2022 Aktualisierte Umwelterklärung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - Saarland.de

 
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2022 Aktualisierte Umwelterklärung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - Saarland.de
Aktualisierte
Umwelterklärung
des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz

             2022

Landesamt für Umwelt-
und Arbeitsschutz
2022 Aktualisierte Umwelterklärung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz - Saarland.de
Inhaltsverzeichnis
Vorwort .................................................................................................................................................................................................. 3

1.             Umweltleitlinien ................................................................................................................................................................ 4

2.             Das LUA ................................................................................................................................................................................... 5

3.             Der validierte Standort .................................................................................................................................................. 8

4.             Organisationsplan......................................................................................................................................................... 11

4.1            Kontext der Organisation .......................................................................................................................................... 12

4.2            Stakeholder mit Umweltrelevanz ......................................................................................................................... 12

5.             Der Weg zu EMAS ........................................................................................................................................................... 13

6.             Umweltauswirkungen ................................................................................................................................................. 15

6.1            Direkte Umweltauswirkungen ................................................................................................................................ 15

6.1.1          Beschaffungsrichtlinien ............................................................................................................................................ 17

6.1.2          Nistmöglichkeiten für Mauersegler ..................................................................................................................... 17

6.2            Indirekte Umweltauswirkungen ........................................................................................................................... 18

6.2.1          IED-Prüfungen................................................................................................................................................................. 20

6.3            Kernindikatoren ............................................................................................................................................................. 21

6.4            Umweltdaten .................................................................................................................................................................... 23

7.             Umweltprogramm ......................................................................................................................................................... 28

7.1            Umweltprogramm 2021 - 2023 ............................................................................................................................ 28

8.             Erklärung des Umweltgutachters ........................................................................................................................ 34

Impressum ........................................................................................................................................................................................ 35

LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc                                                                                                                                                                        2 von 36
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Vorwort
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) sorgt als
Vollzugs-, Überwachungs- und Fachbehörde im Bereich des
Umweltverwaltungsrechts nicht nur für umweltgerechte
Lebensbedingungen und menschengerechte Arbeitsplätze, son-
dern trägt damit in erheblichen Maße zur nachhaltigen, umweltver-
träglichen und wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes bei.

Die Teilnahme am Umweltmanagementsystem EMAS hilft uns dabei, unsere eigenen, direkten Um-
weltauswirkungen am Standort Don-Bosco-Str. systematisch zu erfassen und zu verbessern.

Nach dem Jahr 2020 war im Jahr 2021 der Arbeitsalltag im LUA ebenfalls durch die Coronabe-
dingten Restriktionen geprägt. Maßnahmen des Umweltprogramms konnten noch nicht umgesetzt
werden. Der Gesamtenergieverbrauch und die Emissionen erhöhten sich, da der Erdgas- und Kraft-
stoffverbrauch anstieg, so dass sich die gesamte CO2-Belastung durch das LUA auf den höchsten
Wert seit 2016 belief. Dies nehmen wir zum Anlass, um unseren Erdgasverbrauch erneut zu über-
prüfen und in der jetzigen Zeit der Energiekrise weitere Energieeinspar¬maßnahmen umzusetzen.
Dabei kommt nicht nur den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Energieeinsparung in den
Verordnungen der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung eine große Bedeutung zu,
sondern auch den ergänzenden Vorschlägen von den Beschäftigten des LUA.

In der vorliegenden Umwelterklärung unterrichten wir Sie auch über die Fortschritte, die bei der
Umsetzung unserer Maßnahmen gemacht wurden. Im Jahr 2021 ist der Papierverbrauch des LUA
gesunken; der Verbrauch an Strom und Wasser hat sich verringert.

Ohne den aktiven Beitrag unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unsere Erfolge auf dem Ge-
biet von EMAS nicht möglich. Ihnen allen danke ich deswegen an dieser Stelle für Ihr großes Enga-
gement und ermuntere Sie, an der Verwirklichung unserer ehrgeizigen Umweltziele mitzuarbeiten.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und freue mich, wenn Sie sich im Internet über
unsere zahlreichen Umweltaktivitäten informieren.
Saarbrücken, im November 2022

Dr. Joachim Sartorius
Amtsleiter des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz

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1.Umweltleitlinien
Auch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat eine gesellschaftliche Verantwortung,
die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern, die nachhaltige Entwicklung zu fördern und den
Umweltschutz als Selbstverständlichkeit im Denken und Handeln aller zu verankern. Daher sind
wir bemüht, durch ökologisches, verantwortungsbewusstes Handeln die Belastungen für
Mensch und Umwelt zu minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz auf Basis eines scho-
nenden Umgangs mit den Energieressourcen zu leisten. Aufgrund dieser Verantwortung ver-
pflichten wir uns zu folgenden Umweltleitlinien:

1. Wir betrachten Umweltschutz als wichtigen Bestandteil unserer Behördenführung und stel-
   len sicher, dass er in allen Funktionen und auf allen Ebenen in konkrete Ziele und Verhal-
   tensregeln umgesetzt wird.
2. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigsten Partner bei allen Maßnahmen
   zum Schutz der Umwelt. Wir werden sie im Rahmen unserer Möglichkeiten laufend unter-
   richten, informieren, schulen und so ausstatten, dass sie ihre Leistungen unter den best-
   möglichen Arbeitsbedingungen erbringen können und die Belastung der Umwelt auf ein un-
   umgängliches Maß reduziert wird. Wir setzen uns zum Ziel, Eigeninitiative und Umweltbe-
   wusstsein durch gegenseitige Information und zielgerichtete Aus- und Weiterbildung zu
   fördern.
3. Wir sind bestrebt, alle Stoffe und Einrichtungen, die die Umwelt belasten, zu vermeiden o-
   der zu verringern. Nach Möglichkeit werden verbrauchte Stoffe und Materialien einem Ver-
   wertungskreislauf zugeführt. Wir sind bestrebt, Lieferanten sowie Unternehmen, die für uns
   tätig sind, zur Einhaltung der gleichen Umweltvorgaben und -normen, wie wir diese selbst
   anwenden, zu verpflichten.
4. In Fragen des Umweltschutzes praktizieren wir einen offenen Umgang mit der Öffentlich-
   keit. Wir informieren sie regelmäßig über die von unserer Behörde ausgehenden Umwelt-
   auswirkungen.
5. Wir verpflichten uns zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistungen. Um dies zu
   gewährleisten, richten wir ein Umweltprogramm ein, das permanent fortgeschrieben wird.
   In diesem Programm werden die aus den wiederkehrenden Umweltprüfungen resultieren-
   den Mängelbefunde und Maßnahmen als Umweltziele definiert.
6. Wir verpflichten uns, die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten. Unser
   Rechtsverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert.
7. Wir erfassen und bewerten die von unseren Tätigkeiten und Dienstleistungen verursachten
   Umweltauswirkungen regelmäßig nach unserem internen Umweltstandard.
8. Wir sehen zahlreiche Überschneidungen und Ergänzungen zwischen Umwelt- und Arbeits-
   schutz. Auch im Arbeitsschutz streben wir einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess an.
Saarbrücken, den 21.09.2022
gez. Dr. Joachim Sartorius                                 gez. Jörg Simon
Amtsleiter                                                 Personalratsvorsitzender
des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz

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2.Das LUA
Aufgaben und Tätigkeiten
Das LUA ist organisatorisch untergliedert in fünf Geschäftsbereiche (GB) mit insgesamt 19
Fachbereichen (FB):
   •   GB 1 – Zentrale Aufgaben
   •   GB 2 – Wasser
   •   GB 3 – Natur- und Umweltschutz
   •   GB 4 – Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz
   •   GB 5 – Umweltanalytik.

Aktuell sind ergänzend folgende Stabsstellen eingerichtet:
   •   Genehmigungslotse als Koordinationsstelle für Verfahren mit Geschäftsbereich übergrei-
       fender Beteiligung sowie Anfragen von Presse, Politik u.a.
   •   Qualitätsmanagement.

Beim LUA ist auch die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) bzw. Benannte Stelle 0114 (NB) für
bestimmte Messgeräte angesiedelt.

Ferner sind im LUA die gesetzlich vorgeschriebenen Interessensvertretungen gebildet:
   •   Personalrat,
   •   Frauenbeauftragte sowie
   •   Schwerbehindertenvertretung.

Es sind Beauftragte für den Daten- und Strahlenschutz benannt, ebenso für die Bereiche BGM,
Umweltmanagement und IT-Sicherheit.

Das LUA veröffentlicht regelmäßig aktualisiert ein Organigramm mit den Bezeichnungen der Or-
ganisationseinheiten sowie einen Geschäftsverteilungsplan, in dem die Aufgabeninhalte detail-
liert dargestellt sind.

Das LUA nimmt in vielfältiger Hinsicht Zuständigkeiten als Vollzugs-, Überwachungs- und
Fachbehörde im Bereich des Umweltverwaltungsrechts wahr. Exemplarisch zu nennen sind fol-
gende Bereiche:
   •   Grundwasserschutz
   •   Schutz der Oberflächengewässer/ Gewässerunterhaltung/ Abwasserbewirtschaftung/
       Gewässerökologie
   •   Hochwasserschutz
   •   Vor- und Nachsorgender Bodenschutz/ Altlasten
   •   Geologie („Staatlicher Geologischer Dienst“)
   •   Natur- und Artenschutz

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•   Immissionsschutz
   •   Strahlenschutz
   •   Kreislaufwirtschaft („Abfallwirtschaft“)
   •   Betrieblicher, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz
   •   Technischer und stofflicher Arbeitsschutz
   •   Technischer Verbraucherschutz
   •   Mess- und Eichwesen
   •   Schornsteinfegerwesen (hier: Vergabe der Kehrbezirke).

Als Vollzugsbehörde überwacht das LUA die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und er-
teilt eine Vielzahl von Genehmigungen, Erlaubnissen, Bewilligungen oder Zulassungen etc., z.B.
für
   •   Grundwasseraufschlüsse/ Gewässerbenutzungen
   •   Wasserversorgungsanlagen
   •   Abwasseranlagen
   •   Einleitungen in Gewässer bzw. öffentliche Abwasseranlagen
   •   Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
   •   Eingriffe in Natur und Landschaft
   •   Genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG (Windkraftanlagen, Steinbrüche, Ab-
       fallbehandlungsanlagen u. a.)
   •   Umgang mit schwach radioaktiven Materialien
   •   Deponien
   •   Systeme im Sinne des VerpackG
   •   überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (z.B.
       Dampfkessel, Druckbehälter, Füllanlagen)
   •   Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit für Schwangere.

In vielen Fällen, in denen das LUA selbst nicht Genehmigungsbehörde bzw. federführende Be-
hörde ist, wie z.B. in Bauordnungsverfahren, Bauleitplanverfahren, Verfahren nach dem Berg-
recht, dem Eisenbahnrecht (u.a.), stellt das LUA in Form von Stellungnahmen seine fachliche
Expertise in den öffentlichen Belangen in seiner Zuständigkeit zu den jeweils beantragten Vor-
haben zur Verfügung bzw. erteilt in Einzelfällen ein erforderliches Einvernehmen. Darüber hin-
aus steht das LUA den Bürgerinnen und Bürgern, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie
Arbeitgebern, Kammern und Verbänden sowie sonstigen Körperschaften des öffentlichen
Rechts als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Das LUA betreibt im Rahmen der Vorsorge eigene Messnetze. Hier zu nennen sind ein Grund-
wasser-Pegelnetz, Pegel an Oberflächengewässern, das Immissionsmessnetz Saar (IMMESA),
Flächen zum Forstmonitoring, Wetterstationen und mobile und stationäre Messstationen für die
Umweltradioaktivität.

Das LUA besitzt eigene Laboreinheiten, in denen in Grund-, Oberflächen- und Abwasser, Boden
und Luft Untersuchungen auf anorganische und organische Parameter sowie im Rahmen der
Lebensmittelüberwachung auf Inhaltsstoffe von Pflanzenschutz- und Tierarzneimitteln durchge-
führt werden. Daneben gibt es spezielle Laboreinheiten, in denen Untersuchungsverfahren zur
Ermittlung der biologischen und limnologischen Gewässergüte etabliert sind bzw. Messungen

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zur Ermittlung der Radioaktivität von Umweltproben im Rahmen der Strahlenschutzvorsorge
bzw. der Überwachung des AKW Cattenom vorgenommen werden.

Das LUA unterrichtet als Hochwassermeldezentrum Bürgerinnen und Bürger sowie Industrie,
Handel und Verkehr bei der Einschätzung und Vorhersage von Hochwasserereignissen und un-
terhält eine Umweltbereitschaft, um bei Schadensereignissen rund um die Uhr reagieren zu
können.

Um den vielfältigen Herausforderungen auch qualitativ gerecht werden zu können, hat das LUA
sich in zunehmend mehr Bereichen der Aufgabe verpflichtet, Qualitätsmanagementsysteme ein-
zuführen, zu „leben“ und sich regelmäßig den entsprechenden Audits durch interne bzw. exter-
ne Stellen (DAkkS, Eichdirektionen der Bundesländer) zu stellen. Hier sind zu nennen:
   •   Umweltanalytik (Geschäftsbereich 5)
   •   Lebensmittelanalytik (Geschäftsbereich 5)
   •   Mess- und Eichwesen (Geschäftsbereich 4)
   •   Luftgütemessnetz (Geschäftsbereich 3)
   •   Strahlenschutzlabor (Geschäftsbereich 3)
   •   Medizinprodukteüberwachung (Geschäftsbereich 4).

Das LUA ist mit dem Siegel „Familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet. In diesem Zu-
sammenhang steht den Beschäftigten eine zertifizierte „Pflegelotsin“ sowie zwischenzeitlich
auch ein zertifizierter „Elternlotse“ bei Bedarf beratend zur Seite.

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt eine Dienstvereinbarung zur Flexibili-
sierung der Arbeitszeit zur Anwendung. Zudem nimmt nicht erst mit Beginn der Corona-Pande-
mie eine zunehmende Zahl an Beschäftigten des LUA die Möglichkeit von alternierender Telear-
beit wahr.

Folgende genannte Organisationseinheiten des LUA sind nicht Gegenstand der EMAS-Validie-
rung, da sie sich nicht am validierten Standort Don-Bosco-Str. 1 befinden:
   •   Luftgütemessnetz, Immissionsmessnetz Saar (IMMESA)
   •   Zentrales Umweltlabor (GB 5)
   •   Konformitätsbewertungsstelle (FB 4.3)
   •   Stabsstelle „Qualitätsmanagement“.

Foto Messfahrzeug

                 Messwagen

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3.Der validierte Standort
        Don-Bosco-Straße 1
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz mit seinen 283 Mitarbeiter/innen1 (2021) ist auf
drei Dienstgebäude an drei Standorten in Saarbrücken verteilt.

Die EMAS-Validierung umfasst das Hauptgebäude des LUA am Standort Don-Bosco-Str. 1, Saar-
brücken. In dem Dienstgebäude arbeiten 209 Mitarbeiter/innen (entspricht 193,9 Vollzeitäqui-
valente).

Das Gebäude wurde von einem katholischen Orden in der Zeit von 1952 bis 1954 als Jugend-
heim erbaut. Nach der Aufgabe des Heims Anfang der 1980er Jahre erfolgte eine Herrichtung
des Gebäudes zur Unterbringung des Staatlichen Straßenbauamts und des Landesamts für Um-
weltschutz, Naturschutz und Wasserwirtschaft. Mitte 1986 zog statt des Straßenbauamts das
Gewerbeaufsichtsamt des Saarlandes ein. Nachdem im Jahr 2005 die Bereiche Arbeits-, techni-
scher Verbraucher- und Immissionsschutz in das Landesamt für Umweltschutz eingegliedert
wurden, hat das Amt die Bezeichnung Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz erhalten.

Das radiologische Labor des LUA war im November 2012 in die Räumlichkeiten in der Don-
Bosco-Str. 1 umgezogen. Durch weitere Ausbauten im Laborbereich an diesem Standort konnte
die zweite im Saarland bis dahin vorhandene Radioaktivitätsmessstelle mit dem radiologischen
Labor des LUA im Jahr 2018 zusammengelegt werden.

Das Gebäude wird als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Saarlandes geführt.

Erkenntnisse über Altlasten liegen nicht vor.

Der Standort liegt in der Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes St. Arnual.

Die Grundstücksgröße umfasst 11.914 m2, wovon 6.738 m2 versiegelt sind (Gebäude mit
2.166 m², Wege, Stellflächen) und 5.176 m2 als Grünfläche vorliegen. Das bedeutet, dass am
Standort ca. 56,6 % der Gesamtfläche versiegelt sind. Die Nettogrundfläche des Gebäudes be-
trägt 7.433 m2.

Die übrigen zwei Dienstgebäude im Lehmkaulweg 61, Saarbrücken (57 Mitarbeiter/innen), und
Am Tummelplatz 5, Saarbrücken (17 Mitarbeiter/innen), sind nicht Gegenstand der EMAS-
Validierung.

1
  incl. Teilzeitkräfte, Anwärter/innen und Auszubildende; ohne Praktikanten/innen, ohne Teilnehmer/innen des Freiwilligen
Ökologischen Jahrs (FÖJ), ohne Freiwillige des Bundesfreiwilligendiensts, ohne Schüler/innen, ohne Mitarbeiter/innen in der
Freistellungsphase der Altersteilzeit.

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Abb.: Vorderseite des Hauptgebäudes Don-Bosco-Str. 1

(Quelle: www.saarland.de/landesamt_umwelt_arbeitsschutz.htm)

Abb.: Lageplan des Gebäudes Don-Bosco-Str. 1

(Quelle: Zora_ZDV_V8)

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Abb.: Gebäude Don-Bosco-Str. 1 vom Winterberg aus gesehen

(Foto: www.saarland.de/landesamt_umwelt_arbeitsschutz.htm)

Abb.: Luftbild des Gebäudes Don-Bosco-Str. 1

(Quelle: Zora_ZDV_V8)

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4.Organisationsplan

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4.1          Kontext der Organisation
Der organisatorische Kontext des Landesamts ist geprägt durch den Status als Vollzugs- und
technische Fachbehörde im Umwelt- und Arbeitsschutz.

Externe Themen wie rechtliche und technologische Weiterentwicklungen, aber auch der Um-
gang mit anderen Behörden, Antragstellern/innen und der Öffentlichkeit setzen den Rahmen,
innerhalb dessen die Mitarbeiter/innen des LUA rechtskonform den Umwelt- und Arbeitsschutz
sicherstellen. Aus diesem Grund sind die besonderen fachlichen Kompetenzen und Fähigkeiten
der Mitarbeiter/innen u.a. durch Fortbildung ausreichend zu sichern und dauerhaft zu erhalten.

Intern wird der Kontext geprägt durch erforderliche effiziente, rechts- und umweltkonforme
Dienstleistungen des Landesamts. Deshalb wird im LUA ein hoher Wert auf die Kompetenz der
Mitarbeiter/innen und auf die Fachkräftesicherung gelegt.

4.2          Stakeholder mit Umweltrelevanz
Neben den amtsinternen Anforderungen von der Amtsleitung und allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern bezüglich eines gut funktionierenden Umweltmanagements innerhalb des Landes-
amts sind folgende Stakeholder wesentlich, die Erwartungen haben bezüglich einer effizienten,
rechts- und umweltkonformen Aufgabenwahrnehmung des Landesamts:

   •   Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV)

   •   übrige Landesministerien, Landtag, Landesämter und Behörden, darunter die Staatliche
       Hochbaubehörde im Landesverwaltungsamt

   •   Antragsteller/innen und Kunden/innen

   •    Verbände, Vereinigungen, Kammern, sonstige Institutionen und Körperschaften des öf-
       fentl. Rechts

   •   Medien

   •   Bürger/innen und Bürgerinitiativen

   •   Fremdfirmen, Lieferanten und Dienstleister

   •   Nachbarn.

Die interessierten Parteien (Stakeholder) erwarten ein hohes Maß an Kompetenz und Rechts-
konformität. Durch seine Vorbildfunktion kann das LUA diese unterschiedlichen Stakeholder zu
einem umweltverträglichen Verhalten motivieren.

Die Erwartungen, die diese interessierten Parteien an das LUA haben, werden hinsichtlich ihrer
Chancen und Risiken sowie hinsichtlich ihrer Bedeutung und Beeinflussbarkeit durch das LUA
bewertet. Mit Umweltzielen und Maßnahmen verpflichtet sich das LUA, diese Anforderungen zu
erfüllen.

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5.Der Weg zu EMAS
Das Umweltmanagementsystem
EMAS steht für „Eco-Management and Audit Scheme“, was soviel bedeutet wie „Gemeinschafts-
system für das freiwillige Umweltmanagement und die Betriebsprüfung“. Dies ist ein bereits
1993 in der Europäischen Union entwickeltes Instrument für Organisationen, die ihre Umwelt-
leistung verbessern wollen.

Die offizielle Registrierungsurkunde der IHK Saarland wurde Ende Januar 2015 im Beisein des
damaligen Ministers für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, an das LUA übergeben.

Auf dem Weg zur Validierung im Sinne von EMAS wird das Amt unterstützt durch das Saar-Lor-
Lux Umweltzentrum aus Saarbrücken.

Folgende Mitarbeiter/innen des LUA sind aktiv im EMAS-Team tätig: Herr Meier, Frau König-
Schwan, Frau Strunz, Herr Paschek und Herr Jochum.
Das Team trifft sich regelmäßig, um die Entwicklung des Umweltschutzes am Standort zu über-
prüfen und dessen Weiterentwicklung zu steuern. Weitere Aufgaben umfassen die Ermittlung
und Bewertung der Umweltaspekte, die Bereitstellung der Jahresumweltdaten, die Weiterent-
wicklung des Umweltprogramms und die Erstellung der jährlichen Umwelterklärung. Neben den
ständigen Mitgliedern werden je nach aktuellem Thema weitere Mitarbeiter/innen hinzugezo-
gen.

Das gemäß EMAS aufgebaute Umweltmanagementsystem ist Bestandteil der Gesamtorganisati-
on. Es legt Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Umweltschutz sowie zur Aufrechterhaltung
und Weiterentwicklung des Systems fest. Dadurch wird sichergestellt, die relevanten Umwelt-
aspekte in alle Bereiche zu integrieren und die Mitarbeiter/innen in die Umweltaktivitäten einzu-
beziehen.

Die Gesamtverantwortung für das Umweltmanagementsystem im Landesamt für Umwelt- und
Arbeitsschutz liegt bei der Amtsleitung (AL). Sie ist zuständig für die Gesamtkoordination und
Funktionsfähigkeit des Umweltmanagementsystems. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben
wird die Amtsleitung vom Umweltmanagementbeauftragten (UMB) unterstützt.

Das Umweltmanagementsystem wird in einem Handbuch samt Anweisungen beschrieben. Die
umweltbezogene Aufbau- und Ablauforganisation ist dargelegt. Im Sinne des PDCA-Zyklus
(Plan - Do - Check - Act) werden realistische Umweltziele geplant, die erforderlichen Maßnah-
men mit klarer Verantwortlichkeit umgesetzt und deren Erfolg in regelmäßigen Abständen über-
prüft. Mittels interner Audits werden neben der Rechts- auch die Systemkonformität und die er-
reichte Umweltleistung geprüft, um dann in einem jährlichen Management Review eine ab-

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schließende Bewertung und zukünftige Verbesserung des Umweltmanagementsystems durch
die Amtsleitung vorzunehmen.

Im Rahmen der jährlichen internen Umweltaudits (Umweltbetriebsprüfung), zuletzt am
25.08.2022, erfolgt eine Bewertung des EMAS-Systems hinsichtlich Eignung, Angemessenheit
und Funktionalität. Insbesondere die Einhaltung der geltenden Umweltschutzbestimmungen
sowie die Realisierung von Verbesserungen der Umweltleistung wurden geprüft.

Alle LUA-Mitarbeiter/innen am Standort Don-Bosco-Str. 1 sind zu EMAS geschult worden. Eine
Schulung für neue Mitarbeiter/innen im LUA wurde jährlich durchgeführt. Seit August 2019
werden alle Mitarbeiter/innen des LUA anhand der Online-Unterweisung zu EMAS
(nach)geschult.

Informationen zu EMAS werden in der Infobox des LUA vorgehalten.

Das LUA veröffentlicht eine jährliche Umwelterklärung, die von einem unabhängigen und staat-
lich geprüften Umweltgutachter validiert worden ist.

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6.Umweltauswirkungen
Die vom Standort Don-Bosco-Straße ausgehenden Umweltauswirkungen werden beschrieben
und bewertet nach den Kriterien wesentlich oder nicht wesentlich.

 Kriterien                           wesentlich, wenn
 Vorgaben durch Umweltgesetze        starke Reglementierung, viele Gesetze und Verordnungen
 Gefährdungspotenzial                hohes Risiko oder bereits Vorfall
 Ressourcenverbrauch                 hoher Inputanteil (Stoffe, Energie)
 Emissionen                          hoher Outputanteil (Emissionen, Abfall)
 Interesse der Öffentlichkeit        Beschwerden der Nachbarschaft

Mittels einer jahresbezogenen Input-Output-Übersicht kann das LUA die meisten Umweltaspekte
in Zahlen fassen und in einer Tabelle darstellen (siehe Kap. 6.4). Für direkte, wesentliche As-
pekte (Energie, Emissionen) werden quantifizierte Kernindikatoren abgeleitet und hiervon eine
Übersicht (siehe Kap. 6.3) erstellt.

6.1          Direkte Umweltauswirkungen
Als direkte Umweltauswirkungen sind die Wirkungen zu verstehen, die sich durch die Tätigkeit
des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
unmittelbar auf die Umwelt ergeben. Die Einstufung der Relevanz der direkten Umweltauswir-
kungen wird gemessen an Kriterien wie Risikopotenzial, Ressourcenverbrauch und Emissionen:

Aspekt        Direkte Umweltauswirkungen                                  Bewertung/ Indikator

                  •   Entsorgung von Restmüll, Bioabfall, Papier (Verpa-  nicht wesentlich
                      ckung/ Nicht-Verpackung) und Verpackungsabfällen
                      (Glas, LVP)
                  •   Elektro- und Elektronikschrott nach Anfall
                  •   ggf. Bauschutt/ Baustellenabfälle aus Baumaßnah-    Kernindikator:
                      men
                  •   Entsorgung von gefährlichen Abfällen/ Gefahrstoffen Abfall
Abfall
              Relevante Gesetze: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Ge-   Indikator gemäß EU-
              werbeabfall-Verordnung (GewAbfV), Nachweisverordnung        Referenzdokument:
              (NachwV), ElektroG
                                                                          Gesamtaufkommen an
           Dokumentation des Abfallaufkommens und der Entsorgung          Büroabfall pro Voll-
           liegt vor; Erklärungen der Entsorger liegen vor.               zeitäquivalent (VZÄ)
           Erdgas;                                                   wesentlich
Energie/   Strom-Belieferung durch Energieversorgungsunternehmen
Emissionen (EVU) und durch eigenerzeugten PV-Strom; Hauptverbrauch
           für Lüftung Labor, IT-Infrastruktur incl. Kühlung Server-

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Aspekt         Direkte Umweltauswirkungen                                    Bewertung/ Indikator

               raum, Beleuchtung;                                            Kernindikatoren:
               Kraftstoff: Dienstfahrzeuge (> 50 Fahrzeuge) und Kleingerä-
               te zur Pflege der Außenanlagen;                               Energieeffizienz
               Emissionen, direkt durch die Verbrennung von Erdgas
                                                                             Energieherkunft
               (Schadstoffe, Treibhauseffekt);
               Klimageräte: Kältemittel mit klimaschädigenden Eigenschaf-    Emissionen
               ten
                                                                             Indikator gemäß EU-
               Relevante Gesetze: 1. BImSchV: Betrieb einer Heizungsan-      Referenzdokument:
               lage (Erdgas), Einhaltung der Grenzwerte (Kaminfeger);
               Chemikalien-Klimaschutzverordnung i.V.m. F-Gase-V: Ein-       Vor-Ort erzeugte Ener-
               satz von Klimaanlagen mit Kältemittel, regelmäßige Prüfun-    gie aus erneuerbaren
               gen durch Fachbetrieb, Anlagen sind dicht; 42. BImSchV:       Energiequellen
               Betrieb von zwei Abluftwäschern, die im Durchlauf betrie-
               ben werden, d.h. Wasser wird nicht im Kreislauf gefahren.
               Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 15 Abs. 3 der
               42. BImSchV liegt vor; EnSikuMaV: (1.9.22 bis 28.2.23)
               kurzfristig umzusetzende Maßnahmen zur Energieeinspa-
               rung in öffentlichen Nichtwohngebäuden; EnSimiMaV:
               (1.10.22 bis 30.9.24) mittelfristig wirksame Maßnahmen
               zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen.
               Lagerung der Betriebsstoffe/ Gefahrstoffe in Regalen auf      wesentlich
               Wannen bzw. flüssigkeitsdichtem Boden (kleine Mengen für
               Hausmeister);
               Stellplatzflächen sind versiegelt, weil Standort Don-Bosco-
                                                                             Kernindikator:
               Str. 1 im Wasserschutzgebiet St. Arnual, Schutzzone III,
Lagerung/
               liegt.                                                        Biodiversität
Boden

               Relevante Gesetze: Anlagen-V wassergefährdende Stoffe         Indikator:
               (AwSV): aktuelle Anlagendokumentation, prüfpflichtige An-
               lagen (keine Mängel); Wasserschutzgebiets-Verordnung          versiegelte Fläche/
               St. Arnual.                                                   Grundstücksfläche
               allgemeine Betriebsstoffe z.T. mit umweltbelastenden Ei-      nicht wesentlich
               genschaften wie brennbar/ reizend/ ätzend/ giftig (u.a. La-
               bormaterialien, Flüssigstickstoff im Außentank, Klebstoffe,
               Wasch- und Reinigungsmittel);
                                                                             Kernindikator:
               Büromaterialien: Papier, Tonerkassetten

Stoffeinsatz                                                                 Materialeffizienz

               Relevante Gesetze: Gefahrstoff-V: aktuelles Gefahrstoff- Indikator gemäß EU-
               Verzeichnis, Betriebsanweisungen, dokumentierte Schulun- Referenzdokument:
               gen, aktuelle Sicherheitsdatenblätter.
                                                                             Papierverbrauch/
                                                                             Vollzeitäquivalent

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Aspekt        Direkte Umweltauswirkungen                                Bewertung/ Indikator

              Wasser: Hauptverbrauch in den sanitären Anlagen, in der
              Waschhalle für Dienstfahrzeuge sowie im radiologischen
                                                                        nicht wesentlich
              Labor;
              Abwassereinleitung: Das Abwasser wird in den Kanal einge-
              leitet und in der Kläranlage gereinigt
Wasser/
                                                                        Indikator gemäß EU-
Abwasser
              Relevante Gesetze: Wasserhaushaltsgesetz: Genehmigung Referenzdokument:
              für Indirekteinleitung der Neutralisationsanlage; Verord-
              nung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Wasserverbrauch
              Gewässer (AbwV); Abwassersatzung der Stadt Saarbrücken:
              Einhaltung der Anforderungen

6.1.1 Beschaffungsrichtlinien
Das LUA verpflichtet sich durch die Einhaltung der „Richtlinien für die Vergabe von Aufträgen
über Lieferungen und Leistungen durch die saarländische Landesverwaltung (Beschaffungs-
richtlinien) vom 05. November 2020“ gemäß den Beschaffungsgrundsätzen einer Beschaf-
fungspolitik, die neben den wirtschaftlichen auch ökologischen und sozialen Aspekten Rech-
nung trägt.

Somit werden sowohl die Lieferantenauswahl als auch die Vergabe von Aufträgen unter den Ge-
sichtspunkten des Umweltschutzes getroffen, beispielsweise durch den Bezug von umwelt-
freundlichem Papier bzw. Holzprodukten aus FSC- oder PEFC-zertifizierter Beschaffung oder die
Nichtberücksichtigung von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-
Konvention 182.

6.1.2 Nistmöglichkeiten für Mauersegler
Am Dienstgebäude des LUA hat Umweltminister Reinhold Jost am 18.04.2016 gemeinsam mit
Vertretern des Naturschutzbunds (NABU) im Saarland acht Nistkästen für Mauersegler ange-
bracht. Immer größere Siedlungsgebiete oder Sanierungsmaßnahmen an alten Gebäuden ver-
nichten Nester und Brutmöglichkeiten für Mauersegler und Schwalben. Der Mangel an geeigne-
ten Brut- und Nistmöglichkeiten wirkt sich seit vielen Jahren negativ auf die Bestände von
Schwalben und Mauerseglern aus. Beide Vogelarten stehen mittlerweile unter Naturschutz.

Die Aktion des LUA dient dem Erhalt der Biodiversität in Siedlungsräumen. Das Anbringen von
Nistkästen ist ein Bestandteil des Schwalben-Schutzprojekts des NABU im Saarland. Für diese
Schaffung der neuen Nist- und Brutmöglichkeiten für Mauersegler bedankte sich der NABU mit
den Auszeichnungen "Schwalben willkommen" (NABU Landesverband) und "Wir tun was für
Gebäudebrüter" (NABU Saarbrücken).

Im Frühjahr 2020 sind drei Mauerseglerpaare in die Brutkästen eingezogen und haben ihre
Jungvögel erfolgreich aufgezogen.

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6.2          Indirekte Umweltauswirkungen
Von größerer Bedeutung bei einer Behörde wie dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
sind indessen die so genannten indirekten Umweltauswirkungen. Die Verwaltungs- und Pla-
nungsentscheidungen und damit die Dienstleistungen des LUA als Vollzugsbehörde für den
Umwelt- und Arbeitsschutz im Saarland stellen den wesentlichen Anteil der indirekten Umwelt-
aspekte und Umweltauswirkungen des LUA dar. Dies gilt insbesondere für nachfolgende Zu-
ständigkeitsbereiche am Standort Don-Bosco-Str. 1:

Aspekt                                        Indirekte Umweltauswirkungen        Bewertung

Abfallwirtschaft/ Entsorgung
Durchführung von Genehmigungsverfahren
                                           Minimierung von Umweltbelas-
nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
                                           tungen und Bodenkontaminatio-          wesentlich
und Aufsicht über den rechtskonformen Be-
                                           nen
trieb von Anlagen und Deponien sowie Noti-
fizierungsverfahren

Altlasten/ Bodenschutz
Vollzug von Gesetzen und Verordnungen
                                              Vermeidung von Umweltrisiken,
zum Schutz des Bodens, Altlastenkataster,
                                              insbesondere Schädigung des         wesentlich
Bodendauerbeobachtung durch Bodenpro-
                                              Grundwassers
bemessnetz / Bodenzustandserhebung
(BZE), Forstliches Umweltmonitoring
Anlagen-/ Produktsicherheit
Ermittlung des Stands der Technik, Prüfung    Verminderung von Risiken und
                                                                                  wesentlich
von Sicherheitsberichten zur Ermittlung von   Schutz vor Umweltkatastrophen
Störfallszenarien
Arbeits- und Umweltmedizin
Begutachtung von Berufskrankheiten, Prä-      Verbesserung der Gesundheit der
                                                                                  wesentlich
vention von beruflich bedingten Erkrankun-    Bevölkerung
gen
Artenschutz
                                              Erhalt der regionalen und überre-
Arten- und Biotopschutzprogramme, natur-                                          wesentlich
                                              gionalen Artenvielfalt
schutzfachlich relevante Dokumentationen
Emissionen/ Immissionen
Durchführung von Genehmigungsverfahren
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz            Minimierung von schädlichen,
(BImSchG) und Aufsicht über den rechts-       immissionsbedingten Umweltbe-       wesentlich
konformen Betrieb von Anlagen einschließ-     lastungen
lich immissionsschutzrechtlicher Stellung-
nahmen; Luftgütemessnetz
Naturschutz
                                              Erhöhung und Sicherung der Bio-
Fachstellungnahmen für Planungs- und Ge-                                          wesentlich
                                              diversität
nehmigungsentscheidungen, Vorgaben zur

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Aspekt                                        Indirekte Umweltauswirkungen         Bewertung

Sicherung und Entwicklung eines günstigen
Erhaltungszustands
Rechtsangelegenheiten im Umweltschutz
Stellungnahmen für Gesetzgebungsverfah-
ren und Wahrnehmung der Prozessvertre-        Minimierung der schädlichen
tung vor gerichtlichen Instanzen, Ord-        Umwelteinwirkungen, Ressour-         wesentlich
nungswidrigkeitsverfahren in den Bereichen    censchonung
Arbeits-, Umwelt-, Wasser-, Immissions-
schutz-, Naturschutz- und Abfallrecht
Umweltbereitschaft
Die Umweltbereitschaft ist eingerichtet, um
                                              Minimierung der schädlichen
bei Schadensereignissen, die die Umwelt                                            wesentlich
                                              Umwelteinwirkungen
gefährden, rund um die Uhr reagieren zu
können
Umweltbildung/ Umweltinformation
Öffentlichkeitsarbeit und Bildung sowie       Sensibilisierung sowie Informati-
Veröffentlichung von Publikationen zu ver-    on der Öffentlichkeit und Betriebe   wesentlich
schiedenen Fachgebieten wie Abfall, Was-      zu Umweltaspekten
ser, Natur, Immissionen
Umweltmonitoring
Bereitstellung und Visualisierung von Daten
                                              Minimierung von Umweltbelas-
über Umweltzustand und Dokumentation
                                              tungen, Beeinflussung des Um-        wesentlich
über dessen Entwicklung zur Kontrolle der
                                              weltbewusstseins
Umweltqualität; Radiologische Umwelt-
überwachung
Wasserwirtschaft
Vollzug von Gesetzen und Verordnungen
                                              Verminderung der Risiken und
zum Schutz des Wassers, konzeptionelle
                                              Schutz vor Umweltkatastrophen;
wasserwirtschaftliche Maßnahmen und
                                              Vermeidung von Umweltrisiken,        wesentlich
Planungen einschl. Genehmigungsverfah-
                                              insbesondere Schädigung des
ren und Stellungnahmen; Wasserversor-
                                              Grund- und Oberflächenwassers
gung und Abwasserentsorgung; Hochwas-
sermeldedienst; Wasserrahmenrichtlinie

Die originäre Aufgabe der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamts besteht
darin, in den Bereichen Umwelt- und Arbeitsschutz mit Hilfe von Verwaltungs- und Planungs-
entscheidungen dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen, indem dadurch Verbesserungen des
Umweltzustands angestrebt und Umweltbelastungen verringert werden.

Durch Beratung und Information, ferner durch die Gremienarbeit auf Bund-Länder-Ebene, aber
auch im Saarland verursachen die Aktivitäten des LUA wesentliche indirekte Umweltauswirkun-
gen.

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Darüber hinaus tragen Besucher und Lieferanten des Landesamts, die i.d.R. mit dem eigenen
Pkw/Lkw anreisen, durch Emissionen von klimarelevanten Treibhausgasen und fossilem Res-
sourcenverbrauch zu nicht wesentlichen indirekten Umweltauswirkungen bei.

Ebenso sind die indirekten Umweltauswirkungen durch Druckaufträge an Externe (Verbrauch
von Betriebsstoffen und Energie) und durch beauftragte Fremdfirmen v.a. zur Wartung und In-
standhaltung (gelegentlich Bauabfälle) als nicht wesentlich einzustufen.

Die genannten Tätigkeiten des LUA, wie z.B. die Prüfungen im Rahmen der IED-Richtlinie (siehe
Kapitel 6.2.1) tragen so zur Verbesserung der Umweltqualität durch Hinweise und Vorgaben an
Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit bei.

6.2.1 IED-Prüfungen
Die Industrieemissionsrichtlinie (engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED) ist eine EU-
Richtlinie, die die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Indust-
rieanlagen innerhalb der Europäischen Union zum Gegenstand hat. Sie wurde vom Europäischen
Rat und Europäischen Parlament im Jahr 2010 verabschiedet. Übergeordnetes Ziel ist es, die
Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen zu minimieren oder gar zu vermeiden. Für
Deutschland als europäische Industrienation hat die Industrieemissionsrichtlinie somit eine be-
sondere Bedeutung inne. Demnach wurde die Richtlinie durch die Novelle bestehender Gesetze
umgesetzt, insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), des Wasserhaus-
haltsgesetzes (WHG) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG).

Das LUA ist nach § 1 der saarländischen Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes-
Immissionsschutzgesetz und nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (ZVO-BImSchG-
TEHG) die Überwachungsbehörde für alle genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 1
der 4. BImSchV - mit Ausnahme derer, die von der Bergbehörde überwacht werden. Zudem ist
das LUA nach § 2 Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfRZustV Saarland) zuständige Überwa-
chungsbehörde für alle Deponien. Die Überwachung der wasserrechtlichen Zulassungen und
Anlagen obliegt nach § 103 des saarländischen Wasserhaushaltsgesetzes (SWG) ebenfalls dem
LUA.

Das LUA als Überwachungsbehörde erstellt und aktualisiert regelmäßig auf der Grundlage eines
Überwachungsplans (nach § 52a BImSchG, § 47 Abs. 7 Satz 1 KrWG i.V.m. § 22a DepV und
§ 100 Abs. 2 WHG i.V.m. § 9 Abs.1 IZÜV) und mittels anlagenscharfer Risikobewertung das
Überwachungsprogramm für alle Anlagen seines Zuständigkeitsbereichs. Die Inspektionshäu-
figkeit wird prinzipiell initial auf der Grundlage der zu beurteilenden Umweltrisiken festgelegt.
Sie darf ein Jahr bei Anlagen der Risikostufe I (höchste) und drei Jahre bei Anlagen der Risiko-
stufe III (niedrigste) nicht überschreiten (aus: MUV (2015): Überwachungsplan des Saarlandes).
In den Jahren von 2018 bis 2021 wurde folgende Anzahl von IED-Anlagen durch Vor-Ort-Inspek-
tionen geprüft:

Geprüfte IED-Anlagen       2018    2019      2020     2021
Anzahl                       60      51       36       49

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6.3               Kernindikatoren
Für die wesentlichen und direkten Umweltauswirkungen hat das LUA nach EMAS III und unter
Berücksichtigung des Referenzdokuments für die öffentliche Verwaltung2 die geforderten Kern-
indikatoren abgeleitet. Die dargestellten Verbräuche beziehen sich auf das Vollzeitäquivalent
(VZÄ)3 des LUA am Standort Don-Bosco-Str. 1.

Kernindikatoren                                                      Einheit         2018        2019        2020        2021
        Kernindikator Energieeffizienz                               MWh /
    1                                                                 VZÄ            8,192       8,581        8,676       8,445
        (ges. Energieverbrauch/ Vollzeitäquivalent)
Es ist eine klare zunehmende Tendenz erkennbar (2018-2020), was auf den Laborausbau in 2018
zurückgeführt werden kann. Der Gesamtenergieverbrauch erhöhte sich im Jahr 2021 auf 1.637
MWh; in 2020 belief sich der Gesamtenergieverbrauch noch auf 1.520 MWh. Der in 2021 gestiege-
ne Verbrauch von Erdgas und von Kraftstoffen (Benzin, Diesel), aber auch der geringere Aufwand
für Strom sowie die Erhöhung der VZÄ bewirkten diesen Effekt. Es ist weiter davon auszugehen,
dass der tatsächliche Mehrverbrauch an Erdgas auf das in der Gefährdungsbeurteilung des LUA
nach ArbSchG zur Corona-Situation seit Anfang Mai 2020 geforderte regelmäßige Lüften der Büro-
räume zurückzuführen ist.
        Kernindikator Energieherkunft
    2   (Anteil Erneuerbarer Energien an Strom/                          %          31,038      30,751      29,489      25,964
        Wärme)
Der Anteil erneuerbarer Energien lag bei knapp über einem Viertel, da seit 2014 die gesamte Lan-
desverwaltung Ökostrom bezieht. Der Anteil von Erneuerbaren Energien beim Strom kann nicht
mehr gesteigert werden, so dass ein Anstieg der Wärmeenergie eine negative Tendenz ergibt.
        Kernindikator Materialeffizienz                              Blatt /
    3   (Papierverbrauch/ Vollzeitäquivalent aller                  VZÄ / Ar-       16,835      18,209      16,853      14,154
        drei Standorte/ Arbeitstag)                                 beitstag
Für die Periode 2019 (1,14 Mio. Blatt) bis 2021 (0,92 Mio. Blatt) wurde das angestrebte Umweltziel
einer weiteren Verringerung des Papierverbrauchs verwirklicht. Im Jahr 2021 sind der absolute und
relative Papierverbrauch des LUA gesunken. Eine standortbezogene Zuordnung ist derzeit noch
nicht umgesetzt. Der Indikator 3 zeigt auf, dass der Leistungsrichtwert im EU-Referenzdokument für
die tägliche Anzahl des verbrauchten Büropapiers pro Vollzeitäquivalent mit weniger als 15 Blättern
sich auf das Abfallaufkommen in Bürogebäuden der öffentlichen Verwaltung bezieht. Der Papier-
verbrauch aller drei Standorte des LUA mit den vielfältigen Tätigkeiten liegt mit 14,2 Blättern knapp
darunter.
        Kernindikator Emissionen 1*                                 t CO2eq /
    4                                                                                1,580       1,619        1,628       1,637
        (ges. Treibhausgase**/ Vollzeitäquivalent)                     VZÄ
Da seit 2014 die gesamte Landesverwaltung Ökostrom bezieht, darüber hinaus im Jahr 2021 die
Emissionen durch Bahnreisen weiter sanken, die Emissionen durch Erdgasverbrauch und Kraftfahr-
zeugreisen weiter stiegen, belief sich die gesamte CO2-Belastung durch das LUA auf den höchsten
Wert seit 2016 (317,5 t). Durch den starken Anstieg der Emissionen durch Erdgas sowie durch die
Erhöhung der VZÄ bildet sich der Effekt 2021 ab (siehe Erklärung zu KI 1).

2
  Beschluss (EU) 2019/61 der Kommission vom 19.12.2018 über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Um-
weltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für die öffentliche Verwaltung gemäß der Verord-
nung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem
Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS).
3
  Vollzeitäquivalent (VZÄ): Arbeitszeit einer Voll-/Teilzeit-Beschäftigung geteilt durch die Arbeitszeit einer Vollzeit-Beschäftigung.

LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc                                                                                       21 von 36
Kernindikatoren                                                  Einheit        2018       2019       2020        2021
        Kernindikator Emissionen 2*
  5                                                              kg / VZÄ       1,267       1,245      1,196      1,208
        (gesamte Luft-Emissionen***/ VZÄ)

Ein Anstieg in 2021, da der besonders wirksame Erdgasverbrauch sich in dieser Zeit erhöht hat.

        Biodiversität
 6.1                                                            m2 / VZÄ       62,962     65,246     68,022      61,444
        (Gesamtfläche/ Vollzeitäquivalent)
        Biodiversität
 6.2                                                            m2 / VZÄ       35,608     36,900     38,470      34,750
        (versiegelte Fläche/ Vollzeitäquivalent)
        Biodiversität
 6.3                                                            m2 / VZÄ       27,354     28,346     29,552      26,694
        (naturnahe Fläche/ Vollzeitäquivalent)
Keine absolute Veränderung der Flächen, lediglich Schwankungen in der Belegschaft, wodurch eine
scheinbare negative (6.3) oder positive (6.1, 6.2) Tendenz entsteht.
        Abfall 1
 7.1                                                              t / VZÄ       0,135       0,163      0,148      0,107
        (Gesamtabfall/ Vollzeitäquivalent)
        Abfall 2
 7.2                                                             kg / VZÄ       1,205       1,249      1,302      1,176
        (gefährlicher Abfall/ Vollzeitäquivalent)
Der Wert des Gesamtabfalls hat sich positiv entwickelt, da es im Jahr 2021 eine Abnahme an Bio-
müll, Elektronikschrott und Sperrmüll aufgrund von technischer und sonstiger Erneuerung gegeben
hat. Ein Anstieg der Vollzeitäquivalente hat diesen Effekt verstärkt. Mit 107 kg/VZÄ (Indikator 7.1)
wird der im EU-Referenzdokument für das Abfallaufkommen in Bürogebäuden der öffentlichen Ver-
waltung aufgeführte Leistungsrichtwert (weniger als 200 kg/VZÄ) unterschritten.
        Vor-Ort erzeugte Energie aus erneuerba-
                                                                kWh / m2
 8.1    ren Energiequellen 1                                                    2,791       6,472      6,620      6,054
                                                                 / Jahr
        (pro Einheit Grundfläche)
        Vor-Ort erzeugte Energie aus erneuerba-
 8.2    ren Energiequellen 2                                         %          0,515       1,141      1,171      1,002
        (Anteil am Gesamtenergieverbrauch)
        Vor-Ort erzeugte Energie aus erneuerba-
 8.3    ren Energiequellen 3                                         %          1,658       3,709      3,972      3,860
        (Anteil am Gesamtstromverbrauch)
Als weiteres Umweltziel wird die Eigenstromerzeugung mit Photovoltaik verfolgt, in dem auf den
drei Dienstgebäuden des LUA im Jahr 2018 jeweils Photovoltaikanlagen installiert wurden. Die PV-
Anlage am Standort Don-Bosco-Str. ist voll einsatzfähig. Wesentliche Steigerungen des Anteils vor-
Ort-erzeugter Energie sind nicht zu erwarten.
                                                                               E-Kfz:   E-Kfz:   E-Kfz:   E-Kfz:
        Elektrofahrzeuge im Fuhrpark
                                                                              1,786    1,786    3,704    3,774
  9     (Anteil bezogen auf die Gesamtzahl der                       %
                                                                             E-Bikes: E-Bikes: E-Bikes: E-Bikes:
        Fahrzeuge im Fuhrpark)
                                                                              5,357    5,357    5,556    5,660
Zur Verringerung des Treibstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen wurden im Jahr 2018 ein Elek-
trofahrzeug (E-Auto) und drei Elektrofahrräder (zwei Pedelecs, ein Lastenfahrrad) angeschafft. Da-
mit verbunden ist die Errichtung einer E-Tankstelle im Innenhof des Dienstgebäudes Don-Bosco-
Str. 1. Die Anschaffung eines weiteren E-Fahrzeugs erfolgte im Jahr 2020. Der Austausch von Ver-
brennerfahrzeugen durch E-Automobile wird ergänzt durch den Einsatz von E-Bikes, deren Anzahl
nicht mehr stark ansteigen dürfte.
* Berechnung der Werte mittels gemis 4.6 (UBA); ** aus Heizung, Strom und Dienstreisen; *** aus Heizung und eigenem Kraft-
stoffverbrauch

LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc                                                                                22 von 36
6.4                Umweltdaten
00 Flächen                                                       2018           2019        2020          2021
Standort: Don-Bosco-Str. 1
                                     m²                         11.914          11.914     11.914     11.914
Grundstück-Gesamtfläche
            davon versiegelte Fläche m²                          6.738           6.738      6.738         6.738
             davon naturnahe Fläche m²                           5.176           5.176      5.176         5.176
Standort: Don-Bosco-Str. 1
                                     m²                          7.433           7.433      7.433         7.433
Gebäude-Nettogrundfläche
Gesamt-Gebäude-Nettogrundfläche
                                     m²                          7.433           7.433      7.433         7.433
LUA

01 Mitarbeiterzahlen/ Vollzeitäquivalente                        2018           2019        2020          2021
Standort: Don-Bosco-Str. 1
                                                                    204            203        200          209
Mitarbeiter/innen (MA)
Standort: Don-Bosco-Str. 1
                                                                 189,2           182,6      175,2         193,9
Vollzeitäquivalente (VZÄ)
Standort: Lehmkaulweg 61 (MA)                                           64          65         58           57
Standort: Am Tummelplatz 5 (MA)                                         11          13         18           17
Mitarbeiter LUA, gesamt                                             279            281        276          283

02 Energie/ Wasser
Wärme                                                        2018               2019          2020                2021
                                               4
                                Klimafaktor                      1,09               1,03           1,13              0,97
Standort: Don- Gas              Verbrauch
                                                      810.330,000            851.074,000   863.174,000     968.513,000
Bosco-Str.1                     [kWh]
                                Verbrauch
                                [kWh] witte-
                                                      883.947,691            877.105,602   974.427,538     938.113,795
                                rungsbereinigt
                                wb
                                pro VZÄ
                                                            4.282,362          4.660,865     4.928,199       4.994,910
                                [kWh/VZÄ]
                                pro VZÄ
                                                            4.671,411          4.803,426     5.563,389       4.838,132
                                [kWh/VZÄ] wb
                                pro m²
                                                             109,018            114,499       116,127             130,299
                                [kWh/m²]
                                pro m²
                                                             118,922            118,002       131,095             126,209
                                [kWh/m²] wb
Summe
Standort:                       Verbrauch
                       Gas                            883.947,691            877.105,602   974.427,538     938.113,795
Don-Bosco-                      [kWh] wb
Str. 1

4
    nach IWU (3 gewichtete Wetterstationen) für PLZ 66119

LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc                                                                              23 von 36
Strom                                       2018              2019          2020               2021
Standort:      Strom Verbrauch
                                         364.716,000       377.937,000   360.992,000    339.659,000
Don-Bosco-           [kWh]
Str. 1               dav. eigener-
                     zeugter Strom         6.046,000        14.019,000    14.340,000     13.112,000
                     (PV) [kWh]
                     pro VZÄ
                                           1.927,420         2.069,754     2.061,045      1.751,723
                     [kWh/VZÄ]
                     pro m²
                                             49,067            50,846        48,566             43,932
                     [kWh/m²]

Wasser                                      2018              2019          2020               2021
Standort:       Was-    Verbrauch [m³]     2.056,000         1.365,000     1.214,000           947,000
Don-Bosco-      ser     pro VZÄ
Str. 1                                       10,865              7,475         6,931             4,884
                        [m³/VZÄ]

03 Fuhrpark
Dienstfahrzeuge - Jahresvergleich           2018              2019          2020               2021
Verbrauch [l]                             37.974,000        36.398,060    28.291,790     33.963,980
Gefahrene Strecke [km]                   449.799,000       442.202,000   394.048,000    406.447,000
Verbrauch pro 100 km [l/100 km]                8,442             8,231         7,180          8,356
Verbrauch E-Fahrzeuge [kWh]                  802,480         1.039,300     1.657,410      1.890,930
Gefahrene Strecke E-Fahrzeuge [km]         4.578,000         7.905,000     6.750,000      7.969,000
Verbrauch pro 100 km E-Fahrzeuge
                                             17,529            13,147        24,554             23,729
[kWh/100 km]
Verbrauch pro 100 km gesamt
                                             82,714            75,281        74,139             79,903
[kWh/100 km]

04 Abfall und Wertstoffe                        2018          2019        2020         2021
Papier [kg]                                     4.120          4.590      6.460        3.310
Gemischte Siedlungsabfälle [kg]                10.270          8.120      7.210        6.790
Biomüll [kg]                                    5.616          7.200      4.464        4.320
Elektronikschrott [kg]                          1.018          3.178      1.373        1.340
Betriebsmittel, ölhaltig [kg]                     228            228        228           228
Sonstiger gefährlicher Abfall
                                                       0             0         0           0
(Laborchemikalien) [kg]
Sperrmüll [kg]                                   2.940         5.080      2.740        2.360
Aktenvernichtung [kg]                            1.369         1.369      3.524        2.418

Der jährliche spezifische Wärmeverbrauch pro m2 (witterungsbereinigt) verringerte sich im Jahr
2021 auf 126 kWh. Es ist weiter davon auszugehen, dass der tatsächliche Mehrverbrauch auf
das in der Gefährdungsbeurteilung des LUA nach ArbSchG zur Corona-Situation seit Anfang Mai
2020 geforderte regelmäßige Lüften der Büroräume zurückzuführen ist. Daher konnte das Ziel,
den Heizenergieverbrauch von 2021 bis 2023 gegenüber 2019 um 10 % zu reduzieren, nicht er-
reicht werden.

LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc                                                           24 von 36
Der Stromverbrauch pro Vollzeitäquivalent konnte im Jahr 2021 wiederholt unter 2.000 kWh
(1.752 kWh) gehalten werden. Im Jahr 2021 lag der gesunkene Gesamtstromverbrauch des
Dienstgebäudes Don-Bosco-Str. 1 wiederum unter 400.000 kWh. Das formulierte Umweltziel
der Reduktion des Verbrauchs von Strom um 1 % von 2019 bis 2021 wurde v.a. durch pande-
miebedingtes Home Office weit übertroffen.

Der Wasserverbrauch im Jahre 2021 konnte ebenfalls stark gesenkt werden. Der im EU-Refe-
renzdokument aufgeführte Leistungsrichtwert von unter 6,4 m³/ VZÄ für Bürogebäude wird trotz
der Labor- und Waschhallennutzung im LUA mit 4,9 m³/ VZÄ unterschritten.

Der Fuhrpark stellt eine relevante Umweltauswirkung dar. Die Wahrnehmung der vielfältigen,
auch fristgebundenen Aufgaben als Vollzugsbehörde für das gesamte Saarland, insbesondere
die Außendiensttätigkeiten wie Kontrollen von gewerblichen Einrichtungen und Baustellen,
Ortsbesichtigungen und Probenahmen in der freien Landschaft, machen die Nutzung der Dienst-
fahrzeuge des LUA erforderlich. Das 2014 eingeführte elektronische Dienstwagen-Reservie-
rungsprogramm ermöglicht eine effiziente Steuerung des Gebrauchs der Dienstwagenflotte. Die
gefahrenen Strecken der Dienstfahrzeuge haben sich gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Kraft-
stoffverbrauch der Dienstfahrzeuge des LUA ist im Jahr 2021 ebenfalls gestiegen; der Verbrauch
pro 100 Kilometer ist über 8 l angestiegen. Mit 8,356 l/ 100 km in 2021 ist das Ziel (7,5 l) ver-
fehlt worden. Dabei betrug der Durchschnittsverbrauch der Fahrzeuge des allgemeinen Fuhr-
parks (Pkw) 6,178 l/ 100 km, während der übrige Fuhrpark (Kasten- und Sonderfahrzeuge mit
Kofferaufbau) einen Durchschnittsverbrauch von 9,054 l/ 100 km bewirkte.

05 EDV-Ausstattung
Gerät                             Dez. 2018       Dez. 2019       Dez. 2020      Dez. 2021
Notebook (2)                             34                44            300            300
PC                                       75                75             75             75
Thin Clients (15 W)                     130                10              0              0
Thin Clients (3 W)                      130               260            270            270
Monitor (TFT)                           350               430            500            500
Drucker                                 205               210            215            215

06 Verbrauchsmaterialien (Beschaffung)
Papier                                          2018         2019           2020         2021
Papier [Blatt]                                1.070.000    1.142.500      1.012.500      920.500
Quote Recycling-Papier [%]                            0          100            100          100
Quote FSC-Papier [%]                                100            0              0            0
                          [Blatt]             1.070.000    1.142.500      1.012.500      920.500
Gesamtverbrauch
                          [kg]                    5.350        5.713          5.063        4.603
Gesamtverbrauch
                           [Blatt/VZÄ/
pro Vollzeitäquivalent                          16,835          18,209         16,853     14,154
                           Arbeitstag]
pro Arbeitstag

LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc                                                          25 von 36
Produkt [Stück]                               2018                 2019                2020                 2021
Ordner                                          1.170                1.020               1.210                  750
Toner                                             265                  224                 204                  193
Tintenpatronen                                      2                    5                   8                   14

Im LUA werden pro Vollzeitäquivalent erhebliche Mengen an Papier verbraucht. Je nach Erfor-
dernissen ist der Jahresverbrauch nur bedingt beeinflussbar. Für die Periode 2019 (1,14 Mio.
Blatt) bis 2021 (0,92 Mio. Blatt) wurde das angestrebte Umweltziel einer weiteren Verringerung
des Papierverbrauchs verwirklicht. Im Jahr 2021 sind der absolute und relative Papierverbrauch
des LUA gesunken.

Im Jahr 2019 wurde die Umstellung auf ein Recyclingpapier, das mit dem Blauen Engel („aus
100 % Altpapier“) sowie dem EU-Ecolabel ausgezeichnet ist, vorgenommen. Für die Hygienepa-
piere erfolgte ebenfalls eine Umstellung auf Recyclingpapier.

Mit der EDV-Ausstattung des Landesamts ist ein signifikanter Stromverbrauch durch Rechner
und Server incl. Kühlung verbunden.

07 Dienstreisen5 [km]
Verkehrsmittel                                       2018                 2019                  2020                  2021
Bahn [km]                                          56.648,000           57.593,166            17.851,384             4.608,003
          Privat- und Dienst-Kfz
Pkw                                              490.975,000           470.574,000          422.733,000          432.785,000
          [km]
          Kurz-/ Mittel-/ Lang-
Flugzeug                                             8.008,000            4.576,000             1.144,000                  0,000
          streckenflug [km]
Summe                                            555.631,000           532.743,166          441.728,384          437.393,003
Summe pro Vollzeitäquivalent
                                                     2.168,105            2.105,704             1.823,440            1.667,975
[km/VZÄ]

08 CO2-Emissionen
Emissionen durch Erdgas, nicht wb                            2018              2019              2020            2021
pro Kilowattstunde [gCO2/kWh]                                   234               234               234             234
absolut [t] - Gesamt                                        189,617           199,151           201,983         226,632

Emissionen durch Strom                                         2018            2019              2020             2021
pro Kilowattstunde [gCO2/kWh]                                   0,00             0,00              0,00            0,00
absolut [t] - Standort: Don-Bosco-Str. 1                        0,00             0,00              0,00            0,00
absolut [t] - Gesamt                                            0,00             0,00              0,00            0,00

5
 Für die Dienstreisen mit Bahn und Flugzeug (Kurz-/ Mittelstreckenflug) lagen wegen der Einrichtung der neuen Zentralen Lan-
desreisestelle keine Daten für das Jahr 2016 vor; deshalb wurde hilfsweise der Mittelwert der letzten vier Jahre (2012 bis 2015)
gebildet. Im Jahr 2017 wurden für die Kurz-/ Mittelstreckenflüge die wegen der Umstellung in der Zentralen Landesreisestelle
vorhandenen Halbjahresdaten auf ein ganzes Jahr hochgerechnet. Seit 2017 werden die Dienstreisen-Strecken mit der Bahn
über den Bahnkilometerpreis ermittelt.

LUA-Umwelterklärung 2022-r4.doc                                                                                     26 von 36
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