141 Einsätze der Malscher Feuerwehr

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141 Einsätze der Malscher Feuerwehr
141 Einsätze der Malscher Feuerwehr

141 Mal rückte die Freiwillige Feuerwehr Malsch im vergangenen Jahr zu Einsätzen aus. Obwohl die
Anzahl im Durchschnitt der vergangenen Jahre liegt, blickte Kommandant Gernot Schneider in der Jah-
reshauptversammlung der Gesamtwehr erfreut auf ein „relativ ruhiges Einsatz-Jahr“ zurück. So gab es,
anders als etwa beim Hochwasser 2013, im vergangenen Jahr in der Gemeinde keine starken Unwetter.
Zudem kam es 2014 im Gegensatz zu den ersten Monaten dieses Jahres zu keinen schweren Unfällen
auf den von der Wehr betreuten Straßen, zu denen auch ein Abschnitt der Autobahn gehört.
Einen Großteil der Einsätze machen die 67 technischen Hilfeleistungen, vor allem im Straßenverkehr,
aus. Zudem gab es 34 Brände, 19 sonstige Einsätze sowie 21 Alarmierungen durch Brandmeldeanlagen,
bei denen die Wehr nicht tätig werden musste.
Aktiv waren 2014 in den vier Einsatzabteilungen 132 Männer und vier Frauen, denen Schneider dankte.
Zudem bedankte er sich auch bei Bürgermeister Elmar Himmel sowie dem Gemeinderat für die auch
finanzielle Unterstützung. Neben den für die Einsatzkräfte ermäßigten Schwimmbad-Jahreskarten ging
Schneider dabei auch auf den neuen Mannschaftstransportwagen sowie den sanierten Hallenboden für
das Völkersbacher Feuerwehrhaus ein. Während das Waldprechtsweierer Feuerwehrhaus neue Tore
bekomme, sei auch ein neues Prüfgerät für die Atemschutzgeräte geplant. Da die Aufgaben des Geräte-
warts immer umfangreicher werden, sprach er sich dafür aus, dass dessen Arbeitszeit für die Feuerwehr
auf 100 Prozent aufgestockt werde.
141 Einsätze der Malscher Feuerwehr
Herzlichen Dank für das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrleute sprach Bürgermeister Elmar
Himmel aus, wobei er sich bei jedem Einzelnen bedankte. Um die Arbeit zu unterstützen, sorge der Ge-
meinderat unter anderem für eine einwandfreie Ausrüstung und habe als kleinen Dank an die Einsatzkräf-
te von Feuerwehr und DRK die ermäßigten Schwimmbad-Jahreskarten beschlossen (Bericht dazu folgt in
der nächsten Ausgabe des Gemeinde-Anzeigers). Neben dem Hochwasserschutz und der dazu derzeit
laufenden Flussuntersuchung nahm er auch Bezug auf das Dreifach-Jubiläum, in das sich die Feuerwehr,
etwa beim gemeinsamen Festwochenende und Umzug, einbringe.
Einen Überblick über die Nachwuchsarbeit der Wehr gab Jugendwart Heiko Schneider. Aktiv waren in der
Jugendfeuerwehr 47 männliche und 12 weiblichen Jugendliche, die von 15 Betreuern ausgebildet wer-
den. Gegründet wurde zudem im Mai in Waldprechtsweier eine Kinderfeuerwehr, der bereits fünf Jungen
und zwei Mädchen beigetreten sind.
In der Altersmannschaft waren 2014 eine Frau und 46 Männer Mitglied. Laut Obmann Wolfgang Schnei-
der gibt es jeden Monat ein Treffen. Zudem engagierten sich einige Alterskameraden auch bei den Eins-
ätzen der Wehr und nehmen an deren Übungen teil.
Dass die Malscher Feuerwehr gut aufgestellt sei, betonte der stellvertretende Kreisbrandmeister Werner
Rüssel. Grußworte überbrachten zudem der stellvertretende Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes
Eckhard Helms und der Leiter des Malscher Polizeipostens Michael Vogl, der sich auch für die gute Zu-
sammenarbeit bedankte.
Für 15 Jahre aktiven Dienst ehrte Bürgermeister Elmar Himmel Anja Brunner und Michael Schwall. In die
Wehr verpflichtet wurden Benjamin Hübsch, Dennis Klapka und Markus Mahovsky. Entschuldigt hatte
sich Constantin Lampe, der später verpflichtet wird. Zudem gab es bei der Jahreshauptversammlung am
Samstagabend im Freihof zahlreiche Beförderungen. Dabei wurden acht Kameraden zum Feuerwehr-
mann, drei zum Oberfeuerwehrmann, 21 zum Hauptfeuerwehrmann und fünf zu Oberlöschmeistern er-
nannt. Künftig Hauptlöschmeister sind acht Kameraden, zudem wurde Michael Schwall zum Brandmeis-
ter und Thomas Böhnert zum Hauptbrandmeister befördert.
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Notruftafel

Ärzte/Apotheken
Ärztlicher Notfalldienst
Montags bis freitags von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr,
an Samstagen und Sonntagen sowie an den gesetzlichen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des
folgenden Tages.
Telefon 07243 19292

Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadtbahnhof 8 ist geöffnet
Montag bis Freitag 19 bis 21 Uhr,
Samstag, Sonntag und Feiertage 10 bis 14 Uhr und 16 bis 20 Uhr
Anfragen für Sprechstunden und Hausbesuche unter Telefon 07243 19292.

Rettungsdienst und Krankentransporte:
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar unter der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112

Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden-Baden, Rastatt, Karlsruhe)
Patienten, die außerhalb der Sprechstundenzeiten eine augenärztliche Behandlung benötigen, können zu
den nachfolgenden Dienstzeiten unter der zentralen Rufnummer 01805 19292 122 den Diensthabenden
Arzt erreichen:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: von 19 Uhr bis 8 Uhr
                               Mittwoch: von 13 Uhr bis 8 Uhr
               Samstag/Sonntag/Feiertag: von 8 Uhr bis 8 Uhr

Kinderärztlicher Notfalldienst:
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern in der Knielinger Allee 101, im Gebäude der Kinderkli-
nink mit extra Eingang!, Karlsruhe, mittwochs 13.00 bis 22.00 Uhr, freitags von 19.00 bis 22.00 Uhr
sowie samstags, sonntags und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr, am Vorabend eines Feiertags von
19.00 bis 22.00 Uhr (ohne Anmeldung)

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Zu erfragen über die Rettungsleitstelle unter 19222.

Wochenenddienst der Apotheken
-nur in dringenden Fällen-

Freitag ( Karfreitag), 03.04.2015
Entensee-Apotheke, Lindenweg 13, Ettlingen-West, Tel. 07243 4582
Rossi-Apotheke Rastatt, Engelstr. 41, Tel. 07222-9689790

Samstag, 04.04.2015
Adler- Apotheke Kuppenheim, Friedrichstr. 82, Tel. 07222 47010
Sibylla-Apotheke, Badener-Tor-Str. 16, Ettlingen, Tel. 07243 12660

Sonntag, 05.04.2015
Adler-Apotheke Rastatt, Friedrich-Ebert-Str. 2, Tel. 07222 32724
Apotheke am Stadtgarten, Thiebauthstr. 6, Ettlingen, Tel. 07243 17411

Montag, 06.04.2015 ( Ostermontag)
Brunnen-Apotheke Karlsbad, Lange Str. 58, Tel. 07248 932190
Annen-Apotheke Bischweier, Friedrichstr. 4, Tel., 07222 48333

Tierärztlicher Notdienst
falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist.

(Kleintiere)

Karfreitag 03.04.2015
Dr. Huemerlehner/Schwinge, Fliederweg 3, 76437 Rastatt, Tel. 07222 23866
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04.04. / 05.04.2015
Kleintierklinik Dr. Jung/Dr. Parrisius, Hochstr. 16, 76532 Baden-Baden, Tel. 07221 35570

Ostermontag 06.04.2015
Dr. Niedermeyer, Maria-Viktoria Str. 16, 76530 Baden-Baden, Tel. 07221 36070

(Großtiere)

Karfreitag 03.04.2015
Dr. Dittus, Lauschiger Weg 2, 76199 Karlsruhe, Tel. 0721 886141, Mobil 0172 7246866

03.04/ 04.04 /05.04 /06.04.2015 (Ostermontag)
Dr. Dittus, Lauschiger Weg 2, 76199 Karlsruhe, Tel. 0721 886141, Mobil 0172 7246866

Rufbereitschaft des Veterinäramtes
Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen ist beim Veterinäramt des
Landratsamtes Karlsruhe eine Rufbereitschaft unter Mobil-Telefon 0163 8365640

Defibrillatoren

Defibrillatoren sind an folgenden Stellen öffentlich zugänglich:
    - in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der Adlerstraße 50
    - in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12
    - im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von der Talstraße her)

Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber (grüner Blitz
in weißem Herz und weißes Kreuz).

In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt. Die Bereit-
schaft wird über die normale Notrufnummer 112 alarmiert.

Rettungsdienste
NOTRUFE
Feuerwehr- u. Rettungsdienst Notruf    Telefon 112
Polizei-Notruf (Unfälle usw.)          Telefon 110

Unfallrettung
Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.

Personenbeförderung/Krankentransporte
Bechler Lars                           Telefon 07246 5333
Neu! Jetzt mit Rollstuhlfahrdienst

Krankentransporte                      Telefon 19222

Polizei
Polizeiposten Malsch                   Telefon 07246 1324
Polizeirevier Ettlingen                Telefon 07243 3200-312 oder 313
                                       FAX      07243 3200309

Notfall-Telefone
- nach Dienstschluss –
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Bauhof - für Notfälle
Bauhofleiter Dieter Gleißle Neue Rufnummer!           Telefon 0152 57934227

Abwasseranlagen
Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch
Thomas Werthwein – Büro                       Telefon 07246 706889
nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle        Telefon 07246 942263
Wasserversorgung
Wasserversorgung Malsch
Mirco Wenz - Büro                             Telefon 07246 706862
Störungsmeldestelle                           Telefon 07246 941735
nach Dienstschluss/ bei Rohrbrüchen

Fleischkontrolle
Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch, Tel. 07246 6848 führt die Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei
Haus- und gewerblichen Schlachtungen durch. Urlaubs- und krankheitsbedingte Vertretung: Herr
Kohnert, Fleischkontrolleur beim Landratsamt Karlsruhe, Tel. 0163 8365674.

Gasversorgung Malsch-Durmersheim GmbH
Störungsstelle – Gas
Stadtwerke Ettlingen
Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 – 101-02

EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale in Ettlingen                  07243 1800
Störungsmeldestelle – Strom            0800 3629477

Notfalltelefone für Kinder, Jugendliche und Frauen
Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe                  0721 842208
Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)                0800 1110333
Frauenhaus Beratung                                   0721 849047
Frauenhaus Karlsruhe                                  0721 567824
Frauenhaus SkF Karlsruhe                              0721 824466
Notruf f. vergewaltigte und misshandelte Frauen       0721 859173
Beratung und Schutz für Frauen und deren Kinder
bei häuslicher Gewalt                                 0721 915022

Telefonseelsorge Karlsruhe
In ökumenischer Trägerschaft

Telefonseelsorge               0800 1110111
Rund um die Uhr, kostenfrei    0800 1110222

Marienhaus Malsch / „Wohnen und Pflege im Alter“
Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
Telefon               07246 708-0
Internet :            www.marienhaus-malsch.de
E-Mail :              marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de

Hilfsdienste und Beratungsstellen
siehe im Anschluss an den amtlichen Teil
141 Einsätze der Malscher Feuerwehr
Aus dem Gemeinderat:
Sitzung vom 24.03.2015 (I)
Hans-Thoma-Gemeinschaftsschule mit Ganztagsgrundschule:
Entwurfsplan, Kostenberechnung und Bauablaufplanung

Bevor in den Pfingstferien mit den Arbeiten für Umbau, Erweiterung und Sanierung der Hans-Thoma-
Gemeinschaftsschule mit Ganztagsgrundschule begonnen werden soll, wurde im Gemeinderat die wei-
terentwickelte Planung, Kostenberechnung und Bauablaufplanung vorgestellt.
Wie ausführlich berichtet, wird in dem vom Gemeinderat beschlossenen ersten Bauabschnitt auch ein
Anbau mit Mensa und zwei darüber liegenden Lernateliers sowie Aufzug und Sanitärtrakt errichtet. Ver-
anschlagt wurden dafür 5,8 Millionen Euro, während die Investition für den zweiten Bauabschnitt auf 5,23
Millionen Euro geschätzt wurde.
Nach der von Dietmar Hirt vom Architekturbüro Michael Weindel und Junior präsentierten Entwurfspla-
nung sowie Kostenberechnung ergibt sich dafür insgesamt eine Steigerung um 240.000 Euro.
Davon entfallen 80.000 Euro auf den ersten Bauabschnitt. Hinzu kommen, laut Jochen Günther von der
dafür beauftragten Firma Drees und Sommer, 220.000 Euro für die Projektsteuerung sowie 250.000 Euro
als Ansatz für weitere Kosten, etwa für Prüfingenieure. Da als Baunebenkosten bisher nur 882.000 Euro
für die Generalplanung angesetzt worden waren, schlug der Projektsteuerer vor, diese entsprechend
anzupassen.
Zudem merkte er an, dass von einer Schwankung der Kosten von bis zu zehn Prozent ausgegangen
werde, was ebenso wie die Berechnung der weiteren Kostengruppen in Ordnung sei.
Zu beiden Bauabschnitten erläuterte der Architekt, das Geld eingespart werden konnte, indem statt einer
Faserzementfassade ein Wärmedämmverbundsystem angebracht wird. Notwendig werde dadurch, so
Günther, jedoch spätestens alle zehn Jahre auch ein neuer Anstrich.
Die geplante Überdachung des Pausenhofs wird laut Hirt auf den zweiten Bauabschnitt verschoben, da
dann auch die Wiederherstellung der Außenanlagen erfolgt.
Während die technische Ausstattung für die „Cook and Chill“-Küche teurer als erwartet wird, konnten
unter anderem Ausgaben verringert werden indem für die Möblierung einiges aus dem Bestand verwen-
det werden kann.
Begonnen werden soll in den Pfingstferien mit dem Abbruch der Pausenhalle.
Dabei bleiben der Haupt- und die Nebeneingänge für die Schüler erhalten, während der Schulbetrieb von
den Arbeiten abgetrennt wird. Zudem wird ein Teil des Hofes abgeteilt, über den auch die Zufahrt zur
Baustelle erfolgt.
Abgeschlossen sein soll der erste Bauabschnitt zum Ende der Sommerferien 2016.
Auf Antrag der CDU wird erst in den Ausschüssen über die vorgestellten Optionen entschieden, um zu
ermöglichen, dass sich die Fraktionen zuvor darüber beraten können.
Eingebracht wurden von Markus Bechler zwei Anträge der Freien Wähler. Angeregt wird darin unter an-
derem, dass die Gemeindevertreter den fortgeschriebenen Projektplan jeweils vor der quartalsweisen
Präsentation im Gremium erhalten.
Bereits in der Planung enthalten, ist die auch im Schulbeirat besprochene Idee, dass die Mensa samt
Toilettenanlage über einen separaten Eingang, etwa von Vereinen, genutzt werden kann. Aus Hygiene-
gründen nicht umsetzbar ist laut dem Architekten, dass dabei auch die Küche von Externen genutzt wird.
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141 Einsätze der Malscher Feuerwehr
Hort an der Völkersbacher Mahlbergschule und Unterbringung des
DRK-Ortsvereins

Doch noch nicht in trockenen Tüchern ist zum nächsten Schuljahr der geplante Hort in der Mahlbergschu-
le Völkersbach (wir berichteten). Anders als nach den anonymen Umfragen bei Eltern erwartet, wurden
von den künftigen Erstklässlern bis zur Gemeinderatssitzung lediglich zwei Kinder für die Ganztagsbe-
treuung an der Grundschule angemeldet.
Neben den Vätern und Müttern der künftigen Zweit- bis Viertklässlern waren laut Auskunft von Michaela
Hummel von der Gemeinde auch die der Schulanfänger im örtlichen Kindergarten angeschrieben wor-
den, wobei als Anmeldeschluss erst Mitte April angegeben worden war.
In der Diskussion gingen Vertreter aller Fraktionen davon aus, dass sich die Anzahl der Anmeldungen bis
dahin noch erhöhe und es ansonsten im übernächsten Schuljahr ausreichend Bedarf für den Hort geben
werde.
Die dafür geplanten Räume im Erdgeschoss der Schule werden, wie berichtet, derzeit vom örtlichen DRK
genutzt.
Als Ersatzquartier hatte sich der Ortschaftsrat, da sich zwei weitere Standorte nicht geeignet haben,
ebenso wie die Rettungsorganisation für die leer stehende Wohnung im zweiten Obergeschoss der Schu-
le ausgesprochen.
Dazu erläuterte Ortsvorsteher Norbert Koch (Freie Wähler), dass das DRK sein bisheriges Quartier für
20.000 Euro renoviert habe und dies für die neuen Räume nicht leisten könne. Neben der geplanten
Fluchttreppe sowie dem Rauch- und Wärmeabzug seien im bisherigen Bad eine zweite Toilette sowie
eine Dusche notwendig.
Ebenso wie Horst Sahrbacher (Freie Wähler), der auch eine einfache Küchenzeile anregte, und Erich
Fehr (SPD) war Koch zudem dafür, dass das DRK einen langfristigen Mietvertrag nach den bisherigen
Konditionen erhält.
Während Marianne Marburger (BfU/Grüne) zunächst wissen wollte, was für den zusätzlichen Ausbau
investiert werden müsse, fragte Thomas Kastner (CDU) an, ob durch die Unterbringung des DRK im
Obergeschoss weitere Investitionen, etwa für einen Aufzug, notwendig werden.
Mit einer Mehrheit von 15 zu sieben Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, dass dem DRK die
Wohnung im Obergeschoss langfristig überlassen wird.
Außerdem soll sie, wie angeregt, zusätzlich umgebaut werden.
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Veranstaltungen der Malscher VHS-Außenstelle zum Ortsjubiläum

Zum 950. Geburtstag von Malsch bietet auch die örtliche Außenstelle der Volkshochschule im Landkreis
Karlsruhe besondere Veranstaltungen an.
So wird am Sonntag, 19. April, eine Besichtigung des Malscher Modellbaus angeboten, das seit 1976 als
Kulturdenkmal anerkannt ist und bei Anthroposophen weit über Baden-Württemberg hinaus bekannt ist.
In Kooperation mit dem gleichnamigen Verein wird dabei über die Geschichte des vor über 100 Jahren
errichteten Kuppelbauwerks, in dem Rudolf Steiners später im Goetheanum in Basel weiterentwickelten
Idee eines Planetensäulenraums erstmals architektonisch umgesetzt wurde, und dessen Lehre informiert.
Seltene Ausblicke unter anderem über den Ort und das Rheintal ermöglichen die Aufstiege auf den Glo-
ckenturm der Malscher Sankt-Cyriak-Kirche, die am Sonntag, 10. Mai, und Sonntag, 5. Juli, angeboten
werden.
In Kooperation mit der katholischen Seelsorgeeinheit Malsch erhalten die Besucher dabei auch Einblick
in die Geschichte des „Malscher Wahrzeichens“.
Da die Stiegen im Turm teilweise sehr schmal und steil sind, ist der Aufstieg nur für Menschen ohne kör-
perliche Handicaps geeignet. Aus Sicherheitsgründen können Kinder erst ab sechs Jahren und bis 14
Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.
Für die unter der Überschrift „Auf den Spuren der Ortsgeschichte“ angebotenen Besichtigungen der bei-
den Sehenswürdigkeiten gibt es eine Teilnehmerbeschränkung.
Termin ist jeweils von 15 bis 17 Uhr.
Anmelden kann man sich bei der VHS-Außenstelle Malsch unter Telefon und Fax (0 72 46) 67 26, über
E-Mail malsch@vhs-karlsruhe-land.de oder mit der dem Programmheft beiliegenden Karte.
Weitere Informationen dazu gibt es auch im Amtsblatt des Gemeinde-Anzeigers sowie auf der Homepage
www.vhs-karlsruhe-land.de.
sf
141 Einsätze der Malscher Feuerwehr
Amtsblatt
Nr. 14 Donnerstag , 02.04.2015
Herausgeber:
Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: elmar.himmel@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Elmar Himmel oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

Rathaus

Sprechstunden
Gemeindeverwaltung                Mo.-Mi.             8.00 – 12.00 Uhr

Telefon 7070                      Do.              7.30 – 12.30 Uhr
                                  Do.             15.00 – 18.00 Uhr
                                  Fr.              8.00 – 12.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgermeisters
Nach Vereinbarung

Unsere Glückwünsche

Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum
Geburtstag und wünscht ihnen Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend im Kreise
der Angehörigen und Freunde.

MALSCH:

03.04.2015       Frau Rosa Kiefer geb. Glasstetter, Insterburger Str. 20 zur Vollendung ihres 83. Lebens-
                 jahres
03.04.2015       Herrn Hermann Kienle, Grüne Gärtel 2 zur Vollendung seines 80. Lebensjahres
06.04.2015       Frau Frieda Henze geb. Ruffert, Königsberger Str. 1 zur Vollendung ihres 93. Lebensjah-
                 res

SULZBACH:

03.04.2015       Herrn Otto Gingelmaier, Jägerstr. 11 zur Vollendung seines 90. Lebensjahres

VÖLKERSBACH:

04.04.2015 Herrn Horst Glasstetter, Kreuzäckerstr. 26 zur Vollendung seines 81. Lebensjahres
05.04.2015 Frau Ilse Czychi geb. Becker, Frauenalber Str. 10 zur Vollendung ihres 87. Lebensjahres
WALDPRECHTSWEIER:
141 Einsätze der Malscher Feuerwehr
09.04.2015     Herrn Heinz Scherer, Talstr. 18 a zur Vollendung
                                      seines 80. Lebensjahres

                                      Kunst im Rathaus Malsch

                                        Unter dem Titel „ Farbkontraste“ zeigt die Künstlerin Christa Katha-
                                        rina Baier aus Rheinstetten im Rathaus Malsch ihre großformatigen
                                        Acryl – Bilder. Frau Baier, Mitglied im Kunstverein Malsch, beschäf-
                                        tigte sich lange mit der Aquarelltechnik und mit Arbeiten auf Seide.
                                        Begeistert von ihrer Leuchtkraft und den vielfältigen Verarbeitungs-
                                        möglichkeiten arbeitet die Künstlerin seit Sommer 2000 neben Öl-
                                        und Aquarellfarben auch mit Acrylfarben.
                                        In ihre Bilder lässt Frau Baier oft Eindrücke und Stimmungen ein-
                                        fließen, die sie auf Studien- und Urlaubsreisen in Länder mit alten
                                        oder fremden Kulturen gewinnt. Es sind meist moderne, abstrakte
Bilder, die den Betrachter trotz Titelangabe zur eigenen Interpretation auffordern.
Vernissage ist am 10. April 2015, 19.30 Uhr. Die Ausstellung ist bis zum 9. Juni 2015 geöffnet: Mo – Fr:
8.00 -12.00 Uhr, Do 15.00 – 18 Uhr.

Freiwillige Feuerwehr Malsch

Freiwillige Feuerwehr Malsch
Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit auch im Internet unter
www.ff-malsch.de
Gesamtwehr
KIT: Montag 13.04.2015 Abfahrt 18.00 Uhr
Aktive: 13.04.2015 Übung 19.00 Uhr

Abteilung Malsch

Abteilung Sulzbach
Dienstplan für das Jahr 2015
Es finden jeden Montag ab 19.30 Uhr Übungen statt.

Abteilung Völkersbach
Dienstplan für das Jahr 2015
Dienst und Proben jeden Montag ab 19:00 Uhr.
Abteilung Waldprechtsweier
Dienstplan für das Jahr 2015
Dienstabende jeden Montag ab 18.30 Uhr.

Friedhofsverwaltung
Bei Todesfällen Festlegung der Bestattungszeit und Auswahl der Grabplätze:
Frau Stolz, Tel 07246 – 707 108

Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung :
Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag        von 15.00 – 18.00 Uhr
141 Einsätze der Malscher Feuerwehr
Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch
Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die Ratschreiberin Frau Elke Gerstner, Zim-
mer 118, bzw. deren Vertreterin Frau Michaela Duft, Zimmer 303, bei berechtigtem Interesse Einsicht in
elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechts-
weier gewähren sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen.
Ferner kann die Ratschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.

Die Öffnungszeit der Grundbucheinsichtsstelle sind Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie
Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. Nr. 07246 707-
118 (Frau Gerstner) oder 707-303 (Frau Duft).

Haupt- und Personalamt

2. Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästi-
gung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen
von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)

Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg
(PolG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Malsch am 24. März 2015 beschlossen, die Polizeiverord-
nung der Gemeinde Malsch gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum
Schutz der Grün-und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Um-
weltschutz-Verordnung) vom 21.12.2000 in der Fassung vom 27.11.2001 wie folgt zu ändern:

                                                 §1

§ 18 Abs. 1 der Polizeiverordnung erhält folgende Ergänzung:

In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt,

11.     auf den Kinderspielplätzen zu rauchen,

12.      in den Anlagen, Spielplätzen, Kindergärten und Schulen dürfen Werbeschriften, Flugblätter,
         Handzettel oder Informationsmaterial nur aufgelegt oder verteilt werden, wenn dies durch das
         Ordnungswesen der Gemeinde Malsch, die Schulleitung oder die Kindergartenleitung genehmigt
         ist.
Im Zweifel entscheidet das Ordnungswesen der Gemeinde Malsch.
Einer Genehmigung bedarf es nicht bei Anschlägen und Aushängen an dafür genehmigten Säulen, Ta-
feln, Flächen, in Schaufenstern oder Schaukästen sowie bei Wahlwerbung für die Dauer eines politischen
Wahlkampfes. Dabei sind jedoch andere Rechtsnormen zu beachten. Insbesondere die Sicherheit und
Leichtigkeit des ruhenden und fahrenden Verkehrs muss gewährleistet sein, weshalb an Verkehrskno-
tenpunkten wie Kreisverkehren solche generell verboten sind.

                                                 §2

Diese    Satzung    tritt   am   Tage     nach    ihrer   öffentlichen   Bekanntmachung      in   Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Verordnung wird nach § 4
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Verordnung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrif-
ten über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Verordnung ver-
letzt worden sind.
Malsch, den 24.03.2015
Gez. Elmar Himmel, Bürgermeister

Übertragung von polizeilichen Vollzugsaufgaben auf die gemeindlichen Vollzugsbediensteten
nach § 31 der Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz Baden-Württemberg

Herr         Michael Stiegel
Herr         Daniel Wegner
Herr         Martin Morlock
Herr         Stefan Helfrich
Herr         Jan Ernst
Frau         Anja Melchers
Frau         Yvonne Fritz

werden als Gemeindevollzugsbedienstete von der Gemeinde Malsch als zuständige Ortspolizeibehörde
bestellt.

Ihnen werden aus dem Katalog des § 31 DVOPolG folgende polizeiliche Vollzugsaufgaben übertragen:

1.     im Straßenverkehrsrecht
       a.    beim Vollzug der Vorschriften über das Halten und Parken und über die Sorgfaltspflich-
             ten beim Ein- und Aussteigen,
       b.    beim Vollzug der Vorschriften über das Verbot, Verkehrshindernisse zu bereiten oder
             Fahrzeuge unbeleuchtet abzustellen,
       c.    bei der Überwachung der Verkehrsverbote auf Feld- und Waldwegen, sonstigen be-
             schränkt öffentlichen Wegen, Geh- und Sonderwegen sowie tatsächlich öffentlichen
             Straßen,
       d.    bei der Überwachung der Durchführungsverbote in Fußgängerzonen und in verkehrsbe-
             ruhigten Bereichen,
       e.    bei der Unterstützung von Verkehrsregelungsmaßnahmen des Polizeivollzugsdienstes
             bei Umzügen, Prozessionen, Großveranstaltungen und ähnlichen Anlässen,
       f.    bei der Regelung des Straßenverkehrs durch Zeichen und Weisungen, wenn dies zur
             Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung dringend geboten erscheint, und ein Tä-
             tigwerden des Polizeivollzugsdienstes nicht abgewartet werden kann,
       g.    bei der Überwachung der Termine für die Haupt- und Abgasuntersuchung im ruhenden
             Verkehr,

2.     beim Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen über das Reini-
       gen, Räumen und Streuen öffentlicher Straßen und über den Schutz öffentlicher Straßen ein-
       schließlich tatsächlich öffentlicher Straßen,
3.     beim Vollzug der Vorschriften über das Meldewesen,
4.     beim Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
5.     im Umweltschutz,
       a.    beim Vollzug der Vorschriften über unzulässigen Lärm und das unnötige Laufenlassen
             von Fahrzeugmotoren,
       b.    beim Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns oder Ablagerns
             von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelasse-
             ner Anlagen,

       c.    beim Vollzug der Vorschriften über Wasserschutzgebiete, über den Schutz der Gewäs-
             ser und über Gemeingebrauch und Sondernutzung an Gewässer,
6.     im Feldschutz
       a.    beim Vollzug der Vorschriften zur Bewirtschaftung und Pflege von Grundstücken,
       b.    beim Vollzug der Vorschriften über das Betreten der freien Landschaft,
       c.    beim Vollzug der Vorschriften über den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der
             Jagd und Fischerei,
       d.    beim Vollzug von Vorschriften über den Brandschutz in der freien Landschaft
7.     im Veterinärwesen
       a.    beim Vollzug von Vorschriften über die Tierkörperbeseitigung,
b.     bei Maßnahmen gegenüber herrenlosen Tieren,
8.   für sonstige Aufgaben
     a.     beim Schutz von öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen und anderen dem öffentli-
            chen Nutzen dienenden Anlagen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuch-
            liche Benutzung,
     b.     beim Vollzug der Vorschriften über Anschläge und unerlaubtes Plakatieren,
     c.     beim Vollzug der Vorschriften über die Belästigung der Allgemeinheit,
     d.     beim Vollzug der Vorschriften über den Schutz der Sonn- und Feiertage,
     e.     beim Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss,
     f.     beim Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit,
     g.     auf dem Gebiet des Sammlungswesens,
     h.     beim Vollzug der Vorschriften über das Halten gefährlicher Tiere,
     i.     auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes,
     j.     beim Vollzug der Vorschriften über die Verhütung von Unfällen und über das Parken auf
            Privatgrundstücken.

Nach § 80 Abs. 2 Polizeigesetz haben die gemeindlichen Vollzugsbeamten bei der Erledigung ihrer poli-
zeilichen Dienstverrichtung die Stellung von Polizeibeamten i. S. des Polizeigesetzes, die gemeindlichen
Vollzugsbediensteten sind gemäß § 58 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24.05.1968 (BGBl.
I S. 481), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.01.1998 (BGBl. I S. 164) ermächtigt, Betroffene zu ver-
warnen und ein Verwarnungsgeld zu erheben.

Malsch, den 02. April 2015

Gez. Elmar Himmel
Bürgermeister

Liebe Mitglieder des Projektchores Carmina Burana,

die nächste Probe des Projektchores wird am Samstag,
den 18.04.2015 um 14 Uhr im Theresienhaus Malsch stattfinden.

Mit dem Kauf von Stofftaschen und Pins die Ortsjubiläen 2015 unterstützen
Hochwertige Stofftaschen und Ansteckpins können im Rathaus Malsch, den Ortsverwaltungen sowie in
vielen Geschäften der IG Malsch erstanden werden. Die Baumwoll-Stofftasche ist bedruckt mit dem Ge-
meinschaftslogo der Ortsjubiläen 2015 und einem QR-Code, der per Smartphone direkt auf die Jubilä-
umsseite im Internet führt. Auf der anderen Seite ist das Logo der IG Malsch, die die Anschaffung und
den Vertrieb der Stofftaschen unterstützt. Die Taschen gibt es mit den üblichen kurzen Henkeln, aber
auch mit trendigen langen Henkeln.
Der ca. 25 mm große Ansteckpin zeigt das Gemeinschaftslogo der Ortsjubiläen 2015 und ist mit einem
„Butterfly“-Verschluss sehr einfach an Jacken, Hemden oder anderen Kleidungsstücken anzubringen.
Der Jubiläumspin kostet 3 Euro, die Tasche 2 Euro. Die Einnahmen kommen direkt den Ortsjubiläen
2015 zugute.
Jede verkaufte Tasche und jeder verkaufte Pin unterstützt direkt die Ortsjubiläen 2015 in Malsch,
Sulzbach und Waldprechtsweier.

Dorfrock & Live –Band

am Freitag,11. September 2015

Das Open Air auf dem „Bühngelände“ ,sichern Sie sich
jetzt schon Ihre Eintrittskarten.

Der Eintrittskartenvorverkauf an folgenden Vorverkaufsstellen:
Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, per E-Mail:
birgit.loske@malsch.de, Tel. 07246 707121
Schreibwaren Lehr, Hauptstraße 35, Malsch
Hausbrauerei Alter Bahnhof, Bahnhofstraße 12, Malsch
Balzer’s GeNussEcke, Hauptstraße 37, Malsch
Getränkemarkt Sydlo, Posener Straße 2, Malsch

Eintrittskarten kosten im Vorverkauf 14,-- €.
„Wie wär es mit einem Geschenk aus Malsch “

Die Verbundenheit mit seinem Wohnort zeigen mit einem großen Schirm, einer modernen Mütze, einem
flauschigen Handtuch oder einem edlen Stift, versehen mit dem Malscher Logo, ist nun möglich. Die Arti-
kel werden am Eingang im Rathaus Malsch verkauft, und zwar zum Einkaufspreis. Für den Eigenbedarf
oder als heimatverbundenes Geschenk an Familienangehörige oder Freunde sind diese hochwertigen
Gegenstände eine tolle Sache.

Gerne können Schirm, Mütze, Handtuch und Stift im Rathaus angeschaut werden.

Schirm
mit Klettverschluss und ergonomischen Griff,
sehr stabile Ausführung                                                              12,00 Euro

Mütze / Baseballcap
angenehmer Stoff, schwarz, größenverstellbar,
Logo bestickt (Handarbeit)                                                            8,50 Euro

Handtuch
100 % Baumwolle, Logo auf Bordüre gestickt (Handarbeit)
groß: 70 x 140 cm                                                                    13,50 Euro
klein: 50 x 100 cm                                                                   10,50 Euro

Oder vielleicht ein Buchgeschenk?

Wenn Sie noch nach einem zu allen Anlässen geeigneten Geschenk suchen, dann schauen Sie doch
einfach einmal unser Bücherangebot durch. Sämtliche Bücher sind im Rathaus ausgestellt und an der -
Zentrale- erhältlich.
Hier stellen wir jeden Monat Bücher aus unserem Malscher
Sortiment vor, die nicht im Buchhandel zu erwerben sind:

Malscher Leben                 für 38,00 Euro

Das Buch betrachtet das typische „Malscher Jahr“ mit seinen Prägungen durch die Landwirtschaft, dem
Festhalten der Handwerkstätigkeit sowie der Darstellung des schulischen und kulturellen Lebens. Teil-
weise enthält das Buch Ergänzungen zu dem was Lore Ernst in der „Geschichte des Dorfes Malsch“ zu
Sitten und Brauchtum aufgezeichnet hat, teils um die Darstellung weiterer Manifestationen des Malscher
„Daseins“: um die Mundart, den Umbruch in der Gesamtstruktur der Gemeinde, das Vereinsleben und
anderes mehr. Das Buch soll in seinen vielerlei Facetten ein Abbild des Malscher Lebens sein, dem Tun
und Treiben seiner Einwohner vom Ursprung der Gemeinde an bis ca. 1990.
Viele Bilder und Zeitungsartikel ergänzen die Berichte und Erzählungen.

Malscher Antlitz               für 25,00 Euro

Mit diesem Buch sollte der Versuch unternommen werden, das vielseitige und vielgestaltige Erschei-
nungsbild der Gemeinde Malsch in einer Art „Bestandsaufnahme“ optisch festzuhalten und für das dritte
Jahrtausend zu konservieren. Das 1987 erschienene Buch ist ein Bildband, dem in erster Linie histori-
sche Aspekte zugrunde liegen. Die Leserinnen und Leser erhalten zu den Fotos, Dokumenten, Karten
und Zeichnungen allerlei interessante Hintergrundinformationen und können sich insgesamt ein Bild von
Malsch, früher und heute, machen.
Malscher Geschichten           für 25,00 Euro

Malscher Geschichten - ein heimatkundliches Lesebuch. Anhand von fundierten Materialien, Berichten,
Briefen und Zitaten wird die sich verändernde Gesellschaftsstruktur von Malsch eindrucksvoll festgehal-
ten. Das Buch ist Zeuge der Lebensweisheiten, des Humors, der Lebenserfahrung, der Philosophie, der
Mentalität und Heimatverbundenheit der Malscher Bürgerinnen und Bürger.
Den „altmalscher Geschlechtern“ ist eine ausführliche Darstellung gewidmet, in welcher sie ihre Abstam-
mung in einer direkten Blut- oder Stammlinie aufgezeichnet finden. So mancher Mitbürger wird an beina-
he in Vergessenheit geratene Ahnen und besondere Ereignisse in dessen Leben erinnert.

Meldewesen
Abholung von Reisepässen und Personalausweisen

Alle bis zum 16.03.2015 beantragten Reisepässe und bis zum 16.03.2015 beantragten Personalausweise
sind eingetroffen und können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der jeweiligen Orts-
verwaltung abgeholt werden.
Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.

Jahreskartenvorverkauf für das Freibad Malsch startet
Wie bereits Tradition ist, werden die Jahreskarten zunächst im Vorverkauf verbilligt angeboten. Der Jah-
reskartenvorverkauf läuft bis zur Eröffnung des Freibads im Mai 2015.

Für die Badesaison 2015 ergeben sich folgende Preise:

                                                Vorverkauf     regulärer Preis

Erwachsene                                      60,00 €        (danach 65,00 €)
Jugendliche / Ermäßigte                         25,00 €        (danach 30,00 €)
Familien mit Kindern                            85,00 €        (danach 90,00 €)

Jahreskarten für Jugendliche / Ermäßigte:
Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwilliges Soziales
Jahr Leistende, Auszubildende und Praktikanten bis jeweils zum 27. Lebensjahr nach Vorlage eines ent-
sprechenden Nachweises.
Rentner, Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50 %, Begleitpersonen eines Schwer-
behinderten mit 100 % jeweils nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.

Jahreskarten für Familien:
Ehepaare, Personen die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben sowie Alleinerziehende, jeweils mit
Kindern bis 18 Jahren.
Jugendliche, die über 18 Jahre sind, können, selbst wenn sie sich in der Ausbildung befinden oder noch
Schüler, Studenten (etc.) sind, nicht auf einer Familienjahreskarte berücksichtigt werden.

Freien Eintritt haben Kinder bis einschließlich 6 Jahre und Schwerbehinderte mit 100 % Minderung der
Erwerbsfähigkeit.

Ab sofort können die Jahreskarten im Rathaus Malsch, Zimmer 103 -Meldeamt-, sowie in den Ortsverwal-
tungen beantragt werden.
Bei der Erstbeantragung sind Passbilder erforderlich. Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu ent-
richten.

Fehlt Ihnen noch ein Geschenk? Dann können Sie auch Gutscheine für eine Jahreskarte erwer-
ben.

Wir empfehlen Ihnen, vom verbilligten Jahreskartenangebot regen Gebrauch zu machen.

Neuerung für die Saison 2015
Im Zuge des Kaufes einer Jahreskarte ist es zusätzlich ab diesem Jahr möglich sich einen Spind dauer-
haft für eine Saison zu mieten.
Einfach beim Kauf Ihrer Jahreskarte einen Spind reservieren, und im Bad zu Beginn der Saison gegen
Nachweis Ihrer Reservierungskarte den Schlüssel erhalten.
Hier wird dann auch die Mietgebühr bezahlt. Für große Spinde wird eine Gebühr von 20 € und für kleine
Spinde eine Gebühr von 15 € erhoben.
Spinde gibt es selbstverständlich nur, solange der Vorrat reicht.

Ordnungsamt / Sozialamt
Renten- und Sozialwesen
Die Sprechzeiten sind:

Dienstag         von 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag       von 8.00 – 12. 00 Uhr
                 von 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag          von 8.00 – 12.00 Uhr

Montag und Mittwoch keine Sprechzeiten
(nur nach vorheriger Terminvergabe)

Malscher Wochenmarkt
Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir
bitten die Anwohner des Marktgeländes Ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 05.00 und 14.00 Uhr
gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb
die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Unsere Wochenmarktbeschicker bieten ein reichhaltiges Angebot an:

         eine große Auswahl an Obst und Gemüse sowie frische Pflanzen und Blumen,
         Pflegeprodukte aus Honig und Propolis, sowie Bonbons mit Honig oder Propolis,
         reichhaltige Auswahl an Suppen, Soßen und Gewürzen der Firma Wela,
         Hobbybäckereibedarf: Streudeko, Zucker-Aufleger, Oblaten-Aufleger, Brotbackmischungen,
          Fondantmasse und Backformenverleih
         Oliven aus verschiedenen Ländern, eingelegter Schafskäse, Antipasti, Öle, getrocknete Früchte,
          selbstgemachte Brotaufstriche
          Verschiedene Sorten Bienenhonig aus der Region, von eigener Imkerei

Kommen und genießen Sie ein Stück Lebensqualität im Kernort von Malsch.

Fundamt
Abzuholen beim Fundamt und Fahrräder beim Bauhof unter vorheriger telefonischer Vereinbarung;
Tel. 707 105.

(KA) Malsch - Zeugen nach Unfallflucht gesucht

Die Polizei sucht Zeugen zu einer Verkehrsunfallflucht die sich am
Donnerstagabend den 26.03.2015 auf einem Parkplatz in der Sezanner Straße ereignet
hat. Der Geschädigte stellte seinen zwei Tage alten blauen VW Polo
gegen 19:15 Uhr auf dem Parkplatz des dortigen Einkaufsmarktes ab.
Als er nach etwa 25 Minuten zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte
er den Schaden von rund 7.000 Euro fest. Nach bisherigen Ermittlungen
stieß vermutlich ein Pritschenwagen mit hellen Ladebordwänden und
einer Plane beim rückwärts Ausparken gegen die hintere rechte
Fahrzeugseite des VW. Ohne sich um den entstandenen Schaden zu
kümmern entfernte sich der unbekannte Fahrer von der
Unfallörtlichkeit.

Hinweise hierzu nimmt die Verkehrspolizeidirektion unter der
Telefonnummer 0721 666-4228 entgegen.
Straßenverkehrsamt

Sperrung in Waldprechtsweier

Wir bitten zu beachten, dass die Karl-Baumann-Straße wegen Kanalarbeiten in dem Bereich zwischen
der K 3582 und der Einmündung Mühlwiesenweg voraussichtlich bis 30.04.2015 voll gesperrt sein wird.

Kanalerneuerung in der Karl-Baumann-Straße und im Mühlwiesenweg in Waldprechtsweier

Aufgrund von Kanalarbeiten in der Karl-Baumann-Straße und im Mühlwiesenweg können die Buslinien
103, 104 und 110 ab 16.03.2015 für ca. 9 Wochen dort nicht mehr wenden.
Aus diesem Grund werden diese Buslinien über die Talstraße, Freiolsheimer Straße, Straße Im Neufeld,
Waldenfelsstraße, Graf-Albrecht-Straße (Behelfshaltestelle vor der Schule) weitergeführt, dann führt die
Linie wieder zur Freiolsheimer Straße und zur Talstraße in Richtung Malsch.

Auf der Umleitungsstrecke müssen an verschiedenen Stellen absolute Halteverbote eingerichtet werden.

Da es sich hier auch um eine Linie des Schülerverkehrs handelt, bitten wir, die Halteverbote zu beachten.
Kontrollen werden durchgeführt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Straßenverkehrsbehörde

Straßensanierung: Änderungen im Busverkehr der Linie 110
Wie bereits am Wochenende in der BNN bekannt gegeben wurde ändert sich der Busverkehr der Linie
110.
Die Bus-Linie 110 fährt von Montag, 23. März, bis voraussichtlich Freitag, 29. Mai, im Bereich Bruchhau-
sen – Malsch – Waldprechtsweier nach einem Sonderkonzept. Grund dafür sind Sanierungsarbeiten an
der Landstraße in Bruchhausen. Die Linie 110 kann Neumalsch während der Bauphase nicht anfahren.
Als Ersatz wird eine Pendellinie mit Großraumtaxen zwischen Neumalsch und Malsch Rathaus eingerich-
tet. Diese Linie hat an der Haltestelle Kreuzstraße in beiden Richtungen Anschluss an die Regelkurse der
Linie 110.

Der Umleitungsfahrweg der Bus-Linie 110 führt zwischen den Haltestellen Bruchhausen Oberfeld und
Malsch Adler beziehungsweise Weite Straße in beiden Richtungen über die L607. Die Haltestelle Malsch
Mozartstraße wird zusätzlich bedient.

Die Kurzläufer Waldprechtsweier - Malsch Bahnhof sind nicht betroffen. Die Kurzläufer Ettlingen - Bruch-
hausen verkehren regulär. Allerdings kann die Schleife über die Haltestellen Blütenstraße, Westring, Fe-
re-Champenoise-Straße und Haselweg wegen der Sperrung nicht bedient werden.

Fahrten im Schülerverkehr über die Haltestellen Malsch Am Hänfig, Linde, Bahnhof, Am Fischweier und
Hans-Thoma-Schule verkehren unverändert. Einzelne Fahrten zu Schulbeginn und nach Schulende fah-
ren zudem über Neumalsch als Linie 110E. Auf den Fahrten im Schülerverkehr kommt es daher zu einer
Anpassung der Abfahrtszeiten um einige Minuten.

Baumaßnahme in der Lange Straße in Waldprechtsweier vom 07. April bis voraussichtlich
24. April 2015

Durch die Straßensperrung in der Lange Straße werden die Verkehrsteilnehmer, die über die K3727 von
Oberweier kommen, über die K3548 zur L607 (Muggensturmer Straße, Adlerkreisel), dann L608 (Adler-
straße, Waldprechtsstraße) zur K 3582 in Richtung Waldprechtsweier weitergeführt - auch Retour -.

Die reguläre Haltestelle der Buslinie 251 – Schülerbeförderung – in der Talstraße kann vom 13. April bis
voraussichtlich 24. April 2015 nicht angefahren werden. Eine ca. 50 Meter in Richtung Ortsausgang ver-
legte Ersatzhaltestelle wird in der Lange Straße bei der Eichelbergstraße bzw. vor dem Abzweig zur
Vogesenstraße eingerichtet.

Fahrgäste der Linien 104 und 110 können die Haltestelle Waldprechtsweier in der Talstraße regulär nut-
zen.

Wir bitten um Beachtung

                                                             Kein Hundekot auf Gehwegen

                                                Kein Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen und priva-
                                                ten Vorgärten

                                                Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und
                                                Plätzen durch Hundekot ist ein bekanntes Problem und
                                                für viele Bürger mehr als ein Ärgernis. Das ist auch ver-
                                                ständlich, denn öffentliche Anlagen sind keine Hundetoi-
                                                lette. Dies gilt insbesondere für Kinderspielplätze, im
                                                Bereich von Schulen und Kindergärten, aber auch das
                                                öffentliche Grün soll ein Ort der Erholung sein. Wer liebt
                                                es schon, dort oder auf dem Bürgersteig in Hundekot zu
                                                treten oder zu greifen?

                                                In der Polizeiverordnung der Gemeinde Malsch ist unter §
                                                13 „Verunreinigung durch Hunde“, folgendes geregelt:

                                           „Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu
                                           sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwe-
                                           gen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden
Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500,00 Euro geahndet werden.

Dass diese eigentlich ganz selbstverständlich Vorschrift nicht eingehalten wird, liegt wohl weniger daran,
dass sie nicht bekannt ist, sondern dass sie leider von den Hundehaltern ignoriert wird.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass innerhalb geschlossener
Ortschaft eine Anleinpflicht für Hunde besteht!

Sozial- und Gesundheitswesen

Sprechstunden der Krankenkassen

AOK KundenCenter
Es findet keine Sprechstunde mehr im Rathaus Malsch statt
Bei Rückfragen: Frau Tanja Kiefer, Tel. 07243 5416-17.

AOK Ettlingen, Goethestr. 15, 76275 Ettlingen, Tel. 07243 54160
Montag-Mittwoch 8.30-17.00 Uhr, Donnerstag 8.30-18.00 Uhr
undFreitag 8.30-16.00 Uhr jeweils durchgehend.

DAK
Es findet keine Sprechstunde mehr im Rathaus Malsch statt
Bei Rückfragen: Tel. Nr. 07243 725440

Debeka
Jeden 1. Donnerstag im Monat, in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 101
Ansprechpartner: Klaus Weiler, Telefon 07242 933321

Tiefbauamt

Richtlinien zur Förderung des Einbaus von Rückstauklappen
in privaten Abwasseranlagen
Vorbemerkung:
Nach den Vorschriften der Abwassersatzung der Gemeinde Malsch haben Grundstückseigentümer Ab-
wasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, ins-besondere Toiletten mit
Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an
der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, auf eigene Kosten gegen
Rückstau zu sichern.

Erfahrungen bei Starkregenereignissen zeigen, dass viele Grundstücksentwässerungsanlagen noch nicht
auf diesen heute gängigen Stand der Technik umgerüstet wurden.

Als Anreiz zum Einbau von Rückstauvorrichtungen und um das Bewusstsein für die Notwendigkeit der
Installation und Wartung solcher Anlagen zu fördern, gewährt die Gemeinde Malsch im Jahr 2015 finan-
zielle Unterstützung nach diesen Richtlinien.

1.     Die Gemeinde stellt im Jahr 2015 5.000 Euro für die Förderung bereit. Gefördert wird der Neu-
einbau von Rückstauvorrichtungen in bestehende private Entwässerungs-anlagen für Regen – und
Schmutzwasser.

2.     Antragsberechtigt sind die Grundstückseigentümer. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag beizu-
fügen.

3.      Die Gemeinde gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Förderzu-
sage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung beträgt 20 % der nachgewiesenen
Kosten, maximal 500 Euro im Einzelfall. Sie wird ausbezahlt nach Vorlage der Kostenbelege.

4.     Mit dem Auszahlungsantrag hat sich der Zuschussempfänger zu verpflichten, die Rückstauanla-
ge entsprechend den Vorgaben des Herstellers regelmäßig zu warten bzw. warten zu lassen.

Malsch, den 26.11.2014
Gez. Elmar Himmel, Bürgermeister
Die Gemeinde bietet eine begleitende Beratung von Hauseigentümern zum Rückstau- und Über-
schwemmungsschutz an. Haben Sie Interesse die speziellen Verbesserungsmöglichkeiten auf Ihrem
Grundstück mit einem fachkundigen Berater zu erörtern?
Dann melden Sie sich gerne zur Terminkoordination bei der Tiefbauverwaltung der Gemeinde. Tel. 07246
707-313 Frau Schick, Montag bis Freitag von 8-12 Uhr.

Umweltamt

Öffnungszeiten Recyclinghof Malsch
Donnerstag und Freitag: 10.00 – 17.00 Uhr
Samstag:                08.00 – 13.00 Uhr

Öffnungszeiten Grünabfallplatz Malsch
Florianstraße, bei der Kläranlage

Mittwoch und Donnerstag       von 9 bis 17 Uhr
Freitag und Samstag           von 10 bis 17 Uhr

FFH-Biotopkartierung im Landkreis Karlsruhe

Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes und der Europäischen Uni-
on. Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschut-
zes in Europa. Seit dem Erlass dieser Richtlinie im Jahr 1992 und deren Umsetzung in Bundes- und Lan-
desrecht hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Die zu schützenden Gebiete (Natura 2000-Gebiete)
wurden an die europäische Kommission gemeldet und vielerorts sind Managementpläne zur Pflege der
Gebiete in Arbeit. Ergänzend dazu müssen im Rahmen der Berichtspflicht zu den europäischen Natur-
schutzrichtlinien Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen wie z.B. FFH-
Mähwiesen erhoben werden. Da es sich bei einem Großteil der Lebensraumtypen zugleich um gesetzlich
geschützte Biotope (Lebensräume) nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz handelt, wird die Erhebung der
geschützten Biotope und der Lebensraumtypen miteinander verknüpft.

Mit Hilfe der Kartierung sollen umfassende Kenntnisse über die Vorkommen der naturschutzfachlich be-
deutsamen Biotope wie Nasswiesen oder Feldhecke sowie ihre Ausstattung und Wertigkeit gewonnen
werden. Die FFH-Biotopkartierung liefert somit wichtige Grundlagen für den Naturschutz und stellt not-
wendige Informationen für die unterschiedlichsten Verfahren und Fachplanungen bereit (wie z.B. Ein-
griffsregelung, Ökokonto, Landschaftsplanung, FFH-Managementpläne).

Im Außenbereich aller Gemeinden des Landkreises Karlsruhe soll nun eine Pilotkartierung durchgeführt
werden. Die Kartierung wird von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt, die über langjährige Er-
fahrungen verfügen. Im Rahmen dieser Erhebungen werden sowohl alte Biotope überprüft und aktuali-
siert als auch neue Biotope sowie FFH-Lebensraumtypen (z.B. FFH-Mähwiesen) aufgenommen. Die
botanischen Erfassungen werden ab Ende April / Anfang Mai beginnen.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Natur-
schutz Baden-Württemberg. Weitere Informationen zur Biotopkartierung und zu Natura 2000 erhalten Sie
auf den Internetseiten der LUBW: www.lubw.baden-wuertternberci.de U Natur und Landschaft o Flächen-
schutz bzw. Natura 2000.
Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten jeder Bürgerin und jedem Bürger über den Daten-
und Kartendienst der LUBW (http://udo.lubw.baclen-wuerttembende/pAlic/index.xhtml) zur Verfügung
gestellt.

Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger bitten, die im amtlichen Auftrag tätigen Kartierer bei der Aus-
übung ihrer Arbeit zu unterstützen und ggf. den Zugang zu privaten Grundstücken zu gewäh ren.

Geänderte Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises am Ostersams-
tag
Am Samstag, 4. April, bleiben folgende Entsorgungsanlagen des Landkreises geschlossen: die Annah-
mestellen für Selbstanlieferungen auf der Deponie Bruchsal einschließlich des Wertstoffhofs an der B 3
zwischen Bruchsal und Ubstadt-Weiher, die Annahmestelle für Elektroaltgeräte bei der Sita Süd GmbH in
der Lußhardtstraße 7 in Bruchsal sowie die Annahmestelle für Elektrogroßgeräte im Industriegebiet It-
tersbach, Becker-Göring-Str. 29 (Fa. Sita Süd GmbH). Die Annahmestellen in Ettlingen, Bretten und
Waghäusel sind am Ostersamstag zu den üblichen Zeiten geöffnet.

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Verwenden Sie zur Übermittlung Ihres Angebotes an uns ganz einfach den nachstehenden Abschnitt

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An die
Gemeindeverwaltung
76316 Malsch

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Telefon Nr.        ________________________

Name, Anschrift _______________________

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                      Wenn Sie mehr wissen wollen .........
Umweltbüro Ulrike Maier
Tel. 07246 707305

Ortsteil Sulzbach
Rathaus
Telefon 07246 4017 – Telefax 07246 4027
Sprechzeiten Ortsverwaltung und Ortsvorsteher

Dienstag               von      8.00 bis 11.00 Uhr
Donnerstag             von     15.00 bis 18.00 Uhr.

Sprechzeiten des Ortsvorstehers:
Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.

Öffnungszeiten Grünabfallplatz

April – Mai 2015
Dienstag:        14.00 – 18.00 Uhr
Freitag:         15.00 – 18,00 Uhr
Samstag:         12.00 – 17.00 Uhr

Zum Jubiläum 900 Jahre Sulzbach
Die Ortschronik zum Jubiläumspreis von 900 Cent

Sulzbach – Ein Dorf im Wandel der Zeit
Arbeitsgruppe Ortsgeschichte

Die Geschichte beginnt im 1. Jahrhundert. Funde im Dorf sowie in unmittelbarer Nähe zeugen davon,
dass hier eine römische Ansiedlung gewesen sein muss. Das Buch stellt in den unterschiedlichen Zeitläu-
fen dar, wie sich Lebensformen und Gesellschaft veränderten. Ausdrucksstarke Bilder unterstreichen die
Textpassagen und stellen so das Ortsbild im Laufe der Jahrhunderte dar.

Das Buch erzählt in unterschiedlichen Rubriken wie Kindergärten und Schulen, Persönlichkeiten, Vereine
und Politik die Entwicklung der Gemeinde geprägt haben. In einem weiteren Buchabschnitt werden Fami-
liennamen, Flur- und Wegenamen, Bräuche, Mundart und andere Dinge angesprochen. So wurde das
vorliegende Werk ein interessantes Geschichts-, Sach- und Lesebuch.

Ortsteil Völkersbach
Rathaus
Telefon 07204 225 – Telefax 07204 8630

Sprechzeiten Ortsverwaltung und Ortsvorsteher
Montag                  8.00-11.30 Uhr
Dienstag               16.00-18.00 Uhr
Donnerstag             15.00-18.00 Uhr
Freitag                 8.00-11.30 Uhr

Sprechzeiten des Ortsvorstehers
Donnerstag      16.00 bis 18.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Tollwutschutzimpfung für Hunde und Katzen

Am Samstag, den 18.04.2015 führt Frau Dr. Sucker-Swoboda in der Zeit von 13.00 bis 14.00 Uhr im Rat-
haus Völkersbach die Tollwutschutzimpfung für Haustiere durch. Bei diesem Termin können auch alle
anderen Impfungen vorgenommen werden.

Öffnungszeiten Grünabfallplatz Völkersbach
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