Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen

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Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
Der Verbandsgemeinde Monsheim
         Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

         48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 37                                                                                     Freitag, den 17. September 2021

Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn
haben begonnen
Staatssekretärin Katrin Eder nennt Regelbetrieb als Ziel der Maßnahme
LANGMEIL – Die Arbeiten laufen!                                                                                       „Für unsere Region ist der Erhalt
Fast 28 Kilometer Strecke der Zel-                                                                                    und weitere Ausbau dieser Strecke
lertalbahn werden ertüchtigt. Das                                                                                     ein bedeutendes Projekt, das von al-
Ziel: 2023 soll ein ausgedehnter                                                                                      len Beteiligten in vertrauensvoller
Ausflugsverkehr zwischen Mons-                                                                                        Zusammenarbeit geplant und reali-
heim und Kaiserslautern rollen.                                                                                       siert wird. Seit Beginn der Reaktivie-
1872 eingeweiht, war die Zellertal-                                                                                   rung im Jahr 2001 haben wir das Ziel
bahn einst Verbindungsstück der                                                                                       verfolgt, die Strecke irgendwann in
Strecke München – Paris. Nachdem                                                                                      den Rheinland-Pfalz-Takt zu integ-
1998 der Verkehr (auch für Güter)                                                                                     rieren, um langfristig eine dauerhaf-
komplett eingestellt wurde, hatte                                                                                     te Verbindung zwischen Worms,
sich der Donnersbergkreis zur                                                                                         Monsheim und Kaiserslautern und
­Sicherung der Strecke um die Er-                                                                                     damit einen wichtigen „Brücken-
 haltung der Infrastruktur bemüht.                                                                                    schlag“ zwischen Rheinhessen und
 Der 2001 gestartete saisonale Aus-                                                                                   der Pfalz herzustellen“, sagte Heiko
 flugsverkehr an Sonn- und Feierta-                                                                                   Sippel, der Landrat des Kreises Al-
 gen musste 2017 aufgrund gravie-                                                                                     zey-Worms.
 render technischer Mängel einge-                                                                                     Ein Vorhaben, das auch sein Amts-
 stellt werden.                                                                                                       kollege Rainer Guth verfolgt: „Wir
 Der Ausflugsverkehr, der durch                                                                                       haben lange für die Ertüchtigung der
 den Zweckverband Schienenperso-                                                                                      Zellertalbahnstrecke        gekämpft.
 nennahverkehr bestellt und finan-                                                                                    Ganz besonders sind wir auch dem
 ziert wird, wurde mit einem großen                                                                                   Förderverein Eistalbahn / Zellertal-
 Engagement des Fördervereins Eis-                                                                                    bahn sowie den Betriebsleitern für
 talbahn/Zellertalbahn unterstützt.                                                                                   das große Engagement dankbar.“
 In den 16 Jahren wurden dafür                                                                                        Nach der Ertüchtigung soll im Jahr
 35.000 Ehrenamtsstunden er-                                                                                          2023 ein ausgedehnter Ausflugsver-
 bracht.                                                                                                              kehr auf der Strecke unterwegs sein,
 Im vergangenen Jahr gab es grünes                                                                                    an Samstagen, Sonntagen, Feierta-
 Licht für eine Ertüchtigung der                                                                                      gen und während der Ferien jeden
 Strecke. Der damalige rheinland-                                                                                     Mittwoch. Langfristige Ziele, das
 pfälzische Verkehrsminister Volker                                                                                   hob Dr. Fritz Brechtel, Verbandsvor-
 Wissing überbrachte einen Förder-                                                                                    steher des Zweckverbandes Schie-
 bescheid über 6,7 Millionen Euro.                                                                                    nenpersonennahverkehr Rheinland-
 Die Gesamtkosten sind auf 8,3 Mil-                                                                                   Pfalz Süd, hervor, seien die
 lionen Euro kalkuliert. Es besteht                                                                                   Integration der Zellertalbahn in den
 die Hoffnung auf weitere Förder-                                                                                     Rheinland-Pfalz-Takt sowie die Ent-
 mittel nach Eisenbahnkreuzungs-                                                                                      wicklung dieser Schienenstrecke zu
 gesetz – für die Bereiche, wo offizi-                                                                                einer attraktiven und schnellen Ver-
 elle Straßen wie Kreisstraßen die                                                                                    bindung zwischen den Zentren Kai-
 Bahnstrecke kreuzen. Den Restbe-                                                                                     serslautern und Worms. Dadurch
 trag tragen der Donnersbergkreis,       Zum Start der Bauarbeiten löst Staatssekretärin Katrin Eder symbolisch       könnten umfangreiche Reisezeitvor-
 der Kreis Alzey-Worms und die           eine Schwellenschraube der Zellertalbahn bei Langmeil.                       teile von mindestens 20 Minuten je
 Verbandsgemeinden Monsheim,                                                                                          Richtung zwischen beiden Städten
 Göllheim, Kirchheimbolanden und         durch einen saisonalen Ausflugs-       GmbH aus St. Ingbert hatte den        realisiert werden. Aktuell in Vorbe-
 Winnweiler.                             verkehr hilft, die Infrastruktur für   Zuschlag für die ersten Arbeiten an   reitung ist ein Planfeststellungsver-
 „Für den Klimaschutz im Ver-            einen möglichen künftigen Regel-       der Strecke in Höhe von 1,233 Mil-    fahren, das für die Sicherung und
 kehrsbereich spielt der ÖPNV eine       betrieb einsatzbereit zu halten“,      lionen Euro erhalten – dazu gehö-     den Ausbau der Bahnübergänge nö-
 zentrale Rolle. Der Schienenver-        sagte Katrin Eder, Staatssekretärin    ren der Gleisumbau in Marnheim,       tig ist. Davon hänge letztlich auch
 kehr bildet hier das Rückgrat: Jeder    im Ministerium für Klimaschutz,        Erneuerung des Oberbaus und von       der Zeitplan für die Wiederauf­
 Kilometer, der auf der Schiene an-      Umwelt, Energie und Mobilität, bei     Weichen sowie die Erneuerung ei-      nahme des Ausflugsverkehrs ab, ver-
 statt im eigenen Pkw zurückgelegt       einem Baustellenrundgang in Höhe       nes Durchlasses. Bis Mitte Novem-     deutlichte Guth. Auf der Strecke
 wird, spart CO2 ein. Gerade die         Alsenbrück-Langmeil.                   ber, so der Plan, soll dies abge-     müssen elf Bahnübergänge und 15
Sicherung solcher Nebenstrecken
­                                        Die Firma Peter Gross Bahnbau          schlossen sein.                       Brücken ertüchtigt werden.
Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                                             –2–                                                                                              Freitag, 17. September 2021

              BÜRGERSERVICE                                                                                                                                        Notrufnummern
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                              Polizei...................................................................................................................1 10
 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0
                                                                                                                                                        Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte
 die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger nur in dringenden F­ ällen aufge-                                                                      Krankentransporte.................................................................................................. 19 222
 sucht werden. Es ist damit zu rechnen, dass es bei publikumsintensiven Bereichen                                                                       Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen
 (z. B. Einwohnermeldestelle) zu längeren Wartezeiten kommen kann, da nur eine                                                                          zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
 bestimmte Anzahl an Besuchern in das Verwaltungs­ge­bäude eingelassen werden
 darf. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Kommunika­tionswege wie Telefon,                                                                        Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
 E-Mail oder die Internet-Angebote.                                                                                                                     am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81
 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister                                                                                                                     Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, 0170 - 8 01 02 16,                                                                            Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |
 tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de                                                                                                                  an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr
 Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr Kita Kunterbunt, Rödlerstr. 3                                                                                              Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                              Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der
 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de                                                                                                                      Rettungs­dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, täglich bei Bedarf                                                                                        Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76
 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer,                                                                                                          Krankenhaus
 Sprechzeiten: Mittwoch, 18.30 – 20.00 Uhr, Rathaus Mörstadt, Kirchgasse 1,                                                                             Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de                                                                                                         Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, Mittwoch, 17.30 – 18.30 Uhr
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Montag, 18.00 – 19.00 Uhr                                                                                             Apotheken Notdienst
 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de                                                                                                                     Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, Montag, 18.30 – 19.30 Uhr
 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com                                                                                                 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92
                                                                                                                                                        Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,
 Feuerwehren
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16                          Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3                                                        Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51                                                 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                                          Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57
 Monsheim: Wehrführer, Bernd Rothermel................................................ 0 62 43 / 90 53 91
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Unterstützung in besonderen Lebenslagen
 Polizei
 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim                                                                                         Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 Polizeikommissar Frank Wagner                                                                                                                          Frau Andrea Möws............................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim..................................................... 0 62 47 / 870
 Fax: 0 62 47 / 89 0                                                                                                                                    Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
                                                                                                                                                        Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen                                                                                                                   Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und
 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr                                                                         deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30                                                                                     Pflegestützpunkt Osthofen
 Öffnungszeiten: M  o. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr; Sa. 8.30 – 12.30 Uhr                                                              Iris Umbehr iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de����������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
                                                                                                                                                        Irena Markheim irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30

                                                                                                                                                        Sozialpsychiatrischer Dienst
                                                                                                                                                        des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms
 Störungs- und Bereitschaftsdienste                                                                                                                     An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey
                                                                                                                                                        Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Kontaktpersonen.
 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden                                                                                                                Informationen und Terminvereinbarung
 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen                                                                                                Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr unter der ��������������������������������������������������������������Tel. 06731 / 408-7082
 Störungsdienst..............................................................................................................0 62 42 / 50 05-40         per E-Mail unter hutflies.laura@alzey-worms.de.
 Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
                                                                                                                                                        Offene ärztliche telefonische Sprechstunde
 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)..............................................................0 62 43 / 90 62-40
                                                                                                                                                        Mo. 10 – 12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter 06731 / 408-7079.
 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 Verbandsgemeindewerke Monsheim................................................................. 01 72 / 3 52 16 45                                     Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression,
                                                                                                                                                        Mehr-Generationen-Haus, Schlossgasse 13, 55232 Alzey
 Elektro-Notdienst....................................................................................................... 01 72 / 741 55 74             Jeden 2. + 4. Dienstag im Monat von 19-21 Uhr
 Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)                                                                                Wegen der Corona-Pandemie: Voranmeldung per Email unter
 Erdgasversorgung / Stromversorgung                                                                                                                     shgdepressionalzey@gmx.de oder per WhatsApp unter 0159 / 08 18 15 80.
 EWR Netz GmbH, Alzey
 (während der üblichen Geschäftszeiten):���������������������������������������������������������������� 06241 848-300                                 Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung)........................................ 0 67 31 / 49 63 01
 bei Störfällen (rund um die Uhr)..................................................................................0800 184 8800
                                                                                                                                                        Jugendscout Justyna Ewa Gladosch ������������������������������������������������������ Mobil 0172 / 74 86 828
 Telefon                                                                                                                                                Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung,
 DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):....E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0                                                             ������������������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de
 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):..................E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Deutsche Telekom Kundenservice........................................................................... 0800 / 33 01 000                             Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms����������� Tel. 0151 / 5127 8604
 Deutsche Telekom Bauherren-Beratung................................................................ 0800 / 33 01 903                                   oder Bundesweites Opfer-Telefon ........................................................................................... 116 006

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                                                                                              Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
                                                                                                                                                    Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                                amtsblatt@vg-monsheim.de
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 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                                       				Es gilt die Preisliste 2021.
Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
Amtsblatt VG Monsheim                                                                    –3–                                                Freitag, 17. September 2021

                                                                                           26. Corona-Bekämpfungsverordnung
 Amtlicher Teil                                                                            Übersicht über wesentliche Änderungen
            Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der                              Die 26. CoBeLVO ist am 12. September 2021 in Kraft getreten. Mit der 26.
                      Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden                               CoBeLVO wird nicht mehr allein auf den Inzidenzwert abgestellt. Statt­dessen
                                                                                           sind nunmehr drei Warnstufen gebildet worden. Diese beruhen auf drei
                                                                                           Kriterien: der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-
                                                                                           ­
                                                                                           Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten.
          Verbandsgemeinde Monsheim                                                        Die Stufen werden jeweils ausgerufen, wenn mindestens zwei der drei Leit-
                                                                                           indikatoren erreicht werden.

                                                                                               Die Warnstufen für Rheinland-Pfalz
 Leader-Region                                                                                 Leitindikatoren      Warnstufe 1      Warnstufe 2      Warnstufe 3
 Rhein-Haardt                                                                                  7-Tage-Inzidenz      Bis höchstens    Mehr als 100 bis Mehr als 200
 Fachgruppensitzungen                                                                          (+USAF)              100              höchstens 200
 für die Erstellung der neuen Regionalkonzeption                                               7-Tage-Hospitali­    Kleiner 5        5 bis 10         Größer 10
 Die LEADER-Region Rhein-Haardt (VG Leiningerland, VG Monsheim,                                sierungs-Inzidenz
 VG Freinsheim und Stadt Grünstadt) will sich für die Förderperiode 2023                       (nach Versorgungs-
 bis 2028 erneut bewerben. Derzeit läuft der Prozess zur Erstellung der                        gebiet)
 Lokalen Integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE), die Grund-                      Anteil               Kleiner 6 %      6 % bis 12 %     Mehr als 12 %
 lage zur Bewerbung ist. Dafür braucht es eine breite Beteiligung der Be-                      Intensiv­betten
 völkerung. Im September und Oktober veranstaltet die LAG verschiede-                          Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms
 ne Workshops in den vier Hand-lungsfeldern. Die LAG würde sich über
 eine rege Beteiligung freuen. Jede*r ist willkommen.                                      Nach dem Konzept der neuen Verordnung bleiben Geschäfte, Restaurants,
 Fachgruppensitzungen 1. Runde:                                                            Hotels, Theater, Kinos, Zoos etc. und Veranstaltungen, Kirmes, Volksfeste so-
         Engelsberghalle Offstein,
 22.9.21	                                                                                 wie Messen, Spezialmärkte und Flohmärkte und ähnliches im Sinne des Lan-
         Joh.-Peter-Schneider-Str. 4, 67591 Offstein                                       desgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte grundsätzlich auch bei
         18.00 Uhr	(Regionale Wirtschaft, Forst-, Landwirtschaft und                      steigenden Warnstufen grundsätzlich geöffnet bzw. möglich, jedoch redu-
                    Weinbau)                                                               ziert sich die zulässige Personenzahl ungeimpfter Personen je nach Warn­
         20.00 Uhr (Qualitativer Tourismus und Naherholung)                                stufe.
                                                                                           Kinder bis zum 11. Lebensjahr sind geimpften Personen gleichgestellt, § 3
         Dorfgemeinschaftshaus Wiesengrund,
 23.9.21	                                                                                 Abs. 8 der 26. CoBeLVO.
         Hauptstraße 16, 67229 Großkarlbach
         18.00 Uhr (Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität)                    Allgemeine Regelungen
         20.00 Uhr (Dorf- und Stadtentwicklung)                                            Die allgemeinen Regelungen finden sich nunmehr in § 3 der Verordnung
                                                                                           (zuvor § 1).
 Fachgruppensitzungen 2. Runde:                                                            Bei spontanen Zusammenkünften im öffentlichen Raum gilt weiter das Ab-
 26.10.21	Dorfgemeinschaftshaus Kleinkarlbach,                                            standsgebot (Ausnahme: ÖPNV).
          Hauptstraße 46, 67271 Kleinkarlbach                                              Weiterhin gibt es wie zuvor eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen,
          18.00 Uhr	(Regionale Wirtschaft, Forst-, Landwirtschaft und                     die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zu-
                     Weinbau)                                                              gänglich sind (Supermarkt, Rathaus etc.). Die Ausnahmen (Kinder bis zum 6.
          20.00 Uhr (Qualitativer Tourismus und Naherholung)                               Lebensjahr, aus gesundheitlichen Gründen, tagesaktueller Test bei Mitarbei-
 28.10.21	Mehrzweckraum Tourist-Info Kallstadt,                                           terinnen und Mitarbeitern) greifen weiter.
          Weinstraße 111, 67169 Kallstadt
          18.00 Uhr	(Energie, Klimaschutz und zukunftsfähige Mobilität)                   Personenbegrenzung im öffentlichen Raum
           20.00 Uhr (Dorf- und Stadtentwicklung)                                          Neu ist die Personenbegrenzung im öffentlichen Raum, § 4 Abs. 1 der 26.
                                                                                           CoBeLVO. Geimpfte, Genesene bzw. Kinder bis zum 11. Lebensjahr können
 Bei Nachfragen wenden Sie sich an den Regionalmanager der LAG,                            ohne Begrenzung zusammenkommen. Für nicht-immunisierte Personen
 Dr. Peter Dell entweder per E-Mail: peter.dell@kobra-online.info oder Tel.                (weder geimpft, genesen, noch Kind unter 12) gelten Begrenzungen: in
 (0 63 41) 6 21 50.                                                                        Warnstufe 1 höchstens 25, in Warnstufe 2 höchstens 10 und in Warnstufe 3
                                                                                           höchstens 5 Personen.
                                        Die Publikation wird im Rahmen des Entwick-
                                        lungsprogramms EULLE unter Beteiligung der         Veranstaltungen, Volksfeste, Kirmes, Messen etc., § 5
                                        Europäischen Union und dem Land Rheinland-
                                                                                           Es wird nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Veranstaltungen dif-
                                        Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Um-
                                        welt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und       ferenziert. Entscheidend sind nunmehr allein, ob die Veranstaltung im In-
                                        Forsten Land Rheinland-Pfalz durchgeführt.         nenraum oder im Freien stattfindet.
                                                                                           Weiterhin gibt es die Möglichkeit, zwischen zwei Modellen zu entscheiden:
  Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
                                                                                           a)	Innenbereich Modell „Maske oder Abstand“; § 5 Abs. 2 der 26. CoBeLVO
  des ländlichen Raums:                                                                    	  Für nicht-immunisierte Personen gibt es eine Personenbegrenzung
  Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.                                            (Warnstufe 1 = 250, Warnstufe 2 = 100, Warnstufe 3 = 50). Insgesamt gibt
                                                                                               es keine Obergrenze für Veranstaltungen, solange diese Anzahl an nicht-
                                                                                               immunisierten Personen nicht überschritten wird.
                                                                                           	Kontakterfassungspflicht und Testpflicht für nicht-immunisierte Perso-
                                                                                               nen.
                                                                                           	Sodann hat der Veranstalter ein Wahlrecht, ob das Abstandsgebot ein-
                Wohnraum für Asylbewerber                                                      gehalten wird (dann keine Maske), oder ob auf die Abstände verzichtet
 Die Verbandsgemeinde Monsheim benötigt in nächster Zeit weiteren                              wird (dann Maskenpflicht).
 Wohnraum für Asylbewerber.
 Das Mietverhältnis wird mit der Verbandsgemeinde Monsheim                                 b) Innenbereich Modell 2 G plus, § 5 Abs. 4
 geschlossen und durch die Verbandsgemeindeverwaltung betreut.                             	Sind in Warnstufe 1 nur 25 nicht-immunisierte Personen anwesend, bzw.
 Personen, die bereit wären, entsprechend geeigneten Wohnraum zu                              in Warnstufe 2 nur 10 und in Warnstufe 3 nur 5 Personen, kann sowohl
 vermieten, können sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau                              auf die Maskenpflicht als auch auf das Abstandsgebot verzichtet wer-
 Leonhardt, Telefon 06243-1809-48, E-Mail: corina.leonhardt@vg-                               den.
 monsheim.de oder Frau Baade, Telefon: 06243-1809-13, E-Mail: kathrin.
 baade@vg-monsheim.de in Verbindung setzen.                                                c) Modell „Maske oder Abstand“ im Freien, § 5 Abs. 3
                                         Ralph Bothe, Bürgermeister                       	Zugangssteuerung, Vorausbuchungspflicht und Testpflicht für nicht-
                                                                                              immunisierte Personen.
Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –4–                                                   Freitag, 17. September 2021

    Allgemeine Personenobergrenze von insgesamt 25.000 Personen.               Gastronomie, § 9
                                                                               • § 9 Abs. 1 Nr. 4: Testpflicht für nicht-immunisierte Personen
	Für nicht-immunisierte Personen gelten zudem folgende Personenbe-            •	§ 9 Abs. 3: Sind höchstens 25 nicht-immunisierte Personen (Warnstufe 1)
  grenzungen:                                                                     und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellten
                                                                                  Personen gleichzeitig anwesend, entfällt die Einhaltung des Abstands-
    Feste Sitz- oder Stehplätze                                                   gebots und für Gäste die Einhaltung der Maskenpflicht. Bei Erreichen
    Warnstufe 1: höchstens 1.000 nicht-immunisierte Personen                      der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert
    Warnstufe 2: höchstens 400 nicht-immunisierte Personen                        sich die Personenzahl nach Satz 1 auf 10 nicht-immunisierte Personen,
    Warnstufe 3: höchstens 200 nicht-immunisierte Personen                        bei Erreichen der Warnstufe 3 auf 5 nicht-immunisierte Personen.

    Ohne feste Plätze                                                          Kultur, § 17
    Warnstufe 1: höchstens 500 nicht-immunisierte Personen                     Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Innen­
    Warnstufe 2: höchstens 200 nicht-immunisierte Personen                     bereich ist nur zulässig, wenn nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Perso-
    Warnstufe 3: höchstens 100 nicht-immunisierte Personen                     nen (10 in Warnstufe 2, 5 in Warnstufe 3) anwesend sind. Testpflicht für Tätig-
                                                                               keiten mit verstärktem Ausstoß, wie z. B. Gesang, für nicht-immunisierte
    Wahlrecht des Veranstalters                                                Personen.
    entweder Abstandsgebot ohne Maske
    oder keine Abstände und Maske
                                                                               Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen o. ä., § 17 Abs. 4
                                                                               Personenbegrenzung nach Festsetzung der Kreisverwaltung. Sind in einer
d) Modell 2 G plus im Freien; § 5 Abs. 4
                                                                               Einrichtung höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur
	Sind in Warnstufe 1 nur 25 nicht-immunisierte Personen anwesend, bzw.
                                                                               genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen gleichzeitig an-
   in Warnstufe 2 nur 10 und in Warnstufe 3 nur 5 Personen, kann sowohl
                                                                               wesend, entfallen die Begrenzung der Personenzahl nach Satz 2, die Einhal-
   auf die Maskenpflicht als auch auf das Abstandsgebot verzichtet wer-
   den.                                                                        tung des Abstandsgebots und für Besucherinnen und Besucher die Einhal-
                                                                               tung der Maskenpflicht. Im Übrigen verbleibt es bei den vorstehend
Diskotheken/Clubs                                                              angeordneten Schutzmaßnahmen. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem
Für Diskotheken und Clubs sind keine gesonderten Regelungen in der             Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl nach
­CoBeLVO mehr vorgesehen. Es gelten insoweit die für den Veranstaltungs-       Satz 1 auf 10 nicht-immunisierte Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf
 bereich geltenden Regelungen.                                                 5 nicht-immunisierte Personen.

Standesamtliche Trauungen                                                      Schulen, § 14
Für standesamtliche Trauungen gelten die Vorgaben für Veranstaltungen          In Warnstufe 1 gilt grundsätzlich die Maskenpflicht im Schulgebäude, nicht
(Personenbegrenzung nur für nicht-immunisierte Personen).                      jedoch am Platz und im Freien. Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie
                                                                               Stadt Warnstufe 2, besteht die Maskenpflicht an den weiterführenden Schu-
Bestattungen, § 5 Abs. 6                                                       len auch am Platz. In Warnstufe 3 gilt die Maskenpflicht an allen Schulen am
Bei Zusammenkünften von Personen anlässlich Bestattungen gilt die Mas-         Platz, allerdings nicht im Freien. Ausgenommen hiervon sind in den Förder-
kenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des        schulen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine
Abstandsgebotes einen festen Platz einnehmen.                                  Maske tragen oder tolerieren können. Weitere Ausnahmen von der Masken-
                                                                               pflicht gibt es beim Sport- sowie beim Musikunterricht, beim Essen und Trin-
Religion, § 6                                                                  ken sowie bei Prüfungen und Kursarbeiten.
In geschlossenen Räumen gilt – neben dem Abstandsgebot – durchgehend           Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schü-
die Maskenpflicht.                                                             lerinnen und Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in
                                                                               der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eige-
Abs. 4:                                                                        nen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Teilnehmerinnen und
Nehmen an Gottesdiensten, Veranstaltungen oder Unterricht zur Vorberei-        Teilnehmer der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht ab-
tung auf Kommunion, Konfirmation, Firmung oder vergleichbare Anlässe in        sondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinan-
geschlossenen Räumen höchstens 25 nicht-immunisierte Personen und im           derfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske
Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen teil,     am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene
entfällt die Einhaltung des Abstandsgebots und die Maskenpflicht. Im Übri-     Personen. Das Gesundheitsamt kann bei besonderen Ausbrüchen auch
gen verbleibt es bei den vorstehend angeordneten Schutzmaßnahmen. Bei          strengere Maßnahmen anlegen. Dann sollen sich zunächst nur die unmittel-
Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt      baren Sitznachbarn in Quarantäne begeben, alle anderen können nach ei-
reduziert sich die Personenzahl nach Satz 1 auf 10 nicht-immunisierte Perso-   nem negativen PCR-Test auch wieder in die Schule gehen. Es bleibt bei der
nen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf 5 nicht-immunisierte Personen.          darauffolgenden Test- und Maskenpflicht.
Kommunale Gremiensitzungen, § 4 Abs. 5
                                                                               Freizeiteinrichtungen, Zoos, Spielhallen, § 13
Ratssitzungen, Bürgerversammlungen etc. fallen weiterhin unter das Selbst-
                                                                               Im Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks und ähnlichen Einrichtun-
organisationsrecht der kommunalen Gebietskörperschaften. Empfehlens-
                                                                               gen sowie in Zoos und botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gilt
wert ist eine Orientierung an den Vorgaben zur Zulässigkeit von Veranstal-
                                                                               – unabhängig von der Warnstufe – immer die Testpflicht für alle nicht-immu-
tungen.
                                                                               nisierten Personen.
Sport, § 12                                                                    Gleiches gilt für Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähn-
Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport im Innen- und Au-         lichen Einrichtungen. Sind in Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Ein-
ßenbereich sind mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Üb-        richtungen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen gleichzeitig an-
rigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellten Perso-     wesend (und im Übrigen lediglich genesene oder geimpfte oder diesen
nen) zulässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der         gleichgestellten Personen), entfallen das Abstandsgebot und die Masken-
Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.           pflicht, die übrigen Schutzmaßnahmen (also insbesondere die Testpflicht)
                                                                               bleiben bestehen. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der
Kitas, § 15                                                                    Nicht-Immunisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.
§ 15 Abs. 4: Für jugendliche und erwachsene Personen gilt in einer unmittel-
baren Bring- oder Holsituation am Einrichtungsbetrieb die Maskenpflicht.       Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht, § 16
Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur in Warnstufe 3.         Außerschulischer Musik- und Kunstunterricht ist im Innen- und Außenbe-
                                                                               reich mit maximal 25 nicht-immunisierten Personen (und im Übrigen ledig-
Testpflicht am Arbeitsplatz, § 8 Abs. 1                                        lich genesene oder geimpfte oder diesen gleichgestellten Personen)
Wer 5 Tage lang nicht wegen Urlaub an der Arbeits- und Betriebsstätte war,     ­zu­lässig. Bei Warnstufe 2 reduziert sich diese Personenanzahl der Nicht-Im-
unterliegt der Testpflicht. Immunisierte Personen haben die Möglichkeit,        munisierten auf 10 Personen, bei Warnstufe 3 auf 5 Personen.
sich durch Nachweis des Impf- bzw. Genesenen-Status, befreien zu lassen.                                                         Ralph Bothe, Bürgermeister
Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
Amtsblatt VG Monsheim                                                     –5–                                                  Freitag, 17. September 2021

                  Flörsheim-Dalsheim                                              Impfbus kommt nach Flörsheim-Dalsheim
                                                                                      Mittwoch, 22.09.2021 von 9:00 bis 12:00 Uhr
Gelungene Dalsheimer Kerwe 2021                                                      Parkplatz des Bürgerhauses, Alzeyer Straße 121
Vielen Dank an alle Aktive!
An dieser Stelle möchte ich mich namens der Ortsgemeinde und auch im
Namen der Dalsheimer Kerwemädchen Mandy und Jennifer bei allen Akti-
ven und Besuchern unserer Kerwe 2021 bedanken! Mein besonderer Dank
gilt dem Wein & Sektgut Rodensteinerhof der Familie Scherner, die ihren Hof
für die Ausrichtung der Kerwe zur Verfügung gestellt und zugleich den Ge-
tränkeausschank übernommen haben.
Gleichwohl gilt mein Dank der Holzmafia und der Chorgemeinschaft, die am
Freitag und Montag das Kerweprogramm mit ihren Veranstaltungen berei-
chert haben – ebenso den Schaustellerfamilien Brück und Landgrebe für die
hervorragende Bewirtung.
Mit der Ausrichtung unserer beiden Traditionsfeste „Flörsheimer Markt“ und
„Dalsheimer Kerwe“ haben wir Flörsheim-Dalsheimer bewiesen, dass wir
trotz Corona-Auflagen und Einschränkungen schöne und vor allem sichere
Feste feiern können.
Ebenso möchte ich mich bei allen Spendern bedanken, die für die Fluthilfe
im Ahrtal fleißig die aufgestellte Spendendose gefüllt haben.
Vielen Dank an sie alle dafür!

                                                                                Um noch mehr Menschen für die Corona-Schutzimpfung gewinnen
                                                                                zu können, macht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz Station in
                                                                                Flörsheim-Dalsheim. Zur Auswahl stehen die Impfstoffe Biontech und
                                                                                Moderna (Zweit­impfung notwendig) oder Johnson & Johnson (nur eine
                                                                                Impfung). Wer sich für eine Impfung mit Biontech oder Moderna ent-
                                                                                scheidet, erhält direkt vor Ort den Termin für die zweite Impfung in
                                                                                einem Abstand von drei bis sechs Wochen.
                                                                                „Natürlich ist auch bei der Impfung in unserem Impfbus ein Arzt mit da-
                                                                                bei, der das notwendige Aufklärungsgespräch durchführt. Dieser gehört
                                                                                genauso zum Team wie die Personen, die impfen, Helfer, Teamleiter und
                                                                                der Busfahrer“, berichtet der Impfkoordinator des Landkreises Alzey-
                                                                                Worms und Geschäftsführer des DRK Kreisverbands Alzey, Norbert Gün-
                                                                                ther. Auch Personen, die ihren Impfpass nicht mit dabeihaben, können
                                                                                geimpft werden. Diese erhalten eine Bescheinigung zum Einkleben.
                                                                                Impfwillige müssen mindestens 12 Jahre alt sein und für ihre Impfung
                                                                                Personalausweis und wenn möglich Krankenkassenkarte und Impfaus-
                                                                                weis mitbringen. Minderjährige Impfwillige werden nur in Begleitung
                                                                                eines Erziehungsberechtigten geimpft. Kreisverwaltung Alzey-Worms

                                                                              Bestandsaufnahme im Rahmen der Dorferneuerung
                                                                              Mit der Bestandsaufnahme beginnen die Arbeiten für die Fortschreibung
                                                                              des Dorferneuerungskonzeptes in der Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim.
                                                                              Mitarbeiter des Kaiserslauterer Planungsbüros WOLF werden Nutzungen,
                                                                              Dachformen, Geschosszahlen, Bausubstanz, Verkehrssituation, Parkplatz­
                                                                              situation, Grün- und Freiflächen kartieren und den heutigen Zustand im Bild
                                                                              festhalten. Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme hoffen die Planer
                                                                              auf Mitarbeit und Unterstützung durch die Bürger. Sie versichern, dass sie
Anlässlich der Kerweeröffnung am Samstag im Rodensteinerhof konnten           bei ihrer Arbeit nicht weiter in Ihre Privatsphäre eindringen werden, als für
die Dalsheimer Kerwemädchen Mandy Schroeder und Jennifer Zachmann             die sachgerechte Planung unbedingt erforderlich ist.
zahlreiche Majestäten aus dem Umland begrüßen (v. l. n. r.): die ehem.        Der Zeitraum für die Bestandsaufnahme wird ab der 38. Kalenderwoche, ab
Bürstädter Sonnenbotschafterin Saskia, die Weinkönigin der VG Wörrstadt       dem 20. September vorgesehen.
Caroline, das Horcheimer Kerwemädchen Michelle und natürlich auch das                                                  Dennis Zimmermann, VG Monsheim
Fräulein von Flörsheim, Franceska I.                                                 Koordinationsstelle Dorferneuerung, Sanierung und Bauleitplanung

Fahnenschmuck – Erwerben Sie Ihre Ortsfahne jetzt zum
„Sonderpreis“!
Sie besitzen noch keine Ortsfahne? Kein Problem:
                                                                                                      Hohen-Sülzen
Die Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim bietet allen Bürgerinnen und Bür-
gern bis zum 30.09.21 Ortsfahnen in verschiedenen Größen zum Sonder-          Danke!
preis an:                                                                     Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                              die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen möchte sich hiermit bei den engagierten
•   3,0 x 1,20m - Sonderpreis 35,- € (statt 45,- €)                           Helferinnen und Helfern bedanken, welche am 28. August am Arbeitseinsatz
•   2,0 x 0,80m - Sonderpreis 30,- € (statt 40,- €)                           auf dem Spielplatz in der Bahnhofstraße halfen.
•   1,5 x 0,60m - Sonderpreis 25,- € (statt 35,- €)                           Gemeinsam wurden mehr als 25,0m³ Hackschnitzel, zum Ausbessern des
                                                                              Fallschutzes eingebracht. Es wurden verschiedenen Rückschnitte vorge-
Erwerben können Sie Ihre Ortsfahne in der Sprechstunde des Ortsbürger-        nommen und Müll auf dem gesamten Gelände gesammelt.
meisters (mittwochs von 17:30h - 18:30h in der KiTa Kunterbunt, Rödlerstra-   Im Namen des Gemeinderates und der Dorfgemeinschaft sagen wir daher:
ße 3) oder per Bestellung an ortsfahne@floersheimdalsheim.de.                 Danke, denn nur durch die Unterstützung und das Engagement unserer Ein-
                                                                              wohner können wir unsere Dorfgemeinschaft stärken und verbessern.
Mit freundlichen Grüßen & bleiben Sie gesund!                                                                             Im Namen der Ortsgemeinde:
                                   Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick                                             Andreas Thon, Ortsbürgermeister
Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –6–                                                   Freitag, 17. September 2021

Baumspende                                                                     Geltungsbereich:
                                                                               Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegen folgende Grund-
                                                                               stücke ganz bzw. teilweise der Gemarkung Hohen-Sülzen: Flur 4, Nrn: 9, 10,
                                                                               11, 16/4 (südlicher Teil des Wirtschaftsweges), 167 (nördlicher Teil des Wirt-
                                                                               schaftsweges), 168 (westlicher Teil des Wirtschaftsweges) und 170.

                                                                               Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
                                                                               im Norden: durch die südliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 4,
                                                                                           Nr. 12
                                                                               im Osten:	durch die westliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur
                                                                                           4, Nr. 169
                                                                               im Süden: durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur
                                                                                           4, Nr. 171
                                                                               im Westen:	durch die östliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur 4,
                                                                                           Nr. 165/4 (Landesstraße 455)

                                                                               Der Geltungsbereich ist in der Anlage zur Bekanntmachung zeichnerisch
                                                                               dargestellt.

                                                                                 Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes
                                                                                 „Erweiterung des Gästehauses Nettelbeck“ der Ortsgemeinde Hohen-
                                                                                 Sülzen

Die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen möchte sich hiermit für die Spende einer
Sommerlinde zur Förderung der Landespflege bedanken.
Die Linde wurde durch die Eheleute Fiona und Daniel Obenauer gespendet
und bereits Anfang des Jahres in der Bahnhofstraße gepflanzt. Anlass der       Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf ge-
Spende war die Geburt ihres ersten gemeinsamen Kindes Leopold David Ge-        mäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
org Obenauer, welcher am 11. November vergangenen Jahres das Licht der         in der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim zu jedermanns Einsicht-
Welt erblickte.                                                                nahme ausgelegt (Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB)
            Im Namen der Ortsgemeinde: Andreas Thon, Ortsbürgermeister        wird. Während der Zeit der Auslegung kann sich die Bevölkerung über die
                                                                               allgemeinen Ziele und den Zweck der Planung informieren. Es wird Gele-
                                                                               genheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan                                                Die Planurkunde, die Begründung, die textlichen Festsetzungen und die Ge-
„Erweiterung Gästehaus Nettelbeck“ der Gemeinde Hohen-Sülzen;                  staltungssatzung über die örtlichen Bauvorschriften können zudem auch im
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2               Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Monsheim (https://
Abs. 1 Satz 2 und                                                              www.vg-monsheim.de) unter Verwaltung/Informationen für Behörden und
Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.           TÖB/Bauleitplanung eingesehen werden.
1 des Baugesetzbuches (BauGB)
                                                                               Die Unterlagen können ebenfalls gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auf dem Geo­
Bekanntmachung                                                                 portal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de/) als zentrales Internet-
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wird bekannt gemacht, dass der           portal des Landes abgerufen bzw. eingesehen werden.
Gemeinderat Hohen-Sülzen in seiner Sitzung am 28.01.2021 die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Gästehaus Net-              Gerne stehen wir Ihnen auch während dieser schwierigen Zeit zur Verfügung.
telbeck“ beschlossen hat.                                                      Aus diesem Grund machen wir Sie aufgrund der notwendigen Eindämmung
Das Gästehaus Nettelbeck als ehemaliger landwirtschaftlicher Aussiedlerhof     des Corona Virus SARS CoV-2 auf die folgende Vorgehensweise zur mög­
bietet bereits seit vielen Jahren Gästezimmer für touristische Zwecke an. Da   lichen Einsichtnahme aufmerksam:
die Nachfrage durch den aufstrebenden Tourismus und ein verstärktes Inte-
resse nach Naherholungsmöglichkeiten signifikant gestiegen ist und auch        Das Rathaus ist aufgrund der aktuellen Lage wegen Eindämmung des Coro-
weiterhin eine positive Entwicklung zu erwarten ist, soll das Gästehaus dem    na-Virus SARS-CoV-2 für Besucher geöffnet und der Dienstbetrieb aufrecht-
Bedarf entsprechend um mehrere Zimmer in einem separaten Gebäude er-           erhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen mög-
weitert werden. Dies führt zudem auch zu einer Attraktivitätssteigerung der    lich ist. Eine Terminvereinbarung halten wir jedoch für sinnvoll. Zum
gesamten Weinbauregion sowie der Verbands- und Ortsgemeinde mit posi-          vereinbarten Termin erfolgt die Öffnung der Eingangstür nach Anmeldung.
tiven Synergieeffekten für die ansässigen Weinbau- bzw. Gastronomiebe-         Ein Mitarbeiter wird Sie dann zum Konferenzraum begleiten.
triebe. Dies war Grundlage der Entscheidung des Gemeinderates Hohen-           Bei einem Besuch der Verwaltung sind die jeweils gelten Auflagen nach der
Sülzen über die Aufstellung des Bebauungsplanes.                               aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz zu beachten.

Lage:                                                                          Gegenstand der Auslegung:
Das Plangebiet liegt südlich der bebauten Ortslage und direkt östlich an der   Ausgelegt werden der Entwurf der Planurkunde, die textlichen Festsetzun-
Landesstraße 455.                                                              gen (bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlicher Art), der Vorhaben-
Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 0,82 ha.                                 und Erschließungsplan und die Begründung.
Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
Amtsblatt VG Monsheim                                                     –7–                                                 Freitag, 17. September 2021

Der Planentwurf incl. Anlagen liegt in der Zeit vom
            28. September 2021 bis einschl. 28. Oktober 2021
                                                                                                          Monsheim
im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Al-
zeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Erdgeschoss, Zimmer 1.1 (Konferenz-          HAUPTSATZUNG
raum), während der Dienststunden                                              der Ortsgemeinde Monsheim
                                                                              Der Ortsgemeinderat Monsheim hat in seiner Sitzung am 23.08.2021 auf
Montag                         von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von            Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Lan-
                                   14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                    desverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des
Donnerstag                     von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von            § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler
                                   14.00 Uhr bis 16.00 Uhr                    Ehrenämter (KomAEVO) in der jeweils heute gültigen Fassung die folgende
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr                    Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

öffentlich aus.                                                                                                    §1
                                                                                            Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben
Hinweis:                                                                      (1)	Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Monsheim erfolgen
Für die Dauer der Auslegung können Stellungnahmen zum Bebauungsplan                im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Monsheim.
eingereicht werden. Die Anregungen etc. können bei der Verbandsgemein-        	Darüber hinaus erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen im Inter-
deverwaltung, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim vorgebracht werden.                net unter der Adresse „https://www.monsheim.de“
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass nicht   (2)	Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Er-
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über               läuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in dem
die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Ver-        Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Alzeyer
waltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen              Straße 15, 67590 Monsheim zu jedermanns Einsicht während der Dienst-
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung              stunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand,
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend ge-               Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am
macht werden können.                                                               Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntma-
Hohen-Sülzen, 08. September 2021     gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister         chung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist be-
                                                                                   trägt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werkta-
                                                                                   gen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so
                                                                                   festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen
                           Mörstadt                                                werden kann.
                                                                              (3)	Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrie-
                                                                                   ben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz
Bekanntmachung                                                                     2 entsprechend.
Am Mittwoch, den 22. September 2021 um 19:00 Uhr findet im Dorfge-            (4)	Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des
meinschaftshaus der Ortsgemeinde Mörstadt die 17. öffentliche/nichtöf-             Ortsgemeinderates Monsheim oder eines Ausschusses werden abwei-
fentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Mörstadt für die Wahlperiode 2019           chend von Absatz 1 durch Aushang an der Bekanntmachungstafel, die
– 2024 statt.                                                                      sich am Rathaus in Monsheim, Hauptstraße 47 befindet, sofern eine
                                                                                   rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.
Tagesordnung:                                                                 (5)	Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer
I. öffentlicher Teil                                                               Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht ange-
1. Einwohnerfragen                                                                 wandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Be-
2. Vollzug des Kommunalabgabengesetzes;                                            kanntmachung durch öffentlichen Ausruf/durch Aushang an der Be-
     Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau             kanntmachungstafel, die sich am Rathaus in Monsheim, Hauptstraße 47
     von Verkehrsanlagen                                                           befindet. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des
3. Wirtschaftsplan 2022 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft                      Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht
     südlicher Wonnegau mbH                                                        der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos ge-
4. Vermietung des Grillplatzes;                                                    worden ist.
     - Einschränkungen der Vermietung                                         (6)	Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine an-
5. Kindertagesstätte Morgenstern;                                                  dere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.
     Abschluss eines Wartungsvertrages für die Aufzuganlage
6. Änderung des Stromkonzessionsvertrages                                                                           §2
7. Einführung eines digitalen Baumkatasters                                                        Ausschüsse des Ortsgemeinderates
8.1 Bauangelegenheiten                                                        (1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
	Bauantrag - Umbau und Nutzungsänderung eines landw. Betriebsge-                  1. Haupt- und Finanzausschuss
     bäudes zum Einfamilienhaus                                                    2. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
8.2 Bauangelegenheiten                                                             3. Sozial-, Kultur und Dorfgemeinschaftsausschuss
     Bauantrag zur Errichtung eines Betriebsgebäudes im Grasweg                    4. Rechnungsprüfungsausschuss
9. Bebauungsplan „Im Wert“;                                                   (2)	Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 haben 7 Mitglieder und für jedes Mit-
     Versetzung des Straßenbegleitgrünes                                           glied 1 Stellvertreter. Abweichend von Satz 1 hat der Rechnungsprü-
10. Neugestaltung Verkehrskreisel L425, K35, K37                                   fungsausschuss 5 Mitglieder und für jedes Mitglied 1 Stellvertreter.
     - Auftragsvergabe                                                        (3)	Die Mitglieder des Ausschusses nach Absatz 1 Ziffern 1. und 4. werden
11. Mitteilungen und Anfragen                                                      aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt; entsprechendes gilt für
                                                                                   die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
II. nichtöffentlicher Teil                                                    (4)	Die Mitglieder der Ausschüsse nach Absatz 1 Ziffern 2. und 3. werden
12. Kistenkrämer                                                                   aus Mitgliedern des Ortsgemeinderates und sonstigen wählbaren Bür-
13. Vertragsangelegenheiten;                                                       gerinnen und Bürgern der Ortsgemeinde gebildet. Mindestens die Hälf-
     Abschluss eines Kooperationsvertrages zum Glasfaserausbau                     te der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Ortsgemeinderates sein;
14. Mitteilungen und Anfragen                                                      entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder.
                                     Stephan Hammer, Ortsbürgermeister

 Hinweis:                                                                                                           §3
 Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation werden die Empfeh-            Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf Ausschüsse
 lungen des Robert-Koch-Institutes bei der Durchführung der Ratssitzung       (1)	Die Übertragung der Beschlussfassung über eine bestimmte Angele-
 beachtet. So wird der Mindestabstand von 1,50 m zwischen allen Anwe-              genheit auf einen Ausschuss erfolgt durch Beschluss des Ortsgemeinde-
 senden sichergestellt und es stehen Desinfektionsspender bereit. Die              rates. Sie gilt bis zum Ende der Wahlzeit des Ortsgemeinderates, soweit
 Anwesenden sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.                die Beschlussfassung dem Ausschuss nicht wieder entzogen wird. Die
                                                                                   Bestimmungen dieser Hauptsatzung bleiben unberührt.
Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
Amtsblatt VG Monsheim                                                       –8–                                                  Freitag, 17. September 2021

(2)	Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über die               1.	in Höhe von 15,00 € je Sitzung, wenn sie mindestens ein in ihrem
     folgenden Angelegenheiten übertragen:                                                Haushalt mit ihnen wohnendes Kind unter 14 Jahren tatsächlich be-
     1.	Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger                     treuen oder
          Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von                     2.	in Höhe von 15,00 € je Sitzung, wenn sie einen nach ärztlichem Gut-
          10.000,00 €, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbür-                achten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich be-
          germeister übertragen ist.                                                      treuen oder pflegen.
     2.	Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von            	Liegen die Voraussetzungen des Satzes 3 Nummern 1 und 2 gleichzeitig
          2.500,00 €, soweit die Entscheidung nicht dem Ortsbürgermeister            vor, wird der Ausgleich nur einmal gewährt. In den Fällen des § 18a Abs.
          übertragen ist.                                                            6 GemO wird unter den Voraussetzungen des Satzes 2 Verdienstausfall je
(3)	Dem Bau-, Umwelt und Landwirtschaftsausschuss wird die Beschluss­               Fortbildungstag in Höhe des Betrages, wie er für eine Sitzung gewährt
     fassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen:                          würde, erstattet, wenn die Fortbildungsveranstaltung mindestens fünf
	Vergabe von Aufträgen und Arbeiten bis zu einem Betrag von 10.000,00               Zeitstunden einschließlich Pausen dauert; entsprechendes gilt in den
     €, soweit die Entscheidung nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist.          Fällen des Nachteilsausgleichs (Satz 3).
                                                                                (5)	Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Ortsgemeinderatsmit-
                                      §4                                             glieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmun-
            Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates                           gen des Landesreisekostengesetzes.
                          auf den Ortsbürgermeister                             (6)	Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen oder Besprechungen an einem
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegen-              Tag wird nur insgesamt ein Sitzungsgeld gewährt; es gilt der höhere Be-
heiten übertragen:                                                                   trag (vgl. Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2).
(1)	Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haus-         (7)	Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird,
     haltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 € je Auftrag.                  darf einschließlich der nach Absatz 6 abgegoltenen Sitzungen jährlich
(2)	Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger                    das Zweifache der Zahl der Ortsgemeinderatssitzungen nicht überstei-
     Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 2.500,00 €               gen.
     im Einzelfall.
(3)	Aufnahme von Krediten nach Maßgabe der Entscheidungen des Ortsge-                                               §7
     meinderates.                                                                       Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen
(4)	Verfügung über Gemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze von                (1)	Die Mitglieder der Ausschüsse des Ortsgemeinderates erhalten eine
     1.000,00 € im Einzelfall.                                                       Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 15,00 €.
(5)	Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der verfügbaren Haushalts-             (2)	Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse und Beiräte des Ortsgemeinderates
     mittel nach Maßgabe allgemeiner Grundsätze und Richtlinien des Orts-            oder der Ortsgemeinde erhalten eine Entschädigung nach Absatz 1, so-
     gemeinderates.                                                                  weit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
(6)	Stundung gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 2.500,00        (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 bis 6 entsprechend.
     € im Einzelfall.
(7)	Unbefristete Niederschlagung gemeindlicher Forderungen bis zu einem                                             §8
                                                                                             Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters
     Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall.
                                                                                (1)	Der Ortsbürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung gemäß § 12
(8)	Erlass gemeindlicher Forderungen bis zu einem Betrag von 500,00 € im
                                                                                     Abs. 1 Satz 1 KomAEVO.
     Einzelfall.
                                                                                (2)	Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der
(9)	Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmit-
                                                                                     Lohnsteuer nach einem Pauschsteuersatz möglich ist, wird die pauscha-
     teln zur Fristwahrung.
                                                                                     le Lohnsteuer von der Ortsgemeinde getragen. Die pauschale Lohnsteu-
(10)	Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdge-
                                                                                     er und pauschale Sozialversicherungsbeiträge werden auf die Auf-
     nossenschaftsversammlung.
                                                                                     wandsentschädigung nicht angerechnet.
(11)	Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und des § 36 BauGB mit
     Ausnahme von § 31 Abs. 2 und § 35 BauGB.
                                                                                                                        §9
(12)	Vergabe von Standplätzen auf Messen, Volksfesten und ähnlichen Ver-
                                                                                                Aufwandsentschädigung der Beigeordneten
     anstaltungen im Sinne des § 14 Abs. 2 GemO.
                                                                                (1)	Ehrenamtliche Beigeordnete erhalten für den Fall der Vertretung des
                                                                                     Ortsbürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Auf-
                                    §5                                               wandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1
                               Beigeordnete                                          KomAEVO. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die
(1) Die Ortsgemeinde Monsheim hat bis zu 2 Beigeordnete.                             Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung
(2)	Für die Verwaltung der Ortsgemeinde wird ein Geschäftsbereich gebil-            ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zuste-
     det, der auf einen Beigeordneten zu übertragen ist.                             henden Aufwandsentschädigung. Erfolgt die Vertretung insgesamt
                                                                                     während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so beträgt die
                                      §6                                             Aufwandsentschädigung insgesamt die Hälfte des Tagessatzes nach
     Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates                      Satz 2. Eine nach Absatz 2 gewährte Aufwandsentschädigung ist anzu-
(1)	Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen per-             rechnen.
     sönlichen Aufwendungen erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder für         (2)	Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich
     die Teilnahme an Sitzungen des Ortsgemeinderates eine Entschädigung             übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in
     nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6. Für die Teilnahme an Sitzungen der            Höhe von 15 % der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen
     Fraktionen, die der Vorbereitung der Sitzungen des Ortsgemeinderates            Aufwandsentschädigung.
     dienen, erhalten die Ortsgemeinderatsmitglieder eine Entschädigung         (3)	Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Aufwandsentschädigung
     nach Maßgabe der Absätze 2, 3, 6 und 7.                                         nach Absatz 1 oder 2 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den
(2)	Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe             Sitzungen des Ortsgemeinderates, der Ausschüsse und der Besprechun-
     von 15,00 €.                                                                    gen mit dem Ortsbürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Ortsgemein-
(3)	Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkosten für              deratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung, sofern sie nicht
     Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort erstattet.                             bereits hierfür eine Entschädigung als gewähltes Rats- oder Ausschuss-
(4)	Neben der Entschädigung nach Absatz 2 wird nachgewiesener Lohn-                 mitglied erhalten. § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.
     ausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die      (4)	Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemein-
     entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen           derates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen
     sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungs-            des Verbandsgemeinderates teilnehmen und denen keine Aufwands-
     beiträgen. Selbstständig tätige Personen erhalten auf Antrag Verdienst-         entschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 gewährt wird, erhalten für
     ausfall in Höhe eines Durchschnittssatzes von bis zu 20,00 € je Sitzung.        die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Auf-
     Personen, die weder einen Lohn- noch einen Verdienstausfall geltend             wandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung die Hälfte des Tagessatzes
     machen können, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein            gemäß Absatz 1 Satz 2, mindestens jedoch 13,20 €. Entsprechendes gilt
     Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter          für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbands-
     Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden            gemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.
     kann, erhalten auf Antrag einen Ausgleich                                  (5) § 6 Abs. 4, 5 und 6 sowie § 8 Abs. 2 gelten entsprechend.
Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen Arbeiten zur Sanierung der Zellertal-Bahn haben begonnen
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