ABSCHIEBEHAFT - TITEL - Nomos eLibrary
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TITEL ABSCHIEBEHAFT https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Abgewiesen und Abgeschoben Anton van Kalmthout Die Kategorie der »Illegalen« Illegale Einwanderung ist ein genuin europäisches Politikfeld. In den vergangenen zehn Jahren vollzog sich nicht nur in allen westeuro- Offiziell gibt es sie nicht, die ausländischen Männer, Frauen päischen Staaten eine Wende von der Politik der Duldung illegaler und Kinder, die seit Beginn der neunziger Jahre in Westeu- ropa nicht mehr willkommen sind und am Rande der Ge- Einwanderer zu deren Kriminalisierung und Ausschließung. Die sellschaft ein gehetztes Dasein fristen. In den Datenbestän- Gründung eines nach innen freizügigen Schengen-Europa hat selbst den staatlicher Behörden kommen sie nicht vor, ihre Iden- wesentlich zur Abschottung der Grenzen nach außen beigetragen und tität bleibt unter dem Sammelbegriff »Illegale« verborgen. so das »Problem« illegaler Immigration geschaffen. Die Folge ist: In Die Tatsache aber, daß wir diese Gruppe in unserem tägli- Europa befinden sich tausende von Menschen in Abschiebehaft, oft chen Leben nicht wiedererkennen wollen, sie offiziell ver- monate- oder gar jahrelang, allein zur administrativen Durchführung leugnen und im wörtlichen wie auch im übertragenen Sin- ihrer Ausweisung. Obwohl dieses Verfahren rechtlich höchst fragwürdig ne mundtot machen, bedeutet nicht, daß sie nicht existie- ren. Wir werden mit der Tatsache ihrer Existenz lediglich ist, blieb die Kritik daran sehr partiell und stieß bislang auf wenig konfrontiert, wenn zwei afrikanische Jungen als blinde Pas- öffentliches Interesse. sagiere im Frachtteil eines Flugzeuges den Tod finden oder Anton van Kalmthout eröffnet in seinem Beitrag eine europäische wenn eine Abschiebung so rigoros verläuft, daß der illegale Perspektive, die sich kritisch mit den politischen und rechtlichen Ausländer erstickt oder aufgrund eines aufgetretenen Sauer- Hintergründen der Abschiebehaft auseinandersetzt. Anschließend stellt stoffmangels gesundheitlich so stark beeinträchtigt ist, daß er den Rest seines Lebens in einer Pflegeeinrichtung ver- Hartmuth Horstkotte, basierend auf den Vorschlägen einer Konferenz bringen muß, oder wenn Menschenschmuggler aus Furcht von Strafrechts- und Sozialwissenschaftlern aus 15 Ländern 1997 in vor Entdeckung ihre Menschenware über Bord werfen oder Tilburg (Niederlande), konkrete Perspektiven einer dringend fälligen in einem erst nach Monaten aufgefundenen Container Reform der Durchführung – und das heißt nach Möglichkeit zurücklassen. Dann erhalten die Illegalen für einige Tage Vermeidung – von Abschiebehaft vor. ein Gesicht und eine eigene Identität. Anschließend kon- zentriert sich die Aufmerksamkeit von Presse und Politik wieder auf neue, aktuelle Ereignisse und die Gesellschaft geht wieder zur Tagesordnung über. Situation in der sogenannten Dritten Welt, in zahllosen Illegale Einwohner gab es zu allen Zeiten. Bis vor kurzem Bürgerkriegen und diktatorischen Regimes gesucht werden, wurde dies in der Gesellschaft auch nicht als Problem er- die einer Vielzahl von politischen und Armutsflüchtlingen fahren. Der illegale Aufenthalt wurde offiziell geduldet und keine andere Chance ließen, als ihre Heimat zu verlassen, in gewissem Sinne auch stimuliert, indem er nach einiger um zu versuchen, an einem anderen Ort eine bessere und Zeit legalisiert wurde. Illegale waren Teil des weißen, grauen sicherere Existenz aufzubauen. Naturgemäß ist Westeuropa und schwarzen Arbeitsmarktes, bezahlten Sozialabgaben aufgrund seiner politischen Stabilität, seines relativ hohen und hatten Zugang zu den Grundleistungen, auf die jeder Wohlstandsniveaus und wegen seiner kolonialen Vergan- Bürger Anspruch erheben konnte: Bildung, Krankenfürsor- genheit ein bevorzugter Zufluchtsort, obwohl dabei zuwei- ge, Wohnung, Sozialleistungen. len vergessen wird, daß der übergroße Teil der Millionen Diese Situation kam vor etwa zehn Jahren zu einem ab- Heimatloser – man geht von ca. 90 Prozent aus – in den rupten Ende. Zu Beginn der neunziger Jahre begann in bei- Nachbarstaaten Zuflucht sucht, obwohl diese den Zustrom nahe allen westeuropäischen Ländern ein Prozeß, bei dem kaum bewältigen können. die Duldung illegaler Einwanderung der Entmutigung und Im allgemeinen reagieren alle europäischen Staaten de- dem Ausschluß wich. fensiv und verkrampft auf diese Entwicklungen. Krampf- haft wird versucht, um die Außengrenzen von Europa einen beinahe undurchdringlichen Cordon zu schaffen, der das Abschottung Europas … intern freie und allgemein zugängliche Europa nach außen zu einer undurchlässigen Festung macht. Die Einreisevor- Die Wurzeln dieses Umschwunges müssen primär im Ende aussetzungen werden verschärft, die Kontrollen an den des kalten Krieges und der dramatischen wirtschaftlichen Außengrenzen werden ausgeweitet, zusätzliche Befugnisse https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37. 25 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
TITEL für private Unternehmen und staatliche Behörden werden Die legalen und illegalen Immigranten können aus den geschaffen, um unerwünschte Fremde aufzuspüren und ab- internationalen Menschenrechtskonventionen und -ab- zuwehren. Darüber hinaus läßt sich in beinahe allen eu- kommen keine umfangreichen Rechte mehr herleiten. Die ropäischen Staaten eine unumkehrbare Tendenz feststellen, Genfer Flüchtlingskonvention, die ihren Ursprung unter Fremden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen anderem dem Ost-West-Konflikt in den fünfziger Jahren zu EU-Mitgliedstaates besitzen, den Zugang zum Arbeitsmarkt verdanken hatte, wird in den meisten europäischen Län- zu versagen, bzw. unmöglich zu machen. Eine vergleichba- dern immer restriktiver angewandt. Ausgangspunkt sind re Entwicklung zeigt sich in den letzten Jahren auch beim nicht die Interessen der Flüchtlinge, sondern die Frage, wie Zugang zu sozialen Leistungen und zur medizinischen Ver- die nationalen Behörden den Zustrom von Flüchtlingen sorgung. Dieser gesellschaftliche Ausschluß geht Hand in nach Europa auf ein Minimum begrenzen können. Die Ab- Hand mit einem zunehmenden Einsatz des strafrechtlichen kommen von Schengen und Dublin legen einen neuen ei- Instrumentariums, um den unerwünschten Aufenthalt von sernen Vorhang um Europa, die Europäische Menschen- »Wer an einem Ausländern zu verhindern. Der illegale Aufenthalt wird in rechtskonvention untergräbt in Artikel 5.3 den Gleich- beliebigen Grenz- einigen Ländern als schwere Straftat angesehen und dem- heitsgrundsatz, indem Fremden, die aufgrund ihres illega- entsprechend mit Freiheitsstrafe geahndet. Diese staatliche len Aufenthaltes festgenommen wurden, nicht die gleichen übergang in den Repression geht sogar so weit, daß selbst die Überlassung ei- Rechte zuerkannt werden wie Beschuldigten, die festge- ner Unterkunft, das Verschaffen von Lebensmitteln oder nommen wurden oder sich in Untersuchungshaft befin- Niederlanden, das Anbieten medizinischer Hilfe in verschiedenen Län- den. Auch das auf Artikel 3 basierte »Refoulementsverbot«, Belgien oder dern (Österreich, Frankreich, Niederlande) kriminalisiert das in Artikel 8 statuierte Gebot der Achtung der Privats- werden und Hilfeleistende zu Kriminellen gestempelt wer- phäre und das in Artikel 14 bestimmte Diskriminierungs- Deutschland steht, den. Das Immigrationsproblem wird bewußt oder unbe- verbot bieten dem in Europa Zuflucht suchenden Fremden wußt mit anderen gesellschaftlichen Problemen wie Krimi- keinen hinreichenden Schutz mehr gegen die restriktive In- kann der bizarren nalität, Arbeitslosigkeit, Armut, Drogen, Schwarzarbeit und terpretation, die diesen Bestimmungen in nationaler Ge- Situation beiwoh- Terrorismus vermischt. In diesem Kontext wird der Begriff setzgebung und Rechtsprechung zugrunde gelegt wird. »Fremder«, sei es als Flüchtling, Asylsuchender, Illegaler Trotzdem lassen viele sich dadurch und durch die Vor- nen, daß auf einem oder Ausländer ohne weiteres immer mehr in einen Zusam- aussicht eines marginalen Daseins in der Illegalität nicht menhang mit Kriminalität gebracht, zuweilen sogar, als ob abschrecken. Darunter befinden sich viele, deren ursprüng- Bahnsteig illegale es sich hier um Synonyme handelte. lich legaler Aufenthaltsstatus aus rein technisch-admini- Ausländer von Wir können – wenn wir wirklich hinschauen wollen – nicht leugnen, daß durch diesen Prozeß des gesellschaftli- strativen Gründen beendet wurde. Als illegal werden auch diejenigen Asylbewerber bezeichnet, denen man nach jah- einem Nachbarland chen Ausschlusses Fremde immer weiter marginalisiert wer- relangem Verfahren mitteilt, daß ihr Asylantrag abgewiesen den. Soweit sie nicht durch Unterstützung über ihr eigenes worden ist, und die trotzdem nicht in ihr Ursprungsland ausgewiesen in das legales oder illegales Netzwerk unterhalten werden oder sich zurückkehren, sei es aus Angst vor Verfolgung oder politi- Land einreisen, mit oft schlecht bezahlter Schwarzarbeit über Wasser halten können, bleibt ihnen keine andere Wahl als sich über das scher oder wirtschaftlicher Unterdrückung, sei es weil ihr Herkunftsland sie nicht wieder aufnehmen will und eben- während auf dem Betteln oder die Begehung von Straftaten am Leben zu hal- falls kein sogenannter sicherer Drittstaat. ten. Auch wenn dies noch nicht vollständig zu Tage getreten In der Mehrzahl handelt es sich bei den sogenannten Il- anderen Bahnsteig ist, so hat es doch immer mehr den Anschein, daß die illega- legalen um Fremde, die niemals einen legalen Aufenthalts- der Zug bereitsteht, len Immigranten den Platz des Lumpenproletariats aus dem 19. Jahrhundert einnehmen werden. status in Europa hatten und auch zu keinem Zeitpunkt ei- nen entsprechenden Antrag gestellt haben. Trotz der ver- um andere Illegale schärften Kontrollen an den EU-Außengrenzen, schwereren Sanktionen gegen Beförderungsunternehmen, der ver- wieder in das … und die Folgen für Flüchtlinge schärften Strafdrohung bei Menschenhandel und bei illega- lem Grenzübertritt und illegalem Aufenthalt, kann von ei- Nachbarland zu Im vergangenen Jahrzehnt wurde auf nationaler oder auch ner Abnahme der illegalen Immigration nach Europa keine transportieren« internationaler Ebene (Schengen) eine Vielzahl repressiver Rede sein. Über die ost- und südeuropäischen Maschen im Maßnahmen getroffen, um den unerwünschten Zustrom europäischen Gürtel gelingt alljährlich vielen tausenden von Flüchtlingen und Asylsuchenden aus politischen oder Immigranten die Einreise nach Westeuropa. Lediglich ein wirtschaftlichen Gründen einzudämmen. Die traditionelle kleiner Teil von diesen versucht, über das offizielle Asylver- Gastfreiheit ist einer Politik der Entmutigung, des Aus- fahren einen legalen Aufenthaltsstatus zu erhalten. Die schlusses oder der Abschreckung gewichen. Mehrzahl schreckt jedoch davor zurück, sich einem unsi- Die internationalen humanitären Übereinkommen, in cheren und in qualitativer Hinsicht sehr fragwürdigen Be- denen das Gastrecht seine Wurzeln hat, werden in ihrer fragungs- und Prüfungsverfahren zu unterziehen und für Umsetzung durch nationale Gesetzgeber entwertet. In einer Jahre in besonderen Asylbewerberheimen isoliert zu wer- Welt, in der als Folge von Globalisierung die Grenzen im- den. Auch die mögliche Einstufung als Wirtschaftsflücht- mer mehr verwischen, ist es ein Widerspruch, daß nationa- ling und der damit verbundene mögliche Verlust des An- le Souveränität die einzige Perspektive des eine Heimstatt spruches auf das Asylrecht veranlaßt viele Immigranten, suchenden Flüchtlings sein soll. Hannah Ahrendt hat in die offiziellen Verfahren zu meiden und sich eine illegale ihrem Essay »Decline of the Nation-State and the End of the Existenz in Europa aufzubauen. Rights of men« auf den allmählichen Prozeß hingewiesen, Unter starkem politischen und gesellschaftlichen Druck mit dem mit der Ankunft von Hunderttausenden Staatenlo- kommt es gelegentlich vor, daß nationale Behörden keine ser das Asylrecht allmählich abgeschafft worden ist, das andere Möglichkeit sehen, als den illegalen Aufenthalt kol- einzige Recht, daß nach ihrer Auffassung auf dem Gebiet lektiv zu legalisieren, um die kontraproduktiven Wirkungen der internationalen Beziehungen jemals als Symbol für die ihrer Ausländerpolitik zumindest teilweise zu eliminieren. Rechte des Menschen fungiert hat. Auf diese Weise erhielten einige zehntausend Illegale in Ita- https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24 26 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37. 4/1999 – NEUE KRIMINALPOLITIK Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
lien, Belgien, Griechenland und Frankreich einen legalen sen oder in der Marginalität der Illegalität leben wollen, Aufenthaltsstatus oder wurden entsprechende Verfahren in entscheiden sich viele für die letztgenannte Option. Oft ist Gang gesetzt. selbst diese keine echte Wahl, da ihnen – selbst wenn sie In den meisten europäischen Staaten ist dagegen von ei- dies wollten – eine Ausreise unmöglich ist, sei es, weil sie ner Lockerung der Ausländerpolitik keine Rede. Nachdem staatenlos sind, wie die Palästinenser, sei es, weil ihr Her- einige Jahre lang ohne großen Erfolg zunächst versucht kunftsland ihre Identität und Nationalität leugnet oder – wurde, Fremden den Zugang nach Europa so weit wie mög- unter Verletzung eingegangener internationaler Vertrags- lich zu erschweren bzw. zu versagen und den illegalen Auf- verpflichtungen – nicht bereit ist, seine Staatsbürger enthalt zu kriminalisieren oder in sozial-ökonomischer zurückzunehmen. Bei diesen Flüchtlingen ist eine Rückreise Hinsicht beinahe unmöglich zu machen, ist die Politik in unmöglich, weil ihr Heimatstaat bei der Ausstellung von vielen Ländern jetzt darauf ausgerichtet, die Möglichkeiten Ausweispapieren oder Reisedokumenten nicht kooperiert. einer freiwilligen oder unfreiwilligen Entfernung des Frem- Als Länder, die sich in dieser Hinsicht einen zweifelhaften den, wenn schon nicht aus Europa, so doch zumindest aus Ruf erworben haben, sind zu nennen: Algerien, Äthiopien, »In den vergange- dem Land, zu erweitern. Liberia, China, Somalia, Afghanistan. nen Jahren ist in Als moderne Nomaden streifen sie durch Europa, mal Von einer echten Wahlmöglichkeit kann auch dann kei- von dem einen, dann von einem anderen Land ausgewie- ne Rede sein, wenn der Fremde aus legitimen Gründen für vielen europäischen sen. Wer an einem beliebigen Grenzübergang in den Nie- den Fall seiner Rückkehr in seine Heimat Repressalien derlanden, Belgien oder Deutschland steht, kann der bizar- fürchten muß. Die Rückkehr in ein sogenanntes sicheres Ländern eine ren Situation beiwohnen, daß auf einem Bahnsteig illegale Drittland stellt gleichfalls oft keine echte Option dar, da Tendenz zu be- Ausländer von einem Nachbarland ausgewiesen in das diese Länder nicht bereit sind, einen Fremden aufzuneh- Land einreisen, während auf dem anderen Bahnsteig der men, dessen Reisepaß die Eintragung »unerwünschter Aus- obachten, illegalen Zug bereitsteht, um andere Illegale wieder in das Nachbar- länder« oder »Ausgewiesen« enthält. land zu transportieren. Betrachtet man die Ausweisungssta- Für viele Asylbewerber, die alle Verfahrensmöglichkeiten Ausländern die tistiken der einzelnen Staaten, erkennt man eine jährlich ohne Erfolg ausgeschöpft haben und andere Ausländer Freiheit zu entzie- steigende Anzahl offiziell ausgewiesener und abgeschobener ohne Aufenthaltserlaubnis, bleibt daher nur die Möglich- Ausländer. Die Gesamtzahl von Illegalen in Westeuropa keit, illegal in Westeuropa zu bleiben. Ihre Überlebensmög- hen, und zwar nimmt jedoch nicht ab. Die Mehrzahl verläßt nämlich lichkeiten hängen von der Unterstützung ab, die sie in Westeuropa nicht, sondern wechselt nur den Aufenthaltsort ihrem eigenen ethnischen Netzwerk finden können, und nicht, weil sie eine von einem europäischen Land in ein anderes. Dies wird da- durch erleichtert, daß von einer europäischen Immigrati- von der Hilfe, die gesellschaftliche, kirchliche und karitative Organisationen ihnen bieten können. Diese verstoßen je- gewöhnliche ons- und Ausländerpolitik keine Rede sein kann. Das Be- doch damit bewußt gegen gesetzliche Bestimmungen. Ille- Straftat begangen dürfnis danach besteht schließlich nur bei den Staaten, die gale Ausländer sind auch ein dankbares Objekt für bösgläu- prozentual die meisten Fremden aufnehmen: Deutschland, bige Arbeitgeber, die für sich aus der Not eines anderen haben, und auch Niederlande, Belgien, Schweiz, Österreich. Initiativen in Richtung auf eine eindeutigere europäische eine profitable »Tugend« machen, indem sie sich auf billige Art und Weise mit nicht versicherten und leicht unter nicht weil sie gegen Asyl- und Immigrationspolitik stoßen bis heute auf den Druck zu setzenden Arbeitskräften versorgen. Wird die Ar- besondere Straf- Unwillen der Mitgliedsstaaten, die damit verbundenen La- beitskraft nicht mehr benötigt, kann der illegale Ausländer sten gleichmäßig zu verteilen. Die Folge ist, daß die Staaten, einfach wieder auf die Straße gesetzt werden, nicht selten bestimmungen des die ungleichmäßig schwer belastet werden, ihre Zuflucht unter anderem unter dem Druck der öffentlichen Meinung ohne Zahlung des geschuldeten Arbeitslohnes, ohne daß sich der Arbeitgeber um Sozialversicherungs- und Arbeitsge- Ausländergesetzes und aus Furcht vor dem zunehmenden Einfluß rechtsra- setze kümmern müßte. Formal ist dies zwar verboten, in verstoßen haben« dikaler Bewegungen in immer restriktiveren und repressi- der Praxis ist jedoch das Risiko einer Kontrolle oder effekti- veren Maßnahmen suchen, um Fremde abzuwehren und, ven Sanktionierung für diesen Arbeitgeber gering. Ist ihm wenn dies nicht glückt, wieder aus ihrem Land zu entfer- auch diese Möglichkeit versperrt, bleibt dem Illegalen nur nen. noch der Weg in die Kriminalität, um den Lebensunterhalt für sich oder abhängige Familienmitglieder zu bestreiten. Attraktiv ist diese Perspektive nicht: ein illegaler Ausländer Für die Betroffenen eine ausweglose Situation hat jedes Interesse daran, unsichtbar zu bleiben und jegli- ches Risiko des Entdecktwerdens zu vermeiden. Straftaten Anfänglich lag der Akzent hier vor allem auf einer Ver- jedoch erhöhen das Risiko entdeckt zu werden. Wenn Ille- schärfung der Zulassungskriterien. Diese waren wohl kaum gale von der Polizei festgenommen werden, so geschieht effektiv, wahrscheinlich sogar eher kontraproduktiv. Selbst dies in den meisten Fällen auch nicht im Zusammenhang wenn sie zu einer Abnahme des Zustroms »offizieller« mit kriminellen Handlungen oder einer sonstigen Belästi- Flüchtlinge und Asylbewerber führten, stimulierten sie gung, sondern wegen illegalen Aufenthaltes und/oder ille- doch gleichzeitig die illegale Einreise und den illegalen Auf- galer Arbeit. Sie wurden bei Kontrollen am Arbeitsplatz, bei enthalt und bildeten einen günstigen Nährboden für das Identitätskontrollen etc. aufgegriffen, oder werden auf fri- Entstehen eines umfangreichen und weitverzweigten Netz- scher Tat ertappt beim Schwarzfahren oder bei der Bege- werkes des illegalen Menschenhandels. Die Antwort auf hung eines leichten Deliktes (unter anderem Ladendieb- diese Probleme lautete in vielen Ländern: Einführung der stahl).1 Strafbarkeit der illegalen Einreise und des illegalen Aufent- haltes, Ausschluß von sozialen und gesellschaftlichen Ein- richtungen, Pönalisierung von Personen und Organisatio- Was ist eigentlich Abschiebehaft? nen, die Unterkunft und Hilfe leisteten. Auch dies scheint in der Praxis kaum die gewünschten Effekte hervorzubrin- Das daraus resultierende relativ niedrige Kriminalitätsni- gen: vor die Wahl gestellt, ob sie das Land freiwillig verlas- veau spiegelt sich nicht im Anteil illegaler Ausländer an der https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24 NEUE KRIMINALPOLITIK – 4/1999 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37. 27 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
TITEL gesamten Häftlingspopulation wider. In den vergangenen rechtlichen Haft außer Kraft gesetzt. Formell darf die ver- Jahren ist in vielen europäischen Ländern eine Tendenz zu waltungsrechtliche Haft eines Ausländers gemäß Artikel 5 beobachten, illegalen Ausländern die Freiheit zu entziehen, Abs. 1 Buchstabe f EMRK angeordnet werden, wenn »er und zwar nicht, weil sie eine gewöhnliche Straftat begangen von einem gegen ihn schwebenden Ausweisungs- oder Aus- haben, und auch nicht weil sie gegen besondere Strafbe- lieferungsverfahren betroffen ist«. Dieses Erfordernis eines stimmungen des Ausländergesetzes verstoßen haben. Ver- konkreten Bezuges zu einem Ausweisungsverfahren wird in stöße gegen das Ausländergesetz, die von Illegalen began- der Praxis jedoch häufig ignoriert, da eine unmittelbare gen wurden, werden in Westeuropa (bisher) in der Regel richterliche Prüfung der Gründe und des Ziels der Haft in selten verfolgt oder zumindest nur in seltenen Fällen mit vielen Ländern im Gegensatz zur strafrechtlichen Haft Freiheitsstrafen geahndet. fehlt. Dies wird durch eine Lücke in der Europäischen Men- Es wäre ein Mißverständnis, wollte man aus dieser schenrechtskonvention ermöglicht, die in Artikel 5.3 das zurückhaltenden Anwendung des Strafrechts auf illegale Gebot, eine in Haft gehaltene Person unverzüglich einem »Indem die Gründe Ausländer den Schluß ziehen, mit der durchgeführten re- Richter oder einem anderen, gesetzlich zur Ausübung rich- für die Verhängung pressiven Politik gegen illegale Einreise und illegalen Ver- terlicher Funktionen ermächtigten Beamten vorzuführen, bleib in Europa sei alles gut bestellt. Die Gründe für den auf diejenigen beschränkt, die einer Straftat beschuldigt einer Abschiebehaft zurückhaltenden Einsatz des strafrechtlichen Instrumenta- werden. Indem die Gründe für die Verhängung einer Ab- riums sind in der Tatsache zu suchen, daß nationale Behör- schiebehaft in beinahe allen Ländern sehr weit formuliert in beinahe allen den administrativen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ille- sind – die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Furcht, Ländern sehr weit galität zunehmend den Vorzug geben. Strafrechtliche Ver- daß sich der Betroffene der Ausweisung entzieht – verfügen fahren und ein strafrechtlicher Freiheitsentzug haben nur die für die Ausländerkontrolle zuständigen Verwaltungs- formuliert sind – die eine begrenzte Wirkung insoweit, als der Verurteilte nach behörden über fast unbegrenzte Möglichkeiten, die Ab- Verbüßung der Strafe wieder in die Gesellschaft zurück- schiebehaft zu verhängen und als eine verkappte Strafe für öffentliche Sicher- kehrt. Die heutige Politik gegenüber illegalen bzw. als uner- illegalen Aufenthalt fortdauern zu lassen. Die juristischen heit und Ordnung, wünscht erklärten Ausländern zielt jedoch darauf ab, den Möglichkeiten der Betroffenen, sich gegen diese Sanktion Ausländer nicht nur zeitlich begrenzt, sondern definitiv zu wehren, weichen erheblich von den Rechtsbehelfen ab, die Furcht, daß sich aus der Gesellschaft zu entfernen. Die Verbannung ist in die einem Untersuchungsgefangenen zur Verfügung ste- den meisten strafrechtlichen Systemen heutzutage als hen. Formell hat der illegale Ausländer in beinahe allen der Betroffene der Sanktion ausgeschlossen. Daher bietet sich der Umweg Mitgliedsstaaten einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Ausweisung entzieht über die verwaltungsrechtliche Ausweisung oder Abschie- bung an. Die Praxis zeigt jedoch, daß davon in der Regel wenig bleibt: der Ausländer ist über dieses Recht oft nicht infor- – verfügen die für Das härteste Mittel, das hier Anwendung finden kann, ist miert, Rechtsanwälte sind in der Regel an dieser Form des die Abschiebehaft, der administrative Freiheitsentzug bei il- Rechtsbeistandes nicht interessiert. die Ausländer- legalen Ausländern. Dabei handelt es sich um eine in fast al- Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht auch infrage, kontrolle zuständi- len Rechtssystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union immer häufiger angewendete Waffe im Kampf soweit es um die Dauer der Abschiebehaft geht. In vielen Ländern gibt es keine Regelungen zu seiner zulässigen gen Verwaltungs- gegen illegale Ausländer. Höchstdauer. Entscheidend ist vielmehr die Aussicht auf Die Wissenschaft hat sich mit diesem administrativen eine erfolgreiche Abschiebung. Solange diese noch besteht – behörden über fast Freiheitsentzug bis heute wenig befaßt. In einer Zwitterstel- die Informationen darüber bezieht der Richter aus den opti- unbegrenzte lung zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht wird die Abschiebehaft von verwaltungsrechtlich orientierten Juri- mistischen Amtsberichten der Ausländerbehörden – kann die Abschiebehaft in den meisten Ländern zeitlich unbe- Möglichkeiten, die sten als de facto strafrechtliche Angelegenheit angesehen, grenzt fortgesetzt werden. So ist denn auch ein Freiheits- während Strafrechtler die Abschiebehaft als Bestandteil des entzug von über einem Jahr keine Ausnahme, und zwar Abschiebehaft zu Verwaltungsrechtes ansehen, die nicht ihr Interesse findet. auch nicht in den Ländern, in denen der Gesetzgeber eine Ein weiterer Grund für die Vernachlässigung der Abschiebe- Obergrenze von sechs Monaten festgelegt hat. Diese Ober- verhängen und als haft in der Wissenschaft und der politischen Debatte ist grenze ist fast immer mit der Bestimmung verbunden, daß eine verkappte darin zu sehen, daß die Abschiebehaft lange Zeit nur wenig der illegale Ausländer das Ausweisungsverfahren nicht ver- eingesetzt wurde. In den achtziger Jahren ging es in den eitelt. Zur Beurteilung dieser Frage bedient sich der Richter Strafe für illegalen meisten europäischen Ländern um gerade einmal einige wiederum der Informationen der Abschiebebehörden, die hundert illegale Ausländer, die zur Vorbereitung ihrer Ab- nicht selten geneigt sind, ihre Unfähigkeit, eine Abschie- Aufenthalt fort- schiebung auf der Polizeiwache oder in Untersuchungsge- bung durchzuführen, dem betroffenen Ausländer zuzu- dauern zu lassen« fängnissen festgehalten wurden. In den neunziger Jahren schreiben. Tatsächlich führt die Abschiebehaft in vielen hat der politische Druck, Ausländer ohne gültige Aufent- Fällen nicht zu der bezweckten Ausweisung oder Abschie- haltspapiere aufzuspüren und abzuschieben, so zugenom- bung. Die Frage nach den Gründen für diese Fehlschläge men, daß inzwischen alljährlich Zehntausende von Auslän- wird selten bzw. nie gestellt oder schlicht mit einem Hin- dern in Europa unter dieser administrativen Bezeichnung weis auf die Weigerung des illegalen Ausländers zu koope- festgehalten werden, und zwar auf Polizeiwachen, in Unter- rieren beantwortet. Hinter diesem offenbaren Unwillen suchungsgefängnissen, geschlossenen Abteilungen von sind jedoch oft Gründe verborgen, die einen anderen An- Flughäfen oder in speziellen Abschiebezentren. Bezeich- satz als Kriminalisierung, Ausschluß und Haft erfordern. nend für diese Lokalitäten ist, daß der dortige Aufenthalt Reale Angst vor Repressalien durch Organisationen, welche überhaupt nicht oder nur zum Teil von den strikten Nor- die illegale Einreise für einem hohen Preis durchgeführt ha- men erfaßt wird, die für Häftlinge gelten, die mit strafrecht- ben, die Schande, mittellos zur Familie oder zu dem Dorf lichem Hintergrund in Haft gehalten werden. zurückzukehren, die das Geld für die Überfahrt in den We- Wichtige strafrechtliche Grundprinzipien wie der Ver- sten aufgebracht haben, die mangelnde Bereitschaft der hältnismäßigkeitsgrundsatz, der Subsidiaritätsgrundsatz Behörden, das Reisedokument, nicht mit dem Stempel und der Grundsatz ne bis in idem sind bei der verwaltungs- »Ausgewiesen« zu versehen (was in vielen Herkunftslän- https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24 28 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37. 4/1999 – NEUE KRIMINALPOLITIK Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
dern zu Verfolgung, Haft und Folter führen kann), sowie die Ausländer unter einem anderen Namen oder einer anderen mangelnde Bereitschaft der Behörden, die Rückreise in ein Nationalität in Haft gesetzt werden kann. Dies wird da- Land oder einen Ort zu organisieren, wo sich der illegale durch erleichtert, daß in vielen Ländern eine zentrale Regi- Ausländer sicher fühlt, sind nur einige der legitimen Fakto- strierung und Identifizierung von Abschiebehäftlingen und ren, die den betroffenen Ausländer davon abhalten, an der ausgewiesenen Ausländern fehlt. Rückführung aktiv mitzuwirken. Darüber hinaus kann man es den betroffenen Ausländern schwerlich vorwerfen, daß ihr Herkunftsland nicht bereit ist, sie zurückzunehmen Grundrechte bleiben auf der Strecke oder bei der Identitäts- oder Nationalitätsprüfung mitzu- wirken, für die sie selbst die damit verbundenen Kosten tra- Um einen Freiheitsentzug oder eine Freiheitsbeschränkung gen müssen. Auch kann man ihn nicht dafür verantwort- zu rechtfertigen, müssen die Ziele, die über eine Haft er- lich machen, daß die zuständigen Verwaltungsbehörden reicht werden sollen, gegen den hohen Wert, welcher der nicht selten unkoordiniert nebeneinander her arbeiten, re- persönlichen Freiheit zukommt, abgewogen werden. Die levante Informationen nicht austauschen und eine Politik Anordnung einer Haft ist nur dann verhältnismäßig, wenn umsetzen, die sich nicht auf eine fundierte Analyse der Fak- dieses Mittel eingesetzt wird, um essentielle gesellschaftli- toren gründet, die einer freiwilligen Rückkehr im Wege ste- che Werte zu schützen und auch in diesem Fall nur als letz- hen. te Möglichkeit, als äußerstes Mittel, wenn andere weniger Es ist demzufolge nicht verwunderlich, daß die Abschie- einschneidende Maßnahmen nicht die gewünschte Wir- behaft in einer großen Anzahl von Fällen nicht zu der be- kung zeitigen können. Dies gilt zumindest im Strafrecht, in zweckten Ausweisung führt und schließlich aufgehoben dem die Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen nur unter werden muß. In vielen Ländern liegt der jeweilige Prozent- diesen Voraussetzungen verhängt werden können. Dieses satz bei über 50 Prozent. Diese fehlende positive Auswei- Prinzip müßte um so mehr im Falle nicht straffälliger Aus- sungsprognose schützt den illegalen Ausländer jedoch länder, wie abgewiesener Asylbewerber und Ausländer nicht vor einer erneuten Verhaftung. Das Ausländerrecht ohne Aufenthaltsberechtigung gelten, denen lediglich vor- kennt kein verwaltungsrechtliches Pendant zum strafpro- geworfen werden kann, daß sie sich im jeweiligen Land zessualen Grundsatz ne bis in idem. Abschiebebehörden ohne staatliche Genehmigung aufhalten. Anders als bei der können die Bestimmung von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe f Untersuchungshaft finden die dafür geschaffenen Alternati- EMRK leicht umgehen, indem sie bei einer erneuten Ab- ven wie die Meldepflicht, die Verpflichtung, sich an einem schiebehaft eine positivere Abschiebeprognose unterstel- bestimmten Ort aufzuhalten, die Unterbringung in einer len. Eine andere Methode besteht darin, durch kleinere offenen Einrichtung, die Leistung einer Kaution oder even- Schreibfehler bei den Personalien dafür zu sorgen, daß der tuell sogar ein elektronischer Hausarrest bei der Abschiebe- https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24 NEUE KRIMINALPOLITIK – 4/1999 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37. 29 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
TITEL haft keine Anwendung. Hier sind keine Alternativen vorge- schen übrig, viele dieser Zentren sind überbelegt, Akte phy- sehen. Dies gilt selbst für minderjährige Kinder. Auch sie sischer Gewalt gegen die Inhaftierten durch in der Regel werden im Gegensatz zur Child Convention und zu den schlecht ausgebildetes Personal sind keine Seltenheit. Der Minimum Standards for the Administration of Juvenile Ju- Rechtsbeistand und die richterliche Kontrolle über die Le- stice der Vereinten Nationen in Abschiebehaft verbracht, bensumstände sind minimal. Das Grundrecht, sich gegen oft nicht einmal getrennt von den Erwachsenen. die Haft durch Geltendmachung von Rechtsbehelfen bzw. Der Subsidiaritätsgrundsatz beinhaltet auch, daß dann, Rechtsmitteln zu wehren, das Recht, in einer für sie ver- wenn der Freiheitsentzug die einzig anwendbare Möglich- ständlichen Sprache informiert zu werden, das Recht auf keit bleibt, um die bezweckte Rückkehr zu ermöglichen, die medizinischen Beistand und medizinische Untersuchung Haftbedingungen so wenig wie möglich restriktiv sein dür- sind nur einige Rechte, die fortlaufend verletzt werden. fen und dem Häftling nur diejenigen Beschränkungen auf- Vor diesem Hintergrund ist es denn auch nicht verwun- erlegt werden dürfen, die unter Berücksichtigung des Zieles derlich, daß die Zentren, in denen die Abschiebehaft voll- »Das Grundrecht, der Haft erforderlich sind. zogen wird, fortwährend eine Quelle von Spannungen und sich gegen die Haft Dieser Ausgangspunkt wird offensichtlich fast nirgendwo individueller oder kollektiver Aufruhr bilden. Eine Aufruhr, eingehalten. In vielen Ländern wird die Abschiebehaft unter die sich in Arbeits- und Nahrungsverweigerung, verbal und durch Geltend- Bedingungen vollstreckt, die aus dem Strafvollzug, der für physisch aggressivem Verhalten, Selbstverstümmelung, die Untersuchungshaft und die Freiheitsstrafe Anwendung Selbstmord, Brandstiftung und Aufständen manifestiert. machung von findet, abgeleitet oder diesem sogar gleich sind. In der Praxis Rechtsbehelfen hat dies auch zur Folge, daß die inhaftierten Ausländer häu- fig in denselben Einrichtungen untergebracht werden, zu- Schlußbemerkung bzw. Rechtsmitteln sammen mit Beschuldigten und Verurteilten. Nicht ohne Grund fühlen sie sich allein aufgrund dieser Gleichstellung Das dargestellte Bild der Abschiebehaft in Westeuropa wur- zu wehren, das diskriminiert und kriminalisiert. Überdies bedeutet diese de im wesentlichen den Informationen entnommen, die Recht, in einer für Unterwerfung unter ein Regime, das für strafrechtliche im November 1997 auf der Tagung »Detention and Expulsi- Zwecke eingerichtet worden ist, eine Verletzung von Grund- on of illegal Aliens« in Tilburg von Wissenschaftlern aus 15 sie verständlichen rechten, die in keinerlei Hinsicht mit dem einzigen legiti- europäischen Ländern präsentiert wurden.2 Dies war der er- men Ziel der Abschiebehaft, der Abschiebung in Einklang zu ste wissenschaftliche Kongreß, der sich ausdrücklich mit Sprache informiert bringen ist. Dies gilt insbesondere für die Einschränkungen, der dargestellten Thematik befaßte. Der Kongreß schloß zu werden, das die nach den verschiedenen Strafvollzugsordnungen für den Kontakt mit der Außenwelt (Telefon, Korrespondenz, mit einer Reihe von Empfehlungen, die in nachstehendem Artikel von Dr. Horstkotte eingehender dargestellt werden. Recht auf medi- Besuch), Kontakte mit den Medien, Einbringung von per- Der Kongreß fiel zeitlich mit dem Besuch des »European sönlichen Gütern in die Hafteinrichtung, medizinische Ver- Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or zinischen Beistand sorgung, Bewegungsfreiheit, strikt vorgeschriebener Tages- Degrading Treatment« (CPT) des Europarates bei der spezi- und medizinische ablauf und Entlohnung für geleistete Arbeit gelten. Auch die strenge Anwendung von Disziplinarstrafen festigt den Ein- ellen Abschiebehafteinrichtung in Tilburg zusammen. Dies bot die Gelegenheit, diese Kommission auch an den Bera- Untersuchung sind druck, als wären illegale Ausländer und Straftäter Synonyme. tungen zu beteiligen und die gelegentlich unterschätzte Die tatsächliche Rechtsposition ist freilich noch schlechter, Problematik der Abschiebehaft in das Blickfeld zu rücken. nur einige Rechte, da sie keinen Anspruch auf dieselbe richterliche Kontrolle Offenbar nicht ohne Erfolg! Die Örtlichkeiten, in denen Il- die fortlaufend und einen entsprechenden juristischen Beistand geltend machen können, keinen Anteil haben an Aktivitäten, die legale und Asylbewerber festgehalten werden, werden bei den periodischen und regelmäßigen Besuchen nicht länger verletzt werden« auf Resozialisierung und Reintegration ausgerichtet sind, übergangen, sondern bilden selbst das ausdrückliche Be- und permanent bezüglich der Dauer der Abschiebehaft und suchsziel (etwa die Flughäfen Frankfurt und Paris). Die Be- der Frage, was nach Ablauf der Abschiebehaft zu erwarten richte, welche die CPT bisher veröffentlicht hat, unterstrei- ist, in einer Situation der Ungewißheit leben müssen. Führt chen in aller Offenheit, daß die Behandlung illegaler Aus- die Abschiebehaft nicht zu der vorgesehenen Abschiebung, länder in vielerlei Hinsicht als »unmenschlich oder ernied- droht entweder eine Fortsetzung des illegalen Aufenthaltes rigend« einzustufen ist und eine stärkere Aufmerksamkeit mit dem Risiko einer erneuten Abschiebehaft oder es droht, und Betroffenheit der Politiker, Gesetzgeber und nicht zu- wie etwa in Frankreich, eine strafrechtliche Verfolgung we- letzt auch der Juristen und Kriminologen verdient, als dies gen Obstruktion gegen das Ausländergesetz während der gegenwärtig der Fall ist. Abschiebehaft, eine Straftat, die mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Der Wechsel des Aufenthaltsortes Dr. Anton van Kalmthout lehrt Strafrecht, vergleichendes Straf- in ein anderes europäischen Land bietet lediglich eine zeit- recht und Strafvollzug and der Universität Tilburg (Niederlan- lich befristete Perspektive, da auch dort das Risiko der straf- de), ist Vorsitzender der Aufsichtskommission der Strafanstalt rechtlichen Verfolgung, der Abschiebehaft oder einer Kom- für Illegale in Tilburg und Mitherausgeber dieser Zeitschrift bination aus beidem besteht. In gewissem Sinne sind illegale Ausländer, die sich in Ab- schiebehaft unter einem strafrechtlich orientierten Voll- zugswesen befinden, besser gestellt als diejenigen, deren Haft als eine verwaltungsrechtliche Maßnahme angesehen Anmerkungen wird, und bei denen die Ausführung und Kontrolle über die Abschiebehaft nicht in die Zuständigkeit des Justizmini- 1 Illegaliteit en Criminaliteit, Schattingen, aanhoudingen en uit- zettingen, Erasmusuniversiteit Rotterdam 1998 sters, sondern des Innenministers fällt. Die Abschiebehaft 2 Diese Beiträge sind der gleichlautenden Kongreßschrift ent- wird in speziellen Transiteinheiten auf Flughäfen, in Auf- nommen, die Ende dieses Jahres von H.-J. Albrecht und A. M. fanglagern oder speziellen Abschiebezentren vollzogen. Die van Kalmthaut im Max-Planck-Institut für Ausländisches und sanitären und hygienischen Umstände lassen oft zu wün- Internationales Strafrecht in Freiburg i. Br. erscheinen werden. https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24 30 Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37. 4/1999 – NEUE KRIMINALPOLITIK Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
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