ELTERNINFORMATION SCHULJAHR 2021/2022 - Stadtschulen - Schulen ...
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Editorial Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler Mit neuem Elan steigen wir in das Schuljahr 2021/22. Wir haben Ihnen mit dieser Info-Broschüre wiederum die wichtigsten Daten und Erläuterungen zu unseren Schulen zusammengestellt. Aktuelle und vertieftere Informationen können Sie jederzeit unserer Homepage www.schulen-sursee.ch entnehmen. Am 23. August starten wir mit frischen Kräften in das neue Schuljahr 2021/22. Ein motiviertes Team von Lehrpersonen, Fachpersonen der Schuldienste, der Schulsozialarbeit und der Tagesstrukturen sowie das Team der Schulleitungsmitglieder steht bereit für die Förderung, Begleitung und Unterstützung der rund 1270 Schüler*innen in unseren sechs Schulen. Einen ganz herzlichen Willkommensgruss richte ich an die neuen Kindergartenkinder und Schüler*innen der 1. Sekundarschule aus den Gemeinden unseres Sek-Schulkreises. Sie besuchen die Schulen in Sursee zum ersten Mal. Wir wünschen Ihnen, und natürlich auch allen anderen Lernenden, ein schönes, erfolgreiches Schuljahr. Auf Beginn des neuen Schuljahres ergeben sich in der Leitungsorganisation zwei Verände- rung. Kerstin Heberle, bisher Schulleiterin im St. Martin, übernimmt neu als Prorektorin ge- samtschulische Aufgaben. Die Leitung der Primarschule St. Martin liegt neu bei Judith Stud- halter. Ich danke beiden ganz herzlich für ihre Bereitschaft zur Übernahme von Führungs- verantwortung. «Wir handeln aus einer positiven Grundhaltung heraus». Dieser Satz steht im Leitbild der Stadtschulen Sursee. Er bringt zum Ausdruck, dass wir uns in unserer täglichen Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen an den positiven Aspekten orientieren. Wir wollen die Stärken erkennen und fördern und nicht die Defizite in den Fokus setzen. Das Ziel unserer Arbeit in der Schule ist es, dass unserer Schüler*innen ihre Stärken entwickeln und so ein gutes und gesundes Selbstvertrauen aufbauen können. Ihnen, allen Schüler*innen und allen Mitarbeitenden der Schulen Sursee wünsche ich ein erfolgreiches Schuljahr, in welchem wir uns mit einer positiven Grundhaltung begegnen und zusammenarbeiten können. Philipp Calivers Rektor
Inhaltsverzeichnis Organigramm Seite 1 Neufeld – Primarschule und Kindergarten Seite 2, 3 Kotten – Primarschule und Kindergarten Seite 4 St. Martin – Primarschule und Kindergarten Seite 5 Georgette – Sekundarschule Seite 6 Alt St. Georg – Sekundarschule Seite 7 Neu St. Georg – Sekundarschule Seite 8 Adressen: Kommissionen / Schulsozialarbeit / Tagesstrukturen / Seite 9 Schuldienste / Schulzahnärzte / Schulärzte Seite 10 Ferienplan Seite 11 Abwesenheits- und Dispensationsregelung Seite 12, 13, 14 Kindergarten – Allgemeine Infos Seite 15 Primarschule – Allgemeine Infos Seite 16 Sekundarstufe – Allgemeine Infos Seite 17, 18, 19 Sekundarstufe - Mittagstisch Seite 19 Sekundarstufe - IFplus Seite 20 Individuelle Förderung / DaZ Seite 21, 22 Schulsozialarbeit – Allgemeine Infos Seite 23 Schuldienste – Allgemeine Infos Seite 24, 25 Tagesstrukturen und „Spirulino“ – Allgemeine Infos Seite 26, 27 Vorgehen bei Konflikten – Leitfaden Seite 28 Kontaktstellen für Elternberatung Seite 29 Titelbild: Schülerinnen der Klasse von Bühler Sarah, 20/21
Schulorganisation und Schulführung Sek- Schuldienst- Biko Kommission kommission Rektor Prorektorin Schulsozialarbeit Sekretariat Leitung Tages- Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Schulleitung Leitung strukturen Neufeld Kotten St. Martin Georgette Alt St.Georg Neu St.Georg Schuldienste Sekretariat TS Neufeld Schulpsychol. TS Kotten KG KG KG Dienst TS St. Martin bis bis bis 3. Sek 1. Sek 2. Sek Logopädischer TS Sek 6. KLasse 6. Klasse 6. Klasse Dienst Psychomot. Therapie Die Stadtschulen Sursee bestehen aus - den drei Primarschulen Neufeld, Kotten und St. Martin - den drei Sekundarschulen Alt St. Georg, Neu St. Georg und Georgette - den Schuldiensten mit den Fachdiensten Schulpsychologie, Logopädie und Psychomotorik - der Schulsozialarbeit - den Tagesstrukturen in den drei Primarschulen und dem Mittagstisch SEK. Die Bildungskommission ist das strategische Führungsorgan der Stadtschulen Sursee. Ope- rativ werden sie durch das Rektorat geleitet. Es steht den Schulleitungen, der Schuldienst- leitung und der Leitungsperson für die Tagesstrukturen vor. Jedes Schulteam wird durch eine Schulleitungsperson geleitet. Das Kollegium umfasst rund 180 Lehrpersonen, welche ca. 1‘265 Schüler*innen in 71 Klassen unterrichten. Die Schuldienste werden durch eine Schuldienstleiterin geführt, welche den drei Fachdienst- leitungen vorsteht. Der Schuldienst zählt rund 25 Mitarbeitende. Sie erbringen ihre Dienst- leistungen für ca. 5‘200 Schülerinnen und Schüler in 13 Gemeinden. Die Tagesstrukturen und der SEK Mittagstisch werden durch eine Leiterin geführt, welche den vier Standortleitungen und dem SEK Mittagstisch vorsteht. Insgesamt sind rund 25 Mit- arbeitende in den Tagesstrukturen tätig. Leitungspersonen Stadtschulen Studer-Bantli Céline Bildungskommissionspräsidentin 079 344 44 28 Calivers Philipp Rektor 041 525 80 31 Heberle Kerstin Prorektorin 041 525 81 30 Hanimann Andrea Co-Schulleitung PS Neufeld 041 525 80 20 Huwiler Cécile Schulleiterin PS Kotten 041 525 81 30 Party Jeannine Co-Schulleitung PS Neufeld 041 525 80 20 Studhalter Judith Schulleiterin PS St. Martin 041 525 80 70 Glanzmann René Schulleiter SEK Alt St. Georg 041 525 80 40 Glanzmann René Schulleiter SEK Georgette 041 525 80 56 Gartenmann Meinhard Schulleiter SEK Neu St. Georg 041 525 80 50 Bach Sylvia Schuldienstleiterin 041 525 81 10 Brunner Carmen Leiterin Tagesstrukturen 041 525 80 80 1
Übersicht Lehrpersonen Schule Neufeld Schuljahr 2021/22 Primarschule Neufeld Lehrpersonenzimmer: 041 525 80 21 Co-Schulleitung: Andrea Hanimann 041 525 80 20 / andrea.hanimann@schulen-sursee.ch Jeannine Party 041 525 80 20 / jeannine.party@schulen-sursee.ch KG a Kurmann Sandra KLA Achermann Irene KG b Madeo Laura FL Arnold Sibylle KG c Steiner Judith FL Banz Jennifer KG d Gut Carmen FL Bieri Brigitte PS 1a Bühler Sarah FL Bieri Désirée PS 1b Steiger Stefanie/Schneider Astrid FL Boos Dagmar PS 2a Konzett Salome FL Bregenzer Regula PS 2b Overnay Franziska FL Egli Yvonne PS 2c Basmaci Patricia FL Elmiger von Ah Susanne PS 3a Motschi Salome FL Fischer-Lötscher Andrea PS 3b Reber-Büchler Sarina FL Fischer Isabelle PS 3c Unternährer Julila KLA Gautschi Esther PS 4a Müller Irene FL Gloor Franziska PS 4b Bucher Christof FL Gloor Sabina PS 4c Zumbühl Alain FL Haltiner Andrea PS 5a Zymberi Elida FL Heinisch Arlette PS 5b Lang Pascale FL Huber Sigrid PS 6a Buser Philipp FL Künzli Daniela PS 6b Merz Stephanie FL Lehmann Andrea 2
Primarschule Neufeld Lehrpersonenzimmer: 041 525 80 21 Co-Schulleitung: Andrea Hanimann 041 525 80 20 / andrea.hanimann@schulen-sursee.ch Jeannine Party 041 525 80 20 / jeannine.party@schulen-sursee.ch KLA Marti Patrizia FL Mehr Yvonne FL Müller Bea FL Murmann Christina FL Portmann Edith ICT Primar: Fuchs Markus FL Sidler Angela Schulsozialarbeit: Rohner Karin FL Stutz-Berger Severine Praktikant SSA: Petrecca Luca FL Troxler Daniela Hauswart: Müller Vitus FL Waller Manuela Elternforum: Vonarburg Philipp KLA Wyss Béatrice elternforum.neufeld@gmail.com FL Wyss Silvia FL = Fachlehrperson KG = Kindergarten KL = Klassenlehrperson KLA = Klassenassistenz PS = Primarschule SHP = Schulische Heilpädagogin 3
Übersicht Lehrpersonen Schule Kotten Schuljahr 2021/22 Primarschule Kotten Lehrpersonenzimmer: 041 525 81 31 Schulleitung: Cécile Huwiler 041 525 81 30 / cecile.huwiler@schulen-sursee.ch KG e Suter Berset Cornelia KLA Achermann Irene KG f Randles Jill SORS Banholzer Rita PS 1c Flury Corinne FL Caputi Liana PS 2d Blum Agnes FL Deutschländer Elke PS 3d Erni Patricia KLA Elmiger Jeannine PS 4d Ulrich Stephanie FL Fischer Petra PS 5c Waldispühl Melissa FL Jutz Pia PS 6c Imfeld Sonja FL Marbach Susann FL Niederhauser Kneubühler Andrea ICT Primar: Fuchs Markus SORS Rogger Marie-Theres Schulsozialarbeit: Lässer Daniel FL Stofer Anita Hauswart: Brunner Markus FL Vogel Wiederkehr Silvia Elternforum: vakant, Neubesetzung Herbst FL Zaugg-Willi Laura elternforum.kotten@schulen-sursee.ch 4
Übersicht Lehrpersonen Schule St. Martin Schuljahr 2021/22 Primarschule St. Martin Lehrpersonenzimmer: 041 525 80 71 Schulleitung: Judith Studhalter 041 525 80 70 / judith.studhalter@schulen-sursee.ch KG g Schöpfer Riccarda FL Birrer Heidi KG h Meyer Noée KLA Emmenegger Tobias KG i Gähwiler Michelle FL Engels Priska PS 1d Erni Esther KLA Erni Anja PS 1e Hodel Antonia FL Felber Irma PS 1f Beckers Nadine FL Felber Yvonne PS 2e Wolf Franziska FL Felder Tanja PS 2f Frey Valentina KLA Frischkopf Claudia PS 3e Amstad Sara FL Habermacher Ursula PS 3f Boxler Michèle FL Jung-Zemp Petra PS 4e Huwiler Sandro FL Kaufmann Linda PS 4f Zurkirchen Brigitte FL Kneubühler Renée PS 5d Renggli Daniel KLA Krack Martina PS 6d Bieri Silvan FL Leu Franziska PS 6e Estermann Anja KLA Merki Chantal FL Meyer Noemi ICT Primar: Fuchs Markus FL Müller Felicitas Schulsozialarbeit: Lässer Daniel FL Röösli Katja FL Stöckmann Andrea Hauswart: Furrer Lukas FL Suter Nadia FL Vinanti Lucia Elternforum: Gerhardt Martin FL Waltisberg Michèle elternforum-st.martin@schulen-sursee.ch FL Zemp Marietheres 5
Übersicht Lehrpersonen Schule Georgette Schuljahr 2021/22 Sekundarschule Georgette Lehrpersonenzimmer: 041 525 80 55 Schulleitung: René Glanzmann 041 525 80 56 / rene.glanzmann@schulen-sursee.ch KSS A/B 1.01 Rickli Nora FL Pichler Melanie KSS A/B 1.02 Röthlin Markus FL Bucher Erika KSS A/B 1.03 Ramseyer Martin FL Scherzinger-Buss Ladina KSS A/B 1.04 Plüss Simon FL Fritsche Gaby KSS A/B 1.05 Iten Barbara FL Häfliger Manuela KSS A/B 1.06 Gisler Pia FL Jurt Fabiola KSS C 1.07 Arnet Philipp FL Kneubühler Brigitte KSS C 1.08 Oberson Pascal FL Röösli Esther KSS C 1.09 Burach R./Peter A. FL Ruf Christof KSS C 1.10 Muri Rebekka FL Schärli Philipp FL Schürch Ilaria ICT Sek: Knüsel Thomas FL Thalmann Beatrice Schulsozialarbeit: Rohner Karin FL Wyss Heidi Hauswart: Fischer Ivan FL Zurkirchen Michael Religion kath.: Schreier Isabelle Elternforum: Schuler Daniel elternforum.geo@schulen-sursee.ch 6
Übersicht Lehrpersonen Schule Alt St. Georg Schuljahr 2021/22 Sekundarschule Alt St. Georg Lehrpersonenzimmer: 041 525 80 41 Schulleitung: René Glanzmann 041 525 80 40 / rene.glanzmann@schulen-sursee.ch KSS A/B 2.01 Birrer Sabrina FL Affentranger Claudia KSS A/B 2.02 Hugentobler Miriam/ FL Banholzer Thomas Knüsel Thomas FL Bucher Martina KSS A/B 2.03 Ambühl Jeannine FL Döös Herbert KSS A/B 2.04 Sieber Kevin FL Friedrich Sibylle KSS A/B 2.05 Scheibler Stefan FL Jurczak Anna KSS A/B 2.06 Häfliger Philipp FL Kast Barbara KSS C 2.07 Lorenz Timon FL Kaufmann Danica KSS C 2.08 Senn Michelle FL Leuenberger Sonja KKS C 2.09 Wallimann Jörg FL Spieler Oliver FL Strässler Rita ICT Sek: Knüsel Thomas FL Wallimann Carina Schulsozialarbeit: Rohner Karin FL Wirz Marianne Hauswart: Merki Thomas Religion kath.: Wallimann Carina Elternforum: vakant 7
Übersicht Lehrpersonen Schule Neu St. Georg Schuljahr 2021/22 Sekundarschule Neu St. Georg Lehrpersonenzimmer: 041 525 80 51 Schulleitung: Meinhard Gartenmann 041 525 80 50 / meinhard.gartenmann@schulen-sursee.ch KSS A/B 3.01 Engeler Mike FL Amrein Scilla KSS A/B 3.02 Lichtsteiner Nina FL Erard Nicole KSS A/B 3.03 Fähndrich Christian FL Erard Patrick KSS A/B 3.04 Gisler Philipp FL Gartenmann Meinhard KSS A/B 3.05 Williner Marco FL Graf Heidi KSS A/B 3.06 Aschwanden Tobias FL Habegger Romy KSS A/B 3.07 Basmaci Martin FL Heri Nicole (PU ab 2. Sem.) KSS C 3.08 Glanzmann Gody FL Hodel Laura KSS C 3.09 Wicki Matthias FL Hunkeler Susanne KSS C 3.10 Willimann Evelyn FL Keist Simone FL Kränzlin Beat (PU ab 2. Sem.) ICT Sek: Knüsel Thomas FL Rutz Engeler Gabi Schulsozialarbeit: Lässer Daniel FL Steiner Daniela Hauswart: Burkard Markus FL Spiess Meyer Judith Religion kath.: Corbino Giuseppe FL Zurkirchen Michael Elternforum: Valetti Giovanni elternforum.nsg@schulen-sursee.ch 8
Kommissionen / Schulsozialarbeit / Tagesstrukturen / Schuldienste / Schulzahnärzte / Schulärzte BIKO Sursee Präsidentin Studer-Bantli Céline 079 344 44 28 Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32 Bossert Claudia 041 920 48 08 Maranta Daniela 041 921 25 15 Thommen Andreas 041 920 46 00 Rektor Sursee Calivers Philipp 041 525 80 31 Sekundarschulkommission Präsidentin Biko Sursee (Leitung) Studer Bantli Céline 079 344 44 28 Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32 Vertretung Biko Geuensee Müller Oskar 079 408 66 93 Vertretung Biko Knutwil/St. Erh. Stalder Sibylle 041 420 33 15 Vertretung Biko Mauensee Zeilinger Gerhard 041 920 24 70 Vertretung Biko Oberkirch Schoeberl Romy 079 441 28 70 Vertretung Biko Schenkon Steinmann Deborah 041 920 24 02 Rektor Sursee Calivers Philipp 041 525 80 31 Schuldienstkommission SPF Sursee (Leitung) Thommen Andreas 041 920 46 00 Bildungsvorsteherin Schilliger Menz Heidi 041 926 91 32 Präsidentin SPF Sursee Studer Bantli Céline 079 344 44 28 SD-Kreis 1 Murmann Christina 078 846 09 73 SD-Kreis 2 Büchler Franziska 041 933 38 46 SD-Kreis 3 Kunz Markus 041 930 09 62 Rektor Sursee Calivers Philipp 041 525 80 31 Leiterin SD, SPD, PMT Bach Sylvia 041 525 81 10 Fachdienstleitung LPD Delaquis Ann 041 525 81 05 Fachdienstleitung PMT Egli Nicole 041 525 80 92 Schulsozialarbeit Neufeld/Alt St. Georg/Georgette Rohner Karin 041 525 80 46 Kotten/St. Martin/Neu St. Georg Lässer Daniel 041 525 80 47 SSA Praktikant Petrecca Luca 041 525 80 46 Tagesstrukturen Gesamtleitung Brunner Carmen 041 525 80 80 Standortleitung Neufeld Unterst. Bernasconi Manuela 041 525 80 04 Standortleitung Neufeld Mittelst. Bühlmann Simone 079 516 33 28 Standortleitung Kotten + SEK Achermann Irene 041 535 81 58 Standortleitung St. Martin Jost Claudia 041 525 80 80 9
Schuldienste Sursee Bach Sylvia Gesamtleitung 041 525 81 10 Bisang Edith Sekretariat 041 525 81 10 Bieri Doris Sekretariat 041 525 81 10 Logopädischer Dienst (LPD) Delaquis Ann Leitung 041 525 81 05 Egli-Lötscher Esther (Fr) 041 525 81 01 (Di) 041 525 81 04 Egli Lara 041 525 81 01 Erni Linda (Mo, Di, Do) 041 510 95 43 (Di, Fr Vm) 041 525 81 07 Germann Cindy (Di, Do) 041 525 81 03 Glanzmann Flurina (Mo, Do) 041 525 81 10 Grüter Vanesssa (Mo, Mi, Do, Fr) 041 525 81 04 Meier Sabrina (Mo, Do) 041 525 81 02 (Di, Mi) 041 510 95 42 Rütti Miriam (Mo, Do) 041 510 95 42 (Di, Fr) 041 525 81 02 Schuler-Dennler Helen (Di, FrVm) 041 510 95 43 Wicki-Schmid Karin (Mo) 041 525 81 03 (Fr) 041 510 95 42 Zimmermann-Isch Simone (Mo, DiVm) 041 525 81 10 Psychomotorische Therapiestelle (PMT) Egli-Widmer Nicole Leitung 041 525 80 92 Boesiger Künzler Rebecca 041 525 80 92 Christen Magdalena 041 525 80 92 Jenny Minonne Meret 041 525 80 92 Kuster Geraldine 041 525 80 92 Wicki Mathilde 041 525 80 92 Schulpsychologischer Dienst (SPD) Bach Sylvia Leitung 041 525 81 10 Beyeler Sibylle 041 525 81 10 Buholzer Eva 041 525 81 10 Odermatt Addario Esther 041 525 81 10 Santaella Marion 041 525 81 10 Weber Odermatt Esther 041 525 81 10 Schulzahnärzte Dr. med. dent. Gfeller David Leiter Schulzahnpflege 041 921 88 28 Med. dent. Amrhein Christine Sursee 041 921 26 26 Med. dent. Maienfisch Stefanie Sursee 041 921 25 44 Dr. med. Dent. Urban Dolence Sursee 041 921 56 55 Dr. med. dent. Wimmer Timo Sursee 041 921 30 00 Dr. med. dent. Häfeli Urs Schenkon 041 926 60 70 Dr. stom. Perkovac Evica Oberkirch 041 920 44 50 Dr. med. dent. Saulacic Sandra Geuensee 041 921 96 20 Schulärzte Dr. med. J. Wey/S. Streit Sek 041 921 28 80 Praxis im Surseepark Primar 041 228 80 80 10
Ferienplan Schuljahr 2021/22 Schuljahr 2021/22 Beginn Mo 23.08.21 Herbstferien Sa 02.10.21 So 17.10.21 Weihnachtsferien Sa 18.12.21 So 02.01.22 Fasnachtsferien Sa 19.02.22 So 06.03.22 Frühlingsferien Fr 15.04.22 So 01.05.22 Sommerferien Sa 09.07.22 So 21.08.22 Feiertage Allerheiligen Mo 01.11.21 Gansabhauet (Nachmittag) Do 11.11.21 Maria Empfängnis Mi 08.12.21 Auffahrt Do 26.05.22 Auffahrtsbrücke Fr 27.05.22 Pfingstmontag Mo 06.06.22 Fronleichnam Do 16.06.22 Fronleichnamsbrücke Fr 17.06.22 Erklärungen 1. Die Daten beziehen sich auf den jeweils ersten bzw. letzten Ferientag. 2. Dieser Ferienplan gilt unter Vorbehalt allfälliger gesetzlicher Erlasse oder behördlicher Verordnungen. Schulzeiten Kindergarten / Primarschule / Sekundarschule Kindergarten: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 Uhr Primarschule: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 bzw. 16.00 Uhr Sekundarschule: 08.15 – 11.45 Uhr 13.30 – 15.05 bzw. 16.10 bzw. 17.00 Uhr Frühstunde Sek: 07.25 Uhr 11
Abwesenheits- und Dispensationsregelung Diese Regelung gilt für alle Schüler*innen des Kindergartens, der Primarstufe und der Se- kundarstufe I. 1. Grundsatz Die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihrer Kinder mitverantwortlich (§ 211, VBG). 2. Unvorhersehbare Abwesenheiten Allgemein anerkannte Absenzen ▪ Krankheit oder Unfall der Schüler*innen, ▪ Ansteckende Krankheiten oder Todesfall in der Familie, ▪ Abwesenheit wegen amtlicher Aufgebote (Schulische Dienste usw.), ▪ Arzt- oder Zahnarztbesuche (sofern nicht ausserhalb des Unterrichts möglich). Diese Abwesenheiten sind der zuständigen Klassenlehrperson unter Angabe des Grundes innert vier Tagen seit Beginn zu melden. Andernfalls gelten sie als unentschuldigtes Schul- versäumnis. 3. Bezug Jokertage Sinn und Zweck Jokertage ermöglichen den Schüler*innen, dem Unterricht ohne Vorliegen von Dispensati- onsgründen fernzubleiben. Die Jokertage erlauben den Erziehungsberechtigten, allfällige vo- raussehbare Absenzen unbürokratisch zu organisieren. Nicht möglich sind kurzfristige, evtl. sogar wetterabhängige Urlaubstage. Anzahl und Bezug Urlaubsdauer Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz 2 Halbtage pro Semes- Klassenlehrperson 5 Schultage im Voraus* Bildungsdepartement ter: Jokertage * An der Sekundarstufe müssen die Fachlehrpersonen vor der Gesuchsabgabe informiert werden. Als Semester gelten Schuljahresbeginn bis 31. Januar und 1. Februar bis Schuljahresende. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Die zwei Halbtage können – einzeln oder zusammen- hängend – frei gewählt werden. Das Gesuch wird mit dem Formular „Kindergarten und Primarstufe: Antrag Jokertage“ be- ziehungsweise mit dem Formular „Sekundarstufe: Absenzmeldung / Antrag Jokertage“ ein- gereicht (bei der Lehrperson erhältlich). Die rechtzeitig gemeldeten Jokerhalbtage gelten als entschuldigte Absenzen. Es können nur ganze Halbtage bezogen werden (nicht stundenweise). Einschränkung In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien dürfen keine Jokertage eingezogen wer- den. Im 2. Semester der 3. Sekundarstufe stehen keine Jokertage zur Verfügung. Keine Jokertage gibt es bei lange angekündigten Schulprojekten und gemeinsamen Veran- staltungen der Schule. Gesuche können abgewiesen werden, wenn sich Schüler*innen wiederholt ordnungswidrig verhalten oder die Bedingungen (Stoff nacharbeiten etc.) bei früheren Bezügen von Joker- tagen nicht erfüllt wurden. 12
4. Voraussehbare Abwesenheiten: Dispensationen vom Unterricht Mit ausreichender Begründung können Schüler*innen mit dem Formular Dispensationsge- such (bei der Lehrperson erhältlich) folgendermassen vom Unterricht dispensiert werden: Urlaubsgründe a) für Vereinsaktivitäten und Wettkampfsport; b) für künstlerisch-kulturelle Aktivitäten; c) für hohe religiöse Feiertage; d) zur Förderung besonderer Talente; e) zur Pflege familiärer Beziehungen; f) bei mehrmonatigem berufsbedingtem Auslandaufenthalt der Eltern. Besonderes zu Urlaub „Länger als drei Tage“ nach e) Schüler*innen haben während der gesamten Volksschulzeit maximal zweimal die Möglich- keit, einen Urlaub gemäss e) zu beziehen. Davon höchstens einmal während der Sekundar- stufe I. Besonderes zu Urlaub nach e) und f) Urlaub nach e) und f) wird nur gewährt, wenn durch die Erziehungsverantwortlichen sicher- gestellt ist, dass die Schüler*innen den Unterrichtsstoff selbständig erarbeiten oder im Aus- land die Schule besuchen. Für die Lehrpersonen besteht keine Verpflichtung, Unterrichts- material bereit zu stellen und Nachhilfeunterricht zu erteilen. Gegenüber der Schulleitung können keine Ansprüche zur Wiedereingliederung in die Stadtschulen geltend gemacht wer- den. Vorgaben betreffend Zeugnis sind zu akzeptieren. Ab der 3. Primarklasse gilt: Wenn die Schüler*innen mehr als fünf Schulwochen im Unter- richt fehlen und in die gleiche Klassenstufen zurückkehren möchten, müssen sie in den Fä- chern Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen eine Prüfung über den verpassten Un- terrichtsstoff bestehen. Die Prüfung ist innerhalb von zwei Schulwochen nach der Rückkehr zu absolvieren. Die Prüfungskosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Urlaub: Bis drei Tage Besonderes Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz 2 Schulwochen im Vo- Bildungsdeparte- für ein Kind: Klassenlehrperson raus ment 2 Schulwochen im Vo- für mehr als Schulleitung nach Rück- raus: Bildungsdeparte- ein Kind pro sprache mit den Klassen- Es ist ein Formular einzu- ment Familie lehrpersonen ) reichen. Urlaub: Länger als drei Tage Besonderes Bewilligung durch Gesuchsabgabe Rekursinstanz Urlaubs- Schulleitung nach Rück- 4 Schulwochen im Vo- Bildungsdeparte- gründe sprache mit der Klassen- raus ment a) bis d) lehrperson ) Rektorat nach Rückspra- Urlaubs- che mit den Schulleitun- 8 Schulwochen im Vo- Bildungsdeparte- gründe gen und der Schulpflege raus ment e) und f) ) ) Das Gesuch mit den verlangten Unterlagen ist immer bei der Klassenlehrperson einzureichen. Sie leitet die Dokumente an die zuständige Stelle weiter. 13
5. Berufserkundungen/Schnupperlehren Sie können unter folgenden Bedingungen während der Schulzeit stattfinden: ▪ Zuständig für die Bewilligung ist die Klassenlehrperson. ▪ Verpasster Stoff wird selbständig nachgearbeitet und Prüfungen nachgeholt. ▪ Im 8. Schuljahr sind maximal 9 Halbtage möglich, falls vorher bereits in den Ferien geschnup- pert wurde. ▪ Im 9. Schuljahr muss der Schnupperbetrieb über eine freie Lehrstelle verfügen. ▪ Die Schüler*innen informieren alle Lehrpersonen, bei denen sie Unterricht haben, vorher mit dem entsprechenden Formular. ▪ Die Schnupperzeit muss schriftlich nach den Vorgaben der Klassenlehrperson dokumentiert werden. ▪ Schnuppertage werden im Zeugnis nicht als Absenzen eingetragen 6. Verantwortlichkeiten Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, respektive der dispensierten Schüler*in- nen, die versäumten Schulinhalte aufzuarbeiten. Verpasste Prüfungen müssen nachgeholt werden. Es besteht kein Anrecht auf Nachhilfeunterricht. Die Lernziele sind gleichzeitig mit der Klasse zu erreichen. 7. Unentschuldigte Absenzen Sie werden im Zeugnis vermerkt und der Schulleitung des entsprechenden Schulhauses gemeldet. Zusätzlich verfallen die Jokertage. Erziehungsberechtigte, die für unentschuldigte Schulversäumnisse der ihnen unterstellten Schü- ler*innen verantwortlich sind, können vom Rektorat resp. der Schulpflege mit einer Ordnungsbusse (bis Fr. 1'500.--, resp. Fr. 3'000.--) gebüsst werden. Diese Regelung gilt seit dem Schuljahr 2010/11. 14
Kindergarten (KG) Im Kindergarten erfahren die Schüler*innen eine gezielte Förderung, damit sie sich ganz- heitlich entwickeln können. Der Kindergarten ist ein Spiel-, Erlebnis-, Lern- und Lebensraum. Das Spiel steht im Zentrum allen Handelns. Die Lernziele richten sich nach dem Lehrplan und werden so ausgewählt, dass sie den Voraussetzungen der Gruppe und der einzelnen Schü- ler*innen entsprechen. Auf die besonderen Bedürfnisse einzelner Schüler*innen wird nach Möglichkeit eingegangen, Lernangebote werden differenziert, Lernwege individualisiert. Im Kindergarten unterrichtet deshalb neben der Klassenlehrperson auch eine Förderlehrper- son. Diese unterstützt auch die fremdsprachigen Schüler*innen beim Erlernen der Deutschen Sprache. Im freiwilligen ersten Kindergartenjahr stehen vor allem die sozialen Erfahrungen im Zent- rum. Das Kind lernt sich ausserhalb der Familie in einer Kindergruppe zurechtzufinden, sich an notwendige Regeln und Abmachungen zu halten, seine Persönlichkeit zu festigen und macht Lernerfahrungen durch verschiedene Angebote im Kindergarten. Die Beobachtung und die Erfassung des Entwicklungsstandes des Kindes stehen im Vordergrund. Ein Standort- gespräch mit den Eltern dient der gegenseitigen Information. Im obligatorischen zweiten Kindergartenjahr stehen die gezielte Unterstützung und Förde- rung der verschiedenen Entwicklungsbereiche und die erforderlichen Basiskompetenzen für den Übertritt in die Schule im Zentrum. Die Kindergartenlehrperson arbeitet mit Spiel- und Lernmaterial, die Schüler*innen neue Erfahrungen ermöglichen und ihre persönliche Ent- wicklung ganzheitlich fördern. Für Schüler*innen, die vor dem 1. August fünf Jahre alt sind, ist der Eintritt in den Kindergar- ten auf Beginn des Schuljahres obligatorisch. Standorte In Sursee werden die Kindergartenklassen an den drei Primarschulstandorten Kotten, Neu- feld und St. Martin geführt. Um möglichst ausgeglichene Klassengrössen zu erreichen, kann es von Jahr zu Jahr unterschiedliche Quartierzuteilungen zu diesen Schulstandorten geben. Die Standortzuteilung erfolgt durch das Rektorat. Klassenzusammensetzung Die Kindergartenklassen werden bewusst altersgemischt geführt. Beobachten, Nachmachen und Wiederholen sind altersgemässe Lernformen, die auf natürliche Weise geschehen. Jün- gere Schüler*innen lernen so von älteren und umgekehrt. Schüler*innen bringen einander bei, was sie bereits gelernt haben und vertiefen damit ihr eigenes Wissen und Können. Die Haupt-Kriterien für die Klasseneinteilung sind Ausgeglichenheit hinsichtlich Anzahl Schü- ler*innen, Altersdurchmischung und Schulweg. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung. Unterrichtszeiten Im Kindergarten gelten Blockzeiten. Dies bedeutet, dass die Schüler*innen den Kindergarten von Montag bis Freitag am Vormittag von 08.15 – 11.45 Uhr und an einem Nachmittag (ent- weder Montag, Dienstag oder Donnerstag) von 13.30 – 15.05 Uhr besuchen. Der Mittwoch- und Freitagnachmittag ist für alle Kindergartenkinder schulfrei. Der Schul- und Ferienplan der Stadtschulen Sursee ist auch für die Kindergartenkinder verbindlich. 15
Primarschule (PS) In der Primarschule erarbeiten die Schüler*innen grundlegendes Wissen und bauen Lern- und Arbeitsmethoden auf. Über die Schuljahre hinweg wächst das Angebot an Fächern. Der ganzheitliche Unterricht weckt und pflegt vielseitige Interessen. Die Primarschule dauert 6 Schuljahre. Der Unterricht wird von der Klassenlehrperson geführt, welche von einer För- derlehrperson unterstützt wird. Diese unterstützt zudem auch die fremdsprachigen Schü- ler*innen beim Erlernen der deutschen Sprache. Standorte In Sursee wird die Primarschule an den drei Standorten Neufeld, Kotten und St. Martin ge- führt. Um möglichst ausgeglichene Klassengrössen zu erreichen, kann es von Jahr zu Jahr unterschiedliche Quartierzuteilungen zu diesen Schulstandorten für die 1. Primarklasse ge- ben. Im Verlaufe der Primarschule können sich Veränderungen bei den Klassen ergeben, die in seltenen Fällen eine Neuorganisation eines Jahrgangs bedingen. Für die Zuteilung zu den drei Primarschulen ist das Rektorat zuständig. Unterrichtszeit Der Unterricht an den Primarschulen findet von Montag bis Freitag statt. An jedem Vormit- tag gelten für alle Schüler*innen die Blockzeiten von 08.15 bis 11.45 Uhr. Am Nachmittag findet an zwei bis vier Nachmittagen pro Woche mindestens zwei Lektionen Unterricht statt (je nach Klasse). Hausaufgabenhilfe Die Schüler*innen haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben unter Aufsicht zu erledigen. Der «Husiträff» findet im Rahmen des Tagesstrukturangebotes statt. Beurteilung In der 1. und 2. Primarklasse gibt es keine Noten, die Schüler*innen werden mit dem System GBF (Ganzheitlich Beurteilung und Fördern) beurteilt. GBF bezweckt eine umfassende und förderorientierte Beurteilung. Es berücksichtigt die individuellen Lernbedingungen und Lernprozesse der Schüler*innen. Grundlage für die Beurteilungen sind Wahrnehmungen und differenzierte Beobachtungen. Die Erziehungsberechtigten nehmen jährlich an einem verbindlichen Beurteilungsgespräch teil und entscheiden mit der Lehrperson über die Schul- laufbahn. Ab der 3. Primarklasse erhalten die Schüler*innen jeweils am Ende des Semesters ein Zeugnis mit Noten. Weiter hält die Lehrperson im Beurteilungsbogen den Lernstand in den fachlichen und überfachlichen Kompetenzbereichen fest. Am jährlichen Gespräch erör- tert sie diese Beurteilung mit den Eltern. Wechsel in eine höhere Klasse Schüler*innen der Primarschule besuchen grundsätzlich nach Ende eines Schuljahres die nächst höhere Klasse. Sie können eine Jahrgangsklasse nochmals besuchen, wenn es für ihre Entwicklung als förderlich erachtet wird. Übertritt nach der Primarschule Nach der Primarstufe treten die Schüler*innen in die Sekundarschule Sursee oder in die Kan- tonsschule ein. Nach dem Übertrittsverfahren, welches die 5. Klasse und das 1. Semester der 6. Klasse umfasst, findet die Zuteilung aufgrund der durch den Kanton Luzern geregelten Selektionsgrundlagen statt. 16
Sekundarschule (SEK) Die Sekundarschule umfasst das 7. bis 9. Schuljahr. Sie setzt den Bildungsauftrag der Primar- schule fort, erweitert die Allgemeinbildung im Sinne einer ganzheitlichen Persönlichkeits- entwicklung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Berufswahl oder zur Wahl einer weiter- führenden Schule. Die drei zentral gelegenen Schulhäuser der Sekundarschule befinden sich zwischen dem Bahnhof und der Altstadt Sursee und werden von Jugendlichen der Gemein- den Geuensee, Knutwil/St. Erhard, Mauensee, Oberkirch, Schenkon und Sursee besucht. Kooperative Sekundarschule (KSS) Im kooperativen Modell gibt es Stammklassen mit Niveau A/B und solche mit Niveau C (Ni- veau A = höhere Anforderungen, Niveau B = erweiterte Anforderungen, Niveau C = grundle- gende Anforderungen). In der Stammklasse A/B werden Schüler*innen aus beiden Niveaus zugeteilt. Die vier Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik können die Schü- ler*innen in dem Niveau belegen, das ihrem Leistungsvermögen entspricht. Dabei werden die Fächer Englisch, Französisch und Mathematik als Niveaufächer in separaten Niveauzügen geführt. Das Niveaufach Deutsch wird innerhalb der Stammklasse differenziert unterrichtet. Die Lernziele in den Niveaufächern richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen der Niveaus A bis C. Die Fächer RZG (Räume, Zeiten, Gesellschaften) und NT (Natur und Technik) werden nach erweiterten (A/B) und grundlegenden Anforderungen (C) unterrichtet und be- urteilt. In den übrigen Fächern wird bezüglich Lehrplan nicht nach Niveaus unterschieden. Die Lernziele richten sich nach den entsprechenden Lehrplänen der Sekundarschule. Schü- ler*innen mit individuellen Lernzielen werden mit Unterstützung der Integrativen Förderung (IF) integrativ im Niveau C unterrichtet und unterstützt. Durchlässigkeit Das KSS-Modell bietet eine gute Durchlässigkeit: Wenn in einem Niveaufach mindestens die Note 5 erreicht wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein Wechsel ins höhere Niveau auf Beginn eines Semesters möglich. Falls die Semesternote unter einer 4 liegt, muss auf das nächste Semester in das tiefere Niveau gewechselt werden. Schüler*innen aus der Stammklasse A/B müssen in die Stammklasse C wechseln, wenn sie im folgenden Schuljahr mindestens drei Niveaufächer im Niveau C besuchen und in den Fä- chern RZG und NT am Ende des 2. Semesters nicht einen Notendurchschnitt von mindestens 4 erreichen. 17
Hausaufgabenhilfe Die Hausaufgabenhilfe ist ein schulergänzendes Angebot, für Schüler*innen, die mit dem Erledigen der Hausaufgaben Mühe haben. In Gruppen erhalten die Schüler*innen gezielte Hilfe und Förderung von Lehrpersonen für die Bewältigung der Hausaufgaben. Die 1. Sek startet nach den Herbstferien und die 2. Sek ab der dritten Schulwoche mit der Hausaufga- benhilfe. Die Anmeldung erfolgt mit dem offiziellen Formular der Schule. Ein Besuch muss mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen und von allen Beteiligten (Schüler*innen, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten) unterzeichnet werden. Die Hausaufgabenhilfe ist als Fördermassnahme kostenfrei. Berufswahlvorbereitung Im Rahmen der Berufswahl sind an den Sekundarschulen der Stadt Sursee verschiedene Ak- tivitäten vorgesehen. Diese sollen Schüler*innen helfen, sich für einen beruflichen oder schulischen Weg nach der obligatorischen Schulzeit zu entscheiden, der ihren/seinen Inte- ressen und Stärken möglichst optimal entspricht. 18
Berufliche Möglichkeiten nach der Sekundarschule Niveau A Niveau B Niveau C Niveau C mit IF Höhere Anforderungen Erweiterte Anforderun- Grundlegende Anfor- Grundlegende Anfor- gen derungen derungen mit indivi- duellen Lernzielen Vertiefte Allgemeinbil- Umfassende Bildung mit Alltags- und erfah- Alltags- und praxisori- dung mit der Ausrich- der Ausrichtung auf an- rungsorientierte Ver- entierte Vermittlung tung auf weiterführende spruchsvolle Berufsleh- mittlung erweiterter von Grundfertigkeiten Schulen ren und weiterführende Lerninhalte der Pri- mit Ausrichtung auf Schulen marschule mit Aus- berufspraktische Aus- richtung auf Berufs- bildungen lehre Berufslehre mit Berufs- Berufslehre mit Berufs- Berufslehre mit Fä- Berufslehre mit Fähig- matura matura higkeitszeugnis keitszeugnis (je nach Berufslehre mit Fähig- Berufslehre mit Fähig- individuellen Fähigkei- keitszeugnis keitszeugnis ten) Fachmittelschule Fachmittelschule Zweijährige berufliche Gesundheitsmittelschule Gesundheitsmittelschule Grundbildung mit Wirtschaftsmittelschule Wirtschaftsmittelschule Berufsattest Informatikmittelschule Informatikmittelschule Kurzzeitgymnasium * *Das Kurzzeitgymnasium schliesst an die 2. oder 3. Sekundarklasse an und umfasst eine Aus- bildung von vier Jahren. Die Ausbildung führt zur gymnasialen Matura. Das Übertrittsverfah- ren von der Sekundarschule an das Kurzzeitgymnasium ist analog dem Übertrittsverfahren von der Primarschule an die Kantonsschule gestaltet. Mittagstischangebot für Sekundarschüler*innen Der Sek-Mittagstisch wurde 2020 eingeführt und richtet sich an alle Lernenden der Sekun- darschule der Stadtschule Sursee. Über die Mittagszeit (11.45 – 13.30 Uhr) wird am Mon- tag, Dienstag, Donnerstag und Freitag (ohne Schulferien) für die Schüler*innen ein Mittags- tisch angeboten. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, ihr Mittagessen einzunehmen. Sie können ein Mittagessen für Fr. 11.- beziehen oder ihr eigenes Essen mitbringen (Mikro- wellen stehen zur Verfügung). Das Wärmen mitgebrachter Speisen im Mikrowellengerät ist kostenlos. Das Angebot kann unregelmässig oder regelmässig genutzt werden. Sehen Sie dazu die Informationen auf der Webseite. Anmeldung Das Anmeldeformular kann auf der Webseite der Schulen Sursee heruntergeladen werden. Aufsicht Die Aufsichtsperson ist verantwortlich für die betriebliche Organisation und Aufsicht der Kinder. Kontakt Zwischen 11.30 – 13.30 Uhr: Tel. 077 535 75 54 / 041 525 80 48 oder sekmittagstisch@schulen-sursee.ch Zu den üblichen Bürozeiten: Tel. 041 525 80 80 oder tagesstrukturen@schulen-sursee.ch Weitere Infos: www.schulen-sursee.ch/tagesstrukturen/sek-mittagstisch 19
IFplus Sek Beruhigen und klären Wenn das Lernen in der Klasse nicht mehr möglich ist, erhalten die Schüler*innen im IFplus die Gelegenheit sich zu beruhigen, ihr Verhalten zu überdenken und sich den Anforderun- gen eines geordneten Unterrichts anzupassen. Die Klassen und die Lehrpersonen werden dadurch entlastet. Wie lange sich Schüler*innen im IFplus aufhalten, ist sehr individuell. Aufenthalte bis zu einem Halbtag werden durch die Lehrpersonen angemeldet. Dauert der Aufenthalt bis zu einem Monat, ist die Schulleitung zuständig. Ziele: • Situation beruhigen • Verhalten reflektieren und Lösungsvorschläge erarbeiten • Gestärkt wieder in die Klasse zurückkehren. Unterstützen und beraten Das IFplus ist ein Angebot für alle Schüler*innen der Sekundarschule Sursee. Sie erhalten Unterstützung bei Projekten, Hausaufgaben, individuellen Arbeiten, Lerntechniken, in der Berufswahl, Vorbereitung auf weiterführende Schulen etc. Die Anmeldung erfolgt über die Klassenlehrperson. Ziele: • Zusätzliche Förderung • Lernbegleitung • Begabungsförderung • Betreuung bei Zwischenlektionen • Entlastung der Lehrpersonen Projekte Mit Schüler*innen, welche nicht an Schulanlässen teilnehmen können oder langfristig das IFplus besuchen, führen wir Projekte für die Schulgemeinschaft durch. Kontakt IFplus Tel: Christof Ruf/Philipp Schärli 041 525 80 49 Schulhaus Georgette Mail: Zimmer E 02 christof.ruf@schulen-sursee.ch 6210 Sursee philipp.schaerli@schulen-sursee.ch Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.15 - 11.45 13.30 - 17.00 Mittwoch 08.15 - 11.45 20
Integrative Förderung (IF) an den Stadtschulen Sursee PRIMARSCHULE Integrative Förderung (IF) trägt der Verschiedenheit und Vielfalt der Schüler*innen inner- halb einer Lerngruppe Rechnung. Sie hat zum Ziel, möglichst allen Schüler*innen eine ihren Voraussetzungen angepasste Mitarbeit und Beteiligung in der Klassengemeinschaft zu er- möglichen. Was ist integrative Förderung? • Die Integrative Förderung (IF) ist eine Unterstützung für alle Schüler*innen einer Klasse im Kindergarten und in der Primarschule. • Das Ziel ist es, Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen entsprechend ihrem Lern- stand zu fördern. • Die Klassenlehrperson und eine IF-Lehrperson arbeiten eng zusammen. Die Schü- ler*innen werden in der Klasse, in Gruppen oder einzeln gefördert. Was sind individuelle Lernziele? Die Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten aller Schüler*innen sind verschieden. Schüler*innen, die in einem oder mehreren Fächern die Kompetenzen des Lehrplans nicht erreichen, erhalten individuelle Lernziele (iLZ). Vorgehen: • Ein Kind erreicht die Kompetenzen in einem oder mehreren Fächern dauerhaft nicht. • Eine Potentialabklärung beim Schulpsychologischen Dienst hilft bei der Entscheidungs- findung. • Schüler*innen, Eltern und Lehrpersonen vereinbaren schriftlich individuelle Lernziele. • Die vereinbarten individuellen Lernziele werden jährlich überprüft und können aufge- löst werden, wenn sie nicht mehr nötig sind. Wie wird in der integrativen Förderung gearbeitet? Die Lehrpersonen sprechen ihre Zusammenarbeit regelmässig ab. Je nach pädagogischem Ermessen der Lehrpersonen sind verschiedene Formen der integrativen Förderung möglich. • Beide Lehrpersonen unterrichten die Klasse gemeinsam. • Die IF-Lehrperson arbeitet mit einer Gruppe von Schüler*innen oder einzelnen Kin- dern. Wie wird in der integrativen Förderung beurteilt? • Schüler*innen mit individuellen Lernzielen erhalten in diesen Fächern keine Noten, sondern den Eintrag “besucht“. • Die Beurteilung erfolgt mit einem Lernbericht. • Im Zeugnis erfolgt der Eintrag: “Integrative Förderung: Individuelle Lernziele“ Was ist ein Nachteilsausgleich (NTA)? Für Schüler*innen mit einer durch den SPD (Schulpsychologischen Dienst) diagnostizierten Teilleistungsstörung wird eine schriftliche Abmachung über den NTA (Nachteilsausgleich) getroffen. Der Nachteilsausgleich bezieht sich ausschliesslich auf Prüfungssituationen. 21
Was ist integrierte Begabungs- und Begabtenförderung (BF)? Die Voraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten aller Schüler*innen sind verschieden. Schüler*innen, welche die Kompetenzen des Lehrplans dauerhaft übertreffen, werden in- nerhalb des Klassenverbandes speziell gefördert. Dies geschieht primär auf zwei Arten: • Beschleunigung (Akzeleration): Der Lernstoff wird in kürzerer Zeit absolviert und auf die noch zu erwerbenden Kompetenzen beschränkt (Compacting). • Anreicherung des Unterrichts durch herausfordernde Lernangebote (Enrichment). • Spezielle Angebote zur Förderung von Begabungen. Was ist Deutsch als Zweitsprache (DaZ)? Im DaZ-Unterricht werden Schüler*innen gefördert, die keine oder ungenügende Deutsch- kenntnisse haben. Der DaZ-Unterricht unterstützt den Anschluss an die Regelklassen. • Für Schüler*innen, welche über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen, wird an der Primarschule der DaZ-Anfangsunterricht angeboten. • Der DaZ-Aufbauunterricht wird im Kindergarten und in der Primarschule angeboten. • Der Unterricht findet im Rahmen des Regelunterrichts statt. Grundlage für den Besuch des Aufbauunterrichts ist der Einstufungstest „Sprachgewandt“. SEKUNDARSCHULE Ziele, Vorgehen, Arbeitsweise und die Beurteilung in der Integrativen Förderung an den Se- kundarschulen Sursee sind identisch mit jenen an der Primarschule. Folgende Unterschiede zur Praxis an der Primarschule ergeben sich an der Sekundarschule: • Integrative Förderung (IF): erfolgt an der Sekundarschule im Niveau C. • Nachteilsausgleich (NTA): Schüler*innen mit einer durch den SPD diagnostizierten Teil- leistungsstörung (z.B. Lese-Rechtschreibstörung), wird der NTA in Prüfungssituationen in allen Niveaus gewährt. • Begabungsförderung: Auf Sekundarstufe erfolgt der Unterricht in den Niveaufächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch in verschiedenen Leistungsniveaus. Diese unterschiedlichen Leistungsniveaus ermöglichen es, den unterschiedlichen Begabungen der Schüler*innen Rechnung zu tragen. • Deutsch als Zweitsprache: Dies wird an der Sekundarschule als Anfangsunterricht für Schüler*innen angeboten, welche über keinerlei Deutschkenntnisse verfügen. 22
Schulsozialarbeit 23
Schuldienste Fragen, Unsicherheiten… womit zu wem? Im Zusammenleben von Eltern und Schüler*innen können Schwierigkeiten entstehen. Im Kindergarten- und Schulalltag stellen sich für alle Beteiligten Fragen. Ängste und Unsicher- heiten tauchen auf. Wir, die Schuldienste, sind mit unserem Beratungs- und Therapieangebot für Kleinkinder, Vorschul- und Schulkinder für Sie da. Die entsprechenden Fachpersonen unserer Dienste sind in Sursee und der Region tätig. Wenn Sie sich Sorgen machen und Ihnen die Entwicklung Ihres Kindes Fragen aufgibt, zögern Sie nicht, sich an eine unserer Stellen zu wenden. Alle Angebote sind freiwillig, vertraulich und kostenlos. Als Erziehungsberechtigte können Sie Ihr Kind direkt an allen unseren Diensten anmelden. Eine Anmeldung durch den Kinder- garten oder die Schule setzt in der Regel Ihr Einverständnis als Erziehungsberechtigte voraus. Die drei Dienste werden im Folgenden erläutert. Weitere Informationen finden Sie auf un- serer Webseite: www.schuldienstesursee.ch Logopädischer Dienst (LPD) Rigistrasse 6, 6210 Sursee Telefon 041 525 81 00 lpdsursee@schuldienstesursee.ch Sie als Eltern - sind verunsichert, weil Ihr dreijähriges Kind nicht oder nur wenig spricht. - bemerken, dass Ihr Kind für Aussenstehende unverständlich spricht, weil es Laute nicht rich- tig bildet und die Sätze verdreht. - sind beunruhigt, weil Ihr Kind nicht fliessend spricht und häufig an Satzanfängen und Wör- tern hängen bleibt. - fragen sich, warum Ihr Kind immer eine heisere Stimme hat, auch wenn es nicht erkältet ist. - haben Fragen, weil Ihr Schulkind Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens oder Rechnens hat. Wir vom Logopädischen Dienst - gehen auf diese Fragestellungen ein und beraten Sie. Falls notwendig, bieten wir eine um- fassende Abklärung, Beratung oder eine Therapie an. 24
Psychomotoriktherapiestelle (PMT) Bahnhofplatz 11, 6210 Sursee Telefon 041 525 80 92 pmtsursee@schuldienstesursee.ch Ihr Kind hat vielleicht - Schwierigkeiten, sich selbstständig anzukleiden. - einen ständigen Bewegungsdrang und gerät oft in Unfall- oder Konfliktsituationen. - Angst beim Klettern und Herunterspringen, Mühe beim Velofahren, Ballspielen oder Balan- cieren. - Mühe beim Schneiden, Leimen oder Zeichnen. - eine unklare Händigkeit. - Probleme sich zu konzentrieren oder eine geringe Impulskontrolle. - einen erschwerten Kontakt zu anderen Schüler*innen. - wenig Vertrauen in seine eigenen Fähigkeiten. Wir von der Psychomotoriktherapiestelle - fördern spielerisch Bewegung und Wahrnehmung, Handgeschick und Schreibmotorik. Ziel der Therapie ist der bessere Umgang mit den Schwierigkeiten und die Erweiterung der eige- nen Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten. - klären psychomotorische Auffälligkeiten ab, beraten Eltern und Lehrpersonen und arbeiten mit dem Kind einzeln oder in Kleingruppen. Schulpsychologischer Dienst (SPD) Altes Bürgerheim/Bahnhofstrasse 16, 6210 Sursee Telefon 041 525 81 10 spdsursee@schuldienstesursee.ch Sie als Eltern von Kindern ab Kindergarten bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit - bemerken, dass es im Kindergarten oder in der Schule nicht vorwärts gehen will, Ihr Kind vermehrt gereizt ist oder es sich immer stärker zurückzieht. - sind verunsichert in der Erziehung, fühlen sich hilflos gegenüber Verhaltensweisen Ihres Kin- des. - beobachten konkrete Schulprobleme (z.B. Probleme beim Lesen oder Rechnen). - werden von der Lehrperson auf eine Anmeldung beim SPD aufmerksam gemacht, da sie nicht sicher ist, ob Ihr Kind mehr gefordert oder geschont werden sollte. - haben Konflikte mit Lehrpersonen, beispielsweise aufgrund einer unterschiedlichen Sicht- weise Ihres Kindes. - haben das Bedürfnis, Erfahrungen auszutauschen, oder einfach einmal über die ganze Situ- ation, die Ihnen Mühe macht, zu reden. Wir vom Schulpsychologischen Dienst - bieten eine Analyse der Situation und zeigen auf, wie Sie weiter vorgehen könnten. - klären zusammen mit allen Beteiligten die Ziele und erarbeiten mit Ihnen und Ihrem Kind gangbare Wege. - schätzen das Leistungspotenzial Ihres Kindes ein und helfen mit, Über- oder Unterforderung zu vermeiden. - bieten Ihnen, Ihrem Kind oder Ihrer Familie je nach Situation Beratung oder Begleitung an. 25
Tagesstrukturen/“Spirulino“ für Kindergarten und Primarstufe Das Wichtigste in Kürze – weitere Infos via Homepage www.schulen-sursee.ch Hauptleitung – Carmen Brunner Tagesstrukturen Spirulino, Martinsweg 3, 6210 Sursee, Tel 041 525 80 80, tagesstrukturen@schulen-sursee.ch Abmeldungen Sie müssen rechtzeitig durch die Eltern direkt bei der zuständigen Stellenleitung erfolgen. Spirulino Neufeld : 041 525 80 04 Spirulino Neufeld Wohnung: 079 516 33 28 Spirulino Kotten: 041 525 81 58 Spirulino St. Martin: 041 525 80 80 Absenzen Bei Krankheit, Schulausfall, Schullager, Schulreisen usw. muss das Kind vorgängig bei der Stellenleitung mündlich oder schriftlich abgemeldet werden. Erfolgt keine Abmeldung, wird die Präsenszeit in Rechnung gestellt. Wenn ein Kind ohne Abmeldung 15 Minuten nach Be- ginn der Betreuung nicht am Standort eingetroffen ist, werden Suchmassnahmen eingelei- tet. Abwesenheitstage von Kindern können nur vergütet werden, wenn es einen Schulanlass betrifft oder das Kind krank ist und korrekt abgemeldet wurde. Angebot Das Angebot der Tagesstrukturen richtet sich an alle Schüler*innen der Stadtschulen Sursee und umfasst 4 Elemente. I Morgenbetreuung von 07.00 - 08.00 Uhr II Mittagsbetreuung und Verpflegung von 11.45 - 13.30 Uhr III Nachmittagsbetreuung von 13.30 - 15.15 Uhr IV Nachmittag inkl. Hausaufgabenhilfe 15.15 - 18.00 Uhr Hausaufgabenhilfe: Mo, Di, Do 15.15 – 16.00 / 16.15 -17.00 Uhr Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular (Homepage Tagesstrukturen) und ist für ein Jahr verbindlich. Die Details werden im Anschluss in einer Beitragsvereinbarung geregelt. Ankunft / Heimkehr Die Ankunfts- und Heimkehrzeit ist nach Absprache mit der Leitung Tagesstrukturen/der Stellenleitung und den Erziehungsberechtigten variabel möglich. Bei wiederholt verspäte- tem Abholen nach 18.00 Uhr wird der benötigte Zeitaufwand zusätzlich mit Fr. 20.00 pro angebrochene Viertelstunde in Rechnung gestellt. Wird ein Kind von Drittpersonen abge- holt, muss das Personal vorher informiert werden. Aufnahme Für die Tagesstrukturen können alle Schüler*innen der Stadtschulen angemeldet werden. Ferien Während den Schulferien bleibt das Spirulino geschlossen. Am letzten Schultag vor den Som- merferien schliesst das Spirulino um 16.00 Uhr. 26
Zusammenlegung der Gruppen an einzelnen Tagen Sind an einem Tag wenige Schüler*innen anwesend (z.B. Mittwoch) kann es sein, dass die Gruppen zusammengelegt werden und die Betreuung an einem einzelnen Standort angebo- ten wird. Die Schüler*innen müssen dann am Abend an diesem Standort abgeholt werden, wenn sie den Weg nach Hause nicht selber bewältigen können. Frühstück und Verpflegung Das Frühstück wird nicht angeboten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das mitgebrachte Frühstück einzunehmen. Den Schüler*innen wird ein ausgewogenes Mittagessen angeboten und am Nachmittag ein Z’vieri. Hausaufgabenhilfe Sie findet in der Regel nach 15.15 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Die Betreuungspersonen werden von einer Lehrperson unterstützt. Die Schüler*innen, welche sich von 13.30 - 15.15 Uhr im Spirulino aufhalten, können dort auch die Hausaufgaben lösen. Sie werden dabei aber nicht intensiv betreut. Eltern melden die Schüler*innen mit dem offiziellen Anmeldeblatt an. Nach gegenseitiger Absprache können Schüler*innen auch in der Zwischenzeit angemeldet werden. Eine Ab- meldung ist auf Ende Semester möglich. Die Hausaufgabenhilfe ist kostenpflichtig und wird in Rechnung gestellt. Kündigung Wird ein Betreuungsplatz nicht mehr benötigt, muss er rechtzeitig, schriftlich gekündigt wer- den. Rechnungsstellung Die Zustellung der Rechnung erfolgt in der Regel per 31.12. / 31.03. / 31.07. Essen Das Essen wird von einer Cateringfirma angeliefert. Jedes Kind bekommt seinen eigenen Tel- ler, Becher und Besteck. Es gilt der Grundsatz: Was man anfasst, dass nimmt man auch. Es soll kein Nahrungsmittel angebissen und weiter gereicht oder von einem anderen Schüler/ einer anderen Schülerin fertig gegessen. Nach dem Essen sollen die Hände gewaschen wer- den. Tarife Die Tarife werden durch den Stadtrat festgelegt und sind auf der Homepage einzusehen. Versicherung Die Schüler*innen müssen gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Verursacht ein Kind einen Schaden, haften die Erziehungsberechtigten. Für verlorengegangene oder beschä- digte private Gegenstände übernimmt die Stadt resp. die Schule keine Haftung. 27
Vorgehen bei Konflikten – Leitfaden Grundsätze: • Wenn im Unterricht und im Schulalltag Anzeichen von Problemen auftauchen, sind die- se frühzeitig mit den beteiligten Personen nach dem hier aufgezeigten Ablaufschema anzugehen. Zu langes Zuwarten führt zu einer Verstärkung des Problems und macht den Lösungsprozess schwieriger. • Schwelende Konflikte stören die Unterrichtsqualität. Ein konfliktarmes Klima und ein produktiver Umgang mit Spannungen schaffen hingegen gute Voraussetzungen für Per- sönlichkeitsentwicklung und Leistung der Schüler*innen. • Die Problemlösung wird zunächst im Gespräch mit den Direktbetroffenen (Lehrperson, Eltern und Schüler/-in) gesucht. Bei Bedarf können für spezifische Probleme zusätzliche Fachkräfte beigezogen werden. • Die nächsthöhere Instanz wird eingeschaltet, wenn Gespräche, Abmachungen und Überprüfung derselben nach einer zuvor vereinbarten Zeitspanne nicht zu einer für beide Parteien befriedigenden Lösung (Konsens) führen. • Alle Beteiligten bemühen sich um tragfähige Lösungen und begegnen sich mit gegensei- tigem Respekt. 28
Kontaktstellen für Eltern Die gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein wichtiger Faktor für den Schul- erfolg Ihres Kindes. Auf diesem Informationsblatt erhalten Sie Auskunft, wo Sie sich infor- mieren können und wo Sie Beratung erhalten. Thema Kontaktstelle Klasse und Unterricht - Fragen zur Klasse Die Klassenlehrperson gibt Auskunft. - Fragen zum Unterricht und zu den Hausaufgaben - Verhaltens- und Lernschwierigkeiten des Kindes Schule allgemein - Schulsystem des Kantons Luzern Rektorat Stadtschulen Sursee - Schule Ihres Wohnortes Bahnhofstr. 16 - Schularzt/Schulärztin 6210 Sursee - Schulzahnarzt/Schulzahnärztin Tel. 041 525 80 31 Mail: rektorat@schulen-sursee.ch - familienergänzende Betreuungsmöglichkeiten Tagesstrukturen, 041 525 80 80 - Hausaufgabenhilfe Mail: tagesstrukturen@schulen- sursee.ch Schulsozialarbeit, Bahnhofstr. 16, 6210 Sursee Sie unterstützt Schüler*innen, Eltern und Erziehungs- berechtigte sowie Lehrpersonen bei sozialen und per- karin.rohner@schulen-sursee.ch sönlichen Problemen im Umfeld Schule. 041 525 80 46 Karin Rohner (Neufeld, Georgette, Alt St. Georg) daniel.laesser@schulen-sursee.ch Daniel Lässer (Kotten, St. Martin, Neu St. Georg) 041 525 80 47 Schuldienste Die Schuldienste unterstützen Ihr Kind, wenn es Schwierigkeiten hat. Die Unterstützung ist kosten- los. Schulpsychologischer Dienst (SPD) Bahnhofstr. 16, Sursee / 041 525 81 10 Für Abklärungen und Beratungen bei Lern- und Verhal- Mail: spdsursee@schuldienstesursee.ch tensschwierigkeiten Logopädischen Dienst (LPD) Rigistr. 6, Sursee / 041 525 81 00 Für eine Beratung bei Sprach- und Sprechstörungen Mail: lpdsursee@schuldienstesursee.ch Psychomotorische Therapiestelle (PMT) Bahnhofplatz 11, Sursee / 041 525 80 92 Bei fein- und grobmotorischen Auffälligkeiten Mail: pmtsursee@schuldienstesursee.ch Fremdsprachige Eltern Fremdsprachige Eltern können sich bei Fragen, Schwie- FABIA Luzern rigkeiten und Konflikten an die unabhängige Fachstelle Fachstelle für die Beratung und für die Beratung und Integration von Ausländerinnen Integration von Ausländer/Innen und Ausländern (FABIA) wenden. Die Beratung ist kos- Tribschenstrasse 78, 6005 Luzern tenlos. 041 360 07 22 / info@fabialuzern.ch www.fabialuzern.ch 29
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