Schulprogramm - Städt. Gemeinschaftsgrundschule (Primarstufe) Rietberg (Stand: September 2019) - Emsschule Rietberg
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Schulprogramm – Teil A Inhaltsverzeichnis Teil A Das Schulprogramm 1. Leitbild 2. Unsere Schule 2.1 Zur Schulgeschichte und Gründung im Jahr 2009 2.2 Die Emsschule heute 2.3 Schulorganisation 2.3.1 Kontaktdaten 2.3.2 Unterrichtszeiten 2.3.3 Raumprogramm 2.3.4 Bus 2.4 Gemeinsames Lernen (GL) 2.4.1 Entwicklung 2.4.2 Rahmenbedingungen der Schule 2.4.3 Grundlagen 2.4.4 Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs nach AO-SF 2.4.5 Arbeitsweise 2.4.6 Elternberatung und Übergang in die Sekundarstufe 1 2.4.7 Kooperationen 2.5 Außerunterrichtliche Betreuung 2.5.1 OGGS 2.5.2 Randstundenbetreuung 2.6 Förderverein 2.7 Schulgemeinde 2.7.1 Eltern 2.7.2 Schülerinnen und Schüler 2.7.3 Lehrkräfte 2.7.4 Regeln für das Zusammenleben 2.8 Außerschulische Kooperationspartner / Außerschulische Lernorte 2.9 Übersicht über Veranstaltungen im Schuljahr 3. Schwerpunkte unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit 3.1 Übergang Kindergarten / Grundschule -2-
Schulprogramm – Teil A 3.2 Die Schuleingangsphase an der Emsschule 3.2.1 Leitidee 3.2.2 Zeitliche Übersicht "Übergang Kita - Grundschule" 3.2.3 Projekt „Schulmäuse“ 3.3 Soziales Lernen 3.3.1 Gewaltprävention 3.3.2 Die Streitschlichter 3.3.3 Die Kinderkonferenz 3.3.4 Schulsozialarbeit an der Emsschule 3.3.5 Mein Körper gehört mir 3.4 Lesen in der Emsschule 3.4.1 Leseerziehung 3.3.2 Schülerbücherei 3.5 Schreiben in der Emsschule 3.6 Mathematik in der Emsschule 3.7 Digitale Bildung 3.8 Gesundheitserziehung 3.9 Umwelterziehung 3.10 Bewegung in der Schule 3.10.1 Bewegung in der Pause 3.10.2 Sportangebote 3.11 Fördern / Fordern 3.11.1 Durchgängige Sprachbildung 3.11.2 PReSch - Maßnahmen zur Prävention von Rechenschwierigkeiten 3.11.3 Besondere Begabungen 3.11.4 Schwimm-Förder 3.12 Übergang Grundschule / weiterführende Schule -3-
Schulprogramm – Teil A Teil B 4. Standardsicherung / Qualitätssicherung 4.1 VERA 4.2 Interne Evaluation 4.3 Fortbildungsplanung 4.4 Schulentwicklungsplanung 4.5 QA Teil C Anhang: Curricula - Deutsch - Mathematik - Sachunterricht - Englisch - Sport - Evangelische Religionslehre - Katholische Religionslehre - Musik - Kunst - HSU / Türkisch - HSU / Russisch Konzepte - Konzept zum GL - Konzept zur Schuleingangsphase - Besondere Angebote im sportlich / musisch / künstlerischem Bereich - Förderkonzepte Durchgängige Sprachbildung PReSch - Maßnahmen zur Prävention von Rechenschwierigkeiten Besondere Begabungen Schwimm-Förder - Konzept - Lese- / Büchereistunden - Pausenaktivitäten -4-
Schulprogramm – Teil A - Konzepte zur Streitschlichtung / Gewaltprävention - Konzept Schulsozialarbeit - Konzept zur Kinderkonferenz - Konzept Zirkus – Stärkung der Gemeinschaft - Konzept zur digitalen Bildung - Konzept zur Gesundheitserziehung - Konzept zum Gender-Mainstreaming - Konzept zur Werteerziehung - Konzept zur Umwelterziehung / Energie -5-
Schulprogramm – Teil A Das Schulprogramm Ein Schulprogramm ist eine schriftliche Dokumentation, in der eine Schule ihr Leitbild dar- stellt und mittel- bis langfristige Schwerpunkte der Qualitätsentwicklung setzt. Für die gesamte Schulgemeinde hat es verbindlichen Charakter und wirkt somit als Hilfe zur Orientierung im schulischen Alltag. Weiterhin ist es ständig in Bewegung, um der in der heutigen Zeit sich schnell verändernden Umwelt mit immer neuen Herausforderungen schulisch zu begegnen. Zur Entstehungsgeschichte: Im Gründungsjahr der Emsschule 2009 wurden zunächst die beiden Schulprogramme der sich ehemals im Gebäude befindlichen Grundschulen als Grundlage für die Erstellung ei- nes neuen Schulprogramms zur Hand genommen. Diese Vorgehensweise erwies sich als praktikabel, da das neue Schulprogramm für die neue Grundschule aufsteigend ab dem Schuljahr 2009 / 2010 aufgebaut werden sollte, sowie parallel dazu die Jahrgänge mit ihren unterschiedlich geführten Klassen der ehe- mals vorgefundenen Schulen ausliefen. Für diese Klassen bzw. Jahrgänge sollten ver- ständlicherweise noch die entsprechenden Programmatiken also auch Schulprogramme bis zum Abgang der Kinder gelten. Die schulischen Gremien des ersten Jahrgangs der Emsschule erarbeiteten zunächst eine neue Rahmengestaltung für das neue Schulprogramm. Innerhalb dieses Konstruktes konnten dann während der ersten vier Schuljahre die für die neue große Emsschule be- währten Inhalte der schulischen Arbeit eingeflochten und mit sinnvollen Neuerungen kom- biniert werden. Ergänzungen dazu ergaben Ergebnisse aus der Arbeit an den schulei- genen Curricula zu den Fächern und die Arbeit an den unterschiedlichen Konzepten. Durch die stetige Überarbeitung und Weiterentwicklung des neuen Schulprogramms in einer sich jährlich verändernden Schulsituation (In jedem Schuljahr haben wir einen aus ehemals zwei Schulen zusammengesetzten Jahrgang verabschiedet!) ergab sich nun als Aufgabe für das Schuljahr 2012 / 2013 (In diesem Schuljahr haben wir erstmals nur noch Jahrgänge der neuen großen Emsschule!) unser Schulprogramm in der derzeitigen Fas- sung in allen schulischen Gremien zu überarbeiten und zu evaluieren. Seit der Qualitätsanalyse (QA) im Jahr 2013 geschieht eine Überarbeitung und Aktualisie- rung des Schulprogramms bzw. der entsprechenden Kapitel in der Regel jährlich. Das Schulprogramm der Emsschule: In jedem Schuljahr wird das Schulprogramm der Emsschule so zusammengestellt, dass es in folgenden drei Teilen zukunftsorientiert immer vorliegen soll: Teil A soll die Kapitel „Einführung in das Schulprogramm“, „Leitbild unserer Emsschule“, „Kontaktdaten zu unserer Schule“ und „Schwerpunkte unserer Bildungs- und Erziehungs- arbeit“ darstellen. -6-
Schulprogramm – Teil A Querverweise zu Teil B und C werden gegeben. Zur Transparenz aller, besonders aller Beteiligten an der Schulgemeinde, gibt es diesen Teil A auch zur Einsicht auf der Schulhomepage. Zur besseren Lesbarkeit gibt es Lese- exemplare in der Schule zur Ausleihe. Eine Aktualisierung nimmt ein Schulprogrammteam jährlich im Herbst vor. Der Flyer über die Emsschule und über unser Konzept GL wird ebenso jährlich überarbeitet und liegt spätestens im November zur Lernanfängeranmel- dung aktuell vor. Teil B des Schulprogramms soll die Kapitel zur Standardsicherung und Qualitätssicherung enthalten. Dieser Teil enthält die Inhalte und Ergebnisse zu den Stichpunkten „VERA“, „Evaluation“, „Fortbildungsplanung“ und „Schulentwicklungsplanung“. Diese Zusammen- stellung liegt in der Schule schriftlich und digital vor und soll von der Steuergruppe, dem Fortbildungsteam und der Schulleitung stetig zum Schuljahresbeginn aktualisiert werden. Teil C soll in Form von Anhängen die schuleigenen Curricula zu den Fächern und die ver- schiedenen Konzepte unserer Schule enthalten. Diese Arbeiten liegen in digitaler und schriftlicher Form in Ordnern in der Schule vor und werden durch die kontinuierliche Arbeit in den Fachgruppen und Themengruppen überarbeitet und aktualisiert. Zur gesetzlichen Grundlage: In Auszügen aus dem Schulgesetz des Landes NRW heißt es in § 3 (2): Die Schule legt auf der Grundlage ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die besonderen Ziele, Schwer- punkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant, falls erforderlich, konkre- te Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch. Die Fortschreibung des Schulprogramms ist verpflichtend (BASS 14-23 Nr.1). Die Schul- konferenz beschließt das Schulprogramm (§ 65 Abs.2 Nr.1). -7-
Schulprogramm – Teil A 1. Leitbild Wir liegen am Fluss! – Wir sind im Fluss! Vision für unsere Schule: Unsere Schule ist ein Lebensraum, in dem sich jeder mit Freude in die Gemeinschaft einbringt und dort seine Persönlichkeit entwickeln und entfalten kann. Leitsätze für das Kollegium: 1. Der Lebensraum unserer Schule ist ein soziales Miteinander, geprägt von wert- schätzendem und achtsamem Umgang aller Beteiligten. 2. Wir sichern den Informationsfluss. 3. Wir legen Wert auf Arbeits- und Organisationsstrukturen für eine effektive Kooperation. 4. In strukturierter Teamarbeit profitieren wir von den Erfahrungen und neuen Ideen un- tereinander. 5. Wir legen Wert auf eine freundliche, anregend gestaltete Lernumgebung. 6. Wir pflegen unsere kollegiale Gemeinschaft. 7. Wir tragen zu einem guten effektiven schulischen Gelingen bei, indem wir als Ein- zelperson im Hinblick auf unsere persönlichen Ressourcen die eigenen Grenzen wahrnehmen dürfen. Maßnahmen für das Kollegium: 1. Wir hören einander aktiv zu, lassen einander ausreden, versuchen den ande- ren zu verstehen und bewerten dabei nicht. 2. Wir reflektieren selbstkritisch unsere Maßnahmen. 3. Mit unserem Verhalten in der Schule sind wir Vorbild für die Schüler. 4. Wir pflegen höfliche Umgangsformen, d.h. u.a. wir grüßen uns, wir bedanken uns, wir entschuldigen uns in einem angemessenen Ton. 5. Wir akzeptieren unterschiedliche Meinungen und Arbeitsweisen. 6. Wir begegnen uns mit Offenheit und gehen sachlich mit konstruktiver Kritik um. 7. Wir sprechen und lachen miteinander, nicht übereinander. 8. Bei aller Anstrengung wollen wir das Lachen nicht verlernen. -8-
Schulprogramm – Teil A Leitsätze für den Unterricht: 1. Wir geben den Schülern Raum und Zeit, individuelle Neigungen und Interessen zu entdecken und zu entfalten. 2. Jeder Schüler wird respektvoll und wertschätzend behandelt. 3. Die Schüler erhalten Gelegenheit zum selbstständigen Lernen und werden dabei unterstützt. 4. Jeder Schüler erreicht einen seinen Möglichkeiten entsprechenden Lernzuwachs. 5. Die Schüler erhalten verbindliche und andere jahrgangsbezogene Lerninhalte und Angebote. 6. Wir fördern das soziale und gemeinsame Lernen und gestalten unsere Schule als sozialen Lernort. 2. Unsere Schule 2.1 Zur Schulgeschichte und Gründung im Jahr 2009 Schon im Mittelalter gab es in Rietberg eine Lateinschule unter kirchlicher Aufsicht, Vor- gängerin des späteren Progymnasiums. Daneben existierte eine „niedere Schule“ für Knaben, deren Lehrer von der Stadt mit gräflicher Zustimmung eingesetzt wurden. Auch die Schulmeisterin der Mädchenschule, die es bereits ab 1663 gab, wurde von der Stadt vorgeschlagen. Die Schulen standen unter Aufsicht des Pfarrers und wuchsen im 19. Jahrhundert zu- sammen; die neue Schule wurde zunächst „Pfarrschule“ dann „Katholische Schule“ bzw. „Katholische Volksschule“ genannt. Eine kleine evangelische Elementarschule wurde 1853 gegründet. Als ab 1872 anerkannte öffentliche Schule, trat der erste Lehrer erst 1878 sein Amt an, unterrichtete 13 Jungen und Mädchen in den Hauptfächern. Handarbeit und Sport wur- den gemeinsam mit den katholischen Kindern in der katholischen Schule unterrichtet. Immer wieder hatten die Schulen neben anderen Schwierigkeiten auch mit Raumnot zu kämp-fen. In den 30er Jahren wurden Schulklassen teilweise nachmittags unterrichtet, was ei-nen Schulstreik verschiedener Familien der südlichen Bauernschaft zur Folge hat- te. Wäh-rend des Naziregimes wurde die evangelische Zwergenschule aufgelöst, die Kinder wur-den von der katholischen Volksschule aufgenommen, die nun als „deutsche Volksschule“ nur noch „Volksschule Rietberg“ hieß. Nach einer Elternbefragung 1946 gab es in Rietberg wieder eine kath. Volksschule mit ca. 620 Schülern und eine ev. Volksschule mit etwa 60 Schülern. Beide Schulen sind im- mer wieder verbunden gewesen. Es gibt seit 1958 gemeinsam genutzte Räume und ei- nen gemeinsamen Hausmeister. 1968 führte Lehrermangel zur Schließung der ev. Schu- le, 46 Kinder wurden von der kath. Schule aufgenommen, 17 Kinder gingen nach Güters- loh zur Schule. Seit 1969 gibt es keine Volksschulen mehr. Nach einer weiteren Eltern- -9-
Schulprogramm – Teil A abstimmung wurde damals eine katholische Grundschule für den Schulbezirk I und eine Gemeinschaftsgrundschule für Kinder aller Ortsteile eingerichtet. Ab 1980/81 waren beide Schulen an der Rinnerforth untergebracht, nutzten die Turnhal- le, Pausenhalle und den Schulhof gemeinsam. Beide Schulen teilten sich ein Sekretariat mit einer Schulsekretärin und einen Hausmeister. Da nach dem neuen Schulgesetz Grundschulen eine Mindestgröße von 191 Kindern ha- ben müssen und dies bei beiden Grundschulen für die nächsten Jahre nicht gewährleis- tet war, wurde eine Auflösung beider Grundschulen in Rietberg und die Neugründung einer Grundschule zum 01.08.2009 beschlossen. Eine Elternabstimmung zum Ende des Schuljahres 2008/2009 ergab, dass die Kinder ab 2009/2010 an einer städtischen Ge- meinschaftsgrundschule unterrichtet wurden. Gemeinsam suchten Kinder, Eltern, Lehrer und Lehrerinnen zu dieser Zeit einen Schul- namen. Nach vielen Erkundigungen und Abstimmungen unter den Kindern, Eltern und Lehrkräf- ten, sowie in den schulischen Gremien wurde der Name „Emsschule“ gefunden. Seit dem 1. Juni 2012 heißt die Schule nun: Emsschule - Städt. Gemeinschaftsgrund- schule (Primarstufe) Rietberg. Dieser „Geburtstag“ wurde am selbigen Tag mit einem großen Schulfest für die gesamte Schulgemeinde gefeiert. Seitdem erkennt man die Emsschule auch an ihrem neuen Lo- go: Am 29. April 2016, dem Tag des zweites großen Schulfestes der Emsschule, wurde feier- lich zur Eröffnung ein entsprechendes Schulschild über dem Haupteingang der Emsschu- le enthüllt. - 10 -
Schulprogramm – Teil A 2. Die Emsschule heute - ist Gemeinschaftsgrundschule. - befindet sich im Zentrum der Stadt Rietberg. - ist Offene Ganztagsgrundschule und verfügt über das Angebot Randstundenbetreuung. - bietet seit dem Schuljahr 2011/2012 Gemeinsames Lernen (GL) an - wird von ca. 360 Kindern besucht. - ist in der Regel vierzügig. - hat als Konzept, dass in der Schuleingangsphase die Hauptfächer (Deutsch und Mathematik) in der Regel von der Klassenlehrkraft unterrichtet werden. Ab der 3. Klasse wird ein Hauptfach in der Regel von einer Lehrkraft aus dem Jahrgangsteam übernommen. - hat zurzeit ein Kollegium bestehend aus mehr als 30 Kolleginnen und Kollegen, einer sozialpädagogischen Fachkraft, drei sonderpädagogischen Lehrkräften, einer Lehrkraft für den HSU in Türkisch, einer Lehrkraft für Islamkunde in dt. Sprache, 2 Lehramtsanwärterinnen, einer Mitarbeiterin im FSJ, einer Integrationsassistenten und einer Schulsozialarbeiterin. - verfügt über ein Schulgebäude mit Computerraum, Musikraum, Kreativraum, For- scherwerkstatt (für das Fach Sachunterricht), Schülerbücherei, Lernwerkstätten sowie großzügigen Räumlichkeiten für den Ganztagsbereich. Dem Raum der For- scherwerkstatt ist eine Schülerküche angegliedert. - hat einen großen Schulhof und eine Schulwiese mit vielen Spiel- und Sportmöglich- keiten zur bewegten Pausengestaltung (z.B. Fußballfeld, Vogelnestschaukel, Reck- stange, Schulgarten, Sandbereiche, Tischtennisplatten, Klettergerüst, Tischkicker, Gemeinschaftsschaukel ...) - verfügt über eine Zweifach–Turnhalle, eine Laufbahn und eine Sprunggrube und über die Möglichkeit, weitere Sportstätten am Ort für den Schwimmunterricht und größere Sportveranstaltungen zu nutzen. - 11 -
Schulprogramm – Teil A 2.3 Schulorganisation 2.3.1 Kontaktdaten Schulanschrift Rinnerforth 25 33397 Rietberg Tel.: 05244-70930 Fax: 05244-988905 E-mail: info@emsschule-rietberg.de Homepage: www.emsschule-rietberg.de Zeiten Telefon-Nr. Rektorin: Frau Annemarie Schulze 05244-70930 Konrektorin: Frau Katja Tabbert 05244-70930 Sekretariat: Frau Martina Speit Montag bis 05244-70930 Freitag: 07.30 – 12.30 Uhr Hausmeister: Herr Norbert Jakobtorweihen 05244-70930 Außerunterrichtliche Betreuung: - Offene Ganztagsschule - Randstunde Ständige Mitarbeiterinnen und Ansprechpartnerinnen OGGS - Frau Uta Gewalt - Frau Lisa Barth Durchwahl: 05244 - 39031 Randstunde - Frau Melanie Haarannen - Frau Sabine Köhler Durchwahl: 05244 - 39030 - 12 -
Schulprogramm – Teil A 2.3.2 Unterrichtszeiten Schulstunden: Pausen: Schwimmunterricht: 1. Stunde 08.00 - 08.45 Uhr Pause 08.45 - 08.50 Uhr Montag und Dienstag 1. Hof- 2. Stunde 08.50 - 09.35 Uhr 09.35 - 09.55 Uhr pause Gruppe Abfahrt Rückk. 3. Stunde 09.55 - 10.40 Uhr Pause 10.40 - 10.45 Uhr I Mo. 08.00 09.15 2. Hof- 4. Stunde 10.45 - 11.30 Uhr 11.30 - 11.45 Uhr pause II Mo. 08.00 09.15 5. Stunde 11.45 - 12.30 Uhr Pause 12.30 - 12.35 Uhr III Mo. 08.50 10.05 6. Stunde 12.35 - 13.20 Uhr IV Mo. 08.50 10.05 FU Di. 11.35 13.05 Der Schulgong ertönt an der Emsschule zu folgenden Zeiten: - 8.00 Uhr, wenn der Unterricht beginnt. - 9.55 Uhr und 11.45 Uhr, wenn die Hofpausen beendet sind. - 11.30 Uhr, 12.30 Uhr und 13.20 Uhr, wenn der Unterricht endet. Die Schultüren öffnen sich um 7.50 Uhr, so dass die Kinder 10 Minuten Zeit haben, in Ruhe anzukommen. Eine Lehrkraft befindet sich in der Regel als Ansprechpartner im Klassenraum. Zu Beginn der Pausen und nach dem Unterricht sorgt die betreffende Lehrperson dafür, dass alle Kinder den Klassenraum und die Flure verlassen. Bei starkem Regen bleiben die Kinder in den Klassenräumen. Diese „Regenpause“ wird ggfs. durch eine Mikrofondurchsage bekannt gegeben. Die Aufsicht in den Klassen über- nimmt die Lehrperson, die dort unterrichtet hat. Patenklassen können sich gegenseitig besuchen. 2.3.3 Raumprogramm Raumprogramm im Schuljahr 2019/2020 Erdgeschoss Im Erdgeschoss befinden sich - der Haupteingang der Schule, vom Schulhof aus begehbar - die sieben Klassenräume der Schuleingangsphase; die Klassenräume werden am Nachmittag von der OGGS als Hausaufgabenräume genutzt sowie ein Bespre- chungsraum - der Lehrertrakt mit Lehrerküche, Besprechungsraum (dieser wird zurzeit auch von der Schulsozialarbeiterin mitbenutzt), Toilettenanlagen für Lehrkräfte, ein Lehrer- eingang und ein Treppenhaus, welches nur von Lehrkräften benutzt wird - eine Hausmeisterloge und ein abgeschlossener Putzmittelraum - eine Toilettenanlage mit Jungen- und Mädchentoiletten - 13 -
Schulprogramm – Teil A - eine barrierefreie Toilette - ein Kopierraum mit Materialschränken - ein Archivraum - 2 Lernwerkstätten genutzt von sozialpädagogischer Fachkraft sowie einer Sonder- pädagogin (Ausstattung: Montessori-Material, Klavier, Lernmaterial 1 und - 2, Material 1 und 2, Material für die Schulmäuse-Gruppen) - ein Mehrzweckraum, der auch von den „Emspiraten“ (Randstundenbetreuung) ge- nutzt wird - die Räumlichkeiten der OGGS (zwei Gruppenräume, Büro OGGS, Ruheraum, Kü- chenzeile, Mensa, Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine und Trockner) - der Verwaltungsbereich mit Sekretariat, Rektorzimmer, Konrektorzimmer und Krankenliege Obergeschoss Im Obergeschoss befinden sich - ein großzügiger Etagenbereich mit zwei Lerninseln, der für Ausstellungen und Gruppenarbeiten genutzt wird - die acht Klassenräume der Jahrgänge 3 und 4; die Klassenräume werden am Nachmittag von der OGGS als Hausaufgabenräume genutzt - PC Raum - Musikraum - Schülerbücherei - 2 Lernwerkstätten - Toilettenanlage für Mitarbeiter der OGGS und Lehrkräfte - Serverraum - Forscherwerkstatt (inklusive Küchenzeile, SU-Material, Themenkisten SU) - Lagerstelle Lehrwerke - Lagerstelle Türkisch-Material, Russisch-Material, Englisch-Material und Kartenma- terial - Putzmittelraum mit Geräteabstellraum - Kreativraum - 2 Räume für die Sprachförderung - ein Snoezelen-Raum Keller Im Keller befinden sich - Kellerraum Lehrkräfte - Kellerraum Hausmeister und OGGS - Heizungsraum - Abstellraum mit Stromkasten - Bereich Brennofen - 14 -
Schulprogramm – Teil A Außenbereiche Schulhof - Tischtennisplatten - Torwand - Ballkrake - Klettergerüst mit Rutschbahn - Sandkästen - Schulwiese - DFB-Minifußballfeld - Tischkicker - Vogelnestschaukel - Gemeinschaftsschaukel - Reckstangen - Sandbereich mit Sonnensegel - Schulgarten mit Gartenhaus Zweifachturnhalle Überdachte Fahrradabstellplätze Lehrerparkplatz Haltegelegenheiten für Eltern Schulbushaltestelle Hütten (Werkbank und Material Hausmeister, Möbellager) 2.3.4 Bus Innerhalb der Stadt Rietberg und ggf. auch aus den umliegenden Ortsteilen befördern verschiedene Busunternehmer unsere Kinder morgens zur 1. Stunde und nach Unter- richtsschluss. Mit den Buskindern des 1. Schuljahres wird in den ersten Schultagen, dass sichere Ge- hen zur Schulbus-Haltestellte geübt. Sie treffen sich an einem abgesprochenen Treff- punkt (Zeichen ist ein bushaltestellenähnliches Schild) im Eingangsbereich der Schule und werden von einer Lehrkraft zum entsprechenden Bus gebracht. In der Regel bewälti- gen die Kinder nach ein paar Wochen den Weg zur Schulbus-Haltestelle selbstständig. Der Busplan der einzelnen Linien liegt im Sekretariat aus. - 15 -
Schulprogramm – Teil A 2.4 Gemeinsames Lernen (GL) 2.4.1 Entwicklung Seit dem Schuljahr 2011 /2012 war die Emsschule Grundschule mit gemeinsamem Un- terricht. Damals gab es pro Jahrgang eine Klasse, in der Kinder mit und ohne sonder- pädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet wurden. Zum Schuljahr 2016/17 wurde die Emsschule Schule des gemeinsamen Lernens. Seit- dem können in jedem neuen Jahrgang Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unter- stützungsbedarf in allen Klassen des Jahrgangs gemeinsam gefördert werden. 2.4.2 Rahmenbedingungen der Schule Die Klassen im Erdgeschoss, und die Turnhalle sind barrierefrei zu erreichen. Im Som- mer 2015 wurde außerdem eine barrierefreie Toilette im Erdgeschoss ausgebaut. Somit können zwar Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwick- lung“ die Schule besuchen, sie sind aber im Fall erheblicher motorischer Einschränkun- gen nach wie vor vom Besuch der Fachräume im Obergeschoss (Schülerbücherei, For- scherwerkstatt, Musikraum, Computerraum, Snoezelen-Raum) ausgeschlossen. Sächli- che Voraussetzungen für schwerstbehinderte Kinder oder Kinder mit Pflegebedarf sind an der Emsschule nicht gegeben. Die Flure des Gebäudes sind jeweils einem Jahrgang zugeordnet. Darüber hinaus gibt es in jedem Flur mindestens einen Raum zur äußeren Differenzierung in Kleingruppen. Die- se werden vorrangig für die sonderpädagogischen Förderung sowie für die Sprach- Förderung aber auch für spezielle Forder-/Fördergruppen genutzt. Aktuell sind zwei die- ser Förderräume jeweils einer Sonderpädagogin zugeordnet. Ergänzt wird das Rauman- gebot durch einen Snoezelen-Raum, der Kindern eine Möglichkeit bieten kann, zur Ruhe zu kommen. 2.4.3 Grundlagen Kooperation und Teamarbeit sind die Grundpfeiler einer Schule des gemeinsamen Lernens. Sie sind Voraussetzung und Entwicklungsaufgabe zugleich und setzen die innere Akzeptanz zur Zusammenarbeit im Team voraus. Wünschenswerte Grundhaltung für die Zusammenarbeit: - gegenseitige Toleranz, Akzeptanz und Empathie - Reflexionsfähigkeit - Bereitschaft zu sachlicher und konstruktiver Konfliktbewältigung. Die multiprofessionelle Kooperation an einer Schule des gemeinsamen Lernens erfordert Absprachen, damit die Arbeit für alle Seiten professionell, zufriedenstellend und ohne Reibungsverluste verlaufen kann. Dabei sollten die Beteiligten versuchen, ihre Kooperationsabsprachen inhaltlich auf vier Ebenen zu klären: - die organisatorische Ebene (wer ist für was federführend verantwortlich?), - die Sachebene (wie soll Unterricht gestaltet werden?), - 16 -
Schulprogramm – Teil A - die Beziehungsebene (wer übernimmt welche Rolle? Austausch und Kommunikation - wann?), - die Persönlichkeitsebene (kann ich den anderen so annehmen?). 2.4.4 Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs nach AO-SF Ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich von Lern- und Entwicklungsstö- rungen (Förderschwerpunkte: Lernen, emotionale und körperliche Entwicklung oder Sprache) vorliegt, lässt sich vielfach erst im Verlauf der Grundschulzeit feststellen, so dass für diese Gruppe nur in geringem Umfang Feststellungen vor der Einschulung erfol- gen können. Sollten Sie bei Ihrem Kind allerdings schon vor dem Beginn seiner Schulpflicht der Auf- fassung sein, dass bei ihm in diesem Bereich ein Bedarf an sonderpädagogischer Unter- stützung vorliegt, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, beim zuständigen Schul- amt bereits vor der Einschulung die Durchführung eines Verfahrens zur Ermittlung eines entsprechenden Unterstützungsbedarfes zu beantragen. Auf Ihren Antrag hin entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über den Bedarf an sonder- pädagogischer Unterstützung und die Förderschwerpunkte. Vorher holt sie ein sonder- pädagogisches Gutachten und wenn erforderlich ein medizinisches Gutachten der unte- ren Gesundheitsbehörde ein. Ein solcher Antrag kann aber von Schulamt abgelehnt werden, wenn es sinnvoll er- scheint, zunächst die Entwicklung des Kindes in den ersten beiden Schuljahren abzuwar- ten und zu bewerten. Führen zusätzliche Fördermaßnahmen und ein Verbleib in der Schuleingangsphase für ein weiteres Jahr jedoch voraussichtlich nicht zum Erreichen der Lernziele der Schuleingangsphase, so kann ab dem dritten Schulbesuchsjahr ein solches Verfahren sowohl durch die Eltern als auch durch die Schule beantragt werden. Entwicklungsschwerpunkte im zielgleichen Bildungsgang der Grundschule: · emotionale und soziale Entwicklung · Sprachliche Entwicklung · körperliche und motorische Entwicklung · Hören und Kommunikation · Sehen Entwicklungsschwerpunkte in zieldifferenten Bildungsgängen: · Lernen · geistige Entwicklung Am Ende jeden Schuljahres wird erneut überprüft, ob ein sonderpädagogischer Förder- bedarf weiterhin besteht. 2.4.5 Arbeitsweise Die Lerninhalte im GL sind an die Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule gebun- den. Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden nach den für sie geltenden Richtlinien unterrichtet und müssen, soweit sie zieldifferent gefördert werden, nicht die gleichen Lernziele erreichen. Die Förderung aller Kinder erfolgt im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten weitgehend binnendifferenziert. Darüber hinaus werden die - 17 -
Schulprogramm – Teil A Kinder für den Förderunterricht, ihren Förderbedarfen entsprechend, in Förder- und Fordergruppen (Deutsch, Mathematik, Sprachförderung, besondere Begabungen) einge- teilt. Kinder, die nach abgeschlossenem AO-SF in den zieldifferenten Bildungsgängen unterrichtet werden, können bei Bedarf darüber hinaus, insbesondere in den Kernfächern Deutsch und Mathematik, in äußerer Differenzierung innerhalb kleiner Lerngruppen inten- siv gefördert werden. 2.4.6 Elternberatung zum Übergang in die Sekundarstufe 1 Für Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf finden im 4. Schuljahr bereits vor den Herbstferien Beratungsgespräche zum Übergang auf die weiterführende Schule statt. An diesen Gesprächen nehmen die Klassenlehrerin und die zuständige Sonderpädagogin teil. Die Lehrkräfte informieren die Eltern über die in Frage kommenden zukünftigen Förderorte für ihr Kind. In Frage kommen hierfür grund- sätzlich eine weiterführende Schule des gemeinsamen Lernens (z.B. in Rietberg die Ri- chard-von-Weizsäcker-Gesamtschule) oder eine dem Förderbedarf entsprechende För- derschule. Während des Gesprächs teilen die Eltern den Lehrkräften mit, an welcher Schule ihr Kind ab dem 5. Schuljahr gefördert werden soll. Die Lehrkräfte leiten diesen Elternwunsch zusammen mit einigen grundlegenden Informationen zur Schullaufbahn und zum Förderbedarf des Kindes an das zuständige Schulamt weiter. Über den Inhalt der an das Schulamt weitergeleiteten Informationen werden die Eltern im Rahmen des Beratungsgespräches informiert. (vgl. BASS – 13-41 Nr. 2.1 AO-SF) 2.4.7 Kooperationen Schulsozialarbeit Ein weiterer Bestandteil, um der ganzheitlichen Förderung und sozialen Integration unse- rer Schüler*innen gerecht zu werden, ist die enge Zusammenarbeit zwischen Schulsozi- alarbeit und Lehrkräften. Unsere Schulsozialarbeiterin, Frau Diekmann, ist das Bindeglied zwischen Schule, Elternhaus und Kooperationspartnern (vgl. 3.3.4) Soziale Gruppe Das Jugendamt Rietberg ermöglicht uns eine Kooperation mit der Jugendhilfe Bethel. In einer Kleingruppe („Blitzkids“) erhalten einzelne Kinder ab dem zweiten Schuljahr einmal wöchentlich die Gelegenheit mit zwei speziell geschulten Mitarbeitern der Jugendhilfe, soziale Handlungsmuster einzuüben. OGGS Seit dem Schuljahr 2019/20 finden wöchentliche Besprechungen zwischen der Leitung der OGGS und einer Sonderpädagogin statt, um fachlichen Austausch sowie Beratung der pädagogischen Kräfte im Ganztagsbereich sicher zu stellen. Förderschulen Um eine fachkompetente Förderung in allen Entwicklungsschwerpunkten zu gewährleis- ten sind jederzeit Kooperationen mit den Förderschulen im Kreis Gütersloh und ggfs. auch über die Kreisgrenzen hinaus zur Beratung und zum kollegialen Austausch möglich. - 18 -
Schulprogramm – Teil A 2.5 Außerunterrichtliche Betreuung 2.5.1 OGGS Mit dem Schuljahr 2006/2007 hat an der Emsschule die offene GanztagsGrundschule begonnen. Das pädagogische Konzept der Offenen GanztagsGrundSchule umfasst den eigentlichen Unterricht sowie die Zeiten vor und nach diesem Kernunterricht, das gemeinsame, familiäre Mittag- essen, die qualifizierte Hausaufgabenbegleitung in Kleingruppen, besondere Fördermaß- nahmen, die Kultur-, Sport und Freizeitangebote sowie die Phasen freien Spiels und der Entspannung, die aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen. Die Kinder erleben die Schule im Rahmen eines rhythmisierten Tagesablauf von frühes- tens 7.30 Uhr bis spätestens 17.00 Uhr. Die Schulräume werden so gestaltet, dass die Kinder sich dort gerne aufhalten und sich wohlfühlen. Dazu gehören z.B. die Einrichtung eines kindgerechten Küchenbereiches, ei- nes Ruheraumes mit Schülerbibliothek und ein Kreativ- und Spielbereich. Die OGGS ist auch an unterrichtsfreien Tagen und in den Ferien geöffnet( mit Ausnahme der Weihnachtsferien und der letzten drei Wochen in den Sommerferien). In dieser Zeit besteht für die Randstundenschüler die Möglichkeit, sowie allen anderen Schüler der Emsschule, eine Betreuung bis 17 Uhr zu besuchen. Folgende pädagogische Schwerpunkte werden in der OGGS berücksichtigt. die lesende Schule die bewegte Schule die multikulturelle Schule die kreative Schule die fördernde/fordernde Schule Die Betreuung der OGGS-Kinder von 7.30-8.00 Uhr findet Mitarbeiterinnen der Randstun- de statt. Schulische Veranstaltungen und Elternabende werden gemeinsam von OGGS und Rand- stunde mitgestaltet. Die Mitarbeiterinnen unterstützen sich gegenseitig in ihrer pädagogischen Arbeit. Von Sei- ten der Schule stehen Lehrkräfte der OGGS mit „Lehrerstunden“ zur Verfügung. In diesen Stunden werden individuelle Förderangebote, AG`s (Garten, Speed Stacks) oder organi- satorische und fachbezogener Austausch mit der Schulleitung und/ oder Koordinations- lehrkraft durchgeführt. Diese Voraussetzungen bilden Rahmenbedingungen, die ebenso berücksichtigt werden müssen, wie die Individualität der einzelnen Kinder. Es fällt vielen Kindern schwer sich an Regeln und Werten zu orientieren, die früher in der Familie vermittelt worden sind. Dies mag zum Einem mit dem „Werteverfall“ in unserer Gesellschaft zusammenhängen, zum anderen aber auch damit, dass der Erziehungsauf- trag heute von der Familie in die Schule und die außerschulische Betreuung abgegeben wird. - 19 -
Schulprogramm – Teil A Die Kinder müssen in ihrer Lebenssituation angenommen werden. Darum ist es wichtig diesen Kindern Werte und Regeln zu vermitteln, die sie zu wertvollen Individuen unserer Gesellschaft machen. Deshalb sollte ein sozialer Raum geboten werden, in dem sie Freunde treffen, Erfahrungen machen und sich darüber austauschen, spielen und ihre Freizeit gestalten. Es sollten Förderkonzepte für Schüler und Schülerinnen mit speziellen Bedarfen beste- hen. Dieser sichere Ort muss ein Ort der Struktur sein. An der Emsschule werden seit dem Schuljahr 2011/2012 werden Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Seit einigen Jahren steigt die Zahl der syrischen Flüchtlingskinder in der OGGS und in der Randstundenbetreuung. Besonders Flüchtlingskinder leiden durch ihre Traumatisierung an Strukturverlust. Einige wichtige Aufgabe von Traumapädagogik ist das Anbieten von Struktur! Die Kinder müssen in ihrer bedeutenden Situation angenommen werden. Der all- tägliche, verlässliche, strukturierte Schulalltag ist bereits der wertvolle Beitrag zur Stabili- sierung und Resilienzsteigerung von Flüchtlingskindern, deshalb ist es auch für diese Kin- der besonders wichtig im Nachmittagsbereich einen strukturierten Tagesablauf zu erfah- ren. Im Kindergarten erfahren die Schulanfänger einen strukturierten Tagesablauf, vom Mor- genkreis über Zeiteinheiten für das Freispiel, angeleitete Angebote und der Abholphase, bzw. Mittagessen und der strukturierten Nachmittagsbetreuung. Um den Kindern den Start in die OGGS zu erleichtern, ist es sinnvoll den Tagesablauf strukturiert zu halten. Von Ankunft der Kinder in der OGGS über das Mittagessen bis zur Freizeitgestaltung, dem AG-Angeboten und der Abholphase. Für einen strukturierten Ta- gesablauf ist es wichtig, die Kinder in Gruppen zusammen zu fassen. So können die Kin- der neue Freundschaften entwickeln und die Gruppe als Lernort erfahren, in dem sie ge- fördert und gefordert werden. Die Gruppen der OGGS setzen sich wie folgt zusammen: 1. Klasse 2. Klasse 3.+4. Klasse Tagesablauf der 1.Gruppe: 7.30- 8.00 Uhr Betreuung bei Bedarf 11.25 Uhr Zur Eingewöhnung und um den Kindern die nötige Sicherheit zu geben, werden die Kinder aus den Klassenräumen abgeholt. 11.30 Uhr Pause 11.45 Uhr Nach der Eingewöhnungsphase nehmen die Kinder an der zweiten großen Pause teil und kommen danach in einem Gruppenraum zusammen. Die Schultaschen der Kinder bleiben vor den Klassenräumen stehen. - 20 -
Schulprogramm – Teil A Anmeldung der Gruppe im Stuhlkreis. Den Stuhlkreis kennen viele Kinder aus dem Kindergarten, durch einen regelmäßigen Ab- lauf erfahren die Kinder ein Zusammengehörigkeitsgefühl. 12.00 Uhr Gemeinsames Mittagessen 12.30 Uhr Die Gruppe geht auf den Schulhof, oder bei schlechtem Wetter in die Turnhalle. Hier haben die Kinder die Möglichkeit ihrem Bewegungsdrang nachzugehen. 13.30 Uhr Hausaufgabenzeit: In Kleingruppen werden 30 Minuten Hausaufgaben gemacht. 14.00 Uhr Imbiss Allen Kindern steht nachmittags ein Snack zur Verfügung. Freispiel 15.00 Uhr Abholphase die Gruppen werden jetzt zusammengelegt und die „Räume“ geöffnet. Die Kinder haben jetzt die Möglichkeit die Gruppen zu wechseln. So können altersüber- greifend neue Freundschaften entstehen und alte Freundschaften erhalten werden. 15.30 Uhr AG` s: Die Kinder haben zu Beginn des Schuljahres die Möglichkeit sich für eine AG zu entschei- den. 16.30 Uhr Ende der AG, zweite Abholphase. 17.00 Uhr Ende der Betreuungszeit. 2. Gruppe und 3. Gruppe: Die beiden Gruppen treffen sich in einem Gruppenraum, dort wird die Anmeldung ge- macht. Anmeldesymbole: 4. Stunde: X 5.Stunde: o Tagesablauf der 2. Gruppe: 7.30- 8.00 Uhr Betreuung nach Bedarf 11.30 Uhr Pause 11.45-13.20 Uhr, je nach Unterrichtsende, Anmeldung im Gruppenraum, Bastelangebot auf den Schulhof, bei schlechtem Wetter in die Turnhalle Leseangebot Freispiel - 21 -
Schulprogramm – Teil A 12.30 Uhr Gemeinsames Mittagessen Im Anschluss: Ruhephase oder Bewegungsmöglichkeit der Kinder 13.30 Uhr Hausaufgabenzeit: In Kleingruppen werden 30 Minuten Hausaufgaben gemacht 14.30 Uhr Imbiss Im Anschluss, die Möglichkeit draußen oder in den Gruppenräumen am Spiel-oder Bastel- angeboten teilzunehmen. 15.00 Uhr Die erste Abholphase beginnt. Der weitere Tagesablauf ist bei der ersten Gruppe beschrieben. Der Tagesablauf der 3. Gruppe ist ähnlich strukturiert wie in der 2. Gruppe. Hier sind nur die Zeiten anders gelagert. 13.20 Uhr Mittagessen für die 3. Gruppe Im Anschluss haben die Kinder die Möglichkeit eine Ruhephase einzulegen oder ihrem Bewegungsdrang nachzugehen. 14.00 Uhr Hausaufgabenzeit: In Kleingruppen werden 45 Minuten Hausaufgaben gemacht 14.45 Uhr Imbiss 15.00- 15.30 Uhr Die erste Abholphase beginnt 15.30 Uhr AG 16.30 Uhr zweite Abholphase 17.00 Uhr Ende der Betreuungszeit. Die OGGS befindet sich im unteren Gebäudeteil hinter dem Erstklässlerflur. Die Räume sind: - Gruppenraum - Büro der Teamleitung - Ruheraum Raum für ein paar Kinder, auch zur Intensivnutzung möglich. - Momentan ist dort der Bauteppich mit entsprechendem Material untergebracht. - Gruppenraum für das 1. Schuljahr - Mensa - Zwischenküche, - Abstellraum - Die Hausaufgaben werden in Klassenräumen gemacht. - 22 -
Schulprogramm – Teil A - Die zusätzlich von der Schule zur Verfügung gestellten Räume werden flexibel und nach Bedarf in Betreuungsspitzen genutzt. - Im Mehrzweckraum findet dienstags die Blitzkidsgruppe statt. Hierbei handelt es sich um eine soziale Gruppe der Jugendhilfe Bethel, die im Auftrag des Jugendam- tes Gruppenarbeit im Rahmen der erzieherischen Hilfe anbietet. (vhs- Reckenberg-Ems) 2.5.2 Randstundenbetreuung Seit 2001 hat die Vormittagsbetreuung in Kooperation mit der Maßnahme "Schule von 8 bis 1" an der damaligen Katholischen Grundschule Rietberg und der Gemeinschafts- grundschule Rietberg für beide Schulen gemeinsam begonnen. Der Förderverein der Emsschule ist Träger der Randstundenbetreuung. Hier werden die zurzeit 115 angemeldeten Kinder von 7 bis 8 Uhr und von 11.30 – 13.20 Uhr betreut. Für die Kinder der OGGS ist das Zubuchen der Frühbetreuung von 7.00-7.30Uhr möglich. Es wird betreut an unterrichtsfreien Tagen, in den Osterferien, den ersten drei Wochen der Sommerferien und den Herbstferien. An diesen Tagen wird ein besonderes pädagogisches Programm angeboten. Kurzfristige Betreuung in Notfällen ist auf Anfrage möglich. Zur Betreuung stehen zur Zeit der Mehrzweckraum, das Außengelände und der Werkraum im Obergeschoß zur Verfügung. 2.6 Förderverein Der Förderverein der Emsschule Rietberg wurde 1995 gegründet und zählt heute ca. 190 Mitglieder. Unser Förderverein verfolgt den Zweck, den Zusammenhalt zwischen Schule, Schülern und Eltern zu stärken, die Leistungsbereitschaft der Schüler zu optimieren und Chancengleichheit herzustellen. Der Förderverein unterstützt die Schule bei finanziellen Anschaffungen, für die das städti- sche Budget nicht ausreicht. Zahlreiche Projekte und Initiativen haben in den letzten Jah- ren unser Schulleben bereichert und bessere Möglichkeiten des Lernens und des Entfal- tens der eigenen Persönlichkeit für unsere Kinder geschaffen. U.a. wurden Kinder, die im Laufe des Schuljahrs aus dem Ausland nach Rietberg gezogen sind, in den ersten Wo- chen begleitet und im Erlernen der deutschen Sprache (DaF) unterstützt. Der Förderverein ist auch Träger der Randstundenbetreuung, die zurzeit von 115 Kindern besucht wird. Der Förderverein unterstützt … - die Anschaffung von Schulhof- und Pausengeräten (Vogelnestschaukel, Sandkasten mit Sonnensegel, Fußballfeld, Basketballkorb) - die finanzielle Unterstützung bei Projekten (Projektwoche mit dem Zirkus Tausend- traum, Projekt „Mein Körper gehört mir“, Fahrradprüfung der 4.Klassen, je nach Bedarf z.B. auch Finanzierung der Chor-AG, der Sprachförderung, dem Drehtürenmodell usw.) - 23 -
Schulprogramm – Teil A - die Bezuschussung bei Klassenfahrten und Ausflügen - die Organisation und Betreuung der Cafeteria bei schulischen Veranstaltungen - und schafft Tablets an. 2.7 Schulgemeinde 2.7.1 Eltern Die Eltern unserer Schule - engagieren sich in den schulischen Gremien. - arbeiten in den Klassenpflegschaften bei Projekten, Fahrten, Festen oder Feiern mit. - setzen sich für die Schülerbücherei und den Elterntreff ein. - unterstützen auf vielfältige Art und Weise den Förderverein unserer Schule. - nehmen Informationsveranstaltungen und Beratungsangebote zum schulischen Lernen ihrer Kinder wahr. Ein wichtiger Gesichtspunkt unserer schulischen Arbeit liegt in einer intensiven Zusam- menarbeit mit den Eltern als denjenigen, die mit den Lehrern und Lehrerinnen gemein- sam an der Erziehung der Schüler beteiligt sind. In vielen Klassen helfen Eltern zu unter- schiedlichen Zeiten oder in bestimmten Stunden mit, den Unterricht zu differenzieren oder bestimmte Projekte zu unterstützen. Sie beteiligen sich an folgenden unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Projekten: Im Bereich Leseerziehung betreuen die Eltern die Schülerbücherei. Sie beraten die Kin- der und pflegen den Bestand. (Eine genauere Beschreibung der Schülerbücherei befindet sich im entsprechenden Konzept.) An sportlichen Veranstaltungen, wie z.B. den Bundesjugendspiele im Sommer beteiligen sich die Eltern aktiv. Sie unterstützen Kinder und Lehrer bei der Planung und Durchführung der Projekttage zu Weihnachten und zum Frühling. Auch bei der Vorbereitung von Klassen- und Schulfesten bringen sich Eltern mit ihren Ideen ein. Ein besonderer Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit den Eltern liegt darüber hinaus in der Planung und Durchführung an der Teilnahme am Kinderkarnevalsumzug. Seit dem Schuljahr 2018 / 19 wird das ehemalige Elterncafe mit Hilfe von Ideen des „Rucksack-Schule-Programms“, Ministerium NRW, in Zusammenarbeit mit dem KI in Gü- tersloh, zu einem Elterntreff erweitert. Diese regelmäßig stattfindenden Elterntreffs wer- den von einem Team aus 2 Eltern, der Schulsozialarbeiterin und einer Lehrkraft thema- tisch geplant, vorbereitet und durchgeführt. Zielgruppe sind alle Eltern, insbesondere El- tern mit Zuwanderungsgeschichte. Begleitend zu der Behandlung von Themen im Schul- jahreskreis, wie gesunde Ernährung, Verkehrserziehung, Zahngesundheit, Feste und Feiern, Hausaufgaben und z.B. Leseerziehung, bleibt auch immer genügende Zeit indivi- duelle Fragen zu klären, zu klönen bei Tee und Kaffee oder einer kreativen Bastelstunde. In diesem Schuljahr wird das Programm fortgeführt und im 2. Halbjahr evaluiert. - 24 -
Schulprogramm – Teil A Ohne diese vielfältige Unterstützung der Eltern könnten diese Angebote und Projekte nicht durchgeführt werden. Die Beratung der Eltern stellt ebenfalls einen wichtigen Aspekt schulischer Arbeit dar. Neben den gesetzlich verankerten Beratungsterminen (Elternsprechtag, Beratung der Eltern vor der Einschulung / beim Übergang zur weiterführenden Schule) stehen die Leh- rer den Eltern nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Elternstammtische dienen dazu, miteinander ins Gespräch zu kommen, sich auszutauschen, Erziehungsfragen zu erörtern und Berührungsängste zwischen Lehrern und Eltern zu nehmen. Selbstverständlich sind die Eltern in den vom Gesetz vorgeschriebenen Gremien wie Klassen- und Schulpflegschaft und Schulkonferenz vertreten. Die Klassenpflegschaft Die Klassenpflegschaft setzt sich aus allen Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse zusammen und tagt mindestens einmal im Schulhalbjahr. Im 1. Schulhalbjahr muss dieses in den ersten drei Wochen geschehen. Inhalt der Sitzungen sind die Infor- mationen und der Gedankenaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z.B. Hausaufgaben, Leistungsbeurteilung, Einführung von Lernmitteln, Erzie- hungsschwerpunkte) und andere Schulangelegenheiten. Die Klassenpflegschaft kann sich an der Planung und Organisation von Ausflügen / Unterrichtsgängen beteiligen, die- se begleiten und bei Klassen- und Schulfesten mitwirken. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertre- ter, die sich im Sinne aller Eltern um eine gute Zusammenarbeit mit den Lehre-rInnen der Klasse bemühen. Die LehrerInnen der Klasse informieren die Eltern über die Klassenpflegschaft hinaus per Brief über geplante Unterrichtsvorhaben oder kurzfristig anstehende Aktivitäten. Um persönliche Anliegen in Bezug auf ihr Kind zu klären, haben die Eltern immer die Möglichkeit, je nach klasseninterner Vereinbarung, über das Sekretariat der Schule, per Telefon- oder E-Mail-Kontakt mit der Lehrerkraft aufzunehmen. Ebenso wird die Lehrerin bei Gesprächsbedarf auf die Eltern zukommen und sie über das aktuelle Sozial- bzw. Leistungsverhalten ihres Kindes informieren. Die Schulpflegschaft Die Schulpflegschaft wird gebildet aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bzw. deren Vertretern und tagt im zeitlichen Zusammenhang mit den Sitzungen der Klassenpflegschaften zu Beginn der Schulhalbjahre. Sie vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den Lehrerkräften und ermöglicht es, sich über unter- schiedliche Auffassungen auszutauschen. Informationen der Schulleitungen können über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergeben werden. Die Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan an der Schule. Sie setzt sich in der Grundschule aus Elternvertretern, die die Schulpflegschaft gewählt hat, und aus Lehrer- vertretern, die die Lehrerkonferenz gewählt hat, zusammen. Die Schulkonferenz berät in - 25 -
Schulprogramm – Teil A grundsätzlichen Angelegenheiten und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Ihre vielfältigen Aufgaben sind in § 65 SchulG geregelt. 2.7.2 Schülerinnen und Schüler Die Kinder unserer Schule - nehmen Rücksicht aufeinander. - unterstützen sich gegenseitig. - geben Ideen zur Gestaltung ihrer Lernumgebung und der Pause. - helfen ihren Patenklassen. - wählen Klassensprecher und diese engagieren sich in der Kinderkonferenz. - engagieren sich auch immer wieder in außerschulischen Aktivitäten (z.B. in Ar- beitsgemeinschaften, bei Turnieren, Wettbewerben, Wettkämpfen, bei der Teil- nahme an Veranstaltungen der Stadt Rietberg wie z.B. Karneval, bei besonderen Projekten, in der Streitschlichterausbildung). 2.7.3 Lehrkräfte Die Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule - arbeiten eng in Klassen-, Jahrgangs- und Fachteams zusammen. - nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. - legen besonderen Wert auf soziales Miteinander und achtsamen Umgang aller an unserer Schule Beteiligten. - gestalten eine freundliche, anregende Lernumgebung. - evaluieren ihre Arbeit regelmäßig, um Bewährtes fortzuführen und mit sinnvollen Neuerungen zu kombinieren. 2.7.4 Regeln für das Zusammenleben Kinder müssen lernen, dass ein friedliches Zusammenleben und eine positive Arbeitsat- mosphäre nur dann möglich sind, wenn sie sich an Regeln und Absprachen halten. Die „Schulregeln der Emsschule“ beschreiben für die Kinder Verhaltensweisen in der Schule. Diese Verhaltensweisen konkretisieren unsere erzieherischen Ziele und unter- stützen den organisatorischen Ablauf des Schulbetriebs. Für alle SuS sind die Schulre- geln verbindlich. Eltern erhalten einen „Leitfaden der Emsschule Rietberg für die Eltern“ mit Aufgaben und Verhaltensmaßnahmen, die für den geregelten Ablauf des Schulalltags wichtig sind. Die Bildung und Erziehung der SuS wird an der Emsschule als gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule gesehen. Das kann nur gelingen, wenn die einzelnen Aufga- benfelder aufeinander abgestimmt sind. Elternhaus und Schule verpflichten sich zu enger Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes. Darum beschließen die Eltern und die Emsschule Rietberg eine „Erziehungsvereinba- rung“. Ab dem Schuljahr 2016/2017 werden diese Vereinbarungen laut Schulkonferenz- beschluss schriftlich festgehalten. - 26 -
Schulprogramm – Teil A - 27 -
Schulprogramm – Teil A Schulregeln der Emsschule 1. Ich verhalte mich allen gegenüber freundlich und rücksichtsvoll. 2. Ich höre auf das, was die Erwach- senen der Schule mir sagen. 3. Mit fremden und eigenen Dingen gehe ich sorgfältig um. - 28 -
Schulprogramm – Teil A Leitfaden der Emsschule Rietberg für die Eltern Unterrichtszeiten 1. Stunde: 8.00 – 8.45 Uhr 3. Stunde: 9.55 – 10.40 Uhr 2. Stunde: 8.50 – 9.35 Uhr 4. Stunde: 10.45 – 11.30 Uhr 5. Stunde: 11.45 – 12.30 Uhr 6. Stunde: 12.35 – 13.20 Uhr Pausenzeiten 1. Pause: 9.35 – 9.55 Uhr 2. Pause: 11.30 – 11.45 Uhr 3. Pause: 12.30 – 12.35 Uhr Vor der ersten Stunde können die Schüler ab 7.50 Uhr zum offenen Unterrichtsanfang kommen. Die Schüler werden in ihren Klassenräumen beaufsichtigt. Nach Schulschluss muss der Schulhof sofort verlassen werden. Bitte schicken Sie Ihr Kind pünktlich und regelmäßig zur Schule. Mit dem Fahrrad zur Schule Wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, muss das Fahrrad verkehrssicher ausgestattet sein. Außerdem muss Ihr Kind mit den Verkehrsregeln vertraut sein und einen Fahrradhelm tragen. Im 1. und 2. Schuljahr sollten Kinder nur in Begleitung Erwachsener zur Schule fahren. Aus Sicherheitsgründen muss das Fahrrad auf dem Schulhof geschoben werden. http://www.verkehrswacht-medien-service.de/mit_rad_zur_schule.html Parkplätze Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, parken Sie bitte auf den extra dafür vor- gesehenen Eltern - Parkplätzen. An der Schulbushaltestelle (Rinnerforth 25) ist absolutes Haltever- bot. Wir bitten Sie um besonders rücksichtsvolles Verhalten, damit kein Kind gefährdet wird. Der Lehrerparkplatz vor der Schule ist von 7.00 – 14.00 Uhr ausschließlich für das Schulpersonal reser- viert, auch nur ganz kurzes Halten zum Ein- und Ausladen von Kindern ist nicht erlaubt. Entschuldigungen Bei Krankheit muss am ersten Tag eine mündliche oder schriftliche Benachrichtigung an die Schule oder an die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer erfolgen. Das Schulbüro ist ab 7.30 Uhr telefonisch erreichbar (Tel. 70930). Sie können auch auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Kann Ihr Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, braucht es ein ärztliches Attest. Meldepflichtige Krankheiten Übertragbare, meldepflichtige Krankheiten in Ihrer Hausgemeinschaft müssen der Schule sofort mitgeteilt werden. Dazu gehören nach §3 des Bundesseuchengesetzes: Scharlach, Diphtherie, Typhus, Ruhr, Kinderläh- mung, Gehirnhautentzündung, offene Tuberkulose und übertragbare Hautkrankheiten, aber auch an- steckende Borkenflechte, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und der Befall von Läusen. Erkrankt ein Kind an einer dieser Krankheiten oder besteht der Verdacht auf Ansteckung, so darf es nach § 45 Abs,1 das Schulgebäude nicht betreten und auch an außerschulischen Schulveranstaltungen nicht teilnehmen. - 29 -
Schulprogramm – Teil A Unfälle Unfälle, die sich während der Schulzeit oder auf dem Schulweg ereignen, müssen der Schule gemeldet werden. Unterrichtsmaterial Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind jeden Tag mit dem nötigen Unterrichtsmaterial ausgerüstet ist, damit es produktiv am Unterricht teilnehmen kann. Bücher, die Eigentum der Schule sind, müssen mit einem Umschlag eingebunden und sorgfältig behan- delt werden. Bei Verlust oder Beschädigung müssen Sie die Bücher ersetzen. Hausaufgaben Achten Sie darauf, dass die Hausaufgaben von Ihrem Kind ordnungsgemäß erledigt werden. Hausaufgaben haben folgende Ziele: • Einübung, Einprägung und Anwendung des im Unterricht Gelernten • Vorbereitung neuer Unterrichtsinhalte • Selbstständige Auseinandersetzung mit einer neuen, begrenzten Aufgabe Hausaufgaben sollten ohne fremde Hilfe in angemessener Zeit lösbar sein. Dabei gelten als durch- schnittliche tägliche Arbeitszeiten für Kinder der Klassen 1 und 2: 30 Minuten für Kinder der Klassen 3 und 4: 45 Minuten Sind die Hausaufgaben zu schwer oder zu umfangreich, schreiben Sie bitte eine kurze Notiz unter die unvollständigen Aufgaben, damit die Lehrerin / der Lehrer an dieser Stelle mit Ihrem Kind weiterar- beiten kann. Beurlaubungen Ihr Kind kann für eine Familienfeier, Beerdigung oder andere Anlässe bis zu 2 Tagen von dem / der Klassenlehrer/in beurlaubt werden, wenn Sie dies rechtzeitig schriftlich beantragen. Beurlaubungen für mehr als 2 Tage kann nur die Schulleitung bewilligen. Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien kann ein Schüler nicht von der Schulleitung beurlaubt werden. Bei unerlaubtem Fernbleiben ist die Schulleitung verpflichtet, eine Mitteilung an das Schul- amt zu machen, das dann einen Bußgeldbescheid einleitet. Mutwillige Beschädigungen Beschädigt Ihr Kind mutwillig Gebäude, Einrichtungsgegenstände, Unterrichtsmaterialien oder Sachen anderer, so werden Sie als Eltern dafür haftbar gemacht. Elterninformation und Beratung Nehmen Sie bitte regelmäßig an den Elternsprechtagen und Klassenpflegschaftssitzungen teil und informieren Sie sich über schulinterne Neuigkeiten (Elternbriefe, die die Kinder mitbringen). Wenn sich Ihre Adresse oder Telefonnummer ändert, teilen Sie dies bitte sofort der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer oder der Sekretärin mit. Haben Sie noch Fragen ? Dann wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder an unsere Sekretärin die ab 7.30 Uhr unter der Nummer 70930 zu erreichen ist. - 30 -
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