Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim

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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim
Mitteilungsblatt
                                                          der Stadt Mühlheim

 46. Jahrgang                         Nr. 51/52                           Donnerstag, 22. Dezember 2016
„donnerstags“ erscheint in Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridingen a.d.D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a.d.D. mit Stadtteil Stetten, Renquis-
hausen, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o.E. mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf. Herausgeber: Bürgermeisteramt
78570 Mühlheim a.d.D. Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Kaltenbach oder dessen Vertretung im Amt. Druck: Primo-Verlag, 78333
Stockach, Meßkircher Straße 45, Telefon 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40. E-Mail: info@primo-stockach.de, Internet: www.primo-stockach.de

 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 Weihnachten, das Fest der Liebe, des Friedens und der Hoffnung steht unmittelbar bevor. Für einen kurzen Moment liegt der Alltag, liegen
 die Monate und Wochen der Rast- und Ruhelosigkeit hinter uns. Wir freuen uns auf diese Feiertage sowie die Zeit zwischen den Jahren, auf
 schöne Stunden und Augenblicke im Kreise der Familie, mit Freunden und Bekannten.

 Ein bewegtes Jahr neigt sich dem Ende zu. Das Wort „Krise“ scheint zur wichtigsten Botschaft unserer Tage geworden zu sein. 65 Millionen
 Menschen sind weltweit auf der Flucht vor Krieg, Not, Elend und Perspektivlosigkeit, zahlreiche feige Terroranschläge von verblendeten
 Islamisten haben uns erschüttert, der Brexit, die drohende Umgestaltung der Türkei in eine Präsidialdiktatur und die Wahl eines Populisten
 zum amerikanischen Präsidenten stehen beispielhaft für Entwicklungen, die uns Sorge bereiten müssen. Wir dürfen uns hierdurch jedoch
 nicht entmutigen lassen. Wer in den dauerhaften Krisenmodus schaltet, der schaltet automatisch den Rückwärtsgang ein. Die großen
 Errungenschaften der Menschheit sind nicht der Angst, sondern dem Glauben an die Fähigkeit des Menschen, seiner Schaffens- und Ge-
 staltungskraft und seinem Mut Neues zu erproben entsprungen.

 Wir erleben, wie Populisten und Nationalisten ein Klima der Angst erzeugen möchten. Auf Kosten von Mitmenschen anderer Religion,
 Hautfarbe oder Herkunft werden Zukunftsängste geweckt ohne auch nur annähernd Lösungsvorschläge für konkrete Problemstellun-
 gen anzubieten. Diese Biedermänner sind gefährliche Brandstifter. Wir sollten gerade in diesen unsicheren Zeiten Vertrauen in unsere
 politischen Institutionen und unseren Staat haben. Das gilt für Politiker genauso wie für Polizisten, Richter, Staatsbedienstete oder unsere
 Bundeswehr. Wir wollen auch zukünftig ein liberales, tolerantes und mitmenschliches Land bleiben. Leisten wir alle unseren persönlichen
 Beitrag gegen die hartherzigen Parolen von vermeintlichen Patrioten, welche in Abschottung und Ausgrenzung einen Königsweg sehen.
 In einer globalisierten und immer enger vernetzten Welt kann es nur ein Weg geben: den des Miteinanders, der Mitmenschlichkeit und
 der Toleranz.

 Dies gilt auch und gerade im Umgang mit den rund 50 neu in unsere Gemeinschaft angekommenen, geflüchteten Menschen. Wir sind
 überaus dankbar, mit wie viel Mitmenschlichkeit eine große Anzahl von Menschen aus unserer Stadt unseren neuen Mitbürgerinnen und
 Mitbürgern begegnet ist. Über 60 Menschen engagieren sich in unserem Helferkreis „Mühlheim hilft“. Als Christen sind wir verpflichtet,
 uns der Hilfesuchenden anzunehmen. Unsere Gemeinschaft im Allgemeinen und die Engagierten im Helferkreis im Besonderen haben
 gezeigt, dass wir nicht nur von Nächstenliebe reden, sondern dass wir unsere christlichen Werte auch leben.
 Unsere besondere Anerkennung und Dank gehören allen, die sich im vergangenen Jahr ehrenamtlich für ihre Mitmenschen und damit
 auch zum Wohle unserer Stadt engagiert haben. Diesen Menschen macht es Freude, etwas für andere zu tun - sei es im kulturellen, sport-
 lichen, sozialen oder kirchlichen Bereich. Viele von Ihnen machen es uns tagtäglich durch Ihr ehrenamtliches Engagement vor, dass die
 Arbeit für und mit den Menschen das eigene Leben bereichert.

 Zum Jahresende ist es uns ein besonderes Anliegen sich derjenigen Menschen zu erinnern, welchen es nicht so gut geht oder die persönliche
 Schicksalsschläge zu verkraften haben. Mitmenschen, die in gesundheitlicher, seelischer oder materieller Not leben müssen. Vergessen wir zu-
 dem nicht, dass gerade die alten, kranken oder behinderten Mitmenschen unsere besondere Zuwendung, Hilfe und Unterstützung benötigen.

 Wir wünschen Ihnen von Herzen ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest, ein paar ruhige und erholsame Tage, sowie einen guten
 Start ins neue Jahr mit Frieden, Wohlergehen und Gottes Segen.

                                                                       Ihre
 Jörg Kaltenbach                                                                                      Emil Buschle
 Bürgermeister                                                                                        Ortsvorsteher
Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim
Donnerstag, 22. Dezember 2016                                                     Seite 2

Danke an Firma Holzbau Milkau: Gemeinschaftsunterkunft hat Radunterstellplatz
Derzeit wohnen 45 Menschen aus dem Irak, Afghanistan, Gambia und Palästina in der Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet „Am
Lippach“. Deren Freude ist groß über die Installation eines Radunterstellplatzes im unmittelbaren Umfeld der Herberge. Fahrräder und Kin-
derwägen können ab sofort witterungsgeschützt untergebracht werden. Gerade bei der feuchten und unwirtlichen Witterung in den Winter-
monaten, ist der Unterstellplatz eine segensreiche Einrichtung. Schließlich ist das Fahrrad das einzige Fortbewegungsmittel für die Bewohner.
Zudem erhöht sich die Sicherheit für die Bewohner, da immer wieder Räder oder Kinderwägen Fluchtwege im Gebäude teilweise versperrt
haben.

                                                                                               Ähnlich wie beim Bau des Spielplatzes, gab es
                                                                                               auch hier ein gelungenes Zusammenspiel meh-
                                                                                               rerer Akteure: überhaupt erst möglich hat den
                                                                                               Unterstellplatz ein überaus großzügiges Spon-
                                                                                               soring der Firma Holzbau Milkau. Die Geschäfts-
                                                                                               führer Rainer und Achim Milkau haben die Holz-
                                                                                               konstruktion geplant, gefertigt und unter der
                                                                                               Regie von ihrem Zimmermeister Markus Schnell
                                                                                               aufgerichtet. Der städtische Bauhof hat die Fun-
                                                                                               damente gesetzt und zusammen mit Helfern
                                                                                               aus der Gemeinschaftsunterkunft geholfen die
                                                                                               Holzkonstruktion aufzurichten. Weitere Baustei-
                                                                                               ne zum Gelingen konnten aus dem seitens der
                                                                                               Stadtverwaltung verwalteten Spendenkontos
                                                                                               für die Asyl- und Integrationsarbeit sowie sei-
                                                                                               tens des Landratsamtes Tuttlingen beigetragen
                                                                                               werden. Der Spendenbeirat bestehend aus den
                                                                                               Pfarrern Timo Weber und Matthias Lasi sowie
                                                                                               Helferkreiskoordinator Volker Seelos und Bür-
                                                                                               germeister Jörg Kaltenbach haben einvernehm-
                                                                                               lich entschieden, dass Spendengelder für diesen
                                                                                               Zweck überaus sinnvoll angelegt sind.

                                                                                                „Im Namen der Bewohner danken wir der Firma
                                                                                                Holzbau Milkau, den Spenderinnen und Spen-
Zimmermannsmeister Rainer und Achim Milkau, Mitarbeiter und Zimmermannsmeister Markus dern sowie dem Landratsamt Tuttlingen für Ihre
Schnell, Helferkreiskoordinator Volker Seelos, die gambischenHelfer aus der Gemeinschaftsunter- Unterstützung. Diese ist zugleich ein schönes
kunft sowie Rene Kantwerk und Karl-Egon Buschle vom städtischen Bauhof freuen sich über die ge- Zeichen für ein wertschätzendes Miteinander“,
lungene Zusammenarbeit (Von links nach rechts).                                                 so Volker Seelos als Koordinator des Helferkreises
                                                                                                und Bürgermeister Jörg Kaltenbach.

Neustrukturierung Wasserversorgung: Einbau Bitumenbelag Zufahrtstraße
zum neuen Hochbehälter erfolgt

                                                                                              Die Firma Straßenbau Storz, Tuttlingen, hat die
                                                                                              stabile Witterung genutzt, um zu Wochenbeginn
                                                                                              die Zufahrtstraße zum neuen Hochbehälter der
                                                                                              Wasserversorgung am Kitzenbühl mit einem Bi-
                                                                                              tumenbelag zu befestigen.

                                                                                              Zuvor wurde die steile Böschung in Richtung des
                                                                                              Waldstücks mit einer Mauer aus Haigerlocher
                                                                                              Naturgranitsteinen gesichert und zugleich die
                                                                                              zukünftige Bewirtschaftung des Waldstücks er-
                                                                                              möglicht. Die Entwässerungsrinnen der Zufahrts-
                                                                                              straße werden ebenfalls noch vor den Feiertagen
                                                                                              gesetzt, so dass die neue Zufahrt vollständig her-
                                                                                              gestellt ist. Die derzeit laufenden Arbeiten an der
                                                                                              Steuerungs- und Überwachungstechnik im neu-
                                                                                              en Hochbehälter kommen ebenfalls sehr gut vor-
                                                                                              an. Der planmäßigen Inbetriebnahme der neuen
                                                                                              Wasserversorgung im Frühjahr kommenden Jah-
                                                                                              res steht nichts im Wege.
Seite 3                                                Donnerstag, 22. Dezember 2016

Jahresrückblick aus Sicht des Mühlheimer Helferkreises „Mühlheim hilft“

Seit nunmehr 9 Monaten wohnen in der Mühlheimer Gemeinschaftsunterkunft Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisenstaaten Syrien, Irak,
Afghanistan und Gambia.
Zunächst war eine Verständigung mit den Asylsuchenden schwierig, doch schon nach wenigen Wochen wurden durch die vom Helferkreis
organisierten Sprachkurse für die Erwachsenen die ersten sprachlichen Erfolge sichtbar. Alle 10 Kinder bis zum Alter von 6 Jahren fanden
einen Kindergartenplatz, 7 Grundschulkinder wurden in die Lippachschule aufgenommen und die 6 älteren schulpflichtigen Jugendlichen
können eine Vorbereitungsklasse an der Schillerschule oder an der Steinbeisschule in Tuttlingen besuchen. Alle Kinder und Jugendliche ha-
ben Lernpaten, die sie nicht nur auf ihrem schulischen Weg begleiten.

Dies war für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die durch das vorbehaltlose Engagement des Helferkreises, der Erzieherinnen, der
Lehrerkollegien und dank der hohen Akzeptanz der Mühlheimer Bevölkerung bisher gut gemeistert wurde.
Inzwischen können 2 Schülerinnen die Realschule in Mühlheim besuchen, 1 Schülerin nimmt am Regelunterricht der Schillerschule teil und
2 Schüler der Steinbeisschule absolvieren bereits Berufspraktika, ein junger Mann aus dem Irak hat eine Ausbildung begonnen und ein Fami-
lienvater konnte eine Beschäftigung aufnehmen.
Alle Erwachsenen besuchen regelmäßig einen regulären Deutschkurs.
Wir haben in dieser Zeit die Menschen immer besser kennen gelernt. Die Menschen vertrauen uns und haben uns ihre Geschichten erzählt:
Sie wurden mit dem Tode bedroht , aus ihren Häusern und Wohnungen vertrieben, wurden auf der Flucht beschossen und hatten Todes-
ängste bei der gefährlichen Überfahrt mit Schlauchbooten übers Meer. Manche mussten miterleben, wie in den Kriegen ihre Eltern oder
Geschwister ums Leben kamen und sind traumatisiert.
Im November 2015 wurde der Helferkreis „Mühlheim hilft“ gegründet. Wir sind damals mit 45 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ge-
startet, heute dürfen wir im Helferkreis 65 Mitbürgerinnen und Mitbürger zählen, die sich unermüdlich auf vielfältige Weise für die Flüchtlinge
einsetzen. Darüber hinaus sind aber noch viel mehr Menschen in Mühlheim beruflich oder ehrenamtlich an der Bewältigung dieser großen
Integrationsaufgabe beteiligt:

•    Die Stadtverwaltung der Stadt Mühlheim
•    Die katholische und evangelische Kirchengemeinde
•    Die Mühlheimer Ärzteschaft und Apotheke
•    Mühlheimer Unternehmen mit deren Belegschaften
•    Mühlheimer Handwerksbetriebe
•    Mühlheimer Künstler und Musiker
•    Mehrere Nachbarn der Gemeinschaftsunterkunft
•    Alle Mühlheimer Kindergärten mit ihren Erzieherinnen und der Elternschaft
•    Die Grundschule Lippachschule mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft
•    Die Realschule Mühlheim mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft der Klasse 6
•    Der VfL und der JFV Oberes Donautal mit dem Vorstand, seinen Trainern und den Teams der 1. und 2. Mannschaft, der A-, C-, D- und
     F-Jugend
•    Der VfL mit der Jugend-Ringerabteilung
•    Der TVM mit der Schwimmabteilung

Sie alle sind den Flüchtlingen stets auf Augenhöhe begegnet und haben ihnen Wertschätzung und Verständnis, aber auch Fürsorge entge-
gengebracht.

Inzwischen haben einige Familien den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu ihren Asylanträgen erhalten. Einer Familie
wurde der Flüchtlingsstatus zuerkannt, andere Familien können aus heutiger Sicht nur befristet hier bleiben. Mehrere Bescheide sind noch
nicht rechtskräftig oder stehen noch aus.

Die Bundesregierung will gegen die Fluchtursachen in den Kriegs- und Krisengebieten vorgehen.
Das macht Sinn und wir können unseren Beitrag dazu leisten:
Wir Mühlheimer können all denen, die in ihre Heimatländer zurückkehren müssen oder wollen, möglichst viel mit auf den Heimweg geben,
nämlich Menschlichkeit und gegenseitigen Respekt.
Die kommunalen und landkreiseigenen Bildungseinrichtungen wie z. B. Schulen, Berufsschulen oder BBT ergänzen mit möglichst viel Ausbil-
dung. Damit können sich die Geflüchteten in ihrer Heimat wieder eine Existenz aufbauen und dienen als Multiplikatoren, um sich für Frieden
und Freiheit in ihren Ländern zu engagieren. Dafür lohnen sich alle Anstrengungen.

Die in Mühlheim wohnhaften Flüchtlinge sind Ihnen allen sehr dankbar und haben mich gebeten, diesen aufrichtigen Dank an Sie alle wei-
terzugeben.

Ich wünsche Ihnen gesegnete und friedliche Weihnachten

Volker Seelos
Koordinator Helferkreis
Donnerstag, 22. Dezember 2016                                                    Seite 4

Sammelaktion für Tafelladen war großer Erfolg:
                                                                  Die Hilfsbereitschaft war überwältigend: die Menschen aus unserer Region
                                                                  haben ein großes Herz gezeigt und einen stattlichen Beitrag dazu geleistet,
                                                                  dass der Tuttlinger Tafelladen in der vorweihnachtlichen Zeit reich bestückt
                                                                  werden kann. An die 20 fleißige Helfer packten für die Sammelaktion an.

                                                                  „Wir danken allen Spenderinnen und Spendern sowie den Organisatoren
                                                                  der Spendenaktion von der Stadtverwaltung, dem Gemeinderat, der Ganz-
                                                                  tagesbetreuung der Realschule, sowie dem Edekamarkt Beha“, so Tafella-
                                                                  denleiterin Inge Hellstern. Die Helferinnen und Helfern hatten alle Hände
                                                                  voll zu tun – schließlich wurden so viele Waren gesammelt, dass ein ganzer
                                                                  Transporterbus bis unter das Dach gefüllt werden konnte.

                                                                  Zudem kam ein Spendenbetrag von über 1.000 Euro zusammen, mit denen
                                                                  ermöglicht werden kann, dass niemand vor Weihnachten vor leeren Rega-
                                                                  len im Tuttlinger Tafelladen stehen muss.

Eintrittskarten als Weihnachtsgeschenk
Verschenken Sie doch Eintrittskarten und machen Sie lieben Menschen eine Freude! Karten für unsere nächste Ver-
anstaltung gibt‘s für 16 Euro (Essen und Film) beim Bürgerservicebüro im Rathaus Mühlheim unter der Ticket-Hotline
07463/9940-99 oder direkt beim TheaterBahnhof unter 07463/2580007. Wir danken der Kreissparkasse Tuttlingen für die
Unterstützung dieser einmaligen Veranstaltung. Beginn ist um 19 Uhr.

Kunst&Küche: Französischer Abend am Freitag, 20. Januar 2017
Bei dieser vom November in den Januar des kommenden Jahres verschobenen Veranstaltung wird es vorweg ein französisches Buffet und
danach eine Vorführung des Films „MicMacs – Uns gehört Paris!“ geben.

Die Veranstaltung findet als Kooperation mit dem TheaterBahnhof, Fam. Bachmann-Legrand, Bahnhofstraße 28 statt, weil die Räumlichkeiten
ideal sind und weil wir uns auf die französischen Spezialitäten von Cécile Bachmann-Legrand freuen...

Der Film „Micmacs – wir sind Paris“ (Länge 105 Minuten, aus dem Jahr 2009, ausgezeichnet mit dem César 2010) wird in deutscher Sprache
vorgeführt. Er handelt von einer Gruppe schräger Vögel, die einen Waffenhändler übers Ohr hauen.
Das Machwerk von Regisseur Jean-Pierre Jeunet, der auch für „Die fabelhafte Welt der Amélie“ verantwortlich zeichnet, ist ein skurriler, witzi-
ger Film für alle ab 12 Jahren. Empfohlen wurde der Film von Cineast und Südfinder-Redakteur Dieter Kleibauer, der auch die Einführung am
Abend machen wird. Wir zeigen den Film, für den wir uns die Aufführrechte im kleine kreis gesichert haben, per DVD/blu-ray und Beamer auf
Großleinwand.

Informationsveranstaltung Plegestärkungsgesetz II sowie zum Projekt „Zu Gast bei Nachbarn“
am 12. Januar
Der Nachbarschaftshilfeverein Mühlheim-Stetten, die Stadt Mühlheim und der Landkreis Tuttlingen, vertreten durch die Fachstelle für Pflege
und Senioren, laden zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 12. Januar 2017 um 18.30 Uhr in das Vordere Schloss,
nach Mühlheim ein.
Zu Beginn des neuen Jahres tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Pflegestufen werden zu Pflegegraden, ein neues Begutachtungsver-
fahren wird eingeführt und die Leistungen im ambulanten Bereich verbessern sich erheblich. Auch im vollstationären Bereich wird es zu Än-
derungen kommen. Die Leiterin der Fachstelle für Pflege und Senioren, Marianne Thoma, wird sachkundig über die Neuerungen informieren.

Ein zweiter Schwerpunkt Ihres Vortrags wird die Vorstellung des vom Sozialministerium Baden-Württemberg geförderten Pilotprojekts „Zu
Gast bei Nachbarn“ im Landkreis Tuttlingen sein. Erstmals werden qualitätsgesicherte Betreuungen in Privathaushalten stattfinden. Hilfe-
und pflegebedürftige Menschen werden als Gäste aufgenommen und kommen in den Genuss der Betreuung in einer Kleinstgruppe vor Ort.
Das Projekt „Zu Gast bei Nachbarn“ ist als eine Ergänzung in der Vielzahl der Unterstützungsangebote im Landkreis zu sehen und steht nicht
in Konkurrenz zu den Tagespflegeeinrichtungen. Angedacht ist eine Gruppenbetreuung und/oder eine Einzelbetreuung in Gastfamilien Bei
der Gruppenbetreuung werden an einem Tag pro Woche drei bis maximal fünf pflegebedürftige Menschen für mindestens fünf Stunden als
Gäste in Gastfamilien von zwei Betreuungspersonen betreut. Die Gastgeber und Betreuungspersonen werden vorab geschult und erhalten
eine Aufwandsentschädigung. Begleitet und angeleitet werden die Gasthaushalte von Fachkräften der Nachbarschaftshilfevereine. Mit den
Unterstützungsangeboten in Gastfamilien soll den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im ländlichen Raum der Zugang zu einem tages-
strukturiertem Angebot und für die Angehörigen ein Entlastungsangebot ermöglicht werden.

Zu beiden Informationsinhalten bleibt genügend Zeit Ihre Fragen direkt zu beantworten.
Donnerstag, 22. Dezember 2016                                                                                             Seite 5

                                      Die wichtigsten Telefonnummern auf einen Blick
                                      Bereitschaftsdienste
  Ärztlicher Sonntagsdienst                                         Sonntag, 08.01.2017
                                                                    Engel-Apotheke, Obere Hauptstr. 6, Tuttlingen
                                                                                                                                           Einsatzleitung
                                                                                                                                           Tel.: 07461 9354-13
Zahnärztliche Notrufnummer: 0180 / 3222 555-20                      Unter: 0800/0022833 können Sie jederzeit kostenlos vom deut-
Wichtige Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst:         schen Festnetz aus erfahren welche Apotheke in Ihrer Nähe an           Familienplege und Dorfhilfe
Landkreis Tuttlingen                                                diesem Tag Notdienst hat.                                              Vermittlung/Einsatzleitung
Rettungsdienst:                112                                  Tagesaktuelle Notdienst-Informationen erhalten Sie auf den Sei-        Tel.: 07461 9354-13
Allgemeiner Notfalldienst: 116117                                   ten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: http://               Telefonseelsorge
Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 6074611                        lak-bw.notdienst-portal.de/                                            Schwarzwald-Bodensee, Postfach 10 21 38, 78421 Konstanz,
Augenärztlicher Notfalldienst: 0180 6077212                                                                                                Telefon-Nr.: 0800 1110111
HNO Notfalldienst:             0180 6077211                           Soziale Dienste                                                      Frauenhaus Tuttlingen
Tuttlingen                                                            Nachbarschaftshilfe Mühlheim und Stetten
Klinikum Landkreis Tuttlingen                                                                                                              Tel.: 07461 2066
                                                                      Geschäftsstelle in der Bücherei im St. Josef
- Gesundheitszentrum Tuttlingen                                       Alter Schulplatz 1, 78570 Mühlheim                                   Ambulante Beratungsstelle des Frauenhauses Tuttlingen Tel.:
Zeppelinstraße 21                                                     Einsatzleitung: Frau Sigrid Hennig                                  07461 161666
78532 Tuttlingen                                                      Tel.: 07463 991718                                                   Fachstelle Sucht Tuttlingen
Mo - Fr 18-22 Uhr Sa, So und an FT 8-22 Uhr                           nachbarschaftshilfe@muehlheim-donau.de
                                                                                                                                           Freiburgstraße 44, 78532 Tuttlingen,
Villingen-Schwenningen HNO                                            In der Zeit vom 26.12.2016 - 06.01.2017 inden keine Sprech-
                                                                      stunden statt.                                                       Tel.: 07461 966480
Schwarzwald-Baar-Klinikum
Klinikstr. 11                                                         Die 1. Sprechstunde der Nachbarschaftshilfe im neuen Jahr ist        Mi             14.00 - 18.00 Uhr
78052 Villingen-Schwenningen                                          am 09. Januar 2017.                                                  Ofene Sprechstunde
Sa, So und an FT 9-21 Uhr                                                                                                                  (Ansonsten Gespräche nach Vereinbarung)
                                                                     Sprechzeiten Sozialverband VdK - Ortsverband Mühlheim und
Der allgemeine Notfalldienst Tel.: 116117 ist nicht mit dem Ret-                                                                           fs-tuttlingen@bw-lv.de
                                                                     Stetten
tungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu ru-                                                                          mpu-vorbereitung-tuttlingen@bw-lv.de
fen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder    VdK-Kreisverband Tuttlingen / Ortsverband Mühlheim und
Herzinfarkt, starke Blutungen und Atemnot oder Vergiftungen. In      Stetten                                                                       Caritas Zentrum und Diakonische Bezirksstelle im
diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen.                          Geschäftsstelle in 78570 Stetten, Donaustr. 18
                                                                     Sprechzeiten: Montag, 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach Verein-            Caritas-Diakonie-Centrum
  Apotheken – Notdienst                                              barung                                                                Bergstr.14 - 78532 Tuttlingen
                                                                                                                                           Tel.                            07461 9697170
Samstag, 24.12.2016
Apotheke Mühlheim, Tuttlinger Str. 4, Mühlheim an der Donau                                                                                Fax.                            07461 96971729
Sonntag, 25.12.2016                                                 HOSPIZGRUPPE TUTTLINGEN:                                               Unsere Öfnungszeiten:
Rathaus-Apotheke, Rathausstr. 2, Tuttlingen                         Begleitung Schwerstkranker und Sterbender                              Mo, Di, Do, Fr                  9.00-12.00 Uhr
Montag, 26.12.2016                                                  www.hospizgruppe-tuttlingen.de                                         Mo, Di                          14.00-17.00 Uhr
Honberg-Apotheke, Robert-Koch-Str. 18, Tuttlingen                   Einsatzleitung : 0173 - 8160 160                                       Do                              14.00-18.00 Uhr
Samstag, 31.12.2016A                                                                                                                       Do                              14.00-18.00 Uhr
potheke im Kauland Tuttlingen, Stockacher Str. 146, Tuttlingen      (Anrufbeantworter - Rückruf erfolgt umgehend)
Sonntag, 01.01.2017                                                 Kath. Sozialstation
ST. Anna-Apotheke, Michael-Diessle-Str. 4, Fridingen                                                                                         Regionalbüro des Netzwerks für beruliche Fortbildung
Freitag, 06.01.2017                                                 Ambulante Kranken -und Altenplege                                        Schwarzwald-Baar-Heuberg
Rathaus-Apotheke, Rathausstr. 2, Tuttlingen                         Plegedienstleitung                                                       Kostenfreie und Trägerneutrale beruliche Weiterbildungsbera-
Samstag, 07.01.2017                                                 Frau Pamela Gems, Tel.: 07461 9354-14                                    tung
Linden-Apotheke, Schwarzwaldstr. 50, Immendingen
                                                                    Essen auf Rädern, Nachbarschaftshilfe und Mobile Soziale Dienste         Telefonische Terminvereinbarung: 07461 72717
                                                                                                                                             per Mail: voigt@vhs-tuttlingen.de

                 Die                                                          Sprechstunde des Ortsvorstehers im Rathaus Stetten:
                 Stadtverwaltung                                                                            Jeden Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr
                 informiert
                                                                                  Sprechstunde der Verwaltung im Rathaus Stetten:
                                                                                                            Jeden Mittwoch von 11.00 - 12.00 Uhr

Stadtverwaltung Mühlheim
                                                                     Öfnungszeiten der Stadtverwaltung
                       Hauptstr. 16,                                 info@muehlheim-donau.de
                       78570 Mühlheim
                       Tel. 07463 9940-0,                                                           Vormittags           Nachmittags
                       Fax: 07463 9940-20                            Montag                         8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
                       www.muehlheim-donau.de                        Dienstag                       8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 Uhr
                       info@muehlheim-donau.de                       Mittwoch                       ---                  13.30 Uhr - 16.00 Uhr
                                                                     Donnerstag                     8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
                                                                     Freitag                        8.00 Uhr - 12.00 Uhr ---
Sprechzeiten                                                         Individuelle Terminabsprache nach Vereinbarung auch außerhalb der Öfnungszeiten.
des Bürgermeisters                                                   Öfnungszeiten im Kultur- und Verkehrsamt
In Mühlheim:                                                         Montag                       08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00                                 Dienstag                     08.00 Uhr - 12.00 Uhr                                    13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Uhr bis 18.00 Uhr                                                    Mittwoch                                                                              13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei                               Donnerstag                   08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Frau Grathwohl / Frau Keim                                           Freitag                      08.00 Uhr - 12.00 Uhr
(Tel.: 9940-0).
In Stetten:                                                          Museum im Vorderen Schloss
Jeden 1. Mittwoch im Monat von                                       Das Museum ist sonntags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet.
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag, 22. Dezember 2016                                                                                                                 Seite 6

 Schillerstraße 18, 78570 Mühlheim
 Telefon: 07463/75 15, Telefax: 99 12 461
                                                                                                     REDAKTIONSSCHLUSS
 hallenbad@muehlheim-donau.de
 www.muehlheim-donau.de
                                                                                                     MÜHLHEIM
                                                                                                     Texte/ Bilder einreichen für Ortsreporter
               Öfnungszeiten
                                                                                                     •                          Per E-Mail immer montags bis 14 Uhr an
 Hallenbad                                                                                                                      info@muehlheim-donau.de
 Montag        20.30    Uhr    bis    21.30     Uhr     Aquapowerfitness 1),
                                                                                                     •                          Primo-Einfach-Online Nutzer können Ihre Texte bis
 Dienstag      15.30    Uhr    bis    19.00     Uhr     Familienbad
                                                                                                                                Dienstag 8 Uhr in das System einstellen.
               19.00    Uhr    bis    20.00     Uhr     Wassergymnastik
               20.00    Uhr    bis    21.30     Uhr     Allgemeinschwimmen
 Mittwoch      15.30    Uhr    bis    18.00     Uhr     Familienbad                                            Redaktionsschlussänderungen werden wir Ihnen
               18.00    Uhr    bis    19.00     Uhr     externes Kursangebot                                                gesondert mitteilen.
               19.00    Uhr    bis    21.00     Uhr     Allgemeinschwimmen
 Donnerstag    13.30    Uhr    bis    15.30     Uhr     Frauenbad
               15.30    Uhr    bis    18.00     Uhr     Familienbad                                                                                                              Sie haben noch keinen Login
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               18.00    Uhr    bis    19.00     Uhr     externes Kursangebot                             S    T    O    C
                                                                                                                       NE
                                                                                                                               K     A        C      H

                                                                                                         EINFACH ONLI                                              T E M YSTEM
                                                                                                                                                             S Y STIONSS
                                                                                                                                                           SREDAK

                                                                                                                                                                                 Kein Problem, rufen Sie uns an
                                                                                                                 K T I O N

               19.00    Uhr    bis    20.00     Uhr     Aquafitness                                               R E D A

               20.00    Uhr    bis    21.30     Uhr     Allgemeinschwimmen                                                                                                       Tel. 07463/9940-0 oder schicken
 Freitag       13.30    Uhr    bis    18.00     Uhr     Familienbad                                                                                                               Sie uns eine E-Mail an
               18:00    Uhr    bis    19:00     Uhr     Aqua-Zumba                                                                                                                info@muehlheim-donau.de
               19.00    Uhr    bis    21.00     Uhr     Allgemeinschwimmen
 Samstag       08.00    Uhr    bis    10.00     Uhr     Allgemeinschwimmen                               2. Aulage
                                                                                                                           ter
                                                                                                                                                                                  Ihre Stadtverwaltung
                                                                                                         Für den Ortsrepor
                                                                                                                                                  nline.de
                                                                                                                              www.primo-einfach-oInfoblätter des Primo-Verlags
               10.00    Uhr    bis    12.00     Uhr     Kursangebote                                               das Redaktionssystem
                                                                                                                                          für die Amts-, Mitteilungs-
                                                                                                                                                                        und

               12.00    Uhr    bis    16.00     Uhr     Familienbad
 Sonntag       08.00    Uhr    bis    10.00     Uhr     Allgemeinschwimmen                           Öfnungszeiten
               10.00    Uhr    bis    12.00     Uhr     Familienbad
                                                                                                     Notariat Mühlheim
 Sauna
                                                                                                     Tel.: 07463 378
 Montag        geschlossen
                                                                                                     Fax: 07463 57889
 Dienstag      15.30 Uhr       bis      21.30   Uhr     Herren
                                                                                                     poststelle@notmuehlheim.justiz.bwl.de
 Mittwoch      13.30 Uhr       bis      21.00   Uhr     Frauen
                                                                                                     Montag bis Freitag
 Donnerstag    13.30 Uhr       bis      21.30   Uhr     Herren
                                                                                                     8.00 Uhr - 12.00 Uhr
 Freitag       13.30 Uhr       bis      21.00   Uhr     Frauen
                                                                                                     13.00 Uhr - 16.30 Uhr
 Samstag       08.00 Uhr       bis      16.00   Uhr     gemischt
                                                                                                     (außer freitags bis 16.00 Uhr)
 Sonntag       08.00 Uhr       bis      12.00   Uhr     gemischt
                                                                                                     Termine nach Vereinbarung
 1) September bis Mai

                                                                                                                  BESUCHEN SIE UNS AUF
                                                      Wertstofhof Mühlheim
      Mülltermine
                                                      Öfnungszeiten:                                                     UNSERER HOMEPAGE:
Wert-Tonne      Dienstag, 27.12.2016 /                Mittwoch                 15.00-18.00 Uhr
                23.01.2017                            Samstag                  10.00-13.00 Uhr
Biomüll         Freitag, 23.12.2016 /                                                                www.muehlheim-donau.de
                Samstag, 07.01.2017                   Bitte BEACHTEN :
                                                                                                     Gasversorgung:
Restmüll        Samstag, 31.12.2016 /                 Der Wertstofhof Mühlheim ist                   badenova AG & Co. KG, Unter Haßlen 1,
                27.01.2017                            vom 24.12. - 10.01.2017                        78532 TuttlingenTel.: 07462 9444-0
                                                      geschlossen !                                  Bereitschaftsdienst (im Notfall z.B. Gasge-
Windeltonne     Samstag, 31.12.2016 /                                                                ruch) Tel.: 01802 767767
                Freitag, 13.01.2017
                                                      Weitere Infos und Tipps erhalten Sie bei der   Kostenlose Störungsnummer der Net-
Papier-Tonne    Freitag, 13.01.2017                   Abfallberatung, Tel. 07461-926 3400, Fax       ze BW GmbH (früher EnBW) lautet:
                                                      07461-926 99 3400, email: abfallberatung@      0800-3629-477
                                                      landkreis-tuttlingen.de oder im Internet un-
                                                      ter www.abfall-tuttlingen.de .
 Reklamationen über nicht entleerte
 Müllgefäße bitte direkt bei der Firma                Erddeponie Neuhausen:                                                                                                   Nahwärme:
 Alba, 78655 Dunningen, Schramberger                                                                             Notrufnummer
 Str. 59 - Tel.: 07403 9294-0 oder E-Mail:            Montag bis
                                                                                                                 bei Störungen
 schwarzwald@alba.info melden.                        Donnerstag:       7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                                                                                                                 Nahwärmenetz
                                                      Freitag:          7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
                                                                                                                 Bei Störungen des Nahwär-
                                                                                                     menetzes, stehen den Kunden der Ener-
 Reklamationen über beschädigte Müll-                                                                giegesellschaft Mühlheim folgende Not-
 gefäße müssen dem Landratsamt Tutt-                                                                 rufnummer an 365 Tagen im Jahr an 24
 lingen, Tel.: 07461 926-3439 (Buchstabe                                                             Stunden zur Verfügung:
 A - Ld) / 926-3438 (Buchstabe Le - Z) ge-
 meldet werden.                                                                                                                                           07702-4798080.
Seite 7                                             Donnerstag, 22. Dezember 2016

                                               Amtliche Bekanntmachung
 §        Amtliche
          Mitteilungen                         Auslegung des Bebauungsplans „Tellenäcker-Bühläcker- OST“
                                               in Mühlheim, Stadtteil Stetten a.d.D

                                               Der Gemeinderat hat am 26.07.2016, nach Anhörung des Ortschaftsrates beschlossen den
 Reaktion „donnerstags“                        Bebauungsplan „Tellenäcker - Bühläcker-OST“ aufzustellen.
                                               Zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
                                               lag der Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 30.07.2016 bis 22.09.2016 öffentlich aus.
 Bitte beachten !                              Der Gemeinderat der Stadt Mühlheim hat nun am 13.12.2016, nach vorheriger Anhörung des
 Das 1. donnerstags im neuen Jahr er-          Ortschaftsrates Stetten am 07.12.2016 den Bebauungsplan aufgrund der Vorlage Nr. 15/2016
 scheint in KW 2 am 12.01.2017.                für den Gemeinde- und Ortschaftsrat vom 28.11.2016 entsprechend beraten und beschlos-
 Redaktionsschluss:                            sen; Grundlage waren sämtliche eingegangenen Stellungnahmen (Bedenken und Anregun-
 Montag, 09.01. - 14.00 Uhr.                   gen) der Träger Öfentlicher Belange sowie der Öfentlichkeitsbeteiligung (durchge-
 All diejendigen, die ihre Texte online        führt vom 30.07. 2016 -22.09.2016.) Diese wurden vom Gemeinderat bereits beraten und
 beim Primo-Verlag Stockach einstellen:        entsprechend berücksichtigt.
 Redaktionsschluss:                            Ebenso hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen und zeichne-
 Dienstag, 10.01. - 8.00 Uhr.                  rischen Festsetzungen vom 30.10.2016 und den Umweltbericht vom 30.10.2016, sowie die
                                               dort geltenden Festsetzungen beschlossen.
                                               Das Gebiet „Tellenäcker-Bühläcker- OST “ soll mit ca. 0,31 ha als Sondergebiet (SO) La-
                                               gerschuppen entwickelt werden. Das Plangebiet umfasst den umrandeten Bereich im nach-
                                               stehenden Planausschnitt.
 Öfnungszeiten des Rathau-
 ses Mühlheim und Rathaus
 Stetten über den Jahres-
 wechsel
 Rathaus Mühlheim
 Das Rathaus Mühlheim ist vom
 24.12.2016 bis einschließlich 01.01.2017
 geschlossen. Ab dem 2. Januar sind wir
 wieder wie gewohnt für Sie da.

 Rathaus Stetten
 Vom 24.12.2016 - 06.01.2017 ist das Rat-
 haus Stetten geschlossen.
 Die 1. Sprechstunde findet am Dienstag,
 10.01.2017 statt.

 Ihre Stadtverwaltung

Öfnungszeiten des Hallenba-
des über den Jahreswechsel
Das Hallenbad und die Sauna sind ab Hei-
lig Abend, 24. Dezember, bis einschließlich
26. Dezember geschlossen, außerdem an
Silvester und Neujahr. Am Feiertag Heilige
Drei Könige (Freitag, 06.01.2017) gelten die
Feiertagsöffnungszeiten, also wie sonntags
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Ansonsten gel-
ten die üblichen Öffnungszeiten für Hallen-
bad und Sauna.

Wir wünschen allen unseren Badbesuchern
schöne und besinnliche Weihnachten und
einen Guten Rutsch ins Neue Jahr.              Der Bebauungsplanentwurf des Ingenieurbüros Dipl.Ing Achim Ketterer, Mohlstr.116, 78532
Ihr Hallenbad-Team                             Tuttlingen mit textlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften, jeweils vom
                                               30.10.2016, sowie der Begründung liegen in der Zeit

Weihnachtsferien                                                  vom 02.01.2017 bis 03.02.2017, je einschließlich,
der Sporthalle                                 im Rathaus der Stadt Mühlheim, Hauptstr. 16 (Vorzimmer des Bürgermeisters),78570 Mühl-
Die Sporthalle und der Gymnastikraum sind      heim, öffentlich aus
von Freitag 23.12.2016 bis einschließlich
Mittwoch, 28.12.2016 geschlossen.              Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Nie-
Ab Donnerstag 29.12.2016 bis zum               derschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
08.01.2017 sind die Halle und zwei Kabinen     der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47
geöffnet (Nr. 3 und 4).                        Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend ge-
Wir bitten um Beachtung                        macht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gel-
Ihre Stadtverwaltung                           tend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Donnerstag, 22. Dezember 2016                                                                Seite 8

Folgende umweltbezogenen Informati-            • Beeinträchtigung des Schutzgutes „Bo-             mit den Hinweisen:
onen sind bereits verfügbar und liegen           den“ – Ausgleichserfordernis des Land-            • dass es durch die Sondergebietsauswei-
ebenfalls mit aus:                               ratsamtes Tuttlingen - Naturschutz- v.              sung zu einer weiteren baulichen Überprä-
                                                 22.09.2016                                          gung und optischen Einengung kommt;
Umweltbericht:                                 mit den Hinweisen:                                    zusätzliche Bodenversiegelung; aber keine
mit Untersuchungen zu den Schutzgütern         • - dass Umweltbericht/-bilanz keine Aus-             gravierenden Argumente, die gegen Erho-
Boden, Wasserhaushalt, Klima/Luft, Tiere und     sage zu den peripheren Schutzgebieten               lungs- und Naturschutzbelange sprechen.
Pflanzen, Menschen, Landschaft, Kultur- und      enthält
Sachgüter.                                     • - dass im zeichnerischen Teil des Bebau-          4. Kreisbauernverband Tuttlingen /Rottweil
                                                 ungsplanes der Gewässerschutzstreifen             v. 20.09.2016
Ferner liegt mit aus die Beratungsvorlage        ergänzt werden muss.                              mit dem Hinweis /der Anregung
für den Gemeinde- und Ortschaftsrat vom        • - dass externe Ausgleichsmaßnahmen                • dass beim Rückbau der baulichen Anlage
28.11.2016 für die Beratungen am 07.12.          über öffentl. Rechtl. Vertrag zu sichern sind       auf dem Grundstück Flst. 1842/2 die ent-
2016 (Ortschaftsrat), und 13.12.2016 (Ge-        (vor Satzungsbeschluss)                             sprechende Flächenentsiegelung mit be-
meinderat), einschließlich der „Abwägung       • -dass die Ausgleichsmaßnahmen konkret               rücksichtigt wird.
der Bedenken und Anregungen der aus              nach Art, Lage und Umfang zu beschrei-
der frühzeitigen Beteiligung der Träger          ben sind,                                         Mühlheim a.d.D, den 14.12.2016
Öfentlicher Belange sowie der Öfent-
lichkeit“ (durchgeführt vom 30.07.2016 –       3. Naturpark Obere Donau, Beuron vom                Jörg Kaltenbach
22.09.2016/ 01.09.- 04.10.2016)                16.09.2016                                          Bürgermeister
und die wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen:                                Bekanntmachung über die Feststellung der Haushaltsrechnung 2015
1.
                                               Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Haushaltsrechnung 2015 gem. § 95
• des Regierungspräsidiums- Raumord-
                                               Gemeindeordnung (GemO) für Baden Württemberg festgestellt. Der Feststellungsbeschluß
  nung- vom 02.08.2016
                                               des Gemeinderates erfolgte einstimmig. Er beinhaltet folgenden Wortlaut:
                                               Das Rechnungsergebnis der Jahresrechnung 2015 wird gem. § 95 Gemeindeordnung
mit den Hinweisen:
                                               (GemO) und gem. § 41 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) wie folgt festgestellt.
• dass Bebauungsplan entsprechend aus
  Flächennutzungsplan zu entwickeln ist         a) allgemeiner Haushalt
• dass das Gebiet als Sondergebiet (SO) La-
  gerschuppen auszuweisen ist                                                                    Verwaltungs-        Vermögens-         Gesamt-
• auf die hohe ökologische Bedeutung                                                             haushalt            haushalt           haushalt
                                                                                                 Sachbuchteil (1)    Sachbuchteil (2)   Sachbuchteile
  des Umfeldes (Naturschutzgebiet, Land-
                                                                                                 €                   €                  (1+2) €
  schaftsschutzgebiet, FFH-gebiete und Bio-
                                                1 Soll-Einnahmen                                     9.303.427,77       1.042.253,74       10.345.681,51
  topflächen)                                   2 Neue Haushaltsreste                                         0,00               0,00               0,00
• dass eine Umweltprüfung durchzuführen         3 Zwischensumme                                      9.303.427,77       1.042.253,74       10.345.681,51
  ist (Abstimmung Landratsamt und Verbän-       4 ab: Haushaltseinnahmereste vom Vj.                          0,00               0,00               0,00
  de)                                           5 bereinigte Soll-Einnahmen                          9.303.427,77       1.042.253,74       10.345.681,51
• dass die Belange des Hochwasserschutzes
                                                6 Soll-Ausgaben                                      9.303.427,77       1.042.253,74      10.345.681,51
  (Seltenbach “Kund“) zu berücksichtigen        7 Neue Haushaltsausgabenreste                                0,00               0,00               0,00
  sind                                          8 Zwischensumme                                      9.303.427,77       1.042.253,74      10.345.681,51
                                                9 ab: Haushaltsausgabenreste vom Vj.                         0,00               0,00               0,00
2.                                              10 bereinigte Soll-Ausgaben                          9.303.427,77       1.042.253,74      10.345.681,51
• des Landratsamtes Tuttlingen -Forstamt -      11 Differenz (10) ./. (5) (Fehlbetrag)                       0,00               0,00               0,00
  v. 22.09.2016
                                                b) Sonderrechnung Wasserversorgung, Freizeitbetriebe und Abwasserbeseitigung
mit den Hinweisen:
                                                                                                  Verwaltungs-     Vermögens-              Gesamt-
• auf die Schaffung von Freihaltegassen zu
                                                                                                    haushalt         haushalt              haushalt
  besseren Bewirtschaftung                                                                       Sachbuchteil (6) Sachbuchteil (7)       Sachbuchteile
• Haftungsverzichterklärung bei Schäden                                                                €                 €                  (6+7) €
  infolge Waldbewirtschaftung                   1 Soll-Einnahmen                                    1.580.514,38     7.858.305,55          9.438.819,93
• des Landratsamtes Tuttlingen -Landwirt-       2 Neue Haushaltsreste                                        0,00             0,00                  0,00
  schaftsamt v. 22.09.2016                      3 Zwischensumme                                     1.580.514,38     7.858.305,55          9.438.819,93
                                                4 ab: Haushaltseinnahmereste vom Vj.                         0,00             0,00                  0,00
                                                5 bereinigte Soll-Einnahmen                         1.580.514,38     7.858.305,55          9.438.819,93
mit den Hinweisen:
• dass Notwendigkeit des Schuppengebiets        6 Soll-Ausgaben                                      1.580.514,38       7.858.305,55       9.438.819,93
  wegen „Schuppengebiet Stettener Tal“ zu       7 Neue Haushaltsausgabenreste                                0,00               0,00               0,00
  hinterfragen ist und es alternative Bau-      8 Zwischensumme                                      1.580.514,38       7.858.305,55       9.438.819,93
  möglichkeiten gibt                            9 ab: Haushaltsausgabenreste vom Vj.                         0,00               0,00               0,00
• Bebauung führt zu Flächenentzug für           10 bereinigte Soll-Ausgaben                          1.580.514,38       7.858.305,55       9.438.819,93
                                                11 Differenz (10) ./. (5) (Fehlbetrag)                       0,00               0,00               0,00
  Landwirtschaft
• Ausgleich sollte vornehmlich im Plange-
                                               Von den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird Kenntnis genommen. Diese werden,
  biet selbst geschaffen werden
                                               soweit sie nicht bereits durch einen separaten Beschluß gedeckt sind, nachträglich geneh-
• Plangebiet sollte auch bereits bebaute
                                               migt.
  nördliche und südliche Flächen miteinbe-
  ziehen
                                               Mühlheim an der Donau, 13.12.2016
• Nutzung ist in den textlichen Festsetzun-
                                               gez. Kaltenbach
  gen klar zu definieren
                                               Bürgermeister
• des Landratsamtes Tuttlingen –Wasser-
  wirtschaft v. 22.09.2016
                                               Die Haushaltsrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt an 7 Arbeitstagen und zwar in der
                                               Zeit Montag, 09.Januar 2017 bis Freitag 13. Januar 2017 und Montag, 16. Januar 2017 bis
mit den Hinweisen:
                                               Dienstag, 17. Januar 2017 - je einschließlich - auf dem Rathaus Mühlheim, Zimmer 3, wäh-
• keine Lagerung und Bebauung im Bereich
                                               rend der üblichen Arbeitszeiten öffentlich aus.
  des Seltenbachs “Kund“ –Abstandsgebot
Seite 9                                            Donnerstag, 22. Dezember 2016

                         Feststellung                                    - das Umlaufvermögen                         241.842,83 €
                                                                         bb) Passivseite auf
des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Freizeitbetriebe Wirt-           - das Eigenkapital                            462.390,81 €
             schaftsjahr 2015 (01.01. bis 31.12.)                        - die empfangenden Ertragszuschüsse            23.513,00 €
Dem Gemeinderat werden gemäß den Bestimmungen der Gemein-                - die Rückstellungen                           18.043,07 €
deordnung (GemO) Baden-Württemberg sowie des Eigenbetriebs-              - die Verbindlichkeiten                     1.223.806,05 €
gesetzes
                                                                    b)   Jahresgewinn                                    9.644,10 €
a) der Jahresabschluss (Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
   und Anhang)                                                      c)   Summe der Erträge                            326.577,99 €
b) Lagebericht                                                      d)   Summe der Aufwendungen                       316.933,89 €
für das Wirtschaftsjahr 2015 vorgelegt.                             2. Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresver-
                                                                    lusts
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2016 ge-           der Jahresgewinn in Höhe von                  9.644,10 €
mäß § 16 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz das Ergebnis des Jahresab-          ist
schlusses -Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang des             a) aus dem Verlustvortrag zu tilgen mit
Hallenbades der Stadt Mühlheim für das Wirtschaftsjahr 2015 wird          b) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
wie folgt festgestellt:                                                   c) auf neue Rechnung vorzutragen mit          9.644,10 €
1. Feststellung des Jahresabschlusses                               Mühlheim a.d.D., 13. Dezember 2016
                                                                    gez. Jörg Kaltenbach
a)   Bilanzsumme                                 5.128.619,17 €     Bürgermeister
     davon entfallen auf der
     aa) Aktivseite auf
     - das Anlagevermögen                        5.002.522,29 €                              Feststellung
     - das Umlaufvermögen                          126.096,88 €               des Jahresabschlusses der Eigenbetriebs
     bb) Passivseite auf                                                             Abwasserbeseitigung 2015
     - das Eigenkapital                          3.087.405,69 €     Dem Gemeinderat werden gemäß den Bestimmungen der Gemein-
     - die Rückstellungen                            8.300,00 €     deordnung (GemO) Baden-Württemberg sowie des Eigenbetriebs-
     - die Verbindlichkeiten                     2.020.367,18 €     gesetzes
     - pass. Rechnungsabgrenzungsposten             12.546,30 €
b)    Jahresverlust                                346.208,23 €     a) der Jahresabschluss (Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
                                                                       und Anhang)
c)   Summe der Erträge                            200.097,52 €      b) Lagebericht
d)   Summe der Aufwendungen                       546.305,75 €
                                                                    für das Wirtschaftsjahr 2015 vorgelegt.
2. Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresver-
lusts                                                               Der Gemeinderat wird hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2016
      der Jahresverlust in Höhe von               346.208,23 €      gemäß § 16 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz das Ergebnis des Jahres-
      ist                                                           abschlusses -Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang der
      a) aus dem Gewinnvortrag zu tilgen          346.208,23 €      Abwasserbeseitigung der Stadt Mühlheim für das Wirtschaftsjahr
      b) aus dem Haushalt der Stadt auszugleichen                   2015 wird wie folgt festgestellt
      c) auf neue Rechnung vorzutragen
                                                                    1. Feststellung des Jahresabschlusses
Mühlheim a.d.D., 13. Dezember 2016                                  a) Bilanzsumme                                   3.250.159,56 €
gez. Jörg Kaltenbach                                                     davon entfallen auf der
Bürgermeister                                                            aa) Aktivseite auf
                                                                         - das Anlagevermögen                        2.811.201,00 €
                                                                         - das Umlaufvermögen                          438.958,56 €
                         Feststellung                                    bb) Passivseite auf
                                                                         - das Eigenkapital                                  0,00 €
             des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs                     - die empfangenden Ertragszuschüsse           686.632,00 €
                      Wasserversorgung 2015                              - die Rückstellungen                            8.140,00 €
Dem Gemeinderat werden gemäß den Bestimmungen der Gemein-                - die Verbindlichkeiten                     2.397.954,40 €
deordnung (GemO) Baden-Württemberg sowie des Eigenbetriebs-              - pass. Rechnungsabgrenzungsposten             21.747,66 €
gesetzes
a) der Jahresabschluss (Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung   b)   Jahresgewinn                                 135.685,50 €
   und Anhang)
b) Lagebericht                                                      b)   Summe der Erträge                            707.630,64 €
für das Wirtschaftsjahr 2015 vorgelegt.                             c)   Summe der Aufwendungen                       571.945,14 €
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2016 ge-     2. Verwendung des Jahresgewinns/Behandlung des Jahresver-
mäß § 16 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz das Ergebnis des Jahresab-    lusts
schlusses -Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang der
Wasserversorgung der Stadt Mühlheim für das Wirtschaftsjahr 2015         der Jahresgewinn in Höhe von                135.685,50 €
wird wie folgt festgestellt:                                             ist
                                                                         a) zu tilgen aus dem Verlustvortrag mit
1. Feststellung des Jahresabschlusses                                    b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
                                                                         c) auf neue Rechnung vorzutragen            135.685,50 €
a)   Bilanzsumme                                 1.727.752,93 €
     davon entfallen auf der                                        Mühlheim a.d.D., 13. Dezember 2016
     aa) Aktivseite auf                                             gez. Jörg Kaltenbach
     - das Anlagevermögen                        1.485.910,10 €     Bürgermeister
Donnerstag, 22. Dezember 2016                                                   Seite 10

              Aus der                           Mitte des Ortschaftsrats werden dann wei-        Anregungen die insbesondere von Seiten
                                                tere Fragen aufgeworfen, insbesondere zur        des Landwirtschaftsamtes gemacht wur-
             Arbeit des                         Trassierung der Innenerschließungsstraße         den. In der Zwischenzweit seien einige der
            Ortschaftsrat                       im Bereich Bühläcker. Hier müsse man sehr        Punkte geklärt und ausgeräumt worden. So
                                                differenziert und gewissenhaft vorgehen,         sei insbesondere das Plangebiet reduziert
Ortschaftsratssitzung                           um den Kerngedanken des Bebauungsplans           worden. Viele der Ortschaftsräte betonen,
                                                gerecht zu werden. Es soll deshalb eine Ab-      dass es sich bei dem geplanten Gebiet, um
vom 07. Dezember 2016                           stimmung zwischen dem Büro Breinlinger           eine Notwendigkeit handle, um einer Firma
                                                und dem Planungsbüro Senner Planstadt            entsprechend weiterhelfen zu können. Sie
TOP 1                                           in Überlingen stattfinden. Insbesondere          sind auch der Meinung, dass es sich bei dem
 Ehrung für Preisträgerin von „Echo Klas-       werden Bedenken geäußert, dass die Straße        Plangebioet „nur“ um einen sogenannten
sik 2016“ Regina Hahnke                         zu sehr „versinke“, bzw. dass das Eckgrund-      Lückenschluss handle und schließen sich
Mit einem Blumenstrauß und einer Flasche        stück im nordwestlichen Bereich höhen-           auch der Auffassung der Verwaltung an,
Sekt würdigen Ortvorsteher Emil Buschle         mäßig zu stark ausgeprägt sei. Ein Nachbar       die in der Peripherie liegenden Schuppen-
und Bürgermeister Kaltenbach die Mitbür-        stellt die Frage, wie sicher gestellt werden     gebiete südlich und nördlich ausdrücklich
gerin Regina Hahnke, die beim ECHO KLAS-        könne, dass er nach wie vor seinen Hecken-       nicht in das Plangebiet mit einzubeziehen.
SIK 2016 in der Kategorie Ensemble des          schnitt in Zukunft beidseitig durchführen        Die in der Vorlage genannten Gründe hier-
Jahres geehrt worden ist. In seiner Laudatio    könne. Bürgermeister und Stadtkämmerer           für seien durchaus plausibel. Hinsichtlich
unterstreicht Ortvorsteher Buschle die Be-      verweisen hier auf das Privatrecht, speziell     der Ausgleichsbilanz, insbesondere des
deutung dieser hohen Auszeichnung. Frau         das Baden-Württembergische Nachbar-              Ökopunktedefizits, könne einen Teil im Ge-
Hanhnke und das Ensemble „Capella de la         recht. Eine längere Diskussion entwickelt        biet abgearbeitet werden, der Rest müsse
Torre“ befänden sich mit dieser Auszeich-       sich dann noch über die Einsprüche bzw.          im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ver-
nung so in prominenter Gesellschaft mit         Stellungsnahmen von zwei Landwirten, die         trages gemacht werden. Man solle prüfen,
Anna Netrepko, den Berliner Philharmoni-        auf ihre betriebliche Situation hinweisen.       ob es hier keine Synergien gäbe, mit den
kern, German Brass, oder Andrea Bocelli.        Ein Landwirt macht gar geltend, sein Tier-       Umweltauflagen aus dem Bebauungsplan
Sie gehöre damit zu den ganz Großen. Die        haltungsrecht, das seit Jahren aufgegeben        „Feuerwache“ und dem Bebauungsplan „
„Capella de la Torre“ sei ein Ensemble das      ist, wieder zu reaktivieren. Der Ortschaftsrat   Tellenäcker-Bühläcker Erweiterung“.
bislang zwanzig CDs produziert habe und         verweist auf die künftige Behandlung dieses      Dort ist eine Schafbeweidung mit flankie-
bei über tausend Konzerten aufgetreten          Tagesordnungspunktes in der Januarsit-           renden Maßnahmen vorgesehen. Dies wür-
sei. Das Orchester zähle zu den weltweit        zung 2017. Allerdings ist der Ortschaftsrat      de sich hervorragend ergänzen.
führenden für Bläsermusik der früheren          nicht bereit, weil dies rechtlich auch nicht
Neuzeit. Frau Hahnke sei international un-      zulässig sei, ein Mischgebiet für das gesam-     Sehr kontrovers wird die Frage, der Außen-
terwegs und Stetten sei stolz, eine solche      te Baugebiet auszuweisen. Man wolle in der       wandgestaltung der Schuppen diskutiert.
Mitbürgerin zu haben. Daneben engagiere         Zwischenzweit weitere Gespräche mit dem          Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, sich
sich Frau Hahnke allein oder mit der Gruppe     Landwirtschaftsamt führen, ob und in wie         an der vorhandenen Umgebungsbebauung
auch bei Schülervermittlungsprojekten und       weit dies über Grunddienstbarkeiten bzw.         zu orientieren (Holzverschalung, respektive
unterstreiche damit ihre hohe soziale und       vertragliche Vereinbarungen dies geregelt        Verputz). Ein Ortschaftsrat fordert, hier auch
pädagogische Kompetenz. Bürgermeister           werden könne. Der Ortschaftsrat empfiehlt        eine Blechfassade zuzulassen. Der Planer
und Ortvorsteher gratulieren der Geehrten       dem Gemeinderat zur Beschlussfassung             wehrt sich jedoch vehement gegen diese
zu diesem großartigen Erfolg. Frau Hahnke       den Gesamtkosten von 1.090.000 € für die         Absichten. Eine längere Diskussion entwi-
bedankt sich ihrerseits beim Bürgermeister,     Erschließung des Baugebiets „Bühläcker-          ckelt sich auch über die Frage, der Zulassung
Ortvorsteher und dem Ortschaftsrat, eben-       Strohschochen“ (Straßenbau, Kanalbau und         von Außenablagerungen, insbesondere
so bei ihren Nachbarn für diese Ehrung und      Wasserversorgung) zuzustimmen. Der Ort-          Holzvorräte. Der Ortschaftsrat ist der Mei-
unterstreicht gleichzeitig ihre Verbunden-      schaftsrat empfiehlt ferner dem Gemeinde-        nung, dass man hier keine Abweichungen
heit mit der Ortschaft Stetten.                 rat das Ingenieurbüro Breinlinger zu beauf-      zulassen könne und eine Gleichbehandlung
                                                tragen, die Ausschreibung zeitnah auf den        mit anderen Schuppengebieten anstreben
TOP 2                                           Weg zu bringen. Diese Beschlüsse werden          müsse. Demzufolge seien Außenablagerun-
Erschließung Baugebiet „Bühläcker-              einstimmig gefasst.                              gen nur bedingt zulässig. Eine gewerbliche
Strohschochen“: Vorstellung der Aus-                                                             Nutzung im Außenbereich des Grundstü-
führungsplanung und Beauftragung der            TOP 3                                            ckes, soll weitestgehend nicht möglich. Da-
Ausschreibung                                   Bebauungsplan „Tellenäcker-Bühläcker             rauf weist der Ortschaftsrat hin. Dies insbe-
Der Beratung liegt die Vorlage Nr. 14/2016      Erweiterung Ost“: Feststellung Entwurf           sondere deshalb, dass man aus Gründen der
zugrunde. Ortsvorsteher und Dipl.Ing. Kars-     und Beschluss Ofenlage                           Gleichbehandlung mit dem obig ansässigen
ten Zinger erörtern die Vorlage. Insbeson-      Der Beratung liegt die Vorlage Nr. 15/2016       Forstunternehmens konsequent sein müsse.
dere bemerken sie, dass die Kostenschät-        zugrunde. Der Beratung liegt ferner ein La-      Die Verwaltung wird aufgefordert mit dem
zungen, aber auch die Ausschreibungstexte       geplan sowie Schnitte, der Bebauungsplan-        Forstunternehmer zu verhandeln über eine
zwischenzeitlich abgeschlossen seien. Die       entwurf, zeichnerischer Teil und schriftlicher   Betriebsverlagerung, insbesondere was die
Gesamtkosten für die Entwässerung, Was-         Teil, die Umweltprüfung inklusive Umweltre-      Produktion und Lagerung von Brennholz
serversorgung und den Straßenbau bei            port mit Fotodokumentation und Umwelt-           angehe.
insgesamt 1.090.000 € lägen. Die Aus-           bilanz sowie eine Abwägungstabelle über
schreibung soll nun zeitnah auf den Weg         die frühzeitige Anhörung der Behörden und        Der Ortschaftsrat empfiehlt nach langer
gebracht werden. Allerdings müsse man die       der Öffentlichkeit zugrunde. Ortsvorsteher       und ausgiebiger Diskussion dem Gemein-
Rechtskraft des Bebauungsplans zunächst         Buschle erörtert die Vorlage im Detail. Ins-     derat den Entwurf des Bebauungsplans „Tel-
abwarten. Die Kostenberechnung für die          besondere geht er auf die eingegangenen          lenäcker-Bühläcker Ost“ in der Fassung vom
Kanalisation und die Wasserversorgung           Bedenken, Anregungen und Wünsche der             18.10.2016 zu billigen und nach § 3 Abs. 2
liegt bei 574.000 €, während die Kostener-      Träger öffentlicher Belange ein. Er verweist,    BauGB öffentlich auszulegen. Des Weiteren
mittlung für den Straßenbau bei 516.000 €       dass die meisten der strittigen Punkte           empfiehlt der Ortschaftsrat dem Gemein-
liegt. Daneben werden weitere technische        schwerpunktmäßig mit dem Landratsamt             derat den Entwurf, der zusammen mit dem
Details besprochen. Insbesondere ist der        und den dort beteiligten Fachdisziplinen         Bebauungsplan aufgestellten öffentlichen
Ortschaftsrat der Auffassung, dass vom Kin-     im Vorfeld ganz oder teilweise ausgeräumt        örtlichen Bauvorschrift in der Fassung vom
dergarten bis zum Friedhof unbedingt ein        werden konnten. In einem sehr kritischen         30.10.2016 zu billigen und nach § 3 Abs. 2
Gehweg geführt werden müsse. Die Kosten         Abwägungsprozess und nach langer und             ebenfalls öffentlich auszulegen. Dieser Be-
hierfür beziffert das Büro Breinlinger zwi-     intensiver Diskussion nimmt der Ortschafts-      schluss wird mehrheitlich bei 6 Ja und 2
schenzeitlich mit ca. 14.000 € brutto. In der   rat auch Stellung zu den Bedenken und            Enthaltungen gefasst. Der Ortschaftsrat dis-
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kutiert sehr intensiv auch die Abwägungs-     • Aktivierung     des     Bürgerschaftlichen      TOP 5
tabelle und schließt sich den Vorschlägen       Engagements:-Bürgerworkshop (HH)                Baugesuche 2017
an, die von Seiten der Verwaltung gemacht     • Bebauungsplan „Bühläcker/Strohscho-             Es liegen keine Baugesuche vor.
wurden, auch mit dem Hinweis, die Umwelt-       chen“: Ingenieurplanung und Herstellung
bilanz nochmals entsprechend zu überprü-        (HH 2017/2018 ; evtl. durch Verpflichtungs-     TOP 6
fen und anzupassen, auch bezüglich die Op-      ermächtigungen )                                Bürgerfragestunde
tion Schafbeweidung auf den Grundstücken      • Bebauungsplan Zillhalde II (Abrundung           Wird nicht in Anspruch genommen.
Flst. 1470 und 1445 zu prüfen, um so eine       auf Basis des geltenden Flächennutzungs-
größere Beweidungsfläche zu schaffen.           planes-unter Aspekt “Fertigbauen“) Auf-         TOP 7
                                                stellungsbeschluss: Planungsleistungen          Bekanntgaben, Anfragen, Verschiedenes
TOP 4                                           (HH/ mifrifi)                                   Ortsvorsteher Buschle bedankt sich bei
Anmeldungen und Wüsche des Ort-               • Bebauungsplan: Erweiterung Schup-               den Gemeinde und Ortschaftsräten für die
schaftsrats für das Haushaltsjahr 2017          pengebiet „ Stettener Tal“ – Planungs-          guten und konstruktiven Beratungen wäh-
Ortsvorsteher und Bürgermeister, sowie          leistung – (HH)                                 rend des vergangenen Jahres. Vieles konnte
Kämmerer Läufer weisen darauf hin, dass       • Bebauungsplan . Tellenäcker-Bühlä-              im vergangenen Jahr wieder abgearbeitet
angesichts der großen Investitionsvorha-        cker-OST- ohne Kosten; diese sind vom           werden, Stetten sei insgesamt auf einem
ben, die die Stadt als Gesamtes zu leisten      Vorhabenträger zu inanzieren.                   sehr guten Weg. Den Mitgliedern des Ort-
habe, Sparen angesagt sei. Vor diesem Hin-    • Pflegeschnittarbeiten an den Bäume              schaftsrats und der gesamten Bevölkerung
tergrund müsse sich auch der Ortschaftsrat      entlang der „Hangenstaige“ und Ersatz-          wünscht der Ortsvorsteher eine besinnliche
entsprechend disziplinieren. Man sei sich       bepflanzung „Allmandstaige“(HH/MiFri-           Adventszeit, frohe Weihnachten und alles
der hohen Verantwortung bewusst. Der Be-        Fi)_- diese sollen aus dem Forstaushalt         Gute für das kommende Jahr.
ratung liegt eine, von Ortvorsteher Buschle     – „Kultur – und Nutzungsplan FORST“)-
gefertigte, Tischvorlage über verschiedene      inanziert werden                                TOP 7.1
Maßnahmen im investiven und laufenden         • Anlegung von Aussichts- und Ruheplät-           Erhöhung Verkehrssicherheit für Radfah-
Bereich vor.                                    zen nach vorheriger Besichtigung durch          rer im Bereich der Donaubrücke
Es handelt sich hierbei um folgende Maß-        OR(HH 2017)                                     Dieser Tagesordnungspunkt wird zur weite-
nahmen:                                       • Bestückung der Vitrinen für die „ Lietstube     ren Behandlung in die nächste Beratungs-
                                                “ im Bürgerhaus mit Produkten der Stette-       runde im Januar 2017 verwiesen.
Der Haushalt 2017 und die Anfänge der           ner Gewerbeunternehmen. (HH 2017)
mittelfristigen Finanzplanung (2017-          • Hinweisschilder auf Ausgrabungsfelder           gez. Emil Buschle
2021) werden geprägt sein von verschie-         und Beschreibung der öffentlichen und
denen Schwerpunktmaßnahmen (teil-               kirchlichen Gebäude in Stetten (Gestal-         Ortsvorsteher
weise Fortsetzungsmaßnahmen aus                 tungsvorschlag: durch A. Ketterer. Inhalt: A.
Vorjahren):                                     Linke) –(MiFRiFi)
• Ausbau der Wendeplatten in der Nel-         • Städtebauliches Gutachten für Aufnahme
  kenstrasse und Mozartstrasse (MiFRi Fi)       ins Landessanierungsprogramm:
• Friedhof :
• Mauersanierung im alten Friedhof, u.a An-   (Darstellung der Sanierungsschwerpunkte
  lage und Neugestaltung                      (MFP)

der Ewigkeitsgräber und des Bereichs der      Regelmäßige wiederkehrende Anmel-
Kindergräber,                                 dungen aus dem Bereich der
weitere Wasserentnahmestelle im alten         • Feuerwehr Abt. Stetten nach Vorlage durch
Friedhof                                        den Abteilungskommandanten D. Specker
Feuerschale am Ehrenmal                       • des Kindergartens nach Vorgabe durch die
Neupflasterung der Wege im alten Friedhof       Leiterin Magda Roth
Realisierung der Konzeption nach Land-        • Landwirtschaftlicher Wegebau nach Vor-
schaftsplaner A. Ketterer (HH 2017 )            gabe durch Ortsobmann H.Huber
• Hallenboden Gemeindezentrum/ Au-            • Forstwirtschaftlicher Wegebau nach Vor-
  ßenanstrich /Treppensanierung EG/OG           gabe in den forstwirtschaftlichen Be-
  Gemeindezentrum ( MiFri) für 2019 –           triebsplänen ( Ziele: mehr Unterhaltung/
  zum 30 jährigen Jubiläum)                     Freilegung statt Neubau- und Selbstfinan-
• Rathaus : Eingangselement, Trittstufe         zierung über Bauaushub
  am Rathaus ( HH 2017)/ Dachgesims           • Kultur, nach Vorgaben des „Fördervereins-
  (MiFriFi)                                     Stetten Begegnungen im Dorf“
• Beseitigung von Schäden „Allmandstei-       • Zuschuss an Musikkapelle im Rahmen der
  ge“ , Neuasphaltierung des Bereichs           Vereinsförderung für Schuppenanbau an
  vom Friedhof bis zum 2. Kehrrank sowie        Dreschschuppen (25 %, max. 2000 Euro).
  einer Teilläche im Bereich des Aussied-
  lerhofs und zur neuen Wasserversor-         Aus der Mitte des Ortschaftsrat werden
  gungsstation. ( MifriFi )                   weitere Vorschläge vorgetragen:
• Sanierung der „Hangensteige“ im Bereich     Entfernung/Kennzeichnung der Wurzelstö-
  der ehem. Hausmülldeponie (MifriFi)         cke an der „Allmandsteige“ aus Gründen der
• Plegemaßnahme in Abstimmung mit             Verkehrssicherungspflicht
  Naturschutzbehörde vom „Riedbrun-           Bestuhlung Gemeindezentrum; neue Spül-
  nen“ bis zum „Ententäle“ (HH 2017)          und Kaffeemaschine. ( Dies soll im Rahmen
• Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahr-      des Gesamtkonzepts Sanierung Gemeinde-
  zeuges: KAT-S (HH 2017)                     zentrum 2018/2019 gelöst werden.
• Neubau eines gemeinsamen Feuerwehr-
  hauses (Planungsrate) (HH 2017 )            Der Ortschaftsrat empfiehlt dem Gemeinde-
• Dorfsanierung: Beseitigung/Aufwertung       rat dis vorstehend genannten „ Projekte“ im
  von städtebaulichen Mangellagen:            Haushalt (HH) 2017 bzw. in der mittelfristi-
• ehem. Gasthaus „ Schlüssel“ / „Wendels-     gen Finanzplanung (MifiFi) zu berücksichti-
  haus“/„Alter Schlüssel“ (HH/MFP)            gen.
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