10 2021 Otto-Hahn-Schule Hamburg

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10 2021 Otto-Hahn-Schule Hamburg
Informationen
zu den Prüfungen
       Jahrgang

      10
                  2021
10 2021 Otto-Hahn-Schule Hamburg
Inhaltsverzeichnis

1.      A l l g e m e i n e s .................................................................................... 2
2.      Bewertungen der Prüfungsleistungen................................................... 3
3.      Wiederholung des 10. Schuljahres ........................................................ 4
4.      Ablauf der Prüfungen ........................................................................... 5
4.1     Schriftliche Prüfungen .......................................................................... 5
4.2     Mündliche Prüfung ............................................................................... 5
5.1     Englisch ................................................................................................ 6
5.1.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................. 6
5.1.2 Mündliche Prüfung ............................................................................... 8
5.2     Sprachfeststellungsprüfung in den Herkunftssprachen ......................... 9
5.2.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................. 9
5.2.2 Mündliche Prüfung ..............................................................................10
5.3     Deutsch ...............................................................................................11
5.3.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................11
5.3.2 Mündliche Prüfung ..............................................................................14
5.4     Mathematik ........................................................................................15
5.4.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................15
5.4.2 Mündliche Prüfung ..............................................................................15
6.      Umrechnung der E- und G- Noten ........................................................17
7.      Umrechnung des Abschlusses ..............................................................18
7.1     Erster allgemeinbildender Schulabschluss ...........................................18
7.2     Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss.........................18
7.3     Mittlerer Schulabschluss .....................................................................18
7.4     Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ..............................................18

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10 2021 Otto-Hahn-Schule Hamburg
1. Allgemeines

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

durch den zentralen Informationsabend in Jahrgang 9 ist bereits bekannt, dass es im 10.
Schuljahr zentrale schriftliche Prüfungen und schuleigene mündliche Prüfungen in den Fächern
Deutsch, Mathematik und Englisch geben wird.
Am Ende der Pflichtschulzeit soll jeder Schüler und jede Schülerin möglichst einen Abschluss
haben.

Für unsere Schule bedeutet das, dass alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen, die am
Ende des 1. Halbjahres (Ende Januar 2021) die Prognose „MSA“ (mittlerer Schulabschluss) oder
„SEK II“ (mittlerer Schulabschluss mit Übergangsberechtigung in die Sekundarstufe II) an den
Prüfungen zum mittleren Schulabschluss teilnehmen müssen.

Schülerinnen und Schüler, die im Jahrgang 9 einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
(ESA) erreicht haben, können die Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
ganz oder teilweise wiederholen oder aber auch auf die erneute Teilnahme an den Prüfungen
verzichten und erhalten am Ende von Jahrgang 10 einen erweiterten ESA, wenn in allen Fächern
die Note G4 erreicht wird.
Schülerinnen und Schüler, die im Jahrgang 9 keinen Abschluss erreicht haben und die im Januar
2021 erneut keine Prognose auf einen Abschluss oder die eine „ESA“-/„eESA“- Prognose
erreicht haben, müssen an den Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
teilnehmen und erhalten ebenfalls einen erweiterten ESA, wenn in allen Fächern die Note G4
erreicht wird.
Zusätzlich zu den Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss kann die
Teilnahme an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss bis zum 05.01.2021 bei Frau vor
dem Brocke beantragt werden. Die Zeugniskonferenz darf diesen Antrag ablehnen.

Den Prüfungen liegen Bildungsstandards zugrunde, die für alle 9. und 10. Klassen in allen
Hamburger Schulen gelten:

   1. Die Schülerinnen und Schüler müssen für die gestellten Aufgaben über die notwendigen
      inhaltlichen und methodischen Kenntnisse verfügen.
   2. Die Schülerinnen und Schüler sollten aus den gestellten Aufgaben in der Lage sein, das
      Thema zu erfassen, zu strukturieren und zu bearbeiten.
   3. Die Schülerinnen und Schüler sollten anhand der gestellten Aufgaben Lösungsansätze
      entwickeln, diese bewerten und beurteilen.

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern viel Durchhaltevermögen und noch mehr Erfolg
für die Prüfungen in diesem Schuljahr.

Silke vor dem Brocke
Abteilungsleitung 9/10

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2. Bewertungen der Prüfungsleistungen

Prinzipiell gilt: Wenn ein Prüfling täuscht, zu täuschen versucht, bei Täuschungen oder
Täuschungsversuchen anderer hilft, muss mit dem Ausschluss von einzelnen Prüfungsteilen oder
der gesamten Prüfung rechnen. Wer die Prüfung nicht ablegt, hat keinen Abschluss. Ein Fehlen
kann nur mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden.
Die Noten der Prüfung gehen zu 40% in die Jahresnoten ein.
Die Jahresnoten aller Fächer entscheiden über die Erteilung eines Abschlusses.

Benotung:
Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten in der schriftlichen Prüfung…
…zum MSA Aufgaben der grundlegenden und erweiterten Anforderungen und werden mit den
Zensuren E1 bis G6 benotet.
… zum ESA, bzw. erweiterten ESA Aufgaben der grundlegenden Anforderungen und werden
mit den Zensuren G1 bis G6 benotet.

Bei den mündlichen Prüfungen können sie auch erweiterte Anforderungen erfüllen und
Zensuren von E1 bis G6 erreichen.

Es gilt folgender Umrechnungsschlüssel der Stadtteilschulnoten:

 STS-Noten    E1   E2   E3 E4/G1 G2      G3   G4   G5   G6
 Gy-Noten     1    2    3    4   5       6    6    6    6
 MSA-Noten    1    1    2    3   4       5    6    6    6
 ESA-Noten    1    1    1    1   2       3    4    5    6

 Das bedeutet:
  eine G3 entspricht bereits mangelhaften
   Leistungen im mittleren Schulabschluss!
  eine G5 entspricht mangelhaften Leistungen
   im ersten allgemeinbildenden Schulabschluss!

Gewichtung schriftliche / mündliche Prüfung:
Die Prüfungsnote wird aus dem Durchschnitt der Note der mündlichen und schriftlichen Zensur
gebildet (50:50).

Zensuren im Zeugnis:
Die Noten aus der Prüfung gehen zu 40% in die Jahresnoten der einzelnen Fächer ein. Ein
mittlerer Schulabschluss wird aber nur nach abgelegter Prüfung erteilt, selbst wenn die
Unterrichtsleistungen des Schuljahres (ohne das Prüfungsergebnis) bereits dazu berechtigen
würden.
Der mittlere Schulabschluss wird also erst erreicht, wenn die Prüfungen abgelegt wurden und
die Jahresnoten in allen Fächern eine G2 (oder besser) betragen. Es gelten allerdings die
üblichen Ausgleichsbestimmungen (s. Seite 17f).

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3. Wiederholung des 10. Schuljahres

Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 können mit Genehmigung der Schulaufsicht die
Klasse 10 wiederholen, wenn mit dem nächsten Abschlusszeugnis ein höherwertiger Abschluss
zu erwarten ist.

Dies setzt folgende Bedingungen voraus:

 Der ESA mit folgendem Notenbild wurde am Der MSA mit folgendem Notenbild wurde am
 Ende von Jg. 10 erreicht.                Ende von Jg. 10 erreicht.

 •   mind. 2x G2 in Deutsch, Mathe, 1. oder 2.   •   Mind. 2x E4 in Deutsch, Mathe, 1. oder 2.
     Fremdsprache,                                   Fremdsprache,
 •   max. 4x G3 im Abschlusszeugnis,             •   max. 4x G2 im Abschlusszeugnis,
 •   keine G4 im Abschlusszeugnis,               •   keine G3 im Abschlusszeugnis,
 •   wichtig: Eine G3 in Gesellschaft zählt      •   wichtig: Eine G2 in Gesellschaft zählt
     doppelt.                                        doppelt.

WICHTIG:
Der erweiterte erste allgemeine Schulabschluss ist nicht wiederholbar.
Die Wiederholung ist außerdem ausgeschlossen, wenn Leistungsnachweise oder einzelne
Prüfungsteile ohne wichtigen Grund nicht erbracht wurden.
Außerdem gibt es noch weitere Wiederholungsmöglichkeiten bei längerer Krankheit oder
anderen schwerwiegenden Belastungen, wegen der die Lern- und Leistungsentwicklung
erheblich erschwert war.
Anträge zur Wiederholung müssen bis zum 28.05.2021 bei Frau vor dem Brocke eingegangen
sein.

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4. Ablauf der Prüfungen

4.1 Schriftliche Prüfungen

In den neuen Bildungsplänen gibt es verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Fächer, die dann
die Grundlage für die schriftlichen Prüfungen bilden.
Termine: 07.04 bis 14.04.2021
Dauer: Englisch (ESA und MSA), sowie Prüfungen in der Herkunftssprache: 135 min, Deutsch
(ESA und MSA), sowie Mathe (ESA und MSA): 155 Minuten
Beginn: Die schriftlichen Prüfungen fangen um 9 Uhr pünktlich an, d.h. die Schülerinnen und
Schüler finden sich gegen 8.30 Uhr in der Otto-Hahn-Schule ein und begeben sich um 8.45 Uhr
in den jeweiligen Prüfungsraum und legen die erlaubten Hilfsmittel und die Stifte heraus.
Täuschungen: Wer beim Täuschen erwischt wird, erhält eine G6. Als Täuschungsversuch
können ebenfalls Handys, Smartwatches, Headsets und ähnliches gelten, wenn sie nicht zu
Beginn der Prüfung auf dem Tisch der aufsichtführenden Lehrkraft ausgeschaltet abgelegt
wurden.
Bewertung:
Nach Bewertungsmaßstäben, die von der Behörde vorgelegt werden, wird die Arbeit korrigiert.

4.2 Mündliche Prüfung

Unsere mündlichen Prüfungen werden voraussichtlich im Zeitraum 03.05. bis 07.05.2021
stattfinden.
Es handelt sich dabei immer um Gruppenprüfungen von 2-5 Schülerinnen und Schülern.

Themen:
In allen drei Fächern werden die Prüfungsinhalte von den Fachlehrkräften nach gegenseitiger
Absprache in den Koordinationskonferenzen festgelegt und rechtzeitig den Schülerinnen und
Schülern bekannt gegeben. Die direkte Vorbereitung auf die Prüfung kann in den einzelnen
Fächern unterschiedlich sein.
(z.B.: 1 / 2 Std. Vorbereitungszeit vor der Prüfung; längere Gruppen-Projektarbeit über 1-2
Wochen; Ausarbeitung eines Themas ab 3 Tagen vorher usw.)

Dauer:
Die Gruppenprüfungen dauern in der Regel je Gruppe 30 bis 75 Minuten abhängig von der
Gruppengröße.

Bewertung:
Zwei Prüfer beurteilen unabhängig voneinander und legen eine gemeinsame Zensur fest. Das
Ergebnis der mündlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach der
Gruppenprüfung bekannt gegeben und erläutert.

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5. Prüfungsinhalte

5.1 Englisch

5.1.1 Schriftliche Prüfung

Prüfungstag MSA: 07.04.2021
Prüfungstag ESA: 08.04.2021

Die Prüfung
• enthält Aufgaben zu vier Kompetenzbereichen: Hörverstehen, Leseverstehen,
    Sprachmittlung und Textproduktion. Zum Hör- und Leseverstehen werden jeweils zwei
    Teilaufgaben gestellt.

Die Prüflinge
• erhalten alle Aufgaben und bearbeiten diese,
• sind verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn zu
    überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.).

Bearbeitungszeit: 135 Minuten einschließlich Lesezeit

Erlaubte Hilfsmittel: zweisprachiges Wörterbuch, keine elektronischen Wörterbücher

Schwerpunktthema:
In der zentralen schriftlichen Prüfung sind die funktionalen kommunikativen Kompetenzen,
welche im Rahmenplan der Stadtteilschule Englisch in den Bereichen Hör-/ Sehverstehen,
Lesen, Sprachmittlung und Schreiben aufgeführt sind, die wesentlichen Bezugsgrößen.
Die Vorgabe des zu unterrichtenden Schwerpunktthemas stellt sicher, dass dieses im
Unterricht behandelt wird und die Schülerinnen und Schüler sich hinreichendes Vokabular
aneignen, um die gestellten Aufgaben bewältigen zu können.
Als Schwerpunktthema der schriftlichen Prüfung zum mittleren Schulabschluss 2021 (Der ESA
2021 findet ohne Schwerpunktthema statt!) wird festgesetzt:

Making a Difference
Aspects
• volunteering / getting involved
       o getting involved in your community: e.g. soup kitchen, nursing home, youth
           volunteer programmes
       o making a difference by standing up, helping, engaging socially, inventing things or
           forming an organization: e.g. campaigns against (cyber)bullying
       o protecting nature and the environment, e.g. recycling, saving energy, caring for
           animals
• individuals who have made a difference, e.g. Nelson Mandela, Bill Gates, Malala, “people
   like you and me”
• activists in action, e.g. “Youth against Aids”, PETA, “Buy Nothing Day”
• ethical principles: Does the behaviour of a single person make a difference to society/ the
   environment? Can good intentions be misused? How much engagement should everyone
   show? Is it worth giving your life for a cause?

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Im Wesentlichen werden folgende Kompetenzen überprüft:
Kompetenzbereich Hörverstehen
Die Schülerinnen und Schüler
• entnehmen Gesprächen/Berichten/Ankündigungen einzelne Informationen oder
    Gesamtaussagen (z. B. Interviews zu z.B. sozialen/umweltpolitischen Projekten, Berichte
    über Erfahrungen mit „Andersdenken“, Beschreibungen von Hilfsprojekten, Gespräch in
    einer Hilfseinrichtung, Reportagen über Kampagnen, Sachinformationen über (Internet-
    )Projekte, Berichte/ Reportagen über Menschen, die durch ihr Engagement eine
    Veränderung bewirkt haben)

Kompetenzbereich Leseverstehen
Die Schülerinnen und Schüler
• lesen und verstehen Informationstexte zum Thema (z. B. über Maßnahmen an Schulen,
    Erlebnisberichte über eigenes Engagement, Blogs über ein Projekt,
    Anforderungsbeschreibungen für ein sinnvolles Engagement)
• verstehen authentische Gebrauchstexte (z. B. Werbung für Projekte / Hilfsmittel,
    Problembeschreibungen und Ratschläge, Regeln zum Verhalten im Alltag, Aufforderungen
    zur Teilnahme an Aktionen)

Kompetenzbereich Sprachmittlung / Mediation
Die Schülerinnen und Schüler
• mitteln in Gesprächen zwischen dem Deutschen und Englischen
    Diese Kompetenz erfordert, dass wesentliche Informationen wiedergegeben werden – es
    ist keine wörtliche Übersetzung gewünscht. Stattdessen geht es darum, den Kern einer
    Aussage bzw. wesentliche Informationen in die jeweilige Sprache zu mitteln, z. B. in
    Gesprächen in Schule und Nachbarschaft, bei Gesprächen zwischen Jugendlichen aus
    verschiedenen Kulturen oder Interviews mit Personen, die etwas vorleben. Dabei sollen
    die Prüflinge sich situationsangemessen und adressatengerecht ausdrücken, indem sie
    ggf. auch formale Sprache verwenden: Auch können authentischen Texten (z. B. Leitfäden
    zu Umweltschutz, sozialem Engagement, Zivilcourage, Informationsbroschüren, Werbung
    für Kampagnen) Informationen entnommen und ins Deutsche / Englische gemittelt
    werden.

Kompetenzbereich Textproduktion
Die Schülerinnen und Schüler
• schreiben offizielle und informelle Briefe (z. B. Beschwerden, Verbesserungsvorschläge
    oder persönliche Briefe/E-Mails über (auch erfundene) Erlebnisse (z.B. zu Erfahrungen mit
    einem Freiwilligendienst) Sie geben Antwort auf Fragen, sie äußern Wünsche und Ideen.)
• benennen einen Standpunkt bzw. vergleichen Pro und Contra (z. B. zu Umweltschutz,
    Zivilcourage, Konsumkritik, Persönlichkeiten und ihrer Bedeutung.)
• schreiben Geschichten/Berichte/Blogs (z. B. einen Beitrag für eine Schülerzeitung oder
    eine Homepage, eine E-Mail. Sie verschriftlichen Bildergeschichten, beschreiben eigene
    Erlebnisse, beenden Geschichten, werben für etwas, warnen vor etwas, schildern eine
    Begegnung mit einer Persönlichkeit oder schreiben über Möglichkeiten und Grenzen,
    durch eigenes Verhalten/Engagement etwas zu verändern.)

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5.1.2 Mündliche Prüfung
Prüfungsthemen werden im laufenden Schuljahr entwickelt.
Verbindliche Themen in der ESA Prüfung sind Selbstvorstellung, Präsentation eines Themas und
Präsentation eines Dialogs. Verbindliche Themen in der MSA Prüfung sind Small Talk,
Bildbeschreibungen und eine Diskussion.

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5.2 Sprachfeststellungsprüfung in den Herkunftssprachen

5.2.1 Schriftliche Prüfung

Prüfungstag ESA und MSA 04.05.2021 (an der OHS!)

Bedingungen:
Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die am Regelunterricht in
einer deutschen Schule zum ersten Mal im Verlauf der Sekundarstufe I teilnehmen, können die
Abschlussprüfung im Fach Englisch durch eine Abschlussprüfung in ihrer Herkunftssprache
ersetzen (Sprachfeststellungsprüfung), wenn sie weniger als drei vollständige Schuljahre am
Englischunterricht teilgenommen haben und fachkundige Prüferinnen oder Prüfer für die
jeweilige Herkunftssprache zur Verfügung stehen.

Die Prüfung
• enthält die Aufgabenbereiche Lesekompetenz, Sprachmittlung und Textproduktion zu
dem unten genannten Schwerpunktthema.

Die Prüflinge
• erhalten max. 4 Aufgaben (zwei Teilaufgaben zum Leseverstehen, eine zur Sprachmittlung
    und eine zur Textproduktion) und bearbeiten diese,
• sind verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn zu
    überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.).

Bearbeitungszeit: 135 Minuten

Hilfsmittel: keine

Schwerpunktthema:
Als Schwerpunktthema der schriftlichen Prüfung zum mittleren Schulabschluss (ESA: ohne
Schwerpunktthema!) 2021 wird festgesetzt:

Freiwilliges Engagement

Dazu werden folgende Kompetenzen erwartet:

Leseverstehen
Die Prüflinge…
verstehen kurze einfache Sachtexte zu dem o.g. Thema
(z. B. Berichte über Maßnahmen zum Energie‐ bzw. Wassersparen, freiwilliges Engagement
und Projekte an Schulen, Erlebnisberichte über eigenes Engagement, über ein Projekt, Gebote
und Verbote beim freiwilligen Einsatz),

finden gezielt Informationen in kurzen einfachen, authentischen Gebrauchstexten
(z. B. Werbeanzeigen … o.ä., Warnhinweise, Aufforderungen zur Teilnahme an Aktionen,
Kurzinformationen).

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Kompetenzbereich Sprachmittlung
Diese Kompetenz erfordert, dass wesentliche Informationen wiedergegeben werden, es ist
keine wörtliche Übersetzung gewünscht.
Die Schülerinnen und Schüler
• entnehmen einfachen authentischen Gebrauchstexten in der deutschen Sprache gezielt
    Informationen und geben diese Informationen in der Herkunftssprache wieder (z. B.
    Leitfäden zu Umweltschutz, sozialem Engagement, Zivilcourage, Informationsbroschüren,
    Werbung für Kampagnen),
• vermitteln zwischen zwei oder mehreren Sprecherinnen bzw. Sprechern auf Deutsch und
    in der Herkunftssprache (z. B. wesentliche Informationen vermitteln, Bedingungen
    schildern, Informationen über Menschen / Projekte / Aktionen wiedergeben).

Kompetenzbereich Textproduktion
Die Schülerinnen und Schüler
• verfassen einfache Briefe, E-Mails, Artikel (z. B. zu Erlebnissen beim freiwilligen Einsatz,
    Anfragen an Organisationen, Berichte über (Schul)projekte),
• beschreiben und berichten nach Bildvorlagen und Leitfragen (z. B. ein besonderes
    Erlebnis, Verhaltensregeln beschreiben, über das Leben einer Person berichten und
    Vergleichsaspekte zum Herkunftsland erstellen),
• benennen einen Standpunkt bzw. vergleichen Pro und Contra (z. B. zu Umweltschutz,
    Zivilcourage, Konsumkritik, Persönlichkeiten und ihrer Bedeutung),
• verfassen Geschichten/Berichte/Reporte (z. B. einen Beitrag für eine Schülerzeitung, eine
    Homepage, einen Blog, Bildergeschichten, beschreiben eigene Erlebnisse, beenden
    Geschichten, verfassen Werbetexte, schildern eine Begegnung mit einer Persönlichkeit
    oder schreiben über Möglichkeiten und Grenzen, durch eigenes Verhalten/Engagement
    etwas zu verändern).

Inhaltlich werden die Kompetenzen unter anderem anhand der nachstehenden Aspekte des
Themas entwickelt:
• Projekte und Aktionen, bei denen das eigene Verhalten einen Unterschied bewirken kann,
   z. B. Umweltschutzmaßnahmen, soziales Miteinander
• Zivilcourage im Vergleich zwischen Deutschland und dem Herkunftsland
• Aktionen/Kampagnen, die sich an den Einzelnen richten: Spiele oder Medien (z. B.
   Pfandflaschensammelspiel im Internet o.a.m.) und Vergleichsaspekte mit dem
   Herkunftsland
• Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst (z. B. Formulare ausfüllen)
• Verhaltensregeln für den Freiwilligendienst
• Bekannte Persönlichkeiten, die durch ihr Engagement Veränderungen bewirkt haben

5.2.2 Mündliche Prüfung
Prüfungsthemen werden aus den gleichen Inhalten entwickelt und werden von der Behörde
für Schule und Berufsbildung durchgeführt. Die mdl. Prüfungen in der Herkunftssprache finden
am 26.03., 27.03., 09.04. oder 10.04.2021 voraussichtlich an der STS am Hafen statt.

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5.3 Deutsch

5.3.1 Schriftliche Prüfung

Prüfungstag MSA: 09.04.2021
Prüfungstag ESA: 12.04.2021

Die Prüfungsleitung
erhält einen Aufgabensatz, der einen Text bzw. ein Textensemble und verschiedene Aufgaben
enthält.
Der Prüfling
• erhält den Aufgabensatz und bearbeitet diesen,
• ist verpflichtet, die Vollständigkeit des vorgelegten Aufgabensatzes vor Bearbeitungsbeginn
    zu überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.).

Die Prüfung enthält Teilaufgaben zu folgenden Kompetenzbereichen:
• Lesekompetenz
• Sprache und Sprachgebrauch untersuchen / Sprachwissen
• Schreibkompetenz

Bearbeitungszeit: 155 Minuten

Hilfsmittel: Rechtschreibwörterbuch

Für die MSA-Prüfung werden im Wesentlichen die folgenden Kompetenzen überprüft:

Kompetenzbereich „Lesen – mit Texten und anderen Medien umgehen“
Über Textsorten‐ und Textwissen verfügen:
Die Schülerinnen und Schüler
• unterscheiden verschiedene Textfunktionen und Textsorten,
• erfassen wesentliche Elemente eines Textes, z. B. Figuren, Raum‐ und Zeitdarstellung,
    Konfliktverlauf,
• erschließen zentrale Inhalte,
• erkennen sprachliche Gestaltungsmittel in ihren Wirkungszusammenhängen und nutzen sie
    für die Deutung,
• erkennen Intention(en) eines Textes, insbesondere Zusammenhänge zwischen Zweck,
    Textmerkmalen, Lesererwartungen und Wirkungen.

Textinformationen ermitteln:
Die Schülerinnen und Schüler
• entnehmen Informationen und nutzen sie zielgerichtet,
• unterscheiden Information und Wertung in Texten,
• ermitteln Informationen in linearen und nicht linearen Texten,
• recherchieren aufgaben‐/themenbezogen.

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Textbezogen interpretieren:
Die Schülerinnen und Schüler
• geben Inhalte mit eigenen Worten zusammenfassend wieder,
• nutzen verschiedene Formen der Textstrukturierung,
• verstehen nicht lineare Texte auch im Zusammenhang mit linearen Texten,
• kennen und nutzen Fachbegriffe zur Erschließung literarischer Texte,
• zitieren,
• verstehen ein breites Spektrum auch längerer und komplexer Texte und erfassen sie im
    Detail.

Textinhalte und Darstellungsmittel reflektieren und bewerten:
Die Schülerinnen und Schüler
• bewerten Texte und begründen ihr Urteil kriterienorientiert, z. B. hinsichtlich der
    Verständlichkeit, der Eindeutigkeit, der sprachlichen Mittel, der Haltung von Figuren.

Über Lesestrategien verfügen:
Die Schülerinnen und Schüler
• erfassen Textschemata, z.B. Textsorte, Textaufbau.

Kompetenzbereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“
Sprache untersuchen:
Die Schülerinnen und Schüler
• kennen die zentralen Wortarten in ihren grammatischen Erscheinungsformen und
    bestimmen sie nach formalen Kriterien,
• identifizieren Wortzusammensetzungen und kennen ihre Bauweisen,
• untersuchen Satzstrukturen mithilfe grammatischer Proben […],
• kennen Satzstrukturen und verwenden sie funktional,
• kennen wichtige Regeln […] der Orthografie und der Zeichensetzung und wenden sie beim
    Sprachhandeln an,
• kennen sprachliche Mittel zur Sicherung des Textzusammenhangs auf der Wortebene, der
    Satzebene und Bedeutungsebene (semantische Mittel),
• unterscheiden gesprochene und geschriebene Sprache,
• nennen Gründe für den Wandel von Sprache und führen einzelne Beispiele an.

Sprachliche Aspekte von Texten untersuchen:
Die Schülerinnen und Schüler
• untersuchen im Textzusammenhang Wortbedeutungen und Bedeutungsbeziehungen,
• erkennen prototypische Wortarten in Texten,
• untersuchen Satzstrukturen im funktionalen Zusammenhang,
• kennen Möglichkeiten der Satzverknüpfung und der Sicherung des Textzusammenhangs
    und nutzen sie beim Untersuchen, Schreiben und Überarbeiten,
• kennen Leistungen von Sätzen wie auch Wortarten und nutzen sie zur Textuntersuchung.

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Kompetenzbereich „Schreiben“
Über Schreibfähigkeiten verfügen:
Die Schülerinnen und Schüler
• gestalten Texte dem Zweck entsprechend, adressatengerecht und strukturieren sie
    sinnvoll.

Textsortenwissen nutzen:
Die Schülerinnen und Schüler
• kennen zentrale Merkmale von Textsorten bzw. Handlungsmustern (Erzählen, Beschreiben,
    Berichten, Instruieren, Argumentieren, Appellieren) auch in Mischformen (z. B. Reportagen,
    Werbetexte […]).

Texte planen:
Die Schülerinnen und Schüler
• legen Arbeitsschritte fest, sammeln, gewichten, wählen aus und ordnen Ideen und
    Formulierungen nach Maßgabe ihrer Intention, des Themas, des Handlungsmusters und der
    Adressaten,
• konzipieren Texte ziel‐, adressaten‐ und situationsbezogen […].

Texte verfassen / Inhaltliche Dimension:
Die Schülerinnen und Schüler
• schreiben dem Thema, der Intention und dem Adressaten angemessen:
• Es werden mehrere thematisch relevante Einzelinformationen gegeben und sinnvoll
    verknüpft,
• die Inhalte sind in der Regel erkennbar leserbezogen ausgewählt.

Texte verfassen / Inhaltlich‐strukturelle Dimension:
Die Schülerinnen und Schüler
• erzählen weitgehend kohärent und unter Einhaltung einer bestimmten Perspektive. Sie
    führen die handelnden Personen, Orte, Zeiten ein, gestalten eine Komplikation und ihre
    Auflösung, indem sie auch komplexere sprachliche Mittel verwenden […],
• gestalten auch Innensichten erzählerisch aus (z. B. durch inneren Monolog),
• berichten kohärent, angemessen detailliert und so, dass subjektive Bewertungen kaum
    noch vorkommen,
• fassen wesentliche Informationen aus linearen und nicht linearen Texten zusammen,
• geben Inhalte auch längerer und komplexerer Texte zusammenfassend wieder,
• argumentieren nachvollziehbar und setzen bewusst, adäquat und sicher typische
    Strukturelemente ein (wie Argumentationsaufbau, sprachliche Mittel zum Ausdruck des
    Abwägens und Einschränkens),
• stellen Ergebnisse einer Textuntersuchung dar,
• integrieren Zitate in den eigenen Text.

Texte verfassen / Sprachliche Dimension:
Die Schülerinnen und Schüler
• verwenden Ausdrücke, die dem jeweiligen Verwendungszusammenhang angemessen sind
    […],
• produzieren auch komplexe Satzkonstruktionen, z. B. mit Gliedsätzen, Appositionen.
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Texte überarbeiten:
Die Schülerinnen und Schüler
• revidieren eigene und fremde Texte hinsichtlich des Aufbaus, des Inhalts und der
    Formulierungen.

Orthographie:
Die Schülerinnen und Schüler
• schreiben häufig auch Wörter richtig, deren Zerlegung in Bausteine bzw. Morpheme
    schwieriger ist […],
• schreiben etwa ¾ der häufig gebrauchten Fremdwörter richtig, wenn sie keine oder wenig
    spezifische Schwierigkeiten aufweisen,
• beherrschen weitgehend die Kommasetzung in Satzgefügen […].

5.3.2 Mündliche Prüfung
Prüfungsthemen werden aus diesem Bereich im laufenden Schuljahr entwickelt und mit den
Fachlehrkräften im Unterricht vorbereitet.

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5.4    Mathematik

5.4.1 Schriftliche Prüfung

Prüfungstag MSA: 13.04.2021
Prüfungstag ESA: 14.04.2021

Der Prüfling
• erhält zuerst Aufgabe I,
• bearbeitet zunächst Aufgabe I ohne Taschenrechnerunterstützung und ohne Formelblatt.
   Diese Aufgabe ist auf den Aufgabenblättern zu bearbeiten.
• erhält bei Abgabe der bearbeiteten Aufgabe I die drei weiteren Aufgaben, seinen
   Taschenrechner und das Formelblatt und bearbeitet die vorgelegten Aufgaben. Diese sind
   (in der Regel) auf Extrablättern zu bearbeiten,
• ist verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn zu
   überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.).

Aufgabenarten für den MSA
   I. Multiple‐Choice‐Aufgaben und kleinere begrenzte Aufgabenstellungen zu
      Basiskompetenzen und Grundvorstellungen,
  II. Leitidee Raum und Form sowie Leitidee Messen: Längen‐, Flächen‐ und
      Körperberechnungen im Zusammenhang mit Prismen, Zylindern, Pyramiden, Kegeln,
      Kugeln sowie ebenen Figuren; Satz des Pythagoras, Trigonometrie einschließlich
      Sinussatz,
 III. Leitidee Funktionaler Zusammenhang: Lineare und quadratische Funktionen,
 IV. Leitidee Daten und Zufall.
Anforderungen zur Leitidee Zahl sind integrativer Bestandteil aller Aufgaben.

Bearbeitungszeit: 155 Minuten, davon maximal 45 Minuten für Aufgabe I (hilfsmittelfreier Teil)

Hilfsmittel
Taschenrechner (nicht programmierbar und nicht grafikfähig), Schreib‐ und Zeichengeräte,
Formelblatt (im Schülermaterial enthalten), Rechtschreibwörterbuch.

5.4.2 Mündliche Prüfung
Prüfungsthemen werden aus diesem Bereich im laufenden Schuljahr entwickelt und mit den
Fachlehrkräften im Unterricht vorbereitet.

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5.5 Praxisorientierte Prüfung

Zusätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler, die an den ESA-Prüfungen in Jahrgang 10
teilnehmen, in einem Fach (Deutsch, Mathe oder Englisch) in der mündlichen Prüfung ihre
Erfahrungen, die sie im Rahmen der Berufsorientierung gewonnen haben (Praktikum, Praxistag,
Schülerfirma oder AuB), präsentieren. Diese Präsentation muss Inhalte des Prüfungsfaches (z.B.
ein Vortrag in englischer Sprache) und gewonnene Erfahrungen und Kenntnisse in der Praxis
abdecken.
Themenschwerpunkte können auch Inhalte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sein oder
praxisorientierte Kenntnisse aus dem Unterricht (z.B. Schülerfirma oder AuB).
Die Anmeldung zur Praxisorientierten Prüfung muss zum Ende des 1. Halbjahres in Jahrgang 10
erfolgen und mit der entsprechenden Fachlehrkraft (Deutsch, Mathe oder Englisch)
abgesprochen werden. Die Wahl des POP-Faches erfolgt über ein Anmeldeformular, das dem
Halbjahreszeugnis beiliegt und im Lernentwicklungsgespräch ausgefüllt und unterzeichnet
werden muss.
Die praxisorientierte Prüfung findet im Rahmen der mündlichen Prüfung des gewählten Faches
statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Beendigung der Prüfung zwei Noten. Die eine
Note ist die mündliche Prüfungsnote in einem der Fächer Deutsch, Mathe oder Englisch, die
andere Note ist die Note für praxisorientierte Prüfung.
Die Note für die praxisorientierte Prüfung wird im Zeugnis (wie ein normales Unterrichtsfach)
extra ausgeworfen und muss u.U. ausgeglichen oder kann zum Ausgleichen verwendet werden.

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6. Umrechnung der E- und G- Noten

Stadtteilschulnoten ESA-Noten      MSA-        Gymnasialnoten   Notendurchschnitt      des
                                   Noten                        Zeugnisses    führt     zu
                                                                folgenden Abschlüssen:
E1
                                                1
E1-
E2+                                 1
E2                                              2               mittlerer Schulabschluss mit
E2-                                                             Übergang in die Oberstufe
E3+                   1                                         (früher: Realschulabschluss
E3                                  2           3               mit Übergang in          die
E3-                                                             Oberstufe)
E4+ / G1
E4 / G1                             3           4
E4- / G1-
G2+
                                                                mittlerer Schulabschluss
G2                    2             4           5
G2-
G3+
G3                    3             5
                                                                erster allgemeinbildender
G3-
                                                                Schulabschluss
G4+
G4                    4
                                                6
G4-
G5+                                 6
G5                    5
                                                                kein Abschluss
G5-
G6                    6
   ESA = erster allgemeinbildender Schulabschluss
   MSA = mittlerer Schulabschluss

                                                                            S e i t e | 17
7. Umrechnung des Abschlusses
Anhand der folgenden Aufstellung kann dann abgelesen werden, ob der angestrebte Abschluss
bereits in greifbare Nähe gerückt ist.

7.1     Erster allgemeinbildender Schulabschluss
• Teilnahme an der Prüfung und im Zeugnis in allen Fächern G4 oder besser (ggf. Ausgleich
    schwächerer Fächer)
 Ansonsten können höchstens zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden:
• 1x G5 mit mindestens 1x G2 oder 2x G3 und 1x G6 mit mindestens 1x E4 / G1 oder 2x G2
Kein erster allgemeinbildender Schulabschluss, wenn:
• Versäumnis eines Prüfungstermins ohne wichtigen Grund
• 2x G5 in Deutsch und Mathe
• 1x G6 in Deutsch, Mathe oder Englisch
• 2x G6
• 3x G5

7.2     Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss
• ESA aus Jg. 9 oder aus Jg. 10
• Im Abschlusszeugnis von Jg. 10 in allen Fächern G4 oder besser (ggf. Ausgleich schwächerer
    Fächer) auch ohne die erneute Prüfungsteilnahme
 Ansonsten können höchstens zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden:
• 1x G5 mit mindestens 1x G2 oder 2x G3 und 1x G6 mit mindestens 1x E4 / G1 oder 2x G2
Kein erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss, wenn:
• Kein ESA aus Jg. 9 oder 10

7.3     Mittlerer Schulabschluss
• Teilnahme an der Prüfung und im Zeugnis in allen Fächern G2 oder besser (ggf. Ausgleich
    schwächerer Fächer)
 Ansonsten können zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden:
• 1x G3 mit mindestens 1x E3 oder 2x E4 und 1x G4, G5 oder G6 mit mindestens 1x E2 oder
    2x E3
Kein mittlerer Schulabschluss, wenn:
• Versäumnis eines Prüfungstermins ohne wichtigen Grund
• 2x G3 in Deutsch, Mathe, Englisch
• 1x G4 in Deutsch, Mathe, Englisch
• 1x G3 und 1x G4
• 3x G3

7.4    Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
• mittlerer Schulabschluss und im Zeugnis in allen Fächern E4 oder besser (ggf. Ausgleich
    schwächerer Fächer)
 Ansonsten können zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden:
• 1x G2 mit mindestens 1x E2 oder 2x E3 und 1x G3, G4, G5 oder G6 mit mindestens 1x E1
    oder 2x E2
Keine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, wenn:
• 2x G2 in Deutsch, Mathe, Englisch
• 1x G3 in Deutsch, Mathe, Englisch
• 1x G2 und 1x G3
• 3x G2
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