10 2021 Otto-Hahn-Schule Hamburg
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Inhaltsverzeichnis 1. A l l g e m e i n e s .................................................................................... 2 2. Bewertungen der Prüfungsleistungen................................................... 3 3. Wiederholung des 10. Schuljahres ........................................................ 4 4. Ablauf der Prüfungen ........................................................................... 5 4.1 Schriftliche Prüfungen .......................................................................... 5 4.2 Mündliche Prüfung ............................................................................... 5 5.1 Englisch ................................................................................................ 6 5.1.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................. 6 5.1.2 Mündliche Prüfung ............................................................................... 8 5.2 Sprachfeststellungsprüfung in den Herkunftssprachen ......................... 9 5.2.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................. 9 5.2.2 Mündliche Prüfung ..............................................................................10 5.3 Deutsch ...............................................................................................11 5.3.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................11 5.3.2 Mündliche Prüfung ..............................................................................14 5.4 Mathematik ........................................................................................15 5.4.1 Schriftliche Prüfung .............................................................................15 5.4.2 Mündliche Prüfung ..............................................................................15 6. Umrechnung der E- und G- Noten ........................................................17 7. Umrechnung des Abschlusses ..............................................................18 7.1 Erster allgemeinbildender Schulabschluss ...........................................18 7.2 Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss.........................18 7.3 Mittlerer Schulabschluss .....................................................................18 7.4 Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ..............................................18 Seite |1
1. Allgemeines Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, durch den zentralen Informationsabend in Jahrgang 9 ist bereits bekannt, dass es im 10. Schuljahr zentrale schriftliche Prüfungen und schuleigene mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch geben wird. Am Ende der Pflichtschulzeit soll jeder Schüler und jede Schülerin möglichst einen Abschluss haben. Für unsere Schule bedeutet das, dass alle Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen, die am Ende des 1. Halbjahres (Ende Januar 2021) die Prognose „MSA“ (mittlerer Schulabschluss) oder „SEK II“ (mittlerer Schulabschluss mit Übergangsberechtigung in die Sekundarstufe II) an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss teilnehmen müssen. Schülerinnen und Schüler, die im Jahrgang 9 einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) erreicht haben, können die Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss ganz oder teilweise wiederholen oder aber auch auf die erneute Teilnahme an den Prüfungen verzichten und erhalten am Ende von Jahrgang 10 einen erweiterten ESA, wenn in allen Fächern die Note G4 erreicht wird. Schülerinnen und Schüler, die im Jahrgang 9 keinen Abschluss erreicht haben und die im Januar 2021 erneut keine Prognose auf einen Abschluss oder die eine „ESA“-/„eESA“- Prognose erreicht haben, müssen an den Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss teilnehmen und erhalten ebenfalls einen erweiterten ESA, wenn in allen Fächern die Note G4 erreicht wird. Zusätzlich zu den Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss kann die Teilnahme an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss bis zum 05.01.2021 bei Frau vor dem Brocke beantragt werden. Die Zeugniskonferenz darf diesen Antrag ablehnen. Den Prüfungen liegen Bildungsstandards zugrunde, die für alle 9. und 10. Klassen in allen Hamburger Schulen gelten: 1. Die Schülerinnen und Schüler müssen für die gestellten Aufgaben über die notwendigen inhaltlichen und methodischen Kenntnisse verfügen. 2. Die Schülerinnen und Schüler sollten aus den gestellten Aufgaben in der Lage sein, das Thema zu erfassen, zu strukturieren und zu bearbeiten. 3. Die Schülerinnen und Schüler sollten anhand der gestellten Aufgaben Lösungsansätze entwickeln, diese bewerten und beurteilen. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern viel Durchhaltevermögen und noch mehr Erfolg für die Prüfungen in diesem Schuljahr. Silke vor dem Brocke Abteilungsleitung 9/10 Seite |2
2. Bewertungen der Prüfungsleistungen Prinzipiell gilt: Wenn ein Prüfling täuscht, zu täuschen versucht, bei Täuschungen oder Täuschungsversuchen anderer hilft, muss mit dem Ausschluss von einzelnen Prüfungsteilen oder der gesamten Prüfung rechnen. Wer die Prüfung nicht ablegt, hat keinen Abschluss. Ein Fehlen kann nur mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden. Die Noten der Prüfung gehen zu 40% in die Jahresnoten ein. Die Jahresnoten aller Fächer entscheiden über die Erteilung eines Abschlusses. Benotung: Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten in der schriftlichen Prüfung… …zum MSA Aufgaben der grundlegenden und erweiterten Anforderungen und werden mit den Zensuren E1 bis G6 benotet. … zum ESA, bzw. erweiterten ESA Aufgaben der grundlegenden Anforderungen und werden mit den Zensuren G1 bis G6 benotet. Bei den mündlichen Prüfungen können sie auch erweiterte Anforderungen erfüllen und Zensuren von E1 bis G6 erreichen. Es gilt folgender Umrechnungsschlüssel der Stadtteilschulnoten: STS-Noten E1 E2 E3 E4/G1 G2 G3 G4 G5 G6 Gy-Noten 1 2 3 4 5 6 6 6 6 MSA-Noten 1 1 2 3 4 5 6 6 6 ESA-Noten 1 1 1 1 2 3 4 5 6 Das bedeutet: eine G3 entspricht bereits mangelhaften Leistungen im mittleren Schulabschluss! eine G5 entspricht mangelhaften Leistungen im ersten allgemeinbildenden Schulabschluss! Gewichtung schriftliche / mündliche Prüfung: Die Prüfungsnote wird aus dem Durchschnitt der Note der mündlichen und schriftlichen Zensur gebildet (50:50). Zensuren im Zeugnis: Die Noten aus der Prüfung gehen zu 40% in die Jahresnoten der einzelnen Fächer ein. Ein mittlerer Schulabschluss wird aber nur nach abgelegter Prüfung erteilt, selbst wenn die Unterrichtsleistungen des Schuljahres (ohne das Prüfungsergebnis) bereits dazu berechtigen würden. Der mittlere Schulabschluss wird also erst erreicht, wenn die Prüfungen abgelegt wurden und die Jahresnoten in allen Fächern eine G2 (oder besser) betragen. Es gelten allerdings die üblichen Ausgleichsbestimmungen (s. Seite 17f). Seite |3
3. Wiederholung des 10. Schuljahres Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 können mit Genehmigung der Schulaufsicht die Klasse 10 wiederholen, wenn mit dem nächsten Abschlusszeugnis ein höherwertiger Abschluss zu erwarten ist. Dies setzt folgende Bedingungen voraus: Der ESA mit folgendem Notenbild wurde am Der MSA mit folgendem Notenbild wurde am Ende von Jg. 10 erreicht. Ende von Jg. 10 erreicht. • mind. 2x G2 in Deutsch, Mathe, 1. oder 2. • Mind. 2x E4 in Deutsch, Mathe, 1. oder 2. Fremdsprache, Fremdsprache, • max. 4x G3 im Abschlusszeugnis, • max. 4x G2 im Abschlusszeugnis, • keine G4 im Abschlusszeugnis, • keine G3 im Abschlusszeugnis, • wichtig: Eine G3 in Gesellschaft zählt • wichtig: Eine G2 in Gesellschaft zählt doppelt. doppelt. WICHTIG: Der erweiterte erste allgemeine Schulabschluss ist nicht wiederholbar. Die Wiederholung ist außerdem ausgeschlossen, wenn Leistungsnachweise oder einzelne Prüfungsteile ohne wichtigen Grund nicht erbracht wurden. Außerdem gibt es noch weitere Wiederholungsmöglichkeiten bei längerer Krankheit oder anderen schwerwiegenden Belastungen, wegen der die Lern- und Leistungsentwicklung erheblich erschwert war. Anträge zur Wiederholung müssen bis zum 28.05.2021 bei Frau vor dem Brocke eingegangen sein. Seite |4
4. Ablauf der Prüfungen 4.1 Schriftliche Prüfungen In den neuen Bildungsplänen gibt es verbindliche Vorgaben für die Inhalte der Fächer, die dann die Grundlage für die schriftlichen Prüfungen bilden. Termine: 07.04 bis 14.04.2021 Dauer: Englisch (ESA und MSA), sowie Prüfungen in der Herkunftssprache: 135 min, Deutsch (ESA und MSA), sowie Mathe (ESA und MSA): 155 Minuten Beginn: Die schriftlichen Prüfungen fangen um 9 Uhr pünktlich an, d.h. die Schülerinnen und Schüler finden sich gegen 8.30 Uhr in der Otto-Hahn-Schule ein und begeben sich um 8.45 Uhr in den jeweiligen Prüfungsraum und legen die erlaubten Hilfsmittel und die Stifte heraus. Täuschungen: Wer beim Täuschen erwischt wird, erhält eine G6. Als Täuschungsversuch können ebenfalls Handys, Smartwatches, Headsets und ähnliches gelten, wenn sie nicht zu Beginn der Prüfung auf dem Tisch der aufsichtführenden Lehrkraft ausgeschaltet abgelegt wurden. Bewertung: Nach Bewertungsmaßstäben, die von der Behörde vorgelegt werden, wird die Arbeit korrigiert. 4.2 Mündliche Prüfung Unsere mündlichen Prüfungen werden voraussichtlich im Zeitraum 03.05. bis 07.05.2021 stattfinden. Es handelt sich dabei immer um Gruppenprüfungen von 2-5 Schülerinnen und Schülern. Themen: In allen drei Fächern werden die Prüfungsinhalte von den Fachlehrkräften nach gegenseitiger Absprache in den Koordinationskonferenzen festgelegt und rechtzeitig den Schülerinnen und Schülern bekannt gegeben. Die direkte Vorbereitung auf die Prüfung kann in den einzelnen Fächern unterschiedlich sein. (z.B.: 1 / 2 Std. Vorbereitungszeit vor der Prüfung; längere Gruppen-Projektarbeit über 1-2 Wochen; Ausarbeitung eines Themas ab 3 Tagen vorher usw.) Dauer: Die Gruppenprüfungen dauern in der Regel je Gruppe 30 bis 75 Minuten abhängig von der Gruppengröße. Bewertung: Zwei Prüfer beurteilen unabhängig voneinander und legen eine gemeinsame Zensur fest. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird den Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach der Gruppenprüfung bekannt gegeben und erläutert. Seite |5
5. Prüfungsinhalte 5.1 Englisch 5.1.1 Schriftliche Prüfung Prüfungstag MSA: 07.04.2021 Prüfungstag ESA: 08.04.2021 Die Prüfung • enthält Aufgaben zu vier Kompetenzbereichen: Hörverstehen, Leseverstehen, Sprachmittlung und Textproduktion. Zum Hör- und Leseverstehen werden jeweils zwei Teilaufgaben gestellt. Die Prüflinge • erhalten alle Aufgaben und bearbeiten diese, • sind verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn zu überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.). Bearbeitungszeit: 135 Minuten einschließlich Lesezeit Erlaubte Hilfsmittel: zweisprachiges Wörterbuch, keine elektronischen Wörterbücher Schwerpunktthema: In der zentralen schriftlichen Prüfung sind die funktionalen kommunikativen Kompetenzen, welche im Rahmenplan der Stadtteilschule Englisch in den Bereichen Hör-/ Sehverstehen, Lesen, Sprachmittlung und Schreiben aufgeführt sind, die wesentlichen Bezugsgrößen. Die Vorgabe des zu unterrichtenden Schwerpunktthemas stellt sicher, dass dieses im Unterricht behandelt wird und die Schülerinnen und Schüler sich hinreichendes Vokabular aneignen, um die gestellten Aufgaben bewältigen zu können. Als Schwerpunktthema der schriftlichen Prüfung zum mittleren Schulabschluss 2021 (Der ESA 2021 findet ohne Schwerpunktthema statt!) wird festgesetzt: Making a Difference Aspects • volunteering / getting involved o getting involved in your community: e.g. soup kitchen, nursing home, youth volunteer programmes o making a difference by standing up, helping, engaging socially, inventing things or forming an organization: e.g. campaigns against (cyber)bullying o protecting nature and the environment, e.g. recycling, saving energy, caring for animals • individuals who have made a difference, e.g. Nelson Mandela, Bill Gates, Malala, “people like you and me” • activists in action, e.g. “Youth against Aids”, PETA, “Buy Nothing Day” • ethical principles: Does the behaviour of a single person make a difference to society/ the environment? Can good intentions be misused? How much engagement should everyone show? Is it worth giving your life for a cause? Seite |6
Im Wesentlichen werden folgende Kompetenzen überprüft: Kompetenzbereich Hörverstehen Die Schülerinnen und Schüler • entnehmen Gesprächen/Berichten/Ankündigungen einzelne Informationen oder Gesamtaussagen (z. B. Interviews zu z.B. sozialen/umweltpolitischen Projekten, Berichte über Erfahrungen mit „Andersdenken“, Beschreibungen von Hilfsprojekten, Gespräch in einer Hilfseinrichtung, Reportagen über Kampagnen, Sachinformationen über (Internet- )Projekte, Berichte/ Reportagen über Menschen, die durch ihr Engagement eine Veränderung bewirkt haben) Kompetenzbereich Leseverstehen Die Schülerinnen und Schüler • lesen und verstehen Informationstexte zum Thema (z. B. über Maßnahmen an Schulen, Erlebnisberichte über eigenes Engagement, Blogs über ein Projekt, Anforderungsbeschreibungen für ein sinnvolles Engagement) • verstehen authentische Gebrauchstexte (z. B. Werbung für Projekte / Hilfsmittel, Problembeschreibungen und Ratschläge, Regeln zum Verhalten im Alltag, Aufforderungen zur Teilnahme an Aktionen) Kompetenzbereich Sprachmittlung / Mediation Die Schülerinnen und Schüler • mitteln in Gesprächen zwischen dem Deutschen und Englischen Diese Kompetenz erfordert, dass wesentliche Informationen wiedergegeben werden – es ist keine wörtliche Übersetzung gewünscht. Stattdessen geht es darum, den Kern einer Aussage bzw. wesentliche Informationen in die jeweilige Sprache zu mitteln, z. B. in Gesprächen in Schule und Nachbarschaft, bei Gesprächen zwischen Jugendlichen aus verschiedenen Kulturen oder Interviews mit Personen, die etwas vorleben. Dabei sollen die Prüflinge sich situationsangemessen und adressatengerecht ausdrücken, indem sie ggf. auch formale Sprache verwenden: Auch können authentischen Texten (z. B. Leitfäden zu Umweltschutz, sozialem Engagement, Zivilcourage, Informationsbroschüren, Werbung für Kampagnen) Informationen entnommen und ins Deutsche / Englische gemittelt werden. Kompetenzbereich Textproduktion Die Schülerinnen und Schüler • schreiben offizielle und informelle Briefe (z. B. Beschwerden, Verbesserungsvorschläge oder persönliche Briefe/E-Mails über (auch erfundene) Erlebnisse (z.B. zu Erfahrungen mit einem Freiwilligendienst) Sie geben Antwort auf Fragen, sie äußern Wünsche und Ideen.) • benennen einen Standpunkt bzw. vergleichen Pro und Contra (z. B. zu Umweltschutz, Zivilcourage, Konsumkritik, Persönlichkeiten und ihrer Bedeutung.) • schreiben Geschichten/Berichte/Blogs (z. B. einen Beitrag für eine Schülerzeitung oder eine Homepage, eine E-Mail. Sie verschriftlichen Bildergeschichten, beschreiben eigene Erlebnisse, beenden Geschichten, werben für etwas, warnen vor etwas, schildern eine Begegnung mit einer Persönlichkeit oder schreiben über Möglichkeiten und Grenzen, durch eigenes Verhalten/Engagement etwas zu verändern.) Seite |7
5.1.2 Mündliche Prüfung Prüfungsthemen werden im laufenden Schuljahr entwickelt. Verbindliche Themen in der ESA Prüfung sind Selbstvorstellung, Präsentation eines Themas und Präsentation eines Dialogs. Verbindliche Themen in der MSA Prüfung sind Small Talk, Bildbeschreibungen und eine Diskussion. Seite |8
5.2 Sprachfeststellungsprüfung in den Herkunftssprachen 5.2.1 Schriftliche Prüfung Prüfungstag ESA und MSA 04.05.2021 (an der OHS!) Bedingungen: Schülerinnen und Schüler, deren Erstsprache nicht Deutsch ist und die am Regelunterricht in einer deutschen Schule zum ersten Mal im Verlauf der Sekundarstufe I teilnehmen, können die Abschlussprüfung im Fach Englisch durch eine Abschlussprüfung in ihrer Herkunftssprache ersetzen (Sprachfeststellungsprüfung), wenn sie weniger als drei vollständige Schuljahre am Englischunterricht teilgenommen haben und fachkundige Prüferinnen oder Prüfer für die jeweilige Herkunftssprache zur Verfügung stehen. Die Prüfung • enthält die Aufgabenbereiche Lesekompetenz, Sprachmittlung und Textproduktion zu dem unten genannten Schwerpunktthema. Die Prüflinge • erhalten max. 4 Aufgaben (zwei Teilaufgaben zum Leseverstehen, eine zur Sprachmittlung und eine zur Textproduktion) und bearbeiten diese, • sind verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn zu überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.). Bearbeitungszeit: 135 Minuten Hilfsmittel: keine Schwerpunktthema: Als Schwerpunktthema der schriftlichen Prüfung zum mittleren Schulabschluss (ESA: ohne Schwerpunktthema!) 2021 wird festgesetzt: Freiwilliges Engagement Dazu werden folgende Kompetenzen erwartet: Leseverstehen Die Prüflinge… verstehen kurze einfache Sachtexte zu dem o.g. Thema (z. B. Berichte über Maßnahmen zum Energie‐ bzw. Wassersparen, freiwilliges Engagement und Projekte an Schulen, Erlebnisberichte über eigenes Engagement, über ein Projekt, Gebote und Verbote beim freiwilligen Einsatz), finden gezielt Informationen in kurzen einfachen, authentischen Gebrauchstexten (z. B. Werbeanzeigen … o.ä., Warnhinweise, Aufforderungen zur Teilnahme an Aktionen, Kurzinformationen). Seite |9
Kompetenzbereich Sprachmittlung Diese Kompetenz erfordert, dass wesentliche Informationen wiedergegeben werden, es ist keine wörtliche Übersetzung gewünscht. Die Schülerinnen und Schüler • entnehmen einfachen authentischen Gebrauchstexten in der deutschen Sprache gezielt Informationen und geben diese Informationen in der Herkunftssprache wieder (z. B. Leitfäden zu Umweltschutz, sozialem Engagement, Zivilcourage, Informationsbroschüren, Werbung für Kampagnen), • vermitteln zwischen zwei oder mehreren Sprecherinnen bzw. Sprechern auf Deutsch und in der Herkunftssprache (z. B. wesentliche Informationen vermitteln, Bedingungen schildern, Informationen über Menschen / Projekte / Aktionen wiedergeben). Kompetenzbereich Textproduktion Die Schülerinnen und Schüler • verfassen einfache Briefe, E-Mails, Artikel (z. B. zu Erlebnissen beim freiwilligen Einsatz, Anfragen an Organisationen, Berichte über (Schul)projekte), • beschreiben und berichten nach Bildvorlagen und Leitfragen (z. B. ein besonderes Erlebnis, Verhaltensregeln beschreiben, über das Leben einer Person berichten und Vergleichsaspekte zum Herkunftsland erstellen), • benennen einen Standpunkt bzw. vergleichen Pro und Contra (z. B. zu Umweltschutz, Zivilcourage, Konsumkritik, Persönlichkeiten und ihrer Bedeutung), • verfassen Geschichten/Berichte/Reporte (z. B. einen Beitrag für eine Schülerzeitung, eine Homepage, einen Blog, Bildergeschichten, beschreiben eigene Erlebnisse, beenden Geschichten, verfassen Werbetexte, schildern eine Begegnung mit einer Persönlichkeit oder schreiben über Möglichkeiten und Grenzen, durch eigenes Verhalten/Engagement etwas zu verändern). Inhaltlich werden die Kompetenzen unter anderem anhand der nachstehenden Aspekte des Themas entwickelt: • Projekte und Aktionen, bei denen das eigene Verhalten einen Unterschied bewirken kann, z. B. Umweltschutzmaßnahmen, soziales Miteinander • Zivilcourage im Vergleich zwischen Deutschland und dem Herkunftsland • Aktionen/Kampagnen, die sich an den Einzelnen richten: Spiele oder Medien (z. B. Pfandflaschensammelspiel im Internet o.a.m.) und Vergleichsaspekte mit dem Herkunftsland • Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst (z. B. Formulare ausfüllen) • Verhaltensregeln für den Freiwilligendienst • Bekannte Persönlichkeiten, die durch ihr Engagement Veränderungen bewirkt haben 5.2.2 Mündliche Prüfung Prüfungsthemen werden aus den gleichen Inhalten entwickelt und werden von der Behörde für Schule und Berufsbildung durchgeführt. Die mdl. Prüfungen in der Herkunftssprache finden am 26.03., 27.03., 09.04. oder 10.04.2021 voraussichtlich an der STS am Hafen statt. S e i t e | 10
5.3 Deutsch 5.3.1 Schriftliche Prüfung Prüfungstag MSA: 09.04.2021 Prüfungstag ESA: 12.04.2021 Die Prüfungsleitung erhält einen Aufgabensatz, der einen Text bzw. ein Textensemble und verschiedene Aufgaben enthält. Der Prüfling • erhält den Aufgabensatz und bearbeitet diesen, • ist verpflichtet, die Vollständigkeit des vorgelegten Aufgabensatzes vor Bearbeitungsbeginn zu überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.). Die Prüfung enthält Teilaufgaben zu folgenden Kompetenzbereichen: • Lesekompetenz • Sprache und Sprachgebrauch untersuchen / Sprachwissen • Schreibkompetenz Bearbeitungszeit: 155 Minuten Hilfsmittel: Rechtschreibwörterbuch Für die MSA-Prüfung werden im Wesentlichen die folgenden Kompetenzen überprüft: Kompetenzbereich „Lesen – mit Texten und anderen Medien umgehen“ Über Textsorten‐ und Textwissen verfügen: Die Schülerinnen und Schüler • unterscheiden verschiedene Textfunktionen und Textsorten, • erfassen wesentliche Elemente eines Textes, z. B. Figuren, Raum‐ und Zeitdarstellung, Konfliktverlauf, • erschließen zentrale Inhalte, • erkennen sprachliche Gestaltungsmittel in ihren Wirkungszusammenhängen und nutzen sie für die Deutung, • erkennen Intention(en) eines Textes, insbesondere Zusammenhänge zwischen Zweck, Textmerkmalen, Lesererwartungen und Wirkungen. Textinformationen ermitteln: Die Schülerinnen und Schüler • entnehmen Informationen und nutzen sie zielgerichtet, • unterscheiden Information und Wertung in Texten, • ermitteln Informationen in linearen und nicht linearen Texten, • recherchieren aufgaben‐/themenbezogen. S e i t e | 11
Textbezogen interpretieren: Die Schülerinnen und Schüler • geben Inhalte mit eigenen Worten zusammenfassend wieder, • nutzen verschiedene Formen der Textstrukturierung, • verstehen nicht lineare Texte auch im Zusammenhang mit linearen Texten, • kennen und nutzen Fachbegriffe zur Erschließung literarischer Texte, • zitieren, • verstehen ein breites Spektrum auch längerer und komplexer Texte und erfassen sie im Detail. Textinhalte und Darstellungsmittel reflektieren und bewerten: Die Schülerinnen und Schüler • bewerten Texte und begründen ihr Urteil kriterienorientiert, z. B. hinsichtlich der Verständlichkeit, der Eindeutigkeit, der sprachlichen Mittel, der Haltung von Figuren. Über Lesestrategien verfügen: Die Schülerinnen und Schüler • erfassen Textschemata, z.B. Textsorte, Textaufbau. Kompetenzbereich „Sprache und Sprachgebrauch untersuchen“ Sprache untersuchen: Die Schülerinnen und Schüler • kennen die zentralen Wortarten in ihren grammatischen Erscheinungsformen und bestimmen sie nach formalen Kriterien, • identifizieren Wortzusammensetzungen und kennen ihre Bauweisen, • untersuchen Satzstrukturen mithilfe grammatischer Proben […], • kennen Satzstrukturen und verwenden sie funktional, • kennen wichtige Regeln […] der Orthografie und der Zeichensetzung und wenden sie beim Sprachhandeln an, • kennen sprachliche Mittel zur Sicherung des Textzusammenhangs auf der Wortebene, der Satzebene und Bedeutungsebene (semantische Mittel), • unterscheiden gesprochene und geschriebene Sprache, • nennen Gründe für den Wandel von Sprache und führen einzelne Beispiele an. Sprachliche Aspekte von Texten untersuchen: Die Schülerinnen und Schüler • untersuchen im Textzusammenhang Wortbedeutungen und Bedeutungsbeziehungen, • erkennen prototypische Wortarten in Texten, • untersuchen Satzstrukturen im funktionalen Zusammenhang, • kennen Möglichkeiten der Satzverknüpfung und der Sicherung des Textzusammenhangs und nutzen sie beim Untersuchen, Schreiben und Überarbeiten, • kennen Leistungen von Sätzen wie auch Wortarten und nutzen sie zur Textuntersuchung. S e i t e | 12
Kompetenzbereich „Schreiben“ Über Schreibfähigkeiten verfügen: Die Schülerinnen und Schüler • gestalten Texte dem Zweck entsprechend, adressatengerecht und strukturieren sie sinnvoll. Textsortenwissen nutzen: Die Schülerinnen und Schüler • kennen zentrale Merkmale von Textsorten bzw. Handlungsmustern (Erzählen, Beschreiben, Berichten, Instruieren, Argumentieren, Appellieren) auch in Mischformen (z. B. Reportagen, Werbetexte […]). Texte planen: Die Schülerinnen und Schüler • legen Arbeitsschritte fest, sammeln, gewichten, wählen aus und ordnen Ideen und Formulierungen nach Maßgabe ihrer Intention, des Themas, des Handlungsmusters und der Adressaten, • konzipieren Texte ziel‐, adressaten‐ und situationsbezogen […]. Texte verfassen / Inhaltliche Dimension: Die Schülerinnen und Schüler • schreiben dem Thema, der Intention und dem Adressaten angemessen: • Es werden mehrere thematisch relevante Einzelinformationen gegeben und sinnvoll verknüpft, • die Inhalte sind in der Regel erkennbar leserbezogen ausgewählt. Texte verfassen / Inhaltlich‐strukturelle Dimension: Die Schülerinnen und Schüler • erzählen weitgehend kohärent und unter Einhaltung einer bestimmten Perspektive. Sie führen die handelnden Personen, Orte, Zeiten ein, gestalten eine Komplikation und ihre Auflösung, indem sie auch komplexere sprachliche Mittel verwenden […], • gestalten auch Innensichten erzählerisch aus (z. B. durch inneren Monolog), • berichten kohärent, angemessen detailliert und so, dass subjektive Bewertungen kaum noch vorkommen, • fassen wesentliche Informationen aus linearen und nicht linearen Texten zusammen, • geben Inhalte auch längerer und komplexerer Texte zusammenfassend wieder, • argumentieren nachvollziehbar und setzen bewusst, adäquat und sicher typische Strukturelemente ein (wie Argumentationsaufbau, sprachliche Mittel zum Ausdruck des Abwägens und Einschränkens), • stellen Ergebnisse einer Textuntersuchung dar, • integrieren Zitate in den eigenen Text. Texte verfassen / Sprachliche Dimension: Die Schülerinnen und Schüler • verwenden Ausdrücke, die dem jeweiligen Verwendungszusammenhang angemessen sind […], • produzieren auch komplexe Satzkonstruktionen, z. B. mit Gliedsätzen, Appositionen. S e i t e | 13
Texte überarbeiten: Die Schülerinnen und Schüler • revidieren eigene und fremde Texte hinsichtlich des Aufbaus, des Inhalts und der Formulierungen. Orthographie: Die Schülerinnen und Schüler • schreiben häufig auch Wörter richtig, deren Zerlegung in Bausteine bzw. Morpheme schwieriger ist […], • schreiben etwa ¾ der häufig gebrauchten Fremdwörter richtig, wenn sie keine oder wenig spezifische Schwierigkeiten aufweisen, • beherrschen weitgehend die Kommasetzung in Satzgefügen […]. 5.3.2 Mündliche Prüfung Prüfungsthemen werden aus diesem Bereich im laufenden Schuljahr entwickelt und mit den Fachlehrkräften im Unterricht vorbereitet. S e i t e | 14
5.4 Mathematik 5.4.1 Schriftliche Prüfung Prüfungstag MSA: 13.04.2021 Prüfungstag ESA: 14.04.2021 Der Prüfling • erhält zuerst Aufgabe I, • bearbeitet zunächst Aufgabe I ohne Taschenrechnerunterstützung und ohne Formelblatt. Diese Aufgabe ist auf den Aufgabenblättern zu bearbeiten. • erhält bei Abgabe der bearbeiteten Aufgabe I die drei weiteren Aufgaben, seinen Taschenrechner und das Formelblatt und bearbeitet die vorgelegten Aufgaben. Diese sind (in der Regel) auf Extrablättern zu bearbeiten, • ist verpflichtet, die Vollständigkeit der vorgelegten Aufgaben vor Bearbeitungsbeginn zu überprüfen (Anzahl der Blätter, Anlagen usw.). Aufgabenarten für den MSA I. Multiple‐Choice‐Aufgaben und kleinere begrenzte Aufgabenstellungen zu Basiskompetenzen und Grundvorstellungen, II. Leitidee Raum und Form sowie Leitidee Messen: Längen‐, Flächen‐ und Körperberechnungen im Zusammenhang mit Prismen, Zylindern, Pyramiden, Kegeln, Kugeln sowie ebenen Figuren; Satz des Pythagoras, Trigonometrie einschließlich Sinussatz, III. Leitidee Funktionaler Zusammenhang: Lineare und quadratische Funktionen, IV. Leitidee Daten und Zufall. Anforderungen zur Leitidee Zahl sind integrativer Bestandteil aller Aufgaben. Bearbeitungszeit: 155 Minuten, davon maximal 45 Minuten für Aufgabe I (hilfsmittelfreier Teil) Hilfsmittel Taschenrechner (nicht programmierbar und nicht grafikfähig), Schreib‐ und Zeichengeräte, Formelblatt (im Schülermaterial enthalten), Rechtschreibwörterbuch. 5.4.2 Mündliche Prüfung Prüfungsthemen werden aus diesem Bereich im laufenden Schuljahr entwickelt und mit den Fachlehrkräften im Unterricht vorbereitet. S e i t e | 15
5.5 Praxisorientierte Prüfung Zusätzlich müssen die Schülerinnen und Schüler, die an den ESA-Prüfungen in Jahrgang 10 teilnehmen, in einem Fach (Deutsch, Mathe oder Englisch) in der mündlichen Prüfung ihre Erfahrungen, die sie im Rahmen der Berufsorientierung gewonnen haben (Praktikum, Praxistag, Schülerfirma oder AuB), präsentieren. Diese Präsentation muss Inhalte des Prüfungsfaches (z.B. ein Vortrag in englischer Sprache) und gewonnene Erfahrungen und Kenntnisse in der Praxis abdecken. Themenschwerpunkte können auch Inhalte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sein oder praxisorientierte Kenntnisse aus dem Unterricht (z.B. Schülerfirma oder AuB). Die Anmeldung zur Praxisorientierten Prüfung muss zum Ende des 1. Halbjahres in Jahrgang 10 erfolgen und mit der entsprechenden Fachlehrkraft (Deutsch, Mathe oder Englisch) abgesprochen werden. Die Wahl des POP-Faches erfolgt über ein Anmeldeformular, das dem Halbjahreszeugnis beiliegt und im Lernentwicklungsgespräch ausgefüllt und unterzeichnet werden muss. Die praxisorientierte Prüfung findet im Rahmen der mündlichen Prüfung des gewählten Faches statt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach Beendigung der Prüfung zwei Noten. Die eine Note ist die mündliche Prüfungsnote in einem der Fächer Deutsch, Mathe oder Englisch, die andere Note ist die Note für praxisorientierte Prüfung. Die Note für die praxisorientierte Prüfung wird im Zeugnis (wie ein normales Unterrichtsfach) extra ausgeworfen und muss u.U. ausgeglichen oder kann zum Ausgleichen verwendet werden. S e i t e | 16
6. Umrechnung der E- und G- Noten Stadtteilschulnoten ESA-Noten MSA- Gymnasialnoten Notendurchschnitt des Noten Zeugnisses führt zu folgenden Abschlüssen: E1 1 E1- E2+ 1 E2 2 mittlerer Schulabschluss mit E2- Übergang in die Oberstufe E3+ 1 (früher: Realschulabschluss E3 2 3 mit Übergang in die E3- Oberstufe) E4+ / G1 E4 / G1 3 4 E4- / G1- G2+ mittlerer Schulabschluss G2 2 4 5 G2- G3+ G3 3 5 erster allgemeinbildender G3- Schulabschluss G4+ G4 4 6 G4- G5+ 6 G5 5 kein Abschluss G5- G6 6 ESA = erster allgemeinbildender Schulabschluss MSA = mittlerer Schulabschluss S e i t e | 17
7. Umrechnung des Abschlusses Anhand der folgenden Aufstellung kann dann abgelesen werden, ob der angestrebte Abschluss bereits in greifbare Nähe gerückt ist. 7.1 Erster allgemeinbildender Schulabschluss • Teilnahme an der Prüfung und im Zeugnis in allen Fächern G4 oder besser (ggf. Ausgleich schwächerer Fächer) Ansonsten können höchstens zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden: • 1x G5 mit mindestens 1x G2 oder 2x G3 und 1x G6 mit mindestens 1x E4 / G1 oder 2x G2 Kein erster allgemeinbildender Schulabschluss, wenn: • Versäumnis eines Prüfungstermins ohne wichtigen Grund • 2x G5 in Deutsch und Mathe • 1x G6 in Deutsch, Mathe oder Englisch • 2x G6 • 3x G5 7.2 Erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss • ESA aus Jg. 9 oder aus Jg. 10 • Im Abschlusszeugnis von Jg. 10 in allen Fächern G4 oder besser (ggf. Ausgleich schwächerer Fächer) auch ohne die erneute Prüfungsteilnahme Ansonsten können höchstens zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden: • 1x G5 mit mindestens 1x G2 oder 2x G3 und 1x G6 mit mindestens 1x E4 / G1 oder 2x G2 Kein erweiterter erster allgemeinbildender Schulabschluss, wenn: • Kein ESA aus Jg. 9 oder 10 7.3 Mittlerer Schulabschluss • Teilnahme an der Prüfung und im Zeugnis in allen Fächern G2 oder besser (ggf. Ausgleich schwächerer Fächer) Ansonsten können zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden: • 1x G3 mit mindestens 1x E3 oder 2x E4 und 1x G4, G5 oder G6 mit mindestens 1x E2 oder 2x E3 Kein mittlerer Schulabschluss, wenn: • Versäumnis eines Prüfungstermins ohne wichtigen Grund • 2x G3 in Deutsch, Mathe, Englisch • 1x G4 in Deutsch, Mathe, Englisch • 1x G3 und 1x G4 • 3x G3 7.4 Versetzung in die gymnasiale Oberstufe • mittlerer Schulabschluss und im Zeugnis in allen Fächern E4 oder besser (ggf. Ausgleich schwächerer Fächer) Ansonsten können zwei schlechtere Noten ausgeglichen werden: • 1x G2 mit mindestens 1x E2 oder 2x E3 und 1x G3, G4, G5 oder G6 mit mindestens 1x E1 oder 2x E2 Keine Versetzung in die gymnasiale Oberstufe, wenn: • 2x G2 in Deutsch, Mathe, Englisch • 1x G3 in Deutsch, Mathe, Englisch • 1x G2 und 1x G3 • 3x G2 S e i t e | 18
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