Herzliche Einladung zum Pfarrjubiläum Sonntag, 15. September 2019 - Grünkraut
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
53. Jahrgang Freitag, 13. September 2019 Nummer 37 Herzliche Einladung zum Pfarrjubiläum Sonntag, 15. September 2019 10 Uhr Heilige Messe mit Weihbischof Thomas M. Renz mitgestaltet von der Musikgruppe „Tontauben“ Anschließend Austausch und Gespräch beim Stehempfang Wir freuen uns auf Ihr Kommen und Mitfeiern. Pfarrer Michael Stork mit dem Kirchengemeinderat
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 37 KW 37 „Schöpferischer Ruhestand“ begegnen - erleben Unser Veranstaltungsprogramm für die kommende Woche: begegnen – erleben Unser Veranstaltungsprogramm für die kommende Woche: Beginn/ Ansprechpartner Tag Veranstaltung Ort/Treffpunkt Abfahrt Telefon Montag, Heidi Eber Hockstube 14.00 Kath. Gemeindehaus 16.09. 6 67 60 Montag, Reinhold Hartl Fröhliches Singen 15.00 Haus der Mitte 16.09. 6 27 48 Dienstag, Heinrich Haußmann Wandertreff 14.00 Parkplatz Festhalle 17.09. 6 36 69 14.30 Mittwoch, Gymnastik für Sie und Ihn Monika Amling - Festhalle 18.09. 6 48 85 15.30 Freitag, Gasthof „Nussbaumer“ Rolf Bulander Kegeln 14.30 20.09. Bodnegg 6 12 16 Neueinsteiger sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen! Die Veranstaltungen sind altersunabhängig und offen für alle, die Zeit und Interesse haben, dabei zu sein. Neueinsteiger sind zu allen Veranstaltungen herzlich willkommen! Die Veranstaltungen sind altersunabhängig und offen für alle, die Zeit und Interesse haben, dabei zu sein. Fröhliches Singen Alles Gute Am Montag, 16. September findet im Haus der Mitte wie- der das gesellige fröhliche Singen statt. zum Schulstart Treffpunkt ist um 15.00 Uhr. Alle, die Spaß daran haben, gemeinsam alte Volkslieder und Schlager zu singen, sind herzlich dazu eingeladen! Deine Schulzeit heute startet, lange hast du sie erwartet. Mit jedem neuen Wort, wird er schöner, dieser fremde Ort Und schreckst du anfangs noch davor zurück, erkennst du bald, Wissen ist dein Schlüssel zum Glück Christie Loyal Wir wünschen allen Schulanfängern einen guten Start in ihren neuen Lebensabschnitt und viel Freude in der Schule Gemeindeverwaltung Grünkraut Denken Sie an Ihre Tiere! Lassen Sie Ihre Haustiere bei den heißen Temperaturen nicht im Auto zurück!
Nummer 37 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 3 Historische Ortsbegehung am Samstag, 14. September 2019 Im Rahmen unseres Festprogrammes zur 750 Jahr Feier in Grünkraut findet am Samstag, den 14.09.2019 eine histori- sche Ortsbegehung statt. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am Parkplatz bei der Festhalle. Der Rundgang ist ca. 3,5 km lang und dauert etwa 2,5 Stunden. Er ist ohne größere Steigung, so dass auch ältere Teilnehmer mitgehen können. Abschließend kehren wir noch im Sportheim des TSV Grünkraut ein, wo es sicher- lich noch einiges zu bereden gibt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Vorankündigung: Vortrag von Hans Offenwanger in der Bücherei 750 Jahre von Gruonencrut bis Grünkraut Ein geschichtlicher Überblick von und mit HANS OFFENWANGER SA 21.09.2019 19.30 Uhr Öffentliche Bücherei St. Gallus im Rathaus Eintritt frei
Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 37 Vorgezogener Amtliche Redaktionsschluss Bekanntmachungen Sehr geehrte Autoren, Gemeindeverwaltung Grünkraut aufgrund des Feiertages Tag der Deutschen Telefonzentrale: 0751/7602-0, Fax: 0751/7602-20 E-Mail: info@gruenkraut.de Einheit wird folgender Redaktionsschluss Homepage: www.gruenkraut.de vorgezogen: Öffnungszeiten: Veröffentlichung 04.10.2019 Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Redaktionsschluss 29.09.2019, 16.00 Uhr Mi. 16.00 - 18.30 Uhr Wir bitten um Beachtung Der Verlag Möchten Sie das Mitteilungsblatt der Gemeinde Grün- kraut abonnieren, kündigen oder haben eine Reklama- tion, dann wenden Sie sich bitte direkt an Druck + Verlag Wagner in Kornwestheim. Tel.: 07154/8222-22 oder E-Mail: vertrieb@duv-wagner.de Kulturforum Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz „Rettet die Bie- nen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirt- schafts- und Landeskulturgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz - „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landes- Poetry Slam mit Marvin Suckut kulturgesetzes“ durchgeführt. Samstag, 28. September 2019, 20 Uhr Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im im Pfarrstadel Grünkraut Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. In Grünkraut wird zum dritten Mal geslammt! 1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. Sep- Es treffen sich einige der besten Poetinnen und Poeten des tember 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich inner- Landes zum literarischen Schlagabtausch. Was in Großstäd- halb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, ten mittlerweile schonn lange den Sprung auf die großen The- den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volks- aterbühnen geschafft hat, hat auch in Grünkraut mittlerweile begehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Ein- Tradition. Ein Poetry Slam ist ein moderner DichterInnen-Wett- tragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens streit, bei dem die Teilnehmenden mit selbstverfassten Texten einzutragen. innerhalb eines Zeitlimits von sechs Minuten gegeneinander 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeinde- antreten. Wir erwarten einige Stars der Szene - und vielleicht verwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten auch lokale Slammer? Wer spontan an diesem Wettkampf Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens der literarischen Extraklasse teilnehmen möchte, meldet sich aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und am Abend einfach an der Kasse an und schon steht er oder startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am sie auf der Bühne. Freitag, den 17. Januar 2020. Eintritt: 12,00 Euro, Schüler und Studenten: 8,00 Euro Die Eintragungsliste für die Gemeinde Grünkraut Vorverkauf im Rathaus Grünkraut unter Tel 0751 7602 11 wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus, Bürgerbüro, Scherzachstr. 2, 88287 Grünkraut zu folgenden Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr und Mittwoch nachmit- tags, 16:00 - 18:30 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich. 3. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintra- gungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unter- zeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung - mindestens 18 Jahre alt sind, - die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, - seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
Nummer 37 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 5 4. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Samm- B. Wesentlicher Inhalt lung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, Der Gesetzentwurf hat zum Ziel die Artenvielfalt zu stärken, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre welches durch folgende Inhalte erreicht werden soll: Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Woh- • Stärkung des Ziels, dem Rückgang der Artenvielfalt in nung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie Flora und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen ent- sich gewöhnlich aufhalten. gegenzuwirken sowie die Entwicklung der Arten und deren 5. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht Lebensräume zu befördern als Regelungsgegenstand (Arti- nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsun- kel 1 Nummer 1) terschrift leisten. • Bessere Verankerung des Ziels, die Artenvielfalt zu schüt- 6. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsbe- zen, in den einschlägigen Bildungs- und Ausbildungsan- rechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, geboten öffentlicher Träger (Artikel 1 Nummer 2) die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Haupt- • Wirksamer Schutz des Biotopverbundes durch flächende- wohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben ckende planerische Sicherung (Artikel 1 Nummer 3) und dies persönlich und handschriftlich zu unterschrei- • Schutz für extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaum- ben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor weiden und Obstbaumäcker mit hochwachsenden Obst- der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglich- bäumen (Streuobstbestände) (Artikel 1 Nummer 4) keit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren • Verbot von Pestiziden auf naturschutzrechtlich besonders Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeich- geschützten Flächen, bei klar definierten Ausnahmen (Arti- nende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. kel 1 Nummer 5) B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar • Einforderung geeigneter Maßnahmen, um den Anteil der nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der ökologischen Landwirtschaft auf der landwirtschaftlich Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. genutzten Fläche in Baden-Württemberg bis 2035 schritt- Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintra- weise auf 50 Prozent anzuheben sowie Umstellung lan- gungsrechts entweder von den Vertrauensleuten des Volks- deseigener Landwirtschaftsbetriebe auf ökologische begehrens, deren Beauftragten oder der unterzeichnenden Landwirtschaft (Artikel 2) Person selbst spätestens bis Montag, den 23. März 2020, bei • Verpflichtung zur Erarbeitung einer Strategie bis 1. Januar der Gemeinde einzureichen, in der die Wohnung, bei mehreren 2022 zur Reduktion des Pestizideinsatzes um 50 Prozent die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. bis zum Jahr 2025 (Artikel 2) 7. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Ein- C. Alternativen tragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde auf- Zu den vorgelegten Änderungen bestehen keine Alternativen. grund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben D. Wesentliche Ergebnisse der Regelungsfolgenabschätzung feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Ein- und Nachhaltigkeitsprüfung tragungswillige, die der oder dem Gemeindebediensteten Bei den vorgelegten Änderungen handelt es sich um notwen- nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuwei- dige Ergänzungen und Anpassungen bestehender Gesetze, sen. Eintragungswillige sollen daher zur Eintragung ihren um das Artensterben in Baden-Württemberg aufzuhalten und Personalausweis mitbringen. die Artenvielfalt zu stärken. Die Neufassungen von § 7, § 22, § 8. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintra- 33a und § 34 NatSchG sowie von § 2 LLG dienen der Erfüllung gungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet der im neu gefassten § 1a NatSchG gestärkten Zielsetzung werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volks- der Sicherung von Artenvielfalt. Die Reduktion von Pesti- begehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zideinsätzen und der Ausbau ökologischer Landwirtschaft zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. stehen erwiesenermaßen in direktem Zusammenhang mit der 9. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetz- Verbesserung der Artenvielfalt. Da deren Sicherstellung und entwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauens- Förderung wiederum Abstimmungsgegenstand des beantrag- leuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der ten Volksbegehrens ist, ergibt sich der Bedarf der genannten Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereit- Gesetzesänderungen daraus. Die Anpassungen in Aus- und gehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Weiterbildung scheinen als notwendige Voraussetzung, um Einsicht ausgelegt: alle Beteiligten besser auf die genannten Änderungen vorzu- bereiten. Insofern sind diese wesentlichen Veränderungen als „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz- im Sinne der Zielerreichung angemessen zu bewerten. gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturge- Die Änderungen führen nicht zu zwangsläufigen finanziellen Mehr- setzes belastungen für öffentliche oder private Haushalte. Die Regelungs- A. Zielsetzung folgen des Änderungsgesetzes werden damit insgesamt als positiv Durch das Änderungsgesetz werden im Naturschutzgesetz abgeschätzt. Die Änderungen sind als nachhaltig einzuordnen. (NatSchG) sowie im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz Der Landtag wolle beschließen, (LLG) notwendige Ergänzungen und Anpassungen vorgenom- dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu men, mit welchen die Sicherung der Vielfalt an Tierund Pflan- erteilen: zenarten in Baden-Württemberg gewährleistet werden soll. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutz- Dazu wird das Ziel, die Vielfalt der Arten innerhalb der Lan- gesetzes und Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes desgrenzen des Landes Baden-Württemberg zu schützen, in Gesetzesform eingeführt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird Artikel 1 der Einsatz von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Biozide) Änderungen des Naturschutzgesetzes auf bestimmten Schutzflächen neu geregelt. Zusätzlich wer- Das Naturschutzgesetz vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585), zuletzt den Änderungen im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.11.2017 (GBl. vorgenommen, um sicherzustellen, dass auf land- und forst- S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) wird wie folgt geändert: wirtschaftlich genutzten Flächen das verbindliche Ziel des 1. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: Artenschutzes nicht durch den Einsatz von Pestiziden kon- terkariert und vermehrt die Artenvielfalt unterstützende öko- „§ 1a Artenvielfalt logische Landwirtschaft betrieben wird. Die Reduktion des Über § 1 Abs. 2 BNatSchG hinaus verpflichtet sich das Land Pestizideinsatzes wird als gesetzlich formuliertes Ziel mani- im besonderen Maße dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora festiert. Des Weiteren wird die Pflicht des Landes zu einer und Fauna und dem Verlust von Lebensräumen entgegenzu- besseren und transparenten Dokumentation der erreichten wirken sowie die Entwicklung der Arten und deren Lebens- Fortschritte festgeschrieben. räume zu befördern.”
Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 37 2. § 7 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: biete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. „(3) Die Träger der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Das zuständige Ministerium berichtet jährlich dem Landtag Ausbildung und Beratung sollen die Inhalte und Vorausset- über die erteilten Ausnahmen. Weitergehende Vorschriften zungen einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, bleiben unberührt.” Forst- und Fischereiwirtschaft, insbesondere mit dem Ziel, 6. § 71 wird wie folgt geändert: die biologische Artenvielfalt in der landwirtschaftlichen Pro- Es wird ein neuer Absatz 4 angefügt: duktion durch ökologische Anbauverfahren zu erhalten und „(4) In den Grenzen des § 34 in der Fassung des Geset- zu fördern, im Rahmen ihrer Tätigkeit vermitteln.“ zes vom 21.11.2017 (GBl. S. 597, ber. S. 643, ber. 2018, S. 4) 3. § 22 Absatz 3 wird wie folgt geändert: darf ein Einsatz von Pestiziden noch bis zum 1. Januar 2021 Die Worte „soweit erforderlich und geeignet” werden gestri- fortgeführt werden.“ chen. 7. Die Inhaltsübersicht ist entsprechend anzupassen. 4. Nach § 33 wird folgender § 33a eingefügt: Artikel 2 „§ 33a Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Erhalt von Streuobstbeständen (LLG) (1) Extensiv genutzte Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz vom 14. März oder Obstbaumäcker aus hochstämmigen Obstbäumen mit 1972, zuletzt geändert durch Artikel 50 der Verordnung vom einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern mit Ausnahme von Bäu- 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 105), wird wie folgt geändert: men, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohn- Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: gebäude oder Hofgebäude entfernt sind (Streuobstbestände) sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Streuobst- „§ 2a Ökologischer Landbau beständen sowie alle Maßnahmen, die zu deren Zerstörung, (1) Zur Förderung der Artenvielfalt im Sinne von § 1a des Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen kön- Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft nen, sind verboten. Pflegemaßnahmen, die bestimmungsge- vom 23. Juni 2015 (GBl. S. 585) in der jeweils geltenden Fas- mäße Nutzung sowie darüberhinausgehende Maßnahmen, die sung verfolgt das Land das Ziel, dass die landwirtschaftlich aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich genutzten Flächen in Baden-Württemberg nach und nach, sind, werden hierdurch nicht berührt. bis 2025 zu mindestens 25 Prozent und bis 2035 zu mindes- (2) Die untere Naturschutzbehörde kann Befreiungen von tens 50 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen den Verboten nach Absatz 1 unter den Voraussetzungen des Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes ertei- Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen len. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit lie- Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet gen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz − ÖLG) in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahmen aus Grün- der jeweils geltenden Fassung bewirtschaftet werden. den der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich sind und (2) Staatliche Flächen, die sich in Eigenbewirtschaftung befin- die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise erhöht werden den (Staatsdomänen), sind ab dem 1. Januar 2022 vollstän- kann. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die aus Gründen dig gemäß den Vorgaben zum ökologischen Landbau gemäß der Verkehrssicherung notwendigen Maßnahmen in Abstim- der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Öko-Landbauge- mung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. Die Befreiung setzes in den jeweils geltenden Fassungen zu bewirtschaften. wird mit Nebenbestimmungen erteilt, die sicherstellen, dass (3) Verpachtete landwirtschaftliche Flächen in Landeseigen- der Verursacher Eingriffe in Streuobstbestände unverzüglich tum werden an nach den Grundsätzen des Ökologischen durch Pflanzungen eines gleichwertigen Streuobstbestandes Landbaus gem. Absatz 2 wirtschaftende Betriebe verpach- in räumlicher Nähe zum Ort des Eingriffs auszugleichen hat. tet. In den Pachtverträgen wird zum nächstmöglichen Zeit- (3) Im Falle eines widerrechtlichen Eingriffs ist dem Verursa- punkt festgelegt, dass die Flächen gemäß den Grundsätzen cher durch die Naturschutzbehörde die Wiederherstellung des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften sind. In Här- eines gleichwertigen Zustands durch Ersatzpflanzungen auf- tefällen ist auch eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung zuerlegen.“ unter Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 5. § 34 wird wie folgt neu gefasst: 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen „§ 34 Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwen- Verbot von Pestiziden dung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. Die Anwendung von Pestiziden (Pflanzenschutzmittel und Bio- 71) in der jeweils geltenden Fassung und mineralischem Stick- zide) gemäß Artikel 3 Nummer 10 der Richtlinie 2009/128/EG stoffdünger zulässig. des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Okto- (4) Einmal jährlich ist dem Landtag durch das zuständige ber 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für Ministerium ein Statusbericht zu den ökologisch genutzten die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom Landwirtschaftsflächen zu erstatten. 24. November 2009, S. 71) in der jeweils geltenden Fassung ist in Naturschutzgebieten, in Kern- und Pflegezonen von § 2b Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, in Reduktion des Pestizideinsatzes Natura 2000-Gebieten, bei Naturdenkmälern und Landschafts- (1) Der Einsatz von Pestiziden gemäß Artikel 3 Nummer 10 schutzgebieten, soweit sie der Erhaltung, Entwicklung oder der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrah- Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nach- men der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von haltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Pestiziden (ABl. L 309 vom 24. November 2009, S. 71) in der Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter jeweils geltenden Fassung in der Landwirtschaft, der Forst- wild lebender Tier- und Pflanzenarten dienen, verboten. Die wirtschaft sowie im Siedlungs- und Verkehrsbereich soll bis untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag die Verwendung 2025 um mindestens 50 Prozent der jeweiligen Flächen redu- bestimmter Mittel im Einzelfall zulassen, soweit eine Gefähr- ziert werden. dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzge- (2) Hierfür wird die Landesregierung bis zum 1. Januar 2022 biete oder geschützten Gegenstände nicht zu befürchten ist. eine Strategie erarbeiten. Die Entwicklung und Umsetzung Die höhere Naturschutzbehörde kann die Verwendung dieser der Strategie wird durch einen Fachbeirat aus zuständigen Mittel für das jeweilige Gebiet zulassen, soweit eine Gefähr- Behörden und Verbänden (Umwelt-, Bauern-, Forst-, Garten- dung des Schutzzwecks der in Satz 1 genannten Schutzge- bau- und Kommunalverbände) begleitet.
Nummer 37 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 7 (3) Das zuständige Ministerium ermittelt jährlich den Einsatz Ausweich- und Wanderungsbewegungen von Populationen von chemisch-synthetischen Pestiziden nach Fläche und, klimasensibler Arten, die infolge des erwarteten Klimawandels wenn möglich, nach Wirkstoffmenge und Behandlungsinten- notwendig sind. Die Ursachen des Artenschwundes, der über- sität und veröffentlicht diese Ergebnisse. mäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie (4) Das zuständige Ministerium berichtet dem Landtag jähr- die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen überwie- lich in schriftlicher Form über die Ergebnisse der Pestizidre- gend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang duktion.“ der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in landwirtschaftlich geprägten sowie aquatischen Lebensräu- Artikel 3 Inkrafttreten men zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaf- Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. fung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirksame Sicherung des Biotopverbundes Begründung erfordert eine flächendeckende planerische Sicherung des A. Allgemeiner Teil Biotopverbundes. Gegenwärtig wird auch in Baden-Württemberg ein dramati- Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen scher Artenverlust verschiedenster Gruppen von Tieren und Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker Pflanzen festgestellt. Gerade der drastische Rückgang der sind von besonderer Bedeutung als Lebensraum für beson- Artenvielfalt, insbesondere den Insekten, den Amphibien, ders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der den Reptilien, den Fischen, den Vögeln und den Wildkräu- Kulturlandschaft. Baden-Württemberg trägt im Vergleich zu tern ist durch einschlägige Untersuchungen eindeutig nach- anderen Bundesländern eine europaweite Verantwortung für gewiesen (vgl. aktuelle Roten Listen und Artenverzeichnisse diese Kulturlandschaftslebensräume. Streuobstwiesen befin- Baden-Württembergs). Als wesentliche Ursachen wissen- den sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutzbedarf resultiert schaftlich anerkannt sind der übermäßige Einsatz von Dün- daher aus der Inanspruchnahme für Bebauungen. gemitteln (Dalton und Brand‐Hardy, 2003; Isbell et al., 2013) Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichsweise strenge und Pestiziden (Meehan et al., 2011; UBA, 2017) sowie die Anforderungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an strukturelle Verarmung der Landschaft (Fabian et al., 2013). die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahme vom gesetzli- Jede verlorene Art und jeder gestörte Lebensraum ist nicht chen Biotopschutz formuliert. Es soll für Streuobstbestände nur ein Verlust an Stabilität des natürlichen Lebensgefüges, analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg ein Erhaltungsge- sondern auch eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der bot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Menschen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobst- Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landes- beständen“ vorgeschlagen. kulturgesetzes leistet durch die Verbesserung und Ergän- Zu 5.: Neufassung des § 34 zung des baden-württembergischen Naturschutzgesetzes und Die nun aufgeführten Schutzgebiete haben alle eine Natur- des baden-württembergischen Landwirtschafts- und Landes- schutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Arten- kulturgesetzes einen wirksamen Beitrag zu Erhalt und Stär- vielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum kung unseres Artenreichtums in Baden-Württemberg. Da in Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artens- Baden-Württemberg das für Landwirtschaft zuständige Minis- terben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More terium bereits mit der Ausarbeitung einer Pestizidreduktions- than 75 percent decline over 27 years in total flying insect strategie beauftragt ist und andererseits die Schutzgebiete, in biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen denen der Pestizideinsatz verboten ist, im Naturschutzgesetz den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten aufgeführt sind, ist es erforderlich, beide Gesetze zu ändern, in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurück- um einen wirksamen Schutz der Artenvielfalt zu ermöglichen. gegangen ist. Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, B. Einzelbegründung Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswir- Zu Artikel 1: Änderung des Naturschutzgesetzes kungen auf vermeintliche Schädlinge - aber auch „Kollateral- Zu 1.: Einfügung des § 1a schäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Die Vorschrift ergänzt die Zielkonkretisierung in § 1 Abs. 2 bis Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nah- 6 BNatSchG. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, dem Artenver- rungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die lust, insbesondere dem Rückgang der Insekten, entgegenzu- Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der wirken. Hierzu wird mit dem neuen Art. 1a das Ziel statuiert, die Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Mono- Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern. kulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zer- Zu 2.: Änderung des § 7 stören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Die Wechselwirkung zwischen der Bewirtschaftungsart auf Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem landwirtschaftlichen Flächen und der dort in der mittelbaren Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Ein- und unmittelbaren Umgebung vorkommenden Artenvielfalt fluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europawei- sind hinlänglich wissenschaftlich belegt (vgl. u.a. Thünen-In- ten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der stitut, 2019). So kommen auf ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Flächen deutlich mehr Arten vor. Deswegen scheint es gebo- Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen ten, auch unabhängig von der Festlegung auf eine konkrete auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur Bewirtschaftungsweise, Landwirte durch Qualifikation darin erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mitteln in zu fördern, möglichst nachhaltig und die Artenvielfalt fördernd großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt zu wirtschaften, weil ihr Handeln einen unmittelbaren Effekt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pestici- auf die Artenvielfalt hat. Geht das Land diesen Weg gesetz- des on biodiversity and biological control potential on Euro- lich verbindlich, folgt daraus zwangsläufig die entsprechende pean farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen Qualifizierung der in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft kommt eine große internationale Überblicksstudie der Ver- beschäftigten Menschen. einten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Zu 3.: Änderung des § 22 Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Dem Biotopverbund kommt für den Schutz und die Sicherung Zu 6.: Änderung des § 71 der heimischen Tierund Pflanzenarten, für die Erhaltung und Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehun- eine Übergangsfrist eingeführt. gen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des euro- päischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeutung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich
Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 37 Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen. Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskul- turgesetzes Einfügung der §§ 2a und 2b Informationen § 2a Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamt- system der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Gemeinde Grünkraut Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Befristete Vermietung von Wohnungen, Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der Liebenhofer Straße 3 natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Ver- Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.07.2019 beschlos- ordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein sen, dass Wohnungen in der Liebenhofer Straße 3, die der- auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betrie- zeit nicht zur Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden, bener ökologischer Landbau ist unter anderem aufgrund der befristet bis zum 31.12.2020 vermietet werden sollen. Die strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden scho- Gemeinde wird für diese Wohnungen nur gewerbliche Mietver- nender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen träge abschließen und die Wohnungen bevorzugt an Unterneh- des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). men und Gewerbebetriebe aus Grünkraut zur Unterbringung Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das von deren Mitarbeiter vermieten. Eine Wohnung hat 64 m² (2 Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft Zimmer, Küche/Essen, Bad). Die Vermietung kann sofort erfol- stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 gen. Weitere Informationen erhalten Sie im Rathaus bei Jür- %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flä- gen Fiesel, Tel. 0751/7602-17, juergen.fiesel@gruenkraut.de chen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemein- Bauarbeiten Ortsmitte schaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des öko- Aktuelle Informationen zu den Bauarbeiten Bodnegger logischen Landbaus (ÖkoLandbaugesetz - ÖLG) in der jeweils Straße und Scherzachstraße erhalten Sie auf unserer gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. Homepage www.gruenkraut.de. Ihre Gemeindeverwaltung § 2b Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebens- räume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche ...die schöne Ferienzeit ist leider schon wieder Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge - aber auch „Kol- vorbei! lateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Sommerferien sind schon wieder zu Ende und wir möchten Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indi- es nicht versäumen, allen Mitwirkenden des Ferienprogramms rekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und zu danken: FFW/Jugendfeuerwehr, Landjugend, MGV/Chor- nimmt ihnen die Lebensgrundlage. gemeinschaft, Modellbaugruppe Grünkraut-Eschach e.V., Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, Musikverein, Narrenverein, Reit- und Fahrverein Allisreute, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Schützenrige, Tanzschule Caro Frick sowie TSV Grünkraut, Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das ein- Abteilung Jugendfußball. gespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Vielen Dank fürs Mitmachen. Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Ein- flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirt- schaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektizi- den und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhal- ten werden, wenn die Verwendung von Mitteln in großen Tei- len der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nati- onen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmit- telproduktion (IPBES 2016). Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttreten.“ Grünkraut, den 13.9.2019 Holger Lehr, Bürgermeister Fundamt Gefunden wurde: • einzelner Schlüssel an zwei Herzen (Wertstoffhof) Gute Laune und viel Spaß gabs beim Minigolf zwischen Veits- Zu erfragen beim Bürgermeisteramt. burg und Mehlsack.
Nummer 37 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 9 ...alle am Ball beim DFB-Fußballabzeichen Grünkraut gemeinsam gestalten Grünkraut nimmt mit - Achtung neue Telefonnummer!! Sozialer Fahrdienst organisiert durch die Bürgergemein- schaft Grünkraut e.V. Mitfahren können alle Personen, die in der Mobilität einge- schränkt sind und daher nicht mit dem öffentlichen Perso- Alle hatten ihren Spaß im Bauernhausmuseum nennahverkehr fahren können. Das Büro der Bürgergemeinschaft ist für Ihre Fahrtanfragen unter der Telefonnummer 0751 / 7602-18 jeweils montags und donnerstags zwischen 9 und 11 Uhr erreichbar. Die Disponentin prüft, ob ein Fahrer zur Verfügung steht und vermittelt Ihnen dann den Fahrer. Steht kein Fahrer zur Verfü- gung, müssen Sie auf die Beförderung z.B. durch Taxi zurück- greifen. Die Fahrer die sich zur Verfügung stellen, fahren ehrenamtlich. Der Fahrgast bezahlt pro Kilometer 0,30 Euro als Aufwands- entschädigung direkt an den Fahrer. Bürgergemeinschaft Grünkraut e.V. 750 Jahre Grünkraut 750 Jahre Grünkraut Samstag, 14.09. - Historische Ortsbegehung 14:00 Uhr Treffpunkt Parkplatz Festhalle mit Hans Offenwanger, Treff- punkt Schöpferischer Ruhe- stand Sonntag, 15.09. - Festmesse zum 750-jäh- rigen Pfarrjubiläum der Katholischen Kir- chengemeinde 10:00 Uhr Kath. Kirche St. Gallus u. Nikolaus mit Weihbischof Thomas Maria Renz Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Bei „Spiele im Wald“ spielte auch das Wetter mit...
Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 37 Nicht geleerte Tonnen Ist Ihr Bio- und/oder Restabfallbehälter nicht geleert wor- Jubilare den, rufen Sie bitte unter der Hotline 0800 3530300 an. Ist Ihre Papiertonne nicht geleert worden, rufen Sie bitte bei der Firma Remondis, Tel.: 0751 3619128 an. Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Entsorgungszentrum Obermooweiler geschlossen Am Donnerstag, 29. August 2019, konnten die Eheleute Am Mittwoch, den 18. September bleibt das Entsorgungs- Erwin und Christa Huber, geb. Rothenhäusler zentrum in Wangen-Obermooweiler aufgrund von Baumaß- in Grünkraut, Klessenbühl 4, nahmen geschlossen. das Fest der Im Entsorgungszentrum Obermooweiler wird eine zweite Waage installiert, die umfassende Tiefbaumaßnahmen im Diamantenen Hochzeit Ein- und Ausfahrtsbereich erforderlich machen. Um einen möglichst schnellen Bauablauf zu gewährleisten, bleibt das Entsorgungszentrum am Mittwoch, den 18. September ganz- tägig geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen gelten die üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Sams- tags können die Wertstoffannahmestationen zusätzlich von 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr angefahren werden. Volkshochschule VHS Kurse in Grünkraut Christa und Erwin Huber Kurs-Nr.: S400301 Hatha-Yoga feiern. Vollatem und Sonnengruß An ihrem Ehrentag können sie auf eine gemeinsam ver- Birgit Bandlow brachte Lebenszeit zurückblicken, wie sie nur wenigen Behutsamer und bewusster Aufbau der einzelnen im Son- Ehepaaren vergönnt ist. nengruß vorkommenden Asanas (Körperhaltungen), vor- und Namens der gesamten Einwohnerschaft gratulieren wir zu nachbereitende Asanas, detaillierter Aufbau des Sonnengru- diesem besonderen Festtag sehr herzlich. ßes, Einführung in Bauch- und Yoga-Vollatmung und die Tie- Wir wünschen dem Jubelpaar weitere gemeinsame schöne fenentspannung. Lebensjahre, Glück und Zufriedenheit bei möglichst guter Dieser Kurs vermittelt Möglichkeiten, sich auch im Alltag in Gesundheit. unterschiedlichen Situationen entspannen und sammeln zu können und sich besser wahrzunehmen. Er vermittelt Kraft Holger Lehr und Ausgeglichenheit durch ein harmonisches Zusammen- Bürgermeister spiel von An- und Entspannung. Bitte eine Decke, Übungsmatte, helle Socken, bequeme Klei- dung und enventeull ein kleines Kissen mitbringen. 12 Abende, 19.09.2019 - 19.12.2019 Donnerstag, 18:00 - 19:30 Uhr Ort: Haus der Mitte, Weidenstraße 2 Abfall-Info Teilnehmerzahl min. 5, max. 15 92,64 € (ab 7 TN) 111,12 € nicht rabattierbar (bei 6 TN) 129,60 € nicht rabattierbar (bei 5 TN) Leerung Papiertonne Die nächste Leerung der Papiertonne in Grünkraut findet am Kurs-Nr.: S400302 Mittwoch, 18. September 2019 statt. Hatha-Yoga Vollatem und Sonnengruß Öffnungszeiten Wertstoffhof Birgit Bandlow s. Kursbeschreibung S400301 Jeden Dienstag 14.30 - 18.30 Uhr Bitte eine Decke, Übungsmatte, helle Socken, bequeme Klei- (Beim Anwesen Fuchs, Buchenstraße 4) dung und enventeull ein kleines Kissen mitbringen. 12 Abende, 19.09.2019 - 19.12.2019 Öffnungszeiten Grüngutplatz - Donnerstag, 19:45 - 21:15 Uhr Jeden Samstag von 13.00 - 15.00 Uhr Ort: Haus der Mitte, Weidenstraße 2 (beim landwirtschaftlichen Anwesen Deuringer, Liebenho- Teilnehmerzahl min. 5, max. 15 ferstr. 8 - Zufahrt über die Ravensburger Straße) 92,64 € (ab 7 TN) 111,12 € nicht rabattierbar (bei 6 TN) 129,60 € nicht rabattierbar (bei 5 TN)
Nummer 37 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 11 Vormittagskurs Kurs-Nr.: S400303 Autogenes Training NEU Jana Voecks ... auch „konzentrative Selbstentspannung“ genannt, ist eine Büchereinachrichten standardisierte Entspannungsmethode, die nachweislich posi- tive Wirkung im Bereich Stressresilienz, Selbstregulation und Öffnungzeiten: Entspannung zeigt. In der Grundstufe wird gelernt, über For- Montag 16.00 - 18.00 Uhr meln die Aufmerksamkeit systematisch auf angenehme Kör- Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr perempfindungen zu lenken, somit suggeriert sich ein positiver Donnerstag 18.00 - 20.00 Uhr Entspannungszustand. Ziel ist es, den erlernten und gespei- Freitag 16.00 - 18.00 Uhr cherten Entspannungszustand dann bei Anspannung und Stressempfindung selbständig abrufen zu können. Bitte mitbringen: - Matte - Decke - bequeme Kleidung - Socken Jugendecke 6 Vormittage, 25.11.2019 - 20.01.2020 Montag, 10:00 - 11:15 Uhr Ort: Haus der Mitte, Weidenstraße 2 Jugendhaus Teilnehmerzahl: min. 5, max. 15 Achtung!! Das Jugendhaus hat 41,40 € (ab 7 TN) am 26.09.2019 und am 03.10.2019 49,70 € nicht rabattierbar (bei 6 TN) geschlossen!! 58,00 € nicht rabattierbar (bei 5 TN) Liebe Teenies von Jugend Quatsch Cafe! Kurs-Nr.: S400304 Am Donnerstag den 26. September Achtsamkeit und Entspannung NEU bin ich bei einer Fortbildung und am 3. Oktober ist Feiertag! Jana Voecks Daher, bleibt an diesen beiden Tagen das Jugendhaus Zeit für dich, Zeit für Entspannung und Selbstfürsorge, geschlossen. Unsere geplanten gemeinsamen Aktivitäten Methoden und Übungen angelehnt an das „Mindfulness-Ba- holen wir selbstverständlich nach und falls es bei euch mög- sed-Stress-Reduction“-Training von Jon Kabat-Zinn (ent- lich ist, auch die Zeiten! Vielleicht finden wir einen anderen Tag! wickelt zur Stressreduktion) kombiniert mit Körper- und Entspannungsübungen aus der Progressiven Muskelentspan- Es grüßt euch eure Carmen Gropper, nung, dem Autogenen Training sowie Elementen aus dem Kinder-, Jugend-, und Familienbeauftragter in Grünkraut Yoga und Qi-Gong. Bitte mitbringen: - Matte - Decke - bequeme Kleidung - Socken Gästeamt 4 Abende, 21.10.2019 - 18.11.2019 Montag, 18:00 - 19:15 Uhr Ort: Haus der Mitte, Weidenstraße 2 Gastgeberverzeichnis 2020/21 Teilnehmerzahl: min. 5, max. 15 Liebe Vermieter, zwischenzeitlich müssten die Unterlagen zum 27,60 € (ab 7 TN) neuen Gastgeberverzeichnis der Region Waldburg bei Ihnen 33,13 € nicht rabattierbar (bei 6 TN) eingegangen sein. Falls Sie keine Unterlagen erhalten haben, 38,67 € nicht rabattierbar (bei 5 TN) wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an das Gästeamt der Region Waldburg. Vormittagskurs Bitte bearbeiten Sie die zugesandten Unterlagen zügig, Kurs-Nr.: S400401 damit wir rechtzeitig unser neues Gastgeberverzeichnis Parliamone! - Italiano per avanzati vorliegen haben. Wir werden auch in diesem Jahr nicht Rosaria Zamarco nochmals persönlich auf den Abgabetermin hinweisen. Forsetzung des Kurses mit Frau Zamarco Bitte halten Sie den Termin (27. September 19) ein. Unterla- Lehrwerk: gen, die nach diesem Termin eingehen können nicht mehr wird im Kurs bekannt gegeben berücksichtig werden. Denken Sie bitte daran, dass eine 15 Vormittage, 19.09.2019 - 23.01.2020 Teilnahme nur noch alle zwei Jahre möglich ist. Donnerstag, 10:30 - 12:00 Uhr Klassifizierung nach den Richtlinien des DTV Ort: Rathaus Grünkraut, Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Klassifizie- Scherzachstraße 2 rung. Sollte diese noch vor Druck des neuen Gastgeberver- Teilnehmerzahl: min. 5, max. 12 zeichnisses durchgeführt werden, setzen Sie sich bitte mit dem 96,00 € (ab 7 TN) Gästeamt der Region Waldburg in Verbindung. Die komplett 115,20 € nicht rabattierbar (bei 6 TN) ausgefüllten und unterschriebenen Bögen müssen spätestens 134,40 € nicht rabattierbar (bei 5 TN) am 27. September 2019 im Gästeamt Waldburg vorliegen. Die Ergebnisse später abgegebener Bögen können im Gast- Schriftliche Anmeldungen zu allen Veranstaltungen nimmt die geberverzeichnis 2020/21 nicht mehr berücksichtigt werden. Gemeindeverwaltung Grünkraut entgegen. Anmeldeformulare Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Gästeamt der Region finden Sie im Programmheft der VHS oder können über die Waldburg, Hauptstraße 20, 88289 Waldburg, Tel. 07529/9717- Internetseite der VHS heruntergeladen werden. 11 oder info@region-waldburg.eu Anmeldungen sind außerdem über das Internet möglich unter: www.vhs-rv.de.
Seite 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Nummer 37 psychiatrische Fachärzte, psychosozialer Notdienst) und • bei akuten Fällen Polizei und Rettungswesen verständigt. KRISENHOTLINE Tel.: 0561 785-10101 Landwirtschaft 24 Stunden und 7 Tage die Woche Menschen, die bei der Krisenhotline Hilfe suchen, können – sofern gewünscht – auch weitere Angebote der SVLFG zur seelischen Gesundheit wahrnehmen: Einzelfallcoaching, Am 22. September Tag der offenen Tür an der Online-Selbsthilfetool oder Gruppenangebote zu den The- Fachschule für Landwirtschaft men Stress, Pflege oder Betriebsübergabe/-aufgabe stehen 150 Jahre Landwirtschaftliches Fachschulwesen im Land- Versicherten zur Stabilisierung und Erhaltung ihrer Gesund- kreis Ravensburg heit zur Verfügung. Kreis Ravensburg – Der Landkreis Ravensburg feiert in die- SVLFG sem Jahr 150 Jahre Landwirtschaftliches Fachschulwesen im Landkreis. Aus diesem Anlass lädt die Fachschule für Land- wirtschaft Ravensburg alle Interessierten und Freunde zu einem Tag der Offenen Tür am Sonntag, dem 22. Septem- ber 2019, in die Räumlichkeiten der Fachschule in die Frau- enstrasse 4 ein. Seit ihrer Gründung im Jahr 1869 ist die Fachschule für Land- Bürgergemeinschaft e.V. wirtschaft Ravensburg bis heute ein wichtiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Fortbildung in Baden-Württemberg und Eltern-Kind-Gruppen gleichzeitig die älteste noch aktive Landwirtschaftliche Fach- schule im ganzen Land. Der Festtag beginnt um 10:00 Uhr Programm für mit einem gemeinsamen Festgottesdienst in der Liebfrauen- Dienstagsgruppe „Heinzelmännchengruppe“: kirche. Nach dem gemeinsamen Gang ins Schulgebäude ist 09.15 – 11.15 Uhr im Haus der Mitte für 11:30 Uhr die offizielle Begrüßung im Zelt auf dem Park- 17. September - Freispiel platz der Schule vorgesehen. Neben verschiedenen Aktionen Leitung: Claudia Sprenger, Tel. 0751 7691158 und in den Klassenzimmern und einem Kinderprogramm sorgen Judith Rude, Tel. 0751 95880110 die LandFrauen Ravensburg zusammen mit den Studieren- den für das leibliche Wohl. Musikalisch wird der Festtag von Freitagsgruppe: der Bauernkapelle Oberschwaben sowie dem Musikverein 09.15 – 11.15 Uhr im Haus der Mitte Königschaffhausen umrahmt. Parkmöglichkeiten bestehen im Jeden Freitag gemütliches Beisammensein. Parkhaus Rauenegg oder anderen städtischen Parkhäusern. Leitung: Jennifer Schick, Tel. 0176 70933615 Auf Ihr Kommen freuen sich die Studierenden sowie die Leh- Information und Anmeldung bei den jeweiligen Leiterinnen. rerinnen und Lehrer der Fachschule. Suizid ist keine Lösung – Krisenhotline der SVLFG hilft Bürgergemeinschaft e.V Die Sorge um den Betrieb, Stress am Arbeitsplatz, Kon- Kinder-, Jugend- und Familienbeauftragte flikte in der Familie, kritische Lebensereignisse – irgend- Sprechzeiten im Haus der Mitte wann wird es einfach zu viel, um mit Belastungen alleine Carmen Gropper fertig zu werden. In diesem Fall unterstützt die Sozial- Montag, Dienstag und Mittwoch versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau 8.00-12.00 Uhr (SVLFG) ihre Versicherten mit einem neuen speziellen Dienstag Nachmittag Angebot. 13.00-15.00 Uhr Ausgebildete und erfahrene Psychologen sind rund um die und nach Vereinbarung Uhr – 24 Stunden und sieben Tage die Woche – über eine Tel. 0751/9587562 telefonische Krisenhotline zu erreichen. Die Experten unter- E-Mail: gropper@hausdermitte.de stützen vertraulich, zum Beispiel bei betrieblichen oder famili- www.hausdermitte.de ären Konflikten, aber auch bei persönlichen und psychischen Überlastungssituationen. Wird die Belastung zu groß, kann es Beauftragte für Senioren und bürgerschaftlichem zu suizidalen Gedanken und im fortgeschrittenen Stadium zur Engagement Planung eines Suizids kommen. Ein Ausscheiden aus dem Sprechzeiten im Rathaus Leben erscheint als Ausweg für ungelöste Probleme. Sabine Jehle, Tel. 0751/7602-45 Mit der Krisenhotline steht allen Versicherten der SVLFG Montag-Donnerstag jeweils ein Angebot zur Verfügung, welches sich neben beratenden 8.00-12.00 Uhr konfliktklärenden Gesprächen mit dem Thema Suizidalität Mittwochnachmittag beschäftigt. Das meist heimliche Thema zu enttabuisieren, 16.30-18.30 Uhr nach individuellen Lösungen und Auswegen zu suchen und konkrete Unterstützungsangebote anzubieten, gehört zu den Sprechzeiten im Haus der Mitte Aufgaben der Krisenhotline. Dienstag und Donnerstag Im Gespräch mit den Ratsuchenden werden 13.00-15.00 Uhr • Erwägungen von Todeswünschen ernst genommen, und nach Vereinbarung • Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und Tel. 0751/9587561 initiiert, Email: sabine.jehle@gruenkraut.de • Verabredungen getroffen und www.gruenkraut.de • Maßnahmen eingeleitet. In diesen Fällen wird • auf eine Stabilisierung hingewirkt, • ein persönliches und professionelles Unterstützungsnetz- werk aufgezeigt, • auf professionelle Anlaufstellen vor Ort hingewiesen (z. B.
Nummer 37 Mitteilungsblatt der Gemeinde Grünkraut Seite 13 hin zum Elektroparcour - gibt es in der Stadt sowie am Bahn- Café Kunterbunt hof zu bewundern. Auch feiert der „HELAS“-Schlepperbau Das Café Kunterbunt ist Treffpunkt und Bege- sein 90. Jubiläum z.B. mit einer Ausfahrt unter musikalischer gungsmöglichkeit für alle Generationen. Wir Begleitung ab 15.30 Uhr. Platzkonzerte, Minidampffahrten, freuen uns auf viele große und kleine Gäste, Kutschfahrten sowie ein großer Flohmarkt nebst verkaufsof- um Sie mit leckeren, selbstgemachten fenem Sonntag ab 12 Uhr mit Gewinnspiel runden das große Kuchen & tollen Kaffee-Variationen zu ver- Festprogramm ab. Es wird auch zahlreiche Kindermitmach- wöhnen! und spielangebote geben. Die große Modelleisenbahn, die ab dem 22.9. für fünf Tage im Schloss zu sehen sein wird, wird Für Kinder haben wir auch eine Spielecke. ebenfalls ein Highlight für alle großen und kleinen Eisenbahn- freunde sein. Auch wird bereits Samstagabend die „Aulendor- Café Kunterbunt fer Musiknacht“ diesen Festtag einläuten. am Freitag, 13. September 2019 Dampfzugfahrten am 21. und 22. September von 15.00 - 17.00 Uhr „Rauch und Feuer - Dampf und Nostalgie“......die historischen im Haus der Mitte Fahrzeuge (Dampflokomotive 52 7596 mit Wagenpark) der Eisenbahnfreunde Zollernbahn werden am Samstag -nach Hinweis: Bereitstellung und Wassertankenum 9.25 Uhr in Aulendorf Das nächste Café Kunterbunt findet am Richtung Pfullendorf starten, mit Halt in Altshausen, Hoß- Freitag, 27. September 2019 von 15.00 - 17.00 Uhr kirch-Königseggsee, Ostrach und Burgweiler. In Pfullendorf im Haus der Mitte statt. wird es zu Ehren des Dampfzuges ein kleines Bahnsteigfest geben, mit Musik und Bewirtung. Am Ostracher Bahnhof wird Ihr Café-Kunterbunt-Team! der abendliche Halt der Dampflok ebenfalls mit einem kleinen Event gefeiert: Bewirtung mit Grill und Getränken, die Feuer- Gymnastik im Haus der Mitte - 60 Plus wehr Ostrach betankt die Lok, historische zwei- und vierräd- rige Fahrzeuge aus den 50ern und 60ern werden den Bahnhof Die Gymnastikgruppe für alle, die sich gerne bewegen besuchen, Kohle wird geladen.... somit finden Fotografen auch und Freude an Gymnastik haben. hier tolle Motive. Ab Sonntagfrüh wird der Dampfzug dann Mittwochs von 9.45 - 11.00 Uhr im Haus der Mitte die Moorbahn-Linie 752 ab Aulendorf Richtung Bad Wurzach Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. befahren, mit Halt in Bad Waldsee. Außerdem werden ganz Ansprechpartnerin: Waltraud Merk (0751) 63158 zeitgemäß Gräfin Paula und ihre Zofe Rosalie die Moorbahn ganztägig begleiten. Ein wunderbares Erlebnis für alle Nost- Mittendrin algiker und Geschichtsinteressierte. Am Sonntag fährt - laut regulärem Fahrplan - auch die Räuberbahn zwischen Aulen- Betreuungsgruppen für ältere Menschen dorf und Pfullendorf, aber ohne Dampfzug. donnerstags von 14.30 - 17.30 Uhr Es gilt der bodo-Tarif. Fahrscheine können im Zug erworben Im Haus der Mitte, Weidenstr. 2, Grünkraut. werden. Der Dampfzug führt einen bewirteten Speisewagen Kontakt und Anmeldung bei der Sozialstation St. Martin, mit. Eine Radmitnahme ist leider nicht möglich. Sitzplätze Tel. (07529) 855. Es sind noch Plätze frei! gibt es nur im Rahmen der Kapazität, Reservierungen sind Auf Wunsch bieten wir einen Fahrdienst an! nicht möglich. Tarifbonus Premium-und Netzabokunden fahren im Dampfzug kostenfrei, Abokunden (Zone 1 bis 7) zahlen lediglich einen Zuschlag. Alle bodo-Abokunden werden darüber Anfang September über den Postweg benachrichtigt. Mobilität für Grünkraut Sonderfahrpläne Informationen und Fahrpläne gibt es im Sonderflyer „bodo und Aulendorf machen Dampf“ bei vielen Gemeinden und Tourist bodo & Aulendorf machen Dampf Infos, Mobilitätszentralen und bodo-Verkaufsstellen. Online Am 21. und 22. September fährt ein Dampfzug anlässlich jedoch jetzt schon unter www.bodo.de und www.bodosei- „150 Jahre Eisenbahnknoten Aulendorf“ tenblicke.de Mit der historischen Dampflok fahren und die vielen „bodo & Aulendorf machen Dampf“ - wir freuen uns auf Sie! Festangebote in Aulendorf genießen- dieses Wochen- www.aulendorf.de ende ist etwas ganz Besonderes! www.bodo.de 1869 wurde Aulendorf zum Eisenbahnknotenpunkt. Denn mit www.bodo-seitenblicke.de der Anbindung der Königlich Württembergischen Staats-Ei- senbahnen an die Städte Leutkirch und Isny wurde die Würt- tembergische Südbahn von Ulm zum Bodensee „gequert“. Nun feiert Aulendorf dieses Jubiläum mit einem großen Stadt- fest. Gemeinsam mit dem Verkehrsverbund bodo wurde extra für dieses Wochenende ein Dampfzug der Eisenbahnfreunde Zollernbahn bestellt, der am Samstag, 21. September auf der Strecke AulendorfPfullendorf (Räuberbahn-Linie 754) und am Sonntag, 22. September auf der Strecke Aulendorf-Bad Wurzach (Moorbahn-Linie 752) fahren wird. Festprogramm Aulendorf am 22. September Ein großes Rahmenprogramm erwartet die Besucher. Ein öku- menischer Gottesdienst mit anschließendem Festakt in der Stadthalle eröffnet diesen Festtag. Verkehrsminister Winfried Hermann und DBKonzernbevollmächtigter Thorsten Krenz haben für den Festakt ihr Kommen zugesagt. Zahlreiche Dar- bietungen und Ausstellungen rund um das interessante Thema „Fahrzeuge im Wandel der Zeit“ - von Oldtimern, Neuwagen bis
Sie können auch lesen