2022 Aktualisierte Umwelterklärung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - Saarland.de
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Aktualisierte Umwelterklärung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz 2022 Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................................................................................................................. 3 1. Umweltleitlinien ................................................................................................................................................................ 4 2. Das LUA ................................................................................................................................................................................... 5 3. Der validierte Standort .................................................................................................................................................. 8 4. Organisationsplan......................................................................................................................................................... 11 4.1 Kontext der Organisation .......................................................................................................................................... 12 4.2 Stakeholder mit Umweltrelevanz ......................................................................................................................... 12 5. Der Weg zu EMAS ........................................................................................................................................................... 13 6. Umweltauswirkungen ................................................................................................................................................. 15 6.1 Direkte Umweltauswirkungen ................................................................................................................................ 15 6.1.1 Beschaffungsrichtlinien ............................................................................................................................................ 17 6.1.2 Nistmöglichkeiten für Mauersegler ..................................................................................................................... 17 6.2 Indirekte Umweltauswirkungen ........................................................................................................................... 18 6.2.1 IED-Prüfungen................................................................................................................................................................. 20 6.3 Kernindikatoren ............................................................................................................................................................. 21 6.4 Umweltdaten .................................................................................................................................................................... 23 7. Umweltprogramm ......................................................................................................................................................... 28 7.1 Umweltprogramm 2021 - 2023 ............................................................................................................................ 28 8. Erklärung des Umweltgutachters ........................................................................................................................ 34 Impressum ........................................................................................................................................................................................ 35 LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 2 von 36
Vorwort Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sorgt als Vollzugs-, Überwachungs- und Fachbehörde im Bereich des Umweltverwaltungsrechts nicht nur für umweltgerechte Lebensbedingungen und menschengerechte Arbeitsplätze, son- dern trägt damit in erheblichen Maße zur nachhaltigen, umweltver- träglichen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes bei. Die Teilnahme am Umweltmanagementsystem EMAS hilft uns dabei, unsere eigenen, direkten Um- weltauswirkungen am Standort Don-Bosco-Str. systematisch zu erfassen und zu verbessern. Nach dem Jahr 2020 war im Jahr 2021 der Arbeitsalltag im LUA ebenfalls durch die Coronabe- dingten Restriktionen geprägt. Maßnahmen des Umweltprogramms konnten noch nicht umgesetzt werden. Der Gesamtenergieverbrauch und die Emissionen erhöhten sich, da der Erdgas- und Kraft- stoffverbrauch anstieg, so dass sich die gesamte CO2-Belastung durch das LUA auf den höchsten Wert seit 2016 belief. Dies nehmen wir zum Anlass, um unseren Erdgasverbrauch erneut zu über- prüfen und in der jetzigen Zeit der Energiekrise weitere Energieeinspar¬maßnahmen umzusetzen. Dabei kommt nicht nur den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Energieeinsparung in den Verordnungen der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung eine große Bedeutung zu, sondern auch den ergänzenden Vorschlägen von den Beschäftigten des LUA. In der vorliegenden Umwelterklärung unterrichten wir Sie auch über die Fortschritte, die bei der Umsetzung unserer Maßnahmen gemacht wurden. Im Jahr 2021 ist der Papierverbrauch des LUA gesunken; der Verbrauch an Strom und Wasser hat sich verringert. Ohne den aktiven Beitrag unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unsere Erfolge auf dem Ge- biet von EMAS nicht möglich. Ihnen allen danke ich deswegen an dieser Stelle für Ihr großes Enga- gement und ermuntere Sie, an der Verwirklichung unserer ehrgeizigen Umweltziele mitzuarbeiten. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und freue mich, wenn Sie sich im Internet über unsere zahlreichen Umweltaktivitäten informieren. Saarbrücken, im November 2022 Dr. Joachim Sartorius Amtsleiter des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 3 von 36
1.Umweltleitlinien Auch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat eine gesellschaftliche Verantwortung, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und den Umweltschutz als Selbstverständlichkeit im Denken und Handeln aller zu verankern. Daher sind wir bemüht, durch ökologisches, verantwortungsbewusstes Handeln die Belastungen für Mensch und Umwelt zu minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz auf Basis eines scho- nenden Umgangs mit den Energieressourcen zu leisten. Aufgrund dieser Verantwortung ver- pflichten wir uns zu folgenden Umweltleitlinien: 1. Wir betrachten Umweltschutz als wichtigen Bestandteil unserer Behördenführung und stel- len sicher, dass er in allen Funktionen und auf allen Ebenen in konkrete Ziele und Verhal- tensregeln umgesetzt wird. 2. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigsten Partner bei allen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt. Wir werden sie im Rahmen unserer Möglichkeiten laufend unter- richten, informieren, schulen und so ausstatten, dass sie ihre Leistungen unter den best- möglichen Arbeitsbedingungen erbringen können und die Belastung der Umwelt auf ein un- umgängliches Maß reduziert wird. Wir setzen uns zum Ziel, Eigeninitiative und Umweltbe- wusstsein durch gegenseitige Information und zielgerichtete Aus- und Weiterbildung zu fördern. 3. Wir sind bestrebt, alle Stoffe und Einrichtungen, die die Umwelt belasten, zu vermeiden o- der zu verringern. Nach Möglichkeit werden verbrauchte Stoffe und Materialien einem Ver- wertungskreislauf zugeführt. Wir sind bestrebt, Lieferanten sowie Unternehmen, die für uns tätig sind, zur Einhaltung der gleichen Umweltvorgaben und -normen, wie wir diese selbst anwenden, zu verpflichten. 4. In Fragen des Umweltschutzes praktizieren wir einen offenen Umgang mit der Öffentlich- keit. Wir informieren sie regelmäßig über die von unserer Behörde ausgehenden Umwelt- auswirkungen. 5. Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistungen. Um dies zu gewährleisten, richten wir ein Umweltprogramm ein, das permanent fortgeschrieben wird. In diesem Programm werden die aus den wiederkehrenden Umweltprüfungen resultieren- den Mängelbefunde und Maßnahmen als Umweltziele definiert. 6. Wir verpflichten uns, die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. Unser Rechtsverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. 7. Wir erfassen und bewerten die von unseren Tätigkeiten und Dienstleistungen verursachten Umweltauswirkungen regelmäßig nach unserem internen Umweltstandard. 8. Wir sehen zahlreiche Überschneidungen und Ergänzungen zwischen Umwelt- und Arbeits- schutz. Auch im Arbeitsschutz streben wir einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess an. Saarbrücken, den 21.09.2022 gez. Dr. Joachim Sartorius gez. Jörg Simon Amtsleiter Personalratsvorsitzender des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 4 von 36
2.Das LUA Aufgaben und Tätigkeiten Das LUA ist organisatorisch untergliedert in fünf Geschäftsbereiche (GB) mit insgesamt 19 Fachbereichen (FB): • GB 1 – Zentrale Aufgaben • GB 2 – Wasser • GB 3 – Natur- und Umweltschutz • GB 4 – Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz • GB 5 – Umweltanalytik. Aktuell sind ergänzend folgende Stabsstellen eingerichtet: • Genehmigungslotse als Koordinationsstelle für Verfahren mit Geschäftsbereich übergrei- fender Beteiligung sowie Anfragen von Presse, Politik u.a. • Qualitätsmanagement. Beim LUA ist auch die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) bzw. Benannte Stelle 0114 (NB) für bestimmte Messgeräte angesiedelt. Ferner sind im LUA die gesetzlich vorgeschriebenen Interessensvertretungen gebildet: • Personalrat, • Frauenbeauftragte sowie • Schwerbehindertenvertretung. Es sind Beauftragte für den Daten- und Strahlenschutz benannt, ebenso für die Bereiche BGM, Umweltmanagement und IT-Sicherheit. Das LUA veröffentlicht regelmäßig aktualisiert ein Organigramm mit den Bezeichnungen der Or- ganisationseinheiten sowie einen Geschäftsverteilungsplan, in dem die Aufgabeninhalte detail- liert dargestellt sind. Das LUA nimmt in vielfältiger Hinsicht Zuständigkeiten als Vollzugs-, Überwachungs- und Fachbehörde im Bereich des Umweltverwaltungsrechts wahr. Exemplarisch zu nennen sind fol- gende Bereiche: • Grundwasserschutz • Schutz der Oberflächengewässer/ Gewässerunterhaltung/ Abwasserbewirtschaftung/ Gewässerökologie • Hochwasserschutz • Vor- und Nachsorgender Bodenschutz/ Altlasten • Geologie („Staatlicher Geologischer Dienst“) • Natur- und Artenschutz LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 5 von 36
• Immissionsschutz • Strahlenschutz • Kreislaufwirtschaft („Abfallwirtschaft“) • Betrieblicher, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz • Technischer und stofflicher Arbeitsschutz • Technischer Verbraucherschutz • Mess- und Eichwesen • Schornsteinfegerwesen (hier: Vergabe der Kehrbezirke). Als Vollzugsbehörde überwacht das LUA die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und er- teilt eine Vielzahl von Genehmigungen, Erlaubnissen, Bewilligungen oder Zulassungen etc., z.B. für • Grundwasseraufschlüsse/ Gewässerbenutzungen • Wasserversorgungsanlagen • Abwasseranlagen • Einleitungen in Gewässer bzw. öffentliche Abwasseranlagen • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen • Eingriffe in Natur und Landschaft • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG (Windkraftanlagen, Steinbrüche, Ab- fallbehandlungsanlagen u. a.) • Umgang mit schwach radioaktiven Materialien • Deponien • Systeme im Sinne des VerpackG • überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (z.B. Dampfkessel, Druckbehälter, Füllanlagen) • Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit für Schwangere. In vielen Fällen, in denen das LUA selbst nicht Genehmigungsbehörde bzw. federführende Be- hörde ist, wie z.B. in Bauordnungsverfahren, Bauleitplanverfahren, Verfahren nach dem Berg- recht, dem Eisenbahnrecht (u.a.), stellt das LUA in Form von Stellungnahmen seine fachliche Expertise in den öffentlichen Belangen in seiner Zuständigkeit zu den jeweils beantragten Vor- haben zur Verfügung bzw. erteilt in Einzelfällen ein erforderliches Einvernehmen. Darüber hin- aus steht das LUA den Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern, Kammern und Verbänden sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Das LUA betreibt im Rahmen der Vorsorge eigene Messnetze. Hier zu nennen sind ein Grund- wasser-Pegelnetz, Pegel an Oberflächengewässern, das Immissionsmessnetz Saar (IMMESA), Flächen zum Forstmonitoring, Wetterstationen und mobile und stationäre Messstationen für die Umweltradioaktivität. Das LUA besitzt eigene Laboreinheiten, in denen in Grund-, Oberflächen- und Abwasser, Boden und Luft Untersuchungen auf anorganische und organische Parameter sowie im Rahmen der Lebensmittelüberwachung auf Inhaltsstoffe von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln durchge- führt werden. Daneben gibt es spezielle Laboreinheiten, in denen Untersuchungsverfahren zur Ermittlung der biologischen und limnologischen Gewässergüte etabliert sind bzw. Messungen LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 6 von 36
zur Ermittlung der Radioaktivität von Umweltproben im Rahmen der Strahlenschutzvorsorge bzw. der Überwachung des AKW Cattenom vorgenommen werden. Das LUA unterrichtet als Hochwassermeldezentrum Bürgerinnen und Bürger sowie Industrie, Handel und Verkehr bei der Einschätzung und Vorhersage von Hochwasserereignissen und un- terhält eine Umweltbereitschaft, um bei Schadensereignissen rund um die Uhr reagieren zu können. Um den vielfältigen Herausforderungen auch qualitativ gerecht werden zu können, hat das LUA sich in zunehmend mehr Bereichen der Aufgabe verpflichtet, Qualitätsmanagementsysteme ein- zuführen, zu „leben“ und sich regelmäßig den entsprechenden Audits durch interne bzw. exter- ne Stellen (DAkkS, Eichdirektionen der Bundesländer) zu stellen. Hier sind zu nennen: • Umweltanalytik (Geschäftsbereich 5) • Lebensmittelanalytik (Geschäftsbereich 5) • Mess- und Eichwesen (Geschäftsbereich 4) • Luftgütemessnetz (Geschäftsbereich 3) • Strahlenschutzlabor (Geschäftsbereich 3) • Medizinprodukteüberwachung (Geschäftsbereich 4). Das LUA ist mit dem Siegel „Familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet. In diesem Zu- sammenhang steht den Beschäftigten eine zertifizierte „Pflegelotsin“ sowie zwischenzeitlich auch ein zertifizierter „Elternlotse“ bei Bedarf beratend zur Seite. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt eine Dienstvereinbarung zur Flexibili- sierung der Arbeitszeit zur Anwendung. Zudem nimmt nicht erst mit Beginn der Corona-Pande- mie eine zunehmende Zahl an Beschäftigten des LUA die Möglichkeit von alternierender Telear- beit wahr. Folgende genannte Organisationseinheiten des LUA sind nicht Gegenstand der EMAS-Validie- rung, da sie sich nicht am validierten Standort Don-Bosco-Str. 1 befinden: • Luftgütemessnetz, Immissionsmessnetz Saar (IMMESA) • Zentrales Umweltlabor (GB 5) • Konformitätsbewertungsstelle (FB 4.3) • Stabsstelle „Qualitätsmanagement“. Foto Messfahrzeug Messwagen LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 7 von 36
3.Der validierte Standort Don-Bosco-Straße 1 Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit seinen 283 Mitarbeiter/innen1 (2021) ist auf drei Dienstgebäude an drei Standorten in Saarbrücken verteilt. Die EMAS-Validierung umfasst das Hauptgebäude des LUA am Standort Don-Bosco-Str. 1, Saar- brücken. In dem Dienstgebäude arbeiten 209 Mitarbeiter/innen (entspricht 193,9 Vollzeitäqui- valente). Das Gebäude wurde von einem katholischen Orden in der Zeit von 1952 bis 1954 als Jugend- heim erbaut. Nach der Aufgabe des Heims Anfang der 1980er Jahre erfolgte eine Herrichtung des Gebäudes zur Unterbringung des Staatlichen Straßenbauamts und des Landesamts für Um- weltschutz, Naturschutz und Wasserwirtschaft. Mitte 1986 zog statt des Straßenbauamts das Gewerbeaufsichtsamt des Saarlandes ein. Nachdem im Jahr 2005 die Bereiche Arbeits-, techni- scher Verbraucher- und Immissionsschutz in das Landesamt für Umweltschutz eingegliedert wurden, hat das Amt die Bezeichnung Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz erhalten. Das radiologische Labor des LUA war im November 2012 in die Räumlichkeiten in der Don- Bosco-Str. 1 umgezogen. Durch weitere Ausbauten im Laborbereich an diesem Standort konnte die zweite im Saarland bis dahin vorhandene Radioaktivitätsmessstelle mit dem radiologischen Labor des LUA im Jahr 2018 zusammengelegt werden. Das Gebäude wird als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Saarlandes geführt. Erkenntnisse über Altlasten liegen nicht vor. Der Standort liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes St. Arnual. Die Grundstücksgröße umfasst 11.914 m2, wovon 6.738 m2 versiegelt sind (Gebäude mit 2.166 m², Wege, Stellflächen) und 5.176 m2 als Grünfläche vorliegen. Das bedeutet, dass am Standort ca. 56,6 % der Gesamtfläche versiegelt sind. Die Nettogrundfläche des Gebäudes be- trägt 7.433 m2. Die übrigen zwei Dienstgebäude im Lehmkaulweg 61, Saarbrücken (57 Mitarbeiter/innen), und Am Tummelplatz 5, Saarbrücken (17 Mitarbeiter/innen), sind nicht Gegenstand der EMAS- Validierung. 1 incl. Teilzeitkräfte, Anwärter/innen und Auszubildende; ohne Praktikanten/innen, ohne Teilnehmer/innen des Freiwilligen Ökologischen Jahrs (FÖJ), ohne Freiwillige des Bundesfreiwilligendiensts, ohne Schüler/innen, ohne Mitarbeiter/innen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 8 von 36
Abb.: Vorderseite des Hauptgebäudes Don-Bosco-Str. 1 (Quelle: www.saarland.de/landesamt_umwelt_arbeitsschutz.htm) Abb.: Lageplan des Gebäudes Don-Bosco-Str. 1 (Quelle: Zora_ZDV_V8) LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 9 von 36
Abb.: Gebäude Don-Bosco-Str. 1 vom Winterberg aus gesehen (Foto: www.saarland.de/landesamt_umwelt_arbeitsschutz.htm) Abb.: Luftbild des Gebäudes Don-Bosco-Str. 1 (Quelle: Zora_ZDV_V8) LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 10 von 36
4.Organisationsplan LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 11 von 36
4.1 Kontext der Organisation Der organisatorische Kontext des Landesamts ist geprägt durch den Status als Vollzugs- und technische Fachbehörde im Umwelt- und Arbeitsschutz. Externe Themen wie rechtliche und technologische Weiterentwicklungen, aber auch der Um- gang mit anderen Behörden, Antragstellern/innen und der Öffentlichkeit setzen den Rahmen, innerhalb dessen die Mitarbeiter/innen des LUA rechtskonform den Umwelt- und Arbeitsschutz sicherstellen. Aus diesem Grund sind die besonderen fachlichen Kompetenzen und Fähigkeiten der Mitarbeiter/innen u.a. durch Fortbildung ausreichend zu sichern und dauerhaft zu erhalten. Intern wird der Kontext geprägt durch erforderliche effiziente, rechts- und umweltkonforme Dienstleistungen des Landesamts. Deshalb wird im LUA ein hoher Wert auf die Kompetenz der Mitarbeiter/innen und auf die Fachkräftesicherung gelegt. 4.2 Stakeholder mit Umweltrelevanz Neben den amtsinternen Anforderungen von der Amtsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezüglich eines gut funktionierenden Umweltmanagements innerhalb des Landes- amts sind folgende Stakeholder wesentlich, die Erwartungen haben bezüglich einer effizienten, rechts- und umweltkonformen Aufgabenwahrnehmung des Landesamts: • Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) • übrige Landesministerien, Landtag, Landesämter und Behörden, darunter die Staatliche Hochbaubehörde im Landesverwaltungsamt • Antragsteller/innen und Kunden/innen • Verbände, Vereinigungen, Kammern, sonstige Institutionen und Körperschaften des öf- fentl. Rechts • Medien • Bürger/innen und Bürgerinitiativen • Fremdfirmen, Lieferanten und Dienstleister • Nachbarn. Die interessierten Parteien (Stakeholder) erwarten ein hohes Maß an Kompetenz und Rechts- konformität. Durch seine Vorbildfunktion kann das LUA diese unterschiedlichen Stakeholder zu einem umweltverträglichen Verhalten motivieren. Die Erwartungen, die diese interessierten Parteien an das LUA haben, werden hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken sowie hinsichtlich ihrer Bedeutung und Beeinflussbarkeit durch das LUA bewertet. Mit Umweltzielen und Maßnahmen verpflichtet sich das LUA, diese Anforderungen zu erfüllen. LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 12 von 36
5.Der Weg zu EMAS Das Umweltmanagementsystem EMAS steht für „Eco-Management and Audit Scheme“, was soviel bedeutet wie „Gemeinschafts- system für das freiwillige Umweltmanagement und die Betriebsprüfung“. Dies ist ein bereits 1993 in der Europäischen Union entwickeltes Instrument für Organisationen, die ihre Umwelt- leistung verbessern wollen. Die offizielle Registrierungsurkunde der IHK Saarland wurde Ende Januar 2015 im Beisein des damaligen Ministers für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, an das LUA übergeben. Auf dem Weg zur Validierung im Sinne von EMAS wird das Amt unterstützt durch das Saar-Lor- Lux Umweltzentrum aus Saarbrücken. Folgende Mitarbeiter/innen des LUA sind aktiv im EMAS-Team tätig: Herr Meier, Frau König- Schwan, Frau Strunz, Herr Paschek und Herr Jochum. Das Team trifft sich regelmäßig, um die Entwicklung des Umweltschutzes am Standort zu über- prüfen und dessen Weiterentwicklung zu steuern. Weitere Aufgaben umfassen die Ermittlung und Bewertung der Umweltaspekte, die Bereitstellung der Jahresumweltdaten, die Weiterent- wicklung des Umweltprogramms und die Erstellung der jährlichen Umwelterklärung. Neben den ständigen Mitgliedern werden je nach aktuellem Thema weitere Mitarbeiter/innen hinzugezo- gen. Das gemäß EMAS aufgebaute Umweltmanagementsystem ist Bestandteil der Gesamtorganisati- on. Es legt Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Umweltschutz sowie zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Systems fest. Dadurch wird sichergestellt, die relevanten Umwelt- aspekte in alle Bereiche zu integrieren und die Mitarbeiter/innen in die Umweltaktivitäten einzu- beziehen. Die Gesamtverantwortung für das Umweltmanagementsystem im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz liegt bei der Amtsleitung (AL). Sie ist zuständig für die Gesamtkoordination und Funktionsfähigkeit des Umweltmanagementsystems. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die Amtsleitung vom Umweltmanagementbeauftragten (UMB) unterstützt. Das Umweltmanagementsystem wird in einem Handbuch samt Anweisungen beschrieben. Die umweltbezogene Aufbau- und Ablauforganisation ist dargelegt. Im Sinne des PDCA-Zyklus (Plan - Do - Check - Act) werden realistische Umweltziele geplant, die erforderlichen Maßnah- men mit klarer Verantwortlichkeit umgesetzt und deren Erfolg in regelmäßigen Abständen über- prüft. Mittels interner Audits werden neben der Rechts- auch die Systemkonformität und die er- reichte Umweltleistung geprüft, um dann in einem jährlichen Management Review eine ab- LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 13 von 36
schließende Bewertung und zukünftige Verbesserung des Umweltmanagementsystems durch die Amtsleitung vorzunehmen. Im Rahmen der jährlichen internen Umweltaudits (Umweltbetriebsprüfung), zuletzt am 25.08.2022, erfolgt eine Bewertung des EMAS-Systems hinsichtlich Eignung, Angemessenheit und Funktionalität. Insbesondere die Einhaltung der geltenden Umweltschutzbestimmungen sowie die Realisierung von Verbesserungen der Umweltleistung wurden geprüft. Alle LUA-Mitarbeiter/innen am Standort Don-Bosco-Str. 1 sind zu EMAS geschult worden. Eine Schulung für neue Mitarbeiter/innen im LUA wurde jährlich durchgeführt. Seit August 2019 werden alle Mitarbeiter/innen des LUA anhand der Online-Unterweisung zu EMAS (nach)geschult. Informationen zu EMAS werden in der Infobox des LUA vorgehalten. Das LUA veröffentlicht eine jährliche Umwelterklärung, die von einem unabhängigen und staat- lich geprüften Umweltgutachter validiert worden ist. LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 14 von 36
6.Umweltauswirkungen Die vom Standort Don-Bosco-Straße ausgehenden Umweltauswirkungen werden beschrieben und bewertet nach den Kriterien wesentlich oder nicht wesentlich. Kriterien wesentlich, wenn Vorgaben durch Umweltgesetze starke Reglementierung, viele Gesetze und Verordnungen Gefährdungspotenzial hohes Risiko oder bereits Vorfall Ressourcenverbrauch hoher Inputanteil (Stoffe, Energie) Emissionen hoher Outputanteil (Emissionen, Abfall) Interesse der Öffentlichkeit Beschwerden der Nachbarschaft Mittels einer jahresbezogenen Input-Output-Übersicht kann das LUA die meisten Umweltaspekte in Zahlen fassen und in einer Tabelle darstellen (siehe Kap. 6.4). Für direkte, wesentliche As- pekte (Energie, Emissionen) werden quantifizierte Kernindikatoren abgeleitet und hiervon eine Übersicht (siehe Kap. 6.3) erstellt. 6.1 Direkte Umweltauswirkungen Als direkte Umweltauswirkungen sind die Wirkungen zu verstehen, die sich durch die Tätigkeit des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar auf die Umwelt ergeben. Die Einstufung der Relevanz der direkten Umweltauswir- kungen wird gemessen an Kriterien wie Risikopotenzial, Ressourcenverbrauch und Emissionen: Aspekt Direkte Umweltauswirkungen Bewertung/ Indikator • Entsorgung von Restmüll, Bioabfall, Papier (Verpa- nicht wesentlich ckung/ Nicht-Verpackung) und Verpackungsabfällen (Glas, LVP) • Elektro- und Elektronikschrott nach Anfall • ggf. Bauschutt/ Baustellenabfälle aus Baumaßnah- Kernindikator: men • Entsorgung von gefährlichen Abfällen/ Gefahrstoffen Abfall Abfall Relevante Gesetze: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Ge- Indikator gemäß EU- werbeabfall-Verordnung (GewAbfV), Nachweisverordnung Referenzdokument: (NachwV), ElektroG Gesamtaufkommen an Dokumentation des Abfallaufkommens und der Entsorgung Büroabfall pro Voll- liegt vor; Erklärungen der Entsorger liegen vor. zeitäquivalent (VZÄ) Erdgas; wesentlich Energie/ Strom-Belieferung durch Energieversorgungsunternehmen Emissionen (EVU) und durch eigenerzeugten PV-Strom; Hauptverbrauch für Lüftung Labor, IT-Infrastruktur incl. Kühlung Server- LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 15 von 36
Aspekt Direkte Umweltauswirkungen Bewertung/ Indikator raum, Beleuchtung; Kernindikatoren: Kraftstoff: Dienstfahrzeuge (> 50 Fahrzeuge) und Kleingerä- te zur Pflege der Außenanlagen; Energieeffizienz Emissionen, direkt durch die Verbrennung von Erdgas Energieherkunft (Schadstoffe, Treibhauseffekt); Klimageräte: Kältemittel mit klimaschädigenden Eigenschaf- Emissionen ten Indikator gemäß EU- Relevante Gesetze: 1. BImSchV: Betrieb einer Heizungsan- Referenzdokument: lage (Erdgas), Einhaltung der Grenzwerte (Kaminfeger); Chemikalien-Klimaschutzverordnung i.V.m. F-Gase-V: Ein- Vor-Ort erzeugte Ener- satz von Klimaanlagen mit Kältemittel, regelmäßige Prüfun- gie aus erneuerbaren gen durch Fachbetrieb, Anlagen sind dicht; 42. BImSchV: Energiequellen Betrieb von zwei Abluftwäschern, die im Durchlauf betrie- ben werden, d.h. Wasser wird nicht im Kreislauf gefahren. Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 15 Abs. 3 der 42. BImSchV liegt vor; EnSikuMaV: (1.9.22 bis 28.2.23) kurzfristig umzusetzende Maßnahmen zur Energieeinspa- rung in öffentlichen Nichtwohngebäuden; EnSimiMaV: (1.10.22 bis 30.9.24) mittelfristig wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Lagerung der Betriebsstoffe/ Gefahrstoffe in Regalen auf wesentlich Wannen bzw. flüssigkeitsdichtem Boden (kleine Mengen für Hausmeister); Stellplatzflächen sind versiegelt, weil Standort Don-Bosco- Kernindikator: Str. 1 im Wasserschutzgebiet St. Arnual, Schutzzone III, Lagerung/ liegt. Biodiversität Boden Relevante Gesetze: Anlagen-V wassergefährdende Stoffe Indikator: (AwSV): aktuelle Anlagendokumentation, prüfpflichtige An- lagen (keine Mängel); Wasserschutzgebiets-Verordnung versiegelte Fläche/ St. Arnual. Grundstücksfläche allgemeine Betriebsstoffe z.T. mit umweltbelastenden Ei- nicht wesentlich genschaften wie brennbar/ reizend/ ätzend/ giftig (u.a. La- bormaterialien, Flüssigstickstoff im Außentank, Klebstoffe, Wasch- und Reinigungsmittel); Kernindikator: Büromaterialien: Papier, Tonerkassetten Stoffeinsatz Materialeffizienz Relevante Gesetze: Gefahrstoff-V: aktuelles Gefahrstoff- Indikator gemäß EU- Verzeichnis, Betriebsanweisungen, dokumentierte Schulun- Referenzdokument: gen, aktuelle Sicherheitsdatenblätter. Papierverbrauch/ Vollzeitäquivalent LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 16 von 36
Aspekt Direkte Umweltauswirkungen Bewertung/ Indikator Wasser: Hauptverbrauch in den sanitären Anlagen, in der Waschhalle für Dienstfahrzeuge sowie im radiologischen nicht wesentlich Labor; Abwassereinleitung: Das Abwasser wird in den Kanal einge- leitet und in der Kläranlage gereinigt Wasser/ Indikator gemäß EU- Abwasser Relevante Gesetze: Wasserhaushaltsgesetz: Genehmigung Referenzdokument: für Indirekteinleitung der Neutralisationsanlage; Verord- nung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Wasserverbrauch Gewässer (AbwV); Abwassersatzung der Stadt Saarbrücken: Einhaltung der Anforderungen 6.1.1 Beschaffungsrichtlinien Das LUA verpflichtet sich durch die Einhaltung der „Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungs- richtlinien) vom 05. November 2020“ gemäß den Beschaffungsgrundsätzen einer Beschaf- fungspolitik, die neben den wirtschaftlichen auch ökologischen und sozialen Aspekten Rech- nung trägt. Somit werden sowohl die Lieferantenauswahl als auch die Vergabe von Aufträgen unter den Ge- sichtspunkten des Umweltschutzes getroffen, beispielsweise durch den Bezug von umwelt- freundlichem Papier bzw. Holzprodukten aus FSC- oder PEFC-zertifizierter Beschaffung oder die Nichtberücksichtigung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO- Konvention 182. 6.1.2 Nistmöglichkeiten für Mauersegler Am Dienstgebäude des LUA hat Umweltminister Reinhold Jost am 18.04.2016 gemeinsam mit Vertretern des Naturschutzbunds (NABU) im Saarland acht Nistkästen für Mauersegler ange- bracht. Immer größere Siedlungsgebiete oder Sanierungsmaßnahmen an alten Gebäuden ver- nichten Nester und Brutmöglichkeiten für Mauersegler und Schwalben. Der Mangel an geeigne- ten Brut- und Nistmöglichkeiten wirkt sich seit vielen Jahren negativ auf die Bestände von Schwalben und Mauerseglern aus. Beide Vogelarten stehen mittlerweile unter Naturschutz. Die Aktion des LUA dient dem Erhalt der Biodiversität in Siedlungsräumen. Das Anbringen von Nistkästen ist ein Bestandteil des Schwalben-Schutzprojekts des NABU im Saarland. Für diese Schaffung der neuen Nist- und Brutmöglichkeiten für Mauersegler bedankte sich der NABU mit den Auszeichnungen "Schwalben willkommen" (NABU Landesverband) und "Wir tun was für Gebäudebrüter" (NABU Saarbrücken). Im Frühjahr 2020 sind drei Mauerseglerpaare in die Brutkästen eingezogen und haben ihre Jungvögel erfolgreich aufgezogen. LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 17 von 36
6.2 Indirekte Umweltauswirkungen Von größerer Bedeutung bei einer Behörde wie dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz sind indessen die so genannten indirekten Umweltauswirkungen. Die Verwaltungs- und Pla- nungsentscheidungen und damit die Dienstleistungen des LUA als Vollzugsbehörde für den Umwelt- und Arbeitsschutz im Saarland stellen den wesentlichen Anteil der indirekten Umwelt- aspekte und Umweltauswirkungen des LUA dar. Dies gilt insbesondere für nachfolgende Zu- ständigkeitsbereiche am Standort Don-Bosco-Str. 1: Aspekt Indirekte Umweltauswirkungen Bewertung Abfallwirtschaft/ Entsorgung Durchführung von Genehmigungsverfahren Minimierung von Umweltbelas- nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) tungen und Bodenkontaminatio- wesentlich und Aufsicht über den rechtskonformen Be- nen trieb von Anlagen und Deponien sowie Noti- fizierungsverfahren Altlasten/ Bodenschutz Vollzug von Gesetzen und Verordnungen Vermeidung von Umweltrisiken, zum Schutz des Bodens, Altlastenkataster, insbesondere Schädigung des wesentlich Bodendauerbeobachtung durch Bodenpro- Grundwassers bemessnetz / Bodenzustandserhebung (BZE), Forstliches Umweltmonitoring Anlagen-/ Produktsicherheit Ermittlung des Stands der Technik, Prüfung Verminderung von Risiken und wesentlich von Sicherheitsberichten zur Ermittlung von Schutz vor Umweltkatastrophen Störfallszenarien Arbeits- und Umweltmedizin Begutachtung von Berufskrankheiten, Prä- Verbesserung der Gesundheit der wesentlich vention von beruflich bedingten Erkrankun- Bevölkerung gen Artenschutz Erhalt der regionalen und überre- Arten- und Biotopschutzprogramme, natur- wesentlich gionalen Artenvielfalt schutzfachlich relevante Dokumentationen Emissionen/ Immissionen Durchführung von Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz Minimierung von schädlichen, (BImSchG) und Aufsicht über den rechts- immissionsbedingten Umweltbe- wesentlich konformen Betrieb von Anlagen einschließ- lastungen lich immissionsschutzrechtlicher Stellung- nahmen; Luftgütemessnetz Naturschutz Erhöhung und Sicherung der Bio- Fachstellungnahmen für Planungs- und Ge- wesentlich diversität nehmigungsentscheidungen, Vorgaben zur LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 18 von 36
Aspekt Indirekte Umweltauswirkungen Bewertung Sicherung und Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustands Rechtsangelegenheiten im Umweltschutz Stellungnahmen für Gesetzgebungsverfah- ren und Wahrnehmung der Prozessvertre- Minimierung der schädlichen tung vor gerichtlichen Instanzen, Ord- Umwelteinwirkungen, Ressour- wesentlich nungswidrigkeitsverfahren in den Bereichen censchonung Arbeits-, Umwelt-, Wasser-, Immissions- schutz-, Naturschutz- und Abfallrecht Umweltbereitschaft Die Umweltbereitschaft ist eingerichtet, um Minimierung der schädlichen bei Schadensereignissen, die die Umwelt wesentlich Umwelteinwirkungen gefährden, rund um die Uhr reagieren zu können Umweltbildung/ Umweltinformation Öffentlichkeitsarbeit und Bildung sowie Sensibilisierung sowie Informati- Veröffentlichung von Publikationen zu ver- on der Öffentlichkeit und Betriebe wesentlich schiedenen Fachgebieten wie Abfall, Was- zu Umweltaspekten ser, Natur, Immissionen Umweltmonitoring Bereitstellung und Visualisierung von Daten Minimierung von Umweltbelas- über Umweltzustand und Dokumentation tungen, Beeinflussung des Um- wesentlich über dessen Entwicklung zur Kontrolle der weltbewusstseins Umweltqualität; Radiologische Umwelt- überwachung Wasserwirtschaft Vollzug von Gesetzen und Verordnungen Verminderung der Risiken und zum Schutz des Wassers, konzeptionelle Schutz vor Umweltkatastrophen; wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Vermeidung von Umweltrisiken, wesentlich Planungen einschl. Genehmigungsverfah- insbesondere Schädigung des ren und Stellungnahmen; Wasserversor- Grund- und Oberflächenwassers gung und Abwasserentsorgung; Hochwas- sermeldedienst; Wasserrahmenrichtlinie Die originäre Aufgabe der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts besteht darin, in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsschutz mit Hilfe von Verwaltungs- und Planungs- entscheidungen dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen, indem dadurch Verbesserungen des Umweltzustands angestrebt und Umweltbelastungen verringert werden. Durch Beratung und Information, ferner durch die Gremienarbeit auf Bund-Länder-Ebene, aber auch im Saarland verursachen die Aktivitäten des LUA wesentliche indirekte Umweltauswirkun- gen. LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 19 von 36
Darüber hinaus tragen Besucher und Lieferanten des Landesamts, die i.d.R. mit dem eigenen Pkw/Lkw anreisen, durch Emissionen von klimarelevanten Treibhausgasen und fossilem Res- sourcenverbrauch zu nicht wesentlichen indirekten Umweltauswirkungen bei. Ebenso sind die indirekten Umweltauswirkungen durch Druckaufträge an Externe (Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie) und durch beauftragte Fremdfirmen v.a. zur Wartung und In- standhaltung (gelegentlich Bauabfälle) als nicht wesentlich einzustufen. Die genannten Tätigkeiten des LUA, wie z.B. die Prüfungen im Rahmen der IED-Richtlinie (siehe Kapitel 6.2.1) tragen so zur Verbesserung der Umweltqualität durch Hinweise und Vorgaben an Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit bei. 6.2.1 IED-Prüfungen Die Industrieemissionsrichtlinie (engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED) ist eine EU- Richtlinie, die die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Indust- rieanlagen innerhalb der Europäischen Union zum Gegenstand hat. Sie wurde vom Europäischen Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Übergeordnetes Ziel ist es, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen zu minimieren oder gar zu vermeiden. Für Deutschland als europäische Industrienation hat die Industrieemissionsrichtlinie somit eine be- sondere Bedeutung inne. Demnach wurde die Richtlinie durch die Novelle bestehender Gesetze umgesetzt, insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Wasserhaus- haltsgesetzes (WHG) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Das LUA ist nach § 1 der saarländischen Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (ZVO-BImSchG- TEHG) die Überwachungsbehörde für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 1 der 4. BImSchV - mit Ausnahme derer, die von der Bergbehörde überwacht werden. Zudem ist das LUA nach § 2 Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfRZustV Saarland) zuständige Überwa- chungsbehörde für alle Deponien. Die Überwachung der wasserrechtlichen Zulassungen und Anlagen obliegt nach § 103 des saarländischen Wasserhaushaltsgesetzes (SWG) ebenfalls dem LUA. Das LUA als Überwachungsbehörde erstellt und aktualisiert regelmäßig auf der Grundlage eines Überwachungsplans (nach § 52a BImSchG, § 47 Abs. 7 Satz 1 KrWG i.V.m. § 22a DepV und § 100 Abs. 2 WHG i.V.m. § 9 Abs.1 IZÜV) und mittels anlagenscharfer Risikobewertung das Überwachungsprogramm für alle Anlagen seines Zuständigkeitsbereichs. Die Inspektionshäu- figkeit wird prinzipiell initial auf der Grundlage der zu beurteilenden Umweltrisiken festgelegt. Sie darf ein Jahr bei Anlagen der Risikostufe I (höchste) und drei Jahre bei Anlagen der Risiko- stufe III (niedrigste) nicht überschreiten (aus: MUV (2015): Überwachungsplan des Saarlandes). In den Jahren von 2018 bis 2021 wurde folgende Anzahl von IED-Anlagen durch Vor-Ort-Inspek- tionen geprüft: Geprüfte IED-Anlagen 2018 2019 2020 2021 Anzahl 60 51 36 49 LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 20 von 36
6.3 Kernindikatoren Für die wesentlichen und direkten Umweltauswirkungen hat das LUA nach EMAS III und unter Berücksichtigung des Referenzdokuments für die öffentliche Verwaltung2 die geforderten Kern- indikatoren abgeleitet. Die dargestellten Verbräuche beziehen sich auf das Vollzeitäquivalent (VZÄ)3 des LUA am Standort Don-Bosco-Str. 1. Kernindikatoren Einheit 2018 2019 2020 2021 Kernindikator Energieeffizienz MWh / 1 VZÄ 8,192 8,581 8,676 8,445 (ges. Energieverbrauch/ Vollzeitäquivalent) Es ist eine klare zunehmende Tendenz erkennbar (2018-2020), was auf den Laborausbau in 2018 zurückgeführt werden kann. Der Gesamtenergieverbrauch erhöhte sich im Jahr 2021 auf 1.637 MWh; in 2020 belief sich der Gesamtenergieverbrauch noch auf 1.520 MWh. Der in 2021 gestiege- ne Verbrauch von Erdgas und von Kraftstoffen (Benzin, Diesel), aber auch der geringere Aufwand für Strom sowie die Erhöhung der VZÄ bewirkten diesen Effekt. Es ist weiter davon auszugehen, dass der tatsächliche Mehrverbrauch an Erdgas auf das in der Gefährdungsbeurteilung des LUA nach ArbSchG zur Corona-Situation seit Anfang Mai 2020 geforderte regelmäßige Lüften der Büro- räume zurückzuführen ist. Kernindikator Energieherkunft 2 (Anteil Erneuerbarer Energien an Strom/ % 31,038 30,751 29,489 25,964 Wärme) Der Anteil erneuerbarer Energien lag bei knapp über einem Viertel, da seit 2014 die gesamte Lan- desverwaltung Ökostrom bezieht. Der Anteil von Erneuerbaren Energien beim Strom kann nicht mehr gesteigert werden, so dass ein Anstieg der Wärmeenergie eine negative Tendenz ergibt. Kernindikator Materialeffizienz Blatt / 3 (Papierverbrauch/ Vollzeitäquivalent aller VZÄ / Ar- 16,835 18,209 16,853 14,154 drei Standorte/ Arbeitstag) beitstag Für die Periode 2019 (1,14 Mio. Blatt) bis 2021 (0,92 Mio. Blatt) wurde das angestrebte Umweltziel einer weiteren Verringerung des Papierverbrauchs verwirklicht. Im Jahr 2021 sind der absolute und relative Papierverbrauch des LUA gesunken. Eine standortbezogene Zuordnung ist derzeit noch nicht umgesetzt. Der Indikator 3 zeigt auf, dass der Leistungsrichtwert im EU-Referenzdokument für die tägliche Anzahl des verbrauchten Büropapiers pro Vollzeitäquivalent mit weniger als 15 Blättern sich auf das Abfallaufkommen in Bürogebäuden der öffentlichen Verwaltung bezieht. Der Papier- verbrauch aller drei Standorte des LUA mit den vielfältigen Tätigkeiten liegt mit 14,2 Blättern knapp darunter. Kernindikator Emissionen 1* t CO2eq / 4 1,580 1,619 1,628 1,637 (ges. Treibhausgase**/ Vollzeitäquivalent) VZÄ Da seit 2014 die gesamte Landesverwaltung Ökostrom bezieht, darüber hinaus im Jahr 2021 die Emissionen durch Bahnreisen weiter sanken, die Emissionen durch Erdgasverbrauch und Kraftfahr- zeugreisen weiter stiegen, belief sich die gesamte CO2-Belastung durch das LUA auf den höchsten Wert seit 2016 (317,5 t). Durch den starken Anstieg der Emissionen durch Erdgas sowie durch die Erhöhung der VZÄ bildet sich der Effekt 2021 ab (siehe Erklärung zu KI 1). 2 Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19.12.2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Um- weltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verord- nung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). 3 Vollzeitäquivalent (VZÄ): Arbeitszeit einer Voll-/Teilzeit-Beschäftigung geteilt durch die Arbeitszeit einer Vollzeit-Beschäftigung. LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 21 von 36
Kernindikatoren Einheit 2018 2019 2020 2021 Kernindikator Emissionen 2* 5 kg / VZÄ 1,267 1,245 1,196 1,208 (gesamte Luft-Emissionen***/ VZÄ) Ein Anstieg in 2021, da der besonders wirksame Erdgasverbrauch sich in dieser Zeit erhöht hat. Biodiversität 6.1 m2 / VZÄ 62,962 65,246 68,022 61,444 (Gesamtfläche/ Vollzeitäquivalent) Biodiversität 6.2 m2 / VZÄ 35,608 36,900 38,470 34,750 (versiegelte Fläche/ Vollzeitäquivalent) Biodiversität 6.3 m2 / VZÄ 27,354 28,346 29,552 26,694 (naturnahe Fläche/ Vollzeitäquivalent) Keine absolute Veränderung der Flächen, lediglich Schwankungen in der Belegschaft, wodurch eine scheinbare negative (6.3) oder positive (6.1, 6.2) Tendenz entsteht. Abfall 1 7.1 t / VZÄ 0,135 0,163 0,148 0,107 (Gesamtabfall/ Vollzeitäquivalent) Abfall 2 7.2 kg / VZÄ 1,205 1,249 1,302 1,176 (gefährlicher Abfall/ Vollzeitäquivalent) Der Wert des Gesamtabfalls hat sich positiv entwickelt, da es im Jahr 2021 eine Abnahme an Bio- müll, Elektronikschrott und Sperrmüll aufgrund von technischer und sonstiger Erneuerung gegeben hat. Ein Anstieg der Vollzeitäquivalente hat diesen Effekt verstärkt. Mit 107 kg/VZÄ (Indikator 7.1) wird der im EU-Referenzdokument für das Abfallaufkommen in Bürogebäuden der öffentlichen Ver- waltung aufgeführte Leistungsrichtwert (weniger als 200 kg/VZÄ) unterschritten. Vor-Ort erzeugte Energie aus erneuerba- kWh / m2 8.1 ren Energiequellen 1 2,791 6,472 6,620 6,054 / Jahr (pro Einheit Grundfläche) Vor-Ort erzeugte Energie aus erneuerba- 8.2 ren Energiequellen 2 % 0,515 1,141 1,171 1,002 (Anteil am Gesamtenergieverbrauch) Vor-Ort erzeugte Energie aus erneuerba- 8.3 ren Energiequellen 3 % 1,658 3,709 3,972 3,860 (Anteil am Gesamtstromverbrauch) Als weiteres Umweltziel wird die Eigenstromerzeugung mit Photovoltaik verfolgt, in dem auf den drei Dienstgebäuden des LUA im Jahr 2018 jeweils Photovoltaikanlagen installiert wurden. Die PV- Anlage am Standort Don-Bosco-Str. ist voll einsatzfähig. Wesentliche Steigerungen des Anteils vor- Ort-erzeugter Energie sind nicht zu erwarten. E-Kfz: E-Kfz: E-Kfz: E-Kfz: Elektrofahrzeuge im Fuhrpark 1,786 1,786 3,704 3,774 9 (Anteil bezogen auf die Gesamtzahl der % E-Bikes: E-Bikes: E-Bikes: E-Bikes: Fahrzeuge im Fuhrpark) 5,357 5,357 5,556 5,660 Zur Verringerung des Treibstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen wurden im Jahr 2018 ein Elek- trofahrzeug (E-Auto) und drei Elektrofahrräder (zwei Pedelecs, ein Lastenfahrrad) angeschafft. Da- mit verbunden ist die Errichtung einer E-Tankstelle im Innenhof des Dienstgebäudes Don-Bosco- Str. 1. Die Anschaffung eines weiteren E-Fahrzeugs erfolgte im Jahr 2020. Der Austausch von Ver- brennerfahrzeugen durch E-Automobile wird ergänzt durch den Einsatz von E-Bikes, deren Anzahl nicht mehr stark ansteigen dürfte. * Berechnung der Werte mittels gemis 4.6 (UBA); ** aus Heizung, Strom und Dienstreisen; *** aus Heizung und eigenem Kraft- stoffverbrauch LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 22 von 36
6.4 Umweltdaten 00 Flächen 2018 2019 2020 2021 Standort: Don-Bosco-Str. 1 m² 11.914 11.914 11.914 11.914 Grundstück-Gesamtfläche davon versiegelte Fläche m² 6.738 6.738 6.738 6.738 davon naturnahe Fläche m² 5.176 5.176 5.176 5.176 Standort: Don-Bosco-Str. 1 m² 7.433 7.433 7.433 7.433 Gebäude-Nettogrundfläche Gesamt-Gebäude-Nettogrundfläche m² 7.433 7.433 7.433 7.433 LUA 01 Mitarbeiterzahlen/ Vollzeitäquivalente 2018 2019 2020 2021 Standort: Don-Bosco-Str. 1 204 203 200 209 Mitarbeiter/innen (MA) Standort: Don-Bosco-Str. 1 189,2 182,6 175,2 193,9 Vollzeitäquivalente (VZÄ) Standort: Lehmkaulweg 61 (MA) 64 65 58 57 Standort: Am Tummelplatz 5 (MA) 11 13 18 17 Mitarbeiter LUA, gesamt 279 281 276 283 02 Energie/ Wasser Wärme 2018 2019 2020 2021 4 Klimafaktor 1,09 1,03 1,13 0,97 Standort: Don- Gas Verbrauch 810.330,000 851.074,000 863.174,000 968.513,000 Bosco-Str.1 [kWh] Verbrauch [kWh] witte- 883.947,691 877.105,602 974.427,538 938.113,795 rungsbereinigt wb pro VZÄ 4.282,362 4.660,865 4.928,199 4.994,910 [kWh/VZÄ] pro VZÄ 4.671,411 4.803,426 5.563,389 4.838,132 [kWh/VZÄ] wb pro m² 109,018 114,499 116,127 130,299 [kWh/m²] pro m² 118,922 118,002 131,095 126,209 [kWh/m²] wb Summe Standort: Verbrauch Gas 883.947,691 877.105,602 974.427,538 938.113,795 Don-Bosco- [kWh] wb Str. 1 4 nach IWU (3 gewichtete Wetterstationen) für PLZ 66119 LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 23 von 36
Strom 2018 2019 2020 2021 Standort: Strom Verbrauch 364.716,000 377.937,000 360.992,000 339.659,000 Don-Bosco- [kWh] Str. 1 dav. eigener- zeugter Strom 6.046,000 14.019,000 14.340,000 13.112,000 (PV) [kWh] pro VZÄ 1.927,420 2.069,754 2.061,045 1.751,723 [kWh/VZÄ] pro m² 49,067 50,846 48,566 43,932 [kWh/m²] Wasser 2018 2019 2020 2021 Standort: Was- Verbrauch [m³] 2.056,000 1.365,000 1.214,000 947,000 Don-Bosco- ser pro VZÄ Str. 1 10,865 7,475 6,931 4,884 [m³/VZÄ] 03 Fuhrpark Dienstfahrzeuge - Jahresvergleich 2018 2019 2020 2021 Verbrauch [l] 37.974,000 36.398,060 28.291,790 33.963,980 Gefahrene Strecke [km] 449.799,000 442.202,000 394.048,000 406.447,000 Verbrauch pro 100 km [l/100 km] 8,442 8,231 7,180 8,356 Verbrauch E-Fahrzeuge [kWh] 802,480 1.039,300 1.657,410 1.890,930 Gefahrene Strecke E-Fahrzeuge [km] 4.578,000 7.905,000 6.750,000 7.969,000 Verbrauch pro 100 km E-Fahrzeuge 17,529 13,147 24,554 23,729 [kWh/100 km] Verbrauch pro 100 km gesamt 82,714 75,281 74,139 79,903 [kWh/100 km] 04 Abfall und Wertstoffe 2018 2019 2020 2021 Papier [kg] 4.120 4.590 6.460 3.310 Gemischte Siedlungsabfälle [kg] 10.270 8.120 7.210 6.790 Biomüll [kg] 5.616 7.200 4.464 4.320 Elektronikschrott [kg] 1.018 3.178 1.373 1.340 Betriebsmittel, ölhaltig [kg] 228 228 228 228 Sonstiger gefährlicher Abfall 0 0 0 0 (Laborchemikalien) [kg] Sperrmüll [kg] 2.940 5.080 2.740 2.360 Aktenvernichtung [kg] 1.369 1.369 3.524 2.418 Der jährliche spezifische Wärmeverbrauch pro m2 (witterungsbereinigt) verringerte sich im Jahr 2021 auf 126 kWh. Es ist weiter davon auszugehen, dass der tatsächliche Mehrverbrauch auf das in der Gefährdungsbeurteilung des LUA nach ArbSchG zur Corona-Situation seit Anfang Mai 2020 geforderte regelmäßige Lüften der Büroräume zurückzuführen ist. Daher konnte das Ziel, den Heizenergieverbrauch von 2021 bis 2023 gegenüber 2019 um 10 % zu reduzieren, nicht er- reicht werden. LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 24 von 36
Der Stromverbrauch pro Vollzeitäquivalent konnte im Jahr 2021 wiederholt unter 2.000 kWh (1.752 kWh) gehalten werden. Im Jahr 2021 lag der gesunkene Gesamtstromverbrauch des Dienstgebäudes Don-Bosco-Str. 1 wiederum unter 400.000 kWh. Das formulierte Umweltziel der Reduktion des Verbrauchs von Strom um 1 % von 2019 bis 2021 wurde v.a. durch pande- miebedingtes Home Office weit übertroffen. Der Wasserverbrauch im Jahre 2021 konnte ebenfalls stark gesenkt werden. Der im EU-Refe- renzdokument aufgeführte Leistungsrichtwert von unter 6,4 m³/ VZÄ für Bürogebäude wird trotz der Labor- und Waschhallennutzung im LUA mit 4,9 m³/ VZÄ unterschritten. Der Fuhrpark stellt eine relevante Umweltauswirkung dar. Die Wahrnehmung der vielfältigen, auch fristgebundenen Aufgaben als Vollzugsbehörde für das gesamte Saarland, insbesondere die Außendiensttätigkeiten wie Kontrollen von gewerblichen Einrichtungen und Baustellen, Ortsbesichtigungen und Probenahmen in der freien Landschaft, machen die Nutzung der Dienst- fahrzeuge des LUA erforderlich. Das 2014 eingeführte elektronische Dienstwagen-Reservie- rungsprogramm ermöglicht eine effiziente Steuerung des Gebrauchs der Dienstwagenflotte. Die gefahrenen Strecken der Dienstfahrzeuge haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Kraft- stoffverbrauch der Dienstfahrzeuge des LUA ist im Jahr 2021 ebenfalls gestiegen; der Verbrauch pro 100 Kilometer ist über 8 l angestiegen. Mit 8,356 l/ 100 km in 2021 ist das Ziel (7,5 l) ver- fehlt worden. Dabei betrug der Durchschnittsverbrauch der Fahrzeuge des allgemeinen Fuhr- parks (Pkw) 6,178 l/ 100 km, während der übrige Fuhrpark (Kasten- und Sonderfahrzeuge mit Kofferaufbau) einen Durchschnittsverbrauch von 9,054 l/ 100 km bewirkte. 05 EDV-Ausstattung Gerät Dez. 2018 Dez. 2019 Dez. 2020 Dez. 2021 Notebook (2) 34 44 300 300 PC 75 75 75 75 Thin Clients (15 W) 130 10 0 0 Thin Clients (3 W) 130 260 270 270 Monitor (TFT) 350 430 500 500 Drucker 205 210 215 215 06 Verbrauchsmaterialien (Beschaffung) Papier 2018 2019 2020 2021 Papier [Blatt] 1.070.000 1.142.500 1.012.500 920.500 Quote Recycling-Papier [%] 0 100 100 100 Quote FSC-Papier [%] 100 0 0 0 [Blatt] 1.070.000 1.142.500 1.012.500 920.500 Gesamtverbrauch [kg] 5.350 5.713 5.063 4.603 Gesamtverbrauch [Blatt/VZÄ/ pro Vollzeitäquivalent 16,835 18,209 16,853 14,154 Arbeitstag] pro Arbeitstag LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 25 von 36
Produkt [Stück] 2018 2019 2020 2021 Ordner 1.170 1.020 1.210 750 Toner 265 224 204 193 Tintenpatronen 2 5 8 14 Im LUA werden pro Vollzeitäquivalent erhebliche Mengen an Papier verbraucht. Je nach Erfor- dernissen ist der Jahresverbrauch nur bedingt beeinflussbar. Für die Periode 2019 (1,14 Mio. Blatt) bis 2021 (0,92 Mio. Blatt) wurde das angestrebte Umweltziel einer weiteren Verringerung des Papierverbrauchs verwirklicht. Im Jahr 2021 sind der absolute und relative Papierverbrauch des LUA gesunken. Im Jahr 2019 wurde die Umstellung auf ein Recyclingpapier, das mit dem Blauen Engel („aus 100 % Altpapier“) sowie dem EU-Ecolabel ausgezeichnet ist, vorgenommen. Für die Hygienepa- piere erfolgte ebenfalls eine Umstellung auf Recyclingpapier. Mit der EDV-Ausstattung des Landesamts ist ein signifikanter Stromverbrauch durch Rechner und Server incl. Kühlung verbunden. 07 Dienstreisen5 [km] Verkehrsmittel 2018 2019 2020 2021 Bahn [km] 56.648,000 57.593,166 17.851,384 4.608,003 Privat- und Dienst-Kfz Pkw 490.975,000 470.574,000 422.733,000 432.785,000 [km] Kurz-/ Mittel-/ Lang- Flugzeug 8.008,000 4.576,000 1.144,000 0,000 streckenflug [km] Summe 555.631,000 532.743,166 441.728,384 437.393,003 Summe pro Vollzeitäquivalent 2.168,105 2.105,704 1.823,440 1.667,975 [km/VZÄ] 08 CO2-Emissionen Emissionen durch Erdgas, nicht wb 2018 2019 2020 2021 pro Kilowattstunde [gCO2/kWh] 234 234 234 234 absolut [t] - Gesamt 189,617 199,151 201,983 226,632 Emissionen durch Strom 2018 2019 2020 2021 pro Kilowattstunde [gCO2/kWh] 0,00 0,00 0,00 0,00 absolut [t] - Standort: Don-Bosco-Str. 1 0,00 0,00 0,00 0,00 absolut [t] - Gesamt 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Für die Dienstreisen mit Bahn und Flugzeug (Kurz-/ Mittelstreckenflug) lagen wegen der Einrichtung der neuen Zentralen Lan- desreisestelle keine Daten für das Jahr 2016 vor; deshalb wurde hilfsweise der Mittelwert der letzten vier Jahre (2012 bis 2015) gebildet. Im Jahr 2017 wurden für die Kurz-/ Mittelstreckenflüge die wegen der Umstellung in der Zentralen Landesreisestelle vorhandenen Halbjahresdaten auf ein ganzes Jahr hochgerechnet. Seit 2017 werden die Dienstreisen-Strecken mit der Bahn über den Bahnkilometerpreis ermittelt. LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc 26 von 36
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