ELTERNINFORMATION SCHULJAHR 2019/20 - Stadtschulen - Schulen Sursee
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Editorial Sehr geehrte Eltern, Sehr geehrte Leserinnen und Leser Sie halten die neue Informationsbroschüre der Stadtschulen- Sursee für das Schuljahr 2019/20 in den Händen. Sie bietet Ihnen in kompakter Form die wichtigsten Informationen zu den Stadtschulen Sursee im neuen Schuljahr. Laufend aktuali- sierte Informationen zum Schulgeschehen und zur Organisati- on finden Sie auf unserer Homepage www.schulen-sursee.ch. Mit frischen Kräften starten wir am 19. August ins neue Schuljahr. Ein motiviertes Team von Lehrpersonen, unterstützt durch die Schulleitungen, die Schuldienste, die Schulsozial- arbeit und die Tagesstrukturen, hat sich gut vorbereitet und steht bereit, mit ihren Schüle- rinnen und Schüler auf den Weg zu gehen. Ganz speziell willkommen heissen wir die Kin- der, welche neu in den Kindergarten eintreten und die 1. Sekundarschüler/innen, welche von den Gemeinden Oberkirch, Geuensee, Mauensee, Schenkon, St. Erhard und Knutwil erstmals in Sursee zur Schule kommen. Die Vermittlung der Freude am Lernen in einer positiven Umgebung ist uns ein zentrales Anliegen. Menschen unterschiedlichster Art treffen in den einzelnen Schulen und Klassen zusammen. Respekt, gegenseitige Wertschätzung, Zuverlässigkeit, Toleranz und Offenheit sind für uns im Zusammenleben an unseren Schulen ein zentrales Anliegen. Diese Werte sind der Grundstein für das Wohlbefinden und somit auch entscheidend für den Lernerfolg der Kinder und Jugendlichen. Hier spielt die Vorbildfunktion von uns Erwachsenen auch eine wichtige Rolle. Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam diese Vorbildfunktion wahrzu- nehmen und eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Eltern, den Schüler/innen und allen Mitarbeitenden und Beteiligten der Stadtschulen Sursee zu pfle- gen. Auf Beginn des neuen Schuljahres ergibt sich in der Leitungsorganisation eine Verände- rung. René Glanzmann übernimmt neu neben dem Georgette auch die Leitung der Sekun- darschule Alt St. Georg. Ich danke ihm ganz herzlich für seine Bereitschaft zur Übernahme dieser zusätzlichen Führungsverantwortung. Ihnen, allen Schülerinnen und Schülern und allen Mitarbeitenden der Stadtschulen Sursee wünsche ich ein erfolgreiches Schuljahr mit vielen guten Begegnungen und Erfahrungen. Philipp Calivers Rektor
Inhaltsverzeichnis Organigramm Seite 1 Neufeld – Primarschule und Kindergarten Seite 2, 3 Kotten – Primarschule und Kindergarten Seite 4 St. Martin – Primarschule und Kindergarten Seite 5 Neu St. Georg – Sekundarschule Seite 6 Georgette – Sekundarschule Seite 7 Alt St. Georg – Sekundarschule Seite 8 Adressen: Schulpflege / Schuldienste / Schulärzte / Seite 9 + Schulzahnärzte / Schulsozialarbeit / Tagesstrukturen Seite 10 Ferienplan Seite 11 Abwesenheits- und Dispensationsregelung Seite 12, 13, 14 Kindergarten – Allgemeine Infos Seite 15 Primarschule – Allgemeine Infos Seite 16 Sekundarstufe – Allgemeine Infos Seite 17, 18, 19 Lehrplan 21 / Mittagstisch Sekundarschule Seite 20 Individuelle Förderung / DaZ Seite 21, 22 Schulsozialarbeit – Allgemeine Infos Seite 23 Schuldienste – Allgemeine Infos Seite 24, 25 Tagesstrukturen und „Spirulino“ – Allgemeine Infos Seite 26, 27 Vorgehen bei Konflikten – Leitfaden Seite 28 Kontaktstellen für Elternberatung Seite 29 Titelbild: 3. Sek Georgette SJ 17/18, Wahlfach Bildnerisches Gestalten
Schulorganisation und Schulführung Sek- Schulpflege Schuldienst Kommission kommission Rektor RektorinSTV Sekretariat Schulsozialarbeit LeitungTage Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Leitung sstrukturen Neufeld Kotten St. Martin Georgette Alt St.Georg NeuSt.Georg Schuldienste Sekretariat TS Neufeld Schulpsychol. KG KG KG Dienst TS Kotten bis bis bis 1. Sek 2. Sek 3. Sek Logopädischer 6. KLasse 6. Klasse 6. Klasse Dienst TS St. Martin Psychomot. Therapie Die Stadtschulen Sursee bestehen aus - den drei Primarschulen Neufeld, Kotten und St. Martin, - den drei Sekundarschulen Alt St. Georg, Neu St. Georg und Georgette, - den Schuldiensten mit den drei Fachdiensten Schulpsychologie, Logopädie und Psychomotorik - der Schulsozialarbeit - den Tagesstrukturen in den drei Primarschulen. Die Schulpflege ist das strategische Führungsorgan der Stadtschulen Sursee. Operativ werden die Stadtschulen durch den Rektor geleitet. Er steht den Schulleitungen, der Schuldienstleitung und der Leitungsperson für die Tagesstrukturen vor. Jedes Schulteam wird durch eine Schulleitungsperson geleitet. Das Kollegium umfasst rund 175 Lehrpersonen, welche ca. 1‘190 Schülerinnen und Schüler in 63 Klassen unterrichten. Die Schuldienste werden durch eine Schuldienstleiterin geführt, welche den drei Fachdienstleitun- gen vorsteht. Der Schuldienst zählt rund 26 Mitarbeitende. Sie erbringen ihre Dienstleistungen für ca. 5080 Schülerinnen und Schüler in 13 Gemeinden. Die Tagesstrukturen werden durch eine Leiterin geführt, welche den drei Standortleitungen vor- steht. Insgesamt sind rund 25 Mitarbeitende in den Tagesstrukturen tätig. Leitungspersonen Stadtschulen Studer-Bantli Céline Schulpflegepräsidentin 079 344 44 28 Calivers Philipp Rektor 041 525 80 31 Theiler Helen Stv. Rektorin u. Schulleiterin PS Kotten 041 525 81 30 Bühlmann Andrea Schulleiterin PS Neufeld 041 525 80 20 Heberle Kerstin Schulleiterin PS St. Martin 041 525 80 70 Glanzmann René Schulleiter SEK Alt St. Georg 041 525 80 40 Glanzmann René Schulleiter SEK Georgette 041 525 80 56 Gartenmann Meinhard Schulleiter SEK Neu St. Georg 041 525 80 50 Bach Sylvia Schuldienstleiterin 041 525 81 10 Brunner Carmen Leiterin Tagesstrukturen 041 525 80 80 1
Übersicht Lehrpersonen Schule Neufeld Schuljahr 2019/20 Primarschule Neufeld – Lehrerzimmer: 041 525 80 21 Schulleitung: Andrea Bühlmann, 041 525 80 20 / andrea.buehlmann@schulen-sursee.ch KG a Kurmann Sandra FL Arnold Sibylle KG b Aregger Sandrine FL Banz Jennifer KG c Steiner Judith FL Bieri Brigitte KG d Gut Carmen KLA Bieri Andreas PS 1a Iseli Katrin FL Bommer Bühlmann Maria PS 1b Muri Margrit / Schneider Astrid FL Boos Dagmar PS 1c Bühler Sarah FL Bühlmann Andrea PS 2a Sidler Angela KLA Egli Yvonne PS 2b Zumbühl Alain KLA Gräni Petra PS 2c Boss Patricia FL Heim Klara PS 3a Heer Ramona FL Heinisch Arlette PS 3b Büchler Sarina FL Huber Sigrid PS 4a Müller Irene FL Lingg Esther PS 4b Bucher Christof FL Lötscher Andrea PS 5a Lang Pascale FL Lohrer Susanne PS 5b Bernet Fabienne FL Mehr Yvonne PS 6a Buser Philipp FL Müller Bea PS 6b Merz Stephanie FL Oberli Priska 2
Primarschule Neufeld – Lehrerzimmer: 041 525 80 21 Schulleitung: Andrea Bühlmann, 041 525 80 20 / andrea.buehlmann@schulen-sursee.ch FL Party Jeannine FL Portmann Edith FL Stutz Severine FL Troxler Daniela FL Venegas Andrea FL Vonarburg Susanne Schulsozialarbeit: Rohner Karin KLA Wechsler Regula Hauswart: Müller Vitus FL Wyss Béatrice FL = Fachlehrperson KG = Kindergarten KL = Klassenlehrperson KLA = Klassenassistenz PS = Primarschule 3
Übersicht Lehrpersonen Schule Kotten Schuljahr 2019/20 Primarschule Kotten – Lehrerzimmer: 041 525 81 31 Schulleitung: Helen Theiler, 041 525 81 30 / helen.theiler@schulen-sursee.ch KG e Suter Berset Cornelia FL Deutschländer Elke PS 1d Flury Corinne KLA Elmiger Jeannine PS 2d Blum Grüter Agnes FL Fischer Petra (Spielgruppe DaZ) PS 3c Erni Patricia FL Habegger Romy PS 4c Roos Marianne FL Marbach Susann PS 5c Waldispühl Melissa FL Niederhauser Andrea PS 6c Imfeld Sonja FL Stofer Anita FL Suter Helen FL Theiler Helen Schulsozialarbeit: Wiss Georgio FL Vogel Wiederkehr Silvia Hauswart: Brunner Markus FL Zaugg-Willi Laura 4
Übersicht Lehrpersonen Schule St. Martin Schuljahr 2019/20 Primarschule St. Martin – Lehrerzimmer: 041 525 80 71 Schulleitung: Kerstin Heberle, 041 525 80 70 / kerstin.heberle@schulen-sursee.ch KG f Häfliger Carmen FL Birrer Heidi KG g Schöpfer Riccarda FL Emmenegger Regula KG h Kunz Vera FL Engels Priska PS 1e Erni Esther FL Felber Irma PS 1f Hodel Antonia FL Felber Yvonne PS 2e Wolf Franziska FL Felder Tanja PS 2f Frey Valentina FL Frischkopf Claudia PS 3d Lichtsteiner Vera FL Habermacher Ursula PS 4d Scherrer Michèle FL Jung-Zemp Petra PS 4e Huwiler Sandro FL Kneubühler Renée PS 5d Estermann Anja KLA Krack Martina PS 5e Renggli Daniel FL Leu Franziska PS 6d Meyer Noemi KLA Merki Chantal FL Stocker Regina FL Stöckmann-Berset Andrea FL Suter Sager Nadia Schulsozialarbeit: Wiss Georgio FL Vinanti Lucia Hauswart: Furrer Lukas FL Zemp Marietheres 5
Übersicht Lehrpersonen Schule Neu St. Georg Schuljahr 2019/20 Sekundarschule Neu St. Georg – Lehrerzimmer: 041 525 80 51 Schulleitung: Meinhard Gartenmann, 041 525 80 50 / meinhard.gartenmann@schulen-sursee.ch KSS A/B 1.01 Engeler Mike FL Amein Scilla KSS A/B 1.02 Lichtsteiner Nina FL Erard Nicole KSS A/B 1.03 Fähndrich Christian FL Erard Patrick KSS A/B 1.04 Gisler Philipp FL Gartenmann Meinhard KSS A/B 1.05 Williner Marco FL Graf Heidi KSS A/B 1.06 Aschwanden Tobias FL Habegger Romy KSS A/B 1.07 Basmaci Martin FL Hodel Laura KSS C 1.08 Glanzmann Gody FL Hunkeler Susanne KSS C 1.09 Wicki Matthias FL Keist Simone KSS C 1.10 Schmid Daniela FL Rapf Stephanie FL Rutz Engeler Gabi Schulsozialarbeit: Wiss Georgio FL Spiess Meyer Judith Hauswart bis 31.10.19: Bürli Beat FL Tolusso Peter Hauswart ab 01.11.19: Burkard Markus FL Unternährer Regula Religion Kath.: Corbino Giuseppe 6
Übersicht Lehrpersonen Schule Georgette Schuljahr 2019/20 Sekundarschule Georgette – Lehrerzimmer: 041 525 80 55 Schulleitung: René Glanzmann / 041 525 80 56 / rene.glanzmann@schulen-sursee.ch KSS A/B 2.01 Pichler Melanie FL Bucher Erika KSS A/B 2.02 Röthlin Markus FL Buss Ladina KSS A/B 2.03 Ramseyer Martin FL Fritsche Gaby KSS A/B 2.04 Plüss Simon FL Glanzmann René KSS A/B 2.05 Iten Barbara FL Habermacher Ursula KSS A/B 2.06 Gisler Pia FL Häfliger Manuela KSS C 2.07 Oberson Pascal FL Jurt Fabiola KSS C 2.08 Burach R./Peter A. FL Kneubühler Brigitte KSS C 2.09 Muri Rebekka FL Röösli Esther FL Ruf Christof Schulsozialarbeit: Rohner Karin FL Schürch Ilaria Hauswart: Fischer Ivan FL Thalmann Beatrice Religion Kath.: Schreier Isabelle FL Wyss Heidi 7
Übersicht Lehrpersonen Schule Alt St. Georg Schuljahr 2019/20 Sekundarschule Alt St. Georg – Lehrerzimmer: 041 525 80 41 Schulleitung: René Glanzmann / 041 525 80 56 / rene.glanzmann@schulen-sursee.ch KSS A/B 3.01 Birrer Sabrina FL Affentranger Claudia KSS A/B 3.02 Hugentobler Miriam FL Banholzer Thomas KSS A/B 3.03 Knüsel Thomas FL Blum Theres KSS A/B 3.04 Sieber Kevin FL Bucher Martina KSS A/B 3.05 Wirz Marianne FL Döös Herbert KSS C 3.06 Senn Michelle FL Friedrich Sibylle KSS C 3.07 Spieler Oliver FL Kubli Eva KSS C 3.08 Wallimann Jörg FL Kuster Roland FL Leuenberger Sonja Schulsozialarbeit: Rohner Karin FL Meier Moira Hauswart: Merki Thomas FL Strässler Rita Religion Kath.: Wallimann Carina FL Wiederkehr Fabienne 8
Schulpflege / Schulsozialarbeit / Tagesstrukturen / Schul- dienste / Schulzahnärzte / Schulärzte Schulpflege Sursee Präsidentin Studer-Bantli Céline 079 344 44 28 Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32 Bossert Claudia 041 920 48 08 Maranta Daniela 041 921 25 15 Thommen Andreas 041 920 46 00 Rektor Sursee Calivers Philipp 041 525 80 31 Sekundarschulkommission Präsidentin SPF Sursee (Leitung) Studer Bantli Céline 079 344 44 28 Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32 Vertretung Biko Geuensee Ruckstuhl Karin 041 440 55 26 Vertretung Biko Knutwil/St. Erh. Stalder Sibylle 041 420 33 15 Vertretung Biko Mauensee Zeilinger Gerhard 041 920 24 70 Vertretung Biko Oberkirch Schoeberl Romy 079 441 28 70 Vertretung Biko Schenkon Steinmann Deborah 041 920 24 02 Schuldienstkommission SPF Sursee (Leitung) Thommen Andreas 041 920 46 00 Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32 Präsidentin SPF Sursee Studer Bantli Céline 079 344 44 28 SD-Kreis 1 Murmann Christina 078 846 09 73 SD-Kreis 2 Lindegger Nadine 041 933 30 50 SD-Kreis 3 Kunz Markus 041 930 09 62 Rektor Sursee Calivers Philipp 041 525 80 31 Leiterin SD, SPD, PMT Bach Sylvia 041 525 81 10 Fachdienstleitung LPD Delaquis Ann 041 525 81 05 Fachdienstleitung PMT Egli Nicole 041 525 80 92 Schulsozialarbeit Neufeld/Alt St. Georg/Georgette Rohner Karin 041 525 80 46 Kotten/St. Martin/Neu St. Georg Wiss Georgio 041 525 80 47 SSA Praktikantin Wicki Lorena 079 835 07 39 Tagesstrukturen Gesamtleitung Brunner Carmen 041 525 80 80 Standortleitung Neufeld Baumeler Marlis 041 525 80 04 Standortleitung Kotten Achermann Irene 041 535 81 58 Standortleitung St. Martin Jost Claudia 041 525 80 80 9
Schuldienste Sursee Bach Sylvia Gesamtleitung 041 525 81 10 Bisang Edith Sekretariat 041 525 81 10 Marti Patrizia Sekretariat 041 525 81 10 Logopädischer Dienst (LPD) Delaquis Ann Leitung 041 525 81 05 Erni Linda 041 510 95 43 / 041 525 81 01 Germann Cindy 041 525 81 03 Glanzmann Flurina 041 525 81 03 Grüter Vanesssa 041 525 81 07 Lötscher Esther 041 528 81 04 Röösli-Steinmann Miriam 041 525 81 01 Rütti Miriam 041 510 95 42 / 041 525 81 02 Schuler-Dennler Helen 041 510 95 42 Sinisterra Vente Salome (bis 31.01.20) 041 525 81 02 / 041 525 81 01 Stocker-Müller Carina 041 510 95 43 / 041 510 95 42 Weber Dagmar 041 525 81 01 / 041 525 81 02 Zimmermann-Isch Simone 041 525 81 04 / 041 525 81 07 Psychomotorische Therapiestelle (PMT) Egli-Widmer Nicole Leitung 041 525 80 92 Boesiger Künzler Rebecca 041 525 80 92 Christen Magdalena 041 525 80 92 Jenny Minonne Meret 041 525 80 92 Manetsch-Haldi Manuela 041 525 80 92 Wicki Mathilde 041 525 80 92 Schulpsychologischer Dienst (SPD) Bach Sylvia Leitung 041 525 81 10 Buholzer Eva 041 525 81 10 Odermatt Addario Esther 041 525 81 10 Oppliger Kleiner Sabine 041 525 81 10 Santaella Marion 041 525 81 10 Weber Odermatt Esther 041 525 81 10 Schulzahnärzte Dr. med. dent. Gfeller David Leiter Schulzahnpflege 041 921 88 28 Med. dent. Amrhein Christine Sursee 041 921 26 26 Med. dent. Maienfisch Stefanie Sursee 041 921 25 44 Dr. med. dent. Sahbai Saba Sursee 041 921 80 10 Dr. med. dent. Wimmer Timo Sursee 041 921 30 00 Dr. med. dent. Häfeli Urs Schenkon 041 926 60 70 Dr. stom. Perkovac Evica Oberkirch 041 920 44 50 Dr. med. dent. Saulacic Sandra Geuensee 041 921 96 20 Schulärzte Dr. med. J. Affentranger Kindergarten + Primar 041 921 28 58 Dr. med. J. Wey Sekundarschule 041 921 28 80 10
Ferienplan Schuljahr 2019/20 Schuljahr 2019/20 Beginn Mo 19.08.19 Herbstferien Sa 28.09.19 So 13.10.19 Weihnachtsferien Sa 21.12.19 So 05.01.20 Fasnachtsferien Sa 15.02.20 So 01.03.20 Frühlingsferien Do 09.04.20 * So 26.04.20 Sommerferien Sa 04.07.20 So 16.08.20 Feiertage Allerheiligen Fr 01.11.19 Gansabhauet (Nachmittag) Mo 11.11.19 Maria Empfängnis So 08.12.19 Auffahrt Do 21.05.20 Auffahrtsbrücke Fr 22.05.20 Pfingstmontag Mo 01.06.20 Fronleichnam Do 11.06.20 Fronleichnamsbrücke Fr 12.06.20 *Neuregelung Erklärungen 1. Die Daten beziehen sich auf den jeweils ersten bzw. letzten Ferientag. 2. Dieser Ferienplan gilt unter Vorbehalt allfälliger gesetzlicher Erlasse oder behördlicher Verordnungen. Schulzeiten Kindergarten / Primarschule / Sekundarschule Kindergarten: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 Uhr Primarschule: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 bzw. 16.00 Uhr Sekundarschule: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 bzw. 16.10 bzw. 17.00 Uhr Frühstunde Sek: 07.25 Uhr 11
Abwesenheits- und Dispensationsregelung Diese Regelung gilt für alle Schüler/innen des Kindergartens, der Primarstufe und der Se- kundarstufe I. 1. Grundsatz Die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihrer Kinder mitverantwortlich (§ 211, VBG). 2. Unvorhersehbare Abwesenheiten Allgemein anerkannte Absenzen ▪ Krankheit oder Unfall der Schüler/innen, ▪ Ansteckende Krankheiten oder Todesfall in der Familie, ▪ Abwesenheit wegen amtlicher Aufgebote (Schulische Dienste usw.), ▪ Arzt- oder Zahnarztbesuche (sofern nicht ausserhalb des Unterrichts möglich). Diese Abwesenheiten sind der zuständigen Klassenlehrperson unter Angabe des Grundes innert vier Tagen seit Beginn zu melden. Andernfalls gelten sie als unentschuldigtes Schul- versäumnis. 3. Bezug Jokertage Sinn und Zweck Jokertage ermöglichen den Schüler/innen, dem Unterricht ohne Vorliegen von Dispensati- onsgründen fernzubleiben. Die Jokertage erlauben den Erziehungsberechtigten, allfällige voraussehbare Absenzen unbürokratisch zu organisieren. Nicht möglich sind kurzfristige, evtl. sogar wetterabhängige Urlaubstage. Anzahl und Bezug Urlaubsdauer Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz 2 Halbtage pro Semes- Klassenlehrperson 5 Schultage im Voraus* Bildungsdepartement ter: Jokertage * An der Sekundarstufe müssen die Fachlehrpersonen vor der Gesuchsabgabe informiert werden. Als Semester gelten Schuljahresbeginn bis 31. Januar und 1. Februar bis Schuljahresende. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Die zwei Halbtage können – einzeln oder zusammen- hängend – frei gewählt werden. Das Gesuch wird mit dem Formular „Kindergarten und Primarstufe: Antrag Jokertage“ be- ziehungsweise mit dem Formular „Sekundarstufe: Absenzmeldung / Antrag Jokertage“ ein- gereicht (bei der Lehrperson erhältlich) Die rechtzeitig gemeldeten Jokerhalbtage gelten als entschuldigte Absenzen. Es können nur ganze Halbtage bezogen werden (nicht stundenweise). Einschränkung In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien dürfen keine Jokertage eingezogen wer- den. Im 2. Semester der 3. Sekundarstufe stehen keine Jokertage zur Verfügung. Keine Jokertage gibt es bei lange angekündigten Schulprojekten und gemeinsamen Veran- staltungen der Schule. Gesuche können abgewiesen werden, wenn sich Schüler/innen wiederholt ordnungswidrig verhalten oder die Bedingungen (Stoff nacharbeiten etc.) bei früheren Bezügen von Joker- tagen nicht erfüllt wurden. 12
4. Voraussehbare Abwesenheiten: Dispensationen vom Unterricht Mit ausreichender Begründung können Schüler/innen mit dem Formular Dispensationsge- such (bei der Lehrperson erhältlich) folgendermassen vom Unterricht dispensiert werden: Urlaubsgründe a) für Vereinsaktivitäten und Wettkampfsport; b) für künstlerisch-kulturelle Aktivitäten; c) für hohe religiöse Feiertage; d) zur Förderung besonderer Talente. e) zur Pflege familiärer Beziehungen; f) bei mehrmonatigem berufsbedingtem Auslandaufenthalt der Eltern. Besonderes zu Urlaub „Länger als drei Tage“ nach e) Schülerinnen und Schüler haben während der gesamten Volksschulzeit maximal zweimal die Möglichkeit, einen Urlaub gemäss e) zu beziehen. Davon höchstens einmal während der Sekundarstufe I. Besonderes zu Urlaub nach e) und f) Urlaub nach e) und f) wird nur gewährt, wenn durch die Erziehungsverantwortlichen si- chergestellt ist, dass die Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsstoff selbständig erarbei- ten oder im Ausland die Schule besuchen. Für die Lehrpersonen besteht keine Verpflich- tung, Unterrichtsmaterial bereit zu stellen und Nachhilfeunterricht zu erteilen. Gegenüber der Schulleitung können keine Ansprüche zur Wiedereingliederung in die Stadtschulen gel- tend gemacht werden. Vorgaben betreffend Zeugnis sind zu akzeptieren. Ab der 3. Primarklasse gilt: Wenn die Schüler/innen mehr als fünf Schulwochen im Unter- richt fehlen und in die gleiche Klassenstufen zurückkehren möchten, müssen sie in den Fä- chern Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen eine Prüfung über den verpassten Unterrichtsstoff bestehen. Die Prüfung ist innerhalb von zwei Schulwochen nach der Rück- kehr zu absolvieren. Die Prüfungskosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Urlaub: Bis drei Tage Besonderes Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz 2 Schulwochen im Vo- Bildungsdepar- für ein Kind: Klassenlehrperson raus tement 2 Schulwochen im Vo- für mehr als Schulleitung nach Rück- raus: Bildungsdepar- ein Kind pro sprache mit den Klassen- Es ist ein Formular einzu- tement Familie lehrpersonen ) reichen. Urlaub: Länger als drei Tage Besonderes Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz Urlaubsgrün- Schulleitung nach Rück- 4 Schulwochen im Vo- Bildungsdepar- de sprache mit der Klassen- raus tement a) bis d) lehrperson ) Rektorat nach Rückspra- Urlaubsgrün- che mit den Schulleitun- 8 Schulwochen im Vo- Bildungsdepar- de gen und der Schulpflege raus tement e) und f) ) ) Das Gesuch mit den verlangten Unterlagen ist immer bei der Klassenlehrperson einzureichen. Sie leitet die Dokumente an die zuständige Stelle weiter. 13
5. Berufserkundungen/Schnupperlehren Sie können unter folgenden Bedingungen während der Schulzeit stattfinden: ▪ Zuständig für die Bewilligung ist die Klassenlehrperson. ▪ Verpasster Stoff wird selbständig nachgearbeitet und Prüfungen nachgeholt. ▪ Im 8. Schuljahr sind maximal 9 Halbtage möglich, falls vorher bereits in den Ferien geschnup- pert wurde. ▪ Im 9. Schuljahr muss der Schnupperbetrieb über eine freie Lehrstelle verfügen. ▪ Die Schüler/innen informieren alle Lehrpersonen, bei denen sie Unterricht haben, vorher mit dem entsprechenden Formular. ▪ Die Schnupperzeit muss schriftlich nach den Vorgaben der Klassenlehrperson dokumentiert werden. ▪ Schnuppertage werden im Zeugnis nicht als Absenzen eingetragen 6. Verantwortlichkeiten Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, respektive der dispensierten Schü- ler/innen, die versäumten Schulinhalte aufzuarbeiten. Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden. Es besteht kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht. Die Lernziele sind gleichzeitig mit der Klasse zu erreichen. 7. Unentschuldigte Absenzen Sie werden im Zeugnis vermerkt und der Schulleitung des entsprechenden Schulhauses gemeldet. Zusätzlich verfallen die Jokertage. Erziehungsberechtigte, die für unentschuldigte Schulversäumnisse der ihnen unterstellten Schü- ler/innen verantwortlich sind, können vom Rektorat resp. der Schulpflege mit einer Ordnungsbus- se (bis Fr. 1'500.--, resp. Fr. 3'000.--) gebüsst werden. Diese Regelung gilt seit dem Schuljahr 2010/2011. 14
Kindergarten (KG) Im Kindergarten erfahren die Schüler/innen eine gezielte Förderung, damit sie sich ganz- heitlich entwickeln können. Der Kindergarten ist ein Spiel-, Erlebnis-, Lern- und Lebens- raum. Das Spiel steht im Zentrum allen Handelns. Die Lernziele richten sich nach dem Lehrplan und werden so ausgewählt, dass sie den Voraussetzungen der Gruppe und der einzelnen Schüler/innen entsprechen. Auf die besonderen Bedürfnisse einzelner Schü- ler/innen wird nach Möglichkeit eingegangen, Lernangebote werden differenziert, Lern- wege individualisiert. Im Kindergarten unterrichtet deshalb neben der Klassenlehrperson auch eine Förderlehrperson. Diese unterstützt auch die fremdsprachigen Schüler/innen beim Erlenen der Deutschen Sprache. Im freiwilligen ersten Kindergartenjahr stehen vor allem die sozialen Erfahrungen im Zent- rum. Das Kind lernt sich ausserhalb der Familie in einer Kindergruppe zurechtzufinden, sich an notwendige Regeln und Abmachungen zu halten, seine Persönlichkeit zu festigen und macht Lernerfahrungen durch verschiedene Angebote im Kindergarten. Die Beobachtung und die Erfassung des Entwicklungsstandes des Kindes stehen im Vordergrund. Ein Standortgespräch mit den Eltern dient der gegenseitigen Information. Im obligatorischen zweiten Kindergartenjahr stehen die gezielte Unterstützung und För- derung der verschiedenen Entwicklungsbereiche und die erforderlichen Basiskompetenzen für den Übertritt in die Schule im Zentrum. Die Kindergartenlehrperson arbeitet mit Spiel- und Lernmaterial, die Schüler/innen neue Erfahrungen ermöglichen und ihre persönliche Entwicklung ganzheitlich fördern. Für Schüler/innen, die vor dem 1. August fünf Jahre alt sind, ist der Eintritt in den Kinder- garten auf Beginn des Schuljahres obligatorisch. Standorte In Sursee werden die Kindergartenklassen an den drei Primarschulstandorten Kotten, Neu- feld und St. Martin geführt. Um möglichst ausgeglichene Klassengrössen zu erreichen, kann es von Jahr zu Jahr unterschiedliche Quartierzuteilungen zu diesen Schulstandorten geben. Die Standortzuteilung erfolgt durch das Rektorat. Klassenzusammensetzung Die Kindergartenklassen werden bewusst altersgemischt geführt. Beobachten, Nachma- chen und Wiederholen sind altersgemässe Lernformen, die auf natürliche Weise gesche- hen. Jüngere Schüler/innen lernen so von älteren und umgekehrt. Schüler/innen bringen einander bei, was sie bereits gelernt haben und vertiefen damit ihr eigenes Wissen und Können. Die Haupt-Kriterien für die Klasseneinteilung sind Ausgeglichenheit hinsichtlich Anzahl Schüler/innen, Altersdurchmischung und Schulweg. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Unterrichtszeiten Im Kindergarten gelten Blockzeiten. Dies bedeutet, dass die Schü- ler/innen den Kindergarten von Montag bis Freitag am Vormittag von 08.15 – 11.45 Uhr und an einem Nachmittag (entweder Montag, Dienstag oder Donnerstag) von 13.30 bis 15.05 Uhr besuchen. Der Mittwoch- und Freitagnachmittag ist für alle Kindergarten- Schüler/innen schulfrei. Der Schul- und Ferienplan der Stadtschulen Sursee ist auch für die Kindergartenkinder verbindlich. 15
Primarschule (PS) In der Primarschule erarbeiten die Schüler/innen grundlegendes Wissen und bauen Lern- und Arbeitsmethoden auf. Über die Schuljahre hinweg wächst das Angebot an Fächern. Der ganzheitliche Unterricht weckt und pflegt vielseitige Interessen. Die Primarschule dau- ert 6 Schuljahre. Der Unterricht wird von der Klassenlehrperson geführt, welche von einer Förderlehrperson unterstützt wird. Diese unterstützt zudem auch die fremdsprachigen Schüler/innen beim Erlernen der deutschen Sprache. Standorte In Sursee wird die Primarschule an den drei Standorten Neufeld, Kotten und St. Martin ge- führt. Um möglichst ausgeglichene Klassengrössen zu erreichen, kann es von Jahr zu Jahr unterschiedliche Quartierzuteilungen zu diesen Schulstandorten für die 1. Primarklasse geben. Im Verlaufe der Primarschule können sich Veränderungen bei den Klassen ergeben, die in seltenen Fällen eine Neuorganisation eines Jahrgangs bedingen. Für die Zuteilung zu den drei Primarschulen ist das Rektorat zuständig. Unterrichtszeit Der Unterricht an den Primarschulen findet von Montag bis Freitag statt. An jedem Vormit- tag gelten für alle Schüler/innen die Blockzeiten von 08.15 bis 11.45 Uhr. Am Nachmittag findet an zwei bis vier Nachmittagen pro Woche mindestens zwei Lektionen Unterricht statt (je nach Klasse). Hausaufgabenhilfe Die Schüler/innen haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Die Hausaufgabenhilfe findet im Rahmen des Tagesstrukturangebotes statt. Beurteilung In der 1. und 2. Primarklasse gibt es keine Noten, die Schüler/innen werden mit dem Sys- tem GBF (Ganzheitlich Beurteilung und Fördern) beurteilt. GBF bezweckt eine umfassende und förderorientierte Beurteilung. Es berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Schüler/innen. Grundlage für die Beurteilungen sind Wahrnehmungen und differenzierte Beobachtungen. Die Erziehungsberechtigten nehmen jährlich an einem verbindlichen Beurteilungsgespräch teil und entscheiden mit der Lehrperson über die Schullaufbahn. Ab der 3. Primarklasse erhalten die Schüler/innen jeweils am Ende des Se- mesters ein Zeugnis mit Noten. Weiter hält die Lehrperson im Beurteilungsbogen den Lernstand in den fachlichen und überfachlichen Kompetenzbereichen fest. Am jährlichen Gespräch erörtert sie diese Beurteilung mit den Eltern. Wechsel in eine höhere Klasse Schüler/innen der Primarschule besuchen grundsätzlich nach Ende eines Schuljahres die nächst höhere Klasse. Sie können eine Jahrgangsklasse nochmals besuchen, wenn es für ihre Entwicklung als förderlich erachtet wird. Übertritt nach der Primarschule Nach der Primarstufe treten die Schüler/innen in die Sekundarschule Sursee oder in die Kantonsschule ein. Nach dem Übertrittsverfahren, welches die 5. Klasse und das 1. Semes- ter der 6. Klasse umfasst, findet die Zuteilung aufgrund der durch den Kanton Luzern gere- gelten Selektionsgrundlagen statt. 16
Sekundarschule (SEK) Die Sekundarschule umfasst das 7. bis 9. Schuljahr. Sie setzt den Bildungsauftrag der Pri- marschule fort, erweitert die Allgemeinbildung im Sinne einer ganzheitlichen Persönlich- keitsentwicklung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufswahl oder zur Wahl einer weiterführenden Schule. Die drei zentral gelegenen Schulhäuser der Sekundarschule be- finden sich zwischen dem Bahnhof und der Altstadt Sursee und werden von Jugendlichen der Gemeinden Geuensee, Knutwil/St. Erhard, Mauensee, Oberkirch, Schenkon und Sursee besucht. Kooperative Sekundarschule (KSS) Im kooperativen Modell gibt es Stammklassen mit Niveau A/B und solche mit Niveau C (Ni- veau A = höhere Anforderungen, Niveau B = erweiterte Anforderungen, Niveau C = grund- legende Anforderungen). In der Stammklasse A/B werden Schüler/innen aus beiden Ni- veaus zugeteilt. Die vier Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik können die Schüler/innen in dem Niveau belegen, das ihrem Leistungsvermögen entspricht. Dabei werden die Fächer Englisch, Französisch und Mathematik als Niveaufächer in separaten Niveauzügen geführt. Das Niveaufach Deutsch wird innerhalb der Stammklasse differen- ziert unterrichtet. Die Lernziele in den Niveaufächern richten sich nach den entsprechen- den Lehrplänen der Niveaus A bis C. Die Fächer Geschichte, Geografie und Naturlehre wer- den nach erweiterten (A/B) und grundlegenden Anforderungen (C) unterrichtet und beur- teilt. In den übrigen Fächern wird bezüglich Lehrplan nicht nach Niveaus unterschieden. Die Lernziele richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen der Sekundarschule. Schü- ler/innen mit individuellen Lernzielen werden mit Unterstützung der Integrativen Förde- rung (IF) integrativ im Niveau C unterrichtet und unterstützt. Durchlässigkeit Das KSS-Modell bietet eine gute Durchlässigkeit: Wenn in einem Niveaufach mindestens die Note 5 erreicht wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Wechsel ins hö- here Niveau auf Beginn eines Semesters möglich. Falls die Semesternote unter einer 4 liegt, muss auf das nächste Semester in das tiefere Niveau gewechselt werden. Schüler/innen aus der Stammklasse A/B müssen in die Stammklasse C wechseln, wenn sie im folgenden Schuljahr mindestens drei Niveaufächer im Niveau C besuchen und in den Fächern Geografie, Geschichte und Naturlehre am Ende des 2. Semesters nicht einen No- tendurchschnitt von mindestens 4 erreichen. Förderlektionen Der Förderunterricht ist ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Angebot für die Schü- ler/innen zur Erhöhung der Kompetenzen vor allem in den Fächern Deutsch und Mathe- matik. In der 1. Sek steht eine Lektion für zwei Klassen zur Verfügung, in der 2. Sek ist es im Niveau AB ebenfalls eine Lektion für zwei Klassen, im Niveau C eine Lektion pro Klas- se. In der 3. Sek ist es eine Lektion pro AB-Klasse und 2 Lektionen pro C-Klasse. 17
Hausaufgabenhilfe Die Hausaufgabenhilfe ist ein schulergänzendes Angebot, für Schüler/innen, die mit dem Erledigen der Hausaufgaben Mühe haben. In Gruppen erhalten die Schüler/innen gezielte Hilfe und Förderung von Lehrpersonen für die Bewältigung der Hausaufgaben. Die 1. Sek startet nach den Herbstferien und die 2. Sek ab der dritten Schulwoche mit der Hausauf- gabenhilfe. Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Formular der Schule. Ein Besuch muss mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen und von allen Beteiligten (Schü- ler/innen, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten) unterzeichnet werden. Die Hausaufga- benhilfe ist als Fördermassnahme kostenfrei. Berufswahlvorbereitung Im Rahmen der Berufswahl sind an den Sekundarschulen der Stadt Sursee verschiedene Aktivitäten vorgesehen. Diese sollen dem/der Schüler/innen helfen, sich für einen berufli- chen oder schulischen Weg nach der obligatorischen Schulzeit zu entscheiden, der ih- ren/seinen Interessen und Stärken möglichst optimal entspricht. 18
Berufliche Möglichkeiten nach der Sekundarschule Niveau A Niveau B Niveau C Niveau C mit IF Höhere Anforderungen Erweiterte Anforderun- Grundlegende An- Grundlegende Anfor- gen forderungen derungen mit indivi- duellen Lernzielen Vertiefte Allgemeinbil- Umfassende Bildung mit Alltags- und erfah- Alltags- und praxisori- dung mit der Ausrich- der Ausrichtung auf an- rungsorientierte entierte Vermittlung tung auf weiterführende spruchsvolle Berufsleh- Vermittlung erwei- von Grundfertigkeiten Schulen ren und weiterführende terter Lerninhalte mit Ausrichtung auf Schulen der Primarschule mit berufspraktische Aus- Ausrichtung auf Be- bildungen rufslehre Berufslehre mit Berufs- Berufslehre mit Berufs- Berufslehre mit Fä- Berufslehre mit Fähig- matura matura higkeitszeugnis keitszeugnis (je nach Berufslehre mit Fähig- Berufslehre mit Fähig- individuellen Fähigkei- keitszeugnis keitszeugnis ten) Fachmittelschule Fachmittelschule Zweijährige berufliche Gesundheitsmittelschule Gesundheitsmittelschule Grundbildung mit Wirtschaftsmittelschule Wirtschaftsmittelschule Berufsattest Informatikmittelschule Informatikmittelschule Kurzzeitgymnasium * *Das Kurzzeitgymnasium schliesst an die 2. oder 3. Sekundarklasse an und umfasst eine Ausbildung von vier Jahren. Die Ausbildung führt zur gymnasialen Matura. Das Übertritts- verfahren von der Sekundarschule an das Kurzzeitgymnasium ist analog dem Übertrittsver- fahren von der Primarschule an die Kantonsschule gestaltet. 19
Neuer Lehrplan 21 In den 1. Sekundarklassen wird ab August 19 neu der Lehrplan 21 eingeführt. Den Lernen- den ist der neue Lehrplan schon vertraut – sie werden bereits seit der fünften Primarklasse danach unterrichtet. Neu sind jedoch ab der 1. Sekundarklasse einige Fächer und deren Bezeichnungen: • Natur und Technik (NT): Kompetenzen in Physik, Chemie und Biologie übergreifend aufbauen; naturwissenschaftliche Phänomene erfahren, beobachten und beschreiben und dazu Vermutungen äussern sowie eigene Konzepte überdenken • Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH): ausgehend von der alltäglichen Lebensführung er- fahren, wie eng Arbeit, Wirtschaft und Haushalt verbunden sind, Nahrungsmittelzube- reitung in der zweiten Sekundarklasse, sich mit weiteren Aspekten wie Konsum, Um- gang mit Geld oder Gesundheit (z.B. einen Mietvertrag verstehen, einen Budgetplan er- stellen) auseinandersetzen • Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG): Kompetenzen in Geografie und Geschichte über- greifend aufbauen; die Gesellschaft im Wandel der Zeit erkunden; sich mit verschiede- nen Lebensräumen und Lebensweisen auseinandersetzen • Lebenskunde (Lk): Kompetenzen in Ethik, Religion, Gemeinschaft (ERG) und Beruflicher Orientierung (BO) übergreifend aufbauen; sich mit verschiedenen Weltsichten, Religio- nen und Werthaltungen auseinandersetzen; das eigene Persönlichkeitsprofil im Rah- men des Berufswahlprozesses schärfen. Mittagstischangebot für Sekundarschüler/innen Aufgrund der Rückmeldungen zu einer Umfrage bei den Eltern und bei den Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule wurde die Planung für ein Mittagstischangebot an den Sekundarschulen im Mai 2019 in Angriff genommen. Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler nach den Herbstferien 2019 die Möglichkeit zum Besuch eines Mittagstisches bei uns an der Schule haben werden. Sie als Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler wer- den vor den Herbstferien genauere Informationen zum Mittagstischangebot von uns erhal- ten. Nach wie vor besteht die Möglichkeit, dass auch Sekundarschüler/innen an einem Mittag- tisch in den Primarschulstandorten Neufeld, Kotten und St. Martin von 12.00 – 13.00 Uhr teilnehmen können. Die Zuweisung zu einem Mittagstisch richtet sich nach der Teilneh- merzahl der einzelnen Standorte. Diese können die Schüler /innen innert nützlicher Zeit mit dem Velo erreichen. Nach dem Mittagessen helfen die Jugendlichen je nach Ämtliplan beim Abräumen mit. Es bestehen Verhaltensregeln, die für alle Teilnehmenden verbindlich sind. Interessierte Erziehungsberechtigte melden ihr Kind für dieses Angebot bitte mit dem An- meldeformular auf www.schulen-sursee.ch/Tagesstrukturen für ein Semester an. 20
Integrative Förderung (IF) an den Stadtschulen Sursee PRIMARSCHULE Integrative Förderung (IF) trägt der Verschiedenheit und Vielfalt der Schüler/innen inner- halb einer Lerngruppe Rechnung. Sie hat zum Ziel, möglichst allen Schüler/innen eine ihren Voraussetzungen angepasste Mitarbeit und Beteiligung in der Klassengemeinschaft zu er- möglichen. Was ist integrative Förderung? • Die Integrative Förderung (IF) ist eine Unterstützung für alle Schüler/innen einer Klasse im Kindergarten und in der Primarschule. • Das Ziel ist es, Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen entsprechend ihrem Lern- stand zu fördern. • Die Klassenlehrperson und eine IF-Lehrperson arbeiten eng zusammen. Die Schü- ler/innen werden in der Klasse, in Gruppen oder einzeln gefördert. Was sind individuelle Lernziele? Die Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten aller Schüler/innen sind verschieden. Schüler/innen, die in einem oder mehreren Fächern die Kompetenzen des Lehrplans nicht erreichen, erhalten individuelle Lernziele (iLZ). Vorgehen: • Ein Kind erreicht die Kompetenzen in einem oder mehreren Fächern dauerhaft nicht. • Eine Potentialabklärung beim Schulpsychologischen Dienst hilft bei der Entscheidungs- findung. • Schüler/innen, Eltern und Lehrpersonen vereinbaren schriftlich individuelle Lernziele. • Die vereinbarten individuellen Lernziele werden jährlich überprüft und können aufge- löst werden, wenn sie nicht mehr nötig sind. Wie wird in der integrativen Förderung gearbeitet? Die Lehrpersonen sprechen ihre Zusammenarbeit regelmässig ab. Je nach pädagogischem Ermessen der Lehrpersonen sind verschiedene Formen der integrativen Förderung mög- lich. • Beide Lehrpersonen unterrichten die Klasse gemeinsam. • Die IF-Lehrperson arbeitet mit einer Gruppe von Schüler/innen oder einzelnen Kin- dern. Wie wird in der integrativen Förderung beurteilt? • Schüler/innen mit individuellen Lernzielen erhalten in diesen Fächern keine Noten, sondern den Eintrag “besucht“. • Die Beurteilung erfolgt mit einem Lernbericht. • Im Zeugnis erfolgt der Eintrag: “Integrative Förderung: Individuelle Lernziele“ Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)? Für Schüler/innen mit einer durch den SPD (Schulpsychologischen Dienst) diagnostizierten Teilleistungsstörung wird eine schriftliche Abmachung über den NTA (Nachteilsausgleich) getroffen. Der Nachteilsausgleich bezieht sich ausschliesslich auf Prüfungssituationen. 21
Was ist integrierte Begabungs- und Begabtenförderung (BF)? Die Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten aller Schüler/innen sind verschieden. Schüler/innen, welche die Kompetenzen des Lehrplans dauerhaft übertreffen, werden in- nerhalb des Klassenverbandes speziell gefördert. Dies geschieht primär auf zwei Arten: • Beschleunigung (Akzeleration): Der Lernstoff wird in kürzerer Zeit absolviert und auf die noch zu erwerbenden Kompetenzen beschränkt (Compacting). • Anreicherung des Unterrichts durch herausfordernde Lernangebote (Enrichment). • Spezielle Angebote zur Förderung von Begabungen. Was ist Deutsch als Zweitsprache (DaZ)? Im DaZ-Unterricht werden Schüler/innen gefördert, die keine oder ungenügende Deutsch- kenntnisse haben. Der DaZ-Unterricht unterstützt den Anschluss an die Regelklassen. • Für Schüler/innen, welche über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen, wird an der Primarschule der DaZ-Anfangsunterricht angeboten. • Der DaZ-Aufbauunterricht wird im Kindergarten und in der Primarschule angeboten. • Der Unterricht findet im Rahmen des Regelunterrichts statt. Grundlage für den Besuch des Aufbauunterrichts ist der Einstufungstest „Sprachgewandt“. SEKUNDARSCHULE Ziele, Vorgehen, Arbeitsweise und die Beurteilung in der Integrativen Förderung an den Sekundarschulen Sursee sind identisch mit jenen an der Primarschule. Folgende Unterschiede zur Praxis an der Primarschule ergeben sich an der Sekundarschule: • Integrative Förderung (IF): erfolgt an der Sekundarschule im Niveau C. • Nachteilsausgleich (NTA): Schüler/innen mit einer durch den SPD diagnostizierten Teil- leistungsstörung (z.B. Lese-Rechtschreibstörung), wird der NTA in Prüfungssituationen in allen Niveaus gewährt. • Begabungsförderung: Auf Sekundarstufe erfolgt der Unterricht in den Niveaufächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in verschiedenen Leistungsniveaus. Die- se unterschiedlichen Leistungsniveaus ermöglichen es, den unterschiedlichen Begabun- gen der Schüler/innen Rechnung zu tragen. • Deutsch als Zweitsprache: Dies wird an der Sekundarschule als Anfangsunterricht für Schüler/innen angeboten, welche über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen. 22
Schulsozialarbeit 23
Schuldienste Fragen, Unsicherheiten… womit zu wem? Im Zusammenleben von Eltern und Schüler/innen können Schwierigkeiten entstehen. Im Kindergarten- und Schulalltag stellen sich für alle Beteiligten Fragen. Ängste und Unsicher- heiten tauchen auf. Wir, die Schuldienste, sind mit unserem Beratungs- und Therapieangebot für Kleinkinder, Vorschul- und Schulkinder für Sie da. Die entsprechenden Fachpersonen unserer Dienste sind in Sursee und der Region tätig. Wenn Sie sich Sorgen machen und Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes Fragen aufgibt, zö- gern Sie nicht, sich an eine unserer Stellen zu wenden. Alle Angebote sind freiwillig, vertraulich und kostenlos. Als Erziehungsberechtigte können Sie Ihr Kind direkt an allen unseren Diensten anmelden. Eine Anmeldung durch den Kin- dergarten oder die Schule setzt in der Regel Ihr Einverständnis als Erziehungsberechtigte voraus. Die drei Dienste werden im Folgenden erläutert. Weitere Informationen finden Sie auf un- serer Web-Seite: www.schulen-sursee.ch Logopädischer Dienst (LPD) Rigistrasse 6, 6210 Sursee Telefon 041 525 81 00 lpdsursee@schuldienstesursee.ch Sie als Eltern - sind verunsichert, weil Ihr dreijähriges Kind nicht oder nur wenig spricht. - bemerken, dass Ihr Kind für Aussenstehende unverständlich spricht, weil es Laute nicht richtig bildet und die Sätze verdreht. - sind beunruhigt, weil Ihr Kind nicht fliessend spricht und häufig an Satzanfängen und Wörtern hängen bleibt. - fragen sich, warum Ihr Kind immer eine heisere Stimme hat, auch wenn es nicht erkältet ist. - haben Fragen, weil Ihr Schulkind Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens oder Rechnens hat. Wir vom Logopädischen Dienst - gehen auf diese Fragestellungen ein und beraten Sie. Falls notwendig, bieten wir eine umfassende Abklärung, Beratung oder eine Therapie an. 24
Psychomotoriktherapiestelle (PMT) Bahnhofplatz 11, 6210 Sursee Telefon 041 525 80 92 pmtsursee@schuldienstesursee.ch Ihr Kind hat vielleicht - Schwierigkeiten, sich selbstständig anzukleiden. - einen ständigen Bewegungsdrang und gerät oft in Unfall- oder Konfliktsituationen. - Angst beim Klettern und Herunterspringen, Mühe beim Velofahren, Ballspielen oder Balancieren. - Mühe beim Schneiden, Leimen oder Zeichnen. - eine unklare Händigkeit. - Probleme sich zu konzentrieren oder eine geringe Impulskontrolle. - einen erschwerten Kontakt zu anderen Schüler/innen. - wenig Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten. Wir von der Psychomotoriktherapiestelle - fördern spielerisch Bewegung und Wahrnehmung, Handgeschick und Schreibmotorik. Ziel der Therapie ist der bessere Umgang mit den Schwierigkeiten und die Erweiterung der ei- genen Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten. - klären psychomotorische Auffälligkeiten ab, beraten Eltern und Lehrpersonen und arbeiten mit dem Kind einzeln oder in Kleingruppen. Schulpsychologischer Dienst (SPD) Altes Bürgerheim/Bahnhofstrasse 16, 6210 Sursee Telefon 041 525 81 10 spdsursee@schuldienstesursee.ch Sie als Eltern von Kindern ab Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit - bemerken, dass es im Kindergarten oder in der Schule nicht vorwärts gehen will, Ihr Kind vermehrt gereizt ist oder es sich immer stärker zurückzieht. - sind verunsichert in der Erziehung, fühlen sich hilflos gegenüber Verhaltensweisen Ihres Kindes. - beobachten konkrete Schulprobleme (z.B. Probleme beim Lesen oder Rechnen). - werden von der Lehrperson auf eine Anmeldung beim SPD aufmerksam gemacht, da sie nicht sicher ist, ob Ihr Kind mehr gefordert oder geschont werden sollte. - haben Konflikte mit Lehrpersonen, beispielsweise aufgrund einer unterschiedlichen Sicht- weise Ihres Kindes. - haben das Bedürfnis, Erfahrungen auszutauschen, oder einfach einmal über die ganze Situation, die Ihnen Mühe macht, zu reden. Wir vom Schulpsychologischen Dienst - bieten eine Analyse der Situation und zeigen auf, wie Sie weiter vorgehen könnten. - klären zusammen mit allen Beteiligten die Ziele und erarbeiten mit Ihnen und Ihrem Kind gangbare Wege. - schätzen das Leistungspotenzial Ihres Kindes ein und helfen mit, Über- oder Unterforde- rung zu vermeiden. - bieten Ihnen, Ihrem Kind oder Ihrer Familie je nach Situation eine Beratung oder Beglei- tung an. 25
Tagesstrukturen/“Spirulino“ für Kindergarten und Primarstufe Das Wichtigste in Kürze – weitere Infos via Homepage www.schulen-sursee.ch Hauptleitung – Carmen Brunner Tagesstrukturen Spirulino, Martinsweg 3, 6210 Sursee, Tel 041 525 80 80, tagesstrukturen@schulen-sursee.ch Abmeldungen Sie müssen rechtzeitig durch die Eltern direkt bei der zuständigen Stellenleitung erfolgen. Spirulino Neufeld: 041 525 80 04 Spirulino Kotten: 041 525 81 58 Spirulino St.Martin: 041 525 80 80 Absenzen Bei Krankheit, Schulausfall, Schullager, Schulreisen usw. muss das Kind vorgängig bei der Stellenleitung mündlich oder schriftlich abgemeldet werden. Erfolgt keine Abmeldung, wird die Präsenszeit in Rechnung gestellt. Wenn ein Kind ohne Abmeldung 15 Minuten nach Beginn der Betreuung nicht am Standort eingetroffen ist, werden Suchmassnahmen eingeleitet. Abwesenheitstage von Kindern können nur vergütet werden, wenn es einen Schulanlass betrifft oder das Kind krank ist und korrekt abgemeldet wurde. Angebot Das Angebot der Tagesstrukturen richtet sich an alle Schüler/innen der Stadtschulen Sur- see und umfasst 4 Elemente. I Morgenbetreuung von 07.00 - 08.00 Uhr II Mittagsbetreuung und Verpflegung von 11.45 - 13.30 Uhr III Nachmittagsbetreuung von 13.30 - 15.15 Uhr IV Zvieri, Hausaufgaben, Betreuung von 15.15 - 18.00 Uhr Hausaufgabenhilfe: Mo, Di, Do 15.15 – 16.00 / 16.00–16.45 Uhr Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular (Homepage Tagesstrukturen) und ist für ein Jahr verbindlich. Die Details werden im Anschluss in einer Beitragsvereinbarung gere- gelt. Ankunft / Heimkehr Die Ankunfts- und Heimkehrzeit ist nach Absprache mit der Leitung Tagesstrukturen/ der Stellenleitung und den Erziehungsberechtigten variabel möglich. Bei wiederholt verspäte- tem Abholen nach 18.00 Uhr wird der benötigte Zeitaufwand zusätzlich mit Fr. 20.00 pro angebrochene Viertelstunde in Rechnung gestellt. Wird ein Kind von Drittpersonen abge- holt, muss das Personal vorher informiert werden. Aufnahme Für die Tagesstrukturen können alle Schüler/innen der Stadtschulen angemeldet werden. Ferien Während den Schulferien bleibt das Spirulino geschlossen. Am letzten Schultag vor den Sommerferien schliesst das Spirulino um 16.00 Uhr. 26
Zusammenlegung der Gruppen an einzelnen Tagen Sind an einem Tag wenige Schüler/innen anwesend (z.B. Mittwoch) kann es sein, dass die Gruppen zusammengelegt werden und die Betreuung an einem einzelnen Standort ange- boten wird. Die Schüler/innen müssen dann am Abend an diesem Standort abgeholt wer- den, wenn sie den Weg nach Hause nicht selber bewältigen können. Frühstück und Verpflegung Das Frühstück wird nicht angeboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das mitgebrachte Frühstück einzunehmen. Den Schüler/innen wird ein ausgewogenes Mittagessen angebo- ten und am Nachmittag ein Z’vieri. Hausaufgabenhilfe Sie findet in der Regel nach 15.15 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Die Betreuungspersonen werden von einer Lehrperson unterstützt. Die Schüler/innen, welche sich von 13.30 - 15.15 Uhr im Spirulino aufhalten, können dort auch die Hausaufgaben lösen. Sie werden dabei aber nicht intensiv betreut. Eltern melden die Schüler/innen mit dem offiziellen Anmeldeblatt an. Nach gegenseitiger Absprache können Schüler/innen auch in der Zwischenzeit angemeldet werden. Eine Ab- meldung ist auf Ende Semester möglich. Die Hausaufgabenhilfe ist kostenpflichtig und wird in Rechnung gestellt. Kündigung Wird ein Betreuungsplatz nicht mehr benötigt, muss er rechtzeitig, schriftlich gekündigt werden. Rechnungsstellung Die Zustellung der Rechnung erfolgt in der Regel per 31.09 / 31.12. / 31.03. / 31.07. Essen Das Essen wird von einer Cateringfirma angeliefert. Jedes Kind bekommt seinen eigenen Teller, Becher und Besteck. Es gilt der Grundsatz: Was man anfasst, dass nimmt man auch. Es soll kein Nahrungsmittel angebissen und weiter gereicht oder von einem andern Schü- ler/innen fertig gegessen. Nach dem Essen sollen die Hände gewaschen werden. Tarife Die Tarife werden durch den Stadtrat festgelegt und sind auf der Homepage einzusehen. Versicherung Die Schüler/innen müssen gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Verursacht ein Kind einen Schaden, haften die Erziehungsberechtigten. Für verlorengegangene oder beschädig- te private Gegenstände übernimmt die Stadt resp. die Schule keine Haftung. 27
Vorgehen bei Konflikten – Leitfaden Grundsätze: • Wenn im Unterricht und im Schulalltag Anzeichen von Problemen auftauchen, sind die- se frühzeitig mit den beteiligten Personen nach dem hier aufgezeigten Ablaufschema anzugehen. Zu langes Zuwarten führt zu einer Verstärkung des Problems und macht den Lösungsprozess schwieriger. • Schwelende Konflikte stören die Unterrichtsqualität. Ein konfliktarmes Klima und ein produktiver Umgang mit Spannungen schaffen hingegen gute Voraussetzungen für Per- sönlichkeitsentwicklung und Leistung der Schüler/innen. • Die Problemlösung wird zunächst im Gespräch mit den Direktbetroffenen (Lehrperson, Eltern und Schüler/in) gesucht. Bei Bedarf können für spezifische Probleme zusätzliche Fachkräfte beigezogen werden. • Die nächsthöhere Instanz wird eingeschaltet, wenn Gespräche, Abmachungen und Überprüfung derselben nach einer zuvor vereinbarten Zeitspanne nicht zu einer für beide Parteien befriedigenden Lösung (Konsens) führen. • Alle Beteiligten bemühen sich um tragfähige Lösungen und begegnen sich mit gegensei- tigem Respekt. 28
Kontaktstellen für Eltern Die gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Faktor für den Schulerfolg Ihres Kindes. Auf diesem Informationsblatt erhalten Sie Auskunft, wo Sie sich informieren können und wo Sie Beratung erhalten. Thema Kontaktstelle Klasse und Unterricht - Fragen zur Klasse Die Klassenlehrperson gibt Auskunft. - Fragen zum Unterricht und zu den Hausaufgaben - Verhaltens- und Lernschwierigkeiten des Kindes Schule allgemein - Schulsystem des Kantons Luzern Stadtschulen Sursee - Schule Ihres Wohnortes Bahnhofstr. 16 - Schularzt/Schulärztin 6210 Sursee - Schulzahnarzt/Schulzahnärztin Tel. 041 525 80 31 Mail: rektorat@schulen-sursee.ch - familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten Tagesstrukturen - Hausaufgabenhilfe 041 525 80 80 Mail: tagesstrukturen@schulen- sursee.ch Schulsozialarbeit, Bahnhofstr. 16, 6210 Sursee Sie unterstützt Schüler/innen, Eltern und Lehrpersonen karin.rohner@schulen-sursee.ch bei sozialen Problemen und Nöten im Umfeld Schule. 041 525 80 46 Karin Rohner (Neufeld, Georgette, Alt St. Georg) georgio.wiss@schulen-sursee.ch Georgio Wiss (Kotten, St. Martin, Neu St. Georg) 041 525 80 47 Schuldienste Die Schuldienste unterstützen Ihr Kind, wenn es Schwierigkeiten hat. Die Unterstützung ist kosten- los. Schulpsychologischer Dienst (SPD) Bahnhofstr. 16, Sursee / 041 525 81 10 Für Abklärungen und Beratungen bei Lern- und Verhal- Mail:spdsursee@schuldienstesursee.ch tensschwierigkeiten Logopädischen Dienst (LPD) Rigistr. 6, Sursee / 041 525 81 00 Für eine Beratung bei Sprach- und Sprechstörungen Mail: lpdsursee@schuldienstesursee.ch Psychomotorische Therapiestelle (PMT) Bahnhofplatz 11, Sursee / 041 525 80 92 Bei fein- und grobmotorischen Auffälligkeiten Mail: pmtsursee@schuldienstesursee.ch Fremdsprachige Eltern Fremdsprachige Eltern können sich bei Fragen, Schwie- FABIA Luzern rigkeiten und Konflikten an die unabhängige Fachstelle Fachstelle für die Beratung und für die Beratung und Integration von Ausländerinnen Integration von Ausländer/Innen und Ausländern (FABIA) wenden. Die Beratung ist kos- Tribschenstrasse 78, 6005 Luzern tenlos. 041 360 07 22 / info@fabialuzern.ch www.fabialuzern.ch 29
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