Exportbericht Republik Moldau - Januar 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen ...
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Exportbericht Republik Moldau Januar 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.kommunikation-inland@wko.at , http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe - mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. - Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-42, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................... 4 Wirtschaftsdaten ............................................................................................................... 6 Empfohlene Vertriebswege ............................................................................................... 11 Wichtigste Messen ............................................................................................................ 11 Normen ............................................................................................................................. 11 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen .................................................................. 12 Zahlungskonditionen ......................................................................................................... 12 Bank- und Finanzwesen ................................................................................................... 13 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................ 14 STEUERN UND ZOLL ...................................................................................................... 15 ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME .......................................................................... 18 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ................................................................. 22 Firmengründung ............................................................................................................... 24 Patent-, Marken- und Musterrecht..................................................................................... 24 Lizenzvergabe .................................................................................................................. 25 EIGENTUM UND FORDERUNGEN.................................................................................. 25 VERTRETUNGSVERGABE .............................................................................................. 26 ARBEITS- & SOZIALRECHT ............................................................................................ 27 Aufenthaltserlaubnis ......................................................................................................... 27 Schiedsgerichtsbarkeit ...................................................................................................... 28 BAYERISCHES AUSSENWIRTSCHAFTSANGEBOT ...................................................... 30 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISENDE ........................................................... 31 Einreisebestimmungen ..................................................................................................... 31 Ergänzende Auskünfte...................................................................................................... 32 WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................... 33 LINKS ............................................................................................................................... 37 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Staatsform Republik Fläche 33.843 km² Bevölkerung 4.064.000 (davon Transnistrien ca. 505.000) Städte Chisinau (Hauptstadt, 809.600 EW), Tiraspol (145.000 EW), Balti, Bender Klima gemäßigt kontinental, milde Winter, heiße Sommer, durchschnittliche Jahrestemperatur: 8-10 C° Währung Moldau-Lei (MDL) = 100 Bani 1 MDL = 0,04570 EUR 1 EUR = 21,2788 MDL (Stand: 02.12.2016) Historischer Überblick Die Ursprünge der Republik Moldaus gehen bis in das 14. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1354 wurde das Fürstentum Moldau gegründet und 1359 wurde die Unabhängigkeit von Ungarn ausgerufen. Im Jahr 1812 kam ein Teil Moldaus (Bessarabien) zu Russland, ein anderer Teil vereinigte sich 1859 mit Muntenien und Transsilvanien zu Rumänien; zwischen 1918 und 1940 war das ganze frühere Gebiet Moldaus Teil des Königreichs Rumänien; von 1940 bis 1991 gehörte das ehemalige Ost-Moldau (Bessarabien) zur Sowjetunion. Im Zuge des Zerfalls der Sowjetunion erklärte sich die Republik Moldau im Juni 1990 für souverän, am 27. August 1991 erfolgte die Unabhängigkeitserklärung. Auf Grund von Integrationsbestrebungen der ersten eigenständigen moldauischen Führung mit Rumänien kam es zu Auseinandersetzungen mit der kulturell und sprachlich russisch geprägten Bevölkerung in Transnistrien (Gebiet östlich des Nistru/Dnjestr Flusses). Nachdem sich Transnistrien der Kontrolle des Gesamtstaates entzogen und die Unabhängigkeit von Moldau erklärt hatte, kam es 1991/1992 zu einem offenen Bürgerkrieg. Der Konflikt wurde durch die 14. russische Armee beendet, deren Reste nach wie vor als „Friedenstruppe“ stationiert sind. Die Verfassung bezeichnet die Republik Moldau als einen souveränen und unabhängigen, einheitlichen und unteilbaren Staat, der Transnistrien und Gagausien gewisse Autonomierechte zugesteht. Das restliche Staatsgebiet unterteilt sich in 32 Bezirke (Rayons) und die Städte Chisinau und Balti. Die Staatssprache wird als "Moldauisch" bezeichnet. Die Republik Moldau ist ein zentralistisch verwalteter Staat; die Neutralität ist in der Verfassung festgeschrieben. Die letzten am 30. November 2014 abgehaltenen Parlamentswahlen brachten bedauerlicherweise keine klaren, stabilen politischen Verhältnisse. Die bisherige Koalition zerbrach, eine Minderheitsregierung durch die Liberaldemokratische Partei LDP und die Demokratische Partei DP unter Duldung der Kommunisten KP konnte erst nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen über mehr als zwei Monate unter Premierminister Chiril Gaburici geschaffen werden. Der Druck auf die Regierung, einerseits den Assoziierungsprozess mit der EU weiterzuführen und andererseits auch die starken wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit Russland zu wahren, wird zur Belastungsrobe. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 Ende Juli 2015 konnte sich die proeuropäische Allianz mit einer knappen „Wussten Sie, ...“ Mehrheit im Parlament wieder auf eine neue gemeinsame Regierung unter dass in der Premierminister Valeriu Strelet einigen, die von der Demokratischen Partei, abtrünnigen Provinz den Liberaldemokraten und der Liberalen Partei unterstützt wird. Als Transnistrien immer Oppositionsparteien verbleiben die Sozialisten und die Kommunisten und noch russische einige unabhängige Kandidaten. Militäreinheiten stationiert sind und Allerdings konnte die Regierung von Valeriu Strelet nicht lange ihre dass dort das Geschäfte führen. Die Mehrheit im Parlament zerbrach bereits im wirtschaftliche November 2015 nach der Verhaftung des Vorsitzenden der Liberal- Geschehen noch stark Demokratischen Partei, Vlad Filat, welchem die Beteiligung an der an Russland orientiert Bankenaffäre vorgeworfen wurde. Die neue Regierung unter dem ist? Demokraten Pavel Filip konnte erst Ende Januar 2016 ernannt werden, nachdem 14 Abgeordnete der Kommunistischen Partei ihre Fraktion verlassen und sich an die Demokratische Partei angenähert haben. Die Annäherung an die Europäische Union bleibt weiterhin oberste Priorität für die Republik Moldau mit dem Ziel der Vollmitgliedschaft. Nach der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mit der EU konnte im Juni 2014 die Unterzeichnung und Implementierung des DCFTA – eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens mit der Europäischen Union – erfolgreich durchgeführt werden. Für moldauische Staatsbürger gilt seit dem 28. April 2014 die EU-Visafreiheit. Dementsprechend dürfen sich Staatsbürger der Republik Moldau für 90 Tage innerhalb von 183 Tagen visumfrei in der EU aufhalten. Bevölkerung Moldauer (=Rumänen) 78%, Ukrainer 8,4%, Russen 5,9%, Gagausen (christl. Turkvolk) 4,4%, Bulgaren 1,9%. Überwiegende Mehrheit der Bevölkerung sind Christen (russisch orthodox). Landes- und Geschäftssprachen Landessprache ist Rumänisch (lt. Verfassung „Moldauisch“). Als Geschäftssprachen sind Rumänisch, Russisch (besonders im Autonomiegebiet Gagausien und in der abtrünnigen Provinz Transnistrien sowie in den Städten) und Englisch üblich. Politisches System Die Republik Moldau ist eine parlamentarische Demokratie, Wahlen für das aus einer Kammer bestehende Parlament finden alle vier Jahre statt. Die nächste Parlamentswahl ist für November 2018 geplant. Der Staatspräsident (zugleich Staatsoberhaupt) hat verfassungsmäßig die Befugnis zur Parlamentsauflösung und den Oberbefehl über die Streitkräfte und wird seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes im März 2016 nicht mehr im Anschluss an die Parlamentswahlen vom Parlament, sondern fortan wieder vom Volk direkt gewählt. Die nächste Präsidentenwahl ist für 30. Oktober 2016 geplant. Abkommen mit Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen Assoziierungsabkommen Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Mitgliedschaften in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen: BSEC, CE, CEI, CIS, Donaukonvention, EAPC, EBRD, ECE, FAO, Frankophonie, GUUAM, IAEA, IBRD, IATA, ICAO, ICFTU, IDA, IFAD, IFC, ILO, IMF, IMO, Interpol, IOC, IOM (Beobachter), ITU, OPCW, OSCE, PFP, SECI, UNO, WB, WHO, WIPO, WMO, WTO, GUS. Besondere Abkommen: Eastern Partnership (EaP) - Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU, GUS-Abkommen; Freihandelsabkommen mit Aserbaidschan, Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 Kasachstan, Kirgisistan, Russland, Turkmenistan, der Ukraine, Usbekistan, Weißrussland sowie mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien; Freihandelsabkommen mit der EU; Japan, Kanada und USA gewähren Präferenzzoll im Rahmen GSP. Moldau ist Mitglied der Euroregionen „Niedere Donau“ und „Oberer Prut“, zu denen auch Rumänien und die Ukraine gehören. WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Wirtschaftsdaten Die Republik Moldau zählt zu den ärmsten Ländern Europas, mit einem verfügbaren pro-Kopf Einkommen von 235 Euro pro Monat (Juni 2016). Zu den größten Problemen der moldauischen Wirtschaft zählen neben Korruption und oftmals beeinflusster Gerichtsbarkeit mangelnder Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit, überbordende und schwerfällige Bürokratie, schwieriger Zugang zu Kapital v.a. für KMU (relativ hohe Kreditzinsen), veraltete Infrastruktur, Energie- und Rohstoffabhängigkeit sowie hohe Arbeitsemigration (v.a. Russland und die EU, insb. Italien, Spanien, Portugal). Der Regierung mangelt es an Mitteln für eine aktive Wirtschaftspolitik. Auch das Sozialsystem ist kaum mehr finanzierbar. Wirtschaftslage und Perspektiven Die moldauische Volkswirtschaft war 2011-2014 nach einer harten Rezession bis 2010 wieder klar auf Wachstumskurs. Für die Unterstützung der sich erholenden Volkswirtschaft sind allerdings die Stärkung des nationalen Staatshaushalts, der Exporte und eine konsequente Durchführung von Strukturreformen notwendig. Nach durchschnittlich 7 % Wirtschaftswachstum in den Jahren 2010 und 2011, einer Stagnation aufgrund starker Dürre in 2012, waren die Wachstumsraten 2013 und 2014 mit jeweils +8,9 % bzw. +4,6 % beachtlich. In 2015 sank die moldauische Wirtschaft in erster Linie wegen der wirtschaftlichen Turbulenzen nach dem Bankenskandal um -0,5 %, vor allem die Abwertung des Leu, die hohe Inflationsrate und der erschwerte Zugang zu Kapital und Krediten ist dafür verantwortlich. Für das Jahr 2016 wird ein Wachstum in Höhe von bis zu 1,5 % erwartet. Ein weiterer stärkerer Wirtschaftsanstieg und eine nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftskraft sind allerdings nur bei einem erfolgreichen EU-Integrationsprozess mit politischer Entspannung mit Russland zu erreichen. Die Probleme mit den Exporten nach Russland schlagen insbesondere bei den Exporten von landwirtschaftlichen Produkten stark durch. Der moldauische Außenhandel entwickelte sich 2015 negativ, sowohl „Wussten Sie...“ bei den Exporten mit -15,9 % als auch mit -25,0 % bei den Importen dass mit den meisten nach einem Anstieg in 2014. Das Außenhandelsdefizit blieb 2015 mit GUS-Staaten und vielen -1,8 Mrd. Euro um 32,2% niedriger als im Vorjahr. Die wichtigsten osteuropäischen Ländern Handelspartner bleiben Rumänien, Russland, Ukraine, China, ein Freihandelsabkommen Deutschland, Italien und die Türkei. Die Entwicklung der besteht? moldauischen Exporte ist generell positiv zu sehen, besonders vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von DCFTA. Daneben hat die … dass mit der EU seit Republik Moldau durch Abkommen zollfreie Liefermöglichkeiten in die April 2014 ein GUS- und CEFTA-Länder. Freihandelsabkommen besteht? Das durchschnittliche Monatsentgelt betrug im Juni 2016 MDL 5.170 (ca. 235 Euro), womit die Republik Moldau zu den ärmsten europäischen Ländern gehört. Die Überweisungen aus dem Ausland an natürliche Personen in Moldau sanken 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 16,3 % und erreichten 1,0 Mrd. Euro, im Jahr 2016 waren die jeweiligen Monatswerte immer gering unter den 2015er Zahlen. Nach offiziellen Statistiken waren 2015 325.400 Moldauer im Ausland tätig, vor allem in Russland (63%), in der EU (17%) sowie der Türkei und Israel. Der Anteil der Schattenwirtschaft lag 2015 nach offiziellen Schätzungen bei 27,5 % der Bruttowertschöpfung, was allerdings angesichts der relativen Armut einen gewissen stabilisierenden Faktor darstellt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 Makroökonomische Daten 2015 2016 2017 BIP Mrd. USD 6,2* 6,5* 7,0* BIP pro Kopf USD 1.740,3* 1.828,5* 1.973,3* Wachstumsrate % -1,0 1,5 3,0 BIP, real Inflationsrate % 8,4* 7,4* 6,8* Arbeitslosenquote % 7,0* 6,0* 5,0* Quelle: gtai, Wirtschaftsdaten kompakt Stand November 2016, *= Schätzungen Bedeutende Wirtschaftssektoren Nachstehende Wirtschaftszweige verzeichneten 2015 erfreuliche Zuwächse: Verarbeitung und Konservierung von Obst und Gemüse Produktion von tierischen und pflanzlichen Ölen und Fetten Milchverarbeitung Produktion der Produkte aus Kakao, Schokolade und Süßigkeiten Weinproduktion Herstellung von Textilerzeugnissen, Bekleidung und Schuhen Produktion von Kautschuk und Kunststoffen nichtmetallische Mineralprodukte Papier und Erzeugnisse davon elektrische Ausrüstungen Möbel Herstellung pharmazeutischer Produkte 1.950,00 1.974,00 2.000,00 1.865,00 1.800,00 1.680,00 1.648,00 1.581,00 1.600,00 1.400,00 1.200,00 1.000,00 872,00 800,00 636,00 600,00 400,00 234,00 215,00 0,58 200,00 0,18 0,00 2013 2014 2015 Industrieproduktion Verarbeitende industrie davon Lebensmittel Energieerzeugung Quelle: Statistik Moldau 2014 (letztverfügbare Daten) Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) In der Periode 2009-2014 hat die moldauische Regierung finanzielle Unterstützung in Höhe von 2,2 Mrd. Euro erhalten. Der größte Geber für die Republik Moldau ist dabei die EU mit 627,5 Mio. Euro, gefolgt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit 359,8 Mio. Euro, EBRD mit 288,6 Mio. Euro, den USA mit 289,5 Mio. Euro, der Weltbank mit 228,1 Mio. Euro, Rumänien mit 103 Mio. Euro u.a. Mit diesen Finanzmitteln werden unterschiedliche Projekte in den Bereichen Infrastruktur und Energieeffizienz, Landwirtschaft, Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Sicherheit finanziert. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 Insgesamt sind derzeit ein gutes Dutzend deutscher Unternehmen aktiv, die vor allem im Dienstleistungsbereich (Banken, Versicherungen, IT) aber auch in den Sektoren Landwirtschaft, Textilindustrie, Transport- und Logistik, Abfallwirtschaft und Mineralölversorgung zu finden sind. Die ausländischen Direktinvestitionen beliefen sich Ende Q1 2016 laut Daten der moldauischen Nationalbank auf insgesamt 3,6 Mrd. Euro. und teilten sich in folgende Bereiche: 1,40% 1,00% 2,10% 1,50% 9,40% 23,40% 7,00% 14,50% 25,00% 14,70% Verarbeitendes Gewerbe Finanzdienstleistungen Groß- und Einzelhandel Immobilien, Vermietung, Business Services Energie-, Gas- und Wasserversorgung Transport und Kommunikation Gesundheit und Sozialhilfe Landwirtschaft Sonstige Bauwirtschaft Quelle: Nationalbank der Republik Moldau Die bedeutendsten Investoren dabei waren (Ende Q1 2016): 36,30% 52,50% 11,20% EU GUS Rest der Welt Quelle: Nationalbank der Republik Moldau Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung etc.) Die Lage auf dem Arbeitsmarkt der Republik Moldau ist seit Jahren angespannt. Wegen der für die Industrie des Landes typischen Betriebsstruktur – geprägt von nur wenigen Großbetrieben – herrscht auf dem lokalen Arbeitsmarkt Knappheit an qualifizierten Führungskräften für Positionen auf der mittleren Managementebene sowie an Facharbeitern, Ingenieuren und Technikern. Zwar verfügen 25 % der moldauischen Erwerbspersonen über einen Hochschulabschluss, das Bildungs- , Hochschul- und Berufsschulwesen entspricht aber nicht den Anforderungen der Wirtschaft. Die Zahl der Erwerbstätigen liegt mit Ende Juni 2016 bei 1,2 Mio. Personen, 19,6 % davon sind im öffentlichen Dienst, Ausbildung, Gesundheitswesen und Sozialarbeit; 31,7 % in der Landwirtschaft, Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 Jagd und Fischzucht; 17,8 % in der Industrie und Bauwirtschaft; 15,8 % im Handel und der Gastwirtschaft, 6,3 % im Bereich des Transports und Kommunikationen. 325.400 Personen arbeiten laut offiziellen Angaben im Ausland. Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht Das moldauische Arbeitsrecht ist eines der am stärksten regulierten Rechtsgebiete der Republik Moldau. Es gilt in vollem Umfang auch in den Freien Wirtschaftszonen des Landes. Große Teile des Arbeitsrechts stehen noch in der Tradition der Arbeitsgesetzgebung der ehemaligen UdSSR. Wichtigste Aufsichtsbehörde für den Arbeitsmarkt, und gleichzeitig federführend verantwortlich für die Arbeitsmarktpolitik der Regierung, ist die Nationale Beschäftigungsagentur. Die beiden Haupt- Systemmängel des geltenden moldauischen Arbeitsrechts bestehen darin, dass die Rechte der Arbeitgeber einerseits und der abhängig Beschäftigten andererseits nicht "ausbalanciert" gestaltet sind (relative Besserstellung des abhängigen Beschäftigten), und dass zweitens die Stellung des individuellen Arbeitsvertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter im Rechtsgefüge infolge geltender sogenannter Kollektivverträge zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung deutlich geschwächt ist. Für Niederlassungen ausländischer Firmen und für gemischtnationale Gemeinschaftsunternehmen ist die Anstellung eines moldauischen Personalleiters ratsam. Es werden gewöhnlich individuelle Arbeitsverträge mit befristeter oder unbefristeter Dauer geschlossen und müssen schriftlich erfolgen. Die Probezeit beträgt zwischen drei und sechs Monaten, vor allem bei Fach- und Führungskräften. Junge Hochschul-, Fachschul- und Berufsschulabsolventen dürfen nicht unter Probezeitbedingungen eingestellt werden. Arbeitsverträge sind grundsätzlich unbefristet abzuschließen. Befristete Verträge sind dann zulässig, wenn zum Beispiel die Tätigkeit selbst befristet ist. Vertraglich kann eine befristete Tätigkeit für die Dauer von höchstens fünf Jahren begründet werden. Ausländer können in der Republik Moldau angestellt werden, benötigen dafür jedoch eine vom Ministerium für Arbeit für drei Jahre oder permanent erteilte Aufenthaltsgenehmigung. Auf deren Grundlage erteilt die Staatliche Migrationsbehörde eine Arbeitserlaubnis. Diese Behörde stellt außerdem ein sogenanntes Immigrationszertifikat aus. Dieses ist entweder auf ein Jahr befristet oder es ist zum Beispiel im Falle von Ausländern, die auf Einladung der moldauischen Regierung im Lande tätig werden, unbefristet. Arbeitskosten, Lohnniveau Der gesetzliche monatliche Mindestlohn im Realsektor wurde am 1. Mai 2016 von MDL 1.900 auf MDL 2.100 (ca. 95 Euro) angehoben, im öffentlichen Sektor sind die Mindestlöhne geringer, wurden aber bei einem Mindestlohn unter MDL 1.500 um zumindest 20 % angehoben. Die durchschnittlichen Löhne in der Republik Moldau lagen im Juni 2016 bei MDL 5.196,7 (ca. 236 Euro). Ausländische Niederlassungen zahlen oft das Mehrfache des Mindestlohns. Darüber hinaus sind Bonuszahlungen weit verbreitet. Je nach Position und Tätigkeit des Beschäftigten ist es auch üblich, dass ein Firmenwagen kostenlos auch zur privaten Nutzung überlassen oder/und ein Laptop sowie ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt werden. Sozialversicherungsbeiträge 2016 (in Prozent des Bruttolohns bzw. der Bemessungsgrundlage) Beiträge zur Arbeitgeber Arbeitnehmer Sozialversicherung Pensionsversicherung 23,0 % 6,0 % Krankenversicherung 4,5 % 4,5 % Eine besondere Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existiert nicht. Aufgrund des Gesetzes über Unterstützungszahlungen bei zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit (verabschiedet im Juli 2004) muss der Lohn bis maximal 180 Tage weitergezahlt werden, im Falle bestimmter schwerer Erkrankungen (Krebs, Tuberkulose, Aids) bis maximal 240 Tage. Der Arbeitgeber erhält für Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
10 derartige Lohnzahlungen in voller Höhe Rückvergütungen aus der staatlichen Krankenversicherung. Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 100% des Arbeitslohnes haben nur solche Beschäftigte, die mindestens acht Jahre in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gestanden haben. Bei kürzeren Beschäftigungszeiten sind nur Bruchteile zu zahlen, zum Beispiel 50% im Falle von mindestens fünf bis unter acht Jahren. Nach vier Monaten Krankmeldung hat eine Kommission darüber zu befinden, ob dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zu erwarten ist. Kommt sie zu einem solchen Befund, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis lösen. Der Arbeitnehmer kann den Arbeitsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen kündigen. Hat der Beschäftigte den Arbeitsvertrag gekündigt und überdenkt er seine Entscheidung innerhalb der zwei Wochen, so muss er auf sein Verlangen weiterbeschäftigt beziehungsweise wieder eingestellt werden, sofern der Arbeitgeber die Stelle nicht bereits mit einer anderen Person besetzt hat. AUSSENHANDEL Alles über den Außenhandel finden Sie unter GTAI: Wirtschaftsdaten kompakt – Moldau. INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Aufgrund wechselnder pro-europäischer Regierungen seit September 2013, der Bankenkrise 2014/2015, der darauffolgenden Abwertung des moldawischen Leu und dem permanent schwelenden Transnistrien-Konflikt sind die Bemühungen der umfassenden Wirtschaftsreformen und der Modernisierung der staatlichen Verwaltung sowie der Wirtschaftsstrukturen unter dem ehemaligen Premierminister Vlad Filat (bis 2013) etwas abgeflacht. Ende Januar 2016 wurde die alte Regierung von dem Demokraten Pavel Filip abgelöst, die nächsten Parlamentswahlen sind für November 2018 geplant. Bestehen bleibt der Wunsch von großen Teilen der Bevölkerung und vieler ausländischer Regierungen, dass Moldau den Weg der Annäherung an die Europäische Union, mit dem Ziel einer Vollmitgliedschaft, weiter beibehält. Unter der derzeitigen Regierung ist dies auch weiterhin oberste Priorität der Republik Moldau. Nach Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens und eines DCFTA (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement) mit der EU im Juni 2014 führten die provisorische Anwendung und die Implementierung desselben dazu, dass das Assoziierungsabkommen mit der EU am 1. Juli 2016 vollständig in Kraft trat. Sonderwirtschaftszonen, abgabenfreie Exporte und kontinuierliche Zollreduktionen für Importwaren und nicht zuletzt auch die logistische Position der Republik Moldau als Brücke zwischen Europa und den GUS-Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, laden zu einer näheren Analyse dieses Marktes ein. Finanzielle Unterstützung zur Realisierung dieser Bemühungen erhält Moldau von der EU, den USA, Weltbank, IWF, EIB und anderen Gebern. Der Schwerpunkt der Maßnahmen betrifft Budgetkonsolidierung, Wirtschaftsförderung (Entbürokratisierung, Export- und Wettbewerbsförderung, Förderung ausländischer Direktinvestitionen, Verbesserung der Infrastruktur und Energieeffizienz, Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit) und soziale Sicherheit (aktive Arbeitsmarktpolitik, Modernisierung des Wohlfahrtssystems). Damit dürfte die wirtschaftliche Erholung Moldaus langsam wieder anlaufen. Für 2016 rechnet man mit einem Wirtschaftswachstum von 1 – 2 %. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
11 Empfohlene Vertriebswege Das aufgrund der Bevölkerung und Landesgröße in vielen Bereichen beschränkte Absatzvolumen bedingt entweder die direkte Belieferung aus Deutschland oder die Marktbetreuung über bereits, in Rumänien oder der Ukraine, etablierte „Wussten Sie,..“ Vertriebskanäle. Eine weitere Möglichkeit ist die Suche nach einem dass die rechtlichen geeigneten lokalen Vertriebspartner, wodurch das Risiko der mangelnden Rahmenbedingungen Rechtssicherheit und teilweise unüberschaubaren staatlichen schon sehr stark an Reglementierungen vermieden wird. die westeuropäischen Regeln angeglichen sind? Für Produktionsstätten eignen sich die neun Freiwirtschaftszonen (FWZ) in …dass im Besonderen Chisinau, Ungheni, Taraclia, Tvardita, Otaci, Marculesti (Transitflughafen), ausländische Investi- Giurgiulesti (Donau-Hafen), Vulcanesti und in Balti, wo Steuerermäßigungen tionen geschützt und gewährt werden. gefördert werden? Werbung Bis auf Werbung für alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nur beschränkt zugelassen ist (vgl. Gesetz über Werbung Nr. 1227-XIII vom 27.06.1997), gibt es keine nennenswerten Restriktionen. Über Printmedien, Radio und Fernsehen kann die Bevölkerung flächendeckend erreicht werden, das Internet wird v.a. in den Städten aktiv genutzt. E-Business Bedingt durch die relativ geringe Kaufkraft der Bevölkerung und den restriktiven Gebrauch moderner Kommunikationstechnologien durch ältere und ländliche Bevölkerung spielt das E- Business in der Republik Moldau noch keine besonders ausgeprägte Rolle (abgesehen von der Hauptstadt Chisinau), hat aber mittelfristig großes Potential. Wichtigste Zeitungen Moldova Suverana www.moldova-suverana.md Ekonomitscheskoje obosrenije www.logos.press.md Saptamana www.saptamina.md ECO www.eco.md Presseagenturen Infomarket Media S.R.L. www.infomarket.md Infotag S.R.L. www.infotag.md Moldpres I.S. www.moldpres.md Wichtigste Messen VINMOLDOVA http://www.vinmoldova.md/ Messegesellschaften MOLDEXPO S.A. www.moldexpo.md POLIPROJECT EXHIBITIONS SRL. www.poliproject.md/mod/expo/ Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen GUS; europäische und internationale Normen werden eingeführt. Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
12 zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26-01-0, Fax: +49(0)30-26-01- 12-31, E-Mail: info@din.de, Internet: www.din.de Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch Risikoübergang, der regelt welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll. Sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kontrolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Unbedingt (auch bei bereits länger bestehenden Geschäftsverbindungen) ist Vorauszahlung (gegen Rechnung oder bei Produktionsfinanzierung gegen Proforma-Rechnung und Liefervertragskopie) zu empfehlen. Bei Lieferungen gegen offene Rechnung, Kassa gegen Dokumente oder gegen Ziel besteht ein außerordentlich großes Zahlungsrisiko. Die Eintreibung offener Forderungen bei moldauischen Firmen ist äußerst aufwändig. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Bonitätsauskünfte Bonitätsauskünfte sind nur bedingt erhältlich. Die Handels- und Industriekammer Chisinau, die Anwaltskanzlei Brodsky, Uskov, Looper, Read & Partners sowie die Consultingfirma Business Inteligent Services S.R.L. verfügen teilweise über Angaben zur Bonität moldauischer Firmen, die man über direkte, kostenpflichtige Anfragen anfordern kann. Generell kann man auch die Vorlage einer Bankauskunft, die der Kunde selbst beibringt, fordern. Forderungseintreibung Gewöhnlich ist der Rechtsweg ziemlich langwierig, oft von ungewissem Ausgang. Ein Prozess muss in der Republik Moldau geführt werden, da zwischen Deutschland und Moldau kein Rechtshilfeabkommen besteht und daher deutsche zivilgerichtliche Urteile in der Moldau nicht Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
13 unmittelbar vollstreckt werden können. Zu beachten ist, dass eine Klage nur bei ausreichend vorhandenem Vermögen des Schuldners sinnvoll ist. Sollte der moldauische Schuldner über Vermögen in Deutschland verfügen, könnte selbstverständlich auch dort prozessiert werden. Die Beauftragung eines Inkassobüros bzw. eines Rechtsanwaltes ist erst ab einer Forderung von etwa 10.000 Euro sinnvoll. Eine mit Apostille beglaubigte Vollmacht ist dazu erforderlich. Preiserstellung In Landeswährung oder Euro/USD. Bank- und Finanzwesen Devisenrechtliche Bestimmungen sind im Gesetz über Devisenreglementierung Nr. 62-XVI vom 21.03.2008 ( http://bnm.md/en/content/law-foreign-exchange-regulation-no-62-xvi-march-21-2008), sowie in den entsprechenden Reglements der moldauischen Nationalbank enthalten. Der Gewinntransfer in den frei konvertierbaren Währungen ins Ausland ist ohne Einschränkungen möglich. Zu beachten sind die für moldauische Exporteure und Importeure festgelegten Repatriierungsfristen für Waren/Dienstleistungen und Devisen bei Export- und Importgeschäften, welche bis zu zwei Jahre betragen. Trotz vorhandener gesetzlichen Grundlagen hat sich der Wechsel- bzw. Scheckverkehr in der Republik Moldau noch nicht etabliert. Geschäftsbanken Moldova-Agroindbank S.A., www.maib.md Moldindconbank S.A., www.micb.md Victoriabank S.A., www.victoriabank.md Banca Comerciala Romana S.A. (Erste Bank Tochter), www.bcr.md Mobiasbanca S.A. (Gruppe Societe Generale), www.mobiasbanca.md Eximbank S.A. (Gruppo Veneto Banca), www.eximbank.com Verkehr, Transport, Logistik Straße Moldau besitzt ein relativ dichtes Straßennetz von knapp 9.500 km, wovon 3.330 km als „Nationalstraßen“ bezeichnet werden. Allerdings dauern die Fahrten aufgrund fehlender Autobahnen oder gut ausgebauter Überlandstraßen lange. 38 bilaterale Straßen- transportabkommen und die Mitgliedschaft in 15 internationalen Transportvereinigungen sichern das rechtliche Umfeld. Der Korridor IX des Transeuropäischen Straßennetzwerkes (Skandinavien- Balkan), der auch durch die Republik Moldau führen wird, wird das Land noch enger an Europa binden. Erforderlich für die Fahrt sind ein gültiger Führerschein, Zulassungsschein und eine Versicherung. Es wird empfohlen, eine zusätzliche Kasko- und Unfallversicherung abzuschließen. Die Treibstoffversorgung ist problemlos, nur von kleinen, privaten Dorftankstellen ist abzuraten. Bahn Das Schienennetz wurde während der Sowjet-Periode als Verlängerung des ukrainischen Bahnnetzes gebaut und hat in den Hauptrouten eine Länge von 1.145 km, bzw. – die Nebenbahnen miteingeschlossen – von 2.318 km. Die bestausgebauten Strecken sind Leuseni bzw. Ungheni (Grenze zu Rumänien) – Chisinau. Schiff Der internationale Freihafen Giurgiulesti, www.gifp.md, im Dreiländereck von Rumänien, der Ukraine und der Moldau ist der einzige auch für Hochseeschiffe zugängliche Hafen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
14 Er verfügt über modernste Entlade- und Schüttgutdocks und hat direkten Anschluss sowohl an das europäische als auch das russische Schienennetz. Auch Flussschiffe bis zu sieben Meter Wassertiefe können den Hafen Giurgiulesti anfahren. Die Moldau besitzt auch zwei schiffbare Flüsse, den Prut im Westen (Landesgrenze zu Rumänien), der die Schifffahrt bis Ungheni (407 km nördlich der Donaumündung bei Giurgulesti) erlaubt sowie den Nistru/Dniester (Grenze zwischen der Moldau und der Provinz Transnistrien), der bis Ribnita (434 km nördlich seiner Mündung ins Schwarze Meer) schiffbar ist. Luft Der internationale Flughafen Chisinau, der 2006 ausgebaut wurde, hat ein Abkommen mit der EU, das bestätigt, dass die moldauischen Standards den Anforderungen der EU Regeln entsprechen. Die zentrale Lage von Chisinau eignet sich auch für die Errichtung von Transport-Logistikzentren zur effizienten und raschen Betreuung Südosteuropas. Darüber hinaus gibt es auch einen (Zoll)Freiflughafen, den Free International Airport Marculesti – FIAM ( www.airportmarculesti.com). Der ehemalige Militärflughafen hat eine Fläche von 205 ha und eine Geschäftsfläche von 60 ha. FIAM verfügt über die nötigen intern. Lizenzen für den Flug- und Flughafenbetrieb. Unternehmen in dieser Freiwirtschaftszone haben folgende Möglichkeiten: Luft- und Bodentransportservice Lagerung Miete Industrieller Produktionsanlagen Sortieren, Verpacken, Etikettieren andere sekundäre Aktivitäten wie Wohnbau, Hochbau, Catering, etc. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU- Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie Folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
15 STEUERN UND ZOLL Unternehmensbesteuerung Die Steuern und Abgaben in der Republik Moldau beruhen auf dem Steuergesetzbuch (Nr. 1163- XIII vom 24.4.97, in Kraft seit dem 1.1.98) und anderen Gesetzen, darunter der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsgesetzgebung. Das zurzeit im Land geltende Abgabensystem für Unternehmen ist durch niedrige Steuern bei gleichzeitig hohen Gebühren gekennzeichnet. Zu Steuerrechtsänderungen kam es bisher oft ohne jede Ankündigung und ohne vorherige Konsultation mit der Wirtschaft. Das Steuergesetzbuch wird gewöhnlich zum jeweiligen Jahresbeginn, dann aber auch oftmals während des Jahres geändert. Alle Änderungen müssen von den Unternehmen genauestens verfolgt und umgesetzt werden. Angesichts der unübersichtlichen und nicht selten widersprüchlichen Rechtsvorschriften ist nicht weiter verwunderlich, dass die Steuererklärungen und -zahlungen oft zu großen Teilen in einer rechtlichen Grauzone erfolgen. Im Länderrating "Doing Business 2015" der Weltbank-Gruppe belegt die Republik Moldau unter 189 gelisteten Volkswirtschaften in der Kategorie "Paying Taxes" Rang 70 (2014: 105). Die Praxis der steuerlichen Veranlagung und der Steuereinhebung regelt der Titel V "Steuerverwaltung" des Steuergesetzbuchs. Die für die Erhebung von Steuern und Abgaben zuständigen Behörden fallen in vier Kategorien: Fiskalbehörden; Zollbehörden; sogenannte Operative Zentren für den Kampf gegen Wirtschaftsverbrechen; örtliche Behörden (für Steuern und Abgaben mit lokalem Geltungsbereich). Bis heute leiden Teile der Steuergesetzgebung darunter, dass es an klaren Ausführungsbestimmungen fehlt. Die staatliche Steueraufsichtsbehörde gibt oft auf eigene Initiative Mitteilungen heraus, in denen steuerliche Vorschriften erläutert und Instruktionen für das Erstellen von Steuererklärungen gegeben werden und ziehen diese fallweise zur Begründung tatsächlicher oder vermeintlicher Verletzungen steuerlicher Vorschriften heran. Werden die Steuer- Außenstände nicht binnen 30 Tagen bereinigt, so verfallen alle gegebenenfalls bestehenden Ansprüche auf Gewährung von Steuervergünstigungen. Körperschaftsteuer Körperschaftsteuerpflichtig sind moldauische Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit sowie Niederlassungen ausländischer Unternehmen ("Permanent Establishments", PE). Büros (Repräsentanzen) gebietsfremder Unternehmen dürfen im Land keine kommerzielle oder sonstige Wirtschaftstätigkeit ausüben, werden aber als lokale Steuerzahler behandelt und unterliegen derselben Steuerpflicht wie gebietsansässige Unternehmen, ausgenommen der Körperschaftsteuerpflicht. Ausländische Unternehmen sind mit ihrem Einkommen aus moldauischen Quellen oder/und mit dem Einkommen der Niederlassung körperschaftsteuerpflichtig. Es gilt der Grundsatz des Quellensteuerabzugs bei nichtansässigen Unternehmen mit "substanzieller wirtschaftlicher Präsenz" in Moldau. Das Steuerjahr entspricht in Moldau dem Kalenderjahr. Die Rechnungslegung hat in Anlehnung an IASI/IFRS zu erfolgen. Die wichtigsten Gewinnsteuersätze sind: Körperschaftssteuer 12 % Dividendensteuer 6 % bzw. 15 % Ausschüttungen an gebietsfremde Personen sowie an gebietsansässige juristische Personen Ausschüttungen an gebietsansässige natürliche Personen 6 % bzw. 15 % Zins-, Lizenz-, Miet-, Pacht- und Genussrechtssteuer 5 %, 10 % oder 15 % Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
16 Steuersätze unterschiedlich je nach der Einkunftsart und dem sozial-ökonomischen Status des Empfängers als Unternehmer, abhängig Beschäftigter oder nicht erwerbstätige Person Patenteinkünfte, Lizenzerträge, Einkünfte aus Know-how, aus 12 % Dienstleistungen, die in der Republik Moldau erbracht wurden Versicherungsprämien (Gebietsfremde) Steuer auf Veräußerungsgewinne 12 % Gebietsfremde; im Falle von Verkäufen von in Moldau gelegenen Immobilien oder von Verkäufen von Aktien oder von Beteiligungen an moldauischen Unternehmen an Gebietsansässige Steuerbemessungsgrundlage sind 50 % des Differenzbetrags zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert der Aktiva. Sonstige Steuern Immobiliensteuer min. 0,05 %-0,1 % max. 0,1 %-0,3 % des geschätzten Wertes Grund und Bodensteuer max. 0,1 % bis 0,3 % Straßenbenützungsgebühr zwischen MLD 0,60 und 1,80 pro cm3 für einheimische Pkw zwischen MDL 0,60 und 1,80 pro 1 cm³ Landerschließungssteuer MDL 10/pro Angestellten Krankenversicherung 4,5 % pers. Pensionsversicherung 23 % pers. Umsatzsteuer Unternehmen, die einen jährlichen Umsatz von MDL 600.000 (ca. 27.000 Euro) oder mehr haben, sind verpflichtet, sich bei der Steuerbehörde anzumelden. Die Steuerregisternummer muss auf allen Steuerrechnungen aufscheinen. Alle Unternehmen, welche umsatzsteuerpflichtige Lieferungen durchführen wollen, dürfen sich ebenfalls als Umsatzsteuerzahler registrieren. Die allgemeine Umsatzsteuer beträgt für alle in der Republik Moldau hergestellten oder importierten Waren und Dienstleistungen 20 %. Darüber hinaus gibt es reduzierte Steuersätze für: Medikamente, Milch, Brot und Backwaren, Rübenzucker, inländische Produkte der Pflanzenzucht, inländische Nutztiere und Fleisch 8% Erdgas 8% Waren- und Dienstleistungsexporte, internationale Transporte, Warenlieferungen und Dienstleistungen für die bzw. in den Freiwirtschaftszonen, Lohnverarbeitung der lokalen Textilindustrie 0% Steuerfrei sind Babynahrung, Produkte für Kinder, Finanzdienstleistungen, Postdienste, Kfz, Elektrizitätsimporte, Spiele, Bücher, Presse, Miete, Spenden. Die Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung enthalten neuerdings auch Regelungen zur Problematik des Transferpreises. Werden für Lieferungen und Leistungen Preise gezahlt, die nicht den Marktpreisen beziehungsweise Verkehrswerten entsprechen, so kann die steuerliche Abzugsfähigkeit der betreffenden Waren aberkannt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen (Parteien) handelt, ob nun unmittelbar oder unter Einschaltung von Handelsmittlern. Gemäß dem honduranischen Verkaufssteuergesetz (Dekret 24/1963) gelten folgende Regeln: Bei Verkäufen sei der Verkäufer stets für die Entrichtung der Verkaufssteuer verpflichtet, bei Dienstleitungen, der Dienstleister, bei Importen der Importeur oder sein Zollagent. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
17 Reverse Charge System Gibt es in der Republik Moldau nicht. Verbrauchssteuer Kaviar, Bier, Zigarren und Zigaretten, Treibstoffe, Parfüm, Schmuck aus Edelmetallen, Personenkraftwagen unterliegen der Verbrauchssteuer. Vorsteuerabzug Vorsteuerabzugsberechtigt sind nur steuerrechtlich registrierte Unternehmen. Die Registrierung ist zwingend ab einem Jahresumsatz von MDL 600.000 (ca. 27.000 Euro); freiwillig nach Wunsch. Die Umsatzsteuerperiode beträgt ein Kalendermonat. Vergütungsverfahren Bis zum 25. des Folgemonats muss die Vorsteuererklärung bei der Steuerbehörde eingereicht werden. Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Die Erstattung der Vorsteuerbeträge sollte theoretisch nicht länger als 45 Tage in Anspruch nehmen. Einkommensteuer Persönliche und sachliche Steuerpflicht Bei der Gewinnermittlung beziehungsweise Körperschaftsteuerveranlagung beschränkt abzugsfähig sind unter anderem: gezahlte Darlehenszinsen (in Zusammenhang mit dem Betriebs- oder Geschäftszweck), Abschreibungsraten, Spenden- und Sponsorengelder (bis höchstens 10 % des steuerbaren Einkommens), Abschreibungen auf notleidende oder uneinbringliche Kredite, Wartungs- und Instandsetzungsaufwendungen für Anlagegüter (bis höchstens 15 % des Buchwerts), Ausgaben für Geschäftsreisen sowie Versicherungsaufwendungen. Nicht abzugsfähig sind unter anderem: Zahlungen an Patenthalter, Strafgelder, Verluste aus Transaktionen zwischen einander nahestehenden Unternehmen und Personen ("verbundenen Parteien"). Gebietsansässige natürliche Personen unterliegen mit ihren aus moldauischen und ausländischen Quellen erzielten Einkünften der Einkommenssteuer. Die Einkünfte gebietsfremder natürlicher Personen sind insoweit zu besteuern, als sie aus moldauischen Quellen erzielt wurden. Eine ausländische (gebietsfremde) natürliche Person ist, sofern sie aufgrund eines lokalen Arbeitsvertrages beschäftigt wird, mit einer moldauischen (gebietsansässigen) Arbeitskraft arbeitsrechtlich und lohnsteuerlich gleichgestellt. Gebietsfremde mit lokalen Arbeitsverträgen können jedoch keine Ehegatten-, Kinder- und sonstigen Freibeträge in Anspruch nehmen. Eine natürliche Person gilt als gebietsansässig, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist: die Person hat eine ständige Wohnanschrift in Moldau, auch wenn sie sich vorübergehend im Ausland aufhält (zum Beispiel wegen eines Studiums, Arbeit, Geschäftsreise/Geschäftstätigkeit oder ärztlicher Behandlung); Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
18 die Person hält sich während des Steuerjahres mehr als 183 Tage in Moldau auf. Das moldauische Einkommensteuerrecht kennt detaillierte Aufstellungen steuerbarer Einkunftsarten, steuerfreier Einkunftsarten sowie steuerlich abzugsfähiger Ausgaben. Zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet sind Einwohner, die Einkommenssteuerverpflichtungen haben Nicht-residente Einwohner, die Einkommen aus in der Moldau generierten Leistungen empfangen, werden Einwohnern gleichgestellt. Dabei können Verluste, Zahlungen oder andere direkt mit dem Einkommen in Verbindung stehende Ausgaben nicht abgezogen werden. Auch werden keine persönlichen, Gattinnen- oder Angehörigenabschläge akzeptiert. Das Einkommen eines abhängig Beschäftigten setzt sich aus der Grundvergütung und gegebenenfalls dem Überstundenentgelt zusammen. Weitere Bestandteile sind Zusatzvergütungen, Bonuszahlungen sowie Ausgleichszahlungen für nicht genommene Urlaubstage. Bei der Einkommensteuer kommt ein Zwei-Stufen-Tarif zur Anwendung, der eine indirekte Progression beinhaltet: Jahreseinkommen bis MDL 29.640 (ca. 1.330 Euro) 7% Jahreseinkommen über MDL 29.640 (ca. 1.330 Euro) 18 % Gebietsansässigen Steuerpflichtigen steht ein Grundfreibetrag von 10.128 MDL ( ca. 460 Euro) zu. Darüber hinaus gibt es Freibeträge für Unterhaltspflichtige, Dauerbehinderte, Kriegsveteranen, Nuklearstrahlengeschädigte, etc. Bezieht der Arbeitnehmer außer seinem Arbeitslohn weitere Einkünfte in einer Höhe, die den Grundfreibetrag übersteigen, so hat er bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer bei jeder (in der Regel monatlichen) Lohnzahlung einbehalten und an die Finanzverwaltung abführen. In seinen monatlichen Steuererklärungen hat der Arbeitgeber seine Lohnzahlungen und einbehaltenen Lohnsteuern zu deklarieren. ZOLL UND AUSSENHANDELSREGIME Der Außenhandel ist per Gesetz geregelt, dazu werden verschiedene Rechtsnormen herangezogen. Die dem Finanzministerium unterstellte Zollbehörde umfasst ein zentrales Zollamt und acht regionale Zollämter. Unternehmen und Einzelpersonen sind berechtigt, Import und Exporte durchzuführen, solange diese weder gesetzlich verboten sind noch gegen die Interessen der nationalen Sicherheit, Umweltauflagen, das Intellektuelles Eigentumsrecht und historische Werte verstoßen. Der Transitverkehr mit TIR und der temporäre Import mit Carnet ATA werden anerkannt, auch sind die Lieferungen in die Freiwirtschaftszonen und Zollfreilager abgabenbefreit. Importbestimmungen Zur Zeit sind folgende Aktivitäten lizenzpflichtig (unten werden nur die Aktivitäten, die mit der Außenwirtschaft zu tun haben, aufgeführt; in der Tat ist die Liste der lizenzpflichtigen Aktivitäten größer, sie ist in dem Gesetz über die Lizenzierung einiger Aktivitäten enthalten – vgl. dazu W www.licentiere.gov.md/pageview.php?l=ro&idc=210&): Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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