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ABSCHIEBEHAFT
                      https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24
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Abgewiesen und
Abgeschoben
Anton van Kalmthout

Die Kategorie der »Illegalen«                                        Illegale Einwanderung ist ein genuin europäisches Politikfeld. In den
                                                                     vergangenen zehn Jahren vollzog sich nicht nur in allen westeuro-
Offiziell gibt es sie nicht, die ausländischen Männer, Frauen        päischen Staaten eine Wende von der Politik der Duldung illegaler
und Kinder, die seit Beginn der neunziger Jahre in Westeu-
ropa nicht mehr willkommen sind und am Rande der Ge-
                                                                     Einwanderer zu deren Kriminalisierung und Ausschließung. Die
sellschaft ein gehetztes Dasein fristen. In den Datenbestän-         Gründung eines nach innen freizügigen Schengen-Europa hat selbst
den staatlicher Behörden kommen sie nicht vor, ihre Iden-            wesentlich zur Abschottung der Grenzen nach außen beigetragen und
tität bleibt unter dem Sammelbegriff »Illegale« verborgen.           so das »Problem« illegaler Immigration geschaffen. Die Folge ist: In
Die Tatsache aber, daß wir diese Gruppe in unserem tägli-            Europa befinden sich tausende von Menschen in Abschiebehaft, oft
chen Leben nicht wiedererkennen wollen, sie offiziell ver-           monate- oder gar jahrelang, allein zur administrativen Durchführung
leugnen und im wörtlichen wie auch im übertragenen Sin-
                                                                     ihrer Ausweisung. Obwohl dieses Verfahren rechtlich höchst fragwürdig
ne mundtot machen, bedeutet nicht, daß sie nicht existie-
ren. Wir werden mit der Tatsache ihrer Existenz lediglich            ist, blieb die Kritik daran sehr partiell und stieß bislang auf wenig
konfrontiert, wenn zwei afrikanische Jungen als blinde Pas-          öffentliches Interesse.
sagiere im Frachtteil eines Flugzeuges den Tod finden oder           Anton van Kalmthout eröffnet in seinem Beitrag eine europäische
wenn eine Abschiebung so rigoros verläuft, daß der illegale          Perspektive, die sich kritisch mit den politischen und rechtlichen
Ausländer erstickt oder aufgrund eines aufgetretenen Sauer-
                                                                     Hintergründen der Abschiebehaft auseinandersetzt. Anschließend stellt
stoffmangels gesundheitlich so stark beeinträchtigt ist, daß
er den Rest seines Lebens in einer Pflegeeinrichtung ver-            Hartmuth Horstkotte, basierend auf den Vorschlägen einer Konferenz
bringen muß, oder wenn Menschenschmuggler aus Furcht                 von Strafrechts- und Sozialwissenschaftlern aus 15 Ländern 1997 in
vor Entdeckung ihre Menschenware über Bord werfen oder               Tilburg (Niederlande), konkrete Perspektiven einer dringend fälligen
in einem erst nach Monaten aufgefundenen Container                   Reform der Durchführung – und das heißt nach Möglichkeit
zurücklassen. Dann erhalten die Illegalen für einige Tage            Vermeidung – von Abschiebehaft vor.
ein Gesicht und eine eigene Identität. Anschließend kon-
zentriert sich die Aufmerksamkeit von Presse und Politik
wieder auf neue, aktuelle Ereignisse und die Gesellschaft
geht wieder zur Tagesordnung über.                                 Situation in der sogenannten Dritten Welt, in zahllosen
   Illegale Einwohner gab es zu allen Zeiten. Bis vor kurzem       Bürgerkriegen und diktatorischen Regimes gesucht werden,
wurde dies in der Gesellschaft auch nicht als Problem er-          die einer Vielzahl von politischen und Armutsflüchtlingen
fahren. Der illegale Aufenthalt wurde offiziell geduldet und       keine andere Chance ließen, als ihre Heimat zu verlassen,
in gewissem Sinne auch stimuliert, indem er nach einiger           um zu versuchen, an einem anderen Ort eine bessere und
Zeit legalisiert wurde. Illegale waren Teil des weißen, grauen     sicherere Existenz aufzubauen. Naturgemäß ist Westeuropa
und schwarzen Arbeitsmarktes, bezahlten Sozialabgaben              aufgrund seiner politischen Stabilität, seines relativ hohen
und hatten Zugang zu den Grundleistungen, auf die jeder            Wohlstandsniveaus und wegen seiner kolonialen Vergan-
Bürger Anspruch erheben konnte: Bildung, Krankenfürsor-            genheit ein bevorzugter Zufluchtsort, obwohl dabei zuwei-
ge, Wohnung, Sozialleistungen.                                     len vergessen wird, daß der übergroße Teil der Millionen
   Diese Situation kam vor etwa zehn Jahren zu einem ab-           Heimatloser – man geht von ca. 90 Prozent aus – in den
rupten Ende. Zu Beginn der neunziger Jahre begann in bei-          Nachbarstaaten Zuflucht sucht, obwohl diese den Zustrom
nahe allen westeuropäischen Ländern ein Prozeß, bei dem            kaum bewältigen können.
die Duldung illegaler Einwanderung der Entmutigung und                Im allgemeinen reagieren alle europäischen Staaten de-
dem Ausschluß wich.                                                fensiv und verkrampft auf diese Entwicklungen. Krampf-
                                                                   haft wird versucht, um die Außengrenzen von Europa einen
                                                                   beinahe undurchdringlichen Cordon zu schaffen, der das
Abschottung Europas …                                              intern freie und allgemein zugängliche Europa nach außen
                                                                   zu einer undurchlässigen Festung macht. Die Einreisevor-
Die Wurzeln dieses Umschwunges müssen primär im Ende               aussetzungen werden verschärft, die Kontrollen an den
des kalten Krieges und der dramatischen wirtschaftlichen           Außengrenzen werden ausgeweitet, zusätzliche Befugnisse

                                                                  https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24
                                                           Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37.                  25
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                         für private Unternehmen und staatliche Behörden werden                         Die legalen und illegalen Immigranten können aus den
                         geschaffen, um unerwünschte Fremde aufzuspüren und ab-                      internationalen Menschenrechtskonventionen und -ab-
                         zuwehren. Darüber hinaus läßt sich in beinahe allen eu-                     kommen keine umfangreichen Rechte mehr herleiten. Die
                         ropäischen Staaten eine unumkehrbare Tendenz feststellen,                   Genfer Flüchtlingskonvention, die ihren Ursprung unter
                         Fremden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen                    anderem dem Ost-West-Konflikt in den fünfziger Jahren zu
                         EU-Mitgliedstaates besitzen, den Zugang zum Arbeitsmarkt                    verdanken hatte, wird in den meisten europäischen Län-
                         zu versagen, bzw. unmöglich zu machen. Eine vergleichba-                    dern immer restriktiver angewandt. Ausgangspunkt sind
                         re Entwicklung zeigt sich in den letzten Jahren auch beim                   nicht die Interessen der Flüchtlinge, sondern die Frage, wie
                         Zugang zu sozialen Leistungen und zur medizinischen Ver-                    die nationalen Behörden den Zustrom von Flüchtlingen
                         sorgung. Dieser gesellschaftliche Ausschluß geht Hand in                    nach Europa auf ein Minimum begrenzen können. Die Ab-
                         Hand mit einem zunehmenden Einsatz des strafrechtlichen                     kommen von Schengen und Dublin legen einen neuen ei-
                         Instrumentariums, um den unerwünschten Aufenthalt von                       sernen Vorhang um Europa, die Europäische Menschen-
       »Wer an einem     Ausländern zu verhindern. Der illegale Aufenthalt wird in                   rechtskonvention untergräbt in Artikel 5.3 den Gleich-
   beliebigen Grenz-     einigen Ländern als schwere Straftat angesehen und dem-                     heitsgrundsatz, indem Fremden, die aufgrund ihres illega-
                         entsprechend mit Freiheitsstrafe geahndet. Diese staatliche                 len Aufenthaltes festgenommen wurden, nicht die gleichen
    übergang in den      Repression geht sogar so weit, daß selbst die Überlassung ei-               Rechte zuerkannt werden wie Beschuldigten, die festge-
                         ner Unterkunft, das Verschaffen von Lebensmitteln oder                      nommen wurden oder sich in Untersuchungshaft befin-
        Niederlanden,    das Anbieten medizinischer Hilfe in verschiedenen Län-                      den. Auch das auf Artikel 3 basierte »Refoulementsverbot«,
          Belgien oder   dern (Österreich, Frankreich, Niederlande) kriminalisiert                   das in Artikel 8 statuierte Gebot der Achtung der Privats-
                         werden und Hilfeleistende zu Kriminellen gestempelt wer-                    phäre und das in Artikel 14 bestimmte Diskriminierungs-
 Deutschland steht,      den. Das Immigrationsproblem wird bewußt oder unbe-                         verbot bieten dem in Europa Zuflucht suchenden Fremden
                         wußt mit anderen gesellschaftlichen Problemen wie Krimi-                    keinen hinreichenden Schutz mehr gegen die restriktive In-
  kann der bizarren      nalität, Arbeitslosigkeit, Armut, Drogen, Schwarzarbeit und                 terpretation, die diesen Bestimmungen in nationaler Ge-
   Situation beiwoh-     Terrorismus vermischt. In diesem Kontext wird der Begriff                   setzgebung und Rechtsprechung zugrunde gelegt wird.
                         »Fremder«, sei es als Flüchtling, Asylsuchender, Illegaler                     Trotzdem lassen viele sich dadurch und durch die Vor-
nen, daß auf einem       oder Ausländer ohne weiteres immer mehr in einen Zusam-                     aussicht eines marginalen Daseins in der Illegalität nicht
                         menhang mit Kriminalität gebracht, zuweilen sogar, als ob                   abschrecken. Darunter befinden sich viele, deren ursprüng-
   Bahnsteig illegale    es sich hier um Synonyme handelte.                                          lich legaler Aufenthaltsstatus aus rein technisch-admini-
        Ausländer von       Wir können – wenn wir wirklich hinschauen wollen –
                         nicht leugnen, daß durch diesen Prozeß des gesellschaftli-
                                                                                                     strativen Gründen beendet wurde. Als illegal werden auch
                                                                                                     diejenigen Asylbewerber bezeichnet, denen man nach jah-
einem Nachbarland        chen Ausschlusses Fremde immer weiter marginalisiert wer-                   relangem Verfahren mitteilt, daß ihr Asylantrag abgewiesen
                         den. Soweit sie nicht durch Unterstützung über ihr eigenes                  worden ist, und die trotzdem nicht in ihr Ursprungsland
 ausgewiesen in das      legales oder illegales Netzwerk unterhalten werden oder sich                zurückkehren, sei es aus Angst vor Verfolgung oder politi-
      Land einreisen,    mit oft schlecht bezahlter Schwarzarbeit über Wasser halten
                         können, bleibt ihnen keine andere Wahl als sich über das
                                                                                                     scher oder wirtschaftlicher Unterdrückung, sei es weil ihr
                                                                                                     Herkunftsland sie nicht wieder aufnehmen will und eben-
   während auf dem       Betteln oder die Begehung von Straftaten am Leben zu hal-                   falls kein sogenannter sicherer Drittstaat.
                         ten. Auch wenn dies noch nicht vollständig zu Tage getreten                    In der Mehrzahl handelt es sich bei den sogenannten Il-
 anderen Bahnsteig       ist, so hat es doch immer mehr den Anschein, daß die illega-                legalen um Fremde, die niemals einen legalen Aufenthalts-
der Zug bereitsteht,     len Immigranten den Platz des Lumpenproletariats aus dem
                         19. Jahrhundert einnehmen werden.
                                                                                                     status in Europa hatten und auch zu keinem Zeitpunkt ei-
                                                                                                     nen entsprechenden Antrag gestellt haben. Trotz der ver-
  um andere Illegale                                                                                 schärften Kontrollen an den EU-Außengrenzen, schwereren
                                                                                                     Sanktionen gegen Beförderungsunternehmen, der ver-
         wieder in das   … und die Folgen für Flüchtlinge                                            schärften Strafdrohung bei Menschenhandel und bei illega-
                                                                                                     lem Grenzübertritt und illegalem Aufenthalt, kann von ei-
     Nachbarland zu      Im vergangenen Jahrzehnt wurde auf nationaler oder auch                     ner Abnahme der illegalen Immigration nach Europa keine
      transportieren«    internationaler Ebene (Schengen) eine Vielzahl repressiver                  Rede sein. Über die ost- und südeuropäischen Maschen im
                         Maßnahmen getroffen, um den unerwünschten Zustrom                           europäischen Gürtel gelingt alljährlich vielen tausenden
                         von Flüchtlingen und Asylsuchenden aus politischen oder                     Immigranten die Einreise nach Westeuropa. Lediglich ein
                         wirtschaftlichen Gründen einzudämmen. Die traditionelle                     kleiner Teil von diesen versucht, über das offizielle Asylver-
                         Gastfreiheit ist einer Politik der Entmutigung, des Aus-                    fahren einen legalen Aufenthaltsstatus zu erhalten. Die
                         schlusses oder der Abschreckung gewichen.                                   Mehrzahl schreckt jedoch davor zurück, sich einem unsi-
                            Die internationalen humanitären Übereinkommen, in                        cheren und in qualitativer Hinsicht sehr fragwürdigen Be-
                         denen das Gastrecht seine Wurzeln hat, werden in ihrer                      fragungs- und Prüfungsverfahren zu unterziehen und für
                         Umsetzung durch nationale Gesetzgeber entwertet. In einer                   Jahre in besonderen Asylbewerberheimen isoliert zu wer-
                         Welt, in der als Folge von Globalisierung die Grenzen im-                   den. Auch die mögliche Einstufung als Wirtschaftsflücht-
                         mer mehr verwischen, ist es ein Widerspruch, daß nationa-                   ling und der damit verbundene mögliche Verlust des An-
                         le Souveränität die einzige Perspektive des eine Heimstatt                  spruches auf das Asylrecht veranlaßt viele Immigranten,
                         suchenden Flüchtlings sein soll. Hannah Ahrendt hat in                      die offiziellen Verfahren zu meiden und sich eine illegale
                         ihrem Essay »Decline of the Nation-State and the End of the                 Existenz in Europa aufzubauen.
                         Rights of men« auf den allmählichen Prozeß hingewiesen,                        Unter starkem politischen und gesellschaftlichen Druck
                         mit dem mit der Ankunft von Hunderttausenden Staatenlo-                     kommt es gelegentlich vor, daß nationale Behörden keine
                         ser das Asylrecht allmählich abgeschafft worden ist, das                    andere Möglichkeit sehen, als den illegalen Aufenthalt kol-
                         einzige Recht, daß nach ihrer Auffassung auf dem Gebiet                     lektiv zu legalisieren, um die kontraproduktiven Wirkungen
                         der internationalen Beziehungen jemals als Symbol für die                   ihrer Ausländerpolitik zumindest teilweise zu eliminieren.
                         Rechte des Menschen fungiert hat.                                           Auf diese Weise erhielten einige zehntausend Illegale in Ita-

                                                       https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24
   26                                           Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37.                     4/1999 – NEUE KRIMINALPOLITIK
                                         Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
lien, Belgien, Griechenland und Frankreich einen legalen           sen oder in der Marginalität der Illegalität leben wollen,
Aufenthaltsstatus oder wurden entsprechende Verfahren in           entscheiden sich viele für die letztgenannte Option. Oft ist
Gang gesetzt.                                                      selbst diese keine echte Wahl, da ihnen – selbst wenn sie
   In den meisten europäischen Staaten ist dagegen von ei-         dies wollten – eine Ausreise unmöglich ist, sei es, weil sie
ner Lockerung der Ausländerpolitik keine Rede. Nachdem             staatenlos sind, wie die Palästinenser, sei es, weil ihr Her-
einige Jahre lang ohne großen Erfolg zunächst versucht             kunftsland ihre Identität und Nationalität leugnet oder –
wurde, Fremden den Zugang nach Europa so weit wie mög-             unter Verletzung eingegangener internationaler Vertrags-
lich zu erschweren bzw. zu versagen und den illegalen Auf-         verpflichtungen – nicht bereit ist, seine Staatsbürger
enthalt zu kriminalisieren oder in sozial-ökonomischer             zurückzunehmen. Bei diesen Flüchtlingen ist eine Rückreise
Hinsicht beinahe unmöglich zu machen, ist die Politik in           unmöglich, weil ihr Heimatstaat bei der Ausstellung von
vielen Ländern jetzt darauf ausgerichtet, die Möglichkeiten        Ausweispapieren oder Reisedokumenten nicht kooperiert.
einer freiwilligen oder unfreiwilligen Entfernung des Frem-        Als Länder, die sich in dieser Hinsicht einen zweifelhaften
den, wenn schon nicht aus Europa, so doch zumindest aus            Ruf erworben haben, sind zu nennen: Algerien, Äthiopien,
                                                                                                                                     »In den vergange-
dem Land, zu erweitern.                                            Liberia, China, Somalia, Afghanistan.                             nen Jahren ist in
   Als moderne Nomaden streifen sie durch Europa, mal                 Von einer echten Wahlmöglichkeit kann auch dann kei-
von dem einen, dann von einem anderen Land ausgewie-               ne Rede sein, wenn der Fremde aus legitimen Gründen für           vielen europäischen
sen. Wer an einem beliebigen Grenzübergang in den Nie-             den Fall seiner Rückkehr in seine Heimat Repressalien
derlanden, Belgien oder Deutschland steht, kann der bizar-         fürchten muß. Die Rückkehr in ein sogenanntes sicheres
                                                                                                                                     Ländern eine
ren Situation beiwohnen, daß auf einem Bahnsteig illegale          Drittland stellt gleichfalls oft keine echte Option dar, da       Tendenz zu be-
Ausländer von einem Nachbarland ausgewiesen in das                 diese Länder nicht bereit sind, einen Fremden aufzuneh-
Land einreisen, während auf dem anderen Bahnsteig der              men, dessen Reisepaß die Eintragung »unerwünschter Aus-           obachten, illegalen
Zug bereitsteht, um andere Illegale wieder in das Nachbar-         länder« oder »Ausgewiesen« enthält.
land zu transportieren. Betrachtet man die Ausweisungssta-            Für viele Asylbewerber, die alle Verfahrensmöglichkeiten       Ausländern die
tistiken der einzelnen Staaten, erkennt man eine jährlich          ohne Erfolg ausgeschöpft haben und andere Ausländer               Freiheit zu entzie-
steigende Anzahl offiziell ausgewiesener und abgeschobener         ohne Aufenthaltserlaubnis, bleibt daher nur die Möglich-
Ausländer. Die Gesamtzahl von Illegalen in Westeuropa              keit, illegal in Westeuropa zu bleiben. Ihre Überlebensmög-       hen, und zwar
nimmt jedoch nicht ab. Die Mehrzahl verläßt nämlich                lichkeiten hängen von der Unterstützung ab, die sie in
Westeuropa nicht, sondern wechselt nur den Aufenthaltsort          ihrem eigenen ethnischen Netzwerk finden können, und              nicht, weil sie eine
von einem europäischen Land in ein anderes. Dies wird da-
durch erleichtert, daß von einer europäischen Immigrati-
                                                                   von der Hilfe, die gesellschaftliche, kirchliche und karitative
                                                                   Organisationen ihnen bieten können. Diese verstoßen je-
                                                                                                                                     gewöhnliche
ons- und Ausländerpolitik keine Rede sein kann. Das Be-            doch damit bewußt gegen gesetzliche Bestimmungen. Ille-           Straftat begangen
dürfnis danach besteht schließlich nur bei den Staaten, die        gale Ausländer sind auch ein dankbares Objekt für bösgläu-
prozentual die meisten Fremden aufnehmen: Deutschland,             bige Arbeitgeber, die für sich aus der Not eines anderen          haben, und auch
Niederlande, Belgien, Schweiz, Österreich.
   Initiativen in Richtung auf eine eindeutigere europäische
                                                                   eine profitable »Tugend« machen, indem sie sich auf billige
                                                                   Art und Weise mit nicht versicherten und leicht unter
                                                                                                                                     nicht weil sie gegen
Asyl- und Immigrationspolitik stoßen bis heute auf den             Druck zu setzenden Arbeitskräften versorgen. Wird die Ar-         besondere Straf-
Unwillen der Mitgliedsstaaten, die damit verbundenen La-           beitskraft nicht mehr benötigt, kann der illegale Ausländer
sten gleichmäßig zu verteilen. Die Folge ist, daß die Staaten,     einfach wieder auf die Straße gesetzt werden, nicht selten        bestimmungen des
die ungleichmäßig schwer belastet werden, ihre Zuflucht
unter anderem unter dem Druck der öffentlichen Meinung
                                                                   ohne Zahlung des geschuldeten Arbeitslohnes, ohne daß
                                                                   sich der Arbeitgeber um Sozialversicherungs- und Arbeitsge-
                                                                                                                                     Ausländergesetzes
und aus Furcht vor dem zunehmenden Einfluß rechtsra-               setze kümmern müßte. Formal ist dies zwar verboten, in            verstoßen haben«
dikaler Bewegungen in immer restriktiveren und repressi-           der Praxis ist jedoch das Risiko einer Kontrolle oder effekti-
veren Maßnahmen suchen, um Fremde abzuwehren und,                  ven Sanktionierung für diesen Arbeitgeber gering. Ist ihm
wenn dies nicht glückt, wieder aus ihrem Land zu entfer-           auch diese Möglichkeit versperrt, bleibt dem Illegalen nur
nen.                                                               noch der Weg in die Kriminalität, um den Lebensunterhalt
                                                                   für sich oder abhängige Familienmitglieder zu bestreiten.
                                                                   Attraktiv ist diese Perspektive nicht: ein illegaler Ausländer
Für die Betroffenen eine ausweglose Situation                      hat jedes Interesse daran, unsichtbar zu bleiben und jegli-
                                                                   ches Risiko des Entdecktwerdens zu vermeiden. Straftaten
Anfänglich lag der Akzent hier vor allem auf einer Ver-            jedoch erhöhen das Risiko entdeckt zu werden. Wenn Ille-
schärfung der Zulassungskriterien. Diese waren wohl kaum           gale von der Polizei festgenommen werden, so geschieht
effektiv, wahrscheinlich sogar eher kontraproduktiv. Selbst        dies in den meisten Fällen auch nicht im Zusammenhang
wenn sie zu einer Abnahme des Zustroms »offizieller«               mit kriminellen Handlungen oder einer sonstigen Belästi-
Flüchtlinge und Asylbewerber führten, stimulierten sie             gung, sondern wegen illegalen Aufenthaltes und/oder ille-
doch gleichzeitig die illegale Einreise und den illegalen Auf-     galer Arbeit. Sie wurden bei Kontrollen am Arbeitsplatz, bei
enthalt und bildeten einen günstigen Nährboden für das             Identitätskontrollen etc. aufgegriffen, oder werden auf fri-
Entstehen eines umfangreichen und weitverzweigten Netz-            scher Tat ertappt beim Schwarzfahren oder bei der Bege-
werkes des illegalen Menschenhandels. Die Antwort auf              hung eines leichten Deliktes (unter anderem Ladendieb-
diese Probleme lautete in vielen Ländern: Einführung der           stahl).1
Strafbarkeit der illegalen Einreise und des illegalen Aufent-
haltes, Ausschluß von sozialen und gesellschaftlichen Ein-
richtungen, Pönalisierung von Personen und Organisatio-            Was ist eigentlich Abschiebehaft?
nen, die Unterkunft und Hilfe leisteten. Auch dies scheint
in der Praxis kaum die gewünschten Effekte hervorzubrin-           Das daraus resultierende relativ niedrige Kriminalitätsni-
gen: vor die Wahl gestellt, ob sie das Land freiwillig verlas-     veau spiegelt sich nicht im Anteil illegaler Ausländer an der

                                                                  https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24
NEUE KRIMINALPOLITIK – 4/1999                              Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37.                               27
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TITEL

                         gesamten Häftlingspopulation wider. In den vergangenen                      rechtlichen Haft außer Kraft gesetzt. Formell darf die ver-
                         Jahren ist in vielen europäischen Ländern eine Tendenz zu                   waltungsrechtliche Haft eines Ausländers gemäß Artikel 5
                         beobachten, illegalen Ausländern die Freiheit zu entziehen,                 Abs. 1 Buchstabe f EMRK angeordnet werden, wenn »er
                         und zwar nicht, weil sie eine gewöhnliche Straftat begangen                 von einem gegen ihn schwebenden Ausweisungs- oder Aus-
                         haben, und auch nicht weil sie gegen besondere Strafbe-                     lieferungsverfahren betroffen ist«. Dieses Erfordernis eines
                         stimmungen des Ausländergesetzes verstoßen haben. Ver-                      konkreten Bezuges zu einem Ausweisungsverfahren wird in
                         stöße gegen das Ausländergesetz, die von Illegalen began-                   der Praxis jedoch häufig ignoriert, da eine unmittelbare
                         gen wurden, werden in Westeuropa (bisher) in der Regel                      richterliche Prüfung der Gründe und des Ziels der Haft in
                         selten verfolgt oder zumindest nur in seltenen Fällen mit                   vielen Ländern im Gegensatz zur strafrechtlichen Haft
                         Freiheitsstrafen geahndet.                                                  fehlt. Dies wird durch eine Lücke in der Europäischen Men-
                            Es wäre ein Mißverständnis, wollte man aus dieser                        schenrechtskonvention ermöglicht, die in Artikel 5.3 das
                         zurückhaltenden Anwendung des Strafrechts auf illegale                      Gebot, eine in Haft gehaltene Person unverzüglich einem
 »Indem die Gründe       Ausländer den Schluß ziehen, mit der durchgeführten re-                     Richter oder einem anderen, gesetzlich zur Ausübung rich-
 für die Verhängung      pressiven Politik gegen illegale Einreise und illegalen Ver-                terlicher Funktionen ermächtigten Beamten vorzuführen,
                         bleib in Europa sei alles gut bestellt. Die Gründe für den                  auf diejenigen beschränkt, die einer Straftat beschuldigt
 einer Abschiebehaft     zurückhaltenden Einsatz des strafrechtlichen Instrumenta-                   werden. Indem die Gründe für die Verhängung einer Ab-
                         riums sind in der Tatsache zu suchen, daß nationale Behör-                  schiebehaft in beinahe allen Ländern sehr weit formuliert
     in beinahe allen    den administrativen Maßnahmen zur Bekämpfung der Ille-                      sind – die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Furcht,
   Ländern sehr weit     galität zunehmend den Vorzug geben. Strafrechtliche Ver-                    daß sich der Betroffene der Ausweisung entzieht – verfügen
                         fahren und ein strafrechtlicher Freiheitsentzug haben nur                   die für die Ausländerkontrolle zuständigen Verwaltungs-
formuliert sind – die    eine begrenzte Wirkung insoweit, als der Verurteilte nach                   behörden über fast unbegrenzte Möglichkeiten, die Ab-
                         Verbüßung der Strafe wieder in die Gesellschaft zurück-                     schiebehaft zu verhängen und als eine verkappte Strafe für
   öffentliche Sicher-   kehrt. Die heutige Politik gegenüber illegalen bzw. als uner-               illegalen Aufenthalt fortdauern zu lassen. Die juristischen
  heit und Ordnung,      wünscht erklärten Ausländern zielt jedoch darauf ab, den                    Möglichkeiten der Betroffenen, sich gegen diese Sanktion
                         Ausländer nicht nur zeitlich begrenzt, sondern definitiv                    zu wehren, weichen erheblich von den Rechtsbehelfen ab,
 die Furcht, daß sich    aus der Gesellschaft zu entfernen. Die Verbannung ist in                    die einem Untersuchungsgefangenen zur Verfügung ste-
                         den meisten strafrechtlichen Systemen heutzutage als                        hen. Formell hat der illegale Ausländer in beinahe allen
   der Betroffene der    Sanktion ausgeschlossen. Daher bietet sich der Umweg                        Mitgliedsstaaten einen Anspruch auf einen Rechtsbeistand.
Ausweisung entzieht      über die verwaltungsrechtliche Ausweisung oder Abschie-
                         bung an.
                                                                                                     Die Praxis zeigt jedoch, daß davon in der Regel wenig
                                                                                                     bleibt: der Ausländer ist über dieses Recht oft nicht infor-
   – verfügen die für       Das härteste Mittel, das hier Anwendung finden kann, ist                 miert, Rechtsanwälte sind in der Regel an dieser Form des
                         die Abschiebehaft, der administrative Freiheitsentzug bei il-               Rechtsbeistandes nicht interessiert.
       die Ausländer-    legalen Ausländern. Dabei handelt es sich um eine in fast al-                  Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht auch infrage,
  kontrolle zuständi-    len Rechtssystemen der Mitgliedstaaten der Europäischen
                         Union immer häufiger angewendete Waffe im Kampf
                                                                                                     soweit es um die Dauer der Abschiebehaft geht. In vielen
                                                                                                     Ländern gibt es keine Regelungen zu seiner zulässigen
   gen Verwaltungs-      gegen illegale Ausländer.                                                   Höchstdauer. Entscheidend ist vielmehr die Aussicht auf
                            Die Wissenschaft hat sich mit diesem administrativen                     eine erfolgreiche Abschiebung. Solange diese noch besteht –
  behörden über fast     Freiheitsentzug bis heute wenig befaßt. In einer Zwitterstel-               die Informationen darüber bezieht der Richter aus den opti-
         unbegrenzte     lung zwischen Verwaltungsrecht und Strafrecht wird die
                         Abschiebehaft von verwaltungsrechtlich orientierten Juri-
                                                                                                     mistischen Amtsberichten der Ausländerbehörden – kann
                                                                                                     die Abschiebehaft in den meisten Ländern zeitlich unbe-
   Möglichkeiten, die    sten als de facto strafrechtliche Angelegenheit angesehen,                  grenzt fortgesetzt werden. So ist denn auch ein Freiheits-
                         während Strafrechtler die Abschiebehaft als Bestandteil des                 entzug von über einem Jahr keine Ausnahme, und zwar
    Abschiebehaft zu     Verwaltungsrechtes ansehen, die nicht ihr Interesse findet.                 auch nicht in den Ländern, in denen der Gesetzgeber eine
                         Ein weiterer Grund für die Vernachlässigung der Abschiebe-                  Obergrenze von sechs Monaten festgelegt hat. Diese Ober-
  verhängen und als      haft in der Wissenschaft und der politischen Debatte ist                    grenze ist fast immer mit der Bestimmung verbunden, daß
       eine verkappte    darin zu sehen, daß die Abschiebehaft lange Zeit nur wenig                  der illegale Ausländer das Ausweisungsverfahren nicht ver-
                         eingesetzt wurde. In den achtziger Jahren ging es in den                    eitelt. Zur Beurteilung dieser Frage bedient sich der Richter
  Strafe für illegalen   meisten europäischen Ländern um gerade einmal einige                        wiederum der Informationen der Abschiebebehörden, die
                         hundert illegale Ausländer, die zur Vorbereitung ihrer Ab-                  nicht selten geneigt sind, ihre Unfähigkeit, eine Abschie-
      Aufenthalt fort-   schiebung auf der Polizeiwache oder in Untersuchungsge-                     bung durchzuführen, dem betroffenen Ausländer zuzu-
   dauern zu lassen«     fängnissen festgehalten wurden. In den neunziger Jahren                     schreiben. Tatsächlich führt die Abschiebehaft in vielen
                         hat der politische Druck, Ausländer ohne gültige Aufent-                    Fällen nicht zu der bezweckten Ausweisung oder Abschie-
                         haltspapiere aufzuspüren und abzuschieben, so zugenom-                      bung. Die Frage nach den Gründen für diese Fehlschläge
                         men, daß inzwischen alljährlich Zehntausende von Auslän-                    wird selten bzw. nie gestellt oder schlicht mit einem Hin-
                         dern in Europa unter dieser administrativen Bezeichnung                     weis auf die Weigerung des illegalen Ausländers zu koope-
                         festgehalten werden, und zwar auf Polizeiwachen, in Unter-                  rieren beantwortet. Hinter diesem offenbaren Unwillen
                         suchungsgefängnissen, geschlossenen Abteilungen von                         sind jedoch oft Gründe verborgen, die einen anderen An-
                         Flughäfen oder in speziellen Abschiebezentren. Bezeich-                     satz als Kriminalisierung, Ausschluß und Haft erfordern.
                         nend für diese Lokalitäten ist, daß der dortige Aufenthalt                  Reale Angst vor Repressalien durch Organisationen, welche
                         überhaupt nicht oder nur zum Teil von den strikten Nor-                     die illegale Einreise für einem hohen Preis durchgeführt ha-
                         men erfaßt wird, die für Häftlinge gelten, die mit strafrecht-              ben, die Schande, mittellos zur Familie oder zu dem Dorf
                         lichem Hintergrund in Haft gehalten werden.                                 zurückzukehren, die das Geld für die Überfahrt in den We-
                            Wichtige strafrechtliche Grundprinzipien wie der Ver-                    sten aufgebracht haben, die mangelnde Bereitschaft der
                         hältnismäßigkeitsgrundsatz, der Subsidiaritätsgrundsatz                     Behörden, das Reisedokument, nicht mit dem Stempel
                         und der Grundsatz ne bis in idem sind bei der verwaltungs-                  »Ausgewiesen« zu versehen (was in vielen Herkunftslän-

                                                       https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24
   28                                           Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37.                     4/1999 – NEUE KRIMINALPOLITIK
                                         Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
dern zu Verfolgung, Haft und Folter führen kann), sowie die       Ausländer unter einem anderen Namen oder einer anderen
mangelnde Bereitschaft der Behörden, die Rückreise in ein         Nationalität in Haft gesetzt werden kann. Dies wird da-
Land oder einen Ort zu organisieren, wo sich der illegale         durch erleichtert, daß in vielen Ländern eine zentrale Regi-
Ausländer sicher fühlt, sind nur einige der legitimen Fakto-      strierung und Identifizierung von Abschiebehäftlingen und
ren, die den betroffenen Ausländer davon abhalten, an der         ausgewiesenen Ausländern fehlt.
Rückführung aktiv mitzuwirken. Darüber hinaus kann man
es den betroffenen Ausländern schwerlich vorwerfen, daß
ihr Herkunftsland nicht bereit ist, sie zurückzunehmen            Grundrechte bleiben auf der Strecke
oder bei der Identitäts- oder Nationalitätsprüfung mitzu-
wirken, für die sie selbst die damit verbundenen Kosten tra-      Um einen Freiheitsentzug oder eine Freiheitsbeschränkung
gen müssen. Auch kann man ihn nicht dafür verantwort-             zu rechtfertigen, müssen die Ziele, die über eine Haft er-
lich machen, daß die zuständigen Verwaltungsbehörden              reicht werden sollen, gegen den hohen Wert, welcher der
nicht selten unkoordiniert nebeneinander her arbeiten, re-        persönlichen Freiheit zukommt, abgewogen werden. Die
levante Informationen nicht austauschen und eine Politik          Anordnung einer Haft ist nur dann verhältnismäßig, wenn
umsetzen, die sich nicht auf eine fundierte Analyse der Fak-      dieses Mittel eingesetzt wird, um essentielle gesellschaftli-
toren gründet, die einer freiwilligen Rückkehr im Wege ste-       che Werte zu schützen und auch in diesem Fall nur als letz-
hen.                                                              te Möglichkeit, als äußerstes Mittel, wenn andere weniger
   Es ist demzufolge nicht verwunderlich, daß die Abschie-        einschneidende Maßnahmen nicht die gewünschte Wir-
behaft in einer großen Anzahl von Fällen nicht zu der be-         kung zeitigen können. Dies gilt zumindest im Strafrecht, in
zweckten Ausweisung führt und schließlich aufgehoben              dem die Untersuchungshaft und Freiheitsstrafen nur unter
werden muß. In vielen Ländern liegt der jeweilige Prozent-        diesen Voraussetzungen verhängt werden können. Dieses
satz bei über 50 Prozent. Diese fehlende positive Auswei-         Prinzip müßte um so mehr im Falle nicht straffälliger Aus-
sungsprognose schützt den illegalen Ausländer jedoch              länder, wie abgewiesener Asylbewerber und Ausländer
nicht vor einer erneuten Verhaftung. Das Ausländerrecht           ohne Aufenthaltsberechtigung gelten, denen lediglich vor-
kennt kein verwaltungsrechtliches Pendant zum strafpro-           geworfen werden kann, daß sie sich im jeweiligen Land
zessualen Grundsatz ne bis in idem. Abschiebebehörden             ohne staatliche Genehmigung aufhalten. Anders als bei der
können die Bestimmung von Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe f            Untersuchungshaft finden die dafür geschaffenen Alternati-
EMRK leicht umgehen, indem sie bei einer erneuten Ab-             ven wie die Meldepflicht, die Verpflichtung, sich an einem
schiebehaft eine positivere Abschiebeprognose unterstel-          bestimmten Ort aufzuhalten, die Unterbringung in einer
len. Eine andere Methode besteht darin, durch kleinere            offenen Einrichtung, die Leistung einer Kaution oder even-
Schreibfehler bei den Personalien dafür zu sorgen, daß der        tuell sogar ein elektronischer Hausarrest bei der Abschiebe-

                                                                 https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24
NEUE KRIMINALPOLITIK – 4/1999                             Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37.              29
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TITEL

                        haft keine Anwendung. Hier sind keine Alternativen vorge-                   schen übrig, viele dieser Zentren sind überbelegt, Akte phy-
                        sehen. Dies gilt selbst für minderjährige Kinder. Auch sie                  sischer Gewalt gegen die Inhaftierten durch in der Regel
                        werden im Gegensatz zur Child Convention und zu den                         schlecht ausgebildetes Personal sind keine Seltenheit. Der
                        Minimum Standards for the Administration of Juvenile Ju-                    Rechtsbeistand und die richterliche Kontrolle über die Le-
                        stice der Vereinten Nationen in Abschiebehaft verbracht,                    bensumstände sind minimal. Das Grundrecht, sich gegen
                        oft nicht einmal getrennt von den Erwachsenen.                              die Haft durch Geltendmachung von Rechtsbehelfen bzw.
                           Der Subsidiaritätsgrundsatz beinhaltet auch, daß dann,                   Rechtsmitteln zu wehren, das Recht, in einer für sie ver-
                        wenn der Freiheitsentzug die einzig anwendbare Möglich-                     ständlichen Sprache informiert zu werden, das Recht auf
                        keit bleibt, um die bezweckte Rückkehr zu ermöglichen, die                  medizinischen Beistand und medizinische Untersuchung
                        Haftbedingungen so wenig wie möglich restriktiv sein dür-                   sind nur einige Rechte, die fortlaufend verletzt werden.
                        fen und dem Häftling nur diejenigen Beschränkungen auf-                        Vor diesem Hintergrund ist es denn auch nicht verwun-
                        erlegt werden dürfen, die unter Berücksichtigung des Zieles                 derlich, daß die Zentren, in denen die Abschiebehaft voll-
  »Das Grundrecht,      der Haft erforderlich sind.                                                 zogen wird, fortwährend eine Quelle von Spannungen und
sich gegen die Haft        Dieser Ausgangspunkt wird offensichtlich fast nirgendwo                  individueller oder kollektiver Aufruhr bilden. Eine Aufruhr,
                        eingehalten. In vielen Ländern wird die Abschiebehaft unter                 die sich in Arbeits- und Nahrungsverweigerung, verbal und
      durch Geltend-    Bedingungen vollstreckt, die aus dem Strafvollzug, der für                  physisch aggressivem Verhalten, Selbstverstümmelung,
                        die Untersuchungshaft und die Freiheitsstrafe Anwendung                     Selbstmord, Brandstiftung und Aufständen manifestiert.
       machung von      findet, abgeleitet oder diesem sogar gleich sind. In der Praxis
      Rechtsbehelfen    hat dies auch zur Folge, daß die inhaftierten Ausländer häu-
                        fig in denselben Einrichtungen untergebracht werden, zu-                    Schlußbemerkung
bzw. Rechtsmitteln      sammen mit Beschuldigten und Verurteilten. Nicht ohne
                        Grund fühlen sie sich allein aufgrund dieser Gleichstellung                 Das dargestellte Bild der Abschiebehaft in Westeuropa wur-
     zu wehren, das     diskriminiert und kriminalisiert. Überdies bedeutet diese                   de im wesentlichen den Informationen entnommen, die
  Recht, in einer für   Unterwerfung unter ein Regime, das für strafrechtliche                      im November 1997 auf der Tagung »Detention and Expulsi-
                        Zwecke eingerichtet worden ist, eine Verletzung von Grund-                  on of illegal Aliens« in Tilburg von Wissenschaftlern aus 15
  sie verständlichen    rechten, die in keinerlei Hinsicht mit dem einzigen legiti-                 europäischen Ländern präsentiert wurden.2 Dies war der er-
                        men Ziel der Abschiebehaft, der Abschiebung in Einklang zu                  ste wissenschaftliche Kongreß, der sich ausdrücklich mit
 Sprache informiert     bringen ist. Dies gilt insbesondere für die Einschränkungen,                der dargestellten Thematik befaßte. Der Kongreß schloß
     zu werden, das     die nach den verschiedenen Strafvollzugsordnungen für
                        den Kontakt mit der Außenwelt (Telefon, Korrespondenz,
                                                                                                    mit einer Reihe von Empfehlungen, die in nachstehendem
                                                                                                    Artikel von Dr. Horstkotte eingehender dargestellt werden.
     Recht auf medi-    Besuch), Kontakte mit den Medien, Einbringung von per-                         Der Kongreß fiel zeitlich mit dem Besuch des »European
                        sönlichen Gütern in die Hafteinrichtung, medizinische Ver-                  Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or
 zinischen Beistand     sorgung, Bewegungsfreiheit, strikt vorgeschriebener Tages-                  Degrading Treatment« (CPT) des Europarates bei der spezi-
  und medizinische      ablauf und Entlohnung für geleistete Arbeit gelten. Auch die
                        strenge Anwendung von Disziplinarstrafen festigt den Ein-
                                                                                                    ellen Abschiebehafteinrichtung in Tilburg zusammen. Dies
                                                                                                    bot die Gelegenheit, diese Kommission auch an den Bera-
Untersuchung sind       druck, als wären illegale Ausländer und Straftäter Synonyme.                tungen zu beteiligen und die gelegentlich unterschätzte
                        Die tatsächliche Rechtsposition ist freilich noch schlechter,               Problematik der Abschiebehaft in das Blickfeld zu rücken.
  nur einige Rechte,    da sie keinen Anspruch auf dieselbe richterliche Kontrolle                  Offenbar nicht ohne Erfolg! Die Örtlichkeiten, in denen Il-
      die fortlaufend   und einen entsprechenden juristischen Beistand geltend
                        machen können, keinen Anteil haben an Aktivitäten, die
                                                                                                    legale und Asylbewerber festgehalten werden, werden bei
                                                                                                    den periodischen und regelmäßigen Besuchen nicht länger
   verletzt werden«     auf Resozialisierung und Reintegration ausgerichtet sind,                   übergangen, sondern bilden selbst das ausdrückliche Be-
                        und permanent bezüglich der Dauer der Abschiebehaft und                     suchsziel (etwa die Flughäfen Frankfurt und Paris). Die Be-
                        der Frage, was nach Ablauf der Abschiebehaft zu erwarten                    richte, welche die CPT bisher veröffentlicht hat, unterstrei-
                        ist, in einer Situation der Ungewißheit leben müssen. Führt                 chen in aller Offenheit, daß die Behandlung illegaler Aus-
                        die Abschiebehaft nicht zu der vorgesehenen Abschiebung,                    länder in vielerlei Hinsicht als »unmenschlich oder ernied-
                        droht entweder eine Fortsetzung des illegalen Aufenthaltes                  rigend« einzustufen ist und eine stärkere Aufmerksamkeit
                        mit dem Risiko einer erneuten Abschiebehaft oder es droht,                  und Betroffenheit der Politiker, Gesetzgeber und nicht zu-
                        wie etwa in Frankreich, eine strafrechtliche Verfolgung we-                 letzt auch der Juristen und Kriminologen verdient, als dies
                        gen Obstruktion gegen das Ausländergesetz während der                       gegenwärtig der Fall ist.
                        Abschiebehaft, eine Straftat, die mit maximal drei Jahren
                        Freiheitsstrafe bedroht ist. Der Wechsel des Aufenthaltsortes               Dr. Anton van Kalmthout lehrt Strafrecht, vergleichendes Straf-
                        in ein anderes europäischen Land bietet lediglich eine zeit-                recht und Strafvollzug and der Universität Tilburg (Niederlan-
                        lich befristete Perspektive, da auch dort das Risiko der straf-             de), ist Vorsitzender der Aufsichtskommission der Strafanstalt
                        rechtlichen Verfolgung, der Abschiebehaft oder einer Kom-                   für Illegale in Tilburg und Mitherausgeber dieser Zeitschrift
                        bination aus beidem besteht.
                           In gewissem Sinne sind illegale Ausländer, die sich in Ab-
                        schiebehaft unter einem strafrechtlich orientierten Voll-
                        zugswesen befinden, besser gestellt als diejenigen, deren
                        Haft als eine verwaltungsrechtliche Maßnahme angesehen                      Anmerkungen
                        wird, und bei denen die Ausführung und Kontrolle über die
                        Abschiebehaft nicht in die Zuständigkeit des Justizmini-                      1 Illegaliteit en Criminaliteit, Schattingen, aanhoudingen en uit-
                                                                                                        zettingen, Erasmusuniversiteit Rotterdam 1998
                        sters, sondern des Innenministers fällt. Die Abschiebehaft
                                                                                                      2 Diese Beiträge sind der gleichlautenden Kongreßschrift ent-
                        wird in speziellen Transiteinheiten auf Flughäfen, in Auf-                      nommen, die Ende dieses Jahres von H.-J. Albrecht und A. M.
                        fanglagern oder speziellen Abschiebezentren vollzogen. Die                      van Kalmthaut im Max-Planck-Institut für Ausländisches und
                        sanitären und hygienischen Umstände lassen oft zu wün-                          Internationales Strafrecht in Freiburg i. Br. erscheinen werden.

                                                      https://doi.org/10.5771/0934-9200-1999-4-24
  30                                           Generiert durch IP '46.4.80.155', am 30.11.2021, 09:05:37.                        4/1999 – NEUE KRIMINALPOLITIK
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