2020 / 2021 Informationen - Kindergarten und Primarschule Brislach
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Adressen Kindergarten und Schule Primarschule Brislach Hinter den Gärten 14 4225 Brislach Tel. 061 781 13 53 Kindergarten Brislach Breitenbachstrasse 5 4225 Brislach Kindergarten Regenbogen Franziska Schweizer und Barbara Staub 061 789 92 98 Kindergarten Wolkenschloss Anna Salathe 061 789 92 88 Schulleitung Andrea Willimann-Scherrer Dienstag von 10.00 – 12.00 h / 13.00 – 16.00h Mittwoch von 8.00 – 12.00h Donnerstag von 13.00 – 16.00h 061 783 80 86 077 513 10 77 schulleitung@primbrislach.ch Sekretariat Sandra Hügli Donnerstag von 8.00 - 12.30h Dienstag von 13.30 – 18.00h 061 783 80 86 sekretariat@primbrislach.ch Hauswart Christoph Hügli 079 322 31 12 E-Mailadressen der Lehrpersonen (ausg. Religion): vorname.nachname@primbrislach.ch E-Mailadresse Schulleitung schulleitung@primbrislach.ch E-Mailadresse Sekretariat sekretariat@primbrislach.ch Brislach 2020/2021 1
Inhaltsverzeichnis Adressen 1 Inhaltsverzeichnis 2 Begrüssung der Schulleiterin 4 Hinweise zu Covid-19 6 Leitbild 7 Schulrat und Schulleitung 8 Schulrat 8 Schulleitung 9 Lehrpersonen 10 Meinungsverschiedenheiten oder Schwierigkeiten 11 Interne Evaluation 2019/20 12 Jahresprogramm 2020/2021 13 Ferienplan 17 Stundenpläne 2020/2021 18 Angebot: Mittagstisch 22 Maylas erstes Schuljahr 23 Impressionen Schuljahr 2019/20 24 Was Ihr Kind wissen sollte 30 Schulweg 31 Frühstück / Znüni 32 Pause 32 Mittagspause 32 Etwas in der Schule vergessen? 32 Duschen nach dem Sportunterricht 32 Fundgegenstände 33 Verlust Schulmaterial 33 Schulhausordnung 33 Was Sie als Erziehungsberechtigte wissen sollten 36 Abmeldung bei Absenzen vom Unterricht 36 Absenzen beim Sportunterricht 36 Notfälle 36 Richtlinien über den Besuch der Schule und des Kindergartens 37 bei infektiösen Krankheiten und Parasitenbefall Rechte, Aufgaben und Pflichten 39 Absenzenordnung Kindergarten und Primarschule (Jokertage) 41 Disziplinarordnung Kindergarten und Primarschule 44 Angebote der Schule 47 Deutsch als Zweitsprache 47 Förderunterricht 47 Vorschulheilpädagogik 47 Integrative Schulungsform 47 ISF statt EK 47 Hausaufgabenbetreuung 48 Zivildienstleistender 48 Brislach 2020/2021 2
Musikgrundkurs 48 Religionsunterricht 48 Schulbibliothek 48 Dienste und Beratungsstellen 50 Amt für Volksschulen 50 Elternhilfe beider Basel 50 Familien- und Erziehungsberatung 50 Kindernotruf 147 50 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJP) 51 Kinder- und Jugendzahnpflege 51 Logopädischer Dienst 52 Psychomotorik 52 Schulärztlicher Dienst 52 Schulpsychologischer Dienst 53 Nützliche Internetadressen 54 Informationen für Erziehungsberechtigte 54 Informationen für Schülerinnen und Schüler 54 Kalender 2020 55 Kalender 2021 56 Kalender 2022 57 Brislach 2020/2021 3
Begrüssung der Schulleiterin Liebe Erziehungsberechtigte Ich begrüsse Sie ganz herzlich zum neuen Schuljahr 2020/2021. Die Infoschrift soll Sie durchs Jahr begleiten und Ihnen bei Fragen zum Schulbetrieb behilflich sein. Ich bitte Sie, die Termine genau zu studieren und vorzumerken. Das vergangene Schuljahr war geprägt durch die ausserordentliche Corona-Lage. Lehrpersonen, Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Sie mussten sich in wenigen Tagen auf die neue Situation des Fernunterrichts vorbereiten. Mit dem Bring- und Ab- holsystem und mit der digitalen Pinnwand (Padlet) wurde der Fernunterricht sicher- gestellt. Das Konzept hat sich bewährt und würde bei einem nächsten Fernunterricht erneut eingesetzt werden. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Beteiligten sowie dem Gemeinderat, dem Schulrat und dem gesamten Raumpflegeteam für ihr Enga- gement, Geduld und gute Zusammenarbeit bedanken. Zum Schulschlussende durften die Schülerinnen und Schüler einen freudigen Ab- schiedstag von den 6. Klässlerinnen und 6. Klässlern erleben. Ein Teil des Abschieds- festes gehörte Frau Charlotte Anklin-Bouquet, die über Jahrzehnte die Primarstufe Bris- lach geprägt und weiterentwickelt hat. Alle Schülerinnen und Schüler sangen ihr zu Ehren ein Lied und übergaben ein Geschenk. Dieser Tag wird Allen noch lange in Erinnerung bleiben. Ein besonderer Dank gilt den Lehrpersonen, den Heilpädagoginnen und den Sozial- pädagoginnen für ihr unermüdliches Engagement an unserer Schule. Mit viel Einsatz sorgen sie für die Umsetzung des Lehrplans, planen gemeinsame Anlässe und Pro- jekte, tauschen sich in den Klassenteams regelmässig aus und entwickeln die Primar- stufe Brislach weiter. Brislach 2020/2021 4
Ganz herzlich begrüssen möchte ich die neuen Lehrpersonen: Frau Carla Kunz. Sie ist die neue Klassenlehrperson der 2. Klasse. Frau Véronique Lorant Mosimann wird als Heilpädagogin auf der Mittelstufe unterrich- ten. Herr Joris Stöckli wird ein Teilpensum an der 4. Klasse unterrichten. Herr Rolf Zimmerli wird an der 5. Klasse französisch unterrichten und hat ein Teilpensum an der 6. Klasse. Frau Tamara Zanolin wird uns als Sozialpädagogin in der 2. Klasse unterstützen. Herr Mirco Franco aus Brislach wird bis Ende Oktober bei uns Zivildienst leisten. Am ersten Schultag dürfen wir 22 neue Kindergartenkinder und 19 1. KlässlerInnen begrüssen. Ich wünsche ihnen eine wunderbare, lernreiche und vielseitige Zeit an der Primarstufe Brislach. Im neuen Schuljahr wird uns ein einzigartiges Projekt begleiten. Anfangs Juni führen wir mit dem Zirkusprojekt «Circus Luna» zwei Zirkusvorstellungen für die Eltern und Ge- schwistern der Kindergartenkinder und der Schülerinnen und Schüler durch. Nun wünsche ich Ihnen und Ihrem Kind einen erfreulichen und erfolgreichen Kinder- garten- und Schulstart. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit und ein leben- diges, abwechslungsreiches und spannendes Schuljahr. Andrea Willimann-Scherrer, Schulleiterin Brislach 2020/2021 5
Hinweise zu Covid-19 Auch in diesem Schuljahr wird uns das Thema «Coronavirus» im täglichen Schulalltag begleiten. Es ist unerlässlich, dass wir für alle möglichen Entwicklungen der Pande- mie gewappnet sind. Deshalb wird sich das gesamte Lehrpersonenteam immer wie- der diesem Thema widmen. Im letzten Schuljahr wurde der Fernunterricht durch zwei erfolgreiche Konzepte durchgeführt: - Bring- und Abholsystem - Vermittlung und Erklärung mit einer interaktiven Pinnwand (Padlet) Die Lehrpersonen haben die Kinder oder Schülerinnen und Schüler über Videokon- ferenz, Telefon oder in der Schule bei Unsicherheiten unterstützt. Ein enger Aus- tausch zwischen den Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern oder Kin- dern wurde von allen Seiten sehr geschätzt. Die Lehrpersonen können auch weiterhin während des Präsenzunterrichts auf die Form des «padlets» zurückgreifen und dies im Unterricht oder als Hausaufgabenun- terstützung einsetzen. Die Schulleitung erhält jeweils vom Kanton ein aktuelles Schutzkonzept, welches Ihnen per E-Mail weitergeleitet wird. Eine aktuelle E-Mailadresse ist für das neue Schuljahr sehr wichtig und ich bitte Sie, Adressänderungen an: schulleitung@primbrislach.ch zu melden. Vielen Dank Wenn Ihr Kind Krankheitssymptomen aufweist, bitten wir Sie weiterhin, dies der Klas- senlehrperson zu melden und Ihr Kind, in Absprache mit dem Kinderarzt, zu Hause zu lassen. Für diese enge Zusammenarbeit mit Ihnen sind wir sehr dankbar. Wir werden weiterhin die vorgegebenen Schutzmassnahmen des Bundes und des Kantons anwenden und führen die Kinder und die Schülerinnen und Schüler jeweils in eine neue Massnahme ein. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrperson. Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen. Andrea Willimann-Scherrer Weitere Informationen finden Sie unter: www.brislach.ch à Bildung und Soziales https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur- gesundheit/medizinische-dienste/kantonsarztlicher-dienst/aktuelles Brislach 2020/2021 6
Leitbild zämme Alle an unserer Schule Beteiligten sind miteinander im Gespräch, informieren, berat- schlagen und unterstützen sich gegenseitig. Gemeinsame Projekte, Anlässe und Ausflüge sind wichtige Bestandteile des Schulall- tags. zfriede Wir alle tragen die Verantwortung für unser Handeln. Durch Geben und Nehmen von Zeit, Interesse, Wertschätzung, Offenheit, Ehrlichkeit, Toleranz und Respekt schaffen wir ein Klima des Wohlbefindens und Vertrauens. lehre Das Lernen und der persönliche Lernerfolg eines jeden Kindes haben einen hohen Stellenwert. Wir fördern die persönliche Entfaltung und Meinungsbildung der Kinder. Brislach 2020/2021 7
Schulrat und Schulleitung Schulrat Der Schulrat hat folgende Aufgaben: • Er bringt die Anliegen der Erziehungsberechtigten und der Trägerschaft in die Schule ein und vermittelt die Anliegen der Schule gegenüber der Trägerschaft und der Öffentlichkeit. • Er ist Anstellungsbehörde der Schulleitung. • Er nimmt auf Antrag der Schulleitung die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrer vor. • Er genehmigt das Schulprogramm. • Er gewährleistet die Umsetzung von Evaluationsergebnissen. • Er kann eine Anzahl von Tagen festlegen, an denen Schülerinnen und Schüler ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben können. • Er ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung. Bildungsgesetz § 82 Stand 01.05.2020 Weiteres regelt die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule 641.11 Der Schulrat Alexandra Jeker-Blom Co-Präsidentin Holzgasse 14 4225 Brislach 061 781 36 76 Ana Roten Co-Präsidentin Lüttengraben 19 4225 Brislach 061 781 10 25 Astrid Lauber Sekretärin Lüttenweg12 4225 Brislach 061 781 38 42 Jasmin Metzger Ratsmitglied Hofgarten 36 4225 Brislach 076 434 86 66 Pascal Jeger Ratsmitglied/ Fraumattweg10 Vertretung Gemeinderat 4225 Brislach 079 774 93 83 Brislach 2020/2021 8
Der Schulrat trifft sich in der Regel monatlich. Die Schulratssitzungen für das Schuljahr 2020/2021 finden an den folgenden Daten statt: 18. August 2020 09. Februar 2021 22. September 2020 23. März 2021 27. Oktober 2020 11. Mai 2021 08. Dezember 2020 15. Juni 2021 12. Januar 2021 Schulleitung Die Schulleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: • führt die Schule in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administ- rativer Hinsicht. • sorgt für die Verbindung von Schule und Öffentlichkeit. • berät und beaufsichtigt die Lehrerinnen und Lehrer und beurteilt ihre Leistun- gen. • nimmt die befristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern vor und beantragt dem Schulrat die unbefristete Anstellung von Lehrerinnen und Lehrern. • gewährleistet die schulinterne Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer. • ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Lehrerinnen und Lehrer sowie von Klassenkonventen. • erarbeitet das Schulprogramm. • sorgt für die Umsetzung der Ergebnisse der internen und externen Evaluation. • trifft Entscheide innerhalb der Budgetvorgaben. • Sie wirkt bei der Anstellung neuer Schulleitungsmitglieder mit. Bildungsgesetz § 77 Stand 01.05.2020 Weiteres regelt die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule 641.11 Verordnung für Schulleitung und Schulsekretariate 647.12 Schulleitung Andrea Willimann-Scherrer Dienstag von 10.00 – 12.00 h / 13.00 – 17.00h Mittwoch von 8.00 – 12.00h Donnerstag von 13.00 – 16.00h 061 783 80 86 077 513 10 77 schulleitung@primbrislach.ch Brislach 2020/2021 9
Meinungsverschiedenheiten oder Schwierigkeiten Es kann vorkommen, dass die Erziehungsberechtigten oder die Kinder Meinungsver- schiedenheiten mit Lehrpersonen haben. In einem solchen Fall ist es wichtig, das Ge- spräch mit der betreffenden Lehrperson zu suchen. Hilft das nicht, wäre die nächste Ansprechperson die betreffende Klassenlehrperson. Erst wenn dies nicht weiterhilft und keine Lösung zustande kommt, wird die Schulleitung angefragt. Frühzeitig mit den Beteiligten das Gespräch zu suchen, ist aus Erfahrung die beste Möglichkeit zur Lö- sungsfindung. So gehandelt, müssen selten höhere Instanzen bemüht werden. Der Kommunikationsweg 1. Lehrperson (Teilpensenlehrperson, Fachlehrperson) 2. Klassenlehrperson 3. Schulleitung 4. Schulrat 5. Amt für Volksschulen (AVS) Weiterhelfen kann auch die Disziplinarordnung in diesem Heft. Brislach 2020/2021 11
Interne Evaluation 2019 / 2020 Am Ende eines Schuljahres erhalten die Erziehungsberechtigten des Kindergartens und der Primarschule Brislach Gelegenheit, sich schriftlich zur Qualität der Schule zu äussern. Dies geschieht in Form eines Fragebogens. Rückmeldungen zur Unterrichtsqualität, Schulkultur und Schulführung der Erziehungsberechtigten Kindergarten Die Erziehungsberechtigten der Kindergartenkinder sind mehrheitlich der Meinung, dass der Start in den Kindergarten von den Kindergärtnerinnen gut begleitet wurde, dass ihr Kind sich im Kindergarten wohl fühle und viel Neues gelernt hat. Die Erziehungsberechtigten wurden mehrheitlich gut informiert und sind mit der Zu- sammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen zufrieden. Die Mehrheit der Erziehungsberechtigten ist mit dem Kindergarten zufrieden. Anmerkungen einzelner Erziehungsberechtigten: Es wird geschätzt, dass die Selbständigkeit der Kinder gefördert wurde. Das Engagement der Kindergärtnerinnen ist sehr hoch. Es werden tolle Projekte reali- siert und die Informationen werden mit einem Monatsplan übersichtlich dargestellt. Primarschule Die Eltern sind mit der Schule, den Lehrpersonen und der Schulführung zufrieden und teilweise sogar sehr zufrieden. Die Kinder fühlen sich wohl an unserer Schule und die Eltern schätzen die zusätzlichen Schulanlässe. Informationen kommen rechtzeitig und sind ausreichend. Die Schülerinnen und Schüler werden in den Schulalltag mit einbezogen und lernen, selbstverantwortlich zu arbeiten. Die Schule könnte die Mitsprache und Mitgestaltung der Schülerinnen und Schüler noch weiter ausbauen. Anmerkungen einzelner Erziehungsberechtigten: Unser Kind wird viel vom Unterricht mitnehmen können. Danke für den abwechslungsreichen und verständnisvollen Fernunterricht. Im Namen der Lehrpersonen danke ich allen Erziehungsberechtigten, die sich die Mühe gemacht haben, uns Rückmeldung zu geben. Diverse einzelne Wertschätzun- gen und Anregungen haben wir gerne entgegengenommen. Andrea Willimann-Scherrer Brislach 2020/2021 12
Jahresprogramm 2020 / 2021 August Montag, 10. August 2020 Schuljahresbeginn / Begrüssung 1. Klasse 1. Kindergartentag Montag, 17. August 2020 Elternabend 4. Klasse Donnerstag, 20. August 2020 Elternabend 6. Klasse Montag, 24. August 2020 Elternabend KG1 Regenbogen Elternabend KG 2 Wolkenschloss Dienstag, 25. August 2020 Elternabend 1. Klasse Mittwoch, 26. August 2020 Elternabend 5. Klasse Donnerstag, 27. August 2020 Elternabend 3. Klasse Mo. 24.08. - Fr. 11. September 2020 Checks P5 (6. Klasse) Mo. 31.08.- Fr. 11. September 2020 Checks P3 September Donnerstag, 10. September 2020 Schulparlament (13.15-13.40 Uhr) Donnerstag, 10. September 2020 Elternabend 2. Klasse Freitag, 11. September 2020 Herbstwanderung KG Grosse - 6. Klasse Mittwoch, 16. September 2020 Übertrittsinformation EB 19.30 Uhr Gymnasium Laufen Freitag, 18. September 2020 Herbstwanderung Verschiebedatum Freitag, 25. September 2020 Letzter Schultag vor den Herbstferien Brislach 2020/2021 13
Oktober Montag, 12. Oktober 2020 Unterrichtsbeginn nach den Herbstferien ab Dienstag, 13. Oktober 2020 Pausenapfelaktion November November 2020 – Februar 2021 Standort-/Beurteilungsgespräche Kindergarten und Primarschule Dienstag, 03. November 2020 Pausenmilch Donnerstag, 12. November 2020 Latärnliumzug, 18.00 Uhr Spielgruppe, Kindergarten, 1./2. Klasse Donnerstag, 12. November 2020 Zukunftstag 6. Klasse extern /5. Klasse intern Mittwoch, 18. November 2020 Eishalle 4. - 6. Klasse Dezember Freitag, 27.11./04./11./18.12. 2020 Vorlesen im Advent Donnerstag, 03.Dezember 2020 Schulparlament (13.00-13.40 Uhr) Montag, 07. Dezember 2020 Samichlaus Dienstag, 08. Dezember 2020 Singen an Seniorenweihnacht MST-Chor (Na) Dienstag, 15. Dezember 2020 Adventsfenster Kindergarten 18.00-19.00 Uhr Freitag, 18. Dezember 2020 Letzter Schultag vor den Weihnachtsferien Januar Montag, 04. Januar 2021 Unterrichtsbeginn nach den Weihnachtsferien Brislach 2020/2021 14
Februar Sonntag, 31. 01. - Fr. 05. Feb. 2021 Winterlager 4. u 5. Klasse, Andermatt Mittwoch, 03. Februar 2021 Besuch der Eishalle, KG Grosse – 3. Kl. Donnerstag, 11. Februar 2021 5.00 Uhr Chesslete, anschliessendes Frühstück für alle Beteiligten Donnerstag, 11. Februar 2021 Fasnachtsumzug am Nachmittag, anschliessend schulfrei Freitag, 12. Februar 2021 Letzter Schultag vor den Fasnachtsferien März Montag, 01. März 2021 Unterrichtsbeginn nach den Fasnachtsferien Donnerstag, 04. März 2021 Winterlagerrückblick 18.00 Uhr Donnerstag, 11. März 2021 Schulparlament (13.00 – 13.40 Uhr) Freitag, 26. März 2021 Letzter Schultag vor den Frühjahrsferien April Montag, 12. April 2021 Unterrichtsbeginn nach den Frühjahrsferien Freitag, 16. April 2021 Zirkusmorgen (8.00 – 12.00 Uhr) Donnerstag, 22. April 2021 Zirkusmorgen (8.00 – 12.00 Uhr) Mai Mai - Juni Schulreisen / Kindergartenreisen Mo. 03. Mai - Fr. 21. Mai 2021 Checks P5 Montag, 03. Mai 2021 Elternabend für die Erziehungsberechtigten der zukünftigen Kindergartenkinder, 19.30 Uhr Dienstag, 04. Mai 2021 Zirkusmorgen (8.00 – 12.00 Uhr) Brislach 2020/2021 15
Donnerstag, 06. Mai 2021 Schulparlament (13.00 – 13.40 Uhr) Do. 13./Fr. 14. Mai 2021 Auffahrtsbrücke, kein Unterricht Donnerstag, 20. Mai 2021 Zirkusmorgen (8.00 – 12.00 Uhr) Montag, 24. Mai 2021 Pfingstmontag, unterrichtsfreier Tag Di. 25. – Fr. 28. Mai 2021 Vorbereitungswoche Zirkus Juni Mo. 31.05 – Fr. 04. Juni 2021 Zirkuswoche (Circus Luna) Freitag, 04. Juni 2021 Zirkusaufführungen für die Eltern und Geschwister Mo. 07. - Fr. 11. Juni 2021 Lager 6. Klasse Dienstag, 08. Juni 2021 Besuchsnachmittag für die zukünftigen 1. Klässler/innen in der Schule Donnerstag, 10. Juni 2020 Elternabend für die Erziehungsberechtigten der zukünftigen 1. Klässler/innen, 19.30 Uhr Donnerstag, 17. Juni 2021 Besuchsnachmittag für die zukünftigen Kindergartenkinder im Kindergarten Freitag, 25. Juni 2021 Zeugnisabgabe Schule Juli Freitag, 02. Juli 2021 Gemeinsamer Abschluss 1. – 6. Klasse Letzter Schultag vor den Sommerferien Brislach 2020/2021 16
Ferienplan Schuljahr 2020/ 2021 Herbst Beginn Samstag, 26. September 2020 Unterrichtsbeginn Montag, 12. Oktober 2020 Weihnachten Beginn Samstag, 19. Dezember 2020 Unterrichtsbeginn Montag, 04. Januar 2021 Fasnacht Beginn Samstag, 13. Februar 2021 Unterrichtsbeginn Montag, 01. März 2021 Frühjahr Beginn Samstag, 27. März 2021 Unterrichtsbeginn Montag, 12. April 2021 Sommer Beginn Samstag, 03. Juli 2021 Unterrichtsbeginn Montag, 16. August 2021 Schulfreie Tage / Feiertage Donnerstag, 13. Mai und Freitag, 14. Mai 2021 (Auffahrt) Montag, 24. Mai 2021 (Pfingstmontag) Schuljahr 2021/ 2022 Herbst Beginn Samstag, 02. Oktober 2021 Unterrichtsbeginn Montag, 18. Oktober 2021 Weihnachten Beginn Samstag, 18. Dezember 2021 Unterrichtsbeginn Montag, 03. Januar 2022 Fasnacht Beginn Samstag, 26. Februar 2022 Unterrichtsbeginn Montag, 14. März 2022 Frühjahr Beginn Samstag, 09. April 2022 Unterrichtsbeginn Montag, 25. April 2022 Sommer Beginn Samstag, 02. Juli 2022 Unterrichtsbeginn Montag, 15. August 2022 Schulfreie Tage / Feiertage Donnerstag, 26. Mai und Freitag, 27. Mai 2022 (Auffahrt) Montag, 06. Juni 2022 (Pfingstmontag) Brislach 2020/2021 17
Stundenpläne 2020/2021 1. Klasse: Alessia Forlin & Denise Studer Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 08.27 X X X X X 08.27 - 09.12 X X Sport A/B X 09.15 – 10.00 Sport X X B/A X 10.25 - 11.10 A/B X A / MGK X X 11.15 - 12.00 B/A Religion MGK / B Sport X 13.45 - 14.30 X X 14.30 - 15.15 X X 15.25 – 16.10 2. Klasse: Carla Kuns & Andrea Willimann-Scherrer Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 08.27 X X X X X 08.27 - 09.12 x A/B A / MGK Sport Sport 09.15 – 10.00 X B/A MGK / B A/B X Textil. Gestalten 10.25 - 11.10 Religion X X x Tech.Gestalten Textil. Gestalten 11.15 - 12.00 x X X X Tech.Gestalten 13.45 - 14.30 X x 14.30 - 15.15 X X 15.25 – 16.10 Brislach 2020/2021 18
3. Klasse: Fabian Imhof Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 08.27 X X X X X 08.27 - 09.12 A / Reli X X X X X 09.15 – 10.00 Reli / B X Sport Sport Textil.Gestalten 10.25 - 11.10 Franz. / A F X X Tech.Gestalten Textil.Gestalten 11.15 - 12.00 B / Franz. F x X Tech.Gestalten Textil.Gestalten 13.45 - 14.30 X X Tech.Gestalten Textil.Gestalten 14.30 - 15.15 X X Tech.Gestalten 15.25 – 16.10 Sport 4. Klasse: Eliane Adotti & Joris Stöckli Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 08.27 X X X X X Textil. Gestalten 08.27 - 09.12 X X X F Tech.Gestalten Textil. Gestalten 09.15 – 10.00 F A/B X F Tech.Gestalten Textil.Gestalten 10.25 - 11.10 Reli / A X X X Tech.Gestalten Textil.Gestalten 11.15 - 12.00 B / Reli Sport X X Tech.Gestalten 13.45 - 14.30 X Sport X 14.30 - 15.15 X X X 15.25 – 16.10 Sport Brislach 2020/2021 19
5. Klasse: Michèle Schmidlin & Rolf Zimmerli Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 08.27 X X X X X Textil. Gestalten Textil.Gestalten 08.27 - 09.12 X X X Tech.Gestalten Tech.Gestalten Textil. Gestalten Textil.Gestalten 09.15 – 10.00 X X Sport Tech.Gestalten Tech.Gestalten 10.25 - 11.10 X X X F Englisch 11.15 - 12.00 X X X F Englisch 13.45 - 14.30 X A/B Sport 14.30 - 15.15 X X Sport 15.25 – 16.10 X Religion 6. Klasse: Maaike Campana & Rolf Zimmerli Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 08.27 X X X X X 08.27 - 09.12 X X A/B Sport X 09.15 – 10.00 X X X X X 10.25 - 11.10 X F X X Sport 11.15 - 12.00 X F X X Sport Textil.Gestalten 13.45 - 14.30 Englisch X Tech.Gestalten Textil.Gestalten 14.30 - 15.15 Englisch X Tech.Gestalten Textil.Gestalten 15.25 – 16.10 Religion Tech.Gestalten Brislach 2020/2021 20
KG 1 Regenbogen: Franziska Schweizer / Barbara Staub Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 08.30 Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit 8.30 X X X X X X X X X X X X Sport X X 12.00 X X Sport X X 13.45 - 14.30 2.KG Jahr alle 1.KG Jahr 14.30 - 15.15 2.KG Jahr alle 1.KG Jahr 15.20 - 15.45 2.KG Jahr alle KG 2 Wolkenschloss: Anna Salathe Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 08.00 - 08.30 Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit Einlaufzeit 8.30 X X X X X X X X X X X X Sport X X 12.00 X X Sport X X 13.45 - 14.30 2.KG Jahr alle 1.KG Jahr 14.30 - 15.15 2.KG Jahr alle 1.KG Jahr 15.20 - 15.45 2.KG Jahr alle Brislach 2020/2021 21
Angebot: Mittagstisch Seit August 2019 steht den Schülerinnen und Schüler von Brislach mit dem Mittags- tisch ein neues Gemeindeangebot zur Verfügung. Für eine „Selbstkostenbeteili- gung“ können die Kinder am Angebot teilnehmen. Hozfällersteak, Spaghetti Carbonara, Cordon bleu und ähnliche Leckereien gibt es von Montag bis Freitag über den Mittag während des Schulbetriebes serviert. Der neue Mittagstisch ist bereits jetzt ein voller Erfolg und ein weiteres Mosaikstück auf dem Weg zur Möglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Mitarbei- tenden des Mittagtisches servieren den Primaschulkindern (vom Kindergarten bis zur sechsten Primarschulklasse) das Mittagessen. Im Anschluss an das Essen helfen die Kinder beim Verräumen des Geschirrs und dürfen dann noch etwas spielen oder Hausaufgaben machen, bevor der Unterricht nach der Mittagszeit wieder beginnt. Mittlerweile besuchen je nach Wochentag zwischen 5 bis 25 Kinder den Mittags- tisch. Alleine die Besucherzahl zeigt, dass die Einrichtung des Mittagstisches ein guter Entscheid war. Interessieren Sie sich für den Mittagstisch, oder haben Sie Fragen zum genauen An- gebot? Auf der Homepage von Brislach (www.brislach.ch) finden Sie unter der Rubrik Mittagstisch weitere Informationen und die Erreichbarkeiten der Betreuerin- nen sowie die Anmeldeformulare für den Mittagstisch. Brislach 2020/2021 22
Maylas erstes Schuljahr Liebe Erziehungsberechtigte Liebe Schülerinnen und Schüler Seit gut einem Jahr ist an unserer Primarschule Mayla, eine ausgebildete Therapiehündin, er- folgreich als Schulhund im Einsatz. Gestartet hat das Projekt vor etwas mehr als einem Jahr und ist ein voller Erfolg im Klassenzimmer. Auch wenn diese Idee vor allem anfangs vielen Eltern, Kindern oder auch Lehrpersonen exotisch vorkam, wurde das Projekt und das dahin- terstehende Konzept von der Schulleitung, vom Schulrat sowie auch vom Gemeinderat be- willigt. Vor dem Einsatz des Schulhundes in einer neuen Klasse wird abgeklärt, ob es in der Klasse Kinder hat, die sehr grosse Angst vor Hunden oder eine Hundehaarallergie haben. In beiden Fällen kann in der Regel eine gute Lösung gefunden werden, sodass der Schulhund trotzdem in den Einsatz kommen kann. Bis jetzt gab es erfreulicherweise noch keine Einwände – an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten - den Erziehungsberechtigten, dem Schulrat, der Schulleitung, dem Gemeinderat sowie auch den Schülerinnen und Schü- lern – sie alle helfen mit und unterstützen mich dabei, dass das Konzept Schulhund in Brislach so erfolgreich umgesetzt werden kann! Das sagen die Kinder aus der 3. Klasse, in der die Schulhündin Mayla über das ganze Schul- jahr erfolgreich im Einsatz war: «Wir sind viel leiser geworden seit Mayla bei uns ist. Ich finde mit Mayla lernen ist viel einfa- cher. Wir spielen mit ihr z.B. Tunnel, Dummy verstecken und Slalom laufen. Mayla ist der net- teste Hund, den man sich vorstellen kann. Mayla bellt nie aber wir lernen sehr viel von ihr. Wenn der Schulalltag zu Ende ist, kommt sie immer tschüss sagen. Wenn die Lehrerin etwas erledigt, kommt sie immer. Mayla kommt sehr gerne in die Klasse.» Zoe «Mayla gefällt mir sehr fest. Weißt du wieso? Sie ist so nett. Und wir spielen oft Dummy, das ist ein Hundespiel. Sie schläft zwar viel, aber es ist trotzdem schön. Es macht auch Spass in die Schule zu kommen. Sie kommt auch zu mir, wenn wir im Kreis hocken.» Maël «Ich finde mit Mayla ist lernen einfacher. Mit Mayla spielen wir Spiele, zum Beispiel Slalom, Tunnel oder den Dummy verstecken. Mayla mag in der Schule schlafen, uns zugucken, ge- streichelt werden und noch viel mehr. Mayla ist ein schwarzer Labrador und sieben Jahre alt. Wenn wir nach Hause gehen, legt sich Mayla vor die Türe und will noch mal gestreichelt werden.» Lena «Der beste Klassenhund der Welt – Mayla. Mayla ist sehr brav. Sie bellt nie im Klassenzimmer und beisst nie einen Menschen. Mayla spielt gerne mit ihrem Futterbeutel. Wenn wir im Kreis sitzen, kommt Mayla auch immer freiwillig dazu.» Dario und Marvin Brislach 2020/2021 23
Einsatztage in der 4. Klasse für das Schuljahr 2020/21: Montagmorgen Donnerstag ganztags Freitag ganztags Eliane Adotti mit Mayla Klassenlehrperson 4. Klasse Brislach 2020/2021 24
Impressionen Schuljahr 2019/20 Kindergarten Brislach 2020/2021 25
Unterstufe Brislach 2020/2021 26
Mittelstufe Brislach 2020/2021 27
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Was Ihr Kind wissen sollte Schulweg Der Schulweg birgt für unsere Schülerinnen und Schüler gewisse Gefahren. Gewöh- nen Sie Ihr Kind daran, auf dem direkten Weg zur Schule zu gehen. Helfen Sie ihm, sich im Strassenverkehr zurechtzufinden, und setzen Sie Massnahmen zur Sicherheit ihres Kindes (Kleidung, Helmtragen beim Velo- Trottinettfahren etc.) durch. Sagen Sie Ihrem Kind, wie es sich richtig verhalten soll, wenn es von fremden Personen an- gesprochen wird. Der Schulweg bietet dem Kind eine eigene Erlebniswelt. Es wäre schade, ihm dieses Umfeld nicht zu schaffen. Elterntaxi? Nein danke. Liebes Mami, lieber Papi, liebe Grosseltern, Tanten, Göttis Erinnern Sie sich an früher? Da haben Sie auf dem Schulweg ein Marienkäferchen beobachtet, wie es mit lahmen Flügeln sicheren Unterschlupf unter einem Blatt Brislach 2020/2021 30
suchte, Sie haben auf dem Heimweg aus der Schule verschmitzt beobachtet, wie ein Nachbar – noch immer im Pyjama – seine Post aus dem Briefkasten holte, und Ih- rem Schulkamerädli ist auch schon mal ein Ball auf die Strasse gerollt... Ja, die Zeiten haben sich geändert. Früher war der Schulweg noch aufregend und spannend, heute ist er hektisch und mit Gefahren verbunden. Manchmal. Und es hat mehr Verkehr. Aber Hand aufs Herz: Indem Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, bewahren Sie es nicht vor möglichen Gefahren. Und es geht auch nicht un- bedingt schneller. Der Schulweg ist für Kinder wichtig. Kinder, die den Schulweg zu Fuss oder mit dem Velo bewältigen, werden motorisch und sozial gefördert, sie sind gesünder und weniger übergewichtig. Sie entdecken Pflanzen, Tiere, Menschen. Die Kinder werden selbstständiger und verantwortungs- bewusster, sie stärken ihr Selbstbewusstsein und gewinnen Sicherheit. Nicht zuletzt begegnen sie täglich den Wetterlaunen: Sie schwitzen unter der gleissenden Sonne, sie fangen Schneeflocken mit der Zunge ein, sie springen in die Pfützen unterwegs und leisten zu Fuss letztlich auch einen Beitrag an den Umweltschutz. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen vor den Schulen wegen der Eltern-Taxis aber werden sie gefährdet, denn das Unfallrisiko ist erwiesenermassen viel höher. Auch gelangen vermehrt Schadstoffe in ihre Lungen. Bei aller Liebe: Lassen Sie Ihr Kind den Schulweg selbst bewältigen! Eine Aktion Ihrer Wohngemeinde zusammen mit anderen Baselbieter Gemeinden. Auf www.bfu.ch finden Sie Tipps zum „sicheren Schulweg“ Die Primarschule Brislach unterstützt diese Aktion. Brislach 2020/2021 31
Frühstück / Znüni Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind das Haus nicht mit leerem Magen verlässt. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine möglichst gesunde Zwischenverpflegung wie Obst und Gemüse mit in die Schule. Im Herbst können die Kinder zusätzlich von der Pausenapfelaktion profitieren. Pause Nebst kurzen Pausen findet von 10.00 – 10.25 Uhr die grosse Pause statt. Lehrpersonen beaufsichtigen die Schülerinnen und Schüler. Auf dem Pausenplatz und stehen bei Unstimmigkeiten helfend zur Seite. Es besteht die Möglichkeit, sich während der Pause mit Spielgeräten aus der Spielkiste zu beschäftigen. Die grosse Pause verbringen alle Schülerinnen und Schüler im Freien. Im Kindergarten regeln die Kindergartenlehrpersonen die Pausen individuell. Mittagspause Während der Mittagspause von 12.15 - 13.00 Uhr sollen sich keine Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenplatz aufhalten. Diese Zeit sollen sie zur Erholung nutzen! Etwas in der Schule vergessen? Die Lehrpersonen schliessen keine fremden Zimmer auf, falls ein Schüler, eine Schüle- rin etwas in der Schule vergessen haben sollte. Ist die Klassenlehrperson anwesend, darf man in das Klassenzimmer, ansonsten muss eine andere Lösung gesucht werden! Bitte nicht den Hauswart damit belästigen. Duschen nach dem Sportunterricht Das verpflichtende Duschen nach dem Sportunterricht wurde am 27.11.2017 aufgehoben. Es ist jedoch wünschenswert, dass die Schülerinnen und Schüler freiwillig nach dem Sportunterricht duschen. Brislach 2020/2021 32
Fundgegenstände Es kommt immer wieder vor, dass Sachen liegen bleiben. Sie oder Ihr Kind können sich an die Klassenlehrperson oder an den Hauswart wenden. Lassen Sie nicht allzu viel Zeit verstreichen, und gehen Sie der Sache rasch nach. Verlust Schulmaterial Verbrauchtes Schulmaterial kann gegen Neues kostenlos eingetauscht werden. Wer Material verloren oder kaputt gemacht hat, muss dieses entweder gleichwertigen Ersatz selbst besorgen oder kauft es über die Schule nach. Das gesamte Geld wird in die Klassenkasse (ausg. USB-Stick) einbezahlt. Bleistift: 1.00 Farbstift: 1.00 Lineal: 2.00 Geodreieck: 2.00 Radiergummi: 1.00 Schere: 5.00 Leimstift: 2.00 USB-Stick: 10.00 Heft: 2.00 Lehrmittel Listenpreis Lehrmittelverlag (z.B. Zahlenbuch, New World etc.) Schulhausordnung Die Schulhausordnung regelt grundlegende Verhaltensweisen in der Schule. Unter- stützen Sie Ihr Kind bei der Einhaltung dieser Regeln. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind Respekt vor der Person und dem Eigentum anderer zeigt. Verhindern Sie, dass Ihr Kind gefährliche Spielsachen mit in die Schule nimmt. Ein reibungsloser und angenehmer Schulalltag bedingt, dass wir einige Regeln im Um- gang miteinander und mit dem schulischen Eigentum, dem Gebäude und der Um- gebung einhalten. Die folgenden Punkte sollten allen immer gegenwärtig sein. Wei- tere Regeln, Abmachungen und Vereinbarungen sind auf einem separaten Blatt, welches den Lehrpersonen, dem Hauswart und dem Schulrat als gemeinsame Hand- lungsunterlage dient, niedergeschrieben. Brislach 2020/2021 33
Auf dem Schulareal und in den Schulhäusern Zu Schulhaus, Einrichtungen und Aussenanlagen tragen wir Sorge. Beschädigungen und Mängel melden wir einer Lehrperson oder dem Hauswart. Wir übernehmen Ver- antwortung und allfällige Kosten, die wir verursacht haben. • Verschmutzte Schuhe ziehe ich im Eingangsbereich aus und lasse sie dort stehen. • Kickboards und Velos parkieren wir in den dafür vorgesehenen Ständern. • Rollbretter und andere Spielgeräte benützen wir nicht in den Gebäuden und auch nicht auf der Passerelle. • Wegen Unfallgefahr darf auf Geländer und Brüstungen nicht geklettert, ge- sessen oder sich abgestützt werden. Es ist ausdrücklich verboten, Gegen- stände über diese Geländer und Brüstungen rauf und runter zu werfen. Dies gilt für alle Innen- und Aussenbereiche. • Die Treppenhäuser dürfen nicht als Aufenthalts- und Spielorte genutzt wer- den. • Das missbräuchliche Betätigen von Schliess- und Öffnungs-mechanismen wird bestraft. • Wir betreten das Schulhaus erst nach dem Gongzeichen. • Wir halten uns vor 13 Uhr nicht auf dem Pausenareal auf. Während der Unterrichtszeiten • Grundsätzlich tragen wir während der Unterrichtszeit Finken und dürfen da- mit auch das Schulhaus wechseln. • Die Turnhalle betreten wir mit Turnschuhen mit nicht abfärbenden Sohlen. Diese Turnschuhe tragen wir nicht im Freien. • Während der Unterrichtszeit nehmen wir auf die anderen Klassen Rücksicht. • Ausser dem eigenen Klassenzimmer betreten wir andere Schulräume nur in Begleitung oder im Auftrag einer Lehrperson. In der Pause • Der Trinkbrunnen ist zum Trinken da. Kinder, die trinken wollen, haben stets Vorrang. • In der grossen Pause verlassen wir das Schulhaus. Vormittags stellt die Leh- rerschaft eine Pausenaufsicht. • Während der Pause bleiben wir auf dem Schulhausplatz. • In der grossen Vormittags-Pause fahren wir nicht mit Spielgeräten wie Kick- board, Inlineskates, Skateboard u. ä. Wer mit „Rollen an den Füssen“ zur Schule kommt, hat für die Pause und für spontane Lehrausgänge jederzeit Schuhe mit dabei. • Das Foyer ist keine Aufenthalts- und Pausenhalle. • Bälle dürfen nicht an die Hauswände gespielt werden. • Auf der Passerelle sind weder Spielgeräte noch Fahrgeräte mit Rollen er- laubt. Brislach 2020/2021 34
• Die Trottinetts lassen wir in ihrem Ständer in Ruhe und nutzen sie nicht zum drüber hüpfen und spielen. Umgang mit Mobiltelefonen Während den Unterrichtszeiten, in den Pausen und während der Hausaufgabenbe- treuung, sind Mobiltelefone ausgeschaltet. In Ausnahmefällen kann mit der Klassenlehrperson Kontakt aufgenommen werden. Das Mitnehmen von Mobiltelefonen auf Exkursionen, Schulreisen und in Lager ist nicht erlaubt. In Ausnahmefällen kann mit der Klassenlehrperson Kontakt aufgenommen werden. Lehrpersonen, Schulrat und Hauswart, der Primarschule Brislach; überarbeitet 17.09.2015 Ergänzt am 22.06.2018 SL Brislach 2020/2021 35
Was Sie als Erziehungsberechtigte wissen sollten Abmeldung bei Absenzen vom Unterricht Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, so erwarten wir vor Unterrichtsbe- ginn eine Meldung (Telefon, Meldung durch Mitschüler/in). Damit möchten wir sicher- stellen, dass Klarheit über den Aufenthaltsort Ihres Kindes herrscht. Sollte Ihr Kind nicht in der Schule erscheinen, so nehmen wir mit Ihnen telefonisch Kon- takt auf. Absenzen melden Sie zwischen 7.30h und 7.50h in der Primarschule bzw. im Kinder- garten (bitte nicht privat). Während den Unterrichtszeiten und zwischen 12.00 - 13.00h werden die Telefone nicht bedient. Falls notwendig, sprechen Sie bitte auf den Telefonbeantworter. Sollte Ihr Kind länger in der Schule bleiben müssen, werden Sie von der Lehrperson telefonisch informiert. Absenzen Sportunterricht Wenn ein Schüler, eine Schülerin den Sportunterricht nicht besuchen kann, der Schul- besuch aber möglich ist, erwarten wir ihn/sie in der Schule. Wir werden für eine ange- messene Betreuung sorgen. Notfälle Falls ein Schüler, eine Schülerin ärztliche Hilfe benötigt, und die Erziehungsberechtig- ten nicht erreicht werden können, wenden wir uns an unsere Schulärztinnen Frau B. Zahn und Frau N. Zell oder an den Notfalldienst des UKBB. Brislach 2020/2021 36
Richtlinien über den Besuch der Schule und des Kindergartens bei infektiösen Krankheiten oder Parasitenbefall Allgemein • Massgebend für den Schul- und Kindergartenbesuch ist sowohl der Krankheitszu- stand, als auch die Beurteilung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt. •Insbesondere Kinder mit Fieber dürfen erst bei allgemeinem Wohlbefinden und Fieberfreiheit ohne fiebersenkende Medikamente von mehr als 24 Stunden wieder den Kindergarten oder die Schule besuchen. • Grundsätzlich ist der Schul- und Kindergartenbesuch von gesunden Geschwistern eines erkrankten Kindes gestattet. Erkrankte Kinder mit Bakterielle Angina / Scharlach Schul- und Kindergartenausschluss. Rückkehr möglich 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul- und Kindergartenausschluss für zwei Wochen Conjunctivitis epidemica (infektiöse Bindehautentzündung) Schul- und Kindergartenbesuch erst nach Rücksprache mit der/dem behandeln- den Ärztin/Arzt. Infektiöse Durchfälle z.B. auch in Schullagern. Diese Erkrankungen erfordern individuelle Entscheide durch die/den Schulärztin/-arzt und die/den behandelnde/n Ärztin/Arzt, ebenso der Entscheid, wann der Kindergarten- und Schulbesuch wieder möglich ist. Hepatitis A (Form von Gelbsucht) Schul- und Kindergartenbesuch gestattet, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Hepatitis B (Form von Gelbsucht) Schul- und Kindergartenbesuch gestattet, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Hirnhautentzündung (Meningitis) Kein Kindergarten- und Schulbesuch. Jede Erkrankung muss sofort dem/r Kantons- arzt/-ärztin oder dem/r Schularzt/-ärztin gemeldet werden, um eventuelle Mass- nahmen in der Schule / im Kindergarten einzuleiten. Impetigo (ansteckende Form von eitriger Hauterkrankung) Schul- und Kindergartenausschluss. Rückkehr möglich 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Brislach 2020/2021 37
Keuchhusten (Blauhusten, Pertussis) Schul- und Kindergartenausschluss. Rückkehr möglich ab dem 6. Tag nach Beginn der Antibiotika-Therapie, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Ohne Antibiotika: Schul- und Kindergartenausschluss für drei Wochen. Kopfläuse Schul- und Kindergartenbesuch gestattet. Unverzüglich mit der entsprechenden Behandlung beginnen. Regelmässige Nachkontrolle, evt. Wiederholung der Be- handlung. Information an die Schulleitung! Krätze (Milben) Schul- und Kindergartenausschluss. Rückkehr möglich nach Therapiebeginn und gemäss Entscheid der/des behandelnden Ärztin/Arztes. Masern Jede Erkrankung muss sofort dem Kantonsarzt/der Kantonsärztin gemeldet werden, um eventuelle Massnahmen in der Schule/im Kindergarten einzuleiten. Nicht ge- impfte Kinder, die in Kontakt mit Masernerkrankten gekommen sind, werden für drei Wochen vom Schulbesuch ausgeschlossen. Frühester Schul- und Kindergartenbesuch ab dem 5. Tag nach Beginn des Hautaus- schlages und gemäss Entscheid des/der behandelnden Arztes/Ärztin. Mumps Kein Schul- und Kindergartenbesuch bis zum Abklingen der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und gemäss Entscheid des/der behandelnden Arz- tes/Ärztin. Pfeiffer’sches-Drüsenfieber (Mononucleose) Schul-, Kindergarten- und Turnunterrichtbesuch gemäss Entscheid der/des behan- delnden Ärztin/Arztes. Ringelröteln Schul- und Kindergartenbesuch gestattet, sofern es der Zustand des Kindes erlaubt. Röteln Kein Schul- und Kindergartenbesuch bis zum Abklingen der Symptome, bis es der Zustand des Kindes erlaubt und gemäss Entscheid des/r behandelnden Arztes/Ärz- tin. Tuberkulose Schul- und Kindergartenausschluss nur bei offener (ansteckender) Tuberkulose. Rückkehr gemäss Entscheid der/des behandelnden Ärztin/Arztes. Windpocken (Varizellen) Schul- und Kindergartenausschluss. Rückkehr ab dem 6. Tag nach Krankheitsaus- bruch (Ausschlag) möglich. Weitere Informationen unter: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/amt-fur- gesundheit/gesundheitsforderung/schulgesundheit Brislach 2020/2021 38
Rechte, Aufgaben und Pflichten In den verschiedenen gesetzlichen Grundlagen sind Rechte, Aufgaben und Pflich- ten für alle Schulbeteiligten beschrieben. Schülerinnen und Schüler Rechte • Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen alters-, stufen- und geschlechter- gerechten Unterricht, der in zeitgemässen Lehr- und Lernformen vermittelt wird. • Sie haben Anspruch auf Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und ih- rer geschlechtlichen Identität • Sie erhalten von ihren Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung Auskunft über sie betreffende Fragen • Sie nehmen an Evaluationen über die Qualität ihrer Schulen und Ausbildun- gen teil. Pflichten • Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter und ihrer Schulstufe entspre- chend für ihren Bildungsprozess mitverantwortlich. • Sie tragen mit ihrem Verhalten zum Erfolg des Unterrichts sowie der Klassen- und Schulgemeinschaft bei. • Sie besuchen den Unterricht und die Schulveranstaltungen lückenlos und be- gründen allfällige Abwesenheiten. • Sie halten die Weisungen der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulbehör- den ein und tragen zu Material und Einrichtung Sorge. Weitere Bestimmungen • Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Lehrerinnen und Lehrer im Bil- dungsprozess beraten und ihre Leistungen werden regelmässig beurteilt. • Die Beratung und Beurteilung unterstützt ihre Lern- und Persönlichkeitsentwick- lung und dient als Entscheidungsgrundlage für den Übertritt in nachfolgende Ausbildungsgänge. Brislach 2020/2021 39
Erziehungsberechtigte Rechte • Die Erziehungsberechtigten werden durch die Schulen am Bildungsprozess ih- rer Kinder beteiligt. Sie werden über ihre Kinder betreffende Fragen und die Arbeit in deren Klas- sen und Schulen regelmässig informiert. • Sie werden in die Evaluation der Schulen und des kantonalen Bildungswesens einbezogen. • Sie werden von den für ihre Kinder zuständigen Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung auf ihr Verlangen angehört. • Sie können von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern ihrer Kinder die Durchführung von Elternabenden verlangen. • Sie haben das Recht, von der Schulleitung und vom Schulrat ihrer Kinder an- gehört zu werden und an diese Gremien Anträge zu stellen. Pflichten • Die Erziehungsberechtigten sind für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich. • Sie unterstützen und fördern den Bildungsprozess ihrer Kinder. • Sie arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schule ihrer Kinder zu- sammen und suchen bei hängigen Fragen den direkten Kontakt mit ihnen. • Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Weisungen der Schule einzuhalten und den Unterricht lückenlos zu besuchen. Weitere Bestimmungen • Erziehungsberechtigte, die ihren Pflichten der Schule gegenüber nicht nach- kommen, können vom Schulrat ermahnt oder mit Busse bis zu 5'000 Fr. bestraft werden. Brislach 2020/2021 40
Absenzenordnung Kindergarten und Primarschule Brislach Die Schulleitung und der Schulrat des Kindergartens und der Primarschule Brislach, gestützt auf die §§ 69, 90 und 91 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 (Stand 1. Au- gust 2017**) sowie die §§ 2, 3, 5, 55, 56, 71 und 72 der Verordnung vom 13. Mai 2003 (Stand 1. Januar 2018**) für Kindergarten und Primarschule, beschliessen: § 1 Zielsetzung Die vorliegenden Richtlinien haben zum Ziel, die Fragen zum Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen im Kindergarten und in der Primarschule auf einfache Weise einheitlich zu regeln und familiären Bedürfnissen entgegen zu kommen. § 2 Grundsatz 1 Als Absenz gilt jedes entschuldigte oder unentschuldigte Fernbleiben vom Unter- richt des Kindergartens und der Primarschule. 2 Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumnis des Unterrichts ohne erbrachte Entschuldigung. § 3 Entschuldigungsgründe Als Entschuldigungsgründe gelten insbesondere: a. Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers; b. höhere Gewalt, die den Schulbesuch verunmöglicht; c. Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen. § 4 Meldung der Absenz 1 Die zuständige Lehrperson ist zum Voraus oder unmittelbar nach Eintreten eines Entschuldigungsgrundes zu benachrichtigen. 2 Eine Entschuldigung der Absenz hat mündlich oder schriftlich bei der Lehrperson zu erfolgen. 3 Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall von mehr als fünf Tagen kann die Lehrperson von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis verlangen. Brislach 2020/2021 41
§ 5 Absenz einer Lehrperson 1 Absenzen einer Lehrperson werden möglichst frühzeitig den Erziehungsberechtig- ten mitgeteilt (schriftlich / Rundtelefon). 2 Eltern, die während der Absenz einer Lehrperson keine Betreuung für ihr Kind or- ganisieren können, nehmen mit der Schule Kontakt auf. § 6 Jokertage 1 Während der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten bis 6. Klasse) stehen den Er- ziehungsberechtigten insgesamt 12 Jokertage, bzw. 24 Joker - Halbtage zur Ver- fügung. 2 Die Erziehungsberechtigten melden den Bezug der Jokertage mit dem entspre- chenden Formular, welches bei der Klassenlehrperson oder auf der Homepage bezogen werden kann, der Schulleitung. Der Bezug von Jokertagen muss mit dem entsprechenden Formular frühzeitig im Voraus gemeldet werden. 3 Für Ferienverlängerungen müssen Jokertage bezogen werden. Maximal fünf Wo- chentage am Stück werden bewilligt. 4 Wird von den Jokertagen Gebrauch gemacht, sind die Erziehungsberechtigten zusammen mit dem Kind verpflichtet, den verpassten Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung aufzuarbeiten. Verpasste Lernkontrollen sind an einem von der Lehrperson festgelegten Termin vor- oder nachzuholen. 5 Während Schullagern, Orientierungsarbeiten und dergleichen dürfen keine Jo- kertage bezogen werden. § 7 Urlaub und Dispensation 1 Wenn spezielle Gründe vorliegen, können zusätzlich Urlaubs- und Dispensations- gesuche eingereicht werden. 2 Urlaubsgesuche sind mit Begründung einen Monat vor Urlaubsbeginn einzu- reichen. - bis zu einem Tag bei der Klassenlehrperson - bis zu zwei Wochen, Wochenend- und Ferienverlängerungen bei der Schulleitung - mehr als zwei Wochen beim Schulrat Brislach 2020/2021 42
3 Dispensationsgesuche sind mit einer schriftlichen Begründung bei der Schullei- tung einzureichen. 4 Wird einem Urlaubsbegehren stattgegeben, sind die Erziehungsberechtigten zu- sammen mit dem Kind verpflichtet, den verpassten Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung aufzuarbeiten. Verpasste Lernkontrollen sind an einem von der Lehrperson festgelegten Termin vor- oder nachzuholen. § 8 Sanktionen 1 Unentschuldigte Absenzen werden mit folgenden Massnahmen geahndet: a. Verwarnung mit Rechtsmittelbelehrung b. Bei Zuwiderhandlung gegen Entscheide der Schulleitung oder des Schulrates oder im Wiederholungsfall kann der Schulrat die Eltern ermahnen oder mit einer Busse bis zu 5000 Franken bestrafen. Gleichzeitig kann eine Information an die Kindes- und Erwachsenenschutzbe- hörden erfolgen. * § 9 Inkrafttreten 1 Der Schulrat hat der Absenzenordnung am 7. Februar 2012 zugestimmt. Der Lehrerinnen- und Lehrerkonvent hat der Absenzenordnung am 9. Februar 2012 zugestimmt. 2 Sie tritt am 1. August 2012 in Kraft. * Änderung: Name der Behörde SL 26.7.2015 ** Anpassung: Stand Bildungsgesetz 1. August 2017/ Verordnung 1. Januar 2018 SL 22.06.2018 Brislach 2020/2021 43
Disziplinarordnung Kindergarten und Primarschule Brislach Der Lehrerinnen- und Lehrerkonvent und der Schulrat des Kindergartens und der Pri- marschule Brislach, gestützt auf den § 71 der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule, beschliesst: 1. Massnahmen bei leichten Verstössen 1 Die Disziplinarmassnahmen gegenüber Schülerinnen und Schüler sollen erziehe- risch wirken und verhältnismässig sein. Art und Dauer der Massnahme werden nach dem Verschulden der Schülerin oder des Schülers, nach den Umständen des Falles und nach der Beeinträchtigung des Schulbetriebs festgesetzt. Wenn eine Klasse betroffen ist: zuständige Lehrperson; wenn mehrere Klassen betroffen sind: Absprache unter den zuständigen Lehrper- sonen, dem pädagogischen Team. 2 Die Lehrpersonen der Primarschule können bei leichten Verstössen von Schülerinnen und Schülern gegen die Vorschriften der Schule und die Disziplin folgende Disziplinarmassnahmen ergreifen: a. mündliche Ermahnung; b. zusätzliche Hausaufgaben; c. kurze Wegweisung vom Unterricht; d. Nachsitzen in der schulfreien Zeit bis zu 2 Stunden; e. Aussprache mit den Erziehungsberechtigten; f. schriftlicher Verweis zuhanden der Erziehungsberechtigten; g. vorübergehendes Einziehen von Gegenständen, welche die körperliche, seelische oder geistige Gesundheit der Schülerinnen und Schüler gefährden, den Schulbetrieb stören, gegen die Schul- oder Hausordnung verstossen oder als gefährlich eingestuft werden; Eingezogene Gegenstände sind nach dem Ende des Vormittagsunterrichts, spätestens nach dem Ende des Nachmittagsunterrichtes der Schülerin oder dem Schüler zurückzugeben. Die weitere Behandlung gefährlicher Gegenstände besprechen die Lehrerinnen und Lehrer mit der Schulleitung. h. Antrag an die Schulleitung auf Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers. Brislach 2020/2021 44
3 Die Disziplinarmassnahmen sind im Kindergarten alters- und stufengemäss anzu- passen. 2. Massnahmen bei schweren Verstössen 1 Die Schulleitung kann bei schweren oder wiederholten Verstössen von Schülerin- nen und Schülern gegen die Vorschriften und die Disziplin folgende Disziplinar- massnahmen ergreifen: a. zusätzliche Arbeit in der schulfreien Zeit; b. befristeter Ausschluss vom Unterricht; c. Versetzung in eine andere Klasse; d. Androhung des Antrages an den Schulrat auf Schulausschluss bis zu 8 Wochen für Schülerinnen und Schüler der Primarschule mit gleichzeitiger Information der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. 2 Der Schulrat kann auf Antrag der Schulleitung für Schülerinnen und Schüler der Primarschule einen befristeten Schulausschluss von bis zu 8 Wochen anordnen. Dabei gilt: a. Der befristete Schulausschluss mittels Besuch von TimeOut bedarf der vorgängigen Kostengutsprache durch den Gemeinderat der Wohnge- meinde der Schülerin oder des Schülers. b. Die Tagespauschale von TimeOut zu Lasten der Gemeinde beträgt 160 Fr. Sie wird gemäss Rechenlegung zweier Jahre periodisch überprüft. c. Die Transportkosten zum TimeOut gehen zu Lasten der Erziehungsbe- rechtigten. Sie können von der Gemeinde mitgetragen werden. d. Zur Sicherstellung der angemessenen Betreuung und Beschäftigung der Schülerin oder des Schülers mit dem Ziel der Wiedereingliederung hört der Schulrat vorgängig die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde an. Der Schulrat kann auf Antrag der Schulleitung und in Absprache mit der Kin- des- und Erwachsenenschutzbehörde fehlbare Schülerinnen und Schüler aus der Schule ausschliessen. Brislach 2020/2021 45
Rechtliches Gehör 1 Jede Schülerin und jeder Schüler, gegen die oder den eine Massnahme gemäss Punkt 1. 2. Buchstaben d-h und Punkt 2. vorgesehen ist, hat Anspruch darauf, vorher angehört zu werden. Die Anhörung erfolgt in der Regel mündlich. 2 Vor der Verfügung von Disziplinarmassnahmen durch die Schulleitung und den Schulrat gemäss Punkt 2. sind auch die Erziehungsberechtigten anzuhören. Inkrafttreten 1 Der Schulrat hat die Anpassung der Disziplinarordnung am 23. Juni 2015 geneh- migt. 2 Sie tritt am 1. August 2015 in Kraft. Brislach 2020/2021 46
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