2019/20 Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins - Anwaltsblatt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tätigkeitsbericht der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins Politik und Gesellschaft DAV und Anwaltschaft Projekte Mitglieder Zahlen 2019/20
„Für die qualifizierte Fortbildung ist der DAV meine erste Wahl.“ Rechtsanwältin Karen Spillner, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht Wir bieten Ihnen N 30 Arbeitsgemeinschaften N Fortbildung Informieren Sie sich unter N Interessenvertretung N Information anwaltverein.de über unsere N Kommunikation N Service Arbeitsgemeinschaften. N Anwaltakademie N u.v.m.
Inhalt Rückblick / Ausblick ......................................................................................................................................4 DAV und Gesellschaft........................................................................6 Anwaltsrecht Berufsrecht...................................................................................................................8 Gebührenrecht.............................................................................................................8 Europäisches Berufs- und Gebührenrecht .................................................................8 Gesetzgebungsausschüsse Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben .....................................................9 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................................................................................15 Politische Kommunikation ....................................................................................................................................16 Gesellschaftliches Engagement Projekt „European Lawyers in Lesvos“......................................................................17 Menschenrechte.........................................................................................................17 Lage der Anwaltschaft in Polen und der Türkei .......................................................18 Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins .............19 Anwältinnen und Anwälte in die Schulen ................................................................19 Veranstaltungen ....................................................................................................................................20 DAV und Anwaltschaft ...................................................................22 Leitbild ....................................................................................................................................22 Arbeitsgemeinschaften im DAV ....................................................................................................................................24 Aus- und Fortbildung Deutsche Anwaltakademie ........................................................................................30 Fortbildungsbescheinigung des DAV .......................................................................30 Selbststudium: www.faocampus.de ..........................................................................30 Kommunikation Website www.anwaltverein.de ...................................................................................31 Soziale Medien ...........................................................................................................31 DAV-Depesche............................................................................................................31 Europa im Überblick..................................................................................................31 Anwaltsblatt................................................................................................................31 Anwaltsblatt Karriere wird Katzenkönig...................................................................32 Anwaltsblatt-Stellenmarkt .........................................................................................32 Service Anwaltauskunft ..........................................................................................................33 Anwaltsblatt-Honorartool ..........................................................................................33 Auslandsvereine .........................................................................................................33 DAV – Zahlen und Fakten Finanzen.....................................................................................................................34 Beteiligungen .............................................................................................................34 Mitgliederentwicklung DAV ......................................................................................35 Mitgliederentwicklung Arbeitsgemeinschaften .......................................................35 Gender-Report ............................................................................................................36 Audit Beruf und Familie ............................................................................................37 Aus den Geschäftsstellen ...........................................................................................37 Namens- und Adressteil ....................................................................................................................................38 DAV – Die Vorteile von A bis Z Vorteile der Mitgliedschaft.........................................................................................42
Rückblick / Ausblick Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserinnen und Leser, mit diesem Tätigkeitsbericht informieren wir Sie über die Arbeit des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und stellen einige Zahlen und Fakten zur Verfügung. Die letzten vier Monate (Februar – Juni 2020) waren in diesem Berichtsjahr auf- grund der Coronakrise und den damit einhergehenden Folgen (Gesetzesände- rungen, Rechtsverordnungen usw.) besonders prägend und herausfordernd. Alle: die Anwaltschaft, der Rechtsstaat und die Bürgerinnen und Bürger sind in einem besonderen Maß betroffen. Der DAV mit seinen Ausschüssen hat zu Gesetzes- änderungen in der Coronakrise Stellung genommen. Es handelte sich um eine Flut von Gesetzesänderungen, zu denen nur innerhalb ausgesprochen kurzer Fristen Stellungnahmen möglich waren. Ferner hat sich der DAV mit zahlreichen Initiativ- stellungnahmen zum Umgang mit der Coronakrise geäußert und sich sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene an zahlreiche politische Akteure gewandt, und zwar unter anderem an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die Ministerien (Justiz, Gesundheit, Innen, Wirtschaft), Staatskanzleien, rechts- politische Sprecherinnen und Sprecher. Inhaltlich hat sich der DAV im Rahmen der Coronakrise unter anderem maßgeblich eingesetzt für: die Anerkennung der Anwaltschaft als systemrelevant in allen 16 Bundesländern, die Klarstellung, dass Kontakt zu Anwältinnen und Anwälten trotz Ausgangs-und Kontaktbeschränkungen möglich ist, für die Gewährung von finanziellen staatlichen Hilfen auch für Frei- berufler, für die Verlängerung der Antragsfrist für Soforthilfen sowie die Einhal- tung des Grundgesetzes auch in der Coronakrise. Der Deutsche Anwaltstag findet aufgrund der coronabedingten Beschrän- kungen im Jahr 2020 erst- und (hoffentlich) einmalig ausschließlich virtuell statt. Neben Fortbildungsveranstaltungen finden auch virtuell rechtspolitische 1 Der Deutsche Anwaltstag 2019 fand vom Veranstaltungen statt. Es gibt eine virtuelle AdvoTec, virtuelle Empfänge von 15. – 17. Mai im Congress Center Leipzig unter dem Motto „Rechtsstaat leben“ statt. Parteien, ein Rahmenprogramm und vieles mehr. 2 Die AdvoTec auf dem Deutschen Anwaltstag 2019 Das Berichtsjahr war geprägt von der Debatte um die Regulierung soge- in Leipzig. nannter Legal Tech-Angebote. Der BGH hat mit dem Urteil vom 27. November 3 Eröffnungsveranstaltung des Deutschen 2019 (VIII ZR 285/18, AnwBl Online 2020, 63) Legal-Tech-Angebote beim Anwaltstags 2019 mit dem Streichquartett „Die Nixen“. Inkasso weitestgehend erlaubt. Der DAV fordert die Definition des Inkasso- 1 2 3 4 / Tätigkeitsbericht 2019/2020
begriffes. Die Anwaltschaft muss einen Weg finden zwischen Bewahrung der Core Values und den Anforderungen einer immer schneller werdenden digitalen Welt und den Veränderungen des Rechtsdienstleistungsmarktes. Daneben wird die Diskussion weitergehen, ob das anwaltliche Berufsrecht in den Berei- chen Erfolgsvergütung liberalisiert werden sollte. All diese Fragen haben weit- reichende Folgen für den Zugang zum Recht, für das Kostenerstattungssystem und das Berufsbild der Anwaltschaft. Sie bedürfen einer gründlichen Debatte und sind schnellen Antworten nicht zugänglich. Für die dringend erforderliche Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung hat sich der DAV kontinuierlich eingesetzt. Es liegt ein Eckpunktepapier vor, das unter anderem eine einmalige lineare Erhöhung um 10 Prozent vorsieht. Eine Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV Umsetzung soll noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. bei der Aufzeichnung für den Der DAV hat sich im Berichtsjahr mit der Reform der Strafprozessordnung Virtuellen Deutschen Anwaltstag 2020 beschäftigt. Er hat sich sehr deutlich gegen die Beschränkungen der Rechte der Beschuldigten und der Möglichkeiten der effektiven Verteidigung ausgespro- chen. Positiv ist, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher- schutz (BMJV) die vom DAV geforderte Verbesserung der Dokumentation der Hauptverhandlung im Strafprozess nun im Rahmen einer Arbeitsgruppe, in der auch ein DAV-Vertreter Mitglied ist, erarbeiten lässt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat im Sommer 2019 Eckpunkte für die vom DAV initiierte große BRAO-Reform vorgelegt. Der Koalitionsvertrag sieht zudem eine Verbesserung der Berufsaufsicht über In- solvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter vor. Der Deutsche Anwaltverein setzt sich für eine unbürokratische Lösung ein. Verbandsintern hat der DAV das Berichtsjahr genutzt, um den Entwurf sei- nes Leitbildes weiterzuentwickeln. Ziel ist es, dieses Leitbild in der Mitglieder- versammlung zu verabschieden. In dem Leitbildprozess fragt der DAV, warum es in Zukunft einen anwaltlichen Berufsverband mit freiwilliger Mitgliedschaft geben soll, wer diesen Berufsverband braucht oder auf welche Leistungen sich der DAV fokussieren will. Ein weiteres Thema für die Zukunft der Anwaltschaft ist die Gewinnung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Kanzleien. Beim viel be- achteten DAV-Expertenforum zur Zukunft des ReNo-Berufs am 19. September 2019 in Berlin wurde die Frage diskutiert, was Anwältinnen und Anwälte tun können, um Fachangestellte zu halten oder neu für ihre Kanzlei zu gewinnen. Ausblick Die rechtspolitische Diskussion wird immer mehr von Fragen geprägt werden, die sich aus der Digitalisierung ergeben. So wird auf europäischer Ebene bereits diskutiert, welche Anforderungen an Rechtsberatungsplattformen zu stellen Der Tätigkeitsbericht 2019/2020 der sind. Wie können hier die anwaltlichen Grundwerte Unabhängigkeit, Ver- Geschäftsführung des Deutschen schwiegenheit und das Verbot der widerstreitenden Interessen sichergestellt Anwaltvereins umfasst den Zeitraum werden? Gerade das Vertrauensverhältnis zwischen Anwältinnen und Anwalt von der Mitgliederversammlung und ihren Mandanten wird auch darüber hinaus weiter im Zentrum der Tätig- des DAV am 15. Mai 2019 bis zum 17. Juni 2020. Die ursprünglich für keit des Deutschen Anwaltvereins liegen. Die Entwürfe für ein Unternehmens- diesen Tag geplante Mitgliederver- strafrecht, die Regelungen zur Pflicht zur Mitteilung der Steuergestaltungen sammlung muss aufgrund der corona- und die Entwürfe zu Polizeigesetzen der Länder oder das Zollfahndungsgesetz bedingten Kontaktbeschränkungen des Bundes zeigen, dass die Politik das Vertrauensverhältnis zu Anwältinnen verschoben werden. und Anwälten nicht immer von alleine beachtet. Tätigkeitsbericht 2019/2020 / 5
Einleitung Wofür steht der DAV? Diese Frage will der DAV mit der Entwicklung seines Leitbildes beantworten, mit dem er sich seit November 2018 beschäftigt. Der Deutsche Anwaltverein versammelt gut 62.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in 253 lokalen Anwaltverein, die im In- und Ausland organisiert sind. In 16 Landesverbänden, 30 Arbeitsgemeinschaften sowie 36 Gesetzgebungsausschüssen engagieren sich Anwältinnen und Anwälte auf freiwilliger Basis. Das Leitbild formuliert Aufgaben, Ziele und Perspektiven des Deutschen Anwaltvereins und seiner Mitgliedsvereine. Es wird Schwerpunkte der Arbeit in der Zukunft prägen. Was bedeutet das Leitbild in der Praxis? Der DAV ist nach seiner Satzung parteipolitisch neutral. Er ist nicht unpolitisch. Die Frage, wie weit das politische Mandat des DAV reicht, muss immer wieder neu justiert werden. Im Leitbildentwurf heißt es deswegen: „Der DAV steht für Recht und Freiheit und Demokratie. Wir streiten für Rechts- staatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte in Europa. Wir vertei- digen die im 19. Jahrhundert errungene Freiheit und Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Wir kämpfen für den Zugang aller zum Recht.“ Der DAV kann nicht alle politischen Fragen behandeln. Aber Rechtsstaat- lichkeit und Zugang aller zum Recht sind Grundwerte und Konsens der Mitglieder der Anwaltvereine. Bei aller politischer Pluralität stif- tet das Leitbild eine gemeinsame Identität nach innen. Nach außen zeigt es wofür die Anwaltvereine stehen. Auf der Basis dieser Werte handelt der DAV. Im folgenden Kapitel finden Sie Schwerpunkte der berufs- und rechtspolitischen Tätigkeit in der Arbeit der DAV-Gesetzgebungsausschüsse, der Presse und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Menschenrechtsarbeit. Wir wünschen eine interessante Lektüre. Falls Sie Anregungen oder Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Tätigkeitsbericht 2019/2020 / 7
Anwaltsrecht Berufsrecht Diverse Gesetzesvorhaben haben das anwaltliche Berufsrecht tangiert. Hier ging es beispielsweise um die Verschwiegenheit, Interessenkollision und freie Anwaltswahl. Aufweichungen ist der DAV durch Stellungnahmen zu den Gesetzesvorhaben ent- gegengetreten, konkret im Bereich der Bekämpfung der Unternehmenskriminalität, der Mitteilungspflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen, des Ver- braucherschutzes im Inkassorecht und der Bekämpfung von Geldwäsche. Auch Legal Tech war immer wieder ein Thema. Um hier die Wettbewerbsbedingungen der Anwaltschaft zu verbessern, hat der DAV sich mit der Öffnung des Verbots von Erfolgshonoraren befasst. Eine Öffnung des Verbots bei niedrigen Streitwerten ist für den DAV eine mögliche Lösung. Daneben steht die große BRAO-Reform nach wie vor aus. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Eck- punkte für eine solche Reform veröffentlicht, die sich weitgehend mit dem vom DAV zuvor veröffentlichten Gesetzesvorschlag mit Begründung decken. Auch hierzu hat der DAV Stellung genommen. Abzuwarten bleibt ein konkreter Gesetzesvorschlag des Gesetzgebers. In der Coronakrise hat sich der DAV – vergeblich – für eine befris- tete Sonderregelung in der BRAO eingesetzt, um Anwältinnen und Anwälten vor dem Widerruf der Zulassung wegen coronabedingten Vermögensverfall zu schützen. Gebührenrecht Der DAV hat sich auch weiterhin zusammen mit der Bundesrechtsanwalts- kammer (BRAK) intensiv für die längst überfällige Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung stark gemacht. Bereits 2018 war ein gemeinsamer Forderungskatalog an die seinerzeitige Bundesministerin der Justiz und für Ver- braucherschutz übergeben worden. Nach unermüdlichen Gesprächen mit Rechts- politikerinnen und Rechtspolitikern auf Bundes- und Länderebene, in denen die dringende Notwendigkeit einer Anpassung deutlich gemacht wurde, erklärten sich auch die Länder, die erhebliche Mehrkosten befürchten, zu einem Aus- tausch bereit. Wie auf der Justizministerkonferenz im Juni 2019 beschlossen, haben die beauftragten Vertreter der Länder mehrere Gespräche mit dem DAV, vertreten durch die Präsidentin Edith Kindermann, und der BRAK geführt, bei denen die beiderseitigen Forderungen eingehend erörtert wurden. Zwischen- zeitlich liegt ein Eckpunktepapier vor, das unter anderem eine einmalige lineare Erhöhung um 10 Prozent vorsieht. Ziel ist, in dieser Legislaturperiode das Gesetz- gebungsverfahren abzuschließen. Europäisches Berufs- und Gebührenrecht Die EU-Kommission beobachtet die Entwicklungen im deutschen Rechtsmarkt sehr genau und steht dazu im engen Austausch mit dem DAV. Dies betrifft auch die Frage, wie Legal Tech-Anwendungen in den Dienstleistungsmarkt regulatorisch integriert werden können. Anhand mehrerer Studien steht zudem die Frage im Fokus, wie sich berufsrechtliche Regulierung auf die Qualität von Dienstleistungen auswirkt. Im Übrigen wird die neue EU-Kommission einen Fokus auf Rechtsdurchsetzung legen. Im Bereich des Berufsrechts betrifft dies vor allem die Umsetzung der Richt- linie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufs- reglementierungen. Alle Änderungen des Berufsrechts oder des RDG müssen dieser Richtlinie gemäß geprüft werden. Auch die Satzungsversammlung ist ver- pflichtet, die Gründe zu übermitteln, aufgrund derer Beschlüsse zur Berufsord- nung als gerechtfertigt, notwendig und verhältnismäßig angesehen werden. Der DAV setzt sich zudem weiter aktiv für die eine bindende Konvention zum Anwaltsberuf auf Europaratsebene ein. 8 / Tätigkeitsbericht 2019/2020
Gesetzgebungsausschüsse Beteiligung des DAV an Gesetzgebungsvorhaben Die 36 Gesetzgebungsausschüsse mit über 300 Ausschussmitgliedern haben im Berichtsjahr 63 Stellungnahmen erarbeitet. Ein gewaltiges Arbeitspensum, das durch die Flut an Gesetzesänderungen im Rahmen der Coronakrise und den damit einhergehenden extrem kurzen Fristen insbesondere in den letzten Monaten eine besondere Herausforderung war. Den Ausschussmitgliedern und Vorsitzenden gebührt für dieses ehrenamtliche Engagement besonders große Anerkennung und herzlichen Dank. Zu den Ausschüssen im Einzelnen: Die Ethikfrage des Monats, welche regelmäßig im Anwaltsblatt von den Ausschuss- 1. DAV-Ausschuss Anwaltsethik teilnehmenden gestellt wird, hat sich in den letzten Monaten zu einem sehr lebendigen und Anwaltskultur Austausch mit der Leserschaft entwickelt, welches durch „Klickzahlen“, Verweildauer Vorsitzender auf den Beiträgen und Leserzuschriften abgebildet wird. Dieses Diskussionsinteresse RA Jörg Meister, Mannheim soll weiterhin aufrechterhalten und gesteigert werden. Auf dem Virtuellen Anwaltstag Geschäftsführer RA Udo Henke 2020 wird diskutiert, wann Honorare unethisch werden. Der Ausschuss hat zusammen mit dem Berufsrechtsausschuss und dem Strafrechts- 2. DAV-Ausschuss Anwaltsnotariat ausschuss eine Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie zur 4. EU-Geldwäsche- Vorsitzende/r richtlinie verfasst. Ebenfalls hat der Ausschuss mit dem Deutschen Notarverein RAuN Günter Schmaler, Emden (bis 31.01.2020) und der Bundesnotarkammer Gespräche zu verschiedenen Themen geführt. RAinuNin Monika Hähn, Lübbecke (ab 01.02.2020) Geschäftsführerin RAin Tanja Brexl Der Ausschuss hat unter anderem Stellungnahmen zum 3. Bürokratieentlastungsgesetz 3. DAV-Ausschuss Arbeitsrecht sowie zu befristeten Änderungen im Arbeitsrecht in der Coronakrise erarbeitet. Eine Vorsitzende Delegation hat die Anwaltsinteressen in Gesprächen mit dem Bundesministerium für RAin Dr. Nathalie Oberthür, Köln Arbeit und Soziales vertreten. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht Geschäftsführer RA Max Gröning wurde der 4. Deutsche Arbeitsrechtstag in Berlin mit über 250 Teilnehmern sowie eine Veranstaltung für den Virtuellen Deutschen Anwaltstag organisiert. Der Ausschuss beobachtet und begleitet die gesetzlichen Vorhaben im Bereich Aus- 4. DAV-Ausschuss und Fortbildung auf deutscher und europäischer Ebene. Er setzt sich für eine gender- Aus- und Fortbildung gerechte Besetzung der Prüfungskommissionen ein. Speziell für junge Juristinnen und Vorsitzende Juristen bietet er mit dem Forum Junge Anwaltschaft die Veranstaltung „Deutscher RAin Sabine Gries-Redeker, Bonn Anwaltstag für Einsteiger“ zu aktuellen Themen an, die es in einer Variante auch beim Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann Virtuellen Anwaltstag geben wird. Der Ausschuss hat sich unter anderem mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen 5. DAV-Ausschuss Außergerichtliche über durch Mediation erzielte internationale Vergleichsvereinbarungen befasst. Auch das Konfliktbeilegung Mustertrainingsprogramm, welches auf europäischer Ebene von der Kommission für die Vorsitzende Effizienz der Justiz entwickelt wurde, war Gegenstand von Beratungen. Daneben hat der RAin Ulrike Gantenberg, Düsseldorf Ausschuss sich mit Marktthemen befasst und neue Mediationsplattformen bewertet Geschäftsführerin RAin Nicole Narewski Tätigkeitsbericht 2019/2020 / 9
6. DAV-Ausschuss Bank- und Der Ausschuss hat mit dem Ausschuss Insolvenzrecht zu den Sondervorschriften für Kapitalmarktrecht Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien Stellung genommen. Außerdem hat der Ausschuss auf die Evaluation des Bundesjustizministeriums zum Kapitalanleger- Vorsitzender RA Dr. Andreas Fandrich, Stuttgart Musterverfahrensgesetz geantwortet. Da der Ausschuss in der DAV-internen Arbeits- Geschäftsführerin gruppe Sammelklage mitwirkt, hat er den Auftakt der Trilogverhandlungen über die RAin Christine Martin EU-Verbandsklage genutzt, um die Position des DAV zu bekräftigen. 7. DAV-Ausschuss Berufsrecht Kernthema des Ausschusses war erneut die große BRAO-Reform, diesmal in Form der Eckpunkte des Bundesjustizministeriums. Auch Legal Tech beschäftigt den Ausschuss Vorsitzender RA Markus Hartung, Berlin (bis 31.12.2019) wiederholt, zum Beispiel durch den Gesetzesvorschlag zur Modernisierung des Rechts- RA Prof. Dr. Thomas Gasteyer, Frankfurt am Main dienstleistungsrechts (FDP) oder durch den Antrag Anwaltliches Berufsrecht zukunfts- (ab 01.01.2020) Geschäftsführer fest machen (Bündnis 90/Die Grünen). Letztlich geht es um die Kernfrage, wie faire RA Udo Henke Wettbewerbsbedingungen für die Anwaltschaft geschaffen werden können. 8. DAV-Ausschuss Corporate Social Der Ausschuss veranstaltete auf dem Anwaltstag 2019 eine erfolgreiche Podiums- Responsibility (CSR) und Compliance diskussion zum Thema „Soft Law – Herausforderung für den Rechtsstaat“. Im Anwaltsblatt startete im Juli 2019 eine Beitragsserie zum Thema „Corporate Social Vorsitzende RAin Dr. Brigit Spießhofer, Berlin Responsibility & Anwaltschaft“, in der das Thema aus den verschiedenen Blickwinkeln Geschäftsführerin der Ausschussmitglieder beleuchtet wird. Der Ausschuss verfolgt die CSR- RAin Eva Schriever Entwicklungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene und ihre Auswirkungen auf die Anwaltschaft. 9. DAV-Ausschuss Neben der regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen der Bund-Länder-Kommission Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) für Informationstechnik in der Justiz (BLK) hat der Ausschuss an einer Anhörung im Bundestag zum besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) teilgenommen. Vorsitzender RA Martin Schafhausen, Frankfurt am Main Darüber hinaus hat er sich mit der Einführung einer Onlineklage und der Einführung der Geschäftsführerin elektronischen Akte befasst. Die vorgezogene Nutzungspflicht an den Arbeitsgerichten RAin Nicole Narewski in Schleswig-Holstein evaluiert er gründlich seit Jahresbeginn 2020. 10. DAV-Ausschuss Erbrecht Der Ausschuss hat gemeinsam mit anderen DAV-Ausschüssen zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien, zur (Wertgrenze der) Nichtzulassungsbeschwerde und Vorsitzender RA Prof. Dr. Andreas Frieser, Bonn Spezialisierung der Gerichte Stellung genommen. Dabei konnte er die DAV-Forderung Geschäftsführerin nach einem „Großen Nachlassgericht“ wiederholen, welche auf eine Initiative des RAin Christine Martin Erbrechtsauschusses aus dem Jahr 2013 zurückgeht. Ferner hat er sich mit der Reform des notariellen Verzeichnisses und mit dem Thema „Der demenzkranke Erblasser“ befasst. 11. DAV-Ausschuss Familienrecht Da das Bundesverfassungsgericht § 17 VersAusglG zu prüfen hatte, konnte der Ausschuss Vorsitzender Familienrecht an frühere Stellungnahmen anknüpfen. Zu § 17 VersAusglG durfte er außer- RAuN Wolfgang Schwackenberg, Oldenburg dem an der Vorbesprechung zur mündlichen Verhandlung teilnehmen. Gemeinsam mit Geschäftsführerin anderen DAV-Ausschüssen hat er zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien, zur RAin Christine Martin (Wertgrenze der) Nichtzulassungsbeschwerde und zum Angehörigen-Entlastungsgesetz Stellung genommen und an Anhörungen teilgenommen. 12. DAV-Ausschuss Gefahren- Der Ausschuss setzt sich für die Wahrung rechtsstaatlicher Grenzen in der Sicherheits- abwehrrecht gesetzgebung ein. In der Coronakrise hat er die Stimme der Anwaltschaft zum Not- verordnungsrecht und zur Corona-App erhoben. Ferner hat er unter anderem Stellung Vorsitzende RAin Lea Voigt, Bremen genommen zum Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses in verschiedenen Geschäftsführer Landespolizeigesetzen. Der Ausschuss fordert die Erstellung einer Überwachungsge- RA Max Gröning samtrechnung und steht dazu im Kontakt mit dem Bundesjustizministerium. 10 / Tätigkeitsbericht 2019/2020
Der Ausschuss hat sich zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinien der Europäischen 13. DAV-Ausschuss Geistiges Eigentum Union geäußert. In der DAV-Stellungnahme Nr. 34/19 empfahl der Ausschuss die mög- Vorsitzender lichst wortgetreue Umsetzung der EU-Richtlinien und betonte den Vorbildcharakter des RA Dr. Jochen Bühling, Düsseldorf deutschen Urheberrechtsgesetzes in vielen Bereichen der Urheberrechtsrichtlinie. Der Geschäftsführerin RAin Eva Schriever Ausschuss befasste sich weiterhin mit dem Gesetzesvorschlag zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie mit der Modernisierung des Patentrechts. Der Genderausschuss setzt sich für die Gleichberechtigung von Anwältinnen und 14. DAV-Genderausschuss Anwälten in der Anwaltschaft und im DAV ein. Der Genderausschuss hat sich mit Vorsitzende dem Thema Geschlechterparität im Bundestag, weibliche Besetzung von Prüfungs- RAin Mechtild Düsing, Münster kommissionen sowie der Quote in Aufsichtsräten und Vorständen befasst. Geschäftsführerin RAin Tanja Brexl Der Ausschuss hat unter anderem Stellungnahmen zur BaFin-Konsultation zum Modul C 15. DAV-Ausschuss Handelsrecht des Emittentenleitfadens sowie gemeinsam mit dem Ausschuss Strafrecht zum Vorsitzender Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität RA Prof. Dr. Gerd Krieger, Düsseldorf abgegeben. Mitglieder des Ausschusses haben zudem an Sachverständigen- Geschäftsführer RA Max Gröning anhörungen im Rechtsausschuss des Bundestages zur zweiten Aktionärsrechte- richtlinie sowie an einer Anhörung der Bundesregierung zu elektronischen Wertpapieren und Krypto-Token teilgenommen. Im Berichtszeitraum hat sich der Ausschuss mit diversen datenschutzrelevanten 16. DAV-Ausschuss Informationsrecht Neuregelungen unter anderem im Polizei- und Sozialrecht befasst. Ein weiterer Vorsitzender Schwerpunkt lag in der Bewertung von Gesetzesentwürfen zur Bekämpfung von RA Dr. Helmut Redeker, Bonn Hassrede. In diesem Zusammenhang ist auch eine Stellungnahme zur Novelle des Geschäftsführerin RAin Nicole Narewski Netzwerkdurchsetzungsgesetzes entstanden. Der Ausschuss tagte in Brüssel und beriet über die Evaluation des Gesetzes zur 17. DAV-Ausschuss Insolvenzrecht weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), über Vorschläge Vorsitzender zur Reform der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und zu weiteren RA Prof. Dr. Klaus Pannen, Hamburg Gesetzesinitiativen im Steuerrecht und im Anfechtungsrecht. Zuletzt befasste sich Geschäftsführer RA Udo Henke der Ausschuss mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung der Dauer für eine Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre. Der Ausschuss hat sich mit Fragen der Organspende befasst und eine Stellungnahme 18. DAV-Ausschuss Medizinrecht zum Vorschlag der doppelten Widerspruchslösung abgegeben. Darüber hinaus hat er Vorsitzender sich mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz befasst und wie üblich die Entwicklungen im RA Dr. Rudolf Ratzel, München Medizin- und Gesundheitsrecht insgesamt beobachtet. Geschäftsführerin RAin Nicole Narewski Ein Schwerpunkt der Arbeit des Menschenrechtsausschusses lag erneut auf der 19. DAV-Ausschuss Menschenrechte schwierigen Situation der Anwaltschaft in der Türkei. Der Ausschuss setzte sich Vorsitzender weiter für bedrohte Kolleginnen und Kollegen im Iran, in China und auf den Philippinen RA Dr. Friedwald Lübbert, Bonn (bis 31.05.2020) ein und empfing mehrere internationale Delegationen unter anderem aus der Türkei RA Stefan von Raumer, Berlin (ab 01.06.2020) Geschäftsführerin und Russland. Auf dem Anwaltstag 2019 organisierte der Ausschuss eine Diskussion RAin Eva Schriever zum Thema „Europas Außengrenzen – Menschenrechtliches Niemandsland?“. Tätigkeitsbericht 2019/2020 / 11
20. DAV-Ausschuss Drei Themen standen im Vordergrund: der (preisrechtliche) Berliner Mietendeckel als Miet- und Wohnrecht Modell für andere Städte, die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und das Schriftformerfordernis im Gewerberaummietrecht. Der Bauträgervertragsrechts- Vorsitzender RA Michael Drasdo, Neuss Arbeitskreis des Bundesjustizministeriums, in welchem der Ausschuss mitberaten hat, Geschäftsführerin hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. In diesem Zusammenhang forderte der Ausschuss RAin Christine Martin erneut einheitliche Regeln für den (zivilrechtlichen) Mietspiegel. 21. DAV-Ausschuss Migrationsrecht Der Ausschuss hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur 4. Novelle des Staatsangehörig- keitsgesetzes kritisiert, dass die Neuregelung eine inakzeptable Ungewissheit über das Vorsitzende RAin Gisela Seidler, München Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit schafft. Ausschuss- Geschäftsführerin mitglieder haben den DAV bei zwei Sachverständigenanhörungen vor dem Innenausschuss RAin Bettina Bachmann des Bundestages vertreten. Der Ausschuss hat in seiner Stellungnahme zum Asylverfahrens- beschleunigungsgesetz erneut die Einführung einer Tatsachenrevision abgelehnt. 22. DAV-Ausschuss Privates Der Ausschuss kam zu mehreren Sitzungen zusammen und befasste sich mit der Bau- und Architektenrecht Verjährung bei Streitverkündung, dem Bauträgervertragsrecht und dem entsprechen- den Abschlussbericht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Vorsitzende RAin Dr. Gritt Diercks-Oppler, Hamburg sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und ihrer Geschäftsführer Fortentwicklung. RA Udo Henke 23. DAV-Ausschuss Der Ausschuss beteiligte sich an Stellungnahmen des DAV zum Thema Legal Tech, an Rechtsdienstleistungsrecht der Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur großen BRAO-Reform und der Stellungnahme zum Vorsitzender RA Dr. Fabian Widder, Mannheim Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Geschäftsführer Inkassorecht. Ferner prüfte er Verstöße gegen das Rechtsdienstleistungsrecht (RDG) RA Manfred Aranowski in Bezug auf Angebote sogenannter Relocation-Services. 24. DAV-Ausschuss RENO Der Ausschuss setzt sich mit dem Fokus Anwaltskanzleien und deren Fachkräftebedarf intensiv für die Zukunft des Berufes der/des Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ein. Vorsitzender RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln Er begrüßt die Reform des Berufsbildungsgesetzes und wird dessen Umsetzung aktiv Geschäftsführerin begleiten. Auf Fachmessen und Informationsveranstaltungen wirbt der Ausschuss für die RAin Bettina Bachmann Ausbildung in Rechtsanwaltskanzleien. 25. DAV-Ausschuss RVG Im Mittelpunkt der Arbeit stand die seit langem geforderte Anpassung der gesetzlich und Gerichtskosten geregelten Rechtsanwaltsvergütung durch eine lineare Anpassung sowie strukturelle Änderungen. Neben zahlreichen weiteren Einzelthemen wurden insbesondere die Frage Vorsitzende RAinuNin Edith Kindermann, Bremen der Notwendigkeit von Änderungen beim Erfolgshonorar im Zusammenhang mit Legal Geschäftsführer Tech sowie die beabsichtigten Änderungen zur Begrenzung von Inkassokosten und die RA Udo Henke Auswirkungen auf die Anwaltstätigkeit intensiv diskutiert und dazu Stellung genommen. 26. DAV-Ausschuss Sozialrecht Der Ausschuss hat zu mehreren Gesetzen Stellung genommen, zuletzt auch in der Coronapandemie zur Änderung im Sozialgerichtsgesetz. Zudem beteiligte er Vorsitzender RA Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt/Main sich an einer Stellungnahme des Ausschusses Familienrecht zum Angehörigen- Geschäftsführer Entlastungsgesetz. Die Taskforce Anwalt für Opferrechte beteiligte sich an der Stellung- RA Manfred Aranowski nahme des Ausschusses Strafrecht zur geplanten Modernisierung des Strafverfahrens und vertrat den DAV bei der konstituierenden Sitzung des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. 12 / Tätigkeitsbericht 2019/2020
Der Ausschuss befasste sich intensiv mit der Gesetzgebung im Steuerrecht auf nationaler 27. DAV-Ausschuss Steuerrecht Ebene. Zudem beteiligte sich der Ausschuss Steuerrecht an der verbandsinternen Vorsitzender Abstimmung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung RA Dr. Klaus Olbing, Berlin einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Geschäftsführer RA Manfred Aranowski Der Ausschuss hat unter anderem zu dem Gesetz zur Umsetzung der 4. EU- 28. DAV-Ausschuss Strafrecht Geldwäscherichtlinie, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung Vorsitzender des Strafverfahrens, zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, RA Dr. Rainer Spatscheck, München zum Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Geschäftsführerin RAin Tanja Brexl Steuergestaltungen, zum Upskirting sowie zum Justizvollzugsgesetz in Schleswig- Holstein Stellung genommen. Er hat an Anhörungen im Bundestag teilgenommen und eine Veranstaltung zur Dokumentation der Hauptverhandlung angeboten. Der Ausschuss hat begrüßt, dass die Neuregelung der Bundeskompensationsverordnung 29. DAV-Ausschuss Umweltrecht der Rechtsvereinheitlichung und -sicherheit dient. Er hat eine weitere länderübergreifende Vorsitzender Standardisierung angeregt. Die Übergangsregelung der Verkehrslärmschutzverordnung RA Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg, Aachen hält der Ausschuss im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Verfahrens- Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann beschleunigung für zweckmäßig. Beim Anwaltstag 2019 hat er sich mit der Frage der Verlässlichkeit behördlicher Entscheidungen befasst. Verfassungsbeschwerden aus dem Anwaltsrecht spielten 2019/2020 mit Ausnahme 30. DAV-Ausschuss Verfassungs- eines Falles zu einem vorläufigen strafprozessualen Berufsverbot gegen einen Anwalt recht keine große Rolle. Dafür nahm der Verfassungsrechtsausschuss mit dem Strafrechts- Vorsitzender ausschuss gegenüber dem Bundesverfassungsgericht Stellung zu einer Blankettstraf- RA Prof. Dr. Thomas Mayen, Bonn vorschrift und zur Rückwirkung bei der Vermögensabschöpfung. Die qualifizierten Geschäftsführer RA Dr. Nicolas Lührig Äußerungen des DAV werden in Karlsruhe hoch geschätzt. Der Ausschuss hat die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene intensiv 31. DAV-Ausschuss Vergaberecht beobachtet und begleitet. Er steht in einem regen Gedanken- und Meinungsaustausch Vorsitzender mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie RA Dr. Olaf Otting, Frankfurt/Main Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann Der Ausschuss hat die Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene intensiv 32. DAV-Ausschuss Verkehrsrecht beobachtet und begleitet. Er hat sich bei den Trilogverhandlungen zur Revision der Vorsitzender Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Richtlinie dafür eingesetzt, bei Kraftfahrzeugunfällen mit RA Oskar Riedmeyer, München grenzübergreifendem Bezug eine europaweit einheitliche Mindestverjährungsfrist vor- Geschäftsführerin RAin Bettina Bachmann zusehen. Das Europäische Parlament hatte diese Forderung des Ausschusses bereits aufgegriffen. Der Ausschuss hat den Dialog mit der Versicherungswirtschaft und anderen Berufs- 33. DAV-Ausschuss organisationen fortgesetzt, um für die Anwaltschaft versicherungsrechtliche Problem- Versicherungsrecht stellungen zu lösen. Im Fokus stand dabei die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vorsitzender für interprofessionelle Sozietäten im Rahmen der Neuregelung des Berufsrechts der RA Arno Schubach, Frankfurt/Main anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, sowie der Begriff der beruflichen Tätigkeit Geschäftsführer RA Max Gröning im Zusammenhang mit Legal Tech und Corporate Social Responsibility. Tätigkeitsbericht 2019/2020 / 13
34. DAV-Ausschuss Der Ausschuss hat eine Reform der Regelungen zur Berufungszulassung gefordert, Verwaltungsrecht denn das derzeitige Rechtsmittelrecht gewährleistet keinen effektiven Rechtsschutz. Er hat den Paradigmenwechsel, planfeststellungsbedürftige Pilotprojekte per Gesetz Vorsitzender RA Prof. Dr. Matthias Dombert, Potsdam statt durch Verwaltungsakt zu genehmigen, abgelehnt. Der Ausschuss hat sich intensiv Geschäftsführerin mit den Vorschlägen der Baulandkommission beschäftigt und proaktiv Forderungen RAin Bettina Bachmann zur Novellierung des Baugesetzbuches erhoben. 35. DAV-Ausschuss Zivilrecht Stellungnahme-Projekte waren die zivilrechtlichen Aspekte des FDP-Vorschlags für eine Modernisierung des Rechtsdienstleistungsgesetzes und der Referententwurf Vorsitzender RA Dr. Christian Bereska, Celle für fairere Verbraucherverträge. Außerdem hat der Ausschuss den Auftakt der Trilog- Geschäftsführerin verhandlungen über die EU-Verbandsklage genutzt, um die Position des DAV zu RAin Christine Martin bekräftigen. Schließlich hat er an den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im AGB- Recht im Business-to-business-Bereich erinnert. 36. DAV-Ausschuss Der Ausschuss hat sich an einer Evaluation zum Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz Zivilverfahrensrecht beteiligt und auch Stellung bezogen zur dauerhaften Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden. Er befasste sich verstärkt mit Fragen der Digitalisierung Vorsitzende RAin Dr. Michaela Balke, Mannheim und führte auch mit dem Bundesjustizministerium hierüber Gespräche. In diesem Geschäftsführerin Zusammenhang ermittelte er Reformbedarf innerhalb der Verfahrensordnung und setzt RAin Nicole Narewski sich kritisch mit der Einführung der elektronischen Akte auseinander. 14 / Tätigkeitsbericht 2019/2020
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressearbeit – neue Formen Adressat der DAV-Pressearbeit ist primär die Öffentlichkeit, aber auch die Politik. Der DAV schafft es durch konsequente Präsenz in den Medien, ein „Big Player“ für Rechtsthemen zu sein. Seine Expertise und seine Positionierung sind in der öffentlichen Debatte relevant. Damit wird der Einfluss der Anwaltschaft auf politi- sche Entscheidungen gesichert. Die klassischen Kanäle Pressemitteilung und Pressekonferenz verlieren zwar generell an Bedeutung – bei politischen bzw. juristischen Themen sind sie dennoch nicht zu vernachlässigen. Die Mischung ist entscheidend, um sowohl in klassischen als auch in modernen Medienformaten präsent zu sein: Statements, die gezielt angeboten und platziert werden, Redaktionsbesuche sowie eine niedrigschwellige Twitter-Präsenz ergänzen heute die traditionelle Pressemitteilung. Thematischer Schwerpunkt der rechtspolitischen Medienarbeit lag im Be- richtsjahr zunächst bei der Reform der Strafprozessordnung. Der DAV hat hier kontinuierlich daran erinnert, dass der Rechtsstaat auch für Beschuldigte gilt. Er fordert auch eine audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung. Ab März 2020 drehte sich alles um die Coronapandemie und die eiligen Gesetze und Verordnungen, die der DAV mit einer Vielzahl von Presse- mitteilungen und Statements kritisch begleitete. Als Ergebnis erfolgreicher Pressearbeit (flankiert vom Bereich Politische Pressekonferenz beim Deutschen Anwaltstag 2019 in Leipzig. Kommunikation) kann die absehbare Erhöhung der Pauschalen für immaterielle Haftentschädigung von 25 auf 75 Euro pro Tag betrachtet werden. Unermüdlich tritt der DAV in der Öffentlichkeit auch immer wieder für eine Erhöhung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie eine Anpassung der Bundesrechtsanwaltsordnung an die anwaltliche Lebenswirklich- keit ein. Nicht nur, aber auch in diesem Rahmen, wird uns das Thema Legal Tech auch 2020 weiter beschäftigen. Rund 40.000 Meldungen mit dem DAV Jeden Monat wird der DAV im Schnitt in rund 3.200 Meldungen erwähnt. Im Berichtszeitraum hat der DAV damit eine Reichweite von insgesamt 12,65 Milliarden erreicht – dies entspricht einem Anzeigenäquivalenzwert von fast 3,7 Millionen Euro. Mit 41 Pressemitteilungen und 28 proaktiven Statements allein im rechts- politischen Bereich sowie zahlreichen Interviews und Presseantworten ist die Position des DAV in der öffentlichen Diskussion deutlich wahrnehmbar. Ob TV, Radio, Print oder Online – Ansprechpersonen des DAV sind für alle Mediensparten gefragt. Selbst die großen Nachrichtensendungen wie die „ARD Tagesschau“ oder das „ZDF heute Journal“ sind regelmäßig an DAV- Einschätzungen interessiert. Ermöglicht wird dieser Erfolg durch das große ehrenamtliche Engagement der Kolleginnen und Kollegen in den DAV- Ausschüssen, DAV-Arbeitsgemeinschaften und örtlichen Anwaltvereinen. Verbraucherservice als Breitenbindung Damit rechtliche Hilfe und Anwaltschaft in der Bevölkerung gedanklich positiv verknüpft sind, ist es wichtig, dass der DAV auch auf den Service- und Ratgeber- seiten präsent ist. Im Berichtszeitraum gab es 169 Verbrauchertipps der Deutschen Anwaltauskunft und der DAV-Arbeitsgemeinschaften mit einem hohen Verbrei- tungsgrad – auch dank der Zusammenarbeit mit dem Themendienst der „dpa“. Über diesen werden die regionalen Abonnement-Zeitungen bedient, die zu einem Großteil Basis für die Meinungsbildung der Bevölkerung sind. Tätigkeitsbericht 2019/2020 / 15
Politische Kommunikation 1 2 1 Christine Lambrecht bei einer Veranstaltung zum Thema: Hasskriminalität im Netz. Aufgabe der Abteilung ist es, die originären Interessen der Anwaltschaft im 2 Die Diskussionsrunde wurde als Live-Stream übertragen. bundespolitischen Umfeld gegenüber den Bundesländern und in Brüssel zu vertreten. Ziel ist die langfristige und kontinuierliche Mitgestaltung von politischen und gesetzlichen Entscheidungsprozessen. Dabei sollen auch die DAV-Gesetzgebungsausschüsse unterstützt werden. Aufgabenschwerpunkte im vergangenen Jahr waren insbesondere die Gesetz- gebung im Rahmen der Coronakrise, das Vergütungsrecht, im speziellen die Verhandlungen zur RVG-Anpassung mit einer Verhandlungsgruppe der Landes- justizministerien, das Berufsrecht, die Änderung der Strafprozessordnung, der Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses und der Schutz der anwaltlichen Berufsausübung im Allgemeinen. Zur Umsetzung der Ziele wird stetig an der Prioritätenliste politischer Ziele des DAV gearbeitet. Ein Masterplan hilft dabei, passende Gesprächspartner zu identifizieren. Aufgabe der Abteilung Politische Kommunikation ist es aber auch, regelmäßig über den Fortgang der Interessenvertretung zu berichten; dazu gehört auch die Information über Misserfolg. Dies soll in Form eines Schreibens an den Vorstand in regelmäßigen Abständen erfolgen. Der DAV konnte seine Wahrnehmung insbesondere bei den Abgebordneten erheblich steigern. 16 / Tätigkeitsbericht 2019/2020
Gesellschaftliches Engagement 1 2 1 Das Camp Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Projekt „European Lawyers in Lesvos“ 2 Geschäftsführer von ELiL Philip Worthington Seit August 2019 hat sich die Situation im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos im Gespräch. drastisch verschärft. Anfang Februar 2020 lebten schätzungsweise 19.000 Men- schen in dem für ursprünglich etwa 3.000 Menschen ausgelegten Camp. Nach- dem European Lawyers in Lesvos (ELiL) im Sommer aus finanziellen Gründen für einige Wochen eingestellt werden musste, konnte der Betrieb gerade recht- zeitig wieder aufgenommen werden. Weiterhin erhält die größtenteils ehrenamt- lich geleistete Arbeit keine Förderung von staatlicher Seite oder der EU. Anfang 2020 wurde der Conseil national des barreaux (CNB) neben DAV und dem Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) Mitteilhaber der ELiL gGmbH. Durch ELiL wurden bis Ende Januar 2020 von 203 freiwilligen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus 18 europäischen Ländern mehr als 10.000 Menschen beraten. Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Unterstützung besonders schutzbedürftiger Menschen (Kinder, Schwangere, Kranke) und auf Familienzusammenführungen. Menschenrechte Die Wahrung der Grund- und Menschenrechte ist eines der wesentlichen Ziele des Deutschen Anwaltvereins, so wurde es in § 3 Abs. 2 S. 3 der DAV-Satzung festgeschrieben. Im Mittelpunkt der Tätigkeit des DAV stehen der Schutz und die Gewährleistung der Menschenrechte bei unserer Berufsausübung. Im Fokus stehen darüber hinaus die Einhaltung des Zugangs zum Recht für alle, sowie die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit im In- und Ausland. Alarmierende internatio- nale Nachrichten verlangten auch im Geschäftsjahr 2019/2020 Reaktionen von Seiten des DAV. Die iranische Menschenrechtsanwältin und Frauenrechtlerin Nasrin Sotoudeh wurde im Iran zu 33 Jahren Gefängnis und 148 Peitschenhieben verurteilt. Der Deutsche Anwaltverein forderte in einer gemeinsamen Erklärung mit den Anwaltschaften der G7-Staaten anlässlich des G7-Gipfels der Staats- und Regierungschefs in Paris die sofortige Freilassung der couragierten Kollegin und setzte sich darüber hinaus für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein. Im UN-Menschenrechtsrat wurde eine gemeinsame Erklärung mit weiteren Anwalts- organisationen zur eskalierenden Situation der Anwaltschaft auf den Philippinen eingebracht. Darüber hinaus befasst sich der DAV insbesondere mit der Gewähr- leistung des Zugangs zum Recht für jedermann und des außerordentlich besorg- niserregenden Zustands der Rechtsstaatlichkeit in verschiedenen Teilen der Welt. Tätigkeitsbericht 2019/2020 / 17
So richtete der DAV unter anderem im Fall der Verhängung des Ausnahmezustands in Hongkong wegen Verletzung elementarer rechtsstaatlicher Grundsätze ein Schreiben an die Regierung und beobachtete intensiv die Entwicklungen in Un- garn, Rumänien und vor allem Polen. Auch das Projekt „European Lawyers in Lesvos“ ist im Zeichen der Wahrung rechtstaatlicher Grundsätze an Europas Außengrenzen einzuordnen. Last but not least bleibt der DAV aktiv im Projekt des Deutschen Menschenrechtsfilmpreises, der 2020 wieder vergeben wird. 1 Die Delegation der Türkischen Rechtsanwaltskammer zu Gast in Berlin. 2 Konferenz der Union of the Turkish Bar 1 Association vom 17.–19. Juni 2019 in Ankara. Lage der Anwaltschaft in Polen und der Türkei Der DAV setzt sich angesichts der Justizreformen in Polen für die Unabhängig- keit der Justiz und der Anwaltschaft in Polen ein. Der DAV beobachtet die 1 Entwicklungen sehr genau und war am 14. Januar 2020 bei der Anhörung des polnischen Senats zu den jüngsten Gesetzesänderungen zu Disziplinarregelun- gen gegen Richter vertreten. Ebenfalls werden laufende Disziplinarverfahren eng verfolgt. Bei der Europäischen Präsidentenkonferenz in Wien im Februar 2020 haben auf Initiative von DAV-Präsidentin Edith Kindermann mehr als 50 nationale und internationale Anwaltsorganisationen eine gemeinsame Resolution 2 zur Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit von Justiz und Anwaltschaft in der Europäischen Union angenommen. Im gleichen Maße engagiert bleibt der DAV zur Situation der Anwaltschaft in der Türkei. Im Juni 2019 reiste unter anderem eine DAV-Delegation unter DAV- Präsidentin Edith Kindermann, dem Vorsitzenden des DAV-Menschenrechtsaus- schusses Stefan von Raumer sowie dem DAV-Vorstandsmitglied Ulrich Karpen- stein auf Einladung des Präsidenten der Türkischen Rechtsanwaltskammer (UTBA) nach Ankara. Im Herbst 2019 organisierte der DAV Schulungen für türkische Anwälte in Ankara und Konya zu Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). 18 / Tätigkeitsbericht 2019/2020
Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins Bereits im Jahr 2001 gründete der Deutsche Anwaltverein seine Stiftung „Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins – Zweckvermögen“. Die Stiftung übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer und/oder politisch motivierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind. Damit wird sichergestellt, dass die Opfer in ihrer psy- chischen Notlage schnell und ohne bürokratische Hürden den notwendigen Rechtsrat und -beistand erhalten. Die Gerichte sind kaum bereit, den Opfern auf Kosten der Staatskasse Anwältinnen und Anwälte zur Seite zu stellen mit der Begründung, sie würden ihre Interessen selbst wahrnehmen können. Doch ohne Anwältinnen und Anwälte bleiben die Opfer allein. Und hier hilft die Stif- tung. Seit ihrer Gründung konnte die Stiftung bereits in über 490 Fällen helfen. Auch Sie haben die Möglichkeit, die weitere Arbeit der Stiftung durch Spenden oder durch Auflagen (§ 153 a StPO oder Bewährungsauflagen) zu unterstützen. Leisten Sie einen kleinen oder größeren Beitrag auf das Konto der Stiftung bei der Berliner Sparkasse, DE41 1005 0000 0190 7526 29, BIC: BELADEBEXXX. Die Möglichkeit zur Onlinespende finden Sie unter: https://anwaltverein.de/de/ueber-uns/stiftung-contra-rechtsextremisus/spenden. Die Stiftung ist nach wie vor auf Spenden angewiesen. Anwältinnen und Anwälte in die Schulen: Rechtsstaat erleben Im Jahr 2015 hatte der DAV das Projekt „Anwältinnen und Anwälte in die Schulen“ ins Leben gerufen. Nachdem sich in der Vergangenheit mehrere örtliche Anwalt- vereine an dem Projekt beteiligt haben, galt eine Zeit lang das Pro bono-Engage- ment der Flüchtlingshilfe. Der DAV möchte das Projekt nun wieder beleben. Es galt zunächst Pilotprojekte zu definieren, um bei deren erfolgreicher Umsetzung darauf aufsatteln zu können. Als Pilot-Land wurde Rheinland-Pfalz gewählt. Dort wird es nun, in Absprache mit dem Bildungsministerium, zunächst einen „Pilot im Pilot“ an einer Realschule in Mainz geben. Ziel ist, im Jahre 2020 die Umsetzungsphase in Rheinland-Pfalz abzuschließen, um damit dann auf andere Bildungsministerien zugehen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsstaat-erleben.de. Tätigkeitsbericht 2019/2020 / 19
Veranstaltungen Auftakt 2020 Rund 200 Gäste aus Politik, Bundesministerien, Verbänden, Justiz und Anwaltschaft kamen zum Neujahrsempfang im Januar 2020 in das DAV-Haus nach Berlin. DAV-Präsidentin Edith Kindermann appellierte gemeinsam mit der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, bei der Sicherung und Verteidigung rechtsstaat- licher Grundsätze zusammenzuhalten. Zudem thematisierte die Präsidentin die RVG- Anpassung. 70. Deutscher Anwaltstag G7 of the legal Profession Der 70. Deutsche Anwaltstag fand im Mai 2019 in Leipzig statt. Mehr als 1.700 Im Juli 2019 nahm die DAV-Präsidentin Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten sich in über 50 Fachveranstaltungen mit Edith Kindermann am ersten offiziellen fachbezogenen und tagesaktuellen Fortbildungsthemen befassen, rund 70 ver- Treffen der G7-Anwaltschaften in Paris teil. schiedene Aussteller auf der Fachmesse „AdvoTec“ besuchen und auf zahlreichen Hintergrund war der Wunsch von Präsident Empfängen und Abendveranstaltungen Kontakte knüpfen und pflegen. Emmanuel Macron, die Zivilgesellschaft ein- Das diesjährige Motto des Anwaltstages „Rechtsstaat leben“ wurde nicht nur zubinden. Die G7-Anwaltschaften verab- auf zwei Schwerpunktveranstaltungen aufgegriffen. Bereits auf der Eröffnungs- schiedeten vier Resolutionen zur Stellung der Anwaltschaft, Rechtsfragen rund um veranstaltung setzten sich der Journalist Georg Mascolo und die DAV-Präsidentin die Digitalisierung, zur Todesstrafe sowie Edith Kindermann mit diesem Thema auseinander. der Freilassung von Nasrin Sotoudeh. Europäischer Abend Die Unabhängigkeit der europäischen Justiz- systeme war eines der Themen des Euro- päischen Abends am 20. November 2019 in Brüssel. DAV-Präsidentin Edith Kindermann hob in ihrer Rede den Bedarf nach Solidarität am Beispiel des Projekts „European Lawyers in Lesvos“ hervor. Die Festrednerin des Abends, Vizepräsidentin des EU-Parlaments Nicola Beer, sprach sich für einen neuen europäischen Verfassungskonvent aus. Maria-Otto-Preisverleihung Am 11. September 2019 wurde zum siebten Mal der Maria-Otto-Preis verliehen. Die Auszeichnung erhielt Rechtsanwältin Mechtild Düsing aus Münster. Die Laudatorin Bettina Schausten (ZDF) würdigte ihre Arbeit. Mechtild Düsing setzt sich seit Jahr- zehnten unermüdlich für die Belange und die Gleichstellung von Frauen in Beruf und Gesellschaft ein. 20 / Tätigkeitsbericht 2019/2020
Sie können auch lesen