Exportbericht Republik Moldau - Januar 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen ...

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Exportbericht Republik Moldau - Januar 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen ...
Exportbericht Republik Moldau
                          Januar 2017

   Außenhandel
   Geschäftsabwicklung
   Markterschließung
   Zoll
   Recht
   Geschäftsreisen
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                                  Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien,
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 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................... 4
 Wirtschaftsdaten ............................................................................................................... 6
 Empfohlene Vertriebswege ............................................................................................... 11
 Wichtigste Messen ............................................................................................................ 11
 Normen ............................................................................................................................. 11
 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .................................................................. 12
 Zahlungskonditionen ......................................................................................................... 12
 Bank- und Finanzwesen ................................................................................................... 13

 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................ 14
 STEUERN UND ZOLL ...................................................................................................... 15

 ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME .......................................................................... 18
 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ................................................................. 22
 Firmengründung ............................................................................................................... 24
 Patent-, Marken- und Musterrecht..................................................................................... 24
 Lizenzvergabe .................................................................................................................. 25

 EIGENTUM UND FORDERUNGEN.................................................................................. 25

 VERTRETUNGSVERGABE .............................................................................................. 26

 ARBEITS- & SOZIALRECHT ............................................................................................ 27
 Aufenthaltserlaubnis ......................................................................................................... 27
 Schiedsgerichtsbarkeit ...................................................................................................... 28

 BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT ...................................................... 30

 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ........................................................... 31
 Einreisebestimmungen ..................................................................................................... 31
 Ergänzende Auskünfte...................................................................................................... 32

 WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................... 33

 LINKS ............................................................................................................................... 37

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Staatsform                   Republik

Fläche                       33.843 km²

Bevölkerung                  4.064.000 (davon Transnistrien ca. 505.000)

Städte                       Chisinau (Hauptstadt, 809.600 EW),
                             Tiraspol (145.000 EW), Balti, Bender

Klima                        gemäßigt kontinental, milde Winter, heiße Sommer,
                             durchschnittliche Jahrestemperatur: 8-10 C°

Währung                      Moldau-Lei (MDL) = 100 Bani
                             1 MDL = 0,04570 EUR
                             1 EUR = 21,2788 MDL
                             (Stand: 02.12.2016)

Historischer Überblick
Die Ursprünge der Republik Moldaus gehen bis in das 14. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1354
wurde das Fürstentum Moldau gegründet und 1359 wurde die Unabhängigkeit von Ungarn
ausgerufen. Im Jahr 1812 kam ein Teil Moldaus (Bessarabien) zu Russland, ein anderer Teil
vereinigte sich 1859 mit Muntenien und Transsilvanien zu Rumänien; zwischen 1918 und 1940 war
das ganze frühere Gebiet Moldaus Teil des Königreichs Rumänien; von 1940 bis 1991 gehörte das
ehemalige Ost-Moldau (Bessarabien) zur Sowjetunion. Im Zuge des Zerfalls der Sowjetunion
erklärte sich die Republik Moldau im Juni 1990 für souverän, am 27. August 1991 erfolgte die
Unabhängigkeitserklärung. Auf Grund von Integrationsbestrebungen der ersten eigenständigen
moldauischen Führung mit Rumänien kam es zu Auseinandersetzungen mit der kulturell und
sprachlich russisch geprägten Bevölkerung in Transnistrien (Gebiet östlich des Nistru/Dnjestr
Flusses). Nachdem sich Transnistrien der Kontrolle des Gesamtstaates entzogen und die
Unabhängigkeit von Moldau erklärt hatte, kam es 1991/1992 zu einem offenen Bürgerkrieg. Der
Konflikt wurde durch die 14. russische Armee beendet, deren Reste nach wie vor als
„Friedenstruppe“ stationiert sind.

Die Verfassung bezeichnet die Republik Moldau als einen souveränen und unabhängigen,
einheitlichen und unteilbaren Staat, der Transnistrien und Gagausien gewisse Autonomierechte
zugesteht. Das restliche Staatsgebiet unterteilt sich in 32 Bezirke (Rayons) und die Städte
Chisinau und Balti. Die Staatssprache wird als "Moldauisch" bezeichnet. Die Republik Moldau ist
ein zentralistisch verwalteter Staat; die Neutralität ist in der Verfassung festgeschrieben.

Die letzten am 30. November 2014 abgehaltenen Parlamentswahlen brachten bedauerlicherweise
keine klaren, stabilen politischen Verhältnisse. Die bisherige Koalition zerbrach, eine
Minderheitsregierung durch die Liberaldemokratische Partei LDP und die Demokratische Partei DP
unter Duldung der Kommunisten KP konnte erst nach langwierigen und schwierigen
Verhandlungen über mehr als zwei Monate unter Premierminister Chiril Gaburici geschaffen
werden. Der Druck auf die Regierung, einerseits den Assoziierungsprozess mit der EU
weiterzuführen und andererseits auch die starken wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit
Russland zu wahren, wird zur Belastungsrobe.

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Ende Juli 2015 konnte sich die proeuropäische Allianz mit einer knappen           „Wussten Sie, ...“
Mehrheit im Parlament wieder auf eine neue gemeinsame Regierung unter             dass in der
Premierminister Valeriu Strelet einigen, die von der Demokratischen Partei,       abtrünnigen Provinz
den Liberaldemokraten und der Liberalen Partei unterstützt wird. Als              Transnistrien immer
Oppositionsparteien verbleiben die Sozialisten und die Kommunisten und            noch russische
einige unabhängige Kandidaten.                                                    Militäreinheiten
                                                                                  stationiert sind und
Allerdings konnte die Regierung von Valeriu Strelet nicht lange ihre              dass dort das
Geschäfte führen. Die Mehrheit im Parlament zerbrach bereits im                   wirtschaftliche
November 2015 nach der Verhaftung des Vorsitzenden der Liberal-                   Geschehen noch stark
Demokratischen Partei, Vlad Filat, welchem die Beteiligung an der                 an Russland orientiert
Bankenaffäre vorgeworfen wurde. Die neue Regierung unter dem                      ist?
Demokraten Pavel Filip konnte erst Ende Januar 2016 ernannt werden,
nachdem 14 Abgeordnete der Kommunistischen Partei ihre Fraktion verlassen und sich an die
Demokratische Partei angenähert haben.

Die Annäherung an die Europäische Union bleibt weiterhin oberste Priorität für die Republik
Moldau    mit   dem     Ziel   der   Vollmitgliedschaft.  Nach     der    Unterzeichnung      des
Assoziierungsabkommens mit der EU konnte im Juni 2014 die Unterzeichnung und
Implementierung des DCFTA – eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der
Europäischen Union – erfolgreich durchgeführt werden. Für moldauische Staatsbürger gilt seit dem
28. April 2014 die EU-Visafreiheit. Dementsprechend dürfen sich Staatsbürger der Republik
Moldau für 90 Tage innerhalb von 183 Tagen visumfrei in der EU aufhalten.

Bevölkerung
Moldauer (=Rumänen) 78%, Ukrainer 8,4%, Russen 5,9%, Gagausen (christl. Turkvolk) 4,4%,
Bulgaren 1,9%. Überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sind Christen (russisch orthodox).

Landes- und Geschäftssprachen
Landessprache ist Rumänisch (lt. Verfassung „Moldauisch“). Als Geschäftssprachen sind
Rumänisch, Russisch (besonders im Autonomiegebiet Gagausien und in der abtrünnigen Provinz
Transnistrien sowie in den Städten) und Englisch üblich.

Politisches System
Die Republik Moldau ist eine parlamentarische Demokratie, Wahlen für das aus einer Kammer
bestehende Parlament finden alle vier Jahre statt. Die nächste Parlamentswahl ist für November
2018 geplant. Der Staatspräsident (zugleich Staatsoberhaupt) hat verfassungsmäßig die Befugnis
zur Parlamentsauflösung und den Oberbefehl über die Streitkräfte und wird seit einer
Entscheidung des Verfassungsgerichtes im März 2016 nicht mehr im Anschluss an die
Parlamentswahlen vom Parlament, sondern fortan wieder vom Volk direkt gewählt. Die nächste
Präsidentenwahl ist für 30. Oktober 2016 geplant.

Abkommen mit Deutschland
      Doppelbesteuerungsabkommen
      Assoziierungsabkommen

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Mitgliedschaften in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen: BSEC, CE, CEI,
CIS, Donaukonvention, EAPC, EBRD, ECE, FAO, Frankophonie, GUUAM, IAEA, IBRD, IATA,
ICAO, ICFTU, IDA, IFAD, IFC, ILO, IMF, IMO, Interpol, IOC, IOM (Beobachter), ITU, OPCW,
OSCE, PFP, SECI, UNO, WB, WHO, WIPO, WMO, WTO, GUS.

Besondere     Abkommen:      Eastern  Partnership   (EaP)   -   Partnerschafts-   und
Kooperationsabkommen mit der EU, GUS-Abkommen; Freihandelsabkommen mit Aserbaidschan,

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Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Turkmenistan, der Ukraine, Usbekistan, Weißrussland sowie
mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien;
Freihandelsabkommen mit der EU; Japan, Kanada und USA gewähren Präferenzzoll im Rahmen
GSP.

Moldau ist Mitglied der Euroregionen „Niedere Donau“ und „Oberer Prut“, zu denen auch
Rumänien und die Ukraine gehören.

WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN

Wirtschaftsdaten
Die Republik Moldau zählt zu den ärmsten Ländern Europas, mit einem verfügbaren pro-Kopf
Einkommen von 235 Euro pro Monat (Juni 2016). Zu den größten Problemen der moldauischen
Wirtschaft zählen neben Korruption und oftmals beeinflusster Gerichtsbarkeit mangelnder
Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit, überbordende und schwerfällige Bürokratie, schwieriger
Zugang zu Kapital v.a. für KMU (relativ hohe Kreditzinsen), veraltete Infrastruktur, Energie- und
Rohstoffabhängigkeit sowie hohe Arbeitsemigration (v.a. Russland und die EU, insb. Italien,
Spanien, Portugal). Der Regierung mangelt es an Mitteln für eine aktive Wirtschaftspolitik. Auch
das Sozialsystem ist kaum mehr finanzierbar.

Wirtschaftslage und Perspektiven
Die moldauische Volkswirtschaft war 2011-2014 nach einer harten Rezession bis 2010 wieder klar
auf Wachstumskurs. Für die Unterstützung der sich erholenden Volkswirtschaft sind allerdings die
Stärkung des nationalen Staatshaushalts, der Exporte und eine konsequente Durchführung von
Strukturreformen notwendig. Nach durchschnittlich 7 % Wirtschaftswachstum in den Jahren 2010
und 2011, einer Stagnation aufgrund starker Dürre in 2012, waren die Wachstumsraten 2013 und
2014 mit jeweils +8,9 % bzw. +4,6 % beachtlich. In 2015 sank die moldauische Wirtschaft in erster
Linie wegen der wirtschaftlichen Turbulenzen nach dem Bankenskandal um -0,5 %, vor allem die
Abwertung des Leu, die hohe Inflationsrate und der erschwerte Zugang zu Kapital und Krediten ist
dafür verantwortlich. Für das Jahr 2016 wird ein Wachstum in Höhe von bis zu 1,5 % erwartet. Ein
weiterer stärkerer Wirtschaftsanstieg und eine nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftskraft sind
allerdings nur bei einem erfolgreichen EU-Integrationsprozess mit politischer Entspannung mit
Russland zu erreichen. Die Probleme mit den Exporten nach Russland schlagen insbesondere bei
den Exporten von landwirtschaftlichen Produkten stark durch.

Der moldauische Außenhandel entwickelte sich 2015 negativ, sowohl           „Wussten Sie...“
bei den Exporten mit -15,9 % als auch mit -25,0 % bei den Importen          dass mit den meisten
nach einem Anstieg in 2014. Das Außenhandelsdefizit blieb 2015 mit          GUS-Staaten und vielen
-1,8 Mrd. Euro um 32,2% niedriger als im Vorjahr. Die wichtigsten           osteuropäischen Ländern
Handelspartner bleiben Rumänien, Russland, Ukraine, China,                  ein Freihandelsabkommen
Deutschland, Italien und die Türkei. Die Entwicklung der                    besteht?
moldauischen Exporte ist generell positiv zu sehen, besonders vor
dem Hintergrund des Inkrafttretens von DCFTA. Daneben hat die               … dass mit der EU seit
Republik Moldau durch Abkommen zollfreie Liefermöglichkeiten in die         April 2014 ein
GUS- und CEFTA-Länder.                                                      Freihandelsabkommen
                                                                            besteht?
Das durchschnittliche Monatsentgelt betrug im Juni 2016 MDL 5.170
(ca. 235 Euro), womit die Republik Moldau zu den ärmsten europäischen Ländern gehört. Die
Überweisungen aus dem Ausland an natürliche Personen in Moldau sanken 2015 im Vergleich
zum Vorjahr um 16,3 % und erreichten 1,0 Mrd. Euro, im Jahr 2016 waren die jeweiligen
Monatswerte immer gering unter den 2015er Zahlen. Nach offiziellen Statistiken waren 2015
325.400 Moldauer im Ausland tätig, vor allem in Russland (63%), in der EU (17%) sowie der Türkei
und Israel. Der Anteil der Schattenwirtschaft lag 2015 nach offiziellen Schätzungen bei 27,5 % der
Bruttowertschöpfung, was allerdings angesichts der relativen Armut einen gewissen
stabilisierenden Faktor darstellt.

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Makroökonomische Daten
                                                            2015                         2016         2017
BIP                        Mrd. USD                         6,2*                         6,5*         7,0*
BIP pro Kopf                 USD                          1.740,3*                     1.828,5*     1.973,3*
Wachstumsrate
                                %                            -1,0                             1,5     3,0
BIP, real
Inflationsrate                  %                            8,4*                           7,4*      6,8*
Arbeitslosenquote               %                            7,0*                           6,0*      5,0*
       Quelle: gtai, Wirtschaftsdaten kompakt Stand November 2016, *= Schätzungen

Bedeutende Wirtschaftssektoren
Nachstehende Wirtschaftszweige verzeichneten 2015 erfreuliche Zuwächse:

                         Verarbeitung und Konservierung von Obst und Gemüse
                         Produktion von tierischen und pflanzlichen Ölen und Fetten
                         Milchverarbeitung
                         Produktion der Produkte aus Kakao, Schokolade und Süßigkeiten
                         Weinproduktion
                         Herstellung von Textilerzeugnissen, Bekleidung und Schuhen
                         Produktion von Kautschuk und Kunststoffen
                         nichtmetallische Mineralprodukte
                         Papier und Erzeugnisse davon
                         elektrische Ausrüstungen
                         Möbel
                         Herstellung pharmazeutischer Produkte

                                               1.950,00        1.974,00
                                    2.000,00                                     1.865,00
                                    1.800,00     1.680,00          1.648,00
                                                                                   1.581,00
                                    1.600,00
                                    1.400,00
                                    1.200,00
                                    1.000,00         872,00
                                     800,00                             636,00
                                     600,00
                                     400,00               234,00          215,00
                                                                                        0,58
                                     200,00
                                                                                            0,18
                                        0,00
                                                    2013                2014          2015

                                     Industrieproduktion                  Verarbeitende industrie
                                     davon Lebensmittel                   Energieerzeugung

           Quelle: Statistik Moldau 2014 (letztverfügbare Daten)

Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
In der Periode 2009-2014 hat die moldauische Regierung finanzielle Unterstützung in Höhe von
2,2 Mrd. Euro erhalten. Der größte Geber für die Republik Moldau ist dabei die EU mit 627,5 Mio.
Euro, gefolgt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit 359,8 Mio. Euro, EBRD mit 288,6
Mio. Euro, den USA mit 289,5 Mio. Euro, der Weltbank mit 228,1 Mio. Euro, Rumänien mit 103
Mio. Euro u.a. Mit diesen Finanzmitteln werden unterschiedliche Projekte in den Bereichen
Infrastruktur und Energieeffizienz, Landwirtschaft, Korruptionsbekämpfung und Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Sicherheit finanziert.

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Insgesamt sind derzeit ein gutes Dutzend deutscher Unternehmen aktiv, die vor allem im
Dienstleistungsbereich (Banken, Versicherungen, IT) aber auch in den Sektoren Landwirtschaft,
Textilindustrie, Transport- und Logistik, Abfallwirtschaft und Mineralölversorgung zu finden sind.

Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich Ende Q1 2016 laut Daten der moldauischen
Nationalbank auf insgesamt 3,6 Mrd. Euro. und teilten sich in folgende Bereiche:

                                                 1,40%
                                1,00%                    2,10%
                            1,50%

                                9,40%                                   23,40%

                        7,00%

                         14,50%

                                                                         25,00%

                                        14,70%
      Verarbeitendes Gewerbe                                         Finanzdienstleistungen
      Groß- und Einzelhandel                                         Immobilien, Vermietung, Business Services
      Energie-, Gas- und Wasserversorgung                            Transport und Kommunikation
      Gesundheit und Sozialhilfe                                     Landwirtschaft
      Sonstige                                                       Bauwirtschaft

            Quelle: Nationalbank der Republik Moldau

Die bedeutendsten Investoren dabei waren (Ende Q1 2016):

                          36,30%

                                                                           52,50%

                                        11,20%

                                    EU            GUS     Rest der Welt
            Quelle: Nationalbank der Republik Moldau

Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung etc.)
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt der Republik Moldau ist seit Jahren angespannt. Wegen der für die
Industrie des Landes typischen Betriebsstruktur – geprägt von nur wenigen Großbetrieben –
herrscht auf dem lokalen Arbeitsmarkt Knappheit an qualifizierten Führungskräften für Positionen
auf der mittleren Managementebene sowie an Facharbeitern, Ingenieuren und Technikern. Zwar
verfügen 25 % der moldauischen Erwerbspersonen über einen Hochschulabschluss, das Bildungs-
, Hochschul- und Berufsschulwesen entspricht aber nicht den Anforderungen der Wirtschaft. Die
Zahl der Erwerbstätigen liegt mit Ende Juni 2016 bei 1,2 Mio. Personen, 19,6 % davon sind im
öffentlichen Dienst, Ausbildung, Gesundheitswesen und Sozialarbeit; 31,7 % in der Landwirtschaft,

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Jagd und Fischzucht; 17,8 % in der Industrie und Bauwirtschaft; 15,8 % im Handel und der
Gastwirtschaft, 6,3 % im Bereich des Transports und Kommunikationen. 325.400 Personen
arbeiten laut offiziellen Angaben im Ausland.

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht
Das moldauische Arbeitsrecht ist eines der am stärksten regulierten Rechtsgebiete der Republik
Moldau. Es gilt in vollem Umfang auch in den Freien Wirtschaftszonen des Landes. Große Teile
des Arbeitsrechts stehen noch in der Tradition der Arbeitsgesetzgebung der ehemaligen UdSSR.
Wichtigste Aufsichtsbehörde für den Arbeitsmarkt, und gleichzeitig federführend verantwortlich für
die Arbeitsmarktpolitik der Regierung, ist die Nationale Beschäftigungsagentur. Die beiden Haupt-
Systemmängel des geltenden moldauischen Arbeitsrechts bestehen darin, dass die Rechte der
Arbeitgeber einerseits und der abhängig Beschäftigten andererseits nicht "ausbalanciert" gestaltet
sind (relative Besserstellung des abhängigen Beschäftigten), und dass zweitens die Stellung des
individuellen Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter im Rechtsgefüge
infolge geltender sogenannter Kollektivverträge zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und
Regierung deutlich geschwächt ist. Für Niederlassungen ausländischer Firmen und für
gemischtnationale Gemeinschaftsunternehmen ist die Anstellung eines moldauischen
Personalleiters ratsam.

Es werden gewöhnlich individuelle Arbeitsverträge mit befristeter oder unbefristeter Dauer
geschlossen und müssen schriftlich erfolgen. Die Probezeit beträgt zwischen drei und sechs
Monaten, vor allem bei Fach- und Führungskräften. Junge Hochschul-, Fachschul- und
Berufsschulabsolventen dürfen nicht unter Probezeitbedingungen eingestellt werden.
Arbeitsverträge sind grundsätzlich unbefristet abzuschließen. Befristete Verträge sind dann
zulässig, wenn zum Beispiel die Tätigkeit selbst befristet ist. Vertraglich kann eine befristete
Tätigkeit für die Dauer von höchstens fünf Jahren begründet werden. Ausländer können in der
Republik Moldau angestellt werden, benötigen dafür jedoch eine vom Ministerium für Arbeit für drei
Jahre oder permanent erteilte Aufenthaltsgenehmigung. Auf deren Grundlage erteilt die Staatliche
Migrationsbehörde eine Arbeitserlaubnis. Diese Behörde stellt außerdem ein sogenanntes
Immigrationszertifikat aus. Dieses ist entweder auf ein Jahr befristet oder es ist zum Beispiel im
Falle von Ausländern, die auf Einladung der moldauischen Regierung im Lande tätig werden,
unbefristet.

Arbeitskosten, Lohnniveau
Der gesetzliche monatliche Mindestlohn im Realsektor wurde am 1. Mai 2016 von MDL 1.900 auf
MDL 2.100 (ca. 95 Euro) angehoben, im öffentlichen Sektor sind die Mindestlöhne geringer,
wurden aber bei einem Mindestlohn unter MDL 1.500 um zumindest 20 % angehoben. Die
durchschnittlichen Löhne in der Republik Moldau lagen im Juni 2016 bei MDL 5.196,7 (ca. 236
Euro). Ausländische Niederlassungen zahlen oft das Mehrfache des Mindestlohns. Darüber hinaus
sind Bonuszahlungen weit verbreitet. Je nach Position und Tätigkeit des Beschäftigten ist es auch
üblich, dass ein Firmenwagen kostenlos auch zur privaten Nutzung überlassen oder/und ein
Laptop sowie ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt werden.

Sozialversicherungsbeiträge 2016 (in Prozent des Bruttolohns bzw. der Bemessungsgrundlage)

     Beiträge           zur Arbeitgeber
                                                                  Arbeitnehmer
     Sozialversicherung
     Pensionsversicherung   23,0 %                                6,0 %
     Krankenversicherung    4,5 %                                 4,5 %

Eine besondere Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existiert nicht. Aufgrund des
Gesetzes über Unterstützungszahlungen bei zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit (verabschiedet im Juli
2004) muss der Lohn bis maximal 180 Tage weitergezahlt werden, im Falle bestimmter schwerer
Erkrankungen (Krebs, Tuberkulose, Aids) bis maximal 240 Tage. Der Arbeitgeber erhält für

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derartige Lohnzahlungen        in    voller   Höhe     Rückvergütungen        aus    der    staatlichen
Krankenversicherung.

Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 100% des Arbeitslohnes haben nur solche
Beschäftigte,     die    mindestens      acht      Jahre   in     sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen gestanden haben. Bei kürzeren Beschäftigungszeiten sind nur
Bruchteile zu zahlen, zum Beispiel 50% im Falle von mindestens fünf bis unter acht Jahren. Nach
vier Monaten Krankmeldung hat eine Kommission darüber zu befinden, ob dauerhafte
Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zu erwarten ist. Kommt sie zu einem solchen Befund,
so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis lösen.

Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen
kündigen. Hat der Beschäftigte den Arbeitsvertrag gekündigt und überdenkt er seine Entscheidung
innerhalb der zwei Wochen, so muss er auf sein Verlangen weiterbeschäftigt beziehungsweise
wieder eingestellt werden, sofern der Arbeitgeber die Stelle nicht bereits mit einer anderen Person
besetzt hat.

AUSSENHANDEL

Alles über den Außenhandel finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Moldau.

INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG

Wirtschaftspolitik
Aufgrund wechselnder pro-europäischer Regierungen seit September 2013, der Bankenkrise
2014/2015, der darauffolgenden Abwertung des moldawischen Leu und dem permanent
schwelenden Transnistrien-Konflikt sind die Bemühungen der umfassenden Wirtschaftsreformen
und der Modernisierung der staatlichen Verwaltung sowie der Wirtschaftsstrukturen unter dem
ehemaligen Premierminister Vlad Filat (bis 2013) etwas abgeflacht. Ende Januar 2016 wurde die
alte Regierung von dem Demokraten Pavel Filip abgelöst, die nächsten Parlamentswahlen sind für
November 2018 geplant.

Bestehen bleibt der Wunsch von großen Teilen der Bevölkerung und vieler ausländischer
Regierungen, dass Moldau den Weg der Annäherung an die Europäische Union, mit dem Ziel
einer Vollmitgliedschaft, weiter beibehält. Unter der derzeitigen Regierung ist dies auch weiterhin
oberste Priorität der Republik Moldau. Nach Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens und
eines DCFTA (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) mit der EU im Juni 2014 führten
die provisorische Anwendung und die Implementierung desselben dazu, dass das
Assoziierungsabkommen mit der EU am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft trat.

Sonderwirtschaftszonen, abgabenfreie Exporte und kontinuierliche Zollreduktionen für Importwaren
und nicht zuletzt auch die logistische Position der Republik Moldau als Brücke zwischen Europa
und den GUS-Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, laden zu einer näheren
Analyse dieses Marktes ein.

Finanzielle Unterstützung zur Realisierung dieser Bemühungen erhält Moldau von der EU, den
USA, Weltbank, IWF, EIB und anderen Gebern. Der Schwerpunkt der Maßnahmen betrifft
Budgetkonsolidierung,        Wirtschaftsförderung       (Entbürokratisierung,     Export-  und
Wettbewerbsförderung, Förderung ausländischer Direktinvestitionen, Verbesserung der
Infrastruktur und Energieeffizienz, Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit)
und soziale Sicherheit (aktive Arbeitsmarktpolitik, Modernisierung des Wohlfahrtssystems).

Damit dürfte die wirtschaftliche Erholung Moldaus langsam wieder anlaufen. Für 2016 rechnet man
mit einem Wirtschaftswachstum von 1 – 2 %.

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Empfohlene Vertriebswege
Das aufgrund der Bevölkerung und Landesgröße in vielen Bereichen beschränkte Absatzvolumen
bedingt entweder die direkte Belieferung aus Deutschland oder die
Marktbetreuung über bereits, in Rumänien oder der Ukraine, etablierte     „Wussten Sie,..“
Vertriebskanäle. Eine weitere Möglichkeit ist die Suche nach einem        dass die rechtlichen
geeigneten lokalen Vertriebspartner, wodurch das Risiko der mangelnden    Rahmenbedingungen
Rechtssicherheit    und     teilweise   unüberschaubaren     staatlichen  schon sehr stark an
Reglementierungen vermieden wird.                                         die westeuropäischen
                                                                                    Regeln angeglichen
                                                                                    sind?
Für Produktionsstätten eignen sich die neun Freiwirtschaftszonen (FWZ) in
                                                                                    …dass im Besonderen
Chisinau, Ungheni, Taraclia, Tvardita, Otaci, Marculesti (Transitflughafen),
                                                                                    ausländische Investi-
Giurgiulesti (Donau-Hafen), Vulcanesti und in Balti, wo Steuerermäßigungen          tionen geschützt und
gewährt werden.                                                                     gefördert werden?

Werbung
Bis auf Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur beschränkt zugelassen ist
(vgl. Gesetz über Werbung Nr. 1227-XIII vom 27.06.1997), gibt es keine nennenswerten
Restriktionen. Über Printmedien, Radio und Fernsehen kann die Bevölkerung flächendeckend
erreicht werden, das Internet wird v.a. in den Städten aktiv genutzt.

E-Business
Bedingt durch die relativ geringe Kaufkraft der Bevölkerung und den restriktiven Gebrauch
moderner Kommunikationstechnologien durch ältere und ländliche Bevölkerung spielt das E-
Business in der Republik Moldau noch keine besonders ausgeprägte Rolle (abgesehen von der
Hauptstadt Chisinau), hat aber mittelfristig großes Potential.

Wichtigste Zeitungen
Moldova Suverana                                 www.moldova-suverana.md
Ekonomitscheskoje
obosrenije                                       www.logos.press.md
Saptamana                                        www.saptamina.md
ECO                                              www.eco.md

Presseagenturen
Infomarket Media S.R.L.                          www.infomarket.md
Infotag S.R.L.                                   www.infotag.md
Moldpres I.S.                                    www.moldpres.md

Wichtigste Messen
VINMOLDOVA                                       http://www.vinmoldova.md/

Messegesellschaften
MOLDEXPO S.A.                                    www.moldexpo.md
POLIPROJECT EXHIBITIONS SRL.                     www.poliproject.md/mod/expo/

Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.

Normen
GUS; europäische und internationale Normen werden eingeführt.

Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit

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zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und
europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet
das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang
zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern:
Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut
für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26-01-0, Fax: +49(0)30-26-01-
12-31, E-Mail: info@din.de, Internet: www.din.de

Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
     Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei
     Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und
     helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln
     die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung,
     Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt
     ist jedoch Risikoübergang, der regelt welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko
     des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung
     der Ware zu tragen hat.

     Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der
     Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines
     Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu
     verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll. Sehen Sie als Verkäufer
     von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP
     höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den
     Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch
     entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann.

Zahlungskonditionen
Unbedingt (auch bei bereits länger bestehenden Geschäftsverbindungen) ist Vorauszahlung
(gegen Rechnung oder bei Produktionsfinanzierung gegen Proforma-Rechnung und
Liefervertragskopie) zu empfehlen. Bei Lieferungen gegen offene Rechnung, Kassa gegen
Dokumente oder gegen Ziel besteht ein außerordentlich großes Zahlungsrisiko. Die Eintreibung
offener Forderungen bei moldauischen Firmen ist äußerst aufwändig.

Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in
Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank
Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung.
Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“
Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen
werden.Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von
Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit)
mehr als zwei Jahre beträgt.

Bonitätsauskünfte
Bonitätsauskünfte sind nur bedingt erhältlich. Die Handels- und Industriekammer Chisinau, die
Anwaltskanzlei Brodsky, Uskov, Looper, Read & Partners sowie die Consultingfirma Business
Inteligent Services S.R.L. verfügen teilweise über Angaben zur Bonität moldauischer Firmen, die
man über direkte, kostenpflichtige Anfragen anfordern kann. Generell kann man auch die Vorlage
einer Bankauskunft, die der Kunde selbst beibringt, fordern.

Forderungseintreibung
Gewöhnlich ist der Rechtsweg ziemlich langwierig, oft von ungewissem Ausgang. Ein Prozess
muss in der Republik Moldau geführt werden, da zwischen Deutschland und Moldau kein
Rechtshilfeabkommen besteht und daher deutsche zivilgerichtliche Urteile in der Moldau nicht

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unmittelbar vollstreckt werden können. Zu beachten ist, dass eine Klage nur bei ausreichend
vorhandenem Vermögen des Schuldners sinnvoll ist.

Sollte der moldauische Schuldner über Vermögen in Deutschland verfügen, könnte
selbstverständlich auch dort prozessiert werden. Die Beauftragung eines Inkassobüros bzw. eines
Rechtsanwaltes ist erst ab einer Forderung von etwa 10.000 Euro sinnvoll. Eine mit Apostille
beglaubigte Vollmacht ist dazu erforderlich.

Preiserstellung
In Landeswährung oder Euro/USD.

Bank- und Finanzwesen
Devisenrechtliche Bestimmungen sind im Gesetz über Devisenreglementierung Nr. 62-XVI vom
21.03.2008 ( http://bnm.md/en/content/law-foreign-exchange-regulation-no-62-xvi-march-21-2008),
sowie in den entsprechenden Reglements der moldauischen Nationalbank enthalten. Der
Gewinntransfer in den frei konvertierbaren Währungen ins Ausland ist ohne Einschränkungen
möglich. Zu beachten sind die für moldauische Exporteure und Importeure festgelegten
Repatriierungsfristen für Waren/Dienstleistungen und Devisen bei Export- und Importgeschäften,
welche bis zu zwei Jahre betragen.

Trotz vorhandener gesetzlichen Grundlagen hat sich der Wechsel- bzw. Scheckverkehr in der
Republik Moldau noch nicht etabliert.

Geschäftsbanken
Moldova-Agroindbank S.A., www.maib.md
Moldindconbank S.A., www.micb.md
Victoriabank S.A., www.victoriabank.md
Banca Comerciala Romana S.A. (Erste Bank Tochter), www.bcr.md
Mobiasbanca S.A. (Gruppe Societe Generale), www.mobiasbanca.md
Eximbank S.A. (Gruppo Veneto Banca), www.eximbank.com

Verkehr, Transport, Logistik
Straße
Moldau besitzt ein relativ dichtes Straßennetz von knapp 9.500 km, wovon 3.330 km als
„Nationalstraßen“ bezeichnet werden. Allerdings dauern die Fahrten aufgrund fehlender
Autobahnen oder gut ausgebauter Überlandstraßen lange. 38 bilaterale Straßen-
transportabkommen und die Mitgliedschaft in 15 internationalen Transportvereinigungen sichern
das rechtliche Umfeld. Der Korridor IX des Transeuropäischen Straßennetzwerkes (Skandinavien-
Balkan), der auch durch die Republik Moldau führen wird, wird das Land noch enger an Europa
binden.

Erforderlich für die Fahrt sind ein gültiger Führerschein, Zulassungsschein und eine Versicherung.
Es wird empfohlen, eine zusätzliche Kasko- und Unfallversicherung abzuschließen. Die
Treibstoffversorgung ist problemlos, nur von kleinen, privaten Dorftankstellen ist abzuraten.

Bahn
Das Schienennetz wurde während der Sowjet-Periode als Verlängerung des ukrainischen
Bahnnetzes gebaut und hat in den Hauptrouten eine Länge von 1.145 km, bzw. – die
Nebenbahnen miteingeschlossen – von 2.318 km. Die bestausgebauten Strecken sind Leuseni
bzw. Ungheni (Grenze zu Rumänien) – Chisinau.

Schiff
Der internationale Freihafen Giurgiulesti, www.gifp.md, im Dreiländereck von Rumänien, der
Ukraine und der Moldau ist der einzige auch für Hochseeschiffe zugängliche Hafen.

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Er verfügt über modernste Entlade- und Schüttgutdocks und hat direkten Anschluss sowohl an das
europäische als auch das russische Schienennetz. Auch Flussschiffe bis zu sieben Meter
Wassertiefe können den Hafen Giurgiulesti anfahren. Die Moldau besitzt auch zwei schiffbare
Flüsse, den Prut im Westen (Landesgrenze zu Rumänien), der die Schifffahrt bis Ungheni (407 km
nördlich der Donaumündung bei Giurgulesti) erlaubt sowie den Nistru/Dniester (Grenze zwischen
der Moldau und der Provinz Transnistrien), der bis Ribnita (434 km nördlich seiner Mündung ins
Schwarze Meer) schiffbar ist.

Luft
Der internationale Flughafen Chisinau, der 2006 ausgebaut wurde, hat ein Abkommen mit der EU,
das bestätigt, dass die moldauischen Standards den Anforderungen der EU Regeln entsprechen.
Die zentrale Lage von Chisinau eignet sich auch für die Errichtung von Transport-Logistikzentren
zur effizienten und raschen Betreuung Südosteuropas. Darüber hinaus gibt es auch einen
(Zoll)Freiflughafen,    den     Free      International    Airport     Marculesti    –     FIAM
( www.airportmarculesti.com). Der ehemalige Militärflughafen hat eine Fläche von 205 ha und eine
Geschäftsfläche von 60 ha. FIAM verfügt über die nötigen intern. Lizenzen für den Flug- und
Flughafenbetrieb.

Unternehmen in dieser Freiwirtschaftszone haben folgende Möglichkeiten:

                  Luft- und Bodentransportservice
                  Lagerung
                  Miete Industrieller Produktionsanlagen
                  Sortieren, Verpacken, Etikettieren
                  andere sekundäre Aktivitäten wie Wohnbau, Hochbau, Catering, etc.

KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL

Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.

    Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-
     Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
     Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
     sie im Ausland begangen wurde.
    Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
     Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine
     Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.
    Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
    Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.

Deshalb sollten Sie Folgendes beachten:

    Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
     ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
    Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
    Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
     sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
     werden.
    Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.

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STEUERN UND ZOLL

Unternehmensbesteuerung
Die Steuern und Abgaben in der Republik Moldau beruhen auf dem Steuergesetzbuch (Nr. 1163-
XIII vom 24.4.97, in Kraft seit dem 1.1.98) und anderen Gesetzen, darunter der
Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsgesetzgebung. Das zurzeit im Land geltende
Abgabensystem für Unternehmen ist durch niedrige Steuern bei gleichzeitig hohen Gebühren
gekennzeichnet. Zu Steuerrechtsänderungen kam es bisher oft ohne jede Ankündigung und ohne
vorherige Konsultation mit der Wirtschaft. Das Steuergesetzbuch wird gewöhnlich zum jeweiligen
Jahresbeginn, dann aber auch oftmals während des Jahres geändert. Alle Änderungen müssen
von den Unternehmen genauestens verfolgt und umgesetzt werden. Angesichts der
unübersichtlichen und nicht selten widersprüchlichen Rechtsvorschriften ist nicht weiter
verwunderlich, dass die Steuererklärungen und -zahlungen oft zu großen Teilen in einer
rechtlichen Grauzone erfolgen. Im Länderrating "Doing Business 2015" der Weltbank-Gruppe
belegt die Republik Moldau unter 189 gelisteten Volkswirtschaften in der Kategorie "Paying Taxes"
Rang 70 (2014: 105). Die Praxis der steuerlichen Veranlagung und der Steuereinhebung regelt der
Titel V "Steuerverwaltung" des Steuergesetzbuchs. Die für die Erhebung von Steuern und
Abgaben zuständigen Behörden fallen in vier Kategorien:

                  Fiskalbehörden;
                  Zollbehörden;
                  sogenannte Operative Zentren für den Kampf gegen Wirtschaftsverbrechen;
                  örtliche Behörden (für Steuern und Abgaben mit lokalem Geltungsbereich).

Bis heute leiden Teile der Steuergesetzgebung darunter, dass es an klaren
Ausführungsbestimmungen fehlt. Die staatliche Steueraufsichtsbehörde gibt oft auf eigene
Initiative Mitteilungen heraus, in denen steuerliche Vorschriften erläutert und Instruktionen für das
Erstellen von Steuererklärungen gegeben werden und ziehen diese fallweise zur Begründung
tatsächlicher oder vermeintlicher Verletzungen steuerlicher Vorschriften heran. Werden die Steuer-
Außenstände nicht binnen 30 Tagen bereinigt, so verfallen alle gegebenenfalls bestehenden
Ansprüche auf Gewährung von Steuervergünstigungen.

Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuerpflichtig sind moldauische Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie
Niederlassungen ausländischer Unternehmen ("Permanent Establishments", PE). Büros
(Repräsentanzen) gebietsfremder Unternehmen dürfen im Land keine kommerzielle oder sonstige
Wirtschaftstätigkeit ausüben, werden aber als lokale Steuerzahler behandelt und unterliegen
derselben     Steuerpflicht    wie   gebietsansässige   Unternehmen,     ausgenommen        der
Körperschaftsteuerpflicht.

Ausländische Unternehmen sind mit ihrem Einkommen aus moldauischen Quellen oder/und mit
dem Einkommen der Niederlassung körperschaftsteuerpflichtig. Es gilt der Grundsatz des
Quellensteuerabzugs bei nichtansässigen Unternehmen mit "substanzieller wirtschaftlicher
Präsenz" in Moldau. Das Steuerjahr entspricht in Moldau dem Kalenderjahr. Die Rechnungslegung
hat in Anlehnung an IASI/IFRS zu erfolgen.

Die wichtigsten Gewinnsteuersätze sind:

                  Körperschaftssteuer                                              12 %
                  Dividendensteuer                                                 6 % bzw. 15 %
                   Ausschüttungen an gebietsfremde Personen sowie an
                   gebietsansässige juristische Personen
                   Ausschüttungen an gebietsansässige natürliche Personen                  6 % bzw.
                   15 %
                  Zins-, Lizenz-, Miet-, Pacht- und Genussrechtssteuer             5 %, 10 % oder
                   15 %
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                   Steuersätze unterschiedlich je nach der Einkunftsart und dem
                   sozial-ökonomischen Status des Empfängers als Unternehmer,
                   abhängig Beschäftigter oder nicht erwerbstätige Person
                  Patenteinkünfte, Lizenzerträge, Einkünfte aus Know-how, aus      12 %
                   Dienstleistungen, die in der Republik Moldau erbracht wurden
                   Versicherungsprämien (Gebietsfremde)
                  Steuer auf Veräußerungsgewinne                              12 %
                   Gebietsfremde; im Falle von Verkäufen von in Moldau gelegenen
                   Immobilien oder von Verkäufen von Aktien oder von Beteiligungen
                   an moldauischen Unternehmen an Gebietsansässige
                   Steuerbemessungsgrundlage sind 50 % des Differenzbetrags zwischen dem
                   Verkaufserlös und dem Buchwert der Aktiva.

Sonstige Steuern

                  Immobiliensteuer       min. 0,05 %-0,1 % max. 0,1 %-0,3 % des geschätzten
                   Wertes
                  Grund und Bodensteuer max. 0,1 % bis 0,3 %
                  Straßenbenützungsgebühr      zwischen MLD 0,60 und 1,80 pro cm3
                  für einheimische Pkw   zwischen MDL 0,60 und 1,80 pro 1 cm³
                  Landerschließungssteuer MDL 10/pro Angestellten
                  Krankenversicherung    4,5 % pers.
                  Pensionsversicherung 23 % pers.

Umsatzsteuer
Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von MDL 600.000 (ca. 27.000 Euro) oder mehr haben,
sind verpflichtet, sich bei der Steuerbehörde anzumelden. Die Steuerregisternummer muss auf
allen Steuerrechnungen aufscheinen. Alle Unternehmen, welche umsatzsteuerpflichtige
Lieferungen durchführen wollen, dürfen sich ebenfalls als Umsatzsteuerzahler registrieren.

Die allgemeine Umsatzsteuer beträgt für alle in der Republik Moldau hergestellten oder
importierten Waren und Dienstleistungen 20 %. Darüber hinaus gibt es reduzierte Steuersätze für:

                  Medikamente, Milch, Brot und Backwaren, Rübenzucker,
                   inländische Produkte der Pflanzenzucht, inländische
                   Nutztiere und Fleisch                                                       8%
                  Erdgas                                                                      8%
                  Waren- und Dienstleistungsexporte, internationale Transporte,
                   Warenlieferungen und Dienstleistungen für die bzw. in den
                   Freiwirtschaftszonen, Lohnverarbeitung der
                   lokalen Textilindustrie                                                     0%
                  Steuerfrei sind Babynahrung, Produkte für Kinder, Finanzdienstleistungen,
                   Postdienste, Kfz, Elektrizitätsimporte, Spiele, Bücher, Presse, Miete, Spenden.

Die Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung enthalten neuerdings auch Regelungen zur
Problematik des Transferpreises. Werden für Lieferungen und Leistungen Preise gezahlt, die nicht
den Marktpreisen beziehungsweise Verkehrswerten entsprechen, so kann die steuerliche
Abzugsfähigkeit der betreffenden Waren aberkannt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es
sich um Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen (Parteien) handelt, ob
nun unmittelbar oder unter Einschaltung von Handelsmittlern.

Gemäß dem honduranischen Verkaufssteuergesetz (Dekret 24/1963) gelten folgende Regeln: Bei
Verkäufen sei der Verkäufer stets für die Entrichtung der Verkaufssteuer verpflichtet, bei
Dienstleitungen, der Dienstleister, bei Importen der Importeur oder sein Zollagent.

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Reverse Charge System
Gibt es in der Republik Moldau nicht.

Verbrauchssteuer
Kaviar, Bier, Zigarren und Zigaretten, Treibstoffe, Parfüm, Schmuck aus Edelmetallen,
Personenkraftwagen unterliegen der Verbrauchssteuer.

Vorsteuerabzug
Vorsteuerabzugsberechtigt sind nur steuerrechtlich registrierte Unternehmen. Die Registrierung ist
zwingend ab einem Jahresumsatz von MDL 600.000 (ca. 27.000 Euro); freiwillig nach Wunsch. Die
Umsatzsteuerperiode beträgt ein Kalendermonat.

Vergütungsverfahren
Bis zum 25. des Folgemonats muss die Vorsteuererklärung bei der Steuerbehörde eingereicht
werden.

Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Die Erstattung der Vorsteuerbeträge sollte theoretisch nicht länger als 45 Tage in Anspruch
nehmen.

Einkommensteuer
Persönliche und sachliche Steuerpflicht
Bei der Gewinnermittlung beziehungsweise               Körperschaftsteuerveranlagung        beschränkt
abzugsfähig sind unter anderem:

                  gezahlte Darlehenszinsen (in Zusammenhang mit dem Betriebs- oder
                   Geschäftszweck),
                  Abschreibungsraten,
                  Spenden- und Sponsorengelder (bis höchstens 10 % des steuerbaren
                   Einkommens),
                  Abschreibungen auf notleidende oder uneinbringliche Kredite,
                  Wartungs- und Instandsetzungsaufwendungen für Anlagegüter (bis höchstens
                   15 % des Buchwerts),
                  Ausgaben für Geschäftsreisen sowie Versicherungsaufwendungen.

Nicht abzugsfähig sind unter anderem:

                  Zahlungen an Patenthalter,
                  Strafgelder,
                  Verluste aus Transaktionen zwischen einander nahestehenden Unternehmen
                   und Personen ("verbundenen Parteien").

Gebietsansässige natürliche Personen unterliegen mit ihren aus moldauischen und ausländischen
Quellen erzielten Einkünften der Einkommenssteuer. Die Einkünfte gebietsfremder natürlicher
Personen sind insoweit zu besteuern, als sie aus moldauischen Quellen erzielt wurden. Eine
ausländische (gebietsfremde) natürliche Person ist, sofern sie aufgrund eines lokalen
Arbeitsvertrages beschäftigt wird, mit einer moldauischen (gebietsansässigen) Arbeitskraft
arbeitsrechtlich und lohnsteuerlich gleichgestellt. Gebietsfremde mit lokalen Arbeitsverträgen
können jedoch keine Ehegatten-, Kinder- und sonstigen Freibeträge in Anspruch nehmen. Eine
natürliche Person gilt als gebietsansässig, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:

                  die Person hat eine ständige Wohnanschrift in Moldau, auch wenn sie sich
                   vorübergehend im Ausland aufhält (zum Beispiel wegen eines Studiums, Arbeit,
                   Geschäftsreise/Geschäftstätigkeit oder ärztlicher Behandlung);

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                  die Person hält sich während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in Moldau
                   auf.

Das moldauische Einkommensteuerrecht kennt detaillierte Aufstellungen                      steuerbarer
Einkunftsarten, steuerfreier Einkunftsarten sowie steuerlich abzugsfähiger Ausgaben.

Zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet sind

                  Einwohner, die Einkommenssteuerverpflichtungen haben
                  Nicht-residente Einwohner, die Einkommen aus in der Moldau generierten
                   Leistungen empfangen, werden Einwohnern gleichgestellt. Dabei können
                   Verluste, Zahlungen oder andere direkt mit dem Einkommen in Verbindung
                   stehende Ausgaben nicht abgezogen werden. Auch werden keine persönlichen,
                   Gattinnen- oder Angehörigenabschläge akzeptiert.

Das Einkommen eines abhängig Beschäftigten setzt sich aus der Grundvergütung und
gegebenenfalls   dem   Überstundenentgelt zusammen.    Weitere  Bestandteile sind
Zusatzvergütungen, Bonuszahlungen sowie Ausgleichszahlungen für nicht genommene
Urlaubstage.

Bei der Einkommensteuer kommt ein Zwei-Stufen-Tarif zur Anwendung, der eine indirekte
Progression beinhaltet:

                  Jahreseinkommen bis MDL 29.640 (ca. 1.330 Euro)                   7%
                  Jahreseinkommen über MDL 29.640 (ca. 1.330 Euro)                 18 %

Gebietsansässigen Steuerpflichtigen steht ein Grundfreibetrag von 10.128 MDL ( ca. 460 Euro) zu.
Darüber hinaus gibt es Freibeträge für Unterhaltspflichtige, Dauerbehinderte, Kriegsveteranen,
Nuklearstrahlengeschädigte, etc.
Bezieht der Arbeitnehmer außer seinem Arbeitslohn weitere Einkünfte in einer Höhe, die den
Grundfreibetrag übersteigen, so hat er bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres eine
Einkommensteuererklärung einzureichen.

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer bei jeder (in der Regel monatlichen) Lohnzahlung
einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen. In seinen monatlichen Steuererklärungen hat
der Arbeitgeber seine Lohnzahlungen und einbehaltenen Lohnsteuern zu deklarieren.

ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME
Der Außenhandel ist per Gesetz geregelt, dazu werden verschiedene Rechtsnormen
herangezogen.

Die dem Finanzministerium unterstellte Zollbehörde umfasst ein zentrales Zollamt und acht
regionale Zollämter. Unternehmen und Einzelpersonen sind berechtigt, Import und Exporte
durchzuführen, solange diese weder gesetzlich verboten sind noch gegen die Interessen der
nationalen Sicherheit, Umweltauflagen, das Intellektuelles Eigentumsrecht und historische Werte
verstoßen.

Der Transitverkehr mit TIR und der temporäre Import mit Carnet ATA werden anerkannt, auch sind
die Lieferungen in die Freiwirtschaftszonen und Zollfreilager abgabenbefreit.

Importbestimmungen
Zur Zeit sind folgende Aktivitäten lizenzpflichtig (unten werden nur die Aktivitäten, die mit der
Außenwirtschaft zu tun haben, aufgeführt; in der Tat ist die Liste der lizenzpflichtigen Aktivitäten
größer, sie ist in dem Gesetz über die Lizenzierung einiger Aktivitäten enthalten – vgl. dazu W
www.licentiere.gov.md/pageview.php?l=ro&idc=210&):

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