Schiedsklausel zum CAS in Lausanne - und nun?
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17 Karsten Hofmann & Rainer Cherkeh Schiedsklausel zum CAS in Lausanne – und nun? Abstract dem CAS mit seinen zahlreichen Beson- derheiten erläutert. Vorab soll jedoch kurz Mit seinen beiden Urteilen in den Fällen auf echte Schiedsgerichtsbarkeit3 als der Radsportler Jan Ullrich1 und Alberto Alternative zu staatlichen Gerichtsverfah- Contador2 hat es der Court of Arbitration ren bei Rechtsstreitigkeiten im Sport ein- for Sport (CAS) Anfang Februar 2012 gegangen werden. innerhalb einer Woche gleich zweimal in nahezu alle Nachrichten-Sendungen in Deutschland, Spanien und vielen anderen I. Rechtsstreitigkeiten im Sport Staaten geschafft, von den Sportseiten Sehr schnell kann es auch im Sportalltag unzähliger Zeitungen ganz zu schweigen. zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwi- Was aber versteckt sich eigentlich hinter schen Athleten, Trainern, Betreuern, diesen drei Buchstaben „CAS“? Und noch Managern und Sportvereinen/-verbänden wichtiger, was muss ein Athlet, Klub oder kommen. Dies muss nicht immer gleich Verband beachten, wenn ihn plötzlich ein medienwirksamer Prozess wegen eine Schiedsklausel an dieses spezielle eines möglichen Anti-Doping-Verstoßes Gericht bindet? Letztere Frage kann auch sein, sondern kann beispielsweise auch schnell auf dem Schreibtisch eines Athle- die Nichtmeldung in ein Nationalteam ten-Managers, Verbandsfunktionärs oder bzw. einen Athletenkader, Uneinigkeit des Rechtsanwalts eines Athleten, Klubs über Werbepartner und -flächen auf der oder Verbandes landen – und nun? Sportkleidung, Nichtzulassung zu einem In den nachfolgenden Ausführungen wer- Wettkampf, Punkteabzug und Geldstrafen den einerseits der CAS als Institution und oder die Disqualifikation oder Sperre andererseits der Verfahrensablauf vor wegen eines Wettkampfverstoßes (z.B. 1 Der ehemalige deutsche Radsportler Jan Ullrich eines groben Foulspiels) bedeuten. wurde rund vier Jahre nach seinem Rücktritt von einem Drei-Personen-Schiedsgericht des CAS eines Anti-Doping-Verstoßes schuldig gesprochen und mit einer rückwirkend zum 22.08.2011 beginnenden Zwei-Jahres-Sperre 3 Der auch in diesem Aufsatz verwendete Zusatz belegt. Die Schiedsrichter sahen es als erwie- „echt“ hat seinen Ursprung nicht im Gesetz, sen an, dass Ullrich in den Skandal um den spa- sondern dient vielmehr als Abgrenzungsmerk- nischen Arzt Dr. Fuentes verwickelt war und mal zur Gerichtsbarkeit innerhalb von Verbän- erkannten deshalb auch alle Resultate Ullrichs den, welche immer wieder als „unechte seit dem 01.05.2005 ab. Für weitere Informatio- Schiedsgerichtsbarkeit“ bezeichnet wird. Da es nen siehe den CAS-Schiedsspruch im Volltext sich dabei aber gerade nicht um Schiedsge- unter www.tas-cas.org. richtsbarkeit i.S.d. §§ 1025 ff. ZPO mit einer 2 Ein Drei-Personen-Schiedsgericht des CAS gab endgültigen Entscheidung handelt, sondern um einer Schiedsklage des Internationalen Rad- reine verbandsinterne Gerichtsbarkeit mit der sportverbandes UCI und der Welt-Anti-Doping- Möglichkeit einer Überprüfung durch eine wei- Agentur (WADA) gegen den spanischen Rad- tere Gerichtsinstanz, sollte zur Vermeidung von sportler Alberto Contador und den spanischen Missverständnissen statt von „unechter Radsportverband statt, sperrte den Athleten Schiedsgerichtsbarkeit“ besser von wegen eines Anti-Doping-Verstoßes für zwei „(Sport-)Verbandsgerichtsbarkeit“ gesprochen Jahre und annullierte dessen Siege bei der Tour werden; siehe hierzu auch Hofmann, Zur Not- de France 2010 und dem Giro d`Italia 2011. Für wendigkeit eines institutionellen Sportschieds- weitere Informationen siehe den CAS-Schiedss- gerichtes in Deutschland, Diss. 2009, S. 402 Nr. pruch im Volltext unter www.tas-cas.org. 6. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
18 1. Wer ist zuständig? nen auch Vergleiche geschlossen werden, Sowohl für die beteiligten Einzelpersonen welche sich dann "Schiedsspruch mit ver- als auch für den Verein/Verband stellt sich einbartem Wortlaut" nennen (§ 1053 ZPO). in solchen Fällen dann immer die Frage, Echte Schiedsgerichtsbarkeit ist letztlich wie der bestmöglichste Rechtsschutz ein spezieller Ausfluss der Privatautono- erlangt wird und wer eigentlich für die mie, welche den Parteien die Vereinba- Entscheidung des Rechtsstreits zuständig rung ermöglicht, für den Fall einer Strei- ist. Zunächst werden sich verbandsinterne tigkeit diese nicht durch die staatlichen Gremien damit befassen und zwar nach Gerichte, sondern durch ein Schiedsge- den Verfahrensregeln, die in den jeweili- richt i.S.d. §§ 1025 ff. ZPO entscheiden zu gen Verbandsstatuten festgelegt sind. Ob lassen. Denn sofern die Parteien eines diese Gremien „Disziplinarkammer“, Rechtsstreits die Hilfe des Staates zur „Rechtsausschuss“, „Sportgericht“ oder Streitlösung durch Zivilgerichte nicht sonst wie genannt werden, ist jedem Ver- annehmen wollen, zwingt sie der Staat band selbst überlassen und letztlich irre- auch nicht dazu. Vielmehr betrachtet der levant. Wichtig zu wissen ist allein, dass es deutsche Gesetzgeber die Schiedsge- sich dabei um Gremien innerhalb des richtsbarkeit als „Alternative zur staatli- Sportverbandes handelt, die keine recht- chen Justiz“, welche „einen der staatli- lich abschließende Entscheidung treffen chen Gerichtsbarkeit grundsätzlich können. gleichwertigen Rechtsschutz bietet“.4 Vor allem dem Athleten oder dem betrof- Gegenstand einer Schiedsvereinbarung fenen Mitgliedsverein / Klub steht also und damit eines Schiedsverfahrens kön- immer das Recht zu, die von der letzten nen aufgrund § 1030 Abs. 1 ZPO nahezu Verbandsinstanz getroffene Entscheidung alle vermögensrechtlichen Ansprüche anzufechten. Dabei stellt sich dann jedoch sein, zudem alle nichtvermögensrechtli- wieder die Frage, wo dieser Rechtsschutz chen Ansprüche, über die ein Vergleich zu verlangen ist, also bei welcher Institu- geschlossen werden kann. Auch Streitig- tion eine Berufung eingelegt werden keiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis kann. Spontan fallen einem die staatlichen in einem Verein/Verband sind schiedsfä- Gerichte ein. Dies ist grundsätzlich auch hig. Nach deutschem Recht nicht objektiv korrekt, aber nur solange, wie zwischen schiedsfähig sind dagegen aufgrund §§ 2, den Streitparteien keine wirksame 4, 101 ArbGG die meisten arbeitsrechtli- Schiedsvereinbarung besteht. Eine solche chen Streitigkeiten. Eine Schiedsvereinba- Vereinbarung ist Voraussetzung für die im rung kann zum einen in Verbandsstatuten deutschen Recht in §§ 1025 ff. der Zivilpro- enthalten sein (§ 1066 ZPO), zum anderen zessordnung (ZPO) geregelte Schiedsge- einzelvertraglich vereinbart werden (§ richtsbarkeit. 1029 ZPO). Besteht eine wirksame Schiedsvereinbarung und ruft eine Partei 2. Echtes Schiedsgericht statt staatliches trotzdem ein staatliches Gericht an, so hat Gericht sich dieses für unzuständig zu erklären, wenn die andere Partei die Unzulässigkeit Ein echtes Schiedsgericht ist ein privates der Klage rügt (sog. Schiedseinrede gem. Gericht aus einer oder mehreren Perso- § 1032 ZPO). nen (Schiedsrichter). Es entscheidet einen Ist ein Schiedsgericht wirksam konstituiert Rechtsstreit durch Schiedsspruch, der worden, tritt es an die Stelle der staatli- "unter den Parteien die Wirkung eines chen Gerichte und entscheidet endgültig. rechtskräftigen Urteils" entfaltet (§§ 1054, Da es somit keine weitere Gerichtsinstanz 1055 ZPO) und damit dem Urteil eines staatlichen Gerichts gleichsteht. Es kön- 4 Vgl. Bundestag-Drucksache 13/5274, S.1 und S. 34. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
19 gibt, legt die deutsche ZPO recht strenge Court of Arbitration for Sport (CAS) in Voraussetzungen an ein Schiedsgericht, Lausanne entsprechend der Vorschriften um mit einem vergleichbaren Rechts- des NADA-Code und der Art. R47 ff. Code schutz das im Grundgesetz festgelegte of Sports-related Arbitration bzw. der bei Recht auf einen gesetzlichen Richter (Art. Einlegung des Rechtsmittels geltenden 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) zu Rechtsmittelbestimmungen eingelegt gewährleisten. So muss das Schiedsge- werden“. Auch diese Zuweisungsbestim- richt in jedem Fall unabhängig und unpar- mung wird zu einer spürbaren Zunahme teiisch sein. Außerdem müssen die Par- von Rechtsstreitigkeiten vor dem CAS füh- teien vorab ausdrücklich den ordentli- ren - ebenfalls bei rein nationalen Ausein- chen Rechtsweg zu den staatlichen andersetzungen. Gerichten ausgeschlossen haben.5 All dies gilt uneingeschränkt auch für die II. Der CAS als Institution für Rechtss- Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich des treitigkeiten im Sport Sports. Entsprechende Schiedsvereinba- Der CAS ist ein institutionelles Schiedsge- rungen sind regelmäßig in den Statuten richt mit Hauptsitz in Lausanne, Schweiz.8 der nationalen und internationalen Sport- Aufgrund der Ansässigkeit in der Schweiz verbände und in Einzelverträgen (Athle- unterliegen die von dieser Schiedsge- tenvereinbarungen6, Teilnahmeverträge richtsinstitution durchgeführten Prozesse usw.) enthalten. Im internationalen Kon- den schweizerischen Normen über die text findet sich nahezu immer eine Schiedsgerichtsbarkeit9, was vor allem für Schiedsklausel mit Verweisung zum Court etwaige Rechtsmittel, im Konkreten die of Arbitration for Sport (CAS). Dies gilt Anrufung des Schweizerischen Bundesge- zunehmend auch bei rein nationalen Strei- richts, entscheidend ist. Neben der engli- tigkeiten zwischen (nationalen) Bundes- schen Bezeichnung "Court of Arbitration fachverbänden und Athleten, namentlich for Sport" ist auch die Bezeichnung "Tri- bei Doping. Denn immer mehr große Bun- bunal Arbitral du Sport" (TAS) gebräuch- desfachverbände vereinbaren mit ihren lich, weil Französisch gleichberechtigte Kaderathleten bei Dopingsachverhalten, Gerichtssprache ist. Im Deutschen gibt es unter Ausschluss des ordentlichen Rechts- keine einheitliche Bezeichnung, meist wegs, die Zuständigkeit des Deutschen wird der CAS als "Internationales Sport- Sportschiedsgerichts bei der Deutschen schiedsgericht" oder auch als "Internatio- Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. naler Sportgerichtshof" bezeichnet. (DIS) - einem „echten“ Schiedsgericht i.S.d. ZPO. Die für diese Verfahren anzu- 1. Die „Gründerjahre“ des CAS wendende Schiedsordnung (DIS-SportS- chO)7 regelt in § 38 Abs. 2 das Folgende: Die Gründung des CAS erfolgte im Jahr „In einer Streitigkeit, die einen Verstoß 1984 und geht zurück auf eine Initiative gegen Anti-Doping-Bestimmungen zum des damaligen Präsidenten des Interna- Gegenstand hat, kann gegen den tionalen Olympischen Komitees (IOC), Schiedsspruch insoweit Rechtsmittel zum Juan Antonio Samaranch. Grund war in erster Linie die stark zunehmende Profes- 5 Für weitere Vertiefung zu den Voraussetzungen echter Schiedsgerichtsbarkeit und dem Verhält- 8 Für weitere Informationen siehe www.tas- nis zur staatlichen Gerichtsbarkeit siehe Hof- cas.org. Praxisbezogene Anmerkungen bei mann, Zur Notwendigkeit eines institutionellen Martens, SchiedsVZ 2004, S. 202 ff.; siehe zudem Sportschiedsgerichtes in Deutschland, Diss. Hofmann, SpuRt 2002, S. 7 ff. 2009, S. 34 ff. 9 Artikel 353 ff. der schweizerischen ZPO bzw. 6 Siehe hierzu Cherkeh, SpuRt 2004, S. 89 ff. Artikel 176 ff. des Schweizerischen Bundesge- 7 Abrufbar unter www.dis-sportschiedsge- setzes über das Internationale Privatrecht richt.de. (IPRG). SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
20 sionalisierung im Sport und die damit ver- CAS-Verfahrens wäre.11 mehrt aufkommenden Rechtsstreitigkei- Dies nahm das IOC zum Anlass, im Jahr ten, für welche der CAS eine abschlie- 1994 die Trägerschaft des CAS abzuge- ßende Instanz bilden sollte. Erwartet wur- ben. Seit dieser Zeit wird der CAS von den vor allem Streitigkeiten mit wirt- einer Stiftung nach schweizerischem schaftlichem Bezug, so dass die ersten Recht getragen, dem International Council Schiedsrichter allesamt auch Erfahrungen of Arbitration for Sport (ICAS), ebenfalls im Wirtschaftsrecht aufzuweisen hatten.10 mit Sitz in Lausanne, Schweiz. Außerdem Letztlich kam es jedoch anders, denn der wurde eine neue Schiedsordnung verab- Großteil der eingereichten Schiedsklagen schiedet, nämlich der mit einigen Anpas- waren von Anfang an Disziplinarstreitig- sungen heute noch geltende „Code of keiten. Der erste Fall ließ rund zwei Jahre Sports-related Arbitration“ (CAS-Code). auf sich warten und war mit einem schwei- Die letzten Änderungen erfolgten zum zerischen 4.-Liga-Eishockeyklub auf der 01.01.2012.12 einen und der Eishockeyliga auf der anderen Seite auch noch bei weitem nicht 2. Weitere „Meilensteine“ auf dem Weg so international wie die heutigen Verfah- zum Welt-Sportschiedsgericht ren mit Beteiligten aus nahezu allen Staa- Um Parteien in Nordamerika und Ozea- ten der Welt. Ein Jahr später gab es dann nien einen leichteren Zugang zum CAS zu immerhin bereits fünf Schiedsklagen gewähren, wurden im Jahr 1996 zwei per- gefolgt von einer stetig steigenden Ver- manente, dezentrale „CAS-Außenstellen“ fahrensanzahl in den weiteren Jahren. gegründet, die heute in New York, USA Träger des CAS war bis Mitte der Neunzi- und Sydney, Australien zu finden sind. ger Jahre das IOC selbst. Dann wurde Im gleichen Jahr wurde auch erstmals jedoch eine vollständige organisatorische eine sog. „Ad-hoc-Kammer“ eingerichtet, Trennung des CAS vom IOC vorgenom- welche ausschließlich für Streitigkeiten in men. Grund hierfür war der deutsche Zusammenhang mit den Olympischen Springreiter Elmar Gundel, der vor dem Sommerspielen 1996 in Atlanta, USA Schweizerischen Bundesgericht einen zuständig war. Die vor Ort auf Abruf zur Schiedsspruch des CAS mit der Begrün- Verfügung stehenden Schiedsrichter dung angefochten hatte, der CAS sei waren angehalten, innerhalb von 24 Stun- wegen der vollständigen Finanzierung den nach Einreichung einer Schiedsklage durch das IOC nicht unabhängig und eine Entscheidung zu fällen. Diese Art von unparteilich. Das Bundesgericht wies im beschleunigten Schiedsgerichtsverfahren Jahr 1993 die Beschwerde zwar grundsätz- wird seither bei allen Olympischen Spie- lich ab und erklärte den CAS für dieses len und mittlerweile auch bei anderen Verfahren als ausreichend unabhängig, großen internationalen Sportereignissen weil Partei des CAS-Schiedsverfahrens (Commonwealth Games und Fuß- der internationale Reitsportverband FEI ball-Weltmeisterschaften sowie Fußball- und nicht das IOC gewesen war. In einem Europameisterschaften) praktiziert. sog. „obiter dictum“ (grundsätzliche, aber Im Jahr 2002 erkannte schließlich auch nicht entscheidungserhebliche Stellung- der internationale Fußballverband FIFA nahme eines Gerichts) erklärte das Bun- die Schiedsgerichtsbarkeit des CAS an, so desgericht allerdings Zweifel an der dass heute alle Verbände olympischer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit für Sportarten in ihren Verbandsstatuten den den Fall, dass das IOC selbst Partei eines 11 Vgl. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 15.03.1993 (BGE 119 II 271). 10 Netzle in: Sportgerichtsbarkeit (Hrsg. Röhricht), 12 Vgl. zu den einzelnen Änderungen die Darstel- S. 9, 10. lung von Krähe, SpuRt 2012, S. 17. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
21 CAS als letzte Instanz für Streitigkeiten mit Unabhängigkeit des CAS und die Rechte Bezug zum Sport vorsehen. Die Anerken- der Verfahrensparteien zu sichern, die nung durch die FIFA führte zu einer deutli- Finanzierung des CAS zu überwachen und chen Zunahme der CAS-Verfahren und im die Schiedsverfahren zu verwalten und zu Jahr 2003 wurde erstmals die magische betreuen.14 Das ICAS besteht aus 20 Schallmauer von mehr als 100 Anträgen renommierten Juristen, welche nach pro Jahr auf Einleitung eines Schiedsver- einem speziellen Verteilschlüssel von den fahrens durchbrochen. internationalen Fachsportverbänden, den Das Jahr 2003 war darüber hinaus in Nationalen Olympischen Komitees, dem gleich doppelter Hinsicht ein sehr prä- IOC und bestehenden ICAS-Mitgliedern gendes Jahr für den CAS. Zum einen berufen werden.15 Die Amtszeit beträgt wurde der erste Welt-Anti-Doping-Code vier Jahre und eine Wiederwahl ist mög- (WADC) verabschiedet und in ihm der lich. Aus ihrer Mitte heraus wählen die CAS als letzte Instanz für Verstöße gegen ICAS-Mitglieder den ICAS-Präsidenten, Anti-Doping-Vorschriften verankert. Der welcher gleichzeitig als Präsident des WADC trat zum 01.01.2004 in Kraft. Dane- CAS fungiert.16 Amtierender ICAS-/CAS- ben gab es ein weiteres Beschwerdever- Präsident ist seit 2011 der Australier John fahren zum Schweizerischen Bundesge- D. Coates. Der für die alltägliche Verwal- richt, mit welchem ein CAS-Schiedsspruch tung und Organisation zuständige CAS- angegriffen wurde. Beschwerdekläger Generalsekretär ist seit 1999 der Schwei- waren die beiden russischen Ski-Langläu- zer Matthieu Reeb. Er wird durch Mitar- ferinnen Larisa Lazutina und Olga Dani- beiter der Verwaltung und mehrere lova. Sie gingen gegen eine verhängte „Counsel“ unterstützt, welche die einzel- Dopingsperre vor und argumentierten, nen Schiedsverfahren betreuen. dass der CAS keine unabhängige und Durchgeführt werden die CAS-Verfahren unparteiliche Schiedsgerichtsorganisation meist von einem Drei-Personen-Schieds- sei. Wie bereits zehn Jahre zuvor im „Fall gericht, in einigen Fällen auch von Einzel- Gundel“ wies das Bundesgericht auch schiedsrichtern. Als Schiedsrichter kön- dieses Mal die Beschwerde als unbegrün- nen allerdings nur solche Personen det zurück und stellte fest, dass auch in benannt werden, die auf einer speziellen CAS-Verfahren, in denen das IOC selbst Schiedsrichterliste aufgeführt sind. Der- Partei ist, eine ausreichende Unabhängig- zeit sind mehr als 260 Personen aus allen keit und Unparteilichkeit gegeben sei.13 Teilen der Welt auf dieser Liste verzeich- Mittlerweile werden jährlich rund 300 net.17 Diese geschlossene Schiedsrichter- Schiedsklagen beim CAS eingereicht und liste wird vom ICAS auf Vorschlag der rund 60 Prozent davon stammen aus dem internationalen Sportorganisationen Fußballumfeld, während weitere 30 Pro- erstellt18 und ist bis heute offener Kritik zent Verstöße gegen Anti-Doping-Bestim- ausgesetzt. mungen zum Gegenstand haben. Die Finanzierung von ICAS und CAS erfolgt durch die „Olympische Bewe- 3. Struktur des ICAS und des CAS gung“, d.h. das IOC, die internationalen Seit 1994 wird der CAS nun vom ICAS Verbände (z.B. FIFA, nicht jedoch UEFA als getragen. Dieses hat die Aufgabe, die 14 Vgl. Artikel S2 und S6 CAS-Code. 15 Vgl. Artikel S4 und S5 CAS-Code. 13 Vgl. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 16 Vgl. Artikel S9 CAS-Code. vom 27.05.2003 (4P.267/2002 = BGE 129 III 445); 17 Die Schiedsrichterliste ist auf der Internetseite auch deutsche Gerichte erkennen den CAS als des CAS (www.tas-cas.org) abrufbar; dort sind echtes Schiedsgericht an, so z.B. im Jahr 2000 auch kurze Informationen zu jedem einzelnen das OLG München: Urteil des OLG München Schiedsrichter zu finden. vom 26.10.2000, SpuRt 2001, S. 64 f. 18 Siehe Artikel S13 – S19 CAS-Code. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
22 Kontinentalverband) und die Nationalen gutachten hatten jedoch ebenfalls keine Olympischen Komitees. Rund ein Drittel Bindungswirkung und waren nicht als der Finanzierung wird durch das IOC Schiedsspruch vollstreckbar. Aufgrund gewährleistet, während die FIFA mit etwa der immer größer werdenden Zahl an 10 % an den Kosten von ICAS/CAS betei- Verfahren der beiden CAS-Kammern auf ligt ist.19 Im Beschwerdeverfahren der rus- der einen Seite und geringer Nachfrage sischen Ski-Langläuferinnen Lazutina und der Konsultationsverfahren auf der ande- Danilova sah das Schweizerische Bundes- ren Seite wurden letztere mit der Ände- gericht in diesem Finanzierungssystem rung des CAS-Codes zum 01.01.2012 keine Probleme hinsichtlich Unabhängig- ersatzlos gestrichen. keit und Unparteilichkeit des CAS.20 Organisatorisch ist der CAS aufgeteilt in III. Ablauf eines CAS-Schiedsverfah- eine „Berufungskammer“ für Schiedskla- rens und seine Besonderheiten gen gegen Entscheidungen von Verbän- Von den heute jährlich rund 300 Schieds- den und eine „Kammer für ordentliche klagen landen nur rund 1/6 bei der Kam- Verfahren“, welche erstinstanzlich vor mer für ordentliche Verfahren, während allem vertragliche Streitigkeiten umfas- die große Mehrheit Berufungsverfahren sen. Alle bei diesen beiden Kammern gegen Verbandsentscheidungen sind.22 stattfindenden Verfahren richten sich pro- Aus diesem Grund soll im Folgenden nur zessual nach dem CAS-Code. Zusätzlich auf den Ablauf eines CAS-Berufungsver- gibt es bei großen Sportereignissen – z.B. fahrens eingegangen werden, wobei bei Olympischen Spielen - die bereits starke Parallelen zu den Prozessen bei der angesprochenen „Ad-hoc-Kammern“, Kammer für ordentliche Verfahren beste- deren Verfahren allerdings nach speziel- hen.23 Für die Berufungsverfahren gelten len Schiedsordnungen durchgeführt wer- einerseits die allgemeinen Verfahrensre- den. geln (Artikel R27 – R37 und R63 – R70 Neben Schiedsgerichtsverfahren bietet CAS-Code) und andererseits die speziel- der CAS auch Mediationsverfahren an, für len Vorschriften für Berufungsverfahren welche es eigene „Mediation Rules“ gibt. (Artikel R47 – R59 CAS-Code). Eine möglicherweise erreichte gütliche Um gegen eine Verbandsentscheidung Einigung zwischen den Parteien ist aller- Berufung zum CAS einlegen zu können, dings anders als ein Schiedsspruch nicht darf diese Entscheidung zunächst ver- verbindlich und somit auch nicht voll- bandsintern nicht mehr angreifbar sein. streckbar. Bis vor kurzem wurden vom Es muss sich also innerhalb des Verban- CAS auch noch sogenannte „Konsultati- des um eine letztinstanzliche Entschei- onsverfahren“ angeboten, bei denen dung handeln. Zudem müssen die Ver- internationale Sportorganisationen ein bandsstatuten oder eine einzelvertragli- Schiedsgutachten zu speziellen Rechtsfra- che Regelung zwischen den Streitparteien gen beantragen konnten.21 Diese Schieds- eine Schiedsklausel enthalten, welche den 19 Vgl. den CAS-Schiedsspruch vom 15.12.2011 mit begründeter Fassung vom 31.01.2012 (CAS Spielen nicht startberechtigt sein sollten; diese 2011/O/2574), welcher im Volltext ebenfalls Regelung wurde in einem CAS-Schiedsspruch unter www.tas-cas.org abrufbar ist. vom 04.10.2011 (CAS 2011/O/2422) für nichtig 20 Vgl. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts und nicht vollstreckbar erklärt: siehe SpuRt vom 27.05.2003 (4P.267/2002 = BGE 129 III 2011, S. 251 ff. mit Anmerkung Netzle. 445). 22 Auf der Internetseite des CAS (www.tas- 21 Zum Beispiel: CAS-Schiedsgutachten vom cas.org) ist eine detaillierte Statistik über die 11.06.2009 (CAS 2009/C/1824 IOC) zur Recht- CAS-Verfahren bis zum Jahr 2010 zu finden. mäßigkeit der sog. „Osaka-Regel“ des IOC, 23 Die speziellen Regelungen für Prozesse bei der wonach die eines Anti-Doping-Verstoßes über- Kammer für ordentliche Verfahren finden sich führten Sportler bei den nächsten Olympischen unter R38 – R46 CAS-Code. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
23 CAS als Berufungsinstanz für eine solche bracht werden und es empfiehlt sich der Verbandsentscheidung vorsieht.24 Zudem Antrag auf Beiziehung der Akte des Ver- kann sich die Zuständigkeit des CAS als bandsgerichts, um hierauf als Beweismit- Rechtsmittelinstanz gegen andere tel Bezug zu nehmen. Dem Schiedsgericht Schiedssprüche ergeben, wie z.B. auf- steht es zudem frei, eine neue Entschei- grund des vorstehend schon genannten § dung zu treffen, welche die Verbandsent- 38 Abs. 2 DIS-SportSchO. scheidung vollständig ersetzt, oder aber Liegen diese Grundvoraussetzungen vor, die Verbandsentscheidung für ungültig zu so ist zusätzlich die Klagefrist zu beachten. erklären und den Rechtsstreit an das ent- Diese ist meist in den jeweiligen Ver- sprechende Verbandsgericht zurückzu- bandsstatuten geregelt, für den Fußball- verweisen. bereich z.B. in Artikel 63.1 der FIFA-Statu- Die Verfahrenssprache ist in den meisten ten, wonach innerhalb von 21 Tagen ab Fällen Englisch oder Französisch, welche Bekanntgabe („notification“) der streitge- die beiden Arbeitssprachen des CAS sind. genständlichen Entscheidung eine Es finden aber auch Verfahren in deut- Schiedsklage beim CAS eingereicht wer- scher, spanischer, portugiesischer, russi- den muss. Nur für den Fall, dass die ein- scher oder sonst einer von den Parteien schlägigen Verbandsstatuten keine Klage- gewünschten Sprache statt. In diesen Fäl- frist regeln, hält der CAS-Code mit Artikel len ist jedoch das Einverständnis des R49 eine Auffangregel bereit. Hiernach ist Schiedsgerichts und des CAS Court Office eine Schiedsklage innerhalb von 21 Tagen notwendig, damit auch die Administration nach Zustellung („receipt“) der Verbands- des Verfahrens ausreichend gewährleistet entscheidung einzulegen. werden kann.25 Das materiell anwendbare Recht, nach welchem das Schiedsgericht 1. Verfahrensgrundsätze die Rechtsstreitigkeit entscheidet, ist Eine wichtige Besonderheit bei CAS-Beru- gemäß Artikel R58 CAS-Code das von den fungsverfahren ist die Überprüfungskom- Parteien gewählte Recht oder falls eine petenz des Schiedsgerichtes. Es handelt solche Rechtswahl nicht besteht, das sich beim CAS nämlich keinesfalls um Recht desjenigen Staates, in dem der die eine reine Revisionsinstanz, denn die angefochtene Entscheidung erlassende Schiedsgerichte können gemäß Artikel Verband seinen Sitz hat. Das Schiedsge- R57 CAS-Code eine vollumfängliche richt kann auch die Anwendung eines Überprüfung aller tatsächlichen sowie anderen Rechts bestimmen, wenn die aller rechtlichen Aspekte vornehmen. Kammer dies für angemessen hält. Zudem Diese „de novo“-Kompetenz des Schieds- sind die entsprechenden Verbandsstatu- gerichts führt immer wieder dazu, dass ten anzuwenden. formelle Fehler des Verbandsverfahrens Hinsichtlich der rechtlichen Vertretung im Schiedsgerichtsverfahren geheilt wer- bei den Verfahren besteht kein Anwalts- den. Zu beachten ist auch, dass das zwang, gleichwohl ist - wie in jedem Schiedsgericht sich in seinem Schiedss- Gerichtsverfahren - die Vertretung durch pruch allein auf das Vorbringen und die einen Rechtsanwalt sehr ratsam. Grund- Beweise der Parteien im konkreten sätzlich haben die Parteien jedoch das Schiedsverfahren stützen wird und nicht Recht, sich durch von ihnen frei ausge- auf Feststellungen des letztinstanzlichen wählte Personen vertreten zu lassen. 26 Ein- Verbandsgerichts. Folglich müssen sämtli- zige Einschränkung ist, dass gemäß Arti- che Angriffs- und Verteidigungsmittel erneut in das Schiedsverfahren einge- 25 Vgl. zur Verfahrenssprache: Artikel R29 CAS- Code. 24 Vgl. zu den Grundvoraussetzungen für eine 26 Vgl. zur Parteivertretung: Artikel R30 CAS- Schiedsklage zum CAS: Artikel R47 CAS-Code. Code. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
24 kel S18 CAS-Code eine auf der CAS- beachtet werden kann. Unterbleibt die Schiedsrichterliste verzeichnete Person Zahlung wird das Verfahren vom CAS nicht als Parteivertreter auftreten darf. nicht weitergeführt und als zurückgezo- Diese Regelung ist erst vor rund zwei Jah- gen gewertet. ren eingeführt worden. Vorher war es Innerhalb von zehn Tagen nach Ende der nicht ungewöhnlich, dass eine Person in Klagefrist muss der Kläger dann den sog. einem Verfahren als Schiedsrichter aktiv „Appeal Brief“ einreichen. Dies entspricht war und parallel in einem anderen Verfah- im Wesentlichen einer kompletten Klage- ren (mit anderen Parteien und anderem schrift, in welcher die dem Rechtsstreit Sachverhalt) als Parteivertreter auftrat. zugrunde liegenden Tatsachen inklusive Aufgrund andauernder Kritik an der der Beweismittel sowie die rechtlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Ausführungen enthalten sein müssen. 28 CAS wurde diese für echte Schiedsge- Eine Besonderheit des CAS-Berufungsver- richtsbarkeit nicht unübliche und im fahrens ist der Grundsatz, dass es nur Bereich der Handels- und Wirtschafts- einen Schriftenwechsel gibt und bei einer schiedsgerichtsbarkeit absolut gängige etwaigen mündlichen Verhandlung keine Doppelrolle bezüglich CAS-Verfahren neuen Tatsachenbehauptungen oder jedoch abgeändert. unterstützende Dokumente vorgebracht Wird die Zuständigkeit des CAS von einer werden dürfen. Mit anderen Worten, jede Partei bestritten, so hat das Schiedsge- Partei hat grundsätzlich nur „einen Schuss richt das Recht, selbst über seine Zustän- frei“ und muss mit ihrer Eingabe sämtli- digkeit zu entscheiden. Dies gilt auch che relevanten Dinge vortragen.29 dann, wenn bereits ein Verfahren über Das Verbot später vorgebrachter Beweis- denselben Streitgegenstand vor einem mittel gilt konsequenterweise auch für staatlichen Gericht oder einem anderen Zeugen und Sachverständige. Für die Zeu- Schiedsgericht anhängig ist. Diese Rege- gen soll zudem bereits mit der Klage- lung wurde erst zum 01.01.2012 ausdrück- schrift ein „witness statement“ einge- lich in Artikel R39 und R55 CAS-Code auf- reicht werden, also eine kurze Darstellung genommen, entspricht aber dem bereits dessen, was später in einer mündlichen vorher geltenden schweizerischen Verhandlung ausgesagt werden wird. Ein Schiedsverfahrensrecht. erheblicher Unterschied zum Verfahren vor deutschen staatlichen Gerichten ist 2. Einreichung der Schiedsklage zudem, dass die Zeugen und Sachverstän- Die Einlegung der Schiedsklage erfolgt digen nicht vom Gericht geladen werden, fristgerecht, wenn beim CAS Court Office sondern jede Partei für das Erscheinen innerhalb der Klagefrist ein „Statement of der von ihr benannten Zeugen und Sach- Appeal“ eingereicht wird.27 Welche Infor- verständigen selbst verantwortlich ist. mationen darin enthalten sein müssen, Dies gilt insbesondere auch für die dabei ergibt sich aus Artikel R48 CAS-Code. Ein entstehenden Kosten und eine möglicher- Element ist die Nennung eines Schieds- weise notwendige Übersetzung in eine richters von der bereits erwähnten CAS- andere als die festgelegte Verfahrensspra- Schiedsrichterliste. Außerdem muss der che. Kläger eine Gerichtsgebühr von 1.000,- Schweizer Franken einzahlen, welche 3. Klageantwort und Bestellung des nicht erstattet wird und allenfalls bei der Schiedsgerichts am Ende eines Verfahrens stattfindenden Die Klageschrift wird anschließend an Kostenentscheidung des Schiedsgerichts den Beklagten weitergeleitet und dieser 27 Vertiefend zur Klagefrist in Bezug auf den CAS 28 Vgl. zum „Appeal Brief“: Artikel R51 CAS-Code. siehe Haas, SchiedsVZ 2011, S. 1 ff. 29 Vgl. hierzu Artikel R56 CAS-Code. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
25 erhält die Möglichkeit, innerhalb von 20 entscheiden die Schiedsrichter über den Tagen ab Zustellung der Klagebegrün- weiteren Fortgang des Verfahrens. In der dung eine Klageantwort einzureichen. In Praxis werden in dieser Phase immer wie- dieser soll er sämtliche Verteidigungsmit- der Anträge der Parteien z.B. auf zusätzli- tel benennen und gegebenenfalls die che Möglichkeit einer schriftlichen Stel- Unzuständigkeit des CAS rügen. Reicht lungnahme oder auf nachträgliche Zulas- der Beklagte innerhalb der gesetzten Frist sung von weiteren Zeugen/Sachverständi- keine Klageantwort ein, so kann das gen gestellt. Werden diese Anträge kom- Schiedsgericht trotzdem das Berufungs- plett abgelehnt oder keine solchen verfahren fortsetzen und einen Schiedss- Anträge gestellt, so wäre der nächste Ver- pruch erlassen.30 fahrensschritt die Durchführung einer Bereits innerhalb von zehn Tagen nach mündlichen Verhandlung. Hierauf können Erhalt des „Statement of Appeal“ muss die Parteien – u.a. zur Kostenersparnis – auch der Beklagte eine auf der CAS- allerdings auch verzichten, so dass ein Schiedsrichterliste aufgeführte Person als rein schriftliches Verfahren stattfinden Schiedsrichter für das Verfahren benen- würde. Vor allem in Fällen mit eindeuti- nen. Haben sich die Parteien nicht schon gem Sachverhalt schlagen die jeweiligen vor Einreichung der Schiedsklage darauf Schiedsgerichte dies auch ab und an vor. geeinigt, dass das Berufungsverfahren vor Ob eine mündliche Verhandlung stattfin- einem Einzelrichter stattfinden soll, so det oder nicht, entscheidet letztlich allein wird ein Drei-Personen-Schiedsgericht das Schiedsgericht. Dies gilt selbst dann, gebildet. Die beiden beisitzenden wenn die Parteien einen Antrag auf Durch- Schiedsrichter sind die vom Kläger und führung einer mündlichen Verhandlung vom Beklagten benannten Personen. Nach stellen, das Schiedsgericht aber die Strei- deren Bekanntgabe an das CAS Court tigkeit bereits als entscheidungsreif Office benennt der Präsident der Beru- ansieht.31 In der Praxis wird jedoch bei fungskammer nach Rücksprache mit den Beantragung einer mündlichen Verhand- beiden bereits benannten Schiedsrichtern lung diese im Normalfall vom Schiedsge- den Vorsitzenden des Schiedsgerichts, richt auch angeordnet. welcher ebenfalls nur eine auf der CAS- Ist über die (Nicht-)Durchführung einer Schiedsrichterliste verzeichnete Person mündlichen Verhandlung entschieden sein kann. Nach der offiziellen Bestellung worden, stellt das CAS Court Office den des Drei-Personen-Schiedsgerichtes wird Parteien die sog. „Order of Procedure“ zu. der Fall vom CAS Court Office auf das In dieser Prozessverfügung sind die Schiedsgericht übertragen und ab diesem wesentlichen prozessualen Inhalte des Zeitpunkt liegt die Verfahrensleitung vor Schiedsgerichtsverfahrens geregelt und allem beim Vorsitzenden des Schiedsge- diese ist jeweils von den Parteien zu richts. In manchen Fällen wird zusätzlich unterschreiben. Im Konkreten sind darin noch ein sog. „Ad-hoc-Clerk“ berufen, enthalten: a) die Zuständigkeit des CAS, b) welcher nach dem Vorbild des schweizeri- die angefochtene Verbandsentscheidung, schen Gerichtsschreibers dem Schiedsge- c) die Zusammensetzung des Schiedsge- richt assistiert. richts, d) die Vertreter der Parteien und ihre Kommunikationsdaten, e) die Verfah- 4. Weiterer Verfahrensablauf und mündli- renssprache, f) das anwendbare Recht, g) che Verhandlung der etwaige Termin der mündlichen Ver- Liegen Klageschrift und Klageantwort vor handlung, h) die Namen der Zeugen und und ist das Schiedsgericht konstituiert, so Experten für die mündliche Verhandlung sowie i) die Veröffentlichung des 30 Vgl. zur Klageantwort: Artikel R55 CAS-Code. 31 Vgl. hierzu Artikel R57 Absatz 2 CAS-Code. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
26 Schiedsspruches. mittlerweile einige Tage vorher ein Zeit- Die mündlichen Verhandlungen laufen plan an die Parteien versendet, in wel- alle recht gleich ab und entsprechen chem aufgeschlüsselt nach Minuten die grundsätzlich dem Ablauf einer mündli- gesamte Verhandlung zeitlich durchge- chen Verhandlung vor einem deutschen plant wird. Auch wenn dies als Anhalts- staatlichen Gericht. Den Plädoyers der punkt durchaus eine Hilfe darstellt, wird Parteivertreter kommt allerdings – anders, während der Verhandlungen oftmals eine als vor deutschen Zivilgerichten - eine Abweichung vom Zeitplan notwendig. ähnlich verfahrensentscheidende Rolle zu, wie etwa in common-law-Prozessen. Die 5. Der Schiedsspruch Beiziehung eines Rechtsanwalts mit CAS- Nach der mündlichen Verhandlung ist es Erfahrung ist also auch aus diesem den Parteien untersagt, weitere Schrift- Gesichtspunkt ratsam. Sofern die Parteien sätze einzureichen, es sei denn, sie wer- nichts Abweichendes vereinbaren, sind den vom Schiedsgericht hierzu aufgefor- die mündlichen Verhandlungen nicht dert. In der Regel findet aber kein weite- öffentlich. Die Verhandlungen beginnen rer Schriftenwechsel statt und das immer mit der Eröffnung durch den Vorsit- Schiedsgericht trifft nach seiner Beratung zenden des Schiedsgerichts sowie der eine Entscheidung über den Rechtsstreit. Vorstellung aller Anwesenden. Dem Das Schiedsgericht kann dabei festlegen, schließen sich die Eröffnungsplädoyers dass der Tenor (also die Entscheidung der Parteien an, gefolgt von der Befra- ohne Begründung) bereits bekannt gege- gung der benannten Zeugen und Sachver- ben und die begründete Fassung erst spä- ständigen. Diesbezüglich sind seit der ter mitgeteilt wird. Vollstreckbar ist der Änderung des CAS-Codes auch Befragun- Schiedsspruch schon mit der Bekannt- gen per Video- oder Telefonkonferenz gabe des Tenors. ausdrücklich geregelt.32 Aufgrund der Am Ende des Schiedsverfahrens hat das Internationalität der CAS-Verfahren und CAS Court Office die Kosten des Verfah- der mitunter nicht unwesentlichen Anzahl rens festzulegen. Das Schiedsgericht hat von Zeugen und Experten während einer dann im Schiedsspruch über die Vertei- mündlichen Verhandlung ist diese Neure- lung dieser Verfahrenskosten und über gelung vor allem in Bezug auf die Verfah- etwaige Entschädigungen der Parteikos- renskosten aber auch hinsichtlich der ten zu entscheiden. Dabei soll das Schwierigkeit bei der Terminierung der Schiedsgericht den Ausgang des Verfah- Verhandlung sehr zu begrüßen. Die Zeu- rens sowie das Verhalten und die finanzi- gen werden in der Regel einzeln und elle Situation der Parteien beachten.33 Wie nacheinander befragt. Hinsichtlich der im schweizerischen Recht üblich, wird Sachverständigen kommt es dagegen dabei aber keinesfalls eine vollständige immer öfter zu sog. „expert conferences“, Parteikostenentschädigung zugesprochen. in welchen alle Experten gleichzeitig im Selbst bei vollständigem Obsiegen ist im Raum sind und vom Schiedsgericht und Normalfall ein Teil der Parteikosten selbst den Parteien zu streitrelevanten Punkten zu tragen. befragt werden. Zum Ende halten dann Der Schiedsspruch muss im Übrigen nicht die Parteien ihre mitunter umfangreichen einstimmig ausfallen, eine Mehrheitsent- Abschlussplädoyers mit der Möglichkeit scheidung reicht aus. Eine abweichende einer jeweiligen kurzen Widerrede. Meinung wird im Schiedsspruch nicht dar- Um den Ablauf der mündlichen Verhand- gestellt. Bevor der Schiedsspruch zu lung zeitlich besser zu koordinieren, wird unterschreiben ist, wird er dem CAS-Ge- 32 Vgl. zur mündlichen Verhandlung: Artikel R44.2 CAS-Code. 33 Vgl. hierzu Artikel R64.4 und R64.5 CAS-Code. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
27 neralsekretär vorgelegt, welcher Korrek- Alberto Contador im Volltext im Internet turen formaler Art vornehmen darf und, nachlesbar sind. wenn notwendig, das Schiedsgericht auf fundamentale Punkte hinweisen soll (z.B. 6. Nach dem Schiedsspruch – Rechtsmit- Abweichung von ständiger Rechtspre- tel? chung des CAS). Die Hinweise des CAS- Die Einstufung des CAS als echtes Generalsekretärs sind für das Schiedsge- Schiedsgericht hat zur Folge, dass die dort richt jedoch nicht bindend. Außerdem ist gefassten Entscheidungen grundsätzlich für das Schiedsgericht eine zeitliche Vor- endgültig sind. Nach dem zugrunde zu gabe zu beachten, denn zumindest der legenden schweizerischen Schiedsverfah- Tenor der Entscheidung soll innerhalb rensrecht unterfallen internationale von drei Monaten nach Übertragung des Schiedssprüche echter Schiedsgerichte Falles an das Schiedsgericht erfolgen. allerdings zumindest einer eingeschränk- Diese Frist kann vom Präsidenten der ten Überprüfbarkeit durch das Schweize- Berufungskammer verlängert werden, rische Bundesgericht. Gemäß Artikel 77 wenn ein begründeter Antrag des Vorsit- Abs. 1 des Schweizerischen Bundesge- zenden des Schiedsgerichts vorliegt. Die richtsgesetzes (BGG) ist nämlich die zu Beginn genannten CAS-Verfahren der Beschwerde in Zivilsachen zulässig.34 Radsportler Ullrich und Contador mit Aus welchen Gründen ein Schiedsspruch ihrer sehr langen Verfahrensdauer angefochten werden kann, ist in Artikel machen deutlich, dass diese Frist in vielen 190 Abs. 2 des Schweizerischen Bundes- Fällen nur eine Absichtserklärung dar- gesetzes über das Internationale Privat- stellt und durch teilweise mehrfache Frist- recht (IPRG) abschließend geregelt. Diese verlängerungen in der Praxis tatsächlich fünf Gründe sind: nur eingeschränkte Bedeutung hat. Die Gründe für lange CAS-Verfahren können a) Wenn der Einzelschiedsrichter vor- dabei vielfältig sein. Zum einen gibt es schriftswidrig ernannt oder das immer wieder Schwierigkeiten bei der Schiedsgericht vorschriftswidrig Terminierung der mündlichen Verhand- zusammengesetzt wurde; lungen, weil mit den zahlreichen Beteilig- b) Wenn sich das Schiedsgericht zu ten auf Kläger- und Beklagtenseite sowie Unrecht für zuständig oder unzu- dem Schiedsgericht eine Vielzahl von Per- ständig erklärt hat; sonen „unter einen Hut“ gebracht werden c) Wenn das Schiedsgericht über muss. Zum anderen sind es aber auch die Streitpunkte entschieden hat, die oftmals von den Parteien nach dem Aus- ihm unterbreitet wurden oder wenn tausch von Klageschrift und Klageantwort es Rechtsbegehren unbeurteilt gestellten Anträge und/oder – z.B. in gelassen hat; Dopingverfahren - die Prüfung umfangrei- d) Wenn der Grundsatz der Gleichbe- cher medizinischer Gutachten, welche die handlung der Parteien oder der Verfahren erheblich verzögern. Grundsatz des rechtlichen Gehörs Schließlich wird der Schiedsspruch den verletzt wurde; Parteien zugestellt und solange diese e) Wenn der Entscheid mit dem Ordre keine Vertraulichkeit vereinbart haben, public unvereinbar ist. kann das CAS Court Office den Schiedss- pruch, eine Zusammenfassung und/oder Die vorstehende Auflistung zeigt, dass nur eine Pressemitteilung veröffentlichen. in ganz speziellen Fällen eine Aufhebung Meistens besteht keine Vertraulichkeits- eines Schiedsspruches möglich ist. Dabei vereinbarung, so dass z.B. die Schiedss- prüche in den Fällen von Jan Ullrich und 34 Vertiefend zu Beschwerde gegen CAS- Schiedssprüche siehe Netzle, SpuRt 2011, S. 2 ff. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
28 ist darauf hinzuweisen, dass das Schweize- können die Parteien eines Schiedsverfah- rische Bundesgericht in keiner Weise den rens auf das Rechtsmittel der Beschwerde Inhalt der Entscheidung des Schiedsge- in Zivilsachen verzichten, wenn keine der richts überprüft, sondern die Schiedss- Parteien einen Wohnsitz, gewöhnlichen prüche allein auf gravierende Verfahrens- Aufenthalt oder eine Niederlassung in der verstöße untersucht. Das Bundesgericht Schweiz hat, wenn also alle Parteien „Aus- legt seinem Urteil dabei den Sachverhalt länder“ sind. Da eine Vielzahl der interna- zugrunde, den das Schiedsgericht festge- tionalen Verbände ihren Sitz jedoch in der stellt hat. Erkennt das Bundesgericht auf Schweiz hat, wird in den meisten Fällen einen der in Artikel 190 Abs. 2 IPRG zumindest eine Partei als „Schweizer“ zu benannten Verstöße, so hebt es den behandeln sein. Schiedsspruch auf und verweist den Rechtsstreit an das Schiedsgericht zurück. IV. Einstweiliger Rechtsschutz vor dem Die Beschwerdeverfahren vor dem Bun- CAS desgericht sind somit rein kassatorischer Grundsätzlich bietet der CAS auch einst- Natur. weiligen Rechtsschutz an, wobei gegen- Weiß man, dass die generelle Aufhe- über der Beantragung einstweiliger Maß- bungsquote des Schweizerischen Bundes- nahmen vor staatlichen Gerichten einige gerichtes bei Beschwerden in Zivilsachen Besonderheiten gelten. So ist vorläufiger in Bezug auf Schiedssprüche bei ungefähr Rechtsschutz vor dem CAS nur dann mög- 6,5 % liegt, so erstaunt es nicht, dass bis- lich, wenn bereits eine Schiedsklage ein- her nur eine Handvoll CAS-Schiedssprü- gereicht wurde oder die einstweiligen che aufgehoben wurden. Der erste Fall Maßnahmen zusammen mit dem „State- betraf im Jahr 2007 den argentinischen ment of Appeal“ (in Berufungsverfahren) Tennisspieler Guillermo Canas, bei des- oder mit dem „Request for Arbitration“ sen CAS-Verfahren das Bundesgericht (in den ordentlichen Verfahren) beantragt den Grundsatz des rechtlichen Gehörs als werden. Ein Vorab-Antrag ist in keinem verletzt ansah.35 Neben zwei Aufhebungs- Fall zulässig.38 urteilen im Jahr 2009 hob das Bundesge- Ist das Schiedsgericht im konkreten Fall richt im Jahr 2010 schließlich einen CAS- noch nicht konstituiert, so wird der Antrag Schiedsspruch wegen fehlender Zustän- auf einstweilige Maßnahmen an den ent- digkeit des CAS auf, da das Schiedsge- sprechenden Kammer-Präsidenten weiter- richt eine (vermeintliche) Schiedsverein- geleitet, welcher vorläufige oder barung fehlerhaft ausgelegt hatte. 36 In den sichernde Maßnahmen anordnen kann. meisten Fällen werden jedoch die Gerade bei besonders eilbedürftigen Beschwerden gegen CAS-Schiedssprüche Sachverhalten ist diese Konstellation in abgewiesen.37 der Praxis nicht selten, weil bis zur offizi- Die Anrufung des Schweizerischen Bun- ellen Bestellung des Drei-Personen- desgerichtes muss jedoch nicht zwingend Schiedsgerichtes oftmals einige Zeit ver- sein, sondern kann in bestimmten Konstel- geht. Nach Konstituierung des Schiedsge- lationen generell ausgeschlossen werden richts entscheidet dieses über einen und damit der CAS-Schiedsspruch end- gültig sein. Nach Artikel 192 Abs. 1 IPRG 38 Vgl. Artikel R37 CAS-Code. Zum einstweiligen 35 Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts Rechtsschutz durch staatliche Gerichte im vom 22.03.2007, siehe SpuRt 2007, S. 113 ff. Anwendungsbereich einer Athletenvereinba- 36 Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts rung siehe Schroeder/Cherkeh, SpuRt 2007, S. vom 03.05.2010, siehe SpuRt 2010, S. 198 ff. 101 ff. Vertiefend zum vorsorglichen Rechts- 37 So auch das Urteil des Schweizerischen Bun- schutz in der Sportschiedsgerichtsbarkeit der desgerichts vom 18.04.2011, siehe SpuRt 2012, Schweiz siehe Osterwalder/Kaiser, SpuRt 2011, S. 20 ff. S. 230 ff. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
29 Antrag auf einstweilige Maßnahmen. Wird zum CAS, so kommt auf den ersten Blick ein CAS-Verfahren der Berufungskammer ein recht normal wirkender Verfahrensab- zugewiesen, so erklärt Artikel R37 CAS- lauf auf die Beteiligten zu. Die vorste- Code, dass die Parteien bezüglich der hende Darstellung der Besonderheiten einstweiligen Maßnahmen ausdrücklich eines CAS-Berufungsverfahrens zeigt auf das Recht zur Anrufung staatlicher allerdings auf, dass gerade im Detail viele Gerichte verzichten. Für die ordentlichen Fallstricke lauern können. An dieser Stelle CAS-Verfahren gilt dies nicht. In dringen- seien beispielhaft nur die „de novo“-Kom- den Fällen können einstweilige Maßnah- petenz des Schiedsgerichts, die Benen- men auch ohne vorherige Anhörung der nung einzelner (Schieds-)Richter durch Gegenpartei angeordnet werden. Diese die Parteien, die Verantwortlichkeit der ex-parte-Entscheidungen sind aber nur Parteien für Erscheinen und Finanzierung dann statthaft, wenn die Gegenpartei der Zeugen und Sachverständigen oder anschließend angehört wird. die Einreichung von „witness statements“ Mit dem endgültigen Schiedsspruch kann wiederholt. Auch die Führung des Prozes- das Schiedsgericht vorher erlassene ses in einer anderen als der deutschen einstweilige Maßnahmen aufheben. Dies Sprache ist für die meisten Beteiligten gilt im Übrigen nicht nur für Maßnahmen, nicht selbstverständlich. die vom CAS angeordnet wurden (durch Insofern gilt theoretisch zwar weiterhin den Kammerpräsidenten oder das der Verfahrensgrundsatz aus Artikel R30 Schiedsgericht), sondern auch für einst- CAS-Code, dass kein Anwaltszwang weilige Maßnahmen, die vor Einleitung besteht und sich die Parteien grundsätz- des Schiedsverfahrens durch staatliche lich durch jede Person rechtlich vertreten Gerichte angeordnet wurden. Eine solche lassen können. In der Praxis ist aber in Konstellation gab es erst jüngst im Fall jedem Fall zu empfehlen, anwaltliche Ver- „UEFA v FC Sion“, wo das Schiedsgericht tretung in Anspruch zu nehmen. Deren mit seinem Schiedsspruch vom 15.12.2011 Erfahrungen mit CAS-Verfahren und die vom Kantonsgericht Waadt (Schweiz) Kenntnisse im schweizerischen Recht kön- am 05.10.2011 angeordneten vorläufigen nen durchaus entscheidend für den Aus- Maßnahmen aufhob.39 gang des CAS-Verfahrens sein. Von beson- derer Relevanz sind zudem Kenntnisse V. Fazit der Rechtsprechung des CAS, welche immer wieder Präjudizwirkung, d.h. eine Die vorstehenden Ausführungen haben grundlegende Bedeutung für spätere Ver- deutlich gemacht, dass die Entscheidung fahren, entfaltet. Gleichzeitig sind aber sportrechtlicher Streitigkeiten durch echte auch das Wissen und die Erkenntnisse aus Schiedsgerichte anstatt staatlicher dem/den nationalen Vorverfahren für das Gerichte weit verbreitet ist. Dies gilt ins- spätere CAS-Verfahren relevant. besondere auf internationaler und zuneh- Letztlich kann es als Partei eines CAS-Ver- mend – wie am Beispiel des Dopings auf- fahrens also sehr sinnvoll sein, den heimi- gezeigt – auch auf rein nationaler Ebene, schen Sportanwalt seines Vertrauens nicht da die Unterwerfung unter eine Schieds- einfach durch einen Rechtsanwalt mit klausel zum CAS nahezu Grundvorausset- CAS-Erfahrung zu ersetzen oder nur den zung zur leistungsorientierten Ausübung heimischen Sportanwalt als Vertreter vor des Sports ist. dem CAS agieren zu lassen, sondern für Besteht eine wirksame Schiedsklausel eine optimale Rechtsverteidigung sich 39 Vgl. den CAS-Schiedsspruch vom 15.12.2011 von beiden als Team – in der Praxis oft- mit seiner begründeten Fassung vom mals und effektiv arbeitsteilig –beraten zu 31.01.2012 (CAS 2011/O/2574), welcher im lassen und von diesem Team vor dem CAS Volltext unter www.tas-cas.org abrufbar ist. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
30 vertreten zu werden. Zu den Autoren Dr. iur. Karsten Hofmann Literatur Netzle Rechtsanwälte AG Cherkeh, R.: Athletenvereinbarungen – Falkenstr. 27 Kontrahierungszwang oder Abschluss- CH - 8024 Zürich Tel. +41 44 - 266 21 00 freiheit? SpuRt 2004, S. 89 ff. Cherkeh, R. / Schroeder, H-P.: Einstweili- E-Mail: ger Rechtsschutz durch staatliche Ge- karsten.hofmann@netzle.com richte im Anwendungsbereich einer Athletenvereinbarung. SpuRt 2007, S. Dr. iur. Karsten Hofmann ist seit 2010 in der Kanzlei Netzle Rechtsanwälte AG in Zürich (Schweiz) tätig 101 ff. und sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz Haas, U.: The “Time Limit for Appeal” in als Rechtsanwalt registriert. Seine Tätigkeits- Arbitration Proceedings before the schwerpunkte liegen im Zivilrecht, Sportrecht und Court of Arbitration for Sport (CAS). der Schiedsgerichtsbarkeit mit Parteivertretung SchiedsVZ 2011, S. 1 ff. vor staatlichen Gerichten, Verbandsgerichten und Schiedsgerichten. Er ist zudem Schiedsrichter Hofmann, K.: Zur Notwendigkeit eines in- beim Deutschen Sportschiedsgericht und Ad-hoc- stitutionellen Sportschiedsgerichtes in clerk beim Court of Arbitration for Sport (CAS) so- Deutschland – Eine Untersuchung der wie Mitglied u.a. der Schweizerischen Vereinigung nationalen Sportgerichtsbarkeit unter für Schiedsgerichtsbarkeit und der Arbeitsge- besonderer Beachtung der §§ 1025 ff. meinschaft Sportrecht des Deutschen Anwaltver- eins. Seine Dissertation mit dem Titel „Zur Notwen- ZPO. Dissertation, Hamburg 2009. digkeit eines institutionellen Sportschiedsgerich- Hofmann, K.: Das Internationale Sport- tes in Deutschland“ erhielt von der Deutschen In- schiedsgericht (CAS) in Lausanne. stitution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) im Rah- SpuRt 2002, S. 7 ff. men des Förderpreises 2009/2010 eine Auszeich- Krähe, C.: Novellierung des CAS-Codes. nung. SpuRt 2012, S. 17. Prof. Dr. iur. Rainer Cherkeh Martens, D.-R.: Court of Arbitration for KERN I CHERKEH Rechtsanwälte Sports (CAS) – Praxisbezogene Anmer- Königstrasse 7 kungen. SchiedsVZ 2004, S. 202 ff. D - 30175 Hannover Netzle, S.: Die Beschwerde gegen Tel.: +49 511 - 89 76 57 - 0 Schiedssprüche des CAS. SpuRt 2011, S. E-Mail: 2 ff. cherkeh@kern-cherkeh.de Netzle, S.: Das Internationale Sport- Schiedsgericht in Lausanne. Zusam- Prof. Dr. iur. Rainer Cherkeh ist Partner der Sozietät mensetzung, Zuständigkeit und Verfah- KERN I CHERKEH Rechtsanwälte in Hannover und ren. In: Sportgerichtsbarkeit, Hrsg.: V. Honorarprofessor für Sportrecht und Vermarktung u. Recht an der Ostfalia HaW. Er ist Lehrbeauftrag- Röhricht, Stuttgart 1997, S. 9 ff. ter für das Modul „Nationales und Internationales Osterwalder, S. / Kaiser, M.: Vom Rechts- Sportrecht“ an der Universität Oldenburg sowie staat zum Richtersport? – Fragen zum Lehrbeauftragter für das Modul „Profisport und vorsorglichen Rechtsschutz in der Recht“ an der Universität Jena. Rainer Cherkeh ist Sportschiedsgerichtsbarkeit der Mitglied der International Sport Lawyers Associati- on (ISLA) und der AG Sportrecht des DAV. Er berät Schweiz. SpuRt 2011, S. 230 ff. Sportunternehmen, Verbände, Klubs, Sponsoren und Athleten im Bereich des Vertrags- und Medi- enrechts sowie des Vereins- und Sportrechts und vertritt diese vor Verbandsgerichten, staatlichen Gerichten sowie vor nationalen und internationa- len Schiedsgerichten. Ein besonderer Schwer- punkt ist die Beratung und Vertretung in Doping- verfahren, auch vor dem CAS. SCIAMUS – Sport und Management 2/2012
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