ELTERNINFORMATION SCHULJAHR 2019/20 - Stadtschulen - Schulen Sursee
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Editorial Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Leserinnen und Leser Sie halten die neue Informationsbroschüre der Stadtschulen- Sursee für das Schuljahr 2019/20 in den Händen. Sie bietet Ihnen in kompakter Form die wichtigsten Informationen zu den Stadtschulen Sursee im neuen Schuljahr. Laufend aktuali- sierte Informationen zum Schulgeschehen und zur Organisati- on finden Sie auf unserer Homepage www.schulen-sursee.ch. Mit frischen Kräften starten wir am 19. August ins neue Schuljahr. Ein motiviertes Team von Lehrpersonen, unterstützt durch die Schulleitungen, die Schuldienste, die Schulsozial- arbeit und die Tagesstrukturen, hat sich gut vorbereitet und steht bereit, mit ihren Schüle- rinnen und Schüler auf den Weg zu gehen. Ganz speziell willkommen heissen wir die Kin- der, welche neu in den Kindergarten eintreten und die 1. Sekundarschüler/innen, welche von den Gemeinden Oberkirch, Geuensee, Mauensee, Schenkon, St. Erhard und Knutwil erstmals in Sursee zur Schule kommen. Die Vermittlung der Freude am Lernen in einer positiven Umgebung ist uns ein zentrales Anliegen. Menschen unterschiedlichster Art treffen in den einzelnen Schulen und Klassen zusammen. Respekt, gegenseitige Wertschätzung, Zuverlässigkeit, Toleranz und Offenheit sind für uns im Zusammenleben an unseren Schulen ein zentrales Anliegen. Diese Werte sind der Grundstein für das Wohlbefinden und somit auch entscheidend für den Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen. Hier spielt die Vorbildfunktion von uns Erwachsenen auch eine wichtige Rolle. Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam diese Vorbildfunktion wahrzu- nehmen und eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern, den Schüler/innen und allen Mitarbeitenden und Beteiligten der Stadtschulen Sursee zu pfle- gen. Auf Beginn des neuen Schuljahres ergibt sich in der Leitungsorganisation eine Verände- rung. René Glanzmann übernimmt neu neben dem Georgette auch die Leitung der Sekun- darschule Alt St. Georg. Ich danke ihm ganz herzlich für seine Bereitschaft zur Übernahme dieser zusätzlichen Führungsverantwortung. Ihnen, allen Schülerinnen und Schülern und allen Mitarbeitenden der Stadtschulen Sursee wünsche ich ein erfolgreiches Schuljahr mit vielen guten Begegnungen und Erfahrungen. Philipp Calivers Rektor
Inhaltsverzeichnis Organigramm Seite 1 Neufeld – Primarschule und Kindergarten Seite 2, 3 Kotten – Primarschule und Kindergarten Seite 4 St. Martin – Primarschule und Kindergarten Seite 5 Neu St. Georg – Sekundarschule Seite 6 Georgette – Sekundarschule Seite 7 Alt St. Georg – Sekundarschule Seite 8 Adressen: Schulpflege / Schuldienste / Schulärzte / Seite 9 + Schulzahnärzte / Schulsozialarbeit / Tagesstrukturen Seite 10 Ferienplan Seite 11 Abwesenheits- und Dispensationsregelung Seite 12, 13, 14 Kindergarten – Allgemeine Infos Seite 15 Primarschule – Allgemeine Infos Seite 16 Sekundarstufe – Allgemeine Infos Seite 17, 18, 19 Lehrplan 21 / Mittagstisch Sekundarschule Seite 20 Individuelle Förderung / DaZ Seite 21, 22 Schulsozialarbeit – Allgemeine Infos Seite 23 Schuldienste – Allgemeine Infos Seite 24, 25 Tagesstrukturen und „Spirulino“ – Allgemeine Infos Seite 26, 27 Vorgehen bei Konflikten – Leitfaden Seite 28 Kontaktstellen für Elternberatung Seite 29 Titelbild: 3. Sek Georgette SJ 17/18, Wahlfach Bildnerisches Gestalten
Schulorganisation und Schulführung
Sek- Schulpflege Schuldienst
Kommission kommission
Rektor
RektorinSTV
Sekretariat Schulsozialarbeit
LeitungTage Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Leitung
sstrukturen Neufeld Kotten St. Martin Georgette Alt St.Georg NeuSt.Georg Schuldienste
Sekretariat
TS Neufeld
Schulpsychol.
KG KG KG Dienst
TS Kotten bis bis bis 1. Sek 2. Sek 3. Sek
Logopädischer
6. KLasse 6. Klasse 6. Klasse Dienst
TS St. Martin Psychomot.
Therapie
Die Stadtschulen Sursee bestehen aus
- den drei Primarschulen Neufeld, Kotten und St. Martin,
- den drei Sekundarschulen Alt St. Georg, Neu St. Georg und Georgette,
- den Schuldiensten mit den drei Fachdiensten Schulpsychologie, Logopädie und Psychomotorik
- der Schulsozialarbeit
- den Tagesstrukturen in den drei Primarschulen.
Die Schulpflege ist das strategische Führungsorgan der Stadtschulen Sursee. Operativ werden die
Stadtschulen durch den Rektor geleitet. Er steht den Schulleitungen, der Schuldienstleitung und
der Leitungsperson für die Tagesstrukturen vor.
Jedes Schulteam wird durch eine Schulleitungsperson geleitet. Das Kollegium umfasst rund 175
Lehrpersonen, welche ca. 1‘190 Schülerinnen und Schüler in 63 Klassen unterrichten.
Die Schuldienste werden durch eine Schuldienstleiterin geführt, welche den drei Fachdienstleitun-
gen vorsteht. Der Schuldienst zählt rund 26 Mitarbeitende. Sie erbringen ihre Dienstleistungen für
ca. 5080 Schülerinnen und Schüler in 13 Gemeinden.
Die Tagesstrukturen werden durch eine Leiterin geführt, welche den drei Standortleitungen vor-
steht. Insgesamt sind rund 25 Mitarbeitende in den Tagesstrukturen tätig.
Leitungspersonen Stadtschulen
Studer-Bantli Céline Schulpflegepräsidentin 079 344 44 28
Calivers Philipp Rektor 041 525 80 31
Theiler Helen Stv. Rektorin u. Schulleiterin PS Kotten 041 525 81 30
Bühlmann Andrea Schulleiterin PS Neufeld 041 525 80 20
Heberle Kerstin Schulleiterin PS St. Martin 041 525 80 70
Glanzmann René Schulleiter SEK Alt St. Georg 041 525 80 40
Glanzmann René Schulleiter SEK Georgette 041 525 80 56
Gartenmann Meinhard Schulleiter SEK Neu St. Georg 041 525 80 50
Bach Sylvia Schuldienstleiterin 041 525 81 10
Brunner Carmen Leiterin Tagesstrukturen 041 525 80 80
1Übersicht Lehrpersonen Schule Neufeld Schuljahr 2019/20
Primarschule Neufeld – Lehrerzimmer: 041 525 80 21
Schulleitung: Andrea Bühlmann, 041 525 80 20 / andrea.buehlmann@schulen-sursee.ch
KG a Kurmann Sandra FL Arnold Sibylle
KG b Aregger Sandrine FL Banz Jennifer
KG c Steiner Judith FL Bieri Brigitte
KG d Gut Carmen KLA Bieri Andreas
PS 1a Iseli Katrin FL Bommer Bühlmann Maria
PS 1b Muri Margrit / Schneider Astrid FL Boos Dagmar
PS 1c Bühler Sarah FL Bühlmann Andrea
PS 2a Sidler Angela KLA Egli Yvonne
PS 2b Zumbühl Alain KLA Gräni Petra
PS 2c Boss Patricia FL Heim Klara
PS 3a Heer Ramona FL Heinisch Arlette
PS 3b Büchler Sarina FL Huber Sigrid
PS 4a Müller Irene FL Lingg Esther
PS 4b Bucher Christof FL Lötscher Andrea
PS 5a Lang Pascale FL Lohrer Susanne
PS 5b Bernet Fabienne FL Mehr Yvonne
PS 6a Buser Philipp FL Müller Bea
PS 6b Merz Stephanie FL Oberli Priska
2Primarschule Neufeld – Lehrerzimmer: 041 525 80 21
Schulleitung: Andrea Bühlmann, 041 525 80 20 / andrea.buehlmann@schulen-sursee.ch
FL Party Jeannine
FL Portmann Edith
FL Stutz Severine
FL Troxler Daniela
FL Venegas Andrea
FL Vonarburg Susanne
Schulsozialarbeit: Rohner Karin KLA Wechsler Regula
Hauswart: Müller Vitus FL Wyss Béatrice
FL = Fachlehrperson
KG = Kindergarten
KL = Klassenlehrperson
KLA = Klassenassistenz
PS = Primarschule
3Übersicht Lehrpersonen Schule Kotten Schuljahr 2019/20
Primarschule Kotten – Lehrerzimmer: 041 525 81 31
Schulleitung: Helen Theiler, 041 525 81 30 / helen.theiler@schulen-sursee.ch
KG e Suter Berset Cornelia FL Deutschländer Elke
PS 1d Flury Corinne KLA Elmiger Jeannine
PS 2d Blum Grüter Agnes FL Fischer Petra (Spielgruppe DaZ)
PS 3c Erni Patricia FL Habegger Romy
PS 4c Roos Marianne FL Marbach Susann
PS 5c Waldispühl Melissa FL Niederhauser Andrea
PS 6c Imfeld Sonja FL Stofer Anita
FL Suter Helen
FL Theiler Helen
Schulsozialarbeit: Wiss Georgio FL Vogel Wiederkehr Silvia
Hauswart: Brunner Markus FL Zaugg-Willi Laura
4Übersicht Lehrpersonen Schule St. Martin Schuljahr 2019/20
Primarschule St. Martin – Lehrerzimmer: 041 525 80 71
Schulleitung: Kerstin Heberle, 041 525 80 70 / kerstin.heberle@schulen-sursee.ch
KG f Häfliger Carmen FL Birrer Heidi
KG g Schöpfer Riccarda FL Emmenegger Regula
KG h Kunz Vera FL Engels Priska
PS 1e Erni Esther FL Felber Irma
PS 1f Hodel Antonia FL Felber Yvonne
PS 2e Wolf Franziska FL Felder Tanja
PS 2f Frey Valentina FL Frischkopf Claudia
PS 3d Lichtsteiner Vera FL Habermacher Ursula
PS 4d Scherrer Michèle FL Jung-Zemp Petra
PS 4e Huwiler Sandro FL Kneubühler Renée
PS 5d Estermann Anja KLA Krack Martina
PS 5e Renggli Daniel FL Leu Franziska
PS 6d Meyer Noemi KLA Merki Chantal
FL Stocker Regina
FL Stöckmann-Berset Andrea
FL Suter Sager Nadia
Schulsozialarbeit: Wiss Georgio FL Vinanti Lucia
Hauswart: Furrer Lukas FL Zemp Marietheres
5Übersicht Lehrpersonen Schule Neu St. Georg Schuljahr 2019/20
Sekundarschule Neu St. Georg – Lehrerzimmer: 041 525 80 51
Schulleitung: Meinhard Gartenmann, 041 525 80 50 / meinhard.gartenmann@schulen-sursee.ch
KSS A/B 1.01 Engeler Mike FL Amein Scilla
KSS A/B 1.02 Lichtsteiner Nina FL Erard Nicole
KSS A/B 1.03 Fähndrich Christian FL Erard Patrick
KSS A/B 1.04 Gisler Philipp FL Gartenmann Meinhard
KSS A/B 1.05 Williner Marco FL Graf Heidi
KSS A/B 1.06 Aschwanden Tobias FL Habegger Romy
KSS A/B 1.07 Basmaci Martin FL Hodel Laura
KSS C 1.08 Glanzmann Gody FL Hunkeler Susanne
KSS C 1.09 Wicki Matthias FL Keist Simone
KSS C 1.10 Schmid Daniela FL Rapf Stephanie
FL Rutz Engeler Gabi
Schulsozialarbeit: Wiss Georgio FL Spiess Meyer Judith
Hauswart bis 31.10.19: Bürli Beat FL Tolusso Peter
Hauswart ab 01.11.19: Burkard Markus FL Unternährer Regula
Religion Kath.: Corbino Giuseppe
6Übersicht Lehrpersonen Schule Georgette Schuljahr 2019/20
Sekundarschule Georgette – Lehrerzimmer: 041 525 80 55
Schulleitung: René Glanzmann / 041 525 80 56 / rene.glanzmann@schulen-sursee.ch
KSS A/B 2.01 Pichler Melanie FL Bucher Erika
KSS A/B 2.02 Röthlin Markus FL Buss Ladina
KSS A/B 2.03 Ramseyer Martin FL Fritsche Gaby
KSS A/B 2.04 Plüss Simon FL Glanzmann René
KSS A/B 2.05 Iten Barbara FL Habermacher Ursula
KSS A/B 2.06 Gisler Pia FL Häfliger Manuela
KSS C 2.07 Oberson Pascal FL Jurt Fabiola
KSS C 2.08 Burach R./Peter A. FL Kneubühler Brigitte
KSS C 2.09 Muri Rebekka FL Röösli Esther
FL Ruf Christof
Schulsozialarbeit: Rohner Karin FL Schürch Ilaria
Hauswart: Fischer Ivan FL Thalmann Beatrice
Religion Kath.: Schreier Isabelle FL Wyss Heidi
7Übersicht Lehrpersonen Schule Alt St. Georg Schuljahr 2019/20
Sekundarschule Alt St. Georg – Lehrerzimmer: 041 525 80 41
Schulleitung: René Glanzmann / 041 525 80 56 / rene.glanzmann@schulen-sursee.ch
KSS A/B 3.01 Birrer Sabrina FL Affentranger Claudia
KSS A/B 3.02 Hugentobler Miriam FL Banholzer Thomas
KSS A/B 3.03 Knüsel Thomas FL Blum Theres
KSS A/B 3.04 Sieber Kevin FL Bucher Martina
KSS A/B 3.05 Wirz Marianne FL Döös Herbert
KSS C 3.06 Senn Michelle FL Friedrich Sibylle
KSS C 3.07 Spieler Oliver FL Kubli Eva
KSS C 3.08 Wallimann Jörg FL Kuster Roland
FL Leuenberger Sonja
Schulsozialarbeit: Rohner Karin FL Meier Moira
Hauswart: Merki Thomas FL Strässler Rita
Religion Kath.: Wallimann Carina FL Wiederkehr Fabienne
8Schulpflege / Schulsozialarbeit / Tagesstrukturen / Schul-
dienste / Schulzahnärzte / Schulärzte
Schulpflege Sursee
Präsidentin Studer-Bantli Céline 079 344 44 28
Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32
Bossert Claudia 041 920 48 08
Maranta Daniela 041 921 25 15
Thommen Andreas 041 920 46 00
Rektor Sursee Calivers Philipp 041 525 80 31
Sekundarschulkommission
Präsidentin SPF Sursee (Leitung) Studer Bantli Céline 079 344 44 28
Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32
Vertretung Biko Geuensee Ruckstuhl Karin 041 440 55 26
Vertretung Biko Knutwil/St. Erh. Stalder Sibylle 041 420 33 15
Vertretung Biko Mauensee Zeilinger Gerhard 041 920 24 70
Vertretung Biko Oberkirch Schoeberl Romy 079 441 28 70
Vertretung Biko Schenkon Steinmann Deborah 041 920 24 02
Schuldienstkommission
SPF Sursee (Leitung) Thommen Andreas 041 920 46 00
Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32
Präsidentin SPF Sursee Studer Bantli Céline 079 344 44 28
SD-Kreis 1 Murmann Christina 078 846 09 73
SD-Kreis 2 Lindegger Nadine 041 933 30 50
SD-Kreis 3 Kunz Markus 041 930 09 62
Rektor Sursee Calivers Philipp 041 525 80 31
Leiterin SD, SPD, PMT Bach Sylvia 041 525 81 10
Fachdienstleitung LPD Delaquis Ann 041 525 81 05
Fachdienstleitung PMT Egli Nicole 041 525 80 92
Schulsozialarbeit
Neufeld/Alt St. Georg/Georgette Rohner Karin 041 525 80 46
Kotten/St. Martin/Neu St. Georg Wiss Georgio 041 525 80 47
SSA Praktikantin Wicki Lorena 079 835 07 39
Tagesstrukturen
Gesamtleitung Brunner Carmen 041 525 80 80
Standortleitung Neufeld Baumeler Marlis 041 525 80 04
Standortleitung Kotten Achermann Irene 041 535 81 58
Standortleitung St. Martin Jost Claudia 041 525 80 80
9Schuldienste Sursee
Bach Sylvia Gesamtleitung 041 525 81 10
Bisang Edith Sekretariat 041 525 81 10
Marti Patrizia Sekretariat 041 525 81 10
Logopädischer Dienst (LPD)
Delaquis Ann Leitung 041 525 81 05
Erni Linda 041 510 95 43 / 041 525 81 01
Germann Cindy 041 525 81 03
Glanzmann Flurina 041 525 81 03
Grüter Vanesssa 041 525 81 07
Lötscher Esther 041 528 81 04
Röösli-Steinmann Miriam 041 525 81 01
Rütti Miriam 041 510 95 42 / 041 525 81 02
Schuler-Dennler Helen 041 510 95 42
Sinisterra Vente Salome (bis 31.01.20) 041 525 81 02 / 041 525 81 01
Stocker-Müller Carina 041 510 95 43 / 041 510 95 42
Weber Dagmar 041 525 81 01 / 041 525 81 02
Zimmermann-Isch Simone 041 525 81 04 / 041 525 81 07
Psychomotorische Therapiestelle (PMT)
Egli-Widmer Nicole Leitung 041 525 80 92
Boesiger Künzler Rebecca 041 525 80 92
Christen Magdalena 041 525 80 92
Jenny Minonne Meret 041 525 80 92
Manetsch-Haldi Manuela 041 525 80 92
Wicki Mathilde 041 525 80 92
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Bach Sylvia Leitung 041 525 81 10
Buholzer Eva 041 525 81 10
Odermatt Addario Esther 041 525 81 10
Oppliger Kleiner Sabine 041 525 81 10
Santaella Marion 041 525 81 10
Weber Odermatt Esther 041 525 81 10
Schulzahnärzte
Dr. med. dent. Gfeller David Leiter Schulzahnpflege 041 921 88 28
Med. dent. Amrhein Christine Sursee 041 921 26 26
Med. dent. Maienfisch Stefanie Sursee 041 921 25 44
Dr. med. dent. Sahbai Saba Sursee 041 921 80 10
Dr. med. dent. Wimmer Timo Sursee 041 921 30 00
Dr. med. dent. Häfeli Urs Schenkon 041 926 60 70
Dr. stom. Perkovac Evica Oberkirch 041 920 44 50
Dr. med. dent. Saulacic Sandra Geuensee 041 921 96 20
Schulärzte
Dr. med. J. Affentranger Kindergarten + Primar 041 921 28 58
Dr. med. J. Wey Sekundarschule 041 921 28 80
10Ferienplan Schuljahr 2019/20
Schuljahr 2019/20
Beginn Mo 19.08.19
Herbstferien Sa 28.09.19
So 13.10.19
Weihnachtsferien Sa 21.12.19
So 05.01.20
Fasnachtsferien Sa 15.02.20
So 01.03.20
Frühlingsferien Do 09.04.20 *
So 26.04.20
Sommerferien Sa 04.07.20
So 16.08.20
Feiertage
Allerheiligen Fr 01.11.19
Gansabhauet (Nachmittag) Mo 11.11.19
Maria Empfängnis So 08.12.19
Auffahrt Do 21.05.20
Auffahrtsbrücke Fr 22.05.20
Pfingstmontag Mo 01.06.20
Fronleichnam Do 11.06.20
Fronleichnamsbrücke Fr 12.06.20
*Neuregelung
Erklärungen
1. Die Daten beziehen sich auf den jeweils ersten bzw. letzten Ferientag.
2. Dieser Ferienplan gilt unter Vorbehalt allfälliger gesetzlicher Erlasse oder
behördlicher Verordnungen.
Schulzeiten Kindergarten / Primarschule / Sekundarschule
Kindergarten: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 Uhr
Primarschule: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 bzw. 16.00 Uhr
Sekundarschule: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 bzw. 16.10 bzw. 17.00 Uhr
Frühstunde Sek: 07.25 Uhr
11Abwesenheits- und Dispensationsregelung
Diese Regelung gilt für alle Schüler/innen des Kindergartens, der Primarstufe und der Se-
kundarstufe I.
1. Grundsatz
Die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen
Pflichten ihrer Kinder mitverantwortlich (§ 211, VBG).
2. Unvorhersehbare Abwesenheiten
Allgemein anerkannte Absenzen
▪ Krankheit oder Unfall der Schüler/innen,
▪ Ansteckende Krankheiten oder Todesfall in der Familie,
▪ Abwesenheit wegen amtlicher Aufgebote (Schulische Dienste usw.),
▪ Arzt- oder Zahnarztbesuche (sofern nicht ausserhalb des Unterrichts möglich).
Diese Abwesenheiten sind der zuständigen Klassenlehrperson unter Angabe des Grundes
innert vier Tagen seit Beginn zu melden. Andernfalls gelten sie als unentschuldigtes Schul-
versäumnis.
3. Bezug Jokertage
Sinn und Zweck
Jokertage ermöglichen den Schüler/innen, dem Unterricht ohne Vorliegen von Dispensati-
onsgründen fernzubleiben. Die Jokertage erlauben den Erziehungsberechtigten, allfällige
voraussehbare Absenzen unbürokratisch zu organisieren. Nicht möglich sind kurzfristige,
evtl. sogar wetterabhängige Urlaubstage.
Anzahl und Bezug
Urlaubsdauer Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz
2 Halbtage pro Semes-
Klassenlehrperson 5 Schultage im Voraus* Bildungsdepartement
ter: Jokertage
* An der Sekundarstufe müssen die Fachlehrpersonen vor der Gesuchsabgabe informiert
werden.
Als Semester gelten Schuljahresbeginn bis 31. Januar und 1. Februar bis Schuljahresende.
Nicht bezogene Jokertage verfallen. Die zwei Halbtage können – einzeln oder zusammen-
hängend – frei gewählt werden.
Das Gesuch wird mit dem Formular „Kindergarten und Primarstufe: Antrag Jokertage“ be-
ziehungsweise mit dem Formular „Sekundarstufe: Absenzmeldung / Antrag Jokertage“ ein-
gereicht (bei der Lehrperson erhältlich)
Die rechtzeitig gemeldeten Jokerhalbtage gelten als entschuldigte Absenzen. Es können
nur ganze Halbtage bezogen werden (nicht stundenweise).
Einschränkung
In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien dürfen keine Jokertage eingezogen wer-
den. Im 2. Semester der 3. Sekundarstufe stehen keine Jokertage zur Verfügung.
Keine Jokertage gibt es bei lange angekündigten Schulprojekten und gemeinsamen Veran-
staltungen der Schule.
Gesuche können abgewiesen werden, wenn sich Schüler/innen wiederholt ordnungswidrig
verhalten oder die Bedingungen (Stoff nacharbeiten etc.) bei früheren Bezügen von Joker-
tagen nicht erfüllt wurden.
124. Voraussehbare Abwesenheiten: Dispensationen vom Unterricht
Mit ausreichender Begründung können Schüler/innen mit dem Formular Dispensationsge-
such (bei der Lehrperson erhältlich) folgendermassen vom Unterricht dispensiert werden:
Urlaubsgründe
a) für Vereinsaktivitäten und Wettkampfsport;
b) für künstlerisch-kulturelle Aktivitäten;
c) für hohe religiöse Feiertage;
d) zur Förderung besonderer Talente.
e) zur Pflege familiärer Beziehungen;
f) bei mehrmonatigem berufsbedingtem Auslandaufenthalt der Eltern.
Besonderes zu Urlaub „Länger als drei Tage“ nach e)
Schülerinnen und Schüler haben während der gesamten Volksschulzeit maximal zweimal
die Möglichkeit, einen Urlaub gemäss e) zu beziehen. Davon höchstens einmal während
der Sekundarstufe I.
Besonderes zu Urlaub nach e) und f)
Urlaub nach e) und f) wird nur gewährt, wenn durch die Erziehungsverantwortlichen si-
chergestellt ist, dass die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff selbständig erarbei-
ten oder im Ausland die Schule besuchen. Für die Lehrpersonen besteht keine Verpflich-
tung, Unterrichtsmaterial bereit zu stellen und Nachhilfeunterricht zu erteilen. Gegenüber
der Schulleitung können keine Ansprüche zur Wiedereingliederung in die Stadtschulen gel-
tend gemacht werden. Vorgaben betreffend Zeugnis sind zu akzeptieren.
Ab der 3. Primarklasse gilt: Wenn die Schüler/innen mehr als fünf Schulwochen im Unter-
richt fehlen und in die gleiche Klassenstufen zurückkehren möchten, müssen sie in den Fä-
chern Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen eine Prüfung über den verpassten
Unterrichtsstoff bestehen. Die Prüfung ist innerhalb von zwei Schulwochen nach der Rück-
kehr zu absolvieren. Die Prüfungskosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Urlaub: Bis drei Tage
Besonderes Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz
2 Schulwochen im Vo- Bildungsdepar-
für ein Kind: Klassenlehrperson
raus tement
2 Schulwochen im Vo-
für mehr als Schulleitung nach Rück-
raus: Bildungsdepar-
ein Kind pro sprache mit den Klassen-
Es ist ein Formular einzu- tement
Familie lehrpersonen )
reichen.
Urlaub: Länger als drei Tage
Besonderes Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz
Urlaubsgrün- Schulleitung nach Rück-
4 Schulwochen im Vo- Bildungsdepar-
de sprache mit der Klassen-
raus tement
a) bis d) lehrperson )
Rektorat nach Rückspra-
Urlaubsgrün-
che mit den Schulleitun- 8 Schulwochen im Vo- Bildungsdepar-
de
gen und der Schulpflege raus tement
e) und f)
)
) Das Gesuch mit den verlangten Unterlagen ist immer bei der Klassenlehrperson einzureichen. Sie leitet
die Dokumente an die zuständige Stelle weiter.
135. Berufserkundungen/Schnupperlehren
Sie können unter folgenden Bedingungen während der Schulzeit stattfinden:
▪ Zuständig für die Bewilligung ist die Klassenlehrperson.
▪ Verpasster Stoff wird selbständig nachgearbeitet und Prüfungen nachgeholt.
▪ Im 8. Schuljahr sind maximal 9 Halbtage möglich, falls vorher bereits in den Ferien geschnup-
pert wurde.
▪ Im 9. Schuljahr muss der Schnupperbetrieb über eine freie Lehrstelle verfügen.
▪ Die Schüler/innen informieren alle Lehrpersonen, bei denen sie Unterricht haben, vorher mit
dem entsprechenden Formular.
▪ Die Schnupperzeit muss schriftlich nach den Vorgaben der Klassenlehrperson dokumentiert
werden.
▪ Schnuppertage werden im Zeugnis nicht als Absenzen eingetragen
6. Verantwortlichkeiten
Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, respektive der dispensierten Schü-
ler/innen, die versäumten Schulinhalte aufzuarbeiten. Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt
werden. Es besteht kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht. Die Lernziele sind gleichzeitig mit der
Klasse zu erreichen.
7. Unentschuldigte Absenzen
Sie werden im Zeugnis vermerkt und der Schulleitung des entsprechenden Schulhauses gemeldet.
Zusätzlich verfallen die Jokertage.
Erziehungsberechtigte, die für unentschuldigte Schulversäumnisse der ihnen unterstellten Schü-
ler/innen verantwortlich sind, können vom Rektorat resp. der Schulpflege mit einer Ordnungsbus-
se (bis Fr. 1'500.--, resp. Fr. 3'000.--) gebüsst werden.
Diese Regelung gilt seit dem Schuljahr 2010/2011.
14Kindergarten (KG)
Im Kindergarten erfahren die Schüler/innen eine gezielte Förderung, damit sie sich ganz-
heitlich entwickeln können. Der Kindergarten ist ein Spiel-, Erlebnis-, Lern- und Lebens-
raum. Das Spiel steht im Zentrum allen Handelns. Die Lernziele richten sich nach dem
Lehrplan und werden so ausgewählt, dass sie den Voraussetzungen der Gruppe und der
einzelnen Schüler/innen entsprechen. Auf die besonderen Bedürfnisse einzelner Schü-
ler/innen wird nach Möglichkeit eingegangen, Lernangebote werden differenziert, Lern-
wege individualisiert. Im Kindergarten unterrichtet deshalb neben der Klassenlehrperson
auch eine Förderlehrperson. Diese unterstützt auch die fremdsprachigen Schüler/innen
beim Erlenen der Deutschen Sprache.
Im freiwilligen ersten Kindergartenjahr stehen vor allem die sozialen Erfahrungen im Zent-
rum. Das Kind lernt sich ausserhalb der Familie in einer Kindergruppe zurechtzufinden, sich
an notwendige Regeln und Abmachungen zu halten, seine Persönlichkeit zu festigen und
macht Lernerfahrungen durch verschiedene Angebote im Kindergarten. Die Beobachtung
und die Erfassung des Entwicklungsstandes des Kindes stehen im Vordergrund. Ein
Standortgespräch mit den Eltern dient der gegenseitigen Information.
Im obligatorischen zweiten Kindergartenjahr stehen die gezielte Unterstützung und För-
derung der verschiedenen Entwicklungsbereiche und die erforderlichen Basiskompetenzen
für den Übertritt in die Schule im Zentrum. Die Kindergartenlehrperson arbeitet mit Spiel-
und Lernmaterial, die Schüler/innen neue Erfahrungen ermöglichen und ihre persönliche
Entwicklung ganzheitlich fördern.
Für Schüler/innen, die vor dem 1. August fünf Jahre alt sind, ist der Eintritt in den Kinder-
garten auf Beginn des Schuljahres obligatorisch.
Standorte
In Sursee werden die Kindergartenklassen an den drei Primarschulstandorten Kotten, Neu-
feld und St. Martin geführt. Um möglichst ausgeglichene Klassengrössen zu erreichen, kann
es von Jahr zu Jahr unterschiedliche Quartierzuteilungen zu diesen Schulstandorten geben.
Die Standortzuteilung erfolgt durch das Rektorat.
Klassenzusammensetzung
Die Kindergartenklassen werden bewusst altersgemischt geführt. Beobachten, Nachma-
chen und Wiederholen sind altersgemässe Lernformen, die auf natürliche Weise gesche-
hen. Jüngere Schüler/innen lernen so von älteren und umgekehrt. Schüler/innen bringen
einander bei, was sie bereits gelernt haben und vertiefen damit ihr eigenes Wissen und
Können. Die Haupt-Kriterien für die Klasseneinteilung sind Ausgeglichenheit hinsichtlich
Anzahl Schüler/innen, Altersdurchmischung und Schulweg. Der Entscheid liegt bei der
Schulleitung.
Unterrichtszeiten Im Kindergarten gelten Blockzeiten. Dies bedeutet, dass die Schü-
ler/innen den Kindergarten von Montag bis Freitag am Vormittag von 08.15 – 11.45 Uhr
und an einem Nachmittag (entweder Montag, Dienstag oder Donnerstag) von 13.30 bis
15.05 Uhr besuchen. Der Mittwoch- und Freitagnachmittag ist für alle Kindergarten-
Schüler/innen schulfrei. Der Schul- und Ferienplan der Stadtschulen Sursee ist auch für die
Kindergartenkinder verbindlich.
15Primarschule (PS)
In der Primarschule erarbeiten die Schüler/innen grundlegendes Wissen und bauen Lern-
und Arbeitsmethoden auf. Über die Schuljahre hinweg wächst das Angebot an Fächern.
Der ganzheitliche Unterricht weckt und pflegt vielseitige Interessen. Die Primarschule dau-
ert 6 Schuljahre. Der Unterricht wird von der Klassenlehrperson geführt, welche von einer
Förderlehrperson unterstützt wird. Diese unterstützt zudem auch die fremdsprachigen
Schüler/innen beim Erlernen der deutschen Sprache.
Standorte
In Sursee wird die Primarschule an den drei Standorten Neufeld, Kotten und St. Martin ge-
führt. Um möglichst ausgeglichene Klassengrössen zu erreichen, kann es von Jahr zu Jahr
unterschiedliche Quartierzuteilungen zu diesen Schulstandorten für die 1. Primarklasse
geben. Im Verlaufe der Primarschule können sich Veränderungen bei den Klassen ergeben,
die in seltenen Fällen eine Neuorganisation eines Jahrgangs bedingen. Für die Zuteilung zu
den drei Primarschulen ist das Rektorat zuständig.
Unterrichtszeit
Der Unterricht an den Primarschulen findet von Montag bis Freitag statt. An jedem Vormit-
tag gelten für alle Schüler/innen die Blockzeiten von 08.15 bis 11.45 Uhr. Am Nachmittag
findet an zwei bis vier Nachmittagen pro Woche mindestens zwei Lektionen Unterricht
statt (je nach Klasse).
Hausaufgabenhilfe
Die Schüler/innen haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen.
Die Hausaufgabenhilfe findet im Rahmen des Tagesstrukturangebotes statt.
Beurteilung
In der 1. und 2. Primarklasse gibt es keine Noten, die Schüler/innen werden mit dem Sys-
tem GBF (Ganzheitlich Beurteilung und Fördern) beurteilt. GBF bezweckt eine umfassende
und förderorientierte Beurteilung. Es berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und
Lernprozesse der Schüler/innen. Grundlage für die Beurteilungen sind Wahrnehmungen
und differenzierte Beobachtungen. Die Erziehungsberechtigten nehmen jährlich an einem
verbindlichen Beurteilungsgespräch teil und entscheiden mit der Lehrperson über die
Schullaufbahn. Ab der 3. Primarklasse erhalten die Schüler/innen jeweils am Ende des Se-
mesters ein Zeugnis mit Noten. Weiter hält die Lehrperson im Beurteilungsbogen den
Lernstand in den fachlichen und überfachlichen Kompetenzbereichen fest. Am jährlichen
Gespräch erörtert sie diese Beurteilung mit den Eltern.
Wechsel in eine höhere Klasse
Schüler/innen der Primarschule besuchen grundsätzlich nach Ende eines Schuljahres die
nächst höhere Klasse. Sie können eine Jahrgangsklasse nochmals besuchen, wenn es für
ihre Entwicklung als förderlich erachtet wird.
Übertritt nach der Primarschule
Nach der Primarstufe treten die Schüler/innen in die Sekundarschule Sursee oder in die
Kantonsschule ein. Nach dem Übertrittsverfahren, welches die 5. Klasse und das 1. Semes-
ter der 6. Klasse umfasst, findet die Zuteilung aufgrund der durch den Kanton Luzern gere-
gelten Selektionsgrundlagen statt.
16Sekundarschule (SEK)
Die Sekundarschule umfasst das 7. bis 9. Schuljahr. Sie setzt den Bildungsauftrag der Pri-
marschule fort, erweitert die Allgemeinbildung im Sinne einer ganzheitlichen Persönlich-
keitsentwicklung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufswahl oder zur Wahl einer
weiterführenden Schule. Die drei zentral gelegenen Schulhäuser der Sekundarschule be-
finden sich zwischen dem Bahnhof und der Altstadt Sursee und werden von Jugendlichen
der Gemeinden Geuensee, Knutwil/St. Erhard, Mauensee, Oberkirch, Schenkon und Sursee
besucht.
Kooperative Sekundarschule (KSS)
Im kooperativen Modell gibt es Stammklassen mit Niveau A/B und solche mit Niveau C (Ni-
veau A = höhere Anforderungen, Niveau B = erweiterte Anforderungen, Niveau C = grund-
legende Anforderungen). In der Stammklasse A/B werden Schüler/innen aus beiden Ni-
veaus zugeteilt. Die vier Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik können die
Schüler/innen in dem Niveau belegen, das ihrem Leistungsvermögen entspricht. Dabei
werden die Fächer Englisch, Französisch und Mathematik als Niveaufächer in separaten
Niveauzügen geführt. Das Niveaufach Deutsch wird innerhalb der Stammklasse differen-
ziert unterrichtet. Die Lernziele in den Niveaufächern richten sich nach den entsprechen-
den Lehrplänen der Niveaus A bis C. Die Fächer Geschichte, Geografie und Naturlehre wer-
den nach erweiterten (A/B) und grundlegenden Anforderungen (C) unterrichtet und beur-
teilt. In den übrigen Fächern wird bezüglich Lehrplan nicht nach Niveaus unterschieden.
Die Lernziele richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen der Sekundarschule. Schü-
ler/innen mit individuellen Lernzielen werden mit Unterstützung der Integrativen Förde-
rung (IF) integrativ im Niveau C unterrichtet und unterstützt.
Durchlässigkeit
Das KSS-Modell bietet eine gute Durchlässigkeit: Wenn in einem Niveaufach mindestens
die Note 5 erreicht wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Wechsel ins hö-
here Niveau auf Beginn eines Semesters möglich. Falls die Semesternote unter einer 4
liegt, muss auf das nächste Semester in das tiefere Niveau gewechselt werden.
Schüler/innen aus der Stammklasse A/B müssen in die Stammklasse C wechseln, wenn sie
im folgenden Schuljahr mindestens drei Niveaufächer im Niveau C besuchen und in den
Fächern Geografie, Geschichte und Naturlehre am Ende des 2. Semesters nicht einen No-
tendurchschnitt von mindestens 4 erreichen.
Förderlektionen
Der Förderunterricht ist ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Angebot für die Schü-
ler/innen zur Erhöhung der Kompetenzen vor allem in den Fächern Deutsch und Mathe-
matik. In der 1. Sek steht eine Lektion für zwei Klassen zur Verfügung, in der 2. Sek ist es
im Niveau AB ebenfalls eine Lektion für zwei Klassen, im Niveau C eine Lektion pro Klas-
se. In der 3. Sek ist es eine Lektion pro AB-Klasse und 2 Lektionen pro C-Klasse.
17Hausaufgabenhilfe
Die Hausaufgabenhilfe ist ein schulergänzendes Angebot, für Schüler/innen, die mit dem
Erledigen der Hausaufgaben Mühe haben. In Gruppen erhalten die Schüler/innen gezielte
Hilfe und Förderung von Lehrpersonen für die Bewältigung der Hausaufgaben. Die 1. Sek
startet nach den Herbstferien und die 2. Sek ab der dritten Schulwoche mit der Hausauf-
gabenhilfe. Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Formular der Schule. Ein Besuch
muss mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen und von allen Beteiligten (Schü-
ler/innen, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten) unterzeichnet werden. Die Hausaufga-
benhilfe ist als Fördermassnahme kostenfrei.
Berufswahlvorbereitung
Im Rahmen der Berufswahl sind an den Sekundarschulen der Stadt Sursee verschiedene
Aktivitäten vorgesehen. Diese sollen dem/der Schüler/innen helfen, sich für einen berufli-
chen oder schulischen Weg nach der obligatorischen Schulzeit zu entscheiden, der ih-
ren/seinen Interessen und Stärken möglichst optimal entspricht.
18Berufliche Möglichkeiten nach der Sekundarschule
Niveau A Niveau B Niveau C Niveau C mit IF
Höhere Anforderungen Erweiterte Anforderun- Grundlegende An- Grundlegende Anfor-
gen forderungen derungen mit indivi-
duellen Lernzielen
Vertiefte Allgemeinbil- Umfassende Bildung mit Alltags- und erfah- Alltags- und praxisori-
dung mit der Ausrich- der Ausrichtung auf an- rungsorientierte entierte Vermittlung
tung auf weiterführende spruchsvolle Berufsleh- Vermittlung erwei- von Grundfertigkeiten
Schulen ren und weiterführende terter Lerninhalte mit Ausrichtung auf
Schulen der Primarschule mit berufspraktische Aus-
Ausrichtung auf Be- bildungen
rufslehre
Berufslehre mit Berufs- Berufslehre mit Berufs- Berufslehre mit Fä- Berufslehre mit Fähig-
matura matura higkeitszeugnis keitszeugnis (je nach
Berufslehre mit Fähig- Berufslehre mit Fähig- individuellen Fähigkei-
keitszeugnis keitszeugnis ten)
Fachmittelschule Fachmittelschule Zweijährige berufliche
Gesundheitsmittelschule Gesundheitsmittelschule Grundbildung mit
Wirtschaftsmittelschule Wirtschaftsmittelschule Berufsattest
Informatikmittelschule Informatikmittelschule
Kurzzeitgymnasium *
*Das Kurzzeitgymnasium schliesst an die 2. oder 3. Sekundarklasse an und umfasst eine
Ausbildung von vier Jahren. Die Ausbildung führt zur gymnasialen Matura. Das Übertritts-
verfahren von der Sekundarschule an das Kurzzeitgymnasium ist analog dem Übertrittsver-
fahren von der Primarschule an die Kantonsschule gestaltet.
19Neuer Lehrplan 21
In den 1. Sekundarklassen wird ab August 19 neu der Lehrplan 21 eingeführt. Den Lernen-
den ist der neue Lehrplan schon vertraut – sie werden bereits seit der fünften Primarklasse
danach unterrichtet. Neu sind jedoch ab der 1. Sekundarklasse einige Fächer und deren
Bezeichnungen:
• Natur und Technik (NT): Kompetenzen in Physik, Chemie und Biologie übergreifend
aufbauen; naturwissenschaftliche Phänomene erfahren, beobachten und beschreiben
und dazu Vermutungen äussern sowie eigene Konzepte überdenken
• Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH): ausgehend von der alltäglichen Lebensführung er-
fahren, wie eng Arbeit, Wirtschaft und Haushalt verbunden sind, Nahrungsmittelzube-
reitung in der zweiten Sekundarklasse, sich mit weiteren Aspekten wie Konsum, Um-
gang mit Geld oder Gesundheit (z.B. einen Mietvertrag verstehen, einen Budgetplan er-
stellen) auseinandersetzen
• Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG): Kompetenzen in Geografie und Geschichte über-
greifend aufbauen; die Gesellschaft im Wandel der Zeit erkunden; sich mit verschiede-
nen Lebensräumen und Lebensweisen auseinandersetzen
• Lebenskunde (Lk): Kompetenzen in Ethik, Religion, Gemeinschaft (ERG) und Beruflicher
Orientierung (BO) übergreifend aufbauen; sich mit verschiedenen Weltsichten, Religio-
nen und Werthaltungen auseinandersetzen; das eigene Persönlichkeitsprofil im Rah-
men des Berufswahlprozesses schärfen.
Mittagstischangebot für Sekundarschüler/innen
Aufgrund der Rückmeldungen zu einer Umfrage bei den Eltern und bei den Schülerinnen
und Schülern der Sekundarschule wurde die Planung für ein Mittagstischangebot an den
Sekundarschulen im Mai 2019 in Angriff genommen. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und
Schüler nach den Herbstferien 2019 die Möglichkeit zum Besuch eines Mittagstisches bei
uns an der Schule haben werden. Sie als Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler wer-
den vor den Herbstferien genauere Informationen zum Mittagstischangebot von uns erhal-
ten.
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass auch Sekundarschüler/innen an einem Mittag-
tisch in den Primarschulstandorten Neufeld, Kotten und St. Martin von 12.00 – 13.00 Uhr
teilnehmen können. Die Zuweisung zu einem Mittagstisch richtet sich nach der Teilneh-
merzahl der einzelnen Standorte. Diese können die Schüler /innen innert nützlicher Zeit
mit dem Velo erreichen. Nach dem Mittagessen helfen die Jugendlichen je nach Ämtliplan
beim Abräumen mit. Es bestehen Verhaltensregeln, die für alle Teilnehmenden verbindlich
sind.
Interessierte Erziehungsberechtigte melden ihr Kind für dieses Angebot bitte mit dem An-
meldeformular auf www.schulen-sursee.ch/Tagesstrukturen für ein Semester an.
20Integrative Förderung (IF) an den Stadtschulen Sursee
PRIMARSCHULE
Integrative Förderung (IF) trägt der Verschiedenheit und Vielfalt der Schüler/innen inner-
halb einer Lerngruppe Rechnung. Sie hat zum Ziel, möglichst allen Schüler/innen eine ihren
Voraussetzungen angepasste Mitarbeit und Beteiligung in der Klassengemeinschaft zu er-
möglichen.
Was ist integrative Förderung?
• Die Integrative Förderung (IF) ist eine Unterstützung für alle Schüler/innen einer Klasse
im Kindergarten und in der Primarschule.
• Das Ziel ist es, Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen entsprechend ihrem Lern-
stand zu fördern.
• Die Klassenlehrperson und eine IF-Lehrperson arbeiten eng zusammen. Die Schü-
ler/innen werden in der Klasse, in Gruppen oder einzeln gefördert.
Was sind individuelle Lernziele?
Die Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten aller Schüler/innen sind verschieden.
Schüler/innen, die in einem oder mehreren Fächern die Kompetenzen des Lehrplans nicht
erreichen, erhalten individuelle Lernziele (iLZ).
Vorgehen:
• Ein Kind erreicht die Kompetenzen in einem oder mehreren Fächern dauerhaft nicht.
• Eine Potentialabklärung beim Schulpsychologischen Dienst hilft bei der Entscheidungs-
findung.
• Schüler/innen, Eltern und Lehrpersonen vereinbaren schriftlich individuelle Lernziele.
• Die vereinbarten individuellen Lernziele werden jährlich überprüft und können aufge-
löst werden, wenn sie nicht mehr nötig sind.
Wie wird in der integrativen Förderung gearbeitet?
Die Lehrpersonen sprechen ihre Zusammenarbeit regelmässig ab. Je nach pädagogischem
Ermessen der Lehrpersonen sind verschiedene Formen der integrativen Förderung mög-
lich.
• Beide Lehrpersonen unterrichten die Klasse gemeinsam.
• Die IF-Lehrperson arbeitet mit einer Gruppe von Schüler/innen oder einzelnen Kin-
dern.
Wie wird in der integrativen Förderung beurteilt?
• Schüler/innen mit individuellen Lernzielen erhalten in diesen Fächern keine Noten,
sondern den Eintrag “besucht“.
• Die Beurteilung erfolgt mit einem Lernbericht.
• Im Zeugnis erfolgt der Eintrag: “Integrative Förderung: Individuelle Lernziele“
Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)?
Für Schüler/innen mit einer durch den SPD (Schulpsychologischen Dienst) diagnostizierten
Teilleistungsstörung wird eine schriftliche Abmachung über den NTA (Nachteilsausgleich)
getroffen. Der Nachteilsausgleich bezieht sich ausschliesslich auf Prüfungssituationen.
21Was ist integrierte Begabungs- und Begabtenförderung (BF)?
Die Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten aller Schüler/innen sind verschieden.
Schüler/innen, welche die Kompetenzen des Lehrplans dauerhaft übertreffen, werden in-
nerhalb des Klassenverbandes speziell gefördert. Dies geschieht primär auf zwei Arten:
• Beschleunigung (Akzeleration): Der Lernstoff wird in kürzerer Zeit absolviert und auf
die noch zu erwerbenden Kompetenzen beschränkt (Compacting).
• Anreicherung des Unterrichts durch herausfordernde Lernangebote (Enrichment).
• Spezielle Angebote zur Förderung von Begabungen.
Was ist Deutsch als Zweitsprache (DaZ)?
Im DaZ-Unterricht werden Schüler/innen gefördert, die keine oder ungenügende Deutsch-
kenntnisse haben. Der DaZ-Unterricht unterstützt den Anschluss an die Regelklassen.
• Für Schüler/innen, welche über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen, wird an der
Primarschule der DaZ-Anfangsunterricht angeboten.
• Der DaZ-Aufbauunterricht wird im Kindergarten und in der Primarschule angeboten.
• Der Unterricht findet im Rahmen des Regelunterrichts statt. Grundlage für den Besuch
des Aufbauunterrichts ist der Einstufungstest „Sprachgewandt“.
SEKUNDARSCHULE
Ziele, Vorgehen, Arbeitsweise und die Beurteilung in der Integrativen Förderung an den
Sekundarschulen Sursee sind identisch mit jenen an der Primarschule.
Folgende Unterschiede zur Praxis an der Primarschule ergeben sich an der Sekundarschule:
• Integrative Förderung (IF): erfolgt an der Sekundarschule im Niveau C.
• Nachteilsausgleich (NTA): Schüler/innen mit einer durch den SPD diagnostizierten Teil-
leistungsstörung (z.B. Lese-Rechtschreibstörung), wird der NTA in Prüfungssituationen in
allen Niveaus gewährt.
• Begabungsförderung: Auf Sekundarstufe erfolgt der Unterricht in den Niveaufächern
Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in verschiedenen Leistungsniveaus. Die-
se unterschiedlichen Leistungsniveaus ermöglichen es, den unterschiedlichen Begabun-
gen der Schüler/innen Rechnung zu tragen.
• Deutsch als Zweitsprache: Dies wird an der Sekundarschule als Anfangsunterricht für
Schüler/innen angeboten, welche über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen.
22Schulsozialarbeit
23Schuldienste
Fragen, Unsicherheiten… womit zu wem?
Im Zusammenleben von Eltern und Schüler/innen können Schwierigkeiten entstehen. Im
Kindergarten- und Schulalltag stellen sich für alle Beteiligten Fragen. Ängste und Unsicher-
heiten tauchen auf.
Wir, die Schuldienste, sind mit unserem Beratungs- und Therapieangebot für Kleinkinder,
Vorschul- und Schulkinder für Sie da.
Die entsprechenden Fachpersonen unserer Dienste sind in Sursee und der Region tätig.
Wenn Sie sich Sorgen machen und Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes Fragen aufgibt, zö-
gern Sie nicht, sich an eine unserer Stellen zu wenden.
Alle Angebote sind freiwillig, vertraulich und kostenlos. Als Erziehungsberechtigte können
Sie Ihr Kind direkt an allen unseren Diensten anmelden. Eine Anmeldung durch den Kin-
dergarten oder die Schule setzt in der Regel Ihr Einverständnis als Erziehungsberechtigte
voraus.
Die drei Dienste werden im Folgenden erläutert. Weitere Informationen finden Sie auf un-
serer Web-Seite: www.schulen-sursee.ch
Logopädischer Dienst (LPD)
Rigistrasse 6, 6210 Sursee
Telefon 041 525 81 00
lpdsursee@schuldienstesursee.ch
Sie als Eltern
- sind verunsichert, weil Ihr dreijähriges Kind nicht oder nur wenig spricht.
- bemerken, dass Ihr Kind für Aussenstehende unverständlich spricht, weil es Laute nicht
richtig bildet und die Sätze verdreht.
- sind beunruhigt, weil Ihr Kind nicht fliessend spricht und häufig an Satzanfängen und
Wörtern hängen bleibt.
- fragen sich, warum Ihr Kind immer eine heisere Stimme hat, auch wenn es nicht erkältet
ist.
- haben Fragen, weil Ihr Schulkind Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens
oder Rechnens hat.
Wir vom Logopädischen Dienst
- gehen auf diese Fragestellungen ein und beraten Sie. Falls notwendig, bieten wir eine
umfassende Abklärung, Beratung oder eine Therapie an.
24Psychomotoriktherapiestelle (PMT)
Bahnhofplatz 11, 6210 Sursee
Telefon 041 525 80 92
pmtsursee@schuldienstesursee.ch
Ihr Kind hat vielleicht
- Schwierigkeiten, sich selbstständig anzukleiden.
- einen ständigen Bewegungsdrang und gerät oft in Unfall- oder Konfliktsituationen.
- Angst beim Klettern und Herunterspringen, Mühe beim Velofahren, Ballspielen oder
Balancieren.
- Mühe beim Schneiden, Leimen oder Zeichnen.
- eine unklare Händigkeit.
- Probleme sich zu konzentrieren oder eine geringe Impulskontrolle.
- einen erschwerten Kontakt zu anderen Schüler/innen.
- wenig Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten.
Wir von der Psychomotoriktherapiestelle
- fördern spielerisch Bewegung und Wahrnehmung, Handgeschick und Schreibmotorik. Ziel
der Therapie ist der bessere Umgang mit den Schwierigkeiten und die Erweiterung der ei-
genen Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten.
- klären psychomotorische Auffälligkeiten ab, beraten Eltern und Lehrpersonen und arbeiten
mit dem Kind einzeln oder in Kleingruppen.
Schulpsychologischer Dienst (SPD)
Altes Bürgerheim/Bahnhofstrasse 16, 6210 Sursee
Telefon 041 525 81 10
spdsursee@schuldienstesursee.ch
Sie als Eltern von Kindern ab Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit
- bemerken, dass es im Kindergarten oder in der Schule nicht vorwärts gehen will, Ihr Kind
vermehrt gereizt ist oder es sich immer stärker zurückzieht.
- sind verunsichert in der Erziehung, fühlen sich hilflos gegenüber Verhaltensweisen Ihres
Kindes.
- beobachten konkrete Schulprobleme (z.B. Probleme beim Lesen oder Rechnen).
- werden von der Lehrperson auf eine Anmeldung beim SPD aufmerksam gemacht, da sie
nicht sicher ist, ob Ihr Kind mehr gefordert oder geschont werden sollte.
- haben Konflikte mit Lehrpersonen, beispielsweise aufgrund einer unterschiedlichen Sicht-
weise Ihres Kindes.
- haben das Bedürfnis, Erfahrungen auszutauschen, oder einfach einmal über die ganze
Situation, die Ihnen Mühe macht, zu reden.
Wir vom Schulpsychologischen Dienst
- bieten eine Analyse der Situation und zeigen auf, wie Sie weiter vorgehen könnten.
- klären zusammen mit allen Beteiligten die Ziele und erarbeiten mit Ihnen und Ihrem Kind
gangbare Wege.
- schätzen das Leistungspotenzial Ihres Kindes ein und helfen mit, Über- oder Unterforde-
rung zu vermeiden.
- bieten Ihnen, Ihrem Kind oder Ihrer Familie je nach Situation eine Beratung oder Beglei-
tung an.
25Tagesstrukturen/“Spirulino“ für Kindergarten und Primarstufe
Das Wichtigste in Kürze – weitere Infos via Homepage www.schulen-sursee.ch
Hauptleitung – Carmen Brunner
Tagesstrukturen Spirulino, Martinsweg 3, 6210 Sursee, Tel 041 525 80 80,
tagesstrukturen@schulen-sursee.ch
Abmeldungen
Sie müssen rechtzeitig durch die Eltern direkt bei der zuständigen Stellenleitung erfolgen.
Spirulino Neufeld: 041 525 80 04
Spirulino Kotten: 041 525 81 58
Spirulino St.Martin: 041 525 80 80
Absenzen
Bei Krankheit, Schulausfall, Schullager, Schulreisen usw. muss das Kind vorgängig bei der
Stellenleitung mündlich oder schriftlich abgemeldet werden. Erfolgt keine Abmeldung,
wird die Präsenszeit in Rechnung gestellt. Wenn ein Kind ohne Abmeldung 15 Minuten
nach Beginn der Betreuung nicht am Standort eingetroffen ist, werden Suchmassnahmen
eingeleitet. Abwesenheitstage von Kindern können nur vergütet werden, wenn es einen
Schulanlass betrifft oder das Kind krank ist und korrekt abgemeldet wurde.
Angebot
Das Angebot der Tagesstrukturen richtet sich an alle Schüler/innen der Stadtschulen Sur-
see und umfasst 4 Elemente.
I Morgenbetreuung von 07.00 - 08.00 Uhr
II Mittagsbetreuung und Verpflegung von 11.45 - 13.30 Uhr
III Nachmittagsbetreuung von 13.30 - 15.15 Uhr
IV Zvieri, Hausaufgaben, Betreuung von 15.15 - 18.00 Uhr
Hausaufgabenhilfe: Mo, Di, Do 15.15 – 16.00 / 16.00–16.45 Uhr
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular (Homepage Tagesstrukturen) und ist für
ein Jahr verbindlich. Die Details werden im Anschluss in einer Beitragsvereinbarung gere-
gelt.
Ankunft / Heimkehr
Die Ankunfts- und Heimkehrzeit ist nach Absprache mit der Leitung Tagesstrukturen/ der
Stellenleitung und den Erziehungsberechtigten variabel möglich. Bei wiederholt verspäte-
tem Abholen nach 18.00 Uhr wird der benötigte Zeitaufwand zusätzlich mit Fr. 20.00 pro
angebrochene Viertelstunde in Rechnung gestellt. Wird ein Kind von Drittpersonen abge-
holt, muss das Personal vorher informiert werden.
Aufnahme
Für die Tagesstrukturen können alle Schüler/innen der Stadtschulen angemeldet werden.
Ferien
Während den Schulferien bleibt das Spirulino geschlossen. Am letzten Schultag vor den
Sommerferien schliesst das Spirulino um 16.00 Uhr.
26Zusammenlegung der Gruppen an einzelnen Tagen
Sind an einem Tag wenige Schüler/innen anwesend (z.B. Mittwoch) kann es sein, dass die
Gruppen zusammengelegt werden und die Betreuung an einem einzelnen Standort ange-
boten wird. Die Schüler/innen müssen dann am Abend an diesem Standort abgeholt wer-
den, wenn sie den Weg nach Hause nicht selber bewältigen können.
Frühstück und Verpflegung
Das Frühstück wird nicht angeboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das mitgebrachte
Frühstück einzunehmen. Den Schüler/innen wird ein ausgewogenes Mittagessen angebo-
ten und am Nachmittag ein Z’vieri.
Hausaufgabenhilfe
Sie findet in der Regel nach 15.15 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Die Betreuungspersonen werden
von einer Lehrperson unterstützt. Die Schüler/innen, welche sich von 13.30 - 15.15 Uhr im
Spirulino aufhalten, können dort auch die Hausaufgaben lösen. Sie werden dabei aber
nicht intensiv betreut.
Eltern melden die Schüler/innen mit dem offiziellen Anmeldeblatt an. Nach gegenseitiger
Absprache können Schüler/innen auch in der Zwischenzeit angemeldet werden. Eine Ab-
meldung ist auf Ende Semester möglich. Die Hausaufgabenhilfe ist kostenpflichtig und wird
in Rechnung gestellt.
Kündigung
Wird ein Betreuungsplatz nicht mehr benötigt, muss er rechtzeitig, schriftlich gekündigt
werden.
Rechnungsstellung
Die Zustellung der Rechnung erfolgt in der Regel per 31.09 / 31.12. / 31.03. / 31.07.
Essen
Das Essen wird von einer Cateringfirma angeliefert. Jedes Kind bekommt seinen eigenen
Teller, Becher und Besteck. Es gilt der Grundsatz: Was man anfasst, dass nimmt man auch.
Es soll kein Nahrungsmittel angebissen und weiter gereicht oder von einem andern Schü-
ler/innen fertig gegessen. Nach dem Essen sollen die Hände gewaschen werden.
Tarife
Die Tarife werden durch den Stadtrat festgelegt und sind auf der Homepage einzusehen.
Versicherung
Die Schüler/innen müssen gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Verursacht ein Kind
einen Schaden, haften die Erziehungsberechtigten. Für verlorengegangene oder beschädig-
te private Gegenstände übernimmt die Stadt resp. die Schule keine Haftung.
27Vorgehen bei Konflikten – Leitfaden
Grundsätze:
• Wenn im Unterricht und im Schulalltag Anzeichen von Problemen auftauchen, sind die-
se frühzeitig mit den beteiligten Personen nach dem hier aufgezeigten Ablaufschema
anzugehen. Zu langes Zuwarten führt zu einer Verstärkung des Problems und macht den
Lösungsprozess schwieriger.
• Schwelende Konflikte stören die Unterrichtsqualität. Ein konfliktarmes Klima und ein
produktiver Umgang mit Spannungen schaffen hingegen gute Voraussetzungen für Per-
sönlichkeitsentwicklung und Leistung der Schüler/innen.
• Die Problemlösung wird zunächst im Gespräch mit den Direktbetroffenen (Lehrperson,
Eltern und Schüler/in) gesucht. Bei Bedarf können für spezifische Probleme zusätzliche
Fachkräfte beigezogen werden.
• Die nächsthöhere Instanz wird eingeschaltet, wenn Gespräche, Abmachungen und
Überprüfung derselben nach einer zuvor vereinbarten Zeitspanne nicht zu einer für
beide Parteien befriedigenden Lösung (Konsens) führen.
• Alle Beteiligten bemühen sich um tragfähige Lösungen und begegnen sich mit gegensei-
tigem Respekt.
28Kontaktstellen für Eltern
Die gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Faktor für den
Schulerfolg Ihres Kindes. Auf diesem Informationsblatt erhalten Sie Auskunft, wo Sie sich
informieren können und wo Sie Beratung erhalten.
Thema Kontaktstelle
Klasse und Unterricht
- Fragen zur Klasse Die Klassenlehrperson gibt Auskunft.
- Fragen zum Unterricht und zu den Hausaufgaben
- Verhaltens- und Lernschwierigkeiten des Kindes
Schule allgemein
- Schulsystem des Kantons Luzern Stadtschulen Sursee
- Schule Ihres Wohnortes Bahnhofstr. 16
- Schularzt/Schulärztin 6210 Sursee
- Schulzahnarzt/Schulzahnärztin Tel. 041 525 80 31
Mail: rektorat@schulen-sursee.ch
- familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten Tagesstrukturen
- Hausaufgabenhilfe 041 525 80 80
Mail: tagesstrukturen@schulen-
sursee.ch
Schulsozialarbeit, Bahnhofstr. 16, 6210 Sursee
Sie unterstützt Schüler/innen, Eltern und Lehrpersonen karin.rohner@schulen-sursee.ch
bei sozialen Problemen und Nöten im Umfeld Schule. 041 525 80 46
Karin Rohner (Neufeld, Georgette, Alt St. Georg) georgio.wiss@schulen-sursee.ch
Georgio Wiss (Kotten, St. Martin, Neu St. Georg) 041 525 80 47
Schuldienste
Die Schuldienste unterstützen Ihr Kind, wenn es Schwierigkeiten hat. Die Unterstützung ist kosten-
los.
Schulpsychologischer Dienst (SPD) Bahnhofstr. 16, Sursee / 041 525 81 10
Für Abklärungen und Beratungen bei Lern- und Verhal- Mail:spdsursee@schuldienstesursee.ch
tensschwierigkeiten
Logopädischen Dienst (LPD) Rigistr. 6, Sursee / 041 525 81 00
Für eine Beratung bei Sprach- und Sprechstörungen Mail: lpdsursee@schuldienstesursee.ch
Psychomotorische Therapiestelle (PMT) Bahnhofplatz 11, Sursee / 041 525 80 92
Bei fein- und grobmotorischen Auffälligkeiten Mail: pmtsursee@schuldienstesursee.ch
Fremdsprachige Eltern
Fremdsprachige Eltern können sich bei Fragen, Schwie- FABIA Luzern
rigkeiten und Konflikten an die unabhängige Fachstelle Fachstelle für die Beratung und
für die Beratung und Integration von Ausländerinnen Integration von Ausländer/Innen
und Ausländern (FABIA) wenden. Die Beratung ist kos- Tribschenstrasse 78, 6005 Luzern
tenlos. 041 360 07 22 / info@fabialuzern.ch
www.fabialuzern.ch
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