Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 37 Freitag, den 17. September 2021 Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen Staatssekretärin Katrin Eder nennt Regelbetrieb als Ziel der Maßnahme LANGMEIL – Die Arbeiten laufen! „Für unsere Region ist der Erhalt Fast 28 Kilometer Strecke der Zel- und weitere Ausbau dieser Strecke lertalbahn werden ertüchtigt. Das ein bedeutendes Projekt, das von al- Ziel: 2023 soll ein ausgedehnter len Beteiligten in vertrauensvoller Ausflugsverkehr zwischen Mons- Zusammenarbeit geplant und reali- heim und Kaiserslautern rollen. siert wird. Seit Beginn der Reaktivie- 1872 eingeweiht, war die Zellertal- rung im Jahr 2001 haben wir das Ziel bahn einst Verbindungsstück der verfolgt, die Strecke irgendwann in Strecke München – Paris. Nachdem den Rheinland-Pfalz-Takt zu integ- 1998 der Verkehr (auch für Güter) rieren, um langfristig eine dauerhaf- komplett eingestellt wurde, hatte te Verbindung zwischen Worms, sich der Donnersbergkreis zur Monsheim und Kaiserslautern und Sicherung der Strecke um die Er- damit einen wichtigen „Brücken- haltung der Infrastruktur bemüht. schlag“ zwischen Rheinhessen und Der 2001 gestartete saisonale Aus- der Pfalz herzustellen“, sagte Heiko flugsverkehr an Sonn- und Feierta- Sippel, der Landrat des Kreises Al- gen musste 2017 aufgrund gravie- zey-Worms. render technischer Mängel einge- Ein Vorhaben, das auch sein Amts- stellt werden. kollege Rainer Guth verfolgt: „Wir Der Ausflugsverkehr, der durch haben lange für die Ertüchtigung der den Zweckverband Schienenperso- Zellertalbahnstrecke gekämpft. nennahverkehr bestellt und finan- Ganz besonders sind wir auch dem ziert wird, wurde mit einem großen Förderverein Eistalbahn / Zellertal- Engagement des Fördervereins Eis- bahn sowie den Betriebsleitern für talbahn/Zellertalbahn unterstützt. das große Engagement dankbar.“ In den 16 Jahren wurden dafür Nach der Ertüchtigung soll im Jahr 35.000 Ehrenamtsstunden er- 2023 ein ausgedehnter Ausflugsver- bracht. kehr auf der Strecke unterwegs sein, Im vergangenen Jahr gab es grünes an Samstagen, Sonntagen, Feierta- Licht für eine Ertüchtigung der gen und während der Ferien jeden Strecke. Der damalige rheinland- Mittwoch. Langfristige Ziele, das pfälzische Verkehrsminister Volker hob Dr. Fritz Brechtel, Verbandsvor- Wissing überbrachte einen Förder- steher des Zweckverbandes Schie- bescheid über 6,7 Millionen Euro. nenpersonennahverkehr Rheinland- Die Gesamtkosten sind auf 8,3 Mil- Pfalz Süd, hervor, seien die lionen Euro kalkuliert. Es besteht Integration der Zellertalbahn in den die Hoffnung auf weitere Förder- Rheinland-Pfalz-Takt sowie die Ent- mittel nach Eisenbahnkreuzungs- wicklung dieser Schienenstrecke zu gesetz – für die Bereiche, wo offizi- einer attraktiven und schnellen Ver- elle Straßen wie Kreisstraßen die bindung zwischen den Zentren Kai- Bahnstrecke kreuzen. Den Restbe- serslautern und Worms. Dadurch trag tragen der Donnersbergkreis, Zum Start der Bauarbeiten löst Staatssekretärin Katrin Eder symbolisch könnten umfangreiche Reisezeitvor- der Kreis Alzey-Worms und die eine Schwellenschraube der Zellertalbahn bei Langmeil. teile von mindestens 20 Minuten je Verbandsgemeinden Monsheim, Richtung zwischen beiden Städten Göllheim, Kirchheimbolanden und durch einen saisonalen Ausflugs- GmbH aus St. Ingbert hatte den realisiert werden. Aktuell in Vorbe- Winnweiler. verkehr hilft, die Infrastruktur für Zuschlag für die ersten Arbeiten an reitung ist ein Planfeststellungsver- „Für den Klimaschutz im Ver- einen möglichen künftigen Regel- der Strecke in Höhe von 1,233 Mil- fahren, das für die Sicherung und kehrsbereich spielt der ÖPNV eine betrieb einsatzbereit zu halten“, lionen Euro erhalten – dazu gehö- den Ausbau der Bahnübergänge nö- zentrale Rolle. Der Schienenver- sagte Katrin Eder, Staatssekretärin ren der Gleisumbau in Marnheim, tig ist. Davon hänge letztlich auch kehr bildet hier das Rückgrat: Jeder im Ministerium für Klimaschutz, Erneuerung des Oberbaus und von der Zeitplan für die Wiederauf Kilometer, der auf der Schiene an- Umwelt, Energie und Mobilität, bei Weichen sowie die Erneuerung ei- nahme des Ausflugsverkehrs ab, ver- statt im eigenen Pkw zurückgelegt einem Baustellenrundgang in Höhe nes Durchlasses. Bis Mitte Novem- deutlichte Guth. Auf der Strecke wird, spart CO2 ein. Gerade die Alsenbrück-Langmeil. ber, so der Plan, soll dies abge- müssen elf Bahnübergänge und 15 Sicherung solcher Nebenstrecken Die Firma Peter Gross Bahnbau schlossen sein. Brücken ertüchtigt werden.
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 17. September 2021 BÜRGERSERVICE Notrufnummern Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei...................................................................................................................1 10 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger nur in dringenden F ällen aufge- Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 sucht werden. Es ist damit zu rechnen, dass es bei publikumsintensiven Bereichen Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen (z. B. Einwohnermeldestelle) zu längeren Wartezeiten kommen kann, da nur eine zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 bestimmte Anzahl an Besuchern in das Verwaltungsgebäude eingelassen werden darf. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunikationswege wie Telefon, Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) E-Mail oder die Internet-Angebote. am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, 0170 - 8 01 02 16, Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Kita Kunterbunt, Rödlerstr. 3 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Krankenhaus Sprechzeiten: Mittwoch, 18.30 – 20.00 Uhr, Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1, Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr Apotheken Notdienst 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Feuerwehren Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Unterstützung in besonderen Lebenslagen Polizei Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim Polizeikommissar Frank Wagner Frau Andrea Möws............................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim..................................................... 0 62 47 / 870 Fax: 0 62 47 / 89 0 Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Pflegestützpunkt Osthofen Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr; Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Iris Umbehr iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de����������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 Irena Markheim irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Störungs- und Bereitschaftsdienste An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen. Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Informationen und Terminvereinbarung Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr unter der ��������������������������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7082 Störungsdienst..............................................................................................................0 62 42 / 50 05-40 per E-Mail unter hutflies.laura@alzey-worms.de. Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) Offene ärztliche telefonische Sprechstunde Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)..............................................................0 62 43 / 90 62-40 Mo. 10 – 12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter 06731 / 408-7079. Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Verbandsgemeindewerke Monsheim................................................................. 01 72 / 3 52 16 45 Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression, Mehr-Generationen-Haus, Schlossgasse 13, 55232 Alzey Elektro-Notdienst....................................................................................................... 01 72 / 741 55 74 Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19-21 Uhr Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Wegen der Corona-Pandemie: Voranmeldung per Email unter Erdgasversorgung / Stromversorgung shgdepressionalzey@gmx.de oder per WhatsApp unter 0159 / 08 18 15 80. EWR Netz GmbH, Alzey (während der üblichen Geschäftszeiten):���������������������������������������������������������������� 06241 848-300 Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung)........................................ 0 67 31 / 49 63 01 bei Störfällen (rund um die Uhr)..................................................................................0800 184 8800 Jugendscout Justyna Ewa Gladosch ������������������������������������������������������ Mobil 0172 / 74 86 828 Telefon Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung, DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):....E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 ������������������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):..................E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Deutsche Telekom Kundenservice........................................................................... 0800 / 33 01 000 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms����������� Tel. 0151 / 5127 8604 Deutsche Telekom Bauherren-Beratung................................................................ 0800 / 33 01 903 oder Bundesweites Opfer-Telefon ........................................................................................... 116 006 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 17. September 2021 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Amtlicher Teil Übersicht über wesentliche Änderungen Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Die 26. CoBeLVO ist am 12. September 2021 in Kraft getreten. Mit der 26. Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden CoBeLVO wird nicht mehr allein auf den Inzidenzwert abgestellt. Stattdessen sind nunmehr drei Warnstufen gebildet worden. Diese beruhen auf drei Kriterien: der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs- Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Verbandsgemeinde Monsheim Die Stufen werden jeweils ausgerufen, wenn mindestens zwei der drei Leit- indikatoren erreicht werden. Die Warnstufen für Rheinland-Pfalz Leader-Region Leitindikatoren Warnstufe 1 Warnstufe 2 Warnstufe 3 Rhein-Haardt 7-Tage-Inzidenz Bis höchstens Mehr als 100 bis Mehr als 200 Fachgruppensitzungen (+USAF) 100 höchstens 200 für die Erstellung der neuen Regionalkonzeption 7-Tage-Hospitali Kleiner 5 5 bis 10 Größer 10 Die LEADER-Region Rhein-Haardt (VG Leiningerland, VG Monsheim, sierungs-Inzidenz VG Freinsheim und Stadt Grünstadt) will sich für die Förderperiode 2023 (nach Versorgungs- bis 2028 erneut bewerben. Derzeit läuft der Prozess zur Erstellung der gebiet) Lokalen Integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE), die Grund- Anteil Kleiner 6 % 6 % bis 12 % Mehr als 12 % lage zur Bewerbung ist. Dafür braucht es eine breite Beteiligung der Be- Intensivbetten völkerung. Im September und Oktober veranstaltet die LAG verschiede- Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms ne Workshops in den vier Hand-lungsfeldern. Die LAG würde sich über eine rege Beteiligung freuen. Jede*r ist willkommen. Nach dem Konzept der neuen Verordnung bleiben Geschäfte, Restaurants, Fachgruppensitzungen 1. Runde: Hotels, Theater, Kinos, Zoos etc. und Veranstaltungen, Kirmes, Volksfeste so- Engelsberghalle Offstein, 22.9.21 wie Messen, Spezialmärkte und Flohmärkte und ähnliches im Sinne des Lan- Joh.-Peter-Schneider-Str. 4, 67591 Offstein desgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte grundsätzlich auch bei 18.00 Uhr (Regionale Wirtschaft, Forst-, Landwirtschaft und steigenden Warnstufen grundsätzlich geöffnet bzw. möglich, jedoch redu- Weinbau) ziert sich die zulässige Personenzahl ungeimpfter Personen je nach Warn 20.00 Uhr (Qualitativer Tourismus und Naherholung) stufe. Kinder bis zum 11. Lebensjahr sind geimpften Personen gleichgestellt, § 3 Dorfgemeinschaftshaus Wiesengrund, 23.9.21 Abs. 8 der 26. CoBeLVO. Hauptstraße 16, 67229 Großkarlbach 18.00 Uhr (Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität) Allgemeine Regelungen 20.00 Uhr (Dorf- und Stadtentwicklung) Die allgemeinen Regelungen finden sich nunmehr in § 3 der Verordnung (zuvor § 1). Fachgruppensitzungen 2. Runde: Bei spontanen Zusammenkünften im öffentlichen Raum gilt weiter das Ab- 26.10.21 Dorfgemeinschaftshaus Kleinkarlbach, standsgebot (Ausnahme: ÖPNV). Hauptstraße 46, 67271 Kleinkarlbach Weiterhin gibt es wie zuvor eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, 18.00 Uhr (Regionale Wirtschaft, Forst-, Landwirtschaft und die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zu- Weinbau) gänglich sind (Supermarkt, Rathaus etc.). Die Ausnahmen (Kinder bis zum 6. 20.00 Uhr (Qualitativer Tourismus und Naherholung) Lebensjahr, aus gesundheitlichen Gründen, tagesaktueller Test bei Mitarbei- 28.10.21 Mehrzweckraum Tourist-Info Kallstadt, terinnen und Mitarbeitern) greifen weiter. Weinstraße 111, 67169 Kallstadt 18.00 Uhr (Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität) Personenbegrenzung im öffentlichen Raum 20.00 Uhr (Dorf- und Stadtentwicklung) Neu ist die Personenbegrenzung im öffentlichen Raum, § 4 Abs. 1 der 26. CoBeLVO. Geimpfte, Genesene bzw. Kinder bis zum 11. Lebensjahr können Bei Nachfragen wenden Sie sich an den Regionalmanager der LAG, ohne Begrenzung zusammenkommen. Für nicht-immunisierte Personen Dr. Peter Dell entweder per E-Mail: peter.dell@kobra-online.info oder Tel. (weder geimpft, genesen, noch Kind unter 12) gelten Begrenzungen: in (0 63 41) 6 21 50. Warnstufe 1 höchstens 25, in Warnstufe 2 höchstens 10 und in Warnstufe 3 höchstens 5 Personen. Die Publikation wird im Rahmen des Entwick- lungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Veranstaltungen, Volksfeste, Kirmes, Messen etc., § 5 Europäischen Union und dem Land Rheinland- Es wird nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Veranstaltungen dif- Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Um- welt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und ferenziert. Entscheidend sind nunmehr allein, ob die Veranstaltung im In- Forsten Land Rheinland-Pfalz durchgeführt. nenraum oder im Freien stattfindet. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, zwischen zwei Modellen zu entscheiden: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung a) Innenbereich Modell „Maske oder Abstand“; § 5 Abs. 2 der 26. CoBeLVO des ländlichen Raums: Für nicht-immunisierte Personen gibt es eine Personenbegrenzung Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete. (Warnstufe 1 = 250, Warnstufe 2 = 100, Warnstufe 3 = 50). Insgesamt gibt es keine Obergrenze für Veranstaltungen, solange diese Anzahl an nicht- immunisierten Personen nicht überschritten wird. Kontakterfassungspflicht und Testpflicht für nicht-immunisierte Perso- nen. Sodann hat der Veranstalter ein Wahlrecht, ob das Abstandsgebot ein- Wohnraum für Asylbewerber gehalten wird (dann keine Maske), oder ob auf die Abstände verzichtet Die Verbandsgemeinde Monsheim benötigt in nächster Zeit weiteren wird (dann Maskenpflicht). Wohnraum für Asylbewerber. Das Mietverhältnis wird mit der Verbandsgemeinde Monsheim b) Innenbereich Modell 2 G plus, § 5 Abs. 4 geschlossen und durch die Verbandsgemeindeverwaltung betreut. Sind in Warnstufe 1 nur 25 nicht-immunisierte Personen anwesend, bzw. Personen, die bereit wären, entsprechend geeigneten Wohnraum zu in Warnstufe 2 nur 10 und in Warnstufe 3 nur 5 Personen, kann sowohl vermieten, können sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau auf die Maskenpflicht als auch auf das Abstandsgebot verzichtet wer- Leonhardt, Telefon 06243-1809-48, E-Mail: corina.leonhardt@vg- den. monsheim.de oder Frau Baade, Telefon: 06243-1809-13, E-Mail: kathrin. baade@vg-monsheim.de in Verbindung setzen. c) Modell „Maske oder Abstand“ im Freien, § 5 Abs. 3 Ralph Bothe, Bürgermeister Zugangssteuerung, Vorausbuchungspflicht und Testpflicht für nicht- immunisierte Personen.
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 17. September 2021 Allgemeine Personenobergrenze von insgesamt 25.000 Personen. Gastronomie, § 9 • § 9 Abs. 1 Nr. 4: Testpflicht für nicht-immunisierte Personen Für nicht-immunisierte Personen gelten zudem folgende Personenbe- • § 9 Abs. 3: Sind höchstens 25 nicht-immunisierte Personen (Warnstufe 1) grenzungen: und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen gleichzeitig anwesend, entfällt die Einhaltung des Abstands- Feste Sitz- oder Stehplätze gebots und für Gäste die Einhaltung der Maskenpflicht. Bei Erreichen Warnstufe 1: höchstens 1.000 nicht-immunisierte Personen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert Warnstufe 2: höchstens 400 nicht-immunisierte Personen sich die Personenzahl nach Satz 1 auf 10 nicht-immunisierte Personen, Warnstufe 3: höchstens 200 nicht-immunisierte Personen bei Erreichen der Warnstufe 3 auf 5 nicht-immunisierte Personen. Ohne feste Plätze Kultur, § 17 Warnstufe 1: höchstens 500 nicht-immunisierte Personen Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Innen Warnstufe 2: höchstens 200 nicht-immunisierte Personen bereich ist nur zulässig, wenn nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Perso- Warnstufe 3: höchstens 100 nicht-immunisierte Personen nen (10 in Warnstufe 2, 5 in Warnstufe 3) anwesend sind. Testpflicht für Tätig- keiten mit verstärktem Ausstoß, wie z. B. Gesang, für nicht-immunisierte Wahlrecht des Veranstalters Personen. entweder Abstandsgebot ohne Maske oder keine Abstände und Maske Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen o. ä., § 17 Abs. 4 Personenbegrenzung nach Festsetzung der Kreisverwaltung. Sind in einer d) Modell 2 G plus im Freien; § 5 Abs. 4 Einrichtung höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur Sind in Warnstufe 1 nur 25 nicht-immunisierte Personen anwesend, bzw. genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen gleichzeitig an- in Warnstufe 2 nur 10 und in Warnstufe 3 nur 5 Personen, kann sowohl wesend, entfallen die Begrenzung der Personenzahl nach Satz 2, die Einhal- auf die Maskenpflicht als auch auf das Abstandsgebot verzichtet wer- den. tung des Abstandsgebots und für Besucherinnen und Besucher die Einhal- tung der Maskenpflicht. Im Übrigen verbleibt es bei den vorstehend Diskotheken/Clubs angeordneten Schutzmaßnahmen. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Für Diskotheken und Clubs sind keine gesonderten Regelungen in der Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach CoBeLVO mehr vorgesehen. Es gelten insoweit die für den Veranstaltungs- Satz 1 auf 10 nicht-immunisierte Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf bereich geltenden Regelungen. 5 nicht-immunisierte Personen. Standesamtliche Trauungen Schulen, § 14 Für standesamtliche Trauungen gelten die Vorgaben für Veranstaltungen In Warnstufe 1 gilt grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht (Personenbegrenzung nur für nicht-immunisierte Personen). jedoch am Platz und im Freien. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt Warnstufe 2, besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schu- Bestattungen, § 5 Abs. 6 len auch am Platz. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am Bei Zusammenkünften von Personen anlässlich Bestattungen gilt die Mas- Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förder- kenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des schulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen. Maske tragen oder tolerieren können. Weitere Ausnahmen von der Masken- pflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trin- Religion, § 6 ken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten. In geschlossenen Räumen gilt – neben dem Abstandsgebot – durchgehend Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schü- die Maskenpflicht. lerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eige- Abs. 4: nen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und Nehmen an Gottesdiensten, Veranstaltungen oder Unterricht zur Vorberei- Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht ab- tung auf Kommunion, Konfirmation, Firmung oder vergleichbare Anlässe in sondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinan- geschlossenen Räumen höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im derfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen teil, am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene entfällt die Einhaltung des Abstandsgebots und die Maskenpflicht. Im Übri- Personen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch gen verbleibt es bei den vorstehend angeordneten Schutzmaßnahmen. Bei strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittel- Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt baren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach ei- reduziert sich die Personenzahl nach Satz 1 auf 10 nicht-immunisierte Perso- nem negativen PCR-Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der nen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf 5 nicht-immunisierte Personen. darauffolgenden Test- und Maskenpflicht. Kommunale Gremiensitzungen, § 4 Abs. 5 Freizeiteinrichtungen, Zoos, Spielhallen, § 13 Ratssitzungen, Bürgerversammlungen etc. fallen weiterhin unter das Selbst- Im Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtun- organisationsrecht der kommunalen Gebietskörperschaften. Empfehlens- gen sowie in Zoos und botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gilt wert ist eine Orientierung an den Vorgaben zur Zulässigkeit von Veranstal- – unabhängig von der Warnstufe – immer die Testpflicht für alle nicht-immu- tungen. nisierten Personen. Sport, § 12 Gleiches gilt für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähn- Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Au- lichen Einrichtungen. Sind in Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Ein- ßenbereich sind mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Üb- richtungen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig an- rigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellten Perso- wesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen nen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der gleichgestellten Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Masken- Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. pflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht) bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Kitas, § 15 Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. § 15 Abs. 4: Für jugendliche und erwachsene Personen gilt in einer unmittel- baren Bring- oder Holsituation am Einrichtungsbetrieb die Maskenpflicht. Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht, § 16 Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur in Warnstufe 3. Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist im Innen- und Außenbe- reich mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen ledig- Testpflicht am Arbeitsplatz, § 8 Abs. 1 lich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen) Wer 5 Tage lang nicht wegen Urlaub an der Arbeits- und Betriebsstätte war, zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Im- unterliegt der Testpflicht. Immunisierte Personen haben die Möglichkeit, munisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen. sich durch Nachweis des Impf- bzw. Genesenen-Status, befreien zu lassen. Ralph Bothe, Bürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 17. September 2021 Flörsheim-Dalsheim Impfbus kommt nach Flörsheim-Dalsheim Mittwoch, 22.09.2021 von 9:00 bis 12:00 Uhr Gelungene Dalsheimer Kerwe 2021 Parkplatz des Bürgerhauses, Alzeyer Straße 121 Vielen Dank an alle Aktive! An dieser Stelle möchte ich mich namens der Ortsgemeinde und auch im Namen der Dalsheimer Kerwemädchen Mandy und Jennifer bei allen Akti- ven und Besuchern unserer Kerwe 2021 bedanken! Mein besonderer Dank gilt dem Wein & Sektgut Rodensteinerhof der Familie Scherner, die ihren Hof für die Ausrichtung der Kerwe zur Verfügung gestellt und zugleich den Ge- tränkeausschank übernommen haben. Gleichwohl gilt mein Dank der Holzmafia und der Chorgemeinschaft, die am Freitag und Montag das Kerweprogramm mit ihren Veranstaltungen berei- chert haben – ebenso den Schaustellerfamilien Brück und Landgrebe für die hervorragende Bewirtung. Mit der Ausrichtung unserer beiden Traditionsfeste „Flörsheimer Markt“ und „Dalsheimer Kerwe“ haben wir Flörsheim-Dalsheimer bewiesen, dass wir trotz Corona-Auflagen und Einschränkungen schöne und vor allem sichere Feste feiern können. Ebenso möchte ich mich bei allen Spendern bedanken, die für die Fluthilfe im Ahrtal fleißig die aufgestellte Spendendose gefüllt haben. Vielen Dank an sie alle dafür! Um noch mehr Menschen für die Corona-Schutzimpfung gewinnen zu können, macht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz Station in Flörsheim-Dalsheim. Zur Auswahl stehen die Impfstoffe Biontech und Moderna (Zweitimpfung notwendig) oder Johnson & Johnson (nur eine Impfung). Wer sich für eine Impfung mit Biontech oder Moderna ent- scheidet, erhält direkt vor Ort den Termin für die zweite Impfung in einem Abstand von drei bis sechs Wochen. „Natürlich ist auch bei der Impfung in unserem Impfbus ein Arzt mit da- bei, der das notwendige Aufklärungsgespräch durchführt. Dieser gehört genauso zum Team wie die Personen, die impfen, Helfer, Teamleiter und der Busfahrer“, berichtet der Impfkoordinator des Landkreises Alzey- Worms und Geschäftsführer des DRK Kreisverbands Alzey, Norbert Gün- ther. Auch Personen, die ihren Impfpass nicht mit dabeihaben, können geimpft werden. Diese erhalten eine Bescheinigung zum Einkleben. Impfwillige müssen mindestens 12 Jahre alt sein und für ihre Impfung Personalausweis und wenn möglich Krankenkassenkarte und Impfaus- weis mitbringen. Minderjährige Impfwillige werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten geimpft. Kreisverwaltung Alzey-Worms Bestandsaufnahme im Rahmen der Dorferneuerung Mit der Bestandsaufnahme beginnen die Arbeiten für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes in der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim. Mitarbeiter des Kaiserslauterer Planungsbüros WOLF werden Nutzungen, Dachformen, Geschosszahlen, Bausubstanz, Verkehrssituation, Parkplatz situation, Grün- und Freiflächen kartieren und den heutigen Zustand im Bild festhalten. Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme hoffen die Planer auf Mitarbeit und Unterstützung durch die Bürger. Sie versichern, dass sie Anlässlich der Kerweeröffnung am Samstag im Rodensteinerhof konnten bei ihrer Arbeit nicht weiter in Ihre Privatsphäre eindringen werden, als für die Dalsheimer Kerwemädchen Mandy Schroeder und Jennifer Zachmann die sachgerechte Planung unbedingt erforderlich ist. zahlreiche Majestäten aus dem Umland begrüßen (v. l. n. r.): die ehem. Der Zeitraum für die Bestandsaufnahme wird ab der 38. Kalenderwoche, ab Bürstädter Sonnenbotschafterin Saskia, die Weinkönigin der VG Wörrstadt dem 20. September vorgesehen. Caroline, das Horcheimer Kerwemädchen Michelle und natürlich auch das Dennis Zimmermann, VG Monsheim Fräulein von Flörsheim, Franceska I. Koordinationsstelle Dorferneuerung, Sanierung und Bauleitplanung Fahnenschmuck – Erwerben Sie Ihre Ortsfahne jetzt zum „Sonderpreis“! Sie besitzen noch keine Ortsfahne? Kein Problem: Hohen-Sülzen Die Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim bietet allen Bürgerinnen und Bür- gern bis zum 30.09.21 Ortsfahnen in verschiedenen Größen zum Sonder- Danke! preis an: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen möchte sich hiermit bei den engagierten • 3,0 x 1,20m - Sonderpreis 35,- € (statt 45,- €) Helferinnen und Helfern bedanken, welche am 28. August am Arbeitseinsatz • 2,0 x 0,80m - Sonderpreis 30,- € (statt 40,- €) auf dem Spielplatz in der Bahnhofstraße halfen. • 1,5 x 0,60m - Sonderpreis 25,- € (statt 35,- €) Gemeinsam wurden mehr als 25,0m³ Hackschnitzel, zum Ausbessern des Fallschutzes eingebracht. Es wurden verschiedenen Rückschnitte vorge- Erwerben können Sie Ihre Ortsfahne in der Sprechstunde des Ortsbürger- nommen und Müll auf dem gesamten Gelände gesammelt. meisters (mittwochs von 17:30h - 18:30h in der KiTa Kunterbunt, Rödlerstra- Im Namen des Gemeinderates und der Dorfgemeinschaft sagen wir daher: ße 3) oder per Bestellung an ortsfahne@floersheimdalsheim.de. Danke, denn nur durch die Unterstützung und das Engagement unserer Ein- wohner können wir unsere Dorfgemeinschaft stärken und verbessern. Mit freundlichen Grüßen & bleiben Sie gesund! Im Namen der Ortsgemeinde: Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick Andreas Thon, Ortsbürgermeister
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 17. September 2021 Baumspende Geltungsbereich: Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegen folgende Grund- stücke ganz bzw. teilweise der Gemarkung Hohen-Sülzen: Flur 4, Nrn: 9, 10, 11, 16/4 (südlicher Teil des Wirtschaftsweges), 167 (nördlicher Teil des Wirt- schaftsweges), 168 (westlicher Teil des Wirtschaftsweges) und 170. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: im Norden: durch die südliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 4, Nr. 12 im Osten: durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 4, Nr. 169 im Süden: durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 4, Nr. 171 im Westen: durch die östliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 4, Nr. 165/4 (Landesstraße 455) Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch dargestellt. Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes „Erweiterung des Gästehauses Nettelbeck“ der Ortsgemeinde Hohen- Sülzen Die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen möchte sich hiermit für die Spende einer Sommerlinde zur Förderung der Landespflege bedanken. Die Linde wurde durch die Eheleute Fiona und Daniel Obenauer gespendet und bereits Anfang des Jahres in der Bahnhofstraße gepflanzt. Anlass der Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf ge- Spende war die Geburt ihres ersten gemeinsamen Kindes Leopold David Ge- mäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch org Obenauer, welcher am 11. November vergangenen Jahres das Licht der in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim zu jedermanns Einsicht- Welt erblickte. nahme ausgelegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) Im Namen der Ortsgemeinde: Andreas Thon, Ortsbürgermeister wird. Während der Zeit der Auslegung kann sich die Bevölkerung über die allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gele- genheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Die Planurkunde, die Begründung, die textlichen Festsetzungen und die Ge- „Erweiterung Gästehaus Nettelbeck“ der Gemeinde Hohen-Sülzen; staltungssatzung über die örtlichen Bauvorschriften können zudem auch im Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim (https:// Abs. 1 Satz 2 und www.vg-monsheim.de) unter Verwaltung/Informationen für Behörden und Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. TÖB/Bauleitplanung eingesehen werden. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Die Unterlagen können ebenfalls gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf dem Geo Bekanntmachung portal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) als zentrales Internet- Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der portal des Landes abgerufen bzw. eingesehen werden. Gemeinderat Hohen-Sülzen in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Gästehaus Net- Gerne stehen wir Ihnen auch während dieser schwierigen Zeit zur Verfügung. telbeck“ beschlossen hat. Aus diesem Grund machen wir Sie aufgrund der notwendigen Eindämmung Das Gästehaus Nettelbeck als ehemaliger landwirtschaftlicher Aussiedlerhof des Corona Virus SARS CoV-2 auf die folgende Vorgehensweise zur mög bietet bereits seit vielen Jahren Gästezimmer für touristische Zwecke an. Da lichen Einsichtnahme aufmerksam: die Nachfrage durch den aufstrebenden Tourismus und ein verstärktes Inte- resse nach Naherholungsmöglichkeiten signifikant gestiegen ist und auch Das Rathaus ist aufgrund der aktuellen Lage wegen Eindämmung des Coro- weiterhin eine positive Entwicklung zu erwarten ist, soll das Gästehaus dem na-Virus SARS-CoV-2 für Besucher geöffnet und der Dienstbetrieb aufrecht- Bedarf entsprechend um mehrere Zimmer in einem separaten Gebäude er- erhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen mög- weitert werden. Dies führt zudem auch zu einer Attraktivitätssteigerung der lich ist. Eine Terminvereinbarung halten wir jedoch für sinnvoll. Zum gesamten Weinbauregion sowie der Verbands- und Ortsgemeinde mit posi- vereinbarten Termin erfolgt die Öffnung der Eingangstür nach Anmeldung. tiven Synergieeffekten für die ansässigen Weinbau- bzw. Gastronomiebe- Ein Mitarbeiter wird Sie dann zum Konferenzraum begleiten. triebe. Dies war Grundlage der Entscheidung des Gemeinderates Hohen- Bei einem Besuch der Verwaltung sind die jeweils gelten Auflagen nach der Sülzen über die Aufstellung des Bebauungsplanes. aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zu beachten. Lage: Gegenstand der Auslegung: Das Plangebiet liegt südlich der bebauten Ortslage und direkt östlich an der Ausgelegt werden der Entwurf der Planurkunde, die textlichen Festsetzun- Landesstraße 455. gen (bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlicher Art), der Vorhaben- Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 0,82 ha. und Erschließungsplan und die Begründung.
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 17. September 2021 Der Planentwurf incl. Anlagen liegt in der Zeit vom 28. September 2021 bis einschl. 28. Oktober 2021 Monsheim im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Al- zeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Erdgeschoss, Zimmer 1.1 (Konferenz- HAUPTSATZUNG raum), während der Dienststunden der Ortsgemeinde Monsheim Der Ortsgemeinderat Monsheim hat in seiner Sitzung am 23.08.2021 auf Montag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Lan- 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr desverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des Donnerstag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Ehrenämter (KomAEVO) in der jeweils heute gültigen Fassung die folgende Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: öffentlich aus. §1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben Hinweis: (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Monsheim erfolgen Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplan im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Monsheim. eingereicht werden. Die Anregungen etc. können bei der Verbandsgemein- Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Inter- deverwaltung, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim vorgebracht werden. net unter der Adresse „https://www.monsheim.de“ Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass nicht (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Er- fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über läuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in dem die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Ver- Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer waltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen Straße 15, 67590 Monsheim zu jedermanns Einsicht während der Dienst- geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung stunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge- Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am macht werden können. Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntma- Hohen-Sülzen, 08. September 2021 gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister chung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist be- trägt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werkta- gen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen Mörstadt werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrie- ben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz Bekanntmachung 2 entsprechend. Am Mittwoch, den 22. September 2021 um 19:00 Uhr findet im Dorfge- (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des meinschaftshaus der Ortsgemeinde Mörstadt die 17. öffentliche/nichtöf- Ortsgemeinderates Monsheim oder eines Ausschusses werden abwei- fentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Mörstadt für die Wahlperiode 2019 chend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die – 2024 statt. sich am Rathaus in Monsheim, Hauptstraße 47 befindet, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. Tagesordnung: (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer I. öffentlicher Teil Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht ange- 1. Einwohnerfragen wandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Be- 2. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes; kanntmachung durch öffentlichen Ausruf/durch Aushang an der Be- Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau kanntmachungstafel, die sich am Rathaus in Monsheim, Hauptstraße 47 von Verkehrsanlagen befindet. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des 3. Wirtschaftsplan 2022 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht südlicher Wonnegau mbH der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos ge- 4. Vermietung des Grillplatzes; worden ist. - Einschränkungen der Vermietung (6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine an- 5. Kindertagesstätte Morgenstern; dere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist. Abschluss eines Wartungsvertrages für die Aufzuganlage 6. Änderung des Stromkonzessionsvertrages §2 7. Einführung eines digitalen Baumkatasters Ausschüsse des Ortsgemeinderates 8.1 Bauangelegenheiten (1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse: Bauantrag - Umbau und Nutzungsänderung eines landw. Betriebsge- 1. Haupt- und Finanzausschuss bäudes zum Einfamilienhaus 2. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 8.2 Bauangelegenheiten 3. Sozial-, Kultur und Dorfgemeinschaftsausschuss Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsgebäudes im Grasweg 4. Rechnungsprüfungsausschuss 9. Bebauungsplan „Im Wert“; (2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 7 Mitglieder und für jedes Mit- Versetzung des Straßenbegleitgrünes glied 1 Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 hat der Rechnungsprü- 10. Neugestaltung Verkehrskreisel L425, K35, K37 fungsausschuss 5 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter. - Auftragsvergabe (3) Die Mitglieder des Ausschusses nach Absatz 1 Ziffern 1. und 4. werden 11. Mitteilungen und Anfragen aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. II. nichtöffentlicher Teil (4) Die Mitglieder der Ausschüsse nach Absatz 1 Ziffern 2. und 3. werden 12. Kistenkrämer aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bür- 13. Vertragsangelegenheiten; gerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet. Mindestens die Hälf- Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Glasfaserausbau te der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Ortsgemeinderates sein; 14. Mitteilungen und Anfragen entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Stephan Hammer, Ortsbürgermeister Hinweis: §3 Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Empfeh- Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse lungen des Robert-Koch-Institutes bei der Durchführung der Ratssitzung (1) Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angele- beachtet. So wird der Mindestabstand von 1,50 m zwischen allen Anwe- genheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemeinde- senden sichergestellt und es stehen Desinfektionsspender bereit. Die rates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, soweit Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. die Beschlussfassung dem Ausschuss nicht wieder entzogen wird. Die Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt.
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 17. September 2021 (2) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über die 1. in Höhe von 15,00 € je Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem folgenden Angelegenheiten übertragen: Haushalt mit ihnen wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich be- 1. Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger treuen oder Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 2. in Höhe von 15,00 € je Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gut- 10.000,00 €, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbür- achten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich be- germeister übertragen ist. treuen oder pflegen. 2. Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von Liegen die Voraussetzungen des Satzes 3 Nummern 1 und 2 gleichzeitig 2.500,00 €, soweit die Entscheidung nicht dem Ortsbürgermeister vor, wird der Ausgleich nur einmal gewährt. In den Fällen des § 18a Abs. übertragen ist. 6 GemO wird unter den Voraussetzungen des Satzes 2 Verdienstausfall je (3) Dem Bau-, Umwelt und Landwirtschaftsausschuss wird die Beschluss Fortbildungstag in Höhe des Betrages, wie er für eine Sitzung gewährt fassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen: würde, erstattet, wenn die Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf Vergabe von Aufträgen und Arbeiten bis zu einem Betrag von 10.000,00 Zeitstunden einschließlich Pausen dauert; entsprechendes gilt in den €, soweit die Entscheidung nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist. Fällen des Nachteilsausgleichs (Satz 3). (5) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Ortsgemeinderatsmit- §4 glieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmun- Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates gen des Landesreisekostengesetzes. auf den Ortsbürgermeister (6) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegen- Tag wird nur insgesamt ein Sitzungsgeld gewährt; es gilt der höhere Be- heiten übertragen: trag (vgl. Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2). (1) Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haus- (7) Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, haltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 € je Auftrag. darf einschließlich der nach Absatz 6 abgegoltenen Sitzungen jährlich (2) Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger das Zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssitzungen nicht überstei- Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 2.500,00 € gen. im Einzelfall. (3) Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidungen des Ortsge- §7 meinderates. Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen (4) Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates erhalten eine 1.000,00 € im Einzelfall. Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,00 €. (5) Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushalts- (2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderates mittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Orts- oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, so- gemeinderates. weit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. (6) Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 2.500,00 (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 6 entsprechend. € im Einzelfall. (7) Unbefristete Niederschlagung gemeindlicher Forderungen bis zu einem §8 Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall. (1) Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12 (8) Erlass gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 500,00 € im Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Einzelfall. (2) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der (9) Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmit- Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauscha- teln zur Fristwahrung. le Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteu- (10) Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdge- er und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Auf- nossenschaftsversammlung. wandsentschädigung nicht angerechnet. (11) Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 36 BauGB mit Ausnahme von § 31 Abs. 2 und § 35 BauGB. §9 (12) Vergabe von Standplätzen auf Messen, Volksfesten und ähnlichen Ver- Aufwandsentschädigung der Beigeordneten anstaltungen im Sinne des § 14 Abs. 2 GemO. (1) Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf- §5 wandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Beigeordnete KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die (1) Die Ortsgemeinde Monsheim hat bis zu 2 Beigeordnete. Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung (2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde wird ein Geschäftsbereich gebil- ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zuste- det, der auf einen Beigeordneten zu übertragen ist. henden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die §6 Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzu- (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen per- rechnen. sönlichen Aufwendungen erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder für (2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderates eine Entschädigung übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6. Für die Teilnahme an Sitzungen der Höhe von 15 % der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Fraktionen, die der Vorbereitung der Sitzungen des Ortsgemeinderates Aufwandsentschädigung. dienen, erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder eine Entschädigung (3) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Absätze 2, 3, 6 und 7. nach Absatz 1 oder 2 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse und der Besprechun- von 15,00 €. gen mit dem Ortsbürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ortsgemein- (3) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkosten für deratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung, sofern sie nicht Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet. bereits hierfür eine Entschädigung als gewähltes Rats- oder Ausschuss- (4) Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn- mitglied erhalten. § 6 Abs. 4 gilt entsprechend. ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die (4) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemein- entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen derates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungs- des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwands- beiträgen. Selbstständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienst- entschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 gewährt wird, erhalten für ausfall in Höhe eines Durchschnittssatzes von bis zu 20,00 € je Sitzung. die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Auf- Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend wandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 13,20 €. Entsprechendes gilt Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbands- Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden gemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO. kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich (5) § 6 Abs. 4, 5 und 6 sowie § 8 Abs. 2 gelten entsprechend.
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