Steuern & trends N 100 Dezember 2020 - Fritzenwallner-Gandler
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chen S WWW.FRITZENWALLNER-GANDLER.AT su es B es Be ie u ieer u er WWW.FRITZENWALLNER-GANDLER.AT WWW.GRUBER-PARTNER.AT chen S su ns ns WWW.GRUBER-PARTNER.AT N˚ 100 Dezember 2020 ag age WWW.WT-PFG.AT eH WWW.WT-PFG.AT omep eH omep steuern & trends Aktuelle Informationen der FRITZENWALLNER - GANDLER Wirtschaftstreuhand- und Steuer- beratungsgesellschaft mbH, der GRUBER & PARTNER Unternehmensberatung GmbH und der PÜLZL - FRITZENWALLNER - GANDLER Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH November 2020 Seite 6 bis 8 Seite 8 und 9 Seite 22 und 23 COVID-19: Repräsentations- Neue Rechtsprechungen in Die Investitionsprämie aufwendungen der Personalverrechnung
Editorial Dies ist nunmehr die 100. Ausgabe unserer Kanzleizeitung Steuern und Trends und somit eine stolze Jubiläumsausgabe. Das freut uns besonders, da es die konsequente Umsetzung eines Konzeptes zur laufenden und qualitativen Klienteninformation ist. Die erste Ausgabe wurde bereits im April 1995 noch durch Kopieren erstellt. Aufgrund der schlechten Druckqualität erfolgte ab der zweiten Kanzleizeitung die professionelle Herstellung durch die Druckerbetriebe - Trattner und Hönigmann - aus unserem Klientenkreis. Grafisch umgesetzt und in die bewährte optische und handliche Form gebracht wird das von uns vorbereitete Konzept vom Grafikbüro Mag. Thomas Fritzenwallner Nindl. Neben Bernhard Gruber von Gruber & Partner Unternehmensberatung Steuerberater, Geschäftsführer GmbH, welcher die Zeitung mit betriebswirtschaftlichen Themen auflockert, konnten wir mit Dr. Peter Pülzl, von Pülzl Fritzenwallner Gandler GmbH, einen weiteren Partner gewinnen, der die Zeitung mit fachlichen Artikeln versorgt. Bernhard und Peter, vielen Dank. Auch die Oberpinzgauer Raiffeisenbanken (Uttendorf bis Krimml) informieren von Beginn an unsere Klienten. Ein Dank gebührt auch der Geschäftsführung dieser regionalen wichtigen Institution. All diese Kooperationen haben sich weit über ein Jahrzehnt bewährt und haben uns auf dem erfolgreichen Weg unserer Kanzleientwicklung begleitet. Diese erfolgreiche Kanzleientwicklung war nur durch die Kompetenz und den Arbeitseinsatz aller Mitarbeiter möglich. Neben einer „Redakteurin“ (= Zeitungsverantwortliche Mitarbeiterin) bemühen sich viele Mitarbeiter, für jede Ausgabe einen interessanten Querschnitt aus den Steuer-, Wirtschafts-, Sozialversicherungs-, Förderungs- etc. News zusammenzustellen. Dafür gebührt allen Beteiligten ein großer Hermann Gandler Steuerberater Dank. Gerne informieren wir auch über unser internes Bürogeschehen. Wir möchten uns herzlich bei Hermann Gandler und Bernhard Gruber bedanken. Die beiden haben damals 1995 das Projekt „Kanzleizeitung“ aus der Taufe geho- ben. Es war von der ersten Ausgabe bis zur 100. Ausgabe eine Erfolgsgeschichte. Viele LeserInnen schätzen die Zeitung, welche neben laufenden fachlichen Infor- mationen auch Geschichten aus dem sozialen Kanzleileben erfahren können. Wir wünschen Ihnen – als unsere Klientinnen und Klienten – weiterhin viel Freude mit unserer Zeitung. Gerade in diesen Zeiten wünschen wir Ihnen, dass Sie gesund bleiben und diese schwierigen Zeiten gut überstehen mögen. Wir stehen Ihnen immer für Ihre Fragen und Sorgen als verlässlicher Partner zur Seite. Wir wünschen viel Freude beim Lesen dieser Jubiläumsausgabe STB MAG. THOMAS FRITZENWALLNER Mag. Bernd Maier STB MAG. JULIAN HOLLEIS Steuerberater - Kooperationspartner STB HERMANN GANDLER STB HEINRICH FRITZENWALLNER 2 steuern und trends
mepage Sie unsere Ho NEU! Besuchen r.at allner-gandle www.fritzenw INHALT Seite 4 und 5 Jubiläumsausgabe Steuern&Trends Seite 6 bis 8 COVID-19: Die Investitionsprämie Seite 8 und 9 Repräsentationsaufwendungen Seite 10 und 11 Alle Mitarbeiter auf einem Blick Mag. Julian Holleis Steuerberater, Geschäftsführer Seite 12 bis 15 Degressive Abschreibung auf abnutzbare Anlagengegenstände und beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden Seite 16 und 17 Gruber&Partner Seite 18 Das Team der Personalverrechnung berichtet über Allgemeines zur Höhe des FAMILIENBONUS PLUS Seite 19 Info der Raiffeisenbank Oberpinzgau Seite 18 bis 23 Das Team der Personalverrechnung berichtet über Sozialversicherung für das Jahr 2021 Corona Infos zu besonders häufig gestellten Fragen Heinrich Fritzenwallner Neue Rechtsprechungen in der Personalverrechnung Steuerberater Seite 23 Justiz-Ombudsstellen nehmen Tätigkeit auf Fritzenwallner – Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH Geschäftsführer: StB. Mag. Thomas Fritzenwallner und StB. Mag. Julian Holleis 5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344, T. 06565 6598, F. 06565 6598 450 5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b, T. 06562 48658, F. 06562 48658 440 5733 Bramberg, Kirchenstraße 8, T. 06566 20 600 office@fritzenwallner-gandler.at Gruber & Partner Unternehmensberatung GmbH Geschäftsführer: Bernhard Gruber, Akademischer Unternehmensberater, CMC, CSE 5741 Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344, T. 06565 2091, F. 06565 2091 460 5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b, F. 06562 48658 440 office@gruber-partner.at Pülzl - Fritzenwallner - Gandler Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH Geschäftsführer: StB. Mag. Thomas Fritzenwallner MMag. Dr. Peter Pülzl, 5730 Mittersill, Gerlosstraße 8b, T. 06562 48658, F. 06562 48658-440 MAS (European Law), LL.M. office@wt-pfg.at Steuerberater - Kooperationspartner steuern und trends 3
100. JUBILÄUMSAUSGABE VON „STEUERN UND TRENDS“ Im Jahr 1995 wurde auf Anregung und nach einem Konzept von Gruber Bernhard die 1. Ausgabe einer eigenen, periodisch erscheinenden „Kanzleizeitung“ der Steuerberatungskanzlei Fritzenwallner-Gandler veröffentlicht. Die ersten Ausgaben wurden noch selbst kopiert und Inhaltlich werden die Beiträge von den Mitarbeitern zusammengeheftet. Kurz darauf haben Christian Nindl erstellt, die versuchen, die teilweise sehr komplexen (Nindl Grafik-Design) die grafische Gestaltung und Themenbereiche in verständlichen, praxisbezogenen die Druckerei Trattner den Druck übernommen. Seit Artikeln darzustellen. Deshalb gilt ein besonderes vielen Jahren druckt jetzt Peter Hönigmann (Drucke- Dankeschön den Redakteuren der div. Artikel, den rei Hönigmann) unsere Steuern & Trends. Korrekturlesern, an Andrea Dreier für den notwendi- gen Termindruck und die gesamte organisatorische Daher gilt auch ein besonderer DANK an die aus- Abwicklung, sowie für die Mitarbeiterinnen, die den führenen Firmen, mit denen uns diese lange Zeit Versand der 650 Zeitungen pro Quartal übernehmen. hindurch eine professionelle und freundschaftliche Zusammenarbeit verbindet. Zahlreiche Klienten fühlen sich durch die Rubriken „Mitarbeitervorstellungen, Geburtstage, Geburten Das damalige Ziel war es, unsere Klienten in 4 Aus- und Dienstjubiläen“ als ein Teil der „Kanzleifamilie“ gaben pro Jahr allumfassend zu den steuerlichen, (= O-Ton div. Klienten) und somit auch in diesen Be- betriebswirtschaftlichen und sonstigen relevanten reichen gut informiert. Themen zu informieren. Dies konnte auch die ersten 15 Jahre gut erreicht werden. Die letzten Jahre erleb- Obwohl in Zeiten wie diesen die Online-Medien die ten wir jedoch eine derartige Fülle von Änderungen Printausgaben immer mehr verdrängen, sind wir stolz, der laufenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, so- dass unsere Kanzleizeitung weiterhin Bestand hat, wie eine Digitalisierungsrevolution, sodass nur mehr dies ist nur durch das Interesse der Leser möglich. die wichtigsten Themen behandelt werden konnten. Wir hoffen, dass eine kleine Redaktionsfeier zum Von Beginn an begleitet uns dabei die heutige Raiba 100. Jubiläum mit unseren Kooperationspartnern Oberpinzgau, die jeweils eine exklusive, entgeltliche im Frühjahr nachgeholt werden kann. Bankeninformation an unsere Klienten liefert. Eben- falls ein DANKE für diese hervorragende 25-Jährige STB HERMANN GANDLER Kooperation. Redakteur der 1. Stunde Aktuell informieren auch die Partnerfirmen Gruber & Partner und Pülzl-Fritzenwallner-Gandler gemeinsam mit uns ihre Klienten. STEUERSPAR TIPP! von StB Mag. Julian Holleis Aufbewahrungspflichten Mit 31.12.2020 endet grundsätzlich die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2013. Weiterhin aufzubewahren sind Unterlagen, welche für ein anhängiges Abgaben- oder sonstiges behörd- liches/gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind. Dienen Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken und wurde beim nichtunternehme- rischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht unter gewissen Voraussetzungen auf 22 Jahre. Die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken beträgt auch 22 Jahre, wenn mit der Vermietung zu Wohnzwecken bzw. unternehmerischen Nutzung des Grundstückes ab 01.04.2012 begonnen wurde. Keinesfalls sollen Unterlagen vernichtet werden, die zur Beweisführung z.B. bei Produkthaftung, Eigentums-, Bestands- und Arbeitsvertragsrecht dienen. 4 steuern und trends
mepage Sie unsere Ho NEU! Besuchen r.at allner-gandle www.fritzenw WIR GRATULIEREN STB MAG. JULIAN HOLLEIS … zum 40. Geburtstag steuern und trends 5
COVID-19: DIE INVESTITIONSPRÄMIE Die COVID-19-Investitionsprämie ist eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die für bestimmte Neuinvestitionen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gewährt wird. Investitionssummen ab 5.000 bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem nicht rückzahlbaren steuerfreien Zuschuss gefördert. Die Investitionsprämie wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Sie beträgt grundsätzlich 7 % der Anschaf- fungskosten. Für Neuinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life Science verdoppelt sich die Prämie auf 14 %. Es steht ein Budget von 2 Milliarden Euro zur Verfügung. I. Zweck der Förderung schalierung) ist unerheblich. Der Oberste Gerichts- Förderungsgegenstand nach dem Investitions- hof bejaht auch bei einer Vermietung von mehr als prämiengesetz ist die Schaffung eines Anreizes fünf Einheiten den unternehmerischen Charakter, für Unternehmen, in der COVID-19-Krise in das weshalb gegebenenfalls auch Überschussrechner in abnutzbare Anlagevermögen zu investieren den Genuss der Investitionsprämie kommen können. und so Unternehmensstandorte in Österreich zu sichern sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze Nicht förderungsfähig sind insbesondere hoheit- zu erhalten und zu schaffen. lich tätige Unternehmen, insolvente Unternehmen und solche, die gegen gerichtlich strafbare österrei- 2. Art der Förderung chische Rechtsvorschriften verstoßen. Die Investitionsprämie beruht auf einem staatli- chen Förderungsprogramm (öffentliche Mittel) 4. Sachlicher Anwendungsbereich und wird durch die aws abgewickelt. Die Förderung Gefördert werden Neuinvestitionen eines wird in Form eines nicht rückzahlbaren, steu- Unternehmens an österreichischen Standorten. erfreien Zuschusses gewährt. Die Aussage in Punkt 6.4 der Förderungsrichtlinie „COVID-19-In- Neuinvestitionen sind aktivierungspflichtige vestitionsprämie für Unternehmen“ und in Punkt Investitionen in materielle und immaterielle 3.7 der FAQs („aws Investitionsprämie – Fragenka- Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlage- talog“), jeweils vom 11.8.2020, dass der Zuschuss vermögens, die im Unternehmen bisher noch nicht die abzugsfähigen Aufwendungen (insbesondere aktiviert waren. Damit wird die erstmalige Aufnah- die Abschreibungen) entsprechend reduziere, me eines Wirtschaftsgutes in das Anlagenverzeich- widerspricht dem Gesetz (Paragraph 124b Ziffer 365 nis als entscheidend dafür erachtet, ob eine Neu- Einkommensteuergesetz) und ist deshalb unbe- investition vorliegt. Als Neuinvestitionen kommen achtlich (dies wurde mittlerweile in einer neueren somit auch gebrauchte Güter in Frage, sofern es Richtlinien- und FAQ-Version auch entsprechend sich um eine Neuanschaffung für das investierende korrigiert). Eine Kombination mit anderen Unternehmen handelt. Die Föderungsrichtlinie und Förderungen ist grundsätzlich möglich. die FAQ in der Version vom 2.9.2020 begrenzen die begünstigten Investitionen allerdings auf solche in 3. Persönlicher Anwendungsbereich betriebsnotwendiges Vermögen, wodurch alle In- Als Förderungswerber kommen bestehende und vestitionen, die nicht unmittelbar der betrieblichen neugegründete Unternehmen aller Branchen und Leistungserstellung dienen, ausgeschlossen werden. Größen in Betracht. Als förderungsfähige Un- ternehmen werden solche gemäß § 1 Unterneh- 5. Zeitlicher Anwendungsbereich mensgesetzbuch angesehen, das sind auf Dauer Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der angelegte Organisationen selbständiger wirtschaft- Investition müssen zwischen 1.8.2020 und 28.2.2021 licher Tätigkeit. Diese müssen über einen Sitz bzw gesetzt werden. Die Investitionsprämie kann zwi- eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und im schen 1.9.2020 und 28.2.2021 beantragt werden. eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Die Art der Gewinnermittlung (Bilanzie- Erste Maßnahmen sind zB Angebotsannahmen, rung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pau- Kaufvertragsabschlüsse, Bestellungen, Lieferungen, 6 steuern und trends
mepage Sie unsere Ho NEU! Besuchen r.at allner-gandle www.fritzenw Erbringungen erster Hauptleistungen (z.B. Baube- Investitionen); siehe unter www.aws.at/corona- ginn), Rechnungslegungen oder (An)zahlungen. hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/. Nicht zu ersten Maßnahmen zählen insbesonde- re Planungsleistungen, Finanzierungsgespräche 8. Was wird nicht gefördert? /-zusagen und die Einholung von behördlichen Als nicht förderungsfähig werden insbesondere Genehmigungen. Sofern allerdings das Nichtvorlie- klimaschädliche Investitionen, Investitionen in gen bereits beantragter behördlicher Genehmigun- Finanzanlagen und Grundstücke (mit bestimmten gen die beschriebenen ersten Maßnahmen nicht Ausnahmen; siehe unten) sowie Unternehmensüber- fristgerecht ermöglicht, gilt die Beantragung der nahmen und aktivierte Eigenleistungen angesehen. behördlichen Genehmigung vor dem 31.10.2020 als erste Maßnahme. Als klimaschädliche Investitionen gelten Investitionen in die Errichtung bzw Erweiterung Die Inbetriebnahme und Bezahlung der von Anlagen, die der Förderung, dem Transport Investition (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen hat grundsätzlich innerhalb einer kurz bemessenen sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Ener- Frist, nämlich bis längstens 28.2.2022 zu gieträger direkt nutzen. Die Investitionsprämie für erfolgen. Der Zeitraum ist nicht verlängerbar. Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, kann allerdings dann in Die geförderten Vermögensgegenstände müssen in Anspruch genommen werden, wenn durch die Inves- aller Regel mindestens 3 Jahre in einer Betriebsstät- tition eine substanzielle Treibhausgasreduktion er- te in Österreich vorhanden sein (Sperrfrist). zielt wird. Direkte Nutzung bedeutet Vorliegen einer technisch-funktionalen Verbindung mit der Anlage. 6. Investitionsvolumen Das förderbare Investitionsvolumen pro Förder- Zu den klimaschädlichen Investitionen zählen antrag muss 5.000 Euro erreichen (Untergrenze), damit insbesondere die Anschaffung von PKWs, das maximale Volumen pro Antrag darf 50 Millionen LKWs, Flugzeugen und Schiffen, die dem Transport Euro nicht überschreiten (Obergrenze; jeweils ohne oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen Umsatzsteuer). Auch kleine Investitionen sind för- oder fossile Energieträger direkt nutzen. Ausge- derbar, wenn sie in Summe 5.000 Euro erreichen. nommen davon und somit förderungsfähig ist lediglich die Anschaffung von selbstfahrenden Ar- 7. Höhe der Investitionsprämie beitsmaschinen (ab Abgasstufe V) bzw Non-Road- Die Prämie beträgt 7 % der begünstigten Anschaf- Mobile-Machinery (NRMM) sowie von Plug-In fungskosten. Bei Neuinvestitionen in den Berei- Hybrid-Fahrzeugen (PHEV) und Range Extender- chen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesund- Fahrzeugen (REX, REEV) der Klassen M1 und N1, heit/Life Science beträgt die Prämie 14 %. Details sofern deren vollelektrische Reichweite mehr als dazu finden sich in den Anhängen der Förderungs- 40 km beträgt und der Bruttolistenpreis (Basis- richtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unter- modell) 70.000 Euro nicht überschreitet. nehmen“ (Anhang 1 – Investitionsmaßnahmen der Ökologisierung; Anhang 2 – Besonders geförderte Ausgenommen sind weiters die im Anhang Digitalisierungsinvestitionen; Anhang 3 – Beson- genannten Fahrzeuge. (Investitionsmaßnahmen ders geförderte Gesundheits- und Life Science- der Ökologisierung) WIR GRATULIEREN JULIA RANGETINER … zur mit Auszeichnung bestandenen Prüfung zur diplomierten Steuersach- bearbeiterin/Bilanzbuchhalterin steuern und trends 7
Investitionen in unbebaute Grundstücke werden abrufbar unter https://foerdermanager.aws.at, ge- jedenfalls nicht gefördert. Das gilt grundsätzlich stellt werden. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen auch für den Erwerb von Gebäuden und Gebäudetei- stellt die aws eine Förderungszusage aus, in der len (zB Geschäftslokalen); davon ausgenommen ist die mit der Förderung verbundenen Auflagen und lediglich der Direkterwerb (Anschaffung oder Her- Bedingungen enthalten sind. Ein dem Grunde und stellung) von Bauträgern. Förderungsfähig sind Bau, der Höhe nach bestimmter Rechtsanspruch auf Ge- Ausbau und Sanierung von Betriebsgebäuden; von währung der Förderung besteht nicht (Abwicklung Wohngebäuden dann, wenn diese nicht zum Verkauf der Förderungsvergabe im Wege der Privatwirt- oder zur Vermietung an Private bestimmt sind. schaftsverwaltung und damit – wie in letzter Zeit üblich geworden – keine formelle Rechtssicherheit 9. Abwicklung der Förderung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens!). Die Förderung wird im Wege eines elektroni- schen Antragsverfahrens durchgeführt. Die Spätestens drei Monate ab Inbetriebnahme und Förderungsvergabe erfolgt in der Reihenfolge Bezahlung der geförderten Investition (zu Inbe- des Eintreffens der vollständigen Förderungsan- triebnahme und Bezahlung siehe Punkt 5.) ist eine suchen. Die Gewährung der Investitionsprämie Abrechnung über den „aws Fördermanager“ erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden vorzunehmen. Rechnungen und Zahlungsbelege Budgetmittel. („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“). sowie Jahresabschlüsse samt Anlagenverzeich- Rechtsstaatliche Grundsätze wie Rechtssicherheit nissen sind der aws auf Verlangen vorzulegen. und Gleichbehandlung werden dadurch in den Ab einer Investitionshöhe von 12.000 Euro ist die Hintergrund gerückt! Aufgrund der massiven Kritik Abrechnung von einem Wirtschaftsprüfer, Steuer- an dieser Ausgestaltung der Förderungsabwicklung berater oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Eine werden nach aktueller Auskunft des Bundesmi- nachträgliche Überprüfung der Abwicklung durch nisteriums für Digitalisierung und Wirtschafts- die Steuerbehörden ist möglich (die entsprechen- standort alle Anträge, die zwischen 1.9.2020 und den Aufzeichnungen sind zehn Jahre lang sicher 28.2.2021 eingebracht werden, jedenfalls bedient. und geordnet aufzubewahren!). Förderungsanträge können ab 1.9.2020 ausschließ- STB. DR. PETER PÜLZL, LL.M. lich über das Portal „aws Fördermanager“, REPRÄSENTATIONSAUFWENDUNGEN Das Einkommensteuergesetz besagt, dass bestimmte Aufwendungen und Ausgaben, unter anderem Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben, nicht von der Steuer abgezogen werden dürfen. Zu den nicht abzugsfähigen Repräsenta- tionsaufwendungen gem. § 20 Abs. 1 Z 3 EStG zählen jene Aufwendungen des Steuer- pflichtigen, die zwar entweder durch seinen Beruf bedingt sind oder mit der Erzie- lung von seinen steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen, aber gleichzeitig dazu geeignet sind, sein gesellschaftliches Ansehen zu fördern – wenn es dem Steu- erpflichtigen also ermöglicht wird, sich zu repräsentieren. Dabei zählen weder seine Motive, noch ob er den Aufwand tatsächlich auf sich nehmen hätte müssen, oder ob ein ausschließliches betriebliches Interesse vorliegt. Aus diesem Grund können jene Aufwendungen, die veranstaltungen. Auch Geschenke an Kunden zu anfallen, um Kontakte und Geschäftsfreunde zu deren persönlichen Ereignissen, wie beispielsweise pflegen, nicht von der Steuer abgezogen werden. Hochzeiten, Pensionierungen oder Geburtstage, Nicht abzugsfähig sind daher beispielsweise Auf- zählen zu solchen Aufwendungen. wendungen für Ballbesuche, bestimmte Blumen- und Kranzspenden, Zusammenkünfte oder Fei- Zusammengefasst kann demnach festgehalten wer- ern mit Kunden/Geschäftsfreunden, Einladungen zu den, dass Aufwendungen, die dazu dienen, geschäft- gemeinsamem Urlaub, Theater oder Sportgroß- liche Kontakte aufzunehmen und zu pflegen unter 8 steuern und trends
mepage Sie unsere Ho NEU! Besuchen r.at allner-gandle www.fritzenw STEUERSPAR TIPP! von StB Mag. Julian Holleis Jahresbeleg nicht vergessen! Bei Verwendung einer Registrierkasse ist mit Ende des Kalenderjahres (auch bei abweichendem Wirtschafts- jahr) ein signierter Jahresbeleg (Monatsbeleg vom Dezember) auszudrucken, zu prüfen und aufzubewahren. Die Überprüfung des signierten Jahresbeleges ist verpflichtend (laut BMF-Info bis spätestens 15. Februar des Folgejahres) und kann manuell mit der BMF-Belegcheck-App oder automatisiert durch Ihre Registrierkasse durchgeführt werden. Zumindest quartalsweise ist das vollständige Datenerfassungsprotokoll extern zu speichern und aufzubewahren. nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen Bewirtungskosten sind dann zur Gänze abzugsfähig, zu subsumieren sind. wenn sie unmittelbarer Bestandteil der Leistung sind, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Solche Aufwendungen können weder als Ausgaben Leistung stehen, einen überwiegenden Entgelt- von der Einkommen-/Körperschafsteuer abge- charakter haben oder nahezu keine Repräsentati- setzt werden, noch kann die Umsatzsteuer geltend onskomponente aufweisen. In solchen Fällen kann gemacht werden. auch die Vorsteuer zur Gänze abgezogen werden. Abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen Werbewirksame Bewirtungsaufwendungen, bei de- In Ausnahmefällen können Repräsentationsaufwen- nen die Repräsentationskomponente untergeordnet dungen als abzugsfähig klassifiziert werden. Sach- sind, sind zur Hälfte abzugsfähig, wenn die reprä- geschenke sind nämlich dann abzugsfähig, wenn sentative Mitveranlassung nur in geringem Maß sie eine Werbewirksamkeit entfalten können. Ist vorherrscht. Wenn die Bewirtung von Geschäfts- beispielsweise das Firmenlogo des Steuerpflichti- freunden somit einen eindeutigen Werbezweck hat gen sehr präsent und ist das Sachgeschenk länger und die betriebliche oder berufliche Veranlassung haltbar, können solche Geschenke als Werbeauf- der Aufwendungen/Ausgaben bei weitem überwiegt, wand verbucht und von der Steuer abgezogen wer- kann bei den Aufwendungen/Ausgaben die Hälfte den – hierzu zählen beispielsweise Kalender oder abgezogen werden. Dazu muss für jede einzelne Kugelschreiber mit Firmenaufschrift. Ebenso sind Ausgabe glaubhaft gemacht werden, dass die oben Repräsentationsaufwendungen dann abzugsfähig, genannten Voraussetzungen zutreffen. Es muss wenn ein erhebliches Überwiegen der betrieblichen dargelegt werden, welches konkrete Rechtsgeschäft Veranlassung vorliegt und gleichzeitig die Person im Rahmen der Bewirtung zu welchem Zeitpunkt des Steuerpflichtigen im Hintergrund ist. tatsächlich abgeschlossen wurde bzw. welches konkrete Rechtsgeschäft im Einzelfall ernsthaft Bewirtung von Geschäftsfreunden angestrebt wurde. Die Vorsteuer darf wiederum zur Bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden kann Gänze abgezogen werden. man im Ertragssteuerrecht zwischen drei unterschiedlichen Fällen unterscheiden: Im Zuge des „Wirtshaus-Pakets“, welches die von der Corona-Krise besonders betroffene Gastrono- 1) Man kann die Bewirtungsspesen mie unterstützen soll, wurde die steuerliche Ab- zur Gänze abziehen zugsfähigkeit von Geschäftsessen im Zeitraum 2) Man kann die Bewirtungsspesen von 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 75% erhöht. zur Hälfte abziehen/zu 75% abziehen 3) Man kann die Bewirtungsspesen Zur Gänze nicht abzugsfähig sind Bewirtungsauf- zur Gänze nicht abziehen wendungen, die vorrangig der Repräsentation die- nen. In solchen Fällen darf die Vorsteuer zur Gänze Umsatzsteuerrechtlich darf man sich für nicht abgezogen werden. Bewirtungskosten entweder die volle Vorsteuer oder gar keine Vorsteuer abziehen. MARIA KIRCHNER, BA BA MA LLB.OEC. steuern und trends 9
mepage Sie unsere Ho NEU! Besuchen r.at allner-gandle www.fritzenw WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE BESINNLICHE ADVENTSZEIT, EIN FROHES FEST, EINEN GUTEN RUTSCH UND EIN ERFOLGREICHES JAHR 2021! steuern und trends 11
DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG AUF ABNUTZBARE ANLAGENGEGENSTÄNDE UND BESCHLEUNIGTE ABSCHREIBUNG BEI GEBÄUDEN Der Gesetzgeber hat im Zuge des Konjunkturstärkungsgesetzes, welches den nega- tiven wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund der Corona-Krise entgegenwirken soll, unter anderem festgelegt, dass für Investitionen ab 01.07.2020 im Steuerrecht die degressive Abschreibung und dass auf Gebäude, die nach dem 30.06.2020 angeschafft wurden, eine beschleunigte Abschreibung in Anspruch genommen werden können. Dies soll zu finanzieller Entlastung der Unternehmen führen und es soll bedingt werden, dass Unternehmen und damit verbundene wertvolle Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ein weiterer Nebeneffekt soll die Ankurbelung der Wirtschaft sein. Allgemeine Informationen soll auch die degressive Afa angewandt werden zur Abschreibung im Steuerrecht können – mehr Infos dazu, siehe unten. Wenn ein Anlagengegenstand, welcher abnutz- bar ist, angeschafft wird, so ist es nicht erlaubt, Kauft der Unternehmer Ainz beispielsweise die die gesamten Anschaffungskosten im Jahr der Maschine XL5000 (die Maschine hat eine geschätz- Anschaffung sofort gewinnmindernd anzusetzen. te Nutzungsdauer von 5 Jahren) am 05.04.2018 um Es gilt vielmehr, die gesamten Anschaffungskos- netto 1.000 Euro so kann er nicht die gesamten ten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des 1.000 Euro von seinen in 2018 erzielten Einnahmen Anlagengutes aufzuteilen und Jahr für Jahr einen abziehen. Er muss aufgrund der linearen Afa über berechneten Betrag von den erzielten Einnahmen fünf Jahre lang jedes Jahr 200 Euro abschreiben als Ausgaben abzuziehen – das Anlagevermögen (also von den Einnahmen wegzählen). So werden wird also nach und nach abgeschrieben. Die Ab- die tatsächlichen Anschaffungskosten jenen Ver- schreibung (kurz Afa) wird so lange durchgeführt, anlagungszeiträumen angerechnet, in denen diese bis das Ende der Nutzungsdauer erreicht wird und wirtschaftlich verbraucht werden. die gesamten Anschaffungskosten über die Jahre verteilt abgeschrieben wurden. Sofern der Unternehmer vorsteuerabzugsberech- tigt ist, wird der Nettobetrag für die Berechnung Seit 1. Jänner 2011 sieht das Einkommensteuerge- der Abschreibung herangezogen. Die Abschreibung setz nur eine gleichmäßige Abschreibung über von Wirtschaftsgütern beginnt grundsätzlich mit die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes vor. Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes. Diese Form der Abschreibung wird lineare Ab- schreibung genannt. Die Berechnung des jährlichen Wenn der Unternehmer Ainz die Maschine XL5000 Afa-Betrages erfolgt folgendermaßen: Anschaffungs- am 23.12.2018 anschafft und der Ingenieur, der koten / gewöhnliche Nutzungsdauer. Mit 01.07.2020 die Maschine anschließen kann, von 23.12.2018- NEU IM TEAM PATRICIA NEVEUX in der Buchhaltung im Team seit Juli 2020 SIGRID BACHER in der Buchhaltung im Team seit September 2020 12 steuern und trends
mepage Sie unsere Ho NEU! Besuchen r.at allner-gandle www.fritzenw STEUERSPAR TIPP! Bettina Wechselberger Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern bzw. Halbjahresabschreibung Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis 800,– Euro betragen, können steuerlich im Jahr der An- schaffung voll abgeschrieben werden. Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2020 und liegen die Anschaffungskosten über 800,– Euro, steht eine Halbjahres-AfA zu. 06.01.2019 in den Weihnachtsferien ist und somit brauchen die Anschaffungskosten nicht auf die den Anschluss erst am 07.01.2019 durchführt, kann betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer aufgeteilt der Unternehmer die Maschine erst am 07.01.2019 werden. Gleich im Jahre des Kaufes kann der in den Betrieb nehmen. Dadurch beginnt die Ab- gesamte Betrag von den erwirtschafteten schreibung erst im Jahr 2019. Einnahmen abgezogen werden. Der Betrag der Abschreibung wird auf ein gan- Wie schon erwähnt, gilt es steuerrechtlich grund- zes oder ein halbes Jahr aufgerundet. Wird ein sätzlich nur die lineare Abschreibung anzuwen- Wirtschaftsgut mehr als sechs Monate pro Veranla- den. Das heißt, dass die Anschaffungs- und Herstel- gungsjahr genutzt, muss der gesamte Betrag, der auf lungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer zu das Jahr fällt, abgeschrieben werden (Ganzjahres- verteilen sind. Der Vollständigkeit halber muss auch Afa). Wird das Wirtschaftsgut weniger als sechs erwähnt werden, dass es noch die außerplanmäßige Monate genutzt, so gilt es, nur den halben Betrag Abschreibung gibt (auf diese wird aber in diesem abzuschreiben (Halbjahres-Afa). Artikel nicht eingegangen). Für folgendes Beispiel nehmen wir an, dass sich der Degressive Abschreibung im Steuerrecht Veranlagungszeitraum des Unternehmers Ainz von Wie oben dargestellt, kann neben der linearen 01.01. bis 31.12.2018 erstreckt. Nimmt er die Maschine Abschreibung auch die degressive Abschreibung am 05.04.2018 in Betrieb, so wird der Zeitraum von für Anschaffungen nach dem 30.06.2020 im sechs Monaten pro Jahr überschritten, und Herr Ainz Steuerrecht angewandt werden. Degressive Ab- kann die gesamten auf das Jahr 2018 anfallenden schreibung bedeutet, dass man vom jeweiligen Kosten (also 200 Euro) abschreiben. Wenn er die Investitionsgut jedes Jahr einen gleichbleiben- Maschine aber erst am 23.12.2018 kauft (und auch an den Prozentsatz vom Restwert abschreibt. Um zu diesem Tag in Betrieb nimmt), kann er nur die Hälfte vermeiden, dass die Dauer der Abschreibung größer des auf den Veranlagungszeitraum entfallenen als die Nutzungsdauer wird, kann man im letzten Betrag (also 100 Euro) gewinnmindernd ansetzten. Jahr den Restwert vollständig abschreiben. Im Einkommensteuerrecht richtet sich die Dauer Dem Unternehmer obliegt es, im Wirtschaftsjahr der Abschreibung großteils nach der betriebsge- der Inbetriebnahme selbst zu wählen, ob die linea- wöhnlichen Nutzungsdauer. Diese wird durch re oder die degressive Abschreibung angewandt Schätzung und Erfahrungswerte festgelegt. Für werden soll. Entscheidet man sich für die degressi- einzelne Wirtschaftsgüter gibt der Gesetzgeber die ve Afa kann auch der Abschreibsatz frei gewählt Nutzungsdauer aber vor – Beispiele hierfür sind werden, wobei die Obergrenze bei 30% liegt. Als Gebäude (allgemeine Gebäude: 40 Jahre; Mietwohn- Grundlage für die Berechnung dient der sogenannte gebäude: 66 Jahre), PKW (mindestens 8 Jahre), (Rest-)Buchwert. Den gewählten Prozentsatz hat Firmenwert (15 Jahre), etc. man dann unverändert fortzuführen, wobei ein Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, deren Wechsel von der degressiven zur linearen Afa Betrag 400 Euro (ab 2020 800 Euro) nicht übersteigt, jederzeit möglich ist. Umgekehrt kann man aber steuern und trends 13
nicht von der linearen zur degressiven Afa wechseln. Anwendungsbereich der Im Fall eines Wechsels ist wieder der Restbuchwert degressiven Abschreibung heranzuziehen. Dieser wird durch die Restnutzungs- Die degressive Abschreibung kann für Investitionen dauer dividiert, um die Abschreibbeträge für die noch ab 01.07.2020 angewandt werden. Für früher ange- kommenden Jahre berechnen zu können. schaffte Wirtschaftsgüter ergeben sich keine Ände- rungen. Allerdings kann diese Form der Abschrei- Man kann für jedes gekaufte, eigenständige bung nicht für jedes Wirtschaftsgut angewandt Wirtschaftsgut frei entscheiden, ob man die de- werden – folgende Wirtschaftsgüter gressive oder die lineare Abschreibung auswählt. sind ausgeschlossen: Die Halbjahresregelung gilt auch bei der • Wirtschaftsgüter, für welche das Gesetz eine degressiven Abschreibung. Sonderform der Abschreibung vorgibt (siehe oben – PKW, Gebäude, Firmenwert, etc.) Der Unternehmer Ainz kauft die Maschine XL5000 • Unkörperliche Wirtschaftsgüter (Beispiels- am 21.01.2021. Die Anschaffungskosten betragen weise Softwares, Lizenzen, etc.) netto € 1.000,00 und die Nutzungsdauer beträgt 5 • Gebrauchte Wirtschaftsgüter Jahre. Herr Ainz entscheidet sich für die degressive • Anlagen, die entweder fossile Energieträger Abschreibung in den ersten beiden Jahren. Für die direkt nutzen oder Anlagen, die solche Energie- restlichen drei Jahre möchte er die lineare Abschrei- träger fördern, speichern oder transportieren bung in Anspruch nehmen. Es soll aus Vergleichs- zwecken die lineare Abschreibung gegenübergestellt Vorteilhaftigkeit der werden. Somit ergibt sich folgendes Ergebnis: degressiven Abschreibung Der erreichte Abschreibbetrag pro Jahr bei der de- Jahr Wahl lineare Gegenüberstellung gressiven Afa kann im Gegensatz zur linearen Afa um Unternehmer Ainz Abschreibung der Ergebnisse ein Vielfaches, besonders bei größeren Investitionen, höher sein. Somit kann meist in den ersten Jahren 2021 100,– Euro höhere Gewinn- 1.000,– * 30% = 300,– 1.000,–/5 = 200,– minderung bei degressiver Afa nach der Anschaffung ein viel höherer Abschrei- bungsbetrag als Betriebsausgabe von der Steuer 10,– Euro höhere Gewinn- 2022 700,– * 30% = 210,– 1.000,–/5 = 200,– minderung bei degressiver Afa abgesetzt werden. Dies resultiert in einer finanziellen 36,67 Euro höhere Gewinn- Entlastung der Unternehmer, da diese so Steuern 2023 490/3 =163,33 1.000,–/5 = 200,– minderung bei linearer Afa sparen. Eine genaue Beobachtung des tatsächlichen 36,67 Euro höhere Gewinn- Wertverfalles des Gutes ist insofern ratsam, als spä- 2024 490/3 = 163,33 1.000,–/5 = 200,– minderung bei linearer Afa ter die lineare Abschreibung vorteilhafter sein kann 36,67 Euro höhere Gewinn- und ein Wechsel jederzeit erlaubt ist. 2025 490/3 = 163,34 1.000,–/5 = 200,– minderung bei linearer Afa Beschleunigte Abschreibung von Gebäuden Exempl.Berechnung Restbuchwert für das Jahr 2022: 1.000,–-300,– = 700,– Bei jenen Gebäuden, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt wurden, kann eine beschleunigte Abschreibung vorgenommen WIR GRATULIEREN MARIA TRENKWALDER ... zur bestandenen Prüfung des Online-Lehrgangs ”Internationales Steuerrecht ... in der Europäischen Union“ zum 30. Geburtstag 14 steuern und trends
mepage Sie unsere Ho NEU! Besuchen r.at allner-gandle www.fritzenw STEUERSPAR TIPP! von Klaus Thöne Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. Überschussrechnung er- mitteln, haben ein einfaches Mittel zur Hand, ihren steuerlich relevanten Gewinn zu beeinflussen: Da es im Regelfall auf den Zu- bzw. Abfluss von Zahlungen ankommt, kann durch vorgezogene Zahlungen, Vorauszah- lungen oder verschobene Einnahmen das Ergebnis entsprechend gesteuert werden. Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Aus- gaben (z.B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten. Beispiel: Die Mietzahlung für Dezember 2020, die am 31.12.2020 fällig ist und am 15.01.2021 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2019 als bezahlt. werden. Bei der Einlage von Gebäuden gilt diese Der Unternehmer Ainz kauft in diesem Beispiel Regelung dann, wenn diese nach dem 30.06.2020 im nicht nur die Maschine XL5000, sondern auch zwei Privatvermögen einer Anschaffung gefolgt haben. Betriebsstätten im Wert von je 600.000,– Euro. Die Betriebsstätte 1 kauft er noch vor der Corona-Krise Bei erstmaliger Berücksichtigung der Abschreibung im Jänner 2020. Die zweite Betriebsstätte kauft er, wird das Dreifache des sonst heranzuziehenden nachdem er von der vorteilhaften Abschreibung Prozentsatzes verwendet. Bei betrieblichen Gebäu- in der Kanzleizeitung von Fritzenwallner-Gandler den also 7,5% statt 2,5% und bei Gebäuden gelesen hat – also am 14.11.2020 für Wohnzwecke 4,5% statt 1,5%. Jahr Afa, wenn Anschaffung Afa, wenn Anschaffung nach 30.06.2020 vor 30.06.2020 Im zweiten Jahr wird der eigentliche Prozent- satz verdoppelt – sprich 5% statt 2,5% bei be- 2020 600.000,– * 7,5% 600.000,– * 2,5% = 45.000,– = 15.000,– trieblichen und 3% statt 1,5% bei außerbetrieblichen Gebäuden. 600.000,– * 5% 600.000,– * 2,5% 2021 = 30.000,– = 15.000,– Ab dem dritten Jahr sind wieder die 600.000,– * 2,5% 600.000,– * 2,5% 2022 = 15.000,– = 15.000,– „normalen“ Prozentsätze anzuwenden. Bei der beschleunigten Abschreibung von Gebäuden ist die Halbjahresabschreibung nicht anzuwenden. MARIA KIRCHNER, BA BA MA LLB.OEC. WIR GRATULIEREN BETTINA WECHSELBERGER … zum 30. Geburtstag UND KURT SCHÖPPL … zum 50. Geburtstag steuern und trends 15
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100. AUSGABE „STEUERN & TRENDS“ MIT GROSSER DANKBARKEIT STEHT DIE „100“ SYMBOLISCH FÜR: 100 MAL DANKE – DASS 1995 DIE ERSTE AUSGABE VON „STEUERN & TREND’S“ ENTSTEHEN DURFTE. 100 MAL DANKE – DASS 25 JAHRE SPÄTER „STEUERN & TRENDS“ DIE 100. AUSGABE FEIERN DARF. 100 MAL DANKE – DASS DIE GRUNDIDEE - NICHT NUR ÜBER „STEUERLICHES“ ZU BERICHTEN, SONDERN AUCH ÜBER AKTUELLE THEMEN UND TRENDS SOWIE ÜBER ENTWICKLUNGEN IM BEREICH DER GESELLSCHAFTER UND VOR ALLEM IM BEREICH DER MITARBEITER – IMMER NOCH UMGESETZT WIRD. 100 MAL DANKE – DASS DIE GRUBER & PARTNER UNTERNEHMENSBERATUNG GMBH (VORMALS: EMG UNTERNEHMENS- BERATUNG) SEIT IHRER GRÜNDUNG IM JAHR 2000 BESTANDTEIL DER INFORMATIONEN SEIN DARF. 100 MAL DANKE – DEM GESAMTEN TEAM DER WIRTSCHAFT- STREUHAND- UND STEUERBERATUNGSKANZLEI FRITZENWALLNER GANDLER FÜR DIE AUSGEZEICHNETE ZUSAMMENARBEIT IM SINNE UN- SERER GEMEINSAMEN KLIENTEN. 100 MAL DANKE – DEN KOOPERATIONSPARTNERN. 100 MAL DANKE – DEN GESELLSCHAFTERN DER FRITZENWALLNER – GANDLER WIRTSCHAFTSTREUHAND- UND STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH FÜR DIE JAHRELANGE PARTNERSCHAFT UND NUNMEHRIGE KOOPERATION IM BEREICH DER UNTERNEHMENSBERATUNG. Bernhard Gruber Akademischer Unternehmensberater, CMC, CSE Geschäftsführer Gruber & Partner Unternehmensberatung GmbH steuern und trends 17
ALLGEMEINES ZUR HÖHE DES FAMILIENBONUS PLUS Was ist der Familienbonus Plus und in welcher Höhe steht er zu? Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Beispiel 2: Zahlt jemand im Jahr 2019 4.000 Euro Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lohnsteuer und hat drei Kinder bis 18 Jahre (Famili- Lebensjahr des Kindes – das bedeutet, dass sich die enbonus Plus = 4.500 Euro), dann fällt die Steuerlast Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. komplett weg. Der Familienbonus Plus kann nur bis Nach dem 18. Geburtstag des Kindes verringert sich zum Gesamtbetrag der Steuer (= 4.000 Euro) bean- der Familienbonus Plus auf 500 Euro jährlich, sofern sprucht werden. für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Ab welchem Bruttolohn wirkt sich Gibt es beim Familienbonus Plus der Familienbonus Plus aus? einen „Deckel“? Der Familienbonus Plus wirkt schon ab dem ersten Nein, es gibt keinen „Deckel“. Begrenzt ist der Steuereuro. Voll ausgeschöpft werden kann dieser Familienbonus Plus nur durch die Höhe der eigenen dann ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von Einkommensteuer und die absolute Höhe des Fami- ca. 1.700 Euro (bei einem Kind). lienbonus Plus von jährlich 1.500 Euro pro Kind bis zum 18. Geburtstag sowie 500 Euro jährlich Wie viel bekommen geringverdienende pro Kind nach dem 18. Geburtstag. und nicht steuerzahlende Eltern? Bei geringverdienenden Steuerzahlern entfällt die Der Familienbonus Plus wird als erster Absetzbe- Steuerlast komplett, wenn sie niedriger ist als der trag von der zu zahlenden Lohnsteuer bzw. Einkom- Familienbonus Plus. Alle Alleinerziehenden und mensteuer abgezogen und kann maximal bis zum Alleinverdienenden, die keine bzw. nur eine geringe Gesamtbetrag der errechneten Steuer bean- Lohnsteuer bezahlen, können eine Mindestentlas- sprucht werden. Die Steuer kann zwar durch den tung von bis zu 250 Euro erhalten – den so genann- Abzug des Familienbonus Plus komplett wegfallen, ten Kindermehrbetrag – pro Kind und Jahr. es ergibt sich jedoch kein negativer Steuerbetrag (wie z. B. beim Verkehrsabsetzbetrag oder beim Nähere Informationen erhalten Sie Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag). gerne bei uns im Büro! Beispiel 1: Zahlt jemand im Jahr 2019 4.000 Euro Fritzenwallner – Gandler, Wirtschaftstreuhand- Lohnsteuer und hat zwei Kinder bis 18 Jahre (Fami- und Steuerberatungsgesellschaft mbH lienbonus Plus = 3.000 Euro), dann verringert sich Neukirchen am Großvenediger, Schlosserfeld 344 die Steuerlast auf 1.000 Euro. Der Familienbonus Martina Dreier, T: 06565 6598-393 Plus wird im vollen Umfang beansprucht. m.dreier@gruber-partner.at WIR GRATULIEREN MELANIE UND ANTON MANZL ... zur Hochzeit im August 2020 18 steuern und trends
mepage Sie unsere Ho NEU! Besuchen r.at allner-gandle 2020 Gewinnfreibetrag nutzen www.fritzenw 2020 2020 Gewinnfreibetrag Gewinnfreibetrag nutzen nutzen Beispiel: Ihr Steuerberater Beispiel: Ihr Steuerberater errechnetIhr Beispiel: einen Gewinn von Steuerberater errechnet einen Gewinn von 100.000 Euro errechnet im Gewinn einen Jahr 2020.von 100.000 Euro im Jahr 2020. 100.000 Euro im Jahr 2020. Der mögliche Gewinnfreibetrag Der mögliche Gewinnfreibetrag beträgt bis zu Gewinnfreibetrag Der mögliche 13 % von der Be- beträgt bis zu 13 % von der Be- messungsgrundlage. beträgt bis zu 13 % von Somit steht der Be- messungsgrundlage. Somit steht Ihnen ein Freibetrag von messungsgrundlage. Somitbis steht Ihnen ein Freibetrag von bis zu 13.000 Ihnen Euro zu. OHNE ein Freibetrag von bisIn- zu 13.000 Euro zu. OHNE In- vestition zu 13.000inEuro bestimmte zu. OHNESachan- In- vestition in bestimmte Sachan- lagen oderinbegünstigte vestition Wertpa- bestimmte Sachan- lagen oder begünstigte Wertpa- piere wird lagen odervon der Finanzbehörde begünstigte Wertpa- piere wird von der Finanzbehörde automatisch piere wird vonein Grundfreibetrag der Finanzbehörde Den Gewinnfreibetrag können Sie bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn automatisch ein Grundfreibetrag Den Gewinnfreibetrag können Sie bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 3.900 Euro automatisch berücksichtigt. ein Grundfreibetrag von Den 175.000 Euro in voller Gewinnfreibetrag Höhe können nutzen Sie bis zuund damit einem Steuern sparen. steuerpflichtigen Gewinn von 3.900 Euro berücksichtigt. von 175.000 Euro in voller Höhe nutzen und damit Steuern sparen. von 3.900 Euro berücksichtigt. von 175.000 Euro in voller Höhe nutzen und damit Steuern sparen. UNSER TIPP: >> Für alle natürlichen Personen, die betriebliche Einkunftsarten erzielen. UNSER TIPP: >> Für alle natürlichen Personen, die betriebliche Einkunftsarten erzielen. Nutzen UNSER Sie den Grundfrei- TIPP: Dasalle >> Für giltnatürlichen auch für Gewinne, Personen, die die durch Bilanzierung betriebliche ermittelt Einkunftsarten werden. erzielen. Nutzen Sie den Grundfrei- Das gilt auch für Gewinne, die durch Bilanzierung ermittelt werden. betrag für Nutzen SieIhre denpersönliche Grundfrei- Das gilt auch für Gewinne, die durch Bilanzierung ermittelt werden. betrag für Ihre persönliche >> Automatisch zuerkannter Grundfreibetrag in Höhe von 13 % für max. Pensionsvorsorge. betrag „Meine für Ihre persönliche >> Automatisch zuerkannter Grundfreibetrag in Höhe von 13 % für max. Pensionsvorsorge. „Meine >> 30.000 Euro Gewinn Automatisch (das Grundfreibetrag zuerkannter sind 3.900 Euro inGrundfreibetrag). Höhe von 13 % für Keine max.beson- Selbständigen Pension“ Pensionsvorsorge. „Meine ist 30.000 Euro Gewinn (das sind 3.900 Euro Grundfreibetrag). Keine beson- Selbständigen Pension“ ist dere Geltendmachung in der Einkommenssteuererklärung 30.000 Euro Gewinn (das sind 3.900 Euro Grundfreibetrag). Keine notwendig. beson- die passende Lösung Selbständigen Pension“ fürist Sie. dere Geltendmachung in der Einkommenssteuererklärung notwendig. die passende Lösung für Sie. dere Geltendmachung in der Einkommenssteuererklärung notwendig. die passende Lösung für Sie. >> Seit 2013 wird der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Bis zu einem steuer- Darüber hinaus kann der restli- >> Seit 2013 wird der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Bis zu einem steuer- Darüber hinaus kann der restli- pflichtigen >> Seit 2013 wirdGewinn von 175.000 Euro der Gewinnfreibetrag können gestaffelt. BisSie zu ihn in voller einem steuer-Höhe che Freibetrag Darüber hinausvon kann9.100 der Euro restli- pflichtigen Gewinn von 175.000 Euro können Sie ihn in voller Höhe che Freibetrag von 9.100 Euro nutzen undGewinn pflichtigen damit Steuern sparen. von 175.000 Euro können Sie ihn in voller Höhe durch che Investition Freibetrag in bestimmte von 9.100 Euro nutzen und damit Steuern sparen. durch Investition in bestimmte nutzen und damit Steuern sparen. Sachanlagen durch oder Investition in begünstigte bestimmte >> Staffelung Gewinnfreibetrag: Sachanlagen oder begünstigte >> Staffelung Gewinnfreibetrag: Wertpapiere geltend Sachanlagen gemacht oder begünstigte >> • 13,0% fürGewinnfreibetrag: Staffelung Gewinne bis 175.000 Euro Wertpapiere geltend gemacht • 13,0% für Gewinne bis 175.000 Euro werden. Wertpapiere geltend gemacht 7,0% für Gewinne bis • 13,0% zwischen 175.000175.000 Euro Euro und 350.000 Euro werden. • 7,0% für Gewinne zwischen 175.000 Euro und 350.000 Euro werden. 4,5% für Gewinne zwischen 175.000 • 7,0% 350.000 Euro und 350.000 580.000 Euro IHR VORTEIL: • 4,5% für Gewinne zwischen 350.000 Euro und 580.000 Euro IHR VORTEIL: 0,0% für Gewinne zwischen • 4,5% ab 580.000 Euro Euro und 580.000 Euro 350.000 • 0,0% für Gewinne ab 580.000 Euro Ihre VORTEIL: IHR Steuerbelastung redu- • 0,0% für Gewinne ab 580.000 Euro Ihre Steuerbelastung redu- Der maximal geltend zu machende Gewinnfreibetrag beträgt 45.350 Euro. ziert Steuerbelastung Ihre sich um 6.500 Euro (bei redu- Der maximal geltend zu machende Gewinnfreibetrag beträgt 45.350 Euro. ziert sich um 6.500 Euro (bei Unter Berücksichtigung Der maximal geltend zu eines Steuersatzes machende in Höhe vonbeträgt Gewinnfreibetrag 50 % ist45.350 eine Euro. Grenzsteuersatz ziert sich um 6.500 von 50 %) Euro (bei Unter Berücksichtigung eines Steuersatzes in Höhe von 50 % ist eine Grenzsteuersatz von 50 %) Steuerersparnis Unter bis 22.675 Berücksichtigung Euro möglich.in Höhe von 50 % ist eine eines Steuersatzes Grenzsteuersatz von 50 %) Steuerersparnis bis 22.675 Euro möglich. Steuerersparnis bis 22.675 Euro möglich. Wie wirkt sich der Steuervorteil in Zahlen aus? Wie wirkt sich der Steuervorteil in Zahlen aus? Wie wirkt sich der Steuervorteil in Zahlen aus? bei Inanspruchnahme bei maximaler Ausnützung bei Inanspruchnahme bei maximaler Ausnützung des bei Grundfreibetrages Inanspruchnahme des Steuervorteils bei maximaler Ausnützung des Grundfreibetrages des Steuervorteils Steuerpflichtiger Gewinn des Grundfreibetrages 100.000,– des Steuervorteils 100.000,– Steuerpflichtiger Gewinn 100.000,– 100.000,– Steuerpflichtiger Investition in begünstigte Gewinn Wertpapiere 100.000,– 0,– 100.000,– 9.100,– Investition in begünstigte Wertpapiere 0,– 9.100,– Investition in begünstigte Grundfreibetrag (max.Wertpapiere 3.900 Euro) 0,– 3.900,– 9.100,– 3.900,– Grundfreibetrag (max. 3.900 Euro) 3.900,– 3.900,– Grundfreibetrag (max. 3.900 Euro) Steuerbemessungsgrundlage 3.900,– 96.100,– 3.900,– 87.000,– Steuerbemessungsgrundlage 96.100,– 87.000,– Steuerbemessungsgrundlage Steuer 96.100,– 38.285,– 87.000,– 33.735,– Steuer 38.285,– 33.735,– Steuer Steuerersparnis 38.285,– 1.950,– 33.735,– 6.500,– Steuerersparnis 1.950,– 6.500,– Steuerersparnis 1.950,– 6.500,– Marketingmitteilung des Raiffeisenverbandes Salzburg eGen. Es handelt sich nicht um ein Anbot oder eine Empfehlung zum Abschluss von Finanzinstrumenten. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko (auch mit dem des Totalverlusts) verbunden. Die steuerliche Behandlung hängt von persönlichen Verhält- Marketingmitteilung nissen ab und kann künftigen Marketingmitteilung desunterworfen Änderungen des Raiffeisenverbandes Raiffeisenverbandes sein. Die Salzburg eGen. Es vorliegende nicht umSalzburg handelt sichInformation einstellt Anbot keine oder eGen. verbindliche eine EmpfehlungEs handelt steuerrechtliche zum Abschluss sich Beratungsleistung von nicht dar. Die um Finanzinstrumenten. ein steuerliche Jede Anbot Behandlung Kapitalveranlagung oder von ist miteine Empfehlung Anlageinvestitionen einem Risiko ist von den (auch deszum persönlichen mit dem Abschluss Verhältnissen Totalverlusts) Dievon des jeweiligen verbunden. Finanzinstrumenten. Anlegers steuerliche abhängig und Behandlung kann hängt vonkünftigen Jede Änderungen persönlichen Verhält- Kapitalveranlagung unterworfen nissen ab undsein. Marketingmitteilung dass sich diesein. Bezüglich kann der künftigen ist mit Auswirkungen Änderungen des Raiffeisenverbandes Rechtslage durch einem Salzburg Gesetzesänderungen, eGen. Risiko auf die individuelle unterworfen sein. Die Es handelt Steuererlässe, (auch steuerliche Information vorliegende sich mit Situation des nicht um ein Stellungnahmen der stellt Anbot dem Anlegers keine des verbindliche oder eine Finanzverwaltung, Totalverlusts) wird empfohlen, sich mit einem steuerrechtliche Empfehlung vonverbunden. Steuerberater indar. Beratungsleistung zum Abschluss Rechtsprechung Verbindung DieKapitalveranlagung Die steuerliche Finanzinstrumenten. kann.in Verbindung Jede u.s.w.Steuerberater ändern steuerliche zu setzen. Die Unterlagen Behandlung Behandlung basieren auf dem ist von Anlageinvestitionen ist mit mithängt Wissensstand von den einem Risiko (auch von persönlichen dem persönlichen der mit derVerhältnissen Erstellung betrauten des Totalverlusts) Personen des jeweiligen verbunden. Verhältnissen zum Erstellungszeitpunkt. Anlegers Die steuerliche abhängig und Behandlung kann hängt ab von unddarauf künftigen persönlichenkann Wir weisenÄnderungen hin, Verhält- künftigen unterworfen nissen ab und kann dass sich unterworfendie 1. Emittentin Änderungen Bezüglich Rechtslage dieser sein. Bezüglich der künftigen durch Anleiheder Auswirkungen Änderungen unterworfen auf die individuelle unterworfen Gesetzesänderungen, istAuswirkungen der Raiffeisenverband sein. steuerliche sein. Die vorliegende Steuererlässe, Salzburg eGen. auf die individuelle Die Stellungnahmen Der Wert steuerliche vorliegende Situation des Information Situation der der Anleihe Anlegers stellt Finanzverwaltung, kann während des Anlegers Information wird empfohlen, keine verbindliche sich mit einem steuerrechtliche Rechtsprechung der Laufzeit wird empfohlen, sich stellt u.s.w. schwanken. mit einem Die ändern keine Beratungsleistung kann. Rückzahlung Steuerberater dar.verbindliche zum Nennwert in Verbindung zu setzen. Die steuerliche erfolgt Die zu setzen. steuerrechtliche Die Unterlagen Behandlung gemäß basieren auf dem ist von Anlageinvestitionen Anleihebedingungen Unterlagen Beratungsleistung Wissensstand zum Wissensstand basieren auf dem der mit derVerhältnissen von den persönlichen Rückzahlungstermin. dar. Erstellung betrauten der mit Kursschwankungen, Die des jeweiligen steuerliche Personen Anlegers Zinsänderungen der Erstellung betrauten Personen zum und abhängig undBehandlung zum Erstellungszeitpunkt. kann künftigen Bonitätsverschlechterung Erstellungszeitpunkt. von Wir weisenÄnderungen darauf hin, des Emittenten Wir weisen darauf hin, Anlageinvestitionen können sich dieden dassEmittentin 1. Wert,Anleihe Kurs Rechtslage dieser oder durch Ertragistnegativ von istGesetzesänderungen, der Raiffeisenverband den beeinflussen. persönlichen DieeGen. Anleihe Steuererlässe, Salzburg unterliegt Stellungnahmen Der Verhältnissen Wert derbesonderen Vorschriften, der Finanzverwaltung, Anleihe kann während derdie des sich jeweiligen bereits Rechtsprechung Laufzeit beiu.s.w. einem schwanken. ändern Die Anlegers wahrscheinlichen kann. Rückzahlung zumAusfallabhängig des Emittenten Nennwert erfolgt gemäß und nachteilig kann können auswirken Anleihebedingungen künftigen zum(zB.: Änderungen Reduzierung unterworfen des Kursschwankungen, Rückzahlungstermin. Nennwerts, Umwandlung sein. in Eigenkapital, Zinsänderungen Bezüglich undAussetzung der von Zinszahlungen). Bonitätsverschlechterung Aus- Näheres des Emittenten wirkungen 1. dazu sowie können den Emittentin 2. dazu der dieser auf Kursdie Basisprospekt Wert,Anleihe Die veröffentlichten oder individuelle ist der Prospekte einschließlich Ertrag Raiffeisenverband bzw. die Informationen steuerliche aller Nachträge negativ beeinflussen. Salzburg für Anleger Der §Wert Situation und die unterliegt DieeGen. Anleihe endgültigen Bedingungen derbesonderen Anleihe sowiekann des sindAnlegers jederzeit Vorschriften, während derdieLaufzeit sich wird beibereits der Emittentin empfohlen, bei einem schwanken. Diewahrscheinlichen Rückzahlung zum sich und auf rvs.at/eigenemissionen Ausfall mit des Nennwert einem kostenlos Emittenten erfolgt Steuerberater erhältlich. nachteilig gemäß auswirken können Anleihebedingungen zum(zB.: in Verbindung Reduzierung des Nennwerts, Rückzahlungstermin. zu setzen. Umwandlung stehen auf Kursschwankungen, Die undUnterlagen in Eigenkapital, rcm.at in Deutsch zurZinsänderungen Aussetzung basieren von Zinszahlungen). Bonitätsverschlechterung auf Näheres des Emittenten und gem. 21 AIFMG die Kundeninformationsdokumente/wesentlichen Anlegerinformationen der genannten Fonds inkl. sämtlicher Änderungen Verfügung. Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen Nachhal- dem Wissensstand könnensowie tigkeit 2. dazu den der Solide Basisprospekt Wert, Kurs wurden Die veröffentlichten oderdie durch Prospekte bzw. der Ertrag FMA mit einschließlich negativ bewilligt. der Der Erstellung aller Nachträge beeinflussen. Raiffeisen die Informationen Nachhaltigkeit für Anleger gem. betrauten die unterliegt Die Anleihe endgültigen Solide Bedingungen besonderen kann § 21 AIFMGBedingungenmehr Personen sind jederzeit Vorschriften, als 35 % des zum beibereits Erstellungszeitpunkt. der Emittentin die Fondsvermögens sich bei einem in sowie die Kundeninformationsdokumente/wesentlichen und auf rvs.at/eigenemissionen wahrscheinlichen Wir kostenlos Ausfall des Emittenten Wertpapiere/Geldmarktinstrumente weisen erhältlich. nachteilig folgender Anlegerinformationenkostenlos der genannten darauf auswirken Emittenten können investieren: hin, (zB.: dass sich Reduzierung Deutschland, die des Nennwerts, Frankreich, Rechtslage Niederlande, Umwandlung Belgien, durch in Eigenkapital, Österreich, Gesetzesänderungen, Aussetzung Finnland. von Zinszahlungen). Näheres Fonds inkl. sämtlicher Änderungen stehen auf rcm.at in Deutsch zur Verfügung. Die Fondsbestimmungen des Raiffeisen Nachhal- Steuererlässe, 3. 2. 4. undsowie tigkeit 3. Die 5.: Die Stellungnahmen derveröffentlichten Basisprospekt Solide wurdenProspekte veröffentlichten Marktbedingte durch einschließlich Prospekte diebzw. geringe oder sogar FMAdie bzw.aller bewilligt. negative die der Nachträge Informationen Der Raiffeisen Informationen Renditen für Finanzverwaltung, undfür dieAnleger endgültigen Nachhaltigkeit vonAnleger gem. § 21 Solide kann gem. § 21 AIFMG Geldmarktinstrumenten AIFMG sowie und mehr Rechtsprechung sind jederzeit sowie als 35 die Kundeninformationsdokumente u.s.w.Anlegerinformationen ändern bei der Emittentin und auf rvs.at/eigenemissionen (Wesentliche % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente die Kundeninformationsdokumente/wesentlichen Anleihen können den Nettoinventarwert des Fonds negativ kann. Anlegerinformationen) erhältlich. derfolgender beeinflussen bzw. der genannten nicht Fonds Emittenten der Fondssein, ausreichend Raiffeisen investieren: inkl. sämtlicher Kapitalanlage-Gesellschaft Deutschland, Änderungen um die laufenden Frankreich, stehen Kosten m.b.H. Niederlande, auf rcm.at zu decken. stehen auf Belgien, in Deutsch rcm.at in deutscher Österreich,Die zur Verfügung. Sprache Finnland. zur Verfügung. Fondsbestimmungen des Raiffeisen Nachhal- 3. 4. und Solide tigkeit 5.: Diewurden veröffentlichten durch dieProspekte FMA bzw. Der bewilligt. die Informationen für Anleger Solide Raiffeisen Nachhaltigkeit gem. §kann 21 AIFMG mehr sowie als 35 diedes Kundeninformationsdokumente (Wesentliche Anlegerinformationen) der Fonds der RaiffeisenDeutschland, Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H. stehen auf rcm.at in deutscher Sprache zur Verfügung. 4. 3. Im Rahmen der Marktbedingte Anlagestrategie geringe kann oder sogar überwiegend negative Renditen(bezogen auf das damit verbundene von Geldmarktinstrumenten Risiko) und Anleihen in % können Fondsvermögens Derivate den Nettoinventarwert in Wertpapiere/Geldmarktinstrumente investiert werden. DieFonds des Fondsbestimmungen folgender des Raiffeisen-§ negativ beeinflussen Emittenten 14-MixLight bzw. nicht ausreichend investieren: wurden sein, durch um die Frankreich, die FMAKosten laufenden bewilligt. Niederlande, Der Raiffeisen-§ zu decken. Belgien, 14-MixLightÖsterreich, kann mehrFinnland. als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/ 3. 4. und 5.: Die veröffentlichten Prospekte bzw. Stand: 4. 3. Im September Geldmarktinstrumente Rahmen 5. Marktbedingte Im Rahmen dergeringe 2020 folgender der Anlagestrategie oder sogar Anlagestrategie ·negative kann kann Bild: Emittenten ©dieFotolia.com überwiegend Informationen investieren: Renditen überwiegend (bezogen für Anleger gem. §Italien, Deutschland, (bezogen auf dasFrankreich, 21 AIFMG damit verbundene von Geldmarktinstrumenten auf das damit verbundene sowie die Kundeninformationsdokumente Großbritannien, Österreich, Risiko) in Derivate und Anleihen Risiko)können Finnland, investiert deninvestiert in Derivate werden.des Nettoinventarwert werden. Die DieFonds (Wesentliche Niederlande, Schweden, Fondsbestimmungen Anlegerinformationen) Spanien, Belgien. Es des Raiffeisen-§ negativ beeinflussen Fondsbestimmungen der Fonds ist die 14-MixLight bzw. nicht14-Mix des Raiffeisen-§ ausreichend der Raiffeisendes Anlagestrategie wurden wurdensein, umdie durch durch die Kapitalanlage-Gesellschaft dieFonds überwiegend FMAKosten laufenden FMA bewilligt. bewilligt. Der in m.b.H.Investmentfonds andere Raiffeisen-§ zu decken. Der Raiffeisen-§ stehen auf rcm.at 14-MixLight kann in deutscher Sprache zur Verfügung. anzulegen. mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/ 14-Mix kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinst- Geldmarktinstrumente folgender kann Emittenten investieren: Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Österreich, Finnland, Niederlande, Schweden, Spanien, Belgien. Es ist die Anlagestrategie des dieFonds überwiegend in andere Investmentfonds anzulegen. 4. 5. 6. Im Im Rahmen rumente Rahmen der Anlagestrategie folgender Geldmarktinstrumente Zertifikate rumente Emittenten investieren: der Anlagestrategie sind nicht folgender folgender vom kann überwiegend überwiegend Emittenten (bezogen Deutschland, investieren: Einlagensicherungssystem Emittenten investieren: Deutschland, auf das Frankreich, (bezogen auf das Deutschland, gedeckt. damit Italien, damit verbundene Großbritannien, verbundene Frankreich, Es besteht Frankreich, Italien, das Italien, Risiko, Risiko) in Derivate Österreich, Risiko) Großbritannien, dass Großbritannien, die Raiffeisen Österreich, investiert Belgien, in Derivate Österreich, Centrobank Belgien, werden. Finnland, investiert Finnland, Die Fondsbestimmungen Niederlande, werden. Schweden, Spanien. Die Fondsbestimmungen nichtNiederlande, AGNiederlande, Finnland, in der Lage Schweden, ist, ihrer Schweden, des des EsRaiffeisen-§ Spanien, 14-MixLight ist die Anlagestrategie Raiffeisen-§ Belgien.14-Mix Zahlungsverpflichtung Spanien. ist wurden Esaufgrund Es ist die Anlagestrategie wurden des Fonds durch durch FMA die Anlagestrategie FMA in die überwiegend desbewilligt. von Zahlungsunfähigkeit bewilligt. andere Der Der Raiffeisen-§ Investmentfonds Raiffeisen-§ Fonds (Emittentenrisiko) überwiegend 14-MixLight anzulegen. 14-MixInvestmentfonds in andere kann oder etwaiger kann mehr als 35 19 mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/ steuern und trends % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinst- anzulegen. behördlicher Anordnungen („Bail-In“), nachzukommen. In diesen 5. Im Rahmen Fällen kann der es Anlagestrategie zum Totalverlust kann des überwiegend eingesetzten (bezogen Kapitals auf das kommen. damit Die verbundene vollständige Risiko) Informationin und Derivate investiert Rechtsgrundlagewerden. für DieinFondsbestimmungen die dieser des Raiffeisen-§ Marketingmitteilung beschriebenen wurdendes Fonds 14-MixGarantiezertifikate durch überwiegend diebilden FMA bewilligt. der bei inDer andere der Investmentfonds Raiffeisen-§ anzulegen. 14-MixKontrollbank Oesterreichischen kann mehr als 35 % des Fondsvermögens in Wertpapiere/Geldmarktinst- 6. Zertifikatefolgender rumente sind nicht vom Einlagensicherungssystem Emittenten investieren: Deutschland, gedeckt. Es besteht Frankreich, Italien,das Risiko, dassÖsterreich, Großbritannien, die Raiffeisen Centrobank Belgien, AGNiederlande, Finnland, nicht in der Lage ist, ihrer Schweden, Zahlungsverpflichtung Spanien. Es ist die aufgrund von Anlagestrategie Zahlungsunfähigkeit desdurch Fondsdie überwiegend (Emittentenrisiko) in andere oder etwaiger Investmentfonds behördlicherMeldestelle anzulegen. AG als Anordnungen hinterlegte und („Bail-In“), von der Österreichischen nachzukommen. In diesen Finanzmarktaufsicht Fällen kann es nicht (FMA) gebilligte zum Totalverlust Basisprospekt (samt des eingesetzten Kapitals allfälliger kommen. Änderungen oder Die vollständige Ergänzungen) Information sowie die hinterlegten und Rechtsgrundlage endgültigen Bedingungen. Die Billigung des Basisprospektes FMA ist nicht als Befürwortung der hier beschriebenen Garantiezertifikate seitensund der von FMAderzu Österreichischen verstehen. Diese 6. Zertifikate Unterlagen sind bzw. vomInformationen weitere Einlagensicherungssystem entnehmen Sie gedeckt. bitte der Es besteht Website derdas Risiko, dass Raiffeisen die Raiffeisen Centrobank AG auf Centrobank AGfür die in nicht in der rcb.at/wertpapierprospekte dieser Marketingmitteilung Lage bzw. ist, ihrer rcb.at. Zusätzliche beschriebenen Zahlungsverpflichtung Informationen Garantiezertifikate aufgrund über die von hier bilden der bei (Emittentenrisiko) Zahlungsunfähigkeit beschriebenen der Oesterreichischen Garantiezertifikate findenoder Kontrollbank etwaiger sich auch in den AG als Meldestelle behördlicher Anordnungen jeweiligen hinterlegte („Bail-In“), Basisinformationsblättern, nachzukommen. die auf In diesen der Website der Finanzmarktaufsicht Fällen kann es zum (FMA) gebilligte Totalverlust des BasisprospektKapitals eingesetzten (samt allfälliger Änderungen oder Ergänzungen) sowie die hinterlegten endgültigen Bedingungen. Die Billigung des Basisprospektes durch die FMAderist nicht als Oesterreichischen Befürwortung der hier beschriebenen Garantiezertifikate seitensund der von FMA zu Österreichischen verstehen. Diese Raiffeisen Centrobank Unterlagen bzw. weitere AG (rcb.at) abrufbar Informationen sind. Sie bitte der Website der Raiffeisen Centrobank AG auf rcb.at/wertpapierprospekte bzw. rcb.at. Zusätzliche Informationen über die hier beschriebenen Garantiezertifikate finden sich auch in den jeweiligen Basisinformationsblättern, dieder entnehmen kommen. Die vollständige Information und Rechtsgrundlage für die in dieser Marketingmitteilung beschriebenen Garantiezertifikate bilden bei der Kontrollbank AG als Meldestelle hinterlegte Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligte Basisprospekt (samt allfälliger Änderungen oder Ergänzungen) sowie die hinterlegten endgültigen Bedingungen. Die Billigung des Basisprospektes durch die FMA ist nicht als Befürwortung der hier beschriebenen Garantiezertifikate seitens der FMA auf der Website zu verstehen. der Diese Raiffeisen Stand: September Centrobank 2020 · AG Bild: (rcb.at) © abrufbar Fotolia.com sind. Unterlagen bzw. weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website der Raiffeisen Centrobank AG auf rcb.at/wertpapierprospekte bzw. rcb.at. Zusätzliche Informationen über die hier beschriebenen Garantiezertifikate finden sich auch in den jeweiligen Basisinformationsblättern, die auf der Website der Raiffeisen Stand: September Centrobank AG © 2020 · Bild: (rcb.at) abrufbar sind. Fotolia.com Stand: September 2020 · Bild: © Fotolia.com
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