genaueren Zuschreibungen der
  Betreuung“                                                    Gemeinkosten auf die jeweiligen Kostenstellen weiter sinken.
• Anpassung der Elternbeiträge 2021/22. Empfehlungsbe-          Erste Hochrechnungen könnten für das Jahr 2020 einen Ko-
  schluss an den Gemeinderat                                    stendeckungsgrad von 7,5 % ergeben, die Planzahlen für das
• Elternbeiträge der Monate April und Mai. Hier sollen mög-     Jahr 2021 ergeben einen Kostendeckungsgrad der Gebühren
  liche Kompensationszahlungen vom Land BW abgewartet           von 11 %.
  werden. Dazu liegen bis zur Sitzung noch keine Informati-     Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der im selben
  onen vor.                                                     Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Le-
• Beratung über Vergabekriterien der Plätze in den Kinderta-    bensjahres. Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr
  geseinrichtungen                                              erhoben.

         Mehr Sicherheit für alle.                                  Dank „Tempo 30“
Seite 8                                              Mitteilungsblatt Kohlberg                               Nummer 30  vom 30.7.2021

      Vorgeschlagene Erhöhung ca. + 2,9 %
      Somit Gebührensätze ab 1. September 2021

                                         Regelgruppe         Gruppe Gruppe               Gruppe
                                                             7:00 –    7:00 –
                                         8:00 – 12:30Uhr/                                 unter 3-Jähriger
                                                             13:00 Uhr 14:00 Uhr                                Mittagessen

                                         14:00 – 16:00 Uhr                                7:30 – 13:30 Uhr

          Familie
                                                    122 €        143 €           154 €               362 €             4,00 €
          mit 1 Kind
          Familie
                              jeweils                 95 €       110 €           119 €               269 €             4,00 €
          mit 2 Kindern

          Familie
                              jeweils                 63 €        72 €            79 €               182 €             4,00 €
          mit 3 Kindern

          Familie
                              jeweils                 21 €        24 €            27 €                72 €             4,00 €
          mit 4 Kindern

          Zuschlag                                                15%            25%

      Bei zusätzlicher
Bei zusätzlicher           Nachmittagsbetreuung
                  Nachmittagsbetreuung                     außerhalb
                                         außerhalb der Regel-          der Regelgruppe wird unabhängig
                                                                   der Kindergartengebühren weiter zu beraten. Kämmerin Zagst
gruppevon
        wirdder   Kinderzahl
              unabhängig      inKinderzahl
                         von der  der Familiein dereine  Gebühr
                                                    Familie eine von    34bedenken,
                                                                   gab zu   € (bisherdas33Jahr
                                                                                             €) im   Monat
                                                                                                  2020        erho-
                                                                                                        sei coronabedingt   kein re-
Gebühr  von 34 € (bisher 33 €) im Monat erhoben.
      ben.                                                         präsentatives Jahr gewesen. Ein Kostendeckungsgrad von 20
Bei Betreuung in der Regelgruppe von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr         % würde wohl keine Kommune erreichen. Die sei ein großes
wird eine zusätzliche Gebühr von 13 € (bisher 12,50 €) im          Problem. „Dies sei jedoch Sache der großen Politik“. Die Lan-
MonatBei    Betreuung in der Regelgruppe von 7:30 Uhr
       erhoben.                                                        bis 8:00 Uhr
                                                                   deszuschüsse   würdenwird
                                                                                           nichteine  zusätzliche
                                                                                                 ausreichen  für die Qualität die wir
Der Kinderausschuss
      Gebühr von 13    hat€am 7. Juli über
                            (bisher   12,50die€)Anpassung
                                                  im Monat   dererhoben.
                                                                   bieten wollen und müssen. Diese Meinung wurde auch aus
Elternbeiträge und Essensbeiträge ab 1. September 2021             den Reihen des Gemeinderats bekräftigt. Bürgermeister Taigel
beraten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Be-           unterstreicht den kommunalpolitischen Schwerpunkt einer
      Der Kinderausschuss hat am 7. Juli über die Anpassung
schlussfassung.                                                                   der Elternbeiträge
                                                                   guten Kinderbetreuung    in Kohlberg. Man und   Es-im Vergleich
                                                                                                               sei hier
      sensbeiträge ab 1. September 2021 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat einstim-
Aus den   Reihen  des Gemeinderats   wurde  festgestellt, es sei   mit anderen   Gemeinden     sehr gut  aufgestellt, so Taigel und
nicht nur für die Kommunen   sondern
      mig die Beschlussfassung.        auch  für die Eltern eine   könne  stolz darauf sein.
schwierige Zeit. Im vergangenen Jahr musste viel bewältigt
                                                                   Schulkinderbetreuung
werden. Man möchte weiterhin eine gute Qualität in der Be-
      Aus
treuung     den Reihen
        gewährleisten.      des Gemeinderats
                        Es wurde                                   Bisherigees
                                                     wurde festgestellt,
                                 angeregt in der kommenden                    Gebühren   für die
                                                                                 sei nicht   nurSchulkinderbetreuung
                                                                                                   für die Kommu- Schuljahr
Klausurtagung im Herbst dieses Jahres über die Anpassung           2019/2020
    nen sondern auch für die Eltern eine schwierige Zeit. Im vergangenen Jahr musste viel
    bewältigt werden. Man möchte weiterhin eine gute Qualität in der Betreuung gewähr-
    leisten. Es wurde angeregt in der kommenden Klausurtagung im Herbst dieses Jahres
Gebührensätze
    über die Anpassungseit 1. September         2020
                                    der Kindergartengebühren      weiter zu beraten. Kämmerin Zagst
    gab zu bedenken, das Jahr 2020 sei coronabedingt kein repräsentatives Jahr gewe-
Es wurden
    sen. Ein  5 Module       definiert:
                 Kostendeckungsgrad            von 20 % würde wohl keine Kommune erreichen. Die
    sei
Modul
         ein   großes      Problem.      „Dies  sei jedoch Sache der großen Politik“. Die Landeszu-
Nr. schüsse
          Kostenwürden
                  pro Modul nicht     ausreichen
                              8,00 €/Monat      MofürDidie Mi
                                                           Qualität
                                                              Do Fr die wir bieten wollen und müssen.
    Diese
       1 7:00Meinung       wurde auch aus den Reihen des Gemeinderats bekräftigt. Bürgermeis-
               Uhr bis Unterrichtsbeginn
    ter2 Taigel    unterstreicht
          Unterrichtsende bis 13:00 Uhrden kommunalpolitischen Schwerpunkt einer guten Kinderbe-
    treuung
       3  13:00 in
                –   Kohlberg.
                  14:00 Uhr         Man sei hier im Vergleich mit anderen Gemeinden sehr gut auf-
    gestellt,   so   Taigel
       4 14:00 – 15:00 Uhr
                               und   könne stolz darauf sein.
           5
         15:00 - 16:00 Uhr
      Schulkinderbetreuung
               Summe Module

    Bisherige Gebühren für die Schulkinderbetreuung Schuljahr 2019/2020
Vorschlag: Kosten pro Modul und Monat 9,00 €, jedes weitere Kind aus der Familie in
der Betreuung 6,00 €. Die Kosten für das Mittagessen bleiben unverändert.

Die Elternbeiträge werden für 11 Monate eines Schuljahres, gegenwärtig von Septem-
ber bis Juli, je einschließlich, vom Schulträger der Gemeinde Kohlberg erhoben.
Nummer 30 vom 30.7.2021                             Mitteilungsblatt Kohlberg                                           Seite 9

Vorschlag: Kosten pro Modul und Monat 9,00 €, jedes weitere      (Ein Vergleichsfall für die Überschreitung der Traufhöhe liegt
Kind aus der Familie in der Betreuung 6,00 €. Die Kosten für     im Pfaffendobelweg 27 vor).
das Mittagessen bleiben unverändert.                             Die geplante Gaube hat eine Breite von 5,95 m (zulässig 1,50)
Die Elternbeiträge werden für 11 Monate eines Schuljahres,       und eine Höhe von 1,60 m (zulässig 1,40 m). (Vergleichsfälle
gegenwärtig von September bis Juli, je einschließlich, vom       liegen im Pfaffendobelweg 35, (2 Gauben a 3,00 m) und Nr.
Schulträger der Gemeinde Kohlberg erhoben.                       27 vor. (Breite der Gaube: 6,80 m).
Der Kinderausschuss hat am 7. Juli über die Anpassung der        Das Gebäude fügt sich aus städtebaulicher Sicht gut in die
Elternbeiträge und Essensbeiträge ab 1. September 2021           Umgebungsbebauung ein.
beraten und empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die Be-         Der Gemeinderat hat das Einvernehmen sowie die Befreiung
schlussfassung.                                                  wegen Überschreitung der Traufhöhe bergseits und die Über-
Der Gemeinderat stimmte der Anpassung der Elternbeiträge         schreitung der Höhe und Breite der Dachgaube erteilt.
um ca. + 2,9 % für die Kindergärten und Kinderkrippen zum 1.
                                                                 Zwischenbericht der Haushaltsausführung Quartalsbe-
September 2021 zu und beschloss die Satzung zur Änderung
                                                                 richt II/2021
der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung
                                                                 Bericht zur Haushaltsausführung im Zeitraum 01.01.2021
der Kindergärten vom 26. Februar 1996.
                                                                 – 30.06.2021
Der Gemeinderat stimmte der Erhöhung der Modulpreise im
                                                                 Frau Zagst erläuterte den Zwischenbericht II/2021.
Modulsystem für die Schulkinderbetreuung auf einen Betrag
von 9,00 €/Modul und Monat zu und beschloss die Satzung          Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.06 2021 die
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren          Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021, einschließlich
für die Schulkinderbetreuung vom 19. Juli 2017.                  der integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung,
                                                                 dem Investitionsprogramm, sowie der weiteren erforderlichen
Bauangelegenheiten                                               Anlagen beschlossen.
Bauvoranfrage: Anbau von Nutz- und Wohnfläche,
Teckstraße 23                                                    Das Landratsamt Esslingen als Rechtsaufsichtsbehörde hat
                                                                 mit Erlass vom 12.07.2021 die Gesetzmäßigkeit der Haus-
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bau-        haltssatzung 2021 gem. § 81 Abs. 2 und §121 Abs. 2 GemO
linienplans „Hintere Hofgärten, Obere Hofäcker und Berg“.        unter Berücksichtigung der Handreichung an die Rechtsauf-
Angefragt wurde, ob der Anbau von Wohn- und Nutzfläche,          sichtsbehörde des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung
wie dargestellt möglich ist.                                     und Migration Baden-Württemberg vom 13.11.2020 bestätigt.
Der Anbau ist außerhalb der nördlichen Baulinie geplant und      Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditauf-
überschreitet die Baulinie um ca. 4,50 m. Ein Vergleichsfall     nahme für Investitionen mit 130.000 € wurde gemäß § 81 Abs.
liegt in der Teckstraße 27 vor. Entlang der Teckstraße werden    2 GemO genehmigt.
4 Stellplätze außerhalb der Baulinie geplant.                    Der Haushaltsvollzug erfolgte ohne besondere Vorkommnisse.
Das Bauvorhaben fügt sich aus städtebaulicher Sicht gut in       Der Bericht geht nur auf die wichtigsten Themenbereiche ein.
die Umgebungsbebauung ein. Die Verwaltung befürwortet            Im Bereich Steuern und ähnlichen Abgaben können im 2.
das Bauvorhaben.                                                 Quartal aufgrund der sogenannten Jahresveranlagung im Be-
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen sowie die notwendi-         reich der Grundsteuer A und B Aussagen zum Jahresverlauf
gen Befreiungen gem. § 31 BauGB i.V. mit § 36 BauGB erteilt.     getroffen werden. Bei den Gemeindeanteilen an der Einkom-
                                                                 mensteuer und Umsatzsteuer erfolgt im 1. Quartal keine Zah-
Bauantrag: Abbruch und Neubau einer Doppelgarage,
                                                                 lung. Die erste Abschlagszahlung für das Haushaltsjahr 2021
Hardtstraße 42
                                                                 erfolgte zum 01.05 2021. Die nächste Abschlagszahlung wird
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Be-         zum 01.08.erfolgen. Beim Personal- und Versorgungsaufwand
bauungsplans „Heerweg-Kolbenäcker“, rechtsverbindlich            sind in der Planung für das Jahr 2021 die Stellen für den Na-
seit 18.10.1972.                                                 turkindergarten in den Folgequartalen inbegriffen. Ebenso die
Gemäß Bebauungsplan sind Garagen an den ausgewiesenen            tariflichen Steigerungen. Bei dem Stand am 30.06.2021 sind
Stellen zu errichten. Lt. Bebauungsplan beträgt der Abstand      bereits die fälligen Umlagen zum 01.07.2021 enthalten. Die
der Garageneinfahrt zum Fahrbahn-bzw. Gehwegrand in je-          Zinsaufwendungen für langfristige Kredite wurden in der Dar-
dem Fall mind. 5,00 m. Dieser Abstand kann durch die Ver-        lehensverwaltung bereits bei der mittelfristigen Planung 2020
größerung der Garage nicht eingehalten werden.                   für die Folgejahre berechnet. Bei den Investitionsmaßnahmen
Vergleichsfälle in der Umgebungsbebauung im Bereich des          konnten Aufträge aufgrund der Interimswirtschaft noch nicht
Bebauungsplanes „Heerweg-Kolbenäcker“ wurden nicht               vergeben werden. Es werden alle Investitionen dargestellt,
festgestellt. In der Vergangenheit wurden ähnlich gelagerte      die im Jahr 2121 zahlungsfällig sind. Der Auftrag für den
Bauanträge abgelehnt. (Achalmstraße 7, Bongertweg 6)             Naturkindergarten konnte aufgrund von Mittelübertragungen
                                                                 aus dem Jahr 2020 vergeben werden. Zum Stichtag 30.06
In der anschließenden Aussprache wurde über das Bauvor-          2021 mussten keine Liquiditätskredite in Anspruch genom-
haben ausführlich diskutiert. Da in der Vergangenheit ähnlich    men werden. Der Kassenbestand beläuft sich auf 2.752.893
gelagerte Fälle bereits abgelehnt wurden, konnte aus Gleich-     €. Die erste Jahreshälfte verlief im Aufwandsbereich ohne
behandlungsgründen das Einvernehmen nicht erteilt werden.        besondere Veränderungen. In den Folgequartalen wird wohl
Der Gemeinderat hat das Einvernehmen versagt und eine            am Kindergarten Im Grund der deutlich höher prognostizierte
Alternativplanung durch die Bauherren angeregt.                  Aufwand zumindest zum Teil notwendig werden (ca. 200.000
Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses mit Carport,                  € Dachsanierung Kindergarten „Im Grund“)
Pfaffendobelweg 15                                               Die Auswirkungen der Corona-Krise werden die Einnahmesei-
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des             te in den Folgejahren belasten. Im Vergleich zur Prognose vor
Bebauungsplans „Pfaffendobel“, rechtsverbindlich seit            der Pandemie liegen die Einnahmen aus der Steuerschätzung
19.01.1995                                                       für Kohlberg für das Jahr 2021 um ca. 500.000 € unter dem
Beantragt wird eine Befreiung für die Überschreitung der         damals prognostizierten Wert.
Traufhöhe bergseits um 75 cm, da sich das Grundstück an          Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.
einem steilen Hang befindet. Um eine Zufahrt in die Garage zu    Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung.
ermöglichen, muss das Haus auf diese Höhe gesetzt werden.
Eine Beeinträchtigung des dahinterliegenden Nachbars kann
ausgeschlossen werden. Die Traufhöhe talseits wird einge-            Erreichen Sie Menschen in Ihrer Nähe.
halten.
Seite 10                                               Mitteilungsblatt Kohlberg                             Nummer 30  vom 30.7.2021

                                                                      es wird eine zulässige Grundfläche von weniger als 10.000
 Amtliche Bekanntmachungen                                            m² festgelegt und das Plangebiet befindet sich im direkten
                                                                      Anschluss an bestehende Wohnbebauung.
Gemeinde Kohlberg 30.07.2021                                          Es werden keine Vorhaben festgesetzt, die einer Pflicht zur
Landkreis Esslingen                                                   Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterlie-
                Öffentliche Bekanntmachung                            gen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6
                                                                      Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter und für die
         Aufhebungs- und Aufstellungsbeschluss                        Notwendigkeit der Einhaltung von Pflichten zur Vermeidung
             1. Bebauungsplan „Niederes Feld“                         oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen
     2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan                    nach § 50 S. 1 BImSchG liegen nicht vor.
                     „Niederes Feld“                                  Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist nicht
                     Gemeinde Kohlberg                                erforderlich und von der Erstellung eines Umweltberichts nach
                                                                      § 2 a Baugesetzbuch wird abgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kohlberg hat am 23.07.2021
in öffentlicher Sitzung beschlossen, den am 18.11.2019 ge-         Ziel und Zweck der Planung
mäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 2 Abs.           Die Gemeinde Kohlberg beabsichtigt die Weiterentwicklung
1 BauGB für den Bebauungsplan „Niederes Feld“, Gemeinde            des Wohngebiets „Im Grund“ in Richtung Norden zur Deckung
Kohlberg, Gemarkung Kohlberg, sowie die Satzung zu den             des aktuellen Wohnbedarfs. Mit der Aufstellung des Bebau-
Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Niederes              ungsplans „Niederes Feld“ werden die planungsrechtlichen
Feld“, Gemeinde Kohlberg, Gemarkung Kohlberg, gefassten            Voraussetzungen zur Erschließung der geplanten Siedlungs-
Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Dieser Beschluss des             arrondierung gegeben, eine geordnete städtebauliche Ent-
Gemeinderats wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffent-           wicklung in diesem Bereich gesichert und dem weiterhin
lich bekanntgemacht.                                               hohen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde
Der Gemeinderat der Gemeinde Kohlberg hat am 23.07.2021            Rechnung getragen.
in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Nie-       Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand, im di-
deres Feld“, Gemeinde Kohlberg, Gemarkung Kohlberg, ge-            rekten Anschluss an das Wohngebiet „Im Grund“. Im Norden
mäß § 2 Abs. 1 BauGB und die dazugehörige Satzung zu den           und Osten grenzt die freie Landschaft an das Plangebiet. Im
Örtlichen Bauvorschriften „Kohlberg“, Gemeinde Kohlberg,           Westen wird das Plangebiet durch die Tischardter Straße (K
Gemarkung Kohlberg, nach dem Verfahren für den Bebau-              1240) begrenzt.
ungsplanDer gemäß   § 74  Abs.  1 LBO  i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
                 räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke  Der räumliche      Geltungsbereich
                                                                               Nr. 426/1,                 umfasst
                                                                                               426/2, 427/1,         die Flurstücke
                                                                                                                 427/2,   427/3, Nr.
aufzustellen und gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a BauGB            426/1, 426/2, 427/1, 427/2, 427/3, 427/4, 428, 429, 430, 431,
           427/4, 428,
ein beschleunigtes         429, 430,
                      Verfahren        431, 432, 433, 434/1, 434/2,
                                 durchzuführen.                            435,434/1,
                                                                   432, 433,     436, 434/2,
                                                                                        437, 438/1,     446
                                                                                                435, 436,  437,(teilweise),
                                                                                                                  438/1, 446 447
                                                                                                                             (teilweise),
Verfahren  (teilweise),   448  (teilweise),   449 (teilweise), 452/2,
                                                                   447  453,   454,
                                                                         (teilweise), 455,
                                                                                      448    456,  463/1
                                                                                          (teilweise), 449  (teilweise),
                                                                                                           (teilweise),    463/2
                                                                                                                        452/2, 453, 454,
           (teilweise),   465/1   (teilweise),  466
Der Bebauungsplan dient der Einbeziehung von Außenbe-(teilweise), 468/1
                                                                   455, 456,(teilweise),    468/2,
                                                                               463/1 (teilweise),    758
                                                                                                   463/2    (teilweise),
                                                                                                          (teilweise),     758/1
                                                                                                                       465/1 (teilweise),
           (teilweise),   2694, 2701     und  2788.                466 (teilweise), 468/1 (teilweise), 468/2, 758 (teilweise), 758/1
reichsflächen   in den Innenbereich  nach  § 13b BauGB. Die Zu-    (teilweise), 2694, 2701 und 2788.
           Die Größe des Plangebiets
lässigkeitsvoraussetzungen     des § 13b BauGBbeträgt
                                                  sind ca. 3,41 ha.Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 3,41 ha.
                                                       gegeben,

           Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

          Der Beschluss
Das Plangebiet                des
                 wird wie in der   Gemeinderats
                                 nachfolgenden      über die Aufstellung
                                                Planzeichnung               des Bebauungsplans
                                                                 § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch  i. V. m. § 74sowie
                                                                                                         Abs. 7der Sat-
                                                                                                               Landesbauord-
          zung
dargestellt      zu den Örtlichen Bauvorschriften wird hiermit
            begrenzt:                                                  gemäß
                                                                 nung BW         § 2 bekannt
                                                                           ortsüblich Abs. 1 gemacht.
                                                                                               Baugesetzbuch bzw.
          § 2 Abs.
Der Beschluss         1 Baugesetzbuch
                 des Gemeinderats           i. Aufstellung
                                     über die  V. m. § 74desAbs. Kohlberg,
                                                                  7 Landesbauordnung
                                                                            den 30.07.2021  BW    ortsüblich bekannt
          gemacht.
Bebauungsplans    sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvor-
                                                                 gez. Rainer Taigel
schriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw.
                                                                 Bürgermeister
           Kohlberg, den 30.07.2021
Nummer 30 vom 30.7.2021                         Mitteilungsblatt Kohlberg                                      Seite 11

     Gemeinde Kohlberg
     Kreis Esslingen

     Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung
     der Kindergärten vom 26. Februar 1996

     Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2, 13, 14 und
     19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
     23. Juli 2021 nachfolgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebührenerhe-
     bung für die Benutzung der Kindergärten beschlossen:

      Beschluss bzw.                   Inkrafttreten am                     Geänderte Paragraphen
      Änderungsbeschluss
      26.02.1996                       01.04.1996                           Neufassung
      11.06.1999                       01.08.1999                           § 4 Gebührensätze
      21.09.2001                       01.01.2002                           Euro-Anpassungssatzung
      29.06.2007                       01.08.2007                           § 4 Gebührensätze
      16.07.2010                       01.09.2010                           § 4 Gebührensätze
      06.07.2012                       01.09.2012                           § 4 Gebührensätze
      12.07.2013                       01.09.2013                           § 4 Gebührensätze
      21.07.2014                       01.09.2014                           § 4 Gebührensätze
      24.07.2015                       01.09.2015                           § 4 Gebührensätze
      18.07.2016                       01.09.2016                           § 4 Gebührensätze
      19.07.2017                       01.09.2017                           § 4 Gebührensätze
      20.07.2018                       01.09.2018                           § 4 Gebührensätze
      27.06.2019                       01.09.2019                           § 4 Gebührensätze
      24.07.2020                       01.09.2020                           § 4 Gebührensätze
      23.07.2021                       01.09.2021                           § 4 Gebührensätze

                                                    §1
                                               Gebührensätze
     § 4 erhält folgende Fassung:

     Die monatlichen Gebühren für die Benutzung der Kindergärten werden wie folgt festge-
     setzt:

                                    Regelgruppe        Gruppe     Gruppe     Gruppe   Mittag-
                                    8.00 – 12.30/      7.00 –     7.00 –     unter 3- essen
                                    14.00 – 16.00 Uhr 13.00 Uhr 14.00 Uhr Jähriger
     Familie                                     122 €      143 €      154 €     362 € 4,00 €
     mit 1 Kind
     Familie                                     95 €          110 €           119 €     269 €      4,00 €
                          jeweils
     mit 2 Kindern
     Familie                                     63 €            72 €           79 €     182 €      4,00 €
                          jeweils
     mit 3 Kindern
     Familie                                     21 €            24 €           27 €      72 €      4,00 €
                          jeweils
     mit 4 Kindern
     Zuschlag                                                + 15 %           + 25 %

     Bei zusätzlicher Nachmittagsbetreuung außerhalb der Regelgruppe wird unabhängig von
     der Kinderzahl in der Familie eine Gebühr von 34 € im Monat erhoben.

     Bei Betreuung in der Regelgruppe von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr wird eine zusätzliche Gebühr
     von 13 € im Monat erhoben.
                                                                                                 Az.: 460.15
Seite 12                                             Mitteilungsblatt Kohlberg                         Nummer 30  vom 30.7.2021

 Gemeinde Kohlberg                                                   Die Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
 Kreis Esslingen
 Az.: 460.15                           Gemeinde Kohlberg Hinweis:
                                       Landkreis Esslingen Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-
 Bemessungsgrundlage ist jeweils die Anzahl der im sel-       ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
 ben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres        oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser
  Satzung
 18.            zur Änderung der Satzung über die Erhebung
     Lebensjahres.                                            Satzung wird nach von §Gebühren
                                                                                          4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn
                               für die
 Ändern sich die Familienverhältnisse im Schulkinderbetreuung
                                         Laufe des Kindergar- sie nicht   schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe
 tenjahres, werden die Beiträ-ge ab dem der Mitteilung an die dieser Satzung ge-genüber der Gemeinde geltend gemacht
 Gemeinde Kohlberg durch den Beitragsschuldner folgen-den     worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
Aufgrund    von
 Monat angepasst.§ 4 der Gemeindeordnung      für Baden-Württemberg      (GemO)
                                                              soll, ist zu           in Verbindung
                                                                           bezeichnen.     Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften
mit den §§ 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes       über(KAG)      hat der Gemeinderat
                                                                    die Öffentlichkeit   der Sitzung, die Genehmigung oder die
 DieGemeinde
der  Gebühren werden    monatlich
                  Kohlberg  am    erhoben. nachfolgende Satzung
                                23.07.2021                    Bekanntmachung
                                                                      zur Änderung   der Satzung   verletzt worden sind.
                                                                                         der Satzung
                              §2                   Gemeinde Kohlberg
über die Erhebung vonInkrafttreten
                          Gebühren für die Schulkinderbetreuung
                                                              Kohlberg,beschlossen:
                                                                           30. Juli 2021
                                                   Landkreis Esslingen
 § 6 erhält folgende Fassung:                                 gez. Rainer S. Taigel
  Beschluss bzw.                  Inkrafttreten am      Geänderte  Paragraphen
                                                              Bürgermeister
              Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
  Änderungsbeschluss
  19.07.2017                            für die Schulkinderbetreuung
                                01.09.2017            Neufassung
                                                 Gemeinde     Kohlberg
  20.07.2018                    01.09.2018            § 4 Gebührensätze
                                                 Landkreis   Esslingen
  27.06.2019Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung§ für       Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung
          Satzung zur Änderung01.09.2019                4 Gebührensätze
                                 der Satzung über die Erhebung     von Gebühren für die Schulkinderbetreuung
  24.07.2020mit den §§ 2, 13, 1401.09.2020
                                 und 19 des Kommunalabgabengesetzes
                                                      § 2 Abs.  2              (KAG) hat der Gemeinderat
                                                                   u. 3 Gebührenpflicht,
 Aufgrund von
            der§Gemeinde
                 4 der Gemeindeordnung
                           Kohlberg amfür   Baden-Württemberg
                                          23.07.2021              (GemO)
                                                       nachfolgende       in Verbindung
                                                                        Satzung         mit den der
                                                                                 zur Änderung   §§ 2,Satzung
                                                                                                      13, 14 und 19 des
 Kommunalabgabengesetzes    (KAG) hat der Gemeinderat Gebührenschuldner
                                                        der Gemeinde   Kohlberg am  23.07.2021 nachfolgende  Satzung zur
            über die Erhebung von Gebühren für die Schulkinderbetreuung           beschlossen:
 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren§für4 Gebührensätze
                                                           die Schulkinderbetreuung beschlossen:
  23.07.2021                    01.09.0201            § 4 Gebührensätze
              Beschluss bzw.               Inkrafttreten am        Geänderte Paragraphen
              Änderungsbeschluss
              19.07.2017                   01.09.2017
                                              §1                   Neufassung
              20.07.2018                   01.09.2018
                                       Gebührensätze               § 4 Gebührensätze
              27.06.2019
§ 4 erhält folgende  Fassung:              01.09.2019              § 4 Gebührensätze
              24.07.2020                   01.09.2020              § 2 Abs. 2 u. 3 Gebührenpflicht,
(1) Der Betrag wird für 11 Monate eines Schuljahres, gegenwärtig   Gebührenschuldner
                                                                         von September bis Juli
    je einschließlich, vom Schulträger, der Gemeinde Kohlberg      § 4erhoben.
                                                                       Gebührensätze
              23.07.2021                   01.09.0201              § 4 Gebührensätze
(2) Die Betreuungsgebühr setzt sich         aus den innerhalb
                                        § 1 Gebührensätze§      einesfolgende
                                                             4 erhält  ModulsFassung:
                                                                               gewählten
 (1) Bausteinen   zusammen.
     Der Betrag wird             Für eines
                     für 11 Monate    jedenSchuljahres,
                                             Baustein ist  eine monatliche
                                                        gegenwärtig         Betreuungsgebühr
                                                                     von September                 von
                                                                                   bis Juli je einschließlich, vom Schulträger,
     9,00  € zu entrichten.
     der Gemeinde             erhoben.Geschwisterkinder in§der
                    KohlbergWeitere                              1 Betreuung und
 (2) Alleinerziehende   bezahlen
     Die Betreuungsgebühr            proaus
                             setzt sich  Baustein  6,00Gebührensätze
                                            den innerhalb€/Monat.
                                                          eines Moduls gewählten Bausteinen zusammen.
             § 4Baustein
     Für jeden  erhält folgende    Fassung: Betreuungsgebühr von 9,00 € zu entrichten. Weitere Geschwisterkinder in der
                         ist eine monatliche
     Betreuung und Alleinerziehende bezahlen pro Baustein 6,00 €/Monat.
          (1) Der Betrag wird für 11 Monate
                                         Mo eines
                                                Di Schuljahres,
                                                       Mi   Do gegenwärtig
                                                                  Fr       von September bis Juli
                                                                        Mittagessen
              je einschließlich, vom Schulträger, der Gemeinde Kohlberg erhoben.
       Modul 1 7:00 Uhr – Schulbeginn
          (2)2 Die
       Modul       Betreuungsgebühr
                 Schulende            setzt sich aus den innerhalb eines Moduls gewählten
                            – 13:00 Uhr
               Bausteinen zusammen. Für jeden Baustein ist eine monatliche Betreuungsgebühr von
       Modul 3 13:00 – 14:00 Uhr                                              5€
               9,00 € zu entrichten. Weitere Geschwisterkinder in der Betreuung und
       Modul 4 Alleinerziehende
                 14:00 – 15:00 Uhr
                                 bezahlen pro Baustein 6,00 €/Monat.          5€
       Modul 5 15:00 – 16:00 Uhr                                                             5€
                                                           Mo Di
 (3) Bei Buchung der Module 3 bis 5 ist der Mittagstisch verpflichtend.   Mi   Do Fr     Mittagessen
(3)  Bei Buchung  der Module
 (4) Der Zahlungsverkehr       3 bis  5  ist der Mittagstisch   verpflichtend.
                 Modul wird von der
                         1 7:00   UhrGemeindeverwaltung
                                        – Schulbeginn Kohlberg geregelt. Bei Zahlungsverzug besteht keine Betreuungs-
     pflicht durch die Gemeinde Kohlberg.
(4) Der Zahlungsverkehr
                    Modul 2 wird von der –Gemeindeverwaltung
                              Schulende    13:00 Uhr            Kohlberg geregelt. Bei
                                                  § 3 Inkrafttreten
    Zahlungsverzug     besteht
 § 5 erhält folgendeModul
                     Fassung:  keine Betreuungspflicht durch  die Gemeinde Kohlberg.
                          3 13:00 – 14:00 Uhr                                                            5€
 Diese Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft.
                   Modul 4 14:00 – 15:00 Uhr                                                             5€
 Kohlberg, 30. Juli 2021                                                                          Seite 15 €
                    Modul 5
 gez. Rainer S. Taigel         15:00 – 16:00 Uhr
 Bürgermeister
 Hinweis: (3) Bei Buchung der Module 3 bis 5 ist der Mittagstisch verpflichtend.
 Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder
 aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
            (4) Jahres
 innerhalb eines Der Zahlungsverkehr      wird von
                       seit Bekanntgabe dieser      der Gemeindeverwaltung
                                                Satzung gegenüber der GemeindeKohlberg        geregelt.
                                                                                   geltend gemacht       Bei ist; der Sachverhalt,
                                                                                                     worden
                 Zahlungsverzug    besteht   keine  Betreuungspflicht     durch  die Gemeinde     Kohlberg.
 der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,
 die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

                                                                                                               Seite 1
Nummer 30 vom 30.7.2021                              Mitteilungsblatt Kohlberg                                         Seite 13

                                                                  Angebot Nr. 6
  Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass bei-           Mittwoch, 11. August 2021, 13:30 - 15:00 Uhr
  spielsweise durch Speisereste auf Komposthäufen Unge-           Kinderbacken Café Bäcker Mayer
  ziefer wie z.B. Ratten und Mäuse angezogen werden, was          Beschreibung: Werde zum kleinen Bäcker und backe deine
  letztendlich auch für den Menschen gesundheitsschäd-            eigenen Brezeln, Amerikaner und noch mehr. Lerne zudem
  lich sein kann. Die Gemeinde bemüht sich jährlich durch         den größten Kühlschrank Kohlbergs kennen!
  eine gezielte Rattenbekämpfung im Kanalsystem diesen            Treffpunkt: Verwaltungseingang Cafè Bäcker Mayer, Er-
  Schädlingen Herr zu werden.                                     scheckweg 14
  Wir möchten Sie daher aus gesundheitspolizeilichen              Kosten: keine
  Gründen bitten, Ihre Abfälle unzugänglich für Ungeziefer        Besondere Hinweise: ab 5 Jahren, bitte festes Schuhwerk
  zu entsorgen.                                                   Kleidung tragen.
  Wir danken für Ihr Verständnis.                                 Kontaktperson für die Anmeldung: Benjamin Wissinger,
                                                                  bw@cafe-baecker-mayer.de, 07025 900300
                                                                  oder

 Neues aus dem Kinderferienprogramm
                                                                  Angebot Nr. 7
                                                                  Donnerstag, 12. August 2021, 13:30 - 15:00 Uhr
Angebot Nr. 3:                                                    Kinderbacken Café Bäcker Mayer
Dienstag, 3. August 2021, 10:00 - 12:00 Uhr                       Beschreibung: Werde zum kleinen Bäcker und backe deine
Chaosspiel unterm Jusi mit dem Musikverein Kohlberg               eigenen Brezeln, Amerikaner und noch mehr. Lerne zudem
Beschreibung: In diesem Jahr erwartet euch keine Rallye,          den größten Kühlschrank Kohlbergs kennen!
sondern ein "Chaosspiel" unterm Jusi. Was euch genau er-          Treffpunkt: Verwaltungseingang Cafè Bäcker Mayer, Er-
wartet, bleibt noch ein Geheimnis. Wir können euch aber           scheckweg 14
bereits jetzt versprechen, dass es ziemlich chaotisch, verrückt   Kosten: keine
und lustig wird!                                                  Besondere Hinweise: ab 5 Jahren, bitte festes Schuhwerk
Treffpunkt: Alte Schule (Vereinszentrum)                          Kleidung tragen.
Kosten: 1,- Euro pro Kind                                         Kontaktperson für die Anmeldung: Benjamin Wissinger,
Besondere Hinweise: Für Kinder von 6 - 12 Jahren. Bitte           bw@cafe-baecker-mayer.de, 07025 900300
zieht euch festes Schuhwerk und wettergeeignete Kleidung
an. Packt zusätzlich noch ein Getränk für euch ein!
Kontaktperson für die Anmeldung: Patricia Schmitz,
Dizzi.schmitz@gmx.de, 0157 87968019                               Angebot Nr. 8
                                                                  Freitag 13. August 2021, 15:30 - 18:00 Uhr
                                                                  Bogensport beim Archery Team e.V. Kohlberg
                                                                  Beschreibung: Unter Anleitung von guten Trainern und Be-
Angebot Nr. 4:                                                    treuern einen Einblick ins Bogenschießen bekommen. Für
Dienstag, 3. August 2021, 14:30 - 17:00 Uhr                       Getränke ist gesorgt.
Tanzen mit der Musikschule Kohlberg e.V.                          Treffpunkt: Bogenplatz Archery Team e.V.
Beschreibung: Wir tanzen altbekannte und neue Tänze aus           Kosten: 5,- Euro
aller Welt. Wir tanzen wie Cowboys, Indianer, zauberer, Feen      Besondere Hinweise: ab 7 Jahre, bitte festes Schuhwerk und
und Hexen. Wir erfinden gemeinsam unseren eigenen Tanz            keine Schlabberkleidung.
und basteln uns dazu einen Tanzstab mit Bändern. Dazu neh-        Kontaktperson für die Anmeldung: Jochen Lukas,
men wir Trommeln, Rasseln, Tücher und vieles mehr. Dieses         vorstand@archeryteam.de, Mobil: 0176 32324457
programm macht Lust zum Tanzen und Bewegen, weckt die
Kreativität und fördert die Körperwahrnehmung der Kinder.
Treffpunkt: Alte Schule (Vereinszentrum)                          Angebot Nr. 9:
Kosten: 8,- Euro pro Kind                                         Freitag 3. September 2021, 15:30 - 18:00 Uhr
Besondere Hinweise: Für Kinder von 6 - 9 Jahren. Mitzubrin-       Bogensport beim Archery Team e.V. Kohlberg
gen sind ein Getränk, bequeme Kleidung, Gymnastikschuhe           Beschreibung: Unter Anleitung von guten Trainern und Be-
oder rutschfeste Socken, Schere und Klebstoff.                    treuern einen Einblick ins Bogenschießen bekommen. Für
Kontaktperson für die Anmeldung: Conny Schmid,                    Getränke ist gesorgt.
Musikpädagogin, cornelia.riepert@gmx.de oder Mobil: 0176          Treffpunkt: Bogenplatz Archery Team e.V.
63483950                                                          Kosten: 5,- Euro
                                                                  Besondere Hinweise:
                                                                   ab 7 Jahre, bitte festes Schuhwerk und keine Schlabberklei-
Angebot Nr. 5                                                     dung.
Dienstag, 10. August 2021, 13:30 - 15:00 Uhr                      Kontaktperson für die Anmeldung: Jochen Lukas,
Kinderbacken Café Bäcker Mayer                                    vorstand@archeryteam.de, Mobil: 0176 32324457
Beschreibung: Werde zum kleinen Bäcker und backe deine
eigenen Brezeln, Amerikaner und noch mehr. Lerne zudem
den größten Kühlschrank Kohlbergs kennen!                         Angebot Nr. 10:
Treffpunkt: Verwaltungseingang Cafè Bäcker Mayer,                 Donnerstag 9. September 2021, 11:50 - ca. 16:45 Uhr
Erscheckweg 14                                                    Leben auf dem Bauernhof - Kindheit und Kinderspiele
Kosten: keine                                                     erleben im Freilichtmuseum Beuren
Besondere Hinweise: ab 5 Jahren, bitte festes Schuhwerk           Beschreibung: Unsere Großeltern, vor allem auf dem Land
Kleidung tragen.                                                  und in einfachen Verhältnissen aufwachsend, kannten in ihrer
Kontaktperson für die Anmeldung: Benjamin Wissinger,              Kindheit kein aufwendiges technisches Spielzeug.
bw@cafe-baecker-mayer.de, 07025 900300                            Die Mitarbeit der Kinder bildete einen festen Bestandteil der
oder                                                              Abläufe in Haus und Hof sowie auf dem Feld. Da Kinder auch
                                                                  noch ständig zu Boden- und Einkaufsgängen gerufen wurden,
                                                                  blieb ihnen nur wenig Zeit zum Spiel. Bei unserer Aktion tau-
                                                                  chen wir ein in das Leben der Kinder auf dem Land vor 200
                                                                  Jahren und entdecken, wann sie wo was und wie gespielt
Seite 14                                              Mitteilungsblatt Kohlberg                         Nummer 30  vom 30.7.2021

haben. Wir probieren verschiedene alte Spielzeuge aus (Mur-
meln, Reifen, Kreisel, Seile, Steine, Gras...)
Treffpunkt: Bushaltestelle vor dem Rathaus
Kosten: 5,- Euro                                                      Jubilare
Besondere Hinweise: 6 - 12 Jahre, bitte robuste Kleidung
und robuste Schuhe tragen.                                           3. August 2021
Kontaktperson für die Anmeldung: Gemeinde Kohlberg,                  Emma Groß, Goethestraße 3, 85 Jahre
Birgit Knöll: rathaus@kohlberg.de
                                                                     6. August 2021
                                                                     Otto Ruoff, Zollernstraße 12, 90 Jahre
                                                                     Lina Reiber, Hoehnstaufenstraße 24, 75 Jahre
Angebot Nr. 12:
Samstag, 7. August 2021, 9:00 - ca. 16:30 Uhr                        7. August 2021
Kindermitmachzirkus Zauberstern der Familie Kromer in                Waltraud Bader, zollernstraße 25, 70 Jahre
Neuhausen/Erms                                                       12. August 2021
Beschreibung: Verbringe einen ganzen Tag im Zirkuszelt mit           Ilse Schweizer, Hardtstraße 36, 70 Jahre
ausgebildeten Artisten und lerne verschiedene Kunststücke.
Du kannst mit viel Spaß alles mögliche ausprobieren z.B.             19. August 2021
Seiltanz, Trapez, Vertikalseil, Bodenakrobatik, Jonglage, Hula       Ulrike Hildegard Eberle, Teckstrße 50, 70 Jahre
Hoop und vieles mehr. Zum Abschluss gibt es eine Auffüh-             28. August 2021
rung für die Eltern und Geschwister. Die Kinder können dann          Gertrud Graß, Hohenstaufenstraße 22, 85 Jahre
direkt nach der Vorstellung von den Eltern mit nach Hause
genommen werden.                                                     31. August 2021
Treffpunkt: Abfahrt an der Jusihalle, Rückkehr gegen 16:30           Hubert Straube, Bildäckerstraße 20, 80 Jahre
Uhr an der Jusihalle für diejenigen, die nicht von den Eltern        Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen alles Gute!
mit nach Hause genommen werden
Kosten: 20,- Euro pro Kind
Besondere Hinweise: 6 - 11 Jahre, Sportkleidung, Sport-
schuhe evtl. Gymnastikschuhe. Bitte ein Vesper und ausrei-
chend Trinken für den ganzen Tag mitbringen (Für Mittagessen
und Kuchen wird gesorgt).
Kontaktperson für die Anmeldung: Elke Nau, online unter
www.tsv-kohlberg.de bis zum 23.07.2021 ist eine Anmel-
dung möglich.
Eine Teilnahmebestätigung sowie weitere Informationen er-
hälst Du nach dem Anmeldeschluss per E-Mail.
Wichtig: Der Kindermitmachzirkus wird unter Berücksichti-
gung der aktuell gültigen Corona-Regeln durchgeführt. Sollte
aufgrund geänderter Corona-Regeln die Durchführung wie
geplant nicht möglich sein, behalten wir uns, auch kurzfristig,
eine Änderung oder Absage vor.

                                                                       Allgemeiner Notfalldienst
Angebot Nr. 11:
Freitag, 20. August 2021, 15:00 - 18:00 Uhr                            Nürtingen				Telefon: 116117
Mini-Fußballturnier TSV Kohlberg Jugendfußball
Treffpunkt: Sportplatz Kohlberg                                      Kreiskliniken Esslingen - Klinikum Nürtingen
Kosten: 2,- Euro                                                     Auf dem Säer 1, NürtingenSamstag/Sonntag/Feiertag von
Besondere Hinweise: 6 - 11 Jahre, Sportkleidung auch für             8:00 Uhr bis 23:00 Uhr
schlechtes Wetter und etwas zum Trinken, zum Abschluss
                                                                     Für den Bereich Metzingen-Dettingen-Grafenberg-Riederich
gibt es die obligatorische Stadionwurst und ein Kaltgetränk
Kontaktperson für die Anmeldung: Tobias Egner, online                wurde eine zentrale einheitliche Rufnummer für den ärztlichen
unter www.tsv-kohlberg.de bis zum 16.08.2021 ist eine                Notfalldienst am Wochenende und den Feiertagen eingerichtet.
Anmeldung möglich.                                                   Telefon: 116 117
Wichtig: Das Mini-Fußballturnier wird unter Berücksichtigung         HNO-ärztlicher Notfalldienst Telefon: 116 117
der aktuell gültigen Corona-Regeln durchgeführt. Sollte auf-         Augenärztlicher Notfalldienst Telefon: 116 117
grund geänderter Corona-Regeln die Durchführung wie gep-
lant nicht möglich sien, behalten wir uns, auch kurzfristig, eine    Zahnärztlicher-Bereitschaftsdienst
Änderung oder Absage vor.                                            Bereich Metzingen – Dettingen – Grafenberg – Riederich
                                                                     Der Zahnärztliche Notfalldienst an den Wochenenden und
                                                                     Feiertagen kann unter der Telefon: 01805/911640 erfragt
                                                                     werden.

                         Wir erreichen bis zu                        Schwangerschaftsberatungsstelle
                                                                     pro familia
                         85 % aller Haushalte.                       Wellingstraße 8, Kirchheim unter Teck,
                                                                     Telefon: 07021/3697
                                                                     Kinderärztlicher Notdienst Telefon: 116 117
                                                                     Klinikum Esslingen
    In mehr als 20 attraktiven                                       Hirschlandstr. 97, Esslingen am Neckar
    Gemeinden und Städten.                                           Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr und
                                                                     Samstag, Sonntag und Feiertag von 9:00 Ur bis 21:00 Uhr.
Nummer 30 vom 30.7.2021                              Mitteilungsblatt Kohlberg                                               Seite 15

Apotheken-Bereitschaft
Samstag, 31. Juli 2021
Hirsch-Apotheke, Kirchheimer Str. 27, Dettingen/Teck                Müll
Markt-Apotheke, Obere Wässere 3 - 7, Reutlingen
Sonntag, 1. August 2021
Apotheke Oberboihingen, Bahnhofstr. 2, Oberboihingen                 Die nächsten Abfuhrtermine:
easy-Apotheke, Föhrstr. 40, Reutlingen-Storlach                      • Biotonne: Dienstag, 3.8.2021
Die Diakoniestation Neuffener Tal errei-                             • Gelber Sack: Montag, 9.8.2021
chen Sie unter Telefon: 07025/91199-0                                • Restmüll: Dienstag, 10.8.2021 (siehe Müll-ABC)
rund um die Uhr. Die Geschäftsstel-                                  • Altpapiersammlung: Donnerstag, 5.8.2021
le ist Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr                           Die Sammelbehälter bzw. der gelbe Sack sind jeweils
besetzt.                                                             ab 7.00 Uhr bereitzustellen.
Außerhalb dieser Zeiten können Sie jederzeit einen Termin            • Wertstoffcontainer
vereinbaren. Gerne kommen wir bei Bedarf auch zu einem                 Wertstoffe dürfen nur
Informations- und Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause                werktags von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 20.00 Uhr
oder senden Ihnen Informationsmaterial zu.                             in die Wertstoffcontainer geworfen werden.
Trauer- und Sterbebegleitung im Lockdown                               Wir bitten um Beachtung!
Seit Anfang November können aufgrund der aktuellen                   • Grünabfallsammelplatz/Recyclinghof
Corona-Lage unsere Gruppenangebote für Trauernde                       beim Bauhof
(SpazierWandern und Trauercafé) nicht stattfinden. Trauer-             Öffnungszeiten:
und Sterbebegleitung im Einzelfall ist aber weiterhin möglich.         Samstag:		            11.00 - 15.00 Uhr
Betroffene können sich täglich von 9 – 17 Uhr an unsere Ein-           Mittwoch:		           16.00 - 18.00 Uhr
satzleitung wenden und kurzfristig eine Beratung und/oder              November bis Februar nur Samstag.
Begleitung durch erfahrene Trauer- und Hospizbegleiter*innen         • Sperrmüll anliefern ohne Wartezeit.
vereinbaren. Es ist uns ein großes Anliegen in dieser Ausnah-
mezeit, in der viele mit ihrem Leid alleine bleiben müssen, als        Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb hilft gerne.
Ansprechpartner*in da zu sein.
Begleitungen finden natürlich unter Einhaltung der erforder-
lichen Sicherheitsmaßnahmen statt
Kontakt: Ambulanter Hospizdienst , Hechinger Str. 12,
72622 Nürtingen. Telefon: 07022 93277-30 tgl. von 9 -17 Uhr         Ortsbücherei
info@hospizdienst-nuertingen.de
www.hospizdienst-nuertingen.de                                    Die Ortsbücherei ist während den Sommerferien in der Zeit
                                                                  von Montag, 2. August bis einschließlich Mittwoch, 25. August
Arbeitsgemeinschaft Hospiz Nürtingen                              geschlossen.
Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ih-
rer Angehöriger. Einsatzleitung: Frau Renftle (Diakoniestation    Nächster Ausleihtermin: Montag, 30. August 2021.
Nürtingen), Telefon. 07022/9327713.

Trauer-Café im Bürgertreff
Das Trauercafé ist eine von Trauerbegleiter*innen geleitete        Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen am Neckar
offene Gruppe. Männer und Frauen, die sich mit ihrer Trauer,
ihrem Schmerz und ihren vielen unbeantworteten Fragen
allein gelassen fühlen, finden in diesem geschützten Raum         MachES - Innovationsdrehscheibe für Gründer im Land-
die Möglichkeit zur Begegnung und Austausch mit anderen           kreis erhält Förderung
Betroffenen. Dadurch kann gegenseitiges Verständnis und           Im Landkreis Esslingen wird für Gründer und Unterneh-
Unterstützung in einer schwierigen Zeit erfahren werden.          mensnachfolger unter dem Titel „MachES – Transforma-
                                                                  tion Landkreis Esslingen“ eine Innovationsdrehscheibe
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um eine               geschaffen.
Anmeldung (auch kurzfristig möglich).
Treffpunkt: Bürgertreff Café Regenbogen,                          Das Projekt ist mit rund 478.000 Euro veranschlagt. Der
Marktstraße 7, 72622 Nürtingen (Eingang seitlich)                 Verband Region Stuttgart steuert die Hälfte als Förderung
                                                                  bei.
Kontakt: Ambulanter Hospizdienst Nürtingen,
Hechinger Straße 12, 72622 Nürtingen, 07022 93277-30              „Die Unterstützung von Existenzgründer und Unternehmens-
E-Mail: info@hospizdienst-nuertingen.de                           nachfolger hat bei uns im Landkreis fast schon Tradition“,
                                                                  sagt Landrat Heinz Eininger. Schon seit Jahren gibt es auf
                                                                  verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Einrich-
                                                                  tungen zahlreiche Angebote dazu. Nun hat ein Nun hat ein
                                                                  Zusammenschluss aus Kommunen, Kammern und Banken
                                                                  im Landkreis eine enge Zusammenarbeit beschlossen und die
                                                                  landkreisweite Innovationsdrehscheibe „MachES – Transfor-
                                                                  mation Landkreis Esslingen“ ins Leben gerufen. „Wir fördern
                                                                  Macherinnen und Macher, damit wir im Wettbewerb weiter
                                                                  führend bleiben und den Transformationsprozess im Land-
                                                                  kreis erfolgreich vorantreiben“, sagt Eininger.
                                                                  Mit der Bündelung der Beratungs- und Unterstützungsan-
                                                                  gebote auf einer zentralen Internetplattform wird künftig
                                                                  ein einfacher Zugang zu allen Angeboten im Landkreis er-
                                                                  möglicht und eine schnelle Kontaktaufnahme zu den Part-
                                                                  nern geschaffen. Interessierte erwartet unter der Adresse:
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