Zwischenbericht der Fach arbeitsgruppe "Kita 2050" - für das Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern
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Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
Zwischenbericht
der Facharbeitsgruppe
„Kita 2050“
für das Bündnis für
frühkindliche Bildung in Bayern
Stand: September 2021Vorbemerkung
Am 21. Juni 2019 hat das Bündnis frühkindliche Bildung in Bayern zur inhaltlichen Arbeit zwei Arbeitsgruppen
auf Fachebene zu den Themenkomplexen „Kita 2050“ und „Fachkräfte“ eingesetzt.
Die Facharbeitsgruppe „Kita 2050“ fasst mit diesem Zwischenbericht den Stand seiner Diskussion zusammen.
Zweck des Zwischenberichts ist es, das Bündnis frühkindliche Bildung fachlich zu informieren und zu beraten.
Hierzu spricht die Facharbeitsgruppe auch konkrete Handlungsempfehlungen aus. Ob das Bündnis die Einschät-
zungen teilt bzw. die Anregungen aufgreift, ist eine gesonderte Fragestellung. Hierzu zählt insbesondere auch die
Frage der Finanzierung der Handlungsempfehlungen.
Gemäß ihrem Auftrag beleuchtete die Facharbeitsgruppe die Kindertagesbetreuung aus der Perspektive des
Kindes, der Eltern, des Personals und der Träger. Dabei wird ausgehend von der Ist-Situation ein Szenario für die
Kita der Zukunft unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklungen der Bereiche Familie, Gesellschaft,
Technik und Arbeitswelt abgeleitet und konkrete Empfehlungen für eine zukunftsträchtige Weiterentwicklung
und Weichenstellung aufgestellt.
Aus Sicht der Facharbeitsgruppe „Kita 2050“ handelt es sich um eine Daueraufgabe der Kindertagesbetreuung,
den zeit- und zukunftsgemäßen Anforderungen gerecht zu werden. Der Zwischenbericht prognostiziert, ausge-
hend von einer wertenden, richtungsweisenden Momenteinschätzung, eine wahrscheinliche Entwicklung der
frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung im Freistaat Bayern und bewertet diese. Die ausgesprochenen
Empfehlungen befassen sich mit den notwendigen Schritten, um diesen frühestmöglich Rechnung zu tragen.
Die Empfehlungen greifen die aktuelle Situation und wissenschaftliche Erkenntnisse auf und zielen darauf ab,
frühzeitig und proaktiv adäquate (Veränderungs-)Prozesse in der Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der
sich abzeichnenden gesellschaftlichen, technischen und inklusiven Entwicklungen anzustoßen.
Der folgende Zwischenbericht wurde unter Mitwirkung und auf Basis der Beiträge der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer der Facharbeitsgruppe „Kita 2050“ (Anhang) erstellt.
www.stmas.bayern.de 3Aufbau des Zwischenberichts 1
I. Ausgangssituation und Entwicklungsprognosen 06
1. Bildungsbegriff 06
2. Angebotsformen und Größe der Einrichtungen 08
a) Formen der Kindertagesbetreuung 08
b) Größe der Einrichtungen 08
3. Öffnungszeiten und Randzeitenbetreuung 12
a) Umfang der Buchungen 12
b) Randzeitenbetreuung 13
4. Trägerstruktur und betriebliche Einrichtungen 15
5. Entwicklung des Angebotsspektrums der Einrichtungen 17
6. Entfernung zur Einrichtung 20
7. Räumliche Anforderungen an Kindertageseinrichtungen 21
8. Inklusion 22
a) Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung 22
b) Interkulturelle Inklusion in den Kindertageseinrichtungen 22
9. Digitalisierung 25
10. Anpassung der Rahmenbedingungen für mehr Chancengerechtigkeit 27
11. Personelle Rahmenbedingungen 30
12. Jugendhilfeplanung und Vernetzung 32
II. Wesentliche Empfehlungen auf dem Weg zur Kita der Zukunft 34
Anhang 37
1
Anmerkung:
Aufgrund der Vielzahl von thematischen Schnittstellen sowie der Beleuchtung von Themen aus unterschiedlichen
Perspektiven, ließen sich Wiederholungen nicht immer vermeiden.
www.stmas.bayern.de 5Entwicklungen und Folgerungen aus der Facharbeitsgruppe „Kita 2050“
I. Ausgangssituation und
Entwicklungsprognosen
1. Bildungsbegriff
Ausgangslage gen oder in der Kindertagespflege bieten Raum und
Erfahrungsmöglichkeiten, um zusätzlich Bildungspro-
zesse bei den Kindern anzustoßen. Die Tätigkeit des
Bildung ist ein Menschen- und Kinderrecht. Leitziel pädagogischen Personals ist daher nicht hoch genug
der pädagogischen Bemühungen in Kindertagesein- einzuschätzen. Diese Bildungsbegleitung sollte dabei
richtungen ist der beziehungsfähige, wertorientierte, in einer engen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
hilfsbereite, schöpferische und resiliente Mensch, der zwischen den Eltern und dem pädagogischen Personal
sein Leben verantwortlich und selbstbestimmt ge erfolgen.
stalten und den Anforderungen in Familie, Arbeitswelt
und Gesellschaft gerecht werden kann. Die Kinder sind Voraussichtliche Entwicklung
individuell und ganzheitlich im Hinblick auf ihr Alter
und ihre Geschlechtsidentität, ihr Temperament, ihre
Stärken, Begabungen und Interessen, ihr individuelles Die Kita der Zukunft verfolgt ein ganzheitliches
Lern- und Entwicklungstempo, ihre spezifischen Lern- Verständnis von Bildung.
und Unterstützungsbedürfnisse sowie ihren kulturel-
len Hintergrund zu stärken und zu fördern. Ziel ist, eine Das oben dargestellte Bildungsverständnis ist dem
gesellschaftliche Teilhabe durch Bildung, unabhängig Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP)
von der sozialen, kulturellen oder nationalen Herkunft mit der dazugehörigen U3-Handreichung, den Bay-
der Eltern sowie deren finanziellen Lage, zu ermögli- erischen Bildungsleitlinien sowie den verbindlichen
chen. Hierzu zählt auch, gleichwertige Bildungs- und Bildungs- und Erziehungszielen des Bayerischen
Startchancen zu eröffnen, unabhängig von der Region, Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKi-
in der die Kinder aufwachsen. BiG) immanent. Die grundlegenden Weichen für die
Zukunft sind damit bereits gestellt, wenngleich auch
Bildung ist ein lebenslanger, selbsttätiger Prozess aktuelle Entwicklungen eine Nachjustierung des
und bedarf der sozialen Interaktion. Bildung ist nicht BayBEP erforderlich machen: Einzelne Themenbe-
nur Lernen von Faktenwissen. Vielmehr geht es um reiche sind zu aktualisieren, neue Inhalte zusätzlich
den Erwerb von Kompetenzen, die Kinder durch ihre aufzunehmen. Eine entsprechende bedarfsgerechte
eigenen Handlungen, vor allem im Spiel und in der Nachjustierung des BayKiBiG sollte dabei im Schul-
sozialen Interaktion erwerben. Bildungsverläufe sind terschluss aller am Bündnis frühkindlicher Bildung
dementsprechend ko-konstruktiv angelegt. Kindliche beteiligter Kräfte erfolgen.
Bildungsprozesse beginnen innerhalb der Familie und
bedürfen verlässlicher, feinfühliger Beziehungen und Kognitive Bildung und ästhetische Bildung werden
Bindungen, vor allem zu den Eltern, zu den Geschwis- in der Kita der Zukunft nicht nur gleichermaßen Be-
tern und anderen Kindern und Erwachsenen. Bildung, rücksichtigung finden, sondern greifen im Sinne des
Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtun- ganzheitlichen Bildungsverständnisses ineinander.Der Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eine Schwerpunktsetzung in den MINT-Bereichen
der Auftrag zur Inklusion umfassen insbesondere die darf nicht in Konkurrenz zu ästhetischer Bildung oder
Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen anderen Bereichen treten, welche die Entwicklung
sowie der Reflexionsfähigkeit, die Unterstützung und Stärkung insbesondere der kindlichen Kreativität
der Entwicklung des Körpers, der Bewegung und der unterstützen. Die Kita der Zukunft muss auf ein Gleich-
Persönlichkeit, die Förderung des Demokratiever- gewicht aller Bildungsbereiche bedacht sein und
ständnisses und der demokratischen und gesellschaft- dabei alle Geschlechter im Blick haben. Gerade Neu-
lichen Teilhabe, die Medienbildung, die religiöse und gier, Kreativität, Selbstwirksamkeitserfahrungen und
ethische Bildung, die Bildung für nachhaltige Entwick- das Sich-selbst-Entdecken in den Bereichen Kunst
lung, globales Lernen und die kulturelle, technische, und Musik eröffnen in einer Welt der Digitalisierung
naturwissenschaftliche und mathematische Bildung und gerade in Kombination der Bereiche miteinander
sowie die Entwicklung bzw. Förderung musischer und besondere Chancen, schaffen den notwendigen
künstlerischer Interessen. Ausgleich, auch den Ausgleich unterschiedlicher
Stärken, und fördern Resilienz. Gleiches gilt auch für
Die Kita der Zukunft reflektiert, ob dem Bildungsan- die Bereiche Bewegung, Sport und körperliche Selbst-
spruch eines jeden Kindes mit seinen individuellen wahrnehmung im Sinne von Gesundheitsbildung und
Bedürfnissen und Kompetenzen entsprochen wird. Prävention.
Im Elementarbereich kommen Leistungsnachweise Die Unterstützung beim Erwerb von Medienkompe-
der Kinder grundsätzlich nicht in Betracht. Stattdessen tenz und eines kritisch-reflexiven Umgangs mit Medi-
müssen die Entwicklung der Kinder und das Erreichen en ist unverzichtbar, um die Kinder auf die Zukunft vor-
gesetzter Bildungs- und Erziehungsziele begleitet und zubereiten. Gerade dieses Thema wird zunehmend in
das Bildungsangebot individuell darauf ausgerichtet den Fokus der Bildungs- und Erziehungsarbeit rücken.
werden. Hierzu zählt eine strukturierte Dokumenta-
tion. Diese Aufgabe des pädagogischen Personals ist b) E
ine Reflexion bedarf auch der Außensicht. Durch
besonders anspruchsvoll und bedarf ausreichender regelmäßige Befragungen der Kinder, Eltern und
Zeit. Für die notwendige Qualifizierung wird zum Teil pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften sowie
noch Optimierungsbedarf gesehen. Die Anwendung – je nach Einrichtungsart – auch der Lehrkräfte sollte
entsprechender wissenschaftlich fundierter Beobach- die Qualitätsentwicklung intern kritisch reflektiert
tungs- bzw. Entwicklungsbögen sollte verbindlich wer- werden, aber nicht in Form eines Beurteilungswe-
den. Digitale Formate könnten zu einer wesentlichen sens. Zudem können Fachdienste die Selbstreflexion
Arbeitserleichterung führen (Verweis Digitalisierung). bzw. Reflexionskompetenz des pädagogischen
Personals auch hinsichtlich der Erreichung von
Bewertung zu 1 Bildungszielen und -gerechtigkeit unterstützen, etwa
durch Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB), den
Fachdienst Integration, Leistungen der interdiszipli-
a) Konkret gilt es, die Bildungsziele für die Schulkindbe- nären Frühförderstellen, die Digitalisierungscoaches
treuung zu spezifizieren und die Bildungsinhalte zu („kita.digital.coach 3“) oder die Fachberatungen der
konkretisieren (z. B. Bildung für nachhaltige Entwick- Aufsichtsbehörden bzw. der Verbände. In Ergänzung
lung, Erwerb digitaler Kompetenzen, Demokratiebil- eines durch Außensicht gestärkten selbsttragenden
dung). Um Inklusion als selbstverständliches Prinzip Qualitätssicherungssystems sollte ein Reflexionsin-
und als Ergänzung zu den trägerspezifischen Profilen strument angeboten werden, z. B. für den Bereich der
in der Kindertagesbetreuung nachhaltig zu imple- Interaktionsqualität des PQB-Qualitätskompass.
mentieren, müssen die gemeinsamen Anstrengun-
gen aller Verantwortlichen in Politik und Verwaltung Der Staat und seine Institutionen, die Kommunen
sowie bei den Leistungsträgern und qualifizierten und Trägerverbände müssen aktiv die Bildungspro-
Leistungserbringern noch intensiviert werden. 2 zesse ermöglichen und gemeinsam die notwendigen
personellen, räumlichen und sächlichen Rahmen
bedingungen schaffen.
2
Angeregt wurde die Aufnahme eines Passus zur SGB VIII-Reform als Fußnote oder Ergänzung.
3
Informationen zur Kampagne „Startchance kita.digital“: https://www.ifp.bayern.de/projekte/qualitaet/startchancekitadigital.php.
www.stmas.bayern.de 7Entwicklungen und Folgerungen aus der Facharbeitsgruppe „Kita 2050“
2. Angebotsformen und Größe
der Einrichtungen
Ausgangslage An der Tabelle kann die Entwicklung der betreffenden
Betreuungsformen abgelesen werden. Auffällig ist,
dass der Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere
a) F
ormen der Kindertagesbetreuung im Bereich der Häuser für Kinder erfolgte. Dabei
haben sich rund 1.000 Kindergärten zu Häusern für
Die staatlich förderfähigen Kinderbetreuungseinrich- Kinder weiterentwickelt. Der Ausbau im Bereich der
tungen sind in Art. 2 BayKiBiG definiert. Maßgebend Tagespflege ist weniger darauf zurückzuführen, dass
ist für die Differenzierung der Einrichtungen, in welcher mehr Tagespflegepersonen im Einsatz wären. Viel-
Altersgruppe überwiegend Bildungs- und Erziehungs- mehr ist die Zahl damit zu erklären, dass Tagespflege
arbeit geleistet wird. Unterschieden werden Krippen, zunehmend beruflich ausgeübt wird und mehr Kinder
Kindergärten, Häuser für Kinder und Horte. Die Un- aufgenommen werden. Neu hinzugekommen ist nach
terscheidung ist für die Förderung mit Ausnahme der Einführung des BayKiBiG die Großtagespflege, die
Fragen der Mindestbuchungen und Sonderregelungen als Verbindungsglied zur Kindertageseinrichtungen
für Kinderkrippen im Grunde nicht erforderlich. Das verstanden werden kann.
sogenannte Netz für Kinder ist eine Angebotsform, die
aufgrund einer Übergangsvorschrift gefördert wird, b) Größe der Einrichtungen
und wäre den Häusern für Kinder zuzuordnen.
Die Zahl der genehmigten Plätze in den Kindertages
einrichtungen steigt erheblich. Die Zahl der Einrich
EINRICHTUNG/ 1.1.2006 1.1.2020 tungen mit mindestens 100 Plätzen hat sich seit 2007
TAGESPFLEGE verdreifacht.
Krippen 438 1.464 Nach § 14 4. Durchführungsverordnung zum Bayeri-
schen Kindergartengesetz (4. DVBayKiG außer Kraft
Kindergärten 6.011 5.094 seit 1.8.2005) sollte der Kindergarten bei Neuer-
richtung und Erweiterung nicht mehr als drei jeweils
Horte 878 927
gleichzeitig betriebene Gruppen umfassen; hinzu
konnte eine Gruppe vom Schulbesuch zurückgestellter
Häuser für Kinder 28 2.229
Kinder kommen. Mit der Aufhebung der Vorschrift
Netz für Kinder 112 64 und dem bedarfsgerechten Ausbau hat die Größe
der Einrichtungen zum Teil erheblich zugenommen.
Tagespflege (Plätze) 7.024 16.896 Mehrere Faktoren spielen hier eine Rolle: Größere
Einrichtungen sind flexibler bei der Planung des Ange-
Großtagespflege 0 172 bots, Ausfälle des Personals lassen sich besser kom-
pensieren. Mit der Entwicklung zum Haus für Kinder
Quelle: Meldungen nach § 47 SGB VIII kann die Verweildauer in der Einrichtung verlängert
werden. Gleichzeitig entfielen mit Außerkraftsetzung
des BayKiG regulierende Vorgaben zur Gruppengröße
und zum Personal-Kind-Schlüssel. Das BayKiBiG setzt
eine Organisation in Gruppen nicht mehr voraus, der
Personal-Kind-Schlüssel wurde durch den Anstellungs-
schlüssel und die Fachkraftquote ersetzt.ENTWICKLUNG DES ANSTELLUNGSSCHLÜSSELS IN BAYERN
9,30 9,32 9,29 9,30 9,24
9,41 9,36
9,69
10,01 9,93
10,60
2007 2011/2012 2013/2014 2016 2018 2020
Quelle: eigene Auswertung KiBiG.web
Dies förderte den Bau größerer Einrichtungen, weil Voraussichtliche Entwicklung
erst mit der Förderumstellung flexiblere Strukturen
ermöglicht wurden, der Personaleinsatz flexibilisiert
und den Kindern eine größere Vielfalt an Angeboten a) Formen der Kindertagesbetreuung
bereitgestellt werden konnte. Zudem ist es in größeren
Einrichtungen leichter möglich, längere Öffnungs Die Kita der Zukunft zeichnet sich durch eine weitere,
zeiten anzubieten oder Personalausfälle zu verkraften. bedarfsgerechte Differenzierung der Betreuungs
Die Entwicklung zu größeren Einrichtungen ist aber formen aus.
auch dem Mangel an geeigneten Bauplätzen in den
Ballungsräumen geschuldet. Auch künftig wird sich die Kinderbetreuung den
sich ändernden Bedarfslagen anpassen, was auch
Die Vorteile größerer Einrichtungen werden von Eltern zu Verschiebungen und/oder Ausweitung bei den
vor allem geschätzt, weil ein Wechsel der Einrichtung Betreuungsformen führen wird. Die Zahl der „reinen“
bei einem altersübergreifenden Angebot oftmals Kindergärten wird voraussichtlich weiter zurückgehen,
vermieden werden kann und ggf. auch Geschwister- die der Häuser für Kinder weiter steigen, um künftig fle-
kinder an einem Ort zusammenkommen. Es werden xibel auf Betreuungsbedarfe und die demografischen
dann ggf. auch längere Anfahrtszeiten zu den größeren Entwicklung, wie die Entwicklung der Geburtenzahlen,
zentralen Einrichtungen in Kauf genommen. Die Ände- reagieren zu können. Die Betreuung, Erziehung und
rungen der Arbeitswelt und damit einhergehend eine Bildung von Schulkindern wird stark anwachsen. Dabei
Änderung der Bedürfnisse der Eltern könnte jedoch zu ist der Hort eine Kita der Zukunft. Die mit der SGB VIII-
einem Umdenken dahingehend führen, dass kleinere, Reform beabsichtigte Zuweisung der Eingliederungs-
überschaubare Einrichtungen bevorzugt werden. Viele hilfe für Kinder und Jugendlichen mit geistiger, körper-
Eltern schätzen den familiären Charakter von Einrich- licher oder Sinnesbehinderung („große Lösung“) in
tungen und wollen sich auch gerne mehr in den Betrieb- die Zuständigkeit der Jugendhilfe könnte dazu führen,
salltag einbringen (mehr Mitsprache, mehr Austausch dass ein Nebeneinander von inklusiv tätigen Horten
und Mitwirkung). und Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) zuneh-
mend infrage gestellt und künftig Schulkindbetreuung
ausschließlich inklusiv angeboten werden sollte. Dann
stellt sich auch die Frage nach den entsprechenden
Rahmenbedingungen.
www.stmas.bayern.de 9Entwicklungen und Folgerungen aus der Facharbeitsgruppe „Kita 2050“
Kombieinrichtungen (Kombination Ganztagsschule- Eine Weiterentwicklung der Kindertagespflege ist
Hort/HPT) werden sich voraussichtlich etablieren abhängig von den bundesrechtlichen Vorgaben. In ihrer
und einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung des derzeitigen Form (familienähnliches Konzept, feste
Rechtsanspruchs der Grundschulkinder auf Ganz- Zuordnung der Kinder, Tagespflegeentgelt) ist eine
tagsbetreuung auf hohem pädagogischem Niveau Veränderung der Kindertagespflege nicht zu erwarten.
mit Fachkraftgebot leisten. Das gewachsene und Diese Betreuungsform hat sich bewährt und wird auch
differenzierte Bildungs- und Betreuungsangebot an künftig im Kleinkindbereich und zur ergänzenden Kin-
Grundschulen (Mittags- und Ganztagsbetreuung) derbetreuung von Bedeutung sein. Kindertagespflege
wird noch längere Zeit Rückgrat der Ganztagsbetreu- wird sich jedoch zunehmend professionalisieren.
ung für Schulkinder bleiben. Schrittweise werden sich Die Anzahl der gleichzeitig betreuten Kinder (derzeit
Schule im Sinne des Schulunterrichts und sozialpäda- drei bis vier von einer Tagespflegeperson) wird sich auf
gogische Betreuungsangebote annähern und werden die Maximalzahl 5 Kinder erhöhen. Damit einherge-
die Unterschiede zunehmend abgebaut, werden sich hend wird die Gewährung eines Tagespflegeentgelts
die institutionellen Grenzen auflösen. Es wird ange- nicht mehr genügen. Tagespflegepersonen erwarten
strebt, das vorhandene Personal in der Mittags- und eine tarifliche Absicherung bzw. bei selbstständiger
Ganztagsbetreuung über berufsbegleitende Qualifi- Tätigkeit eine angemessene Entlohnung entsprechend
zierungsinitiativen zu professionalisieren und langfris- der Qualifikation.
tig im Bereich der Kindertagesbetreuung zu binden.
Darüber hinaus wird sich zunehmend die Frage stellen, b) Größe der Einrichtungen
ob die Ausbildung zur Grundschullehrkraft bzw. zur
Erzieherin oderzum Erzieher für den Schulbereich nicht Die Kita der Zukunft ist vielfältig und bietet eine breite
vereinheitlicht werden sollte oder ob die Ausbildung Palette an größeren und kleineren Einrichtungen.
nicht zumindest auf einer einheitlichen Basis aufbauen
könnte. Die Schulkinderbetreuung wird unter Berücksich-
tigung der unterschiedlichen Bedarfe erheblich an
Dass Kitas flexibel sind und sich auf verändernde Bedeutung gewinnen, insbesondere vor dem Hinter-
Bedarfslagen einstellen, haben sie in der Vergangen- grund des künftigen Rechtsanspruchs auf Ganztags-
heit unter Beweis gestellt. Allerdings müssen Ent- betreuung für Grundschüler. Den Rechtsanspruch auf
wicklungen künftig proaktiv und frühzeitig erkannt Ganztagsbetreuung für Grundschüler erfüllen zu kön-
und entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergriffen nen, wird eine große Herausforderung sein, vor allem,
werden. Gleichzeitig werden die Anforderungen, die an um rein rechnerisch ausreichend Plätze schaffen zu
die Kinderbetreuung gestellt werden, weiter steigen. können Dennoch muss gleichzeitig die Sicherstellung
Das BayKiBiG mit seiner einheitlichen Förderstruktur eines qualitativ hochwertigen Angebotes der Bildung,
schafft hier per se gute Voraussetzungen, notwen- Erziehung und Betreuung im Zentrum stehen. Betreu-
dige Anpassungsprozesse finanziell zu begleiten. ungsangebote, die jetzt noch ohne Fachkräfte betrie-
Die Großtagespflege und die Sonderförderung von ben werden, werden künftig nicht mehr den Ansprü-
Einrichtungen im ländlichen Raum sind Beispiele dafür, chen genügen. Damit einhergehend dürfte verstärkt
wie einerseits Kinderbetreuung wohnortnah und flä- die Forderung erhoben werden, dass die Einrichtungen
chendeckend angeboten und wie andererseits konkret der Jugendhilfe und der Schule die Aufgabe gemein-
auf Versorgungsengpässe reagiert werden kann. Die sam erfüllen, die Kinder bestmöglich zu fördern und
sogenannte Mini-Kita wird sich als besonders anpas- Nachteile aufgrund der Herkunft oder etwa aufgrund
sungsfähige, die Betreuungslandschaft ergänzende sprachlicher Defizite schnell und effektiv abzubauen.
Einrichtungsform etablieren. Es geht bei der Mini-Kita Die Weiterentwicklung des inklusiven Auftrages
darum, der räumlichen Knappheit in Ballungsräumen muss im Zuge der SGB VIII-Reform verstärkt auch für
Rechnung zu tragen, familienähnliche Betreuungssi- Schulkinder in den Fokus rücken.
tuationen zu ermöglichen und Einrichtungsträgern
zusätzliche Flexibilität einzuräumen. Die Mini-Kita ist Es gibt erste Anzeichen, dass sich Eltern zunehmend
keine Einrichtung minderer Qualität, Standardabsen- wieder eine individuellere Betreuung und mehr zeitli-
kungen hinsichtlich der personellen und sächlichen che Flexibilität in überschaubaren Settings wünschen
Ausstattung sind nicht intendiert. Dies schließt nicht (siehe Zeile 2 der Tabelle). Sie schätzen eine familiäre
aus, als Ergänzungskräfte auch Personal einzusetzen, Atmosphäre. In kleineren Einrichtungen besteht
das zwar nicht den üblichen Werdegang aufweist, aber auch die Möglichkeit, mehr Einfluss auf den Betrieb
über (eine) entsprechende Qualifizierung(-en) einen und die Inhalte der Kinderbetreuung zu nehmen.
gleichwertigen Abschluss erreicht.Daher werden vermehrt Eltern bereit und nicht wenige Wenn Eltern künftig vermehrt eine Betreuung ihrer
auch in der Lage sein, viel Geld für einen Platz in einer Kinder in kleineren Einrichtungen wünschen, sollte dies
Kleinsteinrichtung auszugeben. Das darf jedoch nicht grundsätzlich ermöglicht werden. Denn gerade Kinder
dazu führen, unterschiedliche Standards zu setzen und mit besonderen Bedarfen könnten davon besonders
Tendenzen unterschiedlicher Chancen und Segrega profitieren, wenn sie kleinere und überschaubare
tion zu befördern. Einrichtungen besuchen könnten. Allerdings müsste
einer möglichen Fehlentwicklung frühzeitig entgegen-
gewirkt werden. Wenn kleinere Einrichtungen geschaf-
Bewertung zu 2 fen werden, darf dies nicht zu Lasten der Qualität, der
Öffnungszeiten und der Verlässlichkeit des Angebots
gehen. Es könnten elitäre Kleinsteinrichtungen ent-
Die Erwartungshaltung an Qualität und Angebot stehen, die sich ausschließlich wenige Eltern leisten
der Schulkindbetreuung ist vor dem Hintergrund des können. Es wäre auch nicht zielführend, wenn sich die-
anstehenden Ausbaus hoch. Dem sollte von Anfang an se kleineren Einrichtungen nicht auch den besonders
Rechnung getragen werden. Es wird daher empfohlen, schwierigen pädagogischen Herausforderungen, etwa
Mittagesbetreuungen, die ohne Fachkräfte angeboten der Inklusion, stellen würden und Kinder daraufhin
werden, mittelfristig zu professionalisieren und nicht selektiert würden. Denn in der Folge müssten größere,
in diesem Format neu zu gründen. Auch der Bedarf an vor allem kommunale Einrichtungen die betreffenden
längeren Betreuungszeiten und Ferienbetreuung sollte Kinder vermehrt aufnehmen. Das Personal in diesen
eingeplant werden. Der Ausbau der Schulkindbetreu- Einrichtungen würde zusätzlich belastet. Darunter
ung ist auch eine Chance, Inklusion in diesem Alters- könnte die pädagogische Qualität leiden, wenn kein
bereich neue Impulse zu verleihen und einem Ausei- personeller Ausgleich erfolgen würde. Chancenge-
nanderdriften von Chancen eines jeden Kindes mit rechtigkeit, Vermeidung von Segregation etc. wären
zunehmendem Alter entgegenzuwirken. Besondere unter diesen Vorzeichen nicht realisierbar. Zu beachten
Aufmerksamkeit bedarf dabei der Frage, wie Inklusion ist auch, dass kleine, inklusiv arbeitende Einrichtun-
im Zusammenspiel der Institutionen besser erfüllt gen bisher kaum finanzierbar sind. Ggf. würde eine
werden kann. Es muss sichergestellt werden, dass die Nachjustierung der Förderung über das BayKiBiG er-
Qualitätsstandards der bisherigen SGB IX-HPT im forderlich, um steuernd einzugreifen. Eine Anpassung
Rahmen einer BayKiBiG-Förderung gesichert werden der Gewichtungsfaktoren, damit eine gute inklusive
könnten. frühe Bildung möglich wird, stellt dabei eine mögliche
Handlungsvariante dar. Fragen zum Raumprogramm
Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden gesondert unter 5. behandelt.
umzusetzen, kann die Mini-Kita als ein zusätzliches
Betreuungsmodell eine Rolle spielen. Daher sollte
in der Erprobungsphase der Mini-Kita auch die Schul-
kindbetreuung in den Blick genommen werden. Dies
betrifft die Aspekte der Finanzierung wie auch der
personellen Ausstattung sowie der Überführung von
Angeboten der Mittagsbetreuung. Großtagespflege-
stellen können sich auf dem Weg zur Mini-Kita vom
engen Korsett der verbindlichen Zuordnung Tages-
pflegeperson-Kind befreien. Notwendig ist hierfür
eine Anpassung des Betriebserlaubnisverfahrens.
Begleitend ist die Fachberatung von Kommunen und
Wohlfahrtsverbänden zu stärken und deren Finanzie-
rung zu sichern. Das pädagogische Personal sollte auf
ein breites (berufsbegleitendes) Angebot an Quali-
fizierungsmöglichkeiten zugreifen können, die auch
einen beruflichen Aufstieg eröffnen. Initiativen auf
Bundesebene zur Weiterentwicklung der Tagespflege
sind mittelfristig nicht zu erwarten. Es wäre zu prüfen,
ob die Weiterentwicklung der Tagespflege zu einem
eigenständigen Berufsbild durch einen bayerischen
Weg unterstützt werden könnte.
www.stmas.bayern.de 11Entwicklungen und Folgerungen aus der Facharbeitsgruppe „Kita 2050“
3. Öffnungszeiten und Randzeitenbetreuung
a) Umfang der Buchungen
Ausgangslage
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege
unterstützen die Personensorgeberechtigten bei der
Betreuung, Bildung und Erziehung. Das Angebot ist
daher abhängig von den Bedarfslagen in den Familien.
Wir stellen fest, dass sich die tatsächliche Nachfrage
der Familien nach besonders langen Buchungszeiten in
der Kindertagesbetreuung nach wie vor auf verhältnis-
mäßig geringe Fallzahlen begrenzt. Die durchschnittli-
che Buchungszeit weist nur noch eine minimal anstei-
gende Tendenz auf. Gleichzeitig ist der Anteil der
Kinder mit Buchungszeiten von mehr als neun Stunden
pro Tag rückläufig. Der Anteil der Kinder mit Buchungs
zeiten von mehr als acht bis einschließlich neun
Stunden stagniert nahezu. Die abnehmende Tendenz
von Buchungszeiten über neun Stunden wurde selbst
durch die Ausweitung des Beitragszuschusses auf die
gesamte Kindergartenzeit nicht unterbrochen. 3
2010/2011 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Durchschnittliche Buchungszeit
6,24 6,56 6,56 6,57 6,58 6,60 6,62
Anteil der Kinder nach Buchungszeit
>7 bis 8 Std. 12,34 % 15,40 % 15,70 % 16,10 % 16,60 % 17,12 % 17,65 %
>8 bis 9 Std. 7,95 % 11,00 % 11,20 % 11,30 % 11,40 % 11,60 % 11,69 %
>9 Std. 4,00 % 5,60 % 5,50 % 5,40 % 5,30 % 5,09 % 4,74 %
Quelle: eigene Auswertung KiBiG.web
3
Anmerkung: Tatsächliche Nachfrage und die Ergebnisse der amtlichen Statistik zu den Betreuungszeiten sind voneinander zu unter
scheiden. In die amtliche Statistik fließen die Buchungen entsprechend der Betreuungsverträge ein. In vielen Bundesländern besteht
dabei nicht die Möglichkeit, stundenweise zu buchen, sondern die Buchungsmöglichkeiten sind oftmals vorgegeben und betreffen z. B.
Halbtags- oder Ganztagsplätze. In Bayern ist grundsätzlich eine stundenweise Buchung möglich, soweit es keine Einschränkungen durch
Vorgabe von Kernzeiten durch den Träger gibt. Zudem werden im Vorschulbereich geringere Buchungen als 3–4 Stunden nicht gefördert.
Gebuchte und tatsächliche Zeiten sind daher weitgehend identisch. Statistisch weist Bayern im Bundesvergleich daher geringere Lang-
zeitbuchungen auf. Mit den Betragszuschüssen des Freistaates zum Elternbeitrag entfällt zum Teil das Korrektiv, dass Eltern nicht mehr
buchen als notwendig. Die Buchungszeiten dürften sich bei geringeren Elternbeiträgen statistisch und im Rahmen der kindbezogenen
Förderung mittelfristig erhöhen.Voraussichtliche Entwicklung in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden
angewiesen sind. Es handelt sich aber hier, gemessen
am Gesamtbedarf, um Einzelfälle. Hierfür sind weit-
Die Kita der Zukunft bietet ein Höchstmaß an Flexibili gehend bereits Angebote geschaffen, in aller Regel in
tät und ermöglicht dadurch mehr Familienzeit. betrieblichen Einrichtungen oder Tagespflegestellen.
Mit der erwarteten weiteren Flexibilisierung der
Es ist zu beobachten, dass die Eltern sich zunehmend Arbeitszeiten dürfte sich der Sicherstellungsauftrag für
eine größere Flexibilität in der zeitlichen Ausgestal- bestimmte Berufsgruppen künftig auch auf Samstage
tung der Kinderbetreuung wünschen. Gewünscht erstrecken.
wird insbesondere die Möglichkeit unregelmäßiger
Buchungszeiten. Dieser Trend wird sich verstärken.
Eine weitere signifikante Ausweitung der durchschnitt- Bewertung zu 3
lichen Buchungszeiten zeichnet sich dagegen nicht ab
(derzeit im Schnitt sechs bis sieben Stunden täglich im
Bereich U6, vier bis fünf Stunden im Bereich Ü6). Auch wenn die Arbeitswelt zunehmend auf diese
Höherbewertung der Familienzeit mit einer Stärkung
Vielmehr erleben wir eine steigende gesellschaftliche flexibler Arbeitszeitmodelle und die Ausweitung der
Bewertung der gemeinsamen Familienzeit. Ob diese örtlichen Flexibilität durch Telearbeit und mobile
zu geringeren Buchungen führen wird, ist fraglich. Arbeit reagiert, kann der Wunsch von Eltern nach mehr
Denn diese Entwicklung geht oftmals einher mit dem Flexibilität mit Eintritt in die Familienphase derzeit
Wunsch, Betreuungszeiten flexibel gestalten zu kön- oftmals noch nicht realisiert werden. Es braucht weitere
nen. Anstrengungen, damit sich, vielfältige Familienmodel-
le berücksichtigend, für Sorgeberechtigte, Väter und
Mütter eine Reduzierung der Arbeitszeit nicht auf die
b) Randzeitenbetreuung Karrierechancen auswirkt.
Ausgangslage
Ziel muss auch sein, dass sich die Bedingungen der
Arbeitswelt – soweit dies möglich ist – an die Bedürfnis-
Der gesetzliche Auftrag, ein bedarfsdeckendes se der Familien anpassen und diese so wenig wie möglich
Angebot an Betreuungsmöglichkeiten bereitzuhal- hinter den Anforderungen der Arbeitswelt zurücktreten
ten, ist zeitlich nicht festgelegt und ist entsprechend müssen. Konkret geht es um eine weitere Flexibilisierung
dem Wandel von Bedürfnissen und Erwartungen der Arbeitszeitmodelle, um den Ausbau der mobilen
der Gesellschaft zu interpretieren. Aktuell fordert Arbeit, den verstärkten Einsatz digitaler Bild-Kommu-
der Sicherstellungsauftrag nach Art. 5 BayKiBiG der nikation, einer Intensivierung der Personalentwicklung,
Gemeinden, bei Bedarf Betreuungsangebote an Werk- damit Kinder kein Karrierehindernis sind. Arbeitneh-
tagen (Mo–Fr) einzurichten. Die zeitliche Spanne be- merrinnen und Arbeitnehmer müssen darin unterstützt
wegt sich in aller Regel und bedarfsabhängig zwischen werden, Elternzeit und Teilzeit tatsächlich in Anspruch
06:00 und 20:00 Uhr. zu nehmen. Elternzeit und Teilzeit dürfen weder für Frau-
en noch für Männer rechtfertigungsbedürftig sein oder
ein Karrierehindernis darstellen. Ganz im Gegenteil: Mit-
Voraussichtliche Entwicklung arbeiterrinnen und Mitarbeiter mit Kindern müssen in
der Welt der Unternehmen sogar erwünscht sein, deren
Potenziale erkannt und unterstützt werden. Personal-
Die Regelöffnungszeit wird sich in der Kita der Zukunft planung und Arbeitsprozesse müssen sich rückhaltlos
nur unwesentlich verändern. darauf einstellen. Familien sind für die wirtschaftliche
Entwicklung außerordentlich wichtig, nicht nur als Kon-
Die Regelöffnungszeit ist bereits weitgehend be- sumenten. Eltern verfügen in aller Regel über hohe Sozi-
darfsgerecht ausgebaut. Die Forderung nach weiterer alkompetenz und Organisationsfähigkeiten, die auch für
Flexibilisierung der Öffnungszeiten wird zwar seit Arbeitgeber von hohem Interesse sind. Vielmehr wird
Jahren immer wieder erhoben, statistisch lässt sich die eine familiengerechte Arbeitswelt Fachkräfte dauerhaft
Notwendigkeit längerer Öffnungszeiten jedoch nicht binden sowie die Mitarbeiterzufriedenheit und darüber
belegen. Richtig ist, dass vor allem Beschäftigte im die Produktivität und Effektivität des Unternehmens
Schichtdienst oftmals auf Randzeitenbetreuung auch und des Betriebes deutlich steigern.
www.stmas.bayern.de 13Entwicklungen und Folgerungen aus der Facharbeitsgruppe „Kita 2050“
Es bleibt vor Ort zu prüfen, ob entsprechende zu-
Der Trend, die gemeinsame Familienzeit zu erhöhen, sätzliche Bedarfe von den etablierten Einrichtungen
wird sich nach unserer Einschätzung fortsetzen. übernommen werden können. Dies betrifft insbeson-
Wenn Eltern eine echte Wahl haben, Arbeitszeiten dere auch Bedarfe am Samstag. Dies sollte nicht als
und Kinderbetreuungszeiten flexibel planen zu kön- zusätzliche Belastung begriffen werden, sondern könn-
nen, werden sie auch mehr Familienzeit in Anspruch te zum einen eine Chance sein, Teilzeitbeschäftigung in
nehmen. Die Einrichtungen werden gefordert sein, auf den Einrichtungen zu reduzieren und die Möglichkeiten
diese Wünsche mit einem flexiblen Angebot zu reagie- einer Vollzeitbeschäftigung zu bieten. Vollzeitbeschäf-
ren, ohne den Bildungsauftrag infrage zu stellen. Diese tigung könnte auch dazu beitragen, mehr Männer
Flexibilität korreliert mit dem Wunsch, mehr buchen zu für den Erzieherberuf zu gewinnen. Möglicherweise
können, ohne damit Gefahr zu laufen, Fördermittel zu könnte auch Zeitausgleich an einem anderen Werktag
gefährden. gewährt werden und pädagogisches Personal dadurch
zusätzliche Optionen erhalten.
Insgesamt gehen wir davon aus, dass auch zukünftig
sehr lange Buchungszeiten und die Betreuung in Rand- Zum anderen können hier neue Kooperationsformen
zeiten nur von einer Minderzahl der Eltern nachgefragt aufgebaut werden. Beispielsweise könnten Träger ihre
werden. Dennoch kann gerade auch dieser Bedarf, Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, um dem Per-
z. B. bei Alleinerziehenden, entscheidend für die Mög- sonal dort eine ergänzende selbstständige Tätigkeit
lichkeit auskömmlicher Erwerbsarbeit sein. Auch bei im Sinne einer Tagesmutter/-vatertätigkeit zu ermög-
Kindern mit Bindungsschwierigkeiten ist zu bedenken, lichen. Diese Möglichkeit, die grundsätzlich bereits
dass es nicht zu häufigen Wechseln des Betreuungs- besteht, dürfte künftig mehr in das Interesse der für die
settings kommt. Der Bedarf von langen Öffnungszei- Kinderbetreuung zuständigen Kommunen rücken.
ten ist daher auf regionaler Ebene genau im Blick zu
behalten.4. Trägerstruktur und
betriebliche Einrichtungen
Ausgangslage Gemessen an der Gesamtzahl der Kindertageseinrich-
tungen ist die Zahl der Einrichtungen, die dem Landes-
amt für Statistik und Datenverarbeitung als betriebli-
Kindertageseinrichtungen werden überwiegend von che Einrichtungen gemeldet werden, vergleichsweise
freigemeinnützigen Trägern betrieben. Das Verhältnis gering. Dies ist darauf zurückzuführen, dass selbst
zwischen kommunalen und freien Trägern bleibt seit mittelständische Unternehmen in aller Regel keinen
Jahren weitgehend konstant. Mit dem Ausbau der Bedarf für eine eigene Kinderbetreuung sehen. Koope-
Kinderbetreuung drängen aber immer mehr sonstige rationen mehrerer Unternehmen werden zwar immer
Träger auf den Betreuungsmarkt. wieder angedacht, aber selten umgesetzt.
Verteilung nach Trägerschaft Entwicklung betrieblicher Kindertageseinrichtungen
2010 2020 15.03.2007 15.03.2020
Öffentliche Träger 29,9 % 28,0 % Kindertageseinrichtun- 7.708 9.645
gen gesamt
Freie Träger 70,1 % 72,0 %
davon für Kinder von 69 137
davon: Betriebsangehörigen
AWO 4,4 % 4,7 % Anteil 0,90 % 1,42 %
Deutscher Paritätischer 2,7 % 3,9 %
Wohlfahrtsverband Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik,
Stichtag: 15.03.2020
BRK 1,5 % 2,2 %
Evang. Träger 14,5 % 15,5 %
Kath. Träger* 32,8 % 28,7 %
Sonstige 17,0 % 14,2 %
Quelle: eigene Auswertung KiBiG.web
* Der Verband kath. Tageseinrichtungen weist darauf
hin, dass der prozentuale Rückgang im katholischen
Bereich auf Zusammenschlüssen zu Pfarrverbänden
und zu Kitaverbünden, nicht auf Abbau von Einrichtun-
gen, beruht.
www.stmas.bayern.de 15Entwicklungen und Folgerungen aus der Facharbeitsgruppe „Kita 2050“
Voraussichtliche Entwicklung Bewertung zu 4
Die Kita der Zukunft wird auch künftig in erster Linie Der Anteil sonstiger Träger, auch mit Gewinnabsicht,
von freigemeinnützigen und kommunalen Trägern wird weiter zunehmen. Vor allem regional könnte
betrieben. sich dadurch die Konkurrenzsituation verschärfen.
Unternehmen betreiben in aller Regel betriebliche Ein-
Vor dem Hintergrund der für die kommenden Jahre und richtungen, indem sie hierzu freigemeinnützige Träger
Jahrzehnte zu erwartenden Konkurrenz der Arbeitge- beauftragen oder sich Belegrechte sichern. Soweit
ber um die begrenzte Zahl von Arbeitskräften werden betriebliche Einrichtungen von Unternehmen selbst
Arbeitgeber zunehmend dem Druck ausgesetzt sein, getragen werden, ist festzustellen, dass diese wie alle
mit einen Beitrag zu leisten, um die Vereinbarkeit von anderen Einrichtungen als sonstige Einrichtungen ge-
Familie und Beruf durch geeignete Maßnahmen zu fördert werden. Aufgrund dieser hohen staatlichen und
gewährleisten. Wir erwarten dementsprechend eine kommunalen Förderung werden die Bundesprogram-
Weiterentwicklung der Arbeitswelt bzw. eine wei- me zum Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung
tere Flexibilisierung der Arbeitszeiten wie die breite in Bayern nur zögerlich angenommen. Es handelt sich
Einführung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und dabei um eine Anschubfinanzierung, eine Kombination
von Arbeitszeitkonten. Wann immer es geht, werden mit der Länderförderung ist nur bedingt möglich.
Arbeitgeber auf die Vorgabe von festen, regelmäßigen
Arbeitszeiten verzichten und auf mobile Arbeitsplätze Festzustellen ist, dass Unternehmen zunehmend
setzen. die Kinderbetreuung als Standortfaktor erkennen.
Nachdem Kinder weitgehend bereits einen Rechtsan-
Ein stärkerer, signifikanter Ausbau betrieblicher spruch auf einen Betreuungsplatz haben und sich auch
Einrichtungen ist jedoch nicht zu erwarten. Größere für Eltern die Kosten der Kinderbetreuung in Verbin-
Unternehmen verfügen bereits jetzt über eigene dungen mit § 90 Abs. 4 SGB VIII moderat sind, kann
Betreuungsmöglichkeiten. Mittelständische Unter- sich Kinderbetreuung nur dann hervorheben, wenn da-
nehmen werden auch künftig keine eigenen Einrichtun- mit besondere Leistungen verbunden werden, die die
gen finanzieren, doch wird deren Engagement steigen, reguläre Kinderbetreuungseinrichtung/Kindertages-
sich Belegrechte in den bestehenden Einrichtungen zu pflegestelle nicht anbietet. Aus diesem Grund setzen
sichern. Durch Zahlungen werden diese zunehmend betriebliche Einrichtungen auf besondere Personal-
Einfluss auf die Gestaltung der Öffnungszeiten und ausstattung, besondere Angebote, Mehrsprachigkeit,
Schließzeiten nehmen. Das Bundesministerium für besondere Randzeitenbetreuung. Dieser Trend wird
Familien, Senioren, Frauen und Jugend hat zum 1. Sep- sich künftig noch verstärken. Nachdem es sich (noch)
tember 2020 ein neues Förderprogramm „Betriebli- um Einzelfälle handelt, ist eine Konkurrenzsituation
che Kinderbetreuung“ implementiert und damit eine zwischen den örtlichen Einrichtungen allenfalls lokal zu
Entwicklung in diese Richtung weiter angestoßen. befürchten. Nachdem aber von den betrieblichen Ein-
Die Zahl der Arbeitgeber, die bereit sind, Beschäftigten richtungen in aller Regel auch Kinder der Sitzgemeinde
zusätzlich zur Entlohnung einen Beitrag zur Kinder profitieren, ist ein Handlungsbedarf staatlicherseits
betreuung zu leisten, dürfte steigen. nicht gegeben.5. Entwicklung des Angebotsspektrums
der Einrichtungen
Ausgangslage Flächenlandkreisen häufig nur in beschränktem Maße
der Fall. Es bestehen zudem Fragen, etwa wie andere
Professionen in den Einrichtungen eingesetzt werden
Originäre und vorrangigste Aufgabe der Kindertages- können, wie die Kooperation mit dem Stammpersonal
einrichtungen ist die Bildung, Erziehung und Betreuung zu erfolgen hat und wie dem Datenschutz Rechnung
der anvertrauten Kinder. Die Bildungs- und Erzie- getragen werden kann.
hungsziele werden in der Kinderbildungsverordnung
konkretisiert. Der Bildungs- und Erziehungsplan inter-
pretiert diese Bildungs- und Erziehungsziele, stellt sie Voraussichtliche Entwicklung
in den Kontext der wissenschaftlichen Forschung zur
frühkindlichen Bildung und beinhaltet handlungsleiten-
de Hinweise. Weiterer Schwerpunkt ist es, die Verein- Die Kita der Zukunft bietet ein umfängliches Betreu
barkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Die Kitas ungspaket.
haben in Erfüllung dieser Aufgaben als Fördervoraus-
setzung mit jenen Einrichtungen, Diensten und Ämtern Das Betreuungspaket der Kita der Zukunft wird künftig
zusammenzuarbeiten, deren Tätigkeit in einem sachli- den Eltern verstärkt individuelle Lösungsmöglichkeiten
chen Zusammenhang mit den Aufgaben der Tagesein- für die Betreuung der Kinder anbieten bzw. vermitteln.
richtung steht. Kindertageseinrichtungen kooperieren Eltern werden bezogen auf zeitliche Flexibilität ein
insbesondere mit Frühförderstellen, Erziehungs- und Höchstmaß an Dienstleistung erwarten und sich mehr
Familienberatungsstellen sowie schulvorbereitenden wünschen, dass die Kita näher auf ihre Bedürfnisse ein-
Einrichtungen und heilpädagogischen Tagesstätten. geht. In den letzten zwei Dekaden waren Eltern meis-
Kindertageseinrichtungen mit Kindern ab Vollendung tens bereits glücklich, überhaupt einen Betreuungsplatz
des dritten Lebensjahres haben im Rahmen ihres zu erhalten. Spezielle Wünsche wurden vernachlässigt,
eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrags auch lange Wegstrecken, unzureichende Betreuungs-
insbesondere mit der Grund- und Förderschule zusam- zeiten wurden in Kauf genommen. Inhaltliche Diskus-
menzuarbeiten (Art.15 BayKiBiG). Nicht zuletzt auf- sionen zur Ausrichtung der Erziehungsarbeit wurden
grund dieses gesetzlichen Auftrags und der Wünsche oftmals vermieden. Eltern werden künftig fordernder
der Eltern haben sich zunehmend Kitas auf den Weg auftreten und ihre Bedürfnisse artikulieren. Dabei
gemacht, über die eigentliche Kinderbetreuung hinaus wird es weniger um noch längere Öffnungszeiten oder
(weiterführende) Dienste und Angebote anzubieten um bessere Randzeitenbetreuung gehen. Es werden
oder zu vermitteln. Daher wurde die Kooperation mit sich aber unter Berücksichtigung der Entwicklung des
Familienzentren und Beratungsstellen gesucht bzw. Arbeitslebens und der erweiterten Möglichkeit des mo-
externe Expertise in die Einrichtung geholt. Auch wenn bilen Arbeitens die familialen Bedarfslagen voraussicht-
bereits vielversprechende Förderprojekte aufgelegt lich erheblich ändern. Wird derzeit eine Betreuung zu
wurden, um diesen Prozess zu unterstützen, wirkten festen Zeiten in aller Regel akzeptiert und zum Teil so-
sich dabei die Projektfinanzierung und damit die feh- gar gewünscht, wird aller Voraussicht nach künftig die
lende Garantie für eine Fortführung der Finanzierung Zahl der Eltern steigen, die wesentlich differenziertere
nach Ablauf des Projekts negativ auf eine Verstetigung Betreuungsarrangements wünschen (z. B. Montag bis
aus. Vor allem kommt die Öffnung der Kita, weitere Dienstag ganztägige Betreuung, am Mittwoch Betreu-
Dienste und Angebote anzubieten oder zu vermit- ung nur am Abend wegen Fortbildung, am Donnerstag
teln, nur in größeren Einrichtungen zum Tragen und Betreuung wahlweise vormittags oder nachmittags,
hängt zudem davon ab, ob entsprechende externe freitags kein Bedarf und am Samstag Betreuungsbedarf
Anbieter in der Nähe verfügbar sind. Dies ist gerade in am Vormittag).
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Gleichzeitig besteht ein steigendes Interesse an mehr ungszeiten hat dann Grenzen, wenn keine kontinuier-
Beratung und Unterstützungsleistungen. Eltern stehen liche Bildungsarbeit mehr geleistet werden kann oder
mit der Bildung und Erziehung ihrer Kinder vor einer nicht mehr ausreichend Bildungszeit zur Verfügung
enormen Aufgabe. Besondere Herausforderungen steht, um die Bildungs- und Erziehungsziele erfüllen zu
bestehen vor allem können. Es wird sich wie schon bei der Entwicklung des
• für Alleinerziehende, BayKiBiG erneut die Frage stellen, ob der Bildungs- und
• für Familien, die in Armut oder bedroht von Armut Erziehungsarbeit der Vorrang eingeräumt wird, indem
leben, nur feste Betreuungszeiten und Öffnungszeiten sowie
• für Familien, die starken Veränderungsprozessen Kernzeiten angeboten werden. Oder kann den Wün-
und Umbrüchen ausgesetzt sind, schen der Eltern nach einem individuelleren Betreu-
• für Familien, mit psychisch kranken oder ungsarrangement verstärkt entsprochen werden und
suchtkranken Eltern welche Abstriche bei der Bildungsarbeit werden dabei
• für Familien aus bildungsfernen Milieus, ggf. in Kauf genommen?
• für Familien mit Migrationshintergrund,
• für Eltern, deren Kind eine Behinderung hat und Heute, wie zukünftig muss die Antwort eindeutig sein.
• für Familien, bei denen beide Eltern Familie und Der Blick auf das Kind, sein Wohlergehen in der außer-
Beruf vereinbaren müssen. häuslichen Betreuung und eine qualitativ hochwertige
Bildungs- und Betreuungsarbeit sind oberstes Gebot.
Wir gehen davon aus, dass auch der Unterstützungs- Die Interessensabwägung wird aber möglicherweise
bedarf für Familien mit zunehmender Veränderung dann zu anderen Ergebnissen führen, wenn verstärkt
gesellschaftlicher Normen und Prozesse und mit der Wunsch nach mehr Familienzeit geäußert wird.
steigenden Anforderungen an Kinder und Heranwach- Denn dem Primat elterlicher Erziehungsverantwor-
sende noch zunehmen wird. tung ist grundsätzlich Rechnung zu tragen. Familien-
zeit wirkt sich positiv auf die Entwicklung der Kinder
In den Kitas der Zukunft ist das Angebot heilpädagogi- aus und muss in der Gesamtabwägung Berücksichti-
scher und medizinisch-therapeutischer Leistungen gung finden. Die aktuelle Option, feste Mindestbetreu-
sowie eine im geprüften Einzelfall notwendige Medi- ungszeiten und Kernzeiten verbindlich vorzuschreiben,
kamentenabgabe Routine, Mittagessen wird z. B. auch dürfte dann womöglich nicht mehr genügen. Hierfür
für Allergiker angeboten. Auf Allergien, Erkrankungen bedarf es der wissenschaftlichen Expertise, die einen
und chronische Krankheiten wie Diabetes sowie fundierten Orientierungsrahmen für entsprechen-
Beeinträchtigungen von Kindern ist die Kita der Zukunft de Flexibilisierungen unter Berücksichtigung einer
vorbereitet. Das Personal ist künftig bezüglich dieser förderlichen, kindlichen Entwicklungsumgebung und
Fälle gut vorbereitet, wird ärztlicherseits begleitet den kindlichen Bedürfnissen nach Regelmäßigkeit und
oder regional durch medizinische Fachkräfte (z. B. Konstanz sicherstellt.
Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfle-
ger) unterstützt, die trägerübergreifend tätig wer- Unter dieser Prämisse könnten neue Organisations-
den. Die Küchen sind so ausgestattet, dass Geschirr formen entstehen, die eine stärkere Binnendifferen-
entsprechend gereinigt werden kann bzw. dieses im zierung vorsehen. Der pädagogische Alltag würde ent-
notwendigen Umfang vorhanden ist, um eine getrenn- sprechend komplexer werden. Dabei wird zu beachten
te Nutzung (Normalnutzung, Nutzung ausschließlich sein, dass auch das pädagogische Personal flexible
für Allergiker, Geschirr für glutenfreie Zubereitung) zu Arbeitsbedingungen benötigt, um die Betreuung der
ermöglichen. eigenen Kinder sicherstellen zu können. Digitale Unter-
stützung wird unerlässlich sein, um diesen steigenden
Anforderungen an die Träger und an die pädagogische
Bewertung zu 5 Leitung gerecht werden zu können. In diesem Zusam-
menhang wird empfohlen, administrative Aufgaben
verstärkt zu zentralisieren. Dies ist einrichtungs-, aber
Flexibilisierung des Betreuungsangebotes auch trägerübergreifend denkbar. Dienstplangestal-
Wenn Eltern einerseits mehr Flexibilität beim Betreu- tung und Kommunikation mit den Eltern und dem Per-
ungsangebot wünschen und andererseits der Fokus sonal sowie beispielsweise Dokumentation werden in
des erzieherischen Personals primär auf die Bedarfe erster Linie digital erfolgen.
der Kinder ausgerichtet ist, kann dies zu einem Inter-
essenskonflikt führen. Die Flexibilisierung der Betreu-Die etablierten Träger könnten bei o. a. Fragestellung bzw. kennenlernen und eine Vertrauensbasis aufbauen
unter Druck geraten, wenn neue Anbieter auf den können. Es bedarf eines guten Zusammenspiels und
„Betreuungsmarkt“ drängen, der Flexibilität der einer Abstimmung der verschiedenen Kräfte in den
Betreuungszeiten besonderes Gewicht einräumen Einrichtungen. Die Träger der öffentlichen und freien
und Eltern eine auf deren Situation abgestimmte Jugendhilfe werden zu klären haben, ob und inwieweit
Dienstleistung anbieten. Viele Eltern sind bereit, dafür sie diese Entwicklungen von vornherein selbst aktiv
viel Geld auszugeben. Arbeitgeber könnten dies als gestalten wollen und/oder Kooperationen mit betref-
Chance begreifen, Arbeitnehmer zu gewinnen, indem fenden Anbietern zulassen.
sie die höheren Kosten für mehr zeitliche Flexibilität
übernehmen. Nicht alle Eltern sind in der Lage, ihre Bedürfnisse
festzustellen und zu artikulieren, oder sie sind über
Auch wenn eine Regulierung des Marktes durch den die Notwendigkeit frühkindlicher Bildung hinreichend
Staat mit Blick auf die Vertragsfreiheit nicht in Betracht informiert. Oftmals fehlt die nötige Orientierung,
kommt und eine Steuerung durch das Förderrecht Kenntnis und Gewandtheit, qualifizierte Kinderbetreu-
nur bedingt möglich ist, ist diese Entwicklung kritisch ung einzufordern und das für ihr Kind beste Angebot
zu hinterfragen und sind ggf. steuernde Maßnahmen zu wählen. Es ist jedoch von zentraler Bedeutung, allen
insbesondere zur Sicherstellung der Chancengerech- Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
tigkeit zu prüfen. In erster Linie obliegt es jedoch den Daher wird künftig eine aktive Begleitung der Eltern
Trägern, sich auf verändernde Bedarfslagen rechtzeitig eine zentrale Rolle spielen. Denn Bildungsarbeit kann
einzustellen und Handlungsstrategien zu entwickeln nur erfolgreich sein, wenn die Eltern möglichst eng
Diese könnten darin bestehen, das eigene Angebot eingebunden werden. Das ist einerseits notwendig, um
soweit möglich zu differenzieren und zu erweitern. dem Recht der Kinder auf Bildung Geltung zu verschaf-
Zu diesem Zweck wäre zielführend, den in Vollzeit fen. Andererseits liegt es im Interesse der Gesellschaft,
beschäftigten Anteil an Kräften sukzessive zu heben. jedem einzelnen Kind Chancen zu bieten und es
Generell wäre anzustreben, diesen Anteil von derzeit individuell zu fördern. Denn Wohlstand baut auf der
knapp 40 % auf 60 % zu erhöhen. Bildung der Menschen, ihrer Kreativität und ihres En-
Wahlweise könnten Kooperationen mit anderen An- gagements auf. Daher soll die Elternbegleitung helfen,
bietern eingegangen werden, die dafür Sorge tragen, Familien aus sozial- und bildungspolitisch ungünstigen
dass besonderen Bedarfslagen Rechnung getragen Strukturen herauszuführen.
wird (z. B. Kitabegleiterinnen und -begleiter), oder
dass zeitweise qualifizierte pädagogische Springer- Diese Begleitung der Eltern kann dadurch bewerk-
kräfte zur Ergänzung/Entlastung der Stammteams stelligt werden, dass die dafür nötige Vernetzung zu
regelmäßig abgestellt werden. Auf diese Weise können relevanten Schnittstellen bzw. Diensten hergestellt
Einrichtungen externe Expertise nutzbar machen und wird (z. B. zu Familienzentren). Denkbar wäre auch,
fachspezifische Themen wie Beratung der Eltern zu teilzeitbeschäftigte Erzieherinnen und Erzieher oder
familialen, finanziellen Fragen etc. zusätzlich anbieten; Fachkräfte im Erziehungsurlaub oder im Ruhestand
diese Kooperation könnte auch dadurch bewerk- mit langjähriger Erfahrung mit Kindern mit höherem
stelligt werden, dass externe Anbieter (Hebammen, Unterstützungsbedarf für die Elternbegleitung anzu-
Beratungsstellen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, werben. Schließlich könnte speziell geschultes Perso-
Kinderpsychologinnen und Kinderpsychologen, nal die Aufgabe einer Elternbegleitung übernehmen.
Ernährungsfachkräfte, Logopädinnen und Logopäden,
Motopädinnen und Motopäden) fest Kitas zugeordnet
werden und damit einen engen Kontakt mit den Eltern
aufbauen können. Kitas können auch verstärkt als Orte
für Maßnahmen der Erwachsenenbildung genutzt
werden. Zu denken ist ferner an einen Bring- und Ab-
holservice, der Eltern viel Zeit ersparen könnte.
Entscheidend ist, neben der Qualifizierung des Per-
sonals, auch auf eine Bezahlung nach Tarif zu achten
sowie für diese Kräfte gute Arbeitsbedingungen be-
reitzustellen. Die Kinder, aber auch die pädagogischen
Kräfte, müssen derart tätige Aushilfskräfte kennen
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